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Kategorie: Bundestag / Regierung / Politik

Schwesig: Es ist richtig, hart gegen Finanzkriminalität vorzugehen

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig unterstützt Pläne der Bundesregierung, die Steuer- und Finanzkriminalität stärker zu bekämpfen.

„Ich habe am Anfang meines Berufslebens selbst in der Finanzverwaltung gearbeitet. Deshalb weiß ich, dass die meisten Menschen und Unternehmen ehrlich ihre Steuern zahlen. Als Steuerfahnderin habe ich aber auch Steuer- und Finanzkriminalität erlebt. Gerade um die vielen ehrlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zu schützen, ist es richtig, konsequent gegen Steuer- und Finanzkriminalität vorzugehen. Wer den Staat und damit die Allgemeinheit übers Ohr hauen will, muss konsequent verfolgt und bestraft werden“, sagte die Ministerpräsidentin.

Schwesig stellte sich damit hinter heute vorgestellte Vorschläge von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil und Justizministerin Stefanie Hubig zur besseren Bekämpfung von Steuer- und Finanzkriminalität. Der 26-Punkte-Plan sieht unter anderem eine stärkere Bekämpfung von Schwarzarbeit, die Vereinfachung des Steuerrechts durch Pauschalisierung, die Erhöhung des Strafrahmens bei Finanzkriminalität und den Aufbau eines gemeinsamen Zentrums für Steuer- und Finanzkriminalität beim Zoll vor.

„Ich unterstütze den Vorschlag von Finanzminister Klingbeil und Justizministerin Hubig zur besseren Bekämpfung der Finanzkriminalität. Der Staat hat wichtige Aufgaben. Er soll Wirtschaft und Arbeitsplätze fördern, moderne Schulen, Verkehrswege und Krankenhäuser anbieten, Familien und Kinder genauso unterstützen wie die älteren Menschen in unserem Land. Das geht nur, wenn alle ihren Beitrag leisten. Es liegt deshalb im Interesse aller, wenn Schlupflöcher geschlossen und konsequent gegen diejenigen vorgegangen wird, die sich nicht an die Regeln halten“, sagte Schwesig.

Schwesig: Bei Familien zu sparen, ist der falsche Weg

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat sich heute gegen die Bundesregierung gewandt, Leistungen für Familien und Kinder einzuschränken. „Bei den Familien zu sparen, ist der falsche Weg. Gerade in diesen Zeiten müssen Familien mit kleinen und mittleren Einkommen unterstützt werden. Mecklenburg-Vorpommern geht einen anderen Weg. Obwohl auch wir sparen müssen, hält unser Land an der beitragsfreien Kita fest“, erklärte die Ministerpräsidentin.

Konkret wandte sich Schwesig gegen die Pläne von Bundesfamilienministerin Prien, den Unterhaltsvorschuss nur noch für Kinder bis zum 15. Lebensjahr auszuzahlen. „Ich lehne die Kürzung des Unterhaltsvorschusses ab. Als Bundesfamilienministerin habe ich die Ausweitung von 12 auf 18 Jahre durchgesetzt, um die vielen alleinerziehenden Mütter und auch einige alleinerziehende Väter und ihre Kinder besser zu unterstützen. Beim Unterhaltsvorschuss zu kürzen, bestraft die Alleinerziehenden, die alles alleine stemmen und ihre Kinder. Das ist falsch“, sagte Schwesig.

„Der Staat sollte besser diejenigen, die sich vor dem Unterhalt drücken, konsequenter zur Verantwortung ziehen. Es kann nicht sein, dass sich viele Väter und auch einige Mütter aus der Verantwortung stehlen und am Ende zahlen die Kinder die Zeche. Der Staat muss sich das Geld von den Unterhaltspflichtigen holen und nicht bei den Kindern“, sagte die Ministerpräsidentin weiter.

Schwesig kritisierte auch Pläne zur Einschränkung des Elterngeldes: „Wir sollten junge Familien bei der Entscheidung für Kinder unterstützen. Das Elterngeld hat sich bewährt. Auch hier plant die Bundesregierung Kürzungen an der falschen Stelle.“

Mehr Leben in Auenlandschaften dank neuer Förderrichtlinie

Berlin – Die Bundesregierung hat aus Bundesmitteln ein neues Förderprogramm zur Renaturierung von Auen an kleineren Flüssen gestartet. Mit der Förderrichtlinie werden Projekte unterstützt, die naturnahe Flüsse und Auen wiederherstellen, um deren Klimaschutzleistung und Resilienz zu stärken.

„Intakte Auen wirken wie natürliche Schwämme: Sie puffern Hochwasser ab, speichern wertvolles Wasser für Dürrezeiten und sind hocheffiziente Treibhausgas-Senken, die Kohlenstoff langfristig binden können. Gleichzeitig schaffen sie Erholungsorte in den artenreichsten Lebensräumen Mitteleuropas. Außerdem soll mit der neuen Förderung wieder mehr Leben in Auenlandschaften zurückkehren.

Denn die Maßnahmen haben einen vielfachen Nutzen für Mensch und Natur: Intakte Auenlandschaften bieten Erholung, sie sind aber auch Wanderwege für zahlreiche Tierarten. Außerdem sind sie wichtig für die Bildung von Grundwasser, denn sie schützen vor Hochwasser und binden Kohlenstoff, was zum Klimaschutz beiträgt“, sagt Klimaschutz- und Umweltminister Dr. Till Backhaus.

Das Förderangebot wird aus Mitteln zur Umsetzung des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) finanziert. Dafür stehen deutschlandweit zunächst 59 Millionen Euro zur Verfügung. Beratung und Unterstützung beim Förderverfahren bietet das von Bund und Land geförderte ANK-Regionalbüro Mecklenburg-Vorpommern im Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt MV.

Förderberechtigt sind natürliche oder juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie Personenvereinigungen mit Sitz oder Geschäftsbetrieb in Deutschland, insbesondere: Kommunen und Kommunalverbände,  Wasser- und Bodenverbände, Landesbehörden des Schutzgebiets-, Naturschutz- und Landschaftsschutzes, Träger der Unterhaltungslast und des Ausbaus von Gewässern sowie Stiftungen und Vereine, die dem Förderzweck der Richtlinie entsprechen.

Die Förderquote beträgt bis zu 90 Prozent, bei Ländern bis zu 50 Prozent. Der Höchstbetrag der Förderung liegt bei 10 Millionen Euro.

Eine angemessene Eigenbeteiligung ist erforderlich. Die dauerhafte Einbringung von Flächen kann auf den Eigenanteil oder Drittmittelanteil angerechnet werden. Der Umfang barer Eigenmittel bzw. Drittmittel soll fünf Prozent nicht unterschreiten. Bei Projekten von landesweiter Bedeutung kann beim Land Mecklenburg-Vorpommern die Übernahme des Eigenanteils beantragt werden.

Gegenstand der Förderung sind Maßnahmen zur Auenrenaturierung an Fließgewässern, die nicht zu den Bundeswasserstraßen zählen, insbesondere:

– die Entwicklung von gewässer- und auentypischen Lebensräumen(z. B. kohlenstoffreiche Feuchtgebiete, Feuchtgrünland, Auenwälder).

– die Anlage, Reaktivierung und Renaturierung von Altarmen, Auengewässern und Mündungsbereichen.

– die Wiederherstellung naturnaher Abfluss- und Bodenwasserverhältnisse (z.B. Rückbau von Entwässerungsanlagen wie Gräben und Drainagen).

– die Entfernung, Schlitzung oder Rückverlegung von Verwallungen und Uferdämmen zur Förderung der natürlichen Ausuferung und Wiedervernässung.

– die Entwicklung standortgerechter Nutzungen zur Steigerung der Kohlenstoffspeicherung.

– der Grunderwerb von Flächen zur Maßnahmenumsetzung und zu Tauschzwecken.

– Flankierende Maßnahmen wie Vorstudien, externe Moderation und projektbegleitende Öffentlichkeitsarbeit.

Das Verfahren verläuft zweistufig. In Stufe eins wird zunächst eine Projektskizze eingereicht. Diese können ganzjährig eingereicht werden. In Stufe 2 folgt bei positiver Bewertung der Skizze die Aufforderung zum förmlichen Förderantrag.

Details zur Förderung, den Voraussetzungen und zur Antragstellung finden Sie bei der Projektträgerin ZUG gGmbH:
https://www.z-u-g.org/ank-auen/.

Schwesig: „Die Landwirtschaft braucht gute Rahmenbedingungen

Berlin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat sich in der Aktuellen Stunde des Bundestages zu Zukunftsperspektiven für die Landwirtschaft in Deutschland zu Wort gemeldet. „Bund und Länder müssen gemeinsam mit der EU die besten Rahmenbedingungen setzen, damit der Wirtschaftszweig eine Zukunft hat“, sagte sie in der Debatte. Das gelte gleichermaßen für Landwirtschaft, Ernährungswirtschaft, Forst und Fischerei. Die Landwirtschaft schaffe Versorgungssicherheit. „Die Menschen in Deutschland können sich darauf verlassen, dass sie eine gute Versorgung haben. Das machen unsere Unternehmerinnen und Unternehmer mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Das verdient Respekt und Unterstützung.“ Die am heutigen Abend beginnende Grüne Woche sei ein guter Anlass, um über Zukunftsperspektiven für die Landwirtschaft zu sprechen.

Die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern sehe die Landwirtinnen und Landwirte als „ganz natürliche Partner für die Energieversorgung, für den Klimaschutz und den Umweltschutz“, sagte die Ministerpräsidentin. Es müsse ein Miteinander und kein Gegeneinander geben. Zudem sei die Landwirtschaft wichtig für das Leben im ländlichen Raum.

Schwesig bedankte sich für die Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ und beim Agrardiesel. „Die großen Proteste vor zwei Jahren haben gezeigt, dass die Landwirtinnen und Landwirte und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesehen werden wollen. Dass sie ernstgenommen werden wollen als Partner auf Augenhöhe. Auch für den Klimaschutz“. Dazu brauche es aber Angebote und nicht Verbote.

Die Regierungschefin zeigte sich besorgt über die Pläne der EU für den Mehrjährigen Finanzrahmen und die Zukunft der gemeinsamen Agrarpolitik nach 2027. „Die Pläne können so nicht bleiben“, sagte Schwesig. Sie würden die Landwirtschaft und den ländlichen Raum massiv schwächen. „Die landwirtschaftlichen Betriebe in Ostdeutschland sind in der Regel sehr große Betriebe.“ Das habe historische Gründe. Die Agrarförderung müsse so gestaltet werden, dass jeder Hektar gleich viel Wert ist und dass auch die Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern und den anderen ostdeutschen Ländern klarkommen. „Deshalb freue ich mich darüber, dass der Landwirtschafts- und der Umweltminister sich klar dazu bekannt haben, dass es bei diesen EU-Plänen nicht bleiben darf.“ In der Auseinandersetzung auf europäischer Ebene müsse auch der Bundeskanzler seine Stimme erheben. „Ich erwarte, dass er dafür sorgt, dass der mehrjährige Finanzrahmen der EU verbessert wird: für den ländlichen Raum, für ein Miteinander von Landwirtschaft, Klimaschutz und Energiewende – und für den Erhalt aller Betriebe – egal ob klein oder groß.“

„Wir wollen weiter gute regionale Produkte aus Deutschland für unsere Bevölkerung“, sagte Schwesig zum Abschluss ihrer Rede im Bundestag.

Schwesig: Mindestlohn steigt in zwei Schritten auf 14,60 Euro

Schwerin – Das Bundeskabinett hat heute die Erhöhung des Mindestlohns beschlossen. Er soll zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro steigen. Zum 1. Januar 2027 folgt eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro.

 „Ich freue mich, dass die Bundesregierung den Vorschlag der Mindestlohnkommission vollständig umsetzt. Wer Vollzeit arbeitet, muss von seiner Arbeit auch leben können. Deshalb ist es richtig, dass der Mindestlohn weiter steigt“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

„Die Erhöhung des Mindestlohns ist zugleich eine Frage des Respekts vor der geleisteten Arbeit. Gerade Mecklenburg-Vorpommern und die anderen ostdeutschen Länder werden von der Erhöhung profitieren“, sagte Schwesig weiter.

Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamts wird bundesweit jede oder jeder sechste Beschäftigte schon von der Erhöhung des Mindestlohnes auf 13,90 Euro profitieren. In Mecklenburg-Vorpommern sind es nach dieser Schätzung 134.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das entspricht 22 Prozent der Beschäftigten.

Verbündete beim Klimaschutz

Schneider: Wälder, Moore und Böden sollen wieder zu Verbündeten beim Klimaschutz werden / Bundesumweltministerium legt Vorschlag zur Weiterentwicklung des „Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz“ vor

Berlin – Bundesumweltminister Carsten Schneider hat heute in Berlin den Vorschlag seines Ministeriums für den Beitrag der Natur zum Klimaschutz vorgelegt. Das Paket enthält 41 Maßnahmen, mit denen das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz in die zweite Phase der Umsetzung gehen soll. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Wäldern, Mooren und Böden. Denn derzeit stoßen geschädigte Wälder, trockengelegte Moore und ausgelaugte Böden mehr Treibhausgase aus als sie aufnehmen. Diesen Trend will das Bundesumweltministerium umkehren – und damit zugleich das Grundwasser und künftige Ernten schützen und in heißen Sommern für Abkühlung sorgen.

Bundesumweltminister Carsten Schneider: „Ich will, dass Wälder, Moore und Böden wieder zu Verbündeten beim Klimaschutz werden. Momentan sind sie Teil des Problems, sie können aber ein wichtiger Teil der Lösung werden. Der Einsatz für stabile Ökosysteme lohnt sich vielfach, weit über den Klimaschutz hinaus: Moore, Wälder und Böden speichern das Wasser und können die Folgen von Hitze, Trockenzeiten und Starkregen abmildern. Die Grundwasserspeicher erholen sich. Erosion wird gestoppt. Die Böden können uns weiter ernähren. Die Natur wird wieder stärker Lebensraum für eine Vielzahl von Tier- und Pflanzenarten – und Erholungsraum für uns Menschen. Das gilt für Stadt und Land gleichermaßen.“

Die Bundesregierung fördert seit 2023 mit dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz die nötigen langfristigen Investitionen in Moore, Wälder, Böden, aber auch Auen, Küsten und Stadtnatur. Die Stabilisierung solcher Lebensräume durch Wiedervernässung, Waldumbau und Humusaufbau braucht einen langen Atem und Verlässlichkeit. Das Aktionsprogramm ist daher auf viele Jahre angelegt. Die Bundesregierung überprüft fortlaufend die Wirksamkeit. Die Erfahrungen aus den ersten Jahren hatte das Bundesumweltministerium mit Wissenschaft und Praxis diskutiert und ausgewertet. Mit dem heute vorgelegten Vorschlag für die Weiterentwicklung des Aktionsprogramms will das Bundesumweltministerium den Beitrag der Natur zum Klimaschutz zukunftsfest machen:

  • Klare Schwerpunktsetzung auf Bereiche, die einen besonders großen Hebel für Klimaschutz bilden und die zugleich helfen, den Wasserhaushalt wieder ins Gleichgewicht zu bringen.
  • Konkrete zielgerichtete neue Maßnahmen, die sich an praktischer Machbarkeit und hoher Akzeptanz orientieren und zügig ausgerollt werden können.
  • Verlässliche langfristige finanzielle Unterstützung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die klimafreundlich wirtschaften wollen.
  • Gezielte Förderung von Geschäftsmodellen, die regionale Wertschöpfung und Klimaschutz erfolgreich verbinden.

Trockengelegte Moore stoßen Treibhausgase aus – wiedervernässte Moore können CO2 binden. Die Wiedervernässung von Mooren soll darum unter anderem über eine Förderrichtlinie für die Umstellung auf „nasse Landwirtschaft“ beschleunigt werden, über die Entwicklung neuer Wertschöpfungsketten für Moor-Produkte, erste Leuchtturm-Regionen, die vorangehen, und die Prüfung von Moor-Photovoltaik als weiterer alternativer Einkommensquelle.

Damit Wälder im Klimawandel besser bestehen können, soll der Waldumbau hin zu stabilen Mischwäldern intensiviert werden. Das gelingt besser, wenn es genug Wasser im Wald gibt. Darum soll auch der Rückbau von Kanälen und Gräben zur Entwässerung künftig gefördert werden. Das Förderprogramm zum klimaangepassten Waldmanagement soll aufgestockt werden, um mehr Flächen zu erreichen. Auch neue Wertschöpfungsketten für Laubholz und eine möglichst langfristige Holznutzung werden unterstützt.

Die landwirtschaftlich genutzten mineralischen Böden sollen in ihrer Funktion als Lebensgrundlage und Kohlenstoffspeicher erhalten werden, unter anderem durch schonende Bodenbearbeitung, mehr Strukturelemente wie etwa Hecken und Agroforstsysteme und durch die Stärkung von landwirtschaftlichen Praktiken, die die Humusbilanz verbessern.

Weitere vorgeschlagene Maßnahmen sind Programme für Entsiegelung und für das Pflanzen von Stadtbäumen sowie Maßnahmen aus den Bereichen Auen, Gewässer, Meere und Küsten.

Wesentliche Teile des Vorschlags zur Weiterentwicklung des Aktionsprograms Natürlicher Klimaschutz werden als Beitrag der Natur auch in das neue Klimaschutzprogramm der Bundesregierung einfließen. Die Vorschläge werden im nächsten Schritt mit den anderen Ministerien beraten und die Länder und Verbände werden dazu Stellung nehmen können.

Schneider: „Mit diesen Vorschlägen möchten wir zeigen, was die Natur alles beitragen kann, wenn wir sie machen lassen. Ich freue mich auf die Diskussion, wie wir gemeinsam mit Landwirten und Waldbesitzenden, mit Städten und Gemeinden jetzt die Weichen so stellen, dass Moore, Wälder und Böden in Zukunft wieder die Wasserspeicher und natürlichen Klimaanlagen sein können, die sie über lange Zeiträume so zuverlässig waren.“

Schwesig: Guter Kompromiss bei Bund-Länder-Verhandlungen

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat sich heute zufrieden mit den Ergebnissen der Bund-Länder-Gespräche zur Kompensation für Länder und Kommunen beim Wachstumspaket der Bundesregierung gezeigt.

„Wir haben uns sehr dafür eingesetzt, dass die Kommunen eine vollständige Kompensation für die Steuermindereinnahmen in Folge des Wachstumspaketes erhalten. Es ist gut, dass das jetzt auch so kommt. Die Finanzlage der Kommunen ist angespannt. Wir wollen nicht, dass Bürgermeister ihr Freibad schließen oder die Schule nicht sanieren können, weil es wegen des Wachstumsboosters Steuerausfälle gibt. Für die vollständige Kompensation über Umsatzsteuerbeiträge für die Kommunen haben wir Länder auf die vollständige Kompensation verzichtet“, sagte die Ministerpräsidentin.

Die Kompensation für die Länder über das Sondervermögen Infrastruktur und besondere Hilfen bei kommunalen Altschulden und dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz sei ein „guter Kompromiss“, so Schwesig. „Die Zusatz- und Sonderversorgungssysteme bei den Ostrenten belasten die Haushalte der ostdeutschen Länder stark. Es ist deshalb gut, dass der Bund weitere 10 Prozentpunkte übernimmt. Das entlastet die ostdeutschen Länder auch dauerhaft.“

Die Länder stünden prinzipiell hinter dem Wachstumspaket der Bundesregierung. „Es ist wichtig, dass die Wirtschaft in Deutschland zügig angekurbelt wird. Die vorgesehenen Entlastungen gehen in die richtige Richtung. Das gilt insbesondere für die Möglichkeit zur schnelleren Abschreibung von Investitionen. Der Kompromiss zwischen Bund und Ländern ist ein wichtiger Schritt, um diese Maßnahmen schnell umsetzen zu können.“

Schnellere Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien

Berlin – Die Bundesregierung hat heute den vom Bundesumweltministerium vorgelegten Entwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der EU Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2023/2413 (RED III) im Bundes-Immissionsschutzgesetz und Wasserhaushaltsgesetz beschlossen. Dadurch sollen die immissionsschutzrechtlichen und wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren für Vorhaben zur Erzeugung erneuerbarer Energien außerhalb von Beschleunigungsgebieten erheblich verkürzt werden. Der Entwurf wurde als Formulierungshilfe beschlossen, so dass er im Anschluss von den Koalitionsfraktionen unmittelbar in den Deutschen Bundestag eingebracht werden kann. Damit kann das Gesetz nach der Sommerpause vom Parlament verabschiedet werden.

Bundesumweltminister Carsten Schneider: „Schneller zu planen und zu bauen ist ein wichtiges Ziel der Bundesregierung. Das gilt auch für die Energiewende, eines der prägenden Modernisierungs- und Investitionsprojekte unseres Landes. Dieses Gesetz ist ein Beitrag meines Ministeriums zur Planungsbeschleunigung und setzt zugleich einen Punkt aus dem Sofortprogramm der Koalition um. Wir erleichtern Antragsstellern mit vereinfachten und beschleunigten Zulassungsverfahren die Arbeit und setzen verstärkt auf Digitalisierung. Zugleich bleibt eine angemessene Prüfung von Umweltbelangen gewahrt.“

Zentrales Element des Gesetzentwurfes sind die Maßnahmen zur Verkürzung der immissionsschutzrechtlichen und wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren. Dazu sind bestimmte Höchstfristen für den Abschluss der Genehmigungsverfahren vorgesehen, die je nach Vorhabenart unterschiedlich lang ausgestaltet sind und von einem Monat bis zu zwei Jahren betragen können. Darüber hinaus ist die Möglichkeit vorgesehen, den Zulassungsantrag bei einer einheitlichen Stelle einzureichen, die dann als zentraler Ansprechpartner das gesamte Verfahren abwickelt und gegebenenfalls andere Behörden einbindet. Überdies sind ab dem 21. November 2025 alle Genehmigungsverfahren für Erneuerbare-Energien-Vorhaben ausschließlich elektronisch durchzuführen. Die vorgesehenen Verfahrensbeschleunigungen ermöglichen weiterhin eine angemessene Prüfung der Umweltbelange.

Die im Jahr 2023 überarbeitete Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien sieht vor, dass der Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am Bruttoendenergieverbrauch der Europäischen Union auf mindestens 42,5 Prozent bis zum Jahr 2030 gesteigert werden muss. Um dieses Ziel zu erreichen, sind in der Richtlinie insbesondere Maßnahmen vorgesehen, um die Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich erneuerbarer Energien deutlich zu beschleunigen.