Südquerhaus-Fenster im Schweriner Dom

Schwesig: Uecker-Fenster passen zum UNESCO-Weltkulturerbe

Schwerin – Heute werden im Beisein von Günther Uecker dessen Südquerhaus-Fenster im Schweriner Dom mit einem Gottesdienst liturgisch in Dienst genommen. „Günther Uecker hat uns mit seinen Fenstern ein wunderbares Geschenk gemacht. Danke für Ihre Idee. Danke für die Kunstwerke. Und danke für die Zeit, die Sie sich genommen haben. Im Dom, wo Sie sich eingelassen haben auf die Geschichte und die Atmosphäre dieses Bauwerks: bei den Entwürfen, bei der Zusammenarbeit mit der Gemeinde und auch bei der Fertigstellung. Danke auch, dass Sie heute nach Schwerin gekommen sind! Wir freuen uns sehr“, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig an den berühmten Künstler gewandt.

Günter Uecker sei auf vielfältige Weise mit der Stadt Schwerin verbunden. „Wir haben das Glück, eine größere Anzahl der Werke von Günter Uecker im Bestand unseres Staatlichen Museums zu haben. Jetzt gibt es im Dom ein weiteres Werk dieses vielseitigen Künstlers zu sehen. Günter Uecker ist ein Künstler, dessen Arbeiten auf der ganzen Welt bekannt sind und ausgestellt werden. Und er ist der bedeutendste lebende Künstler aus Mecklenburg-Vorpommern.“

Der Schweriner Dom sei schon lange ein Wahrzeichen der Landeshauptstadt und gehöre zum Residenzensemble, das die UNESCO in diesem Jahr als Weltkulturerbe anerkannt hat, betonte Schwesig. „Die Fenster passen zu unserem UNESCO-Weltkulturerbe. Sie passen zu Schwerin. Das ist wirklich gelungen! Und ich freue mich ganz besonders, dass wir nach den großartigen Fenstern von Olafur Eliasson für den Greifswalder Dom, die von den Farben Caspar David Friedrichs angeregt sind, nun auch in Schwerin Kirchenfenster haben, die Alt und Neu so schön verbinden.“

Die Schweriner Fenster wurden vom Glasstudio Derix aus Taunusstein in Hessen angefertigt. Schwesig dankte allen, die dieses Kunstwerk möglich gemacht haben. Neben vielen privaten Spenderinnen und Spendern ermöglichten Bundesmittel aus dem Programm Kulturinvest der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Mittel der Ostdeutschen Sparkassenstiftung und Mittel aus der Landeskulturförderung die Umsetzung des Projektes.

Neuer ASP-Fall in Brandenburg

Behörden in MV in Alarmbereitschaft

Schwerin – Im Landkreis Oberhavel in Brandenburg ist zum ersten Mal bei einem Wildschwein die Afrikanische Schweinepest nachgewiesen worden. Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Dr. Till Backhaus zeigt sich darüber sehr besorgt:

„Der Fundort des toten Keilers nordöstlich von Gransee liegt nur etwa 20 Kilometer von der Landesgrenze zu Mecklenburg-Vorpommern entfernt. Das treibt mir die Sorgenfalten auf die Stirn. Der unmittelbar angrenzende Landkreis Mecklenburgische-Seenplatte wurde noch gestern durch meine Fachleute informiert. Inzwischen wurden alle Landkreise über den Ausbruch in Kenntnis gesetzt.

Im Landkreis Mecklenburgische-Seenplatte gilt bereits seit Dezember 2021 die Allgemeinverfügung, wonach jedem erlegten und verendeten Wildschwein eine Probe zur virologischen Untersuchung auf ASP zu entnehmen ist. Im diesem Jahr wurden im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei insgesamt 7.360 Wildschweinproben auf ASP aus dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte untersucht, allein im November 847 Proben. Landesweit wurden 16.427 Wildschweinproben in 2024 auf ASP untersucht.

In keiner dieser Proben konnte das ASP-Virus nachgewiesen werden. Alle bisherigen Erkenntnisse in Brandenburg weisen darauf hin, dass es sich um eine Sprunginfektion handelt, da sich der neue Ausbruchsherd etwa 50 Kilometer von den bestehenden ASP-Sperrzonen an der deutschen-polnischen Grenze befindet. Das beunruhigt mich sehr, denn eine Großausbreitung in Gebieten, die zudem für entsprechende Bekämpfungsmaßnahmen schwer zugänglich sind, wünsche ich niemandem.

Wir werden uns bei den Länderkollegen in Potsdam ein genaues Lagebild einholen und die Entwicklungen mit hoher Wachsamkeit verfolgen. Die Bürgerinnen und Bürger bitte ich ebenso um entsprechende Aufmerksamkeit. Insbesondere Landwirte und Jäger – die Drückjagdsaison hat gerade begonnen – bitte ich eindringlich die Biosicherheitsmaßnahmen hochzuhalten, um Schaden vom Land und vor allem von den Betrieben abzuhalten.

Für eine Erstsicherung im Falle eines ASP-Nachweises beim Wildschwein in MV ist ausreichend Elektrozaunmaterial im Land eingelagert. Für die Errichtung einer entsprechenden Zaunanlage steht die Landesforstanstalt M-V bereit.“

Krisenbeihilfe: Frostschäden für den Obstanbau

Schwerin – Deutschland erhält 46,5 Mio. Euro für die Sicherung der Existenz von Obst- und Weinbaubetrieben. Antragsberechtigt für die EU-Krisenbeihilfe sind nach den Vorgaben Betriebe des Obst- und Weinbaus, deren frostbedingter gesamtbetrieblicher Ertrags­rückgang mindestens 30 Prozent gegenüber den Vorjahren beträgt. Die Beihilfe kann gewährt werden, wenn sich der durch das Frostereignis verursachte Schaden auf mindestens 7.500 EUR beläuft.

„Zur Entschädigung der durch Frost entstandenen Schäden wird die Berechnung eines betriebsindividuellen beihilfefähigen Betrages erforderlich“, erklärt Agrarminister Dr. Till Backkhaus und ergänzt:

„Maßgeblich für die Schadensermittlung sind der Wert der durchschnittlichen Erzeugung, welche anhand der Naturalerträge im vergangenen 3- oder 5-Jahreszeitraum dargelegt werden können und der Wert des Ertragseinbruchs aufgrund des Frosts in 2024. Darüber hinaus sind Nachweise über erhaltene Versicherungsleistungen einzureichen.“

Bis zum 08.01.2025 können landwirtschaftliche Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern Anträge für die Krisenbeihilfe beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg stellen.

Die Unterlagen zur Antragsstellung befinden sich auf der Internetseite des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern: Förderung 2023-2027 – Regierungsportal M-V

Ein historisches Juwel rollt wieder

Die Kegelbahn im Schlosspark Bothmer wurde heute von Finanzminister Dr. Heiko Geue, Kulturministerin Bettina Martin und Vertretern der Deutschen Stiftung Denkmalschutz feierlich übergeben

Klütz – Mit einem ersten „Kegelschieben“ wurde die wiederhergestellte historische Kegelbahn im Schlosspark Bothmer heute offiziell übergeben. Dieser Anlass markiert nicht nur die Rückkehr einer beliebten Freizeitbeschäftigung im Schlosspark Bothmer, sondern setzt auch den symbolischen Schlusspunkt der Arbeiten zur Rettung einer der bedeutendsten Schlossanlagen in Mecklenburg-Vorpommern.

Seit der Übernahme des Schlossensembles im Februar 2008 hat das Land Mecklenburg-Vorpommern mit Unterstützung der EU mehr als 41 Mio. EUR in die Gebäude- und Gartenrestaurierung investiert und somit ein kultur- und architekturgeschichtliches Kleinod bewahrt sowie ein Symbol und einen Identifikationsort einer ganzen Region geschaffen.

Zuständig für die Restaurierung und bauliche Erhaltung von Schloss Bothmer ist – wie bei allen landeseigenen Schlössern und Gärten – die Staatliche Bau und Liegenschaftsverwaltung im Geschäftsbereich des Finanzministeriums.

Bisher sind in Mecklenburg -Vorpommern kaum historische Kegelbahnanlagen im Freien belegt. Die Kegelbahn der Schlossanlage Bothmer kann daher durchaus als seltenes Juwel bezeichnet werden. Bis in die 1990er Jahre wurde sie nachweislich von den Klützer Einwohnerinnen und Einwohner zum sportlichen Freizeitvergnügen genutzt. Vor der nun abgeschlossenen Rekonstruktion war die Anlage aber nur noch fragmentarisch erhalten.

Das Staatliche Bau- und Liegenschaftsamt (SBL) Schwerin hat seit April diesen Jahres die historische Kegelbahn wiederhergestellt. Die Erneuerung der Kegelfläche erfolgte mit einem Holzbelag aus witterungsbeständigem Accoya-Holz.

Die Rekonstruktionsarbeiten mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 38.900 Euro wurden vollständig von der Stiftung Schloss Bothmer in der Deutschen Stiftung Denkmalschutz gefördert. Wulf Kawan, Ortskurator Schwerin, und Manuel Hase von der Deutschen Stiftung Denkmalschutz überreichten Finanzminister Dr. Heiko Geue heute feierlich den entsprechenden Förderscheck. Anschließend übergab der Finanzminister die fertig gestellte Kegelbahn an Kulturministerin Bettina Martin, in deren Verantwortung der Betrieb der Schlossanlage durch die Staatlichen Schlösser, Gärten und Kunstsammlungen liegt.

 „Die Wiederherstellung von Schloss und Garten Bothmer ist ein Paradebeispiel dafür, wie wir historische Stätten mit Respekt für ihre Geschichte und gleichzeitig mit einem Blick für moderne Nutzungserfordernisse revitalisieren können. Dieses Projekt verbindet kulturelles Erbe mit nachhaltigem Tourismus und stärkt damit sowohl die Lebensqualität vor Ort als auch die wirtschaftliche Entwicklung in der Region.

Mit der Wiederherstellung der Kegelbahn möchte ich als Staatshochbauminister auch Danke sagen für die Geduld und die Sympathie der Klützerinnen und Klützer in den langen Jahren der Bauarbeiten an ihrem Schloss. Es hat sich gelohnt! Das Staatliche Bau- und Liegenschaftsamt Schwerin hat hier wieder einmal sehr gute Arbeit geleistet – dafür vielen Dank! Und ein ganz besonderer Dank geht an die Stiftung Bothmer in der Deutschen Stiftung Denkmalschutz für die großzügige Spende, die diesen besonderen Abschluss der Arbeiten erst ermöglicht hat“, sagt Finanzminister Dr. Heiko Geue.

Kulturministerin Bettina Martin ist erfreut über die gelungene Instandsetzung der historischen Kegelbahn: „Schloss Bothmer ist eines der Schmuckstücke unter den vielen Schlössern und Gutshäusern in Mecklenburg-Vorpommern. Und heute wird ein neu rekonstruierter Teil des Schlosses übergeben, den sich alle, denen Schloss Bothmer am Herzen liegt, schon lange gewünscht haben.

Mit der rekonstruierten Kegelbahn und dem kleinen Gartenhaus daneben erhält Bothmer wieder eine neue Attraktion. Die Besucherinnen und Besucher können nun noch besser den ursprünglichen Zustand der Gartenanlage erleben. Und dieses Erleben bezieht sich nicht auf das reine Anschauen, sondern jeder kann die restaurierte Kegelbahn auch benutzen“, so Martin: „Mein ausdrücklicher Dank gilt der Deutschen Stiftung Denkmalschutz und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich tatkräftig für das Projekt eingesetzt haben.“

„Die Restaurierung von Schloss und Park Bothmer ist ein Exempel dafür, wie historische Stätten mit Respekt vor ihrer Baukultur und Geschichte und gleichzeitig mit einem Blick für moderne Nutzungserfordernisse erhalten und revitalisiert werden können. Die Wiedernutzbarmachung der historischen Kegelbahn ist ein krönender Abschluss jahrzehntelangen vielfältigen bürgerschaftlichen und staatlichen Engagements zugunsten eines herausragenden Denkmals. Ein Glücksfall für Bothmer!“ freut sich Manuel Hase als Vertreter der Deutschen Stiftung Denkmalschutz.

„Es ist ein freudiger und fröhlicher Tag, die historische Kegelbahn so vortrefflich wiedererstanden zu sehen. Im Gesamtensemble Bothmer ist dies ein schönes i-Tüpfelchen und wird sicher von Besuchern und Gästen bewundert und sicher auch gerne genutzt werden. Die Mithilfe der Deutschen Stiftung Denkmalschutz hat auch hier erneut zum Gelingen beigetragen“, sagt Wulf Kawan, Leiter des Ortskuratoriums Schwerin der Deutschen Stiftung Denkmalschutz.

Zentrale Veranstaltung zum Museumstag

Mecklenburg-Vorpommern richtet zentrale Veranstaltung zum Museumstag aus – Bürgerfest in Stavenhagen

Stavenhagen – Der Internationale Museumstag wird in Deutschland in diesem Jahr in der Reuterstadt Stavenhagen begangen. Seit 20 Jahren ist es Tradition, dass die Präsidentinnen und Präsidenten des Bundesrates die Schirmherrschaft in Deutschland für diesen Tag übernehmen und die Eröffnungsveranstaltung in ihrem Bundesland stattfindet. Der Museumstag findet in diesem Jahr unter dem Motto „Museen mit Freude entdecken“ statt.

Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig: „Die Museen sind maßgeblicher Bestandteil von Kunst und Kultur in unserem Land. Museen sind wichtige Einrichtungen, die Geschichte und Geschichten vermitteln. Sie sind Orte des Lernens und Erinnerns, der Freude und der Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Themen. Am 19. Mai begehen wir den Internationalen Museumstag.

Sehr gern habe ich als Präsidentin des Bundesrates die Schirmherrschaft für den Internationalen Museumstag übernommen. Ich freue mich sehr, dass wir den Internationalen Museumstag in der Reuterstadt Stavenhagen begehen. Wir wollen auf diese Weise das große Engagement für die kommunalen Museen bei uns im Land und die Arbeit der vielen hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter würdigen.“

Der Festakt zum Museumstag beginnt am 19. Mai um 11.30 Uhr im Schloss Stavenhagen. Einlass zum Bürgerfest im Schloss ist um 12.00 Uhr.

Das Museumsjahr 2024 steht national wie international im Zeichen der Würdigung von Leben und Werk des Malers Caspar David Friedrich anlässlich seines 250. Geburtstages. Zahlreiche Museen in Deutschland nehmen in ihren Programmen darauf Bezug.

Die Plattform des Deutschen Museumsbundes für diesen Tag https://www.museumstag.de/ auf der sich die Museen in Deutschland mit ihren Programmen präsentieren können, zeigt die Breite und Vielfältigkeit dessen, was hierzulande in der Museumslandschaft entdeckt werden und wieviel Freude dies bereiten kann.

250 Jahre Caspar David Friedrich

Schwesig: Neue Ostfenster tauchen den Greifswalder Dom in besonderes Licht

Mit einem Festgottesdienst sind heute die neuen Ostfenster im Greifswalder Dom von Ólafur Elíasson eingeweiht worden.

„Vor 250 Jahren ist Caspar David Friedrich geboren worden. Zu diesem Jubiläum gibt es besondere Ausstellungen in Berlin, Hamburg und Dresden. Greifswald feiert Caspar David Friedrich in diesem Jahr mit wechselnden Ausstellungen und vielem mehr. Ein besonderer Höhepunkt ist die Übergabe der neuen Ostfenster von Ólafur Elíasson im Greifswalder Dom. Vielen Dank allen, die dabei mitwirken, dieses tolle Jubiläumsjahr umzusetzen“, erklärte Ministerpräsidentin Schwesig in ihrer Rede im Anschluss an den Gottesdienst.

„Caspar David Friedrich spricht mit seiner Kunst nicht nur uns als Publikum an. Er beeinflusst auch Künstlerinnen und Künstler auf der ganzen Welt wie Ólafur Elíasson. Seine Installationen spiegeln die Elemente und spielen mit unseren Eindrücken. Hier im Dom ist es das Licht, und das Ergebnis ist beeindruckend. Das Kunstwerk besteht aus den Fenstern selbst, aber auch aus einer Anlage von Spiegeln, die den ganzen Innenraum des Doms und uns alle mit erleuchten“, würdigte die Ministerpräsidentin die neuen Ostfenster.

„Der Dom ist seit 800 Jahren ein wichtiger und lebendiger Ort für die Hansestadt Greifswald. Im Mittelalter ist er gebaut worden. Dann hat fast jede Generation ihn weitergebaut und umgestaltet. Heute ist der Dom ein Spiegel der vielfältigen Geschichte der Stadt Greifswald, ein Wahrzeichen und ein Ort, den Einheimische und Gäste gern besuchen. Ein beträchtlicher Teil der Kosten für die Erneuerung ist durch Spenden aufgekommen. Vielen Dank an alle Spenderinnen und Spender.

Vielen Dank an die ostdeutsche Sparkassenstiftung und der Rudolf-August Oetker-Stiftung. Auch wir als Land freuen uns, dass wir das Caspar-David-Jubiläumsjahr und die Restauration des Domes unterstützen konnten“, so die Ministerpräsidentin.

Kirchliche Lehrkräfte im Religionsunterricht

Wo Vikarinnen und Vikare das Unterrichten lernen / Vereinbarung über Schulpraktika für zukünftige evangelische Pastorinnen und Pastoren unterzeichnet

Schwerin – Das Land und die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) kooperieren bei der Ausbildung von evangelischen Pastorinnen und Pastoren. Ihren praktischen Vorbereitungsdienst, das Vikariat, beginnen sie mit einem Schulpraktikum, um sich auf einen Einsatz als kirchliche Lehrkraft im Religionsunterricht vorzubereiten. Das Praktikum können die Vikarinnen und Vikare an einer Schule in öffentlicher Trägerschaft absolvieren. Sie werden dabei von Religionslehrkäften begleitet. Das Land und die Nordkirche haben dazu eine Vereinbarung unterzeichnet.

„Die Kooperation kommt beiden Seiten zugute“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Zum einen ermöglichen wir Vikarinnen und Vikaren, während ihrer Ausbildung praktische Erfahrungen im modernen Religionsunterricht gemäß Schulgesetz zu sammeln und den Schulbetrieb kennenzulernen. Zum anderen sind die jungen Pastorinnen und Pastoren gut geschult, um evangelischen Religionsunterricht zu erteilen. Ich begrüße, wenn sich junge Pastorinnen und Pastoren entschließen, nach ihrer Ausbildung an unseren Schulen tätig zu sein“, sagte Oldenburg.

Der zuständige Dezernent im Landeskirchenamt der Nordkirche, Prof. Dr. Bernd-Michael Haese, hob hervor, „dass zukünftige Pastorinnen und Pastoren authentische Einblicke in das Lehr-Lern-Geschehen des Schulalltags erhalten und ihre theologische Ausbildung in die Unterrichtsgestaltung  einbringen sollen. Die im Religionsunterricht auftretenden Fragen von Kindern und Jugendlichen sollen lebensnah diskutiert und aus der Sicht der evangelischen Religion reflektiert werden.“

Die Schulpraktika beginnen im April und Oktober eines jeden Jahres und haben eine Dauer von fünf Monaten. Die Vikarinnen und Vikare hospitieren in sechs Unterrichtsstunden pro Woche bei der Lehrkraft, von der sie betreut werden, oder bei anderen Lehrerinnen und Lehrern. Sie bereiten zudem selbstständig Unterricht vor und unterrichten im Umfang von sechs Stunden. Die Betreuungslehrkräfte werten mit ihnen die Unterrichtsstunden aus, legen pädagogische Grundlagen und vermitteln ihnen fachdidaktische Sichtweisen. Dafür erhalten sie in einem Schulhalbjahr eine Anrechnungsstunde.

Am 1. April 2023 hatten bereits sechs Vikarinnen und Vikare ihr fünfmonatiges Schulpraktikum begonnen und im August erfolgreich abgeschlossen. Am 1. Oktober 2023 haben zwei Vikarinnen und Vikare an den Schulen das Schulpraktikum begonnen.

Finanzminister besucht Schlossanlage Willigrad

Schwerin  – Finanzminister Dr. Heiko Geue hat sich heute einen Überblick über die Baumaßnahme am ehemaligen Maschinenhaus der Schlossanlage Willigrad verschafft.

„Die Schlossanlage Willigrad gehört zu den historischen Schätzen Mecklenburg-Vorpommerns. Ich freue mich deswegen sehr, dass wir mit den Sanierungsmaßnahmen nicht nur dieses denkmalgeschützte Gebäude erhalten, sondern auch für die Öffentlichkeit nutzbar machen. Seit 1992 hat das Land ca. 13 Mio. Euro in das Schlossensemble investiert.

Und das ist noch nicht alles: Neben den Bauarbeiten am Maschinenhaus im Umfang von ca. 5,3 Mio. Euro werden wir im nächsten Jahr auch Sanierungsarbeiten an den Wege- und Treppenanlagen sowie an der Elisabethquelle beginnen. Hier investieren wir nochmal ca. 1,2 Mio. Euro. Davon profitiert natürlich auch die Baubranche in MV: 90 % der im Zusammenhang mit der Sanierung des Maschinenhauses beauftragten Firmen stammen aus Mecklenburg-Vorpommern“, sagt Finanzminister Dr. Heiko Geue.

Das ehemalige Maschinenhaus ist Bestandteil der Schlossanlage, die vom Herzog von Mecklenburg, Johann Albrecht, von 1896 bis 1898 im Stil der Neorenaissance erbaut wurde. Das ehemalige Maschinenhaus wurde als Backsteingebäude errichtet und steht heute als Einzelgebäude unter Denkmalschutz und im Rahmen der Schlossanlage unter Ensembleschutz. Im Maschinenhaus wurde mittels Dampfkraft Strom erzeugt und die Zentralheizung für den Herrschaftsflügel im Haupthaus des Schlosses sowie eine Dampfwäscherei betrieben.

Das Staatliche Bau- und Liegenschaftsamt (SBL) Schwerin saniert seit September 2022 das denkmalgeschützte Gebäude, um es als Galeriegebäude mit Ausstellungs- und Veranstaltungsnutzung für einen breiten Nutzerkreis herzurichten. Ein besonderes Augenmerk bei der Sanierung liegt auf der Erhaltung des Werkstatt- und Fabrikcharakters des Backsteingebäudes durch den Erhalt der offenen Raumbeziehungen im Erd- und Obergeschoss.

Eingriffe in die Gebäudesubstanz werden soweit wie möglich reduziert und die Oberflächen weitestgehend erhalten. In Übereinstimmung mit dem Gesamtensemble der Schlossanlage sind Holzrahmenfenster und Außentüren nach historischem Vorbild berücksichtigt. In Abstimmung mit dem Landesamt für Kultur und Denkmalpflege wurde zudem an der Westfassade auf der Grundlage von Fotos das Vordach rekonstruiert und als Holzkonstruktion ausgeführt.

Modernisierungen am Schloss Stolpe

Meyer: Baudenkmal ist attraktiver Anlaufpunkt für Gäste und Einheimische

Stolpe – Wirtschafts- und Tourismusminister Reinhard Meyer hat heute einen Bescheid an die Gemeinde Stolpe übergeben. Derzeit laufen Modernisierungsarbeiten am Schloss Stolpe. Ziel ist, dass an dem Baudenkmal aus dem 16. Jahrhundert ein touristisches Erlebnis- und Informationszentrum errichtet wird.

„Das Schloss Stolpe gehört mittlerweile wieder zu den Schmuckstücken des Landes. Das Gebäude wird heute als Begegnungs- und Veranstaltungsstätte genutzt. Durch die grundlegende Modernisierung wird das historische Gebäude immer mehr zu einem attraktiven Anlaufpunkt für Gäste und Einheimische auf der Insel Usedom. Diese Investitionen in die touristische Infrastruktur unterstützen wir“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Das Schloss ist seit 1995 im Besitz der Gemeinde Stolpe. Es bildet gemeinsam mit der Remise, dem gegenüberliegenden Dorfteich und der neogotischen Kirche den Mittelpunkt des Ortes. Das Schloss kann besichtigt werden, eine Ausstellung informiert über die Bau- und Eigentümergeschichte und es finden regelmäßig kulturelle Veranstaltungen statt. Seit 2001 wird die Anlage in mehreren Bauabschnitten renoviert und restauriert, unter anderem sind Türme errichtet, der Dachstuhl gesichert sowie Fassade, Fenster und Türen erneuert worden.

Die Gesamtkosten des Vorhabens haben sich erhöht und betragen jetzt knapp 2,5 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Verbindung mit Mitteln aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) in Höhe von rund 2,2 Millionen Euro.

 Auf der Insel Usedom gab es nach Angaben des Statistischen Amtes im Zeitraum Januar bis Juli 2023 rund 633.000 touristische Ankünfte (+3 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum) und über 3,2 Millionen Übernachtungen (+4 Prozent). In ganz Mecklenburg-Vorpommern waren es im gleichen Zeitraum knapp 4,4 Millionen Ankünfte (+6,2 Prozent) und rund 18,2 Millionen Übernachtungen (+3,3 Prozent).

Knüppeldammbrücke eröffnet

Schwerin – Nach siebenmonatiger Bauzeit wurde am heutigen Tag die Knüppeldammbrücke im Schweriner Schlossgarten von Finanzminister Dr. Heiko Geue feierlich eröffnet.

Ein genaues Erbauungsjahr des sogenannten Knüppeldamms mit der hölzernen Brücke ist nicht bekannt. Jedoch lässt sich nach Auswertung von Kartenmaterial die Erbauung auf den Zeitraum zwischen 1862 und 1871 eingrenzen.

Aufgrund von Schäden am Bauwerk, die die Stand- und Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigten, musste die Brücke im April 2020 für jegliche Art von Nutzung und Verkehr gesperrt werden. Der dadurch notwendig gewordene Ersatzneubau mit Gesamtkosten in Höhe von 460.000 Euro ist nun fertiggestellt.

 „Ich freue mich sehr, dass dieses beliebte Fotomotiv nun wieder für Einheimische wie auch für Touristinnen und Touristen in neuem Glanz erstrahlt. Die denkmalpflegerischen Vorgaben und der schwierige Baugrund haben für einige Herausforderungen gesorgt, die jedoch sehr gut gemeistert werden konnten. Davon kann sich nun jeder Schlossgartenbesucher und jede -besucherin überzeugen“, sagt Dr. Geue.

Die Tiefgründung für die Brücke wurde mittels Stahlrohrrammpfählen mit einer Länge von bis zu 19 Metern hergestellt. Auch der Überbau besteht aus Stahl, der mit einem Holzbohlenbelag versehen wurde. Das Brückengeländer besteht aus geflochtenem Eichenholz.

Verantwortlich für die Baumaßnahme ist das Staatliche Bau- und Liegenschaftsamt (SBL) Schwerin aus dem Geschäftsbereich des Finanzministeriums. Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des SBL Schwerin.

UNESCO Welterbestätten

Schwesig: Welterbegedanken an die junge Generation weitertragen

Wismar – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat auf der Jahrestagung der UNESCO Welterbestätten die Bedeutung des Welterbes für Mecklenburg-Vorpommern hervorgehoben: „Ich freue mich, dass nach dem Welterbetag im letzten Jahr auch Ihre Jahrestagung in unserer schönen Hanse- und Weltkulturerbe-Stadt Wismar stattfindet. Wir sind stolz auf das Welterbe in unserem Land. Wir sind stolz, dass unser Land mit beidem, mit Kultur und Natur, zum Kreis der Welterbe-Stätten gehört.“

Die alten Buchenwälder auf Rügen und im Müritz-Nationalpark seien Teil eines UNESCO-Welterbes. Stolz sei man in Mecklenburg-Vorpommern auch darauf, dass inzwischen Bräuche wie das Reetdachdecker-Handwerk, das Barther Kinderfest und das Darßer Tonnenabschlagen ins bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes gekommen sind.

„Wir setzen uns dafür ein, dass auch das Schweriner Schloss mit seinen Gärten und Parks und den umliegenden Gebäuden diese Auszeichnung erhält. Viele Menschen aus Schwerin und darüber hinaus engagieren sich mit ganz viel Herzblut dafür und haben eine vielversprechende Bewerbung auf den Weg gebracht“, betonte die Ministerpräsidentin. Wie in Wismar gibt es auch in Schwerin ein Erbe, das Lebensqualität für die Einheimischen bietet und Gäste von nah und fern anzieht.

„Die Welterbestätten verlangen von uns Respekt vor dem, was unsere Vorfahren aufgebaut und geleistet haben und Respekt vor der Natur. Sie verlangen von uns Arbeit und Engagement. Welterbe zu schützen, Instand zu halten, behutsam zu restaurieren und darüber hinaus Ideen zu entwickeln, wie wir und die Generationen nach uns mit ihm leben wollen –  das ist unsere gemeinsame Verantwortung. Weltweit“, betonte die Regierungschefin.

Das UNESCO-Welterbeprogramm sei ein Aushängeschild für länderübergreifende kulturelle Zusammenarbeit. „Es steht für Vielfalt und Völkerverständigung, für gemeinsame Werte und Ziele und für ein gemeinsames Menschheitserbe. Ich finde es auch wichtig, den Welterbegedanken weiterzutragen. Diese Verantwortung der jungen Generation als ihre eigene Verantwortung zu vermitteln, auch das ist unsere gemeinsame Aufgabe.“

Kulturmühle in Parchim eröffnet

Parchim – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat  in Parchim die neue Kulturmühle eröffnet: „Es kommt wieder Leben in die alte, neue Kulturmühle: Das Mecklenburgische Staatstheater und das Parchimer Stadtmuseum machen aus der Kulturmühle ein neues Zentrum von Kultur und Begegnung mitten in Parchim, barrierefrei und generationsübergreifend. Ich freue mich sehr, dass wir die Kulturmühle heute gemeinsam eröffnen.“

Die Regierungschefin bedankte sich bei allen, die an diesem Bau ganz praktisch beteiligt waren, „von den Architekten und Planern bis zu den Handwerkern, den Baufirmen und ihren Beschäftigten. Sie haben viel vom alten Charme der Mühle erhalten und gleichzeitig unter schwierigen Bedingungen Neues und Modernes geschaffen.“

Sie dankte auch der Stadt Parchim und dem Landkreis Ludwigslust-Parchim, die das Leuchtturmprojekt Kulturmühle gemeinsam vorangebracht haben. „Das Land hat den Bau ebenfalls unterstützt. Die 15,5 Millionen Euro setzen sich aus Fördermitteln der Europäischen Union und der erforderlichen Kofinanzierung des Landes zusammen. Politik und Kultur haben an einem Strang gezogen und das hat sich gelohnt.“

Parchim habe mit der Verbindung aus Museum, Theater, Begegnung und Gastronomie in der neuen Kulturmühle eine Chance mehr, sich als attraktiver Ort für Einheimische und Gäste zu profilieren. „Für eine Stadt im ländlichen Raum ist das ein einmaliges Projekt und eine Riesenchance.“, ist die Regierungschefin überzeugt.

Jetzt werde in Parchim wieder das Junge Staatstheater seinen Haupt-Spielort haben. Aber alle anderen Sparten kommen ebenfalls nach Parchim. Schwesig: „Ich wünsche allen, die hier auf der Kulturbühne auftreten werden, und besonders dem Jungen Staatstheater den Mut, die Verhältnisse zum Tanzen zu bringen, und viele Aufführungen, bei denen der Funke ins Publikum überspringt.“

Wir brauchen Kultur, um als Gesellschaft zusammenzuhalten, so die Regierungschefin weiter. „Wir haben den Theatern im Land 2018 mit dem Theaterpakt Planungssicherheit gegeben – mit einer jährlichen Anhebung der Mittel und mit der Unterstützung einer tariflichen Bezahlung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.“

Das Land unterstützt Investitionen in die Kultur, wie die Kulturmühle Parchim, die großen kulturellen Einrichtungen ebenso wie ehrenamtliche Initiativen, freie Kultur und Mitmachangebote. Und das Land stehe der Kultur zur Seite, wenn es Schwierigkeiten gibt. Zum Beispiel in der Corona-Zeit oder bei den steigenden Energiekosten.

„Ich wünsche viel Glück für alle Bereiche der neuen Kulturmühle. Allen Menschen, die hier spielen, vorbereiten, aufräumen und mitwirken, alles Gute und viel Erfolg. Und den Menschen in Parchim, dem Publikum, wünsche ich viel Freude an diesem schönen, interessanten, alten und neuen, vielversprechenden Ort mitten in ihrer Stadt“, betonte die Ministerpräsidentin abschließend.

Wandmalereien im Schloss Güstrow

Ansicht der Renaissance-Wandmalereien © 2023 Tilo Schöfbeck (LAKD)

Ansicht der Renaissance-Wandmalereien © 2023 Tilo Schöfbeck (LAKD)

Güstrow – Derzeit wird die Außenhülle des Schlosses Güstrow restauriert.

Während der Restaurierungsarbeiten wurden nun am Nordflügel hinter dem Teil einer Mauer an der Ostwand beinahe farbfrische Reste von Wandmalereien gefunden. Was für ein Glück!

„Die überraschend entdeckten Wandmalereien sind ein großartiger historischer Fund – und auch für die Geschichtsschreibung relevant.

Denn damit können wir nun die historische Vermutung bestätigen, dass Philipp Brandin, der den Nordflügel von 1587 bis 1591 erbaut hat, diesen Teil um ein weiteres Geschoss erhöht hat“, so der für den Landesbau zuständige Finanzminister Dr. Heiko Geue.

Die illusionistische Ausmalung der Nische stellt u. a. sogenannte Triglyphen dar, also senkrechte Rillendarstellung in Anlehnung an den Fries eines griechischen Tempels.

Die Farbfassungen gehen von beige-sandfarbenem Untergrund über braunrote Schatten der Rillen hin zu weißen Zierelementen.

Weitere Informationen zu diesem und anderen Bauprojekten finden Sie auf der Internetseite des SBL Rostock.

Bau von Windkraftanlagen

Windkraft: „Schutzwürdigkeit von Natur- und Denkmälern muss erhalten bleiben“

Schwerin – Der Denkmalschutz kann die Genehmigung des Baus einer Windkraftanlage bei Mühlen Eichsen nicht verhindern. Das hatte das Oberverwaltungsgericht Greifswald (OVG) Anfang Februar mit Blick auf das mit Blick auf das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren entschieden.

Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, Ländliche Räume und Umwelt hat das OVG-Urteil umfassend geprüft, und die Schlussfolgerungen in einem gesonderten Erlass geregelt. Dieser wurde durch das Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten als Oberste Denkmalschutzbehörde bestätigt  und gestern Unternehmen der Windenergiebranche bei einem Treffen in Schwerin durch Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus vorgestellt.

Laut neuem Erlass sind die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU) bei der Genehmigung von Windkraftanlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz künftig gehalten, sich in allen Fällen ohne Weiteres auf die Rechtsprechung des OVG Greifswald zu berufen.

Das OVG hat in seinem Urteil eine klare Aussage hinsichtlich der Anforderungen an die Qualität von Stellungnahmen der Denkmalfachbehörde, sowie der Bewertung von Stellungnahmen und Gutachten getroffen. Es hat auch klare Aussagen zu den gesetzlichen Fristen getroffen, die von den StÄLU als Genehmigungsbehörden einzuhalten sind, bis über eine Genehmigung entschieden wird.

Das Gericht hat bestätigt, dass mit dem neuen „Erneuerbaren Energien Gesetz des Bundes“ (EEG) ein „überragendes öffentliches Interesse“ an der Erzeugung Erneuerbarer Energien besteht. Es hat außerdem bekräftigt, dass die für den Denkmalschutz zuständige Denkmalfachbehörde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens innerhalb einer Frist von vier Wochen eine Stellungnahme abgeben kann.

Diese Stellungnahme bezieht dann die Genehmigungsbehörde in ihren Abwägungsprozess mit ein. Für den Fall, dass keine Stellungnahme fristgerecht eingeht, findet nach der vom Gericht bestätigten Rechtslage das Denkmalrecht keine Berücksichtigung im Genehmigungsverfahren.

Dazu Mecklenburg-Vorpommerns Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus: „Ich werte dieses Urteil als Chance, dem Windkraftausbau und insbesondere ins Stocken geratene Genehmigungsverfahren hier bei uns im Land zu begegnen. Die Priorität des Ausbaus der Erneuerbaren Energien ist bereits durch das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz des Bundes vorgegeben. Das OVG-Urteil unterstreicht diese Rechtssetzung.

Der gestrige Austausch mit den Unternehmen war konstruktiv und lösungsorientiert. Wir alle haben ein Interesse daran, die Ausbauziele des Bundes, auf 2,1 Prozent der Flächen in den Bundesländern Windeignungsgebiete auszuweisen, schnell zu erreichen. Im zweiten Schritt sind diese im Sinne des Klimaschutzes und der nachhaltigen Energieversorgung auch mit Windenergieanlagen zu bebauen.

Mit dem OVG-Urteil ist ein weiterer Punkt hin zu einer Beschleunigung von Genehmigungsverfahren gesetzt worden, aber es gibt weitere dicke Bretter zu bohren. Diskutiert haben wir gestern mit der Branche auch die Bedeutung anderer Fachrechte, wie den Naturschutz und die Raumordnung, Personalfragen und die Vereinheitlichung von Bearbeitungsverfahren in den Genehmigungsbehörden. Es wurden viele gute Vorschläge gemacht, die wir wohlwollend prüfen werden.

Ich sage aber auch ganz klar, dass das Urteil für mich kein Freifahrtschein ist, um die Schutzwürdigkeit unser Naturräume und Kulturgüter insgesamt über Bord zu werfen. Am Ende geht es außerdem auch um Sicherheitsfragen, die zweifelsfrei geklärt sein müssen.

Mit anderen Worten: Die Verantwortung der beteiligten Behörden bleibt trotz OVG-Urteil weiter bestehen. In meiner Zuständigkeit liegen dabei der Immissionsschutz und die Genehmigung der Windkraftanlagen, der Natur- und Artenschutz, der Schutz des Grundwassers und der Böden, aber auch die  Entwicklung lebenswerter ländlicher Räume. Deshalb ist es mir ein zentrales Anliegen, die Menschen vor Ort mitzunehmen.

Gemeinsam müssen wir Wertschöpfungsketten entwickeln und für Teilhabe der Kommunen, Landkreise und Städte sorgen. Nur so werden wir die Akzeptanz für und das Vertrauen in den Bau weiterer Windkraftanlagen erreichen. Daher werde ich mich auch weiterhin für diese Themen starkmachen und den engen Austausch mit den anderen beteiligten Ressorts fortsetzen.“

Kulturministerin Bettina Martin ergänzte: „Denkmalschutz und der Ausbau erneuerbarer Energien sind für uns kein Gegensatz. Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern zahlreiche Denkmale und Kulturgüter, die es zu schützen und zu bewahren gilt. Es ist deshalb wichtig, dass in jedem Fall auch die Interessen des Denkmalschutzes bei der Genehmigung von Windkraftanlagen in den Abwägungsprozess bei den StÄLUs mit einbezogen werden können.

Trotz der notwendigen Beschleunigung der Genehmigungsprozesse und des übergeordneten öffentlichen Interesses der Erneuerbaren Energien soll der Denkmalschutz im Abwägungsprozess gehört werden. Darüber besteht Einigkeit und dafür haben wir einen rechtssicheren und transparenten Weg abgestimmt.. Wir haben die Kapazitäten im Landesamt für Kultur und Denkmalpflege erheblich aufgestockt und ab April 2023 acht zusätzliche Mitarbeiter eingestellt.

Zielstellung ist es, in allen Genehmigungsverfahren von Windkraftanlagen die Belange des Denkmalschutzes vorzubringen und damit den Genehmigungsbehörden eine gute Entscheidungsgrundlage zu geben. Dies muss nach der vom Gericht bestätigten Rechtslage innerhalb eines Monats geschehen, da das Verfahren bei den StÄLU unabhängig von der denkmalfachlichen Würdigung voranschreiten muss.“

Zeitkapsel des Schlosses Güstrow

Güstrow – Im Zuge der aktuellen Baumaßnahmen am Schloss Güstrow ist es zu einem überraschenden Fund gekommen: in einem der krönenden Kugelelemente des Schlosses wurde eine Zeitkapsel mit zeitgeschichtlichen Dokumenten aus der Zeit einer vorherigen Sanierung des Schlosses in den 1960er und 1970er Jahren aufgefunden.

Diese Zeitkapsel wurde heute von Finanzminister Dr. Heiko Geue mit Belegen der heutigen Zeit versehen und wieder verschlossen.

„Mit der Restaurierung der Fassaden und Dächer des Schlosses Güstrow wird der entscheidende Anstoß zur Aufwertung des Schlossensembles und des Museums gegeben. Der Fund der Zeitkapsel hat uns dabei alle überrascht. Umso mehr freut es mich, dass wir diese gute Tradition fortführen und somit bei zukünftigen Generationen vielleicht auch für eine Überraschung sorgen können“, sagt Finanzminister Dr. Heiko Geue.

Die aktuellen Sanierungs- und Restaurierungsmaßnahmen wurden aufgrund von Braunfäule und Hausschwammbefall sowie Feuchtigkeitsschäden und Rissen notwendig. Die Gesamtbaukosten betragen ca. 31,9 Mio. Euro, darunter knapp 26,1 Mio. Euro EU-Fördergelder. Weitere Baumaßnahmen an der Schlossanlage, wie die Innensanierung des Schlosses und die Fertigstellung des Schlossgartens, sind zudem bereits geplant.

Weitere Informationen zur Baumaßnahme sind auf der Seite des Staatlichen Bau- und Liegenschaftsamtes (SBL) Schwerin zu finden.