Entscheidung zu Rufnummernmitnahme

Schwerin – Christian Pegel begrüßt eine Entscheidung der Bundesnetzagentur, die es Mobilfunkkunden künftig leichter machen soll, bei Anbieterwechsel ihre alte Mobilnummer zum neuen Anbieter mitzunehmen.

„Die Bundesnetzagentur hat einem der drei großen Mobilfunkanbieter eine Preisobergrenze für die sogenannten Portierungskosten gesetzt, die sich die Mobilfunkfirmen untereinander in Rechnung stellen, wenn ein Kunde sie verlässt, um zu einem Konkurrenten zu wechseln und dabei seine alte Nummer mitnimmt“, erläutert der Minister den Inhalt der Entscheidung. Das wirke zunächst nur für die drei Mobilfunkanbieter untereinander. „Da die Firmen die Kosten aber an ihre Kunden weitergeben, wird damit mittelbar auch für die Kunden eine deutliche Verbilligung erreicht. Zudem hat die Bundesnetzagentur bereits angekündigt, dass sie gerade auch diese Inrechnungstellung gegenüber den Endkunden kritisch beleuchten wird“, sagt Pegel weiter zu den aus seiner Sicht erfreulichen Neuigkeiten für Mobilfunkkunden.

„Für mich ist es wichtig, dass der Wettbewerb und die Wahlfreiheit der Endverbraucher zwischen den verschiedenen Mobilfunkanbietern nicht erschwert werden, indem ein Wechsel entweder zum Verlust der angestammten Telefonnummer oder zu erheblichen Kosten für die einmalige Weitergabe an den neuen Anbieter führt“, so der Minister. Er fordert in diesem Zusammenhang: „Wir brauchen einen wirksamen Schutz der Verbraucher, die sich einer kleinen Zahl von Mobilfunkanbietern gegenübersehen, die bei den hier angesprochenen Fragen regelmäßig eine ziemlich einheitliche Geschäftspolitik vertreten – mit entsprechenden Kostenfolgen für die Endkunden.“

Weiter sagt der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung: „Ich hoffe, dass die Bundesnetzagentur die angekündigte Folgeprüfung zur Inrechnungstellung der Portierungsgelte an den Kunden sehr schnell vornimmt. Ich werde mich dafür im Beirat der Bundesnetzagentur, in dem ich M-V vertrete, stark machen.“

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