Sanktionierung von Hartz IV-Beziehern

Schwerin – Im Landtag ist am Donnerstag die Sanktionierung von Hartz IV-Beziehern diskutiert worden. Anfang November hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die monatelangen Leistungskürzungen der Jobcenter bei Hartz IV-Empfängern, die ihren Pflichten nicht nachkommen, teilweise für verfassungswidrig erklärt.

Das Gericht hat aufgrund der vorgelegten Klage ausdrücklich über die Verletzung von Mitwirkungspflichten der über 25-Jährigen entschieden. Sanktionen wegen Verstößen gegen Meldepflichten und in Bezug auf Personen unter 25 Jahren sind vom Urteil nicht erfasst. Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe machte dennoch deutlich, dass das Urteil auch in Bezug auf die unter 25-jährigen Hartz IV-Bezieher nicht ignoriert werden darf.

„Die Frage ist, inwieweit Sonderregelungen hier tatsächlich Sinn machen. Es muss der Tenor bleiben: Leistungskürzungen müssen vertretbar sein. Die genaue Einzelfallprüfung mit dem Augenmaß für die Lebenswirklichkeit bleibt dabei entscheidend. Ziel ist und bleibt es, dass Menschen wieder in Arbeit kommen. Das ist der beste Weg, um von Hartz IV wegzukommen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe im Landtag.

Die Landesregierung begrüßt das vorliegende Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Arbeitsminister Glawe erläuterte, dass der Staat durchaus das Recht hat, bei Gewährung von staatlichen Leistungen auch eine Mitwirkung des Bürgers einzufordern. „Für mich ist es aber wichtig, dass auch entschieden wurde, dass verhältnismäßige Mitwirkungspflichten auferlegt und mit verhältnismäßigen Sanktionen grundsätzlich durchgesetzt werden dürfen“, so Glawe weiter. „Das Urteil schafft in einigen Bereichen Klarheit, stellt aber alle Akteure vor allem in den Jobcentern vor neue Herausforderungen, da ab sofort zusätzliche Ermessenspflichten in die Gesetzesanwendung einfließen“, so Glawe. So gilt es zum Beispiel bei allen Sanktionen eine Härtefallprüfung durchzuführen.

Die Landesregierung verfolgt bereits seit einigen Jahren u.a. in den Beratungen zum 9. SGB II Änderungsgesetz das Ziel, die Sanktionsregelungen für unter und über 25-jähriger Personen anzugleichen. „Entsprechende Initiativen auf allen Ebenen und Anträge im Rahmen der Arbeits- und Sozialministerkonferenzen wurden seitens M-V immer unterstützt, scheiterten jedoch an den verschiedenen Ansichten und Interessen der Akteure auch in anderen Bundesländern. Ich begrüße es, dass das Urteil endlich in dieser Hinsicht Bewegung ausgelöst hat. Länder, die bisher strikt für schärfere Sanktionen bei unter 25-Jährigen eingetreten sind, erkennen nun auch Änderungsbedarfe an“, machte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Glawe abschließend deutlich.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert