Menü Schließen

Kategorie: Migration / Flüchtlinge / Ukraine

Rückläufige Zugänge von Geflüchteten

Innenminister Pegel: „Die Zahlen zeigen seit Ende 2024 eine Entspannung“

Schwerin – Die aktuellen Auswertungen des EASY-Systems sowie des Saldo-Zuzugs für Mecklenburg-Vorpommern zeigen für das Jahr 2025 eine Fortsetzung des schon im zweiten Halbjahr 2024 begonnenen merklichen Rückgangs der Zugänge von Geflüchteten im Vergleich zu den Vorjahren. Zum Ende der 52. Kalenderwoche wurden 2.076 Zugänge im Bereich Asyl und Flucht registriert. Damit liegen die Zahlen klar unter den Vorjahreswerten. Die wöchentlichen Zugänge im EASY-Verfahren sowie die nachgelagerten Aufnahmen im Vergleich zum Vorjahr liegen spürbar niedriger. Parallel dazu stabilisiert sich die Belegungssituation in den Erstaufnahmeeinrichtungen, was den Kommunen zusätzliche Entlastung verschafft.

„Die aktuellen Zugangszahlen machen deutlich, dass sich die Lage in unserem Land spürbar entspannt hat. Wir liegen weit unter den hohen Belastungen der Jahre 2023 und 2024 und sogar unter dem Niveau des pandemiebedingt unauffälligen Jahres 2021“, so Innenminister Christian Pegel.

Im Vergleich zum Jahr 2021 mit 2.835 Asyl- und Flucht-Zugängen erreicht Mecklenburg-Vorpommern 2025 bislang nur noch rund drei Viertel dieses Wertes. Gegenüber 2024 mit 3.947 Zugängen hat sich die Zahl nahezu halbiert, im Vergleich zum Jahr 2023 mit 6.024 Zugängen liegt sie sogar nur noch bei etwa einem Drittel.

Weniger Asylerstanträge laut BAMF

Diese Entwicklung spiegelt sich auch in den Zahlen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wider. Während im Jahr 2023 noch 6.154 Asylerstanträge gestellt wurden, sank die Zahl 2024 auf 4.788.

Im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2025 wurden bislang 2.312 Asylerstanträge registriert. Im gleichen Zeitraum des Vorjahres waren es noch 4.788. Damit setzt sich der seit Ende 2023 erkennbare Rückgang fort.

„Diese Entwicklung zeigt, dass sich das Zugangsgeschehen seit November 2023 auch in Mecklenburg-Vorpommern spürbar verringert hat. Die seinerzeit von der damaligen Regierung eingeführten Grenzkontrollen entfalten Wirkung – auch bei uns im Nordosten“, führt der Minister weiter aus.

Entlastung für Kommunen durch weniger Verteilungen

Auch die Zahl der Personen, die aus der landeseigenen Erstaufnahmeeinrichtung auf die Kommunen verteilt wurden, ist deutlich gesunken. Nach einem Höchststand von 6.417 Personen im Jahr 2023 waren es 2024 noch 4.040. Im Jahr 2025 wurden bislang 1.915 Personen verteilt. Zum Vergleich: 2021 lag der Wert bei 2.535.

Parallel dazu hat sich die Auslastung der Gemeinschaftsunterkünfte deutlich entspannt. Während sie 2022 noch bei über 81 Prozent lag, sank sie 2024 auf rund 64,5 Prozent. Im Jahr 2025 liegt sie aktuell bei knapp 59,4 Prozent – und damit sogar unter dem Wert von 2021 (68,9 Prozent).

„Die gesunkene Auslastung der Gemeinschaftsunterkünfte zeigt, dass die getroffenen Maßnahmen wirken. Die Landesregierung hat in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes die Belegungskapazitäten in den beiden Standorten Nostorf-Horst und Stern-Buchholz ausgebaut, um so den Landkreisen und kreisfreien Städten ein bisschen Luft zum Atmen zu geben, indem Zuweisungen in den Gemeinschaftsunterkünften erst nach zwölf Wochen aus der Erstaufnahmeeinrichtung erfolgten. Das gibt uns allen wieder mehr Handlungsspielraum und Planungssicherheit“, so Pegel.

Saldo-Zuzug nähert sich Niveau von 2021

Auch der Saldo-Zuzug nach Mecklenburg-Vorpommern bestätigt diesen Trend. Für das Jahr 2025 liegt er bislang bei 2.974 Personen. Zum Vergleich: Im Jahr 2021 waren es 2.815, 2023 insgesamt 8.478 und im Jahr 2024 noch 5.263. Selbst unter Einbeziehung der besonderen Effekte durch den Krieg in der Ukraine liegt der aktuelle Saldo damit nur rund 160 Personen über dem Wert von 2021.

„Auch, wenn man berücksichtigt, dass es 2021 noch keine Zuzüge ukrainischer Schutzsuchender geben konnte, zeigt der Vergleich: Wir bewegen uns wieder in einer Größenordnung, die für Kommunen und Land handhabbar ist. Entspannung heißt aber nicht Entwarnung. Wir behalten die Entwicklung genau im Blick und sorgen weiterhin dafür, dass Aufnahme, Unterbringung und Integration verlässlich organisiert bleiben“, versichert Innenminister Christian Pegel.

Aufnahme ukrainischer Geflüchteter bleibt Aufgabe

Die Verantwortung des Landes bei der Aufnahme ukrainischer Kriegsvertriebener, aufgrund des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine, bleibt unverändert. Deren Zahl ist in Mecklenburg-Vorpommern spürbar langsamer angestiegen: von rund 22.000 Ende 2022 auf etwa 28.600 Personen zum Jahresende 2025.

„Die Menschen aus der Ukraine sind vor einem brutalen Krieg auf der Flucht. Ihre Aufnahme bleibt eine humanitäre Selbstverständlichkeit. Gleichzeitig zeigt die Entwicklung, dass Fluchtbewegungen sehr unterschiedlich verlaufen und differenziert betrachtet werden müssen.“

Weniger laufende Asylverfahren

Die Zahl der Menschen, die sich aktuell in einem laufenden Asylverfahren befinden, ist deutlich gesunken – von 8.663 im Jahr 2023 auf 3.790 im Jahr 2025. Die Zahl der ausreisepflichtigen Personen bleibt auf dem Niveau der Vorjahre, auch weil viele Betroffene eine Duldung besitzen.

„Dass sich die Situation seit Ende 2024 entspannt, ist für viele Kommunen in unserem Land eine wichtige Atempause. Die Zahlen geben Anlass zu vorsichtigem Optimismus, sie sind aber kein Anlass, sich zurückzulehnen, sondern ein Beleg dafür, dass vorausschauendes Handeln, klare Regeln und eine enge Zusammenarbeit mit den Kommunen wirken. Unser Ziel bleibt ein geordnetes, humanes und zugleich konsequentes Migrationsmanagement. Dazu gehören schnellere Verfahren, verlässliche Rückführungen und eine faire Verteilung der Verantwortung zwischen Bund, Ländern und Kommunen“, so Innenminister Christian Pegel abschließend.

Hintergrund

Nach § 44 Absatz 1 des Asylgesetzes sind die Länder verpflichtet, die erforderlichen Erstaufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende zu schaffen, zu unterhalten sowie die notwendigen Unterbringungsplätze entsprechend der Aufnahmequote (nach Königsteiner Schlüssel für Mecklenburg-Vorpommern rund 1,9 Prozent) bereitzustellen.

Bezahlkarte in MV: 5.400 Karten bereits aktiv im Einsatz

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern wird die Einführung der Bezahlkarte für Asylbewerberinnen und Asylbewerber landesweit konsequent umgesetzt. Im engen Austausch mit den sechs Landkreisen sowie den kreisfreien Städten Rostock und Schwerin hat das Land die neue Bezahlkarte erfolgreich etabliert. Ziel ist es, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) künftig einheitlich, digital und transparent bereitzustellen.

„Nachdem wir im März dieses Jahres alle volljährigen Bewohnerinnen und Bewohner unserer Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) mit der Bezahlkarte ausstatten konnten, wird sie nun schrittweise auch in den Kommunen eingeführt. Inzwischen ist sie in allen Landkreisen und beiden kreisfreien Städten im Einsatz“, erklärt Innenminister Christian Pegel. Aktuell werden bereits rund 5.400 Bezahlkarten aktiv genutzt (inklusive der ausgegebenen Karten in der EAE).

Die Bezahlkarte ersetzt weitgehend die bisherige Barauszahlung und ermöglicht bargeldloses Bezahlen im Alltag. Überweisungen und Geldtransfers ins Ausland sind ausgeschlossen. Dies stellt sicher, dass die Leistungen ausschließlich für den persönlichen Bedarf in Deutschland verwendet werden. Damit sollen Verwaltungsprozesse effizienter gestaltet, die Zweckbindung der Leistungen besser gewährleistet und Integrationsanstrengungen zielgerichtet unterstützt werden.

„Durch diese Regelungen wird zum einen sichergestellt, dass die bereitgestellten Leistungen ausschließlich zur Deckung des persönlichen Bedarfs in Deutschland verwendet werden und auf der anderen Seite ist dies ein Schritt hin zu mehr Eigenverantwortung und Teilhabe“, so der Minister und weiter: „Wir schaffen mehr Transparenz, vereinfachen Verwaltungsabläufe und gewährleisten gleichzeitig, dass notwendige Leistungen zuverlässig zur Verfügung stehen.“

Bereits in der Erstaufnahmeeinrichtung erhalten Asylbegehrende ihre Bezahlkarte, die später in den Landkreisen weitergenutzt werden kann – ein wichtiger Schritt zur Vereinheitlichung des Verfahrens. Dabei werden die von den Landkreisen und kreisfreien Städten veranlassten Gutschriften auf die Bezahlkarten durch das Land ebenso erstattet, wie die bisherigen Barzahlungen an die Leistungsempfänger.

Inzwischen haben die beiden kreisfreien Städte Schwerin und Rostock und sämtliche Landkreise ihre eigenen Bezahlkartensysteme und mit der Verteilung der entsprechenden Karten begonnen. „Mittlerweile erhalten Asylbegehrende bereits in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes eine Bezahlkarte, die nach Ankunft der Asylbegehrenden in den Landkreisen und kreisfreien Städten weiterverwendet werden kann – das war auch unser erklärtes Ziel.

Die flächendeckende Einführung der Bezahlkarte bedeutet auch eine spürbare Entlastung für unsere Verwaltungen. Mit der Umstellung auf ein digitales, einheitliches Bezahlsystem reduzieren wir den Aufwand für Bargeldauszahlungen deutlich und vereinfachen viele Verwaltungsprozesse. So gewinnen unsere Mitarbeitenden in den Kommunen wertvolle Zeit für andere Aufgaben und können sich stärker auf individuelle Anliegen konzentrieren. Die Bezahlkarte schafft klare Abläufe, vermeidet Fehlerquellen und bringt damit mehr Effizienz in den Arbeitsalltag der Behörden“, so Innenminister Christian Pegel und ergänzt:

„Die Einführung der Bezahlkarte ist für uns als Land Mecklenburg-Vorpommern ein großes Projekt. Ich bin allen Beteiligten dankbar für den konstruktiven Austausch, um ein gemeinsames Vorgehen in unserem Land umzusetzen und so dafür zu sorgen, dass wir faire und klare Rahmenbedingungen im ganzen Land geschaffen haben.“

Am 27. August 2024 konnte nach einem EU-weiten Ausschreibungsverfahren der Zuschlag zur Umsetzung der Bezahlkarte in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes an das niederländische Unternehmen „Yoursafe B.V.“ erteilt werden.

Am 6. November 2023 hat die Ministerpräsidentenkonferenz die Einführung einer Bezahlkarte für Bezieher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) vereinbart. Die Länder sollten zur Einführung der Bezahlkarte bis zum 31. Januar 2024 in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe bundeseinheitliche Mindeststandards definieren.

Schulbildung für geflüchtete ukrainische Kinder

Länder und Ukraine im engen Austausch

Schwerin – Im Rahmen der 4. Bildungsministerkonferenz auf Schloss Bothmer haben sich die Bildungsministerinnen und -minister der Länder mit dem Botschafter der Ukraine in Deutschland, S.E. Oleksii Makeiev, zu einem Gespräch getroffen. Im Mittelpunkt standen die gemeinsame Verantwortung für die Bildung ukrainischer Kinder und Jugendlicher in Deutschland sowie Perspektiven einer vertieften Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern im Bildungsbereich.

Der ukrainische Botschafter dankte den Ländern für ihr Engagement bei der Aufnahme und Beschulung dieser Kinder und Jugendlichen. Besprochen wurden auch die Möglichkeiten, an ausgewählten Standorten Schulen zu etablieren, die sowohl dem deutschen Lehrplan folgen als auch ukrainische Bildungsanteile und die ukrainische Sprache integrieren. Darüber hinaus wurde über Fortbildungsangebote für ukrainische Lehrkräfte und Kooperationsformate zwischen deutschen und ukrainischen Bildungseinrichtungen gesprochen.

Simone Oldenburg, Präsidentin der Bildungsministerkonferenz und Ministerin für Bildung und Kindertagesförderung von Mecklenburg-Vorpommern: „Die Beschulung von Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine ist eine große Aufgabe, der wir selbstverständlich nachkommen, weil auch sie ein Recht auf Bildung haben. Wir nehmen die Verantwortung für die geflüchteten Kinder und Jugendlichen sehr ernst. Zugleich wollen wir dazu beitragen, dass sie ihre Sprache, ihre Kultur und auch einen Anschluss an das ukrainische Bildungssystem bewahren können. Diese doppelte Perspektive – Integration und Rückkehrfähigkeit – ist uns wichtig.“

S.E. Oleksii Makeiev, Botschafter der Ukraine in der Bundesrepublik Deutschland: „Jede gelungene Integration ist eine Zweibahnstraße – das gilt auch für die sprachliche Integration. Ich freue mich zu sehen, wie die Zahl meiner Landsleute, die Deutsch sprechen, gestiegen ist. Dafür bin ich den Senaten und Bildungsministerien der Bundesländer dankbar. Ich selbst nutze jede Gelegenheit, um die Wichtigkeit des Deutschlernens zu betonen. Genauso wichtig ist es jedoch, Möglichkeiten zum Ukrainischlernen als zweite oder dritte Fremdsprache zu schaffen. Einerseits brauchen ukrainische Kinder das, andererseits bietet es deutschen Kindern die Möglichkeit, die Sprache des künftigen EU-Mitgliedstaates schon jetzt zu erlernen. Wir Ukrainer und Deutsche sind uns sehr nah gekommen – es ist an der Zeit, dass wir uns besser kennenlernen und uns ohne Dolmetscher verstehen.“

Dorothee Feller, Ministerin für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen und Koordinatorin der B-Länder, erklärte: „Seit Beginn der russischen Invasion haben die Länder hunderttausende geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine aufgenommen und ihnen mit pragmatischen Lösungen verlässlich den Weg ins Bildungssystem geebnet – mit großem Erfolg: Viele besuchen heute Regelklassen, sind im Schulalltag angekommen und gestalten ihn aktiv mit. Ältere Jugendliche wollen wir gezielt auch auf die Chancen der dualen Ausbildung hinweisen – ein gleichwertiger Bildungsweg mit exzellenten Berufsperspektiven und einer starken gesellschaftlichen Teilhabe. Möglich wird all das durch das engagierte Wirken unserer Lehrkräfte – und nicht zuletzt der ukrainischen Kolleginnen und Kollegen. Sie alle bauen mit viel pädagogischem Feingefühl Brücken zwischen den Bildungssystemen.“

Christine Streichert-Clivot, Ministerin für Bildung und Kultur des Saarlandes und Koordinatorin der A-Länder: „Ukrainische Kinder und Jugendliche gehören längst zu unseren Schulgemeinschaften. Viele von ihnen haben in ihrem vom Krieg gezeichneten Heimatland Schreckliches erlebt. Unsere Schulen sind Orte, an denen sie lernen und Vertrauen zurückgewinnen können. Wir fangen sie auf, gemeinsam mit engagierten Lehrkräften, multiprofessionellen Teams, Eltern sowie Mitschülerinnen und Mitschülern.

Dabei erleben wir ein hohes Engagement ukrainischer Lehrkräfte und Familien, die in Deutschland Schutz finden. Das verdient nicht nur Anerkennung, sondern auch passende Strukturen. Wir wollen Bildungsangebote schaffen, die Integration und Identität verbinden: mit Raum für Sprache, Kultur und den Anschluss an das ukrainische Bildungssystem. Dafür braucht es flexible, bedarfsgerechte Lösungen auch in Form gemeinsamer Modellprojekte. Wir wollen Bildungsgerechtigkeit für alle, solidarisch, mehrsprachig und zukunftsorientiert. Dazu müssen wir sie auch grenzüberschreitend denken.“

Seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine im Februar 2022 haben Hunderttausende Menschen in Deutschland Schutz gesucht – darunter auch viele Familien mit schulpflichtigen Kindern. Aktuell besuchen über 200.000 ukrainische Schülerinnen und Schüler Schulen in Deutschland.

Migrationssteuerung in der Europäischen Gemeinschaft

Zwischenbilanz zur Umsetzung des Migrations- und Asylpakets

Brüssel – Das europäische Migrations- und Asylpaket wurde im Juni 2024 verabschiedet und soll bis Juni 2026 voll funktionsfähig sein. Die EU-Kommission hat nun eine erste Bilanz über den Stand der Umsetzung veröffentlicht. Demnach wurden sowohl auf EU-Ebene als auch von den Mitgliedstaaten wichtige Fortschritte beim Aufbau des neuen Migrationssteuerungssystem der EU erzielt. Es sind jedoch weitere Anstrengungen erforderlich, um die verbleibenden Herausforderungen zu bewältigen.

Magnus Brunner, EU-Kommissar für Inneres und Migration, erklärte: „Das Paket ist nicht mehr nur ein Rechtstext: Schritt für Schritt wird es Realität. Ich begrüße die stetigen Fortschritte und die Arbeit der Mitgliedstaaten. Jetzt müssen wir darauf aufbauen und die Anstrengungen beschleunigen, indem wir die Umsetzung des Paktes zur Priorität für das kommende Jahr machen. Zusammen mit der vorgeschlagenen Rückführungsverordnung, dem überarbeiteten Konzept eines sicheren Drittstaats und der EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten bringen wir unser Haus in Ordnung und bauen ein modernes Migrations- und Asylsystem auf.“

In dem im Juni 2024 vorgelegten Gemeinsamen Durchführungsplan hatte die Kommission die wichtigsten Etappenziele für die Schaffung der rechtlichen und operativen Kapazitäten festgelegt, die erforderlich sind, um mit der Anwendung der neuen Rechtsvorschriften bis Juni 2026 erfolgreich beginnen zu können. Die Kommission berichtet heute über die Fortschritte, die bisher bei den einzelnen Bausteinen dieses Plans erzielt wurden: Eurodac, Außengrenzen, Aufnahmebedingungen, Asylverfahren, Rückführungsverfahren, Aufteilung von Verantwortung, Solidarität, Vorsorge. und Notfallplanung, Grundrechtsschutz, Integration und legale Migration.

Die Kommission und die EU-Agenturen Frontex, EU-Asylagentur (EUAA) und die EU-Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen (eu-LISA) unterstützen die Mitgliedstaaten unter anderem durch praktische Anleitungen, neue Instrumente und gezielte Unterstützung. Im Mai wurden zusätzliche 3 Milliarden Euro aus dem EU-Haushalt bereitgestellt, um die Umsetzung des Pakets zu unterstützen und den Mitgliedstaaten, die Vertriebene aus der Ukraine aufnehmen, zu helfen.

Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Anstrengungen bei der Umsetzung des Migrations- und Asylpakets fortzusetzen. Während auf technischer Ebene Fortschritte erzielt werden, sind politisches Engagement und Eigenverantwortung auf nationaler Ebene unerlässlich, um die Herausforderungen wirksam anzugehen und bis Mitte nächsten Jahres die volle Einsatzbereitschaft zu erreichen. Der nächste Umsetzungsbericht wird im Oktober 2025 zusammen mit dem ersten jährlichen europäischen Asyl- und Migrationsbericht veröffentlicht.

Gingster Schule im Bundesnetzwerk

Feierliche Aufnahme in die Gemeinschaft „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“

Insel Rügen – Gelungen! Die Gingster Schule wurde offiziell in das bundesweite Netzwerk „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ aufgenommen. Die Landeskoordinatorin Josefine Lohmann freute sich bei der feierlichen Übergabe der Plakette über den Schritt der Gingster. „Eure Schule ist die 66. in unserem Bundesland, die eine wichtige gemeinsame Idee umsetzt“, sagt sie in ihren Grußworten. Mittlerweile agieren über 1,5 Millionen Schüler an 4.600 deutschen Schulen in dem Netzwerk.

„Ich bin stolz auf meine Gingster Schule“, erklärt Bürgermeister Nico Last an einem „besonderen Tag für die Gemeinde.“ Denn hier werde für die Bildung der Schüler mehr unternommen als in dem normalen Lehrbetrieb vorgesehen. Es komme darauf an, dass die Kinder und Jugendlichen auf dem Weg der eigenen Meinungsbildung unterstützt werden.

Schülersprecher Niklas Rienow nahm den Gedanken auf, als er für die Schülerschaft sprach. „Wir können schweigen oder sprechen“, meint er und fordert dazu auf, nicht wegzuschauen, wenn rassistische Sätze fallen, diskriminierende Worte gesagt oder sogar Mobbing betrieben werde. An Schulen komme es immer wieder zu solchen Erscheinungen, auf die angemessen und pädagogisch sinnvoll reagiert werden müsse.

Landeskoordinatorin Josefine Lohmann übergab Banner und Plakette des bundesweiten Netzwerks an die Schülervertreter Finn Koch und Lian Redemann im Beisein der Klassenleiter Rascha El Sheakh (2. v. r.) und Christian Ruback (2. v. l.) sowie Danny Boyom, Nico Last und André Farin (v. l. n. r.) Foto:@Martina Zabel.
Landeskoordinatorin Josefine Lohmann übergab Banner und Plakette des bundesweiten Netzwerks an die Schülervertreter Finn Koch und Lian Redemann im Beisein der Klassenleiter Rascha El Sheakh (2. v. r.) und Christian Ruback (2. v. l.) sowie Danny Boyom, Nico Last und André Farin (v. l. n. r.) Foto:@Martina Zabel.

Für eine Aufnahme in das Netzwerk stimmten 88 Prozent der Schüler, Lehrer und technischen Mitarbeiter der Gingster Schule und übertrafen die Vorgaben mit einer überwältigenden Mehrheit. „Das verpflichtet uns in der täglichen Arbeit“, meint Rascha El Sheakh, Vertrauenslehrerin und Projektleiterin an der Schule. Zusammen mit ihrer Klasse hatte sie die Idee der Netzwerkarbeit, warb in einer gemeinsamen Aktion dafür und war sehr glücklich über den sehr großen Zuspruch.

An der Schule Gingst sind feste Bausteine für die Arbeit gegen Rassismus und für mehr Courage im Schulprogramm zu finden. Dazu gehören zum Beispiel der Anti-Rassismus-Tag in den 5. Klassen oder eine regelmäßige thematische Lesung für die 9. und 10. Klassen. Unterstützend agiert der Pate Danny Boyom, der zusammen mit Schulleiter André Farin die Idee eines schuleigenen Projekttags für mehr Aufklärung und Austausch über Alltagsrassismus verwirklichte.

Politisch motivierte Kriminalität 2024

Christian Pegel: „Steigende Zahlen sind ein Angriff auf unser Miteinander“

Schwerin – Innenminister Christian Pegel hat heute mit Rogan Liebmann, Direktor des Landeskriminalamtes, die Zahlen zur Politisch motivierten Kriminalität (PMK) in Mecklenburg-Vorpommern für das Jahr 2024 vorgestellt. Die Auswertung der Daten zeigt, dass die Fallzahlen deutlich angestiegen sind: Wie aus dem Lagebild des Landeskriminalamtes hervorgeht, wurden insgesamt 3.317 Fälle registriert – ein Anstieg um 74,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (2023: 1.902).

„Politisch motivierte Kriminalität ist ein Seismograph für gesellschaftliche Spannungen. Die aktuellen Zahlen, auch wenn wir im Bundestrend liegen, müssen uns alle alarmieren und zu entschlossenem Handeln motivieren. Unsere Demokratie lebt vom respektvollen Streit der Meinungen – nicht von Gewalt, Hass und Einschüchterung“, betont Innenminister Christian Pegel in Schwerin.

„Die Bedrohung durch rechtsextremistische Straftaten steigt an und stellt unsere freiheitliche demokratische Grundordnung vor wachsende Herausforderungen. Die rechte Szene in MV tritt gewaltbereiter auf. Sie bedroht unsere Demokratie und das Miteinander der Gesellschaft. Dieser Bereich bleibt ein dominierender Aufgabenschwerpunkt für unsere Polizei und stellt nach wie vor die größte Herausforderung dar“, warnt der Minister.

Zahlen und Entwicklungen im Überblick

Mit 2.184 erfassten Delikten wurden für PMK -rechts- die meisten der Fälle registriert – eine Zunahme von 59,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr (2023: 1.369). Diese Entwicklung ist besorgniserregend. Vor allem Propagandadelikte (2024: 1.476 Fälle; 2023: 933) und Gewalttaten (2024: 113 Fälle; 2023: 79) prägen dieses Phänomen. Die häufig niedrige Hemmschwelle bei Propagandadelikten begünstigt die Begehung von Straftaten im öffentlichen Raum – insbesondere durch Sachbeschädigungen mit Farbe und Sprühereien.

Im Bereich der PMK -links- ist mit 361 festgestellten Straftaten ein Anstieg um 193 Fälle im Vergleich zum Jahr 2023 (168 Fälle) zu verzeichnen. Besonders auffällig ist hier der Anstieg der Sachbeschädigungen mit insgesamt 198 Fällen und der Raubdelikte mit 51 Fällen. Im Jahr 2024 wurden 19 Gewaltdelikte diesem Phänomenbereich zugeordnet (2023: sieben Fälle).

Im Jahr 2024 mussten 734 Straftaten dem Phänomenbereich der PMK -sonstige Zuordnung- zugeordnet werden (2023: 304), darunter 17 Gewaltdelikte (2023: 20). Ein leichter Anstieg ist bei den Verstößen gegen das Versammlungsgesetz zu verzeichnen (2024: 36; 2023: 30). Deutlich zugenommen haben hingegen die Fälle von Beleidigung (2024: 153; 2023: 75) und Sachbeschädigung (2024: 275; 2023: 50).

Die Anzahl der Straftaten im Phänomenbereich PMK -ausländische Ideologie- sank im Jahr 2024 auf 22 (2023: 33). Gemessen am absoluten Fallaufkommen der PMK liegt der Anteil dieses Phänomenbereichs in Mecklenburg-Vorpommern bei 0,7 Prozent (2023: 1,7 %). Im Phänomenbereich PMK -religiöse Ideologie- wurden für das Jahr 2024 insgesamt 16 Straftaten verzeichnet (2023: 28).

Straftaten mit Bezug zur Europa- und Kommunalwahl

Im Zusammenhang mit den Europa- und Kommunalwahlen wurden für das Jahr 2024 insgesamt 547 Straftaten erfasst. Diese Delikte nehmen einen Anteil von 16,5 Prozent der Gesamtfallzahlen der PMK ein. Während der Zeit des Wahlkampfes wurden 2.354 Wahlplakate besprüht, entwendet oder beschädigt. Da derartige Straftaten in der Regel nur geringe Ermittlungsansätze bieten, ist hier nur eine Aufklärungsquote von 15,5 Prozent zu konstatieren. Dies schlägt sich wesentlich auf die Gesamtaufklärungsquote nieder.

In 78 Fällen der Straftaten im Zusammenhang mit den Europa- und Kommunalwahlen waren Bezüge zum Phänomenbereich der PMK -rechts- erkennbar, 145 Fällen zur PMK -links-. 324 Fälle konnten keinem eindeutigen Phänomenbereich zugeordnet werden. Die Anzahl der registrierten Gewaltdelikte beläuft sich auf drei, wovon ein Delikt aufgeklärt werden konnte.

Die Zahl der Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger ist 2024 erneut angestiegen: auf 139 Fälle (2023: 112). Betroffen sind u.a. kommunalpolitisch engagierte Personen. „Wer Politikerinnen und Politiker angreift, greift unsere Demokratie an. Dieser Entwicklung werden wir  konsequent entgegentreten“, sagt Pegel.

Bei den Straftaten handelt es sich überwiegend um Delikte wie Beleidigung, Bedrohung, Verleumdung, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen oder Volksverhetzung.

Mehr Straftaten mit Tatmittel Internet

Im Jahr 2024 wurden mit insgesamt 287 Fällen deutlich mehr Hasspostings registriert als im Vorjahr (2023: 154).

„Wir dürfen nicht hinnehmen, dass Menschen in unserem Land wegen ihrer Herkunft, Religion oder sexuellen Identität bedroht oder angegriffen werden. Die Zunahme von Hasspostings ist ein Warnsignal. Wir werden diesen digitalen Brandstiftern entgegentreten – mit klaren Gesetzen und mehr Ermittlungsdruck“, so Innenminister Pegel. „Wenn der Hass im Netz laut wird, wird unser Zusammenleben leiser. Die steigenden Zahlen sind ein Angriff auf unser Miteinander. Ich appelliere an alle Bürgerinnen und Bürger: Stehen Sie ein für Anstand, Demokratie und ein Land, in dem alle ohne Angst leben können.“

Für das Jahr 2024 wurden insgesamt 670 Fälle registriert, die mit dem Tatmittel Internet, einschließlich Sozialer Netzwerke, begangen wurden (2023: 381).

Diese Delikte unterteilen sich in:

Fälle 2024              Phänomenbereich           Fälle 2023

419                                       -rechts-                             233
26                                         -links-                                   13
212                                       -sonstige Zuordnung-      112
9                                           -religiöse Ideologie-           19
4                                           -ausländische Ideologie-     4

Digitale Delikte nehmen zu und sind schwerer zu ermitteln, da Täterinnen und Täter anonym, technisch versiert und international agieren. „Wir investieren gezielt in die digitale Ausstattung unserer Polizei, bauen Spezialisten auf und intensivieren in die Zusammenarbeit. Auch Dank erhöhter Mitteilungsbereitschaft konnte das Dunkelfeld deutlich aufgehellt und ein klares Zeichen gegen Kriminalität im Netz gesetzt werden. Unser Ziel bleibt klar: Jede Straftat zieht Ermittlungen nach sich – auch im digitalen Raum“, erklärt der Minister.

Aufklärungsquote gesunken

Gesunken ist jedoch die Aufklärungsquote bei der Politisch motivierten Kriminalität im Jahr 2024 auf 45,1 Prozent (2023: 54,8 Prozent). „Der Rückgang der Aufklärungsquote darf nicht als Zeichen nachlassender Ermittlungsarbeit missverstanden werden, im Gegenteil: Unsere Sicherheitsbehörden arbeiten mit Hochdruck an der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten. Der Rückgang der Quote ist in erster Linie auf einen deutlichen Anstieg der Fallzahlen, insbesondere im Bereich der Internetkriminalität, sowie Wahlstraftaten zurückzuführen“, verdeutlicht der Innenminister.

Insgesamt konnten im Zuge der Aufklärung der Politisch motivierten Straftaten 2.051 Tatverdächtige ermittelt werden, wobei der größte Anteil zum Zeitpunkt der Tat 21 Jahre und älter (1.228 Tatverdächtige) war.

„Diese Altersstruktur deutet auf eine tiefere ideologische Verankerung hin. „Wir sehen aber auch, dass sich im Bereich der 14- bis 18-Jährigen etwas tut. Die Szene ist in Bewegung und gerade Jugendliche finden sich in entsprechenden Chats oder Gruppen im Internet zusammen und unterliegen ggf. radikalen Einflüssen. Wir dürfen nicht zulassen, dass unsere Jugendlichen im Netz in die Fänge von Extremisten geraten. Radikalisierung beginnt oft schleichend – mit harmlos erscheinenden Inhalten, die schnell in gefährliche Hetze umschlagen. Mein Appell an Eltern, Lehrerinnen und Lehrer sowie an die gesamte Gesellschaft: Seien Sie wachsam, sprechen Sie mit Jugendlichen über ihre Erfahrungen im Netz und stärken Sie ihre Medienkompetenz. Nur gemeinsam können wir verhindern, dass aus digitalen Einflüssen reale Gefahren werden“, fasst Christian Pegel zusammen.

Fazit

Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Die Politisch motivierte Kriminalität in Mecklenburg-Vorpommern befindet sich auf einem Höchststand. Insbesondere die rechtsmotivierten Straftaten und die zunehmende Gewaltbereitschaft sind Alarmsignale, denen entschlossen begegnet werden muss. „Politisch motivierte Kriminalität darf nicht verharmlost werden. Sie ist Ausdruck von Intoleranz, Radikalisierung und Spaltung. Unser Rechtsstaat wird weiterhin konsequent gegen jede Form extremistischer Gewalt vorgehen“, so Pegel abschließend.

Bundesländer-Konferenz für Integration

Integrationsministerkonferenz legt Schwerpunkt auf Verbesserung der Arbeitsmarktintegration

Göttingen – Am Mittwoch und Donnerstag fand die diesjährige Bundesländer-Konferenz der für Integration zuständigen Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren (IntMK) in Göttingen statt. Neben der Verabschiedung des Leitantrags „Zusammen leben – zusammen arbeiten“ fasste die IntMK eine Reihe von Beschlüssen zur Integration, Teilhabe und zum Bereich Arbeit und Ausbildung.

„Wir müssen die Arbeitsmarktintegration von Eingewanderten verbessern – speziell von zugewanderten Frauen“, sagte Integrationsministerin Stefanie Drese nach Abschluss der Tagung. „Die Vorteile einer schnelleren Beschäftigungsaufnahme liegen auf der Hand: Eine zügige Eingliederung in den Arbeitsmarkt beschleunigt die individuelle Integration, entlastet soziale Hilfesysteme und stärkt die Identifizierung der zugewanderten Menschen mit dem Ankunftsland“, betonte Drese.

Die Ministerin verdeutlichte, dass Deutschland durch den Fach- und Arbeitskräftemangel aufgrund des demographischen Wandels eine kontinuierliche Erwerbszuwanderung benötigt. Bereits jetzt seien etwa im Gesundheitswesen oder in der Gastronomie zu einem großen Anteil Menschen mit Zuwanderungsgeschichte beschäftigt.

„Für eine nachhaltige Fachkräftegewinnung brauchen neu zugewanderte Menschen und ihre Familien, aber auch kleinere und mittlere Unternehmen gut ausgebaute Begleitstrukturen. Dazu gehört nach Ansicht der IntMK die Entwicklung neuer Formate der Arbeitsvermittlung, verstärkte Kooperationen mit Unternehmen und der Ausbau des Integrationsmanagements in Unternehmen“, so Drese.

Auch die Stärkung regionaler Welcome Center sei aufgrund derer lokalen Präsenz vor Ort von entscheidender Bedeutung für eine erfolgreiche Ankommens- und Bleibeunterstützung. „Dabei müssen im Rahmen aller Maßnahmen die besonderen Bedarfe und Kompetenzen von zugewanderten Frauen strukturell in den Blick genommen werden, da deren Erwerbstätigkeitsquote auch nach mehreren Jahren Aufenthalt viel geringer als bei zugewanderten Männern ist“, sagte Drese.

Gleichzeitig sei klar, Menschen werden nur kommen, wenn sie hier auch willkommen sind, in den Betrieben und in unserer Gesellschaft. Um die gesellschaftliche Akzeptanz zu erhöhen, müssten deshalb auch die Rahmenbedingungen in der Migrationspolitik geändert, Zuwanderung mehr gesteuert und geltendes Recht besser durchgesetzt werden, so die Ministerin.

Drese: „Wir brauchen also beides: mehr Steuerung und eine bessere Integration etwa durch eine verlässliche, nachhaltige und bedarfsgerechte Finanzierung von Sprach- und Integrationsangeboten durch den Bund.“

Asylbewerber mit Bezahlkarte ausgestattet

Schwerin – In der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Mecklenburg-Vorpommern – mit den beiden Standorten Stern Buchholz und Nostorf Horst – sind alle volljährige Bewohnerinnen und Bewohner mit der Bezahlkarte ausgestattet. Mit dieser Maßnahme setzt das Land die bundesweiten Vorgaben zur Einführung der Bezahlkarte für Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) konsequent um. Ziel ist es, die Bargeldzahlungen an Asylbewerber zu reduzieren.

Vorteile für die Verwaltung

„Die Einführung der Bezahlkarte bringt erhebliche Vorteile für die Verwaltung mit sich. Durch die Umstellung auf bargeldlose Zahlungen werden Verwaltungsprozesse effizienter gestaltet, da die bisherige Barauszahlung entfällt. Dies führt zu einer deutlichen Reduzierung des administrativen Aufwands und einer höheren Transparenz bei der Mittelverwendung“, sagt Innenminister Christian Pegel.

Funktionsweise und Regularien der Bezahlkarte

Die Bezahlkarte funktioniert ähnlich wie eine herkömmliche Guthabenkarte. Sie kann in vielen Geschäften genutzt werden, jedoch ist eine Bargeldabhebung auf die Höhe von 50 Euro monatlich beschränkt. Zudem ist die Nutzung für Überweisungen oder Geldtransfers ins Ausland ausgeschlossen. „Durch diese Regelungen wird zum einen sichergestellt, dass die bereitgestellten Leistungen ausschließlich zur Deckung des persönlichen Bedarfs in Deutschland verwendet werden und auf der anderen Seite ist dies ein Schritt hin zu mehr Eigenverantwortung und Teilhabe“, so der Minister weiter.

Die Fachkolleginnen und -Kollegen des Ministeriums sowie der Einrichtung haben in den vergangenen Monaten mit der Firma „Yoursafe“, die die europaweite Ausschreibung gewann die einzelnen Umsetzungs- und Einführungsschritte erarbeitet und umgesetzt. „Die Einführung der Bezahlkarte ist für uns als Land Mecklenburg-Vorpommern ein großes Projekt. Daher danke ich allen Kolleginnen und Kollegen der Fachabteilung und im Landesamt für innere Verwaltung, die intensiv daran gearbeitet haben, damit dieses Vorhaben ein Erfolg wird – und wir als Land nun eine Vorreiterrolle in der Vergabe und Ausgestaltung dieses Projektes einnehmen können“, sagt Christian Pegel.

In einem nächsten Schritt werden auch die Landkreise und kreisfreien Städte ihre jeweiligen Bezahlsysteme einsetzen können.

Am 6. November 2023 hat die Ministerpräsidentenkonferenz die Einführung einer Bezahlkarte für Bezieher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) vereinbart. Die Länder sollten zur Einführung der Bezahlkarte bis zum 31. Januar 2024 in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe bundeseinheitliche Mindeststandards definieren.