UN-Behindertenrechtskonvention

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese appelliert anlässlich des Deutschen Diversity-Tages am 31. Mai für die Umsetzung inklusiver Maßnahmen: „Der Weg zu einer inklusiven Gesellschaft ist anspruchsvoll und kann steinig sein. Umso wichtiger ist es, Schwerpunkte zu setzen und konkrete Maßnahmen zu entwickeln. Genau das haben wir mit der Fortschreibung des Maßnahmenplans der Landesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention getan“, so Drese.

Das Sozialministerium hat aktuell die weiterentwickelte Fassung des Maßnahmenplans 2.0 veröffentlicht. Die Broschüre liegt in einer Langfassung und einer Fassung in leichter Sprache vor. In digitaler Form kann der Katalog ebenso als barrierefreies PDF abgerufen werden.

Die Ministerin sieht bei der Inklusion das Land und die einzelnen Ministerien in besonderer Verantwortung.

„Unser Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen gesellschaftliche und gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebenslagen zu ermöglichen“, sagte Drese.

Die UN-Behindertenrechtskonvention habe sieben Leitlinien festgelegt, an denen die Landesregierung sich orientiert. Drese: „Der Maßnahmenplan 2.0 beschreibt ausführlich die für die Umsetzung notwendigen inklusiven Schritte in insgesamt 13 Handlungsfeldern. Dazu zählen unter anderem Bereiche wie Bildung, Gesundheit, Mobilität und Kultur.“

Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention durch die Bundesrepublik Deutschland trat diese am 26. März 2009 in allen Bundesländern in Kraft.

Aufgabe der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern ist in diesem Zuge die konsequente Umsetzung einer menschenrechtsorientierten Teilhabepolitik entsprechend der Leitlinien der UN-BRK.

Bereits im August 2013 verabschiedete die damalige Landesregierung einen Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-BRK. Die neue Fassung entspricht der Maßgabe, den Plan zu evaluieren und darauf basierend in der jetzigen Legislatur weiterzuentwickeln und fortzuschreiben.

In Mecklenburg-Vorpommern lebten Ende 2020 fast 200.000 Menschen mit Schwerbehindertenausweis. Als schwerbehindert gelten Personen, denen ein Grad der Behinderung von 50 und mehr zuerkannt wurde. Für das Jahr 2020 entspricht das 12,4 Prozent der Gesamtbevölkerung.

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