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Kategorie: Bundestag / Regierung / Politik

Verbot von Werkverträgen

Schwerin – Das Bundeskabinett hat heute strengere Regeln für die Fleischindustrie beschlossen. Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschafts- und Umweltminister, Dr. Till Backhaus, begrüßt den von Arbeitsminister Heil (SPD) vorgelegten Gesetzentwurf. Gleichzeitig sieht er aber auch Risiken, die aus den verschärften Regelungen erwachsen könnten:

„Das Problem in der Fleischwirtschaft, entstanden durch den Missbrauch von Werkverträgen, ist seit Jahren bekannt. Gut, dass die Bundesregierung nun handelt und dem einen Riegel vorschiebt. Wir müssen aber auch damit rechnen, dass die Industrie Abwehrmechanismen entwickelt und ihre Betriebe in Länder verlagert, die nicht so hohe Standards haben wie Deutschland. Ich meine damit sowohl die sozialen als auch Hygiene- und Tierhaltungsstandards. Wenn die Veredelungswirtschaft in Teilen abwandert, droht Deutschland ein Abbau von Arbeitsplätzen und Wertschöpfung. Daher appelliere ich an die Bundesregierung, sich noch stärker für eine Harmonisierung der Arbeits- und Sozial- und Tierhaltungsstandards auf europäischer Ebene einzusetzen.

Von den Unternehmen erwarte ich, dass sie sich in Zukunft mehr um die Integration ihrer häufig aus dem Ausland stammenden Mitarbeiter kümmern. Auch die Wohn- und Lebensverhältnisse der Mitarbeiter müssen stärker in den Fokus der unternehmerischen Aufmerksamkeit rücken.

Verantwortlich für das Desaster auf dem Fleischmarkt sind aber nach wie vor die Dumpingpreise im Lebensmitteleinzelhandel. Dadurch sind wir inzwischen an einem Punkt angelangt, an dem die Produktion von Schweine-, Rind- und Geflügelfleisch kaum mehr kostendeckend ist.

Diese fatale Entwicklung muss gestoppt werden. Ich wünsche mir daher auch von den Verbrauchern einen wichtigen Impuls. Einen Trend zu mehr Regionalität, Saisonalität und Qualität gibt es bereits. Dieser Trend drückt auch die Anerkennung der Leistung unserer Landwirtschaft aus. Er muss sich aber noch deutlich verstärken, um den unwürdigen Preiskampf der Discounter endlich zu beenden.“

Bundeshilfe für Reisebusunternehmen

Schwerin – Ab morgen bis zum 30. September können Reisebus-Unternehmen beim Bund Zuschüsse zum Ausgleich fortlaufender Finanzierungskosten für Reisebusse sowie Vorleistungskosten, die zwischen 17. März und 30. Juni entstanden sind, beantragen. Landesverkehrsminister Christian Pegel nimmt dies zum Anlass, die Busunternehmer in Mecklenburg-Vorpommern darauf hinzuweisen und für die Inanspruchnahme zu werben.

„Ich freue mich, dass der Bund der Branche, die durch Corona-Pandemie schwer gebeutelt ist, hilft – nicht zuletzt auf das Werben der Bundesländer hin. Unsere Bemühungen tragen nun Früchte. Ich hoffe, dass auch die Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern von dieser Hilfe rege Gebrauch machen“, sagt Christian Pegel. Das Bundesverkehrsministerium stellt insgesamt 170 Millionen Euro zur Verfügung.

Reisebusunternehmen können nicht rückzahlbare Zuschüsse von maximal 26.334 Euro pro Bus der Schadstoffklasse Euro V oder besser beantragen. Geltend machen können sie zum Beispiel Tilgungs- oder Leasingraten für die Anschaffung von Bussen vor der Pandemie oder bereits bezahlte Vorleistungen wie Reisekataloge oder Werbeanzeigen. Die Zuschüsse sollen bis spätestens zum Jahresende ausgezahlt werden.

Anträge sind ans Bundesamt für Güterverkehr zu stellen. Die Anträge können ab 24. Juli auf dessen Webseite unter  www.bag.bund.de abgerufen werden. Die Pressemitteilung des Bundesverkehrsministeriums zum Hilfsprogramm finden Sie hier: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2020/030-scheuer-busbranche-kann-hilfsgelder-abrufen.html

Am 16. März hatten sich Bund und Länder auf ein Verbot von Busreisen ab dem selben Tag verständigt, um auch hier der Ausbreitung des Corona-Virus vorzubeugen. Seit 25. Mai sind Reisebusreisen in Mecklenburg-Vorpommern unter Beachtung der Hygiene-Auflagen wieder erlaubt, seit 10. Juli auch Tagesausflüge nach M-V mit dem Bus.

Große Ortsumgehung Zirchow

Insel Usedom – Signale aus Berlin geben Anlass zu Optimismus, dass eine großräumige Ortsumgehung für Zirchow auf der Insel Usedom Realität werden könnte.

„Das Bundesverkehrsministerium hat signalisiert, dass es sich eine „große“ Variante – die weiträumige südliche Umfahrung, an die auch eine Flughafenzufahrt angebunden werden könnte – vorstellen könnte. Eine Bewertung dieser Variante des Vorhabens in Berlin hat unsere Auffassung bestätigt, dass der Bau des Swinetunnels auf polnischer Seite Auswirkungen auf den Bereich Zirchow haben könnte, die auch eine lange Umfahrung rechtfertigen“, sagt Mecklenburg-Vorpommerns Verkehrsminister Christian Pegel.

„Ja, unsere Prüfungen bestätigen, dass auch weiträumig um den Ort Zirchow herumführende Varianten einer Ortsumgehung wirtschaftlich umsetzbar wären“, bestätigt Enak Ferlemann, Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium und erklärt: „Der Bund realisiert Straßenneubauten eigentlich nur, wenn sie im vordringlichen Bedarf des vom Bundestag beschlossenen Verkehrswegeplans stehen. Das ist für Zirchow nicht der Fall. Aber die Analysen und Pläne, die Mecklenburg-Vorpommern uns vorgelegt hat, haben gezeigt, dass sich hier mit dem Beschluss des Tunnelbaus in Polen die Umstände geändert haben, nachdem der Bundesverkehrswegeplan 2030 beschlossen wurde. Der Bund wird deshalb in diesem Fall die Realisierung der Umgehung unterstützen und finanzieren.“

Das Energieministerium Mecklenburg-Vorpommern hatte das Bundesverkehrsministerium gebeten, neben der bereits bestätigten „kurzen“ Variante auch für eine längere Variante einer Ortsumgehung Zirchow eine Bewertung nach der Methodik des Bundesverkehrswegeplans durchzuführen. Diese ist nun erfolgt, mit dem Ergebnis, dass der Nutzen die Kosten eines solchen Straßenneubaus rechtfertigen würde. Nach aktuellem Stand allerdings mit einer Einschränkung: Die Bahntrasse muss statt mit zwei teuren Brücken mit deutlich günstigeren beschrankten Bahnübergängen gequert werden.

„Wie die Umgehung am Ende tatsächlich bis ins Detail gebaut wird, wird jetzt durch die Projektgruppe Großprojekte im Rahmen der Linienplanung untersucht. Die Nachricht aus Berlin bedeutet zunächst, dass der Bund auch die Kosten für den Bau der „großen“ Variante einer Umgehung tragen würde, wenn diese im Ergebnis der Variantenuntersuchung vorzugswürdig ist“, sagt Christian Pegel und fügt hinzu: „Da sie länger ist und die stillgelegte, aber nicht entwidmeten Bahntrasse südlich von Zirchow zweimal kreuzt, ist sie deutlich teurer als die kürzere Variante, für die der Bund bereits bestätigt hatte, dass sie erforderlich ist.

Auch Vorpommern-Staatssekretär Patrick Dahlemann wertet das Signal des Bundes als „nahezu unglaublichen Erfolg. Die Landesregierung hat sich seit 2018 intensiv dafür eingesetzt, dass der Bund die Ortsumgehung nachträglich als dringlich einschätzt und auch eine ,große‘ Variante finanzieren würde. Dass dies geschieht, dürfte eine große Ausnahme sein – und ist eine hervorragende Nachricht für die ganze Region um Usedom.“ Er danke vor allem den Zirchowern, die sich in der Bürgerinitiative immer sachlich, konstruktiv und engagiert eingebracht haben: „Eine touristische Entwicklung bedeutet immer auch ein Anstieg von Verkehren. Um so wichtiger ist, dass es hierbei eine Entlastung im Ortskern gibt.“

Die Mitglieder der Bürgerinitiative, die sich seit 2016 für die Umgehung einsetzt, sind erleichtert: „Wir freuen uns sehr, dass unsere Beharrlichkeit Früchte trägt. Die große Variante entspricht unserer Argumentation hinsichtlich Nachhaltigkeit und Weitsicht und erscheint für ein künftiges Verkehrskonzept mehr als sinnvoll. Die Steigerung der Wohnqualität und vor allen der Verkehrssicherheit in unserem Ort nimmt in der Perspektive eine positive Entwicklung“, sagt Kathrin Flindt von der Arbeitsgruppe Ortsumgehung Zirchow.

Christian Pegel dankt ebenfalls der Initiative für ihr Engagement – und insbesondere auch den Behördenmitarbeitern, die das Projekt möglich gemacht haben: „Die Kolleginnen und Kollegen in unser Straßenbauverwaltung haben zwei Jahre lang intensiv an der Grundlage für diese Entscheidung gearbeitet und so dem Bundesverkehrsministerium die Zusage ermöglicht. Beiden danke ich von Herzen für ihren Einsatz und guten Willen.“