Entlastung von pflegenden Angehörigen

Schwerin – Die derzeitige Vorsitzende der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK), Landessozialministerin Stefanie Drese, unterstützt das von der Bundesregierung beschlossene Angehörigen-Entlastungsgesetz.

„Pflegende Angehörige sind bundesweit die tragende Säule der pflegerischen Versorgung und pflegen oft über Jahre hinweg ihre Eltern, Partner oder nahen Verwandten oft bis zur Grenze der Belastbarkeit. Ich begrüße es sehr, dass sie mit dem Gesetz jetzt vor unkalkulierbaren finanziellen Forderungen geschützt werden“, sagte Drese heute in Schwerin.

Eltern und Kinder von pflegebedürftigen Angehörigen müssen danach künftig erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro einen Beitrag zu den Pflegekosten leisten.

Drese: „Die Entlastung und bessere Unterstützung der pflegenden Angehörigen ist mir ein besonderes Anliegen. Für mich beginnen die notwendigen Struktur- und Hilfsangebote nicht erst bei der Pflege, sondern zunächst bei der stetigen Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Pflege. Diese Vereinbarkeit muss genauso selbstverständlich werden, wie die Vereinbarkeit von Kindern und Beruf.“

Eine weitere Entlastung von pflegenden Angehörigen steht in Mecklenburg-Vorpommern unmittelbar bevor. So können in Kürze ehrenamtliche Nachbarschaftshelfer/innen ausgewählte niedrigschwellige Leistungen zur Unterstützung im Alltag für Pflegebedürftige erbringen. „Hierbei geht es um ganz praktische Hilfen im Haushalt oder beim Einkauf oder um die Begleitung zu Arzt- und Behördengängen“, so Drese.

Ministerin Drese kündigte zudem an, weitere Maßnahmen für Verbesserungen im Pflegebereich als wichtigen Themenkomplex der ASMK Ende November in Rostock zu verankern.

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