Künstlerstipendien 2020

Bewerbungen jetzt möglich

Schwerin – Das Land vergibt im kommenden Jahr Aufenthalts-, Arbeits- und Reisestipendien in den Bereichen Bildende Kunst/Fotografie, Darstellende Kunst/Tanzperformance, Musik/Komposition, Literatur und spartenübergreifende Vorhaben. Freischaffende Künstlerinnen und Künstler, die sich bewerben wollen, müssen ihre Bewerbungen bis zum 15. Januar 2020 im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur in Schwerin einreichen. Im kommenden Jahr stehen insgesamt 60.000 Euro für die Künstlerstipendien bereit.

„Viele Künstlerinnen und Künstler bei uns im Land leben von ihrer Kunst. Ich weiß, dass das nicht immer einfach ist“, sagte Kulturministerin Bettina Martin. „Mit den Stipendien unterstützen wir sie für eine bestimmte Zeit finanziell und ermöglichen ihnen Freiräume, damit sie sich kreativ entfalten können. Die Künstlerstipendien sind eine besondere Form der Einzelkünstlerförderung. Sie kommen den Künstlerinnen und Künstlern direkt zu Gute und sind deswegen auch sehr begehrt. In diesem Jahr haben 14 Künstlerinnen und Künstler von einem solchen Stipendium profitiert“, erklärte Martin.

Die Stipendien werden in einem geregelten Bewerbungsverfahren vergeben. Voraussetzung für eine Bewerbung ist, dass die Künstlerinnen und Künstler ihren Sitz und Wirkungskreis in Mecklenburg-Vorpommern haben und sich durch ihr künstlerisches Schaffen ausgewiesen haben. Bei einem Aufenthaltsstipendium können sie eine monatliche Unterstützung bis max. 2.000 Euro erhalten, bei einem Arbeitsstipendium sind es bis max. 5.000 Euro als Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung. Bei einem Reisestipendium handelt es sich um Zuschüsse in Höhe von bis zu max. 3.000 Euro. Sie sollen 50 Prozent der Gesamtausgaben, die zuwendungsfähig sind, nicht überschreiten.

Die aktuelle Ausschreibung für die Stipendien, Antragsformulare und Erläuterungen zur Ausschreibung finden Künstlerinnen und Künstler auf der Internetseite des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur.

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