Justizministerin Jacqueline Bernhardt sieht die Unterstützung der Gerichtsbarkeit auf gutem Weg: „Alle neuen Stellen sind besetzt.“
Schwerin – „Ich habe mich erfolgreich dafür eingesetzt und werde es auch weiterhin, dass Menschen schnellstmöglich im Rahmen eines rechtsstaatlichen Verfahrens Gewissheit über ihren Status bekommen.
Zügigere Verfahren sind hauptsächlich durch eine Personalverstärkung in der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu erreichen. Daher sind die zwei Verwaltungsgerichte in Mecklenburg-Vorpommern mit fünf neuen Stellen verstärkt worden. Diese Stellen sind mit dem 1. Oktober 2024 auch besetzt.
Schon jetzt ist erkennbar, dass die Verwaltungsgerichte die Verfahren zügig entscheiden“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jaqueline Bernhardt vor der Strategiekonferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Obergerichte in Mecklenburg-Vorpommern.
„Die Zahl der Asylverfahren ist in den vergangenen Jahren konstant gestiegen. Schon im ersten Halbjahr 2024 lag die Zahl der Eingänge an Hauptverfahren in Asylsachen mit 1.240 um 122 Verfahren höher als im gesamten Jahr 2021. Auch die Zahl der Eingänge der Eilverfahren in Asylsachen ist gestiegen. Allein im ersten Halbjahr 2024 waren es 355 Verfahren, im gesamten Jahr 2021 waren es nur 14 Asyl-Eilverfahren an den Verwaltungsgerichten mehr.
Unsere Maßnahmen zeigen erste Ergebnisse. Im Jahr 2021 lag die durchschnittliche Verfahrensdauer bei den Hauptverfahren bei 15,6 Monaten, im ersten Halbjahr 2024 lag sie im Schnitt bei 12,2 Monaten. Bei Eilverfahren lag die Verfahrensdauer 2021 im Schnitt bei 2,5 Monaten, im ersten Halbjahr 2024 waren es 1,6 Monate.
Mit der personellen Verstärkung der Verwaltungsgerichte schaffen wir die Voraussetzung dafür, dass der Berg an Verfahren trotz steigender Eingänge weiter abgebaut werden kann“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt.
„Weitere Maßnahmen, die es den Verwaltungsgerichten möglich machen sollen, in Asylsachen zügiger zu entscheiden, sind in der Pipeline. Der Bundesminister der Justiz wurde gebeten zu prüfen, ob § 87a der Verwaltungsgerichtsordnung so geändert werden kann, dass Verweisungsbeschlüsse wegen der örtlichen Unzuständigkeit nicht mehr von dem Spruchkörper in der Besetzung von drei Berufsrichterinnen und Berufsrichtern getroffen werden müssen, sondern allein durch die Berichterstatterin oder den Berichterstatter erfolgen.
Ebenso soll geprüft werden, ob die Geltungsdauer des § 176 der Verwaltungsgerichtsordnung verlängert werden sollte, denn die Regelung, mit der die Flexibilisierung der Kammerbesetzung ermöglicht wird, läuft am 31.12.2025 aus. Schließlich sollte durch die Änderung von § 76 Absatz 1 des Asylgesetzes erreicht werden, dass Asylstreitverfahren nicht jeweils durch die Kammer auf die Einzelrichterin oder den Einzelrichter übertragen werden müssen, sondern dass bereits kraft Gesetzes der originäre Einzelrichter entscheidet.
In einem Eckpunktepapier zur geplanten Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung hat das Bundesjustizministerium zwei dieser Vorschläge aufgegriffen, so dass insoweit gute Chancen für eine Realisierung bestehen“, sagt Justizministerin Jacqueline Bernhardt.