Wohngelderhöhung

Schwerin – Zum 1. Januar 2020 wird es mehr Wohngeld geben. Von der Erhöhung profitieren nicht nur bisherige Wohngeldempfänger. Künftig können mehr Haushalte Wohngeld beantragen und erhalten, da die Einkommensgrenzen angehoben werden. Dies sieht das Wohngeldstärkungsgesetz vor, das Bundestag und Bundesrat beschlossen haben. Es ist die erste Anhebung des Wohngelds seit vier Jahren.

Landesbauminister Christian Pegel begrüßt den Beschluss des Bundes: „Die erhöhten Beträge orientieren sich an der allgemeinen Entwicklung von Mieten und Einkommen. Insbesondere die Mieten sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen – bundesweit und insbesondere auch in den Ballungsräumen sowie den touristischen Regionen Mecklenburg-Vorpommerns. Eine Erhöhung des Wohngelds war dringend notwendig, damit Wohnen in unserem Land bezahlbar bleibt und wir der weiteren sozialen Spaltung der Gesellschaft entschlossen entgegentreten.“

Im Jahr 2018 haben in Mecklenburg-Vorpommern knapp 23.000 Haushalte Wohngeld bezogen. Der durchschnittliche Wohngeldanspruch pro Haushalt belief sich auf 121 Euro im Monat. Für das kommende Jahr 2020 haben der Bund und die Länder ca. 1,2 Milliarden Euro für das Wohngeld eingeplant. Auf Mecklenburg-Vorpommern entfallen davon knapp 40 Millionen Euro, die hälftig zwischen Bund und Land geteilt werden.

Minister Pegel betont: „Wir wollen die Wohngeldempfänger mit so wenig bürokratischem Aufwand wie möglich belasten. Deshalb erhalten Haushalte, die bereits Wohngeld beziehen, das höhere Wohngeld zu Beginn des Jahres 2020 ohne dafür einen Antrag stellen zu müssen.“ Zudem betont er, dass nach Anheben der Einkommensgrenzen künftig mehr Haushalte vom Wohngeld profitieren: „Gerade Haushalte, die in den vergangenen Jahren aus dem Wohngeld gefallen sind wie zum Beispiel nach Rentenerhöhungen können wieder Unterstützung beantragen.“

Die Gesetzesnovelle sieht zudem vor, dass das Wohngeld künftig alle zwei Jahre automatisch an die Entwicklung der Wohnkosten und Verbraucherpreise angepasst wird, erstmals zum 1. Januar 2022. „Auch das ist ein wichtiger Schritt. Nur wenn wir regelmäßig prüfen, ob das Wohngeld sich an den Lebensbedingungen der Menschen in unserem Land orientiert, können wir Fälle reduzieren, in denen Haushalte infolge teils geringer Einkommenssteigerungen die wichtige Unterstützung verlieren“, betont Christian Pegel und appelliert: „Jeder, der die Voraussetzungen erfüllt, sollte seinen Anspruch geltend machen. Familien, die Wohngeld beziehen, können zudem Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten.“

Das Wohngeld wird als Mietzuschuss für Mieter oder als Lastenzuschuss für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer geleistet. Berechtigte haben einen Rechtsanspruch darauf. Ob ein Anspruch besteht und wie hoch das Wohngeld ausfällt, ist individuell verschieden und abhängig vom Wohnort. Die Höhe des Wohngelds richtet sich nach Haushaltsgröße, Einkommen und Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung. Das Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Danach ist ein neuer Antrag erforderlich. Zuständig dafür sind die örtlichen Wohngeldbehörden – die Stadt-, Gemeinde- oder Amtsverwaltungen.

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