EU-Fördermittel im Staatshochbau M-V

Finanzminister Dr. Heiko Geue: „Eine Erfolgsgeschichte, die allen Menschen in Mecklenburg-Vorpommern zugutekommt.“

Schwerin – Zahlreiche Bauprojekte der Staatlichen Bau- und Liegenschaftsverwaltung aus dem Geschäftsbereich des Finanzministeriums können in Mecklenburg-Vorpommern nur aufgrund der unverzichtbaren Unterstützung durch EU-Fördermittel ermöglicht werden. Vor allem mithilfe des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) konnten in den letzten Jahren viele Neubau- und Sanierungsmaßnahmen umgesetzt werden.

Der EFRE konzentriert sich auf die Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung in städtischen und ländlichen Gebieten. Er finanziert unterschiedliche Projekte, darunter Infrastrukturprojekte, Innovation, Unternehmensentwicklung, Umweltschutz und soziale Inklusion.

Im Bereich des Hochschulbaus konnte u.a. das Biomedicum der Universitätsmedizin Rostock gebaut werden. Von den Gesamtbaukosten in Höhe von 22,5 Mio. Euro wurden 13,2 Mio. Euro aus dem EFRE finanziert.

Durch den EFRE werden zudem Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in öffentlichen Gebäuden gefördert, so z. B. die energetische Sanierung des Blocks E im Behördenzentrum Neubrandenburg. Die Gesamtbaukosten betrugen 4,2 Mio. Euro. 1,5 Mio. Euro wurden aus EFRE-Mitteln bereitgestellt.

Ein weiterer Förderschwerpunkt ist die Wahrung des kulturellen Erbes. Die 10,5 Mio. Euro teure Sanierung der Orangerie im Schlossgarten Neustrelitz, die rund 8,5 Mio. EUR EFRE-Mittel erhielt, verdeutlicht, wie mithilfe der EU auf der einen Seite Geschichte gewahrt, aber gleichzeitig auch Zukunft gestaltet werden kann.

Darüber hinaus beteiligte sich der EFRE im Rahmen der Förderung des Ausbaus der wirtschaftsnahen Infrastruktur u.a. an der Instandsetzung des Torhauses auf der Schlossanlage Mirow. Von den ca. 2 Mio. Euro Gesamtkosten entfielen rund 1,7 Mio. EUR auf den EFRE.

Der ELER unterstützt Maßnahmen zur Förderung der landwirtschaftlichen Vielfalt, zur Verbesserung der ländlichen Infrastruktur, zur Schaffung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum, zur Förderung von Umweltschutzmaßnahmen und zur Stärkung der lokalen Gemeinschaften.

Innerhalb der Staatlichen Bau- und Liegenschaftsverwaltung Mecklenburg-Vorpommern werden ELER-Mittel vorwiegend für Maßnahmen zum Schutz und zur Erhaltung des Kulturerbes „Schlösser und Parks“ eingesetzt. Beispielsweise wird die Sanierung der Außenhülle des Schlosses Güstrow mit 16,5 Mio. Euro und die Sanierung der Innenräume des Westflügels von Schloss Ludwigslust mit 14,25 Mio. Euro aus dem ELER unterstützt.

Finanzminister Dr. Heiko Geue: „Dank der EU-Fördermittel ist es uns in den vergangenen Jahren gelungen, bedeutende Bauprojekte zu realisieren, die unsere Region nachhaltig stärken und verschönern. Ohne die Europäische Union wären wir in Mecklenburg-Vorpommern ärmer. Durch die Unterstützung des EFRE und des ELER wird die Europäische Union in Mecklenburg-Vorpommern greifbar und erlebbar – eine Erfolgsgeschichte, die allen Menschen in unserem Bundesland zugutekommt.“

Einsatz für Demokratie schützen

Der Bundesrat wird einen Gesetzentwurf zum verbesserten Schutz von Mandatsträgerinnen und -trägern in den Bundestag einbringen

Berlin – Der Bundesrat hat entschieden, dass von den Bundesländern aus ein Gesetzentwurf zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Amts- und Mandatsträgerinnen und -trägern beim Bundestag eingebracht werden wird. Kern des Gesetzesvorhabens ist es, einen neuen Straftatbestand, der Beeinflussung von Amts- und Mandatsträgern durch sogenanntes politisches Stalking, zu schaffen. Gerade auf kommunaler Ebene sollen so Entscheidungsträgerinnen und -träger vor einer Einflussnahme durch bedrohliche Übergriffe in ihr Privatleben geschützt werden.

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Der strafrechtliche Schutz von Amts- und Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern ist Mecklenburg-Vorpommern ein wichtiges Anliegen. Die Demokratie lebt von denjenigen, die sich aktiv für sie einsetzen. Sie ist darauf angewiesen, dass sich Menschen aus der Mitte der Gesellschaft heraus Verantwortung in Parlamenten oder Regierungen übernehmen.

Das gilt in Deutschland im Bund und in den Ländern ebenso wie in der Europäischen Union und auf kommunaler Ebene. Deswegen sind die verstörenden Angriffe auf Wahlhelferinnen, Wahlhelfer und andere engagierte Menschen im Zusammenhang mit der Europawahl und zahlreichen Kommunalwahlen mit Verständnislosigkeit und Bestürzung zur Kenntnis zu nehmen. Die Missachtung des Engagements für die freiheitliche-rechtsstaatliche Demokratie aber auch für das gedeihliche kommunale Zusammenleben nimmt damit neue, besorgniserregende Ausmaße an, weil sie auch vor der Gewalt nicht zurückschreckt.

Dabei treten die Mandatsträgerinnen und -träger im Interesse der Gesellschaft und im Interesse des Erhalts der Demokratie in den Mittelpunkt und verdienen jeden notwendigen Schutz. Aus diesem Grund sind wir immer gehalten, angesichts solcher Vorfälle zu prüfen, ob unser Strafrecht derartiges Verhalten wirksam sanktioniert. Mecklenburg-Vorpommern unterstützt daher den vorliegenden Gesetzentwurf, der die Mitglieder des Europäischen Parlaments, der Europäischen Kommission, der Gerichte der Europäischen Union, aber auch der kommunalen Parlamente ausdrücklich in den Anwendungsbereich des Strafgesetzbuchs einbezieht.

Vor diesem Hintergrund begrüße ich den heute vom Bundesminister der Justiz vorgelegten Entwurf zur Anpassung des § 46 Abs. 2 StGB, der Angriffe auf Mandatsträgerinnen und Mandatsträger als Vertreterinnen und Vertreter der Demokratie vor Ort strafschärfend wertet. Die, die unsere Demokratie am Leben halten, haben wir mit allen Mitteln zu schützen“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt zur ->Bundesratsintitiative. Sie gab im Bundesrat am Freitag eine entsprechende Protokollerklärung ab.

Landesbau M-V profitiert von EU-Fördermitteln

Vom Hochschulbau über energieeffiziente öffentliche Gebäude bis hin zu der Sanierung von Schlössern und Parks: in den vergangenen Jahren hat die Europäische Union viele Millionen Euro in verschiedene Baumaßnahmen des Landes investiert.

Schwerin – Finanzminister Dr. Heiko Geue: „Der Landesbau hat in den vergangenen Jahren massiv von Fördermitteln der Europäischen Union profitiert. Zwischen 2014 und 2020 sind hierfür über 130 Mio. Euro von der EU in unser Land geflossen. Viele Neubau- und auch Sanierungsmaßnahmen wären ohne diese Förderungen nicht finanzierbar gewesen.“ Wesentlich waren dabei vor allem der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).

 Der EFRE konzentriert sich auf die Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung in städtischen und ländlichen Gebieten. Im Rahmen des Förderschwerpunkts „Hochschulbau“ wurden in der Förderperiode von 2014 bis 2020 Baumaßnahmen zur Förderung der Forschungs- und Innovationskompetenzen an Hochschulen und außeruniversitären Einrichtungen mit einem Gesamtvolumen von insgesamt 114 Mio. Euro umgesetzt, davon entfielen 49,9 Mio. Euro auf EFRE-Mittel. Beispielweise wurden beim Neubau des Biomedicum an der Universitätsmedizin Rostock 13,2 Mio. Euro EFRE-Mittel investiert. Die Gesamtkosten betrugen 22,5 Mio. Euro.

Weitere 14 Mio. Euro EFRE-Mittel wurden bisher zur Steigerung der Energieeffizienz in öffentlichen Gebäuden verwendet. Diese Förderung ermöglichte es, energetische Maßnahmen umzusetzen, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgingen. Insgesamt wurden fünf Baumaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rund 100 Mio. Euro durchgeführt. Dazu zählt u.a. die energetische Sanierung von Block E im Behördenzentrum Neubrandenburg mit Gesamtbaukosten von rund 4,2 Mio. Euro, wobei der energetische Anteil mit etwa 1,5 Mio. Euro aus EFRE-Mitteln gefördert wurde.

Die Förderung des kulturellen Erbes mit EFRE-Mitteln in Höhe von 18,5 Mio. Euro trug zur nachhaltigen Stadtentwicklung und zur Verbesserung der dauerhaften Nutzung kultureller Einrichtungen bei. Das Gesamtvolumen der unterstützten Projekte beläuft sich auf rund 23 Mio. Euro. Ein markantes Projekt ist die Sanierung der Orangerie im Schlossgarten Neustrelitz, die mit Gesamtbaukosten von etwa 10,5 Mio. Euro durchgeführt wurde, unterstützt durch EFRE-Mittel in Höhe von ca. 8,5 Mio. Euro.

 Darüber hinaus werden 56 Mio. Euro aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) für die Förderung der landwirtschaftlichen Vielfalt, Umweltschutzmaßnahmen und die Stärkung der lokalen Gemeinschaften in der verlängerten Förderperiode von 2014 bis 2020 eingesetzt. Diese Mittel fließen in die Erhaltung und den Schutz von landeseigenen Schlössern, Schlossgärten und Parks. Beispiele hierfür sind die umfassende Sanierung der Außenhülle des Schlosses Güstrow und des Westflügels des Schlosses Ludwigslust.

 Finanzminister Dr. Heiko Geue: „Wie wichtig die Europäische Union auch für unseren Landesbau ist, ist in nahezu jeder Region Mecklenburg-Vorpommerns spürbar. Mithilfe der vielfältigen EU-Fördermittel ist es uns in den vergangenen Jahren gelungen, unsere Infrastruktur nachhaltig zu verbessern, aber auch unser kulturelles Erbe zu wahren. Dafür danke ich der EU!“

Grenzüberschreitendes EU-Programm

Meyer: 24 Millionen Euro stehen für deutsch-polnische Projektideen zur Verfügung

Schwerin – Für das Kooperationsprogramm Interreg Mecklenburg-Vorpommern / Brandenburg / Polska können Interessierte bis zum 30. August 2024 Projektideen einreichen. „Für diesen Förderaufruf stehen insgesamt 24 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung zur Verfügung. Ziel ist, die bereits bewährte grenzüberschreitende Zusammenarbeit über neue, innovative Projektideen weiter zu verstärken. Dazu leistet das Interreg-Programm einen wertvollen Beitrag“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Es werden drei Schwerpunkte bei der Förderung gesetzt; dabei geht es um

  • die Aktivierung grenzüberschreitender Innovationspotentiale mit dem Ziel, regionale Forschungskapazitäten durch grenzüberschreitende Zusammenarbeit effizienter zu nutzen. Hierbei können beispielsweise Cluster oder Branchennetzwerke vernetzt oder der Wissens- und Technologietransfer unterstützt werden. Vorhaben sollten einen Beitrag zur Stärkung von Unternehmen leisten. Hierfür stehen sieben Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung.
  • die Bewältigung der Folgen des Klimawandels. Hierbei wird unter anderem auf die Bekämpfung negativer Folgen des Meeresspiegelanstiegs sowie von Extremwetterereignissen fokussiert. Auch eine stärkere Zusammenarbeit bei der Vorbeugung und Abwehr klimabedingter Naturrisiken kann gefördert werden. Hierfür stehen zehn Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung.
  • den Naturschutz und den Erhalt der Biodiversität. Projektideen sollten zur biologischen Vielfalt und zum Schutz der Naturlandschaften beitragen. So gilt es, das Bewusstsein für eine nachhaltige Entwicklung des Programmraums zu erhöhen. Auch die Entwicklung und Umsetzung von Strategien, Konzepten und Aktionsplänen zur Anpassung an den Klimawandel können gefördert werden. Hierfür stehen sieben Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung.

Die Projektideen sollten durch mindestens einen deutschen und einen polnischen Projektpartner umgesetzt werden sowie einen spezifischen thematischen Bezug haben. Die ausgewählten Projekte erhalten eine Förderung von bis zu 80 Prozent der Ausgaben. Als Projektpartner gefördert werden können generell alle Organisationen mit Rechtspersönlichkeit, dabei handelt es sich beispielsweise um lokale und regionale Gebietskörperschaften sowie staatliche Verwaltungen, kleine und mittlere Unternehmen, Verkehrsunternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Technologietransferzentren, wirtschaftsnahe Einrichtungen sowie Nichtregierungsorganisationen und gemeinnützige Unternehmen und Einrichtungen. Die Entscheidung über die zur Förderung vorgesehenen Projekte wird durch den Begleitausschuss (BA) des Kooperationsprogramms Interreg VI A Mecklenburg-Vorpommern / Brandenburg / Polska 2021 bis 2027 gefasst.

Informationen über die mögliche Förderung, Beratung, Antragstellung, Auswahl und Projektumsetzung unter https://www.interreg6a.net/calls/4-call/

Das Programmvolumen umfasst insgesamt 155,73 Millionen Euro. Aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) stehen hierfür 124,58 Millionen Euro für die Jahre 2021 bis 2027 zur Verfügung. Im Mittelpunkt des Programms stehen unter anderem die Vernetzung von Forschungs- und Innovationskapazitäten, die Umsetzung innovativer Lösungen beispielsweise in der Gesundheitswirtschaft sowie der Technologietransfer. Weitere Themen sind der Erhalt der biologischen Vielfalt, die Stärkung des nachhaltigen Tourismus, der Erhalt des kulturellen Erbes im Grenzraum sowie der grenzüberschreitende Katastrophenschutz.

Das Interreg-Programm VI A Mecklenburg-Vorpommern / Brandenburg / Polska 2021 bis 2027 fördert grenzüberschreitende Kooperationsprojekte zwischen deutschen und polnischen Partnern. Zum Programmgebiet gehören die Wojewodschaft Westpommern (Polen), die brandenburgischen Landkreise Barnim, Uckermark und Märkisch Oderland sowie die mecklenburg-vorpommerschen Landkreise Vorpommern-Greifswald, Vorpommern-Rügen und Mecklenburgische Seenplatte. Das Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern ist die Verwaltungsbehörde im Programm.

Neue Grundschule in Laage

Laage – Heute hat Staatssekretärin Elisabeth Aßmann den Neubau der Grundschule Diekhof (Laage) eingeweiht. Er bietet Platz für 95 Schüler/-innen, davon 60 Hortkinder der Stadt und zahlreicher Ortschaften des Landkreises Rostock. Die Gesamtkosten lagen bei rund 4,87 Millionen Euro. Die Unterstützung im Rahmen der ILERL-MV-Richtlinie des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) liegt bei ca. 2,44 Millionen Euro. Der Eigenanteil der Stadt Laage beträgt rund 2,42 Millionen Euro.

Der knapp 2.000 Quadratmeter große Neubau erfolgte in Massivbauweise. Das Gebäude und die Außenanlagen sind barrierefrei. Ein Behinderten-WC befindet sich im Erdgeschoss. Zudem wurde ein Fahrstuhl eingebaut. Weiterhin wurden im Rahmen der Dorferneuerung die Außenanlagen neugestaltet. Außerdem wurde im Flurneuordnungsverfahren ‚Diekhof-Plaaz“ die Wegeführung vor der Schule optimiert und dadurch die Verkehrssicherheit verbessert.

„Ich freue mich sehr, heute diesen Schulneubau einzuweihen. Er verbessert die Lern- und Arbeitsbedingungen für Schüler und Lehrkräfte nachhaltig. Zudem wird für die Zukunft eine entsprechende Grundversorgung geschaffen beziehungsweise erhalten, so dass der ländliche Raum gestärkt und dadurch der Abwanderung junger Familien entgegengewirkt wird. Die Verbesserung der räumlichen, materiellen und sozialen Rahmenbedingungen ist ein entscheidender Faktor für eine umfassende Bildung und Betreuung der Kinder.

Außerdem dient die Maßnahme der Sicherung des Schulstandortes Diekhof. Dankenswerterweise wurde die Schule vom Bildungsministerium MV als ‚Kleine Grundschule auf dem Land‘ eingestuft. Das heißt, ihr Bestand ist trotz rückläufiger Schülerzahlen gesichert“, sagte Staatssekretärin Aßmann.

Das bisherige Schulgebäude wurde um 1936 als Offizierscasino im Stil der typischen Vorkriegsarchitektur erbaut. 1995/96 gab es Instandsetzungsmaßnahmen (Werterhaltungs- und Renovierungsarbeiten). Dennoch entsprach der Bau aufgrund zahlreicher Mängel nicht mehr heutigen ökonomischen, energetischen, funktionellen, brand- und schallschutztechnischen Anforderungen an ein Schulgebäude.

Eine Bestandsaufnahme und ein Gefahrstoffgutachten ergaben, dass die geforderten Grundrisse nicht im Bestandsgebäude umgesetzt werden konnten. Aufgrund von Schadstoffen hätte es einer Gesamtsanierung bedurft. Dies erwies sich als unwirtschaftlich, denn die Kosten hätten weit über dem Neubau auf einem Alternativgrundstück gelegen.

Im Rahmen der ILERL-MV- und der LEADER-Richtlinie investierte das LM in Laage zwischen 2007 und 2022 in 67 Maßnahmen. Die Gesamtinvestition lag bei 21,74 Millionen Euro, die Zuwendung bei 14,12 Millionen Euro.

Besserer Brandschutz dank EU-Förderung

Hagenow – Am Dienstagvormittag hat Staatssekretärin Elisabeth Aßmann in Hagenow mehrere Förderbescheide für den Amtsbereich Hagenow Land übergeben. Für die Gemeinde Strohkirchen übergab sie vier Zuwendungsbescheide. Damit werden an den Standorten Schmiedeweg, Dorfplatz, Wiesenweg und Eichenweg im Laufe dieses Jahres Löschwasserentnahmestellen errichtet. Die Förderung im Rahmen der ILERL-MV-Richtlinie beträgt jeweils 19.500 Euro, die jeweils eine Gesamtinvestition in Höhe von 30.000 Euro ermöglicht.

Auch die Gemeinde Groß Krams erhielt zwei Förderbescheide für die Errichtung von Löschwasserentnahmestellen gleichen Inhalts und gleicher Zuwendungshöhe. Die Bohrbrunnen sollen dieses Jahr im Koppelweg und in der Lindenstraße entstehen.

„Die Gemeinden sind verpflichtet, den Brandschutz zu gewährleisten und eine ausreichende Löschwasserversorgung für die Feuerwehren sicherzustellen. Derzeit gibt es jedoch in Strohkirchen keine Löschwasserentnahmestelle. In der Gemeinde ist lediglich ein veralteter Bohrbrunnen vorhanden. Dieser bringt aber nicht mehr die geforderte Leistung. Früher wurde außerdem zur Wasserentnahme der Strohkirchener Bach genutzt.

Dieser führt jedoch immer weniger Wasser, sodass er nicht mehr genutzt werden kann. Auch in der Gemeinde Groß Krams ist die Löschwasserversorgung nicht abgedeckt. Der Ort grenzt unmittelbar an einen Wald in der Griesen Gegend. Da kam es in den vergangenen Jahren vermehrt zu Waldbränden. Nach dem Auslaufen des Programms ‚Löschwasser marsch‘ aus dem Strategiefonds haben wir, wie im Koalitionsvertrag versprochen, die Unterstützungsmöglichkeit aus EU-Mitteln verstetigt.

Die Gemeinden im Amt Hagenow Land haben durch dieses Programm schon erfolgreich Mittel für die Bereitstellung von Löschwasser eingeworben. Von daher freue ich mich umso mehr, dass jetzt in beiden Gemeinden die Löschwasserversorgung ausgebaut wird. Das ist für die Gewährleistung eines umfassenden Brandschutzes unabdingbar“, sagt Elisabeth Aßmann.

Insgesamt investierte das Land in Strohkirchen aus der ILERL-MV-Richtlinie zwischen 2015 und 2023 rund 151.400 Euro. Das ermöglichte eine Gesamtinvestition in Höhe von 212.800 Euro. In Groß Krams lag die Zuwendung bei ca. 395.300 Euro, die Gesamtausgaben betrugen rund 570.000 Euro.

Jugend diskutiert

Schwesig diskutiert mit Jugendlichen über europapolitische Themen

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute in ihrer Eigenschaft als Präsidentin des Bundesrates mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern der 25. Sitzung des Modell Europa Parlament Deutschland im Plenarsaal des Bundesrates über Themen diskutiert. Bei der Veranstaltungsreihe simulieren Schülerinnen und Schüler aus ganz Deutschland eine Woche lang die Arbeitsweise des Europäischen Parlaments. Der Bundesrat unterstützt dieses Projekt jedes Jahr mit 3.000 Euro. Außerdem wird das Projekt von europäischen Programm Erasmus+ gefördert.

„Sehr gern habe ich mich den Fragen der Jugendlichen gestellt. Ich finde es wichtig und sehr sinnvoll, dass sich junge Menschen mit europapolitischen Themen beschäftigen und diese durchaus kontrovers diskutieren. Das stärkt das Selbstvertrauen und die Fähigkeit, komplexe Zusammenhänge zu erkennen und zu verstehen. Mecklenburg-Vorpommern hat maßgeblich von der EU profitiert. Gerade für junge Menschen ist Europa wichtig. Es geht um Wirtschaft und Arbeitsplätze, mehr Klimaschutz und soziale Standards“, sagte die Ministerpräsidentin.

An der 25. Sitzung des Modell Europa Parlament Deutschland haben sich 160 Jugendliche aus allen Bundesländern beteiligt. Das Goethe-Gymnasium aus Schwerin ist fast von Anfang an mit dabei. Kurz vor der Diskussionsrunde traf Schwesig die zehn Schülerinnen und Schüler aus Schwerin in der Wandelhalle des Bundesrates zu einer kurzen Begegnung.

Trauerbeflaggung

Gedenken an die Opfer terroristischer Gewalt

Schwerin – Anlässlich des „Nationalen Gedenktags für die Opfer terroristischer Gewalt“ am Montag, 11. März, ordnet Innenminister Christian Pegel für diesen Tag landesweite Trauerbeflaggung an. „Nach terroristischen Gewalttaten stehen viel zu oft die Täter und ihre Motive im Vordergrund. Doch am heutigen Tag richten wir den Blick auf diejenigen, die wir nicht schützen konnten“, sagt Christian Pegel und:

„Wir müssen die Situationen von Betroffenen terroristischer und extremistischer Gewalt weiter in den Fokus rücken. Gleichzeitig soll dieser Gedenktag aber auch für uns eine Mahnung sein, wie schnell das eigene Leben und alles, was wir sicher wähnen, zerbrechen kann. Deswegen ist es nicht nur wichtig, dass unsere Sicherheitsbehörden weiterhin mit aller Kraft gegen terroristische und extremistische Bedrohungen vorgehen, sondern auch, dass wir geschlossen gegen Extremismus, Rassismus und Antisemitismus Gesicht zeigen, um den Kampf gegen Terror zu gewinnen.“

Mecklenburg-Vorpommern hat den Gedenktag, den die Bundesregierung im Februar 2022 beschlossen hatte, in seinen Beflaggungskalender aufgenommen. Es werden deshalb künftig jedes Jahr die Flaggen in Mecklenburg-Vorpommern anlässlich dieses Tages auf halbmast wehen. Der 11. März knüpft an den Europäischen Gedenktag für die Opfer des Terrorismus an, der nach den Bombenanschlägen in Madrid am 11. März 2004 eingeführt wurde. Seit 2005 gedenkt die Europäische Union jährlich den Opfern terroristischer Gräueltaten weltweit.

Internationale Wochen gegen Rassismus starten

Schwerin – Am kommenden Montag, den 11. März, beginnen die diesjährigen Internationalen Wochen gegen Rassismus (IWgR). Sie enden am 24. März und stehen in diesem Jahr unter dem Motto „Menschenrechte für alle“. Auch in Mecklenburg-Vorpommern werden wieder zahlreiche Aktionen stattfinden, die sich kritisch mit Themen wie Rassismus, Rechtsextremismus und Antisemitismus auseinandersetzen.

„Wir haben eine starke Zivilgesellschaft im Land, die sich in Form von Vereinen, NGOs, Stiftungen und Initiativen an den Aktionswochen beteiligt“, hob die Landesintegrationsbeauftragte Jana Michael hervor. So werden unter anderem Workshops, Gesprächsrunden aber auch künstlerische Aufbereitungen in Form von Theaterstücken oder Kunstwettbewerben angeboten. Auch die Sportvereine im Land engagieren sich, in Greifswald zum Beispiel unter dem Motto „Sport Verein(t)“.

Insgesamt käme den Internationalen Wochen gegen Rassismus in diesen Zeiten eine besondere Bedeutung zu, betonte Michael. „Die Ereignisse der letzten Monate, allem voran die menschenverachtenden, ausländerfeindlichen und rassistischen Abschiebungsfantasien von Vertretern der AfD, haben aufgezeigt, dass Rassismus weiterhin ein ernstzunehmendes Problem ist“, so die Landesintegrationsbeauftragte.

Es sei daher ermutigend, dass als Reaktion hierauf bundesweit eine Protestbewegung mit Signalwirkung entstanden sei, die auch in Mecklenburg-Vorpommern ausgesprochen präsent ist. „Nun gilt es, diese Haltung auch fernab der Demonstrationen regelmäßig laut und deutlich zu zeigen“, so Michael. Dazu gehöre auch, sich über Formen von Rassismus zu informieren und mit Betroffenen zu ihren Erfahrungen in den Austausch zu treten.

Michael: „Genau hierfür bieten die Aktionswochen einen hervorragenden und vor allem niederschwelligen Rahmen. Ich kann Sie nur ermutigen, zum Beispiel an den Diskussionsrunden oder den interkulturellen Familienfesten teilzunehmen. Seien Sie neugierig, seien Sie offen, seien Sie engagiert. Lassen Sie uns gemeinsam für Freiheit und Vielfalt eintreten und den Rassismus entschlossen bekämpfen.“

Nähere Informationen zu allen Veranstaltungen in Mecklenburg-Vorpommern finden Interessierte auf der bundesweiten Seite der Stiftung gegen Rassismus unter https://stiftung-gegen-rassismus.de/veranstaltungskalender .

EU-Projekttag

Politikerinnen und Politikern ganz nah sein / Oldenburg: Schülerinnen und Schüler für Politik begeistern

Schwerin – Bildungsministerin Simone Oldenburg hat am Vormittag mit Schülerinnen und Schülern des Gymnasiums Fridericianum in Schwerin über das Miteinander in der Europäischen Union diskutiert. Dabei standen beispielsweise Fragen im Raum, wo die Jugendlichen ihren Platz in Europa sehen und welchen „Mehrwert“ ihnen Europa bietet.

Die Gesprächsrunde mit der Ministerin war Teil der Aktionen der Schule am bundesweiten EU-Projekttag. Rund um den 4. März besuchen Politikerinnen und Politiker Schulen und diskutieren mit Kindern und Jugendlichen über europäische Themen.

„Wir wollen junge Menschen für Politik begeistern. Das klappt am besten, wenn man direkt miteinander ins Gespräch kommt“, sagte Bildungsministerin Oldenburg, die an der Podiumsdiskussion „Zukunft der EU“ mit Schülerinnen und Schülern der 10. Klasse teilnahm.

Komplexe Vorgänge und eine schwer verständliche Sprache, das seien oft Gründe, warum Jüngere sich seltener mit politischen und insbesondere EU-politischen Inhalten beschäftigen. „Die EU steht für Frieden, Stabilität und Wohlstand. Diese Ziele über Aktionstage wie den EU-Projekttag zu vermitteln, ist von großer Bedeutung.

Durch den direkten Kontakt mit politischen Akteuren und lebendige Diskussionen können wir das demokratische Verständnis stärken und Jugendliche dazu befähigen, am politischen und gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.“

Eine gute politische Bildung sei für junge Menschen immens wichtig. „Mit dem neuen Mindestwahlalter von 16 Jahren können Jugendliche erstmals an der Europawahl teilnehmen. Sie haben jetzt die Möglichkeit nicht nur bei Kommunalwahlen, sondern auch auf EU-Ebene mitzubestimmen“, so Oldenburg.

Am 9. Juni 2024 finden die Kommunal- und Europawahlen in Mecklenburg-Vorpommern statt. In 726 Orten des Landes werden einerseits die Gemeindevertretungen und andererseits die Abgeordneten für das Europäische Parlament gewählt.

Lieferanten für das EU-Schulprogramm gesucht

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern ruft jetzt Lieferanten von frischer Milch sowie frischem, regionalem Obst und Gemüse auf, im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens Angebote für die Belieferung von Schulen in MV für das Schuljahr 2024/2025 abzugeben.

Das EU-Schulprogramm unterstützt die kostenlose Verteilung von Obst, Gemüse und Milch in der gesamten Europäischen Union und ist Teil eines umfassenderen Bildungsprogramms zur europäischen Landwirtschaft und zu den Vorteilen gesunder Ernährung. Das Angebot richtet sich an Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen eins bis vier sowie an Förderschulen. In Mecklenburg-Vorpommern wird es seit dem Schuljahr 2017/2018 erfolgreich umgesetzt.

„Vom EU-Schulprogramm profitieren die Schülerinnen und Schüler gleich in mehrfacher Hinsicht. Zum einen bekommen sie unabhängig vom Elternhaus hochwertige Lebensmittel mit Nährstoffen, die sie für ihre Entwicklung benötigen.

Das ist dringend nötig, da Betreuungskräfte zunehmend beobachten, dass die Kinder ohne Frühstück und ohne Vormittagsverpflegung in die Einrichtung kommen. Zum anderen beinhaltet das Programm auch pädagogische Inhalte. So erfahren sie zum Beispiel, wie aus Gras Milch wird und sie werden an gesunde Essgewohnheiten herangeführt. Geplant sind in diesem Zusammenhang auch Besuche in land- und ernährungswirtschaftlichen Betrieben“, sagt Landwirtschaftsstaatssekretärin Elisabeth Aßmann.

Im laufenden Schuljahr nehmen 145 Schulen mit ca. 23.200 Schülerinnen und Schülern teil. Fürs kommende Schuljahr haben sich 160 Schulen mit insgesamt rund 25.100 Schülerinnen und Schülern beworben.

Weitere Details, etwa über Lieferumfang, Produkte und die teilnehmenden Schulen, sind den beigefügten Unterlagen zu entnehmen. Ihr Angebot reichen Sie bitte bis zum 5. April 2024 beim Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, 19048 Schwerin, Referat 320, ein. Fragen beantwortet Frau Heike Rentz Telefon: 0385/58816324, E-Mail: h.rentz@lm.mv-regierung.de .

Tag des Europäischen Notrufs

112 kann europaweit Leben retten

Schwerin – Innenminister Christian Pegel nimmt den Europäischen Tag des Notrufs am 11. Februar zum Anlass, um auf die einheitliche Notrufnummer 112 aufmerksam zu machen.

„Viele Menschen in Deutschland kennen die Notrufnummer 112 und wissen, dass in Notsituationen wie Bränden, Unfällen oder lebensbedrohlichen Situationen schnelle Hilfe durch Feuerwehr und Rettungsdienst über die 112 kommt. Was bislang weniger bekannt ist: Diese Nummer steht nicht nur in Deutschland, sondern in der gesamten Europäischen Union zur Verfügung. Aus allen Fest- und Mobilfunknetzen kann der Notruf europaweit im Notfall einheitlich und kostenfrei gewählt werden“, sagt der Innenminister.

Ein Notruf kann ohne Vorwahl von jedem Mobil- oder Festnetzgerät abgesetzt werden – selbst bei gesperrten Mobiltelefonen, ohne Netzvertrag, SIM-Card, PIN oder Guthaben. Anrufer werden dann sofort mit der örtlichen Rettungsleitstelle verbunden, die durch Polizei, Rettungsdienst oder Feuerwehr betreut wird.

Wichtig ist, dass die Anrufer den jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Rettungsleitstelle alle wichtigen Informationen zur Notsituation schildern, um möglichst schnell Hilfe zu leisten: „Merken Sie sich dafür am besten die fünf W’s: Wo? Wer? Was? Wie viele? Warten auf Rückfragen! Erst wenn die Helferinnen und Helfer der Leitstelle erklären, dass alle nötigen Informationen vorhanden sind, dürfen Sie auflegen. Damit sind Sie als Notrufabsender der erste wichtige Akteur in der Rettungskette – und können Leben retten“, so Christian Pegel.

Mit der Notruf-App „nora“ kann bundesweit seit September 2021 noch schneller ein Notruf abgesetzt werden. Die App ermöglicht es auch, dass sprach- und hörgeschädigte Menschen barrierefrei einen Notruf absetzen können. „Mit der App können Sie nun in Notsituationen, ganz ohne zu sprechen, einen Notruf absetzen. Ich freue mich sehr, dass diese Lücke im Notrufsystem geschlossen worden ist. und sprach- oder hörgeschädigte Menschen jetzt schnell und unkompliziert Hilfe von Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei anfordern können“, sagt Minister Pegel. „Nora“ kann zudem „stille Notrufe“ absenden im Fall einer Bedrohung, in dem ein Notruf möglichst unbemerkt bleiben soll.

Auch wenn der Download der App aufgrund von neuen Anforderungen, die eine technische Überarbeitung notwendig machen, momentan nicht möglich ist, können Notrufe über bereits installierte Anwendungen und registrierte Nutzerinnen und Nutzer abgesetzt werden. Die Anwendung wurde federführend durch das Ministerium des Innern Nordrhein-Westfalen bundesweit und stellvertretend für alle Länder entwickelt.

Seit 1991 gilt in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und in einigen weiteren Ländern die einheitliche Notrufnummer 112. Sowohl über das Festnetz als auch über alle Mobilfunknetze erreichen Hilfesuchende europaweit über diese Nummer gebührenfrei und direkt die Feuerwehr, Rettungsdienste oder die Polizei. Deshalb haben die Europäische Kommission und das Europäische Parlament mit dem Rat der Europäischen Union im Jahr 2009 den
11. Februar zum „Europäischen Tag des Notrufs 112“ erklärt.

In Mecklenburg-Vorpommern werden sechs integrierte Rettungsleitstellen betrieben, die oft Teil von Leitstellen für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst sind. Die Standorte sind Bad Doberan, Greifswald, Schwerin, Rostock, Stralsund und Wulkenzin. Die Leitstelle Schwerin ist die einzige Regionalleitstelle in MV. Sie werden teilweise kreisübergreifend tätig. Rettungsleitstellen sind ständig besetzt. Für jede Leitstelle ist ein Ärztlicher Leiter des Rettungsdienstes berufen worden.

Einigung: Migrations-Steuerung in der EU

Brüssel – Die heute früh vom Europäischen Parlament und vom Rat erzielte politische Einigung über das Migrations- und Asylpaket ist ein wichtiger Durchbruch auf dem Weg zu einem gemeinsamen System zur Migrations-Steuerung in der EU.

Das Paket wird der Union und ihren Mitgliedstaaten ermöglichen, von Ad-hoc- zu langfristigen und nachhaltigen Lösungen überzugehen. Die Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen begrüßte die Einigung: „Europa ist eine starke Gemeinschaft und in der Lage, große Antworten auf große Herausforderungen zu finden. Unser Ziel war es, eine gerechte und pragmatische Vorgehensweise für ein gemeinsames Migrationsmanagement in der EU zu finden. Dies ist ein entscheidender Schritt, um sicherzustellen, dass Europa über die hierfür notwendigen Instrumente verfügt.“

Vize-Präsident Margaritis Schinis sprach von einer historischen Einigung, das Paket bestehe aus sinnvollen und unverzichtbaren Maßnahmen für eine wirksamere Migrationssteuerung: „All diese Maßnahmen werden den Druck auf die EU verringern und den Verlust von Menschenleben verhindern.“

Für Innen-Kommissarin Ylva Johannson belegt der erzielte Durchbruch „unsere Entschlossenheit, selbst in den komplexesten Fragen gemeinsam voranzukommen und unseren Werten gerecht zu werden. Wir müssen die Migration in geordneten Bahnen steuern, und wir müssen dies auf europäische Weise tun. Es geht dabei nicht um Gewinner und Verlierer. Wenn wir uns auf einen gemeinsamen Ansatz für ein humanitäres Migrationsmanagement einigen, werden wir alle Gewinner sein.“

Einigung betrifft fünf zentrale Vorschläge des Pakets:

  • Screening-Verordnung: Mit dieser Verordnung werden einheitliche Vorschriften für die Identifizierung von Drittstaatsangehörigen nach ihrer Ankunft im Schengen-Raum geschaffen. Das erhöht die Sicherheit im Schengen-Raum.
  • Eurodac-Verordnung: Diese Verordnung sieht die Entwicklung einer gemeinsamen Datenbank vor. Sie ermöglicht die Erhebung genauerer und vollständigerer Daten, um unerlaubte Migrationsbewegungen aufzudecken.
  • Asylverfahrensverordnung: Diese Verordnung sorgt für schnellere und wirksamere Asyl-, Rückkehr- und Grenzverfahren.
  • Verordnung über Asyl- und Migrationsmanagement: Mit dieser Verordnung wird ein neuer Solidaritätsmechanismus zwischen den Mitgliedstaaten geschaffen, um das derzeitige System, bei dem einige wenige Länder für die überwiegende Mehrheit der Asylanträge zuständig sind, auszubalancieren. Zudem werden eindeutige Regelungen über die Zuständigkeit für Asylanträge festgelegt.
  • Verordnung zur Bewältigung von Krisensituationen und Fällen höherer Gewalt: Hiermit wird sichergestellt, dass die EU auf künftige Krisensituationen vorbereitet ist, einschließlich der Instrumentalisierung von Migranten.

Die Vorschläge müssen nun noch formell von Rat und Parlament angenommen werden. Damit werden die fünf Säulen des neuen Migrations- und Asylpakets geschaffen. Das eindeutige Ziel lautet, bis zum Ende dieser Legislaturperiode alle Dossiers des Pakets zu verabschieden. Bis diese neuen Regeln vollständig anwendbar sind, ist die Kommission bereit, weiter mit dem Europäischen Parlament und dem Rat zusammenzuarbeiten.

Im September 2020 hatte die Europäische Kommission das neue Migrations- und Asylpaket vorgelegt. Das Ziel: langfristige und nachhaltige Lösungen für die Migrationssteuerung finden. Der Pakt schafft einen Rechtsrahmen, der Solidarität und Verantwortung zwischen den Mitgliedstaaten im Rahmen eines umfassenden Ansatzes für eine wirksame und gerechte Steuerung der Migration miteinander in Einklang bringt.

Auszahlung der Direkt­zahlungen

Schwerin – Trotz des schweren Starts der neuen Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) können die Direktzahlungen der ersten Säule in Höhe von ca. 268 Mio. € noch in diesem Jahr an fast alle Antragsteller ausgeschüttet werden. Das erklärt Agrarminister Dr. Till Backhaus.

„Davon entfallen rund 204 Mio. € auf die „Einkommens­grundstützung für Nachhaltigkeit“ und fast 64 Mio. € für gesonderte Leistungen der Antragsteller, die zur weiteren Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes sowie der Wasserqualität führen“, so der Minister.

Für die Auszahlung der EU-Fördermittel erwarte die EU-Kommission, dass die Bewilligungsbehörden ihre Verwaltungskontrollen zu 100 Prozent korrekt angewandt haben, andernfalls drohten dem Land Anlastungen, führt Backhaus weiter aus.

„Aufgrund der durch die Reform vielschichtig entstandenen Neuerungen, auch im anzuwendenden Verwaltungs- und Kontrollsystem, wird eine Sicher­heitsmarge von 10 Prozent der vollständigen Förder­summe je Antragsteller einbehalten, um so die Überweisung der Mittel noch vor Jahresende 2023 an die Landwirtinnen und Landwirte realisieren zu können.

Denn die Betriebe brauchen die Liquidität. Dabei dienen die Beihilfen nicht allein der Einkommenssicherung der Ladnwirtinnen und Landwirte, sie sind Garant dafür, dass wir in Deutschland und Europa weiterhin bezahlbare Lebensmittel zur Verfügung haben. Dafür bin ich den Menschen, die in der Landwirtschaft arbeiten sehr dankbar.

Nach nochmaliger Überprüfung aller Verwaltungs-und Kontrollvorschriften zu Beginn des nächsten Jahres werden die jetzt einbehaltene Sicherheitsmarge, sowie die gekoppelten Tierprämien als weitere Teilmaßnahme der ersten Säule der GAP bis Ende Februar 2024 an die Antragsteller ausgeschüttet. In Einzelfällen sind gegebenenfalls notwendige Korrekturen der jetzigen Auszahlungssumme vorzunehmen“, so der Minister.

Internationale Zusammenarbeit

Polizei gelingt Schlag gegen Enkeltrick-Betrüger

Schwerin – In einem internationalen Einsatz zur Bekämpfung des sogenannten Enkeltrickbetrugs gingen Ermittlerinnen und Ermittler aus allen 16 Bundesländern, vom Bundeskriminalamt, aus Polen, Österreich, der Schweiz und Luxemburg sowie von Europol während zweier sogenannter Action-Weeks vom 27. November bis 8. Dezember 2023 mit den verantwortlichen Staatsanwaltschaften gemeinsam gegen Betrügerinnen und Betrüger vor.

„Der umgangssprachliche Enkeltrick ist eine besonders perfide und hinterhältige Betrugsmasche, denn oftmals werden vor allem ältere und allein lebende Menschen als Opfer von den Betrügerinnen und Betrügern ausgewählt. Die Verbrecher geben sich als Verwandte, Enkel oder auch gute Bekannte aus und bitten um Bargeld. Dabei werden die Opfer dann oft um hohe Geldbeträge oder sogar um Ihre Lebensersparnisse gebracht“, fasst Landesinnenminister Christian Pegel zusammen.

Das internationale Vorgehen, unter der Federführung der Polizei Berlin, wurde in unserem Land durch die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern unter Führung des Landeskriminalamtes in enger Abstimmung mit der Schwerpunktstaatsanwaltschaft Stralsund umfangreich unterstützt. „Für diesen engagierten Einsatz danke ich all unseren Polizeibeamtinnen und –beamten. Dieser konzentrierte länderübergreifende Kräfteansatz ermöglichte es nicht nur, diverse Beteiligte dieser perfiden Betrugsform festzunehmen bzw. dazu beizutragen, sondern darüber hinaus die international operierenden Tätergruppierungen und -strukturen weiter aufzuhellen und damit weitere erfolgsträchtige Ermittlungsansätze zu generieren“, führt der Minister weiter aus.

In den allein in unserem Land für Mecklenburg-Vorpommern selbst, aber auch für andere Bundesländer gewonnenen Erkenntnissen und den daraus resultierenden Maßnahmen wurden Betrugsversuche mit einer verhinderten Schadenshöhe von knapp 300.000 Euro registriert.

„Bereits in der Vergangenheit konnten wir eine Vielzahl an Fällen verzeichnen in denen die Betrüger nicht erfolgreich waren. Dies gelang vor allem durch aufmerksame und umsichtige Mitmenschen wie Bankmitarbeiterinnen und –mitarbeiter oder Taxi-Fahrer bzw. –Fahrerinnen. Diesen couragierten Menschen gilt unser Dank – auch im Namen der Polizei. Dieses umsichtige Verhalten ist unheimlich wichtig, um dieser schäbigen Betrugsmasche Einhalt zu bieten“, so Christian Pegel und richtet einen Appell an die möglichen Opfer:

„Seien Sie misstrauisch, wenn unbekannte Nummern Sie, sich als Verwandte ausgeben und Geld fordern. Raten Sie nicht, wer Sie dort kontaktiert, sondern fordern Sie die Person auf, ihren Namen zu nennen. Erfragen Sie Dinge, die nur der Verwandte wissen kann. Versuchen Sie im Zweifel auf anderem Wege mit der Person in Kontakt zu treten, um die Echtheit der Nachrichten zu überprüfen. Kontaktieren Sie notfalls auch einen Nachbarn, wenn Sie ein komisches Gefühl haben. Und vor allem: Die Polizei und Staatsanwaltschaft würden auch niemals persönlich Geld abholen oder Kautionen eintreiben. Legen Sie auf, wenn Sie am Telefon von vermeintlichen Enkeln oder Bekannten um Geld gebeten werden.“

Deutschlandweit nahmen Polizeikräfte in dem „Aktionszeitraum“ insgesamt 27 Personen auf frischer Tat fest, die auf verschiedene Weise an der Begehung von Enkeltricktaten beteiligt waren. Es konnte ein materieller Schaden von ca. 4,2 Millionen Euro (Bargeld, Gold, Schmuck) verhindert werden.