Wohlfahrtsgesetz in den Landtag eingebracht

Schwerin – Der Landtag hat sich am 04. September in erster Lesung mit dem Entwurf für ein Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetz (WoftG) von Sozialministerin Stefanie Drese beschäftigt. Der Gesetzentwurf wird nun in den zuständigen Fachausschüssen des Landtags beraten.

„Mit dem Gesetz will die Landesregierung eine verlässliche und transparente Finanzierung der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, eine Neuregelung der Beratungsstellenfinanzierung und die Einführung von Transparenzregelungen verankern“, betonte Drese in ihrer Rede im Landtag.

Der Gesetzentwurf beruht auf drei Säulen. So sollen die in der LIGA organisierten Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege für ihre steuernden, koordinierenden und beratenden Tätigkeiten Landesmittel zukünftig nach einem klar definierten Verteilungsschlüssel erhalten. Dieser umfasst einen Sockelbetrag in Höhe von 40 Prozent und einen Aufstockungsbetrag in Höhe von 60 Prozent, der sich an der Beschäftigtenzahl des jeweiligen Verbandes orientiert.

Zudem sind Berichtspflichten der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege gegenüber dem Sozialministerium und dem Landtag vorgesehen, die an die Stelle der bisherigen Verwendungsnachweisverfahren treten.

Mit der zweiten Säule schafft der Gesetzentwurf eine Grundlage für die dauerhafte und verlässliche finanzielle Beteiligung an der sozialen und der Gesundheitsberatung. Er gestaltet die Finanzierungsstrukturen in der Beratung neu, indem er die bisherige Förderung durch das Land mit der auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte liegenden Zuständigkeit und Verantwortung zusammenführt.

„Wir wollen einen Paradigmenwechsel – weg von der bisherigen, zumeist einjährigen, kleinteiligen Projektförderung, hin zur Zuweisung der Landesmittel an die Landkreise und kreisfreien Städte zur Weiterleitung an die Träger. Dies stärkt kommunale Planungs-, Gestaltungs- und Entscheidungsspielräume“, so Drese.

Der Gesetzentwurf sieht durch die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes ein zeitversetztes Inkrafttreten der Regelungen zur Neustrukturierung der Finanzierungsstrukturen der sozialen und Gesundheitsberatung zum 1. Januar 2021 vor. Drese: „Damit nehmen wir auf die Belastungen der örtlichen Sozialämter Rücksicht und verschaffen den Landkreisen und kreisfreien Städten Raum und Zeit für eine fundierte, sozialplanerische und vor allem auch haushalterische Aspekte berücksichtigende Vorbereitung.“

Im dritten Abschnitt schafft der Gesetzentwurf die Grundlagen für mehr Transparenz in der Freien Wohlfahrtspflege. „Wir werden eine Transparenz- sowie eine Zuwendungsdatenbank einführen. Diese informieren in verständlicher, übersichtlicher und öffentlich leicht zugänglicher Form über die Ziele, Werte und Motive sowie über Unternehmensstrukturen und die Arbeitsweisen der Träger sozialer Arbeit. Außerdem erhält die Öffentlichkeit dadurch Auskünfte über die Herkunft, den Einsatz und die Verwendung finanzieller Ressourcen. Ich bin überzeugt davon, nur durch Transparenz und Information kann verloren gegangenes Vertrauen innerhalb der Wohlfahrt zurückgewonnen werden“, betonte Ministerin Drese.

Dabei besteht für Zuwendungsempfänger eine Beteiligungspflicht an der Transparenzdatenbank bei Zuwendungen in Höhe ab 25.000 Euro jährlich.

„Ich verfolge mit der Gesetzesinitiative ganz klare Ziele: Mehr Transparenz, Steuerung und Verlässlichkeit im Bereich der Wohlfahrtsfinanzierung“, sagte Drese heute im Landtag.

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