Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung

Neue Förderrichtlinie tritt in Kraft

Schwerin – Am Montag tritt die „Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen der nachhaltigen und integrierten Stadtentwicklung (StadtentwFöRL M-V)“ in Kraft. Sie wurde auf Grundlage des Programms für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in der Förderperiode 2021-2027 erarbeitet. Ziel der Förderrichtlinie ist, die städtische Infrastruktur in den Bereichen Bildung und Soziales sowie die Energieeffizienz in diesen beiden Bereichen zu verbessern.

„Die Europäische Union unterstützt Themen der Stadtentwicklung unter anderem mit Mitteln aus dem Fonds für regionale Entwicklung. Wir in Mecklenburg-Vorpommern nutzen diese Möglichkeit, um die Attraktivität unserer 23 Mittel- und Oberzentren als Wirtschafts- und Wohnstandort zu steigern und dem Aspekt der Zentralörtlichkeit Rechnung zu tragen. Attraktive Innenstädte, lebenswerte Stadtteilzentren und Ortskerne haben herausragende Bedeutung für alle, die dort wohnen und arbeiten, aber auch für Gäste. Das Programm EFRE Mecklenburg-Vorpommern 2021-2027 wurde im August 2022 durch die EU-Kommission genehmigt. Mit der neuen Richtlinie können die Mittel nun zielgerichtet für Investitionen in Bildung und soziale Infrastruktur eingesetzt werden“, sagt Landesbauminister Christian Pegel.

Insgesamt stehen 113 Millionen Euro EFRE-Mittel – davon 90 Millionen Euro für Maßnahmen der Stadtentwicklung und 23 Millionen Euro für Maßnahmen der Energieeffizienz – zur Verfügung.

Beispiele für zuwendungsfähige Vorhaben sind die Errichtung und Sanierung von allgemeinbildenden Schulen, Kindertageseinrichtungen, Horten, Sportstätten, Begegnungsstätten und Grünflächen sowie Maßnahmen zur Energieeinsparung und Verminderung der Kohlenstoffdioxid-Emissionen von Gemeinbedarfseinrichtungen.

Antragsberechtigt sind Ober- und Mittelzentren, die über ein positiv bewertetes Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) verfügen. Die Zuwendung wird als Zuschuss bis zu 60 Prozent der Gesamtkosten ausgereicht. Der nächste Antragsstichtag ist der 27. Mai 2024, danach der 30. Juni und der 31. Dezember eines jeden Jahres. Anträge sind an das Landesförderinstitut (LFI) Mecklenburg-Vorpommern zu richten. Ein Auswahlgremium bestehend aus den zuständigen Ministerien wird diese anhand von Kriterien bewerten. Die Auswahlkriterien werden gesondert auf den Webseiten des LFI veröffentlicht.

Die Richtlinie erscheint im Amtsblatt Nr. 18 am 29. April 2024.

In der vergangenen Förderperiode 2014-2020 konnten in Mecklenburg-Vorpommern knapp 252 Millionen Euro aus dem EFRE kombiniert mit Landesmitteln eingesetzt werden. Im Bildungsbereich gehören neben Schulen auch Kindertageseinrichtungen wie Krippe, Kindergarten, Hort sowie schulische Sportstätten zur Förderung. Dafür wurden rund 160 Millionen Euro bereitgestellt. Allein für Schulen wurden in den letzten Jahren rund 130 Millionen Euro als Zuwendung gewährt.

Lesewettbewerb mit Gingster Buchhändlerin

Grundschüler aus Gingst lesen am Welt-Tag des Buches aus ihren Lieblingstexten

Insel Rügen – „Ich bin so begeistert, wie toll ihr schon lest“, sagt Petra Dittrich und freut sich über die Einladung als Jury-Mitglied beim Lesewettbewerb der Gingster Grundschule. Die Buchhändlerin saß zum ersten Mal in der sechsköpfigen Jury mit Lehrern und älteren Schülern zusammen und beobachtete die aufgeregten Leseratten. „Wisst ihr was, ich organisiere viele Lesungen. Und da sind immer wieder Autoren, die Lampenfieber vor dem Auftritt haben.“ Ein bisschen Aufregung sei ganz normal, fand sie und erlebte in gut zwei Unterrichtsstunden, wie mutig und selbstbewusst die jungen Bücherfreunde auftraten.

Buchhändlerin Petra Dittrich überreicht allen Wettbewerbslesern das in diesem Jahr erschienene Buch „Mission Roboter“. Foto: André Farin

Buchhändlerin Petra Dittrich überreicht allen Wettbewerbslesern das in diesem Jahr erschienene Buch „Mission Roboter“. Foto: André Farin

Spannung und gute Laune herrschte von Anfang an. Natürlich auch das schon beschriebene Lampenfieber. Die sechs Mädchen und sechs Jungen der Klassenstufen 2 bis 4 kämpften in vier Bausteinen um die besten Plätze. Zuerst lasen sie eine Passage aus ihrem Lieblingsbuch vor und bewiesen ihr Können beim Vorlesen eines unbekannten Textes. Dabei ging es um Textsicherheit, Lautstärke, Tempo und Betonung. Anschließend beantworteten sie mit Zeitvorgaben Fragen zum Text und suchten nach passenden Sätzen aus einer Vielzahl von Unsinn-und Sinn-Sätzen.

Die besten Leser erhielten ihre Auszeichnungen auf dem Grundschulhof, wo sie beim Applaus aller 170 Schüler und Lehrer strahlten. Die Mädchen hatten in allen drei Jahrgangsstufen die Nasen vorn. Elli Kruse siegte bei den Zweitklässlern mit 88 Punkten. Den ersten Platz aller Schüler aus den 3. Klassen holte sich Jördis Deichen mit 98 Punkten. Und Gold bei den Schülern der Klassestufe 4 ging an Eleen Rehaag, die mit 98 Punkten die meisten Punkte der Jury bekam.

Die Leseköniginnen aus Gingst: Eleen Rehaag, Jördis Deichen und Elli Kruse mit Projektleiterin Lisa Kratzer (v. l. n. r.)

Die Leseköniginnen aus Gingst: Eleen Rehaag, Jördis Deichen und Elli Kruse mit Projektleiterin Lisa Kratzer (v. l. n. r.)

Projektleiterin Lisa Kratzer ist zufrieden mit den Ergebnissen. „Die Kinder interessieren sich für Tiererlebnisse, Gruselmomente und Klassenfahrten“, meint sie im Gespräch der Juroren. Diese bestätigten, dass sich die Lesetalente eindeutig durchgesetzt hätten. Die Leistungen seien altersgerecht und beachtenswert. „Es macht Spaß zu erleben, wie viel Freude unsere Kinder am Lesen haben“, erklärt Schulleiter André Farin. Er saß zusammen mit zwei Regionalschülerinnen in der Jury und teilt die Begeisterung seiner Kollegen.

Petra Dittrich überraschte alle Teilnehmer mit dem Buch „Mission Roboter“, eine Neuerscheinung der Aktion zum Welt-Tag des Buches. Außerdem lud sie alle Wettbewerbsteilnehmer zu einem Besuch in ihrer Buchhandlung ein. Dort möchte sie ihnen das Innenleben eines typischen Buchladens zeigen, über das Entstehen von Büchern sprechen und neugierige Fragen beantworten.

Kommunale Investitionen weiter auf Höchststand

Kommunalfinanzbericht 2023 heute Thema im Landtag

Schwerin – Die Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern konnten ihre Investitionen im Jahr 2023 noch einmal deutlich steigern. Während im Jahr 2022 die Kommunen erstmals über 1 Mrd. Euro investierten (1,186 Mrd. Euro), sind im vergangenen Jahr die Investitionen noch einmal deutlich auf 1,258 Mrd. Euro gestiegen. Dies entspricht einer Investitionsquote von 18,7 %. Zum Vergleich: Im Jahr 2018 betrugen die kommunalen Investitionen lediglich 544 Mio. Euro, was einer Investitionsquote von 12 % entsprach.

„Sowohl das Land als auch die Kommunen tragen mit ihren hohen Investitionsquoten zum starken Wirtschaftswachstum in Mecklenburg-Vorpommern bei. Vor allem die regionale Wirtschaft profitiert von den Investitionen des Staates. Das freut mich“, sagt Finanzminister Dr. Heiko Geue.

Bezogen auf die Investitionsquoten liegen die Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern im bundesweiten Vergleich unter den Flächenländern auf dem 2. Platz hinter Bayern (22,5 %), gefolgt von Baden-Württemberg (16 %).

„Dem Land ist wichtig, dass die Kommunen die in der Vergangenheit aufgelaufenen Haushaltsüberschüsse verstärkt für Investitionen einsetzen können. Um bis zu 600 Mio. Euro an kommunalen Haushaltsüberschüssen nutzen zu können, wurde beispielsweise das Gemeindehaushaltsrecht Ende letzten Jahres geändert. Davon versprechen wir uns einen zusätzlichen Investitionsschwung, der sich positiv auf die regionale Wirtschaft auswirken dürfte. Vor allem für die Bauwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern erhoffen wir uns davon positive Effekte“, so Geue.

Ein Investitionsschwerpunkt von Land und Kommunen wird in den nächsten Jahren das sog. Schulbauprogramm sein. Im November 2023 wurde sich darauf verständigt, bis 2027 Schulbaumittel in Höhe von insgesamt 400 Mio. Euro bereitzustellen. Derzeit erstellen die Landkreise zusammen mit ihren Städten und Gemeinden priorisierte Projektlisten für Schulbaumaßnahmen, die mithilfe dieser Schulbaumittel finanziert werden sollen.

Börgerende-Rethwisch jetzt „Ostseebad“

Börgerende-Rethwisch – Die Gemeinde Börgerende-Rethwisch im Landkreis Rostock erhält den Namenszusatz „Ostseebad“. Den entsprechenden Verleihungsbescheid hat Innenminister Christian Pegel dem Bürgermeister der Gemeinde, Horst Hagemeister, zugesandt.

„Ich freue mich sehr, der Gemeinde den Namenszusatz verleihen zu dürfen. Dieser stärkt die Identität und das Zusammengehörigkeitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger vor Ort“, beglückwünscht Christian Pegel.

Seit dem 15. Juni 2023 darf sich die Gemeinde schon „Staatlich anerkanntes Seebad“ nennen. „Jetzt gehört das Ostseebad aber wirklich zum Gemeindenamen – mit der Bezeichnung ‚Ostseebad‘ kann die Gemeinde den Tourismus weiterentwickeln und hoffentlich noch mehr Urlauber ins Land locken“, so der Innenminister.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es bereits eine Reihe von Städten und Gemeinden, die eine dem Gemeindenamen vorangestellte kommunalverfassungsrechtliche Bezeichnung verliehen bekommen haben.

So darf Neubrandenburg seit 2019 die Bezeichnung „Vier-Tore-Stadt“ führen, Teterow ist seit 2017 „Bergringstadt“, Gnoien kann sich „Warbelstadt“ nennen (2017), Rostock erhielt den Namenszusatz „Universitätsstadt“ (2016), Ueckermünde die Bezeichnung „Seebad“ (2013), Neustrelitz ist seit 2013 „Residenzstadt“, die Stadt Neukalen „Peenestadt“ (2012), die Stadt Malchow darf sich „Insel-stadt“ nennen (2011), die Gemeinde Ankershagen hat den Namenszusatz „Schliemanngemeinde“ (2010), die Stadt Ribnitz-Damgarten ist seit 2009 „Bernsteinstadt“ und Woldegk ist seit 2008 die „Windmühlenstadt“. Die Gemeinde Heringsdorf ist seit 2007 offiziell als „Ostseebad“ bekannt und Güstrow seit 2006 „Barlachstadt“.

Das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung kann gemäß § 8 Absatz 4 Satz 1 Kommunalverfassung M-V auf Antrag der Gemeinde kommunalverfassungsrechtliche Bezeichnungen verleihen. Eine kommunalverfassungsrechtliche Bezeichnung ist kein Bestandteil des amtlichen Gemeindenamens, sondern stellt ein eigenständiges Element neben dem Gemeindenamen dar. Sie trifft eine Aussage über den Status, die Eigenart oder Funktion der betreffenden Gemeinde in aktueller oder historischer Hinsicht.

Schulte: „Schiffbau lebt und ist sehr vielfältig“

Wismar – Vor gut zwei Jahren hat thyssenkrupp Marine Systems (tkMS) den MV Werften-Standort in Wismar übernommen. Künftig sollen in der Hansestadt Marineschiffe und Konverterplattformen gebaut werden. Um sich und seine geplanten Geschäftsaktivitäten vorzustellen, hat das Unternehmen heute seinen ersten Lieferantentag in Wismar ausgerichtet.

Neben der Vorstellung der eigenen Pläne soll der Lieferantentag auch helfen, die mit dem Engagement von tkMS verbundenen Perspektiven für Zulieferer zu beleuchten und so neue Geschäftspartner zu erreichen. Jochen Schulte, Wirtschaftsstaatssekretär und Beauftragter der Landesregierung für die Maritime Industrie, begrüßte die rund 200 Teilnehmenden und dankte tkMS für dieses vorausschauende Vorgehen.

„Die maritime Industrie gehört zur DNA unseres Bundeslandes. Wir freuen uns, dass gut zwei Jahre nach der Insolvenz der MV Werften alle Standorte im Land wieder eine vielversprechende Perspektive haben“, so Schulte. „Ich hoffe, dass er dazu beiträgt, wichtige Impulse insbesondere für die lokale und regionale Wertschöpfung zu geben. Das enorme Interesse an dieser Veranstaltung zeigt: Der Schiffbau lebt und er ist sehr vielfältig. Marineschiffbau und Offshore-Plattformen haben großes Wachstumspotenzial und versprechen langfristige und zukunftssichere Beschäftigung nicht nur in Wismar.“

Wallensteinstraße wird umgestaltet

Stralsund – Die Hansestadt Stralsund plant die Erneuerung und Umgestaltung der Wallensteinstraße am Campus Juri-Gagarin zwischen Sporthalle und Grundschule. Für diese Maßnahme werden der Hansestadt Stralsund 360.000 Euro aus der Städtebauförderung von Bund und Land zur Verfügung gestellt. In einem ersten Bauabschnitt werden die vorhandenen Gehwege und Straßenflächen von der Vogelwiese an der Sporthalle bis zur Kreuzung Wallenstein-/Lagerstraße erneuert.

Vorgesehen ist, die Straße zwischen Halle und Schule durch Poller zur Sackgasse umzugestalten. Aus Sicherheitsgründen soll die Fläche nur noch von Fußgängern und Radfahrern genutzt werden. Eine Befahrung für Rettungsfahrzeuge und bei größeren Veranstaltungen bleibt möglich.

Die Platzfläche und die Gehwege sollen Betonsteinpflaster bekommen, die Straße selbst wird mit einer Asphaltdecke befestigt. Ergänzt werden Fahrradbügel, Sitzblöcke aus Beton, Bäume und Hecken sowie umweltfreundliche Lampen.

Der Eigenanteil beträgt rund 180.000 Euro. Die Umgestaltung soll im Juli 2024 beginnen und im Lauf des Jahres fertig werden.

EnergieTag Mecklenburg-Vorpommern

Zahlreiche Aktionen im ganzen Land geplant

Schwerin – Energieminister Reinhard Meyer hat heute in Schwerin das Programm des mittlerweile neunten EnergieTages MV am kommenden Sonnabend vorgestellt. Mit über 60 Aktionen im ganzen Land wird es in diesem Jahr mehr Angebote geben als jemals zuvor.

„Mecklenburg-Vorpommern ist das Land der erneuerbaren Energien“, machte Energieminister Reinhard Meyer deutlich und unterstrich das mit Zahlen: „Wir haben es geschafft, dass unser Land mittlerweile das Zweieinhalbfache seines Strombedarfes aus erneuerbaren Energien erzeugt. Bis 2035 wollen wir, dass es rechnerisch der gesamte Energiebedarf – also auch für Wärme und Mobilität – ist, den wir aus erneuerbaren Quellen decken. Das kann aber nur funktionieren, wenn wir die Menschen bei uns im Land mitnehmen.“

Der EnergieTag MV mit zahlreichen Aktionen im Land ist dafür eine wichtige Plattform. Hier sollen über das ganze Land verteilt für die regionale Wertschöpfung durch erneuerbare Energien geworben und miteinander ins Gespräch gekommen werden. „In diesem Jahr haben wir über 60 Aktionen im ganzen Land – so viele wie nie zuvor. Auch das zeigt, dass die erneuerbaren Energien eine immer größere Rolle bei uns im Land spielen. Dabei leisten sie nicht nur einen Beitrag zum Klimaschutz, sie sind mittlerweile auch ein wichtiger Standortfaktor für die Ansiedlung neuer Unternehmen, sie sichern Arbeitsplätze und dienen der Angleichung der Lebensverhältnisse.“

Diese Vielfalt spiegelt sich auch in den Aktionen rund um den EnergieTag MV am 27. April dieses Jahres wider. So lädt beispielsweise die Gemeinde Lohmen und das Unternehmen UKA zum Dorffest mit Informationsmöglichkeiten zum Thema Photovoltaik und Balkonkraftwerke. Das Unternehmen WIND-projekt und das IWEN-Institut laden zu einem Tag der offenen Tür nach Warnemünde ein, mit Wissenswertem zu den Erneuerbaren, Forschung zum Anfassen, Hüpfburg und Kinderschminken. Die Verkehrsbetriebe LUP bieten an ihren vier Standorten (Ludwigslust, Hagenow, Parchim und Sternberg) Führungen über die Betriebshöfe und informieren über das Thema Elektromobilität. Und im Hafen Sassnitz bietet die Firma Iberdrola Führungen im Offshore-Bereich des Hafens an.

Ein Überblick über alle Aktionen rund um den EnergieTag MV ist unter www.energietag-mv.de zu finden. Das Wirtschafts- und Energieministerium koordiniert die Aktivitäten der einzelnen Teilnehmer und unterstützt sie in ihrer Öffentlichkeitsarbeit.

Sperrung der Strandübergänge 1 + 2 bei Zingst

Zingst – Im Frühjahr 2024 wurde am alten Steinlagerplatz östlich des Strandaufganges 1 eine Brechanlage für das Zerkleinern des dort lagernden Natursteins aufgestellt. Durch die Maßnahme werden 14.000 Tonnen Schotter gewonnen, die zeitgleich abtransportiert und für die Befestigung der Weidewege im Renaturierungsgebiet der Sundischen Wiese Verwendung finden.

Da während des Zerkleinerns Steine aus der Brechanlage geschleudert werden könnten und somit Gefahr für Leib und Leben besteht, ist eine weiträumige Sperrung im Bereich der Strandübergänge 1 und 2 bis zum Schlösschen Sundische Wiese erforderlich. Alle Wege und Strandzugänge sind in diesem Bereich wochentags von 7 Uhr bis 19 Uhr gesperrt, freitags in der Zeit von 7 Uhr bis 12 Uhr. Außerhalb der Arbeitszeiten sowie an Wochenenden und Feiertagen sind die Sperrungen aufgehoben. Strandbesuche sind ab dem Strandaufgang 3 Richtung Westen uneingeschränkt möglich.

Besuchern, die in Richtung Sundische Wiese und Pramort unterwegs sind, wird empfohlen ab Zingst oder Müggenburg den boddenseitigen Rad- und Wanderweg zu nutzen. Die Nationalparkausstellung und das Schlösschen Sundische Wiese sind außerdem über die Landstraße erreichbar. Autofahrer können die Landstraße bis zum Parkplatz Sundische Wiese uneingeschränkt nutzen.

Nach Beendigung der geplanten Arbeiten wird der dann „ehemalige Steinlagerplatz“ der natürlichen Sukzession überlassen. Die jetzigen Baumaßnahmen sind Teil des gegenwärtig größten Renaturierungsprojektes an der deutschen Ostseeküste.

Die Herstellung natürlicher Wasserverhältnisse im Nationalpark, mit Raum für Überflutungen auf großen Flächen, ist Teil des Komplexvorhabens Sturmflutschutz Renaturierung Ostzingst. Überflutungsgebiete im Nordteil entwickeln sich bereits zu Mooren und neuer Wildnis. Im Süden entsteht in den nächsten Jahren eine Priel-Landschaft mit Salzweiden.

Turner in neuem Outfit im Bundesfinale

Provinzial Versicherung fördert die Jungen und Mädchen der Turn-AG an der Schule Gingst

Insel Rügen -Zum dritten Mal reisen die Gingster Turnerinnen und Turner am 23. April als MV-Landessieger zum Bundesfinale im Wettbewerb „Jugend trainiert für Olympia“ nach Berlin. Dort treffen sich die hochmotivierten Teams aus 16 Bundesländern, um mit Bestleistungen auf das Siegerpodest zu kommen. „Wir freuen uns, dass wir für diese Sportreise mit tollem Rahmenprogramm finanzielle Unterstützung bekommen“, sagt Birgit Eicke, die als Trainerin mit der Gingster Mannschaft in die Hauptstadt fährt.

Zu den Spendern gehört in diesem Jahr Rike Pahnke von der Provinzial Versicherung. „Ich bin total davon begeistert, dass auf Rügen der Turnsport betrieben und von Frau Eicke wiederbelebt wird“, erklärt die Generalagentin bei der Übergabe ihres Geschenks an die fünf Sportsfreunde. Kimberly Kiehl, Lennie Liekfeld, Finn Koch, Filia Schwarzer und Finn Ahrendt werden mit personalisierten Jacken als einzige Vertreter unseres Bundeslandes bei dem Wettkampf antreten. Das sei für eine Schule wie die in Gingst eine besondere Auszeichnung und beachtliche Leistung der Teamarbeit aller Sportlehrer.

Strahlende Turner in neuem Outfit für Berlin (v. l. n. r.): Kimberly Kiehl, Lennie Liekfeld, Finn Koch, Filia Schwarzer und hockend Finn Ahrendt. Mit dabei Trainerin Birgit Eicke (1. v. l.) und Rike Pahnke von der Provinzial Versicherung (1. v. r.). Foto: André Farin

Strahlende Turner in neuem Outfit für Berlin (v. l. n. r.): Kimberly Kiehl, Lennie Liekfeld, Finn Koch, Filia Schwarzer und hockend Finn Ahrendt. Mit dabei Trainerin Birgit Eicke (1. v. l.) und Rike Pahnke von der Provinzial Versicherung (1. v. r.). Foto: André Farin

Rike Pahnke kam bei der Übergabe der Jacken mit den Jungen und Mädchen ins Gespräch. Sie kenne als ehemalige Turnerin und Trainerin der Sportart die Herausforderung, immer die besten Turnleistungen zu erbringen. Mit beiden Daumen gedrückt meinte sie, dass die persönlichen Erwartungen vor großem und interessiertem Publikum immer sehr hoch seien. „Für die motorische Entwicklung aller Kinder ist das Turnen im gesamten Schulsport wichtig“, meint sie und begründet damit ihr Engagement für die Gingster Schüler.

„Die Erfolgsserie unserer Turner reißt nicht ab“, findet Schulleiter André Farin. Mit seiner Kollegin Birgit Eicke habe seine Schule und die Sana-Sportgemeinschaft ein Zugpferd gefunden, das über das Maß hinaus neue Leute gewinne, motiviere und trainiere. „Das zeugt von einer unbeschreiblichen Leidenschaft der Sportlerin.“

Abiturprüfungen beginnen

Bildungsministerin Oldenburg wünscht Schülerinnen und Schülern viel Erfolg und größtmöglichen Erfolg

Schwerin –  In Mecklenburg-Vorpommern beginnen am Montag, 22. April 2024, die Abiturprüfungen. 5.300 Schülerinnen und Schüler streben in diesem Jahr die Allgemeine Hochschulreife an. Den Anfang machen die Prüfungen in den Fächern Französisch, Polnisch, Russisch, Schwedisch, Spanisch und Niederdeutsch mit einem gemeinsamen Prüfungstermin für die Gymnasien und Fachgymnasien.

Am Donnerstag, 25. April 2024, folgen dann die Abiturprüfungen im Fach Deutsch. Die Prüfungen für das Fach Englisch finden am Freitag, 3. Mai 2024, statt. Die Prüfungen in Mathematik erfolgen am Dienstag, 7. Mai 2024. Zwischen diesen Terminen gibt es Prüfungen in weiteren Fächern. Nach der Corona-Pandemie finden die Prüfungen in diesem Jahr erstmals wieder ohne besondere Bedingungen statt.

Bereits Anfang April hatte Bildungsministerin Simone Oldenburg den Schülerinnen und Schülern in einem persönlichen Schreiben viel Glück und größtmöglichen Erfolg gewünscht. „Sie haben im Laufe der Jahre viele Erfahrungen sammeln können, haben sich auf Leistungskontrollen, Klassenarbeiten und Klausuren vorbereitet und nach und nach eigene Lernstrategien entwickelt.

All dies wird Ihnen helfen, auch die letzte Hürde zu überspringen. Gehen Sie die Prüfungen mit Mut und Selbstbewusstsein, aber auch mit dem erforderlichen Respekt an. Und wenn Sie den Prüfungstagen ein wenig aufgeregt entgegenfiebern, vergessen Sie nicht, dass es Ihren Lehrkräften nicht anders geht. Diese haben Sie unermüdlich und kompetent auf die Prüfungen vorbereitet und sind genauso glücklich wie Sie, wenn sich dies am Ende auszahlt“, schrieb Oldenburg.

Die Ausgabe der Zeugnisse erfolgt spätestens am Samstag, 20. Juli 2024. Alle Prüfungstermine für das Abitur sind auf dem Bildungsserver MV aufgeführt.

Spielplatzförderung M.V

Schwerin   –  Bis Ende Februar konnten Kommunen im Land Förderungen für die Erneuerung ihrer Spielplätze beantragen. Nun sind auch die letzten Anträge bearbeitet und die Förderbescheide gehen in den nächsten Tagen auf den Weg zu den Antragstellenden. Die Staatssekretärin für die Entwicklung des ländlichen Raumes, Elisabeth Aßmann, freut sich über die Resonanz des Angebots:

„In allen Teilen des Landes werden in den nächsten Monaten neue Spielplätze für Kinder errichtet oder die alten Geräte werden saniert. Die Nachfrage nach unseren Fördergeldern war hier bis zuletzt hoch. Die  Bescheide sind nun auf dem Weg zu den Antragstellenden und dann kann es auch dort losgehen. Das freut mich besonders für die Kinder, denn Kinder brauchen Raum zur Entfaltung, gerade an der frischen Luft“, so Aßmann.

„Um den Verwaltungsaufwand für die Gemeinden niedrig zu halten, hatten wir den Antrag für die Spielplatzförderung mit Absicht sehr schlicht gestaltet. Die Kommunen sollten so möglichst unbürokratisch und schnell ihre Spielplätze auf Vordermann bringen. Dies war vor allem möglich, da es sich um reine Landesmitteln handelt. Der Plan ist auch aufgegangen: Insgesamt 2,3 Millionen Euro hatten wir aus dem Bürgerfonds des Landes dafür zur Verfügung gestellt und 2.294.172 Euro davon konnten wir letztendlich an die Gemeinden ausreichen. Insgesamt 211 Spielplätze konnten auf diese Weise gefördert werden. Was mich besonders freut ist, dass wir das Förderprogramm aus den Mitteln des Bürgerfonds mit jährlich 1,15 Mio. € in den kommenden Jahren verstetigen können“, so Aßmann weiter.

Bei den beantragten Vorhaben musste es sich um bedarfsgerechte und angemessene Maßnahmen zur grundhaften Erneuerung und Sanierung sowie zum Neubau von öffentlichen Kinderspielplätzen handeln. Gefördert wurden die Anschaffung und Errichtung von kindgerechten Spielplatz- und Bewegungsgeräten sowie von ergänzenden Ausstattungen (z. B. Sitzbänke, Abfallsammler, Fahrradständer), Baumaßnahmen und Pflanzungen zur Platzgestaltung, einschließlich flächenabgrenzender Maßnahmen wie Umzäunung und Heckenpflanzung, ggf. Planungsleistungen sowie erforderliche Gebrauchsabnahmen für die Erstabnahme von Kinderspielplätzen und Spielplatzgeräten.

Bei der Bewertung der einzelnen Vorhaben hatte die Sanierung Vorrang vor einem Neubau. Zugrunde gelegt wurden die Leistungsfähigkeit der antragstellenden Gemeinde und die Anzahl der in der Gemeinde lebenden Kinder. Die Höhe der Zuwendung nach der Spielplatzförderrichtlinie 2023 betrug bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber 15.000 Euro je Antrag.

Flächendeckendes Rufbussystem in M-V

Gadebusch – Zum Start des neuen flächendeckenden Rufbussystems in Mecklenburg-Vorpommern nahmen im Landkreis Nordwestmecklenburg Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, Verkehrsminister Reinhard Meyer, Landrat Tino Schomann vom Landkreis Nordwestmecklenburg, der Geschäftsführer der VMV-Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern Daniel Bischof sowie der Geschäftsführer des Verkehrsunternehmens Nahbus Nordwestmecklenburg Jörg Lettau an einer feierlichen Veranstaltung am Bahnhof Gadebusch teil. Mit dem neuen fahrplanbasierten Rufbus setzt das Verkehrsunternehmen Nahbus seit März 2024 ein klima- und umweltfreundliches Ausrufezeichen.

„Es ist großartig, dass wir heute den Startschuss für den Aufbau eines landesweiten Rufbussystems in Mecklenburg-Vorpommern geben können. Rufbusse erweitern unser Netz öffentlicher Verkehrsmittel, und zwar auf den letzten Kilometern. Sie schließen die kleinen Gemeinden und Dörfer in unserem Land an die regionalen Buslinien und Bahnstrecken an. In einigen Landkreisen gibt es solche Rufbusse ja schon länger. Dass wir das System nun auf das ganze Land ausweiten und dann auch noch mit einer landesweiten Rufbus-Hotline, ist eine enorme Leistung und ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der Mobilitätsoffensive Mecklenburg-Vorpommern. Das Ziel unserer Mobilitätsoffensive ist, dass alle Bürgerinnen und Bürger am öffentlichen Nahverkehr teilnehmen können, in den großen Städten genauso wie in den kleinen Dörfern“, sagte Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, Reinhard Meyer betonte: „Wir schaffen ein Landesmobilitätsnetz mit flächendeckenden schnellen vertakteten Bahn- und Busangeboten und Rufbussen, die auch die kleinsten Dörfer des Landes erreichen. So entstehen die Grundlagen, um für die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern einen nachhaltigen Umstieg auf klimafreundliche öffentliche Verkehrssysteme in den Städten aber insbesondere auch in den ländlichen Räumen einzuleiten. Das geht aber nicht von heute auf morgen. Deshalb gehen wir schrittweise voran. Mit dem Startschuss für das Rufbussystem im Landkreis Nordwestmecklenburg kommen wir einen wichtigen weiteren Schritt voran.“

Neben dem Landkreis Nordwestmecklenburg bietet auch Ludwigslust-Parchim bereits heute flächendeckend Rufbusse an. In der Mecklenburgische Seenplatte kann man ab dem 01. Mai 2024 im ganzen Kreis das Angebot des Rufbussystems „ILSE“ nutzen. Auch im Landkreis Rostock wird das bereits erfolgreiche gewachsene Rufbusangebot voraussichtlich noch in diesem Jahr auf die gesamte Fläche des Landkreises erweitert werden. Die Realisierung eines flächendeckenden Rufbussystems und die Umsetzung der festgelegten Qualitätskriterien ist im Landkreis Vorpommern-Greifswald in einigen Teilbereichen bereits auf gutem Weg, hier sind durch die Akteure vor Ort aber noch weitere Schritte bis zum Ziel einer Flächendeckung zu gehen. Im Landkreis Vorpommern-Rügen wird schrittweise bis 2026 ein Rufbussystem aufgebaut, auch hier sollen erste Gebiete noch 2024 erschlossen werden.

Landrat Tino Schomann ergänzte: „Das Leben auf dem Land hat besonders in Nordwestmecklenburg einen großen Reiz. Mit dem System des Rufbusses nimmt es an Attraktivität sogar noch zu, denn so sind die Bürgerinnen und Bürger gut an die regionale Infrastruktur angebunden und können gleichzeitig das Landleben genießen. Der Rufbus ist auf jeden Fall ein Zugewinn für Jung und Alt gleichermaßen.“

„Mit der geplanten flächendeckenden Umsetzung des landesweiten Rufbussystems ermöglichen wir im ländlichen Raum mehr Teilhabe. Nach der Einführung des Deutschlandtickets folgt nun die dringend notwendige Angebotsausweitung. Für die enge Partnerschaft in der Zusammenarbeit mit den Landkreisen und den Verkehrsunternehmen des Landes zur Realisierung dieser ambitionierten Mobilitätsmöglichkeit für die Fahrgäste möchte ich mich herzlich bedanken“, so Daniel Bischof, Geschäftsführer der VMV-Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH.

„Mit der Unterstützung des Landes Mecklenburg-Vorpommern setzen wir in Nordwestmecklenburg die Verknüpfung der geplanten Netzebenen ganzjährig an sieben Tagen in der Woche um. Wir hoffen, dass es uns damit zukünftig gelingt, in der Fläche keine Ferienfahrpläne mehr anbieten zu müssen“, sagte Jörg Lettau Geschäftsführer der Nahbus Nordwestmecklenburg.

Der Bürgermeister von Gadebusch, Arne Schlien, zitierte Franz Müntefering „Mobilität ist eine Grundlage unseres Wohlstandes“. Schlien führt weiter aus: „Den Wohlstand in unserem Land haben wir besonders den Menschen zu verdanken, denen wir mit dem Rufbus ihre Mobilität zurückgeben wollen. Im ländlichen Raum ist das neue Rufbussystem von Nahbus eine Chance, gerade für unsere älteren Mitbürger, mobil am Leben teilzunehmen. Als Gadebuscher Bürgermeister danke ich allen, die am Aufbau der flächendeckenden Rufbussysteme in unserem Bundesland Mecklenburg-Vorpommern erfolgreich mitwirken.“

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig übergab zudem einen Zuwendungsbescheid über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern (ÖPNV) für das Jahr 2024 in Höhe von rund 1,45 Millionen Euro an den Landrat Tino Schomann. Das Wirtschaftsministerium unterstützt über die VMV-Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern das Vorhaben aus Landesmitteln. Insgesamt wird der Aufbau und Betrieb eines landesweiten Rufbussystems 2024 mit 13,5 Millionen Euro gefördert, nachdem bereits 2023 für den Aufbau der Systeme 13 Millionen Euro bereitgestellt wurden. Eine Finanzierung sieht das Land auch für die Folgejahre vor.

Im neuen fahrplanbasierten Rufbus-Konzept von Nahbus ist der Rufbus MV auf insgesamt 33 Rufbus-Linien im Landkreis Nordwestmecklenburg unterwegs, die nach einem festen Fahrplan verkehren. Wer auf einer dieser Rufbus-Linien mitfahren möchte, muss zuvor seinen Einstiegswunsch bei Nahbus anmelden, da die Haltestelle sonst nicht angefahren wird. Telefonisch können Rufbus-Anmeldungen unter folgender Nummer aufgegeben werden: 0385/555 733 40. Die Bestellung ist mindestens eine Stunde vor Abfahrtzeit aufzugeben. Der Rufbus MV in Nordwestmecklenburg verkehrt von Montag bis Samstag von 05.00 bis 22.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 08.00 bis 20.00 Uhr, die genauen Bedienzeiten der einzelnen Rufbuslinien entnehmen Sie bitte den Fahrplänen. Für eine Fahrt mit dem Rufbus MV bei Nahbus wird der reguläre Nahbus-Tarif fällig, d.h. Sie bezahlen die Strecke von Ihrer Einstiegshaltestelle bis zu Ihrer letztendlichen Zielhaltestelle. Das Deutschland-Ticket wird in den Rufbussen anerkannt. Weitere Informationen zum Rufbus MV von Nahbus finden Sie hier:

Die landesweite Fahrplanauskunft „MV FÄHRT GUT“ für Mecklenburg-Vorpommern berücksichtigt alle Änderungen des neuen Fahrplans. Die kostenlose App des Landes enthält alle Fahrplandaten des ÖPNV in M-V und steht für Android und iOS zur Verfügung (www.fahrplanauskunft-mv.de).

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt im Rahmen seiner Mobilitätsoffensive Mecklenburg-Vorpommern finanzielle Zuwendungen für den Aufbau, die Vorhaltung und den Betrieb kommunaler Rufbussysteme als Bestandteil des landesweiten Rufbussystems unter Beachtung von festgelegten Qualitätskriterien.

Förderung von Klimaschutzmaßnahmen

Schwerin – Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt erlässt mit dem 15. April 2024 eine Klimaschutzförderrichtlinie für Kommunen. Über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) können aufgrund der Richtlinie Zuwendungen zum Zweck der nachhaltigen Verringerung von Treibhausgasemissionen um mindestens 30 Prozent gegenüber den vorherigen Emissionssituationen gefördert werden. Dazu gehören u. a. Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie die Entwicklung oder Errichtung von intelligenten Energiesystemen und Energiespeicherung, sofern sie nicht oder nur teilweise durch die Europäische Union oder die Bundesregierung gefördert werden.

Zuwendungsfähig sind insbesondere folgende Vorhaben:

  1. Machbarkeitsstudien, Vorplanungsstudien und Vorbereitungen

Die Studien werden der Öffentlichkeit zentral über eine Plattform zur allgemeinen Nutzung digital bereitgestellt („Einer für Alle“-Prinzip). Die Plattform wird vom Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt festgelegt.

  1. Planung von investiven Vorhaben sowie zur intelligenten Kopplung.
  2. Investive Vorhaben zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz, die über den gesetzlichen Standard zum Zeitpunkt des Antragseingangs hinausgehen,

das sind insbesondere

3.1      Abwärme- oder Kältenutzung, beispielsweise

  1. a) Abluftsysteme mit Energierückgewinnung,
  2. b) Wärmetauscher und Verdampfer,
  3. c) Verdichter und Kompressoren,
  4. d) Wärmeverteiler- und Speichersysteme,
  5. e) Erd- und Eisspeicher sowie
  6. f) Sensorik und Steuerung.

3.2  Einsparung von Strom, Wärme, Kälte oder deren Kombinationen, beispielsweise

  1. a) energieeffiziente Beleuchtung innerhalb von Gebäuden und Lichtlenksysteme,
  2. b) energieeffiziente Beleuchtung außerhalb von Gebäuden unter Beachtung der Insektenverträglichkeit und Lichtverschmutzung, inklusive Zeit- und Bedarfssteuerungen,
  3. c) Verschattungsanlagen,
  4. d) Optimierung von Abwärme- und Kältenutzung,
  5. e) Wärme- oder Kältespeicher besonders im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien und
  6. f) energieeffiziente Prozess- und Produktionsanlagen.

3.3  Investitionen in eine energieeffiziente, möglichst intelligente, smarte Gebäudetechnik und -ausstattung, energierelevante Bauteile (im Zusammenhang mit dem Neubau und der Modernisierung von Gebäuden), die über die entsprechenden gesetzlichen oder einschlägigen Mindeststandards hinausgehen, beispielsweise

  1. a) Be- und Entlüftungssystem mit Kälte- oder Wärmerückgewinnung,
  2. b) spezielle Dämmung,
  3. c) verhaltens- und raumklimaangepasste Reglungen und Steuerungen und
  4. d) Energie- und Lastmanagementsysteme.

3.3  Investitionen in einen ökologisch-wirksamen Bestand an bestehenden Gebäuden, Neubauten und Infrastrukturelementen, beispielsweise

  1. a) Gründächer und
  2. b) Grünfassaden.
  3. Investive Vorhaben der Entwicklung oder Errichtung intelligenter kleinräumiger Energiesysteme (einschließlich intelligenter Netze und Informations- und Kommunikationssysteme) und lokaler Netze zur Nutzung erneuerbarer Energien, beispielsweise
  4. a) Quartierslösungen,
  5. b) intelligente Energienetze (SmartGrids) und
  6. c) Grüne Gewerbegebiete.

Die zuwendungsfähigen Investitionen umfassen Vorhaben mit erneuerbaren Energien (außer Tiefengeothermie und Elektroenergieerzeugung) und deren Nutzung über chemische und physikalische Speichermedien oder Speicherstoffe (beispielsweise Wasserstoff) sowie Prozesse der Umwandlung von Strom in andere Stoffe (Power-to-X).

Diese Vorhaben können auch mit Sektorenkopplung, Prozessoptimierung sowie umfassender Vernetzung, Steuerung, Energie- und Lastmanagement verbunden werden.

  1. Demonstrationsvorhaben für neue Lösungen zur Einsparung von Energie oder Treibhausgas-emissionen

Die Demonstrationsvorhaben sollen durch Öffentlichkeitsarbeit landesweit zur Nachahmung anregen (beispielsweise über etablierte einschlägige kommunale Verbände). Die Erkenntnisse aus den Demonstrationsvorhaben (beispielsweise über Einsparungs-, Betriebs-, Organisations- und Finanzierungsmodelle oder erkannte regulatorische Barrieren) sollen vom Zuwendungsempfänger im Rahmen von Öffentlichkeitsarbeit veröffentlicht werden.

Zuwendungsempfänger können sein:

  1. a) Gemeinden, Ämter, Landkreise, kreisfreie Städte, kommunale Zweckverbände, rechtsfähige kommunale Anstalten des öffentlichen Rechts und kommunale Landesverbände Mecklenburg-Vorpommerns,
  2. b) Kirchen/Religionsgemeinschaften oder
  3. c) Vereine, Verbände und Stiftungen, sowie gemeinwohlorientierte Gesellschaften, sofern diese Förderung ihre nicht wirtschaftliche Tätigkeit betrifft.

Zuwendungen werden gewährt unter der Voraussetzung, dass

  1. a) das Projekt in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt wird,
  2. b) die zuwendungsfähigen Ausgaben grundsätzlich mindestens 20. 000 Euro betragen oder, sofern es sich ausschließlich um Vorplanungsstudien, Planungsleistungen oder Energiemanagementuntersuchungen handelt, mindestens 2. 000 Euro,
  3. c) sich der Projektstandort im Eigentum des Antragstellers befindet oder dieser eine Nutzungsberechtigung mindestens für den Zeitraum der Zweckbindungsfrist für den Projektstandort nachweisen kann,
  4. d) die für die Durchführung des Projektes erforderlichen Genehmigungen vorliegen,
  5. e) die Gesamtfinanzierung des Projektes einschließlich der Finanzierung der Folgeausgaben hinreichend gesichert ist,
  6. f) mit dem Vorhaben nicht vor dem Datum der schriftlichen Bestätigung des Antragseingangs begonnen wird, wobei
  7. g) die Amortisationszeit des Projektes grundsätzlich fünf Jahre überschreitet und
  8. h) die Antragsunterlagen grundsätzlich innerhalb eines Jahres vollständig eingereicht wurden; das heißt, das Verfahren auf Beantragung von Zuwendungen innerhalb einer Frist von einem Jahr nach Antragseingang abgeschlossen werden soll; nach erfolglosem Verstreichen dieser Frist der Antrag im Regelfall jedoch zurückzuweisen ist.

Zuwendungen werden auf schriftlichen Antrag gewährt. Die Antragsformulare sind im Internet unter www.lfi-mv.de abrufbar. Die Zuwendung wird entweder als Anteilfinanzierung oder als Festbetragsfinanzierung in Form einer nichtrückzahlbaren Zuweisung gewährt.

Die Höhe der Anteilfinanzierung beträgt in der Regel bis zu 50 % (25 % bei energieeffizienter Außenbeleuchtung).

Betragen die Gesamtausgaben eines Vorhabens nicht mehr als 200 000 Euro, kann der Zuwendungsbetrag als fester Teilbetrag gewährt werden. Bei dieser Festbetragsfinanzierung kommt ein vereinfachtes Verwendungsnachweisverfahren zum Einsatz.

Im Ausnahmefall kann einmalig ein vorhabenspezifischer Bonus von 10 % bei beiden Finanzierungsarten gewährt werden. Details zu den Förderhöhen werden über ein separates Förderhöhenmerkblatt des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt veröffentlicht. Die Kumulation dieser Fördermittel mit anderen Mitteln ist zulässig, wenn die anderen Förderprogramme die Kumulierung zulassen.

Minigolfanlage in Jessenitz eröffnet

Jessenitz – Minister Dr. Till Backhaus hat heute auf dem Gelände des Jessenitzer Aus- und Weiterbildungswerkes die Minigolf-Anlage „Bibergolf“ eröffnet. Das Projekt wird aus LEADER-Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) in Höhe von rund 151.000 Euro gefördert. Die Gesamtinvestition liegt bei knapp 200.000 Euro.

„Das Projekt der LEADER-Aktionsgruppe Südwestmecklenburg soll eine weitere, sehr hochwertige Gelegenheit für Bewegung, Spiel und Sport in der Region bieten. Im Vergleich zum Minigolf sind die Bahnen beim Bibergolf abenteuerreicher, interessanter und anspruchsvoller. Natürliche Hindernisse wie Schrägen, Hügel, Baumstämme, Wasserläufe und Steine machen jede Bahn zu einer ganz speziellen Herausforderung und stellen den Bezug zum Mecklenburgischem Elbtal her.

Über die Landschaft und ihre Geschichte geben spezielle Informationstafeln in Form von Schreibpulten Auskunft. Ich lade Einheimische sowie Besucherinnen und Besucher ein, die neue Anlage zu erkunden. Das ca. 1.200 Quadratmeter große Areal fügt sich harmonisch in das weitläufige Grundstück neben dem Dreiseitenhof ‚Griese Gegend‘ und dem Grillpavillon ein“, sagte Backhaus.

Seit 2015 hat das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt MV 51 Maßnahmen in Lübtheen mit insgesamt rund 7,7 Millionen Euro aus dem ELER subventioniert. Die Gesamtinvestition betrug rund 13,3 Millionen Euro.

„Die Menschen vor Ort wissen oft am besten, was getan werden muss, damit das Dorf, die Region lebendig und attraktiv bleiben. Das greift der LEADER-Ansatz auf und stärkt die Strukturen im ländlichen Raum. Die ELER-Vorschriften erfordern, dass zur Umsetzung des LEADER-Ansatzes ein Wettbewerb erfolgen muss, aus dem sich die Lokalen Aktionsgruppen ergeben“, sagte Backhaus.

Die neue LEADER-Richtlinie 2024 bis 2029 trat im vergangenen Jahr in Kraft. Damit stehen 54,96 Millionen Euro aus dem ELER zur Verfügung. Zusätzlich stellt das Land 2,5 Millionen Euro zur Sicherung der nationalen Kofinanzierung für Vorhaben privater Träger bereit. Auf dieser Grundlage werden Vorhaben unterstützt, die einen Beitrag zur Umsetzung der Strategien für lokale Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern leisten. Das LM hat 14 solcher Strategien genehmigt.

Für jede genehmigte Strategie wird ein Grundbudget von 3 Millionen Euro bereitgestellt. 70 Prozent des verbleibenden Budgets werden nach dem Proportionalitätsprinzip aufgeteilt, bezogen auf die Einwohnerzahl (Stand 31.12.2021) des von der Strategie erfassten Gebietes und 30 Prozent in Abhängigkeit von der Qualität der Strategie. Dabei erhalten lediglich die acht besten Strategien diesen „Qualitätszuschlag“. Damit stehen den lokalen Aktionsgruppen zwischen ca. 3,5 und 4,6 Millionen Euro für die Erfüllung ihrer Entwicklungsziele zur Verfügung.

Saisonauftakt in den Nationalparks

Schwerin – Heute starten die Nationalparks Vorpommersche Boddenlandschaft und Jasmund in die Saison 2024. Zur Auftaktveranstaltung im Max-Hünten-Haus in Zingst begrüßte Klimaschutz- und Umweltminister Dr. Till Backhaus unter anderem Gernot Haffner, Leiter des Nationalparkamtes und Prof. Dr. Erik Aschenbrand von der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde. In seinem Gastvortrag „Ranger von morgen“ stellte er erste Ergebnisse der Studie zur Zukunft der Schutzgebietsbetreuung vor.

„Jährlich zählt der Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft etwa vier Millionen Besuche. An den fast 600 Veranstaltungen, etwa Führungen, Projekttage, Junior Ranger, Vorträge und Arbeitseinsätze, nahmen im vergangenen Jahr mehr als 9.000 Menschen teil. Darüber hinaus besuchten 2023 fast 117.000 Gäste die Infozentren – 20.000 mehr als im Vorjahr. An Infoständen und Großveranstaltungen informierten sich mehr als 6.000 Menschen dreimal so viele wie 2023“, resümiert der Minister.

Backhaus weiter: „Die qualitative Entwicklung der Großschutzgebiete liegt mir besonders am Herzen: in ihrer Multifunktionalität für Natur- und Klimaschutz, als Bildungsorte und als bedeutende Tourismusdestinationen. Es bleibt eine Herausforderung, die Menschen so zu lenken, dass die Natur nicht beeinträchtig wird. Zählungen auf dem Deichradweg in der Sundischen Wiese bei Zingst zeigen zum Beispiel, dass im Jahr 2023 allein auf dem einen Weg 120.000 Radfahrer und Fußgänger unterwegs waren. Die Spitzenmonate waren der August und September mit jeweils etwa 20.000 Besuchern. Die lange Hauptsaison bis weit in den Herbst zeigt, dass die Balance zwischen Naturerleben und Naturschützen immer wichtiger wird“.

Im April 2023 eröffnete der Skywalk über dem Königsstuhl. Gleichzeitig öffnete die modernisierte Innenausstellung im Nationalpark-Zentrum, welche seitdem einen Besucheransturm erfährt. Im vergangenen Jahr kamen mehr als doppelt so viele Besucherinnen und Besucher wie 2022, rund 486.000.

Die neue Saison steht unter dem Motto: Hier lebe ich. Hier bist du Gast. „Die Faszination der Küstenlandschaft, der Zauber der Naturphänomene lässt mitunter vergessen, dass wir Menschen uns hier im Zuhause der Tiere und Pflanzen bewegen und jedes Naturerleben auch Spuren hinterlässt. Wir wollen mit dem Jahresthema die Perspektive wechseln. Zum einen, damit unsere Nationalpark-Gäste wissen, wie sie die Natur erleben können ohne zu stören, zum anderen um Verständnis zu wecken für unsere Flora und Fauna“, sagt Gernot Haffner, Leiter des Nationalparkamtes Vorpommern.

Auch auf die Entwicklung des Campingplatzes am Prerower Nordstrand ging der Minister ein: „Das Thema erhitzt die Gemüter. Dabei prägen bedauerlicherweise sich teilweise widersprechende Informationen die öffentliche Meinung. Dies geht soweit, dass dem Land und der Stiftung unterstellt wird, den Campingplatz beseitigen zu wollen. Das stimmt nicht. Unser Ziel ist es, diesen besonderen Campingplatz zu erhalten. Eine zeitgemäße klima- und familienfreundliche Betreibung, unter Berücksichtigung der Verpflichtung zum Erhalt geschützter Küstenlebensräume, sichern die dauerhafte Nutzung als Campingplatz. Darüber besteht Einigkeit innerhalb der Landesregierung.

Es ist uns gelungen, einen tragfähigen Kompromiss zwischen Naturschutz und touristischer Nutzung zu finden und den Flächenverlust des Campingplatzes in einem vertretbaren Rahmen zu halten. Diese Rahmenbedingungen bildeten im vergangen Jahr die inhaltliche Grundlage für die Betreibersuche für die nächsten 25 Jahre. Von der Ausgangszahl von 1.200 genehmigten Stellplätzen stehen konzeptabhängig ab 2033 weiterhin mindestens 791 Stellplätze zur Verfügung. Bei Parkplatzverlegung können sogar 150 Stellplätze mehr in Anspruch genommen werden. Damit ist der Campingplatz auch wirtschaftlich nachhaltig zu betreiben.

Im Auswahlprozess hat das junge Unternehmen Campers Friend überzeugt. Ich freue mich schon, wenn ihr Konzept in die Umsetzung gehen kann. Daran hindern uns derzeit aber noch die durch die Regenbogen AG angestrengten Rechtsverfahren gegen das Land und die Weigerung zur Räumung der Stiftungsfläche. Ich versichere allen Stellplatznehmern: Sie können bleiben. Die laufende Saison ist sicher und es wird keine Räumungen gegen Sie geben. Wir werden die Anliegen der Camper, Beschäftigten, Gewerbetreibenden und Gemeinden im Blick behalten. Am Ende wird es ein Gewinn für Mensch und Natur, davon bin ich überzeugt“, so Backhaus abschließend.