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Kategorie: Natur und Umwelt

Wiedervernässung in Mecklenburg-Vorpommern

Backhaus: „Palu-Richtlinie des Bundes ist Rückenwind für MV als Moorland Nr. 1“

Schwerin – Der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommerns, Dr. Till Backhaus, begrüßt die heute vom Bundesumweltministerium vorgestellte Palu-Förderrichtlinie zur Wiedervernässung und nachhaltigen Nutzung von Moorböden.

„Die neue Palu-Richtlinie setzt ein starkes Signal für den Klimaschutz und eröffnet gleichzeitig neue wirtschaftliche Perspektiven für unsere Landwirtschaft. Für Mecklenburg-Vorpommern ist sie von herausragender Bedeutung“, erklärte Backhaus.

Mit rund 300.000 Hektar Moorfläche gehört Mecklenburg-Vorpommern zu den moorreichsten Bundesländern Deutschlands. Das entspricht etwa 12 bis 13 Prozent der Landesfläche. Gleichzeitig sind entwässerte Moore die größte Einzelquelle von Treibhausgasemissionen im Land und verursachen jährlich rund 6 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente.

„Wer Klimaschutz ernst meint, muss bei den Mooren anfangen. Genau hier liegt einer der größten Hebel für Mecklenburg-Vorpommern“, so Backhaus.

Mecklenburg-Vorpommern verfügt bereits über umfangreiche praktische Erfahrungen im Moorschutz: Auf rund 35.000 Hektar Moorfläche wurden bereits Maßnahmen zur Wiedervernässung umgesetzt. Aktuell sind mehr als 20 Paludikultur- und Wiedervernässungsprojekte in Planung oder Umsetzung, darunter großflächige Demonstrationsvorhaben auf Niedermoorstandorten. Mit dem Paludi-MV-Pilotvorhaben werden großflächig neue Bewirtschaftungsformen auf nassen Mooren erprobt – wissenschaftlich begleitet durch die Universität Greifswald. Mit der MoorAgentur MV wurde zudem eine bundesweit einzigartige Beratungs- und Vernetzungsstelle aufgebaut, die Landwirte, Verbände und Verwaltung bei der Umsetzung unterstützt.

Backhaus: „Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern nicht nur Konzepte entwickelt, sondern konkrete Projekte in die Fläche gebracht. Diese reichen vom Peenetal über die Trebelregion bis hin zu modernen Paludikultur-Versuchen.“

Ein zentraler Ansatz ist die sogenannte Paludikultur, die landwirtschaftliche Nutzung nasser Moorstandorte, etwa mit Schilf, Rohrkolben oder Rohrglanzgras.

„Paludikultur verbindet Klimaschutz mit Wertschöpfung. Sie bietet die Chance, Moorböden zu erhalten und gleichzeitig neue Einkommensquellen zu erschließen – etwa für Baustoffe, Substrate oder Bioenergie“, so Backhaus.

Der Minister betont, dass es nun auf eine zügige Umsetzung der neuen Richtlinie ankommt: „Die Betriebe brauchen Planungssicherheit, langfristige Finanzierung und praxistaugliche Förderbedingungen. Die Transformation der Moorstandorte ist eine Generationenaufgabe – sie gelingt nur gemeinsam mit der Landwirtschaft.“

Abschließend erklärte Backhaus: „Die Palu-Richtlinie kann eine echte Trendwende einleiten. Mecklenburg-Vorpommern hat das Know-how, die Flächen und die Erfahrung, um bundesweit eine Leitregion für Moorschutz und Paludikultur zu sein.“

Gestrandeter Buckelwal: Land ermöglicht Versuch einer Lebendbergung

Insel Poel – Das Land Mecklenburg-Vorpommern erhebt keine Einwände gegen einen Versuch der Lebendbergung des vor der Insel Poel gestrandeten Buckelwals. Grundlage ist, dass heute Vormittag ein vollständig prüffähiges Konzept vorgelegt wurde, das umgehend fachlich und rechtlich geprüft wurde.

Umweltminister Dr. Till Backhaus erklärte: „Wir haben entschieden, dass eine Lebendbergung des Wals stattfinden darf. Damit eröffnen wir erstmals die Möglichkeit, das Tier zurück in sein natürliches Umfeld zu bringen.“

Der Wal hält sich seit Anfang März in der Ostsee auf und ist in Mecklenburg-Vorpommern bereits viermal in flachen Küstenbereichen gestrandet. Seit rund zwei Wochen liegt das Tier in der Kirchsee vor der Insel Poel in einem schwer zugänglichen Flachwasserbereich. Der Wal zeigt weiterhin Lebenszeichen, ist jedoch stark geschwächt.

Grundlage der bisherigen Entscheidungen war ein wissenschaftliches Gutachten des Deutschen Meeresmuseums und des Instituts für terrestrische und aquatische Wildtierforschung (ITAW). Dieses kommt zu dem Ergebnis, dass die Überlebensaussichten sehr gering sind und Eingriffe grundsätzlich mit erheblichen Risiken für das Tier verbunden sein können.

„Das Gutachten bleibt maßgeblich und beschreibt die sehr kritische Lage des Tieres. Unsere bisherige Bewertung war vor diesem Hintergrund richtig“, so Backhaus. „Die jetzige Entscheidung ist keine Abkehr davon, sondern eine verantwortungsvolle Neubewertung auf Basis neuer fachlicher Möglichkeiten.“

Das nun vorliegende Konzept setzt auf einen minimalinvasiven Ansatz. Es wurde insbesondere unter Berücksichtigung des Bundesnatur­schutzgesetzes (§§ 44, 45) sowie des Tierschutzrechts geprüft.

„Entscheidend ist, dass dieses Konzept dem Grundsatz des mildesten geeigneten Mittels entspricht. Es gibt keine Alternative mit geringerer Eingriffsintensität“, betonte der Minister.

Vorgesehen ist, den Wal vorsichtig vorne an den Flippern freizuspülen und mithilfe pneumatischer Hebekissen anzuheben. Durch eine gleichmäßige Lastenverteilung sowie die Unterführung einer Plane unter den Körper soll die Belastung für das Tier minimiert werden. Für den Transport ist der Einsatz eines Pontonsystems vorgesehen. Die Maßnahme wird durchgehend veterinärmedizinisch begleitet.

„Die Prognose bleibt kritisch. Aber eine Überlebenschance kann nicht vollständig ausgeschlossen werden. Vor diesem Hintergrund ist es vertretbar, diesen Versuch zu ermöglichen und ich bedanke mich dafür bei der Initiative“, so Backhaus.

Die Durchführung der Maßnahme liegt bei der Privatinitiative und den beteiligten Fachleuten. Das Land duldet das Vorhaben und begleitet die weiteren Schritte.

Der Minister unterstrich, dass die Situation außergewöhnlich sei: „Eine mehrfache Lebendstrandung eines Buckelwals über einen so langen Zeitraum ist weltweit beispiellos. Umso wichtiger ist es, jede ernstzunehmende Option sorgfältig zu prüfen.“

Backhaus betonte zudem seinen persönlichen Einsatz: „Ich habe mich seit Beginn rund um die Uhr mit der Lage befasst, war fast täglich vor Ort und habe alle Vorschläge zur Rettung des Wals ernsthaft prüfen lassen.“

Abschließend appellierte der Minister an die Öffentlichkeit: „Die große Anteilnahme zeigt, wie sehr das Schicksal des Tieres die Menschen bewegt. Gleichzeitig bitte ich darum, die Arbeit der Einsatzkräfte zu respektieren und die bestehenden Schutzmaßnahmen einzuhalten.“

Lage des gestrandeten Wals vor Poel unverändert

Insel Poel – Der am 31. März in der Kirchsee vor Poel gestrandete Wal lebt, doch es gehe ihm zusehend schlechter, erklärt Umweltminister Dr. Till Backhaus.

„Wir hatten bereits am Freitag festgestellt, dass sich die Atmung des Tieres verändert hat. Inzwischen gehen unsere wissenschaftlichen Berater davon aus, dass sich Wasser in der Lunge des Wals sammelt. Dies wäre dann ein Hinweis, dass seine Organe schwer geschädigt sind. Dies mitansehen zu müssen, fällt allen Beteiligten schwer. Auch unseren mitarbeitenden, die seit Tagen die tägliche Bewachung und Beobachtung des Wals sicherstellen. Sie werden aber Ihre Aufgabe weiter erfüllen. Dafür bin ich sehr dankbar“, so Backhaus, der ergänzt:

„Im Internet verbreiten sich inzwischen wüste Verschwörungstheorien und Falschdarstellungen. In der ohnehin schon aufgeheizten Lage ist solche Stimmungsmache wenig hilfreich. Wir haben daher eine Liste von juristischen Falschbehauptungen erarbeitet und die Aussagen richtiggestellt. Vielleicht hilft das, damit die Menschen nicht aufgrund von „Fakenews“ Strafanzeigen stellen, die keine Aussicht auf Erfolg haben und nur die Behörden behindern.

So ist es zum Beispiel nicht richtig, dass das Land verpflichtet sei, alles zu tun, um den Wal zu retten. Eine solche Pflicht besteht jedoch nicht. Art. 20a Grundgesetz verpflichtet den Staat zwar zum Schutz der Tiere, ist aber eine Staatszielbestimmung und begründet keine konkrete Handlungspflicht im Einzelfall. Auch aus Tierschutz- und Artenschutzrecht gibt es keine Handlungspflicht bei Wildtieren in der Wildnis.

Auch der Vorwurf, wenn nichts unternommen werden, sei das ein Verstoß gegen den Tierschutz, ist nicht richtig. Richtig ist: Nach § 1 Tierschutzgesetz gilt: Es ist verboten, einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen. Das bedeutet: Ein Eingreifen ist nur zulässig, wenn es dem Tier tatsächlich hilft. Maßnahmen ohne Erfolgsaussicht, die zusätzliches Leid verursachen, wären rechtswidrig“, so Backhaus, der einräumt:

„Paragraphen mögen kalt klingen. Aber sie sind die Richtschnur, an die sich Verwaltung und Politik halten müssen. So funktioniert unser Rechtsstaat. Und dafür, dass wir in einem Rechtsstaat leben können, bin ich dankbar. Es geht nicht darum, Verantwortung zurückzuweisen. Alle, die sich mit dem Schicksal dieses gestrandeten Wales beschäftigen, fühlen sich verantwortlich. Die Verantwortung besteht darin, dem Tier kein Leid zuzufügen und ihm den letzten Gang so einfach wie möglich zu machen.“

Backhaus warnt vor Asiatischer Hornisse

Imker und Imkerinnen sollen wachsam sein

Schwerin – Aus aktuellem Anlass appelliert Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus nochmals an die Imkerinnen und Imker in Mecklenburg-Vorpommern, besonders aufmerksam auf mögliche Nester der Asiatischen Hornisse (Vespa velutina) zu achten.

„Auch wenn die Art in Mecklenburg-Vorpommern bislang noch nicht nachgewiesen wurde, müssen wir vorbereitet sein. Solange die Bäume noch nicht belaubt sind, sind mögliche Nester leichter sichtbar. Daher ist erhöhte Aufmerksamkeit sinnvoll, solange Blätter fehlen und die Tiere besser zu beobachten sind“, betonte Backhaus.

„Ich rufe alle Imkerinnen und Imker sowie Bürgerinnen und Bürger auf, mögliche Sichtungen oder Nester umgehend dem Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) zu melden. Nur durch schnelles Handeln können wir einer dauerhaften Etablierung dieser invasiven Art entgegenwirken.“

Die Asiatische Hornisse gilt als erhebliche Gefahr für heimische Insekten und kann vor allem Bienenvölker massiv beeinträchtigen. In anderen Bundesländern wurde sie bereits mehrfach nachgewiesen. Das Landwirtschaftsministerium hat daher in Zusammenarbeit mit dem LUNG und dem Landesimkerverband Informationsmaterialien und Merkblätter zur Früherkennung und Bekämpfung herausgegeben.

Über das „Meldeportal Arten“ auf der Internetseite des LUNG können Beobachtungen der Asiatischen Hornisse (sowie auch Beobachtungen weiterer Arten) punktgenau gemeldet werden, siehe nachfolgende Links:

https://www.lung.mv-regierung.de/fachinformationen/natur-und-landschaft/artendatenbank/meldeportal-arten

https://cloud.multibasecs.de/CloudPages/174/AddBeobachtung.aspx?ID_Art=1051572

Walschutzorganisation unterstützt Vorgehen des Landes

Umgang mit gestrandetem Wal

Schwerin – Gestern hat Umwelt Minister Dr. Till Backhaus auf Grundlage eines wissenschaftlichen Gutachtens die Entscheidung getroffen, den vor Poel gestrandeten Wal in Ruhe sterben zu lassen. Er stützt die Entscheidung auch auf ein Schreiben der Internatio­nalen Walfangkommission (IWC), die sich seit den 1980er Jahren um den Schutz von Delfin- und Tümmlerbeständen sowie von Großwalen kümmert.

„Die Entscheidung, keine Rettungsversuche zu unternehmen, weil sie dem Tier mehr schaden als nützen würden, ist mir so schwergefallen, wie wohl keine andere in meinem bisherigen politischen Leben. Doch kein ernst zu nehmender Experte auf der Welt hat ein anderes Vorgehen empfohlen. Auch die IWC hat sich mit einem Schreiben an unser Haus gewandt und erklärt, dass der Fall als einzigartig in der Welt gilt. Noch nie ist beobachtet worden, dass ein Wal innerhalb weniger Tage mehrfach an einer Küste strandet und weiterlebt. Dies geschieht hier bei uns auch noch 24 Stunden pro Tag unter Kamerabeobachtung vor den Augen der Öffentlichkeit.

Die Experten der Walschutzorganisation haben erklärt, dass eine Lebendbergung des Tieres keine Option darstellt, da ihm aufgrund des Hautzustandes beim Anlegen von Bergungsgeschirr die Haut großflächig vom Leib gerissen würde. Dies ist mit dem Tierschutz nicht zu vereinbaren. Auch eine Euthanasierung kommt für die IWC nicht in Betracht, da sie aufgrund der Lage des Wales im seichten Wasser mit einer großen Gefahr für beteiligte Personen einherginge.

Erprobte Verfahren, die gewährleisten, dass dem Tier nicht weitere schwere Leiden zugefügt würden, gibt es demnach nicht. Die IWC würdigt die derzeit durchgeführten palliativen Maßnahmen, die wir am Wal durchführen und sieht sie als einzig verantwortungsvolle, humane und pragmatische Reaktion auf die Situation. Diese Situation macht alle Beteiligten sehr traurig“, so der Minister, der ergänzt:

„Wir wissen, dass viele Manschen Anteil nehmen am Schicksal des Wals. Das kann ich gut verstehen und ich bin dankbar für die tausenden Hinweise, die per Mail oder Telefon von Seiten der Bürgerinnen und Bürger an uns herangetragen werden. Wir werten die Hinweise aus und werden die Schreiben auch beantworten.

Ich bitte aber um Verständnis, dass Antworten nicht umgehend erfolgen können, da die schiere Anzahl unsere personellen Ressourcen übersteigt. Natürlich gibt es auch Kritik an unserem Vorgehen. Auch dafür habe ich Verständnis. Ich nehme aber zur Kenntnis, dass das Verwaltungsgericht in Schwerin bereits drei Eilverfahren, die durch Bürgerinnen und Bürger gegen uns angestrengt wurden, abgewiesen hat.

Um den Wal vor unerlaubten Zugriffen oder Waltourismus zu schützen, werden die Walwachen und der Sperrbezirk um das Tier aufrechterhalten. Auch die Benetzung des Tieres, um es zu kühlen, wird fortgesetzt. Das ist eine enorme personelle Belastung für die Wasserschutzpolizei, die freiwillige Feuerwehr und die Mitarbeitenden unseres Hauses. Für die Leistung bin ich ungeheuer dankbar und würde mir wünschen, dass die Menschen, die sich hier einsetzen durch Internetkommentare gewürdigt, statt geschmäht würden“, so der Minister abschließend.

Wal vor Insel Poel

Wissenschaftliches Gutachten schließt Lebendrettung aus

Insel Poel – Auf einer Pressekonferenz am heutigen Nachmittag in Kirchdorf auf der Insel Poel hat Umwelt- und Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus gemeinsam mit Dr. Stephanie Groß vom Institut für Terrestrische und Aquatische Wildtierforschung (ITAW) sowie Prof. Burkard Baschek vom Deutschen Meeresmuseum (DMM) die Ergebnisse aktueller wissenschaftlicher Untersuchungen zum Zustand des vor der Insel Poel gestrandeten Wals vorgestellt.

Es liegt jetzt auch ein umfassendes, fachlich abgestimmtes Gutachten vor. Die Untersuchungen, an denen unter anderem das Deutsche Meeresmuseum (DMM) sowie das Institut für Terrestrische und Aquatische Wildtierforschung (ITAW) beteiligt waren, zeigen ein klares Bild: Der Wal ist bereits schwer geschädigt. Es sind deutliche Hautablösungen zu sehen und es wird von erheblichen inneren Verletzungen ausgegangen, die vermutlich durch den mehrtägigen Druck des eigenen Körpergewichts auf die Organe entstanden sind. Zudem wurden Verletzungen festgestellt, die auf den Kontakt mit einer Schiffsschraube hindeuten, sowie ein Fischereinetz im Maulbereich.

Bereits bei einer früheren Strandung vor Niendorf hatten sich die Expertinnen und Experten gegen ein Ziehen oder Liften des Tieres entschieden, da die Haut zu diesem Zeitpunkt bereits stark geschädigt war. Diese Einschätzung hat sich nun bestätigt: Der Wal gilt als nicht transportfähig. Ein Bergungsversuch mit dem Ziel einer Lebendrettung würde mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu führen, dass das Tier währenddessen verstirbt.

Zur aktuellen Lage vor Ort erläuterten die Fachleute zudem die konkrete Position des Tieres: Der Wal ist derzeit etwa 30 Zentimeter im Untergrund eingesunken, während sein Rücken rund 40 Zentimeter aus dem Wasser herausragt. Der aktuelle Wasserstand beträgt etwa 1,40 Meter. Um sich eigenständig freischwimmen zu können, wären jedoch etwa zwei Meter Wassertiefe erforderlich. Eine selbstständige Befreiung ist unter diesen Bedingungen und in Anbetracht der Gesamtkonstitution des Tieres nicht zu erwarten.

Unklar ist derzeit, wann das Tier versterben wird. Anders als bei einer Strandung an Land, bei der die Wissenschaft von einer Überlebensdauer von etwa fünf Tagen ausgeht, wird der Wal aktuell noch teilweise vom Wasser getragen. Dadurch kann sich die Überlebenszeit verlängern, auch wenn sich sein Zustand weiter verschlechtert.

Auch die Frage einer möglichen Erlösung des Tieres wurde intensiv geprüft. Die bekannten und grundsätzlich anwendbaren Methoden – etwa der Einsatz einer Harpune, die Verabreichung von Giftstoffen oder eine Sprengung – kommen in der aktuellen Situation nicht in Betracht. Alle Optionen bergen ein erhebliches Restrisiko, dass sie nicht unmittelbar wirken und das Tier dadurch zusätzlichen, erheblichen Leiden ausgesetzt würde. Vor diesem Hintergrund wurde entschieden, auf solche Maßnahmen zu verzichten.

Die bisherigen Maßnahmen und Bewertungen werden zudem von internationalen Fachgremien gestützt. Auch die Internationale Walkommission (International Whaling Commission) hat das Vorgehen der beteiligten Expertinnen und Experten bestätigt.

„Das ist eine der schwersten Entscheidungen, die ich in meinen 28 Jahren als Minister treffen musste“, sagte Dr. Till Backhaus. „Aber Verantwortung bedeutet, auch solche Entscheidungen zu treffen – unabhängig davon, ob sie einem persönlich schwerfallen. Das Tier leidet – aber ein schwer geschädigtes Tier wieder ins Wasser zu bringen, ohne realistische Überlebenschance, ist nicht vertretbar.“

Das Ministerium steht hierzu im engen Austausch mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium sowie dem Bundesumweltministerium.

Wasserqualität am sterbenden Wal wird untersucht

Schwerin – Die Lage um den vor Poel gestrandeten Wal ist unverändert, erklärt Umweltminister Dr. Till Backhaus. Das Tier atme noch, aber es ginge ihm sehr schlecht, so der Minister.

„Das Tier liegt seit fast einer Woche an derselben Stelle. Nachdem gestern Wasserproben genommen wurden, um den Salzgehalt zu messen, soll nun die Wasserqualität untersucht werden. Es soll damit geprüft werden, ob von dem sterbenden Tier Gefahren für die Umwelt oder die öffentliche Gesundheit ausgeht. Ich werde mir am Nachmittag erneut vor Ort ein Bild der Lage machen.

Da uns in den letzten Tagen immer wieder Fragen erreichen, warum wir nicht früher über das Thema schweres Bergungsgerät nachgedacht hätten: Fakt ist, anders als bei der Strandung vor Niendorf, wurde in der Wismarbucht keine schweres Bergegerät benötigt. Der Wal hatte sich so positioniert, dass er sich nach Einschätzung der Fachleute nach einer Ruhephase und steigendem Wasserstand selbst würde befreien können. Mit unserer Prognose lagen wir richtig. Unsere Strategie war also zweimal erfolgreich. Erst als der Wal im Kirchsee gestrandet ist, hat sich die Lage extrem zugespitzt. Es war klar, dass er sich hier nicht selbst würde befreien können, selbst, wenn seine Kräfte dafür genügen würden. Seit dem Moment wird eine Bergung geplant, da der Tierkörper dort irgendwann entfernt werden muss.

Die Menschen fragen uns aber auch, warum wir das Bergegerät, dass zur Verfügung stehen könnte nicht nutzen, um den Wal sofort lebend zu retten. Ich sage dazu klar: Derzeit gibt es keinen Wissenschaftler oder Veterinär, der uns zu solch einem Vorgehen rät, da das Tier beim Versuch, es lebend zu retten, schweren Qualen ausgesetzt würde. Dass es solch einen Versuch überleben würde, ist nach Ansicht aller Experten, die wir dazu befragt haben, unwahrscheinlich.

Dennoch geben wir den Wal nicht auf – bis zum letzten Atemzug. Das habe ich versprochen und dazu stehe ich auch. Wir haben nichts unversucht gelassen, um dem Tier zu helfen und Unter­suchungen um und am Wal durchgeführt. Morgen erwarte ich eine aktuelle Expertise nach der Begutachtung aus biologischer und veterinärmedizinischer Sicht. Das Tierwohl und der Tierschutz haben für mich absoluten Vorrang.“

Wal im Kirchsee wird rund um die Uhr betreut

Insel Poel – Der vor der Insel Poel gestrandete Wal hat seine Liegeposition nicht verändert. Er werde durch die Wasserschutzpolizei und die Walwache an Land rund um die Uhr bewacht, erklärt Umweltminister Dr. Till Backhaus.

„Wir werden das Tier weiter begleiten – bis zum Schluss. Um ihm seine Situation angenehmer zu machen, wurde heute damit begonnen, den Rücken des Wals, der aus dem Wasser ragt, zu benetzen. Ich bin der Berufsfeuerwehr dankbar, dass sie diese Aufgabe übernimmt. Der Vorgang soll alle zwei bis drei Stunden wiederholt werden. Diese Maßnahme ist selbstverständlich mit Veterinären abgestimmt.

Ein Vermessungsboot hat bereits gestern behutsam das Terrain um den Wal sondiert, um damit die spätere Bergung des Tieres vorzubereiten. Auch eine Unterwasserdrohne ist gestern zum Einsatz gekommen. Damit haben wir nun erstmals Bilder von dem Tier, die seine Liegeposition und den Hautzustand darstellen. Die Aufnahmen werden nun tiermedizinisch ausgewertet.

Die Bergung des Walkörpers wird eine technische Herausforderung, da die Wassertiefe in der Bucht zwischen 90 und 110 cm sehr gering ist. Bedauerlicher Weise nehmen seit dem Zeitpunkt, als klar wurde, dass das Tier nicht zu retten sein wird, die Anfeindungen gegen Beteiligte an der Hilfsmaßnehme zu – bis hin zu Morddrohungen. Natürlich verstehe ich, dass die Situation für die Menschen sehr emotional ist.

Das Spektrum reicht von Trauer, Hilflosigkeit bis hin zu Wut. Auch ich bin traurig, dass wir dem majestätischen Tier nicht helfen können. Aber ich akzeptiere es nicht, dass Mitarbeitende auch im Privaten bedroht werden. Wenn strafrechtlich Relevante Aussagen getätigt werden, ob in sozialen Medien, per Zettel im Briefkasten oder per Email: Solches Verhalten werden wir zur Anzeige bringen.

Ich bin aber zuversichtlich, dass sich die Lage nun beruhigen wird, da auch der vielzitierte Robert Marc Lehman gestern seiner Community und auch mir gegenüber eingeräumt hat, dass es sinnlos wäre, zu versuchen, noch mögliche Reste eines Fischernetzes aus dem Maul des Wals zu entfernen. Solche Aktionen würden dem sterbenden Tier nur unnötig weiteres Leid bescheren. Wir müssen das Tier in Würde gehen lassen. So schwer uns das auch fällt – gerade an Tagen wie diesen.“