Nachbarstreitigkeiten vor Zivilgerichten

Justizministerin Katy Hoffmeister hat zum Bürgerforum der Landesregierung in Ummanz auf Rügen über das Thema Nachbarrecht informiert: „Reden statt richten“

Insel Rügen – Zum 6. Bürgerforum unter dem Motto „Landesregierung vor Ort“ hat Justizministerin Katy Hoffmeister nach Ummanz auf Rügen geladen. Sie sprach traditionell über die Themen Vorsorgevollmacht und Nachbarrecht. Mecklenburg-Vorpommern ist weiterhin das einzige Flächenland in der Bundesrepublik ohne eigenes Nachbarschaftsgesetz.

„Es spricht viel dafür, dass Mecklenburg-Vorpommern auch kein gesondertes Nachbarschaftsgesetz braucht. Es finden sich bereits wesentliche Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch“, sagte Justizministerin Hoffmeister in Ummanz.

Seit Jahren liegt der Anteil der Nachbarschaftsstreitigkeiten in Zivilverfahren bei den Amtsgerichten in Mecklenburg-Vorpommern bei unter zwei Prozent. Die Amtsgerichte hatten im Jahr 2018 insgesamt rund 14.200 Zivilverfahren erledigt, davon 179 Verfahren in Nachbarschaftssachen. Das war ein Anteil von 1,3 Prozent, genauso hoch wie im Jahr 2017.

Mit unserem Bundesland vergleichbar ist Thüringen. Nach Angaben des statistischen Bundesamtes wurden dort im Jahr 2018 gut 17.000 Zivilverfahren erledigt, davon 258 Nachbarschaftssachen, ein Anteil von 1,6 Prozent. Auch dieser Anteil war 2017 genauso hoch. Bundesweit machen Nachbarschaftssachen weniger als ein Prozent aller erledigten Zivilverfahren aus.

Justizministerin Hoffmeister warb auf Rügen dafür, stets miteinander zu reden: „Reden ist am Gartenzaun oftmals besser als richten. Streitigkeiten unter Nachbarn haben meist einen sehr weit zurückliegenden Grund, so dass der Ärger über Zaunhöhen oder Heckenüberhänge oft nur der Auslöser, nicht aber die Ursache der Streitigkeiten ist. Daher sind sowohl die Streitschlichtung als auch die beidseitige Kommunikation wirkungsvoller als ein spezielles Gesetz.“

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