Die Ukraine braucht Unterstützung

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig ist heute von ihrer Reise als Bundesratspräsidentin in die Ukraine zurückgekehrt. In Kiew führte Schwesig Gespräche unter anderem mit dem Präsidenten der Ukraine Wolodymyr Selenskyj, Parlamentspräsident Ruslan Stefantschuk, Premierminister Denys Schmyhal und der Oberbürgermeister der Stadt Kiew Vitaly Klitschko. Außerdem besuchte sie die Partnerregion des Landes Mecklenburg-Vorpommern, die Region Tschernihiw im Norden der Ukraine.

„Das war ein sehr bewegender Besuch. Das Land ist brutal angegriffen worden. Und diese Angriffe richten sich auch gegen die Zivilbevölkerung. Davon habe ich mir vor Ort ein eigenes Bild gemacht. Ich habe ein vom Krieg geprägtes Land gesehen, aber auch den festen Willen der Ukrainerinnen und Ukrainer, ihr Land zu verteidigen und neu aufzubauen. Die Ukraine will als demokratisches Land Mitglied der Europäischen Union werden. Das verdient Anerkennung und Unterstützung“, sagte die Ministerpräsidentin nach ihrer Rückkehr.

„Ich habe in all meinen Gesprächen viel Dankbarkeit für die deutsche Unterstützung erfahren, auch für die Unterstützung unseres Bundeslandes. Die ist auch dringend erforderlich. Es ist wichtig, dass wir weiter an der Seite der Ukraine stehen. Mecklenburg-Vorpommern will auf regionaler Ebene mit der Partnerschaft zu Tschernihiw seinen Beitrag dazu leisten.“

15 Jahre MIGRANET M-V

Drese dankt Netzwerk für enormen Beitrag zur Teilhabe von Migrantinnen und Migranten

Rostock – Sozialministerin Stefanie Drese gratulierte MIGRANET M-V heute zum 15-jährigen Jubiläum. Das Landesnetzwerk der Migrantenselbstorganisationen (MSO) leiste einen enormen Beitrag zur politischen und gesellschaftlichen Teilhabe von Migrantinnen und Migranten in Mecklenburg-Vorpommern, betonte die Ministerin anlässlich der Jubiläums-Konferenz in Rostock.

MIGRANET sei zugleich wichtiger Mitgestalter der Einwanderungsgesellschaft in Mecklenburg-Vorpommern und für eine gelingende Integration in den Kommunen und auf Landesebene aktiv, hob Drese hervor.

„Das ist in den gegenwärtig schwierigen Zeiten, in denen Kriege, Konflikte aber auch rassistische Anfeindungen und Angriffe zunehmen, von besonderer Bedeutung für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft“, so Drese. „Gerade dann, wenn polemische Äußerungen immer häufiger gesellschaftliche Debatten prägen und unsere Demokratie in Frage stellen, ist jedes aufeinander Zugehen, jedes Zeichen von Mitmenschlichkeit und jeder Einsatz für eine starke Demokratie und eine freiheitliche Gesellschaft wichtiger denn je“, unterstrich sie.

Vor diesem Hintergrund sei die Arbeit MIGRANETs, die die migrantische Gesellschaft als wachsenden Teil Mecklenburg-Vorpommerns sichtbar gemacht und seit nunmehr 15 Jahren interkulturelle Begegnungen ermöglicht, zu würdigen. „Gerade für ein Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern, das nicht auf eine jahrzehntewährende Zuwanderung zurückblicken kann, ist das eine Pionierarbeit, die einst mit 20 Vereinen startete und nun mehr als 60 Interessenvertretungen unter einem Dach vereint“, verdeutlichte die Ministerin.

Auch die Integrations- und Teilhabepolitik des Landes müsse mit diesen Entwicklungen Schritt halten. „Unser Anliegen ist es, diese von nun an mit einer stärkeren Verbindlichkeit zu gestalten“, erklärte Drese. So sei im März das Jugendbeteiligungs- und Vielfaltsgesetz in Kraft getreten. Es sieht unter anderem eine stärkere Mitsprache und Teilhabe von Menschen mit Einwanderungsgeschichte in allen gesellschaftlich relevanten Angelegenheiten vor.

Drese: „Mit eigenen Beiräten für Migration und Integration in den Landkreisen und größeren Gemeinden wollen wir der gewachsenen Vielfalt im Land besser gerecht werden und zugleich die interkulturelle Öffnung vorantreiben. Bei der langen Erarbeitung des Gesetzes haben uns auch MIGRANET und die Mitgliedsvereine mit ihren Erfahrungen und Anregungen unterstützt. Dafür gilt ihnen mein ausdrücklicher Dank.“

Einig in der Migrationspolitik

Berlin – Im Anschluss an die Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit Bundeskanzler Olaf Scholz erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig in Berlin: „Der Bund und die Länder haben sich Ende letzten Jahres auf ein gemeinsames Maßnahmenpaket verständigt und auch heute waren wir Ministerpräsidenten uns mit dem Bundeskanzler einig.

Wir wollen Menschen unterstützten, die vor Krieg und Verfolgung flüchten. Wir werden aber nur dann Menschen gut aufnehmen und integrieren können, wenn die irreguläre Migration nach Deutschland eingedämmt wird.

Es ist gut, dass die Zahl der nach Deutschland kommenden Flüchtlinge in den ersten Monaten dieses Jahres niedriger ist als im Vorjahr. Das zeigt, dass es richtig war, dieses Maßnahmenpaket konsequent auf allen Ebenen umzusetzen

Ich bin sehr dankbar, dass die Bundesregierung uns zugesagt hat, Personen die schwere Straftaten begehen, und terroristische Gefährder konsequent auch nach Syrien und Afghanistan abzuschieben.

Gerade bei diesem wichtigen Thema ist die Einigkeit zwischen den Ländern und dem Bund parteiübergreifend wichtig. Das erwarten die Menschen von uns. Und deshalb ist es auch richtig, dass wir uns auf eine einheitliche Einführung der Bezahlkarte in Höhe von 50 Euro für jede volljährige Person verständigt haben und dass auch die Binnengrenzkontrollen durch die Bundespolizei aufrechterhalten werden.“

Antisemitismus in der migrantischen Gesellschaft

Schwerin – Im Rahmen einer Veranstaltungsreihe will die Landesintegrationsbeauftragte Jana Michael gemeinsam mit der Dokumentations- und Informationsstelle Antisemitismus Mecklenburg-Vorpommern (DIA) über verschiedene Erscheinungsformen des Antisemitismus aufklären und Interventionsstrategien diskutieren.

„Seit dem 7. Oktober 2023 stellt Antisemitismus sich verstärkt als ein gesamtgesellschaftliches Problem dar, welches das demokratische Miteinander gefährdet“, verdeutlicht Michael. „Uns geht es darum, Antisemitismus gerade auch in Teilen der migrantischen Gesellschaft klar zu benennen und zu bekämpfen“, so die Integrationsbeauftragte. Das sei nicht nur eine Herausforderung für staatliche Institutionen, sondern auch für die gesamte Zivilgesellschaft.

Michael: „Je nachdem, um welche Gruppierungen es geht, sind unterschiedliche Hintergründe und Ursachen für Antisemitismus relevant und müssen andere Maßnahmen getroffen werden. Hierüber wollen wir im Rahmen der Veranstaltung diskutieren und über Hilfs- und Bildungsangebote informieren.“

Dabei soll auch eine Rolle spielen, wie spezifische Phänomenbereiche im Kampf gegen Antisemitismus thematisiert werden können, ohne verschiedene gesellschaftliche Gruppen gegeneinander auszuspielen.

Die Veranstaltung findet insgesamt drei Mal statt und richtet sich jeweils an unterschiedliche Zielgruppen: an ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, an Beschäftigte in der öffentlichen Verwaltung und Kommunalpolitikerinnen und -politiker sowie an Migranten-Organisationen und Menschen mit Einwanderungsgeschichte.

Asylverfahren effektiver und schneller machen

Gemeinsamer Antrag von Niedersachsen und M-V auf der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister in Hannover

Schwerin – Asylverfahren zügiger und effizienter gestalten: Dieses Ziel haben sich die Niedersächsische Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann und die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz aus Mecklenburg-Vorpommern Jacqueline Bernhardt gemeinsam auf die Fahne geschrieben und einen entsprechenden Beschlussvorschlag auf der diesjährigen Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister in Hannover eingebracht.

Damit wollen die beiden Ministerinnen – gerade in Zeiten steigender Asylanträge – eine deutliche Beschleunigung von Asylverfahren anstoßen. Denn die aktuellen, mintunter langen, Verfahrensdauern belasten nicht nur die Gerichte erheblich. Auch die schutzsuchenden Menschen wünschen sich zügige Gewissheit darüber, ob sie in Deutschland bleiben dürfen oder das Land wieder verlassen müssen.

Die Niedersächsische Justizministerin und diesjährige Vorsitzende der Justizministerkonferenz Dr. Kathrin Wahlmann bringt die Stoßrichtung des gemeinsamen Beschlussvorschlags wie folgt auf den Punkt: „Wir sind uns alle einig, dass Gerichtsverfahren in Asylsachen schneller werden müssen. Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern gehen das Thema jetzt tatkräftig an und machen ganz konkrete Vorschläge, wie das auch gelingen kann.

Damit stellen wir wichtige Weichen für die Zukunft – und zwar über die Ländergrenzen hinaus. In Zeiten steigender Asylverfahren und zunehmender Belastung vieler Akteurinnen und Akteure, insbesondere auch der Städte und Gemeinden, müssen wir als Rechtsstaat dafür Sorge tragen, dass diese Verfahren zügig über die Bühne gehen. Das sind wir nicht nur den Kolleginnen und Kollegen bei den Verwaltungsgerichten schuldig, sondern vor allem auch den Menschen, die bei uns Schutz suchen. Sie dürfen nicht länger als notwendig über ihrer Zukunft im Unklaren gelassen werden.“

Auch Jacqueline Bernhardt, Justizministerin aus Mecklenburg-Vorpommern, sieht Handlungsbedarf: „Wir als Mecklenburg-Vorpommern wollen alles unternehmen, um Menschen schnellstmöglich im Rahmen eines rechtsstaatlichen Verfahren Gewissheit über ihren Status zu geben. Die Beschleunigung der Verfahren geht hauptsächlich über das Personal und dessen Einsatz in der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Daher bin ich meiner niedersächsischen Kollegin sehr dankbar, dass wir dieses wichtige Thema gemeinsam auf die JuMiKo bringen. Ich habe mich schon vor einem halben Jahr im Bundesrat dafür stark gemacht, § 87a der Verwaltungsgerichtsordnung so zu ändern, dass Verweisungsbeschlüsse wegen der örtlichen Unzuständigkeit nicht mehr von dem Spruchkörper in der Besetzung von drei Berufsrichterinnen und Berufsrichtern getroffen werden müssen, sondern allein durch die Berichterstatterin oder den Berichterstatter erfolgen.

Darüber hinaus sollte durch die Änderung von § 76 Absatz 1 des Asylgesetzes erreicht werden, dass Asylstreitverfahren nicht jeweils durch die Kammer auf die Einzelrichterin oder den Einzelrichter übertragen werden müssen, sondern dass bereits kraft Gesetzes der originäre Einzelrichter entscheidet. Bedeutend ist auch aus meiner Sicht, dass in § 176 der Verwaltungsgerichtsordnung mehr Flexibilität bei der Besetzung der Kammern eingeräumt wird.“

Der gemeinsame Beschlussvorschlag sieht vor, dass § 76 AsylG (Asylgesetz) dahingehend geändert wird, dass auch in Hauptsacheverfahren originär der Einzelrichter zuständig ist und die Sache nicht – wie bisher – zunächst durch die Kammer per Beschluss auf den Einzelrichter übertragen werden muss. Der damit verbundene Mehraufwand entfiele durch die Einführung des originären Einzelrichters, gleichzeitig soll die Möglichkeit geschaffen werden, bei komplexen Verfahren eine Übertragung auf die Kammer zu ermöglichen.

Außerdem soll die bisherige in § 6 Abs. 1 Satz 2 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) normierte einjährige Frist für Proberichter, innerhalb der sie nicht als Einzelrichter tätig sein dürfen, an die Regelung des AsylG angeglichen werden. Hiernach ist eine Einzelrichtertätigkeit bereits nach sechs Monaten zulässig. Weiterhin sollen künftig Verweisungsbeschlüsse wegen örtlicher Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts nicht mehr durch die Kammern, sondern durch den Einzelrichter möglich sein.

Dies dient der Entlastung des gesamten Spruchkörpers und fördert eine Straffung und Entlastung der Gerichte insgesamt. Außerdem sollte geprüft werden, ob die Geltungsdauer des § 176 VwGO über den 31. Dezember 2025 hinaus verlängert und dabei der Anwendungsbereich für Proberichterinnen und Proberichter eingeschränkt werden könnte.

Internationales Haus in Schwerin eröffnet

Schwerin – Für Menschen, die aus anderen Nationen nach Mecklenburg-Vorpommern kommen, gibt es ab heute eine neue Anlaufstelle in Schwerin. Das „Internationale Haus“ am Ziegenmarkt soll künftig Begegnungen zwischen Einheimischen und Zugewanderten ermöglichen und eine Vielzahl an interkulturellen Veranstaltungen ausrichten.

„Menschen aus mehr als 100 Ländern nennen unsere Landeshauptstadt ihr Zuhause. Für sie alle, aber auch für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt, ist das neue Begegnungszentrum mit seinen Angeboten ein großer Zugewinn“, betonte die Integrationsbeauftragte des Landes Jana Michael, die das Internationale Haus heute eröffnete.

„In erster Linie soll das Internationale Haus eine Möglichkeit für Zugezogene sein, in Mecklenburg-Vorpommern und Schwerin Fuß zu fassen, ihr neues Lebensumfeld und die deutsche Sprache kennenzulernen sowie erste Kontakte, auch zu den Einwohnerinnen und Einwohnern, zu knüpfen“, erklärte Michael. Zudem können Migrantinnen und Migranten ihre Heimatkultur pflegen und sie der lokalen Öffentlichkeit vorstellen. „Damit leistet das Internationale Haus einen wesentlichen Beitrag zur Völkerverständigung und gelingenden Integration“, so Michael.

Getragen wird das Internationale Haus von insgesamt drei lokalen Vereinen: Miteinander-Ma’an e.V., Nordhaus UA und dem Interkulturellen Begegnungsverein (IKBV). Gefördert wird die Anlaufstelle aus Mitteln des beim Sozialministerium angesiedelten Integrationsfonds des Landes.

Rückführungen im Jahr 2023

Schwerin – Innenminister Christian Pegel dankt den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie der Zentralen Ausländerbehörde des Landes Mecklenburg-Vorpommern für das besondere Engagement im Jahr 2024 bei Abschiebungen. „Dank des besonderen Engagements der Ausländerbehörden in den Kreisen und kreisfreien Städten und in unserer Zentralen Ausländerbehörde ist es in den ersten fünf Monaten des Jahres 2024 gelungen, genauso viele Menschen ohne Bleiberecht aus Mecklenburg-Vorpommern zurückzuführen wie im gesamten Zeitraum des Jahres 2023“, so Pegel.

Im Jahr 2024 seien bisher 191 Rückführungen erfolgreich umgesetzt worden. Es seien allerdings auch 141 Rückführungsbemühungen nicht zum Abschluss gekommen. „Bislang ist dieses Verhältnis 2024 deutlich besser als 2023“, resümiert der Innenminister. 2023 seien von 474 angeordneten Abschiebungen rund 40 Prozent, konkret 191, erfolgreich abgeschlossen worden, 283 konnten nicht erfolgreich abgeschlossen werden.

„2024 sind bisher von 332 organisierten Rückführungsmaßnahmen 191 zum erfolgreichen Abschluss geführt worden – gut zwei Drittel der organisierten Maßnahmen konnten damit erfolgreich abgeschlossen werden“, zieht der Innenminister eine positive Bilanz für das bisherige Jahr 2024.

Ausgangsbasis für die Rückführungsbemühungen im Jahr 2024 waren zum Stichtag 31. Dezember 2023 folgende Ausgangszahlen: Es hielten sich zum Stichtag in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 3.894 ausreisepflichtige Personen auf; davon waren 3.409 Personen im Besitz einer Duldung.

Aufenthaltsbeendenden Maßnahmen scheitern im Wesentlichen aus folgenden Gründen: Renitenz, Einlegen von Rechtsmitteln, Untertauchen, Kirchenasyl, Vorbringen medizinischer Gründe, Unvollständigkeit des Familienverbandes, Flugausfälle.

Ferner hatten in den zurückliegenden Jahren insbesondere folgende Gründe Einfluss auf die Erfolgsaussichten von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen:

  • Flugausfälle, Grenzschließungen und strikte Infektionsschutzmaßnahmen bedingt durch die Corona-
    virus-Pandemie
  • Einschränkungen im Luftverkehr durch Sperrungen des Luftraums durch den Krieg in der Ukraine
  • Aufnahmestopp einzelner EU-Mitgliedstaaten aufgrund der Fluchtbewegungen durch den Krieg in der Ukraine
  • lange Dauer von Verfahren zur Passersatzpapierbeschaffung
  • mangelnde Kooperation von Herkunftsländern sowohl bei der Passersatzpapierbeschaffung als auch grundsätzlich bei der Aufnahme eigener Staatsangehöriger

Eine weitere Schwierigkeit besteht darin, dass in bestimmte Herkunftsländer gegenwärtig vor allem aufgrund der Menschenrechtslage dort entweder überhaupt nicht (z. B. Syrien oder Afghanistan) oder nur unter erschwerten Voraussetzungen abgeschoben werden kann (z. B. Irak). Zu berücksichtigen ist zudem, dass Deutschland rechtlich zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus verpflichtet ist.

Gingster Schüler gegen Rassismus

Fünftklässler finden Paten für ihre Idee einer couragierten Schule gegen Diskriminierung

Insel Rügen – „Ich bin überwältigt von unseren Fünftklässlern“, meint Rascha El Sheakh nach dem Anti-Rassismus-Tag in beiden 5. Klassen der Gingster Schule. Man müsse mehr als nur einen Tag zu dem Thema organisieren, war die Botschaft aus dem Workshop, den sie als Klassenleiterin mit über 50 Jungen und Mädchen bestritten hatte.

Dabei stellte sie ihnen den bundesweiten Gedanken einer „Schule gegen Rassismus – Schule mit Courage“ vor. Sie sprach über das Schulnetzwerk, dessen Idee bereits vor mehr als 30 Jahren in Belgien entwickelt worden war. Im täglichen Kampf gegen Diskriminierung von Mitmenschen, vor allem gegen Alltagsrassismus, sei das Projekt ein geeignetes Mittel.

Der Funke sprang über und beschäftigt die Schüler nun mehr als einen Unterrichtstag. In den Sozialtrainingsstunden feilen sie an ihrer Idee, die sie in der Schülerschaft verbreiten möchten. Mit Podcast und Flyer haben sie zwei Medien gefunden, mit denen sie auf die Chancen der Initiative aufmerksam machen wollen. Mehrere Schüler brachten ihre Erfahrungen aus dem NDR-Vorhaben „Kindernachrichten“ ein. Wie etwa Philipp Strutz, der mit der Radio-Moderatorin Janet Lindemann über Rassismus sprach und anschließend überall im Land gehört worden ist.

Engagiert gegen Rassismus. Lennart Wolffert, Isabella Neumann, Mara Bantow und Arthur Bauder (v.l.n.r.) sprechen mit Klassenleiterin Rascha El Sheakh (2.v.l.) und den Projektpaten Danny Boyom (3.v.r.) und Asif Butt (1.v.r.) über das Schulprojekt „Schule gegen Rassismus – Schule mit Courage“.Foto: André Farin

Engagiert gegen Rassismus. Lennart Wolffert, Isabella Neumann, Mara Bantow und Arthur Bauder (v.l.n.r.) sprechen mit Klassenleiterin Rascha El Sheakh (2.v.l.) und den Projektpaten Danny Boyom (3.v.r.) und Asif Butt (1.v.r.) über das Schulprojekt „Schule gegen Rassismus – Schule mit Courage“. Foto: André Farin

Das Klasse-5-Team wünscht sich, dass die Schule Gingst in das Netzwerk von über 3.500 deutschen Schulen aufgenommen wird. Der Weg dahin ist den Mitstreitern klar: Sie müssen eine Mehrheit der Schüler- und Lehrerschaft zur Teilnahme überzeugen, Paten und Kooperationspartner für die Aktion finden und regelmäßig im Schuljahr Veranstaltungen zu dem Schwerpunktthema organisieren. Die ersten zwei Paten haben sie bereits gewonnen, denn zu dem Interview-Baustein des Vormittags kamen Danny Boyom und Asif Butt.

„Ich unterstütze alles, was die Gingster Schüler gegen Rassismus unternehmen wollen“, sagt Danny Boyom in der Auswertungsrunde. Der gebürtige Kameruner engagiert sich gern an der Schule, in der seine beiden Söhne lernen. Der aus Pakistan stammende Asif Butt betreibt im Ort einen Imbiss und findet das Vorhaben zeitgemäß, weil die alltägliche Diskriminierung auch in kleinen Landschulen vorkomme.

„Unsere präventive Arbeit zahlt sich aus“, erklärt Schulleiter André Farin. Denn wenn sich Schüler und Lehrer so engagiert und bewusst gegen Angst und Gewalt einsetzen, fördere das ein Wohlfühl-Klima an der Schule und einen Lernzuwachs für das spätere Leben.

Integrationspreis 2024

Bewerbungen noch bis zum 24. Mai möglich

Schwerin – Die Landesintegrationsbeauftragte, Jana Michael, lobt auch in diesem Jahr wieder einen Integrationspreis aus. Unter dem Motto „Miteinander wachsen“ sind Bewerbungen von Vereinen, Verbänden und Organisationen aber auch Einzelpersonen noch bis zum 24. Mai 2024 möglich.

„Es freut mich, dass bisher bereits viele tolle Bewerbungen eingegangen sind“, betonte Michael. So seien unter den Einsendungen zum Beispiel Sprachcafés, Begegnungszentren aber auch Nachhilfeangebote zu finden. „Das sind teilweise ganz niedrigschwellige Angebote, die exemplarisch zeigen, wie die Integration vor Ort in der Mitte der Gesellschaft vorangetrieben wird“, so die Integrationsbeauftragte des Landes.

„Dennoch möchte ich dazu aufrufen, sich jetzt noch mit Projekten für den Integrationspreis zu bewerben. Das kann die Kommune sein, die eigene Programme für Neuangekommene geschaffen hat, ein Jugendtreff der sich für die interkulturelle Vielfalt einsetzt, das können Sportangebote sein, die so konzipiert sind, dass auch Menschen mit geringeren Sprachkenntnissen teilnehmen können oder Gruppen, die freiwillig bei Behördenterminen unterstützen oder Arzttermine koordinieren“, hob Michael hervor.

„Die Integrationsarbeit lebt vom Einsatz des Einzelnen, deshalb sind auch Bewerbungen von kleinen Projekten ausdrücklich erwünscht“, so Michael.

Das entsprechende Bewerbungsformular sowie alle weiteren Informationen zum Integrationspreis 2024 finden Interessierte auf den Seiten des Sozialministeriums. Für Fragen zu den Voraussetzungen und Abläufen können sich Interessierte auch telefonisch unter 0385/58819091 an die Landesintegrationsbeauftragte wenden. Einsendeschluss ist der 24. Mai 2024.

Miteinander wachsen

Landesintegrationsbeauftragte lobt zum zweiten Mal Integrationspreis aus

Schwerin – Die Integrationsbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Jana Michael, lobt in diesem Jahr erneut einen Integrationspreis aus. Unter dem Motto „Miteinander Wachsen“, dem Leitmotiv der kürzlich unter dem Vorsitz Mecklenburg-Vorpommerns stattgefundenen Integrationsministerkonferenz, können sich erneut Vereine, Verbände und Organisationen aber auch Einzelpersonen mit ihrem Engagement für die Integration bewerben.

„In Zeiten, in denen die Themen Migration und Integration vom bestimmten politischen Gruppen bewusst zur gesellschaftlichen Spaltung genutzt wird, soll der Integrationspreis sichtbar machen, wo Menschen sich mit viel Herzblut und Engagement für eine vielfältige, tolerante und solidarische Gesellschaft einsetzen“, betonte die Landesintegrationsbeauftragte. Die Verleihung des Preises setze somit zugleich ein Zeichen gegen Spaltung und Hass.

„Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern eine Vielzahl an Akteurinnen und Akteuren, die vor Ort hervorragende, meist ehrenamtlich getragene Arbeit leisten sowie Vereine, die mit einem enormen Beitrag zur Integration von zugewanderten Menschen etwa im Sport oder im Kulturbereich beitragen“, erklärte Michael. „Bewerben können sich aber auch Einzelpersonen, die zum Beispiel Unterstützung bei Behördengängen anbieten, Freizeitangebote für Geflüchtete organisieren, ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe aktiv sind oder auch Unternehmen, die Menschen mit Einwanderungsgeschichte beschäftigen und unterstützen“, so die Landesintegrationsbeauftragte.

Zu den Preisträgern im vergangenen Jahr gehörten unter anderem das Psychosoziale Zentrum Rostock, welches in multi-professionellen Teams unter anderem die Versorgung von Menschen mit Fluchterfahrung sicherstellt, der Verein RAA Demokratie und Bildung mit seinem Bildungsmodul zur Geschichte und Gegenwart der Sint*izze und Rom*nja und die Einzelperson Asem Alsayjare, welcher den Verein Miteinander-Ma’an aufgebaut hat und regelmäßig Begegnungsformate organisiert.

„Eine Bewerbung für den diesjährigen Preis ist ab sofort und bis zum 24. Mai per Mail möglich. Dabei kommt es ausdrücklich nicht auf die Größe des Projektes oder des Engagements an. Stattdessen würde ich mich freuen, wenn die Bewerbungen auch die ganze Bandbreite der Integrationsarbeit widerspiegeln“, so Michael. Über die Preisträger wird anschließend eine unabhängige Jury entscheiden.

Das Bewerbungsformular sowie alle weiteren Informationen zum Integrationspreis 2024 finden Interessierte auf den Seiten des Sozialministeriums. Für Fragen zu den Voraussetzungen und Abläufen können sich Interessierte auch telefonisch unter 0385/58819091 an die Landesintegrationsbeauftragte wenden.

Jugendbeteiligungs- und Vielfaltsgesetz

Drese: Mehr Vielfalt und Teilhabe für Kinder, Jugendliche und Menschen mit Einwanderungsgeschichte

Schwerin – Der Landtag hat in seiner Sitzung am 13. März 2024 das Jugendbeteiligungs- und Vielfaltsgesetz (JVG M-V) beschlossen. „Gerade in einer politisch so bewegten Zeit, in der so viel über Trennendes und Ausgrenzung gesprochen wird, in der unsere Demokratie und unsere gesellschaftlichen Normen von manchen auch im Landtag in Frage gestellt werden, setzen wir damit ein wichtiges Signal für demokratische Teilhabe“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese in der abschließenden Debatte.

Dieses Gesetz komme mit seinen Regelungen und Aussagen für mehr Toleranz, Vielfalt und Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen genau zur richtigen Zeit, verdeutlichte die Ministerin.

Das JVG umfasst in einem sogenannten Artikelgesetz mehrere Personenkreise deren Mitwirkungsrechte und Beteiligungsmöglichkeiten gestärkt werden. Dazu gehören Kinder und Jugendliche, Seniorinnen und Senioren, Menschen mit Einwanderungsgeschichte sowie Menschen mit Einschränkungen.

Als ein wesentliches Ziel des Gesetzes bezeichnete Drese, mehr Mitsprache und Teilhabe von allen Kindern und Jugendlichen im Land an gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen zu ermöglichen.

„Wir stärken die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen auf kommunaler Ebene sowie überregional. So gibt es zukünftig fest verankerte Beteiligungsrechte von Kinder- und Jugendbeteiligungsgremien auf kommunaler Ebene. Diesen steht nun in kommunalen Vertretungsorganen und Ausschüssen ein Anhörungs-, Rede- sowie Antragrecht zu. Außerdem schaffen wir die gesetzlichen Grundlagen für die Verstetigung und den Ausbau von Angeboten und Strukturen der Kinder- und Jugendbeteiligung“, betonte Drese.

Die Ministerin verwies zudem auf die Sicherstellung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Vorhaben und Planungen der Landesregierung durch eine Geschäftsstelle für Kinder- und Jugendbeteiligung. Mit dieser beträte Mecklenburg-Vorpommern partizipatives Neuland und setze damit bundesweit neue Maßstäbe.

Mit dem Integrations- und Teilhabegesetz in Artikel 1 des JVG besteht nach Aussage von Drese nunmehr eine verbindliche rechtliche Grundlage für die Förderung der Integration und Teilhabe von Menschen mit Einwanderungsgeschichte. „Damit schaffen wir als erstes ostdeutsches Flächenland einen modernen Rahmen für ein friedliches, von Akzeptanz getragenes gesellschaftliches Zusammenleben aller Menschen, ob mit oder ohne Einwanderungsgeschichte“, so Drese.

Die Ministerin dankt im Landtag ausdrücklich allen Akteuren, die an dem Gesetz und an dem begleitenden Dialogprozess mitgewirkt und sich eingebracht haben. Dies gelte in besonderem Maße für die vielen Aktiven aus der Integrationsarbeit, aus der kommunalen Ebene und aus den Migrantenselbstorganisationen.

Kapazitäten der Erstaufnahmeeinrichtung

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern wird die Kapazitäten an den Standorten der Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) des Landes mittelfristig von 1.200 auf 2.400 Plätze verdoppeln, dies hat das Kabinett heute auf Antrag des Innenministeriums beschlossen.

„Ich bedanke mich bei den Kabinettskolleginnen und –kollegen für die Unterstützungen in diesem Vorhaben, da aufgrund der erheblich angestiegenen Asylbewerberzugängen die Belegungskapazitäten in den beiden EAE-Standorten des Landes in Nostorf-Horst und Stern-Buchholz an ihre Grenzen gekommen sind“, berichtet Innenminister Christian Pegel heute in Schwerin und ergänzt: „Die Unterbringung konnte in den vergangenen Monaten wiederholt leider nur durch eine sogenannte verdichtete Unterbringung und die Nutzung von Notunterkünften sichergestellt werden.

Mit der sukzessiven Erhöhung der Plätze können wir als Landesregierung auch noch besser sicherstellen, dass wir unsere Zusage an die kommunale Familie, dass wir Asylbewerber erst nach zwölf Wochen aus der Erstaufnahmeeinrichtung in die Gemeinschaftsunterkünfte der Kommunen weiterleiten, umsetzen können.“

Mit der Umsetzung der Erhöhung der Platzkapazität wird nun die Staatliche Bau- und Liegenschaftsverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung beauftragt. „Auf diese Weise wollen wir ein planvolles Unterbringungsmanagement schaffen und unsere Zusage an die Kommunen auch langfristig sichern“, so Christian Pegel.

Nach § 44 Absatz 1 des Asylgesetzes sind die Länder verpflichtet, die erforderlichen Erstaufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende zu schaffen, zu unterhalten sowie die notwendigen Unterbringungsplätze entsprechend der Aufnahmequote (nach Königsteiner Schlüssel für Mecklenburg-Vorpommern rund 1,9 Prozent) bereitzustellen.

Im Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2023 haben sich die Anzahl der Asylanträge in Mecklenburg-Vorpommern kontinuierlich gesteigert. Laut der Antrags-, Entscheidungs- und Bestandsstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) waren es im Jahr 2021 2.843 Asylanträge, 2022 insgesamt 4.656 und im vergangenen Jahr 6.154.

Einführung der Bezahlkarte

Schwerin – Landesinnenminister Christian Pegel zeigt sich dankbar für die Einigung der Ampelkoalition, Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz vorzunehmen, um die Bezahlkarte für Asylbewerber bundesweit mit Rechtssicherheit einführen zu können.

„Die Gesetzesänderung, neben Geld- und Sachleistungen auch ausdrücklich die Bezahlkarte als Option zu benennen, ist dringend erforderlich, damit die Einführung dieser Karte, auf die sich alle 16 Bundesländer gemeinsam mit dem Bundeskanzler im November vergangenen Jahres geeinigt haben, erfolgreich umgesetzt werden kann“, plädiert Minister Christian Pegel.

„Unsere Idee ist, die Bezahlkarte nicht nur in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes, sondern auch in den Gemeinschaftsunterkünften der Landkreise und kreisfreien Städte zu nutzen. Mit der nun geplanten Änderung wird für die Länder Rechtssicherheit geschaffen, um die bisherigen Bargeldzahlungen durch die Bezahlkarte zu ersetzen.

Gleichzeitig wird weiterhin – auch das ist bundesweit geeint – den Leistungsempfängerinnen und –empfängern die Möglichkeit eingeräumt, einen kleinen Teil der monatlichen Leistungen in Form von Bargeld abzuheben und somit am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.“

Einigung zu Standards der Bezahlkarte

Pegel: Pünktliche Einigung der Länder über Standards der Bezahlkarte sichert Einführungszeitplan im Land

Schwerin – Innenminister Christian Pegel hat die bundesweite Einigung der Länder auf gemeinsame Standards für die einzuführenden Bezahlkarten für Flüchtlinge begrüßt und sieht dies als weiteren wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Einführung der Bezahlkarte in Mecklenburg-Vorpommern.

„Damit kann die Einführung der Bezahlkarte im Land weiterhin in dem vorige Woche in einer Presseinformation und im Landtag skizzierten Zeitplan umgesetzt werden und der Vergabeprozess wird nicht verzögert. Da die bundesweiten Gespräche über gemeinsame Standards für die Bezahlkarte pünktlich zum vereinbarten 31. Januar abgeschlossen werden konnten“, so der Minister.

Damit sei sichergestellt, dass bundesweit gleiche Bedingungen umgesetzt werden. „Mit unserer Bezahlkarte kann ebenso bundesweit bezahlt werden wie mit allen anderen, umgekehrt muss die Bargeldauszahlung auch bei den anderen eingeschränkt werden, wie wir dies vorsehen werden“, nennt Pegel Beispiele.

Über den Umstand, dass Mecklenburg-Vorpommern die Einführung einer Bezahlkarte bereits vorbereitet hatte, hatte das Innenministerium bereits in der vergangenen Woche sowohl in einer Pressemitteilung als auch durch eine Vorankündigung auf dem Vergabemarktplatz des Landes informiert.

Auch im Landtag war dies in der Vorwoche Gegenstand der Debatte. Der Innenminister hatte dort informiert, dass der Überlegungs- und Diskussionsprozess zur Einführung einer Bezahlkarte in Mecklenburg-Vorpommern bereits aufgenommen wurde, weil die monatlichen Barauszahlungen des Taschengeldes in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes erheblichen Verwaltungsaufwand bereiteten, der mit der Bezahlkarte deutlich gesenkt werden solle.

Das Innenministerium habe auch die Landkreise und kreisfreien Städte einbezogen, die in ihren Gemeinschaftsunterkünften ebenfalls durch Bargeldauszahlungen erheblichen Verwaltungsaufwand betreiben müssten. Das Land habe ein Interesse an einer einheitlichen Bezahlkarte im Land, um die Übergänge zwischen den vorgenannten Einrichtungen unkompliziert zu gestalten. Gerade um die besonderen Bedürfnisse der Landkreise und kreisfreien Städte in die Vergabe aufnehmen zu können, sei es wichtig, dass der im Land bereits vorbereitete Vergabeprozess konsequent fortgesetzt werde.

Dies entspräche auch dem ausdrücklich geäußerten Wunsch der Landkreise und kreisfreien Städte. Mecklenburg-Vorpommern strebe weiterhin eine auf die landeseigenen Bedürfnisse zugeschnittene Variante an und werde diese mit seiner vorbereiteten Vergabe umsetzen.

Zahl der Integrationskurse deutlich gestiegen

Landesintegrationsbeauftragte wirbt für Teilnahme an den Aktionstagen „Job-Turbo“

Schwerin – Die Zahl der Integrationskurse ist in den vergangenen zwei Jahren deutlich angestiegen. So konnten 2022 im Vergleich zum Vorjahr viermal so viele Kurse in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt werden. Dieser Trend setzte sich auch 2023 fort. „Allein im ersten Halbjahr haben in MV ca. 110 Kurse stattgefunden“, erklärt Jana Michael, Integrationsbeauftragte des Landes. Bundesweit seien 2023 so viele Teilnehmende an Integrationskursen verzeichnet worden wie nie zuvor.

Auch in Mecklenburg-Vorpommern habe sich die Zahl der Teilnehmenden von 812 im gesamten Jahr 2021 auf rund 2.500 im ersten Halbjahr 2023 erhöht. „Die Kurse vermitteln wichtige Sprachkenntnisse und bringen Zugewanderten deutsche Gegebenheiten näher“, so Michael. Sie seien somit ein wichtiger Grundstein für gelingende Integration.

Ein Integrationskurs besteht aus einem Sprach- und einem Orientierungsteil. Er dauert mehrere Monate. In den Kursen erlernen die Menschen Deutschkenntnisse und erhalten Einblick in die Kultur und Geschichte des Landes. „Mit diesem Wissen fällt auch der Einstieg ins Berufsleben in Deutschland häufig leichter“, betont Michael.

Laut Michael könne Integration nur dann wirklich erfolgreich sein, wenn die Menschen auch eine Erwerbstätigkeit aufnehmen könnten. Michael empfiehlt hierzu, die erstmals durchgeführten Aktionstage „Job-Turbo“ der Bundesagentur für Arbeit zu nutzen. Diese lädt vom 30. Januar bis 01. Februar arbeitssuchende Geflüchtete und Unternehmen zum digitalen Austausch ein. Die Aktionstage sind für Arbeitssuchende eine gute Möglichkeit für den beruflichen Einstieg“, betont Michael. Wichtig sei es darüber hinaus, die bereits erworbenen Qualifizierungen der Menschen bei der Integration in den Arbeitsmarkt zu berücksichtigen.

Voraussetzung für eine Teilnahme am Programm ist ein bereits abgeschlossener Integrationskurs. Für diejenigen, die noch keinen Kurs gemacht haben, verweist Michael auf das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Hier stehe eine Übersicht mit Standortsuche zur Verfügung. Michael hebt hervor: „Es gibt freie Plätze bei verschiedenen Trägern überall im Land.“

Weitere Informationen zu den Aktionstagen der Bundesagentur für Arbeit finden Sie unter: https://www.arbeitsagentur.de/k/job-turbo-aktionstage Weitere Informationen zu verfügbaren Integrationskursen finden Sie unter https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Integrationskurse/