M-V für Clan-Kriminelle nicht sicher

Innenminister Pegel: „MV war und ist kein sicherer Hafen für Clan-Kriminelle“

Schwerin – Innenminister Christian Pegel weist die Vorwürfe in der heutigen Diskussion zur Bekämpfung der Clan-Kriminalität in Mecklenburg-Vorpommern zurück.

„Der eingebrachte Antrag konstruiert eine Bedrohung in unserem Land, die es nicht gab und gibt, und will dafür Schritte anregen, die längst gegangen werden – übrigens auch überwiegend aufgrund der Aktivitäten der früheren Innenminister im Land. Mecklenburg-Vorpommern war und ist kein sicherer Hafen für Clan-Kriminelle“, verdeutlicht Landesinnenminister Christian Pegel.

Die sogenannte Clan-Kriminalität ist polizeilich der Organisierten Kriminalität (OK) zugeordnet. Mecklenburg-Vorpommern ist an der Kommission Organisierte Kriminalität, einer Unterorganisation der Innenministerkonferenz (IMK) beteiligt. „Dort sind wir als Land seit vielen Jahren Teil der länderübergreifenden, intensiven Betrachtung der OK und beteiligen uns aktiv an der Entwicklung von Bekämpfungsstrategien. Das wird auch weiterhin so bleiben“, sagt der Minister.

Die Zahl der insgesamt im Land geführten OK-Verfahren sei im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr leicht zurückgegangen und die neu hinzukommenden Fälle sind auf dem Niveau von 2023. „Es ist vielmehr so, dass nach MV meist Eigentumsdelikte und Betäubungsmittelstraftaten aus von Clan-Kriminalität betroffenen Ländern ,gebracht‘ werden. Keine Frage, auch dies sind Straftaten und werden entsprechend polizeilich verfolgt und geahndet. Dies zeigt aber, dass unser Bundesland kein sicherer Hafen oder irgendein Hafen für Clan-Kriminalität ist“, erklärt Landesinnenminister Christian Pegel.

Die Gefahr einer Zunahme der Organisierten Kriminalität werde hingegen vor allem deutschlandweit seit Jahren analysiert. „Eine Steigerung des Kriminalitätsgeschehens in unserem Land ist polizeilich nicht festzustellen. Clan-Kriminalität ist gerade kein Brennpunkt in Mecklenburg-Vorpommern. Dies nun zur Verunsicherung der Bevölkerung ohne jede Grundlage zu behaupten, ist schlicht unseriös“, erklärt der Innenminister.

Maßnahmen, die andere Bundesländer im Kampf gegen die Clan-Kriminalität anwenden, würden auch nicht zu einer Veränderung für den Nordosten führen: „Polizeilich liegen keinerlei Hinweise vor, das MV nun als bevorzugtes Ziel für kriminelle Clans hervortritt. Der schon vor Jahren angestoßene und seitdem intensiv fortgesetzte behörden- und länderübergreifende Austausch in diesem Bereich stellt auch sicher, dass aktuelle Entwicklungen genau im Blick sind und bleiben“, verspricht Christian Pegel.

Die beim Bundeskriminalamt eingerichtete „Koordinierungsstelle OK“ entwickelt fortlaufend ein entsprechendes Bundeslagebild – mit Zuarbeit auch aus Mecklenburg-Vorpommern. „Auf eben dieser Ebene werden die Bekämpfungsstrategien weiterentwickelt. Diese sind schon lange fester Bestandteil der praktischen Arbeit unserer Landespolizei. Der heute gestellte Antrag stellt vor allem die langjährige und gute Arbeit unserer Polizeibeamtinnen und –beamten in diesem schwierigen Feld in einem schlechten Licht dar. Auch wenn diese Arbeit nicht für jeden sichtbar ist – was in diesem schwierigen Feld in der Natur der Sache liegt –, kann sich jeder Bürger und jede Bürgerin sicher sein, dass unsere Polizei schon seit Jahren in Sachen Organisierte Kriminalität genau hinsieht“, sagt Innenminister Christian Pegel.

Zwölf neue Funkstreifenwagen

Schwerin – Innen-Staatssekretär Wolfgang Schmülling hat heute zwölf Fahrzeuge an die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern übergeben. Darunter sind elf neue Funkstreifenwagen Transporter und ein Funkstreifenwagen Gelände.

„Für viele Polizeibeamtinnen und –beamte ist das Fahrzeug der tägliche Arbeitsplatz. Es ist selbstverständlich, dass wir dafür sorgen, dass die Fahrzeuge modern, effizient und technisch auf dem neusten Stand ausgestattet sind“, sagt Wolfgang Schmülling bei der Übergabe.

Die elf neuen Transporter gehen an die Polizeiinspektionen Schwerin, Wismar, Rostock, Güstrow, Neubrandenburg, Stralsund und Anklam. Die Wasserschutzpolizeiinspektion Wolgast erhält den Funkstreifenwagen Gelände.

Die Funkstreifenwagen werden im allgemeinen Streifendienst der Landespolizei MV eingesetzt. Der Funkstreifenwagen Gelände dient darüber hinaus als Zugfahrzeug für Hilfsstreifenboote und größere Schlauchboote.

Sportfördergruppe der Landespolizei MV

Schwerin – Innenminister Christian Pegel und Sportministerin Stefanie Drese haben die aktualisierte Vereinbarung für die Sportfördergruppe der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern unterzeichnet.

„Mit den neuen Anpassungen der Vereinbarung geben wir den Athletinnen und Athleten der Sportfördergruppe mehr Sicherheiten, dass unter anderem die Ausbildung ganz nach den Anforderungen der Spitzensportlerinnen und -sportler flexibel gestaltet werden kann, aber auch, dass sie bei Unfällen umfassend abgesichert sein werden“, sagt Minister Christian Pegel und:

„Seit 2008 geben wir jungen Spitzensportlerinnen und- sportlern in unserem Land die Möglichkeit, neben ihrer sportlichen Karriere auch eine berufliche Laufbahn in der Landespolizei zu wählen. Mit der Aufnahme in der Sportfördergruppe haben die jungen Menschen den notwendigen Freiraum, sich intensiv auf ihren Hochleistungssport zu konzentrieren, und zugleich die Gewissheit einer gesicherten beruflichen Zukunft bei der Landespolizei nach Beendigung ihrer – hoffentlich auch für unser Land erfolgreichen – sportlichen Karriere.“

„Die meisten Leistungssportlerinnen und Leistungssportler müssen sich während des Leistungssports auf den Berufseinstieg vorbereiten. Denn Leistungssport wird in einem Lebensabschnitt betrieben, in dem zugleich die Grundlagen für eine spätere berufliche Karriere gelegt werden. Das Meistern dieser Doppelbelastung fordert mir den größten Respekt ab“, betont Sportministerin Stefanie Drese.

„Es ist deshalb ein großes Anliegen der Landesregierung, die duale Karriere unserer Spitzenathleten dahingehend zu unterstützen, dass sie ausreichend Freiräume für Trainings- und Wettkampfzeiten bekommen und im späteren Leben keine Nachteile auf dem Arbeitsmarkt haben. Die Sportfördergruppe der Landespolizei MV ist ein wichtiger Baustein in der Leistungssportförderung Mecklenburg-Vorpommerns.“

Alle zwei Jahre werden bis zu fünf Männer und Frauen in die Sportfördergruppe eingestellt. Die Bewerbungszahlen variieren. Für die Einstellung im Jahr 2024 gibt es aktuell fünf Bewerbungen.

„Seit der Einrichtung haben sich insgesamt 31 Leistungssportlerinnen und –sportler unseres Landes in einem Auswahlverfahren hierfür qualifiziert. Unterstützt vom Landessportbund und vom Olympiastützpunkt können Spitzenathleten Polizeiausbildung, Training und Wettkampf optimal miteinander in Einklang bringen. Und die Erfolgshistorie von Ruderer Hannes Ocik, Leichtathlet Tom Gröschel, Bahnradsportler Stefan Nimke oder Stabhochspringerin Martina Strutz zeigt, dass unser gewähltes Konzept aufgeht“, so der Innenminister.

Die Sportart sei nicht entscheidend, solange die Bewerberinnen und Bewerber die folgenden Voraussetzungen erfüllen: Zugehörigkeit zum Olympiakader, Perspektivkader, Ergänzungskader oder Nachwuchskader 1 und 2, eine sportliche Empfehlung des Olympiastützpunktes MV und die Mitgliedschaft in einem Sportverein des Landes MV.

Drese: „Mein Dank geht an das Innenministerium und die Landespolizei für das Engagement und das klare Bekenntnis zum Leistungssport. Es ist dem Sportministerium bewusst, dass die individuelle Ausbildung der Sportlerinnen und Sportler viele personelle und finanzielle Ressourcen bindet.“

Die Ausbildung zur Polizeimeisterin bzw. zum Polizeimeister findet an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege (FHöVPR) des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Güstrow statt. Neben Trainingsmöglichkeiten vor Ort sind die Olympiastützpunkte gut erreichbar. Die Ausbildung wird für die Sportlerinnen und Sportler von regulär zwei auf drei Jahre und sechs Monate (in Ausnahmefällen auch länger) gestreckt. Dabei sind die Sportlerinnen und Sportler von August/September bis Ende Januar an der FH Güstrow und die übrige Zeit freigestellt für Training und Wettkampf.

Mit dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung ist die Übernahme in den Polizeidienst des Landes MV garantiert. Den Absolventinnen und Absolventen stehen verschiedene Dienstzweige innerhalb der Landespolizei sowie der Aufstieg in die Laufbahngruppe 2 – der sogenannte gehobene Dienst – offen und sie können weiterhin ihrem Leistungssport aktiv nachgehen. Als Mitglied der Sportfördergruppe repräsentieren sie die Landespolizei auch in sportlichen Wettkämpfen.

Weiterer Vertrag zur Treibstoffversorgung

Schwerin – Zur staatlichen Vorsorgeplanung gehört, dass in einer Krise Polizei, Feuerwehren, Rettungsdienste sowie der Katastrophenschutz sicher und verlässlich ihren Dienst verrichten können. Damit das gelingt, ist die Treibstoffversorgung einer der zentralen Punkte in der Planung. Um diese sicherzustellen, hat das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern einen Vertrag mit einem Großtanklager abgeschlossen. Bereits im vergangenen Jahr wurde für die Versorgung im Krisenfall ein Vertrag mit einem großen Treibstofflogistiker geschlossen. Somit ist nun neben der Logistik auch die Betankungsleistung in einer Krise abgesichert. Die Gesamtkosten, die einen 14-tägigen Krisenfall beinhalten, belaufen sich auf rund 112.000 Euro.

„Mit diesem Vertrag haben wir als Land eine weitere wichtige Voraussetzung geschaffen, um besonders im Krisenfall wichtige staatliche Leistungen sicherzustellen. Unsere erstellten Pläne werden der aktuellen Lage entsprechend weiterhin fortlaufend angepasst und verbessert. Auch in diesem Vertrag ist vorgesehen, dass der größte Anteil dieser Summe nur fällig würde, sollte der Krisenfall tatsächlich eintreten. Ich bin aber weiterhin zuversichtlich, dass es nicht so weit kommt“, so Innenminister Christian Pegel heute in Schwerin.

Es ergeben sich aus dem Vertrag Kosten u.a. für eine Vorhaltepauschale für ausgebildetes und eingewiesenes Personal sowie Verfahrensweisen, die darauf ausgerichtet sind in einer möglichen Krise die Betankung der Treibstofflogistiker des Landes sicherzustellen.

„Natürlich hoffen wir alle, dass wir nie in eine Situation geraten werden, bei der eine Notversorgung der Einsatzkräfte notwendig werden würde. Dennoch sorgen wir für den Ernstfall vor. Die Krisenfestigkeit unseres Bundeslandes hat sich durch diesen Vertragsschluss weiter gefestigt“, so der Innenminister.

Waldbrandschutz hautnah

Minister Backhaus erkundet mit Grundschülern den Wald

Wittenburg – Forstminister Backhaus hat am Freitag Dritt- und Viertklässler der Grundschule Wittenburg zu einem Besuch in die Wälder des Forstamtes Jasnitz eingeladen. Gemeinsam erprobten sie erste Inhalte des neuen waldpädagogischen Bildungsbausteins „Waldbrandschutz leben und erleben“.

Der Landesverband MV der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald hat in Zusammenarbeit mit der Landesforstanstalt MV und Lehrkräften 13 didaktische Bildungsbausteine entwickelt, die Grundschulen unterstützen sollen, Projekttage im Wald zu organisieren und zu gestalten. Eine Fertigstellung des 14. Teils zum Waldbrandschutz ist für Ende dieses Jahres vorgesehen.

„Umweltschutz und Nachhaltigkeit sind wichtige Zukunftsthemen, die auch Bestandteil von Unterricht an unseren Schulen sein müssen. Wer Kenntnisse hat über Natur und Umwelt, kann sie besser schätzen und schützen lernen. Dazu gehört auch das Wissen über das Ökosystem Wald. Wir können gar nicht früh genug anfangen, das Bewusstsein dafür zu schaffen, wie wichtig der Lebensraum Wald für Pflanzen, Bäume, Tiere und uns Menschen ist.

Dieses Bewusstsein erreichen wir bei Schülerinnen und Schülern am besten, wenn sie den Wald erleben. Die waldpädagogischen Bildungsbausteine sind eine Anregung für Lehrer und Eltern, Kindern den Lernort Wald nahezubringen, ihnen Respekt vor Umwelt und den verantwortungsvollen Umgang mit unseren natürlichen Ressourcen zu vermitteln. Unser Credo dabei ist: Lernen durch Erleben. Keine graue Theorie, sondern Neues erfahren mit allen Sinnen.

Gerade in Zeiten des Klimawandels ist Waldbrandschutz für alle von zentraler Bedeutung. Meistens entstehen Waldbrände durch Unachtsamkeit. Schon Kinder sollten lernen, wie Waldbrände entstehen, welche Faktoren sie beeinflussen und wie sie sie vermeiden können“, sagte Backhaus.

Bei der Gelegenheit stellte er das neue Buch „Waldabenteuer für die ganze Familie“ vor. Es wurde aus der Landinitiative „Unser Wald in Mecklenburg-Vorpommern“ finanziert. Die Wildnis-Pädagogen Maurice Ressel und Martino Abis geben Interessierten Wissen an die Hand, wie man Kinder für die Natur im eigenen Umfeld begeistern und sensibilisieren kann. Dabei führen die Autoren durch die Jahreszeiten im Wald, informieren über Flora und Fauna sowie über das richtige Verhalten im Wald und motivieren zu Aktivitäten und bewusster Wahrnehmung.

Koordinierungsstelle Istanbul-Konvention

Neue Struktur verlagert Aufgaben der Landeskoordinierungsstelle CORA ab Mai 2024 auf eine staatliche Koordinierungsstelle.

Schwerin – Die Arbeit des Beratungs- und Hilfenetzes bei häuslicher und sexualisierter Gewalt in Mecklenburg-Vorpommern wird zukunftsorientiert ausgerichtet. Eine effektive Neustrukturierung der Koordinationsaufgaben wird das Netz stärken. Bereits zum 1. Mai 2024 wird eine neue Koordinierungsstelle auf Landesebene eingerichtet.

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Ich bin sehr froh, dass wir ab Mai die Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention besetzen können. Das zeigt, dass rot-rot zügig gehandelt hat. Denn noch bevor der Expertinnen- und Expertenausschuss Grevio alle Bundesländer im Jahr 2022 zur Einrichtung gemahnt hatte, haben wir uns bereits im Koalitionsvertrag dazu verpflichtet. Nun sind alle Voraussetzungen geschaffen.“

Mit der Stelle setzt Mecklenburg-Vorpommern die Verpflichtung aus Artikel 10 Absatz 1 Satz 1 des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) um. Die Stelle wird auch wesentliche Teile der Aufgaben der bisherigen Landeskoordinierungsstelle CORA übernehmen. Die Istanbul-Konvention fordert genau diesen Aufbau der staatlichen Struktur zum Zweck der umfassenden und effektiven Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen.

Die Vernetzung und Kooperationen von staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen sowie die Informationsvermittlung bleiben gestärkt. Das Beratungs- und Hilfenetz M-V hat damit neben der Leitstelle für Frauen und Gleichstellung weiterhin eine zentrale Anlaufstelle.

Auch an der Zusage der Fördermittel an das Beratungs- und Hilfenetz ändert sich mit der Neustrukturierung nichts. Die Landesregierung stellt jährlich rund 2,77 Millionen Euro für das Beratungs- und Hilfenetz M-V für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt zur Verfügung.

Sowohl Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt als auch die Landesbeauftragte für Frauen und Gleichstellung der Landesregierung Wenke Brüdgam bleiben in engem Austausch mit dem Beratungs- und Hilfenetz bei häuslicher und sexualisierter Gewalt, um wie auch in der Vergangenheit gemeinsam nach Lösungen für aufkommende Fragen zu suchen. Am 11. April wird darüber hinaus das Ergebnis der Evaluation des Beratungs- und Hilfenetzes präsentiert.

Geld für die Feuerwehr

700.000 Euro für Feuerwehr und Gemeinden im Amt Stralendorf

Stralendorf – Förderungen in Höhe von rund 700.000 Euro übergab die Staatssekretärin für die Ländlichen Räume Elisabeth Aßmann gestern gemeinsam mit Landrat Stefan Sternberg an drei Gemeinden im Amt Stralendorf. Die drei Projekte, ein Feuerwehrerweiterungsbau sowie zwei Löschwasserentnahmestellen, sollen die Einsatzfähigkeit der Feuerwehren erhöhen. Staatssekretärin Aßmann:

„Über all die Jahre hinweg wurde im Amtsbereich Stralendorf eine ausgezeichnete Arbeit und ehrenamtliches Engagement geleistet – doch auch die technische Infrastruktur muss mit Blick auf die Gesundheitsvorsorge der Einsatzkräfte, der kommunalen Infrastruktur sowie Entwicklungen wie Klimaveränderungen und damit einer erhöhten Brandgefahr Schritt halten. Die neuen Bauvorhaben sind deshalb unabdingbare Investitionen in den Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger sowie deren Eigentum. Nach dem Auslaufen des Programms ‚Löschwasser marsch‘ aus dem Strategiefonds haben wir, wie im Koalitionsvertrag versprochen, die Unterstützungsmöglichkeit aus EU-Mitteln verstetigt“, so Aßmann.

Bei der Investitionsförderungsmaßnahme in Pampow mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 2,26 Mio. € (Eigenanteil der Gemeinde: 939 T€) sind folgende Maßnahmen geplant:

  • Erweiterung Stellplätze für ein weiteres Einsatzfahrzeug
  • Realisierung „schwarz/weiß“ Trennung (Schleuse und Duschmöglichkeiten)
  • Erweiterung bzw. Schaffung der Möglichkeit für getrennte Umkleidung für Kinder- und Jugendfeuerwehr,
  • Erweiterung der Räumlichkeiten, Schwerpunkt Schulungsraum der Kinder- und Jugendfeuerwehr (Anpassung an die gestiegenen Mitgliederzahlen)
  • Erweiterung der Räumlichkeiten zu Lagerzwecken,
  • Erweiterung der Räumlichkeiten Toiletten (Anzahl und barrierefreies WC) und
  • Sanierung im Bestand einschließlich die Verbesserung des Wärmeschutzes und der Energieeffizienz des Gebäudes.

Für die Errichtung der Löschwasserentnahmestellen in der Gemeinde Klein Rogahn, gelegen im Ortsteil „Zum Ausbau“ an der L042, werden zur Gewährleistung einer ausreichenden Löschwasserversorgung für derzeit 6 Wohnhäuser mit Nebengelass eine Gesamtinvestition von 75.000 € geplant, wovon die Gemeinde einen Eigenanteil von 45.000 € bereitstellt.

Für die Errichtung der Löschwasserentnahmestellen in der Gemeinde Stralendorf, gelegen an der Oberen Bergstraße, wird ein Zuwendungsbescheid mit einer Zuwendungshöhe von 30.000 € aus ILERL-Mitteln, bei einer Bauinvestition von 60.000 € und einem gemeindlichen Eigenanteil von 30.000 €, bereitgestellt.

Polizeiliche Kriminalstatistik 2023

Innenminister Pegel: „Fallzahlen steigen wie im Bundestrend, aber unsere Aufklärungsquote bleibt konstant hoch“

Schwerin – Die Fallzahlen der Gesamtstraftaten in Mecklenburg-Vorpommern sind im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr mit 111.571 Fällen wie im gesamten Bundestrend angestiegen – um 4,7 Prozent im Vergleich zu 2022. Im Vergleich zum Vor-Corona-Jahr 2019 liegt 2022 mit marginal 0,2 Prozent mehr Straftaten gleichauf.

„Erstmals seit 2019 sehen wir leider einen Anstieg in den Fallzahlen – dieser Trend herrscht bundesweit vor. Während die Pandemie für einen deutlichen Rückgang des Kriminalitätsgeschehens gesorgt hat, müssen wir nun wieder wachsamer sein.“, sagte Landesinnenminister Christian Pegel, der heute in Schwerin die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für Mecklenburg-Vorpommern für das Jahr 2023 vorstellte und ergänzte: „Die gute Arbeit unserer Landespolizei wird mit der gleichbleibend guten Aufklärungsquote von 62,8 Prozent unterstrichen, die einmal mehr über dem Bundesdurchschnitt liegt.“

Die auffälligsten Entwicklungen im Jahr 2023:

Deutlicher Rückgang bei Straftaten gegen das Leben

Ein erfreulicher Rückgang zeigt sich bei der Zahl der Straftaten gegen das Leben wie Mord, Totschlag, Tötung auf Verlangen und Fahrlässige Tötung von 55 auf 37 Fälle. Es wurden 2023 im Bereich Mord sieben Fälle registriert. Hinzu kommen vier vollendete Totschlagsdelikte und 12 Versuche eines Totschlags, zwölfmal fahrlässige Tötung und zwei Fälle von illegalem Schwangerschaftsabbruch. „Die Aufklärungsquote bei all diesen Straftaten konnte um fast fünf Prozentpunkte auf 86,5 Prozent gesteigert werden. Das bringt leider keinem der Opfer sein Leben zurück, aber die Polizei kann damit den Angehörigen in vielen Fällen Gewissheit über die Tat geben. Zudem zeigen wir den Täterinnen und Tätern – und auch potenziellen –, dass bei diesen schwersten Straftaten gegen das Leben fest damit gerechnet werden muss, gefasst und bestraft zu werden. Dies ist ein wichtiger Baustein in der Prävention von Straftaten.“, so Pegel.

Anstieg bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung

Im Bereich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ist ein Anstieg der Fallzahlen zu verzeichnen. „Von 1.916 im Jahr 2022 haben wir ein Plus von 190 Fälle im Jahr 2023 auf 2.106 erfasst. Der Anstieg setzt sich leider auch bei den jeweiligen Untergruppen in dieser Straftatengruppe fort“, erklärt Innenminister Pegel.

So sind in der gleichnamigen Untergruppe der „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“, zu welcher Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, sexuelle Belästigung, sexueller Missbrauch von Schutzbefohlen zählen, die erfassten Fälle um 206 Fälle auf 792 Straftaten angestiegen. Im Bereich des „Sexuellen Missbrauch“ liegt ein nahezu gleichbleibender Trend vor (2023: 445; plus 5), ebenso beim sexuellen Missbrauch von Kindern mit 320 Fällen (minus 1 Fall). Bei der Verbreitung, Erwerb, Besitz und Herstellung kinderpornographischer Inhalte ist eine gleichbleibende Entwicklung zu beobachten. „In diesem Bereich wurden 649 Fälle im Jahr 2023 erfasst – 2022 waren es 646. Gut 54 Prozent – also mehr als die Hälfte der Tatverdächtigen in diesem Bereich –  sind unter 18 Jahren. Dies bestärkt die Landespolizei weiter in ihrer intensiven Präventionsarbeit in diesem Bereich. Wir müssen Kinder und Jugendliche aufklären und für solche Aufnahmen sensibilisieren. So etwas zu besitzen, ist nicht okay, und solche Aufnahmen weiterzusenden, erst recht nicht. Aber nicht nur die Kinder und Jugendlichen müssen wir erreichen, sondern auch Eltern. Daher richtet sich mein Appell auch an diese: Passen Sie auf, was sich Ihre Kinder anschauen und gegenseitig schicken. Klären Sie Ihre Kinder zu Hause auf, was richtig und was falsch ist – und vor allem vermitteln Sie, dass ein Hinweis auf eine solche Straftat oder wenn sich Ihre Kinder unwohl fühlen, kein Petzen ist oder sie dafür Ärger bekommen. Eine solche Reaktion ist vielmehr genau die richtige, um Täter zu demaskieren sowie zu fassen und mögliche Netzwerke aufzudecken“, sagt Christian Pegel.

Wenngleich die Fallzahlen in Bezug auf Straftaten im Zusammenhang mit Kinderpornografie in Mecklenburg-Vorpommern aktuell stagnieren, ist dennoch keine Entwarnung zu geben. Denn das Hinweisaufkommen an den Bund steigt nach wie vor. Diese Zahlen sind ganz überwiegend mit der Zunahme von Verdachtsmeldungen aus den USA zu erklären. US-Internetdienste wie Google, Meta (Facebook, Instagram, WhatsApp), Snapchat, DropBox und Microsoft uvm. sind seit 2012 nach US-amerikanischem Recht verpflichtet, alle Dateien, die dort geteilt werden, auf Kinderpornografie zu prüfen und Verdachtsfälle an das National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC) zu melden. Sobald Hinweise auf deutsche Nutzer vorliegen, werden diese an das Bundeskriminalamt (BKA) weitergeleitet. Diese Meldungen steigen jährlich rapide an, waren es 2015 bundesweit noch 14.500 und 2020 55.660, so sind es allein im vergangenen Jahr 180.287 Hinweise, die nach Deutschland gemeldet wurden. „Dies stellt im Vergleich zum Jahr 2022 noch mal eine Steigerung von fast 50.000 Hinweise dar. Fast 1.000 von diesen Fällen wurden 2023 an unser Landeskriminalamt weitergeleitet“, führt Minister Pegel aus.

Häusliche Gewalt: „Melden Sie sich, wenn Sie betroffen sind“

Im Phänomenbereich der Häuslichen Gewalt setzt sich der seit Jahren steigende Trend auch 2023 weiter fort. Ende 2021 wurde dieser Phänomenbereich mit einer bundesweiten Definition, um so eine einheitliche statistische Erfassung zu ermöglichen, versehen. Häusliche Gewalt umfasst demnach nicht nur partnerschaftliche und ex-partnerschaftliche, sondern auch familiäre Gewalt. Voraussetzung ist aber, dass die Beteiligten im gemeinsamen Haushalt leben

Im vergangenen Jahr hat die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 2.098 Fälle Häuslicher Gewalt und damit eine Zunahme von 6,8 Prozent im Vergleich zu 2022 registriert. Das Phänomen ist überwiegend durch Körperverletzungsdelikte geprägt. Die Polizei registrierte 1.629 Körperverletzungen sowie neun Straftaten gegen das Leben, von denen alle Fälle vollendet wurden. 38,8 Prozent aller aufgeklärten Taten wurden unter Alkoholeinfluss begangen. „Wir müssen leider annehmen, dass das Dunkelfeld wesentlich höher ist. Noch immer trauen sich viele Opfer nicht, einen Fall von Häuslicher Gewalt anzuzeigen. Häusliche Gewalt ist keine Privatsache, sondern eine Straftat, die konsequent geahndet werden muss –melden Sie sich bitte, wenn Sie betroffen sind“, appelliert der Minister.

Gewalt gegen Polizei, Feuerwehr und Rettungskräften angestiegen

Die Zahl der erfassten Fälle, bei denen Polizeibeamtinnen und -beamte im Dienst sowie gleichstehende Personen Opfer einer Straftat geworden sind, ist im Vergleich zum Vorjahr auf 1.014 Taten angestiegen. Zuwächse sind bei Widerstandsdelikten (plus 0,6 Prozent) und tätlichen Angriffen (plus 13 Prozent) zu verzeichnen. In 87,4 Prozent der Fälle waren die Opfer Polizeibeamtinnen und –beamte, im Vorjahr lag diese Zahl noch bei 92,1 Prozent.

Minister Christian Pegel: „Wir spüren bei uns im Land deutlich eine Zunahme von aggressivem Verhalten gegenüber Polizei, Feuerwehren und Rettungskräften. Dieses Verhalten ist durch nichts zu rechtfertigen. Es gefährdet sogar häufig noch Menschen, denen eigentlich dringend Hilfe zuteilwerden müsste. Jeder Angriff gegen Einsatzkräfte ist einer zu viel und darf nicht hingenommen werden. Es gibt auch keinerlei Rechtfertigungen für körperliche oder verbale Angriffe gegenüber Polizeivollzugsbeamtinnen und –beamten. Wer mit polizeilichen Maßnahmen nicht einverstanden ist, dem steht der Rechtsweg offen. Wer sich Ressentiments gegenüber dem Staat oder seinen Institutionen hingibt, kann diese nicht auch noch mittels Gewalt auf Polizei, Feuerwehr oder Rettungskräften projizieren. Unsere Einsatzkräfte sind Bürger in Uniform, Mütter, Väter, Töchter und Söhne, die die Sicherheit und Ordnung in unserem Land gewährleisten und hierbei leider zu oft ihr eigenes Leben und ihre körperliche Unversehrtheit in Gefahr bringen müssen. Die Politik sowie die gesamte Gesellschaft sollten den Frauen und Männern daher für ihren Dienst mit Respekt begegnen und sich entschieden gegen Gewalt stellen.“

Weitere polizeilichen Entwicklungen im Jahr 2023

Auch bei den sogenannten Rohheitsdelikten und Straftaten gegen die persönliche Freiheit sind die Fälle 2023 im Vergleich zum Vorjahr gestiegen, von 18.336 auf 19.608 (plus 6,9 Prozent).

„In dieser Statistik bemerken wir allerdings noch die Auswirkungen einer Rechtsänderung im Jahr 2021: Zuvor war eine sogenannte Bedrohung strafbar bei Androhung einer Handlung, die ein Verbrechen darstellt. Jetzt gilt auch die Bedrohung mit einigen Vergehen, wie der sexuellen Selbstbestimmung, der körperlichen Unversehrtheit, der persönlichen Freiheit oder gegen Sachen von bedeutendem Wert als strafbar. Der Kreis der als Bedrohung erfassten Straftaten wurde damit erheblich erweitert. Dies zeigt auch der Anstieg polizeilich registriertet Bedrohungen von 4.365 auf 4.820 Fälle“, erläutert Pegel.

Gestiegen sei die auch Zahl der Körperverletzungen um 565 auf 11.941. „In 30 Prozent der aufgeklärten Körperverletzungen waren die Tatverdächtigen alkoholisiert, was – nicht nur hier – zeigt, dass Alkoholisierung in verschiedenen Straftatbereichen erhebliche Treiberfunktion hat“, so Pegel.

Gut ein Viertel der erfassten Straftaten mit Blick auf die Gesamtkriminalität findet sich in den sonstigen Straftatbeständen des Strafgesetzbuches wieder. Darunter zählt eine Vielzahl teils unterschiedlicher Tatbestände wie Erpressung, Hausfriedensbruch, Landfriedensbruch, Vortäuschen einer Straftat, „Strafvereitelung“, Hehlerei, Brandstiftung sowie Korruptions- und Amtsdelikte. In diesem Phänomenbereich sind die Fallzahlen insgesamt von 27.176 auf 28.844 (plus 6,1 Prozent) erfassten Fällen angestiegen.

Die Sprengung von Geldautomaten erreichte im vergangenen Jahr mit zwölf Fällen im Vergleich zu den Vorjahren einen neuen Höchstwert. Während Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2022 verschont wurde mit dieser Art von Fällen, ist der Anstieg nun deutlich zu spüren. „In zehn dieser Fälle erlangten die Täter sogar Beute. Bei elf Fällen wurde fester Explosivstoff, der sogenannte Blitz-Knall-Satz, eingesetzt. Das zeigt eine Strukturiertheit bei diesen Straftaten. Daher wurde auch eine Ermittlungsgruppe zur Aufklärung der Fälle beim Landeskriminalamt eingerichtet“, berichtet der Minister.

„Für eine erfolgreiche Prävention gegen diese speziellen, gegen Banken und deren Automaten gerichtete Straftaten kann nach Einschätzung der Polizei nur ein Maßnahmenmix helfen – besonders wichtig wäre, dass der Bundesgesetzgeber den Einsatz von Geldeinfärbesystemen, Verklebesystemen und Vernebelungssystemen gesetzlich vorschreibt, damit erbeutetes Geld unbrauchbar und damit diese Straftaten unattraktiv werden“, so der Innenminister. Die Niederlande seien mit genau diesen Maßnahmen wirksam gegen solchen Straftaten vorgegangen.

Die Auswertung der Automatenstraftaten und deren Zahlen basieren jedoch auf Einzelauswertungen und sind daher nicht als statistische Daten erfasst.

Munitionsbergungsdienst M-V

Gut sieben Tonnen Kampfmittel bei Zufallsfunden in 2023 geborgen

Schwerin – Auch fast 80 Jahre nach Ende des 2. Weltkriegs und mehr als 100 nach dem 1. Weltkrieg sind die Spuren der Kriege weiterhin sichtbar – auch in Mecklenburg-Vorpommern. So werden weiterhin fast täglich Überreste der im Krieg eingesetzten Kampfmittel entdeckt. Insgesamt 366-mal kam es 2023 zu ungeplanten Einsätzen, sogenannte Soforteinsätze, des Munitionsbergungsdienstes unseres Landes (MDB M-V), in denen mehr als 6,9 Tonnen Kampfmittel geborgen wurden. Im Jahr 2022 waren es 343 Soforteinsätze mit insgesamt 4,76 Tonnen geborgenen Kampfmitteln.

„Immer wieder muss an verschiedenen Orten bei uns im Land der Munitionsbergungsdienst ausrücken, um im Boden oder Wasser lagernde explosive Überbleibsel der beiden Weltkriege und früherer militärischer Nutzung bis zurück in die Kaiserzeit zu entschärfen“, sagt Innenminister Christian Pegel und: „Der Waldbrand im Sommer 2019 in Lübtheen war ein deutliches Signal, dass das immer noch eine wichtige Aufgabe ist und auch bleiben wird.“

„Die Einsätze im vergangenen Jahr haben unsere 55 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der vier Standorte des MBD M-V in insgesamt 2.255 Einsatzstunden durchgeführt und dabei 46.951 Kilometer zurückgelegt. Das ist eine beachtliche Leistung und ich danke unseren Fachkolleginnen und –kollegen für ihr herausragendes Engagement in diesem Bereich“, sagt der Minister.

Der Bereich Schwerin hatte mit 143 Einsätzen den höchsten Anteil, es folgen Mellenthin mit 92, Mirow mit 74 und Jessenitz mit 57 Einsätzen. Das Fundaufkommen pro Einsatz erstreckt sich hierbei von Einzelfunden mit 10 Gramm über Bombenfunde mit jeweils 250, 500 oder sogar 1.000 Kilogramm Masse für ein einzelnes Kampfmittel bis zu komplexen, mehrtägigen Einsätzen, bei denen z.B. im Juli 2023 in Güstrow 225 Sprenggranaten sowie diverse Bruchstücke mit Sprengstoffanhaftungen mit zusammen 2.710 Kilogramm Bruttomasse und einem Netto-Explosivstoffmasse von zusammen 220 Kilogramm geborgen wurden. Die Munition stammt aus dem 1. Weltkrieg und ist möglicherweise eine Hinterlassenschaft des damals in Güstrow stationierten 24. Feldartillerie-Regiment, das von 1890/91 an in dem dafür neu errichteten „Casernement“ an der heutigen B 103 untergebracht war.

„Auch, wenn die kleinen Kampfmittel nur wenig Sprengstoff enthalten so sind sie nicht minder gefährlich“, warnt Minister Pegel davor, die Situation bei einem Fund nicht zu unterschätzen und ergänzt:

„Bei einer unkontrollierten Explosion einer Handwaffenpatrone ist schon mit schweren Verletzungen zu rechnen. Die Detonation einer zwei Zentimeter Sprenggranate mit nur zehn Gramm Sprengladung führt in der Regel schon zu tödlichen Verletzungen. Auch bei den Kampfmittelfunden 2023 waren einige, die nach Einschätzung unserer Experten, aufgrund von fehlender Handhabungs- und Transportfähigkeit noch am Fundort gesprengt werden mussten.“

Die Gesamtkosten für diese Einsätze beliefen sich auf nahezu 140.000 Euro, diese umfassen Personal- und Technikkosten wie Fahrtkosten oder Einsatz von Spezialtechnik.

Seit Anfang des Jahres können berechtigte Nutzer die Auskunft über kampfmittelbelastete Flächen per Mausklick beantragen. „Und das Angebot wird offensichtlich sehr gut angenommen“, so der Minister und weiter: „Im Durchschnitt erreichten etwa 700 schriftliche Anfragen den Munitionsbergungsdienst, doch die jetzigen Zahlen sprechen für eine deutliche Reduzierung.“

Während eine beantragte Prüfung bisher mehrere Wochen dauerte, bekommen die Bürgerinnen und Bürger von nun an wesentlich schneller die benötigten Informationen. „In der Verwaltung werden zudem Kapazitäten für anderweitige Themen frei. Eine Win-win-Situation für das ganze Land“, sagte der Minister.

Polizeikontrollen am „Carfriday“

Schwerin – Am Karfreitag stehen bundesweit Schwerpunktkontrollen im Zentrum der polizeilichen Verkehrssicherheitsarbeit – unter dem Slogan „Rot für Raser, Poser und illegales Tuning“. Mecklenburg-Vorpommerns Polizei beteiligt sich zum zweiten Mal an dem Aktionstag.

„Das Phänomen illegaler Autorennen hat in den letzten Jahren zunehmend die öffentliche Aufmerksamkeit auf sich gezogen. Für die Szene ist der sogenannte „Carfriday“ auch der Startschuss in die Sommer. Das ist Anlass auch für unsere Polizei, noch stärker als üblich hinzugucken, wer sich wie auf unseren Straßen bewegt“, sagt Innenminister Christian Pegel. Der Fokus liege auf dem Thema Poser/Tuner und verbotene Kraftfahrzeugrennen.

„Die Teilnehmer illegaler Autorennen missachten durch ihr extrem gefährliches und rücksichtsloses Verhalten im Straßenverkehr bewusst die geltenden Gesetze und setzen damit das Leben und die Gesundheit anderer Menschen aufs Spiel“, sagt Christian Pegel.

Auch die Landespolizei MV nimmt an der Aktion teil und wird an diesem Tag verstärkte, lageangepasste mobile und stationäre Verkehrskontrollen durchführen. „Die Zahl der festgestellten verbotenen Kraftfahrzeugrennen steigt auch in unserem Land seit Jahren an. Während im Jahr 2018 nur insgesamt neun Strafanzeigen polizeilich aufgenommen wurden, waren es im vergangenen Jahr 129“, nennt der Minister Zahlen.

Der bundesweite Aktionstag soll verdeutlichen, dass grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Fahren im Straßenverkehr nicht toleriert wird. „Unsere Polizei wird an diesem Tag verstärkt die Geschwindigkeit kontrollieren und Raser aus dem Verkehr ziehen, aber auch Fahrzeuge und die zugehörigen Papiere verstärkt auf eventuell illegale Umbauten oder Leistungssteigerungen prüfen“, kündigt Pegel an.

Seit 2017 gelten verbotene Kraftfahrzeugrennen nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat. Das gilt auch für Einzelpersonen, die fahren, als wären sie in einem Rennen. Der aktuell gültige bundeseinheitliche Tatbestandskatalog eröffnet zudem weitreichende Sanktionsmöglichkeiten. So drohen etwa auch bei Belästigung durch unnützes Hin- und Herfahren, bei vermeidbaren Lärm- und Abgasbelästigungen oder in Fällen, in denen sich durch Tuning die Abgas- und Geräuschwerte verschlechtern und dadurch die Betriebserlaubnis erlischt, Bußgelder.

Beschädigung einer Gasleitung

Gemeinsamer Polizei – und Feuerwehreinsatz nach Beschädigung einer Gasleitung

Insel Rügen – Am Donnerstagvormittag, dem 21.03.2024, kam es in der Sassnitzer Schulstraße zu einem gemeinsamen Einsatz von Polizei und Feuerwehr. Grund war die Information der Integrierten Rettungsleitstelle des Landkreises Vorpommern-Rügen gegen 09:00 Uhr an die Polizei, dass bei Bauarbeiten in einer ehemaligen Schule eine Gasleitung beschädigt wurde, aus der nun Gas ausströmt.

Bei Eintreffen der Polizei vor Ort war der Gasgeruch deutlich wahrnehmbar. Da eine Gefahr für umliegende Wohnbebauung und dortige Bewohner nicht ausgeschlossen werden konnte, wurden vorsorglich Evakuierungsmaßnahmen eingeleitet.

So mussten sieben Bauarbeiter die Baustelle und 13 Personen umliegende Wohnungen verlassen. Durch das Ordnungsamt wurde eine Notversorgung organisiert. Eine Notunterbringung wurde nicht notwendig. Die Gasleitung konnte geschlossen werden, sodass kein weiteres Gas ausströmte.

Die Reparaturarbeiten der Leitung können erst später vorgenommen werden.Derzeit besteht jedoch keine konkrete Gefahrenlage für Personen oder Sachwerte. Gegen 12:00 Uhr konnte die Evakuierung aufgehoben werden und die Bewohner zurück in ihre Wohnungen. Bei dem Einsatz wurde niemand verletzt. Hinweise auf eine Straftat liegen gegenwärtig nicht vor.

Dreifache Amtseinführung

Stralsund – Innenminister Christan Pegel hat heute in der Polizeiinspektion Stralsund Polizeioberrat Arne Zarbock als Leiter der Führungsgruppe der Polizeiinspektion Stralsund, Erster Polizeihauptkommissar Heiko Meffert als Leiter des Polizeihauptreviers Bergen und Polizeihauptkommissar Ingolf Dinse als Leiter des Autobahn- und Verkehrspolizeireviers Grimmen in ihre Ämter eingeführt.

„Alle drei sind bereits seit mehreren Jahrzehnten im Polizeidienst tätig und bringen dementsprechend sehr viel Erfahrung mit. Alle haben ihre Kompetenz und hohe Leistungsbereitschaft für die Landespolizei in vielen verschiedenen Funktionen und Bereichen der Polizei unter Beweis gestellt. Ich bin überzeugt, dass alle drei für mehr Sicherheit in Mecklenburg-Vorpommern sorgen werden“, sagte Innenminister Christian Pegel bei der feierlichen Amtseinführung.

Arne Zarbock begann seine berufliche Karriere 2000 in der damaligen Polizeidirektion Anklam. Von Anklam aus hat der heute 45-Jährige über viele Stationen den Aufstieg innerhalb der Polizei vom sogenannten gehobenen in den höheren Dienst geschafft. Dabei hatte der gebürtige Greifswalder auch schon verschiedene Leitungspositionen inne.

Der 1965 in Rostock geborene Heiko Meffert begann seine Polizeikarriere 1985. Anfang der 1990er Jahre war er dann in der Bereitschaftspolizei in Stralsund und Waldeck tätig. Er war lange Zeit unter anderem Dienstgruppenleiter, später auch Polizeiführer vom Dienst in der Einsatzleitstelle und ab 2013 schließlich Leiter des Hauptreviers der Universitäts- und Hansestadt Greifswald.

Auch Ingolf Dinse begann seine Polizeikarriere bei der Bereitschaftspolizei, jedoch erst nach einer Ausbildung zum Tierpfleger. Der gebürtige Stralsunder hat nach mehreren Verwendungen innerhalb der Landespolizei das Studium für den gehobenen Dienst gemeistert und übernimmt nach mehreren Jahren Führungserfahrung nun das Autobahn- und Verkehrspolizeirevier Grimmen.

Besserer Brandschutz dank EU-Förderung

Hagenow – Am Dienstagvormittag hat Staatssekretärin Elisabeth Aßmann in Hagenow mehrere Förderbescheide für den Amtsbereich Hagenow Land übergeben. Für die Gemeinde Strohkirchen übergab sie vier Zuwendungsbescheide. Damit werden an den Standorten Schmiedeweg, Dorfplatz, Wiesenweg und Eichenweg im Laufe dieses Jahres Löschwasserentnahmestellen errichtet. Die Förderung im Rahmen der ILERL-MV-Richtlinie beträgt jeweils 19.500 Euro, die jeweils eine Gesamtinvestition in Höhe von 30.000 Euro ermöglicht.

Auch die Gemeinde Groß Krams erhielt zwei Förderbescheide für die Errichtung von Löschwasserentnahmestellen gleichen Inhalts und gleicher Zuwendungshöhe. Die Bohrbrunnen sollen dieses Jahr im Koppelweg und in der Lindenstraße entstehen.

„Die Gemeinden sind verpflichtet, den Brandschutz zu gewährleisten und eine ausreichende Löschwasserversorgung für die Feuerwehren sicherzustellen. Derzeit gibt es jedoch in Strohkirchen keine Löschwasserentnahmestelle. In der Gemeinde ist lediglich ein veralteter Bohrbrunnen vorhanden. Dieser bringt aber nicht mehr die geforderte Leistung. Früher wurde außerdem zur Wasserentnahme der Strohkirchener Bach genutzt.

Dieser führt jedoch immer weniger Wasser, sodass er nicht mehr genutzt werden kann. Auch in der Gemeinde Groß Krams ist die Löschwasserversorgung nicht abgedeckt. Der Ort grenzt unmittelbar an einen Wald in der Griesen Gegend. Da kam es in den vergangenen Jahren vermehrt zu Waldbränden. Nach dem Auslaufen des Programms ‚Löschwasser marsch‘ aus dem Strategiefonds haben wir, wie im Koalitionsvertrag versprochen, die Unterstützungsmöglichkeit aus EU-Mitteln verstetigt.

Die Gemeinden im Amt Hagenow Land haben durch dieses Programm schon erfolgreich Mittel für die Bereitstellung von Löschwasser eingeworben. Von daher freue ich mich umso mehr, dass jetzt in beiden Gemeinden die Löschwasserversorgung ausgebaut wird. Das ist für die Gewährleistung eines umfassenden Brandschutzes unabdingbar“, sagt Elisabeth Aßmann.

Insgesamt investierte das Land in Strohkirchen aus der ILERL-MV-Richtlinie zwischen 2015 und 2023 rund 151.400 Euro. Das ermöglichte eine Gesamtinvestition in Höhe von 212.800 Euro. In Groß Krams lag die Zuwendung bei ca. 395.300 Euro, die Gesamtausgaben betrugen rund 570.000 Euro.

Frauen in der Landespolizei M-V

Anteil der Frauen in der Landespolizei MV entwickelt sich positiv

Schwerin – Seit 2023 ist der internationale Frauentag, der 8. März, ein Feiertag in Mecklenburg-Vorpommern. Landesinnenminister Christian Pegel nutzt diesen Tag, um auf die bereits erzielten Erfolge im Bereich der Gleichstellung innerhalb der Landespolizei aufmerksam zu machen – und allen Damen einen schönen Frauentag zu wünschen.

„In den vergangenen zehn Jahren konnten wir den Anteil von Frauen bei der Landespolizei stetig erhöhen, auf aktuell etwa 30 Prozent“, sagt Christian Pegel und ergänzt: „Danke, für Ihren täglichen Einsatz in allen Bereichen der Polizei, liebe Kolleginnen! Wir brauchen Sie, egal ob im Streifendienst, der Kriminalpolizei oder in der Verwaltung“.

In den zurückliegenden zehn Jahren konnte der Anteil von Frauen in Führungspositionen in der Landespolizei mehr als verdoppelt werden. „Lag dieser 2012 noch bei sieben Prozent, so stieg er bis 2022 mit 108 Frauen auf 20 Prozent an. Das zeigt, der Polizeiberuf ist nicht nur ein spannender Bereich für Männer, sondern auch für Frauen bieten wir in unserer Landespolizei verschiedene Aufstiegs- und Verwirklichungschancen an. Auch, wenn wir uns schon auf einem guten Weg befinden, so sind wir noch lange nicht am Ziel. Wir setzen uns weiter für Gleichstellung, die Anerkennung der Leistungen von Frauen und Chancengerechtigkeit sein“, verspricht der Innenminister.

Dafür gebe es verschiedene Maßnahmen innerhalb der Landespolizei. Eine Zielvereinbarung sorgt dafür, dass Frauen bei gleicher Qualifikation den Vorzug bei Einstellungen bekommen. Zudem werden Teilnehmerinnen durch eine Fortbildungsreihe unterstützt, ihre Führungskompetenzen zu erhöhen.

Die Chancengleichheit soll bereits während der Ausbildung zur Polizistin anfangen. Dass Frauen das Gleiche leisten können, wie ihre männlichen Kollegen, stellt seit Dezember 2022 Lena auf dem Instagram-Kanal „polizei.mv.lena“ der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes MV unter Beweis. Die 21-Jährige gibt fast täglich Einblicke rund um das Studium bei der Landespolizei aus der Perspektive der Anwärterin.

Feinfühlig, Respektvoll, Argumentativ, Unterstützend, Empathisch, Nervenstark – das alles und vieles mehr sind Frauen als wichtiger Teil der Polizei“, sagt Lena.

Durch eine Vorbildfunktion einen positiven Einfluss haben und jungen Mädchen zeigen, dass das Geschlecht keine Rolle bei der Berufswahl spielt, dazu möchte nicht nur Lena beitragen. Die Fachhochschule Güstrow wird im Zuge des Projekts „Mädchenwerkstatt“ Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an verschiedene Schulen schicken. Dabei werden Siebt- und Achtklässlerinnen mit für Frauen eher untypischen Berufen vertraut gemacht.

„Dieses Projekt der Kolleginnen und Kollegen des Zentralen Auswahl- und Einstellungsdienstes (ZAED) ist sehr gut dafür geeignet, um Mädchen und jungen Frauen die Hemmnisse zu nehmen, sich für eine Laufbahn bei der Polizei zu begeistern – oder mindestens zu interessieren. Interaktiv werden die Aufgabenbereiche der Landespolizei sowie Einsatzmittel vorgestellt. Dabei dürfen die Jugendlichen sogar die Schutzausrüstung testen, das hilft dabei, Berührungsängste abzubauen und vielleicht schon eine erste emotionale Bindung zum Beruf herzustellen“, ist sich Innenminister Christian Pegel sicher.

Luftrettung in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – Das Gesundheitsministerium hat sich in den vergangenen rund 18 Monaten intensiv mit der Überplanung der Luftrettung in Mecklenburg-Vorpommern befasst. Als Ergebnis eines intensiven und breiten Beteiligungsprozesses u. a. mit dem Landesbeirat für das Rettungswesen und der kommunalen Ebene wird ein weiterer Standort für eine Luftrettungsstation in Westmecklenburg geschaffen. Diese Entscheidung teilte Gesundheitsministerin Stefanie Drese nach Abschluss der Beratungen mit.

Das Land ist Träger der öffentlichen Luftrettung, während der bodengebundene Rettungsdienst in der Zuständigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte liegt. Durch das Miteinander im Gesamtsystem wird die rettungsdienstliche Versorgung rund um die Uhr sichergestellt.

„Wir halten einen zusätzlichen, vierten Rettungshubschrauber zur Optimierung der Luftrettung in Mecklenburg-Vorpommern für erforderlich. Die derzeitige Standortverteilung zeigt eine Lücke in Westmecklenburg. Deshalb planen wir die Einrichtung einer Luftrettungsstation im Umkreis von Schwerin“, verdeutlichte Drese.

Die bisherigen Standorte für die Luftrettung in Güstrow (Rettungshubschrauber Christoph 34), in der Hansestadt Greifswald (Christoph 47) und in Neustrelitz (Christoph 48) bleiben ebenso erhalten, wie der Standort für den Intensivtransporthubschrauber an der Südstadtklinik Rostock, so Drese. Noch offen ist der konkrete Standort der Luftrettungsstation in Westmecklenburg. Die Landkreise Nordwestmecklenburg und Ludwigslust-Parchim haben dazu Vorschläge unterbreitet, die derzeit geprüft werden.

Drese hob hervor, dass durch die zunehmende Spezialisierung der Krankenhäuser und die Behandlungsmöglichkeiten bei schwererkrankten Personen insbesondere im Rettungsdienst längere Fahrtwege entstehen, um die Patientinnen und Patienten in das geeignete Krankenhaus zu befördern.

„Vor allem die sogenannten Tracer-Diagnosen wie Polytrauma, Herzinfarkt und Schlaganfall sind in den letzten Jahren immer besser behandelbar geworden. Diese Behandlungen lassen sich mit einer flächendeckenden Luftrettung besser verwirklichen. Das gilt insbesondere für ländliche Regionen, wo es darum geht, längere Wegstrecken zu Kliniken der Maximalversorgung zu überbrücken“, so Drese.

Zudem kann nach Auskunft der Ministerin ein Rettungshubschrauber in einem größeren Einsatzgebiet als Backup für im Einsatz befindliche Rettungsfahrzeuge einspringen. „So können durch einen zusätzlichen Rettungshubschrauber mehrere Rettungswachen-Bereiche versorgt werden, wenn der Rettungswagen vor Ort im Einsatz oder anderweitig verhindert ist“, sagte die Ministerin.

Drese: „Mit dem zusätzlichen Rettungshubschrauber in Westmecklenburg stellen wir das Rettungswesen im Land auf breitere Füße. Der bodengebundene Rettungsdienst wird flächendeckend durch die Telemedizin, den luftgebundenen Rettungsdienst und die zusätzlichen Kompetenzen für das nichtärztliche Personal verstärkt. Damit ist unser Land im Rettungswesen gut auf die Zukunft vorbereitet, um die bestmögliche Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen.“