Tag der Städtebauförderung

Bauminister ruft zur Beteiligung am Tag der Städtebauförderung auf

Schwerin – Bauminister Christian Pegel ruft die Kommunen von Mecklenburg-Vorpommern auf, sich am bundesweiten Tag der Städtebauförderung am 13. Mai 2023 zu beteiligen.

„Städte und Gemeinden sind herzlich eingeladen, ihre Projekte, Planungen und Erfolge vorzustellen. Es gilt zu zeigen, wie sehr diese Förderprogramme die Entwicklung in unserem Land beeinflusst, das Aussehen unserer Städte und Gemeinden verändert und das Zusammenleben in stabilen Nachbarschaften befördert haben.“

Die Veranstaltungen – z. B. Stadtspaziergänge, Baustellenbegehungen, Workshops, Stadtrallyes, Tage der offenen Tür oder Ausstellungen, aber auch digitale Formate – sind förderfähig. Anregungen gibt es hier: www.tag-der-staedtebaufoerderung.de/service/veranstaltungen-und-aktionsideen

Die Städtebauförderung als gemeinschaftliche Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen ist eines der wichtigsten Instrumente der Stadtentwicklung. Seit 1971 – in den ostdeutschen Bundesländern seit 1991 – unterstützt sie Städte und Gemeinden darin, nachhaltige Lösungen für die Zukunft zu entwickeln und umzusetzen.

Im vergangenen Jahr fand die zentrale Veranstaltung im Rostocker Stadtteil Toitenwinkel statt; bundesweit hatten sich unter dem Motto „Wir im Quartier“ 565 Städte und Gemeinden beteiligt.

Die Anmeldung für den Tag der Städtebauförderung ist unter folgender Website möglich: www.tag-der-staedtebaufoerderung.de/

Auf der Seite finden sich auch der Projektaufruf, Tipps für die Vorbereitung, Logos, Plakat- und Flyer-Vorlagen, ein Erklärfilm und Textbausteine für die Öffentlichkeitsarbeit.

Die Ansprechpartnerin bei der Begleitagentur „sbca“ ist Sarah Reiche (Telefon: 030 / 69 53 70 814, E-Mail kontakt@tag-der-staedtebaufoerderung.de).

M-V: 10 Millionen Euro für Schulträger

Oldenburg: Schulbetrieb in schwierigen Zeiten sicherstellen

Schwerin – Das Land unterstützt die Schulträger bei den gestiegenen Energiekosten mit insgesamt 10 Millionen Euro. Das Geld steht den Trägern öffentlicher und freier Schulen zur Verfügung.

Um die öffentlichen und freien Schulträger angesichts der gestiegenen Energiekosten für den Betrieb der Schulen zu unterstützen, hat das Bildungsministerium frühzeitig zusätzliche Mittel beim Finanzministerium beantragt. Diese stehen nunmehr im Rahmen des Härtefallfonds zur Verfügung. Daraus können die Schulträger einmalig nicht rückzahlbare Zuschüsse erhalten.

„Die aktuelle unvorhersehbare Situation der gestiegenen Energiepreise ist eine Härte, die für die Schulträger nicht zu vertreten ist. Darauf hat die Landesregierung mit dem Härtefallfonds reagiert. Alle Schulträger werden damit von den gestiegenen Preisen für Energie erheblich entlastet. Die Grundlage für den Schulbetrieb wird mit diesen Hilfen weiterhin sichergestellt.

Das hat oberste Priorität. Die Bildung der Schülerinnen und Schüler muss auch in schwierigen Zeiten mit einer Energiekrise unbedingt gewährleistet bleiben“, betont Bildungsministerin Simone Oldenburg.

„Sofern nicht die gesamten Finanzmittel für die Deckelung der Energiepreise genutzt werden müssen, können sie auch für andere, die Schule direkt betreffende Maßnahmen genutzt werden – zum Beispiel, um die Beiträge für Lernmittel zu reduzieren“, so die Ministerin.

Arbeitsmarkt Januar in M-V

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern liegt die Arbeitslosenquote aktuell bei 8,3 Prozent. Insgesamt sind derzeit 67.200 Menschen arbeitslos. Die Zahl der Arbeitslosen ist im Januar im Vergleich zum Vorjahresmonat um 5.000 Arbeitslose gestiegen (+8,0 Prozent).

„Der Arbeitsmarkt zeigt sich trotz des Anstiegs insgesamt weiter robust. Die kalten Monate machen sich auf dem Arbeitsmarkt bemerkbar. Neben den aktuellen Krisen kommt vor allem auch der saisonal bedingte Anstieg der Arbeitslosigkeit zum Tragen. Die Unternehmen im Land arbeiten intensiv daran, wetterbedingte saisonale Schwankungen ohne größere Entlassungen auszugleichen. Besonders erfreulich ist, dass Unternehmen weiter versuchen ihr Personal zu halten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Dienstag.

Im Vergleich zum Vormonat Dezember ist die Zahl der Arbeitslosen um 5.200 (+8,4 Prozent) gestiegen.

Arbeitsminister Meyer machte zugleich deutlich, dass es wichtig sei, Personal auch in saisonal abhängigen Jobs zu halten. „Die Attraktivität der Arbeitgeber wächst, wenn mehr ganzjährige Jobs auf dem Markt zur Verfügung stehen. Das ist beispielsweise im Tourismus wichtig.

Gerade bei saisonabhängiger Beschäftigung könnten die Monate, wo saisonal bedingt weniger los ist, auch für die Qualifizierung der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter genutzt werden. Auf diesem Weg bleibt auch wertvolles Fachwissen der Beschäftigten in den eigenen Betrieben erhalten“, so Meyer weiter.

Darüber hinaus machte Meyer auf die Unterstützung der Integration von Langzeitarbeitslosen und von Langzeitarbeitslosigkeit bedrohten Personen in den Arbeitsmarkt durch die Förderung von Integrationsprojekten mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) aufmerksam. Von 2015 bis 2022 wurden durch das Wirtschaftsministerium landesweit 219 Projekte umgesetzt, mit denen insgesamt fast 16.200 Personen erreicht werden konnten.

Von diesen wurden 20,28 Prozent in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und weitere 7,86 Prozent in eine geringfügige Beschäftigung oder beruflich vollqualifizierende Ausbildung vermittelt (Stand Juni 2022). Auch in der neuen EU-Förderperiode 2021 bis 2027 des ESF Plus wird das Förderinstrument mit 25 Millionen Euro umgesetzt. In Kooperation mit den Jobcentern im Land werden Langzeitarbeitslose und von Langzeitarbeitslosigkeit bedrohte Personen auf dem Weg in die Einmündung auf dem Arbeitsmarkt begleitet“, so Minister Meyer.

Seit dem Inkrafttreten der neuen Förderrichtlinie im Juni 2022 wurden bereits 46 Integrationsprojekte mit einem Fördervolumen von circa 6,7 Millionen Euro auf den Weg gebracht. Damit sollen pro Jahr ca. 2.700 Teilnehmer unterstützt werden.

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren im Oktober 2022 (aktuellster Wert) in Mecklenburg-Vorpommern 658 Beschäftigte in 48 Betrieben in Kurzarbeit. „Die Kurzarbeit hilft weiter, die Folgen der Krise auf dem Arbeitsmarkt weiter abzufedern“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Reinhard Meyer abschließend.

Im Januar hatten 98 Betriebe für 1.278 Beschäftigte Kurzarbeit bei der Bundesagentur für Arbeit angezeigt.

Ministerpräsidentin positiv auf Corona getestet

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig ist positiv auf Corona getestet worden. Die Ministerpräsidentin hatte sich bereits am gestrigen Tag aufgrund von leichten Symptomen in Isolation begeben und von zu Hause aus gearbeitet.

„Nach fast drei Jahren Pandemie hat es nun auch mich erwischt. Der Verlauf ist zum Glück bislang eher mild. Leider muss ich meine Termine für diese Woche absagen und habe die Ministerinnen und Minister gebeten, mich zu vertreten“, erklärte die Ministerpräsidentin.

Die heutige Kabinettssitzung wird durch die stellvertretende Ministerpräsidentin Simone Oldenburg geleitet.

Arbeitsmarkt im Januar 2023

Nürnberg – „Der Arbeitsmarkt blieb auch am Jahresanfang stabil. Auswirkungen der geopolitischen und wirtschaftlichen Unsicherheiten sind jedoch weiterhin erkennbar“, sagte die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im Januar: +162.000 auf 2.616.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +154.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: +0,3 Prozentpunkte auf 5,7 Prozent

Im Zuge der Winterpause ist die Arbeitslosigkeit im Januar 2023 gegenüber dem Vormonat gestiegen, und zwar um 162.000 auf 2.616.000. Saisonbereinigt hat die Zahl der Arbeitslosen um 15.000 abgenommen. Verglichen mit dem Januar des vorigen Jahres ist die Arbeitslosenzahl um 154.000 höher. Ohne die Berücksichtigung ukrainischer Geflüchteter infolge des russischen Angriffskrieges wäre die Arbeitslosigkeit im Vorjahresvergleich gesunken.

Die Arbeitslosenquote stieg von Dezember 2022 auf Januar 2023 um 0,3 Prozentpunkte auf 5,7 Prozent und hat sich damit auch gegenüber dem Vorjahresmonat um 0,3 Prozentpunkte erhöht. Die vom Statistischen Bundesamt nach dem ILO-Erwerbskonzept ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Dezember auf 2,8 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die zusätzlich zur Arbeitslosigkeit auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit beinhaltet, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 3.000 gestiegen, da hier insbesondere auch die Teilnahme ukrainischer Geflüchteter an Integrationskursen berücksichtigt wird. Die Unterbeschäftigung lag im Januar 2023 bei 3.455.000 Personen. Das waren 269.000 mehr als vor einem Jahr.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 25. Januar für 57.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis November 2022 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit in diesem Monat für 208.000 Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Damit hat sich die Inanspruchnahme zuletzt wieder merklich erhöht.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Dezember 2022 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 24.000 gestiegen. Mit 45,84 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 458.000 höher aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahm saisonbereinigt von Oktober auf November 2022 um 30.000 zu.

Im Vergleich zum Vorjahr ist sie im November nach Hochrechnungen der BA um 477.000 auf 34,93 Millionen Beschäftigte gestiegen. 7,48 Millionen Personen hatten im November 2022 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 206.000 mehr als im Vorjahresmonat. Darunter waren 4,18 Millionen ausschließlich und 3,30 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt. Das Plus gegenüber dem Vorjahr geht weit überwiegend auf die im Nebenjob geringfügig entlohnt Beschäftigten zurück.

Zu Jahresbeginn lässt die Kräftenachfrage zwar weiter leicht nach. Insgesamt zeigt sich der Personalbedarf aber stabil auf vergleichsweise hohem Niveau. So waren 764.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 27.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen gegenüber dem Vormonat um 2.000 erhöht.

Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland, der neben dem Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen auch den Zugang berücksichtigt – liegt im Januar 2023, ebenso wie in den drei Monaten zuvor, bei 128 Punkten.

817.000 Personen erhielten im Januar 2023 Arbeitslosengeld, 5.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Januar bei 3.862.000. Gegenüber Januar 2022 war dies ein Anstieg um 278.000 Personen. 7,1 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

In der Nachvermittlungszeit am Ausbildungsmarkt für einen sofortigen Ausbildungsbeginn waren von Oktober 2022 bis Januar 2023 mit 63.000 gut 4.000 junge Menschen weniger auf Ausbildungssuche als im letzten Jahr. Dem standen 82.000 gemeldete betriebliche Ausbildungsstellen gegenüber, 4.000 mehr als im Vorjahr. 25.000 Bewerberinnen und Bewerber waren im Januar 2023 noch unversorgt und weitere 20.000 suchten trotz Alternative weiterhin eine Ausbildungsstelle. Gleichzeitig waren 13.000 Ausbildungsstellen noch unbesetzt.

Für das neue Berichtsjahr 2022/23 sind bislang 2 Prozent weniger Bewerberinnen und Bewerber gemeldet als im Vorjahreszeitraum. Die Zahl der betrieblichen Ausbildungsstellen übersteigt den Vorjahreswert um 3 Prozent. Im Januar ist der Ausbildungsmarkt allerdings noch sehr stark in Bewegung.

Mehr Klassen-Wiederholungen 2021/2022

Oldenburg: Durch die Beibehaltung des Leistungsniveaus kam es zu vermehrten Klassen-Wiederholungen

Schwerin – Auf die Erhebung des Statistischen Bundesamtes, wonach in Mecklenburg-Vorpommern im Schuljahr 2021/2022 fünf Prozent der Schülerinnen und Schüler die Jahrgangsstufe wiederholt haben, erklärt Bildungsministerin Simone Oldenburg:

„Während der Corona-Pandemie sind im Schuljahr 2020/2021 – auch in Absprache mit dem ‚Bündnis für Gute Schule‘ –  alle Versetzungsbestimmungen außer Kraft gesetzt worden. Das war natürlich richtig, weil keiner Schülerin und keinem Schüler durch die Auswirkungen der Pandemie und die langwierigen Schulschließungen unverschuldet ein Nachteil entstehen sollte.

So haben auch jene Schülerinnen und Schüler, die schon vor der Pandemie Schwierigkeit hatten, das Klassenziel zu erreichen und auch ohne Corona-Bedingungen wahrscheinlich nicht versetzt worden wären, von der Möglichkeit der automatischen Versetzung Gebrauch gemacht. Bei diesen Kindern und Jugendlichen haben sich die bestehenden Defizite noch verstärkt, weil sie dem Leistungsniveau in der höheren Jahrgangsstufe durch die bereits vorhandenen Lücken nicht entsprechen konnten.

Es ist aber auch richtig, dass diese Ausnahmeregelungen für die besondere Situation der Corona-Pandemie nun nicht mehr gelten. Denn es ist wichtig, dass wir das Leistungsniveau nicht gesenkt haben und nicht senken.

Folgerichtig können die Kinder und Jugendlichen, die die Leistungen nicht erbringen, nicht versetzt werden. Sie müssen in der bisherigen Klassenstufe so gefördert werden, dass sie das Klassenziel – und damit die Voraussetzung einer Versetzung im laufenden Schuljahr – erfüllen“, betont Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Grüne Woche: Aussteller aus MV hoch zufrieden

Berlin – Heute geht in Berlin nach zehn Messetagen die Internationale Grüne Woche mit rund 300.000 Besucherinnen und Besuchern zu Ende. Die Mecklenburg-Vorpommern-Halle ist nach dem „Forum Moderne Landwirtschaft“ und der Brandenburg-Halle die drittgrößte Halle auf dem IGW-Gelände und rangiert auf der Beliebtheitsskala ganz weit oben, sagte Messe-Sprecherin Christine Franke. Dazu Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus:

„Das ist ein Ergebnis, dass sich sehen lassen kann und zeigt, dass sich Mecklenburg-Vorpommern im internationalen Vergleich nicht verstecken muss. Unser Land steht für eine moderne und nachhaltige Agrarwirtschaft eingebettet in eine intakte Natur, die Urlauber aus ganz Deutschland und auch aus dem Ausland anzieht. Das bestätigen die mehr als 32 Millionen Übernachtungen jährlich.

Unsere Halle ist sehr zentral gelegen und war jeden Tag sehr gut besucht. Anders als andere Hallen haben wir viele Sitzmöglichkeiten und Orte zum Verweilen und Durchatmen angeboten. Das hat sich im doppelten Sinne ausgezahlt.

Auch die Ausstellerinnen und Aussteller waren vom Andrang in der MV-Halle beeindruckt. Es scheint, als sei nach zwei Jahren Zwangspause ein Knoten geplatzt. Die Menschen konnten endlich wieder flanieren, probieren und einkaufen.

Und die Ausstellenden konnte ihre Produkte und Dienstleistungen endlich wieder einem breitem Publikum präsentieren und sehr gute Geschäfte weit über den Erwartungen machen. Für mich ist deshalb klar: Die Grüne Woche ist zurück auf Kurs und ich hoffe sehr, dass wir die Krisen dieser Welt in den Griff bekommen, damit wir uns auch in 2024 in Berlin wiedersehen.

Mein Dank gilt allen Ausstellerinnen und Austellern, die die Vielfalt unseres Landes so hervorragend präsentiert haben sowie allen anderen Beteiligten, die dieses einmalige Messeerlebnis ermöglicht haben.“

Die Internationale Grüne Woche Berlin ist die internationale Leitmesse für Ernährung, Landwirtschaft und Gartenbau. Aussteller aus aller Welt präsentieren an zehn Veranstaltungstagen ein umfangreiches Produktangebot. Zudem gibt die IGW aktuellen gesellschaftlichen Fragen wie Klimaschutz, Kreislaufwirtschaft, Ressourcenschonung und nachhaltige Landnutzung eine Bühne.

Agrarminister Backhaus hat auf der IGW u.a. Gespräche mit Bundes- und Landesministern sowie Vertretern des Bundesverbandes Deutscher Pflanzenzüchter, des Deutschen Jagdverbandes und des Bundes Ökologischer Lebensmittelwirtschaft geführt und die Interessen von Mecklenburg-Vorpommern im politischen Berlin vertreten.

Ergebnisse der Wertholz-Submission des Landes

Schwerin – Den Spitzenwert bei der am 26.01.2023 durchgeführten Wertholz-Submission des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Malchin erzielte ein Bergahorn eines privaten Anbieters mit 13.950 Euro pro Festmeter.

„Dies ist zugleich der höchste Einzelpreis aller bisherigen Meistgebotsverkäufe unseres Landes. Den Zuschlag für den Stamm erhielt ein Furnierwerk aus Hamburg“ erklärt Forstminister Dr. Till Backhaus.

Insgesamt wurden bei dem diesjährigen, mittlerweile 32. Wertholztermin unseres Landes, 531 Festmeter Laubwertholz von 12 Baumarten nach schriftlichem Meistgebot verkauft. Neben der Landesforstanstalt als Hauptanbieter beteiligten sich auch zwei Bundesforst­betriebe sowie 8 kommunale und private Waldbe­sitzende des Landes. Den Hauptanteil des Holzes stellte mit 401 Festmeter die Baumart Eiche.

Auf die Angebotsmenge sind Gebote von insgesamt 16 Bietenden eingegangen, darunter auch zwei einheimische Unternehmen. Firmen der Furnier- und Sägeindustrie sowie des Holzhandels aus der gesamten Bundesrepublik sowie dem Ausland (Dänemark, Polen) erhielten Zuschläge. Die Angebotsmenge konnte vollständig verkauft werden. Die beteiligten Wald-besitzenden des Landes erzielten einen Erlös von insgesamt ca. 540.000 Euro (Vorjahr: ca. 527.000) Euro.

„Sehr gut beboten wurde erneut die Eiche. Viele Einzelstämme erzielten hervorragende Preise. Mit 1.213 Euro pro Festmeter wurde bei der Eiche in diesem Jahr der höchste Durchschnittspreis aller bisherigen Meistgebotsverkäufe im Land erreicht.

Der preisliche Aufwärtstrend aus den Vorjahren wurde somit eindrucksvoll bestätigt. Den höchsten Einzelpreis erzielte in diesem Jahr eine Stieleiche aus dem Forstamt Wredenhagen (Mecklenburgische Seen-platte) mit 3.295 Euro pro Festmeter. Dieses Höchstgebot ist zudem ein neuer Landesrekord für die Baumart Eiche. Den Zuschlag erhielt ein Furnierwerk aus Bayern. Bei einem Festgehalt von 5,39 Festmeter brachte der Stamm insgesamt 17.760 Euro ein“, ergänzt der Minister.

„Aber auch einzelne Stämme anderer Baumarten brachten beachtliche Preise für die Anbietenden. So wurde zum Beispiel eine Roterle aus dem Forstamt Neustrelitz für 787 und eine Schwarznuß eines privaten Anbieters für 477 Euro pro Festmeter verkauft.

Die an der Submission beteiligten Waldbesitzenden waren mit dem Ergebnis insgesamt sehr zufrieden und bedanken sich bei den Bietenden für das große Interesse und die abgegebenen Gebote.

Die Ergebnisse zeigen, dass sich erstklassige Qualität weiterhin gut verkaufen lässt. Ich würde mich freuen, wenn sich künftig noch mehr Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer unseres Landes an der Wertholz-Submission beteiligen“ so Backhaus weiter.

Die auf diesem Termin angebotenen Hölzer werden aufgrund der guten Qualitäten überwiegend in der Furnier- und Möbelindustrie Verwendung finden.

Gesunde Ernährung hat das Land längst im Blick

Schwerin – Der Landtag hat in seiner aktuellen Debatte über die Gemeinschaftsverpflegung in öffentlichen Räumen diskutiert. Dazu erklärt der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus: „Die CDU fordert die Landesregierung auf, sich für eine ausgewogene Ernährung in Kitas, Schulen und Kantinen einzusetzen und, dass die fleischlichen Komponenten der Mahlzeiten aus der Region stammen. Das tut die Landesregierung längst und deswegen ist der Antrag überflüssig. Aber die Diskussion ist dennoch wichtig.

Richtig ist, wir müssen unsere Ernährungsgewohnheiten ändern. Das ist gut für unsere Gesundheit und für das Klima. Es gibt ausreichend Studien, die belegen, dass falsche – zu fleischreiche Ernährung – für einen Großteil der Kosten in unserem angeschlagenen Gesundheitssystem verantwortlich ist. 70 Mrd. Euro pro Jahr kostet die Behandlung unter anderem von Herz-Kreislauferkrankungen und Adipositas.

Das Thema gesunde Ernährung in der Gemeinschafts­verpflegung hat die Landesregierung seit vielen Jahren auf der Agenda und die Rechtslage entsprechend angepasst. Übrigens gemeinsam mit der CDU, als sie noch nicht in der Opposition saß.

Der § 11 Abs. 2 im Kindertagesförderungsgesetz M-V regelt, dass eine vollwertige und gesunde Verpflegung von Kindern bis zum Eintritt in die Schule während der gesamten Betreuungszeit ein integraler Bestandteil des Angebotes der Kindertageseinrichtungen ist. Dabei soll sich die Verpflegung an den geltenden Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung orientieren.

In den Vorschuleinrichtungen findet die Verpflegung für den gesamten Betreuungszeitraum durch die Einrich­tung beziehungsweise die Kindertagespflegeperson statt. Die Mittagsverpflegung wird somit in allen Einrichtungen beziehungsweise bei allen Kinder­tagespflegepersonen in M V angeboten.

Die Organisation der Verpflegung liegt in der Hand der jeweiligen Einrichtung oder Tagespflegeperson. Somit können keine Angaben gemacht werden, wie viele Gerichte angeboten werden. Dies ist in der Regel auch von der Größe der Einrichtung abhängig.

Grundsätzlich kann aber gesagt werden, dass die überwiegende Anzahl der Kinder an der Mittags­verpflegung teilnimmt. Die Kosten der Verpflegung tragen die Eltern.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern, die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und die Gemeinden finanzieren den Betrieb der Einrichtung und der Kinder­tagespflegestelle und sichern damit die Durchführung der Mahlzeiten als pädagogische Aufgabe.

Das Speisen- und Getränkeangebot für Kinder soll den Ansprüchen an eine ausgewogene und gesundheits­fördernde Vollverpflegung genügen und sich an den Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung orientieren. Inhaltlich ähnlich sind die Festlegungen im Schulgesetz M-V. Die Schulkonferenz entscheidet ferner über die Pausen- und Mittagsverpflegung.

Die erwähnten Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung sehen beispielsweise vor, dass Getreide­produkte und Kartoffeln sowie Gemüse und Salat täglich angeboten werden.

Darüber hinaus sollen Obst, sowie Milch und Milchprodukte 2x wöchentlich, Fisch 1x pro Woche und Fleisch oder Wurstwaren maximal 1x pro Woche angeboten werden. Es ist daher nichtzutreffend, dass Fleisch und Wurstwaren „diskriminiert“ werden. Sie spielen jedoch für eine ausgewogene Ernährung bei Kindern und Jugendlichen nur eine untergeordnete Rolle.

Konventionell und ökologisch wirtschaftende Landwirtschaftsbetriebe sehen sich nicht als Konkurrenten, sondern als Berufskolleginnen und –kollegen, die beide nach Absatzmöglichkeiten für ihre Produkte suchen.

Es wäre im Interesse jedes Landwirts, der seine Produkte über regionale Kreisläufe absetzen möchte, wenn es gelingt, eine Kette von der Produktion bis zu den Kindern in der Kita oder der Schule aufzubauen.

Der Staat kann jedoch immer nur bestimmte Rahmenbedingungen setzen und wir leisten in M-V einen erheblichen Beitrag, indem wir als Land gemeinsam mit den Gemeinden die Durchführung der Mahlzeiten finanziell absichern.

Die Kosten der Verpflegung in den Kitas tragen jedoch die Eltern. Sie entscheiden dann natürlich auch über das Angebot, den Preis der Mahlzeiten oder die Ausgewogenheit der Gerichte.

Ich würde mir natürlich wünschen, dass mehr Einrichtungen auf regionale Produkte zurückgreifen und Lieferketten etabliert werden.

Das schafft nicht nur mehr Wertschöpfung in der Region, es garantiert auch, dass sich die Qualität des Essens und die Frische erhöhen. Und es hilft dem Klima. Ich sage deutlich: Klimaschutz findet auch auf dem Teller statt“, so der Minister.

Erinnerungskultur an Schulen

Oldenburg: Wir müssen hinschauen, erinnern, aufklären

Schwerin – In den Schulen unseres Landes werden sich die Kinder und Jugendlichen noch intensiver mit bedeutenden historischen Ereignissen – unter anderem mit der Geschichte des Nationalsozialismus, des Holocaust und mit der jüngeren deutschen Geschichte – beschäftigen.

Ob in Projektarbeit oder fächerübergreifendem Unterricht oder bei Fahrten zu Mahn- und Gedenkstätten –  wir vertiefen das Wissen der Schülerinnen und Schüler.

Der Landtag hat einem fraktionsübergreifenden Antrag von Regierungsfraktionen und Opposition zugestimmt, mit dem die Auseinandersetzung und Vermittlung von demokratischer Erinnerungskultur an Schulen gestärkt wird.

„Das Wachhalten von Erinnerungen ist das Lernen aus der Vergangenheit, ist das Wissen um historisch-politische Ereignisse und ihre Einordnung“, sagt Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Es ist die Auseinandersetzung mit Geschehenem, damit es nicht vergessen wird. Dazu gehört, dass dieses Wissen vermittelt wird, denn um Erinnerung und Haltung zu entwickeln, braucht es Kenntnisse über die Ereignisse, an die man sich erinnern soll, zu denen man eine Haltung entwickelt. Das Wissen muss an jene weitergegeben werden, die weit, weit nach uns und nach unseren Eltern geboren wurden – an jene Kinder und Jugendliche, die in Glück, ohne Angst und in Geborgenheit aufwachsen“, betont Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Ziel der Antragsteller ist es, konkrete Maßnahmen an den Schulen umzusetzen, um Geschehenes nicht zu vergessen.

Alle Erfahrung zeige, so heißt es in dem Antrag, dass die thematische Auseinandersetzung mit Antisemitismus sowie mit dem Gegensatz von Demokratie und Diktatur in der Schule unbedingt intensiviert werden muss.

Die frühzeitige und altersangemessene Beschäftigung mit diesen Themen ist von großer Bedeutung, um Kinder zu politisch mündigen Bürgerinnen und Bürgern zu bilden, die die Grundlagen unserer freiheitlichen-demokratischen Gesellschaft verstehen und verteidigen können.

So sollen unter anderem Begegnungen mit jüdischem Leben in Mecklenburg-Vorpommern ausgebaut und entwickelt werden. Vorgeschlagen wird auch, die Auseinandersetzung mit Antisemitismus durch weitere Lehr- und Lernmaterialien zu unterstützen.

„Erinnerung muss wachgehalten werden. Wir dürfen nicht wegsehen – wir müssen hinschauen. Wir dürfen nicht dulden –  wir müssen erinnern und aufklären. Wir dürfen nicht verharmlosen – wir müssen uns ehrlich auseinandersetzen“, so die Ministerin.

Schwesig: Erinnern heißt nicht zu vergessen

Schwerin – Anlässlich des „Tages des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus“ rief Ministerpräsidentin Manuela Schwesig dazu auf, die Erinnerung an die Gräueltaten der Nationalsozialisten aufrechtzuerhalten.

„Erinnern heißt: nicht vergessen. Wir sind es den Millionen Opfern der NS-Diktatur und ihren Angehörigen schuldig. Juden, Homosexuelle, Sinti und Roma, Gegner und Kritiker: In der barbarischen und menschenverachtenden Welt der Nazis besaßen sie weder Wert noch Würde.

Auch heute, 78 Jahre nach der Befreiung von Auschwitz, bleiben die Verbrechen unbegreiflich. Wir verneigen uns vor allen, die von 1933 bis 1945 verfolgt, misshandelt oder getötet wurden. Das fortwährende Erinnern an die dunkelste Zeit deutscher Geschichte ist wichtig für die Gestaltung von Gegenwart und Zukunft: Es ist und bleibt unsere gemeinsame Aufgabe, dass so etwas nie wieder geschieht.“

Dazu gehöre auch, unsere heutige Demokratie vor seinen Feinden zu schützen, sagte die Regierungschefin. „Antisemitismus und Rassismus wirken wie ein Gift. Wir dürfen nicht zulassen, dass es unsere demokratische Gesellschaft zersetzt. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Lassen Sie uns gemeinsam für ein tolerantes und offenes Deutschland eintreten, auch im Gedenken der Opfer des Nationalsozialismus.“

Am 27. Januar 1945 hatten sowjetische Soldaten das Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau befreit. Seit 1996 begeht Deutschland den 27. Januar als „Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus“.

Unterstützung für das Handwerk

Meyer: Handwerk unterliegt einem stetigen Wandel – Land unterstützt Ausbildung

Schwerin – Im Landtag sind am Donnerstag die Unterstützungsmöglichkeiten für das Handwerk diskutiert worden. „Das Handwerk unterliegt einem stetigen Wandel. Umfangreiche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten lassen eine handwerkliche Ausbildung nie zur Sackgasse werden. Das Handwerk bietet eine Durchlässigkeit bis hin zum Hochschulstudium. Das macht die duale Ausbildung möglich.

Mit mehr als 130 Berufen bietet das Handwerk eine besonders große Auswahl an attraktiven Ausbildungsmöglichkeiten. Darüber hinaus werden auch Weiterbildung und Qualifizierung unterstützt“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Es gibt vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten. „Es werden große Anstrengungen unternommen, um die duale Ausbildung insbesondere auch im Handwerk zu fördern“, so Wirtschaftsminister Meyer weiter.

Als Beispiel nannte der Minister unter anderem die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) im Handwerk zur Stärkung der Ausbildungsqualität im dualen System der beruflichen Bildung; Fahrtkostenzuschüsse bei auswärtiger Unterkunft; das Azubi-Ticket, um möglichst preiswert den Ausbildungsort zu erreichen oder auch die Nachfolgezentrale zur Unterstützung des Generationenwechsels.

Darüber hinaus würdigt und unterstützt das Land durch das „Meister-Extra“ oder die „Meisterprämie“ den Meistertitel. Handwerksmeister erhalten als Anerkennung für ihren Abschluss das sogenannte „Meister-Extra“. Beim Meister-Extra wird der erfolgreiche Abschluss einer Meisterprüfung in Handwerk und Industrie mit 2.000 Euro honoriert.

Die besten 50 Absolventen eines Jahres erhalten darüber hinaus 3.000 Euro als Einmalzahlung (Bestenehrung). Seit 2016 wurden 1.697 Meister-Absolventinnen und Absolventen mit insgesamt rund 2,58 Millionen Euro „Meister-Extra“ prämiert.

Die Meisterprämie beinhaltet einen einmaligen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 7.500 Euro als Unterstützung zum Lebensunterhalt. Handwerks- und Industriemeister erhalten diese, wenn sie erstmalig eine Existenz durch Übernahme eines Unternehmens gründen. Seit 2015 wurden 170 „Meisterprämien“ in Höhe von rund 1,2 Millionen Euro ausgereicht.

„Der Weg zu einem Meistertitel oder einer Fachqualifikation kann manchmal steinig und aufwendig sein, lohnt sich im Ergebnis aber immer. Denn: Eine Investition in Weiterbildung und Qualifizierung ist die Basis für die weitere berufliche Entwicklung. Mecklenburg-Vorpommern und besonders auch das Handwerk braucht gut ausgebildete Fachkräfte“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es derzeit knapp 20.000 Handwerksbetriebe mit rund 100.000 Beschäftigten und circa 6.000 Lehrlingen. Sie erwirtschaften einen jährlichen Umsatz von rund 9 Milliarden Euro. Gemessen an den gesamtwirtschaftlichen Eckdaten können dem Handwerk in Mecklenburg-Vorpommern etwa 10 Prozent der Bruttowertschöpfung, rund 14 Prozent der Erwerbstätigen und etwa 25 Prozent des Ausbildungsmarktes zugerechnet werden.

Sicherung des Arbeits- und Fachkräftebedarfes

Meyer: Konstruktive und rege Beteiligung bei Erarbeitung der Fachkräftestrategie – Ablehnung von Vorschlägen für eine Rente mit 69 sowie die Einführung einer 48-Stunden-Woche

Schwerin – Im Landtag ist am Donnerstag die Sicherung des Arbeits- und Fachkräftebedarfes in Mecklenburg-Vorpommern diskutiert worden. „Die Fachkräftegewinnung und -sicherung ist ein Schwerpunkt der Landesregierung in der aktuellen Legislaturperiode. Dessen Bewältigung können wir nur in kooperativer Zusammenarbeit aller Beteiligten leisten. Das Land wird mit der Fachkräftestrategie die Rahmenbedingungen weiter verbessern.

Ich freue mich über die rege und konstruktive Beteiligung aus den Reihen der Sozialpartner, der Bundesagentur für Arbeit, der Wirtschaftskammern, der Verbände und von Vertreterinnen und Vertretern ausgewählter Netzwerke und Unternehmen von Wirtschaft, Verbänden, Hochschulen und Gewerkschaft. Viele Ideen wurden entwickelt und an Vorhaben wird intensiv gearbeitet“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer im Landtag.

Das Wirtschaftsministerium hat im Mai 2022 einen 40-köpfigen Beirat mit externen Experten zur Erarbeitung einer Fachkräftestrategie ins Leben gerufen. Wirtschafts- und Arbeitsminister Meyer ist im Landtag auf aktuelle Themenschwerpunkte des Beirates eingegangen. „Die verstärkte Förderung der Weiterbildung ist ein zentrales und zugleich komplexes Vorhaben im Rahmen der Fachkräftestrategie. Wir sind in enger Abstimmung mit der Bundesagentur für Arbeit im Hinblick auf die Schaffung spezifischer Weiterbildungsverbünde und den Ausbau einer vernetzten Beratung zur beruflichen Weiterbildung“, erläuterte Meyer.

Das Landeskonzept für den „Übergang von Schule in den Beruf“ aus dem Jahr 2019 wird konsequent umgesetzt. Es sieht schulische und außerschulische Verantwortlichkeiten vor. Die schulischen Aspekte der Umsetzung werden ergänzt und konsequent weiter vorangetrieben. Der Start der Bildungskette „Berufliche Orientierung“ in den Schulen erfordert Rechtsgrundlagen, die sich derzeit noch in der Abstimmung befinden.

„Die geplanten Neuausrichtungen sollen zudem sinnvollerweise mit den außerschulischen Partnern abgestimmt werden. Sofern die Module abgestimmt sind, können sie auch schon vor dem 01. August 2024 implementiert werden“, sagte Arbeitsminister Meyer.

Der Wirtschaftsminister machte im Landtag deutlich, dass teilweise auch betriebliche Strategien fehlen würden, wie man auf Dauer mit weniger Fachkräften auskommen könnte.

„Aufgrund des demografischen Wandels wird die Zahl von Personen im erwerbsfähigen Alter tendenziell immer geringer werden. Fachkräfteeinwanderung ist ein zentraler Baustein der Fachkräftestrategie. Auch wenn Zuwanderung von Fachkräften aus dem Ausland durch vereinfachte Regelungen vom Bund einfacher werden sollte, ist es unrealistisch zu glauben, dass die Fachkräftelücken durch Zuwandernde vollständig gefüllt werden können“, sagte Minister Meyer.

Die Anwerbung von Arbeits- und Fachkräften aus Drittstaaten ist ebenfalls Inhalt eines Vorhabens aus der Beiratsarbeit. „Wir haben zugesagt, einen Beitrag zum flächendeckenden Erhalt und Stabilisierung der Beratungsstruktur für ´Integration durch Qualifizierung´ (IQ) in Mecklenburg-Vorpommern durch eine Brückenfinanzierung aus dem Ukraine-Arbeitsmarktprogramm zu leisten“, so Meyer. „Die Bundesagentur für Arbeit verfügt über zahlreiche Vermittlungsabsprachen und Anwerbeprojekte mit Drittstaaten. Allerdings ist auch festzustellen, dass Unternehmen aus dem Land doch noch sehr zurückhaltend sind, wenn es um die konkrete Teilnahme an solchen Anwerbeprojekten geht.“

Ein weiteres Vorhaben der Arbeit des Expertenbeirates ist eine Informationskampagne zur dualen Berufsausbildung in Mecklenburg-Vorpommern. Die Kampagne ist unter der Federführung der IHK zu Neubrandenburg in Vorbereitung, wird schnellstmöglich ausgeschrieben und soll spätestens im Sommer 2023 gestartet werden.

Die Förderung von Engpassberufen in Bereichen der kritischen Infrastruktur und der Daseinsvorsorge ist ein Thema der am 27. Februar 2023 in Schwerin stattfindenden Fachkräftekonferenz Ostdeutschland. Diese wird von der Landesregierung unterstützt. Die Bundesagentur für Arbeit wird, abgestimmt mit den Partnern vor Ort, die Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in Engpassberufen intensivieren.

„Wir werden zunehmende Fachkräfteengpässe zwar reduzieren, aber nicht auflösen können: Arbeitgeber konkurrieren in einem immer enger werdenden Markt um Fachkräfte. Das ist ein Wettbewerb, der bundesweit läuft. Die Landesregierung gestaltet die Rahmenbedingungen und unterstützt, um die Herausforderungen bestmöglich gemeinsam zu lösen. Die Verantwortung für Arbeits- und Fachkräftegewinnung sowie die -sicherung liegt in erster Linie bei den Arbeitgebern selbst“, sagte Meyer.

Abschließend teilte Minister Meyer den aktuellen Forderungen nach einer Rente mit 69 oder der Einführung einer 48-Stunden-Woche eine klare Absage. „Solche Vorschläge sind nicht zielführend. Im Gegenteil.

Wir müssen grundsätzlich Wege finden, die Bedingungen für Arbeitskräfte im Land weiter zu verbessern, um die Arbeit für den Standort Mecklenburg-Vorpommern attraktiver zu machen. Hierfür wird auch ein intensives Werben der Unternehmen um Fachkräfte dringend notwendig sein. Eine längere Wochenarbeitszeit oder auch die Verlängerung der Lebensarbeitszeit sind keine Anreize dafür“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Reinhard Meyer im Landtag.

Klimafreundliche Verkehrspolitik priorisieren

Meyer: Deutschlandgeschwindigkeit auch im Straßenneubau notwendig – Mobilitätswende vorantreiben

Schwerin – Im Landtag ist am Donnerstag das Thema „Klimafreundliche Verkehrspolitik priorisieren“ diskutiert worden. „Es kann in Deutschland nicht darum gehen, dass das, was längst beschlossen ist, nämlich der Bundesverkehrswegeplan, aufzuhalten.

Im Gegenteil: Wir brauchen die Deutschlandgeschwindigkeit auch im Straßenneubau – insbesondere auch beim Ausbau des Fernstraßennetzes. Das, was beschlossen ist, muss auch umgesetzt werden. Es ist dringend erforderlich, dass es Investitionen zum Aus- oder Neubau des Straßennetzes gibt, nicht zuletzt um die Zukunftsfähigkeit Deutschlands zu erhalten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer im Landtag.

Die Landesregierung unterstützt die ausdrückliche Initiative des Bundes, die Dauer von Planungen deutlich zu verkürzen. „Diese Beschleunigung muss nicht nur für die unbestritten sehr wichtigen Maßnahmen zur Umsetzung der Energiewende oder Schienenvorhaben gelingen, sondern eben auch für unverzichtbare Straßenvorhaben.

Das gilt vorrangig beispielsweise für die Erneuerung von Brücken in Deutschland, aber auch für die noch erforderlichen Ergänzungsmaßnahmen des Straßennetzes. Die Dauer von Planungen für Infrastrukturvorhaben in Deutschland ist aufgrund der vielfältigen, hohen Anforderungen mittlerweile ein Hemmschuh für die wirtschaftliche Entwicklung und Wachstum“, machte Meyer deutlich.

„Zur Absicherung der individuellen und wirtschaftlichen Mobilität in unserem Bundesland benötigen wir auch zukünftig ein funktionierendes Straßennetz. Die Anforderungen an Infrastrukturplanungen sind in Deutschland äußerst komplex. In den vergangenen Jahren ist eine deutliche Erhöhung der Planungsanforderungen im Bereich des Umwelt- und Klimaschutzes zu verzeichnen, der an wesentlichen Stellen Eingang in die strategische und maßnahmenbezogene Straßenbauplanung gefunden hat. Ein sichtbares Zeichen dieses Prozesses stellt auch das Klimaschutzgesetz des Bundes dar.

Die Bedarfsplanüberprüfung des Bundesverkehrswegeplanes 2030 ist eine zentrale Aufgabe des Bundes. Für die Planung hat das Land Mecklenburg-Vorpommern bereits in der Anmeldephase den Fokus auf die wichtigsten Neubaumaßnahmen gelegt und stark priorisiert.

„Hinzu kommt, dass die Maßnahmenanmeldung in einem breit angelegten Beteiligungsverfahren mit den handelnden Akteuren abgestimmt wurde. So kann für unser Bundesland festgestellt werden, dass nur Vorhaben im Bundesverkehrswegeplan enthalten sind, für die es einen breiten Konsens gibt. Die Landesregierung hat sich daher im Koalitionsvertrag ausdrücklich dazu bekannt, die Vorhaben des Bundesverkehrswegeplans umzusetzen“, sagte Verkehrsminister Meyer.

Bund und Land verfolgen beim Straßenbau seit Jahren den Grundsatz: „Erhaltung vor Neubau“ und setzen danach auch die Schwerpunkte bei der Verwendung von Haushaltsmitteln. So wurden auch im dem aktuellen Bundesverkehrswegeplan zugrundeliegenden Finanzszenario ca. 60 Prozent der insgesamt für den Sektor Straße eingeplanten Finanzmittel für die Erhaltung und circa 30 Prozent für Neu- und Ausbauvorhaben veranschlagt.

Trotz der hohen Bedeutung können nicht alle Regionen des Landes mit Schienenanbindungen erschlossen werden. Insofern kommt es beispielsweise auch beim Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) auf gut ausgebaute und erhaltene Straßen in Mecklenburg-Vorpommern an.

„Die Umsetzung der Mobilitätswende ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung, an dessen Ende nicht nur die Verlagerung von Verkehren auf die klimafreundlichen öffentlichen Verkehrsmittel sowie Rad- und Fußverkehr steht, sondern auch Lösungen gefunden werden müssen, die in einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern Mobilität, auch individuelle, in der Zukunft ermöglicht. Hierzu zählt auch die Umsetzung von Straßenneubauvorhaben“, sagte Wirtschafts- und Verkehrsminister Meyer.

Bis 2030 sollen laut Bundesregierung 15 Millionen Elektroautos in Deutschland zugelassen sein. Begleitend dazu ist der Ausbau der E-Ladestationen und Betankungsmöglichkeiten für Einsatz von Wasserstoff und Wasserstoffderivaten voranzutreiben. Hier unterstützt die Landesregierung aktiv.

„Darüber hinaus wurden auf dem Weg hin zu einem klimaneutralen Gesamtverkehr mit dem 9-Euro-Ticket ein deutliches Signal gesetzt. An einer Nachfolgerlösung durch das Deutschlandticket wird intensiv gearbeitet. Auf diesem Wege können hoffentlich viele Bürgerinnen und Bürger zu einem Umstieg auf den öffentlichen Nahverkehr bewegt werde“, so Minister Meyer.

Große Anstrengungen unternimmt das Land beim Radwegebau. Circa 50 Prozent der Bundesstraßen und 30 Prozent der Landesstraßen sind bereits mit straßenbegleitenden Radwegen ausgestattet.

„Mit zukünftig etwa 15 Millionen Euro soll dieser Ausstattungsgrad weiter erhöht werden. Auch Kommunen werden durch umfangreiche Förderangebote beim Ausbau der Radwegeinfrastruktur unterstützt. Ziel ist es, die Menschen durch eine gut ausgebaute Radverkehrsinfrastruktur zum Umstieg vom Auto auf das Rad zu bewegen“, erläuterte Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer im Landtag abschließend.

Forschung zu Long COVID

Schwerin – Anlässlich der heutigen Debatte im Landtag betonte Gesundheitsministerin Stefanie Drese, dass in Mecklenburg-Vorpommern im Zuge der vom Land geförderten Forschung und Behandlung von Long COVID auch mehr Erkenntnisse zu Begleiterscheinungen von Impfungen gewonnen würden.

Drese: „Wichtiges Ziel von Politik und Wissenschaft ist es, die Spätfolgen einer Corona-Infektion besser zu verstehen und passende Therapien zu entwickeln. Natürlich werden hierbei auch Patientinnen und Patienten mit Verdacht auf Impfnebenwirkungen behandelt und in der Forschung berücksichtigt.“

Die Ministerin verdeutlichte, dass zwischen Impfnebenwirkungen und Impfreaktionen unterschieden werden muss. Während Nebenwirkungen über viele Impfstoffarten hinweg sehr selten auftreten können, treten Impfreaktionen häufiger und kurzweiliger auf und ziehen keine Spätfolgen nach sich.

Am Institut für Long COVID und an den Long COVID-Ambulanzen der Hochschulmedizinen Greifswald und Rostock würden Patientinnen und Patienten mit Verdacht auf Impfnebenwirkungen gezielt behandelt, erläuterte Drese.

„Die Behandlungsergebnisse fließen im Sinne des translationalen Ansatzes von der Therapie unmittelbar in die Forschung und dann wieder in die Therapie zurück,“ so die Ministerin.

Das Land fördert die Forschung und Behandlung zu Corona-Spätfolgen mit mehr als 2,5 Millionen Euro.

Ebenso wie die Leuchtturmprojekte in der Long COVID-Erforschung würden auch wissenschaftliche Erkenntnisse zu Impfnebenwirkungen weit über die Grenzen Mecklenburg-Vorpommerns hinaus auf großes Interesse und Anerkennung stoßen.

Drese betont: „Professor Greinacher von der Universitätsmedizin Greifswald erhielt im vergangenen Jahr den Preis der Deutschen Hochschulmedizin 2022 für seine Forschungen zu Impfnebenwirkungen der Corona-Vektorimpfstoffe.“ Weitere, umfassende Studien gebe es zudem auf Bundes- und auf internationaler Ebene, ergänzte Drese.

Drese hob darüber hinaus die Relevanz der Impfungen im Kampf gegen die Pandemie hervor: „Dank der raschen Entwicklung von Impfstoffen, bei der auch Deutschland wegweisend mitgewirkt hat, konnten viele schwere Verläufe verhindert und Leben gerettet werden. Dafür gilt allen, die daran mitgewirkt haben mein ausdrücklicher und tief empfundener Dank!“

In Mecklenburg-Vorpommern wurden insgesamt rund 3,575 Millionen Covid-Impfungen verabreicht. Anträge auf Impfschäden in Mecklenburg-Vorpommern prüft das Landesamt für Gesundheit und Soziales. Aktuell gibt es 195 Anträge. Davon wurden bisher drei als Impfschäden anerkannt.