Verpachtung von Agrarflächen

Umwelt und Junglandwirte im Fokus

Schwerin – Zu den jüngsten Vorwürfen des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND), das Land Mecklenburg-Vorpommern benachteilige kleine Betriebe bei der Vergabe von Staatsflächen, nimmt der zuständige Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus wie folgt Stellung:

„Es ist schon erstaunlich, dass sich der BUND Einzelheiten aus einer AFD-Anfrage herauspickt, um Fehlinterpretationen zu streuen. Fakt ist: Kein anderes Land beschäftigt sich so intensiv mit Bodenfragen wie Mecklenburg-Vorpommern. Dabei haben wir vor allem die Belange des Umweltschutzes, die Bedürfnisse von Junglandwirten, die ökologische Bewirtschaftung und die Sicherung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum im Blick. Andere Bundesländer lassen hier den Markt unbeeinflusst regieren“, betonte der Minister.

Er wies darauf hin, dass bei der Pachtvergabe 2019 die kleinen ökologisch wirtschaftenden Tierhaltungsbetriebe eindeutig favorisiert wurden. Im Rahmen der Vergabe wurden Landesflächen in zehn Losen (Teilgebiete) mit einer Gesamtfläche von 240 Hektar zur Verpachtung ausgeschrieben. Davon gingen sieben Lose an Betriebe mit ökologischer Bewirtschaftung (Rinder- und Geflügelhaltung) und drei Lose an konventionelle Milchviehbetriebe. Nur drei dieser zehn Betriebe verfügten über eine Betriebsfläche zwischen 250 bis 1000 Hektar.

„Grundsätzlich müssen wir auch immer die historische Entwicklung der landwirtschaftlichen Produktion bei uns im Land berücksichtigen. Das Land verfügt hauptsächlich über landwirtschaftlichen Grundbesitz in den ehemaligen Staatsdomänen. Dort sind vor allem die sogenannten LPG-Nachfolgebetriebe ansässig. Da die pachtbaren Böden an die Ortslage gebunden sind, ist es nur logisch, dass in diesen Gebieten eher größere Betriebe zum Zuge kommen“, erklärte Backhaus.

Der Minister räumte ein, dass das Land beim Auslaufen von Pachtverträge an die Vorgabe gebunden ist, Landesflächen vorrangig an Unternehmen mit Tierproduktion oder anderen arbeitsintensivem Produktionsprofil zu verpachten. Dies seien – wie beschrieben historisch bedingt –vor allem die LPG-Nachfolgebetriebe, die traditionell als Gemischtbetriebe (Acker/Milch) weitergeführt werden. In der Regel verfügen diese Betriebe über mehr als 500 bis 1000 Hektar Betriebsfläche. Allerdings hätten auch kleinere Betriebe mit einer maximalen Größe von 300 Hektar bei 40 Bodenpunkten bislang einen Anschlusspachtvertrag erhalten, auch wenn sie ohne Tierhaltung oder arbeitsintensiven Feldfrüchten gewirtschaftet haben.

„Wir sind sehr an einer Gleichbehandlung der Betriebe interessiert. Wer Großbetriebe aber per se verteufelt, dem sei auch gesagt, dass dahinter nicht selten 10 bis 20 Familien stehen, die mit der landwirtschaftlichen Produktion ihr Einkommen und ihre Existenz sichern müssen. Diese Betriebe sorgen in Größenordnungen für Beschäftigung und Wertschöpfung im ländlichen Raum“, betonte Backhaus.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert