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Kategorie: Insel News Usedom

Mobile Anlagen der Tourismuswirtschaft

Neuer Erlass ermöglicht Versorgung am Strand auch über die Saison hinaus

Schwerin – Ab dem 15. März 2025 gilt eine neue Regelung für das Aufstellen von Strandkörben und anderen mobilen Anlagen der Tourismuswirtschaft an den Stränden Mecklenburg-Vorpommerns. Bislang mussten diese Anlagen mit Beginn der Sturmflutsaison zum 15. Oktober eines Jahres abgebaut werden. Nun soll es auch über diesen Stichtag hinaus möglich sein, “mobile, leicht transportfähige Objekte“ wie z.b. Strandkörbe, die keiner Baugenehmigung bedürfen, ohne einen zusätzlichen Verwaltungsakt, d.h. ohne eine gesonderte Ausnahmegenehmigung, am Strand aufzustellen.

In einem solchen Fall tragen die Gemeinden bzw. die Strandkorbvermieter die Verantwortung für den Auf- und Abbau der Strandkörbe und mobilen Einrichtungen bei einer Sturmhochwasserwarnung. Dies ist ein Kompromiss der auf Initiative von Umweltminister Dr. Till Backhaus zwischen den zuständigen Behörden sowie den Gemeinden und der Tourismuswirtschaft erzielt wurde.

„Seit vielen Jahren ist die Strandbewirtschaftung ein Thema, insbesondere unter den Gewerbetreibenden. Das kann ich gut nachvollziehen, denn zur Erzielung zusätzlicher Einnahmen haben sie selbstverständlich ein großes Interesse daran, jeden Sonnentag bestmöglich auszunutzen. Dies wirkt sich letztlich auch auf das Image des Landes als beliebte Urlaubsregion aus und entscheidet darüber, ob Gäste auch in der Nebensaison gerne in MV urlauben.

Gleichwohl tragen wir in der Sturmhochwassersaison, vom 16. Oktober bis 31. März, eine hohe Verantwortung dafür, dass weder Menschen, noch Sachwerte Schaden nehmen. Die Sicherung unserer technischen Küstenschutzanlagen und der Ausgleich von Sanddefiziten hat daher hohe Priorität. In diesem Spannungsfeld haben wir nach einem Winterkonzept gesucht, dass die verschiedenen Interessenslagen noch besser ausgleicht. Im Ergebnis haben wir den bestehenden Erlass zur wasserrechtskonformen Nutzung des Strandes überarbeitet und festgelegt, dass die Strandnutzung über den 15. Oktober erweitert werden kann, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind“, erläutert Minister Backhaus.

Dazu gehöre u.a., dass ein Rückbau dieser Anlagen innerhalb von 12 Stunden möglich sein muss, sagt er weiter. Aus fachlicher Sicht sind mindestens 12 Stunden erforderlich, um den Gemeinden und Behörden die Möglichkeit der Reaktion zu geben, falls der Betreiber verhindert ist oder seiner Rückbaupflicht aus anderen Gründen nicht nachkommt. Darüber hinaus muss der Betreiber sicherstellen, dass er Warnmeldungen für erhöhte Wasserstände oder Sturmhochwasser erhält und nutzt.

Minister Backhaus weist darauf hin, dass sich die Gültigkeit des Erlasses nur auf die wasserrechtliche Zulässigkeit im Bereich von Küstenschutzanlagen des Landes MV bezieht. Die Regelungen zur befristeten Zulässigkeit von baulichen Anlagen mit Baugenehmigungsverfahren sowie die Regelungen zu Leitungen bleiben bestehen.

Die Sturmhochwassersaison endet am 31.03.2025. Bis zur nächsten Sturm­hochwassersaison, die am 16.10.2025 beginnt, sollen die Regelungen über öffentlich-rechtliche Verträge mit den Gemeinden umgesetzt werden, die Interesse an einer solchen Regelung haben.

Gemeinden, welche die Regelungen bereits ab 15.03.2025 nutzen möchten, können bei den zuständigen StÄLU eine Ausnahmegenehmigung für die Aufstellung von „mobilen, transportfähigen Objekten“ erhalten. Die Auf­stellung von Strandkörben kann somit zeitnah zum Beginn der Sonderöff­nungszeiten in den Ostseebädern erfolgen.

25 Jahre Naturpark Insel Usedom

Insel Usedom – Mit einem Festkolloquium begeht der Naturpark Insel Usedom heute sein 25-jähriges Bestehen. Aus diesem Anlass versammelten sich Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Tourismus, Land- und Forstwirtschaft und zahlreiche Weggefährten im Naturparkzentrum Klaus-Bahlsen-Haus.

„25 Jahre Naturpark Insel Usedom bedeuten 25 Jahre Engagement für den Schutz und die Erhaltung der einzigartigen Natur- und Kulturlandschaft. Usedom war und ist von einer besonderen landschaftlichen Vielfalt und Schönheit gekennzeichnet. Durch seinen integrativen Charakter wirkt der Naturparke essentiell für die Stärkung des ländlichen Raums, die Artenvielfalt und den Klimaschutz. Die insgesamt sieben Naturparke in M-V sind Teil unserer 13 Nationalen Naturlandschaften. Mit zusammen genommen 557.300 Hektar nehmen sie fast 18 Prozent der Landesfläche ein. Diese Schutzgebiete sind Schatzkammern, die es zu bewahren gilt. Naturparke sind Vorbilder für nachhaltigen Tourismus und sind ein besonders wertvoller Erholungsraum.

Besonders stolz sind wir, weil alle unsere Naturparke in M-V fortwährend das Siegel ‚Qualitäts-Naturpark‘ tragen, das für die nachhaltige und kontinuierliche Weiterentwicklung dieser Schutzgebiete steht. Usedom ist ein Hotspot für Touristen: Hier leben 32.000 Einwohner, pro Jahr kommen mehr als eine Million Besucher. Mit der Festsetzung des Naturparks Insel Usedom 1999 ergaben sich deshalb wichtige Prämissen: Wir möchten diesen Naturraum schützen, pflegen und dabei für zahlreiche Besucherinnen und Besucher naturverträglich erlebbar machen“, sagte Umweltstaatssekretärin Elisabeth Aßmann, die für den terminlich verhinderten Minister Dr. Till Backhaus anwesend war.

Im Gebiet des Naturparks sind seit seiner Gründung vier Beobachtungstürme, 163 Infotafeln und etwa 1.000 Wegweiser auf 439 Kilometern Wander- und Radwanderwegen entstanden. Im Bereich der Umweltbildung hat sich die Zusammenarbeit mit der Grundschule Stadt Usedom etabliert. Sie wurde 2024 als Naturparkschule zertifiziert. Darüber hinaus beteiligt sich der Naturpark Insel Usedom auch an überregionalen Projekten. Auf 139 Kilometern wurde zuletzt ein Streckenabschnitt des Naturparkweges M-V als Wendeschleife im stark frequentierten Ostteil des Landes ausgewiesen.

Ute Hennings, Direktorin des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG), zu dem die Naturparke des Landes M-V gehören, hob in ihrer Ansprache die jahrelange und fortwährende Zusammenarbeit mit regionalen Partnern, Behörden und ehrenamtlichen Akteuren hervor und dankte allen Beteiligten. „Für die nachhaltige Entwicklung unserer Naturparke sind vielfältige Kooperationen ein Muss. Nur durch konstruktiven Dialog und partnerschaftliche Zusammenarbeit können wir die Herausforderungen erfolgreich meistern. Der Wert unserer Naturparke zeigt sich vor allem durch ihre breite Akzeptanz.

Auf der Insel Usedom ist Tourismus ein Schwerpunktthema. Über die gute Zusammenarbeit zwischen Naturpark und Tourismuswirtschaft sind wir sehr froh. Hervorzuheben sind die von Beginn an guten Kontakte zu den Akteuren des Naturschutzes. Der Naturpark Insel Usedom profitiert vom Engagement seiner Partner, insbesondere der ehrenamtlich Tätigen. Das heutige Jubiläum erfüllt uns mit Stolz und ist gleichzeitig motivierend, alle künftigen Aufgaben anzugehen.

Der Schutz unserer einzigartigen Natur ist und bleibt eine Gemeinschaftsaufgabe. Ein wichtiger Schritt ist deshalb die Fortschreibung des Naturpark-Plans aus dem Jahr 2002. Mit der Fortsetzung werden wir noch in diesem Jahr beginnen, auch um die vielen neuen regionalen Akteure in die Arbeit des Naturparks einzubinden. Wir möchten weiterhin Projekte umsetzen, von denen Gäste und Einwohner auch außerhalb saisonaler Höhepunkte profitieren“, sagte Ute Hennings.

Für die Zukunft wünscht sie sich in Zeiten der Veränderung, von Biodiversitäts- und Klimakrise Rückhalt aus der Politik, einschließlich einer auskömmlichen finanziellen und personellen Ausstattung der Naturparke für die wachsenden Aufgaben und Herausforderungen sowie ein gutes Miteinander von Behörden, Ehrenamtlichen und engagierten Menschen.

Der Naturpark Insel Usedom wurde am 10. Dezember 1999 gegründet. Die Gesamtfläche beträgt 59.000 Hektar. Mit 53 Prozent überwiegt die landwirtschaftliche Nutzung. Der Anteil an Waldflächen beträgt 27 Prozent. Der Grünlandanteil liegt bei 34 Prozent. Der Naturpark beherbergt FFH-Lebensraumtypen wie Buchenwälder, großflächige kalkreiche Niedermoore, Trockenrasen sowie zwölf Binnenseen. Das Schutzgebiet dient zahlreichen Vogelarten als Nahrungsquelle, Brut- und Rastplatz. Mit 33 Brutpaaren hat der Seeadler eine beachtliche Bestandsdichte.

Der erste Naturparkplan wurde 2002 veröffentlicht. Die Naturparkverwaltung sowie das Naturparkinformationszentrum befinden sich seit 2003 im Klaus-Bahlsen-Haus in Usedom Stadt. Die Verwaltung beschäftigt sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Jährlich bieten sie ca. 100 naturkundliche Führungen an. Weiterhin gehören Projekttage, Exkursionen und die Zusammenarbeit mit der Naturparkschule zum Programm. Darüber hinaus ist der Naturpark an Bestandserfassungen wie dem Monitoring von Amphibien, Spechten, Fledermäusen und Tagfaltern beteiligt. 2022 wurde der Naturpark Insel Usedom zum vierten Mal in Folge als „Qualitäts-Naturpark“ vom Verband Deutscher Naturparke e. V. ausgezeichnet. Das Siegel ist fünf Jahre gültig.

Schiffe für die Marine

Schwesig: Moderne Schiffe für die Marine, sichere Arbeitsplätze für MV

Wolgast – Auf der Peene-Werft in Wolgast ist heute das erste Flottendienstboot der Klasse 424 für die Deutsche Marine auf Kiel gelegt worden.

„Unsere Soldatinnen und Soldaten leisten in Zeiten internationaler Krisen einen verantwortungsvollen Dienst. Sie brauchen dafür modernste Ausstattung und Technik. Dazu gehören auch Schiffe, die auf dem neuesten Stand sind. Wir freuen uns, dass diese Schiffe in Mecklenburg-Vorpommern gebaut werden“, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig während der Zeremonie.

„Die Aufträge der Marine sind wichtig für unser Land. Unsere Werften sind leistungsstarke Partner der Bundesmarine, die in Mecklenburg-Vorpommern stark vertreten ist“, sagte Schwesig. Die maritime Industrie sei aber für ganz Deutschland eine Schlüsselbranche. „Die Wertschöpfungsketten reichen von Norden bis tief in den Süden. Daran hängen technologische Fähigkeiten, hoch produktive Arbeitsprozesse und jede Menge Arbeitsplätze.“

Es habe sich als richtig herausgestellt, dass die Landesregierung die Peene-Werft auch in schwierigen Zeiten unterstützt habe. „Heute sehen wir, dass dieser Weg richtig war. Für Wolgast, das sein industrielles Herz behalten hat. Für die Lürssen Gruppe, die gut aufgestellt ist im Wettbewerb um weitere große Aufträge. Und für unser Land.“

Robbenschutz in der Reusenfischerei

Schwerin – Fischerei- und Umweltminister Dr. Till Backhaus veranlasst als ad hoc Maßnahme für die diesjährige Reusenfischerei in den Küstenge­wässern MV, dass ab März 2025 zum Schutz von Kegelrobben (Halichoerus grypus) auch außerhalb des Greifswalder Boddens genehmigungspflichtige relevante Reusen nur noch mit speziellen Robbenschutzvorrichtungen aufgestellt und betrieben werden dürfen. Bisher galten solche Bestimmungen lediglich für den Fischereibezirk Greifswalder Bodden, in dem Kegelrobben seit Längerem besonders häufig anzutreffen sind.

Damit knüpft der Minister an seine Ankündi­gungen Ende 2024 an, angesichts des  erhöhten Aufkommens von toten Kegelrobben im letzten Spätherbst insbesondere im Küsten­bereich Südostrügens die Robbenschutzmaßnahmen an genehmi­gungs­pflichtigen Reusen in der Küstenfischerei M-V vorsorglich zu erhöhen (siehe PM 284/2024 vom 21.11.2024 sowie PM 303/2024 vom 10.12.2024). Die Fischereibetriebe der Küstenfischerei Mecklenburg-Vorpommerns im Haupt- und Nebenerwerb wurden entsprechend durch die obere Fischereibehörde über die vorläufige Sofortmaßnahme informiert.

„Es ist mir wichtig zunächst nochmalig festzustellen: Nach der derzeitigen Beweislage konnte kein Nachweis geführt werden, dass die damals einzige Großreuse im Gebiet Südostrügen den Tod von mehr als 40 Robben verursacht hat. Gleichwohl sollten wir – auch zum Imageschutz der Fischerei – vorsorglich Maßnahmen ergreifen, um das Schutzniveau für Robben in Bezug auf potenziell gefährdende Fanggeräte zu erhöhen“, stellt Dr. Backhaus heraus. „Mit diesem ersten wichtigen Schritt können für nahezu alle Kegelrobben ein Eindringen in die Großreusen und damit potentielle tödliche Beifänge verhindert werden“, so der Minister zu diesem ersten erforderlichen Schritt.

Klar sei auch, dass baldmöglichst dauerhafte Regelungen und Vorkehrungen zum Schutz von Robben benötigt werden. „Es ist allerdings eine sorgfältige Abwägung zwischen den zwingend erforderlichen artenschutzrechtlichen Belangen einerseits und der Gewährleistung einer ausreichenden Fängigkeit der Fanggeräte und der Verhältnismäßigkeit von Einschränkungen andererseits erforderlich.

Aufgrund der bestehenden großen Wissenslücken und fehlender Erfahrungswerte haben dazu bereits Abstimmungen auf Fachebene begonnen, die weiter fortgesetzt werden“, sagt der Minister und zeigt sich zugleich zuversichtlich: „Die Reusenfischerei soll und wird ihre Bedeutung für die Küstenfischerei beibehalten oder diese sogar ausweiten können. Es muss gelingen, ihr erhebliches Potential als eine umweltangepasste und nachhaltige Fischerei­methode noch stärker zu nutzen, auch als Alternative zu anderen Fanggeräten wie Stellnetzen.“

Auf Einladung des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittel­sicherheit und Fischerei M-V (LALLF) als oberer Fischereibehörde fand am 22.01.2025 ein Fachgespräch statt, bei dem die Weiterentwicklung und Umsetzung von fischereitauglichen und wirksamen Robbenschutz­maßnahmen sowohl aus fischereilicher Sicht als auch aus Sicht des Artenschutzes intensiv beraten wurde. Als Experten nahmen sowohl Reusenfischer aus verschiedenen Fischereibezirken des Landes als auch Vertreter der Wissenschaft und der Fischerei- und Naturschutz­verwaltung teil.

Diskussionsgrundlage für die Beteiligten waren die bereits seit 2019 für die Reusenfischerei im Fischereibezirk Greifswalder Bodden geltenden Robbenschutzvorrichtungen. Nach Auffassung der Vertreter der zuständigen Fischereibehörden des Landes sei kurzfristig nur eine Ausweitung dieser Regelungen auf weitere Küstenbereiche verhältnismäßig und umsetzbar. Dies wurde von den übrigen Teilnehmern zur Kenntnis genommen und als Diskussionsgrundlage akzeptiert.

Im Ergebnis werden nun die bisher nur im Fischereibezirk Greifswalder Bodden geltenden Robbenschutzvorrichtungen in leicht modifizierter Form auch an allen relevanten Reusen, die in den Küstengewässern MV im Jahr 2025 aufgestellt und betrieben werden, verpflichtend. Entsprechend sind im Eingang zu geschlossenen Fangkammern nicht dehnfähige Strukturen einzubauen, die ein Einschwimmen von Kegelrobben verhindern. Beispielsweise darf im Falle einer geschlossenen ringförmigen Struktur deren Umfang maximal 75 cm betragen. Die einzuhaltenden Maße beruhen auf Vermessungen der am Meeresmuseum bisher untersuchten Robbentotfunde.

Spätestens zur Reusensaison 2026 soll die vorläufige Sofortmaßnahme 2025 durch permanente und nachhaltig wirksame Robbenschutz­regelungen ersetzt werden. Dazu bedarf es sowohl der Änderung gesetzlicher Rahmenbedingungen, insbesondere der Küstenfisch­ereiverordnung, als auch der technischen Überarbeitung und Anpassung der Vorgaben für Fanggeräte unter weiterer Einbeziehung fischerei- und naturschutzfachlicher Expertise, einschließlich der Expertise der Naturschutzverbände sowie der Naturschutzforschung. Ein erster technischer Überarbeitungsvorschlag soll durch die obere Fischereibehörde möglichst bis April 2025 erarbeitet werden und dann Gegenstand einer Vorstellung und Diskussion auf einer Informations­veranstaltung mit den Küstenfischereibetrieben im Juni 2025 sein.“

Natura 2000-Exkursion

Insel Usedom – Im Rahmen einer Gebietsbetreuung für das StALU Vorpommern bietet der Verein Jordsand am Mittwoch den 30. Oktober eine Exkursion zum Kesselmoor „Mümmelkensee“ an.

Wer unberührte Natur erleben möchte, ist am Mümmelkensee auf Usedom goldrichtig. Das Kesselmoor ist eines der wenigen unberührten Moore Pommerns. Als Lebensraum bieten Moore sehr besondere Bedingungen, an die sich Spezialisten wie Sonnentau und Torfmoose angepasst haben. Die Entwässerung von Moorgebieten führt zur Zerstörung der Lebensräume und zum Verlust der spezialisierten Arten.

Zum Schutz dieser seltenen Tiere und Pflanzen sowie deren Lebensräume hat die europäische Union die Fauna-Flora-Habitat Richtlinie (FFH) erlassen. Auch der Mümmelkensee gehört zu einem FFH-Gebiet und ist damit Teil des europäischen Schutzgebietsnetzwerks Natura 2000. Während der Exkursion wird auf die Entstehung, den Schutz und die Bedeutung der Moore als Lebensraum eingegangen.

„In unmittelbarer Nachbarschaft zum Mümmelkensee-Moor liegt der Karschenbruch. Dieses entwässerte Moor bildet einen starken Kontrast zum unberührten Mümmelkensee und wird auf der Exkursion ebenso besichtigt.“ sagt Samuel Knoblauch. Der Mitarbeiter des Vereins Jordsand leitet die Exkursion im Rahmen einer Gebietsbetreuung für das StALU Vorpommern. Unterstützt wird er bei der Führung von erfahrenen Mitarbeitern des Greifswalder Moorzentrums.

Die Exkursion findet am 30. Oktober von 10 bis 13 Uhr statt, Treffpunkt ist der Parkplatz an der L 266, ca. 1 km nördlich von Bansin. Um Anmeldungen beim Verein Jordsand über 038371/257859 wird gebeten.

Die Führung wird mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie Landesmitteln finanziert.

Geringe Konzentrationen der Goldalge

Schwerin – Im deutschen Teil des Stettiner Haffs (Kleines Haff) sind erstmals geringe Konzentrationen der Goldalge (Prymnesium parvum) nachgewiesen worden. Das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie hat im Zuge seines regulären Küstengewässer-Monitorings an allen drei Messstellen nun erstmals Zellen der für Fische, Muscheln und Schnecken (Kiemenatmer) mitunter giftigen Mikroalge gefunden.

Mecklenburg-Vorpommers Umweltminister Dr. Till Backhaus bittet um eine sachliche Einordnung: „Im Moment sind die Zellzahlen weit von einer Algenblüte oder fischtoxischen Gefährdungen entfernt. Für Alarmstimmung gibt es deshalb keinen Grund. Die zuständigen Behörden sind nach wie vor in enger Abstimmung und auf den Fall eines größeren Fischsterbens vorbereitet. Derzeit haben wir die Überwachungsstufe 1 von drei Überwachungsstufen aktiviert.

Mit wöchentlich drei Probenahmetouren an vier landgebundenen zusätzlichen Messstellen wird die Entwicklung des Algenvorkommens überwacht. Auf Grundlage der Ergebnisse dieser verstärkten Überwachung bewerten wir, welche weitergehenden Maßnahmen erforderlich sind. Von polnischer Seite liegen uns bisher keine Informationen zu einem Goldalgen-Vorkommen im Stettiner Haff vor.“

Nach dem massiven Fischsterben in der Oder in 2022 haben sich seit April 2024 im Oder-System wieder Bedingungen eingestellt, die zeitweise oder lokal zu erhöhten bis kritischen Goldalgen-Entwicklungen und lokalen Fischsterben in polnischen und deutschen (brandenburgischen) Oder-Nebengewässern geführt haben. In Mecklenburg-Vorpommern wird die Entwicklung seit April 2024 ebenfalls verstärkt überwacht.

Gefährlich an der Goldalge ist ihre Fähigkeit, Gift zu produzieren, mit dem sie ihre mikroskopisch kleine Beute lähmt. Kommt es zu einer Massenblüte, kann das umgebende Wasser auch für höhere Organismen wie Fische, Muscheln und Schnecken zu einer tödlichen Umgebung werden. Der Eintritt in den Organismus und den Blutkreislauf erfolgt über die Kiemen. Für Lungenatmer wie Menschen, Säugetieren und Vögeln besteht deshalb grundsätzlich keine Gefahr.

UBB-Angebot zum Sommerfahrplan

Haltepunkte Zempin, Koserow, Kölpinsee, Stubbenfelde und Ückeritz wieder durchgängig mit der Bäderbahn erreichbar – Usedomer Bäderbahn rollt zu Kernzeiten wieder durchgängig auf der Strecke Zinnowitz – Ückeritz – Gewinnung neuer Fahrdienstleiter ermöglicht wieder mehr Zugfahrten – Verbleibende SEV-Busse fahren bis Świnoujście Stadtzentrum

Insel Usedom – Die Usedomer Bäderbahn GmbH (UBB) baut ab dem 28. Juni für die Fahrgäste ihr Fahrplanangebot auf der Insel Usedom wieder auf. Nachdem in den vergangenen Monaten vom frühen Abend bis in die Morgenstunden die UBB-Züge nur bis Zinnowitz gefahren sind, rollen die Züge der Linie RB23 Richtung Świnoujście (Swinemünde) in diesem Sommer (bis einschließlich 06. Oktober 2024) weiter bis nach Ückeritz. Somit sind die Haltpunkte Zempin, Koserow, Kölpinsee, Stubbenfelde und Ückeritz wieder durchgängig mit der Bäderbahn erreichbar. Ebenfalls fahren ab dem 28. Juni die Busse, die bisher an der Grenze enden, auf dem letzten verbleibenden Ersatzverkehr-Abschnitt bis Swinemünde Stadtzentrum.

Möglich wurde dies durch gemeinsame Gespräche zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und der DB sowie durch die Gewinnung neuer UBB-Mitarbeitender und deren erfolgreiche Ausbildung zu Fahrdienstleitern. Zwei Quereinsteiger und weitere Eisenbahner, die zuvor in anderen Gesellschaften der Deutschen Bahn tätig waren, haben sich für die UBB entschieden. Die neu ausgebildeten Fahrdienstleiter stellen die Besetzung des Stellwerks in Koserow sicher. Dies ermöglicht in der anstehenden Hauptsaison den gewohnten Zug-Takt für die Fahrgäste.

Reinhard Meyer, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern: „Es ist wichtig, dass die personelle Aufstockung im Stellwerk es möglich macht, dass die UBB zu den Kernzeiten wieder ihr bewährtes Angebot bereitstellt. Für Anwohner und die Gäste der Region ist die Strecke eine wichtige Verbindung.“

Dörte Basler, Geschäftsführerin der UBB: „Ich freue mich für unsere Fahrgäste, aber auch für das gesamte UBB-Team, dass es uns in Zeiten des angespannten Fachkräftemarkts gelungen ist, neue Fahrdienstleiter für unsere beliebte Bäderbahn zu begeistern. Zusätzlich zu zwei Quereinsteigern konnten wir auch weitere Eisenbahner sowie eine Eisenbahnerin aus anderen DB-Bereichen begeistern, zeitlich befristet nach Usedom zu wechseln. Hier zeigt sich die Attraktivität des Arbeitgebers Deutsche Bahn des integrierten DB-Konzerns. Viele Insulaner, Urlauber, Gäste, Hotelbetreiber, Gastronomen und Pendler profitieren so in diesem Sommer wieder vom UBB-Zug-Takt – jetzt auch nach 17:30 Uhr bis nach Ückeritz. Wir wollen den nachhaltigen Tourismus auf Usedom fördern und im Rahmen unserer DB-Strategie ‚Starke Schiene‘ mehr Menschen für den Umstieg auf die klimafreundliche Bahn gewinnen.“

Auf dem Abschnitt zwischen Swinemünde und Ückeritz gelten die weiter verbleibenden Einschränkungen an Schultagen jeweils Montag bis Freitag zwischen 17:30 Uhr und 5:30 Uhr sowie am Wochenende und an den Ferientagen zwischen 20 Uhr und 8 Uhr.

Alle Informationen und Verbindungen sind über die Auskunftsmedien bahn.de sowie in der App DB Navigator abrufbar.

Die UBB mit Sitz im Seebad Heringsdorf ist ein 100-prozentiges Tochterunternehmen der Deutschen Bahn AG und Besitzerin der Bahnanlagen auf der Insel Usedom sowie auf den Strecken Züssow–Wolgast und Velgast–Barth.

Erstes deutsch-polnisches Polizeiteam aktiv

Insel Usedom – Landesinnenminister Christian Pegel hat  das Projekt zur Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen der deutschen und der polnischen Polizei in Ahlbeck bei der ersten Polizeistreife begleitet. Das Polizeipräsidium Neubrandenburg und die Wojewodschaftskommandantur der Polizei in Stettin verstärken damit ihre bereits bestehende gemeinsame Kooperation.

„Wir sind sehr stolz darauf, dieses einzigartige Projekt für unser Land nun mit Leben zu erfüllen. Jeweils drei deutsche und drei polnische Polizeibeamtinnen und -beamte kümmern sich ab sofort auf Usedom um Unfälle, Einbrüche oder Verkehrskontrollen auf deutscher und polnischer Seite gleichermaßen. Ziel ist es, die auch für Touristen beliebte Region sicherer zu machen und zugleich das Image der Grenzregion zu verbessern“, sagte Innenminister Christian Pegel in Ahlbeck.

In den Jahren 2021 bis 2023 gab es monatlich drei bis vier gemeinsame Streifen des Polizeipräsidiums Neubrandenburg und der KWP Szczecin im Zuständigkeitsbereich des Polizeireviers Heringsdorf und der KMP Świnoujście. Ab sofort werden diese täglich im Einsatz sein.

„Ich freue mich darüber, dass wir ab heute ständige gemeinsame Streifen installieren können und kann sagen, dass sowohl auf deutscher, als auch auf polnischer Seite nun weiter daran gearbeitet wird, diese Form der Zusammenarbeit dauerhaft zwischen den beiden Polizeibehörden zu etablieren“, erklärt Polizeipräsident Thomas Dabel.

In den vergangenen zwei Monaten hat das deutsch-polnische Polizeiteam gemeinsame Trainings unter anderem zu Rechtskenntnissen, polizeitaktischen Aspekten sowie zum Erwerb der jeweiligen Sprachkompetenz absolviert. Das Dienstgebäude ist auf deutscher Seite. In Ahlbeck wurden dafür Räumlichkeiten von der Gemeinde Heringsdorf angemietet. Diese wurden am heutigen Tage ebenfalls offiziell übergeben.

Im Rahmen des Kleinprojektefonds (KPF) des Kooperationsprogramms Interreg VI A Mecklenburg-Vorpommern/Brandenburg/Polska 2021-2027 wurde die Ausbildung des deutsch-polnischen Polizeiteams während der ersten drei Monate gefördert.