Startchancen-Schule stellt sich vor

Bundesbildungsministerin Stark-Watzinger und Bildungsministerin Oldenburg besuchen Regionalen Schule „Am Lindetal“

Neubrandenburg – Heute besuchten die Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger und Bildungsministerin Simone Oldenburg die Regionale Schule „Am Lindetal“ Neubrandenburg. Sie ist eine von insgesamt 70 Schulen in Mecklenburg-Vorpommern, die zusätzliche Finanzhilfen durch das Bund-Länder-Programm erhalten, um die Unterrichtsentwicklung zu stärken, ihre Ausstattung zu verbessern und Projekte umzusetzen.

Bundesbildungsministerin Stark-Watzinger: „Der Start des größten und langfristigsten Bildungsprogramms in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland steht unmittelbar bevor – auch ganz konkret hier in Neubrandenburg. Bei meinem Besuch der Regionalen Schule ‚Am Lindetal‘ habe ich mich gemeinsam mit Bildungsministerin Simone Oldenburg mit der Schulleitung und Lehrkräften ausgetauscht. Sie leisten hier sehr wertvolle Arbeit, die wir mit dem Startchancen-Programm zusätzlich unterstützen werden.

Mit dem Programm läuten wir jetzt die bildungspolitische Trendwende ein. Bund und Länder investieren gemeinsam 20 Milliarden Euro über zehn Jahre. Das ist eine Investition in erfolgreiche Bildungsbiografien, in Fachkräfte von morgen, in unsere Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit sowie in den Zusammenhalt unserer Gesellschaft und die Stabilität unserer Demokratie. Mit dem Startchancen-Programm ebnen wir den Weg in ein selbstbestimmtes Leben und erneuern das Aufstiegsversprechen. Denn wir können es uns nicht länger leisten, die Potenziale der jungen Generation liegen zu lassen.“

Bildungsministerin Simone Oldenburg: „Noch immer hängt in Deutschland der Bildungserfolg von Kindern und Jugendlichen stark vom sozialen Umfeld ab. Um dies endlich dauerhaft zu ändern, investieren Bund und Land gemeinsam in eine bildungspolitische Trendwende. Mit dem Startchancen-Programm stärken wir die Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler in den Fächern Deutsch und Mathematik sowie im sozial-emotionalen Bereich.“

Das Bund-Länder-Programm beginnt mit dem Schuljahr 2024/2025 und hat eine Laufzeit von 10 Jahren.

Insgesamt werden 4.000 allgemein bildende und berufliche Schulen in Deutschland unterstützt, an denen ein hoher Anteil sozioökonomisch benachteiligter Schülerinnen und Schüler lernt. Die Auswahl der Schulen erfolgte im Einvernehmen mit dem Bund auf Grundlage wissenschaftsgeleiteter Kriterien. Der Bund hatte dabei die Dimensionen „Armut“ und „Migrationshintergrund“ vorgegeben, da sie stark mit den Faktoren „Bildungsteilhabe“ und „Bildungserfolg“ zusammenhängen.  Für Mecklenburg-Vorpommern wurden 70 Schulen ausgewählt.

Zu weiteren Schulauswahlkriterien in Mecklenburg-Vorpommern zählen besondere bzw. inklusive Lerngruppen, der Anteil an Schülerinnen und Schüler mit pädagogischem und sonderpädagogischem Förderbedarf sowie der Anteil an Wiederholerinnen und Wiederholern.

Die Regionale Schule „Am Lindetal“ Neubrandenburg besuchen 663 Schülerinnen und Schüler. Die Schule ist eine vollgebundene Ganztagsschule. Durch eine rhythmisierte Stundentafel werden offene Lernformen, Methodenvielfalt im Unterricht sowie das Lernen in unterschiedlichen Sozialformen unterstützt. Als Standortschule liegt der Fokus auf der Integration von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunft. In über 70 Ganztagskursen können die Schülerinnen und Schüler ihren Interessen und Neigungen nachgehen.

Seit 2015 arbeitet die Schule im Verbund „Ein Quadratkilometer-Bildung“, um Übergänge zwischen Kita, Grund- und weiterführendem Bereich besser zu gestalten. Die Schule ist in den Netzwerken „regionale Schulentwicklung“, „digitale Bildung“ und „zeitgemäße Lernumgebungen“ der Serviceagentur Ganztägig lernen M-V aktiv, um durch Vernetzung mit anderen Schulen Impulse für die Schulentwicklung zu setzen.

Fördermittel für Wasserstoffprojekte in M-V

Jesse: Wasserstoff ist Energieträger der Zukunft – landesweites Netz von Wasserstoffleitungen für Wertschöpfung vor Ort nötig

Berlin – In Berlin sind heute Fördermittelbescheide für grundlegende Infrastrukturprojekte für den Wasserstoffhochlauf an H2Apex (Grüner Wasserstoff aus Rostock), Enertrag (Elektrolysekorridor Ost), rostock EnergyPort cooperation (HyTechHafen) und ONTRAS (doing hydrogen) übergeben worden.

Zusammen mit den Eigenanteilen der Unternehmen sollen etwa 700 Millionen Euro für den Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern investiert werden. Insgesamt erhalten die genannten Projekte Zuwendungen in Höhe von rund 540 Millionen Euro, wovon das Land 30 Prozent (162 Millionen Euro) und der Bund 70 Prozent (378 Millionen Euro) trägt.

Es handelt sich bei diesen um Wasserstoffprojekte im Rahmen der IPCEI-„Infrastruktur-Welle (Hy2Infra)“. IPCEI steht für Important Projects of Common European Interest; dies sind transnationale, wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischen Interesse. Die Bescheide wurden in Anwesenheit von Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, sowie den Ländervertreterinnen und -vertretern übergeben.

„Diese vier Projekte sind ein wesentlicher Baustein für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern, aber auch bundes- und europaweit. Als Energieträger ist Wasserstoff vielseitig einsetzbar – sei es in der Industrie, im Verkehr oder zur Speicherung von Energie.

Entscheidend für den flächendenkenden Erfolg von Wasserstoff ist, dass es schnellstmöglich ein deutschlandweites, sicheres, effizientes und ausbaufähiges Wasserstoffkernnetz gibt, welches Wasserstoffproduktionsstätten und Importpunkte mit den zukünftigen wesentlichen Verbrauchspunkten und Wasserstoffspeichern verbindet.

Versorgungssicherheit und regionale Ausgeglichenheit müssen hierbei eine große Rolle spielen; es darf keine „weißen Flecken“ auf der Landkarte geben. Aus Sicht Mecklenburg-Vorpommerns muss es neben den Elektrolyseren auch Ziel sein, folgende vier Pipelines zu realisieren: eine Nord-Süd-Verbindung von Rostock über Pritzwalk Richtung Süden, eine Nord-Süd-Verbindung von Lubmin Richtung Süden, eine Ost-West-Verbindung zwischen Rostock und dem Raum Lubmin/Wrangelsburg sowie eine Ost-West-Verbindung vom Raum Lübz über Kraak nach Hamburg.

Dafür setzen wir uns weiter vehement bei den Fernleitungsnetzbetreibern Gas, bei der Bundesnetzagentur und bei der Bundesregierung ein“, sagte die Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Ines Jesse.

Das Wasserstoffkernnetz bildet das Grundgerüst, um deutschlandweit wesentliche Wasserstoffstandorte bis zum Jahr 2032 miteinander zu verbinden. „Mecklenburg-Vorpommern ist ein Land der erneuerbaren Energien. Das Wasserstoffkernnetz wird dazu beitragen, dass Mecklenburg-Vorpommern seine vielfältigen Potentiale noch besser nutzen und Wertschöpfung vor Ort entstehen kann.

Unser Land bietet beste Voraussetzungen für die Wasserstoff-Wirtschaft: Wir sind ein flächen-, wind- und sonnenreiches Küstenland. Wir verfügen über wasserstoffgeeignete Speicheranlagen und haben mit unseren Seehäfen die optimalen Bedingungen, um zentrales Energie-Drehkreuz im Ostseeraum auch für Wasserstoff zu werden. Wir sind bereit, die Herausforderungen zu meistern und aktiv eine nachhaltige Zukunft zu gestalten“, sagte Jesse.

Mecklenburg-Vorpommern unterstützt die IPCEI-Projekte durch eine 30 %ige Kofinanzierung mit rund 162 Millionen Euro Landesmitteln. Vom Bund kommen rund 378 Millionen Euro an Fördermitteln dazu.

Diese Fördersummen zählen zu den höchsten, die bislang für einen Themenkomplex nach Mecklenburg-Vorpommern geflossen sind.

Diese Projekte umfassen im Einzelnen:

1)      „HYTechHafen Rostock“ – hier ist der Bau eines Elektrolyseurs mit einer Leistung von 100 Megawatt geplant, der bis 2030 auf ein Gigawatt erweitert werden soll. Er wird On- und Offshore-Windstrom in grünen Wasserstoff sowie in Fernwärme für die Stadtwerke Rostock umwandeln.

2)      „Doing Hydrogen – ein Wasserstoff-Hub für den Osten“ – der Pipelinebauer und -betreiber ONTRAS plant mit Partnern aus der Energiebranche eine Wasserstoffleitung zwischen Rostock über den Raum Güstrow bis Berlin, Brandenburg und Sachsen. Diese Leitung soll in das deutsche und europäische Wasserstoffnetz integriert werden und bis in die deutschen Nachbarländer erweiterbar sein.

3)      „Grüner Wasserstoff aus Rostock“ – der Wasserstoffproduzent H2Apex plant in Rostock-Laage die Errichtung eines weiteren Elektrolyse-Systems – mit einer langfristigen Zielsetzung von bis zu 7.000 Tonnen jährlich. Geplant ist auch die Integration der Speicherung in Blockheizkraftwerken, Brennstoffzellen und/oder Wasserstofftankstellen (Wasserstoff-Parks).

4)      „Elektrolysekorridor Ostdeutschland“ – die Firma Enertrag plant die großtechnische Produktion von grünem Wasserstoff an vier Elektrolyseurstandorten in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen-Anhalt mit einer Gesamtelektrolyseurleistung von rund 210 Megawatt. Diese speisen unter anderem in das Wasserstoffkernnetz ein und bilden einen bundesländerübergreifenden Korridor. In unmittelbarer Nähe der Elektrolyseure sollen vier Wasserstofftankstellen errichtet werden. In Mecklenburg-Vorpommern ist beispielsweise der Bau eines 55-Megawatt-Elektrolyseurs inklusive einer H2-Tankstelle geplant.

Das Wasserstoffkernnetz bildet als erste Stufe das Grundgerüst für den Aufbau der Wasserstoffinfrastruktur in Deutschland. Dieses Grundgerüst soll in einer zweiten Stufe im Rahmen der Netzentwicklungsplanung weiterentwickelt werden. Ziel ist es, auf Basis einer turnusmäßigen sowie szenario- und bedarfsbasierten Netzentwicklungsplanung, auch ein umfassendes flächendeckendes, vermaschtes Wasserstoffverteilnetz zur Anbindung weiterer Regionen aufzubauen.

Das formelle Verfahren für das Wasserstoffkernnetz beginnt mit Einreichung eines vollständigen Antrags durch die Fernleitungsnetzbetreiber Gas (FNB). Der Antrag muss von den FNB bis zum 22. Juli 2024 gestellt werden. Der Antrag wird von der Bundesnetzagentur innerhalb von zwei Monaten geprüft. Zudem wird es eine zweiwöchige Konsultation geben.

Einsatz für Demokratie schützen

Der Bundesrat wird einen Gesetzentwurf zum verbesserten Schutz von Mandatsträgerinnen und -trägern in den Bundestag einbringen

Berlin – Der Bundesrat hat entschieden, dass von den Bundesländern aus ein Gesetzentwurf zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Amts- und Mandatsträgerinnen und -trägern beim Bundestag eingebracht werden wird. Kern des Gesetzesvorhabens ist es, einen neuen Straftatbestand, der Beeinflussung von Amts- und Mandatsträgern durch sogenanntes politisches Stalking, zu schaffen. Gerade auf kommunaler Ebene sollen so Entscheidungsträgerinnen und -träger vor einer Einflussnahme durch bedrohliche Übergriffe in ihr Privatleben geschützt werden.

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Der strafrechtliche Schutz von Amts- und Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern ist Mecklenburg-Vorpommern ein wichtiges Anliegen. Die Demokratie lebt von denjenigen, die sich aktiv für sie einsetzen. Sie ist darauf angewiesen, dass sich Menschen aus der Mitte der Gesellschaft heraus Verantwortung in Parlamenten oder Regierungen übernehmen.

Das gilt in Deutschland im Bund und in den Ländern ebenso wie in der Europäischen Union und auf kommunaler Ebene. Deswegen sind die verstörenden Angriffe auf Wahlhelferinnen, Wahlhelfer und andere engagierte Menschen im Zusammenhang mit der Europawahl und zahlreichen Kommunalwahlen mit Verständnislosigkeit und Bestürzung zur Kenntnis zu nehmen. Die Missachtung des Engagements für die freiheitliche-rechtsstaatliche Demokratie aber auch für das gedeihliche kommunale Zusammenleben nimmt damit neue, besorgniserregende Ausmaße an, weil sie auch vor der Gewalt nicht zurückschreckt.

Dabei treten die Mandatsträgerinnen und -träger im Interesse der Gesellschaft und im Interesse des Erhalts der Demokratie in den Mittelpunkt und verdienen jeden notwendigen Schutz. Aus diesem Grund sind wir immer gehalten, angesichts solcher Vorfälle zu prüfen, ob unser Strafrecht derartiges Verhalten wirksam sanktioniert. Mecklenburg-Vorpommern unterstützt daher den vorliegenden Gesetzentwurf, der die Mitglieder des Europäischen Parlaments, der Europäischen Kommission, der Gerichte der Europäischen Union, aber auch der kommunalen Parlamente ausdrücklich in den Anwendungsbereich des Strafgesetzbuchs einbezieht.

Vor diesem Hintergrund begrüße ich den heute vom Bundesminister der Justiz vorgelegten Entwurf zur Anpassung des § 46 Abs. 2 StGB, der Angriffe auf Mandatsträgerinnen und Mandatsträger als Vertreterinnen und Vertreter der Demokratie vor Ort strafschärfend wertet. Die, die unsere Demokratie am Leben halten, haben wir mit allen Mitteln zu schützen“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt zur ->Bundesratsintitiative. Sie gab im Bundesrat am Freitag eine entsprechende Protokollerklärung ab.

Schwesig: Wir helfen beim Wiederaufbau

Berlin – Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig hat heute an der Eröffnung der Ukraine Recovery Conference mit dem ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj, Bundeskanzler Olaf Scholz und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen teilgenommen. „Deutschland und seine Bundesländer haben eine klare Haltung: Wir stehen an der Seite der Ukraine. Denn wir stehen gemeinsam für die Werte Europas: für ein friedliches, freies, demokratisches Zusammenleben in Vielfalt und mit gegenseitigem Respekt“, erklärte die Bundesratspräsidentin nach der Eröffnung.

Schwesig verwies beispielhaft auf die Unterstützung des Landes Mecklenburg-Vorpommern. „Seit Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine haben wir in Mecklenburg-Vorpommern geholfen. Wir haben Hilfstransporte organisiert. Wir nehmen Schutzsuchende auf, vor allem Frauen und Kinder“, betonte Schwesig.

Bei der Konferenz geht es vor allem um den Wiederaufbau der Ukraine. „Dabei helfen die Bundesländer mit kommunalen und regionalen Partnerschaften.“ Seit Anfang des Jahres habe Mecklenburg-Vorpommern eine Partnerschaft mit der Region Tschernihiw. Das Land habe in einem ersten Schritt 250.000 Euro für den Bau von Schutzräumen in Schulen zur Verfügung gestellt.

Die Universitätsmedizinen in Rostock und Greifswald haben Vereinbarungen zur Zusammenarbeit mit Krankenhäusern in Tschernihiw getroffen. Im Sommer kommen 40 Kinder aus der Region nach Mecklenburg-Vorpommern zu einem Ferien-Camp, um sich zu erholen.  „Wir sind überzeugt: Regionale Partnerschaften können kurzfristig in der jetzigen Notsituation konkret helfen. Auf längere Sicht schaffen sie dauerhafte Verbindungen zwischen den Menschen und den Regionen in Europa.“

Schwesig wird morgen auf der Konferenz an einer Gesprächsrunde zur Zusammenarbeit auf regionaler Ebene teilnehmen.

Kiellegung der 1. Fregatte F126

Schwesig: Maritime Wirtschaft ist eine wichtige industrielle Branche in MV

Wolgast – Heute ist auf der Peene-Werft in Wolgast die Kiellegung der 1. Fregatte F126 erfolgt. Aus diesem Anlass hat Ministerpräsidentin Manuela Schwesig diese Kiellegung als ein starkes Zeichen für die gute Arbeit und Perspektive der Peene-Werft und für Stärke und Stabilität des Industrie- und Marinestandorts Mecklenburg-Vorpommern bezeichnet.

Die Landesregierung sei immer klar an der Seite der Werften im Land gewesen, „weil wir auch in schwierigen Zeiten davon überzeugt waren: Die maritime Wirtschaft ist eine wichtige industrielle Branche. Die Werften, die Zulieferer, die Häfen, die Industrieproduzenten direkt an der Kaikante – das ist das industrielle Herz unseres Landes“, so Schwesig. Dazu gehöre ganz klar auch Wolgast. 

Die Ministerpräsidentin erinnerte daran, dass das Auslieferungsverbot und der Rüstungsexport-Stopp nach Saudi-Arabien in Wolgast für große Schwierigkeiten sorgte und dazu führte, dass die meisten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Kurzarbeit gesetzt wurden und sich große Sorgen darüber machten, wie es am Standort weitergehe. „Dann kam Corona. Aber die Peene-Werft hat sich auch in dieser Krise behauptet. Dank jahrzehntelanger Erfahrung im hochspezialisierten Schiffbau, dank leistungsfähiger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Und dank des Engagements der Eigner“, lobte Schwesig.

Mit dem Bau der hinteren Sektionen für vier Fregatten der Klasse 126 mit ihren Antriebsaggregaten ist die Peene-Werft an dem größten Schiffbauauftrag in der Geschichte der deutschen Marine beteiligt. Die Werft ist mit dem Auftrag einige Jahre lang ausgelastet. „Das ist eine gute Nachricht für die Werft, für Wolgast, für die ganze Region und für die maritime Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Außerdem profiliert sich die Peene-Werft damit als leistungsstarker Partner der Bundesmarine. Von der hervorragenden Kooperation mit der Damen-Werft in Vlissingen habe ich mir in den Niederlanden ein Bild gemacht. Umso beeindruckender jetzt es jetzt heute hier zu stehen.“

Die Bundeswehr sei mit rund 11.000 Soldatinnen und Soldaten und zivile Angestellte ein wichtiger Teil der Gesellschaft des Landes. Sie gehört zu Mecklenburg-Vorpommern: als starker Arbeitgeber und als wichtiger Wirtschaftsfaktor. „Die Bundeswehr schützt uns hier in Mecklenburg-Vorpommern, in Deutschland und in Europa. Gerade jetzt, wo sich die sicherheitspolitische Lage durch den brutalen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine verändert hat. Sicherzustellen, dass sie dafür auf eine gute technische Ausstattung zurückgreifen kann, ist eine ganz wichtige Aufgabe für die nächsten Jahre. Die Peene-Werft trägt dazu bei“, betonte Schwesig.

Startchancen-Schulen im Land stehen fest

Landesregierung und Schulträger verständigen sich auf die Umsetzung des Bund-Länder-Programms

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern profitieren 70 Schulen vom Startchancen-Programm. Bildungsministerin Simone Oldenburg, der Städte- und Gemeindetag und der Landkreistag haben heute die ausgewählten Schulen bekanntgegeben. Demnach wird das Bund-Länder-Programm an 42 Grundschulen, 19 Regionalen Schulen und 11 beruflichen Schulen umgesetzt. Die Zahl der Schulstandorte ist niedriger, weil es sich auch um Mehrfachstandorte handelt. Die Schulen erhalten zusätzliche Finanzhilfen, mit denen sie ihre Ausstattung verbessern, Projekte und Programme umsetzen können. Das Startchancen-Programm beginnt mit dem Schuljahr 2024/2025 und hat eine Laufzeit von 10 Jahren.

„Mit dem Startchancen-Programm fördern wir Schülerinnen und Schüler, die schwierige Startbedingungen haben. Noch immer hängt in Deutschland der Bildungserfolg von Kindern und Jugendlichen stark vom sozioökonomischen Hintergrund ab. Das kann und darf nicht so bleiben. Mit dem Startchancen-Programm setzen wir hier an und verbessern die Chancengerechtigkeit. Wir stärken die Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern in den Fächern Deutsch und Mathematik und im sozial-emotionalen Bereich. Ziel ist es, dass sie so früh wie möglich Erfolg haben“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

„Der Städte- und Gemeindetag begrüßt die Möglichkeiten, die durch das Startchancen-Programm entstehen. Wir freuen uns sehr darüber, dass in Mecklenburg-Vorpommern nun 70 Schulen davon profitieren können“, erklärte Arp Fittschen vom Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern.

„Der Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern begrüßt die Bundesinitiative zur Stärkung von Schulen mit besonders vulnerablen Schülergruppen. Die Landkreise werden als Schulträger insbesondere für die Umsetzung des Investitionsprogrammes als verlässliche Umsetzungspartner zur Verfügung stehen. Im Sinne einer wirklich nachhaltigen Schulentwicklung, wäre die dauerhafte Verankerung von Fördermitteln in den kommunalen Haushalten der Schulträger jedoch der bessere Weg. Über den Bund-Länder-Finanzausgleich könnte der Bund hier ebenfalls zusätzliches Geld für die Schulen zur Verfügung stellen und dabei eine dauerhafte Wirkung erzielen“, betonte Landrat Heiko Kärger, Vorsitzender des Landkreistages Mecklenburg-Vorpommern.

Mit dem Startchancen-Programm werden 4.000 allgemein bildende und berufliche Schulen in Deutschland unterstützt, an denen ein hoher Anteil sozioökonomisch benachteiligter Schülerinnen und Schüler lernt. Die Auswahl der Schulen erfolgte im Einvernehmen mit dem Bund auf Grundlage wissenschaftsgeleiteter Kriterien. Der Bund hatte dabei die Dimensionen „Armut“ und „Migrationshintergrund“ vorgegeben, da sie stark mit den Faktoren „Bildungsteilhabe“ und „Bildungserfolg“ zusammenhängen.

Zu weiteren Schulauswahlkriterien in Mecklenburg-Vorpommern zählen besondere bzw. inklusive Lerngruppen, der Anteil an Schülerinnen und Schüler mit pädagogischem und sonderpädagogischem Förderbedarf sowie der Anteil an Wiederholerinnen und Wiederholern. Für berufliche Schulen hat das Land keine schülerbezogenen oder regionalbezogenen Indikatoren genutzt. Im Sinne des Programms, vorrangig Bildungsgänge der Berufs- und Ausbildungsvorbereitung zu berücksichtigen, sind berufliche Schulen ausgewählt worden, die Schülerinnen und Schüler im Berufsvorbereitungsjahr beschulen.

Das Startchancen-Programm fußt auf drei Programmsäulen: 

  •  Säule I: Investitionsprogramm für eine zeitgemäße und förderliche Lernumgebung 

Mit dem Investitionsprogramm können Neubau-, Umbau-, Erweiterungs- und Modernisierungsvorhaben gefördert werden. Dies umfasst auch Investitionen in eine hochwertige Ausstattung und moderne Infrastruktur.

  •  Säule II: Chancenbudget für bedarfsgerechte Lösungen zur Schul- und Unterrichtsentwicklung 

Mit dem Chancenbudget wird das Potenzial von Schülerinnen und Schülern gefördert, die individuelle Förderung, Kompetenzentwicklung und die Berufliche Orientierung werden gestärkt. Auf institutioneller Ebene kann es zur Unterrichtsentwicklung, für Fortbildungszwecke, zur Gestaltung von Übergängen genutzt werden und dient der Öffnung der Schule in den Sozialraum.

  •  Säule III: Personal zur Stärkung multiprofessioneller Teams 

Schulen erhalten zusätzliche personelle Ressourcen, um die individuelle Förderung, Beratung und Unterstützung der Lernenden zu verbessern. Außerdem können die Mittel für eine lernförderliche Elternarbeit und zur Entwicklung einer positiven Schulkultur eingesetzt werden.

Für das Startchancen-Programm stellt der Bund bis zu einer Milliarde Euro jährlich zur Verfügung. Die Länder engagieren sich in gleichem Umfang. Dabei können schon bestehende Programme angerechnet werden. Mecklenburg-Vorpommern erhält über das Startchancen-Programm jährlich 17 Millionen Euro Bundesmittel. Der Landesanteil wird je nach Zuständigkeit für die einzelnen Vorhaben, Programme und Projekte durch das Land oder die Schulträger erbracht.

Verlässlichkeit bei der Rente

Schwerin – Das Bundeskabinett hat heute das so genannte Rentenpaket II auf den Weg gebracht. Demnach soll das Rentenniveau bis 2039 bei mindestens 48 Prozent bleiben. Die Renten sollen weiter im Gleichklang mit den Löhnen steigen. Um die Rente langfristig zu stabilisieren, wird bis Mitte der 30er Jahre ein Kapitalstock aufgebaut. Aus den Erträgen an der Börse sollen später Zuschüsse an die Rentenkasse fließen. Keine Änderungen gibt es beim Renteneintrittsalter.

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig begrüßte die Entscheidung der Bundesregierung. „Wir brauchen Verlässlichkeit bei der Rente. Deshalb ist es gut, dass das Rentenniveau für weitere 15 Jahre bei 48 Prozent bleibt. Steigen die Löhne, steigen auch die Renten. Das ist gerade für uns in Ostdeutschland wichtig. Bei uns haben die meisten Menschen als einziges Alterseinkommen die gesetzliche Rente. Auch die Rentnerinnen und Rentner müssen ein auskömmliches Einkommen haben“, sagte die Ministerpräsidentin.

Kritik daran, dass es beim gesetzlichen Renteneintrittsalter und der Möglichkeit zum vorzeitigen Renteneintritt für besonders langjährige Versicherte bleibt, wies Schwesig zurück. „Wer länger arbeiten will, hat die Möglichkeit dazu. Aber wer nach einem langen Arbeitsleben in den Ruhestand geht, sollte das mit spätestens 67 Jahren tun können.

Das Rentenalter wird aufgrund der demografischen Entwicklung bereits in mehreren Stufen auf 67 Jahre bzw. 65 Jahre für besonders langjährig Versicherte angehoben. Die Forderungen nach einem höheren Renteneintrittsalter sind inakzeptabel. Auch in dieser Hinsicht muss die Rente verlässlich bleiben.“

Probealarm in Dänemark

Auch Handys in MV können Warnmeldung empfangen

Schwerin – Am Mittwoch findet in Dänemark ein landesweiter Warntag statt. Auch in Mecklenburg-Vorpommern kann es in Grenznähe zum Empfang der dänischen Testwarnmeldung um 12 Uhr auf deutschen Mobiltelefonen kommen.

Die dänischen Behörden testen jedes Jahr im Mai die physischen Sirenen, um die Bevölkerung über eine Notsituation zu informieren. Neu hingegen ist das digitale Warnsystem, das 2023 eingeführt wurde. Wie auch in Deutschland beim bundesweiten Warntag jährlich im September, werden Sirenen und Mobiltelefone genutzt, um die Bevölkerung im Katastrophenfall zu alarmieren.

Das mobile öffentliche Warnsystem in Dänemark nutzt auch das so genannte Cell Broadcast, um Warnungen an Mobiltelefone in einem betroffenen Gebiet zu senden. Wer ein neueres Mobiltelefon mit einem aktualisierten Betriebssystem hat und sich in einem gefährlichen Bereich befindet, erhält automatisch Warnungen über das Mobiltelefon.

Die dänischen Behörden haben die Möglichkeit, die Öffentlichkeit über Dachsirenen sowie über ein mobiles öffentliches Warnsystem namens „S!RENEN“ zu warnen. Mit diesem System können die Polizei und Behörden mit Ton und Text auf die Situation aufmerksam machen und Anweisungen an die Betroffenen geben.

Diese Alarmierung erfolgt über einen speziellen und unverwechselbaren Ton, der etwa zwölf Sekunden andauert. Die dänischen Behörden testen einmal im Jahr, am ersten Mittwoch im Mai um 12 Uhr, die öffentlichen Warnsysteme. Neben den seit den 90er-Jahren bestehenden Dachsirenen wurde im vergangenen Jahr das digitale Warnsystem über das Cell Broadcast eingeführt. Damit erfüllt Dänemark die EU-Richtlinie von 2018, die fordert, alle Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb der EU über ihre Mobiltelefone im Falle einer Krise oder Katastrophe zu warnen, die sich im jeweiligen Land befinden.

Schwesig begrüßt Rentenerhöhung

Schwerin – Die Renten in Deutschland steigen zum 1. Juli 2024 deutlich an. Der bundesweit einheitliche Rentenwert wird um 4,57 Prozent angehoben. Das beschloss die Bundesregierung heute in Berlin. Damit ist der Zuwachs höher als die aktuelle Inflationsrate.

„Das ist eine gute Nachricht für die Rentnerinnen und Rentner“, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig am Rande einer Landtagssitzung in Schwerin. „Die Generation der heutigen Rentnerinnen und Rentner hat ganz überwiegend ein Leben lang hart gearbeitet. In den ostdeutschen Bundesländern musste diese Generation dazu noch die schwierigen Umbrüche nach 1990 bewältigen. Es ist gut, dass der Rentenwert deutlich angehoben wird. Und es ist richtig, dass wir heute einen einheitlichen Rentenwert in Ost und West haben“, erklärte die Ministerpräsidentin.

Es habe in den letzten Wochen immer wieder Debatten über die Zukunft der Rente und sogar über Nullrunden gegeben. „Die Rente muss verlässlich bleiben“, sagte Schwesig. „Ich bin deshalb sehr dankbar, dass Bundesarbeitsminister Heil trotz der Attacken auf die gesetzliche Rente oder gar Forderungen nach Nullrunden bei seinem Kurs geblieben ist. Es geht bei der Rente immer auch um die Anerkennung der Lebensleistungen der älteren Bürgerinnen und Bürger unseres Landes.“

Meinungs- und Medienfreiheit

Schwesig: Demokratien leben von Meinungs- und Medienfreiheit

Schwerin – Ein klares Bekenntnis zum Erhalt von Frieden, Freiheit und Demokratie gaben die Parlamentspräsidentinnen und Präsidenten der 27 EU-Staaten auf ihrer dreitägigen Konferenz in Palma de Mallorca. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig als Bundesratspräsidentin vertrat zusammen mit Bundestagspräsidentin Bärbel Bas Deutschland bei dem Treffen in Spanien. Unter Vorsitz der spanischen Parlamentspräsidentin Francina Armengol, die in ihre Heimatregion eingeladen hatte und dem Vorsitzenden des spanischen Senats Pedro Rollán erörterten die Teilnehmenden die aktuelle geopolitische Lage in Europa und der Welt sowie die wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen für Europa. Spaniens König Felipe VI. begrüßte die Teilnehmenden im historischen Palast von Palma.

Schwesig betonte: „Wir sind uns einig, dass durch den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine, die Friedensordnung in Europa in Gefahr ist und wir weiter mit militärischer, finanzieller und humanitärer Hilfe als EU-Staaten die Ukraine unterstützen müssen.“ Die Konferenz hob die Bedeutung der parlamentarischen und freiheitlichen Demokratie hervor. Die EU will sich stärker gegen Falsch-Informationen und Fake-News sowie Cyber-Kriminalität zur Wehr setzen. „Die Demokratien leben von Meinungs- und Medienfreiheit auf der Basis von Wahrheit“, so Schwesig.

Die Parlamentspräsidentinnen bekräftigten, wie wichtig Frauen in Führungspositionen für weitere Fortschritte bei der Geschlechtergerechtigkeit sind und plädierten für die konsequente Bekämpfung von sexualisierter Gewalt. „Gerade in Kriegsregionen sind Frauen von Gewalt verstärkt betroffen. Sexuelle Gewalt wird systematisch als Kriegswaffe eingesetzt. Das muss konsequent geahndet werden“, so die Bundesratspräsidentin. Manuela Schwesig vertrat die 16 Länder bei der internationalen Konferenz, die einmal im Jahr durch das Land, welches den EU-Vorsitz hatte, ausgerichtet wird.

Während der Konferenz nutze die Bundesratspräsidentin die Möglichkeit, die Kontakte, um die guten Verbindungen der Länderkammer mit anderen Parlamenten in Europa zu vertiefen. Sie tauschte sich mit Kolleginnen und Kollegen aus Polen, den Niederlanden, der Schweiz, Österreich, Slowenien, Tschechien, Spanien, Frankreich, Belgien, Estland und Litauen aus. Daneben gab es Gespräche mit Gästen der Konferenz wie dem Parlamentspräsidenten aus Kanada.

Startchancen-Programm kann umgesetzt werden

Oldenburg: Bildungs- und Chancengerechtigkeit von Schülerinnen und Schülern stärken

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern steht bei der Umsetzung des Startchancen-Programms in den Startlöchern. Das Kabinett hat am Vormittag die Bund-Länder-Vereinbarung und die Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder gebilligt. Damit ist der Weg für die Unterzeichnung der Vereinbarungen frei. Für den Frühsommer ist die formale Unterzeichnung durch die Kultusministerinnen und Kultusminister der Länder sowie die Bundesministerin für Bildung und Forschung vorgesehen. Das Startchancen-Programm wird mit Beginn des Schuljahres 2024/2025 umgesetzt. Es hat eine Laufzeit von 10 Jahren.

„Mit dem Startchancen-Programm stärken wir die Bildungs- und Chancengerechtigkeit von Schülerinnen und Schülern“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Noch immer hängt in Deutschland der Bildungserfolg von Kindern und Jugendlichen stark von der sozialen Herkunft ab. Das kann und darf so nicht bleiben. Das Startchancen-Programm setzt genau hier an. Wir fördern das Talent und das Potenzial von Schülerinnen und Schülern, damit sie Erfolg haben und selbstbestimmt leben können. Das ist eine echte Zukunftsinvestition“, betonte Oldenburg.

Das Startchancen-Programm fußt auf drei Programmsäulen:

  • Säule I: Investitionsprogramm für eine zeitgemäße und förderliche Lernumgebung
  • Säule II: Chancenbudget für bedarfsgerechte Lösungen zur Schul- und Unterrichtsentwicklung
  • Säule III: Personal zur Stärkung multiprofessioneller Teams

Mit dem Startchancen-Programm werden 4.000 allgemein bildende und berufliche Schulen in Deutschland unterstützt, an denen ein hoher Anteil sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler lernt. In Mecklenburg-Vorpommern sollen 41 Grundschulen, 19 Regionale Schulen bzw. Gesamtschulen und 11 berufliche Schulen vom Startchancen-Programm profitieren. Die Schulauswahl erfolgt anhand abgestimmter, wissenschaftsgeleiteter Kriterien.

Der Bund gibt dabei die Dimensionen „Armut“ und „Migrationshintergrund“ vor. „Wir stimmen uns in diesen Wochen auch mit den Schulträgern und Schulleitungen ab, an welchen Schulen das Programm umgesetzt werden soll. Nach Abschluss der Gespräche werden wir die Auswahl gemeinsam mit dem Städte- und Gemeindetag und mit dem Landkreistag vorstellen“, kündigte die Ministerin an.

Für das Startchancen-Programm stellt der Bund bis zu einer Milliarde Euro jährlich zur Verfügung. Die Länder engagieren sich in gleichem Umfang. Dabei können schon bestehende Programme angerechnet werden. Mecklenburg-Vorpommern rechnet über das Startchancen-Programm mit 17 Millionen Euro pro Jahr.

Aalschonzeit für die Nordsee festgelegt

Berlin – Zum Schutz des Europäischen Aals (Anguilla anguilla) hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) sowie nach Anhörung der Küstenländer eine Schonzeit für 2024/2025 für die Berufsfischerei an der Nordsee vom 1. September 2024 bis 28. Februar 2025 festgelegt.

An der Ostsee hingegen gilt eine EU einheitliche Schonzeit vom 15. September 2024 bis zum 15. März 2025, die sich direkt aus der EU-Verordnung ableitete, nachdem sich die Anrainer auf keine einheitliche andere Schonzeit einigen konnten. Neben dem ganzjährigen Aalfangverbot für die Freizeitfischerei gilt in den jeweils festgelegten Schonzeiten auch ein striktes Aalfangverbot für die Berufsfischerei. Unbeabsichtigt mitgefangene Aale sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.

Dazu erklärt Agrarstaatssekretärin Elisabeth Aßmann: „Sicherlich bedarf es aufgrund des bereits seit den 1980er Jahren andauernden massiven Rückgangs des Aalbestands in Deutschland und Europa eines besonderen Schutzes, sowohl der Jungaale als auch der in die Sargassosee abwandernden adulten Blankaale, sowie weiterer Maßnahmen wie des Aalbesatzes. Gleichzeitig sollten die getroffenen Regelungen für jedermann verständlich und in Nord- und Ostsee möglichst einheitlich sein.

Nach übereinstimmender Auffassung der Küstenbundesländer liegt eine hinreichend valide Datengrundlage vor, um eine einheitliche Schonzeit in Nord- und Ostsee zwischen dem 15. September 2024 und dem 15. März 2025 solide zu begründen. Ich bedauere, dass es den Bundesministerien leider an dem politischen Willen gefehlt hat, eine einheitliche Schonzeit an Ost- und Nordsee auszuweisen und auch konsequent gegenüber der Europäischen Kommission zu vertreten.“

Speziell für die Küstengewässer in Mecklenburg-Vorpommern gilt die Allgemeinverfügung zum Fangverbot für den Schutz des Europäischen Aals des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei vom 19. Januar 2024.  Damit wird der Artikel 13 der Verordnung (EU) 2024/257 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2024, 2025 und 2026 für bestimmte Fischbestände in Unionsgewässern vom 10. Januar 2024 („TAC- und Quotenverordnung“) untersetzt.

Schon in der Pressemitteilung 014/2023 vom 18.01.2023 hatte der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus,  auf die Unverhältnismäßigkeit von Aal-bezogenen Maßnahmen im EU-Fischereirecht hingewiesen.

Flächenmanage­ment­grundsätze M-V/BVVG

Einigung auf neue Flächenmanage­ment­grundsätze der BVVG

Berlin – Am 11. April 2024 wurde im Bundesfinanzministerium in Berlin auf Staatssekretärsebene die Einigung auf die zukünftigen Flächenmanagementgrundsätze (FMG) der BVVG unterzeichnet. Damit gehe ein mehrjähriger und intensiver Verhandlungsprozess zwischen den neuen Bundesländern, dem BMEL und dem BMF zu ende, so Mecklenburg-Vorpommerns Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus:

„Ich bin sehr froh, dass die unterschiedlichen Interessen jetzt unter Wahrung des Koalitionsvertrages und der landesspezifischen Interessen Mecklenburg-Vorpommerns geeint sind. Die neuen FMG tragen dazu bei, dass die BVVG-Flächen nicht mehr verkauft oder nach Höchstgebot verpachtet werden, was bislang gängige Praxis war und die Pachtpreise insgesamt in die Höhe getrieben hat.

M-V hat auch sein Ziel erreicht, auf seinem Territorium liegende dass BVVG-Flächen, die von konkreten kostenfrei in Klima- und Moorschutzprojekten betroffen sowie zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie erforderlich sind, unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden einbringen zu können. Damit konnten wir einen wichtigen Punkt aus dem Koalitionsvertrag erfüllen und eine langjährige Forderung ist endlich durchgesetzt.“

Soweit sich die ökologischen Anbauverbände einerseits und die konventionell wirtschaftenden Betriebe benachteiligt wähnen, erscheint der am Ende gefundene Kompromiss austariert. Die ab dem 12.04.2024 zur Anwendung kommenden FMG verfolgen das Ziel der Gleichstellung mit Blick auf eine nachhaltige Bewirtschaftung, so Agrarstaatssekretärin Elisabeth Aßmann:

„Die Würdigung der Nachhaltigkeit bei der Verpachtung der Flächen war von Anfang an die wesentliche Prämisse bei der Erarbeitung neuer Grundsätze. Nachhaltigkeit ist nicht nur durch eine ökologische Wirtschaftsweise zu erzielen. Es ist auch vereinbart, die Ergebnisse der Verpachtungsrunde 2024 zu analysieren. Ungewollte Verwerfungen können im kommenden Jahr nachjustiert werden.“

Bevorstehende Krankenhausreform

Drese: Krankenhäuser in MV stehen nach Reform besser da als vorher

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese sieht in der bevorstehenden Krankenhausreform eine große Chance, um die Krankenhauslandschaft in Mecklenburg-Vorpommern zukunftssicher und finanziell nachhaltig aufzustellen.

„Bei allen noch notwendigen Nachjustierungen im Gesetz: wenn die Krankenhausreform in zentralen Punkten so umgesetzt wird, stehen die Krankenhäuser in MV deutlich besser da als ohne Reform“, sagte Drese am (heutigen) Mittwoch bei einem Pressegespräch bei der Ärztekammer MV in Rostock.

Der dem Ministerium vorliegende Referentenentwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) enthält nach Ansicht von Drese viele gute Ansätze und auch Regelungen, die für ostdeutsche Flächenländer besonders wichtig sind.

„Wir haben etwa im Gesetzentwurf erreicht, dass die Sonderzuschläge für Krankenhäuser, die zur Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung notwendig sind, erhalten bleiben und erhöht werden. Das betrifft in Mecklenburg-Vorpommern 26 von 37 Krankenhäusern“, verdeutlichte Drese.

Für Sicherstellungshäuser gebe es außerdem dauerhafte Ausnahmeregelungen, was die Einhaltung von Mindestkriterien betrifft.

Die Ministerin führte zudem aus, dass die kommenden Jahre bis zum Wirksamwerden der Krankenhausreform für einige Kliniken schwierige Jahre werden können. Aber die Länder hätten nach zähen Verhandlungsrunden mit dem Bund Überbrückungshilfen zur Umsetzung der Reform erkämpft. So werde der Krankenhausstrukturfonds II bis 2025 verlängert und ab 2026 stehe ein neuer Transformationsfonds zur Verfügung mit einem Gesamtvolumen von 50 Milliarden Euro, die zur Hälfte von den Ländern und zur Hälfte aus dem Gesundheitsfonds der Krankenkassen finanziert werden sollen.

Die Krankenhausreform sei ein komplexer und langwieriger Prozess. „Wenn die aktuellen Zeitpläne des Bundes eingehalten werden, wissen wir erst im März 2025 alle konkreten Rahmenbedingungen, auf deren Grundlage wir dann die Reform im Land konkret ausgestalten können.

Drese: „In MV haben wir bereits eine starke Konsolidierung der Krankenhauslandschaft durchgeführt, daher sind alle Krankenhausstandorte für eine flächendeckende Versorgung von Bedeutung. Allerdings wird es auch bei uns Veränderungen geben, was die Verteilung von Leistungsgruppen auf die Standorte betrifft, insbesondere bei spezialisierten Leistungsgruppen.“

Nationale Hafenstrategie

Nationale Hafenstrategie unterstreicht Bedeutung der deutschen Seehäfen – Küstenländer sehen nationale Aufgaben

Schwerin – Die Küstenländer begrüßen den heutigen Beschluss einer Nationalen Hafenstrategie durch das Bundeskabinett. Damit liegt erstmals in Deutschland eine solche Strategie vor. Die Häfen in Europas größter Volkswirtschaft, die wie kaum ein anderes Land der Europäischen Union auf den Außenhandel setzt, liegen im unmittelbaren nationalen Interesse des Bundes und aller Bundesländer. Ihr Unterhalt ist nicht alleinige Aufgabe der Länder, in denen die Seehäfen liegen, sondern ein gemeinsames Anliegen.

Ines Jesse, Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern: „Die zukunftssichere Aufstellung der Häfen in den norddeutschen Küstenländern ist eine gesamtdeutsche Aufgabe. Für die Umsetzung der daraus resultierenden bevorstehenden nationalen Aufgaben bedarf es einer soliden Finanzausstattung durch den Bund – insbesondere zum Ausbau und zur Anpassung der Seehafeninfrastruktur. Nationale Aufgaben sind national zu finanzieren, damit Deutschland wettbewerbsfähig ist und bleibt – und die Wertschöpfung vor Ort realisiert werden kann.“

Dem Beschluss des Bundeskabinetts war ein mehrjähriger intensiver Erarbeitungsprozess vorausgegangen, in den sich die Küstenländer mit konkreten Forderungen eingebracht haben. Die gemeinsamen Erwartungen der Küstenländer an diese neue Hafenstrategie einschließlich der wichtigsten Frage zur künftigen Finanzierung der deutschen Seehäfen wurden im Rahmen des 11. Hafenentwicklungsdialoges der Küstenländer mit dem Bund noch einmal unterstrichen. Die zuständigen Ministerinnen, Minister und Senatorinnen aus Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern erklären daher gemeinsam:

Eine Nationale Hafenstrategie geht einher mit nationaler Verantwortung! Den begonnenen Dialog mit dem Bund und den übrigen Bundesländern werden wir auf Grundlage der heute beschlossenen Strategie konstruktiv und verlässlich fortführen. Dabei stehen die Küstenländer klar zu ihrem Auftrag und zu ihrer Verantwortung, die Leistungsfähigkeit der Seehäfen für den deutschen Außenhandel zu erhalten und auszubauen. Die Energiewende und die Dekarbonisierung sind ohne Häfen nicht zu machen. Die Küstenländer sind aber allein nicht in der Lage, die erheblichen Investitionen angesichts der nun anstehenden nationalen Herausforderungen und Aufgabenstellungen der Energiewende, des Klimawandels und auch der Sicherheit eigenständig zu lösen.

In der Nationalen Hafenstrategie werden den Häfen wichtige Zukunftsaufgaben im Bereich der Energiewende, der Transformation der Industrie, der Versorgungs- und Produktionssicherheit, der neuen Sicherheitsarchitektur im Rahmen der NATO-Mitgliedschaft und auch dem notwendigen Kampf gegen den Schmuggel illegaler Güter wie Drogen und Waffen zugewiesen. Die Nationale Hafenstrategie zeigt die immensen Herausforderungen auf, vor denen Deutschland steht und für deren Bewältigung leistungsfähige Häfen unbedingt erforderlich sind.

Die Seehäfen garantieren im Verbund mit der See- und Binnenschifffahrt die Versorgungssicherheit in weiten Teilen der Bundesrepublik und auch der benachbarten Staaten. Sie sorgen dafür, dass Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbraucher Güter, Rohstoffe und Energie zuverlässig erhalten und ermöglichen den Export, der für Deutschland überragende wirtschaftliche Bedeutung hat. Die Seeschifffahrt sichert den Zugang zum globalen Warenaustausch. Über 60 Prozent des deutschen Im- und Exportes erfolgen auf dem Seeweg. Zudem generieren die Seehäfen Wertschöpfung und Arbeitsplätze weit über die Grenzen der jeweiligen Region hinaus.

Die Küstenländer begrüßen daher, dass der Bund angekündigt hat, zeitnah konkrete Vorschläge zur Umsetzung wesentlicher Bausteine der Nationalen Hafenstrategie einschließlich der Finanzierung vorzulegen. Eine bundesweite Förderung für die See- und Universalhäfen und ein erhöhter Ausgleich für die besonderen finanziellen Belastungen durch die Seehäfen (Hafenlasten) muss der nächste Schritt nach Vorlage dieses Papiers sein, um ins Handeln zu kommen.