Aktuelle Waldbrandgefahrensituation

Schwerin – Der ausbleibende Regen hat im ganzen Land Mecklenburg-Vorpommern zu einer akut erhöhten Waldbrandgefahrensituation geführt. Alle betroffenen Stellen seien in Alarmbereitschaft, so Agrar- und Forstminister Dr. Till Backhaus: „Der Brand im Göldenitzer Moor hat uns gezeigt, dass jede noch so gute Planung an ihre Grenzen stoßen kann. Feuer kümmert sich nicht darum wo wir am besten vorbereitet sind“, so der Minister.

„Mein Dank gilt allen Einsatzkräften, die schnell und professionell dafür gesorgt haben, dass der Brand sich nicht katastrophal ausdehnen konnte und keine Dörfer evakuiert werden mussten. Zwar seien nach dem verheerenden Brand auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz Lübtheen im Jahr 2019 erhebliche Anstrengungen zur Waldbrandprävention unternommen worden, doch besser gehe immer, so Backhaus.

„Wir haben seit Ausrufung der „Waldbrandgefahrenstufe II“ Mitarbeiter der Forstämter in den Bereitschaftsdienst versetzt. Alles was wir an Löschtechnik selbst vorhalten, wird vorbereitet und einsatzfähig gehalten. Besonders effektives Gerät wird möglichst so stationiert, dass Anfahrtswege optimiert werden. Wir wollen Tempo machen, wenn es zum Ernstfall kommt“, sagt Backhaus, der auch an die Landwirtschaft appelliert:

„Ich empfehle allen Betrieben dringend, auch aus eigenem Interesse, Güllefahrzeuge als Wassertanks vorzuhalten, um gegebenenfalls die Kräfte der Feuerwehr in der unmittelbaren Umgebung zu unterstützen. Ich bitte den Bauernverband, auf seine Mitglieder entsprechen einzuwirken.

Mit den Waldbrandeinsatzkarten hat MV bereits einen guten Überblick darüber, wie es um die Versorgung mit Löschwasser und um die Zufahrtswege in unseren Wäldern bestellt ist. Zusätzlich werden nun besonders neuralgische Punkte identifiziert, um gezielt Vorsorge zu betreiben, wo es Probleme mit dem Löschwasser gibt. Hier werden wir gemeinsam mit dem Ministerium für Brand- und Katastrophenschutz erarbeiten, welche Maßnahmen wir kurz- und mittelfristig umsetzen können und welche Mittel dafür verfügbar sind“, so Backhaus.

„Leider müssen wir immer wieder feststellen, dass die Hauptursache für Feld- und Waldbrände der Mensch ist – ob vorsätzlich oder fahrlässig. Ich bitte daher, den Kopf einzuschalten und alles zu unterlassen, was Brände begünstigen kann.

Keine Lagerfeuer im Wald und auf Wiesen, im Wald nicht rauchen, keine brennenden Gegenstände (z. B. Zigarettenkippen) aus dem Autofenster werfen, nur auf Schotter oder Asphalt parken, niemals in Wiesen oder Feldern (der Katalysator des Autos kann schon nach wenigen Metern Fahrt sehr heiß werden und trockenes Gras leicht entzünden), Autos bei Ausflügen immer so parken, dass andere Autos, insbesondere Einsatzfahrzeuge, nicht behindert werden, nicht im Wald oder in Waldnähe grillen (Faustregel: min. 100 Meter Abstand zum Waldrand), kein Glas oder Glasscherben im Wald zurücklassen – auch der Brennglaseffekt kann Brände auslösen, offiziell ausgesprochene Verbote (z. B. Waldzutrittsverbote) unbedingt einhalten, beobachtete Waldbrände sofort über die 112 melden und anrückende Einsatzkräfte einweisen.“

Der Klimawandel schreite voran und man müsse sich frühzeitig wappnen sowie sein Verhalten dementsprechend anpassen, erklärt der Klimaschutzminister.

Drese: Krankenhausplanung ist Ländersache

Rostock – Gesundheitsministerin Stefanie Drese hat am Donnerstag im Rahmen der Nationalen Branchenkonferenz Gesundheitswirtschaft verdeutlicht, die Krankenhausplanung in Mecklenburg-Vorpommern vor allem auf die regionalen Versorgungsbedarfe auszurichten.

„Deshalb müssen bei der notwendigen Krankenhausreform des Bundes die individuellen Bedürfnisse der Länder berücksichtigt werden und muss die Krankenhausplanung in Länderhand liegen“, sagte Drese als Teilnehmerin der Podiumsdiskussion „Regionaler Versorgung eine Zukunftsperspektive geben“.

Für Mecklenburg-Vorpommern als dünn besiedeltes großes Flächenland seien Ausnahmeregelungen von besonderer Bedeutung, um eine gute und bedarfsorientierte Versorgung mit der neuen Reform gewährleisten zu können, so die Ministerin in Rostock.

„Unser Hauptziel bei der Krankenhausreform ist die Gewährleistung einer zukunftsfesten, wohnortnahen und qualitativ hochwertigen Versorgung für die Bevölkerung“, verdeutlichte Drese. „Die medizinischen Aspekte müssen dabei wieder Vorrang vor rein wirtschaftlichen Kriterien haben.“ Dazu gehöre, dass die Versorgungsstruktur in der Fläche unabhängiger von Patienten-Fallzahlen werde, so Drese.

Die Ministerin hob zudem hervor, dass seit August 2022 eine Expertenkommission des Landes Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung der medizinischen Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern erarbeite. Aktuelle Arbeitsaufträge bestünden im Bereich Geburtshilfe und Pädiatrie, Telemedizin und Digitalisierung sowie Prävention.

Neue Fördersätze für freie Schulen

Oldenburg: Weiterhin hohe Förderung für Schulen in freier Trägerschaft

Schwerin – Für die Schulen in freier Trägerschaft in Mecklenburg-Vorpommern wurden neue Fördersätze berechnet. Das Verfahren zur Berechnung ist im Schulgesetz geregelt und sieht eine Neuberechnung für das Schuljahr 2022/2023 vor. Grundlage dafür sind die tatsächlichen Personalausgaben des Landes für die öffentlichen Schulen im vorhergehenden Jahr. Bildungsministerin Simone Oldenburg hat heute in Schwerin über die Einzelheiten informiert.

„Das Ergebnis verdeutlicht die weiterhin hohe Förderung“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Die Personalausgaben des Landes für die Lehrkräfte haben sich in den vergangenen Jahren erhöht“, so die Bildungsministerin.

Im Jahr 2017 betrugen die Ausgaben 825 Mio. Euro. Sie stiegen kontinuierlich bis 2022 auf 951 Mio. Euro. Für die freien Schulen betrugen die Finanzhilfen 2017 92 Mio. Euro und im Jahr 2022 125 Mio. Euro. Damit stieg der Anteil der Finanzhilfe im Vergleich zu den Personalausgaben an den öffentlichen Schulen weiter an.

„Die parallel zu den Bildungsausgaben gestiegenen Schülerzahlen, die weitere Verbeamtung von Lehrkräften sowie die Verjüngung des Personals durch eine Vielzahl von Neueinstellungen an den öffentlichen Schulen haben für bestimmte Schularten und Fördertatbestände zu sinkenden Kostensätzen im Rahmen der Finanzhilfe für die freien Schulen geführt.

Sofern dies in der gegenwärtigen Situation für einige Schulen in freier Trägerschaft zu Schwierigkeiten führt, wird das Land im konkreten Einzelfall die haushaltsrechtlichen Möglichkeiten prüfen, um zu unterstützen“, versicherte die Bildungsministerin.

Die Berechnung ergibt für alle Grundschulen eine Steigerung und auch für berufliche Schulen und Förderschulen überwiegend höhere Schülerkostensätze. Die weiteren Kostensätze für die Regionale Schulen, Gesamtschulen und Gymnasien sinken.

Etwas niedriger fallen zum Teil einige der Förderungen für besondere und sonderpädagogische Angebote im Vergleich zum Schuljahr 2021/2022 aus. Das Ergebnis der Neuberechnung wurde durch einen Wirtschaftsprüfer bestätigt. Das Bildungsministerium und die Gesellschaft für Struktur und Arbeitsmarktentwicklung (GSA) haben es den Trägern der freien Schulen bereits vorgestellt.

Bildungsministerin Oldenburg wies die Kritik am Verfahren zurück: „Die Neuberechnung für das Schuljahr 2022/2023 ist im Schulgesetz verankert und war den Schulen in freier Trägerschaft bekannt. Der Einwand, dass die neuen Schülerkostensätze aus dem Jahr 2021 nicht abgeleitet werden könnten, weil das Pandemie-Jahr für den Schulbetrieb nicht typisch gewesen sei, ist nicht nachvollziehbar.

Die Finanzhilfe beruht nicht auf der Frage, ob Unterricht in Präsenz oder Distanz erfolgt ist, sondern auf den Ist-Personalausgaben. Das Land hat hinsichtlich der Stellenbesetzungen in den Pandemiephasen keinerlei Abstriche bei der Besetzung von Stellen gemacht, sondern im Gegenteil die Beschäftigung zum Beispiel von externen Vertretungskräften verstärkt.

Die Besonderheiten des Schuljahres bezogen sich pandemiebedingt auf die Organisation des Unterrichts, aber nicht auf die Beschäftigung und Bezahlung von Lehrkräften. Im Übrigen spricht der vergleichsweise hohe Anteil von Schulen in freier Trägerschaft in Mecklenburg-Vorpommern nicht für besonders schlechte Bedingungen.“

Mecklenburg-Vorpommern zahlt den Schulen in freier Trägerschaft auch im Schuljahr 2022/2023 weiterhin Finanzhilfen entsprechend den gesetzlichen Regelungen. Das Land gewährt dazu den Trägern von 119 Schulen einen Zuschuss. Die finanzielle Unterstützung umfasst die Ausgaben für schulische Zwecke, nicht aber die Sachkosten. Mecklenburg-Vorpommern hat den Schulen in freier Trägerschaft im Zeitraum von 2017 bis 2022 insgesamt rund 650 Millionen Euro gezahlt.

Technologischer Wandel

Rostock – Unter dem Thema „Digitale Prozesse“ hat Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte am Donnerstag in Rostock über aktuelle Herausforderungen der Automobilzuliefererindustrie auf dem Transformationsforum des „AUTOTRANS-MV“ diskutiert. AUTOTRANS-MV steht für das regionale Transformationsnetzwerk „Automotive-Transformationsstrategie für nachhaltige Wertschöpfung in Mecklenburg-Vorpommern“.

„Die Automobilindustrie ist von vielen verschiedenen Aspekten der Transformation betroffen – von der Digitalisierung, der Globalisierung, dem internationalen Kostendruck, der Dekarbonisierung und von alternativen Mobilitätslösungen. Das betrifft auch die Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern. Es gilt, die Innovationskraft der heimischen Betriebe zu stärken. Dabei unterstützen wir die Wirtschaft über die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte vor Ort.

Im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI) Mecklenburg-Vorpommern werden vom Wirtschaftsministerium anteilig nicht rückzahlbare Zuschüsse für Ausgaben von Unternehmen und Forschungseinrichtungen gewährt.

Dabei geht es beispielsweise um Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowohl als einzelbetriebliches Vorhaben von Unternehmen als auch als Verbundvorhaben von Unternehmen und Forschungseinrichtungen,         Durchführbarkeitsstudien zur Bewertung und Analyse des Potentials eines FuE-Vorhabens, Schutzrechte für die Erlangung von Patenten von kleinen und mittleren Unternehmen sowie Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen.

„Auch Investitionen in Folge von Prozessinnovationen fördern wir. Denn das Ziel muss es sein, aus Innovationen marktfähige Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln“, sagte Schulte.

In Mecklenburg-Vorpommern wurden im Zeitraum 2015 bis 2022 mit Unterstützung des „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) im Rahmen der geltenden FuE-Richtlinie Zuschüsse von insgesamt 187,74 Millionen Euro für 585 Vorhaben bewilligt.

Dabei handelte es sich unter anderem um 38 Millionen Euro für 78 einzelbetriebliche FuE-Vorhaben, 8,4 Millionen Euro für 103 Durchführbarkeitsstudien und 3,1 Millionen Euro für 15 Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen.

Um den sich wandelnden Anforderungen stärker gerecht zu werden, hat das Netzwerk automotive-mv e.V. den Aufbau nachhaltiger und effektiver Transformationsstrukturen durch einen Automotive-Weiterbildungsverbund und die Etablierung eines Automotive-Transferzentrums für CO2-neutrale Produktion initiiert. Das Netzwerk hatte im vergangenen Jahr einen Zuwendungsbescheid für AUTOTRANS-MV erhalten.

Das Projektbudget beträgt insgesamt rund 1,7 Millionen Euro. Zum Projektkonsortium gehören der automotive-mv e.V., der REFA-Landesverband M-V e.V. sowie die Universität Rostock, Lehrstuhl Fertigungstechnik. Ziel des Vorhabens ist es, Transformationsbedarfe sowie die Innovations- und Wachstumspotentiale in der Branche zu identifizieren, um eine auf die regionalen Erfordernisse zugeschnittene Automotive-Transformationsstrategie zu entwickeln.

„Es ist ein kluger Schritt der Branche, sich in dem technologischen Wandel zusammenzuschließen, um gemeinschaftlich innovative und zukunftsgerichtete Lösungen zu erarbeiten. So kann es gelingen, nachhaltige und effektive Transformationsstrukturen aufzubauen“, sagte Schulte.

In der Automobilzuliefererindustrie arbeiten rund 5.500 Menschen und erwirtschaften in den etwa 100 Betrieben einen jährlichen Umsatz von rund 1,7 Milliarden Euro. In Mecklenburg-Vorpommern werden hochwertige Fahrzeugklimatisierungs- und Heizsysteme, Komponenten für einen zuverlässigen Insassenschutz und moderne Fahrzeuginformationssysteme gefertigt. Daneben produzieren die Unternehmen im Land hydraulische Präzisionskomponenten und sind im Bereich der Leichtmetallumformung tätig. Etwa 35 Unternehmen sind spezialisierte Automotive-Zulieferer. Beispiele hierfür sind die Webasto Thermo & Comfort SE in Neubrandenburg und die ZF Airbag Germany GmbH in Laage.

Der Verein „automotive mv e.V.“ wurde im Juni 2006 gegründet. Gegenwärtig hat der Verein 22 Mitgliedsunternehmen mit rund 3.500 Beschäftigten und 180 Auszubildenden. Die Unternehmen erwirtschaften einen Jahresumsatz von ca. 1,1 Milliarden Euro.

Im Zusammenschluss wirbt die Initiative um Aufträge für Unternehmen im Land, berät und unterstützt bei Qualifizierung und Ausbildung, bündelt Kompetenzen, pflegt Erfahrungsaustausch und behauptet sich mit einem eigenen Profil im Automotive-Netzwerk der neuen Länder – dem Automotive Cluster Ostdeutschland (ACOD).

Das Netzwerk entwickelt sich zudem zu einer Innovationsplattform und unterstützt im Rahmen der Regionalen Innovationsstrategie des Landes die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten seiner Mitglieder.

Gemeinsam: Wirtschaft und Wissenschaft

Gemeinsames Projekt – IIB und RoweMed forschen und entwickeln im Verbund

Fotoquelle: Wirtschaftsminsiterium. Wirtschaftsminister Reinhard Meyer (links) bei der Übergabe des Zuwendungsbescheides an den Direktor des IIB Rostock, Prof. Dr.-Ing. Klaus-Peter Schmitz, und die Geschäftsführerin des IIB Rostock, Andrea Bock.

Fotoquelle: Wirtschaftsminsiterium. Wirtschaftsminister Reinhard Meyer (links) bei der Übergabe des Zuwendungsbescheides an den Direktor des IIB Rostock, Prof. Dr.-Ing. Klaus-Peter Schmitz, und die Geschäftsführerin des IIB Rostock, Andrea Bock.

Rostock – Wirtschaftsminister Reinhard Meyer hat im Rahmen der 18. Nationalen Branchenkonferenz Gesundheitswirtschaft in Rostock einen Fördermittelbescheid an das Institut für Implantattechnologie und Biomaterialien e.V. (IIB) übergeben.

Das IIB plant gemeinsam mit dem Parchimer Unternehmen RoweMed AG – Medical 4 Life – ein Verbundforschungsvorhaben zum Thema „MediFlow – Innovatives Filtrations- und Reservoirsystem zur Steigerung der Patienten- und Prozesssicherheit in der personalisierten Zell- und Gentherapie“.

„Die Behandlung schwer erkrankter Menschen erfordert höchste Präzision. Deshalb ist es wichtig, dass in diesem Bereich stetig geforscht wird, um bestmögliche Therapien vorzuhalten. Das Institut für Implantattechnologie und Biomaterialien e.V. geht diesen Weg gemeinsam mit dem Unternehmen RoweMed.

Das Vorhaben ist ein gutes Beispiel für die praxisnahe Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft. So können innovative, wettbewerbsfähige Produkte und Dienstleistungen entstehen, die langfristig Arbeitsplätze in Mecklenburg-Vorpommern schaffen und sichern“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Innovative Zell- und Gentherapien eröffnen aktuell neuartigere Therapiekonzepte zur Behandlung von Patienten mit schweren Erkrankungen wie beispielsweise aggressive Krebsarten und Erbkrankheiten. Die gängigsten Formen der zelltherapeutischen Behandlung sind nach Angaben der Verbundforschungspartner Stammzellentransplantationen und Bluttransfusionen.

Dafür sind komplexe Fluidhandling-Systeme notwendig, die beispielsweise für die Extraktion von Zellmaterial beim Patienten sowie die individuelle Bereitstellung und Verabreichung therapeutischer Flüssigkeiten eingesetzt werden. Ziel des jetzt geplanten Verbundforschungsvorhabens ist die Entwicklung einen modularen Fluidhandling-Systems für hochpersonalisierte Anwendungen in der Zell- und Gentherapie.

Die Besonderheit liegt dabei im Handling von kleinen Mengen, um individualisierte Therapien kosteneffizient umsetzen zu können. Zudem sollen die steigenden Anforderungen an Hygiene, Sicherheit und Präzision erfüllt werden. „Die Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovationen ist ein wichtiger Bestandteil der Wirtschaftspolitik in Mecklenburg-Vorpommern. Die daraus entstehenden Innovationen sind die entscheidende Triebkraft für nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung. Deshalb fördern wir die Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Wissenschaft“, sagte Meyer.

Die Gesamtinvestition des Verbundforschungsvorhabens beträgt rund 4,8 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt die Projektpartner in Höhe von rund 1,9 Millionen Euro (IIB) und rund 1,6 Millionen Euro (RoweMed) aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

Mecklenburg-Vorpommern stehen in der EU-Förderperiode 2021 bis 2027 aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) rund 924 Millionen Euro zur Verfügung. Davon sollen 65 Prozent in den Bereich „ein intelligenteres Europa“ fließen und davon in den Bereich der wirtschaftsnahen Forschung 266 Millionen Euro. Die Mittel werden wie folgt eingesetzt: einzelbetriebliche FuE-Förderung rund 134 Millionen Euro, Verbundforschungsförderung rund 102 Millionen Euro, wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen und Technologietransfer 30 Millionen Euro.

Im Zeitraum 2015 bis 2022 wurden mit EFRE-Mitteln im Rahmen der geltenden FuEuI-Richtlinie Zuschüsse von insgesamt 187,74 Millionen Euro für 585 Vorhaben bewilligt, davon unter anderem 125,19 Millionen Euro für 116 Verbundvorhaben mit 272 Teilprojekten, 38,05 Millionen Euro für 78 einzelbetriebliche FuE-Vorhaben und 11,1 Millionen Euro für 72 Prozessinnovationen.

Umweltfotofestival Horizonte

Mit Kunst für Naturschutz sensibilisieren

Zingst – Der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt MV, Dr. Till Backhaus, hat heute das 16. Umweltfotofestival Horizonte in Zingst eröffnet. Unter dem Motto „Flora“ thematisiert es bis zum 11. Juni die Welt der Pflanzen und ihre Bedeutung für uns Menschen.

„Das Umweltfotofestival Horizonte ist aus Mecklenburg-Vorpommern nicht mehr wegzudenken. Seit 2008 hat es sich zu einem Anziehungspunkt in Zingst entwickelt, der jährlich Tausende Besucherinnen und Besucher aus der ganzen Welt anlockt. Besonders freue ich mich, dafür dieses Jahr die Schirmherrschaft übernehmen zu dürfen. Zahlreiche Ausstellungen, Workshops, Vorträge und Märkte machen auf die Zerbrechlichkeit der Natur aufmerksam.

Gerade hier, im schönsten Bundesland der Welt, wo sieben Naturparks, drei Biosphärenreservate und drei Nationalparks zum Aushängeschild für die Einzigartigkeit der Landschaft geworden sind, sollen die Leute sensibilisiert werden, das eigene Verhalten zu überdenken und sich für den Erhalt unseres Ökosystems einzusetzen. Denn aus meiner Sicht ist heutzutage der Schutz unserer Umwelt und der natürlichen Ressourcen eins der drängendsten Themen. Jeder kann und sollte etwas dafür tun, dass unsere Erde auch noch für die kommenden Generationen lebenswert bleibt“, so der Minister.

Mecklenburg-Vorpommern will seinen Beitrag zum Klimaschutz leisten und für die Verbindlichkeit ein Klimaschutzgesetz verabschieden, das sowohl konkrete Ziele umfasst, als auch die Vorbildwirkung der Landesregierung einschließt. Im aktuellen Koalitionsvertrag wurde das Ziel gesetzt, das Land MV bis 2040 und die Landesverwaltung bis 2030 klimaneutral zu machen. Das Gesetz entsteht im Rahmen eines Bürgerbeteiligungsprozesses, den es so noch nie in MV gegeben hat.

„Ich sehe es als unsere Pflicht an, möglichst viele Menschen einzubeziehen, um eine große Akzeptanz für den Klimaschutz insgesamt zu erreichen. Hier können Fotos und bewegte Bilder helfen, da sie vor allem die Gefühlsebene ansprechen und somit einen anderen Zugang zum Thema ermöglichen.  Ich bin überzeugt, dass durch dieses Festival Umweltbewusstsein gestärkt und so auch die Natur geschützt werden kann“, sagt Backhaus.

Nat. Branchenkonferenz Gesundheitswirtschaft

Meyer: Gesundheitswirtschaft ist Motor von Innovation in Mecklenburg-Vorpommern

Rostock – In Rostock ist am Mittwoch die zweitägige diesjährige Nationale Branchenkonferenz Gesundheitswirtschaft gestartet. „Die Gesundheitswirtschaft ist nicht nur Motor von Innovationen, sondern auch einer der größten Arbeitgeber in Mecklenburg-Vorpommern. Mittlerweile sind 160.000 Menschen in der Gesundheitswirtschaft in unserem Land beschäftigt. Das bedeutet, dass jeder fünfte Erwerbstätige (20,6 Prozent) in dieser Branche arbeitet, damit gehört Mecklenburg-Vorpommern bundesweit zur Spitze in diesem Wirtschaftsbereich.

Das Potenzial der vorhandenen Forschungs- und Lehreinrichtungen sowie der heimischen innovativen Unternehmen in unserem Land ist bei weitem noch nicht ausgeschöpft. Deswegen ist es richtig und wichtig, dass die nationale Branchenkonferenz bereits zum 18. Mal in Mecklenburg-Vorpommern stattfindet und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, wie im letzten Jahr, die Konferenz besucht “, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, Reinhard Meyer.

Unter dem Titel #Gesundheit2023: Innovation und Zusammenarbeit für eine nachhaltige Zukunft, wird sich in nationalen und internationalen Foren der Gesundheitswirtschaft und zu Themen wie Künstliche Intelligenz in der Gesundheitsversorgung, Digital Health, innovative Medizinprodukte, nachhaltige und gesunde Ernährung und Bewegung sowie die Gewinnung von Fachkräften ausgetauscht und diskutiert. Neu in diesem Jahr ist, dass die Konferenz erstmals der Fitnessbranche, die Teil der Gesundheitswirtschaftsbranche ist, ein Gesicht geben möchte.

„Die starke internationale Ausrichtung der mecklenburg-vorpommerschen Gesundheitswirtschaft erfolgt unter anderem durch die Einbindung von Netzwerken im Ostseeraum, wie beispielsweise der Initiative ScanBalt. Ziel dieses Netzwerkes ist der Aufbau einer ´Baltic Sea Health Region. Darüber hinaus unterstützt das Land die Teilnahme von Akteuren an den weltweit bedeutenden Fachmessen der Gesundheitswirtschaft durch eine Förderung von Firmengemeinschaftsständen und Koordinierungsleistungen der BioCon Valley® GmbH.

Messen sind für die Ausstellerinnen und Austeller des Landes ein unverzichtbarer Marktplatz zur Kundenpflege und zur weltweiten Vermarktung ihrer Produkte und Dienstleistungen. Damit knüpft Mecklenburg-Vorpommern an die von der Bundesregierung initiierte ´Exportoffensive Gesundheitswirtschaft´ an“, sagte Wirtschaftsminister Reinhard Meyer.

Traditionell steht jeweils ein Partnerland im Fokus der jährlichen Konferenz. In diesem Jahr ist Irland das Partnerland der 18. Nationalen Gesundheitswirtschaftskonferenz. Wie in Mecklenburg-Vorpommern ist auch auf der „grünen Insel“ die Gesundheitswirtschaft eine der prägenden Branchen des Landes. Das Handelsvolumen zwischen Irland und Mecklenburg-Vorpommern lag im Jahr 2022 bei über 140 Millionen Euro und ist im Vergleich zu 2021 um 60 Millionen gestiegen.

Weitere Ansätze für eine mögliche Zusammenarbeit zwischen Irland und Mecklenburg-Vorpommern liegen in den Bereichen Erneuerbare Energien sowie im Bereich der Offshore-Windenergie. Irland hat sich – in etwa vergleichbar mit Deutschland – das Ziel gesetzt, bis 2030 den Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch auf 70 bis 80 Prozent zu steigern. Dazu wurde Ende 2019 ein neues Förderprogramm mit dem Namen „Renewable Electricity Support Scheme (RESS)“ auf den Weg gebracht.

Bundesweit ist die Gesundheitswirtschaft trotz Corona-Pandemie und Ukrainekrieg in den letzten zehn Jahren beständig gewachsen. 2022 erbrachte sie 439,6 Milliarden Euro an Wertschöpfung. Das entspricht 12,7 Prozent der Bruttowertschöpfung in Deutschland. Gerechnet auf einen Tag sind das mehr als 1,2 Milliarden Euro Bruttowertschöpfung. Damit entsteht jeder achte Euro Bruttowertschöpfung in Deutschland in der Gesundheitswirtschaft.

Die Gesamtorganisation für die Branchenkonferenz Gesundheitswirtschaft hat die BioCon Valley GmbH übernommen.

Essstörungen bei jungen Menschen

Güstrow – Gesundheitsministerin Stefanie Drese setzt sich dafür ein, dem Thema Essstörungen mehr Aufmerksamkeit zu widmen. „Neben der individuellen Therapie ist deshalb auch die gesellschaftliche Prävention von Essstörungen von großer Bedeutung“, sagte Drese zum Auftakt einer von der Landeskoordinierungsstelle für Suchtthemen (LAKOST) ausgerichteten Fachtagung in Güstrow.

Aktuelle Studien mehrerer Krankenkassen würden eine besorgniserregende Zunahme von Essstörungen in allen Bevölkerungsschichten, insbesondere jedoch bei jugendlichen Mädchen und jungen Männern zeigen. „Die Zuwachsraten zwischen 20 und 70 Prozent sind alarmierend“, so Drese.

Dies verdeutliche den dringenden Handlungsbedarf. Essstörungen seien schwerwiegende psychische Erkrankungen und oft Bestandteil einer komplexen Krankheit wie Depression, betonte die Ministerin.

Drese: „Bei der Therapie von Essstörungen sind zahlreiche Akteure involviert. Dazu gehören beispielsweise die niedrigschwellige Erstberatung in den Suchtberatungsstellen, Selbsthilfegruppen und professionell geleitete ambulante Therapiegruppen. Zusätzlich verfügen unsere psychiatrischen Kliniken im Land über spezialisierte stationäre Therapieangebote.“

Essstörungen seien jedoch auch ein soziales Problem mit sozialen Ursachen, richtete Drese den Blick auf unsere Gesellschaft, die das Krankheitsbild mit Schönheitswahn und Konsum befeuern würde. „Medienplattformen wie TikTok oder Instagram fördern eine besondere Kultur der Selbstinszenierung. Darüber hinaus hat die Corona-Pandemie mit ihren Einschränkungen des alltäglichen Soziallebens zu einer weiteren Zunahme von Essstörungen geführt, insbesondere bei jungen Mädchen in unserem Land“, führte Drese aus.

Umso wichtiger sei es, dass mit der Fachtagung Essstörungen aus verschiedenen Fachperspektiven wie Psychiatrie, Ökonomie, Medienwissenschaften und Jugendhilfe beleuchtet werden, so Drese.

„Wir müssen uns noch viel mehr auch mit den gesamtgesellschaftlichen Zusammenhängen auseinandersetzen und übergreifende Perspektiven und Lösungsansätze diskutieren.  Denn Kinder und Jugendliche, die ein gesundes Selbstbewusstsein und ein positives Körpergefühl entwickeln und in ihrem Elternhaus eine ausgewogene Ernährung mit gemeinsamen Mahlzeiten kennenlernen, sind seltener von Essstörungen betroffen“, verdeutlichte Ministerin Drese.

Gesundheitswirtschaft in M-V

Schwesig: Gesundheitswirtschaft ist für unser Land von zentraler Bedeutung

Rostock – Die Gesundheitswirtschaft ist für die Entwicklung Mecklenburg-Vorpommerns in den kommenden Jahren von zentraler Bedeutung. Das sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig bei der Eröffnung der 18. Nationalen Branchenkonferenz Gesundheitswirtschaft in Rostock.

„Die Gesundheitswirtschaft bringt unserem Land Einnahmen und Arbeitsplätze. Mit 6,5 Milliarden Euro erwirtschaftet sie jeden siebten Euro der Bruttowertschöpfung in Mecklenburg-Vorpommern. Möglich machen das die rund 160.000 Erwerbstätigen, die in dieser Branche beschäftigt sind. Somit kommt jeder fünfte Arbeitsplatz in M-V aus der Gesundheitswirtschaft. All das zeigt: Sie ist für unser Land von zentraler Bedeutung.“

Ziel ist, dass Mecklenburg-Vorpommern eine führende Rolle in der Gesundheitswirtschaft in Deutschland einnimmt, erklärte Schwesig. „Dabei sind wir auf einem guten Weg. Der Masterplan Gesundheitswirtschaft 2030 zeigt uns den Rahmen für die Entwicklung der Branche in den kommenden Jahren.“ Dabei gehe es um Themen wie die Fachkräfteentwicklung oder die medizinische Versorgung der Zukunft.

Schwesig: „Auch die Branchenkonferenz hier in Rostock spielt bei unserer Strategie eine wichtige Rolle. Längst ist sie über unser Land hinaus bekannt. Mehr als 700 nationale und internationale Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik diskutieren die großen und aktuellen Fragen der Gesundheitswirtschaft.“

Die medizinische Versorgung und die Gesundheit der Menschen in den Mittelpunkt zu stellen, das sei eine wichtige Botschaft der Konferenz. Eine Botschaft zur richtigen Zeit – kurz nach Ende der Corona-Pandemie.

„Dort waren wir beispielsweise in der Situation, dass wir bei Medikamenten und medizinischen Produkten abhängig von anderen Ländern waren. Das müssen wir ändern.“ Zu einer guten medizinischen Versorgung und Fürsorge zähle auch eine intakte Krankenhauslandschaft, sagte Schwesig. „Es ist ein wichtiger Schritt, dass mit der Reform von Bundesminister Lauterbach die Fallpauschalen abgeschafft werden sollen. Gleichzeitig setzen wir uns dafür ein, dass jeder Krankenhausstandort bei uns Land erhalten bleibt.“

Mietpreisbremse gilt weiter

Mietpreisbremse in Rostock und Greifswald soll weiterhin greifen

Schwerin – In den Universitätsstädten Rostock und Greifswald sollen die wohnungsmarktpolitischen Instrumente Mietpreisbremse und abgesenkte Kappungsgrenze auch weiterhin zur Anwendung kommen, um Mieterinnen und Mieter auf dem angespannten Wohnungsmarkt zu entlasten. Bauminister Christian Pegel stellte diese Woche im Kabinett den Entwurf einer entsprechenden Rechtsverordnung des Landes vor.

„Der Bund hat den Ländern die Möglichkeit gegeben, Gebiete mit angespannten Wohnungsmarkt zu bestimmen, damit dort Maßnahmen zur Mietpreisbegrenzung greifen können. Wir haben diese Möglichkeit 2018 genutzt und die Universitätsstädte Rostock und Greifswald als solche Gebiete für die Dauer von fünf Jahren bestimmt. Deutlich vor deren Ablauf haben uns beide Städte signalisiert, dass sie eine Verlängerung für sinnvoll halten.

Ein Gutachten des Hamburger ,Gewos-Institut für Stadt-, Regional- und Wohnforschung‘ im Auftrag des Bauministeriums hat bestätigt, dass beide Wohnungsmärkte nach wie vor angespannt sind. Diesem Ergebnis entsprechen wir jetzt mit einer Rechtsverordnung“, sagte Christian Pegel in Schwerin und erklärte, wie Mietpreisbremse und Kappungsgrenze funktionieren:

„Bei neu abzuschließenden Mietverträgen darf die Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die in beiden Städte von 20 auf 15 Prozent gesenkte Kappungsgrenze bedeutet, dass bei bestehenden Mietverträgen innerhalb von drei Jahren die Miete nicht um 20, sondern nur um 15 Prozent, maximal aber bis zum Erreichen der ortsüblichen Vergleichsmiete steigen darf.“

Mit der Mietpreisbremse werde der Anreiz vermindert, Bestandsmieter zu verdrängen, weil die Mietsteigerung bei Neuabschluss eines Mietvertrags begrenzt ist. Zudem wirkte sich der schnelle Anstieg von Mieten bei Wiedervermietung über die ortsübliche Vergleichsmiete mittelfristig auf das Niveau der Bestandsmieten aus. „Auch dem wirkt die Mietpreisbremse entgegen. Die Kappungsgrenze hingegen wirkt bei Bestandsmietverträgen dämpfend auf mögliche Mieterhöhungen“, so Christian Pegel.

Er weist zugleich auf eine Einschränkung hin, die verhindern soll, dass die Mietpreisbremse Neubau oder umfassende Modernisierung von Wohnraum beeinträchtigt: „Der Bundesgesetzgeber schreibt vor, dass die Mietpreisbremse nicht für Wohnungen gilt, die nach dem 1. Oktober 2014 neu errichtet oder umfassend modernisiert wurden und dann erstmals vermietet werden.“

Mecklenburg-Vorpommerns Bauminister wiederholt aber auch: „Die Mietpreisbremse ist sinnvoll, um die Symptome eines engen Mietwohnungsmarktes kurzfristig zu lindern. Für eine dauerhafte Entlastung müssen mehr Wohnungen bereitgestellt werden. Auch dabei unterstützen wir mit unseren Programmen zur Wohnraumförderung.“

Eine Mietpreisbegrenzung wurde mit dem 2015 verabschiedeten Mietrechtsnovellierungsgesetz des Bundes ermöglicht. Bereits seit 2013 ermöglicht das Mietrechtsänderungsgesetz, die Kappungsgrenze bei der Anpassung von bestehenden Mietverträgen an die ortsübliche Vergleichsmiete von 20 auf 15 Prozent zu reduzieren. Damit diese Instrumente genutzt werden können, wurden die Landesregierungen ermächtigt, per Rechtsverordnung für die Dauer von höchstens fünf Jahren Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten bestimmen.

In Mecklenburg-Vorpommern tritt die bisherige Verordnung zum 30. September 2023 außer Kraft. An ihre Stelle soll die neue Verordnung treten.

Nächste Schritte sind nun die Verbandsanhörung und eine nochmalige Kabinettsbefassung mit deren Auswertung. Ziel ist ein Inkrafttreten der neuen Rechtsverordnung am 1. Oktober 2023.

Brandschutz in Tierhaltungsanlagen

Verbandsanhörung für Richtlinie startet

Schwerin – Die Landesregierung hat heute den Entwurf einer Richtlinie zur Verbesserung des Brandschutzes in Tierhaltungsanlagen beraten und die Verbandsanhörung gestartet.

„Das Gutachten der Brandermittlung in der Schweinezuchtanlage Alt Tellin hat ergeben, dass der Brand durch menschliches Tun oder Unterlassen und nicht durch das Versagen des Brandschutzkonzepts entstanden ist. Trotzdem will die Landesregierung die Anforderungen an die Brandschutzkonzepte verschärfen, um solche Katastrophen künftig möglichst zu verhindern“, sagte Bauminister Christan Pegel und ergänzt: „Höhere Anforderungen an die Brandschutzkonzepte werden allerdings nicht zum Nulltarif zu haben sein und höhere Kosten für den Bau und den Betrieb dieser Anlagen mit sich bringen. Die Interessensabwägung fällt aber klar zugunsten des Tierwohls aus.“

Agrarminister Dr. Till Backhaus ergänzt: „Unbefriedigend ist nach wie vor die mangelnde Unterstützung seitens des Bundes. Noch immer warten wir auf eine geänderte Baugesetzgebung ebenso wie auf ein Beschleunigungsgesetz zum Umbau der Tierhaltung. Der Bundesminister muss deutlich mehr Tempo machen, wenn der Bestandsabbau in der Tierhaltung gestoppt werden soll. Als Land haben wir mit der neuen Richtlinie jetzt unsere Hausaufgaben gemacht.“

Die Vorgaben beruhten auf intensiven Beratungen mit Praktikern. So hätten unter anderem die Brandschutzsachverständigen im Land ihr Fachwissen eingebracht, ebenso der Landesfeuerwehrverband. „Uns war wichtig, dass wir die Erfordernisse der Praxis kennen, aber auch deren in der Vergangenheit festgestellte Punkte, bei denen die Praktiker noch Verbesserungspotenzial sehen“, so Pegel. Die verschiedenen Impulse und Ideen seien gemeinsam mit dem Landwirtschaftsministerium abgewogen und in einen Richtlinienentwurf gegossen worden.

Im Einzelnen sieht der Entwurf Verschärfungen bei der Unterteilung in Brandabschnitte, in Bezug auf die Löschwasserversorgung und die Erreichbarkeit durch Feuerwehrfahrzeuge, auf die Anzahl und Größe von Ausgängen für die Tierrettung und bei den Betreiberpflichten vor.

Brückenstrompreis des Bundes überdenken

Meyer: Mehrheit der Unternehmen aus MV würde nicht profitieren

Schwerin – Wirtschafts- und Energieminister Reinhard Meyer hat beim Bund für veränderte Kriterien des Brückenstrompreises geworben. Derzeit plant das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz einen Brückenstrompreis von sechs Cent pro Kilowattstunde für einen klar definierten Empfängerkreis.

Dabei handelt es sich um energieintensive Industrieunternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen sowie neue energieintensive Transformationsindustrien. Der Brückenstrompreis soll zeitlich befristet werden und spätestens 2030 automatisch auslaufen.

„Mecklenburg-Vorpommern unterstützt grundsätzlich den Ansatz eines Industriestrompreises. Die relativ starre Eingrenzung des Brückenstrompreises zielt allerdings ausschließlich auf energieintensive Industrieunternehmen ab, die im internationalen Wettbewerb stehen. Die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern ist durch kleine und mittlere Unternehmen geprägt. Die Mehrheit dieser Unternehmen wird mit diesem Brückenstrompreis nicht entlastet werden, obwohl sie national sowie international im Wettbewerb steht. Deshalb braucht es eine weitergehende Regelung“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Nach jetzigem Stand der Planungen vom Bund würden nur 46 Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern von der Regelung profitieren.

Parallel zur Einführung eines Brückenstrompreises muss es nach Einschätzung von Wirtschaftsminister Meyer eine grundlegende Reform der Netzentgelte, Umlagen und Steuern geben. Auf Initiative des Landes Mecklenburg-Vorpommern haben die Energieminister aller Länder auf der Energieministerkonferenz am 30. März erklärt, dass sie die Neuregelungen der Netzentgeltproblematik für erforderlich halten.

Ziel ist eine gerechte Finanzierung der Netzausbaukosten und damit eine erfolgreiche Energiewende zu gewährleisten. „Eine Reform der Netzentgelte ist dringend erforderlich, um die kleineren und mittleren Unternehmen wettbewerbsfähig zu halten sowie die Bevölkerung von hohen Strompreisen zu entlasten“, sagte Meyer.

Fachabitur für Wirtschaft für Elftklässler gesichert

Oldenburg: Unterricht im Schuljahr 2023/2024 am Standort Ludwigslust

Ludwigslust – Der Bildungsgang Fachgymnasium Wirtschaft wird im Schuljahr 2023/2024 für die neue 11. Jahrgangsstufe für den gesamten Landkreis Ludwigslust-Parchim am Standort Ludwigslust starten. Diese Entscheidung wurde im Einvernehmen zwischen dem Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung und dem Landkreis Ludwigslust-Parchim als Schulträger getroffen. Grundlage für diese Entscheidung sind die aktuellen Anmeldezahlen für diesen Bildungsgang, derzeit sind 25 Schülerinnen und Schüler gemeldet.

Zwei Drittel dieser Schülerinnen und Schüler wohnen in unmittelbarer Nähe vom Standort Ludwigslust. Um abzusichern, dass alle Schülerinnen und Schüler den Standort Ludwigslust erreichen, können Anträge auf kostenlose Schülerbeförderung bzw. Kostenerstattung für die Nutzung anderer Verkehrsmittel beim Landkreis Ludwigslust-Parchim gestellt werden, sodass die Schülerbeförderung entsprechend organisiert werden kann.

Seit mehreren Jahren zeichnet sich das Problem der Unterrichtsabsicherung im Bildungsgang Fachgymnasium am Regionalen Beruflichen Bildungszentrum LUP ab. Seit dem Schuljahr 2021/2022 ist es insbesondere schwierig, hier den Unterricht in den Fächern Mathematik, Physik und Chemie abzusichern.

„Für das laufende Schuljahr haben wir den Unterricht am Standort Parchim in diesen Fächern durch einen erhöhten Kraftakt absichern können. Möglich war dies durch Abordnungen aus dem Staatlichen Schulamt Schwerin und einer beruflichen Schule in Schwerin. Außerdem konnte eine Lehrkraft im regulären Rentenalter weiterbeschäftigt werden. Dafür möchte ich noch einmal allen Beteiligten ausdrücklich danken“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Für das Schuljahr 2023/2024 können die Lehrkräfte nicht mehr an den Standort Parchim abgeordnet werden, da sie zur Unterrichtsabsicherung an ihren Stammschulen in vollem Umfang benötigt werden.

Der erforderliche Lehrkräftebedarf befindet sich aktuell in einer Dauerausschreibung. Derzeit liegt eine Bewerbung mit dem Lehramt an Gymnasien und der Fächerkombination Mathematik/Sport für den Standort Ludwigslust vor. Wenn der Bewerber das Einstellungsgebot annimmt, wäre der Unterricht in Mathematik für fünf Klassen am Fachgymnasium Ludwigslust vollumfänglich abgesichert.

Schutz für unser Trinkwasser

Schwerin – Am 05. Juni – dem Weltumwelttag – haben das Landwirtschaftsministerium, der Bauernverband, der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft sowie die Kooperationsgemeinschaft Wasser und Abwasser eine Absichtserklärung zum Trinkwasser­schutz unterzeichnet. Ziel der erklärten Kooperation sei der langfristige Ressourcenschutz und damit zugleich der Schutz des Trinkwassers bei der Landbewirt­schaftung in Wasserschutzgebieten, erklärt Umwelt­minister Till Backhaus.

„Ich freue mich, dass wir, nachdem die Idee dazu im Umweltministerium entwickel worden ist, nach einem lagen Abstimmungsprozess nun zu dieser Vereinbarung gekommen sind“, fährt der Minister fort und ergänzt: „Wie wir gerade wieder in diesen Tagen erleben, muss das Wasser in der Fläche gehalten werden und wir müssen unser Grundwasser vor Einträgen schützen. Mit der Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland wegen der Nitratrichtlinie, hat die EU gezeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Nun müssen wir konsequent ins Handeln kommen.

Das bedeutet, wir müssen zu einer gewässerverträg­licheren Landwirtschaft kommen, die die ökonomischen Belange einer leistungsfähigen Landwirtschaft berücksichtigt. Dafür sollen Instrumente entwickelt werden, um die gegenseitigen Interessen in Einklang zu bringen. Im Vordergrund steht ein interessengerechter und nachhaltiger Umbau der Bewirtschaftung in den Trinkwasserschutzzonen II (TWSZ II), der möglichst bis zum Jahre 2040 abgeschlossen sein soll.

Zugleich soll sichergestellt werden, dass für hieraus resultierende Erschwernisse, die durch die angepasste Landbewirt­schaftung entstehen können, ein angemessener Ausgleich erfolgt. Hieraus resultieren dauerhafte Planungssicherheit und wirtschaftliche Perspektive für die Betriebe. Die nachhaltige Bewirtschaftung von Wasserschutzgebieten soll möglichst konfliktarm ausgestaltet werden. Die Beteiligten beabsichtigen insbesondere die ca. 6.000 ha Ackerflächen, welche in Mecklenburg-Vorpommern in den TWSZ II belegen sind zum Gegenstand von zukünftigen kooperativen und im Dialog umzusetzenden Maßnahmen zu machen.

Die Ziele könnten u. a. mit folgenden in jedem Fall aber freiwilligen Maßnahmen umgesetzt werden:

  • Umwandlung von Acker in Dauergrünland und dafür Umwandlung von Dauergrünland in Acker an anderer Stelle,
  • Umwandlung von Acker in Wald,
  • Umstellung auf ökologische Bewirtschaftung bei entsprechender betrieblicher Voraussetzung
  • Bewirtschaftung mit an Trinkwasserschutzzielen angepasster Intensität in Pflanzenschutz und Düngung,
  • Unterstützung bei der Fortführung bzw. Weiterentwicklung bestehender Betriebskonzepte,
  • finanzieller Ausgleich zugunsten beteiligter Betriebe für Anforderungen, die die ordnungsgemäße land- oder forstwirtschaftliche Nutzung eines Grundstücks einschränken.

Im Rahmen der Kooperation sollen ferner folgende Instrumente entwickelt werden:

  • Landwirtschaftliche Fachberatung mit der Zielstellung Trinkwasserschutz,
  • Finanzielle Förderung von Maßnahmen zum vorbeugenden Trinkwasserschutz durch das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt.
  • Entwicklung von langfristigen Konzepten zum Schutz des Trinkwassers bei gleichzeitig schonender landwirtschaftlicher Nutzung.

Nachdem die EU das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingestellt hat, kommen wir nun in eine neue Phase der Umsetzung. Die wünsche ich mir als Phase der Kooperation anstelle von Konfrontation, wie wir sie viel zu lange erlebt haben“, so Minister Backhaus abschließend.

Gingster Geräteturner in Berlin

MV-Sieger-Mannschaft beim Wettbewerb „Jugend trainiert für Olympia und Paralympics“

Insel Rügen – Mit großem Kribbeln im Bauch reiste eine Turner-Mannschaft der Schule Gingst im Mai nach Berlin. Zum zweiten Mal in Folge hatten sich Jungen und Mädchen für das Bundesfinale des Wettbewerbs „Jugend trainiert für Olympia und Paralympics“ qualifiziert.

Die frisch gekürten MV-Landessieger bereiten sich in den Ferien und an zahlreichen Nachmittagen für den großen Auftritt in der Hauptstadt vor. In der Wettkampfgruppe IV (männlich) starteten Filia Schwarzer, Lilly Schmidt, Finn Koch, Lewis Godglück und Fion Raben. Auf sie warteten starke Teams aus den anderen Bundesländern. Sie alle wollten im Gerätturnen beweisen, dass sie die besten Turner Deutschlands sind.

Die Turner-Mannschaft der Gingster Schule beim Bundesfinale „Jugend trainiert für Olympia“. Foto: privat

Die Turner-Mannschaft der Gingster Schule beim Bundesfinale „Jugend trainiert für Olympia“. Foto: privat

„Beim Bundesfinale dürfen nur die jeweiligen 16 Landessieger starten“, erklärt die Gingster Sportlehrerin Birgit Eicke, die beim Wettkampf selbst auch als Kampfrichterin aktiv war. „Somit ist das Niveau sehr hoch, zumal auch Kaderturner von Kunstturnzentren, wie Karlsruhe, Kassel, Dortmund und Unterhachingen an den Start gehen.“ Die Kinder von der Insel zeigten großartige Leistungen und landeten am Ende auf einem verdienten 14. Platz.

„Wir sind stolz auf die fünf Turner“, meint Schulleiter André Farin, „meine Kollegin holt aus unseren Talenten das Beste heraus.“ Birgit Eicke engagiere sich über das Maß hinaus für eine Sportart, die an der Schule jetzt noch mehr zur Geltung komme. Dafür plane sie bewusst Mehrarbeit ein und gehe erfolgreich auf Sponsorensuche. Um das Rahmenprogramm mit Trampolinhalle, Zoobesuch und Friedrichstadt-Palast zu organisieren gewann sie unter anderem die Sparkasse Vorpommern, die Gingster Apotheke der Familie Godglück, Bauer Lange und den C+C-Großhandel als Sponsoren der einwöchigen Wettkampftour.