Nord Stream II und kein Ende

Die vereinzelt in der Öffentlichkeit erhobenen Vorwürfe, die Landesregierung sei im Zusammenhang mit dem Genehmigungsverfahren zu Nord Stream II leichtfertig mit militärischen Geheimnissen umgegangen, sind haltlos.

Stralsund – Die vereinzelt in der Öffentlichkeit erhobenen Vorwürfe, die Landesregierung sei im Zusammenhang mit dem Genehmigungsverfahren zu Nord Stream II leichtfertig mit militärischen Geheimnissen umgegangen, sind haltlos.

Hierzu erklärt das Bergamt Stralsund als Genehmigungsbehörde: „Die von der Bundeswehr als Verschlusssache (NfD) deklarierten Unterlagen wurden dem Leiter des Bergamtes übergeben und sicher verwahrt. Diese Unterlagen wurden niemandem zugänglich gemacht, weder der Nord Stream 2 AG noch anderen Behörden.“

Darüber hinaus verweist das Bergamt Stralsund auf den damaligen Verfahrensablauf: Der Beschluss gemäß § 43b EnWG zur Feststellung des Plans „Bau und Betrieb der Gasversorgungsleitung Narva-Bucht (RUS) – Lubmin (D), Abschnitt deutsche 12 sm-Zone“ wurde am 31.01.2018 antragsgemäß und mit Nebenbestimmungen erlassen; allen am Verfahren Beteiligten wurde dieser direkt zugestellt, die öffentliche Auslegung ist vom 23.02. bis 08.03.2018 erfolgt.

Die Genehmigungen gemäß § 133 BBergG im Bereich des deutschen Festlandsockels wurden für die Errichtung unter dem 02.11.2017 und für den Betrieb unter dem 13.03.2018 erteilt. Die Genehmigung des BSH Hamburg erfolgte am 27.03.2018.

Das Bergamt Stralsund hat die Belange der Landesverteidigung im Planfeststellungsbeschluss berücksichtigt und die militärische Sicherheit als gewichtigen Belang umfassend gewürdigt.

Mit den vom Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr – Kompetenzzentrum für Baumanagement Kiel bereitgestellten Unterlagen, soweit diese aus Geheimhaltungsgründen berücksichtigt werden konnten, wurde sorgsam umgegangen.

Kranzniederlegung am Holocaust-Mahnmal

Schwesig legt mit französischem Senatspräsidenten am Holocaust-Mahnmal Kränze nieder

Berlin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute in ihrer Eigenschaft als Präsidentin des Bundesrates gemeinsam mit dem französischen Senatspräsidenten Gérard Larcher das Denkmal für die ermordeten Juden Europas in Berlin besucht.  Zu Beginn des zweitägigen Besuchs des französischen Senatspräsidenten in Deutschland legten beide dort Kränze nieder.

„Deutschland und Frankreich sind heute enge Freunde. Uns verbindet inzwischen eine langjährige Partnerschaft. Wir trauern gemeinsam um die Millionen Juden, die in der Zeit der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft verfolgt und ermordet wurden.

Deutschland hat in der Zeit von 1933 bis 1945 schwerste Schuld auf sich geladen. Daraus resultiert eine Verantwortung für die Zukunft. Wir müssen alles dafür tun, dass sich das, was damals geschah, nie wiederholt. Deutschland und Frankreich treten gemeinsam für Demokratie, Freiheit und Toleranz ein“, sagte die Ministerpräsidentin im Anschluss an den Termin.

Anschließend führen Schwesig und Larcher ein Gespräch mit dem Beauftragten der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus Dr. Felix Klein.

Am Nachmittag trifft Manuela Schwesig als Bundesratspräsidentin auf den Botschafter des Staates Israel in Deutschland S.E. Ron Prosor. „Ich habe den Botschafter bereits während der letzten Bundesratssitzung kurz treffen können.

In dieser Sitzung haben die 16 Länder einen gemeinsamen Antrag beschlossen, in dem wir uns nach dem Terrorangriff der Hamas an die Seite Israels stellen und uns zum Schutz jüdischen Lebens in Deutschland bekennen.

Ich werde dem Botschafter auch von meinem Besuch mit Bürgermeister Kai Wegner im jüdischen Krankenhaus in Berlin berichten, in dem heute Menschen aus mehr als 50 Nationen für die Gesundheit anderer sorgen. Das Miteinander dort hat mich tief beeindruckt. Es sollte Vorbild sein für ein friedliches Zusammenleben in Deutschland“, so die Ministerpräsidentin.

Mehrwertsteuer in der Gastronomie

Wirtschaftsminister Meyer zum Anstieg der Mehrwertsteuer in der Gastronomie: „Branche ist doppelt benachteiligt“

Mecklenburg-Vorpommerns Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer reagiert auf die Medienberichte zum Auslaufen des abgesenkten Mehrwertsteuersatzes in der Gastronomie.

„Die Entscheidung der Bundesregierung zeigt, dass Gastronomie und Hotellerie doch keine Lobby in Berlin haben. Die Anhebung auf 19 Prozent ab dem kommenden Jahr schwächt den Tourismus und die Wirtschaft. Die Branche ist jetzt doppelt benachteiligt.

Zum einen steigt der Mehrwertsteuersatz und gleichzeitig profitiert ausgerechnet die Gastronomie nicht von der abgesenkten Stromsteuer. Als Landesregierung werden wir das Thema daher beim Wachstumschancengesetz erneut thematisieren.“

Finanzierung von Freiwilligendiensten

Drese begrüßt Rücknahme der Kürzungen bei den Freiwilligendiensten

Schwerin – Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat in seiner gestrigen Etatsitzung die ursprünglich vorgesehenen Kürzungen bei den Jugendfreiwilligendiensten und Bundesfreiwilligendiensten für das Jahr 2024 zurückgenommen. Gemeinsam mit vielen Verbänden, Trägern und Kommunen hatte sich Sozialministerin Stefanie Drese bis zuletzt gegen die Absenkung der Fördermittel des Bundes eingesetzt.

„Das ist ein eminent wichtiges Signal für das gesellschaftlich so bedeutsame soziale Engagement junger Menschen“, betonte Drese am Freitag. „Ich gehe davon aus, dass damit die Zahl der Plätze in den verschiedenen Freiwilligendiensten im kommenden Jahr in Mecklenburg-Vorpommern nicht reduziert werden muss.“

In Mecklenburg-Vorpommern waren im vergangenen Jahr rund 2.300 Freiwilligendienstleistende gemeldet. Darunter fallen Absolvierende eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ), eines Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ), eines Bundesfreiwilligendienstes und eines Internationalen Jugendfreiwilligendienstes. Die zunächst vom Bund geplante Kürzung für 2024 in Höhe von 78 Millionen Euro hätte Schätzungen zufolge, einen Rückgang in MV von etwa 550 Plätzen bedeutet.

„Mein Dank geht an alle Beteiligten, die sehr aktiv, gut begründet und in sachlicher Art und Weise in den vergangenen Monaten auf die Konsequenzen der Mittelabsenkung im Bereich der Freiwilligendienste hingewiesen haben. Ganz besonders geht mein Dank aber heute an die Koalitionsfraktionen im Haushaltsausschuss, die trotz schwieriger Rahmenbedingungen, die Förderung für 2024 um 80 Millionen Euro gegenüber dem Haushaltsentwurf aufgestockt haben“, so Drese.

Die Schlussberatungen zum Bundeshaushalt finden in der kommenden Woche statt.

Bau von Konverterplattformen

Schwesig: Bund und Land machen Weg frei für Bau von Konverterplattformen

Rostoxk – In Rostock-Warnemünde ist am heutigen Morgen ein Eckpunktepapier zur industriellen Nutzung eines Teils des Geländes des Marinearsenals-Warnowwerft unterzeichnet worden. Die zur Meyer-Gruppe gehörende Neptun Werft und die Smulders Gruppe wollen hier Konverterplattformen für die Windkraft auf See bauen. Die Landesregierung hatte sich für diese Lösung eingesetzt.

„Ich unterstütze sehr, dass hier in Rostock Konverterplattformen für Windkraftanlagen auf See gebaut werden sollen. Mecklenburg-Vorpommern setzt schon seit langem auf die erneuerbaren Energien. Bei der Windkraft auf See haben wir die Kapazitäten vor unserer Küste in den letzten Jahren verdreifacht. Es sind weitere Windparks im Bau oder in Planung. Dafür brauchen wir diese Plattformen.“

Nach den Plänen der Investoren könnten bis zu 400 neue Industriearbeitsplätze mit Tariflohn entstehen. „Mecklenburg-Vorpommern profitiert also gleich doppelt von diesem Projekt“, erklärte die Ministerpräsidentin Manuela Schwesig bei der Vertragsunterzeichnung im Marinearsenal.

Die Ministerpräsidentin dankte Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius. „Der Bundesverteidigungsminister hat dieses Vorhaben mit seiner Entscheidung ermöglicht. Das zeigt: Bund und Land haben ein gemeinsames Interesse, dass die Energiewende gelingt.

Überhaupt ist es der Bundeswehr zu verdanken, dass der Standort Rostock so schnell wieder eine gute Perspektive hat. Die Bundeswehr gibt der Warnowwerft mit ihrem Marinearsenal eine Zukunft. Nun kommt auf diesem Gelände ein weiterer wichtiger Wirtschaftsstandort dazu.“

8.800 Anträge auf Heizölhilfe in M-V

Bund soll ungenutzte Gelder in den ländlichen Raum investieren

Schwerin – Am 20. Oktober ist die Frist zur Beantragung für Härtefallhilfen für Privathaushalte, die mit Öl oder anderen nicht-leitungsgebundenen Brennstoffen heizen, ausgelaufen. Innerhalb von sechs Monaten – Anfang Mai startete die Antragstellung – wurden in Mecklenburg-Vorpommern rund 8. 800 Anträge gestellt.

Davon fast zwei Drittel über das eigens eingerichtete Online-Energieportal des Landes. Das Antragsvolumen beläuft sich auf fast 3 Millionen Euro, wovon 2,3 Millionen Euro bereits auf den Konten der Bürgerinnen und Bürger angekommen sind. Möglich wurde dies durch die gute Zusammenarbeit der norddeutschen Länder und die gute zentrale Organisation durch die Finanzbehörde Kasse Hamburg.

Auch das Agrarministerium in Schwerin leistete seinen Anteil und verschickte 2.981 Papieranträge und führte 2.163 Beratungs- und Informationsgespräche. Für das Engagement dankt der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und wertet das Förderprogramm als Erfolg:

„Die Zahlen belegen, dass der Bedarf an finanzieller Unterstützung für nicht-leitungsgebundene Brennstoffe hoch ist und es die richtige Entscheidung war, mit der Einführung der Strom- und Gaspreisbremse zum Jahreswechsel 2022/2023 auch Verbraucherinnen und Verbraucher mit anderen Heizarten zu entlasten. Der Bund hat hierfür rund 1,8 Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung gestellt. Das ist maßgeblich der Initiative Mecklenburg-Vorpommerns zu verdanken. Wir haben das Programm gefordert und durchgesetzt.

Der Zuschuss kam gerade zur rechten Zeit, denn die Energiepreise sind stark gestiegen. Das treibt auch die Heizkosten in die Höhe.

Die ländlichen Räume nehmen in MV rund 90 Prozent ein. Gerade hier sind die Menschen mangels geeigneter und bezahlbarer Alternativen vielerorts nach wie vor auf nicht-leitungsgebundene fossile Brennstoffe wie Öl oder Flüssiggas angewiesen. Dass wir davon weg­kommen müssen, steht außer Frage. Es war jedoch wichtig, die Betroffenen in ihrer Lebensrealität abzuholen und auch für sie  kurzfristig eine finanzielle Unterstützung zu ermöglichen.

Nach abschließender Antragsbearbeitung werden bundesweit ca. 600 Millionen Euro ausgereicht worden sein. Auch vor dem Hintergrund der drohenden massiven Kürzungen im Bereich der Gemeinschafts­aufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) habe ich in einem Schreiben an den Bund dafür geworben, dass die Gelder aus dem Härtefallfonds in Höhe von rund 1,2 Milliarden Euro für das Gemeinwohl im ländlichen Raum bzw. zur Stärkung der Kommunen eingesetzt werden können.

Konkret denke ich an Projekte zur Förderung der kommunalen Wärmeplanung oder Projekte, mit denen es gelingt, den ländlichen Raum zur Modellregion im Bereich erneuerbare Energien zu entwickeln. In M-V haben wir Sonne, Wind, Geothermie und Biomasse und sind damit ein prädestinierter Stand­ort für zukunftsfähige Vorhaben in diesem Bereich.

Entscheidend für den Erfolg solcher Projekte ist allerdings die Akzeptanz der Menschen vor Ort. Die werden wir nur bekommen, wenn wir sie teilhaben lassen und zwar nicht nur an den Planungen, sondern auch durch die gemeinschaftliche Nutzung von Strom und Wärme.“

Mehr Bürgergeld ab Januar 2024

Berlin – Die Regelsätze für Bürgergeld und Sozialhilfe steigen ab Januar 2024 um gut 12 Prozent. Der Bundesrat stimmte am 20. Oktober 2023 einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung zu. Sie kann daher wie geplant zum neuen Jahr in Kraft treten.

Alleinstehende Erwachsene erhalten ab Januar 2024 monatlich 563 Euro – 61 Euro mehr als bisher. Auch die Beträge für den persönlichen Schulbedarf erhöhen sich um etwa zwölf Prozent: im ersten Schulhalbjahr von 116 Euro auf 130 Euro und im zweiten Schulhalbjahr von 58 Euro auf 65 Euro.

Zum Schulbedarf zählen zum Beispiel Schreibutensilien, Taschenrechner oder Bastelmaterial. Die Unterstützung beim persönlichen Schulbedarf ist Teil des sogenannten Bildungspakets für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Bürgergeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.

Parallel steigen auch die Sätze der Geldleistungen für Asylsuchende.

Der Anspruch auf staatliche Leistungen dient der Sicherung des Existenzminimums. Die Höhe wird jährlich auf Grundlage der durchschnittlichen Preis- und Nettolohnentwicklung überprüft und angepasst.

Regionalkonferenzen zur Krankenhausreform

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese zog heute gemeinsam mit dem Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern, Uwe Borchmann, ein positives Fazit zum Abschluss der Regionalkonferenzen zur Krankenhausreform. „Damit haben wir etwas geschafft, dass in dichter besiedelten Ländern kaum möglich gewesen wäre und haben uns intensiv mit Vertreterinnen und Vertretern aller 37 Krankenhäuser im Land austauschen können“, erklärte Drese.

Die Gespräche mit den Krankenhaus- und Pflegedienstleitungen sei eine hervorragende Möglichkeit gewesen, um Transparenz zu schaffen und zugleich die geplante Reform mit der gelebten Praxis abzugleichen. „So konnten die Häuser ihre Hinweise und Vorstellungen zur Reform einbringen, die ich als Mitglied der Redaktionsgruppe mit nach Berlin tragen werde“, erklärte die Ministerin.

„Gleichzeitig war es mir wichtig, an die Reformbereitschaft der Krankenhäuser zu appellieren. Ein ‚Weiter so‘ wird es nicht geben. Wir brauchen verstärkte regionale Kooperationen, eine Verzahnung von stationären und ambulanten Angeboten und eine Konzentration auf die vor allem in der Fläche wichtige Grundversorgung“, hob sie hervor.

Uwe Borchmann betonte, die Krankenhäuser seien zu einer stärker sektorenübergreifenden Versorgung bereit. „Allerdings muss die Reform zu praxistauglichen bürokratiearmen Lösungen führen und muss weiterhin einer attraktiven Facharztweiterbildung Rechnung tragen“, erklärte er. Auch ein Vorschaltgesetz zur Erhöhung der Landesbasisfallwerte sei dringend notwendig, um die Reform nicht zu gefährden.

Die Forderungen nach einem Bürokratieabbau und attraktiven Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten seien Knackpunkte für die weitere Ausgestaltung der Reform, die auch von den Teilnehmenden der Regionalkonferenzen vorgebracht wurden, so DreseHierzu zähle ebenfalls die Forderung eines Vorschaltgesetzes sowie einer Transformationsfinanzierung, deren Notwendigkeit auch die Länder sehen. „Auch die detaillierte Ausgestaltung der Vorhaltefinanzierung, die für M-V eine große Chance darstellt, ist bisher nicht abschließend geklärt. Das bereitet mir momentan Sorge“, erklärte sie.

Positiv zu bewerten sei hingegen, dass es nach jetzigen Planungen für die Bereiche Pädiatrie, Geburtshilfe, Stroke Unit, Spezielle Traumatologie und Intensivmedizin gesonderte Förderbeträge geben soll. Auch die koordinativen Aufgaben, die künftig die vier Maximalversorger im Land übernehmen sollen, werden voraussichtlich entsprechend vergütet.

Drese: „Wir sind also auf einem guten Weg, aber längst noch nicht im Ziel – gerade, was die Frage der Finanzierungen betrifft. Dennoch stimmen mich die Entwicklungen positiv, dass wir mit der Reform den ökonomischen Druck auf unsere Krankenhäuser und DRG-verursachte Fehlanreize weiter abbauen werden.“

Die Redaktionsgruppe werde sich in wenigen Wochen nun erneut zu einer Sitzung treffen, in deren Ergebnis dann der Gesetzesentwurf durch das Bundesministerium für Gesundheit überarbeitet wird.

„Das bedeutet zum einen, dass der ursprüngliche Zeitplan, der ein Inkrafttreten am 01.01.2024 vorsah, sicherlich nicht haltbar sein wird. Zum anderen ermöglicht dies aber genug Zeit, damit die Länder zum Entwurf Stellung nehmen können – ein unabdingbarer Schritt, wenn wir leistungsfähige Krankenhäuser in erreichbarer Distanz für unsere Patientinnen und Patienten erhalten wollen“, so Drese.

Härtefallfonds für DDR-Renten

Sozialministerin Drese begrüßt einmalige Verlängerung der Antragsfrist

Schwerin – Die Bundesregierung hat heute eine einmalige Verlängerung der Antragsfrist für den Härtefallfonds des Bundes für DDR-Renten beschlossen. Eine Antragsstellung ist nun bis zum 31. Januar 2024 möglich. Die Frist war ursprünglich am 30. September abgelaufen.

Sozialministerin Stefanie Drese begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich. „Zahlreiche DDR-Rentnerinnen und Rentner haben beim damaligen Übergang in die Bundesrepublik einen Teil ihrer Rentenansprüche verloren. Es geht hier also um jahrelang erarbeitete Ansprüche, die diesen Menschen zustehen“, erklärte Drese.

Dennoch hätten viele Anspruchsberechtigte noch nicht oder erst spät von der Einrichtung des Fonds erfahren, so Drese. Bisher blieben deshalb die tatsächlichen Antragszahlen hinter den erwarteten zurück. „Eine Fristverlängerung, wie sie heute beschlossen wurde, ist also nur folgerichtig, um Betroffenen die Chance zu geben, mögliche Ansprüche auch zu prüfen“, betonte die Ministerin.

Neben DDR-Rentnerinnen und -Rentnern profitieren auch jüdische Kontingentflüchtlinge sowie Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler von der Einmalzahlung des Bundes in Höhe von 2.500 Euro, die das Land Mecklenburg-Vorpommern als eines von fünf Bundesländern auf insgesamt 5.000 Euro verdoppelt. Voraussetzung ist unter anderem der Bezug einer geringen Netto-Rente, die weniger als 830 Euro beträgt. Eine vollständige Auflistung aller Kriterien stellt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf seiner Website zur Verfügung.

„Mir ist bewusst, dass mit einer solchen Einmalzahlung auch trotz der Verdoppelung durch das Land nicht alle Erwartungen der Betroffenen erfüllt werden können. Trotzdem hoffe ich sehr, dass alle Berechtigten ihren Anspruch geltend machen, um ihre unverschuldeten Härtefälle so zumindest abzumildern“, so Drese.

Die entsprechenden Anträge sind bei der Stiftung Härtefallfonds (Postanschrift: Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds, 44781 Bochum) oder per Mail an gst@stiftung-haertefallfonds.de zu stellen. Eine Antragsübermittlung an das Sozialministerium MV ist ausdrücklich nicht möglich.

Die benötigten Formulare sowie weitere Hilfestellungen und Antworten auf die häufigsten Fragen finden Betroffene auf den Seiten des BMAS. Zusätzlich steht unter der Rufnummer 0800/7241634 eine eigens eingerichtete Hotline bereit, die montags bis donnerstags in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr bei Fragen zum Antragsverfahren unterstützt.

Drese: „Lassen Sie sich von den Antragsmodalitäten bitte nicht abschrecken. Die kompetenten Mitarbeitenden der Stiftung Härtefallfonds stehen Ihnen bei Fragen, Bedenken und bei der Beantragung jederzeit beratend zur Seite.“

Munitionsbergung in der Ostsee

Wismarbucht ist Pilotregion

Berlin – Die Ostsee am westlichen Rand der Wismarbucht ist Pilotregion für die Erkundung und Bergung von Weltkriegsmunition. Das hat das Bundesumweltministerium gestern in Berlin mitgeteilt. Die im Rahmen dieses Pilotvorhabens geborgene transportfähige Munition wird zur Analyse und anschließenden Vernichtung an Land gebracht und der Gesellschaft zur Entsorgung von chemischen Kampfstoffen und Rüstungsaltlasten mbH (GEKA) übergeben.

Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Dr. Till Backhaus begrüßt den Start der Bergungsmaßnahmen sehr. „Ich freue mich, dass nun endlich damit begonnen wird, einen Teil dieser gefährlichen Hinterlassenschaften eines dunklen Kapitels unserer Geschichte unschädlich zu machen und zu beseitigen. Eine vollständige Munitionsräumung an den vorgesehenen Standorten ist im Rahmen dieser Ausschreibung nicht geplant.

Vielmehr handelt es sich um Vorarbeiten, bei denen es darum geht, Erkenntnisse und Erfahrungen zum Zustand der Munition, zu geeigneten Bergungstechnologien und zum Umgang mit größeren Munitionsmengen zu erhalten. Es handelt sich um einen ersten wichtigen Schritt, dem noch viele weitere Kraftanstrengungen folgen müssen.“

Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Christian Pegel betonte: „Als Land Mecklenburg-Vorpommern nehmen wir schon eine Vorreiterrolle bei der Kampfmittelberäumung an Land ein. Mit unserem Personalaufwuchs des Munitionsbergungsdienstes um 18 Stellen stellen wir künftig sicher, dass die Beräumung von Altlasten stetig voran geht.

Die jetzigen Vorarbeiten sind für die Entwicklung eines Konzeptes zur industriellen Bergung und Vernichtung von Munitionsaltlasten in der deutschen Nord- und Ostsee erforderlich Dazu gehören auch die Entwicklung und der Bau einer mobilen Industrieanlage zur Munitionsberäumung und -vernichtung auf See.

Mit Robert Mollitor, dem Leiter unseres Munitionsbergungsdienstes, haben wir einen bundesweit anerkannten Fachmann in dem integrierten Projektteam vertreten, der zur fachgerechten Ausschreibung beiträgt.“ Mecklenburg-Vorpommern hat als als erstes und einziges Bundesland bisher eine Verwaltungsvereinbarung mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) für die Beräumung der Bundesflächen vereinbart (siehe Pressemitteilung 73/2022).

Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag vereinbart, für die Bergung und Vernichtung von Altmunition in Nord- und Ostsee ein Sofortprogramm aufzulegen. Ziel ist es, die Machbarkeit einer sicheren, effizienten und umweltgerechten Bergung und Entsorgung von Munitionsaltlasten in exemplarischen Munitionsversenkungsgebieten in der Ostsee nachzuweisen.

Um die dafür notwendigen Aufgaben zu finanzieren, stehen 100 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt bis 2025 zur Verfügung.

Als geeignete Standorte für Probebergungen wurden mehrere Munitionsversenkungsgebiete und Munitionsverdachtsflächen in der Mecklenburger Bucht in Schleswig-Holsteinischen und Mecklenburg-Vorpommerschen Landesgewässern identifiziert.

Die praktischen Arbeiten vor Ort sollen im 2. Quartal 2024 beginnen und werden sich voraussichtlich über einen Zeitraum von 6 Monaten erstrecken. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) beabsichtigt, jetzt Leistungen zur pilothaften Erkundung und Bergung zu vergeben.

Vorschläge zur Flüchtlingsfinanzierung

Norddeutsche Länder kritisieren Vorschläge des Bundes zur Flüchtlingsfinanzierung

Schwerin – Die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein haben die Vorschläge des Bundes zur Finanzierung der Flüchtlingsaufnahme scharf kritisiert. Der Bund hatte gestern im Rahmen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Finanzierung der Flüchtlingskosten angeboten, sich ab 2024 dauerhaft mit 5.000 Euro pro Flüchtling im Jahr zu beteiligen. Die Länder haben deutlich gemacht, dass das eine zu geringe Beteiligung des Bundes an den tatsächlichen Kosten der Länder und Kommunen ist.

Mecklenburg-Vorpommerns Finanzminister Dr. Heiko Geue: „Mecklenburg-Vorpommern ist neben Bayern das einzige Bundesland, das den Kommunen die notwendigen Kosten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vollständig erstattet. Wir machen das, damit die Kommunen angesichts der enormen Aufgabe wenigstens finanziell entlastet werden. Daran muss sich der Bund in einem atmenden System angemessen beteiligen.“

Hamburgs Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Die Haltung des Bundes und speziell des Bundesfinanzministeriums von Christian Lindner zu einer fairen Lastenverteilung bei der Finanzierung der Flüchtlingsaufnahme ist inakzeptabel & der Lage völlig unangemessen. Hier muss es bis zur MPK im November noch Bewegung geben – sonst ist es erneut Wasser auf die Mühlen der Rechtspopulisten.

Länder und Kommunen müssen sich in dieser Krisenlage auf die Solidarität des Bundes verlassen können, davon ist leider noch wenig zu sehen. Das gefährdet einmal mehr die Akzeptanz der Flüchtlingsaufnahme und die Integrationsbereitschaft in Städten und Gemeinden. Höchste Zeit beizudrehen, Herr Lindner!“

Schleswig-Holsteins Finanzministerin Monika Heinold: „Der Bund muss endlich handeln. Es braucht dringend die Zusicherung einer dauerhaften und an den Flüchtlingszahlen orientierten Finanzierung vom Bund. Die Kosten der zunehmenden Fluchtbewegung an Länder und Kommunen abzudrücken, ist verantwortungslos.“

Bremens Finanzsenator Björn Fecker: „Dass sich der Bund bei den Kosten der Unterbringung und Integration von geflüchteten Menschen einen schlanken Fuß machen will, ist inakzeptabel. Der Bundesfinanzminister darf die Länder und Kommunen und damit letztlich auch die zu uns geflüchteten Menschen nicht im Stich lassen. Sie müssen vernünftig untergebracht, beschult und im Arbeitsmarkt integriert werden.

Das alles kostet viel Geld. Es ist an der Zeit für eine verantwortungsvolle Lösung, die die immense Leistung der Kommunen bei der Aufnahme von geflüchteten Menschen auskömmlich berücksichtigt. Hier muss der Bund seiner Rolle endlich angemessen gerecht werden, damit die Integration der Menschen gelingt.“

Bundesstaatlicher Finanzausgleich

Zwölf Länder beauftragen Professor Dr. Stefan Korioth mit Vertretung im bayerischen Normenkontrollverfahren gegen den bundesstaatlichen Finanzausgleich

Hannover – Zwölf Länder haben heute den Staatsrechtler Professor Dr. Stefan Korioth damit beauftragt, sie im Verfahren der Bayerischen Staatsregierung gegen den geltenden bundesstaatlichen Finanzausgleich vor dem Bundesverfassungsgericht zu vertreten.

Im Rahmen eines Treffens im Niedersächsischen Finanzministerium unterzeichnete Professor Dr. Korioth den entsprechenden Vertrag und diskutierte mit den Vertreterinnen und Vertretern der Länder erste Überlegungen zu einer gemeinsamen Stellungnahme. Zur Prozessgemeinschaft gehören die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

„Ich finde es sehr schade, dass der Freistaat Bayern in der letzten Zeit vermehrt seine Landesinteressen in den Vordergrund stellt und den bundesstaatlichen Finanzausgleich als einen der Grundpfeiler der Solidargemeinschaft der Länder teilweise in Frage stellt.

Wir hier in Mecklenburg-Vorpommern haben enorme wirtschaftliche und strukturelle Transformationen vor uns, die am Ende auch Gesamtdeutschland zu Gute kommen werden. Ein einseitiger Rückzug aus dem System der aufgabengerechten Finanzausstattung aller Länder wäre nicht nur unsolidarisch sondern einfach zu kurz gedacht“, sagt Finanzminister Dr. Heiko Geue.

Im nächsten Schritt wird Professor Dr. Korioth eine Stellungnahme verfassen, diese mit den beteiligten Ländern abstimmen und anschließend an das Bundesverfassungsgericht übersenden.

Durch den bundesstaatlichen Finanzausgleich werden die finanziellen Voraussetzungen für die Wahrung der verfassungsrechtlich gebotenen Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse und eines vergleichbaren Angebots öffentlicher Leistungen im gesamten Bundesgebiet geschaffen.

Bund und Länder hatten sich nach einem mehrjährigen Verhandlungsprozess einvernehmlich auf eine Reform des Finanzausgleichs verständigt, der alle Länder 2017 im Bundesrat zugestimmt haben. Diese Reform trat zum 01.01.2020 in Kraft und war auch mit einer Verbesserung der Finanzkraft der besonders finanzstarken Länder verbunden.

Der Staatsrechtler Professor Dr. Korioth ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München. Er hat Niedersachsen – jeweils in einer Prozessgemeinschaft mit weiteren Ländern – bereits in der Vergangenheit in Finanzausgleichsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten.

Höhere Mehrwertsteuer auf den Gaspreis

Meyer: Erhöhung der Mehrwertsteuer nicht während der Heizperiode

Schwerin – Wirtschafts- und Infrastrukturminister Reinhard Meyer fordert die Beibehaltung der Sonderregelung für den Gaspreis in der anstehenden Heizperiode.

„Es kann und darf nicht sein, dass den Bürgerinnen und Bürgern während der kommenden Heizperiode die Erhöhung der Mehrwertsteuer von 7 auf 19 Prozent auf den Gaspreis zugemutet wird. Die aktuell geltende Sonderregelung wurde bis zum 31.03.2024 vereinbart und darauf haben sich die Verbraucherinnen und Verbraucher auch eingestellt.“

Die Bundesregierung hatte die Mehrwertsteuer auf Erdgas aufgrund des Lieferstopps durch die Nord-Stream-Pipelines und der damit stark gestiegenen Gaspreise von 19 auf 7 Prozent gesenkt.

Nach aktuellen Schätzungen bedeutet die Anhebung der Mehrwertsteuer von 7 auf 19 Prozent eine absolute Erhöhung von ca. 11 Prozent. Das Bundesfinanzministerium argumentiert, dass die Steuersenkung immer nur als kurzfristige Entlastung geplant gewesen sei und die Preise zuletzt schneller gesunken wären als gedacht.

Verbot der Hammerskins schwächt rechte Szene

Schwerin – Das durch das Bundesinnenministerium angeordnete Verbot der bundesweit agierenden Gruppierung „Hammerskins Deutschland“ hat auch in Mecklenburg-Vorpommern zu mehreren Durchsuchungen geführt.

Landesinnenminister Christian Pegel: „Mit diesem bundesweiten Vereinsverbot, das Bundesinnenministerin Nancy Faeser ausgesprochen hat, ist uns ein wichtiger Schlag gegen die rechtsextreme Szene gelungen. Die Gruppe bringt ihr menschenfeindliches Gedankengut in Form von kulturellen Veranstaltungen wie Konzerte unter die Menschen und versucht so, Anhänger für ihre menschenverachtende Ideologie zu gewinnen. Die heutigen Maßnahmen schwächen die Szene und haben eine starke Signalkraft.“

Das Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern führte als Vollzugsbehörde im Auftrag des Bundes und des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung als Vereinsbehörde die Durchsuchungsmaßnahmen durch. Betroffen waren insgesamt fünf Objekte in Jamel, auf der Insel Usedom sowie in Anklam. Im Fokus stand auch einer der führenden Köpfe der rechtsextremistischen Szene in Mecklenburg-Vorpommern.

„Mit insgesamt 135 Einsatzkräften, darunter auch Spezialeinsatzkräften, werden seit heute Morgen neben den Durchsuchungen und Aufklärungsarbeiten auch elf weitere sogenannte Gefährderansprachen durchgeführt – als einziges Bundesland gehen wir in M-V diesen Weg. Dabei nehmen Beamtinnen und Beamte Kontakt mit Unterstützern dieser rechtsextremen Szene auf. So schaffen wir eine ganzheitliche Ansprache in unserem Bundesland in Bezug auf die politisch motivierte Kriminalität der Rechtsextremisten“, erklärt Christian Pegel.

Bei den Durchsuchungen wurden mehrere Waffen, waffenähnliche Gegenstände – auch der Munitionsbergungsdienst musste zum Einsatz kommen – sowie eine Vielzahl szenetypischer Devotionalien beschlagnahmt. Darüber hinaus wurden Hinweise auf Vereinsstrukturen wie Räume, die für Treffen der mit der heutigen Entscheidung des Bundesinnenministeriums ebenfalls verbotenen „Crew 38“ genutzt wurden, entdeckt.

Zeitenwende in der Seehafenfinanzierung nötig

Bremen – Im Vorfeld der Nationalen Maritimen Konferenz fordern die Wirtschafts- und Verkehrsminister und -senatorinnen der Küstenländer sowie die Vertreter der deutschen Seehafenwirtschaft den Bund auf, die seit über 20 Jahren in der Summe unveränderten Mittel für die Finanzierung der Seehäfen relevant zu erhöhen.

Die Küstenländer und die Hafenwirtschaft nehmen in den Seehäfen Aufgaben im Interesse der gesamten deutschen Volkswirtschaft wahr und haben auch eine große europäische Bedeutung. 300 Millionen Tonnen Güter gehen jährlich über die Seehäfen der Küstenländer. Damit verbunden sind 1,3 Mio. Arbeitsplätze in Deutschland. Die Stärkung der deutschen Seehäfen sichert dabei nicht nur die Versorgung von Wirtschaft und Bevölkerung in Deutschland sowie umliegender Einzugsregionen in Nord-, Mittel- und Osteuropa.

Mit den Seehäfen, der Logistik im Hinterland und der hafenabhängigen Industrie werden auch Arbeitsplätze und Wertschöpfung in Deutschland gehalten. Ohne massive Investition in die Infrastrukturen in den Seehäfen sowie im Hinterlandverkehr droht ein anhaltender Bedeutungsverlust deutscher Standorte trotz ihrer Distanzvorteile und ihrem hohen Anteil klimafreundlicher Bahntransporte im Zu- und Ablauf internationaler Warenverkehre.

Die aktuelle politische Lage zeigt, wie unverzichtbar die Seehäfen für die Versorgung von Industrie und Bevölkerung mit Energie, aber auch mit anderen lebenswichtigen Gütern sind. Gerade die Transformation der Wirtschaft im Rahmen der Energiewende gelingt nur mit funktionsfähigen Seehäfen. Die Seehäfen stehen auch selbst im Transformationsprozess, etwa über Anforderungen durch Automatisierung, die aktuellen Vorhaben zur Bereitstellung von Landstrom für die Schifffahrt und im Zuge der Energiewende insgesamt.

Schließlich kommt den Seehäfen auch sicherheitspolitisch eine extrem hohe Bedeutung zu, nicht zuletzt für die reibungslose Zusammenarbeit mit Deutschlands Verbündeten. Die Küstenländer müssen die Kosten für die dafür erforderlichen Hafeninfrastrukturen bisher größtenteils selbst finanzieren.

Allein Inflation und die allgegenwärtigen Baukostensteigerungen für sich genommen würden mindestens eine Verzehnfachung der Mittel erfordern. Hinzu kommen die Kosten für notwendige Investitionen in Bau, Ersatz und Modernisierung, die erforderlich sind, um die Versorgungssicherheit angesichts einer veränderten Weltlage sicherzustellen. Auch in die Anbindung der Seehäfen an Straße, Schiene und Bundeswasserstraße muss massiv investiert werden.

Hier braucht Deutschland bei allen Verkehrsträgern moderne logistische Hochleistungskorridore. Die Entwicklung unserer Seehäfen muss dabei als gesamtdeutsche Gemeinschaftsaufgabe bewertet und endlich mit oberster Priorität behandelt werden.

Die Küstenländer und die Seehafenbetriebe erwarten vom Bund mit der Nationalen Maritimen Konferenz in Bremen eine Zeitenwende. Der Bund muss deutlich machen, dass massiv in die deutschen Seehäfen investiert werden muss, die Grundlage für unser aller Wohlstand, klimapolitische Ziele und Sicherheit sind.

Die Küstenländer erwarten daher auch, dass sich in der vom Bund noch für dieses Jahr angekündigten Nationalen Hafenstrategie nicht nur pauschale Erklärungen über die Bedeutung der Seehäfen finden, sondern auch konkrete Aussagen über einen Fahrplan zur angemessenen und dringend erforderlichen neuen Finanzausstattung „2.0“ zur kontinuierlichen Unterhaltung, zum Ausbau und zur Anpassung der Seehafeninfrastruktur.