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Kategorie: Bundesrat / Bundesländer / Politik

M-V will über den Bundesrat Entbürokratisierung erreichen

Berlin – Mecklenburg-Vorpommern hat heute mehrere Initiativen in den Bundesrat eingebracht, die u.a. auf eine spürbare Entlastung von Wirtschaft und Verwaltung sowie auf eine Beschleunigung von Investitionsvorhaben abzielen.

Finanz- und Digitalisierungsminister Dr. Heiko Geue erklärt dazu: „Wir müssen in Deutschland endlich aufhören, über Entbürokratisierung zu reden, sondern sie machen. Nur mit unserem Tun können wir die Wirtschaft entlasten. Ich bitte den Bund und die Bundesländer konkret darum, dass wir gemeinsam die Wirtschaft durch die Aussetzung von Berichtspflichten bis Ende 2027 entlasten und es ermöglichen, dass öffentliche Ausschreibungen deutlich beschleunigt werden: durch eine Verzehnfachung von EU-Ausschreibungsgrenzwerten und eine rechtsichere Nachrücker-Regelung im Ausschreibungsverfahren.“

Eine Initiative fordert eine Reform des Vergaberechts unter dem Leitgedanken „Effizienz durch Deregulierung“. Das Ziel ist eine Entbürokratisierung des Vergaberechts, die eine Beschleunigung, Vereinfachung und Beschleunigung von Vergabeverfahren bewirken soll.

Konkret soll es künftig nach einer Vergabeentscheidung möglich sein, im Falle einer Insolvenz oder Kündigung des erstplatzierten Auftragnehmers ohne neues Vergabeverfahren direkt auf den Zweitplatzierten des ursprünglichen Wettbewerbs zurückgreifen zu können statt wie heute neu ausschreiben zu müssen. Dadurch können kostspielige und langwierige Verzögerungen durch Neuausschreibungen vermieden und Projekte ohne längere Unterbrechung fortgeführt werden.

Außerdem fordert Mecklenburg-Vorpommern eine deutliche Anhebung der EU-Schwellenwerte. Die bestehenden Schwellenwerte führen zunehmend dazu, dass auch kleinere und mittlere Vorhaben in aufwendige EU-weite Vergabeverfahren fallen, die regelmäßig bis zu einem Jahr dauern. Das Land fordert daher eine Anhebung der EU-Schwellenwerte um mindestens das Zehnfache, also auf mindestens über 2 Mio. Euro für Dienstleistungen und über 50 Mio. Euro für Bauvorhaben. Ziel ist es, Vergabeverfahren zu deregulieren, Ressourcen zu schonen und Investitionen schneller umzusetzen.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen tragen nicht nur zum Bürokratieabbau bei, sondern stärken auch die Handlungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung und setzen dringend benötigte Wachstumsimpulse.

Eine weitere Initiative richtet sich gezielt gegen die zunehmende Belastung der Wirtschaft durch Berichtspflichten. Diese soll durch ein befristetes Moratorium für bestimmte nationale Berichtspflichten bis Ende 2027 entlastet werden.

Zudem sollen alle bestehenden Berichtspflichten systematisch auf ihre Notwendigkeit hin überprüft werden, um nur solche Berichtspflichten beizubehalten, die wirklich notwendig, verhältnismäßig und effizient sind.

Schwesig für weitere Entlastungen bei den Kraftstoffpreisen

Berlin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute im Bundesrat für weitere Entlastungen bei den Kraftstoffpreisen und für eine stärkere Versorgungssicherheit geworben. „Mecklenburg-Vorpommern unterstützt ausdrücklich die Forderung nach Einführung eines Tankdeckels nach Luxemburger Vorbild und nach einer Übergewinnsteuer. Es kann nicht sein, dass Spediteure und Handwerker die Übergewinne von großen Konzernen finanzieren. Das hat nichts mit sozialer Marktwirtschaft zu tun“, erklärte die Ministerpräsidentin.

„Wir brauchen darüber hinaus, wie in anderen Krisen auch, zielgerichtete Maßnahmen für die Branchen, die besonders belastet sind. Zum Beispiel die Spediteure und die Landwirte“, sagte Schwesig. Mecklenburg-Vorpommern brachte gemeinsam mit Sachsen-Anhalt zwei Anträge in den Bundesrat ein.

Im ersten Antrag werden weitere Entlastungen für die Autofahrerinnen und Autofahrer gefordert. Der Tankrabatt müsse so lange gewährt werden wie die Krise andauert. Im zweiten Antrag werden gezielte Hilfen für das Verkehrsgewerbe und die Agrarwirtschaft gefordert. Beide Bereiche seien wichtig für die Versorgung der Bevölkerung. Die Anträge werden nun in den Ausschüssen des Bundesrates beraten.

Schwesig erneuerte ihre Forderung nach einem Gipfel beim Bundeskanzler und einem Gesamtpaket „Wir brauchen jetzt ein Gesamtpaket, um die Wirtschaft zu stärken, Energiepreise zu senken, kleinere und mittlere Einkommen zu entlasten und um die Gesundheits- und Rentenreform gemeinsam zu gestalten. Es geht darum, für wirtschaftliche Stabilität und soziale Sicherheit zu sorgen.“

Grünes Licht für Tankrabatt

Berlin – Das Gesetz zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe hat in der Sondersitzung am 24. April 2026 den Bundesrat passiert.

Das Gesetz sieht vor, die Energiesteuersätze für Diesel und Benzin ab dem 1. Mai 2026 für zwei Monate um jeweils 14,04 Cent je Liter zu reduzieren. Einschließlich des darauf anfallenden Umsatzsteueranteils ergebe sich daraus eine Entlastung von bis zu 17 Cent brutto pro Liter. Auf diese Weise würden Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Wirtschaft bei den Kraftstoffpreisen um rund 1,6 Milliarden Euro entlastet, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Ziel des Gesetzes sei es, den Preisschock bei den Spritpreisen kurzfristig zu dämpfen. Aufgrund des Iran-Krieges seien die Energiepreise, insbesondere die Rohölpreise stark gestiegen. Dies könne die Konsumnachfrage verringern. Außerdem werde die wirtschaftliche Entwicklung durch die Unsicherheit und sinkende Zuversicht belastet.

Das Gesetz kann nun nach Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt zum 1. Mai 2026 in Kraft treten.

Bundesrat billigt Grundsicherung

Berlin – Die vom Bundestag beschlossene Umgestaltung des Bürgergeldes zu einer neuen Grundsicherung hat am 27. März 2026 den Bundesrat passiert.

Mit der neuen Grundsicherung möchte die Bundesregierung Sozialleistungen fairer ausgestalten und Missbrauch wirksamer verhindern. Dabei solle der Grundsatz des Forderns und Förderns gelten. Menschen, die Unterstützung brauchen, sollen sich weiterhin auf staatliche Hilfen verlassen können. Wer aber arbeiten kann, müsse daran mitwirken, seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Rechte und Pflichten sollten verbindlicher und Konsequenzen spürbarer werden, so die Bundesregierung. Außerdem sollen Jobcenter Hilfsbedürftige auf dem Weg in Arbeit besser unterstützen und zugleich aber auch den Missbrauch von Sozialleistungen wirksamer bekämpfen können.

Das Gesetz sieht eine Reihe von Maßnahmen vor. Das bisherige Bürgergeld wird in Grundsicherungsgeld umbenannt. Grundsätzlich gilt wieder der Vermittlungsvorrang. Das heißt, es wird zuerst geprüft, ob Betroffene unmittelbar in Arbeit vermittelt werden können. Ist dies nicht möglich, kommen Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen in Betracht. Eine Ausnahme vom Vermittlungsvorrang kann bestehen, wenn die Leistung für eine dauerhafte Eingliederung in Arbeit erfolgversprechender erscheint als die unmittelbare Vermittlung von Arbeit.

Wer arbeiten könne, müsse seine Arbeitskraft in maximal zumutbarem Umfang einsetzen, so dass staatliche Unterstützung entbehrlich werde, so die Bundesregierung. Insbesondere Alleinstehende müssten – sofern zumutbar – in Vollzeit arbeiten. Eltern haben bereits nach Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes, und nicht erst ab dem dritten Lebensjahr, wieder eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen sollen gezielter unterstützt, Jugendliche umfassender beraten werden.

Wer eine Fördermaßnahme abbricht oder sich nicht bewirbt, muss künftig damit rechnen, dass ihm stärker Geldleistungen gekürzt werden als bisher. So kann der Regelbedarf für jeweils drei Monate gemindert werden. Auch wiederholtes Versäumen von Terminen im Jobcenter soll nach einem abgestuften Verfahren sanktioniert werden. In letzter Konsequenz könnten bei Leistungsempfängerinnen und -empfängern, die dauerhaft nicht erreichbar sind, sämtliche Zahlungen einschließlich der Kosten der Unterkunft eingestellt werden.

Auch die Regeln für Arbeitsverweigerer sollen wirkungsvoller und praxistauglicher gestaltet und früher angewandt werden. Der Regelbedarf kann mindestens für einen Monat und weiterhin maximal für zwei Monate eingezogen werden.

Schließlich sollen Kooperationspläne Arbeitssuchenden individuelle Angebote der Beratung, Unterstützung und Vermittlung eröffnen. Wirken sie daran mit, solle die Zusammenarbeit mit den Jobcentern unbürokratisch bleiben. Kommen sie den Vereinbarungen jedoch nicht nach, soll ihre Mitwirkung durch Verwaltungsakte verbindlicher gestaltet werden.

Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt zum überwiegenden Teil am 1. Juli 2026 in Kraft.

Öffentliche Aufträge nur bei Tarifbindung

Bundesrat stimmt Tariftreuegesetz zu

Berlin – Die Länder haben am 27. März 2026 dem Tariftreuegesetz zugestimmt. Der Bund soll künftig Aufträge nur noch an Firmen vergeben, die Tarifverträge einhalten oder ihren Beschäftigten ähnlich gute Bedingungen bieten.

Mit dem Gesetz sollen die Nachteile tarifgebundener Unternehmen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge des Bundes beseitigt werden. Bisher könnten Unternehmen, die keine tarifvertraglichen Arbeitsbedingungen gewähren, aufgrund geringerer Personalkosten Angebote zu günstigeren Konditionen erstellen. Dies hätte Wettbewerbsverzerrungen zur Folge, heißt es in der Gesetzesbegründung. Mit dem Tariftreuegesetz werde der Wettbewerb um öffentliche Aufträge und Konzessionen auf eine faire Grundlage gestellt. Spiegelbildlich entfielen für bislang nicht tarifgebundene Arbeitgeber wirtschaftliche Anreize, von einer Tarifbindung abzusehen.

Das Gesetz betrifft auf Bundesebene Bau- und Dienstleistungen ab einem Auftragswert von 50.000 Euro. Für Aufträge, die unmittelbar der zivilen Verteidigung, der inneren Sicherheit, dem Katastrophenschutz oder den Nachrichtendiensten dienen, gelten die Vorgaben erst ab 100.000 Euro. Lieferverträge sowie alle Aufträge der Bundeswehr bleiben zudem ganz außen vor.

Bürokratie, Nachweispflichten und Kontrollen sollen nach Angaben der Bundesregierung auf ein Minimum begrenzt werden. Das Gesetz sieht vor, dass das Tariftreueversprechen im Vergabeverfahren einfach und unbürokratisch abgegeben werden kann.

Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden und tritt zum überwiegenden Teil am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Schwesig: Es geht um Wirtschaftskraft und Arbeitsplätze

Berlin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute auf der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der ostdeutschen Länder mit Bundeskanzler Friedrich Merz und Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche für die Stärkung der Wirtschaftskraft und eine Absenkung der Kraftstoffpreise geworben.

„Es ist die wichtigste Aufgabe, die Wirtschaft in Deutschland anzukurbeln und Arbeitsplätze zu schaffen und zu sichern. Dabei muss ein besonderes Augenmerk auf den Osten gerichtet werden“, sagte die Ministerpräsidentin im Anschluss an die Konferenz.

Aktuell seien die stark gestiegenen Benzinpreise die größte Sorge vieler Menschen und vieler Unternehmen in ganz Deutschland. „Die Spritpreise müssen jetzt sinken. Dafür hat Mecklenburg-Vorpommern einen Antrag eingebracht, der einen Dreiklang vorsieht: Absenkung der Energiesteuern, Abschöpfung der spekulativen Gewinne und kartellrechtliche Verschärfungen, damit solche Anstiege künftig von vorn herein untersagt werden können. Ich freue mich, dass dieser Antrag von allen Ostdeutschen Ländern unterstützt worden ist. Und ich bin sehr dankbar dafür, dass Bundesfinanzminister Klingbeil eine Senkung der Energiesteuer vorgeschlagen hat.“ Jetzt müsse es eine schnelle Einigung auf Bundesebene geben.

„Wir brauchen auch weiter eine verlässliche Wirtschaftsförderung für den Osten. Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ ist das wichtigste Instrument, um Firmenerweiterungen, Neuansiedlungen und wirtschaftsnahe Infrastrukturvorhaben fördern zu können. Wir brauchen auch künftig eine ausreichende Ausstattung“, sagte die Ministerpräsidentin weiter.

„Ich habe außerdem meine Zusage vom Bauerntag eingelöst und beim Kanzler für die ostdeutsche Landwirtschaft geworben. Das Wichtigste ist, dass die EU-Pläne für die kommende Förderperiode verhindert werden. Sie würden den Osten besonders hart treffen. Bei uns gibt es traditionell größere Betriebe. Kappung und Degression sind deshalb der falsche Weg. Ich habe den Kanzler gebeten, dass er sich persönlich in Brüssel für faire Bedingungen für die ostdeutsche Landwirtschaft einsetzt“, sagte die Ministerpräsidentin.

Grünes Licht aus dem Bundesrat für das KRITIS-Dachgesetz

Berlin – Dem KRITIS-Dachgesetz, das die Resilienz kritischer Anlagen stärken und Vorgaben aus Brüssel umsetzen soll, hat der Bundesrat am 6. März 2026 nach umfangreicher Debatte zugestimmt.

Trotz Zustimmung üben die Länder in einer begleitenden Entschließung an einigen Regelungen des Gesetzes Kritik. So bemängeln sie, dass der Schwellenwert für kritische Infrastruktur nicht wie von ihnen vorgeschlagen auf 150.000 versorgte Einwohner abgesenkt wird. Dadurch würden zahlreiche essentielle Infrastruktureinrichtungen weiterhin nicht erfasst – insbesondere in den ländlichen Räumen. Unklarheiten mit Blick auf die praktische Umsetzung bestünden auch bei der Öffnungsklausel, die es den Ländern individuell ermöglicht, weitere kritische Anlagen zu identifizieren. Gerade im Energiebereich könne die Regelung zu Problemen führen, da Strom- und Gasnetze als Verbundsysteme ausgestaltet seien, deren Stabilität nicht an Landesgrenzen haltmache.

Weiterhin moniert der Bundesrat, dass die Länder die Resilienzprüfung bei Eisenbahnen, die nicht dem Bund gehören, übernehmen sollen, während ansonsten das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) zuständig sei. Es sei zu befürchten, dass dadurch unnötige bürokratische Hürden entstehen. Auch gingen mit der Resilienzprüfung Mehrkosten und ein erhöhter Personalaufwand für die Länder einher, für die bisher kein Ausgleich geplant sei. Daher fordert der Bundesrat stattdessen die alleinige Zuständigkeit des EBA.

Das KRITIS-Dachgesetz verpflichtet Unternehmen in zehn strategisch wichtigen Sektoren, wie Energie, Ernährung, Wasser, Gesundheit, Transport und Verkehr, zu einem besseren physischen Schutz ihrer Anlagen. Es legt fest, welche Infrastruktureinrichtungen für die Versorgung der Bevölkerung und zur Aufrechterhaltung der Wirtschaft unentbehrlich sind. Mit einer Rechtsverordnung soll das Bundesinnenministerium die konkreten Kriterien festschreiben. Grundsätzlich zählen Einrichtungen dazu, die mehr als 500.000 Personen versorgen.

Für die einzelnen kritischen Dienstleistungen sollen staatliche Stellen Risikoanalysen erstellen. Sie dienen als Grundlage für regelmäßige Risikobewertungen und für Resilienzpläne der Betreiber. Die Betreiber müssen außerdem Vorfälle melden.

Das Gesetz legt Mindestanforderungen für alle Sektoren fest, zu denen Maßnahmen für Notfälle und Ausfallsicherheit sowie ein stärkerer Objektschutz gehören. Es macht Betreibern kritischer Anlagen aber keine konkreten Vorgaben, sondern verpflichtet sie lediglich dazu, geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen zu ergreifen. Welche das sind, könne sich von Sektor zu Sektor und von Unternehmen zu Unternehmen unterscheiden, so die Bundesregierung. In Hochwassergebieten seien andere Maßnahmen erforderlich als in anderen örtlichen Umgebungen; ein Krankenhaus müsse anders geschützt werden als das Stromnetz.

Da der Bundesrat zugestimmt hat, kann das Gesetz nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt zum überwiegenden Teil am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Bundesrat startet Initiative zur Entlastung der Sozialverwaltung

Berlin – Die Länder haben in der Bundesratssitzung am 6. März 2026 ein gesetzliches Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht, um die Behörden der Sozialverwaltung zu entlasten.

In der Begründung des Gesetzentwurfs weist der Bundesrat darauf hin, dass in den Sozialleistungsverwaltungen nicht mehr überall freie Stellen neu besetzt werden können. Nach den Prognosen der Bundesagentur für Arbeit werde sich die Zahl der Fachkräfte in den kommenden zehn Jahren aus demografischen Gründen nochmals um ein Drittel verringern.

Um den Sozialstaat nicht zu gefährden, sei es daher notwendig, die Sozialgesetze und Verwaltungsverfahren schnell zu vereinfachen, damit auch mit weniger Personal die notwendigen Sozialleistungen erbracht werden können. Dies könne durch den Abbau von Bürokratie erfolgen, beispielsweise durch Pauschalisierungen statt Einzelfallprüfungen, sowie durch mehr Digitalisierung im Verwaltungsverfahren. Auch müssten Datenschutzvorschriften überarbeitet werden, die nicht immer mit den praktischen Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger im Einklang stünden.

Um diese Ziele zu erreichen, enthält der Gesetzentwurf ein Bündel von Einzelmaßnahmen zur

Vereinfachung des Verwaltungshandelns
Förderung der Digitalisierung
Normierung von Pauschalen, Bagatellgrenzen und Verrechnungsmöglichkeiten.

So sollen beispielsweise Zuständigkeiten klarer festgelegt und Bewilligungszeiträume verlängert werden. Außerdem soll das Widerspruchsverfahren bei der Feststellung der fehlenden Erwerbsfähigkeit abgeschafft und die Ermittlung der durchschnittlichen Warmmiete vereinfacht werden.

Die Bundesregierung kann sich nun zu dem Gesetzentwurf der Länder positionieren. Dann ist der Bundestag am Zug. Vorgaben, wann dieser den Gesetzentwurf beraten muss, gibt es allerdings nicht.