Sicherheitspaket im Bundestag beschlossen

Innenminister Pegel begrüßt Sicherheitspaket der Bundesregierung

Berlin – Innenminister Christian Pegel hat die Entscheidung des Bundestages für das sogenannte Sicherheitspaket begrüßt und an der Debatte des Bundestages hierzu mit einem Wortbeitrag aus Ländersicht teilgenommen.

Er sei dem Bundestag dankbar, dass er den Praktikerblick aus Ländern und Kommunen habe in die Debatte einbringen dürfen, so der Minister. Er hatte in seiner Rede darauf hingewiesen, dass die Veränderungen im Waffenrecht der Polizei mehr Rechtssicherheit und Durchsetzungskraft bei auf Großveranstaltungen mitgeführten Messern ermöglichten.

Er hatte außerdem auf die Herausforderungen aufmerksam gemacht, die innerhalb der Europäischen Union bei der Rücküberstellung von Flüchtlingen aufträten, wenn deren Asylverfahren in einem anderen EU-Mitgliedsland durchzuführen sind, weil dort erstmalig eine Registrierung innerhalb der EU erfolgte.

Pegel verwies auf die bestehenden Fristen, innerhalb derer die Betroffenen zurücküberstellt sein müssten und das durch Untertauchen der Betroffenen diese Fristen verstreichen können. Bei Überschreitung der Frist ginge die Zuständigkeit für diese Asylverfahren dann auf Deutschland über.

Pegel warb für das Vertrauen, dass trotz der neuen Regelung, nach der Betroffene keine Sozialleistungen mehr in Deutschland erhalten sollen, wenn ein EU-Nachbarland seine Zuständigkeit bestätigt hat, niemandem, der nach längerem Untertauchen einen Schlafplatz und eine Mahlzeit begehrt, diese in seiner Einrichtung nicht gewährt würde.

Allerdings würde dann die Rücküberstellung in das zuständige EU-Nachbarland veranlasst werden, so der Minister. Pegel ging in seiner Rede vor dem Bundestag davon aus, dass die Suche nach Personen oder tatsächlichen Identitäten von Menschen ohne Ausweispapiere, die besonders schwerer Straftaten verdächtigt werden, mit Hilfe von Fotos oder Stimmproben technisch möglich und angesichts der hohen Hürden einer richterlichen Überprüfung vertretbar seien.

Bund stellt 2 Milliarden für Kitas zur Verfügung

Berlin – Der Bundesrat hat heute den Weg für die Verlängerung der Kita-Förderung des Bundes freigemacht. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig und Bildungsministerin Simone Oldenburg zeigten sich zufrieden mit dem Ergebnis.

„Es ist richtig und wichtig, dass der Bund dafür 2025 und 2026 jeweils 2 Milliarden Euro zur Verfügung stellt. Die Eltern im Land können sich darauf verlassen, dass es bei der beitragsfreien Kita bleibt. Gleichzeitig stärken wir die Qualität unserer Kitas.

Wir wollen, dass die Eltern im Land Familie und Beruf gut miteinander verbinden können und dass die Kinder gute Bildung von Anfang an bekommen“, erklärte Ministerpräsidentin Schwesig heute in Berlin.

„Wir investieren weiter in die Qualität der Kindertagesförderung“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Die Bundesmittel setzen wir für die Fortführung der Sprach-Kitas, einen landeseinheitlichen Mindestpersonalschlüssel und für die Beschäftigung zusätzlicher Erzieherinnen und Erzieher ein.

Wir gehen fest davon aus, dass der bisherige finanzielle Rahmen bestehen bleibt. Nach der Entscheidung des Bundesrates können wir Gespräche mit der Bundesregierung über die genaue Umsetzung aufnehmen. An der Beitragsfreiheit wird sich durch das neue Gesetz nichts ändern.

In Mecklenburg-Vorpommern ist und bleibt die Kita beitragsfrei“, betonte Oldenburg.

Schwesig/Oldenburg: Kita bleibt beitragsfrei

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig und Bildungsministerin Simone Oldenburg begrüßen den Beschluss des Bundestages zum dritten Kita-Qualitätsgesetz. Am gestrigen Abend hatte sich das Parlament mehrheitlich auf eine Neuauflage des Kita-Qualitätsgesetzes geeinigt.

Die Länder erhalten vom Bund in den kommenden zwei Jahren insgesamt vier Milliarden Euro, um die Qualität bei der Betreuung, Bildung und Förderung von Kindern in Kitas weiter zu verbessern.

„Wir halten unser Versprechen: Die Kita in Mecklenburg-Vorpommern bleibt beitragsfrei. Uns ist aber auch eine gute Qualität wichtig. Deshalb ist es gut, dass der Bund sich weiter an die Kita-Finanzierung beteiligt“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig heute in Schwerin.

„Der Bund unterstützt die Länder weiterhin bei der Kita-Finanzierung. Mit dem Beschluss steht nun der rechtliche Rahmen fest. Die Mittel werden wir weiterhin in die Qualität investieren, zum Beispiel in die Fortführung der Sprach-Kitas, einen landeseinheitlichen Mindestpersonalschlüssel und für die Beschäftigung zusätzlicher Erzieherinnen und Erzieher einsetzen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

„In den nächsten Wochen führen wir Gespräche mit der Bundesregierung, um über die genaue Umsetzung zu verhandeln. Wir gehen fest davon aus, dass der bisherige finanzielle Rahmen bestehen bleibt“, betonte Oldenburg. Im Jahr 2024 erhält das Land über das Kita-Qualitätsgesetz Bundesmittel in Höhe von 37,6 Millionen Euro.

Auch an der Beitragsfreiheit wird sich durch das neue Gesetz nichts ändern. „In Mecklenburg-Vorpommern ist und bleibt die Kita beitragsfrei. Wir haben den Familien das Versprechen gegeben, dass die Kita auch in Zukunft beitragsfrei bleibt. Darauf können sich die Eltern verlassen. Allein durch die Elternbeitragsfreiheit entlastet die Landesregierung die Familien je Kind mit ca. 18.000 Euro von der Krippe bis zum Hort.

Das Land investiert jedes Jahr hierfür rund 70 Millionen Euro. Auch bisher ist die beitragsfreie Kita schon überwiegend mit Landesmitteln finanziert worden. Bis Ende 2025 kann die Landesregierung Bundesmittel auch für die Beitragsfreiheit einsetzen.

Hier haben wir im Sommer mit der Bundesregierung einen Kompromiss erzielt. Ab 2026 setzen wir die Bundesmittel dann wie geplant für die Verbesserung der Qualität in der Kita ein“, erläuterte Oldenburg.

Speichern von IP-Adressen

Berlin – Der Bundesrat hat am 27. September 2024 beschlossen, einen Gesetzentwurf des Landes Hessen, mit dem die Mindestspeicherung von IP-Adressen zur Bekämpfung schwerer Kriminalität eingeführt werden soll, einzubringen.

Der Entwurf geht auf eine Initiative aus Hessen zurück und sieht eine Pflicht zum Speichern von IP-Adressen und Port-Nummern bei Internetanbietern vor, die aus Sicht des Bundesrates europa- und verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht widerspricht. Die Maßnahme soll allein der Bekämpfung schwerer Kriminalität dienen.

Die IP-Adresse sei häufig der einzige, immer aber der erste Anhaltspunkt, um im Internet schwere Kriminalität – insbesondere beim Verbreiten von Kinderpornographie – zu verfolgen.

Ohne die Pflicht zur Mindestspeicherung hänge in diesen Fällen die Aufklärung der Straftat von dem Zufall ab, welchen Internetzugangsdienst der Täter genutzt hat und ob dieser Anbieter freiwillig die Zuordnung der IP-Adresse zu einer Benutzerkennung gespeichert hat.

Die bisher existierenden deutschen Regelungen zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung sind seit Jahren ausgesetzt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH), das Bundesverfassungs- und das Bundesverwaltungsgericht hatten festgestellt, dass sie dem Unionsrecht widersprechen. Nach der Rechtsprechung des EuGH sind zur Verfolgung schwerer Kriminalität nur Maßnahmen zulässig, die weniger eingriffsintensiv sind. Er nennt dabei unter anderem die Speicherung aufgrund behördlicher Anordnung bei einem konkreten Verdacht („Quick Freeze“), aber auch das allgemeine und unterschiedslose Speichern für einen auf das absolut Notwendige begrenzten Zeitraum.

Die Speicherung für einen Monat sei – anders als bisherige Zeiträume von zehn Wochen oder sechs Monaten – ein auf das absolut Notwendige begrenzter Zeitraum und somit unionsrechtskonform. Zudem werde das alternativ denkbare „Quick Freeze“ Verfahren von der Mehrheit der Strafrechtspraxis als ineffizient betrachtet, so die Gesetzesbegründung.

Der Gesetzentwurf wird nun über die Bundesregierung dem Bundestag zugeleitet. Dieser entscheidet, ob er den Vorschlag des Bundesrates aufgreifen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Beschleunigung des militärischen Bundesbaus

Berlin – Am 23. September fand die zweite Sitzung des Bund-Länder-Gremiums Infrastruktur im Bundesverteidigungsministerium statt. An der Fachkonferenz nahm Finanzminister Dr. Heiko Geue für Mecklenburg-Vorpommern teil, der für die bauliche Umsetzung von militärischen Bauvorhaben in Mecklenburg-Vorpommern politisch verantwortlich ist. Ziel des Austausches war die Beschleunigung von militärischen Bauvorhaben in Deutschland, um die Verteidigungsfähigkeit des Landes zu stärken. Das Land baut in Organleihe für den Bund, also auch für die Bundeswehr.

„Ich danke dem Bundesverteidigungsminister und seinem Ministerium für die vertrauensvolle Zusammenarbeit der letzten Monate. Gemeinsames schnelleres Bauen ist dringend notwendig, um die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands rasch zu steigern“, sagt Dr. Geue nach der Sitzung.

In den letzten Monaten konnten Bund und Länder insgesamt 38 konkrete Maßnahmen zur Beschleunigung und Straffung von Bauvorhaben identifizieren. Dazu gehören unter anderem:

  • ein verbesserter Informationsaustausch über eine spezielle Informationsplattform,
  • die Aufstellung verbindlicher Bedarfe beim Besteller, die im Verlauf des Bauprozesses nicht mehr verändert werden sollen,
  • Vergabeerleichterungen, die schlüsselfertiges Bauen anstelle von gesonderten Ausschreibungen von Einzelaufträgen ermöglichen, und
  • die Entlastung der Bauverwaltung bei Kleinstaufträgen.

„Die Beschleunigungsmaßnahmen sind eine Blaupause für beschleunigtes Bauen, auch außerhalb der Bundeswehr. Weniger Bürokratie, mehr Standardisierung, mehr Informationsaustausch und gegenseitiges Vertrauen sind eine attraktive Mischung, mit der Fortschritt möglich ist und die wir jetzt gemeinsam leben wollen“, ergänzt Finanzminister Dr. Geue.

Bewegung bei den Netzentgelten

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute auf dem Sommerschnack der Vereinigung der Unternehmensverbände die Pläne der Bundesregierung und der Bundesnetzagentur begrüßt, zu einer gerechteren Verteilung der Stromkosten zu kommen.

„Ein Thema, für das wir uns seit vielen Jahren gemeinsam einsetzen, ist eine gerechtere Verteilung der Stromkosten“, sagte Schwesig an die Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft gewandt. „Es kann nicht sein, dass Länder, die wie Mecklenburg-Vorpommern beim Ausbau der erneuerbaren Energien vorangehen, dafür auch noch höhere Stromkosten zahlen müssen. Das ist eine ungerechte Belastung der Bürgerinnen und Bürger und auch der Unternehmen unseres Landes.“

Es habe lange gedauert. Aber jetzt gebe es Bewegung bei diesem Thema. „Die Bundesnetzagentur hat Eckpunkte vorgelegt, um zu einer gerechteren Verteilung der Stromkosten kommen. Dafür hat sich Mecklenburg-Vorpommern viele Jahre eingesetzt. Die Details werden noch bekannt gegeben. Aber wir können heute schon sagen: Die Vorschläge werden insgesamt zu einer Entlastung der Bürgerinnen und Bürger und auch der Wirtschaft unseres Landes führen. Und das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung für unser Land“, sagte die Ministerpräsidentin.

Weitere Schritte müssten folgen. „Ich halte es für falsch, dass der Ausbau der Stromnetze auf die Bürger und die Wirtschaft umgelegt wird. Das Straßennetz wird aus Steuern finanziert. Wir brauchen ein anderes Konzept, um zu einer dauerhaften Absenkung der Strompreise zu kommen“, so Schwesig.

Die Ministerpräsidentin dankte in ihrer Rede den Vertreterinnen und Vertretern für die gemeinsamen Anstrengungen zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Mecklenburg-Vorpommern. „Es sind schwierige Zeiten für die Wirtschaft“, sagte Schwesig. Dennoch zeige sich die Wirtschaft des Landes robust. „Wir hatten in Mecklenburg-Vorpommern im vergangenen Jahr das höchste Wirtschaftswachstum aller Bundesländer: 3,3 Prozent. Das sei in erster Linie der Verdienst der Unternehmen des Landes und ihrer Beschäftigten.

„Für uns als Landesregierung ist es die wichtigste Aufgabe, die Wirtschaft weiter voranzubringen. Arbeitsplätze mit guten Löhnen zu schaffen und zu sichern“, sagte die Ministerpräsidentin mit Blick auf die noch folgenden Jahre der Wahlperiode. Die Landesregierung investiere gezielt in die Zukunft des Landes. „Wir sind mit 17 Prozent auch das Bundesland mit der höchsten Investitionsquote im aktuellen Landeshaushalt.“

Investiert werde beispielsweise in den Ausbau der digitalen Infrastruktur, der Verkehrswege, der erneuerbaren Energien und der Wasserstoffwirtschaft. „Wir bleiben außerdem bei unserem strategischen Schwerpunkt in der Gesundheitswirtschaft. In diesem Bereich haben wir in MV mit mehr als 170.000 Beschäftigten und einer Bruttowertschöpfung von 6,8 Milliarden Euro den höchsten Anteil aller Bundesländer an den gesamtwirtschaftlichen Aktivitäten. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der Beschäftigten nochmal um 3,4 Prozent gewachsen“, betonte Schwesig.

Eine gemeinsame Herausforderung für Regierung und Wirtschaft sei die Sicherung des Fachkräftebedarfs. „Wir freuen uns über den Ausbildungsstart und über alle Jugendlichen, die sich für eine Berufsbildung in Mecklenburg-Vorpommern entschieden haben. Die duale Berufsausbildung ist genauso wichtig und genauso wertvoll wie ein Studium. Und ich sage herzlichen Dank an alle Unternehmen, die ausbilden. Sie sichern damit den Fachkräftebedarf der Zukunft“, sagte die Ministerpräsidentin. Das Land unterstütze die Fachkräftesicherung beispielsweise mit der Praktikumsprämie im Handwerk, das Azubi-Ticket und der beitragsfreien Kita in Mecklenburg-Vorpommern. „Aufgabe der Arbeitgeber ist es, mit guten Löhnen und guten Arbeitsbedingungen für Fachkräfte attraktiv zu sein.“

Apotheken-Reformgesetz

Land setzt sich für Änderungen beim geplanten Apotheken-Reformgesetz des Bundes ein

Schwerin – Die Landesregierung sieht erheblichen Veränderungsbedarf am bisher vorliegenden Entwurf des Apotheken-Reformgesetzes der Bundesregierung. Das machte Gesundheits-Staatssekretärin Sylvia Grimm am Freitag anlässlich ihres Besuchs der Cothenius-Apotheke in Anklam deutlich. Das Landesgesundheitsministerium sei dazu im konstruktiven Austausch mit der Apothekerkammer und dem Apothekerverband MV, aber auch mit einzelnen Apothekerinnen und Apothekern.

„Wir unterstützen das Ziel des Bundes, die Rahmenbedingungen zu verbessern, um Apotheken gerade im ländlichen Raum zu stärken. Allerdings darf das nicht zulasten der Qualität gehen. Eine Apotheke kann nur mit hochqualifizierten Fachpersonal geführt werden“, benannte Grimm einen wesentlichen Kritikpunkt ihres Ministeriums. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Öffnung und der Betrieb einer Apotheke in Abwesenheit eines Apothekers würde insgesamt eine deutliche Verschlechterung der Versorgungsqualität der Bevölkerung darstellen, so Grimm.

Ausdrücklich sprach die Staatssekretärin sich auch für eine angemessene Erhöhung des Apotheken-Honorars aus. „Die Vergütungen müssen an die allgemeinen Preissteigerungen angepasst werden, um die Wirtschaftlichkeit der Apotheken zu sichern“, verdeutlichte Grimm die Position des Landes.

Weiteren Änderungsbedarf am Gesetzentwurf sieht Grimm bei der Honorierung von Teildiensten im Rahmen des Nacht- und Notdienstes. „Hier muss den Ländern gesetzlich ermöglicht werden, die regionalen Besonderheiten bei der Festlegung der Notdienstpläne zu beachten“, sagte Grimm. In Mecklenburg-Vorpommern hätten sich die Teildienste bewährt und seien etablierter Teil der Versorgung der Bevölkerung außerhalb der regulären Öffnungszeiten. „Eine Vergütung dieser Teildienste ist zur Stärkung von Apothekenstandorten gerade in dünnbesiedelten Regionen unbedingt erforderlich“, so die Staatssekretärin.

Grimm: „Die fast 1.000 Apothekerinnen und Apotheker in den derzeit 363 öffentlichen Apotheken stellen zuverlässig die gute Arzneimittelversorgung in Mecklenburg- Vorpommern sicher. Damit dies auch in Zukunft so bleibt, setzen wir uns gemeinsam mit den Standesvertretungen der Apothekerschaft im Land für Verbesserungen am Referentenentwurf des Bundes ein. Die Nicht-Verabschiedung des Apotheken-Reformgesetzes in dieser Woche im Bundeskabinett, zeigt, dass auch innerhalb der Bundesregierung offensichtlich noch Beratungsbedarf besteht.“

Kita und Hort bleiben auch künftig beitragsfrei

Oldenburg: Mecklenburg-Vorpommern investiert weiter in die Chancengerechtigkeit – gebührenfreie Bildung, Erziehung und Förderung bleibt

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern bleibt der Besuch der Kita, des Hortes und auch des Ferienhortes beitragsfrei.  “Die Beitragsfreiheit ist ein großer Gewinn für die Familien in unserem Land. Egal, ob Kita, Schule, Hort, Berufsausbildung an öffentlichen Schulen oder Studium – in MV ist und bleibt die Bildung kostenfrei.

Damit unterscheiden wir uns von vielen anderen Bundesländern. Unsere Beitragsfreiheit ist ein großer Schritt, um endlich den Bildungserfolg der Kinder und Jugendlichen von der sozialen Herkunft zu entkoppeln.

Mit unseren Investitionen in die Kindertagesförderung von der Krippe bis zum Hort sind wir bundesweit führend. Allein durch die Elternbeitragsfreiheit entlasten wir die Eltern je Kind mit ca. 18.000 Euro von der Krippe bis zum Hort. Das ist das größte Familienentlastungspaket in der Geschichte unseres Landes und das wird es selbstverständlich auch weiterhin geben. Die Eltern können sich auf uns verlassen”, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Für die Beitragsfreiheit stellt das Land 2024 Mittel in Höhe von 62.620.915,00 Euro zur Verfügung. Bundesweit gehört Mecklenburg-Vorpommern mit einem Betreuungsumfang von bis zu 10 Stunden täglich und einer Betreuungsquote von 94,5 Prozent bei den Kindern im Alter von drei bis sechs Jahren zu den Spitzenreitern.

“Wir investieren zusätzlich auch weiterhin in Qualitätsmaßnahmen. Allein in den vergangenen zwei Jahren wurden über 700 zusätzliche Erzieherinnen und Erzieher eingestellt und mit der Umsetzung des Mindestpersonalschlüssels werden es in den nächsten Monaten weitere 1200 Fachkräfte sein, mit denen wir in die Bildung, Förderung und Betreuung in der Kindertagesförderung investieren”, so die Ministerin.

Wahlgesetz ist überwiegend verfassungsgemäß

Allein die 5 %-Sperrklausel ist derzeit verfassungswidrig, gilt aber mit bestimmten Maßgaben fort

Karlsruhe – Mit heute verkündetem Urteil hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass das Zweitstimmendeckungsverfahren in § 1 Abs. 3, § 6 Abs. 1, Abs. 4 Sätze 1, 2 Bundeswahlgesetz (BWahlG) mit dem Grundgesetz (GG) vereinbar ist.

Die 5 %-Sperrklausel in § 4 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 BWahlG verstößt aber derzeit gegen Art. 21 Abs. 1 und Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG. Bis zu einer Neuregelung gilt sie mit der Maßgabe fort, dass bei der Sitzverteilung Parteien mit weniger als 5 % der Zweitstimmen nur dann nicht berücksichtigt werden, wenn ihre Bewerber in weniger als drei Wahlkreisen die meisten Erststimmen auf sich vereinigt haben.

Die Bayerische Staatsregierung, 195 Mitglieder der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und die CSU richten ihre Anträge insbesondere gegen das neu geregelte Verfahren der Zweitstimmendeckung. Danach erhalten Wahlkreisbewerber mit den meisten Erststimmen nur dann ein Bundestagsmandat, wenn es von dem aus dem Zweitstimmenergebnis ermittelten Sitzkontingent ihrer Partei gedeckt ist.

Außerdem greifen die Antragstellenden sowie DIE LINKE, DIE LINKE-Bundestagsfraktion und weitere Einzelpersonen die 5 %-Sperrklausel an. Wegen ihr ziehen nur Bewerber solcher Parteien in den Bundestag ein, die mindestens 5 % der bundesweiten Zweitstimmen erhalten haben. Nach dem ursprünglichen Gesetzentwurf hätten dafür, wie auch bisher, alternativ drei Wahlkreissiege genügt.

Das Zweitstimmendeckungsverfahren ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Der Entschluss des Gesetzgebers, das Wahlrecht zu reformieren, ist nicht an besondere Voraussetzungen gebunden. Die 5 %-Sperrklausel ist unter den geltenden rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen nicht in vollem Umfang erforderlich, um die Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Bundestages zu sichern.

Die Entscheidung zur Zweitstimmendeckung ist einstimmig und zur Sperrklausel mit 7 : 1 Stimmen ergangen.

Startchancen-Schule stellt sich vor

Bundesbildungsministerin Stark-Watzinger und Bildungsministerin Oldenburg besuchen Regionalen Schule „Am Lindetal“

Neubrandenburg – Heute besuchten die Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger und Bildungsministerin Simone Oldenburg die Regionale Schule „Am Lindetal“ Neubrandenburg. Sie ist eine von insgesamt 70 Schulen in Mecklenburg-Vorpommern, die zusätzliche Finanzhilfen durch das Bund-Länder-Programm erhalten, um die Unterrichtsentwicklung zu stärken, ihre Ausstattung zu verbessern und Projekte umzusetzen.

Bundesbildungsministerin Stark-Watzinger: „Der Start des größten und langfristigsten Bildungsprogramms in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland steht unmittelbar bevor – auch ganz konkret hier in Neubrandenburg. Bei meinem Besuch der Regionalen Schule ‚Am Lindetal‘ habe ich mich gemeinsam mit Bildungsministerin Simone Oldenburg mit der Schulleitung und Lehrkräften ausgetauscht. Sie leisten hier sehr wertvolle Arbeit, die wir mit dem Startchancen-Programm zusätzlich unterstützen werden.

Mit dem Programm läuten wir jetzt die bildungspolitische Trendwende ein. Bund und Länder investieren gemeinsam 20 Milliarden Euro über zehn Jahre. Das ist eine Investition in erfolgreiche Bildungsbiografien, in Fachkräfte von morgen, in unsere Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit sowie in den Zusammenhalt unserer Gesellschaft und die Stabilität unserer Demokratie. Mit dem Startchancen-Programm ebnen wir den Weg in ein selbstbestimmtes Leben und erneuern das Aufstiegsversprechen. Denn wir können es uns nicht länger leisten, die Potenziale der jungen Generation liegen zu lassen.“

Bildungsministerin Simone Oldenburg: „Noch immer hängt in Deutschland der Bildungserfolg von Kindern und Jugendlichen stark vom sozialen Umfeld ab. Um dies endlich dauerhaft zu ändern, investieren Bund und Land gemeinsam in eine bildungspolitische Trendwende. Mit dem Startchancen-Programm stärken wir die Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler in den Fächern Deutsch und Mathematik sowie im sozial-emotionalen Bereich.“

Das Bund-Länder-Programm beginnt mit dem Schuljahr 2024/2025 und hat eine Laufzeit von 10 Jahren.

Insgesamt werden 4.000 allgemein bildende und berufliche Schulen in Deutschland unterstützt, an denen ein hoher Anteil sozioökonomisch benachteiligter Schülerinnen und Schüler lernt. Die Auswahl der Schulen erfolgte im Einvernehmen mit dem Bund auf Grundlage wissenschaftsgeleiteter Kriterien. Der Bund hatte dabei die Dimensionen „Armut“ und „Migrationshintergrund“ vorgegeben, da sie stark mit den Faktoren „Bildungsteilhabe“ und „Bildungserfolg“ zusammenhängen.  Für Mecklenburg-Vorpommern wurden 70 Schulen ausgewählt.

Zu weiteren Schulauswahlkriterien in Mecklenburg-Vorpommern zählen besondere bzw. inklusive Lerngruppen, der Anteil an Schülerinnen und Schüler mit pädagogischem und sonderpädagogischem Förderbedarf sowie der Anteil an Wiederholerinnen und Wiederholern.

Die Regionale Schule „Am Lindetal“ Neubrandenburg besuchen 663 Schülerinnen und Schüler. Die Schule ist eine vollgebundene Ganztagsschule. Durch eine rhythmisierte Stundentafel werden offene Lernformen, Methodenvielfalt im Unterricht sowie das Lernen in unterschiedlichen Sozialformen unterstützt. Als Standortschule liegt der Fokus auf der Integration von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunft. In über 70 Ganztagskursen können die Schülerinnen und Schüler ihren Interessen und Neigungen nachgehen.

Seit 2015 arbeitet die Schule im Verbund „Ein Quadratkilometer-Bildung“, um Übergänge zwischen Kita, Grund- und weiterführendem Bereich besser zu gestalten. Die Schule ist in den Netzwerken „regionale Schulentwicklung“, „digitale Bildung“ und „zeitgemäße Lernumgebungen“ der Serviceagentur Ganztägig lernen M-V aktiv, um durch Vernetzung mit anderen Schulen Impulse für die Schulentwicklung zu setzen.

Fördermittel für Wasserstoffprojekte in M-V

Jesse: Wasserstoff ist Energieträger der Zukunft – landesweites Netz von Wasserstoffleitungen für Wertschöpfung vor Ort nötig

Berlin – In Berlin sind heute Fördermittelbescheide für grundlegende Infrastrukturprojekte für den Wasserstoffhochlauf an H2Apex (Grüner Wasserstoff aus Rostock), Enertrag (Elektrolysekorridor Ost), rostock EnergyPort cooperation (HyTechHafen) und ONTRAS (doing hydrogen) übergeben worden.

Zusammen mit den Eigenanteilen der Unternehmen sollen etwa 700 Millionen Euro für den Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern investiert werden. Insgesamt erhalten die genannten Projekte Zuwendungen in Höhe von rund 540 Millionen Euro, wovon das Land 30 Prozent (162 Millionen Euro) und der Bund 70 Prozent (378 Millionen Euro) trägt.

Es handelt sich bei diesen um Wasserstoffprojekte im Rahmen der IPCEI-„Infrastruktur-Welle (Hy2Infra)“. IPCEI steht für Important Projects of Common European Interest; dies sind transnationale, wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischen Interesse. Die Bescheide wurden in Anwesenheit von Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, sowie den Ländervertreterinnen und -vertretern übergeben.

„Diese vier Projekte sind ein wesentlicher Baustein für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern, aber auch bundes- und europaweit. Als Energieträger ist Wasserstoff vielseitig einsetzbar – sei es in der Industrie, im Verkehr oder zur Speicherung von Energie.

Entscheidend für den flächendenkenden Erfolg von Wasserstoff ist, dass es schnellstmöglich ein deutschlandweites, sicheres, effizientes und ausbaufähiges Wasserstoffkernnetz gibt, welches Wasserstoffproduktionsstätten und Importpunkte mit den zukünftigen wesentlichen Verbrauchspunkten und Wasserstoffspeichern verbindet.

Versorgungssicherheit und regionale Ausgeglichenheit müssen hierbei eine große Rolle spielen; es darf keine „weißen Flecken“ auf der Landkarte geben. Aus Sicht Mecklenburg-Vorpommerns muss es neben den Elektrolyseren auch Ziel sein, folgende vier Pipelines zu realisieren: eine Nord-Süd-Verbindung von Rostock über Pritzwalk Richtung Süden, eine Nord-Süd-Verbindung von Lubmin Richtung Süden, eine Ost-West-Verbindung zwischen Rostock und dem Raum Lubmin/Wrangelsburg sowie eine Ost-West-Verbindung vom Raum Lübz über Kraak nach Hamburg.

Dafür setzen wir uns weiter vehement bei den Fernleitungsnetzbetreibern Gas, bei der Bundesnetzagentur und bei der Bundesregierung ein“, sagte die Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Ines Jesse.

Das Wasserstoffkernnetz bildet das Grundgerüst, um deutschlandweit wesentliche Wasserstoffstandorte bis zum Jahr 2032 miteinander zu verbinden. „Mecklenburg-Vorpommern ist ein Land der erneuerbaren Energien. Das Wasserstoffkernnetz wird dazu beitragen, dass Mecklenburg-Vorpommern seine vielfältigen Potentiale noch besser nutzen und Wertschöpfung vor Ort entstehen kann.

Unser Land bietet beste Voraussetzungen für die Wasserstoff-Wirtschaft: Wir sind ein flächen-, wind- und sonnenreiches Küstenland. Wir verfügen über wasserstoffgeeignete Speicheranlagen und haben mit unseren Seehäfen die optimalen Bedingungen, um zentrales Energie-Drehkreuz im Ostseeraum auch für Wasserstoff zu werden. Wir sind bereit, die Herausforderungen zu meistern und aktiv eine nachhaltige Zukunft zu gestalten“, sagte Jesse.

Mecklenburg-Vorpommern unterstützt die IPCEI-Projekte durch eine 30 %ige Kofinanzierung mit rund 162 Millionen Euro Landesmitteln. Vom Bund kommen rund 378 Millionen Euro an Fördermitteln dazu.

Diese Fördersummen zählen zu den höchsten, die bislang für einen Themenkomplex nach Mecklenburg-Vorpommern geflossen sind.

Diese Projekte umfassen im Einzelnen:

1)      „HYTechHafen Rostock“ – hier ist der Bau eines Elektrolyseurs mit einer Leistung von 100 Megawatt geplant, der bis 2030 auf ein Gigawatt erweitert werden soll. Er wird On- und Offshore-Windstrom in grünen Wasserstoff sowie in Fernwärme für die Stadtwerke Rostock umwandeln.

2)      „Doing Hydrogen – ein Wasserstoff-Hub für den Osten“ – der Pipelinebauer und -betreiber ONTRAS plant mit Partnern aus der Energiebranche eine Wasserstoffleitung zwischen Rostock über den Raum Güstrow bis Berlin, Brandenburg und Sachsen. Diese Leitung soll in das deutsche und europäische Wasserstoffnetz integriert werden und bis in die deutschen Nachbarländer erweiterbar sein.

3)      „Grüner Wasserstoff aus Rostock“ – der Wasserstoffproduzent H2Apex plant in Rostock-Laage die Errichtung eines weiteren Elektrolyse-Systems – mit einer langfristigen Zielsetzung von bis zu 7.000 Tonnen jährlich. Geplant ist auch die Integration der Speicherung in Blockheizkraftwerken, Brennstoffzellen und/oder Wasserstofftankstellen (Wasserstoff-Parks).

4)      „Elektrolysekorridor Ostdeutschland“ – die Firma Enertrag plant die großtechnische Produktion von grünem Wasserstoff an vier Elektrolyseurstandorten in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen-Anhalt mit einer Gesamtelektrolyseurleistung von rund 210 Megawatt. Diese speisen unter anderem in das Wasserstoffkernnetz ein und bilden einen bundesländerübergreifenden Korridor. In unmittelbarer Nähe der Elektrolyseure sollen vier Wasserstofftankstellen errichtet werden. In Mecklenburg-Vorpommern ist beispielsweise der Bau eines 55-Megawatt-Elektrolyseurs inklusive einer H2-Tankstelle geplant.

Das Wasserstoffkernnetz bildet als erste Stufe das Grundgerüst für den Aufbau der Wasserstoffinfrastruktur in Deutschland. Dieses Grundgerüst soll in einer zweiten Stufe im Rahmen der Netzentwicklungsplanung weiterentwickelt werden. Ziel ist es, auf Basis einer turnusmäßigen sowie szenario- und bedarfsbasierten Netzentwicklungsplanung, auch ein umfassendes flächendeckendes, vermaschtes Wasserstoffverteilnetz zur Anbindung weiterer Regionen aufzubauen.

Das formelle Verfahren für das Wasserstoffkernnetz beginnt mit Einreichung eines vollständigen Antrags durch die Fernleitungsnetzbetreiber Gas (FNB). Der Antrag muss von den FNB bis zum 22. Juli 2024 gestellt werden. Der Antrag wird von der Bundesnetzagentur innerhalb von zwei Monaten geprüft. Zudem wird es eine zweiwöchige Konsultation geben.

Einsatz für Demokratie schützen

Der Bundesrat wird einen Gesetzentwurf zum verbesserten Schutz von Mandatsträgerinnen und -trägern in den Bundestag einbringen

Berlin – Der Bundesrat hat entschieden, dass von den Bundesländern aus ein Gesetzentwurf zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Amts- und Mandatsträgerinnen und -trägern beim Bundestag eingebracht werden wird. Kern des Gesetzesvorhabens ist es, einen neuen Straftatbestand, der Beeinflussung von Amts- und Mandatsträgern durch sogenanntes politisches Stalking, zu schaffen. Gerade auf kommunaler Ebene sollen so Entscheidungsträgerinnen und -träger vor einer Einflussnahme durch bedrohliche Übergriffe in ihr Privatleben geschützt werden.

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Der strafrechtliche Schutz von Amts- und Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern ist Mecklenburg-Vorpommern ein wichtiges Anliegen. Die Demokratie lebt von denjenigen, die sich aktiv für sie einsetzen. Sie ist darauf angewiesen, dass sich Menschen aus der Mitte der Gesellschaft heraus Verantwortung in Parlamenten oder Regierungen übernehmen.

Das gilt in Deutschland im Bund und in den Ländern ebenso wie in der Europäischen Union und auf kommunaler Ebene. Deswegen sind die verstörenden Angriffe auf Wahlhelferinnen, Wahlhelfer und andere engagierte Menschen im Zusammenhang mit der Europawahl und zahlreichen Kommunalwahlen mit Verständnislosigkeit und Bestürzung zur Kenntnis zu nehmen. Die Missachtung des Engagements für die freiheitliche-rechtsstaatliche Demokratie aber auch für das gedeihliche kommunale Zusammenleben nimmt damit neue, besorgniserregende Ausmaße an, weil sie auch vor der Gewalt nicht zurückschreckt.

Dabei treten die Mandatsträgerinnen und -träger im Interesse der Gesellschaft und im Interesse des Erhalts der Demokratie in den Mittelpunkt und verdienen jeden notwendigen Schutz. Aus diesem Grund sind wir immer gehalten, angesichts solcher Vorfälle zu prüfen, ob unser Strafrecht derartiges Verhalten wirksam sanktioniert. Mecklenburg-Vorpommern unterstützt daher den vorliegenden Gesetzentwurf, der die Mitglieder des Europäischen Parlaments, der Europäischen Kommission, der Gerichte der Europäischen Union, aber auch der kommunalen Parlamente ausdrücklich in den Anwendungsbereich des Strafgesetzbuchs einbezieht.

Vor diesem Hintergrund begrüße ich den heute vom Bundesminister der Justiz vorgelegten Entwurf zur Anpassung des § 46 Abs. 2 StGB, der Angriffe auf Mandatsträgerinnen und Mandatsträger als Vertreterinnen und Vertreter der Demokratie vor Ort strafschärfend wertet. Die, die unsere Demokratie am Leben halten, haben wir mit allen Mitteln zu schützen“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt zur ->Bundesratsintitiative. Sie gab im Bundesrat am Freitag eine entsprechende Protokollerklärung ab.

Schwesig: Wir helfen beim Wiederaufbau

Berlin – Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig hat heute an der Eröffnung der Ukraine Recovery Conference mit dem ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj, Bundeskanzler Olaf Scholz und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen teilgenommen. „Deutschland und seine Bundesländer haben eine klare Haltung: Wir stehen an der Seite der Ukraine. Denn wir stehen gemeinsam für die Werte Europas: für ein friedliches, freies, demokratisches Zusammenleben in Vielfalt und mit gegenseitigem Respekt“, erklärte die Bundesratspräsidentin nach der Eröffnung.

Schwesig verwies beispielhaft auf die Unterstützung des Landes Mecklenburg-Vorpommern. „Seit Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine haben wir in Mecklenburg-Vorpommern geholfen. Wir haben Hilfstransporte organisiert. Wir nehmen Schutzsuchende auf, vor allem Frauen und Kinder“, betonte Schwesig.

Bei der Konferenz geht es vor allem um den Wiederaufbau der Ukraine. „Dabei helfen die Bundesländer mit kommunalen und regionalen Partnerschaften.“ Seit Anfang des Jahres habe Mecklenburg-Vorpommern eine Partnerschaft mit der Region Tschernihiw. Das Land habe in einem ersten Schritt 250.000 Euro für den Bau von Schutzräumen in Schulen zur Verfügung gestellt.

Die Universitätsmedizinen in Rostock und Greifswald haben Vereinbarungen zur Zusammenarbeit mit Krankenhäusern in Tschernihiw getroffen. Im Sommer kommen 40 Kinder aus der Region nach Mecklenburg-Vorpommern zu einem Ferien-Camp, um sich zu erholen.  „Wir sind überzeugt: Regionale Partnerschaften können kurzfristig in der jetzigen Notsituation konkret helfen. Auf längere Sicht schaffen sie dauerhafte Verbindungen zwischen den Menschen und den Regionen in Europa.“

Schwesig wird morgen auf der Konferenz an einer Gesprächsrunde zur Zusammenarbeit auf regionaler Ebene teilnehmen.

Kiellegung der 1. Fregatte F126

Schwesig: Maritime Wirtschaft ist eine wichtige industrielle Branche in MV

Wolgast – Heute ist auf der Peene-Werft in Wolgast die Kiellegung der 1. Fregatte F126 erfolgt. Aus diesem Anlass hat Ministerpräsidentin Manuela Schwesig diese Kiellegung als ein starkes Zeichen für die gute Arbeit und Perspektive der Peene-Werft und für Stärke und Stabilität des Industrie- und Marinestandorts Mecklenburg-Vorpommern bezeichnet.

Die Landesregierung sei immer klar an der Seite der Werften im Land gewesen, „weil wir auch in schwierigen Zeiten davon überzeugt waren: Die maritime Wirtschaft ist eine wichtige industrielle Branche. Die Werften, die Zulieferer, die Häfen, die Industrieproduzenten direkt an der Kaikante – das ist das industrielle Herz unseres Landes“, so Schwesig. Dazu gehöre ganz klar auch Wolgast. 

Die Ministerpräsidentin erinnerte daran, dass das Auslieferungsverbot und der Rüstungsexport-Stopp nach Saudi-Arabien in Wolgast für große Schwierigkeiten sorgte und dazu führte, dass die meisten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Kurzarbeit gesetzt wurden und sich große Sorgen darüber machten, wie es am Standort weitergehe. „Dann kam Corona. Aber die Peene-Werft hat sich auch in dieser Krise behauptet. Dank jahrzehntelanger Erfahrung im hochspezialisierten Schiffbau, dank leistungsfähiger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Und dank des Engagements der Eigner“, lobte Schwesig.

Mit dem Bau der hinteren Sektionen für vier Fregatten der Klasse 126 mit ihren Antriebsaggregaten ist die Peene-Werft an dem größten Schiffbauauftrag in der Geschichte der deutschen Marine beteiligt. Die Werft ist mit dem Auftrag einige Jahre lang ausgelastet. „Das ist eine gute Nachricht für die Werft, für Wolgast, für die ganze Region und für die maritime Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Außerdem profiliert sich die Peene-Werft damit als leistungsstarker Partner der Bundesmarine. Von der hervorragenden Kooperation mit der Damen-Werft in Vlissingen habe ich mir in den Niederlanden ein Bild gemacht. Umso beeindruckender jetzt es jetzt heute hier zu stehen.“

Die Bundeswehr sei mit rund 11.000 Soldatinnen und Soldaten und zivile Angestellte ein wichtiger Teil der Gesellschaft des Landes. Sie gehört zu Mecklenburg-Vorpommern: als starker Arbeitgeber und als wichtiger Wirtschaftsfaktor. „Die Bundeswehr schützt uns hier in Mecklenburg-Vorpommern, in Deutschland und in Europa. Gerade jetzt, wo sich die sicherheitspolitische Lage durch den brutalen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine verändert hat. Sicherzustellen, dass sie dafür auf eine gute technische Ausstattung zurückgreifen kann, ist eine ganz wichtige Aufgabe für die nächsten Jahre. Die Peene-Werft trägt dazu bei“, betonte Schwesig.

Startchancen-Schulen im Land stehen fest

Landesregierung und Schulträger verständigen sich auf die Umsetzung des Bund-Länder-Programms

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern profitieren 70 Schulen vom Startchancen-Programm. Bildungsministerin Simone Oldenburg, der Städte- und Gemeindetag und der Landkreistag haben heute die ausgewählten Schulen bekanntgegeben. Demnach wird das Bund-Länder-Programm an 42 Grundschulen, 19 Regionalen Schulen und 11 beruflichen Schulen umgesetzt. Die Zahl der Schulstandorte ist niedriger, weil es sich auch um Mehrfachstandorte handelt. Die Schulen erhalten zusätzliche Finanzhilfen, mit denen sie ihre Ausstattung verbessern, Projekte und Programme umsetzen können. Das Startchancen-Programm beginnt mit dem Schuljahr 2024/2025 und hat eine Laufzeit von 10 Jahren.

„Mit dem Startchancen-Programm fördern wir Schülerinnen und Schüler, die schwierige Startbedingungen haben. Noch immer hängt in Deutschland der Bildungserfolg von Kindern und Jugendlichen stark vom sozioökonomischen Hintergrund ab. Das kann und darf nicht so bleiben. Mit dem Startchancen-Programm setzen wir hier an und verbessern die Chancengerechtigkeit. Wir stärken die Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern in den Fächern Deutsch und Mathematik und im sozial-emotionalen Bereich. Ziel ist es, dass sie so früh wie möglich Erfolg haben“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

„Der Städte- und Gemeindetag begrüßt die Möglichkeiten, die durch das Startchancen-Programm entstehen. Wir freuen uns sehr darüber, dass in Mecklenburg-Vorpommern nun 70 Schulen davon profitieren können“, erklärte Arp Fittschen vom Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern.

„Der Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern begrüßt die Bundesinitiative zur Stärkung von Schulen mit besonders vulnerablen Schülergruppen. Die Landkreise werden als Schulträger insbesondere für die Umsetzung des Investitionsprogrammes als verlässliche Umsetzungspartner zur Verfügung stehen. Im Sinne einer wirklich nachhaltigen Schulentwicklung, wäre die dauerhafte Verankerung von Fördermitteln in den kommunalen Haushalten der Schulträger jedoch der bessere Weg. Über den Bund-Länder-Finanzausgleich könnte der Bund hier ebenfalls zusätzliches Geld für die Schulen zur Verfügung stellen und dabei eine dauerhafte Wirkung erzielen“, betonte Landrat Heiko Kärger, Vorsitzender des Landkreistages Mecklenburg-Vorpommern.

Mit dem Startchancen-Programm werden 4.000 allgemein bildende und berufliche Schulen in Deutschland unterstützt, an denen ein hoher Anteil sozioökonomisch benachteiligter Schülerinnen und Schüler lernt. Die Auswahl der Schulen erfolgte im Einvernehmen mit dem Bund auf Grundlage wissenschaftsgeleiteter Kriterien. Der Bund hatte dabei die Dimensionen „Armut“ und „Migrationshintergrund“ vorgegeben, da sie stark mit den Faktoren „Bildungsteilhabe“ und „Bildungserfolg“ zusammenhängen.

Zu weiteren Schulauswahlkriterien in Mecklenburg-Vorpommern zählen besondere bzw. inklusive Lerngruppen, der Anteil an Schülerinnen und Schüler mit pädagogischem und sonderpädagogischem Förderbedarf sowie der Anteil an Wiederholerinnen und Wiederholern. Für berufliche Schulen hat das Land keine schülerbezogenen oder regionalbezogenen Indikatoren genutzt. Im Sinne des Programms, vorrangig Bildungsgänge der Berufs- und Ausbildungsvorbereitung zu berücksichtigen, sind berufliche Schulen ausgewählt worden, die Schülerinnen und Schüler im Berufsvorbereitungsjahr beschulen.

Das Startchancen-Programm fußt auf drei Programmsäulen: 

  •  Säule I: Investitionsprogramm für eine zeitgemäße und förderliche Lernumgebung 

Mit dem Investitionsprogramm können Neubau-, Umbau-, Erweiterungs- und Modernisierungsvorhaben gefördert werden. Dies umfasst auch Investitionen in eine hochwertige Ausstattung und moderne Infrastruktur.

  •  Säule II: Chancenbudget für bedarfsgerechte Lösungen zur Schul- und Unterrichtsentwicklung 

Mit dem Chancenbudget wird das Potenzial von Schülerinnen und Schülern gefördert, die individuelle Förderung, Kompetenzentwicklung und die Berufliche Orientierung werden gestärkt. Auf institutioneller Ebene kann es zur Unterrichtsentwicklung, für Fortbildungszwecke, zur Gestaltung von Übergängen genutzt werden und dient der Öffnung der Schule in den Sozialraum.

  •  Säule III: Personal zur Stärkung multiprofessioneller Teams 

Schulen erhalten zusätzliche personelle Ressourcen, um die individuelle Förderung, Beratung und Unterstützung der Lernenden zu verbessern. Außerdem können die Mittel für eine lernförderliche Elternarbeit und zur Entwicklung einer positiven Schulkultur eingesetzt werden.

Für das Startchancen-Programm stellt der Bund bis zu einer Milliarde Euro jährlich zur Verfügung. Die Länder engagieren sich in gleichem Umfang. Dabei können schon bestehende Programme angerechnet werden. Mecklenburg-Vorpommern erhält über das Startchancen-Programm jährlich 17 Millionen Euro Bundesmittel. Der Landesanteil wird je nach Zuständigkeit für die einzelnen Vorhaben, Programme und Projekte durch das Land oder die Schulträger erbracht.