Fluggastrechte in der EU reformieren

Verbraucherschutzministerin Jacqueline Bernhardt wirbt vor der Fachkonferenz für einen entsprechenden Beschlussvorschlag aus M-V

Schwerin – „Die praktische Umsetzung der Fluggastrechte-Verordnung weist erhebliche Mängel auf. Für viele Verbraucherinnen und Verbraucher ist der Rechtsweg immer noch zu kompliziert und zu undurchsichtig, was sie davon abhält, ihre Rechte bei Nichtbeförderung, Flugausfall oder Verspätungen von Flügen wahrzunehmen. Es ist daher überfällig, dass auf EU-Ebene die über zwanzig Jahre alte Fluggastrechte-Verordnung überprüft wird.

Die neue Bundesregierung soll sich nachhaltig für eine Reform einsetzen. Von dieser Bitte an die Bundesregierung möchte ich meine Kolleginnen und Kollegen auf der Konferenz der Verbraucherschutzministerinnen und Verbraucherschutzminister überzeugen“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt vor der Konferenz der Verbraucherschutzministerinnen und Verbraucherschutzminister in Berlin.

„In der Fluggastrechte-Verordnung sollte künftig verankert werden, dass Ausgleichs- und Erstattungsansprüche innerhalb von zwei Werktagen im Rahmen eines automatisierten Verfahrens erfüllt werden. Zumindest sollten Luftfahrtunternehmen dazu verpflichtet werden, ein einheitliches Muster für die Geltendmachung von Ansprüchen nach der Fluggastrechte-Verordnung bereitzustellen. Wichtig ist mir auch, dass geprüft wird, ob und wie der unbestimmte Rechtsbegriff der ‚außergewöhnlichen Umstände‘ konkretisiert werden kann“, so Verbraucherschutzministerin Jacqueline Bernhardt.

„Für eine verbesserte Rechtslage der Verbraucherinnen und Verbraucher sollten Luftfahrtunternehmen zukünftig auch zu mehr Verbindlichkeit verpflichtet werden. Dazu gehören neben der Information über die Fluggastrechte auch die Nennung einer ladungsfähigen Anschrift, einer qualifizierten E-Mail-Adresse sowie der zuständigen Schlichtungsstelle. Darüber hinaus sollte europaweit der Sanktionsrahmen für Verstöße gegen die Verpflichtungen aus der Fluggastrechte-Verordnung harmonisiert werden.

Außerdem hatte die VSMK schon mehrfach Verbesserungen der Fluggastrechte gefordert. Es ging zum Beispiel um eine verbraucherfreundlichere Regelung der Vorkassepraxis: Bei Flugbuchungen sollte überprüft werden, inwieweit die bisher übliche vollständige Vorleistung der Fluggäste, die nicht selten weit vor dem Abflugtermin erfolgt, unterbunden oder zumindest eingeschränkt werden kann. Denn die in den vergangenen Jahren zu beobachtenden Insolvenzen von Airlines führten oftmals zum vollständigen Geldverlust der Verbraucherinnen und Verbraucher. Auch diese Bitte sollte von der VSMK ausgehen“, sagt Ministerin Bernhardt.

Ostdeutsches Wirtschaftsforum

Schwesig: Energiepreise senken, Investitionen starten, Bürokratie abbauen

Bad Saarow – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat bei der Eröffnung des Ostdeutschen Wirtschaftsforums in Bad Saarow gefordert, dass die neue Bundesregierung zügig Maßnahmen ergreift, um die Wirtschaft wieder in Fahrt zu bringen.

 „Das Wichtigste für die Wirtschaft ist die Senkung der Energiepreise, der Anschub von Investitionen und der Abbau für Bürokratie. Da müssen jetzt sichtbare Maßnahmen in den ersten 100 Tagen kommen“, sagte die Ministerpräsident bei der Eröffnung der dreitägigen Konferenz.

Die hohen Strompreise in Deutschland würden die Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft gleichermaßen belasten. „Wir brauchen dauerhaft niedrigere Energiepreise für unsere Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen. Und wir brauchen faire Netzentgelte, die den Produktionsregionen erneuerbarer Energie Vorteile verschaffen, anstatt sie für ihre Investitionen zu bestrafen. Es muss jetzt alles getan werden, um die Wirtschaft im Osten und in ganz Deutschland kraftvoll anzukurbeln“, so die Ministerpräsidentin weiter.

Das im Vorfeld des Ostdeutschen Wirtschaftsforums erhobene Trendbarometer zeige, dass die ostdeutschen Unternehmen viel Potenzial in ihrer Region sehen, gleichzeitig aber Zweifel haben, dass dieses Potenzial auch abgerufen werden kann. So würden 60 Prozent der befragten Unternehmen daran zweifeln, dass die Bundesregierung wirksame Wachstumsimpulse für die deutsche Wirtschaft setzen wird. Schwesig zeigte sich überzeugt, dass vor allem das Sondervermögen zur Modernisierung der Infrastruktur einen wichtigen Wachstumsimpuls setzen werde.

„Mit dem Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro, das Bundestag und Bundesrat schon beschlossen haben, können wir den Investitionsstau in Deutschland angehen. Wir können in Straßen, Schienen und Brücken investieren, in gut ausgestattete Kitas und Schulen, in moderne Krankenhäuser, in Wissenschaft, Forschung und Digitalisierung“, sagte Schwesig.

In ihrer Rede würdigte die Ministerpräsidentin die wirtschaftliche Entwicklung Ostdeutschlands in den letzten 35 Jahren. „Ostdeutschland hat sich in diesen 35 Jahren enorm entwickelt: seine Wirtschaftskraft, seine Lebensqualität, das Aussehen unserer Städte und Dörfer.“ Dennoch müsse weiter am Abbau von Benachteiligungen gearbeitet werden, sagte Schwesig und verwies auf die immer noch unterschiedlichen Löhne in Ost und West, die geringeren Vermögen und die geringere Zahl an großen Unternehmen.

„Bei allen Sorgen muss Ostdeutschland selbstbewusst seine Stärken zeigen. Wir haben großes Potenzial“, sagte die Ministerpräsidentin. So seien die ostdeutschen Länder Vorreiter bei der Energiewende. In den 35 Jahren seit der Deutschen Einheit seien wirtschaftliche Schwerpunkte entstanden, von denen der gesamte Osten profitiere, zum Beispiel die maritime Industrie in Mecklenburg-Vorpommern.

Ein weiteres Potenzial sei die Zusammenarbeit im demokratischen Ostseeraum. Schwesig rief dazu auf, dieses Potenzial stärker zu nutzen: „Die Märkte des demokratischen Ostseeraums bieten gerade für die ostdeutsche Wirtschaft große Chancen. Über die Häfen Mecklenburg-Vorpommerns haben wir kurze Wege nach Skandinavien und in die baltischen Staaten. Polen ist unser direkter Nachbar. Ich war gerade erst diese Woche mit einer Wirtschaftsdelegation in Lettland. Dabei ist sehr deutlich geworden, dass es auch dort ein großes Interesse gibt, noch enger wirtschaftlich zusammenzuarbeiten. Zum Beispiel bei der Digitalisierung oder beim Ausbau der erneuerbaren Energien.“

Umweltminister appellieren an Bundesregierung

Schwerin – Zum Abschluss der 104. Umweltministerkonferenz im saarländischen Orscholz fordert Umwelt- und Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus die neue Bundesregierung gleich auf mehreren Feldern zu zügigem Handeln auf:

Elementarversicherung

„In Anbetracht zunehmender Extremwetterereignisse muss die Finanzierung zur Beseitigung der Schäden geklärt werden. Dabei sind insbesondere auch die Schadensereignisse im Küstenbereich zu berücksichtigen. Die gegenwärtig geringe Versicherungsquote in Deutschland macht regelmäßig den Einsatz von Steuermitteln erforderlich.

Darum muss ein verpflichtendes Angebot des Versicherers zur Absicherung von Elementarschäden für aktuelle und zukünftige Kunden in der Wohngebäudeversicherung sowie die Einführung einer staatlichen Rückversicherung gegen diese Risiken im Rahmen der Umsetzung des Koalitionsvertrags von Union und SPD zügig erfolgen. Für ein Eigenheim bedeute dies Mehrkosten in der Höhe von ca. 200 Euro pro Jahr“, so Backhaus.

Bestandsmanagement Wolf

Eine Arbeitsgruppe der Länder mit dem Bund wurde eingerichtet, um die Kriterien für die wissenschaftliche Begründung zur Feststellung des Erhaltungszustandes der Art Wolf festzulegen. Dazu erklärt Minister Backhaus: „Niemandem – und vor allem nicht den Weidetierhaltern – ist das bisher bestehende System für die artenschutzrechtliche Be­wertung der Art Wolf noch zu erklären“, so der Minister.

„Künftig müssen Bundesnaturschutz- und Bundesjagdgesetz die Voraus­setzungen dafür liefern, dass gerichtsfeste Entnahmen von übergriffigen Wölfen möglich sind. Hier erwarte ich umgehende Initiativen des Bundes. Auch erwarte ich eine stärkere Betei­ligung des Bundes und der EU bei der Absicherung der Finanzierung von Maßnahmen der Prävention und des Schadensausgleiches nach Wolfsübergriffen.

Dennoch bleibt der Wolf natürlich eine geschützte Art. Geregelt werden muss die Entnahme auffälliger Wölfe, mehr nicht“, so Backhaus, der ergänzt: „Es muss Schluss damit sein, dass durch die fehlende Handlungsfähigkeit des Staates hier derzeit keine Regelungs­möglichkeit besteht. Dies führt zum Vertrauensverlust der Menschen in die Politik und muss sofort beendet werden, auch im Sinne des geregelten Artenschutzes für den Wolf “, so der Minister.

Munitionsbergung

Minister Backhaus setzt sich erneut für eine sofortige Verbesserung des Meeresschutzes ein: „Die Sicherung der Biodiversität und die Beseitigung der Kriegsaltlasten stehen im Vordergrund der auch im Koali­tionsvertrag des Bundes getroffenen Festlegungen. Daraus wird deutlich, dass die rechtliche Verantwortung für diese Mammutaufgabe beim Bund liegt und ich gehe davon aus, dass die geplante Errichtung eines Kompetenzzentrums für die industrielle Bergung von Munition in Mecklenburg-Vorpommern angesiedelt wird.

Bund und Länder müssen dazu zeitnah ein gemeinsames Finanzierungskonzept erstellen. Diese neue Einrichtung wird wesentlich dazu beitragen, den ökologischen Zustand der Ostsee zu verbessern“, erklärt Minister Backhaus.

Finanzierungsinstrumente für Klimaschutz, Klimaanpassung und Naturschutz

Mit Nachdruck setzen sich die Bundesländer die kurzfristige und gemeinsame Schaffung neuer Finanzierungsinstrumente für die Aufgaben des Klimaschutzes, der Klimaanpassung und des Naturschutzes ein.

„Dies muss jetzt sofort geschehen, damit die Bedarfe noch in die Haushaltsverhandlungen in Bund und Ländern Eingang finden und damit bereits in den kommenden Jahren und nicht erst in ferner Zukunft wirksam werden können. Diese Zeit haben wir nicht“, drängt Backhaus.

Dabei gehe es immer auch um Personalkosten, so der Minister: „Der im Koalitionsvertrag des Bundes formulierte Prüfauftrag zur Frage der Errichtung einer neuen Gemeinschaftsaufgabe Naturschutz und Klimaanpassung sowie für die geplante Errichtung eines Sonderrahmenplans Klimaschutz und Naturschutz sind essentielle und nicht verzichtbare Instrumente zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele.

Wenn das nicht kommt, stehen die Länder weitgehend blank da und können ihre notwendigen Beiträge nicht leisten. Das betrifft im Übrigen auch die Umsetzung der europäischen Wiederherstellungsverordnung in Deutschland“, so Backhaus abschließend.

Chancen für M-V

Schwesig: Koalitionsvertrag im Bund eröffnet Chancen für MV

Schwerin – Der zur Bildung der neuen Bundesregierung abgeschlossene Koalitionsvertrag eröffnet nach Ansicht von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig „Mecklenburg-Vorpommern und ganz Deutschland neue Chancen. Wir brauchen dringend Investitionen, um die Wirtschaft anzukurbeln, die Infrastruktur zu modernisieren und den sozialen Zusammenhalt zu stärken.“

Besonders wichtig sei aus Sicht des Landes das 500-Milliarden-Sondervermögen für die Infrastruktur. „Mit diesem Sondervermögen können wir den Investitionsstau angehen, den wir in Deutschland haben. Wir können in die Verkehrsinfrastruktur investieren: in Straßen, Schienen und Brücken. In Bildung: in gut ausgestattete und moderne Kitas und Schulen. In moderne Krankenhäuser, in Wissenschaft, Forschung und Digitalisierung. Und auch in die Energieinfrastruktur“, nannte die Ministerpräsidentin als wichtigste Ziele.

100 Milliarden des Sondervermögens seien für Investitionen der Länder und Kommunen vorgesehen. „Wir werden hier im Land einen MV-Plan 2035 vorlegen, der sowohl mit den Kommunen als auch mit der Wirtschaft und den Gewerkschaften beraten wird. Das ist unser MV-Weg. Wir haben damit die Chance, Investitionen in die Zukunft unseres Landes auf den Weg zu bringen. Dafür müssen jetzt die Bundesgesetze zur Umsetzung des Sondervermögens zügig kommen.

Dafür werden wir uns in der Ministerpräsidentenkonferenz und im Bundesrat einsetzen. Für mich ist klar, dass ein Schwerpunkt hier im Land die weitere Sanierung von Schulen sein wird. Wir wollen, dass unsere Kinder überall beste Bedingungen vorfinden“, sagte die Ministerpräsidentin.

Auch im sozialen Bereich setze der Vertrag wichtige Akzente. „Für die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern ist besonders wichtig, dass das Rentenniveau stabil bleibt. Bei uns haben die allermeisten Menschen die gesetzliche Rente als einziges Alterseinkommen. Deshalb war das für mich in den Verhandlungen ein besonders wichtiger Punkt. Und wenn die Löhne steigen, müssen auch die Renten nach oben gehen. Dabei bleibt es, ebenso wie bei der Möglichkeit, als besonders langjähriger Versicherter zwei Jahre früher abschlagsfrei in Rente gehen zu können“, informierte die Ministerpräsidentin. Aus Sicht des Ostens sei weiterhin wichtig, dass die Löhne weiter steigen.

Darüber hinaus gebe es weitere gerade für Mecklenburg-Vorpommern wichtige Punkte: „Mecklenburg-Vorpommern ist ein Tourismusland. Deshalb profitieren wir besonders von der niedrigeren Mehrwertsteuer für die Gastronomie. Die vielen Pendlerinnen und Pendler bei uns im Land werden durch die Erhöhung der Pendlerpauschale entlastet. Die Rückvergütung des Agrardiesels ist ein Zeichen des Respekts für unsere Landwirte und für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Landwirtschaft“, zählte Schwesig auf.

Nun gehe es darum, dass die neue Bundesregierung zügig ins Handeln kommt. „Wir brauchen eine stabile und verlässliche Regierung. So wie wir sie hier in Mecklenburg-Vorpommern seit dreieinhalb Jahren haben. Die gemeinsame Regierung aus SPD und Die Linke steht für Verlässlichkeit, für eine gute und zukunftsorientierte Politik für die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern“, betonte Schwesig. Die Landesregierung werde die sich aus dem Koalitionsvertrag auf Bundesebene ergebenden Chancen für die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam nutzen.

Im zweiten Anlauf gewählt

Schwesig gratuliert Merz und wünscht neuer Bundesregierung viel Erfolg

Berlin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute auf der Bundesratsbank an der Bundestagssitzung zur Wahl des neuen Bundeskanzlers teilgenommen. „Ich gratulierte Friedrich Merz und wünsche ihm und seiner Bundesregierung viel Erfolg bei ihrer Arbeit“, sagte die Ministerpräsidentin im Anschluss an die Wahl.

Die Landesregierung werde mit der neuen Bundesregierung konstruktiv zusammenarbeiten. „Das heißt nicht, dass wir immer in allen Punkten einer Meinung sein werden. Aber wir setzen auf Austausch und gemeinsame Lösungen“, sagte Schwesig. Sie hoffe, dass die neue Bundesregierung einen Beitrag zum gesellschaftlichen Frieden leisten könne. „Die Menschen erwarten keinen Dauerstreit. Sie wollen, dass die Probleme des Landes angegangen werden.“

Deutschland stehe vor großen Herausforderungen. „Das Wichtigste ist, die Wirtschaft anzukurbeln. Die Menschen in unserem Land brauchen Arbeit. Eine weitere Aufgabe, die schnell angegangen werden sollte, ist die Absenkung der Strompreise. Davon würden die Wirtschaft und die Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen profitieren“, sagte Schwesig.

Wichtige Aufgaben gebe es auch im sozialen Bereich. „Ein wichtiger Punkt für die Menschen im Osten ist die Stabilisierung der Rente. Bei uns sind 97 Prozent der Rentnerinnen und Rentner auf die gesetzliche Rente angewiesen. Außerdem liegt mir das Thema Familie und Kinder am Herzen. Die Wiedereinführung der Sprach-Kitas ist da ein zentraler Punkt“, sagte die Ministerpräsidentin. Außerdem müsse der versprochene Zukunftspakt für die Kommunen zügig kommen.

Großer Zapfenstreich für Scholz

Schwesig: Olaf Scholz hat Deutschland durch schwierige Zeiten geführt

Schwerin – Im Vorfeld des heutigen Großen Zapfenstreichs hat Ministerpräsidentin Manuela Schwesig die Arbeit des scheidenden Bundeskanzlers Olaf Scholz gewürdigt.

„Olaf Scholz hat Deutschland durch schwierige Zeiten geführt“, erklärte die Ministerpräsidentin. Als er Kanzler wurde, habe sich das Land noch mitten im letzten Winter der Corona-Pandemie befunden. „Er war noch keine hundert Tage im Amt, als Russland seinen Angriffskrieg gegen die Ukraine startete.

Olaf Scholz hat damals richtigerweise von einer „Zeitenwende“ gesprochen. Es galt, Deutschlands Sicherheit zu verstärken, die Energieversorgung zu sichern und die Energiepreise abzufedern. Mit der wirtschaftlichen Krise der letzten Jahre, einer großen Zahl an Flüchtlingen, weiteren internationalen Konflikten und Terrorangriffen im Inneren kamen weitere große Herausforderungen hinzu. Wohl kaum ein anderer Bundeskanzler stand vor so großen und unterschiedlichen Herausforderungen wie Olaf Scholz“, sagte die Ministerpräsidentin.

Scholz habe sich in seinem Amt durch „Erfahrung, Besonnenheit und Verlässlichkeit“ ausgezeichnet. „Bei ihm konnte man sich immer darauf verlassen, dass er das Land nicht in irgendwelche Abenteuer führt“, sagte die Ministerpräsidentin.

„Gleichzeitig hat er wichtige Anliegen wie die Anhebung des Mindestlohns, des Kindergeldes, die Stabilisierung des Rentenniveaus und den Ausbau der erneuerbaren Energien vorangebracht. Ich habe in der Zusammenarbeit mit ihm geschätzt, dass er auch bei großen Herausforderungen immer menschlich und fair geblieben ist.“ Es sei bedauerlich, dass die Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP durch Dauerstreit geprägt war.

„Dieser Streit hat zum Auseinanderbrechen der Regierung und zum Wahlergebnis im Februar 2025 geführt. Ich denke aber, dass man in einigen Jahren noch klarer sehen wird, dass Olaf Scholz als neunter Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland viel für unser Land geleistet hat.“

Koalitionsvertrag: Verantwortung für den Osten

Schwerin – Der vorliegende Koalitionsvertrag für eine Bundesregierung ist das Ergebnis intensiver, konstruktiver und lösungsorientierter Verhandlungen. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig betont, dass sie sich mit Nachdruck eingebracht hat, damit auch die Interessen Ostdeutschlands und insbesondere Mecklenburg-Vorpommerns einen festen Platz in dieser Vereinbarung finden. „Deutschland braucht eine stabile und verlässliche Regierung, die die Probleme anpackt und Vertrauen bei den Bürgerinnen und Bürgern zurückgewinnt – auch in MV.“

„Ich begrüße besonders, dass wir uns im Vorfeld auf ein großes Investitionspaket verständigen konnten“, erklärt Schwesig weiter. „Das Sondervermögen Infrastruktur in Höhe von 500 Milliarden Euro – davon 100 Milliarden Euro für die Länder – bietet uns in MV die Möglichkeit, schneller zu planen, zu bauen und zu modernisieren. Dies betrifft nicht nur den Ausbau von Straßen, Schulen, Kitas und den öffentlichen Nahverkehr, sondern wird auch durch das neue Infrastruktur-Zukunftsgesetz spürbar beschleunigt – ein Anliegen, das ich schon lange vehement vertrete.“

Wichtig ist die Unterstützung der Wirtschaft. Wir werden die Wirtschaft stärker mit besseren Abschreibungsmöglichkeiten, Investitionen und sinkenden Energiepreisen unterstützen. Außerdem wird Bürokratie abgebaut, insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen. Beispielsweise wird die vielfach kritisierte Bürokratie beim Lieferkettengesetz abgeschafft. Und wir werden stärker in die Wissenschaft investieren. Davon wird insbesondere Greifswald als wichtiger Standort in der Fusionsforschung profitieren.

Ein zentrales Anliegen der Regierung in MV ist die Stärkung des ländlichen Raums. „Wir entlasten unsere Landwirte von unnötiger Bürokratie, führen den Agrardiesel wieder vollständig ein und passen die Regelungen für Saisonarbeiter auf 90 Tage an. Darüber hinaus werden die Mittel der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) deutlich erhöht, um gezielt den Hochwasserschutz, unsere Landwirtschaft und lebenswerte Dörfer zu fördern. Gleichzeitig wird der Schutz der Ostsee als besonders betroffenes Binnenmeer mit einem klaren Bekenntnis zu Meeresforschung, nachhaltiger Fischerei und dem Kampf gegen Munitionsaltlasten prioritär behandelt“, erläutert die Ministerpräsidentin.

Auf sozialer und familienpolitischer Ebene hebt Schwesig hervor, dass ein Mindestlohn von 15 Euro bis 2026 ein starkes Signal der Gerechtigkeit an alle Beschäftigten in MV sendet und die Stabilisierung der Rente den Menschen zusätzliche Sicherheit bietet. „Zudem setzen wir wichtige Akzente bei der Stärkung des Ehrenamts, dem Ausbau von Startchancen-Kitas und -Schulen. Das sind bedeutende Investitionen in mehr Bildung in unserem Land.“

Besonders wichtig war es uns, durch Investitionen in den sozialen Wohnungsbau, den Städtebau und die Eigentumsförderung mehr bezahlbaren Wohnraum für Bürgerinnen und Bürger zu schaffen.

Als maritimer Standort bleibt auch die Weiterentwicklung der Häfen und Werften eine zentrale Aufgabe: „Der Einstieg deutscher Werften in die Offshore-Konverterproduktion ist eine echte Zukunftschance und sichert die Arbeitsplätze in Mecklenburg-Vorpommern. Die konsequente Umsetzung der nationalen Hafenstrategie wird zudem die Modernisierung unserer Wasserstraßen und Häfen weiter vorantreiben und so die maritime Wirtschaft nachhaltig stärken.“

Schwesig fasst abschließend zusammen: „Wir haben zentrale Anliegen des Ostens in den Verhandlungen untergebracht. Jetzt muss es darum gehen, die Ergebnisse für die Bürgerinnen und Bürger Schritt für Schritt umzusetzen und für sie sichtbar zu machen.“

Umsetzung des Sondervermögens

Schwesig: Ost-MPs wollen schnelle Umsetzung des Sondervermögens Infrastruktur

Berlin – Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der ostdeutschen Länder haben heute in Berlin eine schnelle Umsetzung des Sondervermögens für die Infrastruktur gefordert.

„Es geht um Investitionen in Wirtschaft und Arbeit, in Kitas und Schulen, in Verkehrswege und Krankenhäuser. Das ist wichtig für Ost und West. Wir brauchen eine Belebung der Wirtschaft. Unsere klare Erwartung ist, dass das Sondervermögen jetzt schnell gesetzgeberisch umgesetzt wird und dass Planungen beschleunigt werden können“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

Die ostdeutschen Regierungschefinnen und Regierungschefs führten auf ihrer Konferenz ein Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern der ostdeutschen Industrie- und Handels sowie Handwerkskammern. „Das wichtigste Thema sind Wirtschaft und Arbeitsplätze. Es ist das wichtigste Ziel, dass wir weiter an Wirtschaftskraft gewinnen“, sagte Schwesig.

Ein entscheidender Punkt seien die Strompreise. „Es darf nicht so bleiben, dass diejenigen Regionen, die beim Ausbau der erneuerbaren Energien vorangehen, weiter benachteiligt werden. Der Netzausbau muss vorangetrieben werden. Der Strom aus erneuerbaren Energien muss auch abtransportiert werden. Unternehmen brauchen mehr Möglichkeiten den erzeugten Strom auch direkt zu nutzen“, sagte Schwesig.

Ein weiteres wichtiges Thema sei die Rente. „Stabile Renten sind für Ostdeutschland ein besonders wichtiges Thema. Denn wir haben nur die gesetzliche Rente“, sagte Schwesig. 97% der ostdeutschen Rentnerinnen und Rentner würden ihr Alterseinkommen allein aus der gesetzlichen Rente beziehen.

Backhaus beim Bauerntag

Koa-Vertrag stärkt Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft

Linstow – Nach einer Woche Koalitionsverhandlungen in Berlin und zwei Tagen Agrarministerkonferenz in Baden-Baden ist Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus heute zu Gast auf dem Bauerntag des Bauernverbandes MV in Linstow.

„Ich habe die Belange des Landes intensiv in die politischen Verhandlungen eingebracht und bin mit dem Ergebnis durchaus zufrieden. Klar ist, es können nicht alle Wünsche erfüllt werden, aber viele Forderungen der Landwirtschaft haben Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden“, betonte er kurz vor Beginn der Veranstaltung.

„Die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft und die Attraktivität der ländlichen Räume als Wohn- und Arbeitsort zu verbessern, ist das erklärte Ziel. Wir haben uns auf ganz konkrete Maßnahmen verständigt, die diesem Ziel Rechnung tragen sollen: die neue Regierung vertritt zum einen die Position, dass die Gemeinsame Europäische Agrarpolitik als eigenständiges Politikfeld mit einem separaten und auskömmlichen EU-Agrarfonds beibehalten werden muss, um stabile Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft und die ländlichen Räume erhalten zu können. Gleichwohl soll die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz, einem bundesweit zentralen Förderinstrument und Kern vieler Länderprogramme, um 500 Millionen Euro jährlich aufgestockt werden. Mit dem Geld sollen die Zukunftsthemen in den überwiegend ländlich geprägten Regionen der Bundesrepublik angegangen werden. Dazu zählen u.a. bessere Mobilitätsangebote, die Errichtung von Mehrfunktionshäusern oder die Umsetzung von Energieprojekten. Das ist für mich ein zentrales Verhandlungsergebnis, da es um die Schaffung von gleichwertigen Lebensverhältnissen geht und der Mehrwert für die Menschen vor Ort direkt erlebbar ist“, erläuterte Minister Backhaus.

Für die Landwirtschaft im Speziellen wurden ebenfalls eine Reihe von Ergebnissen erzielt: „Zum einen sind das finanzielle Entlastungen: Die Agrardieselrückvergütung wird vollständig wiedereingeführt und der Einsatz alternativer Kraftstoffe in der Land- und Forstwirtschaft wird von der Energiesteuer befreit. Das wird viele Betriebe Aufatmen lassen. Was für den einen, wie ein Widerspruch klingt, ist für mich ein wichtiger Kompromiss: Uns allen ist klar, dass klimaschädliche Subventionen durch bessere Alternativen abgelöst werden müssen, aber eben nicht über Nacht und nicht auf Kosten einer Branche, die unser aller Überleben sichert“, erklärte er.

Auch der vielbeschworene Bürokratieabbau soll laut Backhaus kommen: Die Stoffstrombilanz im Düngegesetz soll aufgehoben werden, da sie Experten zufolge keinen Mehrwert für den Gewässerschutz hat, aber umfassende Nachweispflichten für die Betriebe bedeutet. Auch soll der Agrarantrag zusammen mit den Ländern und dem Berufsstand vereinheitlicht werden. Mit den Dokumenten beantragen die Betriebe ihre EU-Agrarförderung. Bürokratische Abläufe sollen so angepasst werden, dass Doppelmeldungen künftig vermieden werden. Die 194 Vorschläge der Länder zum Bürokratieabbau, die bereits der Ampel-Koalition vorlagen, sollen neu bewertet werden.

Der Koalitionsvertrag sendet Minister Backhaus zufolge auch ein klares Signal an die Nutztierhaltung als wichtiges Standbein der deutschen Landwirtschaft. Für den Umbau tierwohlgerechter Ställe sollen bis einschließlich 2028 jährlich rund 1,5 Milliarden Euro bereitgestellt werden, gleichzeitig soll der Bestandsschutz für neue und umgebaute Tierwohlställe auf 20 Jahre hochgesetzt werden. „Tierhaltung und Ackerbau nützen sich gegenseitig. Ohne Nutztierhaltung lässt sich kein effizienter Ackerbau betreiben, ohne Pflanzen ist wiederum keine Nutztierhaltung möglich. Der Fleischkonsum pro Kopf im Jahr ist mit 57 bis 61 kg seit 2000 weitgehend konstant geblieben. Für mich stellt sich deshalb nicht die Frage nach dem ob, sondern nach dem wie wir die Tierhaltung zukünftig gestalten wollen. Tierwohl und Tiergesundheit müssen ganz klar im Fokus stehen.“

Die Entbürokratisierung soll nicht zu einer Absenkung des Niveaus im Umwelt- und Klimaschutz führen. Der Koalitionsvertrag kündigt einen Sonderrahmenplan Naturschutz- und Klimaanpassung an, der jährlich mit einer Milliarde Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds gespeist wird. Geprüft werden soll, diesen Sonderrahmenplan in einer Gemeinschaftsaufgabe Naturschutz und Klimaanpassung (GANK) zu verstetigen.

Die Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmitteln sollen mit dem Ziel der Beschleunigung überprüft werden. Dazu Minister Backhaus: „Für mich gilt nach wie vor das Credo: so viel nötig, so wenig wie möglich. Wir müssen den Umfang und das Risiko beim Pflanzenschutzmitteleinsatz reduzieren, in dem wir die Präzisionslandwirtschaft und den integrierten Pflanzenschutz noch stärker fördern. dennoch müssen wir  die Zulassungsbedingungen für Pflanzenschutzmittel grundlegend verbessern. Deutschland darf hier durch generelle Verbote keinen Sonderweg gehen. Stattdessen brauchen wir auf EU-Ebene eine Strategie, die befristete Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln ermöglicht, wenn keine Alternativen vorhanden sind. In den vergangenen 30 Jahren hat sich die Verfügbarkeit zugelassener Wirkstoffe von 700 auf 200 reduziert. Wir müssen aufpassen, dass wir nicht an der Realität auf dem Feld vorbei agieren. Wissenschaftliche Bewertungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit sollten Grundlage für politische Entscheidungen sein – nicht populistische Verbotsforderungen.“

Minister Backhaus wies zudem darauf hin, dass die BVVG-Flächen zur Verwaltung an die Länder übertragen werden sollen. Eigentümer bleibt der Bund, aber die Flächen werden nicht länger privatisiert; über die Bewirtschaftung der Flächen können nunmehr die Länder entscheiden. Damit sollen vor allem Ausgleich- und Kompensationsmaßnahmen für Infrastrukturvorhaben beschleunigt werden.

Abschließend informierte er, dass das die Änderung des Dauergrünlanderhaltungsgesetzes nun in die Abstimmungsphase mit den Verbänden und anderen Ressorts geht. Hintergrund ist, dass das Gesetz an Bundesrecht angepasst werden soll. Bislang galt hierzulande eine schärfere Regelung, wonach Bewirtschafter mit Grünpflanzen bestandenes Ackerland vor Ablauf von 5 Jahren umbrechen mussten, damit es nicht den Status Dauergrünland erhält. Hat ein Landwirt diese Frist versäumt, musste er nach bisheriger Regelung durch die Umwandlung der Fläche von Ackerland in Dauergrünland einen Wertverlust hinnehmen. Durch die Neuregelung kann Dauergrünland, das ab dem 01.01.2021 entstanden ist, mit wenigen Ausnahmen (in Feuchtgebieten und auf Moorstandorten sowie umweltsensibles Grünland) wieder in Ackerland umgewandelt werden. Betroffen von der Neuregelung sind landesweit ca. 4000 Hektar. Ein Umbruch zur Erhaltung des Ackerstatus ist künftig nicht mehr erforderlich. Das heißt, die Pflugregelung entfällt. Das ist ökonomisch, aber auch ökologisch sinnvoll. Die Landwirte sind nicht mehr gezwungen Grünland umzubrechen. Die Fläche kann auch länger als 5 Jahre als Grünland genutzt werden. Das ist ein Beitrag zur Verbesserung der Biodiversität.

Schuldenbremse und Sondervermögen

Bundesrat stimmt Grundgesetzänderungen zu

Berlin – Die Reform der Schuldenbremse und die Errichtung eines Sondervermögens fanden am 21. März 2025 im Bundesrat klar die für eine Grundgesetzänderung erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit.

Die Grundgesetzänderungen sehen eine teilweise Lockerung der Schuldenbremse vor: Ausgaben für Verteidigung, Zivilschutz und Nachrichtendienste werden ab einer bestimmten Höhe nicht mehr auf die Schuldenregel des Grundgesetzes angerechnet. Dies gilt auch für Militärhilfen für angegriffene Staaten wie die Ukraine. Bisher galten diese Ausnahmen nur für Naturkatastrophen und außergewöhnliche Notsituationen.

Für diese Aufgabenfelder müssen Ausgaben bis zu einer Höhe von einem Prozent des nominellen Bruttoinlandprodukts durch den Haushalt finanziert werden. Sind höhere Ausgaben erforderlich, könnten diese nach der Grundgesetzänderung über die Aufnahme neuer Schulden gedeckt werden.

Auch für die Länder sieht das Gesetz Lockerungen bei der Schuldenbremse vor. Gilt für sie derzeit noch eine Schuldengrenze von Null, dürfen sie künftig zusammen Schulden in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aufnehmen.

Die Grundgesetzänderung sieht auch die Errichtung eines Sondervermögens in Höhe von 500 Milliarden Euro für die Dauer von 12 Jahren vor. Die Gelder dürfen ausschließlich für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 verwendet werden. Auswirkungen auf die Schuldenbremse hat das Sondervermögen nicht. Die Länder können aus dem Sondervermögen 100 Milliarden Euro in ihre Infrastruktur investieren. Ebenfalls 100 Milliarden Euro fließen in den Klima- und Transformationsfonds.

Der bereits drei Jahre andauernde russische Angriffskrieg gegen die Ukraine habe die Sicherheitslage in Europa dramatisch verändert, heißt es in der Begründung der Grundgesetzänderung. Auch ließe der Amtsantritt der neuen US-Regierung nicht erwarten, dass sich die existierenden Spannungen in der internationalen Politik verringerten. Die zukünftige Bundesregierung stünde vor der Herausforderung, die Fähigkeiten der Landes- und Bündnisverteidigung deutlich zu stärken. Eine gesteigerte Verteidigungsfähigkeit setze auch eine ausgebaute, funktionsfähige und moderne Infrastruktur voraus. Diese sei zudem ein maßgeblicher Standortfaktor, der die Wettbewerbsfähigkeit und das Wirtschaftswachstum wesentlich beeinflusse.

Schließlich hätten auch die Länder und Kommunen nach den Krisen vergangener Jahre und angesichts vieler neuer Herausforderungen große Finanzierungsbedarfe, die unabhängig von der aktuellen Wirtschaftslage seien. Diese entstünden beispielsweise durch die Gewährleistung eines modernen Bildungssystems, die Digitalisierung der Verwaltung, die Integration geflüchteter Menschen und die Stärkung des Bevölkerungsschutzes.

Da Bundestag und Bundesrat mit der verfassungsändernden Zwei-Drittel-Mehrheit zugestimmt haben, kann das Gesetz nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Investitionen des Bundes in deutsche Häfen

Berlin – Der Bund solle sich an Investitionen in deutsche Häfen beteiligen. Dies forderte der Bundesrat auf Initiative der Länder Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein in seiner Sitzung am 21. März 2025.

Die deutschen Häfen spielten eine zentrale Rolle im nationalen und internationalen Warenverkehr, heißt es in der Entschließung. Der Ausbau der Häfen sei jedoch nicht nur für die Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft wichtig, sondern auch für neue Aufgaben wie die nationale Verteidigungsfähigkeit und das Gelingen der Energiewende. Die erforderlichen Investitionen würden die finanziellen Spielräume der Länder deutlich übersteigen.

Aktuell sei die Finanzierung und Bewirtschaftung der Hafeninfrastruktur alleinige Aufgabe der Länder und Hafengesellschaften. Dies führe jedoch zu regionalen Ungleichgewichten und unzureichenden Investitionen. Zudem werde die gesamtstaatliche Funktion der Häfen nicht berücksichtigt. Das Grundgesetz weise Bund und Ländern zwar getrennte Aufgaben zu, lasse aber in bestimmten Bereichen eine gemeinsame Wahrnehmung und Finanzierung zu. Der Bund solle daher prüfen, ob eine solche Gemeinschaftsaufgabe „Häfen“ eingeführt werden könne. Diese dürfe aber nicht zu Lasten der anderen, bereits existierenden Gemeinschaftsaufgaben gehen. Auch diese seien für den Fortbestand und die Weiterentwicklung des Industriestandortes Deutschland unverzichtbar.

Die im Grundgesetz verankerte Finanzhilfekompetenz des Bundes ermöglicht, die Länder bei besonders bedeutsamen Investitionen finanziell zu unterstützen. Dies gelte auch für bedeutende Hafenprojekte, welche die regionale Wirtschaftsstruktur verbessern und zum Wirtschaftswachstum beitragen. Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, entsprechende Finanzhilfen des Bundes zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen.

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet, die sich damit befassen wird. Feste Fristen hierfür gibt es nicht.

FDP-Klage politisch ohne Substanz

Schwerin – Die FDP klagt in 5 Bundesländern gegen Grundgesetzänderung und damit die Reform der Schuldenbremse. So will die FPD den Landesregierungen die Zustimmung zum Schuldenpaket im Bundesrat untersagen.

Dazu Finanzminister Dr. Heiko Geue: „Die FDP versucht, das Abstimmungsverhalten von Mitgliedern des Bundesrats gerichtlich festlegen zu lassen. Ziel ist es, eine Zustimmung des Bundesrats zu der morgen anstehenden Grundgesetzänderung zu verhindern.

Zu diesem Zweck wurden durch die FDP Fraktionen in den Landtagen der Bundesländer NRW, Hessen, Baden-Württemberg, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern weitgehend gleichlautende Eilanträge bei den jeweiligen Landesverfassungsgerichten eingereicht.

Die Klage ist rechtlich als auch politisch ohne Substanz. Die FDP hat schon in den letzten Jahren notwendige Investitionen in Deutschland verhindert und damit für viel Streit gesorgt. Diesen Weg will sie jetzt, nachdem sie aus dem Bundestag geflogen ist, auf rechtlichem Weg fortsetzen. Das ist ein Irrweg.“

In NRW wurde die Klage bereits abgelehnt.

Verlängerung der Mietpreisbremse

Verbraucherschutzministerin Jacqueline Bernhardt spricht dazu auf der Regionalkonferenz norddeutschen Wohnungsunternehmen.

Güstrow – „Der Bundesrat hat vor kurzem unter anderem auf Initiative von Mecklenburg-Vorpommern hin beschlossen, einen eigenen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Mietpreisbremse beim Bundestag einzubringen. Das ist ein wichtiger Schritt mit Signalwirkung gegenüber der Bundesregierung und dem Bundestag. Denn wir brauchen weiterhin ein Instrument, um dem Anstieg der Mietpreise in Ballungsgebieten entgegenzuwirken. Ziel ist die Verlangsamung des Mietanstiegs.

Darum hat das Land Mecklenburg-Vorpommern als Mitantragsteller diese Gesetzesinitiative im Bundesrat unterstützt. Die Mietpreisbremse soll noch einmal bis Ende des Jahres 2029 verlängert werden. Damit setzen wir gerade jetzt auch das richtige Zeichen an alle Verbraucherinnen und Verbraucher in einer Zeit, in der Mietpreise vor allem in Ballungszentren drohen zu explodieren. Dem wollen wir Einhalt gebieten. Der Bundestag ist mit der Gesetzesinitiative des Bundesrates aufgefordert, hier zügig zu handeln“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt auf der Regionalkonferenz der norddeutschen Wohnungsunternehmen in Güstrow.

„Mit der Mietpreisbremse wird es auch in Mecklenburg-Vorpommern bis Ende des Jahres 2029 weiterhin möglich sein, den Menschen in einem angespannten Wohnungsmarkt zu helfen. Diese Gebiete können nach der Gesetzesinitiative über den 31. Dezember 2025 hinaus per Landesverordnung als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt eingeordnet werden. Zudem werden die Anforderungen an die Begründung angepasst.

Erfolgt eine wiederholte Bestimmung zum Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt, muss die Begründung darlegen, welche Abhilfemaßnahmen ergriffen wurden. Wir wollen verhindern, dass die finanziell schwächsten und bedürftigen Menschen in unserer Gesellschaft zum Spielball von Vermieterinnen und Vermietern werden. Sie sind durch Energiekosten und Inflation schon deutlich belastet. Mit einem Auslaufen der Mietpreisbremse Ende 2025 hätte eine enorme Mietpreissteigerung gedroht. Vor allem Familien wären dann aufgrund der Mietpreise aus angespannten Wohngegenden verdrängt worden“, sagt Verbraucherschutzministerin Bernhardt.

Die Mietpreisbremse betrifft bundesgesetzliche Regelungen, die den Anstieg der Wohnraummieten in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt verlangsamen sollen. Die Regelungen wurden im Jahr 2015 eingeführt. Die Mietpreisbremse legt– in ihrem Anwendungsbereich – im Kern fest, dass bei der Neuvermietung nicht mehr als zehn Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangt werden darf. Diese Gebiete werden von der Landesregierung festgelegt.

Schwesig: Wir Demokraten sind gefordert, uns aufeinander zuzubewegen

Berlin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute im Bundestag für die bei den Sondierungsgesprächen zur Bildung einer neuen Bundesregierung vorgeschlagenen Grundgesetzänderungen geworben.

„Die Sicherheit von Deutschland ist massiv bedroht durch den brutalen Angriffskrieg von Putins Russland in der Ukraine. Und gleichzeitig ist auch die Sicherheit unserer Wirtschaft bedroht, weil es fehlt an Wachstumsimpulsen, weil es fehlt an der Senkung der Energiekosten durch Investitionen in die Energieinfrastruktur, weil es fehlt an Bürokratieabbau“, erklärte die Ministerpräsidentin. Deutschland brauche gleichermaßen Investitionen in die Bundeswehr und die Verteidigung, in die Wirtschaftsstruktur, in die Bildung und die soziale Infrastruktur. „Das gehört zusammen.“

Schwesig warb dafür, bei den weiteren Beratungen Kompromisse zu finden. „Wir Demokratinnen und Demokraten in Bund und Ländern sind gemeinsam gefordert, uns aufeinander zuzubewegen und die guten Argumente, die alle in ihren Bereichen haben, zusammenzuführen zu einer gemeinsamen, stabilen Lösung für unser Land.“

Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder hätten sich auf ihrer gestrigen Konferenz intensiv mit dem Vorschlag beschäftigt. „Wir Länder begrüßen, dass es neben der Sicherheit endlich das notwendige Infrastrukturpaket gibt“, erklärte Schwesig. Mit Blick auf die weiteren Beratungen im Bundestag sagte die Ministerpräsidentin: „Es gibt einen Punkt, den wir Länder sehr kritisch sehen.“ Das Paket dürfe nicht aufgespalten werden. Es wäre falsch, jetzt nur über die Sicherheit und dann später über die Infrastruktur zu entscheiden. „Wir brauchen jetzt die Investitionen in die Wirtschaft. Wir müssen jetzt die Investitionen für Kitas, Schulen und Krankenhäuser auslösen.“

Schwesig verhandelt in Spitzenrunde

Schwerin – Mehrere Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern werden an den morgen beginnenden Verhandlungen zur Bildung einer neuen Bundesregierung mitwirken.

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig ist Mitglied der „Spitzenrunde“. In der Spitzenrunde werden alle Themen zusammengeführt und final entschieden.

Unterhalb dieser Spitzenrunde werden verschiedene Arbeitsgruppen eingerichtet. Hier wirken die Ministerin für Wissenschaft, Kultur und Bundes- und Europaangelegenheiten Bettina Martin in der Arbeitsgruppe „Bildung, Forschung und Integration“, der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Dr. Till Backhaus in der Arbeitsgruppe „Ländliche Räume, Landwirtschaft, Ernährung, Umwelt“ und der Minister für Inneres, Bau und Digitalisierung Christian Pegel in der Arbeitsgruppe „Digitales“ mit.

„Es liegt im Interesse des Landes, dass wir stark in den Verhandlungen vertreten sind. Die Entscheidungen, die in Berlin getroffen werden, haben Auswirkungen auf das Leben bei uns in Mecklenburg-Vorpommern. Wir wollen die Interessen des Landes in die Verhandlungen einbringen, ob bei der wirtschaftlichen Entwicklung, dem Ausbau der digitalen Infrastruktur, der Absenkung der Energiekosten, bei Kitas und Schulen oder der Entwicklung im ländlichen Raum“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig heute am Rande von Terminen in Berlin.

Darüber hinaus gebe es weitere Vertreter aus Mecklenburg-Vorpommern in den Verhandlungen. „Ich freue mich insbesondere, dass die Staatsministerin für Integration Reem Alabali-Radovan in der Arbeitsgruppe Innen, Recht, Migration und Integration mit dabei ist.“