Meinungs- und Medienfreiheit

Schwesig: Demokratien leben von Meinungs- und Medienfreiheit

Schwerin – Ein klares Bekenntnis zum Erhalt von Frieden, Freiheit und Demokratie gaben die Parlamentspräsidentinnen und Präsidenten der 27 EU-Staaten auf ihrer dreitägigen Konferenz in Palma de Mallorca. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig als Bundesratspräsidentin vertrat zusammen mit Bundestagspräsidentin Bärbel Bas Deutschland bei dem Treffen in Spanien. Unter Vorsitz der spanischen Parlamentspräsidentin Francina Armengol, die in ihre Heimatregion eingeladen hatte und dem Vorsitzenden des spanischen Senats Pedro Rollán erörterten die Teilnehmenden die aktuelle geopolitische Lage in Europa und der Welt sowie die wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen für Europa. Spaniens König Felipe VI. begrüßte die Teilnehmenden im historischen Palast von Palma.

Schwesig betonte: „Wir sind uns einig, dass durch den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine, die Friedensordnung in Europa in Gefahr ist und wir weiter mit militärischer, finanzieller und humanitärer Hilfe als EU-Staaten die Ukraine unterstützen müssen.“ Die Konferenz hob die Bedeutung der parlamentarischen und freiheitlichen Demokratie hervor. Die EU will sich stärker gegen Falsch-Informationen und Fake-News sowie Cyber-Kriminalität zur Wehr setzen. „Die Demokratien leben von Meinungs- und Medienfreiheit auf der Basis von Wahrheit“, so Schwesig.

Die Parlamentspräsidentinnen bekräftigten, wie wichtig Frauen in Führungspositionen für weitere Fortschritte bei der Geschlechtergerechtigkeit sind und plädierten für die konsequente Bekämpfung von sexualisierter Gewalt. „Gerade in Kriegsregionen sind Frauen von Gewalt verstärkt betroffen. Sexuelle Gewalt wird systematisch als Kriegswaffe eingesetzt. Das muss konsequent geahndet werden“, so die Bundesratspräsidentin. Manuela Schwesig vertrat die 16 Länder bei der internationalen Konferenz, die einmal im Jahr durch das Land, welches den EU-Vorsitz hatte, ausgerichtet wird.

Während der Konferenz nutze die Bundesratspräsidentin die Möglichkeit, die Kontakte, um die guten Verbindungen der Länderkammer mit anderen Parlamenten in Europa zu vertiefen. Sie tauschte sich mit Kolleginnen und Kollegen aus Polen, den Niederlanden, der Schweiz, Österreich, Slowenien, Tschechien, Spanien, Frankreich, Belgien, Estland und Litauen aus. Daneben gab es Gespräche mit Gästen der Konferenz wie dem Parlamentspräsidenten aus Kanada.

Wachstumschancengesetz beschlossen

Schwesig: Neues Gesetz entlastet vor allem kleine und mittlere Unternehmen

Berlin – Der Bundesrat hat heute mit Unterstützung Mecklenburg-Vorpommerns das Wachstumschancengesetz beschlossen. Es sieht eine Entlastung der Wirtschaft in Höhe von 3,2 Milliarden Euro vor. Ministerpräsidentin Schwesig zeigte sich erfreut, dass dem Kompromissvorschlag aus dem von ihr geleiteten Vermittlungsausschuss mit klarer Mehrheit zugestimmt wurde.

„Das Gesetz setzt Impulse in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Es entlastet vor allem kleine und mittlere Unternehmen, die ihre Investitionen schneller abschreiben können. Das ist für Mecklenburg-Vorpommern mit seinen vielen kleinen und mittleren Unternehmen wichtig. Und es setzt Impulse für die Bauwirtschaft, insbesondere für den Mietwohnungsbau. Davon profitiert auch das Handwerk. Ich bin deshalb sehr dankbar, dass wir im Vermittlungsausschuss einen Kompromiss gefunden haben, der von Bundestag und Bundesrat mit klarer Mehrheit bestätigt wurde.“

Keine Mehrheit fand ein Antrag, auch beim Haushaltsfinanzierungsgesetz den Vermittlungsausschuss anzurufen. „Mecklenburg-Vorpommern steht an der Seite der Landwirtinnen und Landwirte. Wir halten die vom Bund vorgesehenen Kürzungen für falsch. Es ist gut, dass sich der Bund nun auf die Landwirtschaft zubewegt. Aber das, was bisher auf dem Tisch liegt, geht nicht weit genug. Wir brauchen eine Lösung für eine zukunftsfähige Landwirtschaft“, bekräftigte Schwesig die Haltung der Landesregierung.

M-V will den Schutz der Frauen stärken

Justizministerin Jacqueline Bernhardt vor der Sitzung des Bundesrats:„Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen sind kein Ort für Protest.“

Schwerin – Im Bundesrat wird am Freitag der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes.  Mecklenburg-Vorpommern wird im Bundesrat für die Einrichtung einer Art Schutzzone vor den jeweiligen Beratungsstellen stimmen.

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt sagt vor der Sitzung des Bundesrates am Freitag: „Wenn Frauen Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und auch Einrichtungen aufsuchen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, müssen sie das ungehindert und anonym tun können. Es kann nicht sein, dass  sie Angst haben müssen, davor von anderen bedrängt und belästigt zu werden. Das muss der Staat mit aller Kraft unterbinden.

Daher befürworte ich, dass der ungehinderte Zugang zu diesen Beratungsstellen bundesweit vorgegeben sein soll und um diese Beratungsstellen herum eine 100-Meter-Verbotszone für Belästigung der schwangeren Frauen eingerichtet werden soll. Dieses Belästigungsverbot soll dann natürlich auch für das beratende Personal in den jeweiligen Stellen gelten. Jede Frau, die eine Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle aufsuchen muss, hat dafür ganz individuelle Gründe.

Bei Fragen des Schwangerschaftsabbruchs, der Familienplanung oder auch Sexualaufklärung gelten natürlich auch die Persönlichkeitsrechte. Die betroffenen Frauen sind in einer höchst emotionalen Lage. Niemand hat das Recht, Frauen an derartigen Beratungen zu hindern. Daher begrüße ich es, dass bei Zuwiderhandlung Bußgelder drohen. Wir müssen die Frauen in allen regelkonformen Lebenslagen schützen“, sagt Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

Ziel der Gesetzesänderung ist ein bundeseinheitlicher und rechtssicherer Umgang mit sogenannten Gehsteigbelästigungen. Es soll sichergestellt sein, dass das gesetzliche Schutzkonzept umgesetzt wird, das Schwangere als letztverantwortliche Entscheidungsträgerin respektiert und ihre Rechte wahrt.

Jugend diskutiert

Schwesig diskutiert mit Jugendlichen über europapolitische Themen

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute in ihrer Eigenschaft als Präsidentin des Bundesrates mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern der 25. Sitzung des Modell Europa Parlament Deutschland im Plenarsaal des Bundesrates über Themen diskutiert. Bei der Veranstaltungsreihe simulieren Schülerinnen und Schüler aus ganz Deutschland eine Woche lang die Arbeitsweise des Europäischen Parlaments. Der Bundesrat unterstützt dieses Projekt jedes Jahr mit 3.000 Euro. Außerdem wird das Projekt von europäischen Programm Erasmus+ gefördert.

„Sehr gern habe ich mich den Fragen der Jugendlichen gestellt. Ich finde es wichtig und sehr sinnvoll, dass sich junge Menschen mit europapolitischen Themen beschäftigen und diese durchaus kontrovers diskutieren. Das stärkt das Selbstvertrauen und die Fähigkeit, komplexe Zusammenhänge zu erkennen und zu verstehen. Mecklenburg-Vorpommern hat maßgeblich von der EU profitiert. Gerade für junge Menschen ist Europa wichtig. Es geht um Wirtschaft und Arbeitsplätze, mehr Klimaschutz und soziale Standards“, sagte die Ministerpräsidentin.

An der 25. Sitzung des Modell Europa Parlament Deutschland haben sich 160 Jugendliche aus allen Bundesländern beteiligt. Das Goethe-Gymnasium aus Schwerin ist fast von Anfang an mit dabei. Kurz vor der Diskussionsrunde traf Schwesig die zehn Schülerinnen und Schüler aus Schwerin in der Wandelhalle des Bundesrates zu einer kurzen Begegnung.

Positive Bilanz

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig ist heute Nacht von ihrer dreitägigen Reise in die Niederlande zurückgekehrt. Sie nahm dort Termine als Bundesratspräsidentin wahr. Nach der Rückkehr zog sie ein positives Fazit der Reise.

„Deutschland und die Niederlande verbindet eine enge Nachbarschaft, Partnerschaft und Freundschaft“, sagte Schwesig. „Ich hoffe sehr, dass die Reise dazu beigetragen hat, die Zusammenarbeit weiter zu vertiefen.“ Schwesig traf auf ihre Reise unter anderem den niederländischen König Willem-Alexander, den amtierenden Ministerpräsidenten Mark Rutte und den Präsidenten der 1. Kammer der niederländischen Generalstaaten Professor Jan Bruijn. Die 1. Kammer der Generalstaaten ist das niederlandische Pendant zum Bundesrat in Deutschland.

Begleitet wurde Schwesig von einer Wirtschaftsdelegation unter Leitung des Chefs der Staatskanzlei Patrick Dahlemann. In der Delegation waren neben den drei Industrie- und Handelskammern Schwerin, Rostock und Neubrandenburg vor allem Vertreterinnen und Vertretern aus der maritimen Industrie, der Hafenwirtschaft und der Bioökonomie dabei. Auf dem Programm stand auch ein Besuch bei Cosun in Dinteloord, dem Mutterkonzern der Anklamer Zuckerfabrik und des Stavenhagener Kartoffelwerkes.

„Es gibt gute Nachrichten für die Standorte Anklam und Stavenhagen: Cosun hat gegenüber der Landesregierung Investitionen in Millionenhöhe in Aussicht gestellt. So ist geplant in den kommenden 5 Jahren bis zu 150 Millionen Euro in die Erweiterung der Zuckerfabrik und in die Weiterentwicklung der Bioethanolproduktion zu investieren. Auch das Kartoffelwerk in Stavenhagen soll erweitert werden. Bis zu 60 Millionen Euro stehen hier als Investitionssumme an. Die Schaffung weiterer Arbeitsplätze ist damit verbunden. Das sind konkrete Ergebnisse für unser Land und stärkt MV als Bioökonomiestandort“, erklärte Schwesig und dankte für die vertrauensvollen Gespräche dazu.

„Ich habe bei all meinen Terminen für Mecklenburg-Vorpommern geworben. Die Niederlande lagen in den letzten Jahren immer auf den ersten drei Plätzen unserer wichtigsten Handelspartner. Aus keinem anderen Land kommen so viele auswärtige Urlaubsgäste nach Mecklenburg-Vorpommern wie aus den Niederlanden. Unser Ziel ist es, die wirtschaftliche Zusammenarbeit in den nächsten Jahren noch auszubauen. Ich hoffe, dass die auf der Reise geknüpften Kontakte dazu beitragen“, sagte Schwesig.

Während der Reise vertrat Schwesig die Bundesrepublik Deutschland bei der Eröffnung des Nationaal Holocaust Museums in Amsterdam. „Das war ein besonderer Termin. Die Niederländer haben einen sehr würdigen Festakt zur Eröffnung des neuen Museums organisiert. Ich kann allen, die etwas über Geschichte lernen wollen, nur empfehlen, bei einer Reise nach Amsterdam auch dieses Museum zu besuchen.“

Tag der Deutschen Einheit 2024

M-V lädt vom 2. bis 4. Oktober zum großen Bürgerfest nach Schwerin

Schwerin – Vom 2. bis 4. Oktober ist Deutschland zu Gast in Mecklenburg-Vorpommern: Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute gemeinsam mit dem Schweriner Oberbürgermeister Dr. Rico Badenschier erste Pläne für das große Bürgerfest zum Tag der Deutschen Einheit vorgestellt.

„Verbunden mit jeder Bundesratspräsidentschaft ist die Ausrichtung der Zentralen Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit. Das ist eine Chance, die wir nur alle 16 Jahre bekommen. Vom 2. bis zum 4. Oktober wird unsere schöne Landeshauptstadt Schwerin Gastgeberin für Bürgerinnen und Bürger aus allen Teilen des Landes sein. Es wird der Höhepunkt unserer Präsidentschaft“, sagte die Ministerpräsidentin.

Auf die Gäste warte ein Fest mit einem unterhaltsamen und informativen Programm: Eine Meile aller Bundesländer vorbei am Schloss, auf der sich Deutschland bei einem Spaziergang entdecken lasse, eine große Bühne auf dem Alten Garten mit Konzerten, eine spektakuläre Lichtinszenierung des Schlosses, Orte der Begegnungen und der Erinnerungen an die Friedliche Revolution 1989. Schwesig: „Ein Bürgerfest für alle, zum Mitmachen, Einbringen und Genießen. Und das Schöne: Alle Veranstaltungen des Bürgerfestes sind kostenlos.“

Ein solches Event erfordere eine gute Planung und gute Zusammenarbeit. Land und Stadt haben dafür eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet. „Wir haben mit der Stadt eine starke Partnerin an der Seite. Ich danke dem Oberbürgermeister, dass wir gemeinsam ein tolles Bürgerfest auf die Beine stellen werden“, sagte Schwesig.

Die Stadt freue sich, bereits zum dritten Mal Austragungsort der Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit zu sein, sagte Badenschier. „Seit der Wiedervereinigung hat sich Schwerin als Landeshauptstadt weiterentwickelt und zeigt sich zum Bürgerfest von seiner besten Seite.“

Mit dem heutigen Tag ist die Webseite www.tag-der-deutschen-einheit.de online gegangen. Bürgerinnen und Bürger können sich fortan über das Bürgerfest informieren.

Jugendliche aus M-V im Bundesrat

Berlin – Einmal im Jahr lädt der Bundesrat Schülerinnen und Schüler aus dem Land der Präsidentschaft nach Berlin ein. In einem Planspiel lernen die Jugendlichen, wie in der Bundesrepublik Deutschland Gesetze entstehen und beschlossen werden und welche Rolle der Bundesrat dabei spielt. Seit gestern nehmen 123 Schülerinnen und Schüler sowie 13 Lehrerinnen und Lehrer aus Schulen in Güstrow, Rostock, Schönberg, Grevesmühlen, Ribnitz-Damgarten, Spantekow, Wittenburg und Schwerin an „Jugend im Bundesrat“ teil.

Minister- und Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig traf die Schülerinnen und Schüler aus Mecklenburg-Vorpommern heute im Bundesratsgebäude in Berlin. „Der Bundesrat ist ein ganz besonderer Ort unserer Demokratie in Deutschland. Hier spiegeln sich die Vielfalt der Regionen Deutschlands und die Interessen aus den 16 deutschen Ländern wider. Die Bundesländer wirken im Bundesrat bei der Gesetzgebung mit. Das ist eine ganz wichtige Aufgabe, besonders dann, wenn die Interessen von Bund und Ländern auseinandergehen“, erläuterte die Ministerpräsidentin.

Sie freue sich sehr, dass sich Schülerinnen und Schüler aus ganz Mecklenburg-Vorpommern an der Aktion beteiligen. „Ich freue mich sehr über euer Interesse. Demokratie lernt man nicht nur theoretisch aus dem Schulbuch. Demokratie muss man üben und erleben. Das kritische Hinterfragen, das Aushalten anderer Meinungen. Demokratie fängt im Alltag an. Auch im Schulalltag. An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an die Lehrerinnen und Lehrer, die sich an euren Schulen für Demokratie einsetzen und euch heute begleiten!“

Am Abend lädt die Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern die Schülerinnen und Schüler zu einer Diskussionsrunde und einem Empfang mit der Ministerpräsidentin in die Landesvertretung ein. Gemeinsam mit der Bevollmächtigten des Landes Mecklenburg-Vorpommern beim Bund Jutta Bieringer und Staatsministerin Reem Alabali-Radovan stellt sich die Ministerpräsidentin den Fragen der interessierten Schülerinnen und Schüler.

Leiharbeit in der Pflege

Mecklenburg-Vorpommern Mitantragsteller eines Entschließungsantrags

Berlin – Der Einsatz von Leiharbeit in der Pflege sowohl im Krankenhaus als auch in stationären und ambulanten Einrichtungen muss nach Ansicht des Bundesrates wirksam begrenzt werden. Gleichzeitig sollen die Arbeitsbedingungen der Stammbelegschaften verbessert werden. Einen entsprechenden Beschluss fasste die Länderkammer am Freitag. Dieser wird nun an die Bundesregierung übersandt.

„Ein maßvoller Einsatz von Leiharbeit kann dazu beitragen, die Patientenversorgung zu sichern. Der zunehmende Einsatz von Leiharbeit in der Pflege hat aber oftmals unerwünschte Folgen, sowohl für die Qualität der Versorgung der pflegebedürftigen Menschen als auch für die oft schlechter gestellten Stammbelegschaften“, erklärte Gesundheitsministerin Stefanie Drese die Länder-Initiative. Mecklenburg-Vorpommern ist Mitantragsteller der Entschließung.

„Der Antrag zeigt in zehn Punkten Verbesserungsbedarf in der Pflegebranche auf und schlägt Maßnahmen zur Abhilfe vor“, betonte Drese. So könne dem Einsatz von Leiharbeitskräften in der Pflege vor allem dann wirksam entgegengewirkt werden, wenn die Arbeitsbedingungen in der Pflege grundsätzlich verbessert werden. „Hier geht es zum Beispiel um Entgeltverbesserungen, Umstellung von Dienstplänen, Anpassung der Arbeitszeiten, Personalbemessung und den geförderten Aufbau von Ausfallkonzepten und Springerpools“, so Drese.

„Dass dieses Modell erfolgreich umgesetzt werden kann, zeigt das UniFlex-Team der Rostocker Universitätsmedizin“, verdeutlichte Drese.

Entstehende Mehrkosten dürften aber nicht den Pflegebedürftigen obliegen, heißt es in dem vom Bundesrat einstimmig beschlossenen Antrag. Für Krankenhäuser solle die Vergütung in Springerpools gesichert refinanziert werden – beispielsweise über das Pflegebudget. Kleinen Pflegeeinrichtungen sollten trägerübergreifende Springerkonzepte ermöglicht werden. “Dies ist notwendig, damit insbesondere kleine ambulante Pflegedienste von einem solchen Konzept profitieren können, ohne unvertretbare Personalmehrkosten zu verursachen“, so Drese.

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung im Antrag zudem auf, zu prüfen, ob bundesrechtlich eine Deckelung des Anteils an Leiharbeitskräften möglich ist und, ob und auf welche Weise Leiharbeitsfirmen in die Finanzierung der Pflegeausbildung und Fortbildung des Personals einbezogen werden können.

Drese: „Der Pflege kommt in unserer alternden Gesellschaft ein enormer Stellenwert zu. Mit dem demografischen Wandel steigt auch der Druck auf unsere Pflegefachkräfte. Umso wichtiger ist es, dass wir Strukturen schaffen, mit denen wir weiterhin eine gute pflegerische Versorgung ermöglichen und zugleich ein Umfeld für unsere Pflegefachkräfte fördern, in dem sie gleichberechtigt und unter guten Bedingungen ihrer Arbeit nachgehen können.“

Startchancen-Programm kommt

Oldenburg: Bildungserfolg von Kindern und Jugendlichen hängt noch immer stark von der sozialen Herkunft ab

Schwerin – Bildungsministerin Simone Oldenburg begrüßt die heutige Verständigung von Bund und Ländern zum Startchancen-Programm. Die Kultusministerkonferenz hat in einer Sondersitzung die Vereinbarungen, die in den vergangenen Monaten von einer Verhandlungsgruppe von Bund und Ländern erarbeitet wurden, beschlossen.

Nach dieser Einigung über den Vertragsentwurf stehen nun die erforderlichen Ratifizierungsprozesse in Bund und Ländern an, bevor im Frühsommer 2024 die formale Unterzeichnung durch die Kultusministerinnen und Kultusminister der Länder sowie die Bundesministerin für Bildung und Forschung erfolgen soll.

„Endlich sind wir einen entscheidenden Schritt weiter. Die Verhandlungen mit dem Bund waren langwierig und alles andere als einfach“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Mit dem Startchancen-Programm stärken wir die Chancengerechtigkeit von Schülerinnen und Schülern. Noch immer hängt in Deutschland der Bildungserfolg von Kindern und Jugendlichen stark von der sozialen Herkunft ab. Das kann und darf nicht so bleiben.

Das Startchancen-Programm setzt genau hier an. Schülerinnen und Schüler erhalten bessere Lernbedingungen, die Schul- und Unterrichtsentwicklung wird verstärkt und die Arbeit in multiprofessionellen Teams gefördert. In den kommenden Monaten werden wir uns mit der Umsetzung des Programms in Mecklenburg-Vorpommern beschäftigen und auf Basis geeigneter Kriterien die Schulen auswählen“, so Oldenburg.

Mit dem Startchancen-Programm sollen insgesamt 4.000 allgemein bildende und berufliche Schulen in Deutschland unterstützt werden, an denen ein hoher Anteil sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler lernt. Das Programm startet zum Schuljahr 2024/2025 und hat eine Laufzeit von 10 Jahren.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung stellt dafür bis zu einer Milliarde Euro jährlich zur Verfügung. Um die Bundesförderung zu erhalten, müssen sich die Länder in gleichem Umfang engagieren. Dabei können auch schon bestehende Programme angerechnet werden. Mecklenburg-Vorpommern rechnet über das Startchancen-Programm mit 17 bis 18 Millionen Euro pro Jahr.

Einigung zu Standards der Bezahlkarte

Pegel: Pünktliche Einigung der Länder über Standards der Bezahlkarte sichert Einführungszeitplan im Land

Schwerin – Innenminister Christian Pegel hat die bundesweite Einigung der Länder auf gemeinsame Standards für die einzuführenden Bezahlkarten für Flüchtlinge begrüßt und sieht dies als weiteren wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Einführung der Bezahlkarte in Mecklenburg-Vorpommern.

„Damit kann die Einführung der Bezahlkarte im Land weiterhin in dem vorige Woche in einer Presseinformation und im Landtag skizzierten Zeitplan umgesetzt werden und der Vergabeprozess wird nicht verzögert. Da die bundesweiten Gespräche über gemeinsame Standards für die Bezahlkarte pünktlich zum vereinbarten 31. Januar abgeschlossen werden konnten“, so der Minister.

Damit sei sichergestellt, dass bundesweit gleiche Bedingungen umgesetzt werden. „Mit unserer Bezahlkarte kann ebenso bundesweit bezahlt werden wie mit allen anderen, umgekehrt muss die Bargeldauszahlung auch bei den anderen eingeschränkt werden, wie wir dies vorsehen werden“, nennt Pegel Beispiele.

Über den Umstand, dass Mecklenburg-Vorpommern die Einführung einer Bezahlkarte bereits vorbereitet hatte, hatte das Innenministerium bereits in der vergangenen Woche sowohl in einer Pressemitteilung als auch durch eine Vorankündigung auf dem Vergabemarktplatz des Landes informiert.

Auch im Landtag war dies in der Vorwoche Gegenstand der Debatte. Der Innenminister hatte dort informiert, dass der Überlegungs- und Diskussionsprozess zur Einführung einer Bezahlkarte in Mecklenburg-Vorpommern bereits aufgenommen wurde, weil die monatlichen Barauszahlungen des Taschengeldes in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes erheblichen Verwaltungsaufwand bereiteten, der mit der Bezahlkarte deutlich gesenkt werden solle.

Das Innenministerium habe auch die Landkreise und kreisfreien Städte einbezogen, die in ihren Gemeinschaftsunterkünften ebenfalls durch Bargeldauszahlungen erheblichen Verwaltungsaufwand betreiben müssten. Das Land habe ein Interesse an einer einheitlichen Bezahlkarte im Land, um die Übergänge zwischen den vorgenannten Einrichtungen unkompliziert zu gestalten. Gerade um die besonderen Bedürfnisse der Landkreise und kreisfreien Städte in die Vergabe aufnehmen zu können, sei es wichtig, dass der im Land bereits vorbereitete Vergabeprozess konsequent fortgesetzt werde.

Dies entspräche auch dem ausdrücklich geäußerten Wunsch der Landkreise und kreisfreien Städte. Mecklenburg-Vorpommern strebe weiterhin eine auf die landeseigenen Bedürfnisse zugeschnittene Variante an und werde diese mit seiner vorbereiteten Vergabe umsetzen.

Ergebnisse Verkehrsministerkonferenz

Preis für Deutschlandticket soll 2024 bei 49 Euro im Jahr bleiben / Meyer: Entscheidung ist ein Zeichen von Verlässlichkeit der Politik gegenüber Bürgerinnen und Bürgern

Schwerin – Nach einer digitalen Sitzung der Sonder-Verkehrsministerkonferenz am 22. Januar 2024 haben die Bundesländer einstimmig beschlossen, dass der Preis von 49 Euro monatlich für das Deutschlandticket im Jahr 2024 bleiben soll. Das Gremium stellte fest, dass nach aktuellen Prognosen die von Bund und Ländern zur Verfügung gestellten Mittel auch ohne eine Anhebung des Ticketpreises im Jahr 2024 ausreichen.

Weiterhin fordert die Verkehrsministerkonferenz den Bund auf, die im November 2023 getroffene Vereinbarung, im Jahr 2023 zur Verfügung gestellte und nicht verbrauchte Mittel ins Jahr 2024 zu übertragen, zügig umzusetzen und auf den Gesamtzeitraum 2023 bis 2025 auszudehnen.

Statement Reinhard Meyer, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit: „Es ist gelungen, dass sich die Bundesländer einheitlich und gemeinsam dafür einsetzen, dass im Jahr 2024 der Preis für das Deutschland-Ticket gleich bleibt, bei 49 Euro pro Monat.

Ich halte das für ein wichtiges Signal, um mehr Menschen für den Umstieg auf den öffentlichen Personennahverkehr zu gewinnen. Zugleich ist es ein Zeichen von Verlässlichkeit der Politik gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern.“

Sollte sich im weiteren Jahresverlauf auf Basis neuerer Zahlen herausstellen, welches Defizit in der Einführungsphase konkret zu erwarten ist, wird sich die Verkehrsministerkonferenz zeitnah damit befassen.

Allgemeine Informationen: Zum 01. Mai 2023 ist das Deutschlandticket gestartet. Zum Ausgleich nicht gedeckter Ausgaben im öffentlichen Personennahverkehr stellen Bund und Länder nach dem Prinzip der hälftigen Kostenbeteiligung in der Einführungsphase 2023 bis 2025 jährlich 3 Milliarden Euro zur Verfügung.

Mecklenburg-Vorpommern finanziert mit landesspezifischen Rabattierungen darüber hinaus die Differenz für den Erwerb des Deutschlandtickets für 29 Euro für Azubis und als erstes Land in der Bundesrepublik auch für Senioren.

Die den Verkehrsunternehmen entstehenden Erlösausfälle werden paritätisch durch Bund und die Länder finanziert. Bis zum 30.04.2024 ist der Tarif für das Deutschlandticket durch die Aufgabenträger in Mecklenburg-Vorpommern – wie bundesweit abgestimmt – angeordnet worden.

Die Gesamtzahl der in Mecklenburg-Vorpommern verkauften Deutschlandtickets (einschließlich der rabattierten Tickets für Senioren und Azubis) lautet wie folgt:

  • Mai: 113.603 Tickets
  • Juni: 144.915 Tickets
  • Juli: 166.078 Tickets
  • August: 189.909 Tickets
  • September: 204.533 Tickets

Die Zahlen bis Dezember 2023 sind im Erlösmonitor Deutschlandticket noch nicht vollständig abgebildet, da noch nicht alle Tariforganisationen gemeldet haben.

Die Verkaufszahlen des Deutschlandtickets für Senioren aus MV lauten (Stand 16.11.2023):

  • August: 18.939 Tickets
  • September: 27.101 Tickets
  • Oktober: 29.771 Tickets
  • November: 30.761 Tickets
  • Dezember: 31.999 Tickets

Beim Deutschlandticket für Azubis in Mecklenburg-Vorpommern lag die Verkaufszahl im Dezember 2023 bei 12.080 verkauften Tickets.

Startchancen-Programm des Bundes kommt

Oldenburg: Das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern im Bildungsbereich muss fallen

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Bildungsministerin Simone Oldenburg beklagt die langwierigen und zähen Verhandlungen mit der Bundesregierung zum Startchancen-Programm. „Die Bundesregierung hat die Länder zu lange hingehalten.

Dadurch geraten die Länder jetzt unter Zeitdruck, wenn das Programm noch pünktlich starten soll. Die Äußerung der Bundesbildungsministerin, die Bund-Länder-Vereinbarung zum Startchancen-Programm sei ein nächster Meilenstein, kann ich deshalb nicht nachvollziehen. Dieser Schritt ist längst überfällig“, kritisierte Oldenburg.

Mit dem Startchancen-Programm sollen 4.000 allgemein bildende und berufliche Schulen in Deutschland unterstützt werden, an denen ein hoher Anteil sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler lernt. Ziel ist es, die Chancengerechtigkeit von Kindern und Jugendlichen zu erhöhen und den Bildungserfolg von der sozialen Herkunft zu entkoppeln.

Das Programm soll zum Schuljahr 2024/2025 starten und hat eine Laufzeit von 10 Jahren. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung stellt dafür bis zu einer Milliarde Euro jährlich zur Verfügung. Um die Bundesförderung zu erhalten, müssen sich die Länder in gleichem Umfang engagieren. Mecklenburg-Vorpommern rechnet über das Startchancen-Programm mit 17 bis 18 Millionen Euro pro Jahr.

„Das Startchancen-Programm ist nicht der angeküdigte große Wurf“, sagte die Bildungsministerin. „Es gilt nicht nur, ärmere Kinder und Jugendliche zu unterstützen, sondern es muss darum gehen, alle Schüllerinnen und Schüler gleichermaßen zu fördern und endlich auch die Länder in der Bildungspolitik für die Beschulung der Geflüchteten zu unterstützen.

Gleichzeitig zum Startchancen-Programm brauchen wir von der Bundesregierung ein klares Bekenntnis zum DigitalPakt 2.0. Das gibt es noch immer nicht. Sicher ist bis jetzt ein Ende mit offenem Ausgang. Deswegen gibt es nur eine Lösung: Das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern im Bildungsbereich muss fallen“, forderte Oldenburg.

Zügigere Asylverfahren

M-V zeigt im Bundesrat Weg für zügigere Asylverfahren auf / Justizministerin Jacqueline Bernhardt bringt Entschließungsantrag des Landes M-V ein: „Asylrecht ist Menschenrecht.“

Schwerin – „In diesen Tagen gedenken wir des 75. Jahrestags der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Ein Menschenrecht ist ganz klar das Asylrecht. Es fußt auf Artikel 16 a Grundgesetz. Danach genießen politisch Verfolgte Asylrecht. Dies bedeutet, dass Menschen, die Schutz vor Verfolgung suchen, das Recht haben, in einem anderen Land Asyl zu suchen und zu erhalten. Das Asylrecht ist wichtig, weil es das fundamentale Menschenrecht auf den Schutz vor Verfolgung und Gefahr beinhaltet.

Die vorliegende Entschließung hat das Ziel, eine schnellere rechtstaatliche Entscheidung über Asylanträge auf der Grundlage des geltenden Rechts zu leisten. Die Zeit bis zur endgültigen Entscheidung in einem Asylverfahren sollte möglichst kurz sein, denn dies ist eine Zeit der Ungewissheit und der Unruhe für die Asylsuchenden“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt vor der Sitzung im Bundesrat.

„Den Ausgangspunkt der vorliegenden Entschließung zur Vereinfachung und Beschleunigung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens bildeten der Beschluss der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten vom 13. Oktober 2023 sowie die Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Chefs der Länder am 6. November 2023. Beim Treffen ist unter anderem beschlossen worden, dass das Asyl- und das anschließende Gerichtsverfahren beschleunigt werden sollen.

Bund und Länder wollen dafür die personellen und organisatorischen Voraussetzungen schaffen. Wir als Mecklenburg-Vorpommern wollen alles unternehmen, um Menschen schnellstmöglich im Rahmen eines rechtsstaatlichen Verfahren Gewissheit über ihren Status zu geben. Die Beschleunigung der Verfahren geht hauptsächlich über das Personal und dessen Einsatz in der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Ich kann nur erneut mein Bedauern zum Ausdruck bringen, dass das im Koalitionsvertrag der Ampelkoalition verankerte Ziel einer Verstetigung des Paktes für den Rechtstaat nicht umgesetzt wird. Dieser Pakt für den Rechtsstaat hätte auch uns Bundesländer gut dabei unterstützt, das notwendige Personal mitzufinanzieren, um die Verkürzung der Verfahren zu ermöglichen. Mit Blick auf die organisatorischen Voraussetzungen greift die vorliegende Initiative Erfahrungen und Hinweise der verwaltungsgerichtlichen Praxis des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf“, so Ministerin Bernhardt.

„Mit der Entschließung wollen wir gegenüber der Bundesregierung zwei konkrete Gesetzesänderungen anregen. Bei beiden Änderungen geht es darum, richterlichen Mitwirkungsaufwand zu reduzieren, indem die Spruchkörper von in der Regel einfachen Nebenentscheidungen entlastet werden.

So soll die angestrebte Änderung von § 87a der Verwaltungsgerichtsordnung bewirken, dass Verweisungsbeschlüsse nicht mehr von dem Spruchkörper in der Besetzung von drei Berufsrichterinnen und Berufsrichtern getroffen werden müssen, sondern allein durch die Berichterstatterin oder den Berichterstatter erfolgen.

Durch die Änderung von § 76 Absatz 1 des Asylgesetzes soll erreicht werden, dass Asylstreitverfahren nicht jeweils durch die Kammer auf die Einzelrichterin oder den Einzelrichter übertragen werden müssen, sondern dass die Kammer bereits kraft Gesetzes grundsätzlich durch eines ihrer Mitglieder als Einzelrichterin oder Einzelrichter entscheidet.

Andererseits wollen wir mit der Entschließung zwei Prüfbitten an die Bundesregierung herantragen. Sie soll sich mit der Frage befassen, ob § 176 der Verwaltungsgerichtsordnung, der den Gerichten größere Flexibilität bei der Besetzung der Kammern einräumt, punktuell erweitert werden sollte.

Konkret geht es darum, den Einsatz von zwei statt bislang von einer Proberichterin bzw. einem Proberichter in einer Kammer zuzulassen. Zum anderen sollte die Bundesregierung aufgefordert werden zu prüfen, ob die Geltungsdauer des entsprechenden Paragrafen, § 176, über den 31. Dezember 2025 hinaus verlängert werden sollte“, erklärt Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

„Die Vorschläge für den Entschließungsantrag aus Mecklenburg-Vorpommern sind kleine, aber wichtige Zahnräder im Getriebe der Asylverfahren. Die angestrebte Beschleunigung der Gerichtsverfahren insbesondere in Asylrechtsstreitigkeiten liegt mit Blick auf die starke Belastung der Verwaltungsgerichtsbarkeit gerade auch im Interesse der Länder“, betont Ministerin Bernhardt im Bundesrat.

Energiewende in Europa

Schwesig: Deutschland und Belgien tragen zum Gelingen der Energiewende bei

Berlin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat am Dienstag in ihrer Eigenschaft als Präsidentin des Bundesrats das belgische Königspaar bei einem Abendessen des Bundespräsidenten zu Ehren von König Philippe und Königin Mathilde von Belgien im Schloss Bellevue getroffen. „Das war heute für Deutschland und Belgien ein besonderer Tag“, kommentierte Schwesig.

Der Staatsbesuch des Königspaars soll im Zeichen der Partnerschaft zwischen Belgien und Deutschland stehen – das betrifft die Zusammenarbeit bei der Energiewende und den kulturellen Austausch.

„Mecklenburg-Vorpommern legt Wert darauf, internationale Kontakte sowohl mit europäischen Ländern als auch darüber hinaus voranzutreiben und zu intensivieren, mit dem Ziel, eine feste Position des Landes im internationalen Wettbewerb zu sichern und auszubauen“, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

Die Fertigstellung des Windparks „Arcadis Ost 1“, der am Dienstag feierlich übergeben wurde, sei ein Beispiel dafür.

„Der Windpark ist ein riesengroßer Erfolg, auch für Mecklenburg-Vorpommern als Offshore-Standort. Von der Genehmigung bis zur Inbetriebnahme haben am Bau beteiligte Firmen und Behörden professionell und zügig zusammengearbeitet. Schon seit Mitte Januar dieses Jahres ist der Windpark am Netz und liefert Strom. Nun ist er komplett fertiggestellt. Das ist ein Beleg dafür, dass MV ein verlässlicher Partner bei den erneuerbaren Energien ist.“

Der etwa 30 Quadratkilometer umfassende Windpark nordöstlich vor Rügen wird von dem Unternehmen Parkwind Ost GmbH betrieben. Die insgesamt 27 Windräder der Firma Vestas erzeugen erneuerbaren Strom für bis zu 290.000 Haushalte. Mit einer Nabenhöhe von 107 Metern und einer Gesamthöhe von 194 Metern über dem Meeresspiegel sind die Windturbinen die derzeit größten der Welt. Die dort angewandte Methode der schwimmenden Installation wurde zudem durch die Projektpartner Parkwind (Belgien), Heerema Marine Contractors (Niederlande) und Vestas (Dänemark) eigens für den Windpark „Arcadis Ost 1“ entwickelt.

„Unser Land erzeugt jetzt schon doppelt so viel Energie aus erneuerbaren Energien als wir selbst verbrauchen. Darüber hinaus wollen wir als Land bis 2040 klimaneutral werden. Das haben wir im Koalitionsvertrag so verabredet. Ein ehrgeiziges, aber erreichbares Ziel, bei dem wir die Menschen mitnehmen“, so die Regierungschefin.

In diesem Zusammenhang erinnerte die Ministerpräsidentin an die kürzlich unterzeichnete Vereinbarung zwischen Bund, Land und Warnowwerft. Damit sind die Weichen für den Bau von Konverterplattformen für den Windkraft-Offshore-Bereich auf der Rostocker Werft gestellt. Für die Produktion können die zur Meyer-Gruppe gehörende Neptun Werft und der belgische Stahlkonstrukteur Smulders einen Teil der Werftfläche nutzen. Beide Unternehmen wollen dazu ein Gemeinschaftsunternehmen gründen.

„Das alles sind Beispiele für eine fundierte und fruchtbringende Zusammenarbeit für eine erfolgreiche Energiewende“, so die Regierungschefin.

Kultur in M-V

Schwesig: Mecklenburg-Vorpommern hat kulturell eine Menge zu bieten

Berlin – Unter dem Motto „Vereint Segel setzen“ hat Ministerpräsidentin Manuela Schwesig heute zum kulturellen Festakt zum Beginn der MV-Bundesratspräsidentschaft Gäste aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft ins Futurium nach Berlin eingeladen. Am 1. November hatte das Land zum dritten Mal in seiner Landesgeschichte die Präsidentschaft des Bundesrats übernommen.

Das „Segel setzen“ markiere auch die Aufgabe, vor der ganz Deutschland stehe, betonte die Ministerpräsidentin in ihrer Rede. Dazu zähle die Stärkung der Wirtschaft ebenso wie die Finanzierung notwendiger Investitionen und Entlastungen und das konsequente Vorgehen gegen den Antisemitismus.

 „Wir müssen in einer Zeit großer Herausforderungen die Segel richtig setzen und Deutschland gemeinsam voranbringen. Denn wir leben in stürmischen Zeiten, denen wir uns gemeinsam stellen müssen“, erläuterte die Ministerpräsidentin.

Die beste Grundlage dafür sei die Demokratie. „Unser Grundgesetz wird im kommenden Jahr 75 Jahre alt. Zu unserer Demokratie gehört ganz maßgeblich, dass Menschen verschiedene Meinungen haben. Und das ist in Ordnung“, so die Bundesratspräsidentin. Demokratie lebe von der Auseinandersetzung. „Dazu gehört, dass wir einander zuhören, miteinander reden, einander über alle Unterschiede hinweg respektieren und Kompromisse finden, die dann von einer großen Mehrheit akzeptiert werden.“ Genau das mache auch den Bundesrat aus.

Sie freue sich darüber, dass Mecklenburg-Vorpommern in diesem Jahr die Chance habe, sich mit seinen Stärken vorzustellen und ging vor allem darauf ein, was das Land kulturell zu bieten habe.

Die Ministerpräsidentin ermunterte die Gäste, selbst nach Mecklenburg-Vorpommern zu kommen und sich ein Bild machen: „Kulturell ist Mecklenburg-Vorpommern zu jeder Jahreszeit eine Reise wert.“ Die Festspiele Mecklenburg-Vorpommern zum Beispiel sei eines der größten Festivals für klassische Musik mit Spielorten im ganzen Land. „Wir haben aber auch das Usedomer Musikfestival und die Bachtage in Rostock.

Wenn Sie auf modernere Musik stehen, lade ich Sie zur Air Beat One oder zum Fusion-Festival ein. Ein besonderer Höhepunkt werde im nächsten Jahr der 250. Geburtstag von Caspar David Friedrich sein, dem Maler der Romantik schlechthin. Dazu wird es heute Abend schon einen Beitrag und dann im kommenden Jahr ein vielfältiges Programm vor allem in Greifswald geben“, kündigte Schwesig an.

Kultur in MV – das seien auch die Künstlerhäuser und Literaturzentren, Musik- und Jugendkunstschulen, Bibliotheken und Gedenkstätten und die vielen Aktivitäten der teils kleinen und selbstorganisierten kulturellen Initiativen bei uns im Land. „Kunst und Kultur stiften Sinn, bauen Brücken, verbinden Menschen, geben Orientierung und Heimat.“

Die Kultur werde gebraucht, gerade auch in Krisenzeiten. „Kultur ist ein unverzichtbarer Bestandteil unseres Lebens“, betonte die Ministerpräsidentin.

Mecklenburg-Vorpommern sei gut vernetzt mit unseren norddeutschen Nachbarländern. „Und seit vielen Jahren pflegen wir eine gute Zusammenarbeit mit den Staaten rund um die Ostsee.“ Das deutsch-polnische Verhältnis liege ihr besonders am Herzen, betonte die Regierungschefin. „Ich bin nahe an der deutsch-polnischen Grenze aufgewachsen, im Oderbruch. Ich freue mich sehr, dass mich meine erste Auslandsreise als Bundesratspräsidentin im Februar nach Polen führt. Ich freue mich auf unsere Bundesratspräsidentschaft. Lassen Sie uns vereint Segel setzen.“