Digitale Transformation

Ribnitz-Damgarten – Am Donnerstag, 15. August 2019, übergibt Digitalisierungsminister Christian Pegel in Ribnitz-Damgarten (Landkreis Vorpommern-Rügen) einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 15.660 Euro an Petra Rackow, Vorstandsvorsitzende der Wohnungsgenossenschaft „Am Bodden“. Die Förderung wird nach der Richtlinie zur Förderung der digitalen Transformation vergeben.

Mit Hilfe der Fördermittel wird die Genossenschaft ein Dokumenten-Management-System und eine digitale Archivierung einführen. Gleichzeitig sollen diese ans hauseigene Geschäftsressourcenplanungssystem angebunden werden. Im Rahmen der digitalen Transformation werden Anlagenbuchhaltung, Immobilienverwaltung sowie Finanzbuchhaltung und Zahlungsverkehr vollständig automatisiert. Damit werden die Arbeitsbedingungen für die zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter optimiert und mögliche Fehlerquellen durch händische Erfassung minimiert.

Die digitale Transformation stellt potenzielle Gründer, Start-ups und insbesondere kleine und Kleinst- sowie mittlere Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern vor neue Herausforderungen. Um die Wirtschaft im Land auf dem Weg in die Digitalisierung zu begleiten und bei der zukunftsfähigen Aufstellung der Unternehmen zu helfen, hat das Energieministerium die Richtlinie zur Förderung der digitalen Transformation, kurz DigiTrans-Richtlinie, aufgelegt.

Fördermittel von bis zu 10.000 Euro und in Ausnahmefällen bis zu 50.000 Euro können Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten und entweder einem Jahresum-satz von bis zu 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro beantragen. Unterstützung in Form von nicht rückzahlbaren Zu-schüssen gibt es für den Aufbau neuer, digitaler Geschäftsmodelle oder die Umstellung von analogen auf digitale Prozesse. Außerdem sind Investitionen in die IT-Sicherheit und den Datenschutz zur Erhöhung des Digitalisierungsgrads förderbar.

Zurzeit liegen beim Landesförderinstitut bereits 76 Anträge auf Förderung im Rahmen der DigiTrans-Richtlinie vor. Anträge sind vor Beginn des Vorhabens beim Landesförderinstitut zu stellen. Die dafür notwendigen Unterlagen können auf der Internetseite des LFI heruntergeladen werden.

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