Gute-Kita-Gesetz

Auszahlung startet: Mecklenburg-Vorpommern erhält 106 Millionen Euro durch das Gute-Kita-Gesetz

Schwerin – Bundesfamilienministerin Franziska Giffey hat am heute den Startschuss für die Umsetzung des Gute-KiTa-Gesetzes in den Ländern gegeben. Nachdem am 20. November der letzte Bund-Länder-Vertrag zum Gute-KiTa-Gesetz geschlossen wurde, erfolgt nun die Auszahlung der 5,5 Milliarden Euro aus dem Gesetz an die Länder.

Mecklenburg-Vorpommern erhält durch das Gute-Kita-Gesetz in den Jahren 2019 bis 2022 insgesamt rund 106 Millionen Euro über Umsatzsteueranteile. „Es ist sehr positiv, dass der Bund die frühkindliche Bildung als eine nationale Zukunftsaufgabe begreift und erstmalig in so großem Umfang die Kommunen und Länder bei der Kindertagesförderung unterstützt“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin.

Mecklenburg-Vorpommern setzt die Bundesmittel (maximal jährlich 35,8 Millionen Euro) zur Finanzierung der Elternbeitragsfreiheit ein. Die Übernahme der Elternbeiträge durch das Land ist insgesamt mit rund 145 Millionen Euro jährlich veranschlagt.

„Von der beitragsfreien Kita profitieren vor allem Familien mit geringem und mittleren Haushaltseinkommen. Und wir sorgen für mehr Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit für alle Kinder in unserem Land. Denn durch die Kostenfreiheit erhöht sich der Anteil von Kindern aus bildungsfernen Elternhäusern sowie von Kindern mit Migrationshintergrund mit nicht deutscher Familiensprache in Krippe, Kita, Tagespflege oder Hort“, so Drese.

Die Ministerin geht davon aus, dass der Bund sich dauerhaft im Bereich der frühkindlichen Bildung engagiert. Drese: „Das Bundeskabinett hat im Juli 2019 beschlossen, dass der Bund für die Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung auch über 2022 hinaus seine Verantwortung wahrnehmen wird. Dies soll sich auch in der Finanzplanung 2020 bis 2024 abbilden, die die Bundesregierung im Sommer 2020 vorlegen wird.“

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