Gesetzentwurf zur Landarztquote

Schwerin – Im Landtag ist am Mittwoch der Gesetzentwurf zur Sicherstellung der wohnortnahen hausärztlichen Versorgung diskutiert worden. Im Mittelpunkt stand die Einführung einer Landarztquote. „Es gibt in Teilen einen Ärztemangel, insbesondere auf dem Land. Die Stellen zu besetzen, sind große Herausforderungen des Gesundheitssystems und das nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Mittwoch im Landtag in Schwerin.

In Mecklenburg-Vorpommern droht derzeit im hausärztlichen Bereich in verschiedenen Bedarfsplanungsbereichen eine Unterversorgung. Hierzu zählen beispielsweise Demmin, Greifswald Umland, Grimmen, Hagenow, Parchim, Rostock Umland oder Wismar und Waren (Müritz). Diese Berechnung beruht auf Daten der Kassenärztlichen Vereinigung M-V (KVMV), die sich im Wesentlichen auf die Zahl der Ärzte bezieht, die 60 Jahre und älter sind und die ihre Praxis deshalb voraussichtlich in den nächsten Jahren abgeben werden.

Im Landtag wurde der Gesetzentwurf in seiner ersten Lesung diskutiert. Die Studienplätze werden nach diesem Gesetz nur an Bewerber vergeben, die sich zuvor vertraglich verpflichten, eine entsprechend einschlägige Weiterbildung, die zu einer Ausübung einer hausärztlichen Tätigkeit berechtigt, zu absolvieren und für zehn Jahre eine vertragsärztliche Tätigkeit in unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Gebieten auszuüben.

„Es geht darum die Möglichkeiten auszuschöpfen, um bereits bei der Auswahl der Medizinstudierenden darauf hinzuwirken, Hausärztinnen und Hausärzte für die ambulante medizinische Versorgung unserer Bevölkerung vor allem auf dem Lande zu gewinnen“, so Glawe. Zur Absicherung der Verpflichtung ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 250.000 Euro vorgesehen. Da die Verpflichtung zur Zahlung der Vertragsstrafe den Bewerber nicht in eine existenzielle Bedrängnis bringen darf, ist eine Härtefallregelung vorgesehen.

Insgesamt werden in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 32 Medizinstudienplätze zur Verfügung stehen. „Um die angehenden Ärztinnen und Ärzte frühzeitig für eine hausärztliche Tätigkeit in Mecklenburg-Vorpommern zu gewinnen, sollen sie durch die an den Lehrstühlen für Allgemeinmedizin eingerichteten Kompetenzzentren betreut werden“, so Glawe weiter. Im Zusammenwirken mit der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern wird das Land regelmäßig den Bedarf an Hausärzten überprüfen. Die Kassenärztliche Vereinigung wird als zuständige Stelle des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Ausführung des Landarztgesetzes das gesamte Verfahren durchführen.

Außerdem wird gesetzlich geregelt, die Bewerberinnen und Bewerber zu strukturierten Auswahlgesprächen einzuladen. Die Auswahlgespräche sollen im Rahmen eines Assessment-Centers aus kurzen Interviews und Szenarien (Stationen) bestehen, die von Juroren bewertet werden. Dabei sollen auch – wissenschaftlich fundiert – wichtige Schlüsselfaktoren des ärztlichen Berufes wie die Orientierung an den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten in Verbindung mit Empathie und Sozialkompetenz erkannt werden. Auf Grundlage einer wissenschaftlich fundierten Konzeption, die von den Hochschulen des Landes erstellt wird, werden auch die Qualitätsstandards berufsbezogener Eignungsdiagnostik berücksichtigt.

„Spätestens mit Beginn des Wintersemesters 2021 sollen die ersten Studierenden, die nach dem Landarztgesetz und der Verordnung dazu ausgewählt wurden, mit ihrem Studium an den beiden Unimedizinen in Rostock und Greifswald starten“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend im Landtag.

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