Neues Landeskonzept zur Förderung der Integration

Schwerin – Die Landesregierung hat auf ihrer heutigen Kabinettssitzung die zweite Fortschreibung der Konzeption zur Förderung der Integration von Migrantinnen und Migranten in Mecklenburg-Vorpommern beschlossen. Mit dem unter breiter Beteiligung maßgeblicher gesellschaftlicher Akteure erarbeiteten Handlungsprogramm wird den veränderten und sich ändernden Rahmenbedingungen Rechnung getragen.

„Mecklenburg-Vorpommern ist in den vergangenen knapp 30 Jahren vielfältiger, bunter und weltoffener geworden. Die Landesregierung begrüßt Zuwanderung als Bereicherung. Sie leistet einen wichtigen Beitrag zur sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, der zukünftig noch an Bedeutung gewinnen wird. Wir wollen deshalb die Zuwanderung in unserem Land aktiv gestalten und verfolgen eine zielgerichtete Integrationspolitik“, betonten Integrationsministerin Stefanie Drese und die Integrationsbeauftragte der Landesregierung, Dagmar Kaselitz, heute in Schwerin.

Das Konzept stellt nach Ansicht von Drese einen Handlungsrahmen dar, um die Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund am gesellschaftlichen Leben zu verbessern. Handlungsfelder des Konzepts sind z.B. Beratung, Spracherwerb, Wohnen, frühkindliche und schulische Bildung, Ausbildung und Arbeitsmarkt, aber auch Religion, Kultur und Sport. „Gleichzeitig wollen wir die interkulturelle Öffnung der Gesellschaft weiter voranbringen, das friedliche und gleichberechtigte Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Herkunft fördern und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken“, so die Ministerin.

Als konkrete Maßnahme im Integrationskonzept plant die Landesregierung einen verstärkten Diskriminierungsschutz. „Wir wollen die Bekämpfung von Diskriminierung als politische Querschnittsaufgabe verankern und eine Antidiskriminierungsstelle einrichten. Hierbei geht es um Beratung und Hilfe von Diskriminierung betroffener Menschen. Und die Landesregierung will mit staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen, Gleichstellungsstellen und Integrationsbeauftragten, Migrantenvertretungen, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden stärker kooperieren, um Aktivitäten zur Stärkung der Demokratie, Antidiskriminierung und Teilhabe zu bündeln und abzustimmen“, verdeutlichte Drese.

Drese: „Die Basis der Integration ist die durch das Grundgesetz vorgegebene Rechts- und Werteordnung. Dazu gehören die unveräußerlichen Menschen- und Freiheitsrechte, die gegenseitige Wertschätzung und die Respektierung der Grundregeln des Zusammenlebens in Deutschland.“

Die Integrationsbeauftragte Kaselitz hebt als wichtiges Thema des Landeskonzepts die Anerkennung und Einbeziehung von Vielfalt unabhängig von geschlechtlicher Identität, Behinderung, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung hervor. „Die Interkulturelle Öffnung ist eine Daueraufgabe, der wir uns noch intensiver stellen müssen. Dabei kommt der Landesverwaltung eine Vorbildrolle zu“, so Kaselitz. So sollten interkulturelle Kompetenzen im Rahmen von Auswahlverfahren grundsätzlich berücksichtigt und in die Aus- und Fortbildungskonzeption der FH Güstrow integriert werden. „Vielfalt ist ein Erfolgsfaktor und muss eine höhere Wertschätzung etwa auch in Stellenausschreibungen erfahren“, sagte Kaselitz.

Im Jahr 2006 wurde erstmals von der Landesregierung eine „Konzeption zur Förderung der Integration von Migrantinnen und Migranten in Mecklenburg-Vorpommern“ vorgelegt. Die erste Fortschreibung der Konzeption ist 2011 von der Landesregierung beschlossen worden. Seitdem hat es erhebliche Veränderungen im Migrationsgeschehen, insbesondere durch den Zuzug von Geflüchteten, im Rahmen der EU-Freizügigkeit und im Zuge der Arbeitsmigration gegeben. In Mecklenburg-Vorpommern leben derzeit rund 78.000 Ausländerinnen und Ausländer (zum Vergleich 2014: 45.000, 1991: 10.000).

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