M-V auf Gesundheitsmesse DEMA

Berlin – Erfolgreiche Premiere: Die Gesundheitswirtschaft Mecklenburg-Vorpommerns hat sich vom 9. bis zum 11. April zum ersten Mal auf der Gesundheitsmesse DMEA mit einem Landesgemeinschaftsstand präsentiert. Die DMEA ist die führende Messe Europas für die digitale Gesundheitsversorgung. Der Landesgemeinschaftsstand wurde von der BioCon Valley® GmbH, der Landesgesellschaft für die Gesundheitswirtschaft, organisiert. Sieben Unternehmen beteiligten sich daran und stellten auf 68 Quadratmetern frische Lösungen für die moderne Gesundheitsversorgung von morgen vor.

Der Chef der Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern, Staatssekretär Patrick Dahlemann, besuchte die Messe. Bei seinem Rundgang am Landesgemeinschaftsstand sowie bei den vier Einzelausstellern aus Mecklenburg-Vorpommern ließ er sich die Entwicklungen der zumeist jungen und innovativen Unternehmen zeigen, darunter viele Start-ups.

„Die Messe und der Landesgemeinschaftsstand waren ein Erfolg. Konkrete Aufträge für unsere Unternehmen sind ein wichtiges Resultat. 38.000 Euro aus dem Landeshaushalt sind hier richtig investiert“, so sein Fazit. „Die Beratungsleistungen zu Telemedizin und der nachvollziehbare Bluttransport haben mich tief beeindruckt. Damit hilft der Landesgemeinschaftsstand, herausragende Ideen unseres Bundeslandes bekannter zu machen und in die Praxis zu bringen.“

Lars Bauer, Geschäftsführer der BioCon Valley® GmbH, ergänzt: „Der Landesgemeinschaftsstand Mecklenburg-Vorpommern war darauf ausgerichtet, die im Digital-Health-Bereich aktiven Unternehmen unseres Bundeslandes gezielt zu positionieren und auf ihre Leistungen aufmerksam zu machen. Darüber hinaus bot der Stand auf einer vom BioCon Valley MV-Verein unterstützten Start-up-Fläche insbesondere ganz frischen Ideen die Möglichkeit, sich vor einem internationalen Publikum zu präsentieren und erste Geschäftsbeziehungen aufzubauen.“

Das Spektrum der Aussteller aus Mecklenburg-Vorpommern umfasste medizinische Animationsfilme zur Patienteninformation, Beratungsleistungen zu telemedizinischen Behandlungsmodellen, eine App-Lösung zur Unterstützung bei der individuellen Erkennung einer drohenden Sepsis, digitale Archivierungslösungen für die Pharmaindustrie und Medizintechnik, eine Software zur Verbesserung der internen Abläufe auf Krankenhausstationen, eine KI-gestützte Lösung zur Vereinfachung der Dokumentation in Medizin und Pflege sowie einen wegweisenden Wissenstransfer in Unternehmen, der insbesondere in Gesundheitseinrichtungen die Einarbeitung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vereinfacht.

Während seines Rundganges bei den vier Einzelausstellern informierte sich Patrick Dahlemann über den deutschen Marktführer für Telemedizin (arztkonsultation ak GmbH, Schwerin), über weltweit eingesetzte digitale Lösungen zur Verbesserung des Hygienestandards in Krankenhäusern (GWA Hygiene GmbH/Hypros, Stralsund), über die Möglichkeiten der zeitsparenden und direkten Kommunikation zwischen Patienten, Ärzten und Pflegekräften, die künftig auch mithilfe von Robotern in Kliniken erfolgen kann, (Medventi GmbH, Rostock) sowie über gesundheitsbezogene Studienangebote der Hochschule Stralsund.

„In den vielen intensiven gemeinsamen Austauschen sprachen wir über das Gesundheitsland Mecklenburg-Vorpommern, die verstärkte Vernetzung von Unternehmen im Land und die Beiträge unserer Unternehmen für eine bessere Gesundheitsversorgung – in Mecklenburg-Vorpommern, aber auch weltweit. Diese Impulse gehen insbesondere von unseren Start-ups aus“, so Patrick Dahlemann. „Hier leisten wir unter anderem mithilfe der BioCon Valley® GmbH Unterstützung, dass aus solchen zumeist digitalen Ideen volle Auftragsbücher werden und den jungen Unternehmen auf den bedeutenden Messen wie der DMEA die Aufmerksamkeit zugutekommt, die sie für ihre unternehmerische Entwicklung benötigen.“

Die Messe „DMEA – Connecting Digital Health“ ist die nach eigenen Angaben führende Veranstaltung in Europa für die digitale Gesundheitsversorgung. Sie bringt auf dem Gelände der Messe Berlin über 750 nationale und internationale Hersteller, (Bundes-)Länder, Verbände sowie zahlreiche Start-ups der Branche zusammen.  Die Organisation der DMEA – die Abkürzung steht für „Digital Medical Expertise & Applications“ – liegt in den Händen des Bundesverbandes Gesundheits-IT – bvitg e. V.

Die Ausstellungsfläche in sechs Hallen betrug 27.000 Quadratmeter. An der DMEA nahmen Aussteller aus rund 30 Ländern und über 16.000 Teilnehmer aus 50 Ländern teil. Umrahmt wurde die DMEA von einem umfassenden Kongressprogramm, in dem in über 300 Vorträgen die Trends der Digitalisierung in der Gesundheitswirtschaft thematisiert wurden.

Flächenmanage­ment­grundsätze M-V/BVVG

Einigung auf neue Flächenmanage­ment­grundsätze der BVVG

Berlin – Am 11. April 2024 wurde im Bundesfinanzministerium in Berlin auf Staatssekretärsebene die Einigung auf die zukünftigen Flächenmanagementgrundsätze (FMG) der BVVG unterzeichnet. Damit gehe ein mehrjähriger und intensiver Verhandlungsprozess zwischen den neuen Bundesländern, dem BMEL und dem BMF zu ende, so Mecklenburg-Vorpommerns Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus:

„Ich bin sehr froh, dass die unterschiedlichen Interessen jetzt unter Wahrung des Koalitionsvertrages und der landesspezifischen Interessen Mecklenburg-Vorpommerns geeint sind. Die neuen FMG tragen dazu bei, dass die BVVG-Flächen nicht mehr verkauft oder nach Höchstgebot verpachtet werden, was bislang gängige Praxis war und die Pachtpreise insgesamt in die Höhe getrieben hat.

M-V hat auch sein Ziel erreicht, auf seinem Territorium liegende dass BVVG-Flächen, die von konkreten kostenfrei in Klima- und Moorschutzprojekten betroffen sowie zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie erforderlich sind, unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden einbringen zu können. Damit konnten wir einen wichtigen Punkt aus dem Koalitionsvertrag erfüllen und eine langjährige Forderung ist endlich durchgesetzt.“

Soweit sich die ökologischen Anbauverbände einerseits und die konventionell wirtschaftenden Betriebe benachteiligt wähnen, erscheint der am Ende gefundene Kompromiss austariert. Die ab dem 12.04.2024 zur Anwendung kommenden FMG verfolgen das Ziel der Gleichstellung mit Blick auf eine nachhaltige Bewirtschaftung, so Agrarstaatssekretärin Elisabeth Aßmann:

„Die Würdigung der Nachhaltigkeit bei der Verpachtung der Flächen war von Anfang an die wesentliche Prämisse bei der Erarbeitung neuer Grundsätze. Nachhaltigkeit ist nicht nur durch eine ökologische Wirtschaftsweise zu erzielen. Es ist auch vereinbart, die Ergebnisse der Verpachtungsrunde 2024 zu analysieren. Ungewollte Verwerfungen können im kommenden Jahr nachjustiert werden.“

Saisonauftakt in den Nationalparks

Schwerin – Heute starten die Nationalparks Vorpommersche Boddenlandschaft und Jasmund in die Saison 2024. Zur Auftaktveranstaltung im Max-Hünten-Haus in Zingst begrüßte Klimaschutz- und Umweltminister Dr. Till Backhaus unter anderem Gernot Haffner, Leiter des Nationalparkamtes und Prof. Dr. Erik Aschenbrand von der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde. In seinem Gastvortrag „Ranger von morgen“ stellte er erste Ergebnisse der Studie zur Zukunft der Schutzgebietsbetreuung vor.

„Jährlich zählt der Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft etwa vier Millionen Besuche. An den fast 600 Veranstaltungen, etwa Führungen, Projekttage, Junior Ranger, Vorträge und Arbeitseinsätze, nahmen im vergangenen Jahr mehr als 9.000 Menschen teil. Darüber hinaus besuchten 2023 fast 117.000 Gäste die Infozentren – 20.000 mehr als im Vorjahr. An Infoständen und Großveranstaltungen informierten sich mehr als 6.000 Menschen dreimal so viele wie 2023“, resümiert der Minister.

Backhaus weiter: „Die qualitative Entwicklung der Großschutzgebiete liegt mir besonders am Herzen: in ihrer Multifunktionalität für Natur- und Klimaschutz, als Bildungsorte und als bedeutende Tourismusdestinationen. Es bleibt eine Herausforderung, die Menschen so zu lenken, dass die Natur nicht beeinträchtig wird. Zählungen auf dem Deichradweg in der Sundischen Wiese bei Zingst zeigen zum Beispiel, dass im Jahr 2023 allein auf dem einen Weg 120.000 Radfahrer und Fußgänger unterwegs waren. Die Spitzenmonate waren der August und September mit jeweils etwa 20.000 Besuchern. Die lange Hauptsaison bis weit in den Herbst zeigt, dass die Balance zwischen Naturerleben und Naturschützen immer wichtiger wird“.

Im April 2023 eröffnete der Skywalk über dem Königsstuhl. Gleichzeitig öffnete die modernisierte Innenausstellung im Nationalpark-Zentrum, welche seitdem einen Besucheransturm erfährt. Im vergangenen Jahr kamen mehr als doppelt so viele Besucherinnen und Besucher wie 2022, rund 486.000.

Die neue Saison steht unter dem Motto: Hier lebe ich. Hier bist du Gast. „Die Faszination der Küstenlandschaft, der Zauber der Naturphänomene lässt mitunter vergessen, dass wir Menschen uns hier im Zuhause der Tiere und Pflanzen bewegen und jedes Naturerleben auch Spuren hinterlässt. Wir wollen mit dem Jahresthema die Perspektive wechseln. Zum einen, damit unsere Nationalpark-Gäste wissen, wie sie die Natur erleben können ohne zu stören, zum anderen um Verständnis zu wecken für unsere Flora und Fauna“, sagt Gernot Haffner, Leiter des Nationalparkamtes Vorpommern.

Auch auf die Entwicklung des Campingplatzes am Prerower Nordstrand ging der Minister ein: „Das Thema erhitzt die Gemüter. Dabei prägen bedauerlicherweise sich teilweise widersprechende Informationen die öffentliche Meinung. Dies geht soweit, dass dem Land und der Stiftung unterstellt wird, den Campingplatz beseitigen zu wollen. Das stimmt nicht. Unser Ziel ist es, diesen besonderen Campingplatz zu erhalten. Eine zeitgemäße klima- und familienfreundliche Betreibung, unter Berücksichtigung der Verpflichtung zum Erhalt geschützter Küstenlebensräume, sichern die dauerhafte Nutzung als Campingplatz. Darüber besteht Einigkeit innerhalb der Landesregierung.

Es ist uns gelungen, einen tragfähigen Kompromiss zwischen Naturschutz und touristischer Nutzung zu finden und den Flächenverlust des Campingplatzes in einem vertretbaren Rahmen zu halten. Diese Rahmenbedingungen bildeten im vergangen Jahr die inhaltliche Grundlage für die Betreibersuche für die nächsten 25 Jahre. Von der Ausgangszahl von 1.200 genehmigten Stellplätzen stehen konzeptabhängig ab 2033 weiterhin mindestens 791 Stellplätze zur Verfügung. Bei Parkplatzverlegung können sogar 150 Stellplätze mehr in Anspruch genommen werden. Damit ist der Campingplatz auch wirtschaftlich nachhaltig zu betreiben.

Im Auswahlprozess hat das junge Unternehmen Campers Friend überzeugt. Ich freue mich schon, wenn ihr Konzept in die Umsetzung gehen kann. Daran hindern uns derzeit aber noch die durch die Regenbogen AG angestrengten Rechtsverfahren gegen das Land und die Weigerung zur Räumung der Stiftungsfläche. Ich versichere allen Stellplatznehmern: Sie können bleiben. Die laufende Saison ist sicher und es wird keine Räumungen gegen Sie geben. Wir werden die Anliegen der Camper, Beschäftigten, Gewerbetreibenden und Gemeinden im Blick behalten. Am Ende wird es ein Gewinn für Mensch und Natur, davon bin ich überzeugt“, so Backhaus abschließend.

Verbundforschung der Cortronik GmbH

Meyer: Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft für mehr international marktfähige Produkte und Verfahren aus Mecklenburg-Vorpommern

Rostock – Wirtschaftsminister Reinhard Meyer hat heute Fördermittelbescheide für das Verbundforschungsvorhaben „ReLumen“ beim Rostocker Unternehmen Cortronik GmbH übergeben. Gemeinsam mit dem Institut für Implantattechnologie und Biomaterialien e.V., der BIOSERV Analytik und Medizinprodukte GmbH und dem Institut für Biomedizinische Technik an der Universitätsmedizin Rostock wird von Cortronik derzeit an einer neuen Generation von Stents geforscht.
So sollen Patienten notwendige Operationen besser bewältigen. „Entscheidend ist, dass wir im Ergebnis der Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft zu mehr international marktfähigen Produkten und Verfahren kommen. Das stärkt die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern und soll zukunftsorientierte sowie gut bezahlte Arbeitsplätze schaffen und sichern“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Bei einem Stent handelt es sich um ein medizinisches Implantat zum Offenhalten von Gefäßen. Mit dem gemeinsamen Projekt soll ein hochbio-kompatibler, gecoverter Stent zur signifikanten Verbesserung von Patientenversorgungsqualität und klinischen Ergebnissen entwickelt werden. Das Ziel des genannten Verbundvorhabens ist die Entwicklung innovativer gecoverter Gefäßprothesen.

Dabei liegt der Fokus der neuartigen Entwicklung auf dem Einsatz von Herzbeutelgewebe sowie innovativer Kunststoffe als biokompatible Cover-Materialen. Diese Stents hätten wesentlich verbesserte Verarbeitungs- sowie Gebrauchseigenschaften. Durch die Ummantelung aus biologischem Gewebe oder innovativen Kunststoffen mit gerinnungshemmenden Eigenschaften können negative Spätfolgen verhindert werden.

Die Gesamtinvestition beträgt knapp 14,9 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Höhe von rund 9,9 Millionen Euro.

In der Förderperiode 2014 – 2020 standen Mecklenburg-Vorpommern aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) für die Förderung der wirtschaftsnahen Forschung insgesamt 218 Millionen Euro zur Verfügung. In der aktuellen Förderperiode (2021 – 2027) sind es insgesamt 266 Millionen Euro. Davon werden im Rahmen der aktuellen FuEuI-Richtlinie insgesamt 134 Millionen Euro für die einzelbetriebliche FuE-Förderung und etwa 102 Millionen Euro für die Verbundforschungsförderung eingesetzt.

Im Zeitraum 2015 – 2023 wurden damit im Rahmen der geltenden FuEuI-Richtlinie Zuschüsse von insgesamt 207,3 Millionen Euro für 662 Vorhaben bewilligt. Auf die Forschungseinrichtungen des Landes entfielen davon Zuschüsse in Höhe von 73,9 Millionen Euro für 182 Projekte.

Ehrenamtskonferenz des Landes

Ehrenamtskonferenz des Landes beleuchtet bürgerschaftliches Engagement unter sich verändernden Rahmenbedingungen

Güstrow – In Güstrow treffen sich heute viele hauptamtlich an der Engagementförderung in Mecklenburg-Vorpommern Beteiligte zur 3. Ehrenamtskonferenz des Landes, unter ihnen Leiterinnen der MitMachZentralen sowie Ehrenamtskoordinatorinnen und -koordinatoren.

„Bei der gemeinsam von der Ehrenamtsstiftung MV und dem Sozialministerium ausgerichteten Konferenz geht es um den fachlichen Austausch zur Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements unter sich verändernden Rahmenbedingungen“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese zum Start

„Wir sind ein dünn besiedeltes Flächenland mit einer stetig älter werdenden Bevölkerung und vielen Menschen, die in den nächsten Jahren die Arbeitswelt verlassen werden. Gleichzeitig wird unser Alltag zunehmend mit digitalen Diensten und Angeboten durchdrungen – all diese Entwicklungen stellen Akteurinnen und Akteure im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements vor spezifische Herausforderungen“, sagte Drese in ihrem Grußwort.

Die Ministerin hob hervor, dass vor diesem Hintergrund die Landesregierung Anfang März in einem breit angelegten Beteiligungsprozess mit der Erarbeitung einer Engagementstrategie für Mecklenburg-Vorpommern begonnen habe. „Ich bin überzeugt, Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement sollten zeitgemäß und landestypisch gestaltet werden. Neue Engagierte können nur durch die Attraktivität des Engagements gewonnen werden. Im Ergebnis dieses Prozesses wünsche ich mir eine vielfältige Gesellschaft, in der Teilhabe für alle möglich ist“, so Drese.

Für Mecklenburg-Vorpommern ist ehrenamtliches und freiwilliges Engagement von besonderer Bedeutung. Rund 40 Prozent der Menschen im Land ab 14 Jahren engagieren sich bürgerschaftlich in Verbänden, Vereinen, aber auch kleinen Initiativen und Projekten.

Die Ministerin betonte, dass für die strategische Ausrichtung und gezielte Förderung ehrenamtlichen Engagements eine aussagekräftige Datenlage von erheblicher Bedeutung ist. Aus diesem Grund sei es für die Weiterentwicklung des Ehrenamtes wichtig, Erkenntnisse über die Vielfalt, aber auch über mögliche Stolpersteine oder Hindernisse der Ehrenamtslandschaft in Mecklenburg-Vorpommern zu erhalten. „Daher soll die Erarbeitung der Engagementstrategie auf einer gesicherten Datengrundlage erfolgen“, so Drese.

Die Ehrenamtskonferenz legt in diesem Jahr einen Schwerpunkt auf das „junge Engagement“. „Wir brauchen junge Engagierte in unserer Gesellschaft – ihre Wünsche und Ideen. Entscheidungsmacht an Jüngere abzugeben, fällt nicht immer leicht. Das sehen wir besonders deutlich beim anstehenden Generationenwechsel in den Vereinen. Aber es bietet enorme Chancen“, verdeutlichte Drese.

Öffentliche Brotprüfung im Schulzentrum Dömitz

Schulte: Veranstaltung ist gute Gelegenheit, auf große Handwerkskunst, qualitativ hochwertige Produkte und den zukunftsfähigen Beruf des Bäckers oder der Bäckerin aufmerksam zu machen

Dömitz – Heute fand im Schulzentrum Dömitz eine öffentliche Brotprüfung der Bäcker- und Konditoren-Innung Süd-Westmecklenburg in Verbindung mit dem Schulprojekt „Gesundes Frühstück“ statt. Neben der Brotprüfung und einem Show-Backen präsentierte sich auch die Handwerkskammer Schwerin mit einem Informationsstand für den Beruf der Bäckerin/des Bäckers. „Die Veranstaltung in Dömitz ist eine hervorragende Gelegenheit, auf die große Handwerkskunst, die qualitativ hochwertigen Produkte und auf den zukunftsfähigen Beruf des Bäckers oder der Bäckerin aufmerksam zu machen. Wir wollen mehr Jugendliche motivieren, sich für eine Ausbildung im handwerklichen Bereich zu interessieren.

Es lohnt sich, die vielfältigen Möglichkeiten des Handwerks kennen zu lernen – beispielsweise über ein Praktikum. Deshalb wird das Land künftig auch modellhaft eine Praktikumsprämie für freiwillige Ferienpraktika von Schülerinnen und Schülern in einem Handwerksbetrieb anschubweise finanzieren. Aus Landesmitteln wird eine Prämie von bis zu 120 Euro pro Woche für maximal drei Wochen Praktikum in den Schulferien finanziert“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte vor Ort.

Kooperationspartner der Veranstaltung sind das Deutsche Brotinstitut e.V. und die IKK – die Innovationskasse.

Seit dem Jahr 2014 gehört das deutsche Brot zum immateriellen UNESCO-Weltkulturerbe, da es zur „Vielfalt der lebendigen kulturellen Ausdrucksformen, die unmittelbar von menschlichem Können getragen werden“ gehört. Diese Vielfalt zeigt sich auch in den rund 3.200 eingetragenen Brotsorten. Im Jahr 2022 wurden nach Angaben des Bäckerhandwerkes rund 1.647.000 Tonnen Brot von den Haushalten gekauft.

Die Bäcker und Konditoren sind in Mecklenburg-Vorpommern in fünf Innungen organisiert. Bundesweit gab es im Jahr 2022 insgesamt 9.607 Bäckerbetriebe. Der Kammerbezirk Schwerin zählt in diesem Jahr 52 Eintragungen im Bäcker- und 16 Eintragungen im Konditorenhandwerk. Im Jahr 2022 hat der Zentralverband des deutschen Bäckerhandwerks insgesamt 4.211 Auszubildende im Bereich Bäcker erfasst. In Mecklenburg-Vorpommern waren es im Jahr 2022 insgesamt 56 Lehrlinge, 41 Männer und 15 Frauen.

Die Anzahl der Ausbildungsstätten im Jahr 2022 beläuft sich im Land auf 34. Nach Angaben der Handwerkskammer Schwerin befinden sich in diesem Jahr 19 Auszubildende im Bereich des Bäckerhandwerks und 8 Auszubildende im Bereich der Konditorei.

Das Deutsche Brotinstitut führt in ganz Deutschland Qualitätsprüfungen von Backwaren durch, an denen sich handwerkliche Bäckereien auf freiwilliger Basis beteiligen können. Die Sachverständigen prüfen Brote, Brötchen und Stollen anhand verschiedener Kriterien. Das Ziel des Qualitäts-Tests ist es, Bäckereien dabei zu helfen, ihre Brote, Brötchen und Stollen zu verbessern, und um Kunden erstklassige Qualität zu bieten.

Die Kriterien nach Angaben des Deutschen Brotinstitutes

Form und Aussehen

Jedes Brot wird individuell getestet, daher gibt es keine „ideale Brotform“. Ein Ciabatta ist flach, ein Baguette lang und schmal und ein Korbbrot rund: Die Form und das Aussehen sollten stets zum Typ des Brotes passen.

Oberflächen- und Krusteneigenschaften

Generell ist eine dickere Kruste besser als eine dünne, da sie viele Aromastoffe enthält und die Feuchtigkeit besser im Brot hält. Doch auch hier kommt es wieder auf die Art des Brotes an, denn eine dicke Kruste eignet sich nicht für alle Brote.

Lockerung und Krumenbild

Als „Krume“ bezeichnet man den inneren, weichen Teil eines Brotes. Auch hier kann keine pauschale Aussage über gut und schlecht gemacht werden. Beispielsweise sollte bei Weizenbroten die Krume locker und luftig sein, bei Roggenmischbrot hingegen ist das Krumenbild dichter und kompakter. Wenn man das Brot aufschneidet, sollten die Poren in der Krume gleichmäßig verteilt sein und keine großen Löcher vorzufinden sein – sonst kann man dann die Butter nicht gleichmäßig verteilen.

Textur

Bei der Prüfung der Textur wird das Brot durchgeschnitten. Dabei kann man bereits erkennen, ob die Krume am Messer kleben bleibt oder sich problemlos schneiden lässt. Um die Elastizität der Krume zu prüfen, drückt der Brotprüfer mit dem Daumen in das Innere des Brotes. Das Brot muss dabei zurückfedern, sodass sich der Abdruck zurückbildet.

Geruch

Der Geruch muss vor allem eins bewirken: Lust machen, in das Brot hineinzubeißen. Er sollte zur Art des Brotes passen und dabei nicht zu stark, aber auch nicht zu schwach sein. Im Idealfall bewirkt der Geruch, dass einem das Wasser im Mund zusammenläuft.

Geschmack

Über Geschmack lässt sich ja bekanntlich streiten. Doch bei der Brotprüfung wird der Geschmack eher im Sinne von Aroma getestet. Ähnlich wie beim Geruch muss der Geschmack zum jeweiligen Produkt passen. Ist er sehr stark oder eher mild? Säuerlich oder süßlich? So sollte beispielsweise ein Weizenbrot einen milderen Geschmack haben als ein Roggenmischbrot.

Drei neue Tourismusorte für M-V

Meyer: Prädikat ist Motivation für touristische Weiterentwicklung

Schwerin – Wirtschafts- und Tourismusminister Reinhard Meyer hat heute offiziell die Anerkennung als Tourismusort an die Gemeinden Rövershagen, Mönchhagen und Gelbensande verliehen. „Als Tourismusorte im Land haben sich die Gemeinden Rövershagen, Mönchhagen und Gelbensande dafür entschieden, gute Gastgeber zu sein und ihre Gemeinden touristisch weiter aufzuwerten. Das Prädikat soll dabei zusätzliche Motivation für die touristische Weiterentwicklung geben. Urlauber, Tagesausflügler und Einheimische sind über die Gemeinde- und Stadtgrenzen mobil und aktiv, möchten die gesamte Region erleben und erwarten ein gleichbleibend hohes Qualitätsniveau. Dafür stehen auch die drei Gemeinden, die saisonunabhängige Attraktionen zu bieten haben und so auch in der Vor- und Nachsaison Wertschöpfung generieren können“, sagte Reinhard Meyer, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit in Rövershagen.

Mecklenburg-Vorpommern hat derzeit 41 anerkannte Tourismusorte und zwei anerkannte Tourismusregionen.

Rövershagen

Die Gemeinde Rövershagen liegt an der Bundesstraße B 105 nahe des Waldgebietes der Rostocker Heide mit vielfältigen Wandermöglichkeiten und Radwegen mit direkter Anbindung zur Ostsee. Zudem gibt es den Flugplatz Purkshof (Ortsteil der Gemeinde) für Sport- und Segelflieger. Das Karl’s Erlebnisdorf Rövershagen ist mit 1,6 Millionen Besuchern pro Jahr die am meisten frequentierte touristische Destination in Mecklenburg-Vorpommern. Das Erlebnisdorf liegt eingebettet in der mecklenburgischen Kulturlandschaft und zeichnet sich durch seine besondere Lage inmitten der Erdbeerfelder des Karl´s Erdbeerhofes als einem der größten Erdbeeranbaubetriebe Deutschlands aus. „Die Radwege der Gemeinde sind barrierefrei und die Bushaltestellen barrierearm ausgebaut. Auch der Außenbereich von Karl’s Erlebnisdorf sowie die WC-Anlagen sind barrierefrei nutzbar. Das ist wichtig, damit wir in Mecklenburg-Vorpommern attraktive Urlaubsangebote auch für bewegungseingeschränkte Gäste anbieten können“, sagte Meyer.

Mönchhagen

Der an die Gemeinde Mönchhagen direkt angrenzende Freizeitpark Karl´s Erlebnisdorf in Rövershagen prägt neben den touristischen Einrichtungen das touristische Erscheinungsbild der Region und entfaltet Strahlkraft weit über die Grenzen der Gemeinde, aber auch des gesamten Bundeslandes hinaus. Die seit 2022 neu hinzugekommene Erlebnisbrennerei MAENNERHOBBY in der Gemeinde Mönchhagen bietet ebenfalls ein Tourismus relevantes und prägendes Bild der Gemeinde und der Region. Das sich derzeit in der Entwicklung befindende Gewerbegebiet der Gemeinde Mönchhagen fördert ebenso die touristisch ausgestaltete Region. „Es gibt ein gut ausgebautes Radwegenetz in der Gemeinde Mönchhagen mit Anbindung an den Ostseeradweg sowie entlang der B 105. Das zieht regelmäßig sportliche Urlauber in die Region. Zudem steht den Urlaubern und den Einheimischen ein attraktiver Mehrgenerationenplatz mit verschiedenen Aktivsportgeräten zur Verfügung“, sagte Meyer.

Gelbensande

Die Gemeinde Gelbensande ist geprägt durch die anliegenden Waldgebietsflächen, die durch ein vielfältiges Rad- und Wandernetzwerk miteinander verknüpft sind. Das gesamte Wander- und Radwegenetz ist an den Ostseeradweg entlang der B105 angebunden sowie über die Waldwege bis hin nach Fischland-Darß-Zingst. Das Jagdschloss in Gelbensande ist ein besonderer touristischer Anziehungspunkt im Gelbensander Forst. Das lädt Gäste ein, die besonders historisch geprägte Geschichte des Ortes zu erkunden, und bietet zugleich Heiratswilligen die Möglichkeit, hier ihre Trauung vornehmen zu lassen. Auch der Ferienpark „Küstenwald“, welcher an das Ostseeheilbad Graal-Müritz grenzt, bietet Touristen ein attraktives Angebot zur Erholung. „Die Gemeinde Gelbensande ist vor allem bei naturliebenden Gästen beliebt, die Alternativen zu den Ostseebädern suchen. Durch die Aufstellung von Wanderkarten im gesamten Gemeindegebiet bietet die Region die Möglichkeit, erholsame Spaziergänge mit interessanter Wissensvermittlung zu verbinden“, sagte Meyer.

Seit der Anpassung des Kurortgesetzes M-V und Einführung der neuen Prädikate „Tourismusort“ und „Tourismusregion“ vor knapp drei Jahren sind nun insgesamt 41 Tourismusorte und zwei Tourismusregionen im Land anerkannt. Durch die zeitgleiche Anpassung des Kommunalabgabengesetzes ist es diesen Tourismusorten und Tourismusregionen erlaubt, eine Kurabgabe einzuführen.

Voraussetzungen, um Tourismusort werden zu können:

  • landschaftlich bevorzugte Lage,
  • Vorhandensein bedeutender kultureller Einrichtungen wie Museen und Theater, internationale Veranstaltungen oder sonstige bedeutende Freizeiteinrichtungen von überörtlicher Bedeutung,
  • geeignete Angebote für Naherholung, wie Ausflugsmöglichkeiten, Grünflächen, Rad- und Wanderwege, ein vielfältiges gastronomisches Angebot oder
  • das Vorhalten von wichtigen Dienstleistungsangeboten für benachbarte Kur- und Erholungsorte.

19. Lieferantentag in Rostock

Meyer: Veranstaltung bietet Netzwerk für sichere Lieferwege, neue Geschäftsverbindungen und damit höhere Umsätze

Rostock – Mehr als 100 Aussteller waren am Donnerstag (11.04.2024) in Rostock beim 19. Lieferantentag des Bundesverbandes Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik präsent. „Der Lieferantentag hat sich als entscheidende Kontaktmesse zwischen Anbietern und Einkäufern in Mecklenburg-Vorpommern etabliert. Besonders wichtig ist der vielseitige Branchenmix auf der Veranstaltung – kleine und mittlere Unternehmen aus Industrie, Handwerk und Dienstleistung nutzen die Chance, wertvolle Kontakte zu knüpfen und so ihr Markt- und Absatzgebiet zu erweitern. Ein gutes Netzwerk ist von großer Bedeutung für sichere Lieferwege, neue Geschäftsverbindungen und damit höhere Umsätze. Das stärkt die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

99,5 Prozent aller Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern gehören quantitativ zu den kleinen und mittleren Unternehmen, diese Unternehmen sind Arbeitgeber für 79,4 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. „Es sind vor allem die kleinen und mittelständischen Unternehmen und das Handwerk, die unser Land wirtschaftlich voranbringen. Und diese Unternehmen sind auf dem Lieferantentag präsent, denn unkomplizierte Lieferwege und Liefersicherheiten sind unabdingbar, um die Auftragslage zu bewältigen. So entstehen auch über die wertvollen Messekontakte logistische Knotenpunkte im Land. Dieses Vorgehen ist der richtige Weg, denn die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern zeigt sich derzeit stabil – und das ist eine herausragende Leitung der Unternehmerinnen und Unternehmer mit ihren Mitarbeitenden“, sagte Meyer.

Nach Berechnungen des Arbeitskreises Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder, dem auch das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern angehört, stieg in Mecklenburg-Vorpommern das Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2023 preisbereinigt um 3,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr an (Bundesdurchschnitt: -0,3 Prozent). An der Gesamtwirtschaftsleistung Deutschlands hatte Mecklenburg-Vorpommern mit einem Bruttoinlandsprodukt von 59.217 Millionen EUR einen Anteil von 1,4 Prozent.

Die Bruttowertschöpfung des Produzierenden Gewerbes stieg nach Angaben des Statistischen Amtes 2023 preisbereinigt gegenüber dem Vorjahr um 6,5 Prozent (Bundesdurchschnitt: -1,5 Prozent). Der Anteil an der Gesamtwirtschaftsleistung betrug hier 27,5 Prozent. Innerhalb dieses wichtigen Bereiches der Gesamtwirtschaft verzeichnete die Wirtschaftsleistung des Verarbeitenden Gewerbes einen starken Anstieg mit +19,3 Prozent (Bundesdurchschnitt: -0,2 Prozent). Das Verarbeitende Gewerbe hat nunmehr einen Anteil an der Wirtschaftsleistung des Landes von 13,0 Prozent. Im Baugewerbe sank dagegen die Bruttowertschöpfung gegenüber 2022 um -4,1 Prozent (Bundesdurchschnitt: -0,2 Prozent).

Im Dienstleistungsbereich – dort werden 68,8 Prozent der Wirtschaftsleistung des Landes erbracht – stieg die Bruttowertschöpfung um 2,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr (Bundesdurchschnitt: +0,5 Prozent). Innerhalb dieses Gesamtbereiches verlief die Entwicklung im Unterbereich Handel, Verkehr, Lagerei, Gastgewerbe, Information und Kommunikation mit +9,2 Prozent (Bundesdurchschnitt: -0,2 Prozent) stark positiv. In den beiden anderen Unterbereichen verlief die Entwicklung dagegen sehr moderat: Finanz-, Versicherungs- und Unternehmensdienstleister einschließlich Grundstücks- und Wohnungswesen +0,4 Prozent (Bundesdurchschnitt: +0,6 Prozent); öffentliche und sonstige Dienstleister einschließlich Erziehung und Gesundheit +0,2 Prozent (Bundesdurchschnitt: +1,1 Prozent).

Im Bereich Land- und Forstwirtschaft einschließlich Fischerei war die preisbereinigte Entwicklung der Bruttowertschöpfung dagegen negativ (-0,6 Prozent; Bundesdurchschnitt: +1,4 Prozent). Der Anteil an der Gesamtwirtschaftsleistung beträgt hier aber nur 3,7 Prozent.

In Mecklenburg-Vorpommern ist im März 2024 die Zahl der Arbeitslosen im Vergleich zum Vormonat Februar um 2.400 Arbeitslose gesunken (-3,5 Prozent). Die Arbeitslosenquote liegt im März bei 8,3 Prozent. Insgesamt sind aktuell 68.000 Menschen arbeitslos.

Der 1954 gegründete Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V. (BME) ist ein führender Fachverband und Netzwerkpartner für Einkaufs-, Supply-Chain- und Logistikverantwortliche in Deutschland und Europa. Er zählt in 38 Verbandsregionen 9.750 Mitglieder (Stand: Dezember 2022) – vom Einzelunternehmen über den Mittelstand bis zum Konzern – aus allen Branchen und Sektoren. Der Lieferantentag (LT) wird von der Regionalgruppe MV des Bundesverbandes für Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V. (BME) durchgeführt. Er ist gemäß BME die größte B2B-Veranstaltung für industriellen Einkauf und Vertrieb im Land und die wichtigste Kontaktbörse um Einkauf und Vertrieb zu vernetzen.

Mehr Qualität in der Kita

Leistungsträger und Leistungserbringer unterzeichnen erstmals Landesrahmenvertrag

Schwerin – Mit der Unterzeichnung des Landesrahmenvertrags einigen sich erstmals die Akteurinnen und Akteure der Kindertagesförderung – die kommunalen Spitzenverbände, die öffentlichen und privaten Träger von Kindertageseinrichtungen sowie Verbände der freien Wohlfahrtspflege – auf gemeinsame Ziele und Vorgaben: Dazu gehören u. a. die Berechnung der Arbeitszeiten sowie ein einheitlicher Personal- und Leistungsschlüssel. Mit der Festlegung der Rahmbedingungen verbessern die Leistungsträger und Leistungserbringer die Qualität in der Kita. Der Einigung ist ein intensives Schlichtungsverfahren vorangegangen, das der unabhängige Schlichter Michael Mack, Vorsitzender Richter am Landgericht Rostock, geleitet hat. Er wurde durch das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung eingesetzt.

Bildungsministerin Simone Oldenburg: „Die Unterzeichnung ist ein historisches Ereignis für Mecklenburg-Vorpommern. Zwölf Jahre lang sind die Verhandlungen gescheitert. Nun herrscht Einigung über einen Landesrahmenvertrag, der die Eckpunkte zwischen der kommunalen Familie und den Leistungserbringern regelt. Damit haben alle Seiten Rechtssicherheit für die Zukunft und der Weg für Qualitätsverbesserungen in der Kindertagesförderung ist frei. Diese zielführende Zusammenarbeit aller Beteiligten ist für mich ein Beispiel, wie miteinander Verbesserungen umgesetzt werden.“

Landrat Heiko Kärger, Vorsitzender des Landkreistages M-V: „Unsere Kinder benötigen starke Fachkräfte und gut ausgestattete Einrichtungen. Mit dem Landesrahmenvertrag gelingt es uns, derzeit noch vorhandene Niveauunterschiede anzugleichen und künftige Verbesserungen des Personalschlüssels und weiterer Qualitätsfaktoren von einer einheitlichen Basis aus anzugehen. Die Neueinführung von Sachkostenpauschalen sollte hierbei für alle Beteiligten in absehbarer Zeit auch das Verhandlungsgeschehen entlasten. Der Landesrahmenvertrag soll durch eine Begleitkommission fortlaufend evaluiert und weiterentwickelt werden. Wir haben nun eine gemeinsame Startlinie, von der aus wir unsere Kindertagesstätten in gemeinsamer Verantwortung von Land, Trägern und Kommunen fit für die Zukunft machen wollen.“

Andreas Wellmann, Geschäftsführer des Städte- und Gemeindetages M-V: „Wir freuen uns, dass die Verhandlungen vor Ort durch absolut nachvollziehbare Berechnungsschemata und Pauschalen erleichtert werden und somit landesweit allen Beteiligten einen verlässlichen Rahmen bieten, ohne die kommunalen Selbstverwaltungsrechte zu beschneiden. Uns ist zudem eine auskömmlich finanzierte Mindestpersonalausstattung wichtig. Nun erhalten unsere Städte und Gemeinden mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit, auch für die Eltern und Mitarbeitenden. Hinter uns liegt ein langer Prozess, der klarere Rahmenbedingungen schafft. Aber es ist ein Kompromiss, der auch die Städte und Gemeinden wie auch das Land mehr kosten kann.“

Dieter Eichler, Mitglied des Vorstands der Liga der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern e.V. und Landesgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes: „Mit diesem Rahmenvertrag ist eine laufende Anpassung des Personalschlüssels an die gesetzlichen Regelungen zur Fachkraft-Kind-Relation unter Beachtung der täglichen Öffnungszeit, die Anzahl der Schließtage und Krankentage möglich. Durch seine Ausgestaltung kann er von den Vertragspartnern einvernehmlich angepasst werden. Zudem werden durch die Regelungen zur Leistungsvereinbarung mittelfristig die Verhandlungen vereinfacht und aufwendige Schiedsverfahren für die Kita-Träger und die Leistungsträger vermieden.“

Susanne Hacker, Verband privater Träger der freien Jugend- und Sozialhilfe M-V e.V. (VPK M-V): „Kinder sind die Zukunft einer Gesellschaft. Der frühkindlichen Förderung in einem Lebensabschnitt der Kinder, in dem entscheidende Grundlagen für ihre Persönlichkeitsentwicklung gelegt werden, kommt daher große Bedeutung zu. Diese Förderung, die in den Kindertagesstätten des Landes M-V stattfindet, bedarf klarer und beständiger Rahmenbedingungen. Mit dem Abschluss des Landesrahmenvertrages am 10. April 2024 wird ein entsprechender Rahmen geschaffen: Ein guter Tag für die Kinder in Mecklenburg-Vorpommern.“

Ein Landesrahmenvertrag stellt die Verbindung zwischen den landesgesetzlichen Regelungen sowie den Einzelvereinbarungen vor Ort mit jeder Kindertageseinrichtung her und wirkt stark voneinander abweichenden Einzelvereinbarungen entgegen. Ziel des Landesrahmenvertrages ist es, landesweit einheitliche Rahmenbedingungen festzulegen und so die Qualität in Kindertagesstätten und Horten weiter zu steigern, unter anderem durch verbesserte Arbeitsbedingungen für Fachkräfte.

LNG-Terminal Mukran genehmigt

Insel Rügen – Der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Dr. Till Backhaus hat den Genehmigungsbescheid für den Betrieb der Regasifizierungsanlage am Standort Mukran an den Geschäftsführer der Deutschen ReGas Ingo Wagner und dem Vorsitzendes des Aufsichtsrates, Dr. Stephan Knabe übergeben. Der Antrag des Unternehmens sei zügig entsprechend dem Bundesimmissions­schutzgesetz, WHG und des LNG-Gesetzes bearbeitet und beschieden worden, sagt Backhaus anlässlich der Übergabe in Schwerin.

„Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen unter sehr genauer Beobachtung; denn viele Menschen schauen genau darauf, wie diese Genehmigung zustande gekommen ist und das ist auch legitim. Was in den letzten Monaten geleistet wurde, um trotz aller Beschleunigungsschritte ein rechtssicheres Verfahren zu gewährleisten, verdient hohen Respekt. Dabei ist mir der Hinweis wichtig, dass es im immissionsschutz­rechtlichen Genehmigungsverfahren keinen Ermessensspielraum der Behörde gibt.

Das heißt: Wenn keine formellen oder materiellen Zulassungshindernisse bestehen, ist die Genehmigung zu erteilen. Ermessensspielraum gibt es zwar bei der wasser­rechtlichen Erlaubnis, doch werden in Mukran aus Sicht der Behörde keine nachteiligen Auswirkungen auf öffentlich-rechtliche Belange erwartet, die dem überragenden Interesse der Allgemeinheit an einer sicheren Gasversorgung entgegenstehen.

Die Schutzgüter Mensch und Natur standen und stehen im Fokus der Zulassungsbehörden. Dies mündet in 190 Nebenbestimmungen und Auflagen der Zulassungs­entscheidungen. Dazu gehören unter anderem das Lärm- und Wassermonitoring sowie Anforderungen an die Sicherheit vor dem Eingriff Unbefugter oder durch Cyber- und Drohnenangriffe.

Dies ist die zweite Zulassung eines schwimmenden LNG-Terminals in MV, welches durch den völkerrechts­widrigen Angriffskrieg Russlands erforderlich geworden ist. Wir reden hier über Notwendigkeiten, um für unsere Bürgerinnen und Bürger aber auch unsere Wirtschaft eine verlässliche Gasversorgung zu gewährleisten. Bund und EU gehen davon aus, dass das Vorhaben auch über das Jahr 2024 hinaus aus Gründen der Versorgungssicherheit von essentieller Bedeutung für Deutschland und die europäischen Nachbarstaaten ohne Küstenzugang ist. Dennoch ist mir wichtig zu betonen, dass es sich um eine vorübergehende Lösung handelt:

Hinter uns liegt ein Wochenende mit Temperatur­rekorden. Dies mahnt uns, den Weg hin zu emissions­freier Energieerzeugung fortzusetzen. Ich wünschte mir, wir wären da weiter. Aber wir müssen die Menschen auch mitnehmen. Und vorübergehend brauchen wir diese Importmöglichkeit für Erdgas. Ich nehme daher auch erleichtert wahr, dass die vorliegenden Zulassungen entsprechend dem Gedanken des LNG-Beschleunigungsgesetzes bis zum 31.12.2043 befristet sind.

Mit der Anbindung des Tiefseehafens an das deutsche Gasnetz eröffnen sich für den Standort Mukran neue Chancen und damit auch Möglichkeiten, von der Transformation zur wasserstoffbasierten Wirtschaft zu profitieren. Während Lubmin auch künftig nur begrenzt die Anlandung von Wasserstoffderivaten zulässt, kann dies ein künftiges Standbein für den Industriestandort Mukran bilden.“

Auflagen der Zulassungsentscheidungen

Wasserrechtliche Erlaubnis

  • 24 Nebenbestimmungen (Auflagen).
  • kein Einsatz von Betriebs- und Hilfsstoffe im Zuge der Gewässerbenutzungen (z.B. kein Biozid)
  • Festlegung von Überwachungswerten der Abwassereinleitungen
  • Regelmäßige behördliche Überwachung (u.a.Probenahmen des Abwassers)
  • Ständige Eigenüberwachung, u.a. zur Kontrolle der gutachterlichen Prognose der Ausbreitung des temperaturveränderten Abwassers in der Ostsee
  • Kontinuierliches Temperaturmonitoring, um negative Auswirkungen auf die Ostsee (Fische) auszuschließen
  • Überwachungswerte müssen der Wasserrechtsbehörde regelmäßig vorgelegt werden
  • Befristung bis 2043; jederzeit Widerruf möglich bei Nichteinhaltung der Auflagen

Immissionsschutzrechtliche Genehmigung

  • 5 Bedingungen (sofortige,automatische Aufhebung der Genehmigung bei nicht Einhaltung)
  • Wenn nicht innerhalb von 3 Jahren begonnen, erlischt Genehmigung
  • Ab Dez. 2024 Verwendung von Landstrom zum Betrieb der FSRUs
  • Bautechnische Unterlagen betreffend KWK-Anlage müssen vor deren Inbetriebnahme vorgelegt werden
  • sowie 166 Auflagen (ggf. Widerruf bei Nichteinhaltung; teilw. Erforderliche Erfüllung vor Inbetriebnahme)
  • spätestens Inbetriebnahme bis 15.05.2024 (diese muss Behörde 2 Wochen vorher angezeigt werden; bis zur Inbetriebnahme müssen zahlreiche nachweisbar Auflagen erfüllt sein)
  • 8 Auflagen zur Begrenzung und Messung der Schallimmissionen,
  • 23 Auflagen zur Begrenzung und Messung der Luftschadstoffe,
  • 62 Auflagen zur Gewährleistung der Anlagensicherheit und Störfallvorsorge,
  • 9 naturschutzrechtliche Auflagen (Regelung der Kompensation, ökologische Baubegleitung),
  • 21 fischereirechtliche Auflagen zur Vermeidung der Beeinträchtigung wirtschaftliche genutzter Fische (insb. Hering), u.a. Unterwasserschallmonitoring, Fischgitter/ Siebe vor Wasseransaugöffnungen (Fischschutz),
  • 14 Auflagen zur Gewährleistung des Arbeitsschutzes, z.B. Beleuchtung von Fluchtwegen, Konformitätsnachweise, Absturzsicherungen,
  • 14 Auflagen zum Wasserschutz (insb. Regelung des Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV))
  • Befristung des Betriebs bis 2043

Kleine Helden wider Willen

Ministerinnen loben Projekte über „Kinder von Inhaftierten“ / Justizministerin Jacqueline Bernhardt und Sozialministerin Stefanie Drese halten Grußworte auf der Tagung „Kleine Helden wider Willen“

Güstrow – Justizministerin Bernhardt und Sozialministerin Drese haben auf der Fachtagung „Kinder von Inhaftierten – Kleine Helden wider Willen“ die Bedeutung des Austausches aller Beteiligten hervorgehoben. Die Veranstaltung an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege Güstrow wurde organisiert vom Kriminologischen Forschungsdienst Mecklenburg-Vorpommern und der Landeskoordinierungsstelle „Kinder von Inhaftierten“.

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Wir arbeiten seit Jahren ressortübergreifend bei diesem bedeutenden Thema zusammen. Ich begrüße es ausdrücklich, dass erstmals so viele Partnerinnen und Partner in Güstrow zusammengekommen sind, um sich auszutauschen. Denn insbesondere die Kinder leiden unter der Inhaftierung eines Elternteils. Ihre soziale und persönliche Entwicklung kann stark beeinträchtigt werden.

Deshalb müssen frühzeitig, gezielt präventive Maßnahmen ergriffen werden. Der Resozialisierungsgedanke für die Inhaftierten und damit der Schutz der Bevölkerung ist der zweite wichtige Aspekt. Das erreichen wir, wenn Mütter oder Väter auch in der Haft Verantwortung für ihre Kinder übernehmen und ihre Rolle als Eltern nachhaltig stärken können. Seit Jahren wurden und werden daher Projekte in Justizvollzugsanstalten umgesetzt. Das Pilotprojekt ‚Zaungast‘ für inhaftierte Väter in der JVA Waldeck und der JVA Bützow markiert dabei einen Meilenstein in den Bemühungen, die Situation der Kinder von Inhaftierten nachhaltig zu verbessern.“

Die Ministerin für Soziales, Sport und Gesundheit Stefanie Drese: „Kinder haben ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen“, betonte die Ministerin für Soziales, Sport und Gesundheit, Stefanie Drese. Es gelte auch dann, wenn durch staatliches Handeln ein Umgang nur erschwert möglich ist. „Und dass dieser Kontakt wichtig ist, belegen einschlägige Untersuchungen.

Ein regelmäßiger persönlicher Umgang mit dem inhaftierten Elternteil kann Kindern helfen, ihre Situation besser zu bewältigen. Deshalb haben wir genau dort erfolgreich angesetzt“, so Drese. Dieses Engagement habe auch die Auridis-Stiftung überzeugt. Drese: „So konnten wir 2023 mit dem neuen länderübergreifenden Projekt „Kinder von Inhaftierten“, in dem Mecklenburg-Vorpommern als einziges ostdeutsches Bundesland vertreten ist, starten.“

Das Kooperationsprojekt „Kinder von Inhaftierten“ zielt darauf ab, neue Vernetzungsstrukturen zwischen Jugendämtern und Justizvollzugsanstalten zu schaffen und die Unterstützungssituation für betroffene Kinder und Eltern innerhalb der Anstalten zu stärken. Schätzungen gehen davon aus, dass in Mecklenburg- Vorpommern etwa 1.500 Kinder von der Inhaftierung mindestens eines Elternteils betroffen sind.

Unternehmertag in Schwerin

Meyer: Bürokratieabbau und Fachkräftemangel zentrale Themen der Wirtschaft

Schwerin – „Verwalten oder Gestalten? Zwischen Regulierungswut und unternehmerischer Handlungsfreiheit“ lautete das Kernthema beim Unternehmertag 2024 heute in Schwerin.

„Verwaltung und Bürokratie bilden einen regulativen Rahmen für Rechtssicherheit. Aber: zu viel Bürokratie belastet unsere Wirtschaft. Deshalb kann Bürokratieabbau einen wichtigen Beitrag zu mehr wirtschaftlichem Wachstum leisten, denn Unternehmen brauchen auch Gestaltungsräume innerhalb der gesetzlichen Regelungen. Die Landesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt, alle neuen Landesgesetze und die Novellierung bestehender Vorschriften daran auszurichten, den Bürokratieaufwand zu reduzieren, Regelungen und Verfahren zu vereinfachen, insbesondere durch digitale Lösungen.

Bei jedem Gesetzesvorhaben wird im Sinne des Bürokratieabbaus geprüft, ob im Gegenzug eine bestehende Regelung abgebaut werden kann. Wir sind bereits in Gesprächen mit den Kammern, Städte- und Gemeindetag sowie Landkreistag. Wir brauchen jedoch konkrete Vorschläge seitens der Wirtschaft, an welchen Stellen im Rahmen der landespolitischen Möglichkeiten Bürokratie vereinfacht werden kann. Je konkreter, desto besser“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Der Unternehmertag ist eine Gemeinschaftsaktion der Unternehmerverbände Norddeutschland Mecklenburg-Schwerin e.V. und Rostock-Mittleres Mecklenburg e.V.; bei der Veranstaltung waren rund 200 Gäste aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung vor Ort.

Gemeinsam unter anderem mit Vertretern der Wirtschaftskammern des Landes, von Gewerkschaften, der Vereinigung der Unternehmensverbände, der Bundesagentur für Arbeit sowie des Städte- und Gemeindetages wurde im Zukunftsbündnis Mecklenburg-Vorpommern beschlossen, neben dem Thema Bürokratieabbau auch die Fachkräftesituation im Land durch konkrete Maßnahmen zu verbessern.

„Das Thema Abmilderung des Fachkräftemangels können wir nur gemeinsam schaffen. Im Schulterschluss von Wirtschaft, Verbänden und Politik haben wir uns auf eine Vielzahl von Maßnahmen verständigt, die wir gemeinsam angehen. Nach einer Analyse des Arbeits- und Fachkräftebedarfes Mecklenburg-Vorpommern werden im Jahr 2030 voraussichtlich neun Prozent der Arbeitskräftenachfrage im Land nicht durch das Arbeitskräfteangebot abgedeckt werden. Dann werden ca. 59.400 Arbeitskräfte fehlen – und davon sind 51.000 Personen Fachkräfte“, sagte Meyer.

Unter anderem sind im Zukunftsbündnis Beschlüsse zu vier Bereichen der Fachkräftestrategie vereinbart worden: Weiterbildungskultur stärken, Fach- und Arbeitskräfte von außerhalb gewinnen und halten, positives Image von Mecklenburg-Vorpommern für Fachkräfte verstärken sowie die Einführung einer Praktikumsprämie. Dabei sollen unter anderem Weiterbildungsverbünde bei der Gründung und Weiterentwicklung gefördert sowie eine vernetzte Weiterbildungsberatung aufgebaut werden.

Um Jugendliche beim Erkennen der eigenen Stärken und Interessen zu unterstützen, wird das Land modellhaft eine Praktikumsprämie für freiwillige Ferienpraktika von Schülerinnen und Schülern in einem Betrieb im Bereich der Handwerkskammern anschubweise finanzieren. Aus Landesmitteln wird eine Prämie von bis zu 120 Euro pro Woche für maximal drei Wochen Praktikum in den Schulferien finanziert. In den Jahren 2024 und 2025 werden hierfür Mittel in Höhe von bis zu 220.000 Euro jährlich zur Verfügung gestellt. Die Abwicklung der Praktikumsprämie erfolgt über die Handwerkskammern.

Zudem fördert das Wirtschaftsministerium die Vernetzung von Unternehmen und Hochschulen, um Studierende im Land zu halten.

Zur Verstärkung des positiven Images des Landes für Fachkräfte werden Bündnispartner aus der Wirtschaft Best-Practice-Beispiele für attraktive Arbeitsbedingungen identifizieren und vermarkten sowie eine Dialogreihe „Attraktive Arbeitgebermarke M-V“ umsetzen.

Die Zuwanderung aus dem Ausland, zukünftig im Wesentlichen aus Drittstaaten, wird ein notwendiger Baustein zur Deckung des Fachkräftebedarfs sein. Dazu wird das Wirtschaftsministerium die Welcome-Center unterstützen, ihre Angebote vor allem für Unternehmen bei der Integration von neu gewonnenen Beschäftigten aus dem Ausland auszuweiten. Darüber hinaus richten das Land und die Bundesagentur für Arbeit eine zentrale Anlaufstelle für alle Fragen und Anliegen rund um das Thema Fachkräfteeinwanderung ein. Sie soll in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit den bereits vorhandenen Einrichtungen Bestands- sowie ansiedlungswilligen Unternehmen mit einem umfassenden Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebot Hilfestellung geben.

Insgesamt sind für die Maßnahmen durch das Land bis zu 5,7 Millionen Euro eingeplant.

Nach Berechnungen des Arbeitskreises Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder, dem auch das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern angehört, stieg in Mecklenburg-Vorpommern das Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2023 preisbereinigt um 3,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr an (Bundesdurchschnitt: -0,3 Prozent). An der Gesamtwirtschafts-leistung Deutschlands hatte Mecklenburg-Vorpommern mit einem Bruttoinlandsprodukt von 59.217 Millionen EUR einen Anteil von 1,4 Prozent.

Die Bruttowertschöpfung des Produzierenden Gewerbes stieg nach Angaben des Statistischen Amtes 2023 preisbereinigt gegenüber dem Vorjahr um 6,5 Prozent (Bundesdurchschnitt:

-1,5 Prozent). Der Anteil an der Gesamtwirtschaftsleistung betrug hier 27,5 Prozent. Innerhalb dieses wichtigen Bereiches der Gesamtwirtschaft verzeichnete die Wirtschaftsleistung des Verarbeitenden Gewerbes einen starken Anstieg mit +19,3 Prozent (Bundesdurchschnitt -0,2 Prozent). Das Verarbeitende Gewerbe hat nunmehr einen Anteil an der Wirtschaftsleistung des Landes von 13,0 Prozent. Im Baugewerbe sank dagegen die Bruttowertschöpfung gegenüber 2022 um -4,1 Prozent (Bundesdurchschnitt: -0,2 Prozent).

Im Dienstleistungsbereich – dort werden 68,8 Prozent der Wirtschaftsleistung des Landes erbracht – stieg die Bruttowert-schöpfung um 2,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr (Bundesdurchschnitt +0,5 Prozent). Innerhalb dieses Gesamtbereiches verlief die Entwicklung im Unterbereich Handel, Verkehr, Lagerei, Gastgewerbe, Information und Kommunikation mit +9,2 Prozent (Bundesdurchschnitt: -0,2 Prozent) stark positiv. In den beiden anderen Unterbereichen verlief die Entwicklung dagegen sehr moderat: Finanz-, Versicherungs- und Unternehmensdienstleister einschließlich Grundstücks- und Wohnungswesen +0,4 Prozent (Bundesdurchschnitt: +0,6 Prozent); öffentliche und sonstige Dienstleister einschließlich Erziehung und Gesundheit +0,2 Prozent (Bundesdurchschnitt: +1,1 Prozent).

Im Bereich Land- und Forstwirtschaft einschließlich Fischerei war die preisbereinigte Entwicklung der Bruttowertschöpfung dagegen negativ (-0,6 Prozent; Bundesdurchschnitt: +1,4 Prozent). Der Anteil an der Gesamtwirtschaftsleistung beträgt hier aber nur 3,7 Prozent.

In Mecklenburg-Vorpommern ist im März 2024 die Zahl der Arbeitslosen im Vergleich zum Vormonat Februar um 2.400 Arbeitslose gesunken (-3,5 Prozent). Die Arbeitslosenquote liegt im März bei 8,3 Prozent. Insgesamt sind aktuell 68.000 Menschen arbeitslos.

Backhaus: Erdwärme ist Schatz

Güstrow – In Güstrow informiert heute ein Geologie-Symposium des LUNG MV über Potenziale im Untergrund, insbesondere über die Möglichkeiten zur Nutzung der weit verbreiteten geothermischen Sandsteinreservoire und zur Speicherung von überschüssigem Wind- und Solarstrom in Salzkavernen. Umweltminister Dr. Till Backhaus begrüßt die Veranstaltung und sieht Mecklenburg-Vorpommern auf dem Gebiet der mitteltiefen Geothermie gut aufgestellt:

„Die wenigsten Leute wissen, auf welchem Schatz wir in MV im Bereich der Energieerzeugung sitzen, der nur geborgen werden muss. Wir haben unter unseren Füßen eine Vielzahl nachgewiesener Thermalsole führender Sandsteinreservoire. Diese nehmen etwa zwei Drittel der Landesfläche ein. Da herrschen konstante Temperaturen von 20 bis teilweise 500 Grad Celsius und diese Energie ist grundlastfähig! Mecklenburg-Vorpommern ist durch seinen Untergrund daher in einer sehr vorteilhaften Position für die Nutzung von Erdwärme“, so Backhaus.

Die Erschließung dieses Potenzials werde die Landesregierung nun forcieren, so Backhaus weiter: „Bereits seit 40 Jahren wird diese Tag und Nacht verfügbare regenerative Energiequelle erfolgreich in unserem Bundesland genutzt. Da haben wir bereits viel Erfahrung und auf diese werden wir aufbauen. Derzeit sind vier Anlagen in Betrieb und es sollen noch ein Dutzend neue dazukommen. Die Erwärme ist ein zentraler Baustein für die Energiestrategie dieses Landes“, so der Minister.

„Eine CO2-arme und von geopolitischen Krisen, sowie von Konzernen unabhängige Energieversorgung ist nicht nur gut für das Klima, sondern macht uns auch in Krisenzeiten weniger erpressbar. Wir werden daher auch die Förderungen überprüfen, um den Ausbau zu beschleunigen“, so Backhaus weiter. Im Zusammenhang mit der Energiegewinnung aus erneuerbaren Quellen hat der Minister auch die guten Möglichkeiten zur Speicherung von Wasserstoff aus überschüssigem Wind- und Solarstrom im Blick.

„Besonders in Mecklenburg-Vorpommern tragen die langjährigen geologischen und geophysikalischen Erkundungen dazu bei, dass wir in Norddeutschland bei der Erschließung und Nutzung geothermischer Energie die Nase vorn haben“, sagt Ute Hennings, Direktorin des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie. „Erkenntnisse zur Verbreitung der für geothermische Anlagen besonders geeigneten Rinnensandsteine stehen für eine Neuausrichtung der kommunalen Wärmeversorgung und für die Umsetzung mitteltiefer Erdwärmeprojekte zur Verfügung“, so Hennings weiter.

Zu den auf dem Symposium vorgestellten Geothermie-Projekten gehören neben der noch jungen Geothermischen Heizzentrale Schwerin-Lankow auch die Vorhaben in Karlshagen und in den Kaiserbädern auf Usedom. Weitere Beiträge geben Auskunft über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten des Bundes, die Bereitstellung digital aufbereiteter Fachdaten durch den Geologischen Dienst im LUNG sowie rechtliche Anforderungen zur Durchführung von Untergrundprojekten seitens des Bergamtes Stralsund.

Tag der Städtebauförderung

Schwerin – Bauminister Christian Pegel wirbt bei den Kommunen des Landes, die in der Städtebauförderung sind, sich mit öffentlichkeitswirksamen Aktionen am bundesweiten Tag der Städtebauförderung am 4. Mai 2024 zu beteiligen.

„Bislang haben sechs Kommunen aus Mecklenburg-Vorpommern Aktionen angemeldet, ich bin sicher, da geht noch was“, so Christian Pegel und: „Unter dem Motto ‚Wir im Quartier‘ können die Städte zeigen, wie sich die Lebens- und Wohnverhältnisse in den Zentren und Stadtteilen mit Hilfe der Städtebauförderung verbessert haben. Der Dreiklang Bund-Land-Stadt bewährt sich seit über dreißig Jahren und ist in Mecklenburg-Vorpommern eine einzigartige Erfolgsgeschichte. Ich würde mich sehr freuen, wenn weitere Kommunen zeigen möchten, wie sie davon profitiert haben.“

Die Anmeldung zum Tag der Städtebauförderung 2024 ist auf der Webseite des Aktionstages https://www.tag-der-staedtebaufoerderung.de noch bis zum 19. April möglich. Hier können sich Kommunen registrieren, Anregungen und Inspirationen für Veranstaltungsformate finden und alle wichtigen Informationen zu ihren eigenen Veranstaltungen und Programmpunkten eintragen. Auch ein Kommunikations-Kit mit Gestaltungselementen und -richtlinien sowie Textbausteinen und Anwendungsbeispielen steht hier zum Download bereit. Die Beiträge zum Aktionstag sind grundsätzlich förderfähig. Teilnehmen können alle Städte und Gemeinden in Deutschland, die aktuell Gebiete mit der Städtebauförderung entwickeln.

Der Tag der Städtebauförderung ist eine Initiative des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, der Länder, des Deutschen Städtetages und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes. Im vergangenen Jahr nutzten bundesweit 523 Städte und Gemeinden mit insgesamt 751 Veranstaltungen den Aktionstag, in Mecklenburg-Vorpommern beteiligten sich 15 Kommunen.

Mehr Lehrkräfte

Oldenburg: Weitere Zielgruppen ansprechen, um im Schuldienst des Landes tätig zu werden

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern unternimmt weitere Schritte, um mehr Lehrkräfte auszubilden und einzustellen. Das Land will dafür das Lehrerbildungsgesetz ändern. Die Änderungen umfassen die Zweite und Dritte Phase der Lehrerbildung, also den Vorbereitungsdienst und die Fort- und Weiterbildung. Im Kern geht es darum, das Referendariat für Lehramtsabsolventinnen und Lehramtsabsolventen so attraktiv zu gestalten, dass sie den Vorbereitungsdient im Land absolvieren und anschließend ihre Unterrichtstätigkeit an den Schulen aufnehmen.

Außerdem ist geplant, dass weitere pädagogische Fachkräfte, die multiprofessionell tätig sind, an den Schulen beschäftigt werden können, um die Schülerinnen und Schüler zu unterstützen und die Lehrkräfte zu entlasten. So sieht es die Novelle des Lehrerbildungsgesetzes vor, die das Kabinett heute beschlossen hat.

„Wir müssen alles tun, um so viele gut ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer wie möglich an unseren Schulen einzustellen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Hierfür passen wir das Lehrerbildungsgesetz an. Wir machen den Vorbereitungsdienst für zukünftige Lehrkräfte attraktiver. Wir werden die Hausarbeit zu einer erweiterten Lehrprobe entwickeln, in der der Unterrichtsablauf im Zentrum steht. Zudem beginnen die Referendarinnen und Referendare früher mit ihrer Unterrichtstätigkeit und zwar mit Unterstützung ihrer Mentorinnen und Mentoren. Der Anfangspunkt wird komplett durch die erfahrenen Lehrkräfte begleitet, sodass sofort Rückmeldungen erfolgen und die zukünftigen Lehrkräfte intensiver unterstützt werden“, erläuterte Oldenburg.

Laut Lehrerbedarfsprognose gibt es in Mecklenburg-Vorpommern bis zum Jahr 2030 insgesamt einen Bedarf von rund 2.600 Lehrkräften, der mit grundständig ausgebildeten Lehrkräften, die in Mecklenburg-Vorpommern ausgebildet werden, nicht gedeckt werden kann. Den Vorbereitungsdienst streben größtenteils jene Absolventinnen und Absolventen an, die auch ein Lehramtsstudium in Mecklenburg-Vorpommern absolviert haben.

Dennoch hat es das Land geschafft, in den Jahren 2022 und 2023 insgesamt 1.900 Lehrerinnen und Lehrer einzustellen – 700 Personen davon waren Lehrkräfte im Seiteneinstieg. „Mit den geplanten Änderungen sprechen wir weitere Zielgruppen an, um im Schuldienst des Landes tätig zu werden und begleiten sie durch eine qualitativ hochwertige Fortbildung“, erklärte die Bildungsministerin.

An den Beschluss des Gesetzentwurfes durch das Kabinett schließt sich das parlamentarische Verfahren an. Die Novelle des Lehrerbildungsgesetzes wird im Landtag beraten. Die Erste Lesung ist für Ende April vorgesehen. Geplant ist, dass die Neuerungen zum 1. August 2024 in Kraft treten.

Die Änderungen des Lehrerbildungsgesetzes umfassen vier Bereiche:

  •  Dauer des Vorbereitungsdienstes 

Der Vorbereitungsdienst umfasst nach wie vor 18 Monate, auf die schulpraktische Tätigkeiten angerechnet werden können. Wenn bereits vor Beginn des Referendariats berufspraktische Tätigkeiten nachgewiesen werden (z. B. eine Tätigkeit als Vertretungskraft), können sie ebenfalls berücksichtigt werden. Darüber hinaus sollen die theoretischen und praktischen Ausbildungs- und Prüfungsinhalte ausgewogener aufeinander abgestimmt werden. Außerdem beginnen Referendarinnen und Referendare früher mit ihrer Unterrichtstätigkeit und werden dabei vollumfänglich durch Mentorinnen und Mentoren begleitet und unterstützt.

  •  Erwerb einer dem Lehramt gleichgestellten Qualifikation 

Mit der Änderung des Lehrerbildungsgesetzes besteht die Möglichkeit zur Qualifikation für Lehrkräfte im Seiteneinstieg mit einem Hochschulabschluss, aus dem sich kein Fach ableiten lässt und für Lehrkräfte im Seiteneinstieg mit einer Berufsqualifikation und mindestens drei Jahren hauptberuflicher Tätigkeit. Neu ist, dass Lehrkräfte mit einem Ersten Staatsexamen für ein Lehramt ebenfalls die Qualifikation für Lehrkräfte im Seiteneinstieg absolvieren können.

Lehrkräfte im Seiteneinstieg sind verpflichtet, an der Grundlegenden Pädagogischen Qualifizierung (GPQ) sowie an der Modularisierten Qualifizierungsreiche (MQR) teilzunehmen. Die Seiteneinstiegsqualifizierung dauert insgesamt vier Jahre. Bislang war es möglich, dass auch Bewerberinnen und Bewerber ohne einen Berufsabschluss an der Seiteneinstiegsqualifizierung teilnehmen konnten. Diese Regelung soll jedoch ersatzlos gestrichen werden.

  •  Erwerb einer zusätzlichen Lehrbefähigung 

Grundständig ausgebildete Lehrkräfte können nach einer dreijährigen Unterrichtstätigkeit unter verpflichtendem Nachweis von Fachfortbildungen in Kooperation mit den Hochschulen das Lehramt für eine weitere Schulart sowie die Lehrbefähigung für ein weiteres Fach, eine weitere Fachrichtung und einen weiteren Lernbereich erwerben.

  •  Ausbildung von multiprofessionellen Fachkräften ab dem Schuljahr 2024/2025 

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwerben zusätzlich zur Ausbildung für ein Unterrichtsfach eine sozialpädagogische Qualifikation. Die Qualifizierung erstreckt sich über vier Jahre und umfasst u. a. die Teilnahme am dreimonatigen Vorbereitungskurs, an der Grundlegenden Pädagogischen Qualifizierung (GPQ) und an der Modularisierten Qualifizierungsreihe (MQR) – jeweils mit besonderem sonder- und sozialpädagogischem Schwerpunkt.