Neuordnung der Filmförderung

Schwerin – Die Staatskanzlei, die Filmland MV gGmbH, der MV Film e.V., die Landesmedienanstalt sowie die Spitzen der Städte Wismar und Schwerin haben sich auf eine Neuordnung der Filmförderung in Mecklenburg-Vorpommern verständigt.

„Ich freue mich sehr, dass es gelungen ist, eine Einigung zu erzielen. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es spannende Festivals, großartige Kinos, hervorragende Drehstandorte und viele außerordentliche engagierte Akteure im Bereich des Films. Wir wollen gemeinsam die Filmförderung neu aufstellen und deutlich verbessern, um die regionale Film- und Medienbranche zu stärken“, erklärte der Chef der Staatskanzlei.

Kernpunkt der Einigung ist die Gründung einer gemeinnützigen Gesellschaft für die Filmförderung. Die „MV Filmförderung gGmbh“ mit Standorten in Schwerin und Wismar soll künftig über die Filmförderung beraten und entscheiden, Festivals und Kinos fördern, die bereits bestehende Branchenkonferenz im Rahmen des Schweriner Filmkunstfestes ausrichten und Drehstandorte vermarkten.

„Die Filmland MV gGmbh und der MV Film e.V. werden über eine Jury in die Entscheidungen über die Filmförderung eingebunden. Außerdem wird es einen Beirat geben, in dem zusätzlich auch die Landesmedienanstalt mitwirken wird“, erläuterte Geue. Das Filmbüro MV solle zum Medienkomptenzzentrum des Landes und Zentrum für junge Filmschaffende ausgebaut werden, die Filmland gGmbH künftig auch für die Kinokultur und Kinoangebote im ländlichen Raum zuständig sein.

„Mit dem Doppelhaushalt 2020/21 wird die Filmförderung deutlich aufgestockt. Wir werden 2020 rund 2 Millionen Euro und 2021 rund 3 Millionen Euro für die Filmförderung zur Verfügung haben. Wir wollen vor allem junge und kreative Filmemacher und Filme mit einem thematischen Bezug zu Mecklenburg-Vorpommern fördern“, kündigte Geue an.

Das Kabinett wird sich Ende Januar mit den Plänen für die Filmförderung befassen.

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