Schwerin – Innenminister Torsten Renz hat heute den Einsatz von Bodycams in der Landespolizei freigeben: „Die Bodycams haben sich während eines Pilotprojektes in der Landespolizei hervorragend bewährt. Deswegen haben wir uns entscheiden, dieses neue Führungs- und Einsatzmittel im Streifendienst einzusetzen. Aufgrund der Videoaufzeichnung besteht eine deutlich höhere Hemmschwelle, Polizeibeamte anzugreifen. Des Weiteren kann das Einsatzgeschehen durch Bild und Ton genau dokumentiert werden“, so Innenminister Torsten Renz bei der Übergabe der ersten Kameras im Polizeihauptrevier Schwerin.
Nach einem Pilotversuch mit verschiedenen Bodycam-Modellen hat eine Projektgruppe unter Verantwortung des Innenministeriums die sukzessive Einführung in die Landespolizei vorbereitet. Im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung und nach einem umfangreichen Testverfahren wurde das Modell VB400 der Firma Motorola ausgewählt. Das robuste und mit 160 Gramm dennoch sehr leichte Gerät erfüllt alle polizeilichen Anforderungen; es ist intuitiv zu bedienen, zeichnet mit seinem Weitwinkelobjektiv in HD-Qualität verschlüsselt auf und hat eine lange Akku-Laufzeit.
Insgesamt wurden für die Polizeireviere in Schwerin, Wismar, Güstrow, Rostock-Reutershagen, Rostock-Lichtenhagen, Greifswald, Stralsund, Neubrandenburg und Waren 147 Body-Cams nebst den dazugehörigen Halterungen und einer speziellen Software angeschafft. Die Kamera wird nicht jedem Polizeibeamten persönlich zugewiesen, sondern im Rahmen einer Poollösung in den zunächst ausgestatteten Dienststellen verfügbar sein. Jedes im Dienst befindliche Streifenteam wird aber mit einer Bodycam ausgestattet sein.
„Wir erhoffen uns durch die Nutzung von Bodycams mehr Schutz für unsere Polizistinnen und Polizisten“, so Innenminister Renz. „In den neun ausgewählten Revierbereichen tritt Gewalt gegen Polizeibeamte vergleichsweise häufig auf. Die Bodycams gehen also dorthin, wo wir uns zunächst den größten Nutzen versprechen.“
In Mecklenburg-Vorpommern ging im Corona-Jahr 2020 die Gesamtzahl der Gewaltdelikte gegen Polizeivollzugbeamte von 1750 auf 1518 Fälle zurück. Auch die Opferzahlen minimierten sich von 820 auf 696, was einen Anteil der Polizeivollzugsbeamten gegenüber allen Gewaltopfern von 4,6% in 2020 ausmacht.
„Der Rückgang ist grundsätzlich erfreulich, aber nur die eine Seite der Medaille. Die andere zeigt ein drastisches Bild. Angesichts der Corona-Pandemie und dem damit verbundenen Wegfall nahezu aller Risikofußballspiele, Großveranstaltungen und Menschenansammlungen erschreckt das immer noch hohe Gewaltniveau. 2020 wurden demnach im Schnitt vier Vorfälle pro Tag registriert“, macht Innenminister Renz deutlich.
Der Einsatz der Body-Cam ist in § 32a des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes M-V (SOG MV) klar geregelt. Demnach darf die Polizei Bild- und Tonaufzeichnungen insbesondere zur Gefahrenabwehr anfertigen, wenn dies zum Schutz der Beamten oder Dritten erforderlich ist. Eine Nutzung im Rahmen von Versammlungen im Sinne des Art. 8 Grundgesetz ist verboten. Im SOG ist auch die sogenannte Pre-Recording- Funktion geregelt.
Beim Pre-Recording werden die vorhergehenden 60 Sekunden des Handlungsablaufs im Falle einer Aufzeichnung zusätzlich gespeichert. Somit ist gewährleistet, dass insbesondere in dynamischen Einsatzlagen auch der Anlass für das polizeiliche Handeln dokumentiert werden kann. Die Speicherung der Body-Cam-Aufzeichnungen unterliegt strengen datenschutzrechtlichen Vorgaben. Die Aufzeichnungen verbleiben für die Speicherungsdauer auf der jeweiligen Dienststelle. Die Speicherungsdauer für alle Aufzeichnungen nach dem Gefahrenabwehrrecht beträgt 14 Tage. Nach Ablauf dieser Frist werden die erhobenen Daten vom System automatisch gelöscht. Die Löschung wird in der Verwaltungssoftware dokumentiert.