Erkältungssaison steht vor der Tür

Ministerin Drese und Ärzteschaft rufen zur Vorsorge auf

Schwerin – Kratzen im Hals, Schüttelfrost, die Nase läuft: mit Beginn der kälteren Jahreszeit haben Atemwegserreger und Viren wieder leichtes Spiel. „Deshalb ist in den nächsten Wochen der richtige Zeitpunkt, Vorsorge zu betreiben, um sich selbst und andere zu schützen“, betonte Gesundheitsministerin Stefanie Drese am Montag.

„Auch wenn die Pandemie vorbei ist und sich der Umgang mit Corona verändert hat, gibt es keinen Grund, eine Ansteckung auf die leichte Schulter zu nehmen. Das gilt für das Coronavirus ebenso wie für Influenza und andere Viren“, verdeutlichte Drese

„Impfen ist eine Möglichkeit des Schutzes“, ergänzte die Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung MV, Dipl.-Med. Angelika von Schütz. „Die Influenzaimpfung in der Praxis des niedergelassenen Arztes ist für viele Bürgerinnen und Bürger längst zur guten jährlichen Routine im Herbst geworden und man kann die Bevölkerung nur ermuntern, die in Mecklenburg-Vorpommern traditionell hohen Impfquoten beizubehalten. Das gleiche gilt auch weiterhin für die Risikogruppen in Bezug auf die Coronaimpfung mit den angepassten Impfstoffen, die nun zur Verfügung stehen. Die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission geben hier eine gute Orientierung dafür, wer sich impfen lassen sollte.“

Die niedergelassenen Haus- und Fachärzte vor Ort stehen zur Verfügung und bieten sowohl die Impfungen als auch entsprechende Beratungen an. „Wichtig ist, die jeweilige Praxis im Vorfeld zur Abstimmung eines Termins zu kontaktieren. Die Praxen müssen die Impftermine so organisieren, dass der angebrochene Impfstoff auch verbraucht werden kann, für alle Impfwilligen zur Verfügung steht und kein unnötiger Verwurf von Impfstoff erfolgt.“, so der KVMV-Vorstand.

Neben der Impfung als Schutz vor schweren Verläufen gilt es natürlich auch diesen Herbst und Winter wieder, die allgemeinen Regeln zum Infektionsschutz zu beachten. „Mit Erkältungssymptomen zu Hause bleiben, Kontakte meiden bzw. Abstand halten und bei anhaltenden oder zunehmenden Symptomen den Arzt kontaktieren sind weiterhin die wichtigsten Regeln“, sagte Ministerin Drese, die rät, sich hier an den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (RKI) zu orientieren. „Auch die Maske bleibt weiterhin ein Mittel der Wahl zum eigenverantwortlichen Umgang mit Erkältungskrankheiten.“, so Drese weiter.

Der KVMV-Vorstand bittet Patientinnen und Patienten mit Symptomen für Atemwegserkrankungen, die Arztpraxis zunächst telefonisch zu kontaktieren, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Auch dies diene dem Eigen- und Fremdschutz vor der Verbreitung ansteckender Erkrankungen. Nicht in jedem Fall ist eine sofortige ärztliche Konsultation erforderlich, wenn z. B. nur geringe Bagatellsymptome wie leicht erhöhte Körpertemperaturen vorliegen. In einigen Fällen ist das Besinnen auf die Anwendung sog. „alter Hausmittel‘“ durchaus ausreichend.

Außerhalb der Sprechzeiten der behandelnden Praxen steht bei schweren Krankheitsverläufen der Ärztliche Bereitschaftsdienst der KVMV zur Verfügung. Insbesondere gibt es hier inzwischen 13 Bereitschaftsdienstpraxen, die sich meistens an Krankenhäusern befinden. Eine Übersicht ist auf der Homepage der KVMV (www.kvmv.de) zu finden. Dort findet man auch die Sprechzeiten und Rufnummern des kinderärztlichen Bereitschaftsdienstes.

Rücksicht im Straßenverkehr

Schwerin – Morgen startet der länderübergreifende Aktionstag von „sicher.mobil.leben“. Er steht in diesem Jahr unter dem Motto „Rücksicht im Blick“. Die Polizeien aller Bundesländer beteiligen sich mit Kontrollmaßnahmen an der Aktion.

„Das gemeinsame Ziel dieses Aktionstages ist es, dass sich jede Verkehrsteilnehmerin und jeder -teilnehmer – egal, ob zu Fuß, auf dem Fahrrad, im Auto oder mit einem anderen motorisierten Verkehrsmittel –vorsichtig und rücksichtsvoll verhält. Nur, wenn wir uns alle gemeinsam an die Verkehrsregeln halten, legen wir das Fundament für die Verkehrssicherheit für uns alle“, sagte Landesinnenminister Christian Pegel, der morgen von 7.30 Uhr an den Kontrollmaßnahmen vor dem Weststadtcampus teilnehmen wird und:

„An insgesamt 75 stationären Stellen werden von morgen von 6 Uhr an bis zum 27. September 6 Uhr Polizistinnen und Polizisten Anhaltekontrollen durchführen. Schwerpunkte sind dabei u. a. das Abbiegen, Ablenkung, sichere Schulwege, Verkehrstüchtigkeit oder Einfluss von Alkohol oder anderen be­rauschenden Mitteln, Geschwindigkeit, Radverkehr. Darüber hinaus wird es spezielle Kontrollmaßnahmen in den Fußgängerzonen unserer Städte sowie im Zusammenhang mit Fahrradschutzstreifen geben. Gerade der rücksichtsvolle Umgang mit Fußgängern und Radfahrern soll eine besondere Bedeutung bekommen, daher werden Kreuzungen, die einen Vorrang dieser beiden Gruppen gewähren, genauestens kontrolliert.“

Im vergangenen Jahr ist die Zahl der getöteten Fußgänger von zwei auf zehn und die der Radfahrer von sechs auf 14 deutlich gestiegen. „Im ersten Halbjahr dieses Jahres musste die Polizei leider schon fünf getötete Fußgänger vermelden. Getötete Radfahrer hat es in den ersten sechs Monaten in M-V zum Glück noch nicht gegeben“, berichtet Innenminister Christian Pegel.

Die Landespolizei M-V plant zudem verschiedene Präventionsmaßnahmen im ganzen Land. Die Polizeiinspektion Schwerin beispielsweise ist vormittags mit einem Stand neben einer stationären Kontrollstelle auf dem Marienplatz vertreten und wird am Nachmittag an einer Schweriner Grundschule die Schulwegsicherung begleiten. Die Polizeiinspektion Neubrandenburg übt mit der Mecklenburg-Vorpommerschen Verkehrsgesellschaft (MVVG) an einer Grundschule in Kargow das richtige Verhalten im Bus.

Rechtliche Betreuungen in M-V

Justizministerin Jacqueline Bernhardt wirbt für Vorsorgevollmacht: „Unsere Broschüre ist neu aufgelegt und erhältlich.“

Die Zahl der Betreuungsverfahren in Mecklenburg-Vorpommern ist wie in den vergangenen Jahren anhaltend hoch. Im Jahr 2022 waren an den Amtsgerichten in M-V rund 34.400 Betreuungsverfahren anhängig. Dementsprechend bleiben die Gesamtausgaben für Betreuerinnen, Betreuer, Verfahrenspflegerinnen und Verfahrenspfleger auf hohem Niveau.

Sie lagen im letzten Jahr bei ca. 33,5 Mio. Euro. Der Anteil davon für die beruflichen Betreuerinnen und Betreuer betrug rund 30,7 Mio. Euro. Gleichzeitig sank der Anteil ehrenamtlicher Betreuungen in den Jahren 2019 bis 2022 von rund 38 auf 35 Prozent.

Die ehrenamtliche Tätigkeit in der rechtlichen Betreuung insbesondere von Familienangehörigen, Verwandten und Fremdbetreuern ist und bleibt eine tragende und zu unterstützende Säule im Betreuungssystem“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt anlässlich der Greifswalder Tagung des Bundes Deutscher Berufsbetreuer in Mecklenburg-Vorpommern.

„Das Betreuungsrecht ist reformiert worden. Es sollen die Grundprinzipien des Betreuungsrechts gestärkt werden. Dazu zählen insbesondere der Erforderlichkeitsgrundsatz sowie die Handlungsmaxime ‚Unterstützen vor Vertreten‘.

Diese Präferenz stellt auch ein prägendes Element der UN-Behindertenrechtskonvention dar. Art und Ausmaß der Unterstützung muss in jedem Einzelfall geprüft werden. Die verfassungsrechtlich geschützte Autonomie jedes Menschen gibt den Leitfaden für die künftige Neujustierung des Betreuungsrechts vor. Im Mittelpunkt stehen die Förderung und Wahrung der Selbstbestimmung und der Teilhabe des betreuten Menschen“, so Ministerin Bernhardt.

Eindringlich wirbt Justizministerin Jacqueline Bernhardt für kostenlose Informationen des Ministeriums rund um die Vorsorgevollmacht und Betreuung: „Betreuungen im Zusammenspiel mit der Vorsorgevollmacht werden von Jahr zu Jahr wichtiger.

Daher werben wir Tag für Tag für unsere Broschüre zum Betreuungsrecht, die neu aufgelegt und gedruckt wurde. Hierin sind alle wichtigen Formulare und Erklärungen zur Vorsorgevollmacht enthalten.

Jede erwachsene Person kann etwa durch einen plötzlichen Unfall oder eine Erkrankung in eine Situation geraten, die sie aus dem Alltag reißt und die Selbstbestimmung so stark einschränkt, dass sie ggf. auch vorübergehend nicht mehr allein für sich sorgen kann. Für diesen Fall kann insbesondere eine bestehende Vorsorgevollmacht eine umfassende Unterstützung gewährleisten.“

Alkoholkonsums in der Schwangerschaft

FASD: Drese warnt eindringlich vor Gefahren des Alkoholkonsums in der Schwangerschaft

Schwerin – Schätzungen zufolge werden in Deutschland jährlich bis zu 10.000 Kinder mit irreversiblen alkoholbedingten Schädigungen geboren. „Damit ist die fetale Alkoholspektrum-Störung (FASD) die häufigste nicht-genetische Behinderung, die tragischerweise zugleich in Gänze vermeidbar wäre“, betonte Gesundheitsministerin Drese heute als Schirmherrin der zweitägigen FASD-Fachtagung des FASD Deutschland e.V.

Häufige Symptome der Störung sind irreversible körperliche Einschränkungen, psychische Probleme und eine herabgesetzte kognitive Leistungsfähigkeit. Nur rund zehn Prozent der Betroffenen können ein vollkommen eigenständiges und unabhängiges Leben führen. Häufig benötigen sie zusätzlich eine langfristige und umfassende medizinische Begleitung.

„Es ist zu tiefst erschreckend, dass Studien zufolge mindestens rund 20 Prozent der Frauen dennoch auch während der Schwangerschaft Alkohol konsumieren. Knapp acht Prozent sogar so viel, dass die Alkoholmenge selbst für nichtschwangere Frauen als riskant gilt“, hob Drese hervor. Teilweise sind Unwissenheit über die Schwangerschaft oder die Folgen des Konsums der Auslöser, zum Teil seien es aber auch bestehende Abhängigkeitserkrankungen.

Dies spiegele sich auch in den Erfahrungen der Suchtberatungsstellen und im kürzlich vorgestellten Suchtberichtes des Landes wider, so die Ministerin. Von den Schwangeren, die im vergangenen Jahr eine Suchtberatung in Anspruch nahmen, erhielten 35 Prozent die Primärdiagnose des Alkoholmissbrauches, rechnete Drese vor.

Drese: „Ich kann deshalb nur appellieren, sich im Suchtfall Hilfe und Unterstützung zum Beispiel bei unseren 25 Suchtberatungsstellen zu suchen – dem Kind zu Liebe. Denn, und das gilt für alle Schwangeren: Es gibt während der Schwangerschaft keine sichere Menge Alkohol. Jeder Schluck, jedes Glas gefährdet das Kleinkind im Mutterleib immens und kann zu lebenslangen Schäden führen.“

Tag der Menschen mit Behinderung

Gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese begrüßt den Beschluss des Landtags, im nächsten Jahr erneut einen Tag der Menschen mit Behinderung durchzuführen.

„Solch ein Tag zeigt Wertschätzung, macht sichtbar und klärt auf. Er entfaltet auch eine Signalwirkung nach innen – denn es gibt beim Einsatz für mehr gleichberechtigte Teilhabe und für landesweit bessere Barrierefreiheit noch unheimlich viel zu tun“, sagte Drese in der Landtagsdebatte.

Die Ministerin betonte zugleich, dass ein solcher Aktionstag kein Feigenblatt sein darf, sondern Ansporn für die nächsten einzuleitenden Maßnahmen. Dies geschähe vor dem Hintergrund eines stetig zunehmenden Anteils von Menschen mit Behinderung. So hätten mittlerweile knapp 24 Prozent der Bevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern eine Behinderung. Im Jahr 1997 betrug dieser Anteil noch neun 9 Prozent.

Gelebte Inklusion sei umfangreich, vielfältig und bedeute Arbeit und Ausdauer. „Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, eine Welt zu gestalten, in der Menschen ohne Hindernisse, ohne Barrieren und ohne Beschränkungen gleichberechtigt teilhaben können“, so die Ministerin.

Drese: „Egal ob in der Wissenschaft oder bei der Polizei, ob in den Klassenzimmern oder mit Blick auf einen barrierefreien Zugang zu Arztpraxen, im ÖPNV oder in Verwaltungsgebäuden: Es braucht alle Hände für eine inklusive Gesellschaft, es braucht die Ministerien und Behörden, unsere Städte und Gemeinden, die Vereine und Verbände, unsere Arbeitgeber und die Wirtschaft und natürlich auch den Landtag.“

Der nun vom Landtag auf breiter Basis beschlossene dritte Tag der Menschen mit Behinderungen im Jahr 2024 sei dabei ein kleiner, aber wichtiger Schritt. „Er bringt uns dazu, uns neuerlich mit den Anliegen und Forderungen der Betroffenen auseinanderzusetzen“, so Drese im Landtag.

Ausweitung der Online-Zulassung

Schwerin – Das eigene Auto schnell und unkompliziert online an-, um- oder abmelden – das geht auch in Mecklenburg-Vorpommern. Die internetbasierte Fahrzeugzulassung oder auch i-Kfz wird in der Zulassungsstelle im Landkreis Rostock bereits angeboten und auch in den weiteren kommunalen Kraftfahrzeugzulassungsstellen im Land wird die Online-Lösung bald möglich sein.

„Bei der Umsetzung der i-KFZ können wir als Landesregierung nur unterstützen, die konkrete Umsetzung erfolgt durch die Landkreise, kreisfreien Städte und großen kreisangehörigen Städte, die diese Verwaltungsdienstleistung anbieten. Es freut mich sehr, dass die Verantwortlichen vor Ort die Online-Lösung als einen guten Weg sehen und um die Umstellung bzw.

Einführung angegangen sind“, sagte Landesdigitalisierungsminister Christian Pegel in Schwerin und ergänzte: „Von der i-Kfz profitieren wir alle. Bürgerinnen und Bürger, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Behörden sowie Unternehmen, denn Behördengänge, Wartezeiten und Zettelwirtschaft sind für die Zulassung eines Fahrzeuges dann nicht mehr nötig.“

Mit dem Inkrafttreten der Neufassung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung am 1. September 2023, die der Bund kürzlich vorgenommen hat, und der damit einhergehenden Umsetzung von i-Kfz Stufe 4 kann das Verfahren jetzt auf Seiten der Kommunen vollständig automatisiert und vereinfacht werden.

In der neuen Stufe können erstmals auch juristische Personen, also beispielsweise Autohäuser in der Form einer GmbH, i-Kfz nutzen. Fahrzeuge können unmittelbar nach der digitalen Zulassung am Straßenverkehr teilnehmen. Damit ist das gesamte Verfahren nunmehr vollautomatisiert.

Noch sei nicht in allen Zulassungsstellen die Umsetzung von Stufe 4 abgeschlossen. Hintergrund sei, dass die Kommunen im Land in ihren Kraftfahrzeugzulassungsstellen unterschiedliche Software-Lösungen nutzten, deren jeweilige Hersteller die Weiterentwicklung ihres jeweiligen Produktes hin zur Fähigkeit, die Stufe 4 umzusetzen, entwickeln.

Der Landkreis Rostock nutzt eine Firma, die schon seit dem 1. September die vollautomatisierte Lösung anbietet. Schwerin und Ludwigslust-Parchim arbeiten gemeinsam mit ihrem kommunalen IT-Dienstleister daran, die geforderte Stufe 4 mit der Einführung der Einer-für-Alle (EfA)-Lösung i-KFZ-Lösung zeitnah umzusetzen.

Die Einer-für-Alle-Lösung wurde für einen bundesweiten Einsatz entwickelt. In gleicher Weise hatte das Land Mecklenburg-Vorpommern den digitalen Bauantrag hier im Land entwickelt und bietet diesen nun ebenso allen anderen 15 Bundesländern und deren Kommunen dieses Produkt an.

„Wir als Land unterstützen bei der Kommunikation mit dem Bund oder anderen Ländern. Um für Schwerin und Ludwigslust-Parchim den Weg zur Mitnutzung der Stufe 4 zu ebnen, haben wir als Land schon frühzeitig eine Absichtserklärung für die EfA-Lösung unterzeichnet“, stellt der Minister in Aussicht und ergänzt: „Für die Zulassungsstellen Rostock, Nordwestmecklenburg, Mecklenburgische Seenplatte, Vorpommern-Rügen, Vorpommern-Greifswald sowie Neubrandenburg, Greifswald, Stralsund und Wismar, die alle eine weitere, dritte Online-Lösung nutzen, eine Lösung des Zweckverbandes Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern (eGo-MV), gehen wir als Digitalisierungsministerium davon aus, dass diese innerhalb der nächsten sechs bis acht Wochen die i-KFz-Stufe 4 werden anbieten können.“

Im Moment hänge die Umsetzung durch den eGo von verschiedenen Faktoren wie dem Bundesinnenministerium (BMI) wegen der sogenannten BundID oder auch externen Dienstleistern ab. „Darauf haben wir als Land keinen Einfluss, aber wir haben mit dem BMI Kontakt aufgenommen, damit dort der Prozess beschleunigt wird“, so Digitalisierungsminister Pegel.

In Mecklenburg-Vorpommern erschweren diese unterschiedlichen Anbieter eine einheitliche i-KFZ-Online-Lösung, so Christian Pegel: „Die Zulassungsstellen nutzen unterschiedliche Anbieter für ihre Online-Angebote. Das macht es zurzeit so schwer, die Verfahren gleichzeitig zu aktualisieren und auf den neuesten Stand zu halten.

Daher werben wir als Land dafür, dass mittelfristig möglichst alle Kommunen die EfA-Lösungen nutzen. Wie schon mit unserem digitalen Bauantrag sind dann die Verfahren in den Behörden einheitlich und die Kommunen können Kosten sparen, da der Bund und die Länder die Software-Lösungen bereitstellen.“

Jedes Kind braucht eine Zukunft

Oldenburg: Kinder haben Rechte wie Erwachsene

Schwerin – Heute ist ein ganz besonderer Tag: Weltkindertag, dessen Motto 2023 „Jedes Kind braucht eine Zukunft“ ist. Dieser Tag macht noch einmal ganz besonders auf die Rechte der Kinder aufmerksam – eine große und wichtige Bevölkerungsgruppe. In Mecklenburg-Vorpommern besuchen 117.470 Kinder Kindertageseinrichtungen, 164.60 Schülerinnen und Schüler private und öffentliche allgemein bildende Schulen sowie 35.200 berufliche Schulen. Für ihre Bildung und chancengerechte Zukunft setzt sich das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung ein.

„Alle Kinder haben unverrückbare und nicht verhandelbare Rechte“, sagt Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Auf die Rechte der Kinder müssen wir immer wieder aufmerksam machen, sie dürfen niemals in den Hintergrund treten. Auch deshalb wird der 20. September jeden Jahres weltweit dafür genutzt, auf die Rechte und die besonderen Bedürfnisse von Mädchen und Jungen hinzuweisen.“

Die besonderen Rechte der Kinder sind im „Übereinkommen über die Rechte des Kindes“, kurz UN-Kinderrechtskonvention, in 54 Artikeln festgeschrieben. Die Kinderrechtsorganisation der UNO, UNICEF, hat daraus zehn Grundrechte abgeleitet:

  1. das Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung unabhängig von Religion, Herkunft und Geschlecht,
  2. das Recht auf einen Namen und eine Staatszugehörigkeit,
  3. das Recht auf Gesundheit,
  4. das Recht auf Bildung und Ausbildung,
  5. das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung,
  6. das Recht, sich zu informieren, sich mitzuteilen, gehört zu werden und sich zu versammeln,
  7. das Recht auf eine Privatsphäre und eine gewaltfreie Erziehung im Sinne der Gleichberechtigung und des Friedens,
  8. das Recht auf sofortige Hilfe in Katastrophen und Notlagen und auf Schutz vor Grausamkeit, Vernachlässigung, Ausnutzung und Verfolgung,
  9. das Recht auf eine Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause,
  10. das Recht auf Betreuung bei Behinderung.

„Um die Rechte der Kinder sichtbarer zu machen, flaggen wir am 20. November, dem ‚Tag der Kinderrechte‘, in diesem Jahr erstmals unser Gebäude mit einer blauen Flagge“, so die Ministerin weiter. „Die Farbe Blau dient am Internationalen Tag der Kinderrechte als verbindendes Symbol und als sichtbarer Ausdruck, dass die Verpflichtungen der UN-Kinderrechtskonvention für jedes Kind Wirklichkeit werden müssen.“

Am 20. November 1989 wurde die UN-Kinderrechtskonvention von der UN-Generalversammlung angenommen. Mittlerweile sind ihr 196 Staaten beigetreten – mehr als bei allen anderen Konventionen.

Höhere Mehrwertsteuer auf den Gaspreis

Meyer: Erhöhung der Mehrwertsteuer nicht während der Heizperiode

Schwerin – Wirtschafts- und Infrastrukturminister Reinhard Meyer fordert die Beibehaltung der Sonderregelung für den Gaspreis in der anstehenden Heizperiode.

„Es kann und darf nicht sein, dass den Bürgerinnen und Bürgern während der kommenden Heizperiode die Erhöhung der Mehrwertsteuer von 7 auf 19 Prozent auf den Gaspreis zugemutet wird. Die aktuell geltende Sonderregelung wurde bis zum 31.03.2024 vereinbart und darauf haben sich die Verbraucherinnen und Verbraucher auch eingestellt.“

Die Bundesregierung hatte die Mehrwertsteuer auf Erdgas aufgrund des Lieferstopps durch die Nord-Stream-Pipelines und der damit stark gestiegenen Gaspreise von 19 auf 7 Prozent gesenkt.

Nach aktuellen Schätzungen bedeutet die Anhebung der Mehrwertsteuer von 7 auf 19 Prozent eine absolute Erhöhung von ca. 11 Prozent. Das Bundesfinanzministerium argumentiert, dass die Steuersenkung immer nur als kurzfristige Entlastung geplant gewesen sei und die Preise zuletzt schneller gesunken wären als gedacht.

Neuer Suchtbericht M-V liegt vor

Alkoholmissbrauch in M-V weiter schwerwiegendes Problem – Drese plädiert für gesellschaftliches Umdenken

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese stellte heute gemeinsam mit Birgit Grämke, Geschäftsführerin der Landeskoordinierungsstelle für Suchtthemen MV (LAKOST MV), den aktuellen Bericht zur ambulanten Suchthilfe im Rahmen der Landespressekonferenz vor. Der vom Gesundheitsministerium beauftragte Bericht basiert auf den Daten der insgesamt 25 ambulanten Sucht- und Drogenberatungsstellen in Mecklenburg-Vorpommern.

„Der Suchtmittelmissbrauch und Drogenkonsum ist in Mecklenburg-Vorpommern ein schwerwiegendes und dauerhaftes Problem. Besonders der Alkoholmissbrauch ist leider weiterhin sehr verbreitet“, hob Drese das Hauptergebnis des mittlerweile fünften Suchtberichtes des Landes hervor.

„In vielen durch Alkohol bedingten Erkrankungen haben wir Werte zu verzeichnen, die teilweise deutlich über dem Bundesdurchschnitt liegen“, so Drese. Das gelte vor allem auch bei Todesfällen infolge Alkoholsucht bei Männern. „Das sind erschreckende Zahlen, die uns deutlicher kaum zeigen könnten, dass sich im Umgang mit Alkohol etwas ändern muss“, betonte sie.

Birgit Grämke, Geschäftsführerin der LAKOST, verdeutlicht: „9790 Menschen haben letztes Jahr Unterstützung in einer Einrichtung für Sucht- und Drogenberatung in Anspruch genommen. Davon waren 8836 Menschen mit eigener Symptomatik und 954 waren Angehörige.

Die größte Gruppe unter den Hilfesuchenden besteht aus Erwerbstätigen, die 36,9 % der Gesamtzahl ausmachen. Die moderne Arbeitswelt von heute ist geprägt von einem verstärkten Streben nach Erfolg und Leistung, langen Arbeitszeiten sowie anhaltenden Anforderungen an hohe Konzentration und Flexibilität. Fachleute schätzen, dass jede/r fünfte bis zehnte Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin im Unternehmen einen riskanten bzw. schädlichen Suchtmittelkonsum betreibt.

Die Folgen sind oft Fehlzeiten und Ausfälle von Beschäftigten. In Unternehmen ist ein Umdenken erforderlich, um gesundheitsfördernde Maßnahmen und Suchtprävention zu etablieren. Wir empfehlen deshalb allen mittleren und großen Unternehmen, über unsere Landeskoordinierungsstelle einen betrieblichen Suchtkrankenhelfer ausbilden zu lassen.“

Gesundheitsministerin Drese appellierte angesichts der Ergebnisse, Maßnahmen und Strategien gegen Suchterkrankungen breit innerhalb der Gesamtgesellschaft zu diskutieren. Auch die Politik sei gefordert: „Ich kann mir etwa sehr gut eine Änderung des Jugendschutzgesetzes in Bezug auf das „Begleitende Trinken ab 14“ vorstellen. Dabei geht es vor allem um eine Änderung in den Köpfen. Es darf nicht normal sein, dass junge Menschen so früh an den Alkohol herangeführt werden, z.B. bei Familienfesten“, betonte Drese. Auch ein generelles Verbot von Werbung für Alkohol und andere Suchtmittel gehört auf die politische Agenda, so die Ministerin.

Drese: „Mit unseren Präventionsangeboten müssen wir vor allem junge Menschen besser erreichen. Das gelte insbesondere auch für das Thema Cannabis. Wir brauchen eine verstärkte Aufklärungsarbeit etwa in den Schulen und gezielte Suchtpräventionsmaßnahmen auch digital.“

Das Land habe mit ESF+-Mitteln in Höhe von fünf Millionen Euro in diesem Jahr das Projekt „Kinder und Jugendliche aus psychisch oder suchtbelasteten Familien“ (KipsFam) ins Leben gerufen. „Eine eigens geschaffene KipsFam-Landesfachstelle informiert und sensibilisiert bereits Eltern und Fachkräfte rund um das Thema Süchte.

Ab Oktober werden auch die ersten Anlaufstellen in den Landkreisen und kreisfreien Städten ihre Arbeit aufnehmen“, erklärte Drese. Zusätzlich sollen im Rahmen des Projektes künftig auch zielgruppenspezifische Angebote gefördert werden, die auf die Unterstützung und Stärkung der betroffenen Kinder abzielen.

Grämke ergänzte: „Grundsätzlich können wir Betroffene oder deren Angehörigen nur dazu ermuntern, die zahlreichen kostenfreien und anonymen Hilfsangebote anzunehmen. Auf unserer Internetseite sind die Adressen aller Beratungsstellen zu finden. Die Chipkarte der Krankenkasse ist als Eintrittskarte nicht erforderlich. Es reicht der Wunsch, ein vermutetes Suchtproblem anpacken zu wollen!“

Der 5. Bericht zur ambulanten Suchthilfe steht in Gänze auch unter www.lakost-mv.de zum Download zur Verfügung.

Verbot der Hammerskins schwächt rechte Szene

Schwerin – Das durch das Bundesinnenministerium angeordnete Verbot der bundesweit agierenden Gruppierung „Hammerskins Deutschland“ hat auch in Mecklenburg-Vorpommern zu mehreren Durchsuchungen geführt.

Landesinnenminister Christian Pegel: „Mit diesem bundesweiten Vereinsverbot, das Bundesinnenministerin Nancy Faeser ausgesprochen hat, ist uns ein wichtiger Schlag gegen die rechtsextreme Szene gelungen. Die Gruppe bringt ihr menschenfeindliches Gedankengut in Form von kulturellen Veranstaltungen wie Konzerte unter die Menschen und versucht so, Anhänger für ihre menschenverachtende Ideologie zu gewinnen. Die heutigen Maßnahmen schwächen die Szene und haben eine starke Signalkraft.“

Das Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern führte als Vollzugsbehörde im Auftrag des Bundes und des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung als Vereinsbehörde die Durchsuchungsmaßnahmen durch. Betroffen waren insgesamt fünf Objekte in Jamel, auf der Insel Usedom sowie in Anklam. Im Fokus stand auch einer der führenden Köpfe der rechtsextremistischen Szene in Mecklenburg-Vorpommern.

„Mit insgesamt 135 Einsatzkräften, darunter auch Spezialeinsatzkräften, werden seit heute Morgen neben den Durchsuchungen und Aufklärungsarbeiten auch elf weitere sogenannte Gefährderansprachen durchgeführt – als einziges Bundesland gehen wir in M-V diesen Weg. Dabei nehmen Beamtinnen und Beamte Kontakt mit Unterstützern dieser rechtsextremen Szene auf. So schaffen wir eine ganzheitliche Ansprache in unserem Bundesland in Bezug auf die politisch motivierte Kriminalität der Rechtsextremisten“, erklärt Christian Pegel.

Bei den Durchsuchungen wurden mehrere Waffen, waffenähnliche Gegenstände – auch der Munitionsbergungsdienst musste zum Einsatz kommen – sowie eine Vielzahl szenetypischer Devotionalien beschlagnahmt. Darüber hinaus wurden Hinweise auf Vereinsstrukturen wie Räume, die für Treffen der mit der heutigen Entscheidung des Bundesinnenministeriums ebenfalls verbotenen „Crew 38“ genutzt wurden, entdeckt.

Weiterbildungstag Mecklenburg-Vorpommern

Meyer: Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit des Landes hängt entscheidend von Kompetenzen und Qualifikationen der Menschen ab

Schwerin – „Mit Innovation zur Transformation“ lautet das Motto des zweiten Weiterbildungstages in Mecklenburg-Vorpommern am 27. September 2023. „Der zunehmende Fachkräftemangel als eine Auswirkung der ökonomischen und ökologischen Transformation ist allgegenwärtig.

Das stellt uns vor enorme Aufgaben, die wir aktiv anpacken müssen. Denn die wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit Mecklenburg-Vorpommerns hängt entscheidend von den Kompetenzen und Qualifikationen der Menschen in unserem Land ab. In diesem Prozess bietet sich durch kontinuierliche berufliche Weiterbildung ein Lösungsansatz an. Mit dem Weiterbildungstag wollen wir diese wichtigen Themen stärker in den Fokus rücken.

Jeder und Jede kann teilnehmen und sich kostenfrei über aktuelle Entwicklungen und Qualifizierungstrends informieren“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit veranstaltet den zweiten Weiterbildungstag in Kooperation mit dem Zukunftszentrum Mecklenburg-Vorpommern+, der Universität Rostock sowie dem Jenaer Institut für Berufsbildungsforschung & -beratung e.V.

Neben Vorträgen, Diskussionen und Best-Practice-Beispielen aus Mecklenburg-Vorpommern gibt es Workshops in analoger sowie digitaler Form zu Transformationsthemen wie beispielsweise Künstlicher Intelligenz (KI) in der Weiterbildung, Weiterbildungsverbünde, Open Education Resources und vieles mehr. Zusätzlich bietet sich die Möglichkeit, an Exkursionen zu Weiterbildungseinrichtungen teilzunehmen, um verschiedene Akteure der Weiterbildungslandschaft in Mecklenburg-Vorpommern kennenzulernen.

Die Teilnahme am zweiten Weiterbildungstag Mecklenburg-Vorpommern ist nach Anmeldung vor Ort (Rotunde, Zur Hansemesse 1, 18106 Rostock) oder digital frei zugängig möglich. Weitere Informationen zum Programm und Anmeldemöglichkeiten unter weiterbildungstag-mv.de.

Für Solidarität, Toleranz und Weltoffenheit

Schwerin – Sozialministerin Stefane Drese nahm am Sonnabend in Schwerin an der vom LSVD Queer Mecklenburg-Vorpommern e.V. organisierten Demonstration gegen Fremdenhass und Queerfeindlichkeit teil. „Dass wir heute gemeinsam hier stehen, ist ein unübersehbares und wichtiges Zeichen für Solidarität, Toleranz und Weltoffenheit“, betonte Drese in ihrer Rede. Hass und Hetze dürften keinen Platz in Mecklenburg-Vorpommern haben.

Hintergrund der Demonstration waren queerphobe Vorfälle im Land. So wurden homophobe Aufkleber an Büros queerer Vereine und an wichtigen Treffpunkten der Szene angebracht. „Damit soll LSBTIQ*-Personen gezielt das Gefühl von Sicherheit geraubt werden“, erklärte Drese. Unerträglich sei auch der abscheuliche Tausch einer Regenbogen- gegen eine Hakenkreuzflagge in Neubrandenburg.

Drese hob hervor, dass die Taten mehr seien, als ein bloßer Angriff auf queere Personen: „Vielmehr sind sie ein Angriff auf unser demokratisches und freiheitliches Mecklenburg-Vorpommern als ein Land, an dem jede und jeder sicher und selbstbestimmt so leben und lieben kann, wie er oder sie es möchte.“

Es gelte deshalb, bestehende Diskriminierungen weiter abzubauen und Toleranz zu fördern. „Das tun wir zum Beispiel mit der Fortschreibung des Landesaktionsplans für die Gleichstellung und Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt, an dem die Ressorts der Landesregierung momentan gemeinsam mit den queeren Verbänden arbeiten“, erklärte die Ministerin.

Drese: „Denn auf queer- oder frauenfeindliche Anfeindungen darf es nur eine Antwort geben: Einen konsequenten Einsatz für eine offenen Gesellschaft und für ein Mecklenburg-Vorpommern, das alle ohne Angst vor Ausgrenzung oder Anfeindungen ihr Zuhause nennen können.“

Schulkinder werden nach Todesfall begleitet

Oldenburg: Unser Mitgefühl gilt der Familie

Neubrandenburg – Nachdem das Polizeipräsidium Neubrandenburg am Morgen des 15. September 2023 über den Todesfall eines Kindes informierte, sind vom Bildungsministerium alle Notfallmaßnahmen eingeleitet worden, um die Mitschülerinnen und Mitschüler des verstorbenen Kindes sowie die Eltern, die Lehrkräfte der Schule und weitere Betroffene bestmöglich zu betreuen.

Die Ermittlungen laufen und fallen in den Zuständigkeitsbereich der Ermittlungsbehörden bzw. der Justiz.

„Für uns alle steht jetzt die Trauer und die Hilfe bei der Bewältigung dieses schrecklichen Ereignisses im Mittelpunkt,“ sagte Simone Oldenburg. „Während uns der Todesfall höchst betroffen und sprachlos zurücklässt, ist es unsere Aufgabe und Pflicht, nun die Familien und Freunde, Mitschülerinnen und Mitschüler sowie Lehrkräfte dabei zu unterstützen, mit der unfassbaren Situation umzugehen. Ihnen gilt mein tief empfundenes Mitgefühl.“

Nach Bekanntwerden des tragischen Geschehens waren umgehend zwei Schulpsychologinnen des örtlich zuständigen Staatlichen Schulamts Neubrandenburg an der betroffenen Schule vor Ort. Auch die zuständige Schulrätin unterstützt die Lehrkräfte der Schule. Im Laufe des Freitags wurden alle Lehrkräfte sowie der Vorsitz der Schulkonferenz und des Schulelternrats informiert.

An alle Eltern wurde ein Brief mit entsprechenden Unterstützungsangeboten des Zentralen Fachbereichs für Diagnostik und Schulpsychologie (ZDS) versandt. In der Schule wurde ein Trauerort eingerichtet. Am Freitag und nach dem Wochenende stehen weiterhin Schulpsychologinnen und Schulpsychologen für Einzel- und Gruppengespräche vor Ort zur Verfügung. Selbstverständlich begleitet der ZDS die Betroffenen auch am Wochenende telefonisch.

Ab Montag wird für eine Woche an der gesamten Schule auf Lernerfolgskontrollen verzichtet. Auch eine schulaufsichtliche Begleitung ist über den gesamten Zeitraum sichergestellt.

Weitere Maßnahmen werden im Laufe der kommenden Woche getroffen.

Bericht zu Demokratiebildung von morgen

Oldenburg: Mecklenburg-Vorpommern ist auf dem Weg

Schwerin – Am 13. September hat die gemeinnützige Hertie-Stiftung die Ergebnisse der Arbeit der „Hertie-Kommission Demokratie und Bildung“ vorgestellt: den rund 70-seitigen Bericht „Mehr und besser. Vorschläge für eine Demokratiebildung von morgen“ und die „Toolbox Demokratiebildung“ mit mehr als 50 Best Practice-Beispielen. Beides ist kostenlos abrufbar. Die Toolbox wird zudem zukünftig ergänzt und aktualisiert

„Die Demokratiebildung ist unbestritten ein wichtiges und grundsätzliches Thema“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Die acht Empfehlungen des Berichts zeigen, dass Mecklenburg-Vorpommern auf dem richtigen Weg ist. Demokratie-, Rechts- und Friedenserziehung sind als Querschnittsthemen Aufgabe der Schulen, aktuelle Rahmenpläne verankern dies bereits im Fachunterricht, in allen Schulbereichen – auch, wie die Hertie-Kommission fordert, in der Grundschule. Derzeit führen wir einen Modellversuch zur Einführung des Faches ‚Gesellschaftswissenschaften‘ durch und setzen damit den Koalitionsvertrag um.“

Im Rahmen des Modellversuchs „Gesellschaftswissenschaften“ wird erstmals an den freiwillig teilnehmenden Schulen die politische Bildung im Fachunterricht in den Klassen 5 und 6 eingeführt und erprobt. Das Fach integriert vier unterschiedliche Zugänge – geografisch, handwerklich-technisch, historisch und eben den Zugang der politischen Bildung.

„Ebenfalls überarbeiten wir dazu auch die Kontingentstundentafel. Dementsprechend soll zum Beispiel der Fachunterricht Sozialkunde bereits in Jahrgang 7 beginnen. Dies ist ein wesentlicher Schritt hin zu einer durchgängigen politischen Bildung in Schule,“ führt Simone Oldenburg weiter aus.

„Die hochrangig besetzte Kommission fordert unter anderem auch, dass ‚die Ausblendung der Demokratiebildung an beruflichen Schulen dringend korrigiert werden‘ müsse,“ ergänzt die Bildungsministerin. „Und weil Demokratiebildung auch in den beruflichen Schulen von großer Bedeutung ist, setzen wir eine eigene Arbeitsgruppe ‚Berufliche Schule‘ in der aktuellen Erarbeitung des Masterplans Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) ein. Sie wird konkrete Maßnahmen zur Stärkung der Demokratiebildung debattieren und festschreiben.“

„Der Bericht ist eine lohnenswerte Lektüre und vor allem die Toolbox bietet allen Schulen konkrete Anregungen, wie sie Demokratiebildung gestalten – genug Auswahl, um passende Ideen zu Gegebenheiten, Möglichkeiten und Themen vor Ort zu finden,“ empfiehlt die Bildungsministerin. „Unsere Ganztagsschulen bieten Räume für Demokratiebildung. Der von der Hertie-Stiftung geforderten Zusammenarbeit mit Akteuren aus Zivilgesellschaft, Politik und Wirtschaft haben wir über unsere Kooperationsinitiative für ganztägiges Lernen in MV einen Rahmen geschaffen, der genutzt werden sollte.“

Die Hertie-Stiftung arbeitet unter anderem beim Projekt ‚Jugend debattiert‘ seit mehr als zwanzig Jahren mit Schulen zusammen. Die Mitglieder der Hertie-Kommission Demokratie und Bildung sind Experten aus Wissenschaft, Politik, Medien und Zivilgesellschaft.

Rostock befreit die Umwelt von Müll

Rostock – Am Sonnabend, 16. September 2023, sind alle Rostockerinnen und Rostocker herzlich zur Teilnahme am Küstenputztag eingeladen. Zwischen 10 und 12 Uhr sind Aktivitäten an insgesamt elf Sammelorten in ganz Rostock geplant. Die Aktion ist Teil des World Cleanup Days Germany, bei dem Rostock in diesem Jahr als Schwerpunktstadt ausgewählt wurde.

Allein der Offene Rostocker Meeresmüllstammtisch organisiert an neun Orten in Rostock Müllsammelaktionen: an der Ostseeküste, an der Warnow und in einigen Stadtteilen. Oberbürgermeisterin Eva-Maria Kröger ist 2023 Schirmherrin der Aktionen und wird eine Sammelaktion auf der Holzhalbinsel tatkräftig unterstützten.

Wer teilnimmt, sollte nach Möglichkeit eigene Schutzhandschuhe und Sammelgefäße mitbringen. Für die Entsorgung halten die Organisator*innen Müllbeutel bereit oder es sind Müllbehälter aufgestellt. Die Abholung des Mülls an diesen Sammelorten ist organisiert. Und wer es nicht zu den organisierten Sammelpunkten schafft, der kann trotzdem Teil der Bewegung werden und in seinem Wohnumfeld Müll sammeln.

Mit den Aktionen an diesem Tag ist Rostock Teil einer der größten Bürgerbewegungen der Welt zur Beseitigung von Umweltverschmutzung. Ganz im Sinne der 17 weltweit gültigen UN-Nachhaltigkeitsziele wird die Zivilgesellschaft Rostocks aktiv, um die Umwelt für uns Menschen und die Natur um uns herum wieder ein Stückchen lebenswerter zu machen. Unterstützt werden die Aktionen von zahlreichen Partner*innen, darunter die Stadtentsorgung Rostock GmbH und die Fa. Veolia.

Ausstellungen sollen sensibilisieren

Im oberen Foyer des Rathauses kann man noch bis Freitag (15. September) Einblicke in das bisherige Engagement der Akteurinnen und Akteure in Rostock rund um Meeresmüll nehmen. Die Ausstellung wurde von Sabine Krüger von den Regionalen Netzstellen Nachhaltigkeitsstrategien (RENN.nord) organisiert. Und die Heinrich-Böll-Stiftung zeigt in der Galerie Rostocker Hof zusammen mit RENN.nord die Ausstellung „Pack aus! Plastik, Müll & ich“, um Anregungen zur Müllvermeidung zu geben. Ergänzt wird das Angebot um eine Wissensgalerie, die als Freiluftausstellung im Stadthafen noch bis zum 28. September zu sehen ist und in Kooperation von Heinrich-Böll-Stiftung und der Initiative #MeinHafenDeinHafen organisiert wurde.

Hashtag #wcdRostock2023 nutzen

Der Rostocker Meeresmüllstammtisch und die Stadt freuen sich über großes Interesse an den Ausstellungen sowie breite Unterstützung und viele helfende Hände für die Aktionen am 16. September 2023. Fotos und Infos zu den eigenen Aktionen und Infos darüber, was gesammelt wurde, können gern unter dem Hashtag #wcdRostock2023 veröffentlicht werden. Bitte dabei Bildrechte der Beteiligten achten und um Erlaubnis für eine Veröffentlichung bitten.

Über das Müllsammeln am Küstenputz hinaus

Müllsammeln, ob am Strand oder in der Stadt, beseitigt das, was schon danebengegangen ist. Noch viel wichtiger aber ist es, dafür zu sorgen, dass immer weniger Müll in der Landschaft landet. Daher wollen die Akteure des Meeresmüllstammtischs mit den Aktionen auch darauf aufmerksam machen, dass immer noch zu viel Müll, vor allem langlebiger, nicht abbaubarer Plastikmüll in der Landschaft, in Flüssen und schließlich im Meer landet. An jedem Gullideckel beginnt das Meer, besonders Zigaretten gehören nicht in die Natur, schon gar nicht in Gewässer. Restnikotin und viele andere toxische Stoffe in den Kippen sind umweltgefährdend, „niewiederkippenschnippen“ kann sich jeder leicht merken.

Müll in der Landschaft stört jeden und kann sogar gefährlich werden: Weggeworfene Zigarettenkippen können Kleinkinder und Tiere vergiften, andere Müllteile können zu Verletzungen führen. Seevögel verwechseln Plastikteile mit Futter und verhungern jämmerlich mit plastikgefüllten Bäuchen. Glasscherben in der Stadt gefährden Fußsohlen von Menschen und Tieren sowie Fahrradreifen. Tiere verheddern sich in Plastikschnüren und Fischereigerät. Zudem kostet die Herstellung überflüssiger Verpackungen und Einwegutensilien viel Energie. Die Kunststoffindustrie ist einer der großen Energieverbraucher in Deutschland und der Welt.

Was hilft: Verzicht auf Plastikverpackungen und Mehrweg nutzen, wo immer möglich. Eigene oder Pfand-Behälter mitbringen zum Einkaufen sowie für ToGo-Getränke und -Essen. Leitungswasser selbst abfüllen. Für das eigene Picknick Müllbeutel mitbringen. Besonders bei windigem Wetter darauf achten, dass Plastikverpackungen nicht aus der Hand gerissen werden. Zigarettenkippen nie wieder unachtsam auf die Straße oder an den Strand schnippen, sondern im persönlichen Strandascher mitnehmen.