Umsatzsteuer darf Volkshochschulen nicht belasten

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern wird sich am kommenden Freitag im Bundesrat dafür einsetzen, dass die Umsatzsteuerbefreiung für Kurse in der Erwachsenen- und allgemeinen Weiterbildung auch künftig in gleichem Umfang gilt. Vor dem Hintergrund eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung, der die weitere steuerliche Förderung der Elektromobilität und die Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften regelt, war bei Weiterbildungseinrichtungen wie den Volkshochschulen die Sorge entstanden, dass die zur Zeit bestehenden Steuerbegünstigungen für Angebote der Weiterbildung durch die vorgesehenen Änderungen eingeschränkt werden könnten.

Mecklenburg-Vorpommern und die anderen Bundesländer haben bereits in den zuständigen Bundesratsausschüssen mit mehreren Anträgen die Bundesregierung aufgefordert, im weiteren Gesetzgebungsverfahren die geplanten Neuregelungen dahingehend zu überprüfen. Aus Sicht des Landes ist es notwendig, klarzustellen, dass sich in der Praxis keine Nachteile für die Kursanbieter und -teilnehmenden ergeben.

„Es ist wichtig, gerade den Volkshochschulen die Sicherheit zu geben, dass sich an der bisherigen Auslegung der Steuerbefreiung für ihre Kursangebote nichts ändert. Diese Klarstellung erwarte ich vom Bund. Denn die Volkshochschulen leisten einen wesentlichen Beitrag zur Teilhabe am lebenslangen Lernen. Sie bieten Bildung für alle und schaffen damit eine der wichtigsten Voraussetzungen für gesellschaftlichen Zusammenhalt. Diese Leistung dürfen wir nicht mit neuen Steuern belasten und damit eine Einschränkung des Angebotes riskieren“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin.

Die Neuregelungen auf Bundesebene sind heute auch Thema im Bildungsausschuss des Landtages.

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