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Kategorie: Bundesrat / Bundesländer / Politik

Schwesig: Frau Prien sollte ihre unsozialen Pläne fallen lassen

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute falsche Aussagen von Bundesbildungsministerin Karin Prien aus einem Interview mit dem ARD-Hauptstadtstudio zurückgewiesen.

„Die Behauptung von Frau Prien, dass es eine gemeinsame Entscheidung der Bundesregierung und aller 16 Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten gibt, den Unterhaltsvorschuss einzuschränken, ist falsch. Ich habe in der MPK am 25. Juni sehr deutlich gemacht, dass Mecklenburg-Vorpommern eine Absenkung der Altersgrenze beim Unterhaltsvorschuss ablehnt.

Das haben wir auch schriftlich im Beschluss mit der Protokollerklärung festgehalten. Auch Bremen hat seine Ablehnung per Protokollerklärung erklärt. Das weiß Frau Prien auch. Dazu gab es eine längere Diskussion. Deshalb kann sich Frau Prien nicht hinter angeblichen gemeinsamen Beschlüssen verstecken“, erklärte die Ministerpräsidentin.

„Die jüngsten Äußerungen des Bundeskanzlers und der Bundesfamilienministerin zeigen für mich, dass sie die Lebenssituation von Alleinerziehenden und ihren Kindern nicht verstanden haben. Viele Alleinerziehende arbeiten bereits und sind trotzdem auf den Unterhaltsvorschuss angewiesen“, reagierte Schwesig auf die gestrigen Aussagen des Bundeskanzlers zum Unterhaltsvorschuss in der Bundespressekonferenz.

„Wir haben in meiner Zeit als Bundesfamilienministerin die Altersgrenze auf 18 angehoben, weil wir kein Kind ohne Unterstützung lassen wollten. Das bleibt richtig.“ Die Kritik an den Plänen der Bundesregierung wachse. „Es ist an der Zeit, dass die Bundesfamilienministerin ihre unsozialen Pläne fallen lässt.

Denn es ist falsch, ausgerechnet bei den Familien zu kürzen, die es ohnehin besonders schwer haben. Stattdessen sollte die Bundesregierung Wege entwickeln, um die säumigen Väter und vereinzelt auch Mütter stärker zur finanziellen Verantwortung zu ziehen.“

Bundesrat billigt Reform der gesetzlichen Krankenkassen

Berlin – Wenige Stunden nach Verabschiedung im Bundestag hat der Bundesrat am 10. Juli 2026 das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gebilligt. Ein Antrag, den Vermittlungsausschuss anzurufen, fand keine Mehrheit. Das Gesetz enthält zahlreiche Maßnahmen, die laut Bundesregierung eine Grundlage für stabile Finanzen in der gesetzlichen Krankenversicherung schaffen sollen.

Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung seien in den vergangenen Jahren stark gewachsen, was zu einem erheblichen Anstieg der Beitragssätze geführt habe, begründet die Bundesregierung ihr Gesetz. Bereits 2027 sei von einer Deckungslücke in Höhe von 15,3 Milliarden Euro auszugehen. Bis 2030 könne die Lücke auf rund 40 Milliarden Euro ansteigen. Um die Beiträge zu stabilisieren, müssten die Ausgaben reduziert werden, um sie in Einklang mit den Einnahmen zu bringen.

Das Gesetz sieht nun vor, dass der Bund seinen Finanzierungsbeitrag für die Gesundheitsversorgung der Grundsicherungsempfänger dauerhaft um 750 Mio. Euro pro Jahr erhöht. So beträgt der Anteil im Jahr 2027 eine Milliarde Euro und steigt danach jährlich. Im Jahr 2031 liegt der Finanzierungsbeitrag dann bei 2,75 Milliarden Euro. Die im Regierungsentwurf vorgesehene Absenkung des Bundeszuschusses wurde im Bundestag reduziert. Statt wie ursprünglich geplant zwei Milliarden Euro jährlich beträgt die Absenkung für 2027 1,35 Milliarden Euro, ab 2028 dann 1,55 Milliarden Euro.

Für die Jahre 2027 bis 2029 gilt für die Krankenhäuser die gleiche Obergrenze für den Kostenanstieg wie für andere Leistungsbereiche (Grundlohnrate minus 1 Prozentpunkt). Ab 2030 soll der Orientierungswert oder, wenn sie darunter liegt, die Grundlohnrate maßgeblich sein.

Die Krankenhäuser werden über eine sogenannte Generalnorm gesetzlich verpflichtet, in allen Bereichen für eine Personalbesetzung zu sorgen, die für eine gute Qualität der Leistungen erforderlich ist. Im parlamentarischen Verfahren wurde jedoch von einer verpflichtenden Anwendung der Personalbemessungsinstrumente für die Pflege sowie für den ärztlichen Bereich Abstand genommen.

Bei der Familienversicherung wird für mitversicherte Partner ab dem Jahr 2028 ein zusätzlicher Beitrag in Höhe von 2,5 Prozent des Einkommens des erwerbstätigen Partners erhoben. Dies betrifft allerdings nicht Kinder und Eltern von Kindern unter zwölf Jahren. Darüber hinaus bleiben Ehegatten und Lebenspartner mit Pflegegrad 3, 4 oder 5 sowie mit einem Rentenanspruch wegen voller Erwerbsminderung oder als nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die Grundsicherung beziehen, beitragsfrei mitversichert.

Im Arzneimittelbereich wird der Herstellerabschlag, also der Rabatt, den Pharmaunternehmen bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente an gesetzlich Versicherte gewähren müssen, erhöht.

Um eine regionale Unterversorgung in der kieferorthopädischen Versorgung zu vermeiden, sollen künftig Zahnärzte, die einen mit der Fachzahnarztqualifikation gleichwertigen Abschluss vorweisen können oder über anerkannte praktische Erfahrung in der kieferorthopädischen Behandlung verfügen, weiterhin kieferorthopädische Leistungen durchführen und abrechnen können. Eine genaue Definition der gleichwertigen Qualifikationen wird von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen festgelegt.

Ausgaben müssen künftig einen für Versicherte nachweisbaren Nutzen haben. Kosten für homöopathische und anthroposophische Mittel sowie Cannabis-Blüten werden nicht mehr übernommen.

Das parlamentarische Verfahren ist nun abgeschlossen. Das Gesetz tritt zu einem großen Teil am Tag nach der Verkündung in Kraft. Für einzelne Punkte gelten hingegen andere Zeitpunkte des Inkrafttretens.

Bundesrat stimmt für schnelleren Ausbau von Verkehrswegen

Berlin – Bahnstrecken, Autobahnen und Wasserstraßen sollen in Deutschland künftig schneller geplant und gebaut werden. Dazu hat der Bundesrat heute mit den Stimmen Mecklenburg-Vorpommerns das Infrastruktur-Zukunftsgesetz beschlossen. „Die Infrastruktur in Deutschland muss erneuert werden. Das neue Gesetz hilft, die zentralen Projekte zu beschleunigen. Sie gelten künftig als im überragenden öffentlichen Interesse“, erläuterte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

Das Gesetz betrifft unter anderem den Ausbau von Bundesstraßen, den Gewässerausbau an Häfen, die transeuropäischen Verkehrsnetze, den Ausbau von Flughäfen, die Unterhaltung von Tunneln, Unterhaltungsmaßnahmen an Bundeswasserstraßen und Projekte aus dem Sondervermögen Infrastruktur. Weiterhin wurde beschlossen, dass die Länder künftig Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur zur Kofinanzierung von Bundesprojekten einsetzen können. „Auch das erleichtert Investitionen in die Zukunft.“

Beschlossen wurde auch, dass der Bund künftig einen um 10 Prozentpunkt höheren Anteil der Leistungen aus dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz übernimmt, mit dem die Renten aus den DDR-Zusatz- und Sonderversorgungssystemen finanziert werden. Die Länder werden entsprechend entlastet.

„Das klingt kompliziert, ist aber sehr wichtig für uns. Mecklenburg-Vorpommern wird die freiwerdenden Mittel dafür einsetzen, um die Gruppen in der Kita zu verkleinern. Wir werden zum 1. Januar 2027 die Fachkraft-Kind-Relation in der Krippe auf 1:5 verbessern. Und zum 1. August 2027 verbessern wir den Schlüssel im Hort auf 1:21. Das bedeutet: Die Erzieherinnen und Erzieher werden künftig mehr Zeit für jedes einzelne Kind haben“, so Schwesig.

Eine Mehrheit im Bundesrat fand auch ein Entschließungsantrag der ostdeutschen Länder „Für eine Gemeinsame Agrarpolitik ab 2028, die Einkommen sichert, Wettbewerbsfähigkeit erhält und die bestehenden Strukturen in Deutschland anerkennt“.

„Der Bundesrat hat sich damit hinter die ostdeutsche Landwirtschaft gestellt“, sagte die Ministerpräsidentin. In dem Beschluss fordern die Länder, dass die Agrarpolitik auch nach 2027 ein zentrales Politikfeld der Europäischen Union bleiben muss. Regelungen zur Kappung und Degression der Direktzahlungen werden entschieden abgelehnt. „Bei uns gibt es traditionell größere Betriebe, oftmals als Genossenschaften. Diese Betriebe dürfen nicht schlechter gestellt werden“, erklärte Schwesig.

Gewaltschutz wird im Sexualstrafrecht gestärkt

Der Bundesrat stimmt für die gemeinsame Initiative von MV und Hamburg für das Zustimmungsprinzip „Nur Ja heißt Ja“.

Berlin – „Der Gewaltschutz wird im Strafrecht gestärkt. Das ist eine sehr gute Nachricht. Der Bundesrat ist heute der Initiative der Länder Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern gefolgt. Die Bundesregierung ist nun aufgefordert, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen“, sagte die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt nach der Abstimmung im Bundesrat.

„Wir haben zum Schutz von Frauen und Mädchen vor sexualisierter Gewalt einen gewaltigen Fortschritt erzielt. Der Schutz aus dem Prinzip ‚Nein heißt Nein‘ der bisherigen Rechtsprechung wird erweitert. Mit ‚Nur ja heißt ja‘ werden auch schwerwiegende Situationen erfasst. Die Schockstarre zum Beispiel. Eine Zustimmung muss freiwillig, eindeutig, widerruflich sein und sollte nicht aus einer Situation des Schweigens, des Drucks oder gar der Angst, eines Erstarrens oder bloßer Passivität abgeleitet werden. Das ist gelebte Gleichstellung“, so Ministerin Jacqueline Bernhardt.

Mit dem 50. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches im Jahr 2016 ist in § 177 StGB erstmals die Nichteinverständnislösung („Nein heißt Nein“-Lösung) Bestandteil des deutschen Strafrechts geworden. Seitdem können sexuelle Handlungen grundsätzlich bestraft werden, wenn sie gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person vorgenommen werden.

Damals galt das als Paradigmenwechsel im Sexualstrafrecht. Kriminalwissenschaftliche Erkenntnisse belegen aber heute, dass Betroffene in Übergriffssituationen häufig nicht aktiv widersprechen oder Widerstand leisten, sondern aufgrund von Angst oder psychischen Ausnahmesituationen in einen Zustand der Handlungsunfähigkeit geraten.

In der Praxis führt das dazu, dass tatsächlich nicht einvernehmliche sexuelle Handlungen entweder nicht zur Anklage gelangen oder im gerichtlichen Verfahren nicht hinreichend nachweisbar sind. Die Bundesregierung ist nun aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der das Prinzip „Nur Ja heißt Ja“ berücksichtigt.

Bundesrat stimmt Infrastruktur-Zukunftsgesetz zu

Berlin – Die Länder haben am 10. Juli 2026 den Weg für das Infrastruktur-Zukunftsgesetz freigemacht. Ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses war nicht erfolgreich.

Mit dem Gesetz sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren wichtiger Infrastrukturvorhaben, insbesondere in den Bereichen Verkehr und Energie, effizienter gestaltet und beschleunigt werden. Auf diese Weise könnten mit den vorhandenen Mitteln mehr Projekte umgesetzt und steigende Kosten reduziert werden, so die Bundesregierung, auf die das Gesetz zurückgeht.

Das Gesetz sieht vor, zentrale Infrastrukturvorhaben aufgrund ihrer erheblichen Bedeutung für die öffentliche und militärische Sicherheit zu priorisieren, indem sie dem überragenden öffentlichen Interesse zugeordnet werden. Darüber hinaus wird gesetzlich klargestellt, dass solche Projekte der öffentlichen Sicherheit dienen. Erfasst sind auch alle Verkehrsprojekte, die aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert werden. Bevorzugt behandelt werden somit unter anderem zentrale Schienenvorhaben, der Neubau von Autobahnen, Ersatzneubauten von Brücken und Tunneln, systemrelevante Wasserstraßen und Schifffahrtsanlagen, Maßnahmen des Hochwasser- und Küstenschutzes sowie Flughäfen und Häfen.

Das Gesetz enthält auch Regelungen, um die Vorgaben des Natur- und Umweltschutzes einfacher umzusetzen. So stehen für Vorhaben des überragenden öffentlichen Interesses künftig drei gleichrangige Möglichkeiten zur Verfügung: Ausgleich, Ersatz oder Ersatzgeld. Außerdem werden Umweltverträglichkeitsprüfungen reduziert, beispielsweise bei Linienbestimmungsverfahren für Bundesfernstraßen oder bei Erneuerungen von unselbständigen Brückenteilen, wenn diese deren Erhaltung dienen.

Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzes ist die Digitalisierung. So sollen Planfeststellungsverfahren künftig vollständig digital durchgeführt werden. Die Übergangsfrist für digitale Verfahren im Verwaltungsverfahrensgesetz wurde um ein Jahr auf den 31. Dezember 2027 verkürzt.

Nachdem nun der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt hat, kann es ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt zum überwiegenden Teil am Tag nach der Verkündung in Kraft.

In einer begleitenden Entschließung fordern die Länder unter anderem noch weitergehende Erleichterungen beim Ersatz von Brückenbauwerken, da die nun beschlossene Regelung nur unselbständige Teile einer Ausbaumaßnahme, nicht aber reine Ersatzneubauten von Brücken erfasse.

Neuer Pakt für den Rechtsstaat kommt

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Ein großer Erfolg für die Länder und ein wichtiges Signal für eine starke Justiz.“

Schwerin – Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt begrüßt die Einigung von Bund und Ländern auf einen neuen Pakt für den Rechtsstaat.

„Ich freue mich sehr, dass der neue Pakt für den Rechtsstaat nun endlich kommt. Dafür haben wir Länder uns über einen langen Zeitraum gemeinsam eingesetzt und immer wieder Druck gemacht. Die frühere Bundesregierung hatte einen neuen Pakt zwar angekündigt, eine Umsetzung blieb jedoch aus. Umso wichtiger ist es, dass jetzt gehandelt wird“, sagt Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

„Gerade unsere Staatsanwaltschaften arbeiten seit Jahren unter einer hohen Belastung. Deshalb ist es ein entscheidender Schritt, dass der Bund die personelle Stärkung der Justiz unterstützt. Nur mit ausreichend Personal können Strafverfahren und die Justiz insgesamt zügig betrieben und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in einen leistungsfähigen Rechtsstaat dauerhaft gesichert werden“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

Mecklenburg-Vorpommern hatte sich gemeinsam mit weiteren Ländern wiederholt für einen neuen Pakt für den Rechtsstaat eingesetzt. Auf Initiative Mecklenburg-Vorpommerns hatte sich auch die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister im Juni 2025 für eine erneute Beteiligung des Bundes ausgesprochen.

„Dass der Bund nun die Anschubfinanzierung für zusätzliche Stellen und Investitionen in die Digitalisierung der Justiz übernimmt, ist ein großer Erfolg für die Länder. Wir haben dieses Thema immer wieder auf die Tagesordnung gesetzt und deutlich gemacht, dass ein starker Rechtsstaat nur als gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern gelingen kann“, sagt Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

Neben der personellen Stärkung sei der Pakt auch für die weitere Digitalisierung der Justiz von großer Bedeutung. „Gemeinsame Projekte wie die Justizcloud zeigen, dass wir die Justiz nur gemeinsam zukunftsfähig machen können. Einheitliche digitale Lösungen erleichtern die Zusammenarbeit der Länder, beschleunigen Verfahren und entlasten die Beschäftigten. Der neue Pakt setzt deshalb an den richtigen Stellen an“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

Schwesig: Wirtschaft und Arbeitsplätze müssen an erster Stelle stehen

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat im Anschluss an das Gespräch der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit Bundeskanzler Friedrich Merz ein gemischtes Fazit gezogen.

„Ich habe im Gespräch mit dem Bundeskanzler vor allem deutlich gemacht, dass weitere Schritte unternommen werden müssen, um die Wirtschaft in Deutschland anzukurbeln und Arbeitsplätze zu sichern. Viele Menschen machen sich große Sorgen um die wirtschaftliche Entwicklung und ihre persönliche finanzielle Zukunft. Und auch in Mecklenburg-Vorpommern spüren viele Unternehmen die schwierige gesamtwirtschaftliche Lage. Das Thema Wirtschaft muss jetzt auf Platz 1 der bundespolitischen Agenda rücken“, sagte die Ministerpräsidentin.

Ein wichtiger Schlüssel, um die Wirtschaft anzukurbeln, seien niedrigere Energiepreise. „Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen haben gemeinsam unter anderem dafür geworben, dass überschüssiger Strom nicht mehr abgeriegelt wird, sondern direkt an Verbraucherinnen und Verbraucher und die Wirtschaft weitergegeben werden kann“, sagte Schwesig. „Es ist gut, dass der Bund bei den Netzentgelten für eine Entlastung gesorgt hat. Das spiegelt sich auch bei dem Strompreis wider. Wir müssen die Vorteile, die wir haben, aber noch viel konsequenter nutzen. Und zu diesen Vorteilen gehört, dass wir sehr günstig grünen Strom produzieren.“

Thema der Beratungen in Berlin war auch die Gemeinsame Agrarpolitik nach 2027. „Die 16 Bundesländer haben heute einen gemeinsamen Beschluss gefasst, dass es keine Kürzung der EU-Agrarförderung und keine Benachteiligung der größeren Agrarbetriebe geben darf, wie es sie in Ostdeutschland häufig gibt. Wir haben noch einmal beim Kanzler darauf gedrungen, dass die Pläne der EU so nicht in Kraft treten können“, sagte Schwesig.

Darüber hinaus haben sich Bund und Länder bei der Veranlassungskonnexität geeinigt. „Das ist eine sehr wichtige Nachricht für unsere Kommunen im Land. Wir wissen um die finanziell angespannte Haushaltslage unser Dörfer, Städte und Kreise. Dieser Grundsatz ist bei uns in der Landesverfassung verankert. Umso wichtiger ist es, dass das auch künftig bei Gesetzen des Bundes gilt“, so Schwesig.

Ein weiteres Thema des Gesprächs war der öffentliche Nahverkehr. „Wir müssen den öffentlichen Nahverkehr auf der Schiene aufgrund eines Urteils auf europäischer Ebene teilweise neu regeln. Das wird nur möglich sein, wenn der Bund den Ländern mehr Regionalisierungsmittel zur Verfügung stellt. Wir brauchen auch weiter ein gutes Nahverkehrsangebot auf der Schiene“, sagte Schwesig.

Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sprachen sich außerdem im Gespräch mit dem Bundeskanzler für eine Erhöhung der Landarztquote aus. „Es gibt einen bundesgesetzlichen Rahmen, wie viele Plätze bei der Medizinerausbildung beispielsweise über eine Landarztquote vergeben werden können. Die Länder sprechen sich gemeinsam dafür aus, diesen Anteil von derzeit 20 auf 30 Prozent zu erhöhen. Auch das haben wir im Gespräch mit dem Bundeskanzler deutlich gemacht“, erklärte die Ministerpräsidentin.

Mehr Gerechtigkeit bei der Erbschaftsteuer

Finanzministerin und Finanzminister der Nordländer legen konkrete Reformvorschläge vor

Schwerin – Die Finanzministerin und Finanzminister der norddeutschen Länder (Nord-FM) Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen sprechen sich parteiübergreifend für eine Weiterentwicklung der Erbschaftsteuer aus. Dafür haben sie heute (19. Juni) ein Positionspapier vorgelegt. Ziel ist eine verfassungsfeste, administrativ praktikable und mindestens aufkommensstabile Erbschaftsteuer, die Steuergerechtigkeit stärkt und gleichzeitig Unternehmen sowie Arbeitsplätze schützt.

Die Erbschaftsteuer zählt zu den wichtigsten Einnahmequellen der Länder. Damit ist sie zentral für die Finanzierung von Schulen, Polizei, Justiz und öffentlicher Infrastruktur. Aus Sicht der Nord-FM müssen auch sehr große Vermögensübertragungen einen angemessenen Beitrag dazu leisten.

Forderungen nach einer Abschaffung der Erbschaftsteuer weisen die Nord-FM ausdrücklich zurück. Auch eine Regionalisierung lehnen die Finanzressorts der Nordländer ab: Die Höhe der Erbschaftsteuer darf nicht vom Wohnort abhängen; es brauche keinen Standortwettbewerb zwischen den Ländern.

Milliardenschwere Gerechtigkeitslücken schließen und Familienstiftungen als Sparmodelle verhindern

Besonderen Reformbedarf sehen die Finanzministerin und Finanzminister bei den bestehenden Ausnahmen (Verschonungsregelungen) für große Betriebsvermögen. In der Praxis können derzeit sehr hohe Vermögen teilweise nahezu steuerfrei übertragen werden. Allein 2024 wurden bundesweit in 45 Fällen ursprünglich festgesetzte Steuern von 3,6 Milliarden Euro auf lediglich rund 200 Millionen Euro reduziert – ein Steuererlass von ca. 95 Prozent. Insbesondere sogenannte Familienstiftungen werden inzwischen offen als Steuersparmodelle beworben, um Vermögende künstlich „mittellos“ erscheinen zu lassen.

Die Finanzressorts der Nordländer machen deutlich: Solche Modelle haben nichts mit dem Erhalt von Arbeitsplätzen oder Unternehmen zu tun. Deshalb sollten Gestaltungsmöglichkeiten eingeschränkt und eine Art Mindestbesteuerung großer Vermögen sichergestellt werden. Ziel sei mehr Belastungsgleichheit zwischen verschiedenen Vermögensarten.

Arbeitsplätze schützen

Gleichzeitig betonen die Finanzministerin und Finanzminister der Nordländer, dass die Reform ausdrücklich darauf abzielt, Betriebe in ihrer Existenz zu sichern und Unternehmensnachfolgen weiter zu ermöglichen. Deshalb sprechen sie sich dafür aus, die Stundungsmöglichkeiten auszuweiten und im Gegenzug die Verschonungsregelungen zu ändern. Unternehmen sollten Erbschaftsteuern über längere Zeiträume zahlen können, um Liquiditätsengpässe zu vermeiden und Investitionen sowie Arbeitsplätze zu sichern.

Immobilienprivilegien auf den Prüfstand

Auch steuerliche Sonderregeln für große Wohnungsunternehmen sollten überprüft werden. Nach Ansicht der Finanzministerin und Finanzminister der Nordländer darf die steuerliche Begünstigung künftig nicht mehr allein von formalen Kriterien wie der Zahl der Wohnungen abhängen. Entscheidend müsse vielmehr sein, ob tatsächlich unternehmerische Leistungen erbracht würden oder ob es sich lediglich um reine Vermögensverwaltung handele. Ziel sei eine bundesweit einheitliche und rechtssichere Anwendung der Regeln.

Prüfbedarf bei Freibeträgen und Tarif

Bei Freibeträgen und Tarifen sehen die Finanzressorts der Nordländer ebenso Reformbedarf. Diskutiert wird unter anderem statt der bisherigen Freibeträge, die alle zehn Jahre in Anspruch genommen werden können, ein möglicher Lebensfreibetrag, der so nur die Höhe des übertragenen Vermögens berücksichtigt und nicht mehr den Zeitpunkt der Übertragung. Dabei handele es sich jedoch zunächst ausdrücklich nur um einen Prüfauftrag. Entscheidend seien Verwaltungspraktikabilität, Verteilungsgerechtigkeit und stabile Einnahmen für die Länder.

Kritisch betrachten die Finanzministerin und Finanzminister Modelle einer pauschalen „Flat Tax“. Studien zeigten, dass solche Konzepte kleinere und mittlere Erbschaften stärker belasten würden, wenn das Steueraufkommen insgesamt stabil bleiben soll. Die Erbschaftsteuer steht aktuell im Fokus der Debatte um mögliche Steuerreformen. Es wird erwartet, dass das Bundesverfassungsgericht im Laufe des Jahres eine Entscheidung zur Erbschaftsteuer mit wesentlichen Hinweisen zum Reformbedarf treffen wird.

Dr. Heiko Geue, Finanz- und Digitalisierungsminister Mecklenburg-Vorpommern: „Für Mecklenburg-Vorpommern ist klar: Die Erbschaftsteuer muss bundesweit einheitlich bleiben. Einen Steuerwettbewerb zwischen den Ländern durch unterschiedliche Freibeträge oder Steuersätze lehnen wir ab. Am Ende würden davon vor allem finanzstarke Länder profitieren, während andere Länder Einnahmeausfälle mittragen müssten. Deshalb begrüßen wir, dass sich die norddeutschen Länder gemeinsam für eine Weiterentwicklung der bestehenden Erbschaftsteuer einsetzen und ihre Zersplitterung klar ablehnen. Gleichzeitig müssen wir dafür sorgen, dass die Besteuerung ihren Zweck erfüllt und bei großen Vermögensübertragungen angemessen zum Gemeinwohl beiträgt. Wenn milliardenschwere Vermögen durch Gestaltungsmöglichkeiten oder Stiftungsmodelle weitgehend steuerfrei übertragen werden können, leidet die Akzeptanz des Steuersystems. Deshalb sollten bestehende Schlupflöcher geschlossen und die Belastungsgleichheit zwischen verschiedenen Vermögensarten verbessert werden.“

Dr. Silke Schneider, Finanzministerin Schleswig-Holstein: „Im Finanz-Nordverbund sind wir uns einig: Die Erbschaftsteuer muss dringend reformiert werden. Für mich ist zentral, dass Schlupflöcher geschlossen werden und sichergestellt wird, dass sehr große Erbschaften ihren gerechten Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens leisten. Das ist ein entscheidender Baustein für Steuergerechtigkeit. Gleichzeitig ist die Erbschaftsteuer eine unverzichtbare Finanzierungsquelle für die Länder. Wichtig ist, dass wir auch weiterhin Betriebsfortführungen ermöglichen und Erleichterungen konsequent am Erhalt von Arbeitsplätzen ausrichten – dazu gehört auch eine großzügigere Möglichkeit, die Erbschaftsteuer über mehrere Jahre zu stunden.“

Finanzsenator Björn Fecker, Freie Hansestadt Bremen: „Bei der Erbschaftsteuer gibt es zu viele Schlupflöcher, mit denen sich sehr vermögende Menschen künstlich arm rechnen können. Dadurch entgehen dem Fiskus viele Milliarden Euro, die dringend für Investitionen in Bildung, intakte Schulen und Verkehrswege oder auch Wohnungsbau benötigt werden. Im Norden sind wir uns einig: Die Erbschaftsteuer muss für mehr Steuergerechtigkeit reformiert werden. Klar ist aber auch, dass eine Reform zielgenau sein muss. Das Verschieben von begünstigtem Unternehmensvermögen in Familienstiftungen sichert keinen einzigen Arbeitsplatz und sollte so nicht mehr zulässig sein. Anders ist dies bei Unternehmen, die mit ihren Arbeitsplätzen nicht gefährdet werden dürfen: Hier können Stundungsmöglichkeiten ausgeweitet werden, damit die Erbschaftssteuer nicht zu Liquiditätsengpässen führt.“

Dr. Andreas Dressel, Finanzsenator Freie und Hansestadt Hamburg: „Die Erbschaftsteuer muss dringend reformiert werden. Angesichts knapper Kassen in Bund, Ländern und Kommunen ist das der einzig logische Schritt. Wir brauchen ein gerechtes System, bei dem sich Großerben nicht mehr quasi auf Null rechnen können. Die sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung kann und darf so nicht bleiben. Das könnte den Ländern, denen diese Steuer zugutekommt, deutlich mehr Handlungsspielraum verschaffen – z.B. für Bildung und Wissenschaft. Wir müssen die Erbschaftsteuer reformieren und Ausnahmen reduzieren – aber wir sollten sie nicht regionalisieren. Ein Steuerdumping zwischen den Ländern bei der Erbschaftsteuer ist absurd und unwürdig. Wir Nordländer haben jetzt konkret beschrieben, wie eine gerechte Erbschaftsteuer aussehen kann und fordern den Bund und die anderen Länder auf, sich mit den Vorschlägen intensiv auseinanderzusetzen, damit wir spätestens nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in der Sache möglichst schnell vorankommen.“

Gerald Heere, Finanzminister Niedersachsen: „Gerechtigkeit ist der Schlüssel, wenn es um die Akzeptanz von Steuern geht. Bürgerinnen und Bürger müssen sicher sein können, dass wirklich jeder entsprechend seiner Leistungsfähigkeit zum Gemeinwesen beiträgt. Nur dann werden sie bereitwillig Steuern zahlen. Bei der Erbschaftsteuer haben wir in Sachen Gerechtigkeit eine Menge Nachholbedarf. Ein Wettbewerb zwischen den Ländern, wie er regelmäßig aus Bayern vorgeschlagen wird, hilft da übrigens nicht – eher im Gegenteil.