Auftakt Runder Tisch „Ganztag“

Oldenburg: Ganztagsangebote leisten einen wichtigen Beitrag zur Chancengerechtigkeit aller Schülerinnen und Schüler

Grevesmühlen – Wie kann der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027 schrittweise umgesetzt werden? Über diese Frage haben sich alle Partnerinnen und Partner bei der Auftaktveranstaltung Runder Tisch „Ganztag“ ausgetauscht. Das Bildungsministerium hatte zu der Veranstaltung in die Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen „An den Linden“ in Grevesmühlen eingeladen. Der Runde Tisch „Ganztag“ geht auf einen Vorschlag von Bündnis 90/Die Grünen zurück, den der Landtag gerne aufgegriffen hat.

„Ganztagsangebote leisten einen wichtigen Beitrag zur Chancengerechtigkeit aller Schülerinnen und Schüler. Sie ermöglichen mehr Teilhabe und machen den Bildungserfolg weniger abhängig von der sozialen Herkunft. Außerdem sorgen sie für eine bessere Vereinbarkeit von Privat- und Erwerbsleben“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Mit dem Übergang von der Kindertagesbetreuung in die Grundschule entsteht bei vielen Familien ein Bedarf an Ganztagsangeboten. Für Kinder im Grundschulalter wird er ab 2026 mit der Umsetzung des Rechtsanspruchs schrittweise gedeckt“, so Oldenburg.

Die Landesregierung unterstützt den Ausbau von Ganztagsplätzen. Seit 2016 wird er intensiv mit EU-, Bundes- und Landesmitteln vorangetrieben. „In den vergangenen neun Jahren ist es gelungen, mehr als 10.000 Ganztagsplätze zu schaffen – das ist ein Anstieg um knapp 30 Prozent. Für das ‚Investitions-Programm Ganztagsausbau‛ stehen ca. 54,5 Millionen Euro Bundesmittel zur Verfügung, die mit etwa ungefähr 12 Millionen Euro Landesmitteln komplementiert werden“, erläuterte Oldenburg.

Zudem erhöht das Land die Ausbildungskapazitäten zur staatlich anerkannten Erzieherin bzw. zum staatlich anerkannten Erzieher mit zwei weiteren Klassen. Das sind dann jährlich ca. 60 Schülerinnen und Schüler, die zusätzlich ausgebildet werden. Hinzu kommen die steigenden Zahlen der Auszubildenden zur staatlich anerkannten Erzieherin für 0- bis 10-Jährige bzw. zum staatlich anerkannten Erzieher für 0- bis 10-Jährige. „Hier ist es uns durch die Nichtanrechnung der Azubis auf den Fachkräfteschlüssel in den ersten beiden Ausbildungsjahren gelungen, die Zahl der künftigen Erzieherinnen und Erzieher um 100 Personen zu erhöhen“, sagte die Ministerin.

Das Ganztagsförderungsgesetz des Bundes sieht ab dem Schuljahr 2026/2027 für Grundschulkinder einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung vor. Der Rechtsanspruch gilt zunächst für Grundschulkinder der Jahrgangsstufe 1 und wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Damit hat ab dem 1. August 2029 jedes Grundschulkind der Jahrgangsstufen 1 bis 4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung.

Sie umfasst eine Förderung von täglich acht Stunden an fünf Tagen in der Woche. Die Unterrichtszeit wird auf diesen Anspruch angerechnet. Bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf ganztätige Betreuung im Grundschulalter sollen Hort und Schule enger zusammengeführt werden, um die ganztägige Bildung zu stärken. Dazu ist die bereits erfolgreiche Zusammenarbeit mit den außerschulischen Kooperationspartnern unerlässlich. Eine Datenbank der Serviceagentur „Ganztägig lernen“ bringt Schulen und Kooperationspartner zusammen. Außerschulische Kooperationspartner gestalten den Schulalltag für Schülerinnen und Schüler abwechslungsreicher.

Mecklenburg-Vorpommern verfügt bereits über ein dichtes Netz an ganztägig arbeitenden Schulen. Aktuell gibt es 345 ganztägig arbeitende Schulen im Land – dies sind 66 Prozent aller öffentlichen allgemein bildenden Schulen. Bezogen auf die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler der Primarstufe und Sekundarstufe I nimmt bereits jede zweite Schülerin bzw. jeder zweite Schüler an ganztägigen Angeboten teil.

An der Auftaktveranstaltung haben neben Vertreterinnen und Vertretern des Bildungsministeriums u. a. der Landkreistag, der Städte- und Gemeindetag, Lehrergewerkschaften und -verbände, die Serviceagentur „Ganztägig lernen“, die RAA – Demokratie und Bildung Mecklenburg-Vorpommern e. V., die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland, die LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege MV, Landtagsfraktionen und der KiTa-Landeselternrat teilgenommen.

Einigung zu Standards der Bezahlkarte

Pegel: Pünktliche Einigung der Länder über Standards der Bezahlkarte sichert Einführungszeitplan im Land

Schwerin – Innenminister Christian Pegel hat die bundesweite Einigung der Länder auf gemeinsame Standards für die einzuführenden Bezahlkarten für Flüchtlinge begrüßt und sieht dies als weiteren wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Einführung der Bezahlkarte in Mecklenburg-Vorpommern.

„Damit kann die Einführung der Bezahlkarte im Land weiterhin in dem vorige Woche in einer Presseinformation und im Landtag skizzierten Zeitplan umgesetzt werden und der Vergabeprozess wird nicht verzögert. Da die bundesweiten Gespräche über gemeinsame Standards für die Bezahlkarte pünktlich zum vereinbarten 31. Januar abgeschlossen werden konnten“, so der Minister.

Damit sei sichergestellt, dass bundesweit gleiche Bedingungen umgesetzt werden. „Mit unserer Bezahlkarte kann ebenso bundesweit bezahlt werden wie mit allen anderen, umgekehrt muss die Bargeldauszahlung auch bei den anderen eingeschränkt werden, wie wir dies vorsehen werden“, nennt Pegel Beispiele.

Über den Umstand, dass Mecklenburg-Vorpommern die Einführung einer Bezahlkarte bereits vorbereitet hatte, hatte das Innenministerium bereits in der vergangenen Woche sowohl in einer Pressemitteilung als auch durch eine Vorankündigung auf dem Vergabemarktplatz des Landes informiert.

Auch im Landtag war dies in der Vorwoche Gegenstand der Debatte. Der Innenminister hatte dort informiert, dass der Überlegungs- und Diskussionsprozess zur Einführung einer Bezahlkarte in Mecklenburg-Vorpommern bereits aufgenommen wurde, weil die monatlichen Barauszahlungen des Taschengeldes in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes erheblichen Verwaltungsaufwand bereiteten, der mit der Bezahlkarte deutlich gesenkt werden solle.

Das Innenministerium habe auch die Landkreise und kreisfreien Städte einbezogen, die in ihren Gemeinschaftsunterkünften ebenfalls durch Bargeldauszahlungen erheblichen Verwaltungsaufwand betreiben müssten. Das Land habe ein Interesse an einer einheitlichen Bezahlkarte im Land, um die Übergänge zwischen den vorgenannten Einrichtungen unkompliziert zu gestalten. Gerade um die besonderen Bedürfnisse der Landkreise und kreisfreien Städte in die Vergabe aufnehmen zu können, sei es wichtig, dass der im Land bereits vorbereitete Vergabeprozess konsequent fortgesetzt werde.

Dies entspräche auch dem ausdrücklich geäußerten Wunsch der Landkreise und kreisfreien Städte. Mecklenburg-Vorpommern strebe weiterhin eine auf die landeseigenen Bedürfnisse zugeschnittene Variante an und werde diese mit seiner vorbereiteten Vergabe umsetzen.

Ambulanz für Kinder- und Jugendpsychotherapie

Neues Angebot für Kinder und Jugendliche mit psychischen Erkrankungen / Drese begrüßt Eröffnung der psychotherapeutischen Hochschulambulanz für Kinder und Jugendliche in Greifswald

Greifswald – An der Universität Greifswald eröffnet heute die neue Ambulanz für Kinder- und Jugendpsychotherapie am Lehrstuhl für Klinische Kinder- und Jugendpsychologie und -psychotherapie. „Ich bin sehr froh darüber, dass mit dem neuen Zentrum eine weitere kompetente Anlaufstelle für Kinder- und Jugendpsychotherapie im Land geschaffen wurde“, betonte Gesundheitsministerin Stefanie Drese im Zuge der Eröffnung.

Schätzungen gehen davon aus, dass ein Großteil psychischer Erkrankungen bei Erwachsenen ihren Ursprung bereits im Kinder- und Jugendalter haben. „Kinder und Jugendliche können im Laufe ihrer Entwicklung aus verschiedenen Gründen Schwierigkeiten in der Familie, mit Gleichaltrigen oder im schulischen Bereich bekommen“, so Drese. Um gesundheitliche Spätfolgen zu vermeiden, müsse so früh und gut wie möglich geholfen werden.

Bisher gibt es in Mecklenburg-Vorpommern fünf Kliniken der Kinder- und Jugendpsychiatrie mit 188 Betten und zwölf Tageskliniken mit 186 Plätzen im stationären und teilstationären Bereich. „Damit verzeichnet MV bereits eine gute Versorgung, die aber natürlich ausbaufähig ist“, so Drese weiter.

Neben der medizinischen Versorgung sei es entscheidend, zuverlässige Präventionsketten und Maßnahmen zur Früherkennung und Frühintervention zu entwickeln. „So können wir bestenfalls verhindern, dass aus psychischen Belastungen psychische Erkrankungen werden“, betont Drese. Die Ministerin verwies unter anderem auf die Angebote von KipsFam (Kinder aus psychisch und/oder suchtbelasteten Familien). Im Rahmen des Projekts erhalten Kinder und Jugendliche Beratung und Unterstützung, wenn sie im häuslichen Umfeld mit psychischen Erkrankungen oder Suchtverhalten konfrontiert sind.

Die Hochschulambulanz in Greifswald umfasst insgesamt fünf Behandlungszimmer. Angeboten werden auch Therapien für die Altersgruppe 0-3 Jahre sowie für Eltern mit einer postnatalen Depression. Die Anmeldung für eine Therapie ist ab sofort möglich.

Weitere Informationen zum Projekt KipsFam finden Sie unter https://www.blickauf-kipsfam.de/. Eine Übersicht über medizinisch-psychotherapeutischer Anlauf- und Beratungsstellen für Kinder und Jugendliche in MV finden Sie unter https://www.psychiatriewegweiser.sozialpsychiatrie-mv.de/angebotstypen/unterstuetzung-fuer-kinder-und-jugendliche/.

Neue Lehrkräfte durch die Übernahmegarantie

Zeugnisse für 53 Referendarinnen und Referendare

Schwerin – Heute haben 53 Referendarinnen und Referendare offiziell ihren Vorbereitungsdienst an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern erfolgreich beendet und ihre Zeugnisse der Zweiten Staatsprüfung in Empfang genommen. Bei einer Feierstunde im Goldenen Saal des Neustädtischen Palais in Schwerin begingen die jungen Lehrerinnen und Lehrer gemeinsam mit ihren Angehörigen und Vertreterinnen und Vertretern des Bildungsministeriums dieses besondere Ereignis.

„Ich gratuliere den Absolventinnen und Absolventen zur bestandenen Zweiten Staatsprüfung und damit zum Abschluss ihrer praktischen Ausbildung“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg anlässlich der Feierstunde. „Mit dem Eintritt in das Berufsleben als Lehrerin oder Lehrer beginnt für sie ein wichtiger Lebensabschnitt, für den ich ihnen von Herzen alles Gute wünsche“, so Oldenburg.

Die Absolventinnen und Absolventen verteilen sich auf folgende Lehrämter:

  • Lehramt für Sonderpädagogik: 4
  • Lehramt an Grundschulen: 22
  • Lehramt an Grundschulen und an Regionalen Schulen: 1
  • Lehramt an Regionalen Schulen: 17
  • Lehramt an Gymnasien: 3
  • Lehramt an Beruflichen Schulen: 6

45 der Absolventinnen und Absolventen werden zum 1. Februar 2024 unbefristet in den Schuldienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern übernommen.

„Ich freue mich, dass sich fast 85 Prozent dieses Abschlussjahrgangs für den Schuldienst an unseren Schulen in Mecklenburg-Vorpommern entschieden haben. Das zeigt, dass unsere Übernahmegarantie ein wichtiges Instrument ist, um neue Lehrkräfte für die Schulen in unserem Bundesland zu gewinnen. 34 Absolventinnen und Absolventen werden an ihren Ausbildungsschulen unterrichten. Mein Dank gilt den Ausbilderinnen und Ausbildern. Ihr Engagement trägt dazu bei, dass sich Referendarinnen und Referendare dafür entscheiden, in unserem Land zu bleiben“, so die Bildungsministerin weiter.

Mecklenburg-Vorpommern stellt an vier Terminen jährlich Referendarinnen und Referendare ein. Die kommende Ausschreibung läuft vom 18. März 2024 bis 8. April 2024 mit dem Beginn des Referendariats am 1. August.

Deutschland: Arbeitsmarkt im Januar 2024

Nürnberg – „Der alljährliche Anstieg der Arbeitslosigkeit zum Jahreswechsel fällt in diesem Jahr geringer aus. Auch die Beschäftigung und Arbeitskräftenachfrage zeigen sich konstant, sodass sich der Arbeitsmarkt zu Jahresbeginn trotz der anhaltenden Wirtschaftsschwäche stabil zeigt“, sagte die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im Januar:  +169.000 auf 2.805.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich:  +189.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat:  +0,4 Prozentpunkte auf 6,1 Prozent

Die Arbeitslosigkeit ist im Januar 2024 wie jahreszeitlich üblich gestiegen, und zwar um 169.000 auf 2.805.000. Saisonbereinigt hat die Zahl der Arbeitslosen gegenüber dem Vormonat um 2.000 abgenommen. Verglichen mit dem Januar des vorigen Jahres ist die Arbeitslosenzahl um 189.000 höher. Die Arbeitslosenquote stieg von Dezember auf Januar um 0,4 Prozentpunkte auf 6,1 Prozent. Gegenüber dem Vorjahresmonat hat sich die Quote ebenfalls um 0,4 Prozentpunkte erhöht. Die vom Statistischen Bundesamt nach dem ILO-Erwerbskonzept ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Dezember auf 2,9 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die neben der Arbeitslosigkeit auch Arbeitsmarktpolitik und kurzfristige Arbeitsunfähigkeit umfasst, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 4.000 gesunken. Sie lag im Januar 2024 bei 3.609.000 Personen. Das waren 156.000 mehr als vor einem Jahr, davon 43.000 Staatsangehörige aus der Ukraine.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten wurde vom 1. bis einschließlich 25. Januar für 46.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt, deutlich weniger als zum vergleichbaren Zeitpunkt im Vormonat.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis November 2023 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der BA in diesem Monat für 181.000 Beschäftigte konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt, nach 170.000 im Oktober und 147.000 im September.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Dezember 2023 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat leicht um 24.000 gestiegen. Mit 46,09 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 207.000 höher aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist von Oktober auf November 2023 saisonbereinigt geringfügig um 6.000 gestiegen.

Im Vergleich zum Vorjahr hat sie im November nach Hochrechnungen der BA um 217.000 auf 35,11 Millionen Beschäftigte zugenommen, wobei der Anstieg allein auf ausländischen Staatsangehörigen beruht. 7,63 Millionen Personen hatten im November 2023 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 149.000 mehr als im Vorjahresmonat. Davon waren 4,2 Millionen ausschließlich und 3,44 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt.

Im Januar waren 699.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 66.000 weniger als vor einem Jahr. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland, der neben dem Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen auch den Zugang berücksichtigt – blieb im Januar 2024 unverändert bei 116 Punkten. Im Vergleich zum Vorjahresmonat verzeichnet der BA-X einen Rückgang von 11 Punkten.

921.000 Personen erhielten im Januar 2024 Arbeitslosengeld, 89.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Januar bei 3.971.000. Gegenüber Januar 2023 war dies ein Anstieg um 79.000 Personen. 7,2 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

In der Nachvermittlungszeit am Ausbildungsmarkt für einen sofortigen Ausbildungsbeginn waren von Oktober 2023 bis Januar 2024 mit 64.000 gut 1.000 junge Menschen mehr auf Ausbildungssuche als im letzten Jahr. Dem standen 85.000 gemeldete betriebliche Ausbildungsstellen gegenüber, knapp 4.000 mehr als im Vorjahr. 28.000 Bewerberinnen und Bewerber waren im Januar 2024 noch unversorgt und weitere 18.000 suchten trotz Alternative weiterhin eine Ausbildungsstelle.

Gleichzeitig waren 18.000 Ausbildungsstellen noch unbesetzt. Für das neue Berichtsjahr 2023/24 sind bislang 3 Prozent mehr Bewerberinnen und Bewerber gemeldet als im Vorjahreszeitraum. Die Zahl der betrieblichen Ausbildungsstellen liegt 1 Prozent unter dem Vorjahreswert. Im Januar ist der Ausbildungsmarkt allerdings noch sehr stark in Bewegung.

Arbeitsmarkt in M-V Januar 2024

Meyer: Langfristig ist es wichtig, ausreichend Nachwuchskräfte auszubilden und Fachkräfte weiter zu qualifizieren

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern ist die Arbeitslosigkeit im Januar 2024 gegenüber dem Vorjahresmonat um 2.900 Arbeitslose gestiegen (4,3 Prozent). 70.100 Menschen waren nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit Regionaldirektion Nord arbeitslos gemeldet. Die Landesarbeitslosenquote beträgt 8,6 Prozent (Vorjahr 8,3 Prozent). Im Vergleich zum Vormonat Dezember ist die Zahl der Arbeitslosen um 5.000 oder 7,7 Prozent gestiegen.

„Die bundesweit angespannte Wirtschaftslage und die Rezession sind auch auf dem Arbeitsmarkt in Mecklenburg-Vorpommern zu spüren, dennoch zeigt sich der Arbeitsmarkt weiterhin stabil. Die Unternehmen sind derzeit etwas zurückhaltend, wenn es um die Einstellung von neuem Personal geht. Die Betriebe fokussieren sich auf ihr vorhandenes Personal. Langfristig ist es jedoch wichtig, ausreichend Nachwuchskräfte auszubilden und Fachkräfte weiter zu qualifizieren. Dabei unterstützt die Landesregierung die Unternehmen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Derzeit gibt es – aktuelle Zahlen aus dem November 2023 – insgesamt 580.700 sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse in Mecklenburg-Vorpommern. Damit sind im Vergleich zum Vorjahresmonat die Zahlen um 2.600 (0,4 Prozent) gesunken. Hauptsächlich im Verarbeitenden Gewerbe (-1.900), im Baugewerbe (-1.300) sowie in der Arbeitnehmerüberlassung (-900) gingen sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze verloren.

Speziell im Gesundheits- und Sozialwesen (+1.600), im Bereich der öffentlichen Verwaltung/Sozialversicherungen (+400) sowie in der IT- und Kommunikationsbranche (+300) sind neue Arbeitsplätze entstanden. Insgesamt liegt die Personalnachfrage nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit auf dem Niveau des Vorjahres. Aktuell befinden sich 16.000 sozialversicherungspflichtige Stellen im Bestand, im Januar 2023 waren es 1.700 oder 9,5 Prozent weniger.

Insbesondere im Gesundheits- und Sozialwesen, im Bereich der freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen sowie im Verarbeitenden Gewerbe werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesucht. „Die berufliche Weiterbildung gewinnt vor dem Hintergrund der veränderten Anforderungen am Arbeitsmarkt sowie der rasanten technologischen Entwicklungen und demografischen Veränderungen immer mehr an Bedeutung.

Wir unterstützen die Unternehmen hierbei in erster Linie im Rahmen der Qualifizierungsrichtlinie, indem es Maßnahmen zur beruflichen Qualifizierung ihrer Beschäftigten fördert. Diese sollen es ermöglichen, Kompetenzen und Qualifikationen der Mitarbeitenden zur Fachkräftesicherung im Unternehmen zu erwerben, zu erhalten und zu erweitern“, sagte Meyer.

Unternehmen fast aller Branchen können für branchenübergreifende und branchenspezifische Fortbildungsmaßnahmen Zuschüsse in zwei Förderbereichen erhalten: In Form von Bildungsschecks, die für Weiterbildungen ausgereicht werden, welche von geeigneten Weiterbildungsdienstleistern angeboten werden (externe Weiterbildungsmaßnahmen). Und für unternehmensspezifische Weiterbildungsprojekte.

Diese werden für spezielle Bedarfe vom antragstellenden Unternehmen selbst entwickelt und ausschließlich mit dessen Beschäftigten durchgeführt (interne Weiterbildungsmaßnahmen). Dabei sind auch Vorhaben zur Kompetenzfeststellung von Beschäftigten oder zur Analyse des Qualifizierungsbedarfs von Beschäftigten bezüglich deren Arbeitsplätze förderfähig.

In der Weiterbildungsdatenbank M-V (www.weiterbildung-mv.de) finden an Weiterbildung Interessierte, Beratungseinrichtungen sowie Unternehmen, die ihre Mitarbeitenden schulen möchten, passende Angebote. Weiterbildungsdienstleister können wiederum ihre Angebote auf dieser Plattform präsentieren. Allen Nutzern wird außerdem eine aktuelle, neutrale und unabhängige Beratung zu verschiedensten Maßnahmen und Themen der Weiterbildung angeboten.

Halbjahreszeugnisse bereits am Donnerstag

Schulen regeln in eigener Verantwortung, in welcher Unterrichtsstunde die Zeugnisse ausgegeben werden

Schwerin – Wegen geplanter Warnstreiks im öffentlichen Personennahverkehr am Freitag, 2. Februar 2024, geht das Bildungsministerium davon aus, dass nicht alle Schülerinnen und Schüler am letzten Schultag vor den Ferien in die Schule kommen können.

Die Zeugnisausgabe findet deshalb bereits am Donnerstag, 1. Februar 2024, statt. Das Datum des Zeugnisses wird nicht geändert. Die Schulen regeln in eigener Verantwortung, in welcher Unterrichtsstunde die Zeugnisse ausgegeben werden.

Schülerinnen und Schüler, die das Zeugnis am Donnerstag, 1. Februar 2024, nicht entgegennehmen können, haben die Gelegenheit, während der gesamten Unterrichtszeit am Freitag, 2. Februar 2024, und am Montag, 5. Februar 2024, das Zeugnis vormittags in der Schule abzuholen.

Schülerinnen und Schüler, die auf den öffentlichen Personennahverkehr angewiesen sind und wegen des Warnstreiks am Freitag, 2. Februar 2024, nicht zum Unterricht erscheinen können, weil es keine Schülerbeförderung gibt, sind entschuldigt. Die Schulen regeln den Unterricht oder die Betreuung der Schülerinnen und Schüler in eigener Verantwortung.

Zukunft der Landwirtschaft

Schwerin – Die Agrarwirtschaft steht derzeit vor multiplen Herausforderungen. „Aus der schwelenden Glut ist mittlerweile ein Flächenbrand geworden“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus heute in Schwerin und bezog sich dabei auf die Protestwelle, die inzwischen mehrere Europäische Staaten erfasst hat. Die Landwirte wehren sich gegen eine überbordende Bürokratie, immer höhere Umweltauflagen, die sinkende Wettbewerbsfähigkeit und zunehmende Dumpingpreise für landwirtschaftliche Produkte. Sie fordern Planungssicherheit und Verlässlichkeit und ein Einkommen von dem sie leben können.

Der Minister betonte, dass die Ziele des Green Deals richtig und wichtig seien, der aktuelle Weg dorthin aber nicht: „Landwirte erhalten immer weniger Direktzahlungen und sollen stattdessen verstärkt Umweltleistungen erbringen, mit denen sie aber unterm Strich kein Geld verdienen können.

Dazu die Auswirkungen geopolitischer Konflikte, volatile internationale Märkte, massive Preissteigerungen am Bodenmarkt und die Übermacht des Handels. Das ist nicht „Farm to Fork“ – das ist „Vom Hof ins Grab. Die Zukunft der Landwirtschaft steht auf dem Spiel!“, pointierte Backhaus. Die Konsolidierung des Haushaltes 2024 sei notwendig, dürfe aber nicht an der Lebensrealität der Menschen vorbei erfolgen.

Auf Initiative der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und dem Saarland wird deshalb am Freitag ein Entschließungsantrag den Bundesrat eingebracht, der zum Ziel hat, bei den Einsparpläne für die Landwirtschaft und die Fischerei in Teilen abzumildern und insgesamt verlässliche und planbare Rahmenbedingungen für einen Transformationsprozess hin zu mehr Klimaneutralität zu schaffen.

Für den erfolgreichen Transformationsprozess ist aus Sicht von Minister Backhaus vor allem die Entwicklung von Brückentechnologien und deren Implementierung auf kommunaler Ebene entscheidend. Dazu zählen insbesondere Gemeinschaftsprojekte der Energie- und Wärmeplanung mittels Biomasse, Geothermie, Solar- und Windenergie oder auch für Modellvorhaben im Bereich der Energieeffizienzsteigerung.

„Ein weiterer unverzichtbarer Teil dieses Transformationsprozesses ist es, entsprechende Marktanreize für einen stärkeren Beitrag zur Emissionsminderung der Agrarwirtschaft zu schaffen und in diesem Zuge klimaschädliche Subventionen, sukzessive abzubauen. Dabei gilt es jedoch, mit Augenmaß vorzugehen, um Wettbewerbsnachteile für die deutsche land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Primärproduktion gegenüber anderen europäischen Ländern möglichst gering zu halten“, sagte weiter.

Aus diesem Grund fordern die drei Länder, einen deutlich längeren Zeitraum für den Abbau der Agrardiesel-Steuerrückerstattung vorzusehen, um die Entwicklung und den Umstieg auf alternative Kraftstoffe, sowie praxistaugliche und wirtschaftlich tragbare alternative Antriebstechnologien zu ermöglichen. Denn zunächst müsse eine ausreichende Produktion nachwachsender Rohstoffe auf heimischen Flächen möglich sein und insbesondere von der Landwirtschaft genutzt werden können.

Auch brauche es ein Innovations- und Marktanreizprogramm für die Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft, um den Umstieg auf klimafreundliche Kraftstoffalternativen und damit die Abkehr von fossilbasierten Antrieben zu ermöglichen. „Die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe steht dafür bereit“, betonte Backhaus.

Gleichzeitig sprechen sich die drei Länder dafür aus, dass die erneuerbare Antriebsenergie, die von der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft erzeugt und selbst genutzt wird, von Steuern und Abgaben zu befreien ist.

Die drei Länder sind sich einig, dass die Zukunftskommission Landwirtschaft und das Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung bereits umfassende Konzepte für die Gestaltung einer Transformation vorgelegt haben.  Deren Umsetzung muss nun intensiv verfolgt werden. Insbesondere muss der Bund eine Finanzierungsgrundlage zu schaffen, um so heimischen tierhaltenden Betrieben angesichts des internationalen Wettbewerbs bedarfsgerecht und dauerhaft langfristige Perspektiven zu bieten.

Einstellung von Richterinnen und Richtern

27 Proberichterinnen und –richter sind 2023 eingestellt worden / Justizministerin Jacqueline Bernhardt lobt zur Amtseinführung der Leitenden Oberstaatsanwältin in Schwerin die Arbeit der Justiz.

Schwerin – „Den Tag der Amtseinführung der Leitenden Oberstaatsanwältin der Staatsanwaltschaft Schwerin möchte ich nutzen, um die hervorragende Arbeit der Staatsanwaltschaften in unserem Land hervorzuheben. Die derzeitigen Herausforderungen sind enorm.

Daher haben wir reagiert und per 1. Januar 2024 drei Stellen zu den Staatsanwaltschaften verlagert. Somit verfügen die Staatsanwaltschaften im Land über insgesamt 171 Stellen“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt zur feierlichen Amtseinführung der Leitenden Oberstaatsanwältin der Staatsanwaltschaft Schwerin Claudia Lange.

„Seit dem Jahr 2018 ist die Anzahl der Neueinstellungen von Proberichterinnen und Proberichtern gestiegen. Von dieser Entwicklung profitieren wegen der steigenden Belastung auch die Staatsanwaltschaften.

Im Ergebnis der aktuellen Einstellungsrunde im Januar 2024 konnten drei Proberichterinnen und Proberichter für die Staatsanwaltschaft Schwerin gewonnen werden, die ihren Dienst jeweils am 1. Februar 2024, 1. März 2024 und 1. April 2024 antreten werden. Die Erfahrungen insbesondere des letzten Jahres zeigen, dass immer mehr Bewerberinnen und Bewerber sich ausdrücklich für eine Tätigkeit bei der Staatsanwaltschaft entscheiden.

Im Jahr 2023 haben wir insgesamt 27 Proberichterinnen und Proberichter eingestellt, davon zwölf bei den Staatsanwaltschaften, die zum Teil Altersabgänge ausgeglichen haben. Das ist ein gutes Zeichen für die weiterhin gute Arbeitsfähigkeit der Staatsanwaltschaften“, so Ministerin Bernhardt.

Forderungen aus M-V

Schwesig: MV für höhere Pendlerpauschale, Klimageld und Landwirtschaft

Schwerin – Die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern setzt sich für eine Anhebung der Pendlerpauschale und für die Einführung eines Klimageldes ein. In einem Antrag, der am Freitag in den Bundesrat eingebracht werden soll, wird gefordert, als Ausgleich für die Anhebung der CO2-Steuer die Entfernungspauschale für Pendlerinnen und Pendler anzuheben.

Außerdem tritt Mecklenburg-Vorpommern einem Antrag des Landes Bremen bei. Mit diesem Antrag wird die Bundesregierung gebeten, im Jahr 2024 die rechtlichen und technischen Voraussetzungen zur Auszahlung eines Klimageldes zu schaffen und im Jahr 2025 mit der Auszahlung zu beginnen.

„Die Anhebung der CO2-Steuer für Benzin, Heizöl und Gas belastet viele Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Pendlerinnen und Pendler sind vielfach gleich doppelt belastet. Die Bundesregierung hat die CO2-Steuer aus finanziellen Gründen stärker als geplant erhöht. Dafür muss es im Gegenzug eine Entlastung geben. Wir setzen uns dafür ein, dass kurzfristig die Pendlerpauschale angehoben wird.

Außerdem brauchen wir insbesondere für kleine Einkommen einen Ausgleich in Form eines Klimageldes. Es ist wichtig, dass wir mehr für Klimaschutz tun. Aber das muss für alle Bürgerinnen und Bürger auch leistbar sein“, erklärte Ministerpräsidentin Schwesig im Anschluss an die heutige Kabinettssitzung.

In einem weiteren Entschließungsantrag für die kommende Bundesratssitzung stellt sich die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern auf die Seite der demonstrierenden Bauern und unterbreitet konkrete Vorschläge für die Zukunft der Landwirtschaft.

„Wir haben großen Respekt vor dem, was in der Landwirtschaft geleistet wird. Die Branche ist gerade für Mecklenburg-Vorpommern von großer Bedeutung. Deshalb setzen wir uns für Zukunftsperspektiven und gegen die Spaßmaßnahmen ein“, so die Ministerpräsidentin.

Fachkräftestrategie Mecklenburg-Vorpommern

Meyer: Zukunft des Wirtschaftsstandortes Mecklenburg-Vorpommern hängt von Sicherung des Fachkräftebedarfs ab

Schwerin – Wirtschafts- und Arbeitsminister Reinhard Meyer hat am Dienstag im Rahmen einer Landespressekonferenz (LPK) die Grundzüge einer Fachkräftestrategie für Mecklenburg-Vorpommern vorgestellt.

„Die Zukunft des Wirtschaftsstandortes Mecklenburg-Vorpommern hängt in entscheidendem Maße auch davon ab, den Fachkräftebedarf der Unternehmen im Land zu sichern und bedarfsadäquat zu erweitern. Der Wohlstand, die Stabilität der sozialen Sicherungssysteme und daran anknüpfend der soziale Zusammenhalt sind als wesentliche Elemente der sozialen Marktwirtschaft eng an die Leistungsfähigkeit der Wirtschaft gekoppelt.

Deshalb haben wir uns gemeinsam mit der Wirtschaft, den Kammern, den Gewerkschaften und vielen weiteren Akteuren intensiv zusammengesetzt und gemeinsam Inhalte einer Fachkräftestrategie diskutiert. Klar ist aber auch: Es gibt nicht den einen Königsweg, sondern viele einzelne Stellschrauben. Und daran müssen alle mitarbeiten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Ausgehend von der Fachkräftestrategie und den daraus abgeleiteten Handlungsempfehlungen sollen nun die prioritären Maßnahmen zur Umsetzung im Zukunftsbündnis Mecklenburg-Vorpommern besprochen werden.

In der Fachkräftestrategie berücksichtigt ist unter anderem die Studie „Regionale Arbeits- und Fachkräftebedarfe in Mecklenburg-Vorpommern“ des Unternehmens Prognos. Darin wurden die Arbeits- und Fachkräftelücken des Landes analysiert.

Zudem wurden methodisch unterschiedlich ausgerichtete Analysen wie beispielsweise die Fachkräftebedarfs- und Engpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit, Analysen des Kompetenzzentrums Fachkräftesicherung des Institutes der deutschen Wirtschaft Köln und des IAB-Betriebspanels für Mecklenburg-Vorpommern vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung einbezogen. Eine Erkenntnis aus der Prognos-Studie ist, dass im Jahr 2030 voraussichtlich neun Prozent der Arbeitskräftenachfrage in Mecklenburg-Vorpommern nicht durch das Arbeitskräfteangebot abgedeckt wird.

„Das heißt: uns fehlen 2030 insgesamt 59.400 Arbeitskräfte – und davon sind 51.000 Personen Fachkräfte. Wenn wir jetzt nicht gegensteuern, dann wird die Fachkräftelücke dauerhaft sein. Und es wird nicht reichen, nur die noch vorhandenen Arbeits- und Fachkräftepotenziale in unserem Bundesland zu heben. Wir brauchen viel mehr Zuwanderung von außen mit entsprechenden Qualifikationen“, sagte Meyer.

Die Prognos-Studie steht zum Download bereit unter https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Service/Publikationen/

Die vier Säulen der Fachkräftestrategie

„Die Fachkräftestrategie Mecklenburg-Vorpommern ist als Prozess zu sehen, der sich über die nächsten Jahre erstrecken wird und sich auf vier inhaltliche Säulen stützt“, hob Meyer hervor.

  1. Fachkräfte ausbilden und qualifizieren

Im Mittelpunkt stehen hier insbesondere die Stärkung der beruflichen Orientierung, der ökonomischen Bildung, der beruflichen Ausbildung und der beruflichen Weiterbildung. Berufsorientierung, Bildung und Qualifizierung sind die Elemente eines kontinuierlichen Prozesses zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses.

  1. Erwerbspotenziale sichern und ausschöpfen

Es ist erforderlich, möglichst alle relevanten bereits im Land vorhandenen Erwerbspersonenpotenziale in Mecklenburg-Vorpommern systematisch zu erschließen und zu nutzen. Es bestehen durchaus noch begrenzt vorhandene Fachkräftepotenziale in Mecklenburg-Vorpommern – insbesondere im Bereich der Langzeitarbeitslosen, Teilzeitbeschäftigten, Frauen, Menschen mit Behinderungen und Migrantinnen und Migranten.

  1. Fachkräfte aus dem In- und Ausland gewinnen

Mecklenburg-Vorpommern verzeichnet zwar in den letzten Jahren Wanderungsgewinne durch Zuzüge, allerdings wird dies aufgrund der demografischen Entwicklung des Erwerbspersonenpotenzials und der Erwerbspersonen nicht ausreichen. Es ist notwendig, ergänzend gezielt Fachkräfte von außerhalb mit dringend benötigten Kompetenzprofilen nicht nur vorübergehend für Mecklenburg-Vorpommern zu gewinnen und zu halten.

  1. Attraktive Arbeitsbedingungen

Attraktive Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen sowie für Bewerberinnen und Bewerber interessante Lohn- und Gehaltsofferten sind Voraussetzungen für das Halten und Gewinnen von Fachkräften aus dem In- und Ausland. Dies liegt vor allem im Verantwortungsbereich der Sozialpartner.

„Jahr des Praktikums 2024“

Gemeinsam mit Politik, Wirtschaft und Kammern wurde vereinbart, Praktika in Unternehmen verstärkt zu ermöglichen und zu bewerben. Dazu soll es entsprechende Aktivitäten geben.

MV hat jetzt eine „Niederdeutsch-Botschafterin“

Landesregierung und Beirat für Niederdeutsch und Heimatpflege fördern niederdeutsche Sprache

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern sollen Niederdeutsch-Angebote in Kitas und Schulen gestärkt werden. Darauf haben sich die Landesregierung und der Beirat für Niederdeutsch und Heimatpflege in einer außerordentlichen Sitzung verständigt. Das Land erhält dazu erstmalig eine „Niederdeutsch-Botschafterin“, um das kulturelle Erbe weiter zu pflegen, die Angebote bekannter zu machen und besser ins Land zu tragen. Die Schülerin Jette Bolz vom Goethe-Gymnasium Demmin wird diese Aufgabe übernehmen. Bildungsministerin Simone Oldenburg und Kulturstaatssekretärin Susanne Bowen haben ihr heute den Ehrentitel verliehen.

„Die niederdeutsche Sprache lebt, wenn sie gesprochen wird. Jette Bolz verkörpert das auf ganz besondere Weise. Sie selbst ist begeisterte Plattsnackerin und zeigt damit, dass auch junge Menschen Freude an der Niederdeutschen Sprache haben können“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

„Ich freue mich, dass wir sie als Botschaftern für Niederdeutsch gewinnen konnten und hoffe, dass sie durch ihr Engagement auch andere junge Menschen für das Niederdeutsche begeistert. Wir wollen die Niederdeutsch-Angebote durch die Zertifizierung von ‚Plattsnacker-Kitas‛ ausbauen, den Nachwuchs fördern und bereits die Lütten spielerisch an die niederdeutsche Sprache heranführen. Außerdem soll gemeinsam mit dem Heimatverband MV ein Unterstützungssystem außerschulischer Lernpartner und Lernorte aufgebaut werden“, so Oldenburg.

„Das Engagement von Jette Bolz mit dem Titel einer ‚Botschafterin für Niederdeutsch‛ zu ehren, unterstreicht das Bestreben der Landesregierung, Niederdeutsch als Teil unseres kulturellen Erbes lebendig zu halten. Es braucht die Begeisterung junger Menschen, um Niederdeutsch in die Zukunft zu tragen“, sagte Staatssekretärin Susanne Bowen.

„2024 wird ein großes Jahr für diese Art der Heimatpflege und den Heimatverband MV, der im 150. Todesjahr von Fritz Reuter hier besondere Akzente setzen kann. Fritz Reuter ist einer der Väter der neuen niederdeutschen Literatur und die langjährige engagierte Arbeit zur Bewahrung seines Werkes, allen voran in der Reuterstadt Stavenhagen, wird in 2024 von vielen Highlights geprägt sein“, so Bowen.

„Plattdeutsch in den Alltag und damit stärker ins Bewusstsein bringen, ist eine unserer Aufgaben“, sagte der Vorsitzende des Heimatverbandes MV, Dr. Martin Buchsteiner. Mit vielen Initiativen, wie den Plattdeutschen Ortszusatzschildern oder den Plattdeutschen Wochen, die 2024 bereits zum 4. Mal stattfinden, sei es gelungen, die Plattdeutsch-Akteurinnen und Plattdeutsch-Akteure im Land zu vernetzen und die Sprache sichtbarer zu machen, freut sich Buchsteiner und hofft über den Ausbau des Unterstützungssystems für Kitas noch mehr Menschen, Kinder wie Eltern, für das Niederdeutsche zu begeistern.

Neben der Verleihung des Ehrentitels „Botschafterin für Niederdeutsch“ haben sich die Landesregierung und der Beirat für Niederdeutsch und Heimatpflege in der außerordentlichen Sitzung auf folgende Aktivitäten und Projekte verständigt:

  •  Aufbau eines Unterstützungssystems außerschulischer Lernpartner und Lernorte

Das Land und der Heimatverband MV wollen Vereine und Museen mit Niederdeutschbezug sowie Plattsnackerinnen und Plattsnacker gewinnen, um die Zusammenarbeit mit den Schulen zu verstärken.

  •  Förderprogramm von Profil-Kitas „Plattdeutsch“ ab dem Schuljahr 2024/2025

Vom kommenden Schuljahr an können Kitas mit Niederdeutsch-Angeboten zertifiziert werden. Dazu legt das Land ein Förderprogramm auf. Grundlage für die Zertifizierung ist ein Katalog, den Landesregierung und der Beirat für Heimatpflege und Niederdeutsch erarbeiten. Die Profil-Kitas erhalten eine finanzielle Unterstützung.

  •  Plattdeutsche Wochen stärken

 Die Plattdeutschen Wochen des Heimatverbandes MV sollen stärker beworben werden. Für die Aktionswochen ruft der Heimatverband alle Akteurinnen und Akteure, die sich der niederdeutschen Sprache verbunden fühlen, auf, sich zu beteiligen und kleinere oder größere Programme zu präsentieren. In diesem Jahr finden die vierten Plattdeutschen Wochen statt.

In Mecklenburg-Vorpommern haben im vergangenen Schuljahr 1.791 Schülerinnen und Schüler an 51 Schulen Niederdeutsch gelernt. Davon befanden sich 348 Schülerinnen und Schüler an den Profilgymnasien mit dem Schwerpunkt Niederdeutsch. Zu den Profilgymnasien zählen das Goethe-Gymnasium Demmin, der Recknitz Campus Laage, die Reuterstädter Gesamtschule Stavenhagen und das Gymnasiale Schulzentrum „Fritz Reuter“ in Dömitz. An den Schulen mit dem Profilschwerpunkt „Niederdeutsch“ wird das Unterrichtsfach Niederdeutsch bis zu den Abiturprüfungen angeboten.

Die Grundschulen und weiterführenden Schulen werden alle zwei Jahre ermutigt, am Plattdeutschwettbewerb des Landes teilzunehmen. Bei dem Wettbewerb präsentieren Kinder und Jugendliche Prosatexte, Gedichte, Sketche oder plattdeutsche Lieder. Ausgerichtet wird der Wettbewerb durch das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung. Am 14. Plattdeutschwettbewerb im Schuljahr 2019/2020 wollten 390 Schülerinnen und Schüler teilnehmen.

Er musste jedoch wegen der Corona-Pandemie abgesagt werden. Am 15. Plattdeutschwettbewerb im Schuljahr 2021/2022, der wegen der Pandemie digital ausgetragen wurde, nahmen 196 Mädchen und Jungen teil. In diesem Jahr ist der 16. Plattdeutschwettbewerb geplant.

Das Kompetenzzentrum für Niederdeutschdidaktik an der Universität Greifswald bietet in enger Zusammenarbeit mit dem Institut für Qualitätsentwicklung (IQ M-V) des Bildungsministeriums fortlaufend Niederdeutsch-Fortbildungen für Lehrkräfte an. An den 34 Veranstaltungen im Schuljahr 2022/2023 haben 218 Lehrkräfte teilgenommen. Die Fortbildungen im Schuljahr davor verzeichneten Teilnehmerzahlen auf ähnlichem Niveau. Die Ausbildung von Niederdeutsch-Lehrkräften erfolgt an der Universität Greifswald und an der Universität Rostock.

M-V startet in die Winterferien

Halbjahreszeugnisse für Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2023/2024

Schwerin – Am Freitag, 2. Februar 2024, starten 161.800 Schülerinnen und Schüler an den allgemein bildenden Schulen und 34.800 Schülerinnen und Schüler an den beruflichen Schulen in die Winterferien. Zuvor gibt es Halbjahreszeugnisse. An den allgemein bildenden Schulen dauern die Winterferien zwei Wochen, an den beruflichen Schulen eine Woche.

„Für viele Schülerinnen und Schüler geht ein anstrengendes Schulhalbjahr zu Ende. Ich wünsche ihnen, den Lehrkräften und allen anderen Beschäftigten an den Schulen schöne Winterferien und hoffe, dass sie danach voller Motivation wieder in die Schule kommen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Den Lehrkräften danke ich für ihren zuverlässigen Einsatz und den abwechslungsreichen Unterricht. Zunächst haben sich alle eine Verschnaufpause verdient. Nach den Winterferien beginnt für Schülerinnen und Schüler insbesondere in den Abschlussklassen eine wichtige Zeit“, so Oldenburg.

Bei weniger guten Noten rät Bildungsministerin Simone Oldenburg den Eltern, ihren Kindern Mut zu machen und nach Wegen zu suchen, wie Schülerinnen und Schüler in der Schule erfolgreicher werden können. „Nehmen Sie dazu Kontakt mit den Lehrkräften auf. Sie kennen ihre Schülerinnen und Schüler gut und können helfen. Sie wissen, wo sie Schwierigkeiten haben und wie man am Besten für Abhilfe sorgen kann. Vertrauen Sie dem Rat der Lehrkräfte, denn auch sie haben großes Interesse daran, dass Schülerinnen und Schüler in der Schule Erfolg haben“, sagte die Ministerin.

Der Zentrale Fachbereich Diagnostik und Schulpsychologie (ZDS) bietet von Montag, 29. Januar 2024 bis Freitag, 9. Februar 2024, und am Samstag, 3. Februar 2024, in der Zeit jeweils von 8:00 bis 18:00 Uhr ein Zeugnissorgentelefon unter 0385 588 7987 an. Schülerinnen und Schüler erhalten hier Rat und Unterstützung. Auch Eltern können anrufen, wenn sie Fragen haben, wie sie mit ihren Kindern über das Zeugnis sprechen können, um sie zu motivieren.

Mehr Mittel für Kinder- und Jugendfreizeiten

Schwerin – Die Landesregierung erhöht in den Jahren 2024 und 2025 die Förderung für Maßnahmen im Bereich der Kinder- und Jugenderholung. „Damit können mehr Kinder und Jugendliche von Ferienfreizeiten und gemeinsamen Unternehmungen profitieren“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese am (heutigen) Montag in Schwerin.

„Wir haben in den letzten Wochen intensiv nach Lösungen gesucht, um über das im Landesjugendplan zur Verfügung stehende Budget hinaus zusätzliche Mittel bereitstellen zu können“, verdeutlichte Drese. Dies sei nunmehr gelungen. Für Kinder- und Jugendfreizeiten stehen in den nächsten beiden Jahren nach derzeitiger Planung jeweils 200.000 Euro extra zur Verfügung, so Drese.

Mit den Mitteln können nach Aussage von Ministerin Drese die Tagesfördersätze grundsätzlich auf 10 Euro pro Tag für teilnehmende Kinder und Jugendliche sowie 15 Euro pro Tag für Betreuerinnen und Betreuer angehoben werden. Damit werde es für Träger attraktiver, Kinder- und Jugendfreizeiten anzubieten.

In den Jahren 2021 bis 2023 konnten durch das Bundesprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ zusätzliche Fördergelder für Ferienfreizeiten ausgereicht werden. Ab 2024 stehen entsprechende Mittel nicht mehr zur Verfügung.

„Umso wichtiger ist es, dass wir durch Landesmittel in diesem wichtigen Bereich einspringen“, sagte Drese. Die Folgen der Corona-Pandemie haben auch weiterhin erhebliche Auswirkungen auf junge Menschen. Der Bedarf an der Durchführung solcher Angebote sei deshalb nach wie vor hoch, so die Ministerin.

Drese: „Mein Dank geht an die Träger und Veranstalter von Kinder- und Jugendreisen in unserem Land, durch deren enormes Engagement es möglich ist, so viele junge Menschen zu erreichen.“

Anerkannte Träger der Kinder- und Jugendhilfe können Anträge wie gewohnt im Rahmen der Förderung von Angeboten der Kinder- und Jugenderholung über das Landesamt für Gesundheit und Soziales stellen.

Ideenwettbewerb Gesundheitswirtschaft startet

Bewerbungen sind ab sofort möglich / Meyer: Neue, wettbewerbsfähige und beschäftigungswirksame Produkte und Dienstleistungsangebote gesucht

Schwerin – Für den landesweiten „Ideenwettbewerb Gesundheitswirtschaft“ beginnt ab Montag (29.01.) die Bewerbungsfrist. Gesucht werden innovative Projekte zur Steigerung von Wachstum und Beschäftigung im Sinne des Masterplans Gesundheitswirtschaft Mecklenburg-Vorpommern 2030. „Die Gesundheitswirtschaft ist ein stabiler Anker der wirtschaftlichen Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern.

Beim Wettbewerb geht es darum, den Teilnehmenden die Möglichkeit zu bieten, ihre Entwicklung einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen und somit auch zu vermarkten. Wir wollen dabei unterstützen, die Idee in die Praxis umzusetzen. Deshalb suchen wir Unternehmen und Dienstleister aus der Branche, die neue wettbewerbsfähige und beschäftigungswirksame Produkte und Dienstleistungsangebote in Kooperation mit anderen Akteuren der gleichen Branche oder mit Akteuren anderer Branchen entwickeln“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Die Prämierung der Gewinnerprojekte findet voraussichtlich am 02. Mai 2024 statt.

Ziel des Ideenwettbewerbs 2024 ist, das Wachstumspotenzial der Gesundheitswirtschaft durch Vernetzung, Kooperation und Marketing, Fachkräftesicherung, Digitalisierung sowie Internationalisierung der Branche weiter zu erschließen und damit die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft des Standortes Mecklenburg-Vorpommern weiter auszubauen.

Gefördert werden der Auf- und Ausbau unternehmensübergreifender, nachfrageorientierter, innovativer Netzwerkstrukturen, die insbesondere branchenübergreifende Kooperationen zur Weiterentwicklung der Leitthemen des Masterplans Gesundheitswirtschaft 2030 berücksichtigen. Weiterhin werden Marketingmaßnahmen und gezielte Werbung für die Gesundheitswirtschaft des Landes, für regionale Produkte sowie Angebote und Dienstleistungen der Branche, die neue Kundengruppen national und international gewinnen, unterstützt.

„Es gibt einen wachsenden Bedarf nach Produkten und Dienstleistungen aus der Gesundheitswirtschaft. Das liegt unter anderem an demografischen Veränderungen und einem steigenden Gesundheitsbewusstsein. Der Wettbewerb soll dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit der in der Branche tätigen Firmen zu stärken, somit bestehende Arbeitsplätze zu erhalten und neue Stellen zu schaffen“, sagte Meyer.

 Das Projekt ist in Mecklenburg-Vorpommern durchzuführen. Die Projektinhalte müssen dabei unmittelbar der weiteren Entwicklung der Gesundheitswirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern dienen. Die Projektergebnisse sind auf regionaler Ebene in Mecklenburg-Vorpommern oder für das gesamte Bundesland zu nutzen. Zuwendungsempfänger können natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts mit entsprechendem Bezug zur Gesundheitswirtschaft und Sitz in Mecklenburg-Vorpommern sein.

Soweit es sich um Unternehmen handelt, gilt die jeweils gültige Definition der Europäischen Kommission für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung gewährt und besteht aus einem nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens aber 150.000 Euro. Die Projektlaufzeit beträgt höchstens 2 Jahre.

Die Bewerbung erfolgt über ein Online-Bewerbungsformular, in dem unter anderem Informationen zu Projektinhalt, Finanzierung, Erfahrungen, Kompetenzen und Referenzen des Bewerbers anzugeben sind. Anmeldeschluss für den Wettbewerb ist der 16. Februar 2024, 14.00 Uhr. Das Bewerbungsformular steht auf den Internetseiten der BioCon Valley® GmbH unter https://ideen.bioconvalley.org/.

Die Gesundheitswirtschaft ist in Mecklenburg-Vorpommern seit Jahren ein stabiler, krisenfester Wachstumsfaktor mit mehr als 160.000 Erwerbstätigen. Nach aktuellen Daten weist die Branche eine Wertschöpfung von insgesamt ca. 6,5 Mrd. Euro aus. Das entspricht fast 15 Prozent der gesamten Wirtschaftsleistung des Landes.

Rückgrat der Gesundheitswirtschaft in M-V bleibt zwar nach wie vor die medizinische Versorgung, aber der Anteil der mittelständisch geprägten industriellen Gesundheitswirtschaft (u.a. Produktion, Vertrieb und Großhandel von Humanarzneimitteln, Medizintechnik und Medizinprodukten) in Mecklenburg-Vorpommern wächst stetig. Dies ist umso bedeutender, da Medizinprodukte und Medizintechnik Wachstumstreiber im Hinblick auf Wertschöpfung, Beschäftigung und Export sind.