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Kategorie: Bundesrat / Bundesländer / Politik

Neuer Pakt für den Rechtsstaat kommt

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Ein großer Erfolg für die Länder und ein wichtiges Signal für eine starke Justiz.“

Schwerin – Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt begrüßt die Einigung von Bund und Ländern auf einen neuen Pakt für den Rechtsstaat.

„Ich freue mich sehr, dass der neue Pakt für den Rechtsstaat nun endlich kommt. Dafür haben wir Länder uns über einen langen Zeitraum gemeinsam eingesetzt und immer wieder Druck gemacht. Die frühere Bundesregierung hatte einen neuen Pakt zwar angekündigt, eine Umsetzung blieb jedoch aus. Umso wichtiger ist es, dass jetzt gehandelt wird“, sagt Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

„Gerade unsere Staatsanwaltschaften arbeiten seit Jahren unter einer hohen Belastung. Deshalb ist es ein entscheidender Schritt, dass der Bund die personelle Stärkung der Justiz unterstützt. Nur mit ausreichend Personal können Strafverfahren und die Justiz insgesamt zügig betrieben und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in einen leistungsfähigen Rechtsstaat dauerhaft gesichert werden“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

Mecklenburg-Vorpommern hatte sich gemeinsam mit weiteren Ländern wiederholt für einen neuen Pakt für den Rechtsstaat eingesetzt. Auf Initiative Mecklenburg-Vorpommerns hatte sich auch die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister im Juni 2025 für eine erneute Beteiligung des Bundes ausgesprochen.

„Dass der Bund nun die Anschubfinanzierung für zusätzliche Stellen und Investitionen in die Digitalisierung der Justiz übernimmt, ist ein großer Erfolg für die Länder. Wir haben dieses Thema immer wieder auf die Tagesordnung gesetzt und deutlich gemacht, dass ein starker Rechtsstaat nur als gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern gelingen kann“, sagt Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

Neben der personellen Stärkung sei der Pakt auch für die weitere Digitalisierung der Justiz von großer Bedeutung. „Gemeinsame Projekte wie die Justizcloud zeigen, dass wir die Justiz nur gemeinsam zukunftsfähig machen können. Einheitliche digitale Lösungen erleichtern die Zusammenarbeit der Länder, beschleunigen Verfahren und entlasten die Beschäftigten. Der neue Pakt setzt deshalb an den richtigen Stellen an“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

Schwesig: Wirtschaft und Arbeitsplätze müssen an erster Stelle stehen

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat im Anschluss an das Gespräch der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit Bundeskanzler Friedrich Merz ein gemischtes Fazit gezogen.

„Ich habe im Gespräch mit dem Bundeskanzler vor allem deutlich gemacht, dass weitere Schritte unternommen werden müssen, um die Wirtschaft in Deutschland anzukurbeln und Arbeitsplätze zu sichern. Viele Menschen machen sich große Sorgen um die wirtschaftliche Entwicklung und ihre persönliche finanzielle Zukunft. Und auch in Mecklenburg-Vorpommern spüren viele Unternehmen die schwierige gesamtwirtschaftliche Lage. Das Thema Wirtschaft muss jetzt auf Platz 1 der bundespolitischen Agenda rücken“, sagte die Ministerpräsidentin.

Ein wichtiger Schlüssel, um die Wirtschaft anzukurbeln, seien niedrigere Energiepreise. „Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen haben gemeinsam unter anderem dafür geworben, dass überschüssiger Strom nicht mehr abgeriegelt wird, sondern direkt an Verbraucherinnen und Verbraucher und die Wirtschaft weitergegeben werden kann“, sagte Schwesig. „Es ist gut, dass der Bund bei den Netzentgelten für eine Entlastung gesorgt hat. Das spiegelt sich auch bei dem Strompreis wider. Wir müssen die Vorteile, die wir haben, aber noch viel konsequenter nutzen. Und zu diesen Vorteilen gehört, dass wir sehr günstig grünen Strom produzieren.“

Thema der Beratungen in Berlin war auch die Gemeinsame Agrarpolitik nach 2027. „Die 16 Bundesländer haben heute einen gemeinsamen Beschluss gefasst, dass es keine Kürzung der EU-Agrarförderung und keine Benachteiligung der größeren Agrarbetriebe geben darf, wie es sie in Ostdeutschland häufig gibt. Wir haben noch einmal beim Kanzler darauf gedrungen, dass die Pläne der EU so nicht in Kraft treten können“, sagte Schwesig.

Darüber hinaus haben sich Bund und Länder bei der Veranlassungskonnexität geeinigt. „Das ist eine sehr wichtige Nachricht für unsere Kommunen im Land. Wir wissen um die finanziell angespannte Haushaltslage unser Dörfer, Städte und Kreise. Dieser Grundsatz ist bei uns in der Landesverfassung verankert. Umso wichtiger ist es, dass das auch künftig bei Gesetzen des Bundes gilt“, so Schwesig.

Ein weiteres Thema des Gesprächs war der öffentliche Nahverkehr. „Wir müssen den öffentlichen Nahverkehr auf der Schiene aufgrund eines Urteils auf europäischer Ebene teilweise neu regeln. Das wird nur möglich sein, wenn der Bund den Ländern mehr Regionalisierungsmittel zur Verfügung stellt. Wir brauchen auch weiter ein gutes Nahverkehrsangebot auf der Schiene“, sagte Schwesig.

Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sprachen sich außerdem im Gespräch mit dem Bundeskanzler für eine Erhöhung der Landarztquote aus. „Es gibt einen bundesgesetzlichen Rahmen, wie viele Plätze bei der Medizinerausbildung beispielsweise über eine Landarztquote vergeben werden können. Die Länder sprechen sich gemeinsam dafür aus, diesen Anteil von derzeit 20 auf 30 Prozent zu erhöhen. Auch das haben wir im Gespräch mit dem Bundeskanzler deutlich gemacht“, erklärte die Ministerpräsidentin.

Mehr Gerechtigkeit bei der Erbschaftsteuer

Finanzministerin und Finanzminister der Nordländer legen konkrete Reformvorschläge vor

Schwerin – Die Finanzministerin und Finanzminister der norddeutschen Länder (Nord-FM) Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen sprechen sich parteiübergreifend für eine Weiterentwicklung der Erbschaftsteuer aus. Dafür haben sie heute (19. Juni) ein Positionspapier vorgelegt. Ziel ist eine verfassungsfeste, administrativ praktikable und mindestens aufkommensstabile Erbschaftsteuer, die Steuergerechtigkeit stärkt und gleichzeitig Unternehmen sowie Arbeitsplätze schützt.

Die Erbschaftsteuer zählt zu den wichtigsten Einnahmequellen der Länder. Damit ist sie zentral für die Finanzierung von Schulen, Polizei, Justiz und öffentlicher Infrastruktur. Aus Sicht der Nord-FM müssen auch sehr große Vermögensübertragungen einen angemessenen Beitrag dazu leisten.

Forderungen nach einer Abschaffung der Erbschaftsteuer weisen die Nord-FM ausdrücklich zurück. Auch eine Regionalisierung lehnen die Finanzressorts der Nordländer ab: Die Höhe der Erbschaftsteuer darf nicht vom Wohnort abhängen; es brauche keinen Standortwettbewerb zwischen den Ländern.

Milliardenschwere Gerechtigkeitslücken schließen und Familienstiftungen als Sparmodelle verhindern

Besonderen Reformbedarf sehen die Finanzministerin und Finanzminister bei den bestehenden Ausnahmen (Verschonungsregelungen) für große Betriebsvermögen. In der Praxis können derzeit sehr hohe Vermögen teilweise nahezu steuerfrei übertragen werden. Allein 2024 wurden bundesweit in 45 Fällen ursprünglich festgesetzte Steuern von 3,6 Milliarden Euro auf lediglich rund 200 Millionen Euro reduziert – ein Steuererlass von ca. 95 Prozent. Insbesondere sogenannte Familienstiftungen werden inzwischen offen als Steuersparmodelle beworben, um Vermögende künstlich „mittellos“ erscheinen zu lassen.

Die Finanzressorts der Nordländer machen deutlich: Solche Modelle haben nichts mit dem Erhalt von Arbeitsplätzen oder Unternehmen zu tun. Deshalb sollten Gestaltungsmöglichkeiten eingeschränkt und eine Art Mindestbesteuerung großer Vermögen sichergestellt werden. Ziel sei mehr Belastungsgleichheit zwischen verschiedenen Vermögensarten.

Arbeitsplätze schützen

Gleichzeitig betonen die Finanzministerin und Finanzminister der Nordländer, dass die Reform ausdrücklich darauf abzielt, Betriebe in ihrer Existenz zu sichern und Unternehmensnachfolgen weiter zu ermöglichen. Deshalb sprechen sie sich dafür aus, die Stundungsmöglichkeiten auszuweiten und im Gegenzug die Verschonungsregelungen zu ändern. Unternehmen sollten Erbschaftsteuern über längere Zeiträume zahlen können, um Liquiditätsengpässe zu vermeiden und Investitionen sowie Arbeitsplätze zu sichern.

Immobilienprivilegien auf den Prüfstand

Auch steuerliche Sonderregeln für große Wohnungsunternehmen sollten überprüft werden. Nach Ansicht der Finanzministerin und Finanzminister der Nordländer darf die steuerliche Begünstigung künftig nicht mehr allein von formalen Kriterien wie der Zahl der Wohnungen abhängen. Entscheidend müsse vielmehr sein, ob tatsächlich unternehmerische Leistungen erbracht würden oder ob es sich lediglich um reine Vermögensverwaltung handele. Ziel sei eine bundesweit einheitliche und rechtssichere Anwendung der Regeln.

Prüfbedarf bei Freibeträgen und Tarif

Bei Freibeträgen und Tarifen sehen die Finanzressorts der Nordländer ebenso Reformbedarf. Diskutiert wird unter anderem statt der bisherigen Freibeträge, die alle zehn Jahre in Anspruch genommen werden können, ein möglicher Lebensfreibetrag, der so nur die Höhe des übertragenen Vermögens berücksichtigt und nicht mehr den Zeitpunkt der Übertragung. Dabei handele es sich jedoch zunächst ausdrücklich nur um einen Prüfauftrag. Entscheidend seien Verwaltungspraktikabilität, Verteilungsgerechtigkeit und stabile Einnahmen für die Länder.

Kritisch betrachten die Finanzministerin und Finanzminister Modelle einer pauschalen „Flat Tax“. Studien zeigten, dass solche Konzepte kleinere und mittlere Erbschaften stärker belasten würden, wenn das Steueraufkommen insgesamt stabil bleiben soll. Die Erbschaftsteuer steht aktuell im Fokus der Debatte um mögliche Steuerreformen. Es wird erwartet, dass das Bundesverfassungsgericht im Laufe des Jahres eine Entscheidung zur Erbschaftsteuer mit wesentlichen Hinweisen zum Reformbedarf treffen wird.

Dr. Heiko Geue, Finanz- und Digitalisierungsminister Mecklenburg-Vorpommern: „Für Mecklenburg-Vorpommern ist klar: Die Erbschaftsteuer muss bundesweit einheitlich bleiben. Einen Steuerwettbewerb zwischen den Ländern durch unterschiedliche Freibeträge oder Steuersätze lehnen wir ab. Am Ende würden davon vor allem finanzstarke Länder profitieren, während andere Länder Einnahmeausfälle mittragen müssten. Deshalb begrüßen wir, dass sich die norddeutschen Länder gemeinsam für eine Weiterentwicklung der bestehenden Erbschaftsteuer einsetzen und ihre Zersplitterung klar ablehnen. Gleichzeitig müssen wir dafür sorgen, dass die Besteuerung ihren Zweck erfüllt und bei großen Vermögensübertragungen angemessen zum Gemeinwohl beiträgt. Wenn milliardenschwere Vermögen durch Gestaltungsmöglichkeiten oder Stiftungsmodelle weitgehend steuerfrei übertragen werden können, leidet die Akzeptanz des Steuersystems. Deshalb sollten bestehende Schlupflöcher geschlossen und die Belastungsgleichheit zwischen verschiedenen Vermögensarten verbessert werden.“

Dr. Silke Schneider, Finanzministerin Schleswig-Holstein: „Im Finanz-Nordverbund sind wir uns einig: Die Erbschaftsteuer muss dringend reformiert werden. Für mich ist zentral, dass Schlupflöcher geschlossen werden und sichergestellt wird, dass sehr große Erbschaften ihren gerechten Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens leisten. Das ist ein entscheidender Baustein für Steuergerechtigkeit. Gleichzeitig ist die Erbschaftsteuer eine unverzichtbare Finanzierungsquelle für die Länder. Wichtig ist, dass wir auch weiterhin Betriebsfortführungen ermöglichen und Erleichterungen konsequent am Erhalt von Arbeitsplätzen ausrichten – dazu gehört auch eine großzügigere Möglichkeit, die Erbschaftsteuer über mehrere Jahre zu stunden.“

Finanzsenator Björn Fecker, Freie Hansestadt Bremen: „Bei der Erbschaftsteuer gibt es zu viele Schlupflöcher, mit denen sich sehr vermögende Menschen künstlich arm rechnen können. Dadurch entgehen dem Fiskus viele Milliarden Euro, die dringend für Investitionen in Bildung, intakte Schulen und Verkehrswege oder auch Wohnungsbau benötigt werden. Im Norden sind wir uns einig: Die Erbschaftsteuer muss für mehr Steuergerechtigkeit reformiert werden. Klar ist aber auch, dass eine Reform zielgenau sein muss. Das Verschieben von begünstigtem Unternehmensvermögen in Familienstiftungen sichert keinen einzigen Arbeitsplatz und sollte so nicht mehr zulässig sein. Anders ist dies bei Unternehmen, die mit ihren Arbeitsplätzen nicht gefährdet werden dürfen: Hier können Stundungsmöglichkeiten ausgeweitet werden, damit die Erbschaftssteuer nicht zu Liquiditätsengpässen führt.“

Dr. Andreas Dressel, Finanzsenator Freie und Hansestadt Hamburg: „Die Erbschaftsteuer muss dringend reformiert werden. Angesichts knapper Kassen in Bund, Ländern und Kommunen ist das der einzig logische Schritt. Wir brauchen ein gerechtes System, bei dem sich Großerben nicht mehr quasi auf Null rechnen können. Die sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung kann und darf so nicht bleiben. Das könnte den Ländern, denen diese Steuer zugutekommt, deutlich mehr Handlungsspielraum verschaffen – z.B. für Bildung und Wissenschaft. Wir müssen die Erbschaftsteuer reformieren und Ausnahmen reduzieren – aber wir sollten sie nicht regionalisieren. Ein Steuerdumping zwischen den Ländern bei der Erbschaftsteuer ist absurd und unwürdig. Wir Nordländer haben jetzt konkret beschrieben, wie eine gerechte Erbschaftsteuer aussehen kann und fordern den Bund und die anderen Länder auf, sich mit den Vorschlägen intensiv auseinanderzusetzen, damit wir spätestens nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in der Sache möglichst schnell vorankommen.“

Gerald Heere, Finanzminister Niedersachsen: „Gerechtigkeit ist der Schlüssel, wenn es um die Akzeptanz von Steuern geht. Bürgerinnen und Bürger müssen sicher sein können, dass wirklich jeder entsprechend seiner Leistungsfähigkeit zum Gemeinwesen beiträgt. Nur dann werden sie bereitwillig Steuern zahlen. Bei der Erbschaftsteuer haben wir in Sachen Gerechtigkeit eine Menge Nachholbedarf. Ein Wettbewerb zwischen den Ländern, wie er regelmäßig aus Bayern vorgeschlagen wird, hilft da übrigens nicht – eher im Gegenteil.

Das Sexualstrafrecht muss reformiert werden

Initiative im Bundesrat zum Sexualstrafrecht: MV und Hamburg setzen sich gemeinsam für das „Nur Ja heißt Ja“-Modell ein.

Schwerin – Seit 2016 gilt in Deutschland das sogenannte „Nein heißt Nein“-Modell. Seitdem können sexuelle Handlungen grundsätzlich bestraft werden, wenn sie gegen den erkennbaren Willen einer Person vorgenommen werden. Trotz der Reform bestehen weiterhin große Schutzdefizite – insbesondere dann, wenn Opfer ihren entgegenstehenden Willen nicht erkennbar äußern können. Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern wollen mit einer Entschließung im Bundesrat erreichen, dass die Bundesregierung im Interesse eines effektiven Opferschutzes zeitnah einen Gesetzentwurf zur Einführung eines konsensbasierten Sexualstrafrechts im Sinne von „Nur Ja heißt Ja“ vorlegt. Eine Befassung des Bundesrats ist für den 10. Juli 2026 geplant.

Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina: „Das „Nein heißt Nein“-Modell war damals ein wirklich großer Schritt nach vorn. Die sexuelle Selbstbestimmung stärken wir aber nur mit der „Nur Ja heißt Ja“-Regelung wirksam und realitätsgerecht. Deutschland hinkt hier hinterher, in mehreren Ländern Europas gilt bereits „Nur Ja heißt Ja“. Wir wissen, dass es derzeit eine evidente Schutzlücke gibt. Viele Betroffene reagieren in akuten Bedrohungssituationen mit einem neurobiologischen Erstarren, können weder sprechen noch sich körperlich wehren. Deshalb müssen auch wir die Zustimmung zum Maßstab machen. Es muss maßgeblich sein, ob die sexuelle Handlung einvernehmlich erfolgte, und nicht, ob das Opfer seinen entgegenstehenden Willen ausreichend zum Ausdruck gebracht hat. Auf der jüngsten Justizministerkonferenz hat ein entsprechender Antrag knapp keine Mehrheit erhalten, aber es ist politisch Bewegung ins Thema gekommen. Auch die Erwartungshaltung vieler Menschen in Deutschland ist, dass wir zu einem „Nur Ja heißt Ja“ kommen.“

Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Schweigen ist kein Ja. Erstarren ist kein Ja. Unsicherheit ist kein Ja. Es gibt Missverständnisse, die wir klar benennen müssen. Zustimmung muss freiwillig, eindeutig und widerruflich sein. Sie darf nicht aus Schweigen, Angst, Druck, Erstarren oder bloßer Passivität abgeleitet werden. Nicht die betroffene Person soll erklären müssen, warum ihr entgegenstehender Wille im Moment des Übergriffs nicht nach außen treten konnte. Das ist kein radikaler Gedanke. Das ist gegenseitiger Respekt. Wir fordern daher zu prüfen, ob und wie eine konsensuale Zustimmungslösung im deutschen Sexualstrafrecht verankert werden kann“, erklärt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt.

Mit dem 50. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches im Jahr 2016 ist in § 177 StGB erstmals die Nichteinverständnislösung („Nein heißt nein“-Lösung) Bestandteil des deutschen Strafrechts geworden. Seitdem können sexuelle Handlungen grundsätzlich bestraft werden, wenn sie gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person vorgenommen werden. Es wurde damals zu Recht als Meilenstein oder Paradigmenwechsel bezeichnet, dass nicht länger ausschließlich Zwangselemente wie Gewalt, Drohung oder die Ausnutzung einer schutzlosen Lage, sondern der entgegenstehende Wille der betroffenen Person in den Mittelpunkt gestellt wurde.

Das geltende Recht knüpft maßgeblich an einen für die Täter erkennbaren entgegenstehenden Willen an und verlangt damit faktisch häufig ein aktives oder zumindest nach außen erkennbares Ablehnungsverhalten der betroffenen Person. Kriminalwissenschaftliche Erkenntnisse belegen aber, dass Betroffene in Übergriffssituationen häufig nicht aktiv widersprechen oder Widerstand leisten, sondern aufgrund von Angst oder psychischen Ausnahmesituationen in einen Zustand der Handlungsunfähigkeit geraten. In der Praxis führt das dazu, dass tatsächlich nicht einvernehmliche sexuelle Handlungen entweder nicht zur Anklage gelangen oder im gerichtlichen Verfahren nicht hinreichend nachweisbar sind.

Geschlechtsbezogene Tatmotive sollen sachgerecht erfasst werden

Mecklenburg-Vorpommern brachte heute in den Bundesrat einen entsprechenden Entschließungsantrag ein

Berlin – Mecklenburg-Vorpommern hat heute in den Bundesrat eine Initiative eingebracht, die ein ernstes und schmerzhaftes Thema betrifft: die Tötung von Frauen aufgrund geschlechtsbezogener Motive. Es geht um Fälle, in denen Frauen getötet werden, weil sie sich trennen oder selbstbestimmt leben wollten oder weil der Täter die Entscheidung der Frau nicht akzeptiert hat und glaubte, über ihr Leben, ihre Freiheit und am Ende sogar über ihren Tod bestimmen zu können.

Diese Taten sind die extremste Form geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen. Sie sind Ausdruck von Besitzdenken, Kontrolle und patriarchalen Herrschaftsvorstellungen. Es geht um einen menschenverachtenden Machtanspruch“, so die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt zur Sitzung des Bundesrats am 12. Juni 2026. Mecklenburg-Vorpommern brachte mit Hamburg und Niedersachsen einen Entschließungsantrag „Geschlechterbezogene Tatmotive im Recht der vorsätzlichen Tötungsdelikte sachgerecht erfassen“ ein.

„Die Zahlen zeigen die Dringlichkeit des Problems. Allein im Jahr 2024 wurden 132 Frauen von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet. Hinter jeder dieser Zahlen steht ein Mensch, ein zerstörtes Leben, eine Familie, die einen geliebten Menschen verliert. Diese Taten sind sogenannten ‚Beziehungsdramen‘. Sie sind Ausdruck von Gewalt, die häufig aus Besitzdenken, Kontrollansprüchen und der Weigerung erwächst, die Selbstbestimmung eines anderen Menschen zu akzeptieren.

Die FemiziDE-Studie aus dem Jahr 2025 zeigt, dass die häufigste Form des Femizids in Deutschland der Partnerinnenfemizid ist. Besonders häufig stehen diese Taten im Zusammenhang mit einer tatsächlichen oder befürchteten Trennung. Der Täter akzeptiert den Verlust seiner Kontrolle nicht und reagiert mit tödlicher Gewalt. Gleichzeitig zeigt die Studie ein weiteres Problem: Die strafrechtliche Bewertung dieser Taten erfolgt nicht einheitlich. Vergleichbare Sachverhalte werden teilweise als Mord, teilweise als Totschlag eingeordnet. Nicht immer gelingt es, geschlechtsbezogene Tatmotive über die bestehenden Mordmerkmale eindeutig zu erfassen“, so Ministerin Jacqueline Bernhardt weiter.

„Wir fordern die Bundesregierung auf, bei einer Reform der vorsätzlichen Tötungsdelikte sicherzustellen, dass geschlechtsbezogene Tatmotive gesetzlich klarer erfasst werden. Dabei geht es insbesondere um Fälle, in denen Taten auf Vorstellungen geschlechtsbezogener Ungleichwertigkeit sowie auf patriarchalen Herrschafts- und Besitzansprüchen beruhen. Uns ist eines besonders wichtig: Wir wollen eine rechtsstaatlich saubere, geschlechtsneutrale und motivbezogene Regelung.

Es geht nicht um Symbolpolitik. Es geht um Rechtsklarheit. Es geht darum, die besondere Qualität dieses Unrechts im Strafrecht sichtbar zu machen. Der Reformbedarf ist seit Langem bekannt. Die vorsätzlichen Tötungsdelikte, insbesondere die §§ 211 ff. StGB, sind seit Jahrzehnten Gegenstand rechtswissenschaftlicher und kriminalpolitischer Diskussion. Auch die vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eingesetzte Expertengruppe zur Reform der Tötungsdelikte hat bereits 2015 eine Neustrukturierung der §§ 211 ff. StGB empfohlen“, erklärt Justizministerin Bernhardt. Der Entschließungsantrag wurde in die Ausschüsse verwiesen.

Bekämpfung häuslicher Gewalt: Bundesrat billigt elektronische Fußfessel

Berlin – Der Bundesrat hat am 12. Juni 2026 ein Gesetz gebilligt, das bundeseinheitlich die elektronische Fußfessel verankert, um Menschen besser vor häuslicher Gewalt zu schützen.

Hintergrund ist die Zunahme häuslicher Gewalt – vor allem gegen Frauen – in den vergangenen Jahren. Mehr als 250.000 Fälle würden jedes Jahr erfasst, so die Bundesregierung. Mit dem Gesetz soll vorwiegend der zivilrechtliche Schutz im Gewaltschutzgesetz verbessert werden, um häuslicher Gewalt vorzubeugen und Verstöße besser sanktionieren zu können.

Wie es bereits in Spanien praktiziert wird, können Familiengerichte zukünftig in Hochrisikofällen Gewalttäter zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichten. So müsse das Opfer die Polizei nicht mehr selbst informieren, wenn der Täter gegen eine Schutzanordnung verstößt, heißt es in der Gesetzesbegründung. Unerlaubte Annäherungen würden früh erkannt und die Überwachungszentrale könne rechtzeitig Schutzmaßnahmen einleiten, etwa durch eine direkte Ansprache des Täters oder die Verständigung der nächsten Polizeibehörde. Für die Ansprache kann Gewalttätern auch aufgegeben werden, ein betriebsbereites Mobiltelefon bei sich zu führen.

Auf die Zustimmung des Opfers kommt es bei der Anordnung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung nicht an. Betroffene häuslicher Gewalt können aber auf Wunsch ein Zweitgerät erhalten, das anzeigt, ob sich der Täter ihnen nähert. Die Koordinierungsstelle kann zudem eine über die Verbotszone hinausgehende „Warnzone“ festlegen, um durch eine frühere automatisierte Benachrichtigung einen effektiveren Opferschutz zu ermöglichen, wie es der Bundesrat in seiner im Januar beschlossenen Stellungnahme vorgeschlagen hatte.

Den Familiengerichten wird durch das Gesetz auch ermöglicht, Gewalttäter zur Teilnahme an sozialen Trainingskursen wie Anti-Gewalt-Trainings zu verpflichten oder Gewaltpräventionsberatungen in Anspruch zu nehmen. Die Gerichte können auch Auskünfte aus dem Waffenregister anfordern. Darüber hinaus wird die mögliche Freiheitsstrafe bei Verstößen auf drei Jahre angehoben.

Nachdem sich die Länder nun abschließend mit dem Gesetz befasst haben, kann es ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Es tritt zum überwiegenden Teil am ersten Tag des vierten auf die Verkündung folgenden Quartals in Kraft.

Rentenanpassung 2026: Bundesrat stimmt Anstieg um 4,24 Prozent zu

Berlin – Der Bundesrat hat am 12. Juni 2026 der Verordnung der Bundesregierung zur Bestimmung des Rentenwerts in der gesetzlichen Rentenversicherung zugestimmt.

Durch die Verordnung steigt der aktuelle Rentenwert ab dem 1. Juli 2026 bundeseinheitlich um 4,24 Prozent auf 42,52 Euro. Für eine Standardrente bei durchschnittlichem Verdienst und 45 Beitragsjahren bedeutet die Rentenanpassung nach Berechnung der Bundesregierung einen Anstieg um 77,85 Euro im Monat. Der aktuelle Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung ist der Gegenwert, der einem Rentenpunkt (oder Entgeltpunkt) entspricht. Er gibt an, wieviel monatliche Rente ein Rentner für jeden gesammelten Rentenpunkt erhält.

Auch für Landwirte wird der allgemeine Rentenwert von 18,83 Euro auf 19,63 Euro erhöht. Mit der Verordnung werden außerdem für die gesetzliche Unfallversicherung der Mindest- und der Höchstbetrag des Pflegegeldes auf 482 Euro und 1.916 Euro monatlich festgesetzt.

Die Bundesregierung passt jährlich die Renten an die aktuelle wirtschaftliche Situation an. Dies geschieht stets durch eine Rechtsverordnung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf.

Bundesrat billigt Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz

Drese begrüßt Apothekenreform: „Wichtiger Schritt für eine starke und wohnortnahe Arzneimittelversorgung“

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsministerin Stefanie Drese hat die heute im Bundesrat beschlossene Apothekenreform als wichtigen Beitrag zur Sicherung der flächendeckenden Arzneimittelversorgung in Deutschland begrüßt.

„Die Apotheken vor Ort stehen seit Jahren unter erheblichem wirtschaftlichem und personellem Druck. Gerade in ländlichen Regionen wird es zunehmend schwieriger, eine wohnortnahe Versorgung sicherzustellen. Mit der Reform setzen wir ein wichtiges Signal zur Stärkung der Apotheken und zur langfristigen Sicherung des bewährten flächendeckenden Versorgungsnetzes“, erklärte Drese in der Bundesratssitzung.

Die Ministerin betonte, dass das Gesetz nach intensiven Beratungen zwischen Bund und Ländern einen ausgewogenen Kompromiss darstelle. Ziel sei es gewesen, die Apotheken vor Ort wirtschaftlich zu stärken und gleichzeitig das System moderner, flexibler und patientennäher aufzustellen.

Positiv bewertet Drese die Ausweitung pharmazeutischer Dienstleistungen. „Apotheken werden künftig noch stärker in Prävention, Gesundheitsförderung und Medikationsmanagement eingebunden. Das stärkt ihre fachliche Kompetenz und verbessert die Versorgung der Patientinnen und Patienten“, so die Ministerin.

Auch die erweiterten Impf- und Testmöglichkeiten seien ein wichtiger Schritt, um Arztpraxen zu entlasten und den Zugang zu Gesundheitsleistungen zu erleichtern. „Gerade vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels müssen wir die Kompetenzen aller Gesundheitsberufe stärker nutzen. Davon profitieren die Menschen insbesondere im ländlichen Raum.“

Für Mecklenburg-Vorpommern ist nach Aussage von Drese die Einführung vergüteter Teilnotdienste von besonderer Bedeutung. „Teilnotdienste haben sich in unserem Land bewährt. Die vorgesehene Honorierung stärkt die Versorgungssicherheit und unterstützt die Apotheken vor Ort“, erklärte Drese.

Kritisch sieht die Landesregierung dagegen die Möglichkeit, Apothekerinnen und Apotheker zeitweise durch pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten vertreten zu lassen. Mecklenburg-Vorpommern hat deshalb hierzu eine Protokollerklärung abgeben. „Bei komplexen pharmazeutischen Fragestellungen bleibt die Expertise approbierter Fachkräfte unverzichtbar. Inhabergeführte Apotheken sind und bleiben das Rückgrat einer qualitativ hochwertigen Beratung und Versorgung“, sagte Drese zur Begründung.

Als entscheidenden Baustein für den langfristigen Erhalt des Apothekennetzes bezeichnete Drese zudem die vom Bund beschlossene Anhebung des Packungsfixums auf 9,50 Euro in zwei Stufen ab dem 1. Januar 2027. „Seit Jahren stehen steigende Kosten und wachsende Aufgaben einer unveränderten Honorierung gegenüber. Die Erhöhung schafft die dringend benötigte Finanzierungs- und Planungssicherheit für die Apotheken.“

Drese zeigte sich überzeugt, dass die Reform die Apotheken nachhaltig stärkt: „Apotheken bleiben Garanten für eine niedrigschwellige, qualitativ hochwertige Versorgung und ein unverzichtbarer Bestandteil eines wohnortnahen Gesundheitssystems.“