Landesförderung für Traditionssegler

Wismar – Der ehemalige Lotsenschoner „ATALANTA“ ist nicht nur ein im Alten Hafen ankerndes Wahrzeichen der Hansestadt Wismar, sondern auch ein nach wie vor seetüchtiges Traditionsschiff, das zur Durchführung von gemeinnützigen Kinder- und Jugendfahrten genutzt wird.

Für die notwendige Sanierung des Schiffes konnte Sozialministerin Stefanie Drese am (heutigen) Mittwoch einen Zuwendungsbescheid des Landes in Höhe von knapp 243.000 Euro an den Förderverein Schoner „ATALANTA“ überreichen. Die Gesamtkosten der Sanierung betragen etwa 486.000 Euro.

„Der Förderverein ist ein Glücksfall für Wismar. Er verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke und kümmert sich mit großem Engagement um Kinder und Jugendliche. So sorgt er etwa dafür, dass auch Kinder aus einkommensschwachen Familien an Bord gehen und an den erlebnispädagogischen Reisen teilnehmen können“, würdigte Drese die Arbeit der vielen ehrenamtlichen Mitglieder von ATALANTA e.V. bei ihrem Besuch in der Hansestadt.

Neben der Vermittlung von Segelkenntnissen erleben die Kinder und Jugendlichen bei den Ausfahrten und Aktivitäten auf dem Wasser Zusammenhalt und Gemeinschaft und lernen Teamarbeit und Verantwortungsbereitschaft, so Drese. Darüber hinaus werde vom Verein mit viel Leidenschaft der Erhalt des 1901 gebauten Schoners betrieben und damit das maritime Erbe gepflegt.

„Mit der Sanierung des Traditionsseglers wird eine langfristige Nutzung gewährleistet und die vorbildliche maritime Jugendarbeit weiterhin ermöglicht“, verdeutlichte Ministerin Drese. Die Förderung des Landes stammt aus dem Programm Zuschüsse für Investitionen an Vereine aus Mitteln des Bürgerfonds.

Wie der Start ins Berufsleben besser gelingt

Oldenburg: Wir wollen die Berufswahlkompetenz der Schülerinnen und Schüler ausbauen

Schwerin – Mit einer umfassenden Beruflichen Orientierung sollen Schülerinnen und Schüler in Mecklenburg-Vorpommern noch gezielter die Berufsausbildung ergreifen, die am besten ihren Neigungen entspricht. Das Land hat dazu ein neues Konzept für die Berufliche Orientierung von der Kita bis zum Abitur oder bis zur Berufsschule aufgelegt, das ab dem kommenden Schuljahr verbindlich ist und umgesetzt werden soll. Vorgesehen sind unter anderem eine ökonomische Bildung in der Schule, Projekttage, ein 25-tägiges Schülerbetriebspraktikum, eine Potzenzialanalyse, Praxislerntage und eine bessere Unterstützung der Jugendlichen beim Übergang von der Schule in den Beruf.

„Wir wollen die Berufswahlkompetenz der Schülerinnen und Schüler ausbauen, damit sie noch zielgerichteter einen Beruf wählen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Die Chancen auf einen nahtlosen Übergang von der Schule in die Ausbildung sind heute besonders groß, weil es viele freie Ausbildungsplätze gibt. Wir wollen Jugendliche noch besser begleiten und bestmöglich auf ihren beruflichen Weg vorbereiten. Berufliche Orientierung wird damit zu einer zentralen Aufgabe der Schulen. Mit dem neuen Konzept schaffen wir deshalb die Möglichkeit, sich schon früh mit den verschiedenen Berufsbildern zu beschäftigen“, erläuterte Oldenburg.

Mit einem Schulabschluss steigen die Chancen, direkt nach der Schule eine Berufsausbildung aufnehmen zu können. Das Land hat viele Angebote aufgelegt, um Schülerinnen und Schülern, die mehr Zeit zum Lernen brauchen, einen Schulabschluss zu ermöglichen. Hierzu zählen das Freiwillige 10. Schuljahr an Regionalen Schulen und Gesamtschulen sowie die Angebote „Produktives Lernen“ und „Berufsreife dual“ mit hohen Praxisanteilen.

Auch das Startchancen-Programm von Bund und Ländern trägt dazu bei, dass Schülerinnen und Schüler mit schwierigen Startbedingungen bessere Chancen haben. Derzeit besuchen knapp 600 junge Menschen ohne Ausbildungsplatz die beruflichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern, weil sie berufsschulpflichtig sind und keinen Ausbildungsplatz haben. Über das Startchancen-Programm sollen Angebote entwickelt werden, um auch diese Gruppe gezielter zu unterstützen, eine Berufsausbildung aufzunehmen.

„Wer die Berufsreife oder die Mittlere Reife vorweisen kann, hat es beim Berufseinstieg leichter“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Wir unterbreiten Schülerinnen und Schülern daher viele Möglichkeiten, damit sie einen Schulabschluss erreichen. Das ‚Produktive Lernen‛ und die ‚Berufsreife dual‛ sind attraktive Angebote für Jugendliche, denen das abstrakte Lernen schwerfällt. Diese Lernformen mit einem hohen Praxisanteil verknüpfen Schule und Arbeitsleben und motivieren Jugendliche auf diese Weise. Beim Startchancen-Programm unterstützen und fördern wir Schülerinnen und Schüler, damit sie so früh wie möglich Erfolg haben. In Deutschland heißt es noch viel zu oft: Sage mir aus welchem Elternhaus Du kommst und ich sage Dir, welchen Schulabschluss Du erreichst. Das darf nicht länger so sein“, betonte Oldenburg.

Im Schuljahr 2024/2025 absolvieren 378 Schülerinnen und Schüler in 29 Klassen an 24 Standorten ein Freiwilliges 10. Schuljahr. Im Schuljahr 2023/2024 haben 265 Jugendliche über dieses Angebot die Berufsreife erlangt. Das ist eine Abschlussquote von 83 Prozent. Im laufenden Schuljahr bieten 22 Regionale Schulen und Gesamtschulen das Produktive Lernen an. 518 Schülerinnen und Schüler nehmen an diesem praxisorientierten Angebot teil. Die ähnlich gelagerte „Berufsreife dual“ bieten in diesem Schuljahr 11 Schulen für 152 Jugendliche an. Im Schuljahr 2023/2024 haben 177 Schülerinnen und Schüler das Produktive Lernen mit der Berufsreife (176) oder der Mittleren Reife (1) verlassen. Das waren 67,6 Prozent der Teilnehmerinnen und Teilnehmer in diesem Jahrgang. Die Berufsreife über das Angebot „Berufsreife dual“ haben im selben Schuljahr 52 Jugendliche erlangt. Das waren 75,4 Prozent aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

Eine Studie der Bertelsmann Stiftung und der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung zeigt auf, dass Jugendliche mit gezielter Begleitung schneller den Sprung in eine Ausbildung schaffen könnten. Grundlage bilden die Ergebnisse einer Befragung von 1.540 Fachkräften.

Vermittlungsverfahren zum Düngegesetz

Schwerin – Zu der vom Bundestag beschlossenen Änderung des Düngegesetzes hat die Bundesregierung am 2. Oktober 2024 den Vermittlungsausschuss angerufen. Zuvor hatte der Bundesrat am 5. Juli 2024 dem Gesetz nicht zugestimmt. Im noch laufenden Vermittlungsverfahren konnte in der von Bund und Ländern eingerichteten Arbeitsgruppe bislang in zentralen Punkten noch keine Einigung erzielt werden. Der Streit dreht sich in erster Linie um die ersatzlose Abschaffung der geltenden Stoffstrombilanzverordnung sowie die Streichung der dafür im Düngegesetz enthaltenen Verordnungsermächtigung.

„In dem seit 2023 laufenden Gesetzgebungsfahren haben die Länder den Bund mehrfach aufgefordert, die Stoffstrombilanz außer Kraft zu setzen und damit einen wichtigen Beitrag zum Bürokratieabbau für die Landwirtschaft zu leisten. Auf der Herbst-AMK im September 2024 ist es gelungen, gemeinsam mit dem Bund einen Beschluss zu fassen, der unter anderem die Aufhebung der Stoffstrombilanz vorsieht. Das BMEL hatte auf der Konferenz eine zeitnahe Umsetzung des Beschlusses zugesichert. Davon ist nicht mehr viel übrig“, zeigt sich der Minister enttäuscht.

Der Bund – selbst nicht stimmberechtigt im Vermittlungsausschuss – knüpft die Aufhebung der Stoffstrombilanz nunmehr an die Bedingung, dass die in
§ 11a DüngG enthaltene Ermächtigungsgrundlage im Gesetz verbleibt. Sein Ziel ist es, die bisherige Stoffstrombilanzverordnung zu einer Nährstoffbilanzverordnung weiterzuentwickeln. Dabei bekommt er Unterstützung von Teilen der Länder und auch aus dem Bundestag.

„Unsere Fachleute aus Landwirtschaft und Gewässerschutz sind schon lange einig darüber, dass sowohl die geltende Stoffstrombilanzverordnung als auch die vom Bund angestrebte Nährstoffbilanzverordnung keine flächenbezogene Zuordnung von Nährstoffeinträgen ermöglichen und somit für die Umsetzung der Nitrat-Richtlinie überhaupt keinen Mehrwert haben. Diese Auffassung hat im Übrigen auch die EU-Kommission bestätigt. Daher macht es keinen Sinn, weiter daran festzuhalten.

Was wir stattdessen dringend brauchen, ist das der EU-Kommission bereits vor zwei Jahren zugesicherte Wirkungsmonitoring, ansonsten droht uns eine Wiederaufnahme des Vertragsverletzungserfahrens gegen Deutschland“, entgegnet der Minister. Leider komme die Erarbeitung der Monitoringverordnung nicht wirklich voran. Statt endlich seine Hausaufgaben zu machen, schiebe der Bund den „Schwarzen Peter“ zu den Ländern und rede sich heraus mit der noch fehlenden Ermächtigungsgrundlage für eine solche Verordnung, die Bestandteil des laufenden Gesetzgebungsverfahrens ist.

„Wir müssen nach vorne diskutieren. Gegenseitige Schuldzuweisungen und das Beharren auf Maximalforderungen bringen uns keinen Schritt weiter. Ein Kompromiss kann nur gelingen, wenn alle Beteiligten bereit sind, Abstriche zu machen. Ich hatte zu diesem Zweck einen Kompromissvorschlag in die Arbeitsgruppe eingebracht, der die Festlegung eines möglichen Geltungsbereichs der zukünftigen Nährstoffbilanzverordnung  durch die Länder vorsieht und ihnen damit das Zepter des Handelns in die Hand gibt. Leider war auch dieser Vorschlag nicht konsensfähig. Die Chancen, im laufenden Vermittlungsverfahren doch noch zu einer Einigung zu gelangen, stehen daher denkbar schlecht“, resümiert der Minister den Stand der Verhandlungen.

Die EU-Kommission (KOM) hat im Rahmen der Verhandlungen zum eingestellten Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland bezüglich der Umsetzung der Nitratrichtlinie eingeräumt, dass eine Differenzierung auf Ebene der Maßnahmen, aber nicht bezüglich der Gebietskulissen (rote Gebiete), aus ihrer Sicht vorstellbar wäre. Voraussetzung hierfür ist, dass das von der KOM geforderte und mit Deutschland vereinbarte DüV-Wirkungsmonitoring eine Verbesserung der Gewässerbelastung zeigt. Solange die Monitoringverordnung und damit das DüV-Wirkungsmonitoring nicht umgesetzt sind und eine daraus nachgewiesene Verbesserung der Gewässerbelastung belegt wird, ist eine Maßnahmendifferenzierung in roten Gebieten nicht möglich. Voraussetzung dafür ist, dass mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes die Ermächtigungsgrundlage für die Monitoringverordnung geschaffen wird.

Tätigkeitsbericht des Landesschulbeirats

Gremium berät das Bildungsministerium bei allen Angelegenheiten von grundlegender Bedeutung für die Schulen

Schwerin – Bildungsministerin Simone Oldenburg hat den Tätigkeitsbericht des Landesschulbeirates für die vergangenen zwei Jahre entgegengenommen. Der Landesschulbeirat berät das Bildungsministerium bei allen Angelegenheiten von grundlegender Bedeutung für die Schulen. Laut Schulgesetz amtiert das Beratungsgremium für die Dauer von zwei Jahren. Im Februar dieses Jahres konstituiert sich der Landesschulbeirat neu und wählt auch einen neuen Vorstand.

„Der Landesschulbeirat hat eine wichtige Stimme, auch, weil er gesellschaftlich so breit aufgestellt ist“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Ich danke allen Mitgliedern in dieser Amtsperiode, dass sie sich mit Rat, Tat und Sachverstand eingebracht haben. Dabei denke ich insbesondere an die Hinweise zum Konzept der Beruflichen Orientierung. Unser gemeinsames Ziel ist es, dass Schülerinnen und Schüler künftig noch gezielter den Beruf ergreifen, der am besten zu ihnen passt. Außerdem hat der Landesschulbeirat angeregt, dass der Verbleib der Schülerinnen und Schüler nach der allgemein bildenden Schule dokumentiert werden sollte. An diesem Erfassungssystem arbeiten wir. Der Landesschulbeirat konnte zudem immer Expertinnen und Experten benennen, die uns bei einzelnen Fragen weitergeholfen haben. Das ist viel wert, um in der Sache weiterzukommen“, sagte Oldenburg.

Neben der Beruflichen Orientierung hat sich der Landesschulbeirat mit dem Netz der beruflichen Schulen, der Neuordnung von Ausbildungsberufen und dem Lehrkräftemangel befasst. Ein Besuch beim Träger des Deutschen Schulpreises 2022, dem Regionalen Beruflichen Bildungszentrum Waren/Müritz, rundete das Themengebiet ab. Weitere Themen waren die Umsetzung der Inklusion, die Ausbildung von Lehrkräften im Seiteneinstieg, die Bildungskonzeption für ausländische Schülerinnen und Schüler, die neue Stundentafel-Verordnung und das Startchancen-Programm.

„Der Landesschulbeirat ist fachlich sehr breit aufgestellt“, sagte der Vorsitzende des Landesschulbeirates, Peter Todt. „Die Mitwirkenden werden von verschiedenen Stellen entsendet und bringen sehr unterschiedliche Erfahrungen, Sichtweisen und Fachwissen ein. Daher ist der Landesschulbeirat ein sehr kreatives Gremium. Die Arbeit in der aktuellen Beratungsperiode war fachlich umfangreich und ergebnisorientiert. Das kann in der kommenden Beratungsperiode durch das Bildungsministerium noch stärker und fundamentaler genutzt werden“, erklärte Todt.

Den Vorstand des amtierenden Landesschulbeirates bilden Peter Todt, amtierender Hauptgeschäftsführer und Geschäftsbereichsleiter Aus- und Weiterbildung bei der Industrie und Handelskammer zu Schwerin sowie seine Stellvertretungen Ulf Burmeister von der Vereinigung der Schulleiter der Gymnasien und Adina Evers von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft.

Dem Landesschulbeirat gehören Vertreterinnen und Vertreter der Lehrkräfte, Erziehungsberechtigten, Schülerinnen und Schüler, Hochschullehrkräfte, Kammern, des Landesausschusses für Berufsbildung, des Landesjugendrings, der kommunalen Spitzenverbände, der Schulen in freier Trägerschaft, der Organisationen der Arbeitsnehmer- und Arbeitgeberverbände sowie der Kirchen an.

Nachtragshaushalt 2025 M-V

Landesregierung will in den nächsten drei Jahren fast 400 Mio. Euro einsparen

Schwerin – Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung (14.01.2025) den Entwurf des Nachtragshaushalts für das Jahr 2025 beschlossen. Mecklenburg-Vorpommern hat für 2025 einen gültigen Haushalt. Dem Landeshaushalt fehlen in diesem Jahr gegenüber dem bisherigen Haushaltsplan jedoch Einnahmen von 563 Mio. Euro. Stagnierende Steuereinnahmen und die Auswirkungen des Zensus sind hierfür maßgeblich verantwortlich. Es heißt also Sparen, vor allem im Bereich der Verwaltung, und es muss auf die Rücklagen zurückgegriffen werden.

So hat die Landesregierung eine Ausgabenkürzung im Haushalt von Höhe von 128,6 Millionen Euro vorgesehen. Diese globalen Minderausgabe ist auch schon für 2026 und 2027 geplant. In Summe über die drei Jahre werden also knapp 400 Millionen Euro eingespart. Dazu kommen weitere Ausgabenkürzungen. Unter anderem werden die Ausgaben für das Personal der Landesverwaltung um 142 Mio. Euro reduziert.

Die Landesregierung beabsichtigt zudem einen späteren Beginn der Regeltilgung des Corona-Kredits. Die Landesregierung hat in dieser Legislaturperiode durch die erhebliche Sondertilgung von 875 Mio. Euro in 2024 haushalterisch schon mehr Schulden getilgt, als ursprünglich geplant. Dadurch kann der Beginn der regulären Tilgung des Corona-Kredits auf 2028 verschoben werden. Im Jahr 2025 reduziert sich entsprechend die Ausgabenbelastung um 121,7 Millionen Euro.

Zum Haushaltsausgleich wird zudem die Konjunkturausgleichsrücklage mit einem Betrag von 175,1 Millionen Euro beitragen.

„Mit diesen Maßnahmen setzen wir klare Prioritäten. Wir sparen zuallererst am Staat und nicht an den Bürgerinnen und Bürgern. Einsparungen in der Verwaltung, die Nutzung von Rücklagen und kein weiterer Schuldenabbau in Krisenzeiten ermöglichen es, ohne neue Schulden zu regieren.“, so der Finanzminister, Dr. Heiko Geue.

Elektronische Patientenakte

Drese: Sicherheit vor Schnelligkeit bei der Einführung der elektronischen Patientenakte

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese hat sich vor dem Start der elektronischen Patientenakte (ePA) dafür ausgesprochen, die Testphase in den Modellregionen Hamburg und Umland sowie Franken zu nutzen, um das digitale Sicherheitssystem auf „Herz und Nieren“ zu prüfen.

„Beim hochsensiblen Umgang mit Gesundheitsdaten muss Sicherheit vor Schnelligkeit gehen“, sagte Drese. Der positive Verlauf der Pilotphase sei zwingende Voraussetzung für den bundesweiten Rollout. „Die ePA ist sinnvoll für eine bessere und effizientere Gesundheitsversorgung, doch die Akzeptanz bei Patienten und Ärzteschaft hängt maßgeblich davon ab, dass das System weitgehend reibungslos funktioniert und die Daten gut geschützt sind“, betonte Drese.

Nach Ansicht von Drese muss die ePA den modernsten Sicherheitsstandards entsprechen. Dazu gelte es, die von verschiedenen Expertinnen und Experten, wie zuletzt auf dem Kongress des Chaos Computer Clubs geäußerten Bedenken sehr ernst zu nehmen. Gerade bei vulnerablen Menschen, die anfälliger sind für soziale, politische oder gesundheitliche Benachteiligungen, bestehe vielfach Verunsicherung. „Deshalb muss alles technisch Mögliche unternommen werden, damit Patientendaten nicht in die Hände unbefugter Dritter gelangen können“, so die Ministerin.

Drese begrüßte, dass die mit der Umsetzung der ePA beauftragte Nationale Agentur für Digitale Medizin, gematik, im intensiven Austausch mit den zuständigen Sicherheitsbehörden steht, um technische Lösungen zum Unterbinden der Angriffsszenarien zu entwickeln. Es sei zudem wichtig, dass vom Bundesgesundheitsministerium und der gematik an weiteren Sicherungsmaßnahmen gearbeitet werde, wie etwa an einer zusätzlichen Verschlüsselung der Krankenversichertennummer und der Ausweitung der Überwachungsmaßnahmen wie Monitoring und Anomalie-Erkennung.

Drese: „Erst wenn aufgezeigte Sicherheitslücken geschlossen und eventuell auftretende substanzielle Probleme behoben sind, darf die ePA auch bundesweit starten. Wenn das länger als vier Wochen dauert, sollten wir uns im Interesse der Patientinnen und Patienten, aber auch der Ärzteschaft die Zeit nehmen, die es braucht“, so die Ministerin.

Ab dem 15. Januar 2025 startet die ePA in bestimmten Testregionen. Nach erfolgreicher Pilotphase wird die elektronische Patientenakte für alle gesetzlich Krankenversicherten eingeführt. Dort werden Gesundheitsdaten wie Arztbriefe, Befunde, Medikationspläne, Laborbefunde oder Röntgenbilder digital gespeichert. Das heißt, alle Gesundheitsinformationen sind künftig auf dem eigenen Smartphone, Laptop oder PC abgelegt. Die ePA vernetzt somit den Patienten/ die Patientin mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten, Apotheken, Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen. Die Nutzung der ePA ist freiwillig, der Einrichtung kann bei der jeweiligen Krankenkasse widersprochen werden.

Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern aktiviert zentrale Anlaufstelle zur Bundestagswahl

Schwerin – Für die sogenannte „heiße Phase“ des Bundestagswahlkampfes und zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 selbst bereitet auch die Landespolizei ihre Maßnahmen zum Schutz und zur Unterstützung der Kandidatinnen und Kandidaten sowie der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer vor.

Zur gezielten Unterstützung wurde – wie bereits zur Kommunal- und Europawahl 2024 – eine zentrale telefonische Anlaufstelle eingerichtet. Dieses Angebot richtet sich an alle, die Hinweise auf Straftaten oder andere relevante Vorkommnisse im Zusammenhang mit der Bundestagswahl melden möchten. Landesverbände und Geschäftsstellen können diese Hinweise direkt an die zentrale Anlaufstelle weiterleiten. Hierfür hat Landespolizei zusammen mit dem Innenministerium zudem eine Handreichung erstellt. Diese bietet konkrete Informationen und weist Ansprechpartner zu, die in verschiedenen Situationen unterstützen.

„Mit der zentralen Anlaufstelle wird erneut ein zusätzliches Angebot zur Verfügung gestellt, das sich direkt an Kandidierende und Wahlkampfaktive richtet, die bei Unsicherheiten oder unklaren Vorfällen Rat suchen. Wir alle haben gemeinsam die zentrale Aufgabe, unsere Demokratie zu schützen, zu verteidigen  und für einen fairen Wahlkampf zu sorgen. Angriffe auf Wahlkämpferinnen und Wahlkämpfer und auf diejenigen, die sich ehrenamtlich oder hauptberuflich für unsere Gesellschaft engagieren, sind absolut inakzeptabel. Solche Taten greifen nicht nur Einzelpersonen an, sondern auch die Werte und Grundpfeiler unserer Demokratie. Es ist unsere gemeinsame Aufgabe, diese Werte zu bewahren, die Demokratie zu stärken und solchen Angriffen entschieden entgegenzutreten“, so Innenminister Christian Pegel.

Um die Sicherheit von Veranstaltungen im Wahlkampf zu gewährleisten, sind Polizei und Versammlungsbehörden mit den Veranstaltern im engen Austausch. Dies ermöglicht es der Polizei, angemessene Sicherheitsvorkehrungen zu treffen und ein sicheres Umfeld für die Wahlkämpfenden zu schaffen. Beim Landeskriminalamt MV ist zudem erneut eine Informationssammelstelle eingerichtet, die sämtliche Sachverhalte mit Wahlbezug erfasst und bewertet, um daraus polizeiliche Notwendigkeiten abzuleiten.

Innenminister Christian Pegel: „Mit der Einrichtung dieser Anlaufstelle und den ergänzenden Maßnahmen unterstreicht die Landespolizei ihr Ziel, die Bundestagswahl sicher und geordnet zu begleiten und dabei allen Wahlbeteiligten Schutz und Unterstützung zu bieten.“

Neujahrs­empfang der Ministerpräsidentin

Schwesig: Wir brauchen weniger Gegeneinander und mehr Miteinander

Stralsund – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat auf ihrem Neujahrs­empfang dazu aufgerufen, das Jahr 2025 mit Zuversicht und Tatkraft anzugehen. „Wir können alle etwas dazu beitragen, dass 2025 ein gutes Jahr wird. Für unser Land, für unsere Wirtschaft, für den Zusammenhalt, für die Demokratie“, erklärte die Ministerpräsidentin. „Das wünsche ich mir für 2025: mehr Zuversicht und weniger Angstmache, weniger Gegeneinander und mehr Miteinander.“

„Die Landesregierung verfolgt einen klaren Kurs“, sagte die Ministerpräsidentin. Die wichtigste Aufgabe sei es, die Wirtschaftskraft des Landes zu stärken, gute Arbeitsplätze mit fairen Löhnen zu sichern und neue zu schaffen. „Mecklenburg-Vorpommern war im ersten Halbjahr 2024 erneut das Land mit dem höchsten Wirtschafts­wachstum in Deutschland. Unsere größeren Unternehmen haben in den ersten zehn Monaten 2024 ein Umsatzplus von 15 Prozent erzielt. Ein starkes, robustes Wachstum gegen den Bundestrend“, sagte Schwesig. Dennoch sei die insgesamt schwierige wirtschaftliche Lage in Deutschland auch in Mecklenburg-Vorpommern zu spüren.

Deshalb seien in der Wirtschaftspolitik im Jahr 2025 drei Punkte wichtig. An erster Stelle nannte Schwesig „Planungssicherheit, Verlässlichkeit und Stabilität“: Im Zukunftsbündnis habe die Landesregierung in den vergangenen Jahren gemeinsam mit der Wirtschaft, den Gewerkschaften, der Agentur für Arbeit und den Kommunen wichtige Weichen­stellungen vorgenommen. „Gemeinsam gehen wir den Fachkräfte­bedarf an, machen Ausbildung und Arbeit in Mecklenburg-Vorpommern attraktiver. Wir stärken die berufliche Bildung. Das Land unterstützt mit der Praktikumsprämie Ferienpraktika von Schülerinnen und Schülern im Handwerk mit 120 Euro pro Woche. Und am Donnerstag unterzeichnen wir die Kooperations­vereinbarung für die Agentur für Fachkräfte­zuwanderung“, sagte die Ministerpräsidentin.

Der zweite Schwerpunkt seien Investitionen. Die Landesregierung investiere in die Verkehrs­infrastruktur und die Verbesserung des Nahverkehrs, zum Beispiel mit dem Aufbau eines landesweiten Rufbus­systems. „Wir investieren in erneuerbare Energien und Wasserstoff“, sagte Schwesig weiter. „Wir haben den Ausbau weiter beschleunigt, zusätzliche Stellen in Genehmigungs­behörden geschaffen und Verfahren gebündelt. Mit Erfolg: Allein in den ersten drei Quartalen 2024 wurden Windkraft­anlagen mit einem Investitions­volumen von fast einer Milliarde Euro genehmigt. So soll es 2025 weitergehen.“

Als dritten Schwerpunkt nannte die Ministerpräsidentin den Abbau von Bürokratie. „Bürokratie­abbau ist nicht der Abbau sozialer Standards. Die sind nötig und Errungenschaften unserer Landespolitik, wie das Tariftreue­gesetz oder der Frauentag als Feiertag. Mir geht es darum, in der Verwaltung Bürokratie abzubauen: Gesetze unbürokratischer zu gestalten und Vorschriften unbürokratischer anzuwenden.“

Neben Wirtschaft und Arbeitsplätzen gehe es um den sozialen Zusammenhalt im Land. „Seit fünf Jahren ist die Kita in Mecklenburg-Vorpommern für die Eltern beitragsfrei. Auch den beitragsfreien Ferienhort haben wir eingeführt. Dabei bleibt es, auch in finanziell schwierigen Zeiten. Darauf können sich die Eltern verlassen“, bekräftigte Schwesig. Im Schulbereich habe die Landesregierung gemeinsam mit den Kommunen ein 400 Millionen-Euro-Programm aufgelegt. Der Unterricht in Deutsch und Mathematik werde gestärkt. Außerdem modernisiere die Landesregierung die Lehrer­ausbildung mit dem Ziel, diese praxisnäher zu gestalten.

Für die Älteren sei das Seniorenticket eingeführt worden. „Mehr als 40.000 über 65-jährige zum Beispiel profitieren vom Seniorenticket. Das ist Zusammenhalt aller Generationen in Mecklenburg-Vorpommern.“

Eine wichtige Aufgabe im kommenden Jahr sei die Aufstellung des Doppelhaushaltes 2026 und 2027. „Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern einen beschlossenen Haushalt für 2025. Und es ist gut, dass wir nicht auf die Ratschläge derer gehört haben, die gesagt haben, wir sollten besser auf den Bund warten. Dann würden wir jetzt nämlich in der Luft hängen. In diesem Jahr stehen wir vor der Aufgabe, den Doppelhaushalt für 2026 und 2027 aufzustellen. Wir müssen die Balance hinkriegen: Sparen, wo wir können. Die Bereiche, die auf staatliche Mittel angewiesen sind, weiter unterstützen und zugleich in unsere Zukunft investieren. Ich versichere Ihnen: Wir setzen auch in Zukunft auf eine solide Finanzpolitik“, sagte Schwesig.

Aktualisierung: Programm Familienhebammen

 Mehr Flexibilität für die Unterstützung von Familien in besonderen Lebenslagen

Schwerin – Zum Jahresanfang sind die aktualisierten Grundsätze des Landesprogramms Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen in Kraft getreten. „Damit schaffen wir die Grundlagen, um Familien in besonderen Lebenslagen künftig noch schneller, flexibler und bedarfsorientierter unterstützen zu können“, betont Sozialministerin Stefanie Drese.

Wesentliche Änderung: Mit dem Landesprogramm können Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen belastete Familien von der Geburt bis nunmehr zum Ende des 18. Lebensmonates ihres Kindes helfen, den neuen Alltag zu meistern. Bisher war eine Unterstützung nur bis zum Ende des ersten Lebensjahres möglich. Die Hilfsangebote sind für die Familien kostenlos.

Die Familien werden in ihrem häuslichen Umfeld besucht, was der Fachkraft ermöglicht, das individuelle Lebensumfeld zu verstehen und eine passgenaue Unterstützung anzubieten. Das Angebot ist niedrigschwellig und freiwillig.

Drese: „Insbesondere die Zeit von Beginn der Schwangerschaft über die Geburt bis hin zu den ersten Lebensmonaten und -jahren eines Kindes ist für eine gesunde Entwicklung eines Kindes von entscheidender Bedeutung, da sie eine besonders wichtige Phase darstellt. Gleichzeitig bedeutet die Zeit nach der Geburt eines Kindes für Familien eine große Umstellung oft verbunden mit großen Herausforderungen und Belastungen.“

Hier setze das Landesprogramm Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen in Mecklenburg-Vorpommern an. „Die Familien werden durch den Einsatz der Fachkräfte befähigt und bestärkt, ihre individuellen Lebensumstände zu bewältigen, um ihrem Kind ein gesundes Aufwachsen zu ermöglichen. Die Fachkräfte helfen eine gute Bindung aufzubauen und sie beraten bei Fragen zur Pflege, Ernährung, Gesundheit sowie der Entwicklung des Kindes“, so Drese.

Durch das aufsuchende Angebot im Landesprogramm wird ein wesentlicher Beitrag im Rahmen der Frühen Hilfen geleistet und schafft so eine Voraussetzung für ein gesundes und gewaltfreies Aufwachsen der Kinder.

Das Landesprogramm wird seit 2008 vom Sozialministerium gefördert. Aktuell stellt das Land für die Umsetzung des Programms insgesamt 500.000 Euro jährlich zur Verfügung. Interessierten Familien hilft das jeweils zuständige Gesundheitsamt im Landkreis bzw. in Rostock und Schwerin bei der Suche nach einer Familienhebamme oder Familien- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin in der Region.

Für die aktuellen Grundsätze des Landesprogramms wurde eine digitale Broschüre erstellt, die unter https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/sm/Service/Publikationen/ abrufbar ist.

Zudem ist die Website der Landesfachstelle mit vielen Informationen und den Angeboten der Familienhebammen und Familien- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen komplett erneuert worden: https://www.familienhebammen-in-mv.de/

Nachhaltige Entwicklung der Rögnitz

Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen vereinbaren Kooperation 

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Dr. Till Backhaus und Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer haben eine stärkere Zusammenarbeit der beiden Länder zur Verbesserung des ökologischen und wasserwirtschaftlichen Zustands der Rögnitz vereinbart. Umweltminister Meyer sagte: „Wir werden in einer Kooperationsvereinbarung zwischen Niedersachen und Mecklenburg-Vorpommern regeln, dass Maßnahmen gefunden werden, die nachhaltig den ökologischen Zustand der Rögnitz und den Hochwasserschutz verbessern. Aktuell ist der ökologische und wasserbauliche Zustand der Rögnitz nicht zufriedenstellend“, so Meyer. „Wir sehen Handlungsbedarf um beides mehr miteinander zu vereinbaren, gerade auch weil die Rögnitz seit 1997 zum UNESCO-Biosphärenreservat „Flusslandschaft Elbe“ gehört und deren Erhalt schützenswert ist.“

Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Dr. Till Backhaus erklärte: „Wir sind uns einig, die Rögnitz von Neu Lübow bis zur Mündung in die Sude länderübergreifend ganzheitlich in den Blick zu nehmen. Neben den ökologischen Aspekten müssen wir auch das Wassermanagement berücksichtigen, um auf die veränderten Rahmenbedingungen durch den Klimawandel zu reagieren. Hochwasserereignisse und Dürreprobleme werden immer häufiger auftreten. Deshalb brauchen wir einen verbesserten Hochwasserschutz, aber auch Wasserrückhalt für Dürrezeiten“, so Umwelt- und Landwirtschaftsminister Dr. Backhaus. „Insgesamt wollen wir einen resilienten Landschaftswasserhaushalt in der Rögnitz herstellen“, so Dr. Backhaus.

Die Rögnitz ist insgesamt 54 km lang und bildet auf einer Länge von rund 15 km die Landesgrenze zwischen Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Derzeit ist der ökologische Zustand der Rögnitz mit „unbefriedigend“ und der chemische Zustand mit „nicht gut“ bewertet. Die Rögnitz ist zu großen Teilen Bestandteil der NATURA 2000-Gebietskulisse. Darüber hinaus ist die Rögnitz Bestandteil des von der UNESCO anerkannten, länderübergreifenden Biosphärenreservates „Flusslandschaft Elbe“ bestehend aus den Biosphärenreservaten „Niedersächsische Elbtalaue“ und „Flusslandschaft Elbe Mecklenburg-Vorpommern“. Die Flusslandschaft Elbe ist damit Deutschlands größtes inländisches UNESCO-Biosphärenreservat.

Für einen stärkeren Kinderschutz

Fachkräfte und Ehrenamtliche absolvieren Fortbildung

Güstrow – Die Landesintegrationsbeauftragte Jana Michael gratulierte heute in Güstrow rund 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmern zum erfolgreichen Abschluss einer Fortbildung im Bereich Kinderschutz. Das vom Land geförderte Angebot war gezielt auf die Bedarfe von Beschäftigten und ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern in Flüchtlingsunterkünften ausgerichtet.

„Kinder, die aus Kriegsgebieten oder mit Fluchterfahrung zu uns nach Mecklenburg-Vorpommern kommen, sind besonders verletzlich und haben oft mit besonderen Belastungen zu kämpfen. Diese wollen wir besser auffangen und zugleich auch bei Betreuenden bestehende Unsicherheiten in Kinderschutzfragen abbauen“, erklärte Jana Michael, die das Weiterbildungsangebot ins Leben gerufen hatte. Durchgeführt wurde die 10-teilige Fortbildungsreihe durch Referentinnen der staatlich anerkannten Bildungsstätte Schabernack e.V..

„Die Arbeit mit geflüchteten Familien stellt für haupt- und ehrenamtliche Beschäftigte eine besondere Herausforderung dar“, hob die Landesintegrationsbeauftragte hervor. In Online-Live-Seminaren hätten die Teilnehmenden so nicht nur die Grundsätze der Kinderrechte und Informationen zu den Entwicklungsbedürfnissen von jungen Menschen vermittelt bekommen, sondern sie haben auch Präventions- und Interventionsmaßnahmen erarbeitet, so Michael.

Zudem wurde im Kurs über bestehende Hilfs- und Unterstützungsangebote im Land informiert, an die Betroffene weitervermittelt werden können. Dazu zählten neben den Jugendämtern etwa die Kontaktstelle Kinderschutz oder in Notfällen die rund um die Uhr erreichbare Kinderschutzhotline des Landes.

Michael: „Bemühungen für einen besseren Kinderschutz kann es nie genug geben. Ich freue mich, dass die neu ausgebildeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nun mit ihrem erworbenen Wissen noch besser die Entwicklungsbedürfnisse von Kindern und Jugendlichen berücksichtigen und eventuelle Hilfsangebote vermitteln können – damit jedes Kind geschützt bei uns großwerden kann.“

Gefördert wurde die Fortbildung durch das Sozialministerium in Höhe von insgesamt 73.000 Euro aus dem Strategiefonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Maul- und Klauenseuche

Backhaus mahnt zur Wachsamkeit in M-V

Schwerin – Aufgrund eines Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche (MKS) in einem Wasserbüffelbestand im Landkreis Märkisch-Oderland in Brandenburg zeigt sich Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus besorgt: „MKS gehört zu den weltweit wirtschaftlich bedeutsamsten Tierseuchen. Durch die Zunahme des globalen Handels- und Reiseverkehrs besteht ständig die Gefahr einer Wiedereinschleppung und rasante Ausbreitung der MKS in Europa.

Jetzt ist es besonders wichtig, dass sich Tierhalter bei unklaren klinischen Befunden wie Fieber, Schleimhautveränderungen oder Lahmheit ihrer Wiederkäuer oder Schweine an die bestandsbetreuenden Tierärzte und auch an die zuständigen Veterinärämter wenden. Das ist extrem wichtig, denn die Erreger verbreiten sich über den Wind. Wir dürfen keinen Flächenbrand kriegen – das wäre ein Katastrophe.“

Die Hinweise auf MKS wurden im Rahmen von Abklärungsuntersuchungen bezüglich der Blauzungenkrankheit (BTV) festgestellt. Der Tierbestand wurde bereits gestern nach Bekanntwerden der Laborergebnisse durch das Veterinäramt des Landkreises Märkisch-Oderland gesperrt und weitere amtliche Untersuchungen unverzüglich eingeleitet. Die Tötung des Bestandes soll heute erfolgen.

 „Das kann uns auch jederzeit passieren“, sagte Backhaus und betonte, dass die Fachleute im engen Austausch mit den Brandenburger Kollegen stehen und sich bestmöglich für den Ernstfall wappnen.

Nach bisherigen Mitteilungen soll um den Ausbruchsbestand in Brandenburg mit einem Radius von mindestens 3 km eine Schutzzone und mit einem Radius von mindestens 10 km eine Überwachungszone eingerichtet werden. Von diesen Sperrzonen ist Mecklenburg-Vorpommern nicht betroffen. Für das gesamte Land Brandenburg ist ein stand still für 72 Stunden (Einstellung jeglicher Bewegung) für Klauentiere angeordnet.

Die MKS ist eine hoch ansteckende Viruserkrankung Klauentieren, wie Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine, die zur Bildung typischer Blasen am Maul und auf der Zunge (dort auch „Aphthen“ genannt), an den Klauen und den Zitzen führt. Auch viele Zoo- und Wildtiere, wie Wildschweine und Wildpaarzeher, können an MKS erkranken.

Deutschland ist seit 1988 bis zum heutigen Tag frei von MKS gewesen. Für den Menschen als Verbraucher von pasteurisierter Milch, daraus hergestellten Milchprodukten oder von Fleisch besteht keine Gefahr.

Das Friedrich-Loeffler-Institut wurde von seinem Namensgeber eigens zur Erforschung der MKS gegründet.

Rückgang bei Organspenden in M-V

Drese sieht großen Handlungsbedarf für Änderung des Transplantationsgesetzes

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern war die Anzahl der Organspender sowie auch der gespendeten Organe im vergangenen Jahr erneut rückläufig. 22 Menschen haben mit ihrer Spende die Leben anderer gerettet (2023: 29), 58 Organe wurden insgesamt gespendet (2023: 89). Das teilte die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) heute mit. Gesundheitsministerin Stefanie Drese dringt angesichts dieser Entwicklung erneut auf die Einführung einer Widerspruchslösung.

„Im europäischen Vergleich bewegt sich Deutschland bei der Organspende seit Jahren auf einem sehr niedrigen Niveau. Bisherige Maßnahmen, wie das 2022 verabschiedete Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende oder auch die Einführung eines Online-Registers im vergangenen Jahr haben nicht zu spürbaren Verbesserungen geführt. Es wird deshalb Zeit für einen echten Paradigmenwechsel“, erklärte Drese.

Der Bundesrat habe deshalb auf Initiative von Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern und weiteren Ländern im vergangenen Jahr einen Gesetzentwurf zur Änderung des Transplantationsgesetzes beschlossen.

„Auch der Bundestag hat sich Anfang Dezember in erster Lesung mit mehreren Gesetzesentwürfen von interfraktionellen Abgeordnetengruppen befasst und in die Fachausschüsse überwiesen. Dieser fortgeschrittene Umsetzungsstanddarf nicht dem vorzeitigen Aus der Ampelkoalition zum Opfer fallen. Der neue Bundestag muss die Änderung des Transplantationsgesetzes schnell wieder aufgreifen“, appellierte Drese an die zukünftigen Mitglieder des 21. Deutschen Bundestages.

Bei einer Widerspruchlösung würde in Deutschland automatisch jede Person als Organspenderin oder Organspender gelten, sofern zu Lebzeiten kein entsprechender Widerspruch kommuniziert wurde. „Das heißt, dass natürlich auch bei einer entsprechenden Änderung des Transplantationsgesetzes die eigene individuelle Entscheidung Berücksichtigung findet. Ein Widerspruch ist nicht nur möglich, sondern er ist dann auch bindend kommuniziert und festgehalten“, so Drese.

Ein entscheidender Fortschritt, denn zurzeit scheiterten Organspenden häufig an einem unzureichend dokumentierten Willen der Verstorbenen. Die Neuregelung schaffe so Klarheit für die eigenen Wünsche aber auch für die Angehörigen, die diese Entscheidung ansonsten unter schwierigsten Umständen treffen müssen. „Am allermeisten hilft es aber all denjenigen, die sehnlichst auf ein neues Organ und ein neues, gesundes Leben warten“, hob Drese hervor.

Deutschlandweit stehen derzeit mehr als 8.200 Menschen auf der Warteliste, in Mecklenburg-Vorpommern mehr als 200. Am höchsten ist der Bedarf im Land an Nieren, Lebern und Herzen.

Oldenburg: „Mehr Bildung ist drin. Für alle.“

Mecklenburg-Vorpommern übernimmt Präsidentschaft der Bildungsministerkonferenz 2025

Schwerin – Die Präsidentin der Bildungsministerkonferenz, Ministerin Simone Oldenburg, sieht in der Erhöhung der Chancengerechtigkeit und der beruflichen Teilhabe die größten bildungspolitischen Herausforderungen im Jahr 2025. „Schule ist der Türöffner für alle! Deshalb müssen wir alle Potenziale ausschöpfen, um mehr Schülerinnen und Schülern einen Schulabschluss zu ermöglichen und den Jugendlichen eine berufliche Perspektive zu bieten“, sagte Oldenburg anlässlich der Übernahme der Präsidentschaft der Bildungsministerkonferenz in der Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern beim Bund in Berlin. Das Präsidentschaftsjahr steht unter dem Leitthema „Mehr Bildung ist drin. Für alle.“.

In der Bildungsministerkonferenz setzt Präsidentin Oldenburg auf einen Austausch der besten Ideen und Projekte, von denen alle Länder lernen können. Für das Bildungsjahr 2025 formuliert sie fünf Leitgedanken, an denen eine aktuelle und zeitgemäße Bildungspolitik ausgerichtet sein sollte:

  • Mehr Angebote für mehr gerechte Chancen für alle Kinder und alle Jugendlichen
  • Mehr konzeptionelle und kommunikative Koordination bei den Übergängen zwischen den Bildungseinrichtungen und Schularten
  • Mehr ganzheitliche, individuelle Förderung in einem toleranten und demokratischen Miteinander
  • Mehr Bildung durch mehr Fachkräfte – Weiterentwicklung der multiprofessionellen Teams auch durch verstärkte Einbeziehung digitaler Technologien
  • Mehr systematische und auf den Adressatenkreis fokussierte Berufliche Orientierung von der Kita bis zur Berufsschule

Zudem lädt Ministerin Oldenburg Gewerkschaften, Verbände, Eltern, Arbeitgeber, Kirchen, Vereine und weitere Beteiligte ein, sich für gute Schule und mehr Bildungsangebote einzusetzen. „Bildung kann nur gemeinsam gelingen, auch wenn man dabei nicht immer einer Meinung ist. Einen sollte uns das Ziel, jungen Menschen einen Abschluss zu ermöglichen, damit sie Erfolg haben und am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Oft setzt bessere Unterstützung erst an, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist“, so Oldenburg. Dabei könne die Schule nicht alles richten, was in unserer Gesellschaft noch reparaturbedürftig sei. Lehrkräfte seien nicht die Klempner der Gesellschaft.

Die Bildungsministerkonferenz wird sich in diesem Jahr außerdem für den Ausbau und die Weiterentwicklung von digitalen Angeboten stark machen. Bund und Ländern sei es mit der Einigung zum Digitalpakt 2.0 Ende vergangenen Jahres gelungen, die Weichen für eine weitergehende umfassende Digitalisierung in Deutschlands Schulen richtig zu stellen. „Das ist ein wichtiger Schritt für die Zukunft der Bildung in unserem Land und für mehr Chancengerechtigkeit. Denn wir investieren auch hier in die Teilhabe aller Schülerinnen und Schüler an einer hochwertigen digitalen Bildung“, sagte Oldenburg.

Komplettiert wird das Präsidium der Bildungs-MK im Jahr 2025 durch die Erste Vizepräsidentin Staatsministerin Anna Stolz (Bayern), die Zweite Vizepräsidentin Ministerin Christine Streichert-Clivot (Saarland) sowie die Länderkoordinatorinnen Staatsministerin Dr. Stefanie Hubig (Rheinland-Pfalz) – A-Koordinatorin und Ministerin Karin Prien (Schleswig-Holstein) – B-Koordinatorin.

Entscheidung um Campingplatz

Camper´s Friend GmbH übernimmt Teilbetrieb auf Stiftungsflächen

Prerow – Nachdem die landeseigene Stiftung Umwelt und Naturschutz MV (StUN M-V) im Rechtsstreit um den Betrieb des Campingplatzes Prerow einen Räumungstitel gegen die Regenbogen AG erwirkt hat, werden nun weitere Schritte unternommen, sagen der geschäftsführende Vorstandsvorsitzende der StUN, Bjørn Schwake und der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus in einer gemeinsamen Erklärung: „Es ist leider nicht gelungen, in 2024 Klarheit im Räumungs­prozess des Landes zu erhalten.

Für den Stiftungsbereich (Dünenfläche rd. 20,2 ha mit 769 Stellplätzen) liegt jedoch ein Räumungstitel vor. Für den Landesbereich (Waldfläche rd. 9,5 ha mit 150 Stellplätzen) steht ein Verkündungstermin noch nicht fest. Dies führte zu Unsicherheiten beim Weiterbetrieb für die Saison 2025, weil die Regenbogen AG einen Teil des Camping­platzes räumen muss, den zweiten aber (noch) nicht.

Wir haben immer wieder gesagt, dass der Weiterbetrieb des Campingplatzes mit zukünftig 919 Stellplätzen gesichert ist – im Sinne der Camper, der Gewerbetreibenden und der Gemeinden. Die Betroffenen sollen nicht mehr als unabwendbar unter dem Rechtsstreit zwischen der Regenbogen AG und dem Land leiden. Vor dem jetzigen Hintergrund war es notwendig zu entscheiden, wie dieser Betrieb für 2025 gesichert werden kann.

Die Stiftung Umwelt und Naturschutz MV (StUN M-V) und das Land haben sich diese Entscheidung nicht leichtgemacht. In intensiven Gesprächen zum Jahresende mit der Regenbogen AG als bisherigem Betreiber und der Camper´s Friend GmbH, die sich im Interessenbekundungsverfahren durchgesetzt hatte, wurden die Optionen erörtert und geprüft.

Im Ergebnis kommen Stiftung und Land zum Schluss, dass der Räumungstitel gegen die Regenbogen AG nun vollstreckt wird und auf der Stiftungsfläche ein Teilbetrieb durch das Hamburger Unternehmen Camper´s Friend errichtet werden soll. Camper’s Friend hat sich bereit erklärt, auch unter den geänderten Rahmenbedingungen und trotz des kurzen Umsetzungszeitraums einen Campingbetrieb auf der StUN-Fläche zu gewährleisten.

Ein ebenso geprüfter Weiterbetrieb  des gesamten Camping­platzes für das Übergangsjahr 2025 durch die Regenbogen AG ist an unterschiedlichen Vorstellungen zu den Vertragsinhalten gescheitert. Zusätzlich schienen die rechtlichen Unwägbarkeiten für die laufenden Gerichtsverfahren zu groß.

Ein solcher Teilbetrieb im Dünenbereich durch Camper´s Friend wird mit erheblichem Mehraufwand  verbunden sein.  Camper´s Friend hat aber erklärt, dass die Herausfor­derungen mit Unterstützung des Landes und der StUN beherrschbar seien. Die gemeinsame Überzeugung ist, zu Ostern den Teilbetrieb für Dauercamper und ab Juni für Touristikcamper gewährleisten zu können. Camper´s Friend hofft auf eine kollegiale Koexistenz der beiden Betriebe und bietet der Regenbogen AG  zeitnahe Gespräche  zur Gestaltung des Miteinanders an.

In den kommenden Wochen werden ingenieurstechnische Planungen vorgenommen, um den Betrieb auf den Dünenflächen vorzubereiten. Über konkrete Maßnahmen werden wir die Öffentlichkeit regelmäßig informieren. Schon jetzt gibt es Antworten auf die wichtigsten Fragen zur kommenden Saison auf der Internetseite von Camper´s Friend www.ahoi.life.

Auf der Landesfläche kann, bis zu einer gerichtlichen Entschei­dung, die Regenbogen AG zunächst einen eigenen Teilbetrieb führen. Wir appellieren an die Regenbogen AG, sich als gute Verliererin zu zeigen und den Teilbetrieb durch Camper´s Friend auf der Dünenfläche nicht zu behindern“, so Bjørn Schwake und Minister Backhaus abschließend.