Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes

Drese: Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes bringt deutliche Verbesserungen für Menschen mit Behinderung

Schwerin – Der Landtag hat heute die Umsetzung des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz) in Mecklenburg-Vorpommern beschlossen.

Sozialministerin Stefanie Drese bezeichnete in der Landtagsdebatte das Bundesteilhabegesetz als epochale sozialpolitische Reform für eine inklusive Gesellschaft. „Das Gesetz schafft für Menschen mit Behinderungen Verbesserungen und betont deren Anspruch auf mehr individuelle Selbstbestimmung durch ein modernes Teilhaberecht und eine gezielte Förderung“, so Drese. Zukünftig hängen die Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit erheblichen Teilhabeeinschränkungen nicht mehr vom Ort der Unterbringung ab, sondern orientieren sich ausschließlich am individuellen Bedarf.

Drese verdeutlichte, dass die landesrechtliche Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes alle Beteiligten aber auch vor große Herausforderungen stellt, vor allem hinsichtlich der zeitlichen Anforderungen. „In Mecklenburg-Vorpommern wird die Umsetzung sowohl von den sozialen Trägern als Leistungserbringer, den Landkreisen und kreisfreien Städten als Träger der Eingliederungs- und Sozialhilfe, den Behindertenverbänden als auch von der Landesregierung mit großem Engagement betrieben“, betonte Drese.

Gemeinsames Ziel sei es, für die Menschen mit Behinderung das Bundesteilhabegesetz so auszugestalten, dass deren Interessen umfassend berücksichtigt werden, so die Ministerin. Dabei gehe es natürlich auch um Verhandlungen zwischen Land und kommunaler Ebene über die finanzielle Ausgestaltung. Drese bedauerte, dass es bisher nicht zu einer Einigung gekommen sei: „Der Beschluss der BTHG-Umsetzungsgesetze noch in diesem Jahr ist dennoch unabdingbar mit Blick auf die Rechtssicherheit für die Menschen mit Behinderungen.“

Die Ministerin verdeutlichte, dass das Land zudem den Mehrbelastungsausgleich für die Landkreise und kreisfreien Städte auf 4,228 Millionen Euro erhöht hat. „Wir sind bereit, im Vergleich zu unserem ursprünglichen Gesetzentwurf knapp 600.000 Euro zusätzlich zur Verfügung zu stellen. Damit ist ein Beschäftigter im Sozialamt für 120 Menschen mit Behinderung zuständig. In Niedersachsen beträgt der zugrunde gelegte Fallzahlschlüssel 150 Fällen je Beschäftigten“, so Drese.

Die Ministerin sicherte der kommunalen Ebene in ihrer Landtagsrede Gesprächsbereitschaft über den Mehrbelastungsausgleich zu: „Meine Tür ist weiterhin offen für konstruktive Verhandlungen mit den kommunalen Landesverbänden“, sagte Drese.

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