Ostseefischerei

M-V und Schleswig-Holstein wenden sich an Klöckner

Schwerin – Mit einem gemeinsamen Positionspapier zur Zukunft der Ostseefischerei und der Bitte ihren Einfluss auf EU-Ebene geltend zu machen, haben sich die Fischereiminister der Länder Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein heute an Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner gewandt.

„Die Kutter- und Küstenfischerei ist ein integraler Bestandteil unserer maritimen Wirtschaft und Kultur. Er prägt die Küstenregionen und trägt maßgeblich zur touristischen Attraktivität unseres Landes bei“, erklärte Dr. Till Backhaus, zuständiger Fachminister in Mecklenburg-Vorpommern.

Die dramatische Lage und die schlechten Zukunftsaussichten der Ostseefischerei waren bereits Thema auf der letzten Agrarministerkonferenz in Mainz, auf der erste Eckpunkte zur Bewältigung der schwierigen Situation formuliert wurden. Das Positionspapier trägt dem Beschluss der Agrarministerkonferenz Rechnung und greift die vorgelegten Vorschläge des Verbandes der Deutschen Kutter- und Küstenfischerei sehr weitgehend auf.

Es enthält vier Maßnahmenkomplexe:

  1. Fortsetzung der Prämienzahlung bei befristeter Stilllegung von Fischereifahrzeugen
  2. Geförderte endgültige Stilllegung von Fischereifahrzeugen:
  3. Private endgültige Stilllegung von Fischereifahrzeugen
  4. Konzentration von Erzeugerorganisationen

Mit Freude nehmen die beiden Länder zur Kenntnis, dass im Entwurf der finnischen Ratspräsidentschaft der Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung der EMFF-Verordnung und zum Mehrjahresplan in der Ostsee bereits so verändert wurde, dass nun auch für Betriebe, die gezielt auf Westdorsch und westlichen Hering gefischt haben, die Möglichkeit einer endgültigen Stilllegung geschaffen werden soll.

Leider sehe der Kompromissvorschlag keine Änderung bezüglich der aktuell bestehenden Regelung in der EMFF-Verordnung vor, dass alle während der Förderperiode gewährten Prämien zur befristeten Stilllegung bei Erhalt einer Prämie zur endgültigen Stilllegung gegengerechnet werden müssen. Damit gehe der Anreizeffekt eines Programms zur endgültigen Stilllegung verloren, und das Ziel der Anpassung der Flotte an die wahrscheinlich dauerhaft verminderten Fangmöglichkeiten wäre nicht erreichbar.

Es sei einem aufgabewilligen Fischereibetrieb auch nicht zu vermitteln, warum Prämien für eine in den vergangenen Jahren bereits erbrachte Leistung für den zusätzlichen Schutz von Dorsch und Hering im Fall der endgültigen Stilllegung zurückgezahlt werden müssen.

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