Frühe Hilfen für junge Familien

Berlin – Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, einen Gesetzesentwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen, der die Aufstockung des Fonds der Bundesstiftung Frühe Hilfen auf 65 Millionen Euro im Jahr 2020 vorsieht. Die Länderkammer folgte damit einem Antrag von Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein.

„Wir wollen Präventions-, Beratungs- und Unterstützungsangebote für junge Familien stärken“, verdeutlicht Sozialministerin Stefanie Drese. Der seit 2014 unveränderte Betrag reiche nicht mehr aus, um die Strukturen für Familien mit Kindern unter drei Jahren in der notwendigen Qualität aufrechtzuerhalten.

Drese: „Mit den Mitteln der Frühen Hilfen wurden in den vergangenen Jahren in allen Bundesländern feste regionale Strukturen aufgebaut und fachübergreifende niedrigschwellige Angebote geschaffen. Gleichzeitig konnte der Zugang zu jenen jungen Familien verbessert werden, die oftmals nur schwer zu erreichen sind, z.B. durch Familienhebammen, Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen, Babylotsen, Familienpaten und Eltern-Kind-Gruppen.“

In diesem Jahr hat die Bundesstiftung die Datenlage für den geltenden Verteilschlüssel für das Jahr 2020 aktualisiert. Dadurch werden in einigen Bundesländern die Fördermittel um etwa acht Prozent sinken. Für Mecklenburg-Vorpommern würde das ein Rückgang von rund 40.000 Euro bedeuten.

Die Anzahl der in Deutschland lebenden Kinder im Alter von null bis drei Jahren hat sich gleichzeitig seit 2012 um mehr als 200.000 erhöht. „Diese Steigerung führt in allen Bundesländern auch zu einem höheren Unterstützungsbedarf im Bereich der Frühen Hilfen“, so Drese. Hinzu komme eine zunehmende Inanspruchnahme von Hilfen durch Familien mit psychischen Belastungen.

Die Bundesratsinitiative will deshalb erreichen, dass der Bund seinen finanziellen Anteil ab dem kommenden Jahr von 51 auf 65 Millionen Euro erhöht und in den Folgejahren kontinuierlich anpasst. Der Gesetzentwurf wird nun zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die eine Stellungnahme dazu verfasst. Anschließend legt sie beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor.

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