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Kategorie: Bundesrat / Bundesländer / Politik

Schwesig: Der Tankrabatt ist wichtig für die Menschen

Berlin – Ministerpräsidentin Manuela hat sich heute im Bundesrat für die Wiedereinführung des Tankrabatts zum 1. Oktober 2026 ausgesprochen. „Die hohen Kraftstoffpreise belasten die Bürgerinnen und Bürger und auch die Wirtschaft. Das gilt ganz besonders in einem Land wie Mecklenburg-Vorpommern, in dem viele pendeln und darauf angewiesen sind, Strecken mit dem Auto zurückzulegen.“ Es sei falsch gewesen, den Tankrabatt auslaufen zu lassen, ohne eine Alternative zu haben.

„Ich freue mich, dass die Bundesregierung umgedacht hat. Der Tankrabatt ist wichtig für die Menschen.“ Richtig sei auch, einen Tankpreisdeckel einzuführen. „Der Preisdeckel verspricht eine langfristige finanzielle Entlastung der Autofahrerinnen und Autofahrer und mehr Stabilität an den Tanksäulen.“ Nötig sei aber auch die Einführung einer Übergewinnsteuer, um die Mineralölkonzerne stärker heranzuziehen, die Rekordgewinne verbuchen würden.

Mecklenburg-Vorpommern brachte außerdem einen Antrag in den Bundesrat ein, in dem die Aufnahme einer Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung und Naturschutz ins Grundgesetz gefordert wird. „Wir sind der Meinung, dass die Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe ins Grundgesetz aufgenommen werden sollen. Wir brauchen einen besseren Schutz der Krankenhäuser, von Pflegeeinrichtungen, Kitas und anderen sozialen Einrichtungen sowie der öffentlichen Infrastruktur gegen Hitze.

Es geht auch um kommunale Maßnahmen wie mehr Grünflächen und schattenreiche Orte in den Städten. Wir müssen außerdem die Auswirkungen der Hitze und Trockenheit für die Wirtschaft, insbesondere die Landwirtschaft, mitbedenken“, erklärte die Ministerpräsidentin.

Ein weiterer Antrag aus Mecklenburg-Vorpommern zielt darauf ab, dass Krebserkrankte nach ihrer Genesung ihre frühere Erkrankung nicht mehr angeben müssen. „Wer eine Krebserkrankung überstanden hat, wird die Krankheit selbst sicherlich nicht vergessen.

Aber er oder sie muss ein Recht darauf haben, dass die überwundene Krankheit nach einer medizinisch gut begründeten Frist nicht mehr berücksichtigt wird, wenn es um Lebensentscheidungen und Lebenschancen geht, zum Beispiel beim Abschluss von Versicherungen“, sagte Schwesig.

Bundesrat stimmt zu: Antragsloses Kindergeld kommt 2027

Berlin – Das Gesetz zur Einführung des antragslosen Kindergeldes erhielt im Bundesratsplenum am 25. September 2026 die erforderliche Mehrheit.

Kindergeld wird monatlich von der Familienkasse ausgezahlt. Derzeit erhalten Eltern nach der Geburt eines Kindes ein Begrüßungsschreiben mit einem QR-Code, der zu einem vorausgefüllten Kindergeldantrag führt. Künftig soll das Kindergeld im Regelfall ohne Antrag ausgezahlt werden, wenn der Familienkasse alle relevanten Tatsachen, insbesondere die Kontoverbindung, bekannt sind und keine Zweifel am Anspruch auf Kindergeld bestehen. Die Leistung soll festgesetzt und ausgezahlt werden, sobald das Kind eine steuerliche Identifikationsnummer erhalten hat.

Das Gesetz sieht vor, das antragslose Kindergeld im Jahr 2027 in zwei Schritten einzuführen. Zunächst soll es für jedes weitere Kind von Eltern, die bereits mindestens ein Kind haben, an die Person ausgezahlt werden, die bislang das Kindergeld erhält. In einem zweiten Schritt soll es dann auch für erstgeborene Kinder ohne Antrag überwiesen werden. Dies gilt allerdings nur, wenn mindestens ein Elternteil gemeinsam mit dem Kind in Deutschland wohnt, die Bankverbindung bekannt ist und mindestens ein Elternteil in Deutschland arbeitet. So solle sichergestellt werden, dass keine Zahlung erfolgt, wenn diese eigentlich ein anderer Mitgliedstaat der Europäischen Union leisten müsste, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Ziel des Gesetzes sei es, Bürokratie abzubauen, ohne das zusätzliche Risiko ungerechtfertigter Auszahlungen einzugehen, so die Bundesregierung. Wenn die Voraussetzungen für eine antragslose Auszahlung nicht vorliegen, erhalten Eltern auch zukünftig nach der Geburt ein Begrüßungsschreiben. Dies könne in den Fällen weiterhin notwendig sein, in denen der Familienkasse nicht alle erforderlichen Daten bekannt sind.

Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.

Nordländer für starke Wirtschaft, erneuerbare Energien und moderne Häfen

Rostock – Die Regierungschefin und Regierungschefs der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein sind heute in Rostock zu ihrer jährlichen Konferenz zusammengekommen. Schwerpunkte waren die Themen Wirtschaft, Energie und Häfen.

„Die norddeutschen Länder sind mit ihrer Stärke in der maritimen Wirtschaft, bei der Erzeugung von erneuerbaren Energien, im Tourismus und in der Gesundheitswirtschaft ein wichtiger Wirtschaftsfaktor in Deutschland. Wir erwarten deshalb auch in Zukunft die Unterstützung der Bundesregierung für den Norden. Unsere Erwartung ist, dass der Bund seine Finanzmittel für den Ausbau der Häfen deutlich erhöht. Sie sind von wirtschaftlicher Bedeutung für ganz Deutschland, auch als Energieknoten. Außerdem müssen Hemmnisse der Energie- und Wärmewende beseitigt werden. Es geht uns um bezahlbare Energiepreise für die Bürgerinnen und Bürger, wettbewerbsfähige Preise für die Wirtschaft und auch um den Ausbau der erneuerbaren Energien und der Netze“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig im Anschluss an die Konferenz.

In ihrem Beschluss zum Wirtschafts- und Energiestandort betonten die fünf norddeutschen Länder zunächst die wirtschaftliche Bedeutung des Nordens. Der Gesamtwert aller in den norddeutschen Ländern produzierten Waren und Dienstleistungen ist von 746 Milliarden Euro im Jahr 2023 auf rund 806 Milliarden Euro im Jahr 2025 gewachsen. Das entspricht rund 18 Prozent des Bruttoinlandprodukts Deutschlands.

Mit Blick auf die Energiewende fordern die norddeutschen Länder unter anderem Verbesserungen zur regionalen und lokalen Nutzung erneuerbaren Stroms und ein attraktiveres Marktdesign bei Ausschreibungen zur Offshore-Energie. Der Bund müsse geeignete Rahmenbedingungen schaffen, damit ein maßgeblicher Anteil der Produktion und Wertschöpfung von Komponenten der Offshore- und Netzinfrastruktur wie beispielsweise Konverterplattformen in Deutschland erbracht wird. Zur Entlastung von Bürgern und Wirtschaft fordern die Nord-MPs eine Absenkung der Stromsteuer auf das europarechtliche Minimum.

„Der Norden entscheidet über Deutschlands Energieversorgung. Die hohen Energiekosten bleiben eine Belastung für Verbraucher und Unternehmen gleichermaßen. Wir Nordländer sind uns einig: Die nachhaltige Lösung liegt im ambitionierten Ausbau erneuerbarer Energien. Da werden wir nicht nachlassen. Damit machen wir uns unabhängiger von volatilen Weltmarktpreisen und teuren Energieimporten. Der Norden übernimmt hier die Hauptverantwortung. Mit Offshore-Windkraft, Wasserstofftechnologien und Netzinfrastrukturen schaffen wir saubere, unabhängige Energie für ganz Deutschland.

Aber wer große Verantwortung übernimmt und damit verbundene Lasten trägt, muss auch von dieser Transformation profitieren – in Form von regionaler Wertschöpfung und günstiger Energie. Unsere Häfen sind zentrale Infrastruktur für diesen Ausbau – Umschlagplätze für Windkraftanlagen und grüne Industrien, zugleich kritisch für Versorgungssicherheit und Verteidigungsfähigkeit. Der Bund darf die Küstenländer mit deren Finanzierung nicht allein lassen. Und wir brauchen gemeinsame Lösungen für den Schutz dieser Infrastruktur. Das ist im nationalen Interesse und damit auch nationale Verantwortung“, erklärte der niedersächsische Ministerpräsident Olaf Lies.

In ihrem Beschluss zu den Häfen begrüßen die Regierungschefin und Regierungschefs der norddeutschen Länder die Vorstellung der Europäischen Hafenstrategie durch die Europäische Kommission und unterstreichen die darin hervorgehobene Bedeutung der Häfen für Sicherheit und Wachstum in Europa. Weiterhin fordern sie eine Beteiligung des Bundes an den Hafeninfrastrukturkosten im Umfang von jährlich 500 Millionen Euro. Weiter ausgebaut werden sollen auch die Hinterlandanbindungen der Häfen. Hierbei komme den Elbquerungen eine zentrale Rolle zu.

„Wir im Norden sind uns völlig einig: Der Bund muss sich deutlich stärker als bislang an den Kosten der Häfen beteiligen und darf die Länder mit den anstehenden Investitionen nicht alleine lassen. Die Häfen haben eine nationale Bedeutung – für die Wirtschaft, für die Energieversorgung und für die Landesverteidigung. Mit den bisherigen 38 Mio. Euro im Jahr für alle Seehäfen wird der Bund seiner Verantwortung nicht ansatzweise gerecht.

Nachdem mittlerweile zwei Gutachten belegen, dass eine Erhöhung der so genannten Hafenlasten auch ohne Grundgesetzänderung möglich ist, ist der Weg für eine deutliche Erhöhung frei. Angesichts der anstehenden Herausforderungen wären 500 Mio. im Jahr mehr als angemessen“, erklärte Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte.

Der Norden übernimmt zentrale Aufgaben für Deutschland“, sagte Hamburgs Erster Bürgermeister Dr. Peter Tschentscher. „Die Seehäfen sichern die Versorgung der Bevölkerung und die Anbindung der drittgrößten Volkswirtschaft an die internationalen Märkte. Durch die geopolitische Zeitenwende haben sich die Anforderungen an die Seehäfen massiv erhöht. Die Infrastruktur muss nicht mehr nur saniert und modernisiert, sondern auch ausgebaut, für eine militärische Nutzung im Sinne von „Dual Use“ ausgestattet und vor Sabotage gesichert werden. Deutschland kann den maritimen Sektor im nationalen Interesse nur dann zukunftsfähig entwickeln, wenn die Bundesregierung ihre Zusage aus dem Koalitionsvertrag umsetzt und die nationale Hafenstrategie als gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern auch gemeinsam finanziert wird.“

„Schleswig-Holstein hat mit seinem Beschlussvorschlag bewusst die Sicherheit im Ostseeraum auf die Agenda dieser Konferenz gesetzt. Die aktuellen Entwicklungen und hybriden Bedrohungen zeigen, wie dringend wir kritische maritime Infrastruktur besser schützen müssen. Dafür brauchen wir eine engere Zusammenarbeit mit unseren Ostsee-Anrainern und eine stärkere Verzahnung von Bund, Ländern und Marine. Schleswig-Holstein setzt hier seit Langem Akzente.

Zu dieser Infrastruktur gehören auch unsere Häfen. Sie sind für Warenverkehr, Industrie und Offshore-Energie unverzichtbar und brauchen endlich eine verlässliche finanzielle Beteiligung des Bundes. Sicherheit und leistungsfähige Häfen sind zugleich die Grundlage für wirtschaftliche Stärke. Hinzu kommt unser Standortvorteil beim grünen Strom: Er muss dort günstig sein, wo er erzeugt wird, damit daraus vor Ort Investitionen, Wertschöpfung und Arbeitsplätze entstehen. Darin waren wir uns heute auch mit dem Unternehmerkuratorium Nord einig“, ergänzte der Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein Daniel Günther.

Im Anschluss führten Schwesig, Günther, Bovenschulte, Lies und Tschentscher ein Gespräch mit dem Unternehmerkuratorium Nord, dem Zusammenschluss der Wirtschaft in den norddeutschen Bundesländern.

„Für die beteiligte Wirtschaft zeigt der gute Austausch beim heutigen Treffen mit der Konferenz Norddeutschland, dass die norddeutsche Zusammenarbeit funktionieren kann, der Wille ist auf beiden Seiten deutlich erkennbar. Dies sieht man vor allem bei dem für den Norden so wichtigen Thema Hafenfinanzierung – hier gibt es große Einigkeit zwischen Politik und Wirtschaft im Norden. Ganz Deutschland diskutiert über wirtschaftliche Resilienz, Versorgungssicherheit, Energiewende und Verteidigungsfähigkeit. All diese Themen haben einen gemeinsamen Nenner: leistungsfähige Seehäfen.

Wer die Bedeutung der Häfen betont, muss auch bereit sein, Verantwortung für ihre Finanzierung zu übernehmen. Daher fordert die norddeutsche Wirtschaft gemeinsam mit den fünf Küstenländern eine dauerhafte Grundfinanzierung der Hafeninfrastruktur durch den Bund in Höhe von 500 Millionen Euro jährlich. Ein aktuelles Rechtsgutachten der IHK Nord zeigt, dass es dafür keine Grundgesetzänderung braucht, sondern der Bund seine Finanzhilfen bereits auf Grundlage des bestehenden Rechtsrahmens erhöhen kann. Wir verbinden damit die klare Erwartung an die Bundespolitik, das Seehafenfinanzierungsgesetz an die realen Notwendigkeiten anzupassen“, erklärte der Vorsitzende des Unternehmerkuratoriums Nord Matthias Belke.

Schwesig: Frau Prien sollte ihre unsozialen Pläne fallen lassen

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute falsche Aussagen von Bundesbildungsministerin Karin Prien aus einem Interview mit dem ARD-Hauptstadtstudio zurückgewiesen.

„Die Behauptung von Frau Prien, dass es eine gemeinsame Entscheidung der Bundesregierung und aller 16 Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten gibt, den Unterhaltsvorschuss einzuschränken, ist falsch. Ich habe in der MPK am 25. Juni sehr deutlich gemacht, dass Mecklenburg-Vorpommern eine Absenkung der Altersgrenze beim Unterhaltsvorschuss ablehnt.

Das haben wir auch schriftlich im Beschluss mit der Protokollerklärung festgehalten. Auch Bremen hat seine Ablehnung per Protokollerklärung erklärt. Das weiß Frau Prien auch. Dazu gab es eine längere Diskussion. Deshalb kann sich Frau Prien nicht hinter angeblichen gemeinsamen Beschlüssen verstecken“, erklärte die Ministerpräsidentin.

„Die jüngsten Äußerungen des Bundeskanzlers und der Bundesfamilienministerin zeigen für mich, dass sie die Lebenssituation von Alleinerziehenden und ihren Kindern nicht verstanden haben. Viele Alleinerziehende arbeiten bereits und sind trotzdem auf den Unterhaltsvorschuss angewiesen“, reagierte Schwesig auf die gestrigen Aussagen des Bundeskanzlers zum Unterhaltsvorschuss in der Bundespressekonferenz.

„Wir haben in meiner Zeit als Bundesfamilienministerin die Altersgrenze auf 18 angehoben, weil wir kein Kind ohne Unterstützung lassen wollten. Das bleibt richtig.“ Die Kritik an den Plänen der Bundesregierung wachse. „Es ist an der Zeit, dass die Bundesfamilienministerin ihre unsozialen Pläne fallen lässt.

Denn es ist falsch, ausgerechnet bei den Familien zu kürzen, die es ohnehin besonders schwer haben. Stattdessen sollte die Bundesregierung Wege entwickeln, um die säumigen Väter und vereinzelt auch Mütter stärker zur finanziellen Verantwortung zu ziehen.“

Bundesrat billigt Reform der gesetzlichen Krankenkassen

Berlin – Wenige Stunden nach Verabschiedung im Bundestag hat der Bundesrat am 10. Juli 2026 das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gebilligt. Ein Antrag, den Vermittlungsausschuss anzurufen, fand keine Mehrheit. Das Gesetz enthält zahlreiche Maßnahmen, die laut Bundesregierung eine Grundlage für stabile Finanzen in der gesetzlichen Krankenversicherung schaffen sollen.

Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung seien in den vergangenen Jahren stark gewachsen, was zu einem erheblichen Anstieg der Beitragssätze geführt habe, begründet die Bundesregierung ihr Gesetz. Bereits 2027 sei von einer Deckungslücke in Höhe von 15,3 Milliarden Euro auszugehen. Bis 2030 könne die Lücke auf rund 40 Milliarden Euro ansteigen. Um die Beiträge zu stabilisieren, müssten die Ausgaben reduziert werden, um sie in Einklang mit den Einnahmen zu bringen.

Das Gesetz sieht nun vor, dass der Bund seinen Finanzierungsbeitrag für die Gesundheitsversorgung der Grundsicherungsempfänger dauerhaft um 750 Mio. Euro pro Jahr erhöht. So beträgt der Anteil im Jahr 2027 eine Milliarde Euro und steigt danach jährlich. Im Jahr 2031 liegt der Finanzierungsbeitrag dann bei 2,75 Milliarden Euro. Die im Regierungsentwurf vorgesehene Absenkung des Bundeszuschusses wurde im Bundestag reduziert. Statt wie ursprünglich geplant zwei Milliarden Euro jährlich beträgt die Absenkung für 2027 1,35 Milliarden Euro, ab 2028 dann 1,55 Milliarden Euro.

Für die Jahre 2027 bis 2029 gilt für die Krankenhäuser die gleiche Obergrenze für den Kostenanstieg wie für andere Leistungsbereiche (Grundlohnrate minus 1 Prozentpunkt). Ab 2030 soll der Orientierungswert oder, wenn sie darunter liegt, die Grundlohnrate maßgeblich sein.

Die Krankenhäuser werden über eine sogenannte Generalnorm gesetzlich verpflichtet, in allen Bereichen für eine Personalbesetzung zu sorgen, die für eine gute Qualität der Leistungen erforderlich ist. Im parlamentarischen Verfahren wurde jedoch von einer verpflichtenden Anwendung der Personalbemessungsinstrumente für die Pflege sowie für den ärztlichen Bereich Abstand genommen.

Bei der Familienversicherung wird für mitversicherte Partner ab dem Jahr 2028 ein zusätzlicher Beitrag in Höhe von 2,5 Prozent des Einkommens des erwerbstätigen Partners erhoben. Dies betrifft allerdings nicht Kinder und Eltern von Kindern unter zwölf Jahren. Darüber hinaus bleiben Ehegatten und Lebenspartner mit Pflegegrad 3, 4 oder 5 sowie mit einem Rentenanspruch wegen voller Erwerbsminderung oder als nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die Grundsicherung beziehen, beitragsfrei mitversichert.

Im Arzneimittelbereich wird der Herstellerabschlag, also der Rabatt, den Pharmaunternehmen bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente an gesetzlich Versicherte gewähren müssen, erhöht.

Um eine regionale Unterversorgung in der kieferorthopädischen Versorgung zu vermeiden, sollen künftig Zahnärzte, die einen mit der Fachzahnarztqualifikation gleichwertigen Abschluss vorweisen können oder über anerkannte praktische Erfahrung in der kieferorthopädischen Behandlung verfügen, weiterhin kieferorthopädische Leistungen durchführen und abrechnen können. Eine genaue Definition der gleichwertigen Qualifikationen wird von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen festgelegt.

Ausgaben müssen künftig einen für Versicherte nachweisbaren Nutzen haben. Kosten für homöopathische und anthroposophische Mittel sowie Cannabis-Blüten werden nicht mehr übernommen.

Das parlamentarische Verfahren ist nun abgeschlossen. Das Gesetz tritt zu einem großen Teil am Tag nach der Verkündung in Kraft. Für einzelne Punkte gelten hingegen andere Zeitpunkte des Inkrafttretens.

Bundesrat stimmt für schnelleren Ausbau von Verkehrswegen

Berlin – Bahnstrecken, Autobahnen und Wasserstraßen sollen in Deutschland künftig schneller geplant und gebaut werden. Dazu hat der Bundesrat heute mit den Stimmen Mecklenburg-Vorpommerns das Infrastruktur-Zukunftsgesetz beschlossen. „Die Infrastruktur in Deutschland muss erneuert werden. Das neue Gesetz hilft, die zentralen Projekte zu beschleunigen. Sie gelten künftig als im überragenden öffentlichen Interesse“, erläuterte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

Das Gesetz betrifft unter anderem den Ausbau von Bundesstraßen, den Gewässerausbau an Häfen, die transeuropäischen Verkehrsnetze, den Ausbau von Flughäfen, die Unterhaltung von Tunneln, Unterhaltungsmaßnahmen an Bundeswasserstraßen und Projekte aus dem Sondervermögen Infrastruktur. Weiterhin wurde beschlossen, dass die Länder künftig Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur zur Kofinanzierung von Bundesprojekten einsetzen können. „Auch das erleichtert Investitionen in die Zukunft.“

Beschlossen wurde auch, dass der Bund künftig einen um 10 Prozentpunkt höheren Anteil der Leistungen aus dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz übernimmt, mit dem die Renten aus den DDR-Zusatz- und Sonderversorgungssystemen finanziert werden. Die Länder werden entsprechend entlastet.

„Das klingt kompliziert, ist aber sehr wichtig für uns. Mecklenburg-Vorpommern wird die freiwerdenden Mittel dafür einsetzen, um die Gruppen in der Kita zu verkleinern. Wir werden zum 1. Januar 2027 die Fachkraft-Kind-Relation in der Krippe auf 1:5 verbessern. Und zum 1. August 2027 verbessern wir den Schlüssel im Hort auf 1:21. Das bedeutet: Die Erzieherinnen und Erzieher werden künftig mehr Zeit für jedes einzelne Kind haben“, so Schwesig.

Eine Mehrheit im Bundesrat fand auch ein Entschließungsantrag der ostdeutschen Länder „Für eine Gemeinsame Agrarpolitik ab 2028, die Einkommen sichert, Wettbewerbsfähigkeit erhält und die bestehenden Strukturen in Deutschland anerkennt“.

„Der Bundesrat hat sich damit hinter die ostdeutsche Landwirtschaft gestellt“, sagte die Ministerpräsidentin. In dem Beschluss fordern die Länder, dass die Agrarpolitik auch nach 2027 ein zentrales Politikfeld der Europäischen Union bleiben muss. Regelungen zur Kappung und Degression der Direktzahlungen werden entschieden abgelehnt. „Bei uns gibt es traditionell größere Betriebe, oftmals als Genossenschaften. Diese Betriebe dürfen nicht schlechter gestellt werden“, erklärte Schwesig.

Gewaltschutz wird im Sexualstrafrecht gestärkt

Der Bundesrat stimmt für die gemeinsame Initiative von MV und Hamburg für das Zustimmungsprinzip „Nur Ja heißt Ja“.

Berlin – „Der Gewaltschutz wird im Strafrecht gestärkt. Das ist eine sehr gute Nachricht. Der Bundesrat ist heute der Initiative der Länder Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern gefolgt. Die Bundesregierung ist nun aufgefordert, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen“, sagte die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt nach der Abstimmung im Bundesrat.

„Wir haben zum Schutz von Frauen und Mädchen vor sexualisierter Gewalt einen gewaltigen Fortschritt erzielt. Der Schutz aus dem Prinzip ‚Nein heißt Nein‘ der bisherigen Rechtsprechung wird erweitert. Mit ‚Nur ja heißt ja‘ werden auch schwerwiegende Situationen erfasst. Die Schockstarre zum Beispiel. Eine Zustimmung muss freiwillig, eindeutig, widerruflich sein und sollte nicht aus einer Situation des Schweigens, des Drucks oder gar der Angst, eines Erstarrens oder bloßer Passivität abgeleitet werden. Das ist gelebte Gleichstellung“, so Ministerin Jacqueline Bernhardt.

Mit dem 50. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches im Jahr 2016 ist in § 177 StGB erstmals die Nichteinverständnislösung („Nein heißt Nein“-Lösung) Bestandteil des deutschen Strafrechts geworden. Seitdem können sexuelle Handlungen grundsätzlich bestraft werden, wenn sie gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person vorgenommen werden.

Damals galt das als Paradigmenwechsel im Sexualstrafrecht. Kriminalwissenschaftliche Erkenntnisse belegen aber heute, dass Betroffene in Übergriffssituationen häufig nicht aktiv widersprechen oder Widerstand leisten, sondern aufgrund von Angst oder psychischen Ausnahmesituationen in einen Zustand der Handlungsunfähigkeit geraten.

In der Praxis führt das dazu, dass tatsächlich nicht einvernehmliche sexuelle Handlungen entweder nicht zur Anklage gelangen oder im gerichtlichen Verfahren nicht hinreichend nachweisbar sind. Die Bundesregierung ist nun aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der das Prinzip „Nur Ja heißt Ja“ berücksichtigt.

Bundesrat stimmt Infrastruktur-Zukunftsgesetz zu

Berlin – Die Länder haben am 10. Juli 2026 den Weg für das Infrastruktur-Zukunftsgesetz freigemacht. Ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses war nicht erfolgreich.

Mit dem Gesetz sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren wichtiger Infrastrukturvorhaben, insbesondere in den Bereichen Verkehr und Energie, effizienter gestaltet und beschleunigt werden. Auf diese Weise könnten mit den vorhandenen Mitteln mehr Projekte umgesetzt und steigende Kosten reduziert werden, so die Bundesregierung, auf die das Gesetz zurückgeht.

Das Gesetz sieht vor, zentrale Infrastrukturvorhaben aufgrund ihrer erheblichen Bedeutung für die öffentliche und militärische Sicherheit zu priorisieren, indem sie dem überragenden öffentlichen Interesse zugeordnet werden. Darüber hinaus wird gesetzlich klargestellt, dass solche Projekte der öffentlichen Sicherheit dienen. Erfasst sind auch alle Verkehrsprojekte, die aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert werden. Bevorzugt behandelt werden somit unter anderem zentrale Schienenvorhaben, der Neubau von Autobahnen, Ersatzneubauten von Brücken und Tunneln, systemrelevante Wasserstraßen und Schifffahrtsanlagen, Maßnahmen des Hochwasser- und Küstenschutzes sowie Flughäfen und Häfen.

Das Gesetz enthält auch Regelungen, um die Vorgaben des Natur- und Umweltschutzes einfacher umzusetzen. So stehen für Vorhaben des überragenden öffentlichen Interesses künftig drei gleichrangige Möglichkeiten zur Verfügung: Ausgleich, Ersatz oder Ersatzgeld. Außerdem werden Umweltverträglichkeitsprüfungen reduziert, beispielsweise bei Linienbestimmungsverfahren für Bundesfernstraßen oder bei Erneuerungen von unselbständigen Brückenteilen, wenn diese deren Erhaltung dienen.

Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzes ist die Digitalisierung. So sollen Planfeststellungsverfahren künftig vollständig digital durchgeführt werden. Die Übergangsfrist für digitale Verfahren im Verwaltungsverfahrensgesetz wurde um ein Jahr auf den 31. Dezember 2027 verkürzt.

Nachdem nun der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt hat, kann es ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt zum überwiegenden Teil am Tag nach der Verkündung in Kraft.

In einer begleitenden Entschließung fordern die Länder unter anderem noch weitergehende Erleichterungen beim Ersatz von Brückenbauwerken, da die nun beschlossene Regelung nur unselbständige Teile einer Ausbaumaßnahme, nicht aber reine Ersatzneubauten von Brücken erfasse.