Sporthallen, Fitnessstudios und Freibäder…

…können unter Auflagen wieder öffnen

Schwerin – Ab dem 25. Mai ist Training für Freizeitsportlerinnen und -sportler in Sporthallen und Gymnastikräumen wieder möglich. Auch Fitness- und Yogastudios, Tanzschulen und Freibäder dürfen zu diesem Termin öffnen. Eine entsprechende Änderung der Corona-Verordnung des Landes hat das Kabinett auf seiner Sitzung beschlossen.

„Heute ist ein guter Tag für den Sport in Mecklenburg-Vorpommern. Wir kehren auch im Breiten- und Freizeitsport sowie bei den sportnahen Angeboten ein beträchtliches Stück zur Normalität zurück. Das ist wichtig für die Gesundheit der Menschen und das gesellschaftliche Leben“, sagte Sportministerin Stefanie Drese nach der Kabinettssitzung.

Die Ministerin verdeutlichte, dass körperliche Aktivitäten in geschlossenen Räumen hohe Anforderungen an die Hygiene stellen und besondere Schutzmaßnahmen erfordern. „Ein Mindestabstand von 2 Metern muss ebenso sichergestellt sein wie ein geregelter Zutritt zu den Indoorbereichen“, so Drese. In den Sporthallen müssen Duschen, Umkleiden sowie Gemeinschaftsräume geschlossen bleiben.

Für die konkrete Umsetzung der Wiederaufnahme von Sport in Hallen und Räumen hat der Landessportbund (LSB) in Kooperation mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales und dem Sportministerium klare Vorgaben für die Vereine erarbeitet, die auf der Homepage des LSB und des Ministeriums veröffentlicht werden und als Anlage dieser PM beigefügt sind.

Die Landesregierung hat heute zudem entschieden, das zum 25. Mai auch Fitnessstudios und weitere gewerbliche Indoor-Sportangebote wie Tanz- und Yogastudios ihren Betrieb wiederaufnehmen können. „Voraussetzung ist ein einrichtungsbezogenes Hygiene- und Sicherheits-Konzept, das auf Anforderung der zuständigen Behörde vorzulegen ist“, verdeutlichte Drese.

Für Fitnessstudios gilt insbesondere:

Mitarbeiter/innen haben in allen Räumlichkeiten einen einfachen medizinischen Mund- und Nasenschutz zu tragen,
pro 10 qm Fläche im Studio ist nicht mehr als eine Kundin bzw. Kunde zugelassen,
Fitnessgeräte sind so anzuordnen oder entsprechend abzusperren, dass der Abstand zwischen zwei gleichzeitig mit Personen besetzten Sportgeräten mindestens 2 Meter beträgt,
Kontaktflächen aller Sportgeräte Kontaktflächen sind nach jeder Nutzung zu desinfizieren,
Umkleidekabinen sind ausschließlich zum Umkleiden und zur Verwahrung der privaten Gegenstände in den Spinden zu nutzen
Duschen, Schwimmbecken, Saunen und Solarien müssen geschlossen bleiben,
Kundinnen und Kunden müssen in einer Tagesanwesenheitsliste erfasst werden,
Mitarbeiter/innen sind in die vorgenannten Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln einzuweisen – Kundinnen und Kunden werden durch Hinweisschilder und Aushängen über die einzuhaltenden Regeln informiert.

Drese: „Ich freue mich, dass ab dem 25. Mai auch Freibäder unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen öffnen können.“ Der Betreiber hat ein an die aktuellen epidemiologischen Veränderungen angepasstes und von der zuständigen Behörde zu genehmigendes Sicherheits- und Hygienekonzept zu erstellen. Insbesondere müsse die Anzahl der gleichzeitig anwesenden Badegäste in abgegrenzten Bereichen beschränkt werden.

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