Arbeitsmarkt M-V im November 2019

Schwerin – Die Arbeitslosigkeit ist in Mecklenburg-Vorpommern im November gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren 55.100 Menschen arbeitslos gemeldet. Im Vergleich zum Vorjahresmonat ist dies ein Rückgang um 4.700 Arbeitslose (-7,9 Prozent). Die Arbeitslosenquote im Land beträgt aktuell 6,7 Prozent.

„Der Arbeitsmarkt in Mecklenburg-Vorpommern ist in den vergangenen Jahren geprägt von positiven Entwicklungen. Aber: Es bleibt nach wie vor einiges zu tun. Wir müssen weiter daran arbeiten, saisonverlängernde und saisonunabhängige Beschäftigungsangebote im Land weiter zu stärken. Zugleich sollten alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um Arbeits- und Fachkräfte für die hiesige Wirtschaft zu gewinnen. Daran arbeiten wir“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Im Vergleich zum Vormonat Oktober 2019 ist die Arbeitslosigkeit saisonal typisch um drei Prozent angestiegen (1.600 Arbeitslose).

Derzeit gibt es – aktuelle Zahlen aus dem September – insgesamt 587.700 sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse (+5.400 oder +0,9 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat) in Mecklenburg-Vorpommern. Im Vergleich zum Vorjahr sind vor allem im Gesundheits- und Sozialwesen 2.800 Stellen sowie in der Metall- und Elektroindustrie (+1.400) weitere Arbeitsplätze entstanden.

Die Zahl der gemeldeten sozialversicherungspflichtigen Stellen liegt um 2,3 Prozent über dem Niveau des Vorjahres. Insgesamt haben die Betriebe seit Jahresbeginn den gemeinsamen Arbeitgeberservice-Teams der Arbeitsagenturen und Jobcenter 47.900 sozialversicherungspflichtige Arbeitsangebote gemeldet, ein Plus von 1.100 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. So bieten insbesondere der Bereich der unternehmensnahen Dienstleistungen, das verarbeitende Gewerbe, der Handel und das Gesundheits- und Sozialwesen zahlreiche Einstiegschancen.

„Der andauernde Zuwachs bei der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in Mecklenburg-Vorpommern und die gemeldeten sozialversicherungspflichtigen Stellen sind wichtige Signale. Es gibt einen konstanten und nachhaltigen Beschäftigungszuwachs. Das sollten wir nutzen, um weitere Arbeits- und Fachkräfte für die hiesige Wirtschaft zu gewinnen. Dabei unterstützen wir die Unternehmen und Personen, die nicht sofort zu den offenen Stellen passen – beispielsweise Langzeitarbeitslose – durch Integrationsprojekte und helfen, sie wieder fit für den Arbeitsmarkt zu machen“, sagte Glawe.

Wirtschaftsminister Glawe verwies beispielhaft auf das Teilhabechancengesetz. Das seit Jahresbeginn geltende Gesetz verfolgt das Ziel, Langzeitarbeitslosen die Rückkehr ins Arbeitsleben zu erleichtern. In Mecklenburg-Vorpommern wurden über die neu eingeführten Instrumente des Teilhabechancengesetzes (Teilhabe am Arbeitsmarkt sowie Eingliederung von Langzeitarbeitslosen) rund 1.100 Personen insgesamt gefördert (Stand Oktober 2019).

Zwei Zielgruppen stehen dabei im Fokus, bei deren Einstellung Arbeitgeber Förderungen erhalten können. Bei der „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ geht es um Arbeitsverhältnisse mit erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens sechs Jahren Leistungen nach dem SGB II beziehen und in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig erwerbstätig waren.

Arbeitgeber erhalten in den ersten beiden Jahren einen Lohnkostenzuschuss von 100 Prozent des gesetzlichen Mindestlohns bzw. des tariflichen Entgelts bei tarifgebundenen Arbeitgebern; danach sinkt der Betrag um zehn Prozentpunkte jährlich. Die Förderdauer beträgt bis zu fünf Jahre. Der Schwerpunkt ist dabei, dass die Arbeitnehmer aus der geförderten in eine ungeförderte Beschäftigung kommen. Deshalb gibt es in diesem Programm eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung, Weiterbildung und betriebliche Praktika, um den Menschen bestmögliche Chancen zur Wiedereingliederung zu bieten.

Für die „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ gibt es ein weiteres Programm. Gefördert werden Arbeitsverhältnisse mit Personen, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind. Arbeitgeber erhalten pauschal im ersten Jahr 75 Prozent, im zweiten Jahr 50 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts.

„Unser Ziel ist, gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit und den Jobcentern Frauen und Männer in eine existenzsichernde und nachhaltige Erwerbstätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt zu bringen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

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