Frühe Hilfen für besseren Kinderschutz

Schwerin – Die Landesregierung setzt sich für eine bedarfsgerechte Anpassung und Erhöhung der Finanzmittel der Bundesstiftung Frühe Hilfen für werdende Eltern und Familien mit Kindern bis zum 3. Lebensjahr ein. Das Kabinett beschloss in seiner heutigen Sitzung, als Mitantragsteller einer entsprechenden Bundesratsinitiative von Thüringen beizutreten.

„Mit Geldern der Bundesinitiative Frühe Hilfen und seit 2018 mit Mitteln der Bundesstiftung Frühe Hilfen wurden feste Strukturen und wichtige regionale psychosoziale Hilfeangebote für Familien geschaffen, die sich bewährt haben“, verdeutlichte Sozialministerin Stefanie Drese nach der Kabinettssitzung in Schwerin. Die Bundesmittel sind allerdings seit 2014 nicht mehr erhöht worden und betragen 51 Millionen Euro. Davon entfallen auf Mecklenburg-Vorpommern in diesem Jahr 1,159 Millionen Euro.

Durch veränderte Rahmenbedingungen sinken die Mittel für einige Bundesländer ab 2020. Vor allem ostdeutsche Bundesländer sind betroffen. Mecklenburg-Vorpommern würde nach den bisherigen Planungen 40.000 Euro weniger erhalten. „Damit drohen angesichts einer gestiegenen Anzahl von Familien mit Kindern unter drei Jahren und einer zunehmenden Inanspruchnahme von Hilfen durch Familien mit psychischen Belastungen Angebote vor Ort wegzubrechen“, so Drese.

Gemeinsam mit anderen Bundesländern will Mecklenburg-Vorpommern deshalb mit einer Bundesratsinitiative erreichen, dass der Bund seinen finanziellen Anteil ab dem kommenden Jahr von 51 auf 65 Millionen Euro erhöht und in den Folgejahren kontinuierlich anpasst.

Drese: „Gerade die ersten Lebensmonate und -jahre sind für die körperliche, geistige und seelische Entwicklung von Kindern besonders wichtig. Die niedrigschwelligen, freiwilligen und kostenfreien Angebote im Rahmen der Frühen Hilfen sollen sich insbesondere an Familien richten, die aufgrund von unterschiedlichen Belastungen einen erhöhten Beratungsbedarf haben, jedoch häufig nur schwer einen Zugang zu Unterstützungsangeboten finden und geringere Selbsthilfekompetenzen aufweisen. Nur mit einer Anhebung der Mittel können die Kommunen ihre Angebote dauerhaft auf hohem Niveau sicherstellen.“

Für Mecklenburg-Vorpommern besitzt der präventive Kinderschutz eine hohe Bedeutung, das u.a. durch das Landesprogramm Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen sowie das Landesprogramm Kinderschutz zum Ausdruck kommt.

Zu einem Fachtag der Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen MV und der Landesfachstelle Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen in MV werden morgen (am 21. November) im Sozialministerium 100 Akteure aus den Frühen Hilfen erwartet.

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