Internationalen Wochen gegen Rassismus

Viele Angebote auch in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – Am Montag beginnen die diesjährigen Internationalen Wochen gegen Rassismus (IWgR). Sie stehen in diesem Jahr unter dem Motto „Menschenwürde schützen“. Bundesweit, darunter auch in vielen Städten in Mecklenburg-Vorpommern, finden bis zum 30. März zahlreiche Aktionen statt, die sich kritisch mit Themen wie Rassismus, Rechtsextremismus und Antisemitismus beschäftigen und sich für ein gutes Miteinander einsetzen.

In Wismar vermittelt zum Beispiel die Bundeszentrale für Politische Bildung unter dem Titel „Was sage ich, wenn…“ Strategien für den Umgang mit rassistischen Äußerungen, in Stralsund findet unter anderem ein offenes Volleyballturnier und in Schwerin ein mehrsprachiges Vorlesen statt. In Greifswald können Jugendliche unterdessen anhand von Botschaften gegen Rassismus das Erstellen von Animationsfilmen erlernen.

„Die Vielfalt an Angeboten zeigt: Das Engagement in Mecklenburg-Vorpommern ist ungebrochen groß. Ein wichtiges Signal in Zeiten, in denen ausländerfeindliche Haltungen wieder gesellschaftsfähig zu werden scheinen“, erklärte die Landesintegrationsbeauftragte Jana Michael im Vorfeld der Aktionswoche. „Ich glaube deshalb, dass es dieses Jahr besonders wichtig ist, mit Signalwirkung Haltung für eine solidarisches und offenes Mecklenburg-Vorpommern zu zeigen“, so Michael weiter.

Michael hob zudem hervor, dass die IWgR mehr seien, als ein politisches Bekenntnis. „Denn im Kern geht es auch darum, Menschen wieder mehr zusammenzubringen. Kontakte zu knüpfen und verschiedene Kulturen kennenzulernen“, weiß die Integrationsbeauftragte. So können Interessierte in einigen Städten auch an einem interreligiösen Fastenbrechen teilnehmen, in offenen Gärten gemeinsam klönen oder bei internationalen Feiern zusammenkommen.

Michael organisiert auch selbst zwei Veranstaltungen. „Zusammen mit der Migrations- und Integrationsbeauftragten der Stadt Stralsund, der Kreisvolkshochschule Vorpommern-Rügen und dem Verein „Tutmonde“ wird es am 21. März eine Lesung gegen Rassismus geben. In Kooperation mit der Landeszentrale für politische Bildung, dem Mecklenburgischen Staatstheater und dem Dokumentationszentrum Lichtenhagen wollen wir in Schwerin zudem die Erfahrungen von Rom*nja während des Pogroms von Lichtenhagen in den Mittelpunkt stellen“, so die Landesintegrationsbeauftragte.

Michael: „Ich erhoffe mir, dass die Aktionswoche breiten Zulauf findet, sie aber auch zum Nachdenken und Reflektieren einlädt. Damit Völkerverständigung, Toleranz und Weltoffenheit auch fernab der IWgR Bestand haben.“

Informationen zu den Veranstaltungen finden Interessierte auf der bundesweiten Seite der Stiftung gegen Rassismus unter https://stiftung-gegen-rassismus.de/veranstaltungskalender oder direkt auf den Seiten der teilnehmenden Städte.

„Theater in Sicht“: Land weitet Projekt aus

Theater in Mecklenburg-Vorpommern bieten Schülerinnen und Schülern umfangreiches Repertoire

Schwerin – In fremde Welten eintauchen, sich berühren lassen, mit Künstlerinnen und Künstlern ins Gespräch kommen – das alles bietet das Projekt „Theater in Sicht“. Zwei neue Spielstätten sind im Jahr 2025 dabei: das Ernst-Barlach-Theater in Güstrow und die Deutsche Tanzkompanie Neustrelitz. „Das Projekt eröffnet jungen Menschen einen Raum für Dialoge und verspricht Erlebnisse, die den Unterricht auf vielfältige Weise bereichern“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Seit dem Schuljahr 2016/2017 werden von allen Theatern gemeinsam die Schultheaterwochen „Theater in Sicht“ in Mecklenburg-Vorpommern ausgerichtet. Die Kultureinrichtungen bieten von Schauspiel über Oper bis Tanz, Konzert und Klassenzimmerstück ein umfangreiches Repertoire. „Neu ist, dass ‚Theater in Sicht‘ nicht mehr in einem begrenzten Zeitraum stattfindet, sondern der Besuch einer Theaterveranstaltung jederzeit eine wertvolle Ergänzung des Unterrichts darstellt, ja sogar Unterricht ist“, so Oldenburg weiter.

Das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung bietet finanzielle Hilfen für Fahrten der Schulen aus dem ländlichen Raum zu ihrem Theater an. „Damit wird die Möglichkeit der Teilhabe an Kultur gestärkt und für die Schülerinnen und Schüler die Auswahl von künstlerischen Angeboten im ländlichen Raum erweitert“, sagte die Bildungsministerin.

Das Land finanziert das Projekt „Theater in Sicht“ mit insgesamt 20.600 Euro. Die Fachstelle für Kulturelle Bildung M-V unterstützt das Projekt bei der Umsetzung.

Weitere Informationen erhalten Sie auf dem Bildungsserver MV sowie in den Veröffentlichungen der Theater des Landes.

Unterstützung für Heringsprojekt

Schwerin – Seit Kurzem unterstützen Berufsfischer in Mecklenburg-Vorpommern das im September 2024 an der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei (LFA) gestartete Heringsprojekt. Es untersucht unter anderem die Einwanderungsdynamik der Heringsschwärme aus der westlichen Ostsee, die jedes Jahr zum Laichen in die Küstengewässer von MV wandern. Zu diesen Berufsfischern gehören auch Sea Ranger mit der Zusatzausbildung „Fachwirt Fischerei und Meeresumwelt“.

In vier verschiedenen Gebieten entlang der Küste Mecklenburg-Vorpommerns, in der Wismarbucht, vor Warnemünde, im Grabow und im Peenestrom, werden sie künftig wöchentlich Heringe mit standardisierten Stellnetzen fangen, den Fang dokumentieren und der LFA Heringsproben für weitere Untersuchungen übergeben. Zusätzlich werden Umweltparameter in den jeweiligen Gebieten erhoben.

„Über die Zusammenarbeit der Berufsfischer und Sea Ranger mit der Landesforschungsanstalt freue ich mich wirklich sehr. Gerade jetzt zu Beginn der Heringssaison sind die jahrzehntelangen Erfahrungen der Fischer im Heringsfang für den Erfolg der geplanten Arbeiten besonders wertvoll. Außerdem kennen sie sich bestens mit den Besonderheiten der lokalen Gewässer aus “, sagt Fischereiminister Dr. Till Backhaus.

„Ab etwa 2015 hat sich der schon seit den 1990er Jahren rückläufige Heringsbestand der westlichen Ostsee noch einmal dramatisch verschlechtert. Neben der intensiven fischereilichen Nutzung sind Eutrophierung und Klimawandel ursächlich für die negative Entwicklung. Die gezielte Fischere auf Hering ist eigentlich untersagt. Aber die EU räumt der kleinen, ortsgebundenen Fischerei im Wege der Ausnahme immerhin noch ein kleines Kontingent von aktuell gerade einmal 788 Tonnen ein. Der deutsche Anteil hieran beträgt lediglich 435 Tonnen. Der Heringsfang darf nur noch von der kleinen Küstenfischerei, das sind Kutter unter zwölf Metern Länge, mit passiven Fanggeräten betrieben werden.

Die Quote ist minimal und stellt kaum noch eine Erwerbsgrundlage für einen Berufsfischer dar“, fasst der Minister die akute Problemlage zusammen und verweist auf Aktivitäten, um die Küstenfischerei überhaupt noch erhalten zu können: „Daher wurde von der Fischereigenossenschaft Wismar das Projekt Sea Ranger ins Leben gerufen. Als Voraussetzung zur Übernahme weiterer Tätigkeiten auf dem Meer jenseits der Fischerei haben im Juni 2024 die ersten zehn Berufsfischer eine Zusatzqualifikation zum Fachwirt für Fischerei und Meeresumwelt erworben. Sie bietet ihnen zusätzliche Möglichkeiten zur Einkommensdiversifizierung.

Damit können sie etwa bei Forschungsprojekten, in der Umweltbildung sowie der Information und Begleitung von Touristen mitwirken. Die Landesregierung unterstützte diese Fortbildung als kollektives und innovatives Vorhaben mit mehr als 100.000 Euro EU-Mitteln aus dem Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds.“

Bei den wöchentlichen Stellnetzbeprobungen im Rahmen des Heringsprojektes soll das Aufkommen frühjahrslaichender Heringe im Abgleich zum herbstlaichenden Hering quantifiziert werden. Die Unterscheidung zwischen Frühjahrs- und Herbstlaichern erfolgt auf genetischer Ebene. Die ortskundigen Berufsfischer stellen die Netze so, dass es möglichst wenig Beifang gibt und Robben und Kormorane den Heringsfang möglichst nicht beeinträchtigen.

Gerade die inneren Küstengewässer sind aufgrund ihrer geringen Wassertiefe und dem nur mäßigen Wasseraustausch mit dem offenen Meer sensible Ökosysteme. Klimawandel und Eutrophierung können hier einen besonders gravierenden Einfluss auf Flora und Fauna haben. Davon betroffen ist auch die Nachwuchsproduktion des Herings der westliche Ostsee, die in den inneren Küstengewässern vollzogen wird, dabei auch außerhalb des Hauptlaichgebietes, dem Greifswalder Bodden.

Das Projekt und die hierin eingebettet Kooperation mit der Berufsfischerei wird aus dem Europäischer Meeres- , Fischerei- und Aquakulturfond (EMFAF) und aus Landesmitteln finanziert.

Gemeinde Göhlen erhält eigenes Wappen

Göhlen – Die Gemeinde Göhlen im Landkreis Ludwigslust-Parchim erhält ein eigenes Wappen. Den Wappenrief hat das Innenministerium versandt. „Wappen sind wie kaum ein anderes Zeichen geeignet, Wertvorstellungen und Heimatverbundenheit zu fördern“, sagt Landesinnenminister Christian Pegel und weiter: „Ich freue mich sehr dem Wunsch der Gemeinde nachzukommen, die durch ein eigenes Wappen Interesse daran zeigt, die eigenen Traditionen zu bewahren.“

Das Wappen wird im Wappenbrief wie folgt beschrieben:

In Gold geteilt durch einen blauen linken Wellenbalken vorn ein runder roter Rennofen mit goldener Öffnung und begleitet von sechs roten Flammen, hinten eine linksgerichtete rote Kirche mit vier goldenen Fenstern im Schiff und einem goldenen Fenster im Turm.

Die Gemeinde kann das Wappen künftig unter anderem im Siegel, Briefkopf und auf Amtsschildern führen. Die endgültige Verwendung des Wappens legt jede Gemeinde selbstständig fest.

Aktuell sind in Mecklenburg-Vorpommern mit seinen 724 Gemeinden und den kreisfreien Städten Schwerin und Rostock 393 Wappen in die Wappenrolle des Landes eingetragen.

Schon in der DDR gab es die Möglichkeit, ein Wappen als Hoheitszeichen zu beantragen. Nach 1990 nahmen die Anträge deutlich zu. Grund dafür war die Neufassung der Kommunalverfassung, wodurch auch das kommunale Wappen- und Flaggenwesen erneuert wurde.

Das Verfahren für die Annahme eines Wappens ist in der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums über die Genehmigung kommunaler Wappen und Flaggen beschrieben, die Sie auf der Webseite des Ministeriums herunterladen können: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/im/Kommunales/Hoheitszeichen/

Schwesig: Wir Demokraten sind gefordert, uns aufeinander zuzubewegen

Berlin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute im Bundestag für die bei den Sondierungsgesprächen zur Bildung einer neuen Bundesregierung vorgeschlagenen Grundgesetzänderungen geworben.

„Die Sicherheit von Deutschland ist massiv bedroht durch den brutalen Angriffskrieg von Putins Russland in der Ukraine. Und gleichzeitig ist auch die Sicherheit unserer Wirtschaft bedroht, weil es fehlt an Wachstumsimpulsen, weil es fehlt an der Senkung der Energiekosten durch Investitionen in die Energieinfrastruktur, weil es fehlt an Bürokratieabbau“, erklärte die Ministerpräsidentin. Deutschland brauche gleichermaßen Investitionen in die Bundeswehr und die Verteidigung, in die Wirtschaftsstruktur, in die Bildung und die soziale Infrastruktur. „Das gehört zusammen.“

Schwesig warb dafür, bei den weiteren Beratungen Kompromisse zu finden. „Wir Demokratinnen und Demokraten in Bund und Ländern sind gemeinsam gefordert, uns aufeinander zuzubewegen und die guten Argumente, die alle in ihren Bereichen haben, zusammenzuführen zu einer gemeinsamen, stabilen Lösung für unser Land.“

Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder hätten sich auf ihrer gestrigen Konferenz intensiv mit dem Vorschlag beschäftigt. „Wir Länder begrüßen, dass es neben der Sicherheit endlich das notwendige Infrastrukturpaket gibt“, erklärte Schwesig. Mit Blick auf die weiteren Beratungen im Bundestag sagte die Ministerpräsidentin: „Es gibt einen Punkt, den wir Länder sehr kritisch sehen.“ Das Paket dürfe nicht aufgespalten werden. Es wäre falsch, jetzt nur über die Sicherheit und dann später über die Infrastruktur zu entscheiden. „Wir brauchen jetzt die Investitionen in die Wirtschaft. Wir müssen jetzt die Investitionen für Kitas, Schulen und Krankenhäuser auslösen.“

Inklusion in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – Der Landtag beschäftigte sich heute mit der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Mecklenburg-Vorpommern und den Ergebnissen des Tages der Menschen mit Behinderungen im Jahr 2024.

Sozialministerin Stefanie Drese konstatierte in ihrer Rede Fortschritte in den Bereichen Inklusion und Barrierefreiheit, betonte aber auch, dass für eine umfassende gleichberechtigten Teilhabe aller Menschen in Mecklenburg-Vorpommern noch viel zu tun bleibt.

Drese bezeichnete den 2021 verabschiedeten Maßnahmenplan 2.0 der Landesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention als die zentrale Leitplanke auf dem Weg zu noch besserer Inklusion und Barrierefreiheit in Mecklenburg-Vorpommern.

Die aktuellste Evaluation hat nach Angabe der Ministerin ergeben, dass von den 126 gelisteten Maßnahmen des Maßnahmenplans 2.0 Mitte 2024 bereits über 40 Maßnahmen erfolgreich umgesetzt wurden. Die beiden übrigen Drittel aller Maßnahmen sind zwischenzeitlich fast in vollem Umfang gestartet und sie befinden sich gegenwärtig in der Umsetzung.

Als positive Beispiele hob Drese die Verbesserung der Kommunikation von Menschen mit Sprach- und Hörbehinderungen mit der Polizei, der Feuerwehr sowie dem Rettungsdienst in Notfall-Lagen sowohl beim Absetzen von Notrufmeldungen als auch bei Warnmeldungen an die Bevölkerung, hervor. Mit der Umsetzung des Programms „Inklusionsinitiative II – AlleImBetrieb“ würden neue Arbeits- und Ausbildungsplätze für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen in Inklusionsbetrieben gefördert.

Mit rund 116 Millionen Euro wurden zudem mietpreis- und belegungsgebundene Wohnungen und Wohnraumanpassungen zur Herstellung von Barrierefreiheit gefördert. „Auch im Breiten- und Leistungssport wurden für Menschen mit Behinderungen zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt, um den Behindertensport im Land zu fördern“, so Drese.

Drese: „Inklusion ist und bleibt eine Querschnittsaufgabe, die uns alle angeht. Jedes Landesressort, jede Landesbehörde, jede Kommune, jeder Verein und Arbeitgeber, jede politische Partei, jede Bürgerin und jeden Bürger muss einen Beitrag leisten für mehr und für bessere Inklusion. Denn nur im Schulterschluss kommen wir hier gemeinsam voran“, so die Ministerin im Landtag.

Günther Uecker zum 95. Geburtstag

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute Günther Uecker zu seinem 95. Geburtstag gratuliert: „Ich gratuliere Günther Uecker zu seinem 95. Geburtstag und wünsche ihm vor allem Kraft und Gesundheit. Aufgewachsen auf der Halbinsel Wustrow bei Rerik hat er nach wie vor eine enge Verbindung zu Mecklenburg-Vorpommern. Bis heute bleibt er seiner mecklenburgischen Heimat treu.“

2002 bis 2008 kehrte der Künstler zeitweise auf die verwilderte Halbinsel Wustrow zurück, wo er in einer Strandhütte lebte und arbeitete. 2013 erwarb das Staatliche Museum Schwerin mit Unterstützung des Bundes und der Ostdeutschen Sparkassenstiftung 13 Werke von Günther Uecker und verfügt damit über die größte Sammlung des Künstlers in Norddeutschland. Ihm zu Ehren erhielt die Landesbibliothek M-V 2015 den Namenszusatz Günther Uecker. Typisch für seine Kunst seien seine Nagelbilder. Aber natürlich habe er sich noch mit vielem anderen beschäftigt. Religion, Fremdenhass, Frieden sind seit jeher Themen, die er künstlerisch verarbeitet.

Dem Schweriner Dom habe er mit seinen Lichtbogenfenstern ein wunderbares Geschenk gemacht. „Ich danke dem Künstler für die Zeit, die er sich dafür genommen hat und für seine Kunstwerke. Uecker hat sich auf die Geschichte und die Atmosphäre des Doms eingelassen: bei den Entwürfen, bei der Zusammenarbeit mit der Gemeinde und auch bei der Fertigstellung. Vielen Dank dafür“, sagte die Ministerpräsidentin. Dazu kommt sein Einsatz für Kultur und unser kulturelles Erbe. „Günther Uecker gilt als derzeit bedeutendster lebende Künstler aus Mecklenburg-Vorpommern und als einer der wichtigsten deutschen Künstler der Gegenwart mit weltweiter Reputation. Er wird in unserem Land sehr geschätzt und geehrt.“

Für seine umfangreichen Verdienste wurde Günther Uecker 2023 mit dem Verdienstorden des Landes Mecklenburg-Vorpommern ausgezeichnet.

Land übernimmt die Gebühren für Stadtradeln

Schwerin – Für kleine Strecken das Auto stehen lassen und stattdessen kollektiv auf das Fahrrad umsteigen: In diesem Jahr wird es den Wettbewerb „Stadtradeln“ zum achtzehnten Mal geben. Ziel des bundesweiten Wettbewerbs unter Kommunen ist es, in einem festgelegten 21-tägigen Zeitraum zwischen dem 01.05. und dem 30.09 des jeweiligen Jahres möglichst viele Alltagswege klimafreundlich mit dem Fahrrad zurückzulegen. Damit so viele Kommunen und Ämter wie möglich an dieser Challenge teilnehmen können, übernimmt das Klimaschutzministerium MV wie schon im letzten Jahr die Anmeldegebühren.

Umweltminister Dr. Backhaus begrüßt die Initiative und betont: „Der Wettbewerb wird weiterhin sehr gut angenommen und es ist beachtlich, wie viele Menschen landesweit für ihre Kommunen auf das Fahrrad umsteigen und somit etwas für das Klima und die Umwelt tun. Solch eine Aktion schafft das Bewusstsein, dass jede und jeder auch im Kleinen einen Beitrag leisten kann. Wir haben weniger Abgase, weniger Lärm und weniger Stau in den Kommunen und gleichzeitig ist es noch gut für die eigene Gesundheit.“

Die gefahrenen Fahrradkilometer werden pro angemeldeter Kommune summiert und nach bester Leistung durch das Klima-Bündnis prämiert. Um einen zusätzlichen Anreiz zur Teilnahme zu schaffen und zur Planungssicherheit der Kommunen beizutragen unterstützt das Land Mecklenburg-Vorpommern seit 2015 die teilnehmenden Kommunen durch eine Übernahme der Teilnahmegebühren. Wie schon in den Jahren zuvor werden auch 2025 wieder 40.000 € zur Verfügung gestellt. Für das Jahr 2024 konnte mit 21 teilnehmenden Kommunen erneut ein Zugewinn gegenüber dem Vorjahr verzeichnet werden. Insgesamt haben 14.146 Radelnde an der Aktion teilgenommen.

Backhaus: „Das Feedback zum Stadtradeln ist durchweg sehr positiv, immer mehr Kommunen interessieren sich für eine Teilnahme. Dank der Kostenübernahme durch das Land können auch finanzschwache Kommunen an der Aktion teilnehmen. Um den positiven Trend beizubehalten und noch mehr Kommunen zur Teilnahme zu bewegen, werden wir die jährliche Kostenübernahme in Höhe von maximal 40.000€ auch für das kommende Jahr beibehalten“, so Backhaus abschließend.

Die Zuteilung der Mittel erfolgt, wie in den letzten Jahren, entsprechend der Reihenfolge der beim Klima-Bündnis eingehenden Anmeldungen – solange bis die maximale Summe erreicht ist. Eine Anmeldung ist seit dem 12.03.2025 auf der Homepage des Klima-Bündnis möglich (STADTRADELN – Home).

Internationale Wochen gegen Rassismus

„Rassismus ist auch immer ein Angriff auf unsere Demokratie.“

Justizministerin Jacqueline Bernhardt spricht im Landtag zum TOP 9 der Fraktion DIE LINKE „Internationale Wochen gegen Rassismus“.

Schwerin – „Die Internationalen Wochen gegen Rassismus stehen in diesem Jahr unter der Botschaft ‚Menschenwürde schützen‘. Das erinnert uns daran, dass der Kampf gegen Diskriminierung, Ausgrenzung und Hass nicht nur eine Aufgabe der Politik, sondern eine Verantwortung der gesamten Gesellschaft ist. Rassismus begegnet uns auch weiterhin auf unseren Straßen, in Schulen, an Arbeitsplätzen, in Worten, Taten und Strukturen, wenn Menschen wegen ihre Hautfarbe, Herkunft, Religion oder ihres Namens ausgegrenzt werden. Das ist nicht hinnehmbar.

Das Grundgesetz, das dieses Jahr seit 35 Jahren auch in unserem Land gilt, setzt hier ganz klare Grenzen. Rassismus ist daher immer auch ein Angriff auf unsere Demokratie. Umso wichtiger sind die Internationalen Wochen gegen Rassismus, bei denen so viele Menschen wie möglich mitmachen sollten“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt im Landtag zum TOP 9, Antrag der Fraktion DIE LINKE „Internationale Wochen gegen Rassismus – Menschenwürde schützen“.

„Das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz setzt diverse Maßnahmen gegen Rassismus um. Als strategischer Partner unterstützen wir das Projekt ‚PräRaDEx‘. Dieses Projekt hat in den Justizvollzuganstalten und im Landesamt für ambulante Straffälligenarbeit das Ziel, straffällig gewordene Menschen zu unterstützen, sich von radikalem Gedankengut zu distanzieren und das Bewusstsein für demokratische Rechte zu fördern.

Das Ministerium hat darüber hinaus einen Beauftragten der Justiz für die Opferhilfe in Mecklenburg-Vorpommern installiert. Er ist zentrale Anlaufstelle für Opfer von Straf- und Gewalttaten und ihnen nahestehende Personen und unterstützt sie bei der Informationsgewinnung und Durchsetzung ihrer Ansprüche und Rechte. Um die konsequente und effektive Verfolgung einschlägiger Straftaten durch die Staatsanwaltschaften zu forcieren, existieren bei der Generalstaatsanwaltschaft Rostock Zentralstellen zur Bekämpfung der Hasskriminalität sowie des Terrorismus und Extremismus.

Außerdem bearbeitet die Staatsanwaltschaft Rostock als Schwerpunktstaatsanwaltschaft Verfahren, denen Straftaten von besonderer Bedeutung mit terroristischen und extremistischen Bezügen zugrunde liegen. Der Leiter der Zentralstelle für Hasskriminalität ist zugleich Antisemitismusbeauftragter der Generalstaatsanwaltschaft. Im Übrigen erfolgt die Verfolgung von Straftaten, die aus einer antisemitischen Motivation heraus begangen werden, grundsätzlich in den bei allen Staatsanwaltschaften eingerichteten Sonderdezernaten für Hasskriminalität“, erklärt die Gleichstellungsministerin.

„Wir erarbeiten ein Gleichstellungspolitisches Rahmenprogramm mit dem Ziel, die Gleichstellung von Frauen und Männern in M-V zu stärken. Wir entwickeln den Dritten Landesaktionsplan zur Bekämpfung von häuslicher und sexualisierter Gewalt in Mecklenburg-Vorpommern zu einer Landesstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention weiter. Wie im Koalitionsvertrag von SPD und LINKEN vereinbart, bauen wir eine Landesantidiskriminierungsstelle auf und werden zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ein Ausführungsgesetz auf Landesebene initiieren. Wir fordern darüber hinaus, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz auf Bundesebene aus dem Jahr 2006 dringend reformiert werden muss“, sagt Ministerin Jacqueline Bernhardt im Landtag.

„Wir müssen in allen Lebensbereichen gewährleisten, dass Menschen vor Diskriminierung geschützt und ihre Rechte auf Gleichbehandlung abgesichert sind. Auf den Konferenzen der Justizministerinnen und Justizminister haben wir mehrfach den Umgang mit Hasskriminalität und Mobbing insbesondere im Internet thematisiert. Menschen müssen vor neuen Gefahren der digitalen Welt geschützt werden, dazu gehöre auch der Schutz vor sogenanntem Cyber-Mobbing.

Wir forderten das Bundesministerium dazu auf zu prüfen, wie Beleidigungen mit rassistischem, antisemitischem oder menschenverachtendem Inhalt verfolgt werden können, auch wenn kein Strafantrag vorliegt. Gerade im Bereich des Cyber-Mobbings sind zudem nicht alle Fallgestaltungen strafrechtlich erfasst. Insgesamt sehen wir Justizministerinnen und Justizminister die Zunahmen von Hass und Hetze sowie von rassistischen, antisemitischen oder sonstigen menschenverachtenden Beleidigungen mit Sorge. Somit sind die Wochen gegen Rassismus weiterhin eine gesamtgesellschaftliche Notwenigkeit“, mahnt Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt.

Sucht- und Drogenpolitik

Drese wirbt für mehr Prävention und neue Wege in der Sucht- und Drogenpolitik

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese hat in der heutigen Landtagssitzung für eine moderne Ausrichtung der Sucht- und Drogenpolitik plädiert und neue Modellprojekte wie das Drug-Checking als Beitrag für mehr Gesundheitsschutz und Aufklärung herausgestellt.

„Die Realität in Deutschland und auch Mecklenburg-Vorpommern ist, dass die Zahl der Konsumenten und Opfer von illegalen Drogen beständig wächst. Die Drogenpolitik der letzten Jahrzehnte ist gescheitert. Es kann deshalb kein ‚weiter so‘ geben. Wir müssen Präventionsprojekte stärken und neue Wege gehen, um Drogenmissbrauch wirksam zu bekämpfen. Genau das tun wir in Mecklenburg-Vorpommern“, erklärte Drese im Schweriner Plenarsaal.

Die Ministerin führte neben den Erkenntnissen des neusten Suchtberichts des Landes auch den aktuellen REITOX-Jahresbericht über die Entwicklungen im Bereich illegaler Drogen in Deutschland an. Entsprechende Substanzen konsumierten demnach bereits 3,6 Prozent der Erwachsenen in Deutschland. „Zieht man dann noch die Entwicklung bei den Drogentoten hinzu, die bundesweit im vergangenen Jahr auf einem Allzeithöchststand lag und auch in MV im Jahresvergleich 2022 zu 2023 von elf auf 16 angestiegen sind, dann zeigt das drastisch den dringenden Handlungsbedarf an“, betonte Drese.

Das Land habe darauf bereits reagiert, unter anderem mit dem sogenannten Drug-Checking-Modellprojekt. Der innovative Ansatz klärt Menschen, beispielsweise auch auf Festivals oder in Diskos, umfassend über Drogen und ihre Wirkungen auf und kann durch die Analyse der Substanzen vor lebensbedrohlichen Dosierungen und Verunreinigungen warnen. „Und dass das nicht nur auf großen Zulauf trifft, sondern auch wirkt, hat die Auswertung der Fusion gezeigt. Dort wurden 446 Proben auf ihren Wirkstoffgehalt getestet. In 13 Fällen musste auf Grund der hohen Wirkstoffdosierung eine Warnung an die Festivalbesucher ausgesprochen werden – und hat möglicherweise Leben gerettet“, so die Ministerin.

Sie stellte zudem klar, dass Drug Checking in keiner Weise suggeriere, dass der Konsum von synthetischen Drogen ungefährlich sei. „Das Gegenteil ist richtig. Durch die Substanzanalysen wird deutlich, wie gefährlich eine Einnahme wäre. Wenn hierdurch auch nur ein einzelnes tragisches Vorkommnis verhindert werden kann, hat sich das Modellvorhaben schon bewährt“ unterstrich Drese.

Menschen zu schützen, sie über Gefahren aufzuklären und Verhaltensänderungen herbeizuführen sei aus ihrer Sicht der richtige Weg, dem veränderten Drogenkonsum zu begegnen. „Das Land fördert deshalb eine Vielzahl von Maßnahmen zur Reduzierung des Konsums von Suchtmitteln, u.a. auch mit zusätzlichen Mitteln für Präventionsangebote“, so Drese.

Drese im Landtag zur Krankenhausreform

M-V profitiert ganz besonders von den Regelungen zu Sicherstellungshäusern im ländlichen Raum

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese sieht in der Krankenhausreform die Chance, die medizinische Versorgung nachhaltig auf hohem Niveau zu stabilisieren und die wirtschaftliche Perspektive gerade für kleinere, bedarfsnotwendige Häuser in Mecklenburg-Vorpommern zu verbessern. „Die wirtschaftliche Lage der Kliniken ist angespannt, das bisherige Fallpauschalen-System hat dazu in großem Maße beigetragen. Ein Weiter-So können wir uns deshalb nicht mehr leisten und eine zeitnahe Umsetzung der Reform ist, auch bei den Unzulänglichkeiten des Gesetzes, von hoher Dringlichkeit“, unterstrich Drese heute im Landtag.

Die Ministerin begrüßte die zusätzlichen Finanzmittel, die durch die Reform bereits in diesem Jahr den Kliniken im Land zur Verfügung stehen werden. So erhalten die Krankenhäuser in MV durch die Reform bereits in diesem Jahr 2,37 Millionen Euro zusätzlich für die Geburtshilfe sowie um 25 Prozent erhöhte Sicherstellungszuschläge. „Diese sind allein bereits ein weiteres Plus von rund 3,3 Millionen Euro für MV“, betonte Drese. Auch Tarifsteigerungen werden nun automatisch refinanziert, was einem Volumen von rund 24 Millionen Euro entspreche.

Diese Leistungen greifen, wie auch der neu verhandelte Landesbasisfallwert, bereits vor dem für 2026 angekündigten Transformationsfonds und berücksichtigen noch nicht das derzeit diskutierte Sondervermögen des Bundes. Dieses soll und muss nach Aussage von Drese bei Verabschiedung auch den Krankenhäusern zu Gute kommen.

„Natürlich nutzen wir zudem konsequent alle Möglichkeiten, uns auf Bundesebene weiter einzubringen, um die Krankenhausreform zu verbessern und sie für die Länder praktikabler zu machen“, so Drese weiter. Hierzu zählten aus Sicht Mecklenburg-Vorpommerns eine weitere Entbürokratisierung in den Krankenhäusern, die Umstellung der Mindestanforderungen bezüglich der Facharztbesetzung und die Weiterentwicklung der Vorhaltefinanzierung sowie Übergangsfinanzierung für die Krankenhäuser bis zum Greifen des Krankenhausverbesserungsversorgungsgesetzes (KHVVG).

Drese wies in ihrer Rede darauf hin, dass Mecklenburg-Vorpommern wie kein anderes Land von den ausverhandelten Regelungen zu Sicherstellungshäusern im ländlichen Raum profitiere. „Für unser Flächenland ist eine gute, wohnortnahe medizinische Versorgung von besonderer Bedeutung und stellt eine große Herausforderung dar. Mit dem KHVVG ist uns das aber gelungen: Während es bundesweit außerhalb von MV nur 6,6 Prozent Sicherstellungskrankenhäuser gibt, die einen höheren Sicherstellungszuschlag erhalten, sind es in unserem Land 25 Kliniken und damit fast 70 Prozent der Krankenhäuser. 6,6 Prozent im übrigen Bundesgebiet, 70 Prozent in MV. Alle Änderungen am KHVVG müssen sich daran messen lassen“, sagte Drese im Landtag.

Neues Schulgesetz stärkt Schulen für die Zukunft

Oldenburg: Wir haben ein Schulgesetz verabschiedet, das viele neue Impulse setzt

Schwerin – Mehr Digitalisierung, mehr Berufliche Orientierung und ein sicheres Schulnetz – diese und viele weitere Verbesserungen sieht die Schulgesetznovelle vor, die der Landtag heute beschlossen hat. Die neuen Regelungen treten zum kommenden Schuljahr in Kraft. „Wir haben ein Schulgesetz verabschiedet, das viele neue Impulse setzt, die Arbeit der Lehrkräfte erleichtert und uns einen weiteren Schwung in der Digitalisierung verleiht. Außerdem stärkt es die Mitwirkungsrechte der Kinder und Jugendlichen und nimmt Anregungen der Anzuhörenden auf. Es ist sozusagen eine gemeinsame Leistung der Expertinnen, Experten und Abgeordneten“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg und dankte allen Beteiligten für die konstruktive Zusammenarbeit.

Das Land sichert erstmals die Bestandsfähigkeit aller Schulen in einem Gesetz. „In unserem Bundesland wird keine einzige Schule aufgrund rückläufiger Schülerzahlen geschlossen“, betonte die Ministerin im Landtag. Das Land senkt die Schülermindestzahlen für die Eingangsklasse 1 und 5 deutlich und zieht damit eine weitere Sicherung der Bestandsfähigkeit ein. „Nun ist es den Schulträgern möglich, in ihre Schulen – auch mit Unterstützung des Landes und des Bundes – zu investieren, da sie wissen, dass ihre Schule im Dorf bleibt“, so Oldenburg.

Vom Schuljahr 2025/2026 an müssen an bereits existierenden Schulen an Einzelstandorten in der Jahrgangstufe 1 nur noch 15 statt 20 Kinder eingeschult werden und in der Jahrgangsstufe 5 sind es 30 statt 36 Kinder. „Damit entlasten wir erstmals Schulträger von 38 Grundschulen und 22 Regionalen Schulen. Das ist jede achte Schule in unserem Bundesland. Dazu zählen die Regionalen Schulen mit Grundschule Bernitt, Bad Kleinen, Woldegk oder die Grundschulen in Kummer, in Sagard, Velgast und Lassan“, erläuterte die Bildungsministerin. „Die Schulträger haben Planungssicherheit und wesentlich weniger Aufwand, auch, weil sie keine Ausnahmegenehmigungen mehr beantragen müssen.“

Künftig beginnt die Berufliche Orientierung bereits im Kindergarten und erstreckt sich bis zur Berufsschule bzw. bis zum Abitur. Außerdem stärkt das Land die Mitwirkungsrechte der Kinder und Jugendlichen. „Demokratie, demokratische Prinzipien können nicht verordnet werden, sondern müssen vermittelt, gelebt und vor allem vorgelebt werden“, so Oldenburg. „Dies tun wir, indem wir die Schülerinnen und Schüler bereits in der dritten und vierten Klasse als beratende Mitglieder in die Entscheidungen der Schulkonferenz direkt einbinden.“

Mit der Schulgesetznovelle wird das Alter, in dem Schülerinnen und Schüler Mitglied der Schulkonferenz sein dürfen, gesenkt. Die Schulkonferenz ist das höchste beschließende Gremium der Schule. Ab dem kommenden Schuljahr können bereits die Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 miteintscheiden, wie die Auswahl der Angebote für den Ganztagsunterricht, die Durchführung von Wandertagen und Klassenfahrten oder welche besonderen Schwerpunkte ins Schulprogramm aufgenommen werden.

Neu ist auch, dass Organisationsformen des Lernens im Schulgesetz festgeschrieben werden. „Erstmals wird auch unsere bundesweit einmalige Digitale Landesschule in die Novelle integriert, in der bereits tausende Schülerinnen und Schüler lernen bzw. gelernt haben“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. Auch die Regelungen zur Schullaufbahnempfehlung hat das Land überarbeitet: „Die Schullaufbahnempfehlung muss künftig nicht mehr umfangreich geschrieben und begründet werden. Dies erfolgt in Gesprächen. Künftig wird sie nur noch auf dem Halbjahreszeugnis vermerkt. Damit entlasten wir ein weiteres Mal unsere Lehrerinnen und Lehrer“, betonte Oldenburg.

Die Schulgesetznovelle sieht darüber hinaus vor, dass das Land den Schulträgern künftig den Schulkostenbeitrag für die Beschulung von Schülerinnen und Schülern, die ihren Wohnsitz in Polen haben, zahlt. Schulen in freier Trägerschaft erhalten mehr Planungssicherheit bei der Finanzhilfe.

Zudem flossen Anregungen der Landkreise und kreisfreien Städte in den Gesetzgebungsprozess ein. In Orten, auf deren Gebiet sich mehrere Schulen befinden, werden zwar Schuleinzugsbereiche gebildet, diese können sich aber überschneiden. Der Landesschülerrat hatte angeregt, dass Kinder und Jugendliche verbindlich durch Lehrkräfte angeleitet werden, damit sie ihre Mitwirkungspflichten und -rechte auch wahrnemhen können. Das neue Schulgesetz schreibt deshalb die Wahl einer Vertrauenslehrerin bzw. eines Vertrauenslehrers vor, die bzw. der den Schülersprecherinnen und Schülersprechern sowie Klassensprecherinnen und Klassensprechern zur Seite steht und sie bei der Umsetzung ihrer Mitwirkungsrechte unterstützt.

Schwesig verhandelt in Spitzenrunde

Schwerin – Mehrere Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern werden an den morgen beginnenden Verhandlungen zur Bildung einer neuen Bundesregierung mitwirken.

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig ist Mitglied der „Spitzenrunde“. In der Spitzenrunde werden alle Themen zusammengeführt und final entschieden.

Unterhalb dieser Spitzenrunde werden verschiedene Arbeitsgruppen eingerichtet. Hier wirken die Ministerin für Wissenschaft, Kultur und Bundes- und Europaangelegenheiten Bettina Martin in der Arbeitsgruppe „Bildung, Forschung und Integration“, der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Dr. Till Backhaus in der Arbeitsgruppe „Ländliche Räume, Landwirtschaft, Ernährung, Umwelt“ und der Minister für Inneres, Bau und Digitalisierung Christian Pegel in der Arbeitsgruppe „Digitales“ mit.

„Es liegt im Interesse des Landes, dass wir stark in den Verhandlungen vertreten sind. Die Entscheidungen, die in Berlin getroffen werden, haben Auswirkungen auf das Leben bei uns in Mecklenburg-Vorpommern. Wir wollen die Interessen des Landes in die Verhandlungen einbringen, ob bei der wirtschaftlichen Entwicklung, dem Ausbau der digitalen Infrastruktur, der Absenkung der Energiekosten, bei Kitas und Schulen oder der Entwicklung im ländlichen Raum“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig heute am Rande von Terminen in Berlin.

Darüber hinaus gebe es weitere Vertreter aus Mecklenburg-Vorpommern in den Verhandlungen. „Ich freue mich insbesondere, dass die Staatsministerin für Integration Reem Alabali-Radovan in der Arbeitsgruppe Innen, Recht, Migration und Integration mit dabei ist.“

Integration ist ein Gewinn für alle

Bewerbungsphase für Landesintegrationspreis startet

Schwerin – Die Integrationsbeauftragte des Landes, Jana Michael, würdigt auch in diesem Jahr herausragende Integrationsprojekte mit einem eigenen Integrationspreis. Unter dem Motto „Verbinden, wachsen, zusammenhalten“ können sich Initiativen, Unternehmen, Vereine, Kitas, Schulen Verbände oder NGOs ab sofort und bis zum 4. Mai mit ihrem Engagement in Mecklenburg-Vorpommern bewerben. Auch Vorschläge können eingereicht werden.

„Ziel von Integration ist es, den Zusammenhalt in der ganzen Gesellschaft zu stärken. Von einer möglichst schnellen und nachhaltigen Integration profitieren nicht nur die Menschen, die zu uns kommen, sondern wir alle“, betonte Michael zum Start der Bewerbungsphase. „In Zeiten, in denen bewusst polemisiert und gegen Menschen anderer Herkunft Stimmung gemacht wird, in denen in Diskursen mehr über Remigration statt Integration gesprochen wurde, wollen wir mit dem Integrationspreis ein Gegengewicht schaffen und an Hand erfolgreicher Beispiele zeigen, wie Integration im Alltag gelingt“, so Michael weiter.

In der Vergabe des Preises sehe sie deshalb auch ein Zeichen gegen Spaltung und Hass. „Gelungene Integration bedeutet, sich einer Gemeinschaft zugehörig zu fühlen. Sie bedeutet die Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses, wie wir in der Gesellschaft zusammenleben. Zuwanderung kann deshalb nur als wechselseitiger Prozess gelingen“, betonte die Integrationsbeauftragte.

Es gebe viele Menschen in Mecklenburg-Vorpommern, die sich mit viel Herzblut für eine vielfältige, tolerante und solidarische Gesellschaft einsetzen und die Integration vorantreiben. Für eine Bewerbung sei kein Projekt zu klein, kein Engagement zu banal. „Es kommt nicht auf die Größe oder die Mannschaftsstärke an, sondern auf gute Ideen, Innovationen und gelebtes Engagement“, so Michael.

Eine Bewerbung oder ein Vorschlag für ein Projekt ist per Mail ist ab sofort und bis zum 4. Mai 2025 möglich. Über die Preisträger wird anschließend eine unabhängige Jury bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Kommunen, der Wirtschaft, des Sports, der Wohlfahrtsverbände, des Integrationsministeriums und der Politik entscheiden. Verliehen wird der Integrationspreis am 22. September 2025 im Darwineum, im Rostocker Zoo.

„Ich freue mich schon jetzt darauf, viele neue, tolle Projekte kennenzulernen und die besten bei der Preisverleihung als best-practice Beispiele sichtbar zu machen“, sagte Michael.

Straßenbauprogramm 2025

Mehr als 174 Millionen Euro für Straßenbaumaßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – Gemeinsam mit der Straßenbauverwaltung des Landes hat das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit das „Straßenbauprogramm 2025“ aufgestellt. In diesem Jahr sind in Mecklenburg-Vorpommern Investitionen in Straßenbaumaßnahmen in Höhe von 174,2 Millionen Euro geplant. Davon entfallen 116,7 Millionen Euro auf Bundes- und 57,5 Millionen Euro auf Landesstraßen.

Minister Dr. Wolfgang Blank erläutert: „Die Straße ist und bleibt im Flächenland Mecklenburg-Vorpommern ein wesentlicher Faktor für die Mobilität der Bürger und eine Basis des wirtschaftlichen Erfolgs. Die Schwerpunkte bei den anstehenden Straßenbauinvestitionen liegen auf dem Erhalt der bestehenden Infrastruktur, der Beseitigung von Engpässen durch einzelne Neubaumaßnahmen und auf der Erhöhung der Verkehrssicherheit durch den Bau weiterer Radwege an Bundes- und Landesstraßen.“

Investitionen in den Erhalt

Aufgrund des zunehmenden Alters der Infrastruktur gilt es besonders, in den Erhalt bestehender Straßen und Brücken zu investieren. Bei den Bundesstraßen sind rund 43 Prozent der eingesetzten Gelder für Erhaltungsmaßnahmen vorgesehen. Bei den Landesstraßen sind rund 51 Prozent für solche Maßnahmen eingeplant.

Große Erhaltungsmaßnahmen in 2025 betreffen vor allem die Brückenbauwerke im Land. Geplant sind der Ersatzneubau der Brücke Waren über die Gleise der Deutschen Bahn (B 192, Baukosten 2025: 14,0 Millionen Euro), die Erneuerung der Brücke über die Müritz-Elde-Wasserstraße in Plau (B 103, Baukosten 2025: 12,0 Millionen Euro) sowie der Ersatzneubau der Brücke bei Dersewitz über den Peenesüdkanal (B 110, Baukosten 2025: 3,8 Millionen Euro).

Hervorzuheben bei der Erhaltung der Landesstraßen sind 2025 folgende Vorhaben: die Fahrbahnerneuerung der L 202 zwischen Gielow und Demzin (Baukosten 2025: 1,6 Millionen Euro), die Sanierung der L 281 zwischen Woldegk und Oertzenhof (Baukosten 2025: 1,4 Millionen Euro) sowie die Fahrbahnerneuerung der L 201 bei Neukalen (Baukosten 2025: 1,2 Millionen Euro).

Investitionen in Neubau

Neben der Erhaltung des Straßennetzes sollen bestehende Engpässe im Straßennetz durch einzelne Neubaumaßnahmen beseitigt werden. Die größte Neubaumaßnahme in 2025 ist der Weiterbau der Ortsumgehung Wolgast (B 111), für welche dieses Jahr Kosten von rund 33,6 Millionen Euro eingeplant sind. Zudem sind für den Bau der Ortsumgehung Mirow (B 198) 6,0 Millionen Euro vorgesehen. Das dritte große Neubauvorhaben ist der Weiterbau der Ortsumgehung Elmenhorst im Zuge der L 12. In 2025 fallen hierfür rund 6,4 Millionen Euro der Gesamtkosten in Höhe von 21,2 Millionen Euro für das Projekt an.

Investitionen in Radwege

Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit soll – wie bereits in den Vorjahren – der Bau von straßenbegleitenden Radwegen an Bundes- und Landesstraßen vorangetrieben werden.

An den Bundesstraßen sind 2025 Investitionen von knapp 11 Millionen Euro in den Neubau und die Erhaltung von Radwegen geplant. An den Landesstraßen sind Radwegebauinvestitionen in Höhe von 8,6 Millionen Euro vorgesehen.

Im Bereich des Radwegebaus an Bundesstraßen sind 2025 u.a. der straßenbegleitende Radweg an der B 196 zwischen Zirkow und Serams (Baukosten in 2025: 3,3 Millionen Euro), der Beginn des Baus des Radwegs an der B 104 zwischen Brahlstorf und dem Abzweig Thurow (Baukosten in 2025: 1,3 Millionen Euro) sowie der Neubau des Radwegs an der B 191 zwischen dem Abzweig Darze und dem Abzweig Hof Gischow (Baukosten in 2025: 0,9 Millionen Euro) geplant.

Größte Radwegebauvorhaben an den Landesstraßen in 2025 sind der Radweg an der L 10 zwischen Heiligenhagen und Anna Luisenhof (Baukosten 2025: 1,5 Millionen Euro), der Radweg an der L 293 zwischen Karow – Lubkow (Baukosten 2025: 1,5 Millionen Euro) und der Radweg an der L 05 zwischen Püttelkow und Boddin (Baukosten 2025: 0,4 Millionen Euro).

Investitionen in Bundesstraßen

Für die Bundesstraßen in Mecklenburg-Vorpommern sind 2025 Investitionen in Höhe von 116,7 Millionen Euro geplant, die aus dem Bundeshaushalt finanziert werden. Sie verteilen sich auf die folgenden Maßnahmenbereiche.

Die Verteilung der Straßenbauinvestitionen des Bundes:

  • 50,5 Millionen Euro (43,3 Prozent) für die Erhaltung,
  • 47,3 Millionen Euro (40,5 Prozent) für den Neubau von Bundesstraßen inklusive Ingenieurbauwerke und Grunderwerb,
  • 10,9 Millionen Euro (9,3 Prozent) Euro für Radwege,
  • 6,9 Millionen Euro (5,9 Prozent) für Um- und Ausbau und
  • 1,1 Millionen Euro (0,9 Prozent) für sonstige Maßnahmen, beispielsweise Eisenbahnkreuzungen, Lärmschutz und Verkehrstechnik.

Investitionen in Landesstraßen

2025 sind Investitionen in den Landesstraßenbau in Höhe von rund 57,5 Millionen Euro vorgesehen, die aus dem Landeshaushalt finanziert werden

Die Verteilung der Straßenbauinvestitionen des Landes:

  • 29,2 Millionen Euro (50,8 Prozent) für die Erhaltung,
  • 12,9 Millionen Euro (22,4 Prozent) für Um- und Ausbau,
  • 8,6 Millionen Euro (15,0 Prozent) Euro für Radwege,
  • 6,4 Millionen Euro (11,1 Prozent) für den Neubau,
  • 0,4 Millionen Euro (0,7 Prozent) für sonstige Maßnahmen.