Jugendbeteiligung und bessere Integration

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese hat am 08. November 2023 den Entwurf des Jugendbeteiligungs- und Vielfaltsgesetzes vorgestellt und in den Landtag eingebracht. Mit dem Gesetzentwurf realisiert die Landesregierung nach Aussage von Drese gleich drei wichtige sozialpolitische Vorhaben für diese Legislaturperiode.

„Wir wollen mit einem modernen Integrations- und Teilhabegesetz für Mecklenburg-Vorpommern eine chancengerechte Gesellschaft fördern und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken. Wir wollen mehr Mitsprache und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen an gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen ermöglichen und ein Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz auf den Weg bringen. Und, wir wollen verbindliche Beteiligungsangebote für Seniorinnen und Senioren schaffen“, sagte Drese im Landtag.

Für diese drei Ziele schaffe der Entwurf des Jugendbeteiligungs- und Vielfaltsgesetzes eine wichtige Grundlage, um die Teilhabe und Mitsprache vieler Gruppen im Land zu stärken und fördern, so die Ministerin. „Gerade in Zeiten, in der die innergesellschaftlichen Spannungen stärker werden, in der viele Menschen erschöpft sind und Angst vor der Zukunft haben, wollen wir mit dieser Gesetzesinitiative ein Signal für die demokratische Teilhabe und den demokratischen Diskurs, für ein friedliches Zusammenleben in Anerkennung der Vielfalt in Mecklenburg-Vorpommern setzen.“

Drese: „Ganz vorne stehen dabei für mich die jungen Menschen in unserem Land. Viele wollen sich einbringen. Wenn wir sie gewinnen wollen, dann müssen wir sie noch vielmehr mitnehmen, als dies bisher geschehen ist. Daher ist es an der Zeit, ihnen mehr Möglichkeiten zur Mitwirkung, insbesondere in ihrem nahen Lebensumfeld, zu bieten.“

Erstmals soll deshalb in Mecklenburg-Vorpommern in einem Landesgesetz das Recht von Kindern und Jugendlichen auf Mitwirkung und Einflussnahme an Entscheidungen, die sie betreffen, festgeschrieben werden. Ein zentrales Ziel des Gesetzes sei es, Kinder- und Jugendbeteiligung verlässlich und nachhaltig in Mecklenburg-Vorpommern zu verankern, betonte Drese.

Mit dem Integrations- und Teilhabegesetz soll Zuwanderung, Integration und Teilhabe für Mecklenburg-Vorpommern verbindlich gestaltet werden. „Zuwanderung leistet einen wichtigen und notwendigen demografischen Beitrag für die Zukunftsfähigkeit des Landes und damit zum Erhalt unserer Leistungskraft und unseres Wohlstands“, hob Drese hervor.

Ohne Zuwanderung verschärfe sich das Arbeitskräfteproblem in vielen Branchen enorm – in der Pflege, im Tourismus, im produzierenden Sektor, im Dienstleistungsbereich, so die Ministerin. „Voraussetzung für die Gestaltung eines guten Miteinanders ist die Bereitschaft zugewanderter wie bereits hier lebender Menschen, die durch das Grundgesetz und die Landesverfassung geschützten Grundwerte anzuerkennen und zu leben“, verdeutlichte Drese.

Wesentliches Anliegen des Landes sei es, die Potenziale zugewanderter Menschen in einem kontinuierlichen Prozess zu stärken und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern. Drese: „Das Gesetz soll vor allem auch einen guten Rahmen für ein friedliches, von Akzeptanz getragenes gesellschaftliches Zusammenleben aller Menschen im Land bieten.“

Die Gesetzesinitiative sehe darüber hinaus die Verbesserung der Anhörungs- und Beteiligungsrechte von Seniorinnen und Senioren vor. So sollen auf kommunaler Ebene Beiräte mit Antrags- und Rederecht eingerichtet werden.

Der Gesetzentwurf wird nun in den Fachausschüssen beraten und im Anschluss in zweiter Lesung erneut im Landtag behandelt.

Ausländerrechtliche Zuständigkeiten für M-V

Christian Pegel: „Zentrale Behörde für Arbeitsmigration soll Verfahren beschleunigen“

Schwerin – Landesinnenminister Christian Pegel hat dem Kabinett den Entwurf einer überarbeiteten Zuwanderungszuständigkeitslandesverordnung vorgestellt. Diese Verordnung regelt die ausländerrechtlichen Zuständigkeiten für Mecklenburg-Vorpommern und verteilt diese auf die kommunalen Ausländerbehörden und die zentrale Landesausländerbehörde. Notwendig wird die Novellierung wegen verschiedener Änderungen im Aufenthaltsgesetz des Bundes und insbesondere durch seitens des Bundes neu geschaffene Möglichkeiten für eine gesteuerte Arbeitsmigration nach Deutschland, infolge derer Zuständigkeitsübertragungen erforderlich geworden sind.

„Wir möchten unsere Landesausländerbehörde, die im Landesamt für innere Verwaltung (LAiV) angesiedelt ist, zusätzlich um die Aufgabe einer zentralen Arbeitsmigrationsstelle erweitern. Damit werden die mit der Einwanderung ausländischer Fachkräfte verbundenen Verfahren im Land zentral zusammengefasst. Dies macht es für Unternehmen leichter, aber auch für die deutschen Botschaften, bei denen an einer Arbeitsmigration nach Deutschland Interessierte vorstellig geworden sind. Mit dem Verordnungsentwurf wollen wir dafür jetzt die rechtliche Grundlage schaffen, während parallel mit den Beratungen zum Haushaltsentwurf 2024/2025 auch haushaltsseitig eine Grundlage geschaffen werden soll“, sagt Innenminister Christian Pegel und:

„Ziel der Zentralisierung der Fachkräfteeinwanderung ist es, durch Spezialisierung die Verfahren und Entscheidungen landesweit einheitlich, vergleichbar und rechtssicher zu gestalten. Die zentrale Behörde soll über beschleunigte Fachkräfteverfahren helfen, ausländische Fachkräfte in den Arbeitsmarkt in MV zu integrieren.“

Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz hat die Bundesregierung 2019 die Vorgabe gemacht, dass die Länder jeweils mindestens eine zentrale Ausländerbehörde einrichten sollen, die bei Visumanträgen für Aufenthaltstitel zum Zweck der Ausbildung oder zum Zweck der Erwerbstätigkeit zuständige Behörde sein soll (§ 71 Absatz 1 Satz 5 Aufenthaltsgesetz).

„Die Landesausländerbehörde soll auch künftig ihre unterstützende Rolle bei Rückführungen von nicht asyl- und bleibeberechtigten Flüchtlingen wahrnehmen – auch dafür wird diese Verordnung weiterhin die Grundlage sein“, führt Christian Pegel aus.

Der vom Kabinett am heutigen Vormittag im ersten Durchlauf gebilligte Verordnungsentwurf wird jetzt mit verschiedenen Interessenvertretungen und den einschlägigen Verbänden im Rahmen einer Anhörung rückgekoppelt. Danach wird das Innenministerium im Lichte dieser Anhörung eine endgültige Fassung der Verordnung fertigen und diese zur endgültigen Beschlussfassung in einigen Wochen erneut dem Kabinett vorlegen. Erst danach wird diese Rechtskraft erlangen.

Kampf gegen Schleuser

Landespolizei erhöht Präsenz an der Grenze zu Polen

Schwerin – Die Landespolizei MV wird in der Grenzregion zu Polen den Einsatz der Bundespolizei gegen Schleuserkriminalität in der Region ‚hinter der Grenze‘ verstärken. Dafür erhöht die Polizeiinspektion Anklam kurzfristig die Präsenz ihrer Streifendienste im grenznahen Raum und wird dabei durch Kräfte der Bereitschaftspolizei unterstützt.

„Die Bundespolizei stellt seit einigen Wochen deutlich vermehrte irreguläre Grenzübertritte aufgrund von Schleuseraktivitäten fest. Die Maßnahmen der Bundespolizei direkt an der Grenze wird die Landespolizei durch Handeln in der ‚zweiten Reihe hinter der Grenze‘ verstärken“, so Landesinnenminister Christian Pegel und ergänzt: „Damit wollen wir den Schleusern das Handwerk legen, die Geflüchtete teilweise unter lebensbedrohlichen Umständen nach Deutschland bringen.“

Mit den geplanten Streifen seien mobile Kontrollen möglich, wenn nötig auch mit temporären stationären Kontrollen kombinierbar. Dabei werde die Polizeiinspektion Anklam von einem sogenannten Einsatzzug der Bereitschaftspolizei unterstützt.

„Uns ist es wichtig, das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung im grenznahen Raum zu stärken und Schleuserkriminalität entgegen zu wirken. Daher ist es für uns selbstverständlich, die Maßnahmen der Bundespolizei durch den Einsatz unserer eigenen Kräfte der Landespolizei zu ergänzen, um eine durchgehend hohe Präsenz zu gewährleisten. Wir haben uns dazu eng auf regionaler Ebene mit der Bundespolizeiinspektion Pasewalk abgestimmt“, betont Polizeidirektor Tino Peisker, Leiter der Polizeiinspektion Anklam, die für den Landkreis Vorpommern-Greifswald zuständig ist.

Für Mecklenburg-Vorpommern ist Bad Bramstedt die zuständige Bundespolizeidirektion. Laut Bundespolizei wurden in diesem Jahr bis einschließlich August bereits 750 unerlaubte Einreisen festgestellt, im September waren mehr als 330 Geflüchtete an der Grenze aufgegriffen worden. Grenzschutz sowie die Festnahme von Schleusern zählen zu den originären Aufgaben der Bundespolizei.

Kapazität der Erstaufnahmeeinrichtung erhöht

Parchim – Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterhält in Parchim einen Standort der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes, die bislang insbesondere für Infektionslagen in der Corona-Pandemie als Ausweichquartier für infektiöse Flüchtlinge genutzt wurde. Nach Ende der Pandemie wird diese ab der kommenden Woche zur Unterbringung gesunder Geflüchteter genutzt.

„Aufgrund der gestiegenen Zugangszahlen hilft uns dies insgesamt bei der Bewältigung der Unterbringung in unserer Erstaufnahmeeinrichtung. Während der Coronavirus-Pandemie wurde in enger Abstimmung mit dem Landkreis und der Stadt Parchim die dortige Ausweichunterkunft für die Unterbringung von Geflüchteten genutzt.

Nach dem Ende der Pandemie hilft uns diese Unterbringungsmöglichkeit nunmehr, die Aufnahmefähigkeit der Erstaufnahmeeinrichtung an den Hauptstandorten weiterhin zu gewährleisten. Die absehbar für eine Verteilung auf die Landkreise und kreisfreien Städte vorgesehenen Bewohner werden nun vorübergehend in Parchim untergebracht.

Für die schon damals gezeigte Bereitschaft bedanke ich mich noch mal ganz herzlich bei der Stadt und den Verantwortlichen des Landkreises Ludwigslust-Parchim“, sagt Landesinnenminister Christian Pegel und: „Mit der Nutzung der Aufnahmekapazität in Parchim können wir dazu beitragen, dass die Geflüchteten mit Blick auf die Situation in den Landkreisen und kreisfreien Städten möglichst erst nach zwölf Wochen in die Gemeinschaftsunterkünfte der Kommunen weitergeleitet werden.“

Die notwendigen Vorbereitungen sind in Absprache mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, den kommunalen Stellen und den Vertragspartnern des Landes getroffen worden.

Vorschläge zur Flüchtlingsfinanzierung

Norddeutsche Länder kritisieren Vorschläge des Bundes zur Flüchtlingsfinanzierung

Schwerin – Die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein haben die Vorschläge des Bundes zur Finanzierung der Flüchtlingsaufnahme scharf kritisiert. Der Bund hatte gestern im Rahmen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Finanzierung der Flüchtlingskosten angeboten, sich ab 2024 dauerhaft mit 5.000 Euro pro Flüchtling im Jahr zu beteiligen. Die Länder haben deutlich gemacht, dass das eine zu geringe Beteiligung des Bundes an den tatsächlichen Kosten der Länder und Kommunen ist.

Mecklenburg-Vorpommerns Finanzminister Dr. Heiko Geue: „Mecklenburg-Vorpommern ist neben Bayern das einzige Bundesland, das den Kommunen die notwendigen Kosten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vollständig erstattet. Wir machen das, damit die Kommunen angesichts der enormen Aufgabe wenigstens finanziell entlastet werden. Daran muss sich der Bund in einem atmenden System angemessen beteiligen.“

Hamburgs Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Die Haltung des Bundes und speziell des Bundesfinanzministeriums von Christian Lindner zu einer fairen Lastenverteilung bei der Finanzierung der Flüchtlingsaufnahme ist inakzeptabel & der Lage völlig unangemessen. Hier muss es bis zur MPK im November noch Bewegung geben – sonst ist es erneut Wasser auf die Mühlen der Rechtspopulisten.

Länder und Kommunen müssen sich in dieser Krisenlage auf die Solidarität des Bundes verlassen können, davon ist leider noch wenig zu sehen. Das gefährdet einmal mehr die Akzeptanz der Flüchtlingsaufnahme und die Integrationsbereitschaft in Städten und Gemeinden. Höchste Zeit beizudrehen, Herr Lindner!“

Schleswig-Holsteins Finanzministerin Monika Heinold: „Der Bund muss endlich handeln. Es braucht dringend die Zusicherung einer dauerhaften und an den Flüchtlingszahlen orientierten Finanzierung vom Bund. Die Kosten der zunehmenden Fluchtbewegung an Länder und Kommunen abzudrücken, ist verantwortungslos.“

Bremens Finanzsenator Björn Fecker: „Dass sich der Bund bei den Kosten der Unterbringung und Integration von geflüchteten Menschen einen schlanken Fuß machen will, ist inakzeptabel. Der Bundesfinanzminister darf die Länder und Kommunen und damit letztlich auch die zu uns geflüchteten Menschen nicht im Stich lassen. Sie müssen vernünftig untergebracht, beschult und im Arbeitsmarkt integriert werden.

Das alles kostet viel Geld. Es ist an der Zeit für eine verantwortungsvolle Lösung, die die immense Leistung der Kommunen bei der Aufnahme von geflüchteten Menschen auskömmlich berücksichtigt. Hier muss der Bund seiner Rolle endlich angemessen gerecht werden, damit die Integration der Menschen gelingt.“

Zusammenarbei mit der Ukraine

Schwesig: M-V will mit Region Tschernihiw zusammenarbeiten

Schwerin – Gemeinsam unterwegs in Vorpommern: Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat ein positives Fazit des Besuchs des ukrainischen Botschafters Oleksii Makeiev gezogen.

„Es ist etwas Besonderes, dass sich der Botschafter eines anderen Landes so viel Zeit für einen Austausch hier bei uns in Mecklenburg-Vorpommern nimmt. Dafür danke ich herzlich“, sagte die Regierungschefin. „Am heutigen Weltfriedenstag ist unser größter Wunsch, dass die Menschen in der Ukraine möglichst bald wieder in Frieden leben können. Putins brutaler Angriffskrieg auf die Ukraine muss endlich ein Ende haben.“

Am Vormittag hatten Schwesig und Makeiev das Institut für Ukrainistik und das Interdisziplinäre Forschungszentrum Ostseeraum in Greifswald besucht. Anschließend waren sie beim Unternehmen Cheplapharm, das Medikamente für die Ukraine gespendet hat. In Stralsund besuchten die Ministerpräsidentin und der Botschafter das Nachbarschaftszentrum des Diakonischen Werks im Stadtteil Grünhufe.

Am Abend steht eine Diskussionsrunde mit Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft in Stralsund an. „Wir haben heute gesehen, dass es ein enges Band zwischen Mecklenburg-Vorpommern und der Ukraine gibt. Wir versuchen, so gut wie möglich zu unterstützen“, sagte Schwesig.

Menschen aus unserem Land hätten Hilfsgüter organisiert oder dabei geholfen, Ukrainerinnen und Ukrainern beim Ankommen zu unterstützen. „Mehr als 20.000 Menschen haben seit dem brutalen russischen Angriff auf die Ukraine bei uns Schutz gesucht und gefunden. Es ist ein Gebot der Menschlichkeit, sie bei uns aufzunehmen.“

Und Mecklenburg-Vorpommern wolle weiter Hilfe leisten. „Wir haben heute vereinbart, dass das Land eng mit der ukrainischen Region Tschernihiw zusammenarbeiten wird. Tschernihiw ist gerade im August von einem schrecklichen Angriff getroffen worden. Wir werden humanitäre Hilfe leisten und beim hoffentlich baldigen Wiederaufbau helfen. Wir beginnen ganz konkret mit einer Unterstützung von 250.000 Euro für die Ausrüstung der Schulen mit Schutzräumen“, sagte die Ministerpräsidentin.

Chancen-Aufenthaltsrecht wirkt in M-V

Schwerin – Seit gut einem halben Jahr ist das Chancen-Aufenthaltsrecht in Kraft. Es ermöglicht Ausländern, die schon lange mit einer Duldung in Deutschland leben und gut integriert sind, den Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis auf Probe für 18 Monate. Auch Ausländer in M-V profitieren davon:

„Das neue Gesetz zeigt bei uns im Land schon nach kurzer Zeit Wirkung: Bis zum 30. Juni haben bereits 1.078 Ausländer einen Antrag auf das neue Chancen-Aufenthaltsrecht gestellt. 492 davon wurden bewilligt“, sagte Innenminister Christian Pegel heute in Schwerin.

Zu den Ablehnungen sagt er: „Diese sind oft darin begründet, dass Antragsteller nicht seit fünf Jahren ununterbrochen geduldet oder gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland gelebt haben. Weitere Gründe sind, dass sie wegen Straftraten verurteilt wurden oder falsche Angaben über ihre Identität gemacht haben. In manchen Fällen besteht zwischenzeitlich auch schon ein dauerhaftes humanitäres Bleiberecht.“

Der Minister lobt die Vorteile, die das Gesetz mit sich bringe: „Die Ausländer erhalten eine Perspektive und die Chance, sich wirklich in unsere Gesellschaft zu integrieren. Und wir können auf sie als Arbeitskräfte zurückgreifen, die wir dringend benötigen.“

Das Gesetz ermöglicht, dass Menschen, die zum Stichtag 31. Oktober 2022 seit fünf Jahren in Deutschland leben, nicht straffällig geworden sind und sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen, eine 18-monatige Aufenthaltserlaubnis auf Probe erhalten können, um in dieser Zeit die übrigen Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu erfüllen. Diese sind, so Christian Pegel, „vor allem der Nachweis ihrer Identität, der Nachweis über hinreichende mündliche Deutschkenntnisse sowie darüber, dass sie selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen“.

Schaffung von Flüchtlingsunterkünften

Solidaritätsprogramm für Kommunen mit hohen Kapazitäten in Flüchtlingsunterkünften kommt

Schwerin – Der Landtag hat heute Abend in seiner Sitzung in Schwerin ein 20-Millionen-Euro-Solidaritätsprogramm beschlossen, über das Kommunen unterstützt werden, die besonders viele Asylbewerber in Gemeinschaftsunterkünften aufnehmen oder in denen sich die Erstaufnahmeeinrichtung des Landes bzw. deren Außenstelle befindet.

„Ich danke den Abgeordneten, dass sie dem Antrag der Koalitionsfraktionen zugestimmt haben. Nun können wir einfach und unkompliziert, aber sehr wirksam den Kommunen, die sich besonders bei der Aufnahme von Flüchtlingen engagieren und diese praktisch umzusetzen, Danke sagen für ihre solidarische Hilfe durch die Unterbringung und Integration von Geflüchteten“, sagte Innen- und Kommunalminister Christian Pegel und führte aus:

 „Wir als Land erstatten –­ als eines von nur zwei Flächenbundesländern – den Kommunen zu 100 Prozent die Kosten für die Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern. Mit dem Solidaritätsprogramm können wir jetzt Städten und Gemeinden, die es ermöglichen, durch Gemeinschaftsunterkünfte oder Erstaufnahmeeinrichtungen auf ihrem Gemeindegebiet Flüchtlinge gut unterzubringen und zu integrieren, zusätzliche kommunale Investitionen ermöglichen.

Mit den drei Kategorien 400.000, 550.000 und 750.000 Euro werden in den Größenklassen bis 150, bis 250 und darüber liegender Bettenzahlen in den Einrichtungen einfach gestaltete Möglichkeiten geschaffen. Die Städte und Gemeinden können frei in der örtlichen Gemeinschaft bestimmen, in welche Investitionen vor Ort das Geld als Nutzen für die gesamte Gemeinde bzw. Stadt eingesetzt wird – es gibt gerade keine Beschränkung auf Investitionen für die Flüchtlingsarbeit.“

Künftig können Gemeinden mit einer Kapazität von mindestens 40 Plätzen für die Unterbringung von Asylbewerbern in Gemeinschaftsunterkünften Geld aus dem Solidaritätsprogramm beantragen, das für diesen speziellen Verwendungszweck aus Steuermehreinnahmen gespeist wird. Daraus werden sie mit einer Pauschale, maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei Investitionen in ihre Infrastruktur unterstützt.

Die Pauschale pro Standort/Gemeinde beträgt 400.000 Euro für Gemeinschaftsunterkünfte mit 40 bis 150 Betten, 550.000 Euro für Gemeinschaftsunterkünfte mit 150 bis 250 Betten und 750.000 Euro für Gemeinschaftsunterkünfte mit 250 und mehr Betten. Das Innenministerium wird die betroffenen Gemeinden über die Förderkonditionen und den Antragsweg direkt informieren.

„Ohne die Bereitschaft vieler Städte und Gemeinden in unserem Land und ihrer Bewohner, Menschen, die vor Krieg, Hunger oder Verfolgung zu uns flüchten, aufzunehmen, hätten wir die Herausforderungen der zurückliegenden Monate mit außergewöhnlich hohen Flüchtlingszahlen nicht so gut bewältigen können wie wir es getan haben.

Die Kommunen und Stadtteile, in denen sich die Erstaufnahmeeinrichtung des Landes und die Gemeinschaftsunterkünfte der Landkreise und kreisfreien Städte befinden, haben einen besonders großen Anteil daran“, würdigt Christian Pegel und sagt: „Das wollen wir mit diesem Solidaritätsprogramm für Investitionen in Kommunen mit Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften besonders honorieren.“

Es gibt in M-V aktuell 41 Gemeinschaftsunterkünfte mit einer Kapazität von 44 bis 614 Unterbringungsplätzen in 27 Kommunen.

Land spendet Impfzubehör an die Ukraine

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern wird noch im Landesbestand befindliches Impfzubehör, hierzu zählen z.B. Spritzen, Kanülen sowie Tupfer, an Krankenhäuser in der Ukraine spenden. Darauf hat sich die Landesregierung verständigt, teilte Gesundheitsministerin Stefanie Drese am (heutigen) Mittwoch mit.

Bei dem Impfzubehör handelt es sich um medizinischen Bedarf, mit denen die Impfzentren während der Corona-Pandemie seitens des Landes ausgestattet wurden. Der Gesamtwert des lagernden Impfzubehörs, welches durch das Gesundheitsministerium und das Landesamt für Gesundheit und Soziales angeschafft wurde, beläuft sich nach Angaben von Drese auf rund 120.000 Euro.

„Wir wollen mit der Spende einen Beitrag zur medizinischen Hilfe in der Ukraine leisten und hoffen, dass der Bund und viele weitere Bundesländer diesem Beispiel folgen werden“, verdeutlichte Drese. Das in der Zielregion dringend benötigte Material könne vielfältig im regulären Krankenhausbetrieb und zur medizinischen Versorgung in den Krisengebieten verwendet werden. Es hat einen Gesamtumfang von bis zu 60 Paletten und besteht u.a. aus gut 11.000 Spritzenpackungen (meist mit 10 Spritzen Discardit pro Packung) und rund 6.800 Packungen mit Kanülen in verschiedenen Größen.

Zielregion des zeitnah geplanten Transfers ist die Region Charkiw im Osten der Ukraine. Projektpartner für die Durchführung der Transporte in die Ukraine ist der Verein NordHaus UA e.V.

Erstmals Landesintegrationspreis verliehen

Schwerin – Am  10. Juli, zeichnete die Landesintegrationsbeauftragte, Jana Michael, zum ersten Mal Engagierte unter dem Motto „Zuhause in MV“ mit dem Landesintegrationspreis aus. Die Verleihung in drei Kategorien fand im Goldenen Saal in Schwerin vor rund 100 Gästen statt.

Ausgelobt wurde der Landesintegrationspreis für Einzelpersonen, Ehrenamtliche und Hauptamtliche. „Damit wollen wir deutlich machen, dass sich der Einsatz für die Integration durch alle Bereiche zieht“, erklärte Michael. An der Verleihung nahmen viele der Vereine und Engagierte persönlich teil. Insgesamt gab es 51 Bewerbungen.

Den Preis in der Kategorie Ehrenamt verlieh in Vertretung für Integrationsministerin Stefanie Drese, Staatssekretärin Sylvia Grimm an das Psychosoziale Zentrum (PSZ) Rostock. 18 Ehrenamtliche unterstützen dort über ihre Arbeit die psychosoziale, therapeutische und medizinische Versorgung von Geflüchteten und Menschen mit Migrationshintergrund.

In ihrem Grußwort zu Beginn der Verleihung würdigte Grimm insgesamt den Beitrag von Kommunen und Zivilgesellschaft: „Ohne die Anstrengungen in den Kommunen, in den Haupt- und den vielen Ehrenämtern wäre Integration nicht möglich.“ Integration sei eine Bereicherung, doch sie erfordere Anstrengungen von allen Beteiligten, so Grimm. „Integration ist mit ausreichenden Angeboten, Offenheit, aber auch mit viel Arbeit und Durchhaltevermögen verbunden“, verdeutlichte die Staatssekretärin.

Besonderer Gast am Abend war die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Staatsministerin Reem Alabali-Radovan. Alabali-Radovan, die selbst eine Migrationsgeschichte hat und in Schwerin aufwuchs, zeichnete die Gewinnerinnen und Gewinner in der Kategorie Einzelperson aus.

„Die Preisträger*innen engagieren sich – ob im Haupt- oder Ehrenamt, ob als Verein, Organisation aber Einzelperson – und machen erfolgreiche Integration „Zuhause in MV“ möglich. Dafür sage ich als Integrationsbeauftragte der Bundesregierung und als Mecklenburgerin von ganzem Herzen Danke – für all die Zeit und Energie, die sie tagtäglich in diese wichtige Arbeit investieren. Wir brauchen eine echte Willkommenskultur, in der wir allen Menschen auf Augenhöhe begegnen, ihnen ein echtes Ankommen und Zugehörigkeit in unserem Land ermöglichen, sie willkommen heißen“, hob Alabali-Radovan hervor.

Den ersten Platz belegte Asem Alsayjare. Er gehört zu den zentralen Akteur:innen der Integrationsarbeit in Schwerin. Einst selbst aus Syrien geflüchtet hat er bereits einen Verein gegründet und zahlreiche Veranstaltungen und Projekte initiiert.

Zuletzt verkündete die Landesintegrationsbeauftragte, Jana Michael, die Gewinnerinnen und Gewinner in der Kategorie Hauptamt. Hier konnte sich die Regionale Arbeitsstelle für Bildung, Integration und Demokratie (RAA) Mecklenburg-Vorpommern e. V. durchsetzen. Mit seiner Arbeit setzt er sich bereits seit 2020 für mehr Aufmerksamkeit für die Geschichte und Gegenwart von Sint*izze und Rom*nja in Mecklenburg- Vorpommern ein.

Auch Michael zeigte sich in ihrer Ansprache dankbar für die zahlreichen Bewerbungen und betonte den Wert der Integrationsarbeit im Land: „Die Integrationsarbeit in Mecklenburg-Vorpommern sorgt dafür, dass sich Menschen hier Zuhause fühlen können und das Zusammenleben aller Menschen gefördert und bereichert wird. Für diese Arbeit bin ich sehr dankbar.“

Alle Gewinnerinnen und Gewinner im Überblick

Kategorie Ehrenamt

  1. Psychosoziales Zentrum (PSZ) Rostock
  2. Netzwerk für Flüchtlinge, Demokratie und Toleranz
  3. Treffpunkt Suppenküche Bad Doberan

Kategorie Einzelperson

  1. Asem Alsayjare
  2. Katarzyna Werth
  3. Rateb Hatahet

Kategorie Hauptamt

  1. RAA MV e.V.
  2. Geteilter Platz:
  • Café International Neubrandenburg
  • Kinder- und Jugendtreff Konnex
  1. Freie Schule Güstrow

Ausnahme von Veränderungssperre

Upahl – Das Landesbauministerium hat den Antrag des Landkreises Nordwestmecklenburg positiv beschieden, mit dem dieser für die geplante Flüchtlingsunterkunft in Upahl eine Ausnahme von der Veränderungssperre der Gemeinde und die zeitlich befristete bauplanungsrechtliche Zulässigkeit für den Bau einer Flüchtlingsunterkunft begehrte.

Diese soll in Containerbauweise in einem Baugebiet errichtet werden, das eigentlich Gewerbe- und Industrieansiedlungen vorbehalten ist. Damit kann die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg das Baugenehmigungsverfahren fortsetzen und eine Entscheidung über den Antrag zum Bau einer Flüchtlingsunterkunft treffen.

„Der Bundesgesetzgeber hat mit einem Extra-Paragraphen im Baugesetzbuch die Möglichkeit geschaffen, auch außerhalb von Baugebieten für Wohnungen und soziale Einrichtungen zeitlich befristet die Errichtung von Flüchtlingsunterkünften zuzulassen. Wir haben die widerstreitenden Belange des Landkreises und der Gemeinde nach Anhörung der Gemeinde Upahl gründlich gegeneinander abgewogen.

Dabei war der klare Wille des Bundesgesetzgebers, mit der geschaffenen Extra-Möglichkeit im Baugesetzbuch Flüchtlingsunterbringung zu vereinfachen, wichtig. In der konkreten Abwägung war die Pflichtaufgabe des Landkreises, verfolgte Menschen – oft aus Kriegsgebieten – dringend gut unterzubringen, letztlich deutlich überwiegend“, fasst Bauminister Christian Pegel die Entscheidung zusammen, zitiert daraus aber auch:

„Die Abwägung nach dem Baugesetzbuch sieht die Einbeziehung der Einwohnerzahl der Gemeinde oder eines Ortsteils nicht vor. Gleichwohl haben wir die damit im Zusammenhang stehenden sozialen Belange der Gemeinde
Upahl ebenso wie die von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden und ihrer Unterbringung berücksichtigt. Im Ergebnis darf die Belegung der Gemeinschaftsunterkunft nicht mehr als 250 Menschen umfassen.“

Zur Begründung der Entscheidung führt der Minister aus: „Baugenehmigungsverfahren werden grundsätzlich durch die unteren Bauaufsichtsbehörden, in diesem Fall durch den Landkreis Nordwestmecklenburg, geführt. In seltenen Fällen kommt jedoch Paragraf 246 Absatz 14 des Baugesetzbuches zum Tragen. Diese Regelung hat der Bundesgesetzgeber zeitlich befristet im Baugesetzbuch verankert. Sie besagt, dass die höhere Verwaltungsbehörde – in M-V das Bauministerium – ausnahmsweise entscheiden kann, ob von bestimmten Vorschriften des Baugesetzbuches abgewichen werden kann.

Voraussetzung ist, dass dringend benötigte Unterkunftsmöglichkeiten nicht oder nicht rechtzeitig bereitgestellt werden können. Dies ist hier der Fall, da der gesamte Landkreis Nordwestmecklenburg derzeit nicht über freie Plätze in Gemeinschaftsunterkünften, Übergangswohnheimen sowie Notunterkünften etwa in Sporthallen verfügt. Sporthallen sind als Notlösung stets möglichst kurzfristig abzulösen.“

Weiter sagte der Minister: „Unsere Entscheidung ist immer vor dem Hintergrund zu betrachten, dass die Unterbringung von Flüchtlingen gesetzlich geregelt und der Landkreis auf die besagte Fläche angewiesen ist, da andere Möglichkeiten in der Gemeinde kurzfristig nicht realisierbar sind. Mit Blick auf diese Notwendigkeit haben wir so entschieden.“

Die Gemeindevertretung Upahl hatte am 22. März 2023 einen Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans für das Gewerbegebiet „An der Silberkuhle“ und eine sogenannte Veränderungssperre dafür beschlossen sowie am 6. April das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag – und damit zur Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre – verweigert. Der Landrat Nordwestmecklenburg beantragte deshalb mit Schreiben vom 9. Mai 2023 eine bauplanungsrechtliche Entscheidung beim Landesbauministerium.

Wegen fehlender Unterbringungskapazitäten war die Verpflichtung des Landkreises Nordwestmecklenburg zur Aufnahme von Flüchtlingen im Frühjahr übergangsweise ausgesetzt worden. „Das war allein dadurch möglich, dass die anderen Landkreise und kreisfreien Städte sich solidarisch bereit erklärt hatten, die Menschen, die Nordwestmecklenburg hätte aufnehmen müssen, bei sich unterzubringen“, so Pegel.

Christian Pegel zum Weltflüchtlingstag

„Mit vereinten Kräften können wir Schutzbedürftigen auch weiterhin eine menschenwürdige Zuflucht bieten“

Schwerin – Morgen erinnert der Weltflüchtlingstag wieder daran, dass weltweit Millionen von Menschen aus Gründen wie Krieg, Hunger oder politischer Verfolgung gezwungen sind, ihre Heimat zu verlassen. Innenminister Christian Pegel nimmt den Gedenktag, den die Vereinten Nationen 2001 eingerichtet haben, zum Anlass zu betonen, dass es die Menschlichkeit gebiete, diesen Menschen zu helfen – und zugleich allen zu danken, die helfen, die damit verbundenen Herausforderungen zu bewältigen:

„Wir in Mecklenburg-Vorpommern haben seit Anfang 2022 bis zum 30. Mai 2023 insgesamt 6.819 Asylbewerber aufgenommen. 4.656 waren es im vergangenen Jahr, dieses Jahr bis 30. Mai 2.163. Zum Vergleich: Im Corona-Pandemie-Jahr 2021 wurden insgesamt 2.843 Asylbewerber in M-V aufgenommen. Außerdem ließen sich seit Beginn des russischen Angriffskriegs im Februar 2022 bis zum 13. Juni 2023 insgesamt 28.980 ukrainische Kriegsvertriebene in M-V registrieren. Zusammengenommen haben also sogar mehr Menschen bei uns Zuflucht gesucht als 2015, bis dato mit knapp 19.000 neuen Asylbewerbern das Jahr mit dem höchsten Zuwachs“, gibt Christian Pegel einen Blick in die Statistik wieder und:

„Damit hielten sich zum Stichtag 30. April dieses Jahres 7.483 Asylbewerber und am 11. Juni 23.419 (Stand: 11.06.2023) ukrainische Kriegsvertriebene bei uns im Land auf. Die Asylbewerber stammen am häufigsten aus Afghanistan, Syrien, der Türkei, der Russischen Föderation und Georgien. Außerdem hielten sich am 30. April in M-V 2.886 abgelehnte Asylbewerber auf, die über eine Duldung zum Aufenthalt bei uns verfügen.“

„Diese große Anzahl von Menschen unterzubringen und zu versorgen, stellen Landesregierung und vor allem unsere Landkreise, Städte und Gemeinden, die die Aufnahme und Unterbringung ganz praktisch umsetzen, vor immense Aufgaben. Dass wir diese bislang gut bewältigen konnten, ist Verdienst sehr vieler Menschen in unserem Land, die sich haupt- oder ehrenamtlich dafür einsetzen, dass die Geflüchteten bei uns menschenwürdig untergebracht und versorgt werden. Ihnen allen gilt mein herzlicher Dank. Ich bin überzeugt, dass wir mit vereinten Kräften auch weitere Herausforderungen gut meistern“, sagte der Minister.

Aufnahmekapazitäten massiv erhöht

Kommunen und Land haben ihre Kapazitäten seit Anfang 2022 deutlich erhöht. Schwierigste Aufgabe sei aktuell die Unterbringung von Geflüchteten, die neu nach M-V kommen:

„Die Landkreise, Städte und Gemeinden haben in den vergangenen Monaten noch einmal erhebliche weitere Kapazitäten mobilisiert, die jetzt zusätzlich zur Unterbringung bereitstehen. Stand 30. April stellten sie 7.886 Plätze in Gemeinschaftsunterkünften für die Unterbringung von Asylbewerbern und abgelehnten Asylbewerbern zur Verfügung. Zum Vergleich: Ende 2021 waren dies 6.439 Plätze. Die kurzfristige Unterbringung in Notunterkünften von ukrainischen Kriegsflüchtlingen war und ist die Ausnahme. Das bedeutet aber auch, dass die Kommunen in Sachen Wohnraum erhebliche Herausforderungen zu lösen haben“, so Pegel.

Dasselbe gelte für die Erstaufnahmeeinrichtung des Landes an den Standorten Nostorf-Horst und der Außenstelle Stern-Buchholz, in denen zunächst alle Asylbewerber aufgenommen werden, die der Bund M-V zuweist, bevor sie in die Kommunen verteilt werden:

„Wir haben unsere Kapazitäten seit Anfang 2022 bis Ende März 2023, sprich binnen 15 Monaten, um rund 500 Plätze von 1.300 auf ca. 1.800 erhöht, in denen die Bewohnerinnen und Bewohner durchschnittlich zwölf Wochen verweilen“, sagt Christian Pegel und fügt hinzu:

„Wir suchen ebenso wie die Kommunen nach Erweiterungsmöglichkeiten. Wir setzen vor allem auf den Bund, dass er weitere leerstehende Immobilien für die Flüchtlingsunterbringung zur Verfügung stellt, so wie er es mit zwei ehemaligen Kasernen ­ – eine in Stralsund seit 2016 und eine in Parow im Kreis Vorpommern-Rügen seit 2022 – bereits getan hat.“

Gemeinsame EU-Politik ja, Asylrecht beschneiden nein

Die Lage sei in allen Bundesländern vergleichbar angespannt und ein Rückgang der Zuwanderung nicht absehbar. „Die Gesamtsituation kann nur solidarisch gelöst werden. In diesem Hinblick begrüße ich das Ziel der Innenministerinnen und Innenminister der EU-Mitgliedsstaaten für eine gemeinsame europäische Migrationspolitik. Wichtig ist dabei, dass das Asylrecht nicht eingeschränkt wird“, so Christian Pegel. Die vorgeschlagene solidarische Verteilung in Europa und insbesondere das klare Bekenntnis zur Sanktionierung jener, die sich in Europa nicht solidarisch an der Aufnahme von Flüchtlingen beteiligen wollen, sei ein wichtiger Schritt für mehr europäisches Miteinander.

„Ebenso sind verpflichtende Standards für die menschenwürdige Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen in ganz Europa ein wichtiger Schritt in der europäischen Migrationspolitik. Es sind aber viele für eine Bewertung des EU-Kompromisses wichtige Detailfragen noch offen. Ich werde in den Diskussionen der kommenden Monate vor allem auf eine besonders sensible Behandlung von Familien mit Kindern drängen, die unseres besonderen Schutzes bedürfen“, führte Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister weiter aus. Außerdem fordert er:

„Unbenommen dessen bleibt die Bundesregierung in der Verantwortung, Länder und Kommunen verlässlich und langfristig bei den aus der Migration folgenden Aufgaben der kurzfristigen Unterbringung und Versorgung, vor allem aber der langfristigen Integration zu unterstützen. Der Bund muss zudem die Arbeitsaufnahme für Flüchtlinge noch einmal deutlich vereinfachen und entbürokratisieren, denn Arbeit erleichtert Integration.“

Hintergrund

Menschen, die in Deutschland Asyl suchen, werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entsprechend des Königsteiner Schlüssels auf die Länder verteilt und dort zunächst in deren Erstaufnahmeeinrichtungen aufgenommen. In M-V regelt dann das Flüchtlingsaufnahmegesetz Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit der Zuwanderungszuständigkeitsverordnung M-V die Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen auf kommunaler Ebene. Sie werden den Landkreisen und kreisfreien Städten gemäß einem Verteilungsschlüssel zugewiesen, der sich nach den Einwohnerzahlen errechnet.

Als einziges Bundesland neben Bayern erstattet Mecklenburg-Vorpommern den Landkreisen und kreisfreien Städten die notwendigen Aufwendungen für die Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen vollständig.

Lernangebote für geflüchtete Schüler*innen

Oldenburg: Für alle einen geordneten Schulbetrieb und eine gute Bildung ermöglichen

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern besuchen derzeit 5.450 Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine die Schulen. Davon lernen 570 Schülerinnen und Schüler an einer beruflichen Schule. Seit Beginn des Schuljahres 2021/2022 ist die Zahl der Schülerinnen und Schüler um rund 4.700 Kinder und Jugendliche aus der Ukraine gestiegen.

Zum Stichtag 6. Mai 2023 befanden sich rund 6.650 Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache mit Sprach-Förderbedarf an den Schulen in öffentlicher Trägerschaft im Land. Das sind rund 4.200 Schülerinnen und Schüler mehr als zum Beginn des Schuljahres 2021/2022. Zum Vergleich: In der Flüchtlingskrise 2015/2016 haben 5.500 Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache eine Schule in Mecklenburg-Vorpommern besucht.

„Die große Zahl an geflüchteten Schülerinnen und Schülern stellt das Land, die Kommunen und die Schulen vor große Aufgaben“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Wir haben unser Lernangebote immer wieder angepasst. Aktuell helfen uns die Vorklassen dabei, für alle Schülerinnen und Schüler einen geordneten Schulbetrieb und eine gute Bildung zu ermöglichen. Dort, wo sich die geflüchteten Kinder und Jugendlichen gut verständigen können und die räumlichen und personellen Möglichkeiten es zulassen, ist die Integration in eine Regelklasse möglich“, erläuterte Oldenburg.

Seit dem Schuljahr 2022/2023 werden geflüchtete Schülerinnen und Schüler, die neu in die Schule aufgenommen werden, an Schulen in öffentlicher Trägerschaft in Vorklassen an sogenannten Standortschulen beschult. Derzeit gibt es 101 Vorklassen mit 1.662 Schülerinnen und Schülern an 72 Schulen. Die Einrichtung der Standorte ist mit den Kommunen abgestimmt. Die Vorklassen arbeiten jahrgangsübergreifend. Der Gesamtumfang der erteilten Wochenstunden umfasst 20 Wochenstunden, davon werden mindestens 10 Wochenstunden Deutsch als Zweitsprache (DaZ) erteilt.

An den beruflichen Schulen besuchen die Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache eine Berufsvorbereitungsklasse (BVJA-Klassen). Die Berufsvorbereitungsklasse ist durchlässig. Das heißt, jederzeit ist ein Wechsel an andere Schularten und Bildungsgänge möglich, wenn die Schülerinnen und Schüler die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.

Auch im neuen Schuljahr will das Land das System der Vorklassen beibehalten. Wann Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache aus der Vorklasse in eine Regelklasse integriert werden können, ist abhängig von den Sprachkenntnissen der geflüchteten Kinder und Jugendlichen und der räumlichen und personellen Kapazitäten an den Schulen.

Die Einschulung von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache im Schuljahr 2023/2024 erfolgt ebenfalls in Vorklassen. Ein Besuch einer Regelklasse ist möglich, wenn bei den geflüchteten Schülerinnen und Schülern die deutschen Sprachkenntnisse hinreichend sind und es die räumlichen und personellen Bedingungen an einer Schule zulassen.

Alle ukrainischen Schülerinnen und Schüler der zukünftigen Jahrgangsstufen 8 bis 11 können wählen, ob sie einen ukrainischen oder einen deutschen Schulabschluss anstreben. Die Schülerinnen und Schüler, die einen ukrainischen Schulabschluss erreichen wollen, nehmen ausschließlich am Unterricht über die ukrainische Lernplattform teil. „Wir machen damit den geflüchteten Schülerinnen und Schülern verschiedene Lernangebote, damit sie bestmöglich gefördert werden können“, sagte Oldenburg.

Integrationspreis ausgelobt  

Schwerin – Die Integrationsbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Jana Michael, lobt in diesem Jahr zum ersten Mal einen Integrationspreis aus. Unter dem Motto „Zuhause in MV“ sind Vereine, Verbände und Organisationen aber auch Einzelpersonen dazu aufgerufen, sich bis zum 17.Juni 2023 mit ihrem Engagement im Bereich Integration zu bewerben. Schirmherrin des Preises ist die Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport, Stefanie Drese.

Drese: „Für eine erfolgreiche Integration ist es von großer Bedeutung, dass sich Bürgerinnen und Bürger engagieren und Hilfe direkt vor Ort anbieten. Der Integrationspreis ist ein Zeichen aufrichtiger Anerkennung und soll die wertvolle Arbeit der Menschen und ihren Beitrag für ganze Gesellschaft sichtbarer machen.“

Der Preis solle laut Jana Michael auch aufzeigen, wie vielfältig das Engagement in Mecklenburg-Vorpommern sei. „Ob es die Nachhilfe im Schulunterricht ist, Hilfe bei Behördengängen oder die Organisation von Kultur- und Freizeitaktivitäten – jede und jeder kann sich mit ihrem Beitrag bewerben,“ betont Michael.

Beteiligen können sich Vereine, Verbände, NGO’s und Migrant:innenorganisationen und Einzelpersonen. Auch Nominierungen durch Dritte sind möglich. „Indem wir zeigen, wir viel in Mecklenburg-Vorpommern bereits für die Integration getan wird, setzen wir zeitgleich ein Zeichen gegen Spaltung und Hass,“ ergänzt Michael.

Über die Preisträger wird eine unabhängige Jury bestehend aus Politiker:innen und Wissenschaftler:innen entscheiden. Ausgelobt wird der Integrationspreis in den drei Kategorien „Hauptamt“, „Ehrenamt“ und „Einzelperson“ entscheiden. Die festliche Verleihung findet am 10. Juli im Goldenen Saal in Schwerin statt.

Bewerbungen können ab sofort über ein Formular an integrationsbeauftrage@sm.mv-regierung.de oder auf dem Postweg an: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport, Werderstraße 124, 19055 Schwerin eingereicht werden. Für Fragen zu den Voraussetzungen und Abläufen können sich Interessierte auch telefonisch unter 0385/58819091 an die Landesintegrationsbeauftragte wenden.

Starkes Zeichen gegen Rassismus

M-V setzt mit rund 100 Veranstaltungen starkes Zeichen gegen Rassismus

Schwerin – Heute hob Sozialministerin Stefanie Drese im Zuge einer Aussprache im Landtag zu den Internationalen Wochen gegen Rassismus 2023 die hohe Beteiligung in Mecklenburg-Vorpommern hervor. „In unserem Land finden rund 100 Tagungen, Vorträge, Veranstaltungen und Online-Aktionen statt, die sich mit den Thema Rassismus in ganz unterschiedlicher Weise auseinandersetzen.“

Die Ministerin nannte in ihrer Rede mehrere Beispiele. So habe bereits am 17. März eine Demonstration gegen Rassismus in Stralsund stattgefunden, in Rostock würden unter anderem Angebote zum Thema „Diverse Kinderliteratur“ für Lehrer:innen, Eltern und Kinder geschaffen und im Landkreis Vorpommern-Greifswald finde ein Fußballturnier mit Geflüchteten in Loitz statt.

„Das Engagement in Mecklenburg-Vorpommern ist groß. Dies ist ein wichtiges Zeichen für Weltoffenheit und Toleranz in unserem Land. Lassen Sie uns gemeinsam Teil der Internationalen Wochen gegen Rassismus sein und Rassismus etwas entgegensetzen. Denn er hat hier in Mecklenburg-Vorpommern keinen Platz,“ appellierte Drese.

Die Ministerin wies eindringlich darauf hin, dass Rassismus nicht nur den betroffenen Menschen schade, sondern der gesamten Gesellschaft: „Rassismus schafft Gräben, wo keine sein müssen. Damit erschwert er unmittelbar die Integrationsarbeit und das Zusammenleben.“

Vom 20. März bis zum 2. April 2023 finden im Zuge der Internationalen Wochen unter dem Motto „Misch Dich ein“ zahlreiche Veranstaltungen in ganz Deutschland statt. Die bundesweite Auftaktveranstaltung fand am Montag in Schwerin statt. Drese: „Dies ist eine Ehre aber zugleich auch ein Auftrag für Mecklenburg-Vorpommern.“ Über 140 Personen aus Politik und Zivilgesellschaft kamen Anfang der Woche im Plenarsaal zusammen, um ein klares Zeichen gegen Rassismus in Mecklenburg-Vorpommern zu setzen.

Alle angemeldeten Aktionen und Veranstaltungen in Mecklenburg-Vorpommern finden Sie im Veranstaltungskalender der Stiftung gegen Rassismus: https://stiftung-gegen-rassismus.de/veranstaltungskalender