SED-Opferrente steigt auf 330 Euro

Schwerin – Justizministerin Katy Hoffmeister hat den Beschluss des Bundesrats zur SED-Opferrente begrüßt. Sieh verwies darauf, dass der Beschluss ein wichtiges Zeichen kurz vor dem 30. Jahrestag des Mauerfalls zur Anerkennung des Leids sei.

Die anerkannten Opfer des SED-Regimes bekommen künftig monatlich 30 Euro mehr. Die SED-Opferrente steigt damit auf 330 Euro. Diesen Beschluss des Bundesrates begrüßt Justizministerin Hoffmeister ausdrücklich.

„Das ist ein sehr gutes Zeichen zum 30. Jahrestag des Mauerfalls. Es ist zwar nur ein symbolischer Betrag, aber es ist eine Anerkennung des Leids, das die SED-Unrechtsdiktatur den Opfern angetan hat. Willkür darf nie vergessen oder verharmlost werden. Daher sind auch die Fristen für Anträge auf Rehabilitierung und auf Folgeleistunen aufgehoben worden“, sagte Justizministerin Hoffmeister, sie ist zuständig für Rehabilitierungsfragen. Wer die Opferrente bereits bezieht, braucht keinen neuen Antrag zu stellen.

Der erhöhte Betrag wird automatisch ausgezahlt werden. Ab wann die erhöhte SED-Opferrente ausgezahlt wird, steht noch nicht fest. Derzeit erhalten rund 3.400 Menschen aus M-V eine SED-Opferrente. Zudem beschloss der Bundesrat auch, dass die Mindesthaftzeit zur Gewährung der Opferrente von 180 auf 90 Tage abgesenkt wird. Ausgleichsleistungen nach dem beruflichen Rehabilitierungsgesetz von 214 auf 240 Euro bzw. von 153 auf 180 Euro monatlich erhöht.

„Ich begrüße auch, dass das Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR und zur Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes weitere Opfer der SED-Diktatur in den Fokus nimmt. Die Rehabilitierung von Heimkindern in der DDR wird vereinfacht. Zudem steht Opfern von Zersetzungsmaßnahmen der Stasi unter bestimmten Voraussetzungen eine einmalige Leistung in Höhe von 1.500 Euro zu. Künftig können auch anerkannte verfolgte Schülerinnen und Schüler Ausgleichsleistungen nach dem beruflichen Rehabilitierungsgesetz erhalten“, so Ministerin Hoffmeister. Das Justizministerium wird in Kürze auf seiner Internetseite über Einzelheiten informieren.

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