Studienplatzvergabe wird gerechter

Schwerin – Wissenschaftsministerin Bettina Martin hat die Zustimmung des Landtags zum Gesetz zum Staatsvertrag über die Hochschulzulassung und die Verabschiedung des Gesetzes über die Zulassung zum Hochschulstudium begrüßt. Im Kern geht es um die Zulassung für die Studienfächer Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie. Das Ländergesetz regelt die Umsetzung für Mecklenburg-Vorpommern. Das neue Zulassungsverfahren soll erstmals für die Studienplatzvergabe im Sommersemester 2020 gelten.

„Die Vergabe von Studienplätzen wird gerechter, weil nicht mehr nur der Abiturdurchschnitt entscheidend ist“, sagte Wissenschaftsministerin Bettina Martin. „30 Prozent der Studienplätze sollen künftig nach dem Abiturdurchschnitt vergeben werden, 60 Prozent nach einem universitären Auswahlverfahren und 10 Prozent nach einer zusätzlichen Eingangsquote, bei der das Abitur gar keine Rolle spielt“, erklärte Martin.

Künftig soll es außerdem möglich sein, durch eine Vorabquote bis zu 20 Prozent der Medizin-Studienplätze an Bewerberinnen und Bewerber zu vergeben, die sich verpflichten, nach ihrem Studium als Ärztin bzw. Arzt im ländlichen Raum zu arbeiten. Hierfür ist zusätzlich ein Landarztgesetz notwendig. Weil nicht zwangsläufig die Abiturientin oder der Abiturient mit der Note 1,0 die beste Ärztin bzw. der beste Arzt sei, müsse das System durchlässiger werden. „Mit der Landarztquote, die dieses neue Gesetz möglich macht, setzen wir einen wichtigen Anreiz für Studierende, später im ländlichen Raum unseres Landes zu arbeiten“, sagte Martin.

Eine weitere Sonderquote ist für Athletinnen und Athleten aus dem Bundeskader der Olympiastützpunkte im Land geplant, weil sie wegen ihres Sports an Mecklenburg-Vorpommern als Studienort gebunden sind.

Bei den neuen Regelungen sind die Kultusministerien weiter gegangen, als sie mussten. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bezog sich nur auf den Studiengang Humanmedizin. Die Länder haben aber im Staatsvertrag für alle vier bundesweit zulassungsbeschränkten Studienfächer mehr Chancengleichheit vorgesehen. Anlass für den Staatsvertrag und das Ländergesetz ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember 2017. Dieses hatte das bisherige Zulassungsverfahren zum Medizinstudium für teilweise mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt und den Gesetzgeber aufgefordert, bis Ende 2019 Neuregelungen zu schaffen.

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