Menü Schließen

Kategorie: Natur und Umwelt

Backhaus warnt vor Asiatischer Hornisse

Imker und Imkerinnen sollen wachsam bleiben

Schwerin – Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus hat anlässlich der Vertreterversammlung des Landesverbands der Imker Mecklenburg-Vorpommern dazu aufgerufen, im Herbst besonders aufmerksam auf mögliche Nester der Asiatischen Hornisse (Vespa velutina) zu achten.

„Auch wenn die Art in Mecklenburg-Vorpommern bislang noch nicht nachgewiesen wurde, müssen wir vorbereitet sein“, betonte Backhaus. „Ich rufe alle Imkerinnen und Imker sowie Bürgerinnen und Bürger auf, mögliche Sichtungen oder Nester umgehend dem Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) zu melden. Nur durch schnelles Handeln können wir einer dauerhaften Etablierung dieser invasiven Art entgegenwirken.“

Die Asiatische Hornisse gilt als erhebliche Gefahr für heimische Insekten und kann vor allem Bienenvölker massiv beeinträchtigen. In anderen Bundesländern wurde sie bereits mehrfach nachgewiesen. Das Landwirtschaftsministerium hat daher in Zusammenarbeit mit dem LUNG und dem Landesimkerverband Informationsmaterialien und Merkblätter zur Früherkennung und Bekämpfung herausgegeben.

Backhaus dankte in diesem Zusammenhang den Imkerinnen und Imkern im Land für ihr Engagement: „Sie leisten mit Ihrer Arbeit einen wichtigen Beitrag zum Schutz der biologischen Vielfalt und zur Sicherung der Bestäubungsleistung in unserer Kulturlandschaft.“

Der Minister erinnerte daran, dass das Land die Imkerei in Mecklenburg-Vorpommern umfangreich unterstützt: „Wir fördern Maßnahmen, die zur Stärkung der Bienenhaltung, zur Verbesserung der Vermarktung und zur Ausbildung des Nachwuchses beitragen. Dazu gehören Schulungsprogramme, Investitionen in die Modernisierung von Imkereien, Honiganalysen und die Bekämpfung von Bienenkrankheiten. Im laufenden Förderzeitraum stehen dafür jährlich rund 190.000 Euro aus Landes- und EU-Mitteln zur Verfügung“, erklärte Backhaus.

Minister Backhaus beglückwünschte Carsten Fischer zu seiner Wiederwahl als Vorsitzender des Landesverbands der Imker Mecklenburg-Vorpommern: „Ich gratuliere Herrn Fischer herzlich und wünsche ihm für die kommenden vier Jahre viel Erfolg. Der Landesverband ist ein verlässlicher Partner des Ministeriums – gemeinsam setzen wir uns dafür ein, dass die Imkerei in Mecklenburg-Vorpommern eine starke Zukunft hat.“

EHEC-Ausbruch des Subtyps O45:H2 hat sich deutlich verlangsamt

Abgeflachtes Ausbruchsgeschehen in MV hat Auswirkungen auf die EHEC-Berichterstattung

Schwerin – Der seit Anfang August zunächst in Mecklenburg-Vorpommern beobachtete EHEC-Ausbruch des Subtyps O45:H2 hat sich deutlich verlangsamt und ist in den letzten Wochen hier im Land kontinuierlich abgeflaut. „Expertinnen und Experten gehen daher seit längerem nicht mehr von einem aktiven Ausbruchsgeschehen in MV aus“, sagte Gesundheitsministerin Stefanie Drese am Donnerstag in Schwerin.

Bestätigt wird diese Einschätzung auch vom heute veröffentlichten EHEC-Wochenbericht des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (https://www.lagus.mv-regierung.de/). Insgesamt wurden demnach mit Stand 12. November bisher 164 EHEC-Infektionen und 19 HUS-Fälle im Rahmen dieses Geschehens registriert. Der letzte bestätigte EHEC-Fall für MV wurde am 30. September gemeldet. Die letzte HUS-Erkrankung in MV, die dem Ausbruch zugerechnet werden musste, wurde noch davor am 22. September symptomatisch.

Ab sofort werden deshalb separate Fallzahlen für MV nur noch bei erneutem, momentan aber nicht zu erwartendem Anstieg der Meldungen veröffentlicht. Falls es wichtige Neuigkeiten zum EHEC-Geschehen gibt, würde selbstverständlich darüber aktuell informiert werden, betonte Drese.

Das Robert Koch-Institut aktualisiert die Ausbruchszahlen zu diesem Geschehen inzwischen ebenfalls nur noch wöchentlich für die Fachöffentlichkeit. Die Erfassung und Meldung von EHEC-Infektionen und HUS-Erkrankungen erfolgt weiterhin routinemäßig im Rahmen der epidemiologischen wöchentlichen Berichterstattung

Drese wies gleichzeitig darauf hin, dass auch zukünftig einzelne Fälle zur Statistik hinzukommen können. “Denn alle zurückliegenden Fälle werden weiterhin in einem aufwändigen Verfahren sequenziert und gegebenenfalls dem Geschehen zugeordnet“, verdeutlichte die Ministerin.

Umweltministerkonferenz am 14. November 2025 in Saarbrücken

Backhaus: „Natur- und Klimaschutz brauchen klare Ziele, Rechtssicherheit und stabile Finanzierung“

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, nimmt 14. November an der Umweltministerkonferenz (UMK) in Saarbrücken teil. Im Mittelpunkt stehen bundesweite Weichenstellungen für den Klima-, Natur- und Umweltschutz, die Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung, die Frage eines rechtssicheren Wolfsmanagements sowie die Düngeverordnung.

Minister Dr. Backhaus betonte vorab: „Klimaschutz und der Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben – sie dürfen aber nicht allein den Ländern und Kommunen aufgebürdet werden. Ohne klare Zuständigkeiten und eine verlässliche Finanzierung riskieren wir, dass gut gemeinte Ziele an der Realität scheitern.“

Verlässliche Finanzierung von Klima-, Natur- und Umweltschutz

Mecklenburg-Vorpommern fordert daher, dass im Mehrjährigen Finanzrahmen der EU (MFR) für die Zeit nach 2027 eine nachhaltige Finanzierung von Maßnahmen des Klima-, Umwelt- und Naturschutzes gesichert wird und bisher erreichte Umweltstandards in allen Sektoren erhalten bleiben. „Wenn wir dem Klimawandel wirksam begegnen wollen, braucht es einen langen Atem und wir müssen vor allem endlich aufhören, in Förderperioden zu denken. Stattdessen benötigen wir verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen, die eine langfristige Planung und Umsetzung von Klima- Natur- und Umweltschutzmaßnahmen ermöglichen und eine langfristig gesicherte Finanzierung. Jeder Euro, den wir jetzt im Kampf gegen den Klimawandel und den Verlust der Biodiversität investieren, wird sich für die kommenden Generationen doppelt und dreifach bezahlt machen. Das muss unser gemeinsamer Antrieb sein“, betonte Minister Dr. Backhaus.

Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung

Ein weiteres zentrales Thema ist die nationale Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung, die verbindliche Ziele zur Wiederherstellung von Ökosystemen vorgibt. Mecklenburg-Vorpommern fordert eine zügige, aber praktikable Umsetzung, die regionale Unterschiede berücksichtigt und die Länder frühzeitig einbindet. Erklärtes Ziel muss es sein, auf nationaler Ebene zu einer weitgehend konsistenten Durchführung der EU-Wiederherstellungsverordnung zu gelangen. Dazu müssen die Belange aller betroffenen Bereiche wie des Klimaschutzes, des Gewässer-, Hochwasser- und Küstenschutzes, der land- und forstwirtschaftlichen Produktion sowie der Fischerei und Aquakultur einbezogen und zudem die Bürokratielasten für Verwaltung und Betroffene sowie zusätzliche Belastungen der Flächeneigentümer und -bewirtschaftenden möglichst gering gehalten werden. Backhaus: „Wir brauchen keine Bürokratiemaschinerie, sondern Lösungen, die vor Ort funktionieren. Die Menschen in den Regionen müssen mitgenommen werden, sonst verlieren wir Akzeptanz.“

Wolfsmanagement – rechtssicher und praxistauglich gestalten

Ein dritter Schwerpunkt Mecklenburg-Vorpommerns ist der Umgang mit dem Wolf. Das Land fordert vom Bund endlich klare, praxistaugliche und rechtssichere Regelungen für das Wolfsmanagement und die Entnahme von Problemwölfen. „Die Weidetierhalterinnen und -halter brauchen endlich Verlässlichkeit. Wir haben den Wolf in Mecklenburg-Vorpommern ins Jagdrecht aufgenommen – nun muss der Bund liefern und den rechtlichen Rahmen schaffen, damit auffällige Tiere rechtssicher entnommen werden können“, betonte der Minister.

Gleichzeitig verweist er auf die aktuelle Bestandssituation. Danach zählt Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam mit Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen zu den Ländern mit den höchsten Wolfsdichten in Deutschland. Aktuell ist in MV rund die Hälfte der Landesfläche durch 34 Territorien mit sesshaften Wölfen belegt – darunter 28 Rudel, 5 Paare und 1 Einzeltier. Die Bestandsdichte steigt seit Jahren stetig, das belastet allem die Weidetierhaltung erheblich.

Das Gebiet Mecklenburg-Vorpommerns liegt vollständig in der kontinentalen biogeografischen Region. Für diese Region hat der Bund am 13. Oktober 2025 den „günstigen Erhaltungszustand“ des Wolfes an die EU-Kommission gemeldet – eine Entwicklung, die aus Sicht MVs auch Konsequenzen für ein aktives Bestandsmanagement haben muss.
Backhaus: „Wenn der Erhaltungszustand als günstig gilt, müssen auch rechtssichere Entnahmen möglich sein. Alles andere wäre inkonsequent.“

Düngeverordnung – Bund in der Pflicht

Mit Blick auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 24.10.2025 rückte auch die Düngeverordnung erneut in den Fokus der Konferenz. In besagtem Urteil wird die Bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung (AVDüV) für unwirksam erklärt, weil die Ermächtigungsgrundlage im Bundesrecht (§ 13 a Abs. 1 DüV) nicht hinreichend bestimmt sei. „Selbstverständlich müssen wir zunächst noch die Begründung des Urteils abwarten, aber schon jetzt steht fest, dass eine Anpassung der Düngeverordnung unumgänglich ist. Wir werden uns auf der Konferenz zu möglichen Schritten austauschen. Das Zepter des Handelns liegt allerdings beim Bundeslandwirtschaftsministerium. Ich habe mich daher bereits in einem Brief an das BMLEH gewandt und ein schnelles Handeln in der Sache angemahnt. Bis zum Beginn der Vegetationsperiode im Februar 2026 müssen wir zu einer rechtsicheren Lösung gefunden haben, da dann erste Düngemaßnahmen anlaufen.“

Moorklimaschutz: MV und NABU stärken Zusammenarbeit

Schwerin – Heute unterzeichnen Mecklenburg-Vorpommerns Umwelt- und Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus und der Präsident des NABU (Naturschutzbund Deutschland), Jörg-Andreas Krüger, am Rande der Landtagssitzungen im Schweriner Schloss eine Kooperationsvereinbarung zum gemeinsamen Moorklimaschutz.

Ziel der Partnerschaft ist es, die Treibhausgasemissionen aus entwässerten Mooren deutlich zu reduzieren, insbesondere durch Wiedervernässung und nachhaltige Bewirtschaftung von Moorböden in der Landwirtschaft. Dies schützt auch die Biodiversität, denn viele Tier- und Pflanzenarten des Feuchtgrünlandes sind in Deutschland gefährdet.

Minister Dr. Till Backhaus sagt: „Klimaschutz gelingt nur gemeinsam – und dafür brauchen wir starke Partnerschaften. Mit dem NABU haben wir seit Jahren einen verlässlichen Partner an unserer Seite, der Moorschutz nicht nur als Naturschutzaufgabe, sondern auch als Chance für die Landwirtschaft versteht. Entwässerte Moore sind die größte Einzelquelle von Treibhausgasen in Mecklenburg-Vorpommern.

Etwa 30 Prozent der landesweiten Treibhausgasemissionen stammen aus trockengelegten Mooren. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat sich daher in der 2025 veröffentlichen Strategie zum Schutz und zur Nutzung der Moore vorgenommen, die Voraussetzungen für flurgleiche Wasserstände bis 2045 zu schaffen. Hierfür muss das Wasser in der Landschaft zurückgehalten werden. Das Programm NABU Klima+ ist hierfür ein wichtiges Einstiegsinstrument. Es zeigt, wie Klimaschutz, landwirtschaftliche Nutzung und regionale Wertschöpfung zusammengehen können.“

Jörg-Andreas Krüger, Präsident des NABU, betont: „Mit unserer Kooperation schaffen wir attraktive Anreize für landwirtschaftliche Betriebe, eine der effektivsten Maßnahmen für den natürlichen Klimaschutz großflächig umzusetzen. Wir wollen Landwirt*innen ermöglichen, die Transformation hin zu einer moorschonenden Landnutzung gut zu bewältigen.“

Die Vereinbarung sieht vor, bestehende Förderprogramme wie das Agrarumwelt- und Klimaschutzprogramm (AUKM) und das NABU-Programm Klima+ enger zu verzahnen. Dadurch sollen Synergien genutzt und die Umstellung auf moorschonende Bewirtschaftungsformen erleichtert werden. Ein besonderer Fokus liegt auf der Entwicklung langfristiger Finanzierungsmodelle für Landwirte für die moorschonende Landnutzung, etwa durch Entschädigungszahlungen oder die CO2-Zertifizierung der durch die Wiedervernässung erfolgten Emissionsminderungen.

Die Kooperation ist zunächst auf ein Jahr angelegt. Beide Partner streben eine dauerhafte Wiedervernässung der Moorböden an und wollen die Programme gemeinsam bewerben, um die Klimaschutzziele zu erreichen.

Mecklenburg-Vorpommern verfügt mit knapp 300.000 Hektar Moorfläche, das rund 13 Prozent der Landesfläche entspricht, über eine bundesweit herausragende Ausgangslage für Klimaschutz und Biodiversität. Das Land engagiert sich daher seit Jahrzehnten im Moorschutz und hat zahlreiche bundesweite Impulse gesetzt – darunter die Entwicklung der MoorFutures, weltweit das erste Kohlenstoffzertifikat auf Basis von Moorwiedervernässung.

Die enge Kooperation mit der Universität Greifswald und dem Greifswald Moor Centrum führte zudem zur Etablierung des Konzepts „Paludikultur“ – und damit zur Entwicklung praktischer und klimafreundlicher Nutzungsmethoden für nasse Moore. Aktuell wird mit der Einrichtung eines Instituts zur Ausbildung von Moorspezialistinnen ein weiterer Meilenstein gesetzt. Seit 2022 stehen auch EFRE-Mittel in Höhe von 18 Millionen Euro für Moorschutzprojekte zur Verfügung.

Mit mehr als 960.000 Mitgliedern und Fördernden ist der 1899 gegründete NABU der älteste und mitgliederstärkste Umweltverband Deutschlands. Der NABU engagiert sich für den Erhalt der Lebensraum- und Artenvielfalt, den Klimaschutz sowie die Nachhaltigkeit der Land-, Wald- und Wasserwirtschaft. Der NABU begeistert für die Natur und fördert naturkundliche Kenntnisse für ein aktives Naturerleben.

BGE legt neue Arbeitsstände zu Endlager-Teilgebieten in MV vor

Schwerin – Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) hat am 3. November 2025 erneut Zwischenstände zur Bewertung der sogenannten rvSU-Ausschlussgebiete veröffentlicht. Dabei handelt es sich um Regionen, die im Rahmen der Standortsuche für ein mögliches Endlager für hochradioaktive Abfälle anhand geowissenschaftlicher Kriterien überprüft werden. Ziel dieser sogenannten „repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen“ (rvSU) ist es, Gebiete zu identifizieren, die für ein Endlager ungeeignet, wenig geeignet oder potenziell geeignet sind. Die nun veröffentlichten Arbeitsstände geben den aktuellen Stand dieser Bewertungen wieder.

Mecklenburg-Vorpommerns Klimaschutz- und Umweltminister Dr. Till Backhaus erklärte dazu: „Die heute veröffentlichten Ergebnisse bestätigen weitgehend die Bewertungen, die der Geologische Dienst Mecklenburg-Vorpommern bereits in seiner Stellungnahme vorgenommen hat. Das zeigt, dass unsere geowissenschaftliche Arbeit fundiert war und im Verfahren auf Bundesebene Gehör findet.“

Von den insgesamt sechs Teilgebieten in Mecklenburg-Vorpommern wurden diesmal die Gebiete 005 (Tonstein, Dogger) und 007 (Tonstein, Unterkreide) bewertet. Beide erhielten Einstufungen in die Kategorien C und D, also „wenig geeignet“ bis „ungeeignet“. Das in Rügen befindlicheTeilgebiet 078_08 (Salz, Zechstein) war bereits im Jahr 2024 als ungeeignet bewertet worden.

Backhaus betonte: „Das sind wichtige Zwischenergebnisse, aber keine abschließenden Bewertungen. Wir werden das weitere Verfahren konstruktiv begleiten und darauf achten, dass die geologischen Besonderheiten unseres Landes weiterhin sachgerecht berücksichtigt werden.“

Noch nicht bewertet wurden die Gebiete 004 (Ton, Tertiär), 006 (Ton, Lias) und 022 (Salzstock Werle). Ihre Bearbeitung ist bis Ende 2026 zu erwarten. Ende 2027 sollen die Vorschläge für mögliche Standortregionen durch die BGE vorgelegt werden.

„Mir ist wichtig, dass dieses Verfahren weiterhin transparent und wissenschaftsbasiert geführt wird. Sicherheit und Nachvollziehbarkeit müssen dabei oberste Priorität haben, damit wir eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung haben“, so Backhaus abschließend.

Backhaus: „Wasser ist unser wichtigstes Lebensmittel“

Plau am See – Anlässlich der heute stattfindenden Fachtagung Wasser und Abwasser in Mecklenburg-Vorpommern der BDEW/DVGW-Landesgruppe Nord im Parkhotel Klüschenberg in Plau am See, betonte Mecklenburg-Vorpommerns Klimaschutz- und Umweltminister Dr. Till Backhaus – der nicht persönlich vor Ort sei konnte – die zentrale Bedeutung einer sicheren Wasserver- und Abwasserentsorgung für das Funktionieren der Gesellschaft, mahnte einen verantwortungsvollen Umgang mit den Wasserressourcen an und betonte die Notwendigkeit von Kooperationen, vorausschauender Planung und moderner Gesetzgebung, um die Wasserwirtschaft zukunftssicher aufzustellen.

 „Wir alle tragen Verantwortung für eine der sensibelsten Infrastrukturen unseres Landes – die sichere Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser und die verlässliche Behandlung des Abwassers. Diese Arbeit geschieht oft im Verborgenen, doch sie ist elementar für das Funktionieren unserer Gesellschaft“, so Backhaus.

Er betonte, dass Mecklenburg-Vorpommern grundsätzlich über ein gutes und stabiles Wasserdargebot verfüge. Täglich würden rund 270.000 bis 310.000 Kubikmeter Rohwasser entnommen, davon mehr als 85 Prozent aus Grundwasser. „Das klingt nach einem beruhigend großen Spielraum – aber wir dürfen uns nicht in falscher Sicherheit wiegen. Trockenperioden nehmen zu, die Grundwasserneubildung stagniert mancherorts. Deshalb müssen wir mit diesem Schatz sehr sorgsam umgehen“, sagte der Minister.

Mit der im Juli verabschiedeten Trinkwasserversorgungskonzeption 2040 habe die Landesregierung eine strategische Grundlage geschaffen, um Versorgungssicherheit, Qualität und Klimaanpassung langfristig zu gewährleisten. Zudem sei im Sommer die Landeswasserstrategie beschlossen worden, die konkrete Maßnahmen für nachhaltige Wassernutzung und besseren Schutz der Ressourcen vorsehe.

Ein Schwerpunkt liege auf Kooperationen zwischen Landwirtschaft und Wasserwirtschaft: „Erfolgreicher Gewässerschutz entsteht nicht allein durch Auflagen, sondern durch Partnerschaften. Mit der Landeskooperation zum vorsorgenden Trinkwasserschutz setzen wir auf Zusammenarbeit statt Konfrontation“, erklärte Backhaus.

Er kündigte außerdem an, dass die Novelle des Landeswassergesetzes Anfang kommenden Jahres im Landtag beschlossen werden solle. Die Erhöhung des Wasserentnahmeentgelt soll aber nicht von heute auf morgen, sondern frühestens ab 01.01.2027 erfolgen. „Wer Wasser nutzt, beteiligt sich an seinem Schutz. Für eine vierköpfige Familie bedeutet das künftig rund 15 Euro mehr pro Jahr – ein Cent pro Kopf und Tag ist nicht zu viel für das wertvollste Lebensmittel überhaupt.“

Mit Blick auf die neue Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) unterstrich der Minister die großen Investitions- und Innovationsanforderungen, insbesondere bei der Einführung der vierten Reinigungsstufe. „Wir müssen technische Machbarkeit, Umweltziele und Wirtschaftlichkeit in Einklang bringen – und gleichzeitig die Leistungsfähigkeit der Abwasserbetriebe sichern“, sagte Backhaus.

Abschließend appellierte der Minister an die Verantwortlichen in der Branche, die anstehenden Herausforderungen gemeinsam zu gestalten: „Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern eine leistungsfähige, engagierte Wasserwirtschaft, die Großes geleistet hat. Mit Fachverstand, Pragmatismus und Entschlossenheit werden wir auch die kommenden Aufgaben meistern.“

Vogelgrippe: Nationalparkamt schließt Sundische Wiese für Besucher

Zingst – Seit dem Wochenende zeigt sich auch im Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft ein ansteigendes Seuchengeschehen aufgrund des aktuellen Geflügelpest­geschehens. Bei den Wildvögeln sind derzeit besonders Kraniche betroffen.

„Bereits am Sonnabend wurden von Rangern des Nationalparks offensichtlich erkrankte, aber noch keine verendeten Kraniche gesichtet“, teilt Umweltschutzminister Dr. Till Backhaus mit.

„Unterstützt durch die Freiwillige Feuerwehr Zingst, wurden am Sonntag schwer zugängliche Gebiete mit Drohnen beflogen, um ein vollständiges Lagebild zu erhalten. Auf der Gesamtfläche der Sundischen Wiese konnten 50 – 100 Tiere festgestellt werden, die offensichtlich Krankheitserscheinungen hatten, erste tote Tiere wurden ebenfalls entdeckt.

Die Sundische Wiese wurde unmittelbar für Besucher gesperrt, um ein Verschleppen des Virus und eine Beunruhigung der Vögel zu vermeiden. Eine Seuchenschutzmatte wird installiert. Hinweisschilder weisen auf die Beschränkungen hin. Derzeit liegt die Zahl der verendeten Tiere unter 100. Die Kadaver werden aktuell geborgen. Alle Maßnahmen werden eng mit dem Landkreis und der zuständigen Veterinärbehörde abgestimmt.

Nach derzeitigem Stand befinden sich noch ca. 2.500 bis 3.000 Tiere im Gebiet. Die starken Südwestwinde hatten den Vogelzug verzögert“ so Backhaus.

Ausbruch der Vogelgrippe

Ämter Mecklenburgische Kleinseenplatte und Röbel-Müritz betroffen 

Rechlin – In einem Geflügelbestand in der Gemeinde Rechlin wurde das hochpathogene aviäre Influenza-A Virus, Subtyp H5N1 durch virologische Untersuchung nachgewiesen. Damit wurde am 16.10.2025 der Ausbruch der Geflügelpest im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte amtlich festgestellt. Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus zeigt sich besorgt:

„Das Krankheitsgeschehen erfolgt zu einem sehr frühen Zeitpunkt des Vogelzuges und zeigt, dass die Vogelgrippe längst endemisch ist. Zwar schwankt die Zahl der Ausbrüche in Hausgeflügelhaltungen saisonal, doch ist das Virus mittlerweile ständig und überall aktiv. Dafür spricht, dass wir Ausbrüche auch in anderen Teilen Deutschlands zur Kenntnis nehmen müssen. Jeder professionelle Geflügelhalter weiß nun eigentlich, was zu tun ist. Dennoch rate ich, zu überlegen, ob es vielleicht sinnvoll ist, Tiere, die für das Weihnachtsgeschäft vorgesehen waren, vorsorglich zu schlachten und so den wirtschaftlichen Schaden möglichst gering zu halten.“

Auf Grundlage der Feststellung wurden durch den Landkreis alle notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Tierseuche nach den europa- und bundesrechtlichen Vorschriften festgesetzt.

Die Maßnahmen bestehen unter anderem in der Einrichtung einer Schutzzone von 3 Kilometern und einer Überwachungszone von 10 Kilometern um den Ausbruchsbetrieb. Diese Maßnahme wurde umgehend vom Veterinäramt des LK MSE umgesetzt.

In der Schutzzone befinden sich 48 Tierhalter mit ca. 600 Stück Geflügel, dabei handelt es sich ausschließlich um Privathaltungen. Die dort gehaltenen Tiere müssen nun aufgestallt werden, darüber hinaus müssen strenge Hygieneauflagen umgesetzt werden.

In der Überwachungszone befinden sich insgesamt 450 Halter mit 400.000 Stück Geflügel, darunter sind 12 Anlagen mit je über 5.000 Stück Geflügel, deren Tierhalter nun aufgefordert sind, ihre Tiere, sofern nicht schon geschehen, beim Veterinäramt anzumelden und genau zu beobachten. Sollten die Tiere verenden oder Symptome wie verminderte Legeleistung, Durchfall oder Atemnot zeigen muss umgehend das Veterinäramt informiert werden.

Geflügel, Fleisch und Eier dürfen nicht in sowie aus den Restriktionsgebieten verbracht werden. Auf der Internetseite des Landkreises (www.lk-seenplatte.de) ist die entsprechende Allgemeinverfügung unter dem Reiter „Tierseuchen“ bekannt gemacht worden. Dort finden Sie ebenfalls eine Karte, auf der Schutz- und Überwachungszone eingetragen sind.

Neben den Sperrmaßnahmen werden auch epidemiologische Ermittlungen durchgeführt, um die Ursache sowie weitere Kontaktbetriebe festzustellen. Es wurde zudem ein Aufstallungsgebot für alle Geflügelhaltungen im Landkreis mit 5000 und mehr Tieren ausgesprochen. Dieses soll helfen, das Eintragsrisiko des Geflügelpestvirus in die Anlagen zu minimieren, denn in den letzten Tagen kam es vermehrt zu Wildvogelansammlungen, insbesondere von Kranichen.

Auch die Kleinsthalter im gesamten Kreisgebiet sind aufgefordert Ihre Tiere von Wildvögeln fern zu halten, die Tiere im Stall zu füttern und zu tränken, sowie eventuell vorhandene Teiche auszuzäunen.

Alle weiteren Biosicherheitsmaßnahmen sind dabei selbstverständlich nicht zu vernachlässigen.