NØRD Digital Convention 2024

Digitalisierungsminister Christian Pegel: „NØRD 2024 wird Groß-Event für digitale Chancen, Wissen und Inspiration“

Schwerin – Die NØRD Digital Convention 2024 bietet im kommenden Jahr vom 29. bis 30. Mai informative und inspirierende Aktivitäten für alle Teilnehmenden. „Der Digitalisierungskongress hat sich inzwischen in seiner dritten Ausgabe etabliert und ist der Anlaufpunkt für alle, die sich für digitale Entwicklung und Innovation interessieren“, sagte Landesdigitalisierungsminister Christian Pegel heute in Schwerin und skizzierte ein paar Höhepunkte der kommenden Veranstaltung:

„Auf drei Bühnen werden renommierte Sprecherinnen und Sprecher Einblicke in die neuesten Entwicklungen und Trends der digitalen Welt geben. Teilnehmende haben die Gelegenheit, Start-ups zu entdecken und mit politischen Vertretern zu diskutieren. Auf dem digitalen Marktplatz haben digitale Akteure Gelegenheit, ihre Innovationen und Projekte zu präsentieren und in Interaktion mit Gleichgesinnten zu treten. Darüber hinaus gibt es weitere informative Workshops und Diskussionsrunden, die sich mit den aktuellsten Themen der Digitalisierung, Innovation und Technologie beschäftigen.“

Der Digitalkongress in Mecklenburg-Vorpommern ist eine Erfolgsgeschichte: Die erste Auflage vom 6. bis 7. November 2019 zog mit 120 Sprecherinnen und Sprechern 1.400 Gästen an. Insgesamt wurden an acht Veranstaltungsorte mit Tagesprogrammen und Abendveranstaltungen zehn Teilveranstaltungen angeboten. Die zweite NØRD lockte vom 31. Mai bis zum 14. Juni 2021 mit 176 Einzelveranstaltungen mehr als 200 Rednerinnen und Redner sowie rund 2.500 Zuschauerinnen und Zuschauer. Unterstützt wurde der Kongress von gut 80 Partnern.

In diesem Jahr wird die NØRD als digital convention – als ein Erlebnis-, Content- und Mitmachformat – vom Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung MV und verschiedenen Partnern organsiert. Auch die Digitalen Innovationszentren des Landes mit den Coworking Spaces werden mit dabei sein und ihre Arbeit vorstellen.

„Die NØRD bietet zahlreiche Möglichkeiten zum Networken, sei es in gemütlichen Gesprächsbereichen oder in spezialisierten Bereichen wie der ,Female Area‘ und der ,Start-up Area‘. Unternehmen können vakante Jobs bewerben, während Hochschulen Kontakte mit Studierenden und Absolventinnen sowie Absolventen knüpfen können“, sagt Christian Pegel.

Zentraler Veranstaltungsort ist die HanseMesse in Rostock. Der Eintritt ist an beiden Tagen kostenfrei. Weitere Informationen zur NØRD finden Sie auf der Internetseite des digitalen MV, einen Trailer zur Veranstaltung ist ab sofort hier verfügbar: https://www.digitalesmv.de/noerd_2024

Startchancen-Programm des Bundes kommt

Oldenburg: Das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern im Bildungsbereich muss fallen

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Bildungsministerin Simone Oldenburg beklagt die langwierigen und zähen Verhandlungen mit der Bundesregierung zum Startchancen-Programm. „Die Bundesregierung hat die Länder zu lange hingehalten.

Dadurch geraten die Länder jetzt unter Zeitdruck, wenn das Programm noch pünktlich starten soll. Die Äußerung der Bundesbildungsministerin, die Bund-Länder-Vereinbarung zum Startchancen-Programm sei ein nächster Meilenstein, kann ich deshalb nicht nachvollziehen. Dieser Schritt ist längst überfällig“, kritisierte Oldenburg.

Mit dem Startchancen-Programm sollen 4.000 allgemein bildende und berufliche Schulen in Deutschland unterstützt werden, an denen ein hoher Anteil sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler lernt. Ziel ist es, die Chancengerechtigkeit von Kindern und Jugendlichen zu erhöhen und den Bildungserfolg von der sozialen Herkunft zu entkoppeln.

Das Programm soll zum Schuljahr 2024/2025 starten und hat eine Laufzeit von 10 Jahren. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung stellt dafür bis zu einer Milliarde Euro jährlich zur Verfügung. Um die Bundesförderung zu erhalten, müssen sich die Länder in gleichem Umfang engagieren. Mecklenburg-Vorpommern rechnet über das Startchancen-Programm mit 17 bis 18 Millionen Euro pro Jahr.

„Das Startchancen-Programm ist nicht der angeküdigte große Wurf“, sagte die Bildungsministerin. „Es gilt nicht nur, ärmere Kinder und Jugendliche zu unterstützen, sondern es muss darum gehen, alle Schüllerinnen und Schüler gleichermaßen zu fördern und endlich auch die Länder in der Bildungspolitik für die Beschulung der Geflüchteten zu unterstützen.

Gleichzeitig zum Startchancen-Programm brauchen wir von der Bundesregierung ein klares Bekenntnis zum DigitalPakt 2.0. Das gibt es noch immer nicht. Sicher ist bis jetzt ein Ende mit offenem Ausgang. Deswegen gibt es nur eine Lösung: Das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern im Bildungsbereich muss fallen“, forderte Oldenburg.

Glasfaserausbau in M-V

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern hat beim Glasfaser-Ausbau in diesem Jahr noch mal zugelegt: Damit liegt der Nordosten im Bundesländervergleich auf dem fünften Platz und deutlich über dem Bundesdurchschnitt.

„Mittlerweile verfügt bereits mehr als ein Drittel – um genau zu sein 34 Prozent – der privaten Haushalte über einen Glasfaseranschluss. Im Bundesdurchschnitt sind es nur 29 Prozent. Von den 115 Projektgebieten des geförderten Ausbau der weißen Flecken, also der Gebiete mit weniger als 30 Mbit/s versorgt werden, ist in 47 Gebieten der Trassenbau abgeschlossen. Das sind rund 40 Prozent der Projektgebiete.

In zwölf Gebieten davon ist der Ausbau komplett fertiggestellt und die Internetdienste sind über Glasfaser verfügbar“, sagt Landesdigitalisierungsminister Christian Pegel und zieht eine weitere Bilanz für das Jahr 2023: „Mehr als 3.000 Kilometer Trasse wurden in diesem Jahr für die Verlegung der Glasfaser gebaut, insgesamt sind es fast 15.000 Kilometer.

Darin wurden 2023 fast 10.000 Kilometer Glasfaserleitungen verlegt und insgesamt bisher rund 36.000. Dadurch konnten in diesem Jahr etwa 30.000 neue Anschlüsse erstellt werden, insgesamt sind es im Land im Rahmen der Förderung nun mehr als 111.000.

„Wir wollen dieses Tempo weiterhin beibehalten und auch den Rest der zur Verfügung stehenden Fördermittel effektiv einsetzen, um zusammen mit dem eigenwirtschaftlichen Ausbau der Telekommunikationsunternehmen in den nächsten Jahren unser Ziel – der Glasfaseranbindung bis an jede Milchkanne im Land – zu erreichen.“

Die Fördersummen, die das Land M-V für den Breitbandausbau vom Bund erhält, haben sich in diesem Jahr zudem noch einmal deutlich erhöht. Grund ist eine Änderung der Fördervoraussetzungen, wodurch auch für Haushalte, die bereits über eine Versorgung von mehr als 30 Mbit/s, aber weniger als 100 Mbit/s, verfügen, eine Glasfaser-Förderung möglich ist.

„Für unser Land wurden vom Bund für den Ausbau dieser sogenannten hellgrauen Flecken Fördermittel in Höhe von rund 200 Millionen Euro bewilligt. Zusammen mit der landeseigenen Kofinanzierung und den kommunalen Eigenanteilen stehen damit für den Glasfaserausbau in MV aktuell 2,4 Milliarden Euro zur Verfügung“, erklärt Christian Pegel.

In diesem Jahr erfolgte durch den Bund bereits eine weitere Ausweitung der Förderung. Mittlerweile können auch für sogenannte dunkelgrauen Flecken, also Haushalte, die bereits über eine 100 Mbit/s-Anbindung verfügen, Förderanträge beim Bund eingereicht werden. „Mecklenburg-Vorpommern hat für dieses Förderverfahren 13 Anträge eingereicht“, so der Digitalisierungsminister.

Der auch in diesem Jahr weiter gesteigerte Abruf der Fördermittel stellt Willen der Unternehmen, den Ausbau bei uns im Land weiter voranzubringen unter Beweis: „Insgesamt wurden in diesem Jahr über 300 Millionen Euro Fördermittel abgerufen.

Diese können von den ausbauenden Unternehmen nicht im Voraus, sondern erst im Nachgang der Baumaßnahmen abgerufen werden. Zusammen mit den Auszahlungen der Vorjahre, die sich aus Bundes-, Landes- und kommunalen Mitteln zusammensetzen, sind in MV bereits rund 1,15 Milliarden Euro in den geförderten Glasfaserausbau geflossen. Damit ist knapp die Hälfte der bewilligten Mittel bereits ausgezahlt.

Und wir werden auch in Zukunft die zur Verfügung stehenden Fördermittel effektiv einsetzen, um unser gemeinsames Ziel – Glasfaseranbindung bis an jede Milchkanne im Land – zu erreichen“, verspricht Digitalisierungsminister Christian Pegel.

MV-Außenwirtschaft stabil

Handel mit Polen, Finnland, Brasilien wächst

Schwerin – Der Chef der Staatskanzlei Patrick Dahlemann rechnet mit stabilen Außenwirtschaftszahlen für das Jahr 2023. „Mecklenburg-Vorpommern hat in den ersten drei Quartalen des Jahres Waren und Güter im Werte von 7,3 Milliarden Euro exportiert.

Der Import liegt bei 7 Milliarden Euro. Damit liegen wir nahe bei den Werten des Vorjahres (7,4 bzw. 7,6 Milliarden Euro). Wir rechnen damit, dass auch die Gesamtjahreszahlen stabil sein werden. Das ist für die gesamtwirtschaftliche Stimmung ein gutes Signal“, erklärte der Staatssekretär. E

s müsse berücksichtigt werden, dass insbesondere die Werte für den Import 2022 durch die stark gestiegenen Energiepreise überhöht gewesen seien.

Die Landesregierung habe bei ihren Außenwirtschaftsaktivitäten im Jahr 2023 den Schwerpunkt auf die Länder Polen, Finnland und Brasilien gelegt. Mit allen drei Ländern habe sich der Außenhandel weiter positiv entwickelt. So ist das Außenhandelsvolumen mit Polen in den ersten neun Monaten des Jahres 2023 im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum von 1,2 auf 1,31 Milliarden gestiegen.

Auch beim Außenhandel mit Finnland (Jan-Sep 22: 413 Mio. Euro, Jan-Sep 23: 602 Mio. Euro), und Brasilien (Jan-Sep 22: 60 Mio. Euro, Jan-Sep 23: 102 Mio. Euro) gebe es eine positive Entwicklung. „Das zeigt, dass wir und die Unternehmen mit unseren aktuellen Schwerpunktsetzungen richtig liegen“, erklärte der Staatssekretär, der im Januar 2023 mit einer Wirtschaftsdelegation Brasilien besucht hatte.

„Wir wollen unsere Außenhandelsaktivitäten 2024 weiterverstärken“, kündigte Dahlemann an. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig plane in ihrer Eigenschaft als Bundesratspräsidentin eine große Reise nach Brasilien. „Sie wird dabei von einer Wirtschaftsdelegation begleitet. Um den wirtschaftlichen Austausch im Ostseeraum auszubauen, richten wir am 18. April den 2. Baltic Sea Business Day in Rostock aus“, kündigte Dahlemann an.

Die erste Auslandsreise von Schwesig führe im Februar 2024 nach Polen. „Dabei geht es darum, dass das deutsch-polnische Verhältnis auf nationaler Ebene wieder besser wird. Eine solche Reise ist aber immer auch die Chance, für Mecklenburg-Vorpommern als Wirtschaftsstandort zu werben. Es gibt die Möglichkeit für Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern, mit nach Warschau zu reisen. Wir haben enge Wirtschaftsbeziehungen nach Polen. Diese guten Beziehungen wollen wir weiter ausbauen.“

Jugendbeteiligungs- und Vielfaltsgesetz für M-V

M-V will neue Beteiligungsmöglichkeiten für junge Menschen schaffen

Schwerin – Im Zuge des geplanten Inkrafttretens des Jugendbeteiligungs- und Vielfaltsgesetzes für Mecklenburg-Vorpommern im kommenden Jahr, ruft Sozialministerin Stefanie Drese Kommunen auf, Ideen für neue Beteiligungsformate einzubringen. Das Land fördere kreative Ansätze mit insgesamt rund 390.000 Euro, erklärte Drese am heutigen Freitag in Schwerin.

Der Landtag hatte am 20. September die Bereitstellung der Mittel für einen „Initiativfonds Kinder- und Jugendbeteiligung“ aus dem Strategiefonds beschlossen. „Die Idee ist es, Projekte zu unterstützen, die eine nachhaltige Mitwirkung von jungen Menschen an gesellschaftlichen Entscheidungen auf kommunaler Ebene ermöglichen“, so Drese. Dies könnten beispielsweise Konferenzen, Aufklärungskampagnen oder die Einrichtung von Jugendgremien sein.

Die Fördermöglichkeiten gehen mit dem für das Jahr 2024 geplanten Inkrafttreten des Jugendbeteiligungs- und Vielfaltsgesetzes einher. „Mit dem Gesetz wollen wir Kinder und Jugendliche mehr in Entscheidungsprozesse einbinden. Sie sind diejenige Generation, deren Zukunft von den heute getroffenen Entscheidungen geprägt sein wird,“ machte Drese deutlich. Mit dem Gesetz werde dieses Ziel erstmals in einem Landesgesetz in Mecklenburg-Vorpommern verankert.

Entscheidend in der Umsetzung und für die Beteiligung von jungen Menschen sei es, verschiedene Angebote im direkten Lebensumfeld von Kindern und Jugendlichen zu schaffen. „Das können Projekte in Schulen und Kitas aber auch im Freizeitbereich sein“, betont Drese.

Die Landkreise und Gemeinden könnten ab sofort bis Ende 2024 gemeinsam mit dem lokalen Jugendring Anträge für eine Förderung einreichen, teilte Drese mit. Ansprechpartner für die weitere Bearbeitung sei das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS).

Bilanz Mobilität, Verkehr und Straßenbau in M-V

Meyer: Mobilitätsoffensive gut gestartet – viele Verbesserungen für Fahrgäste

Schwerin – Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer hat zum Ende des Jahres eine Bilanz für die Bereiche Mobilität, Verkehr und Straßenbau in Mecklenburg-Vorpommern gezogen. „Die Mobilität im Land muss klimafreundlich, sicher, bequem und bezahlbar für alle sein. Unsere Verkehrspolitik soll der Unterschiedlichkeit im Land zwischen größeren Städten, dem dünnbesiedelten ländlichen Raum und touristischen Räumen Rechnung tragen.

Angebote des öffentlichen Personennahverkehrs müssen attraktiver werden. Da sind wir auf einem guten Weg – die Mobilitätsoffensive ist gestartet und bietet bereits viele Verbesserungen für die Bürgerinnen und Bürger. Und auch im Straßenbau sind wir dabei, im Flächenland Mecklenburg-Vorpommern die Straßen vorrangig zu erhalten, dort wo noch erforderlich neu zu bauen und zugleich in straßenbegleitende Radwege zu investieren“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Ziel der Mobilitätsoffensive des Landes ist die Schaffung eines Landesmobilitätsnetzes mit flächendeckenden schnellen vertakteten Bahn- und Busangeboten und Rufbussen, die auch die kleinsten Dörfer des Landes erschließen. Dazu hat das Wirtschaftsministerium drei Handlungsfelder definiert, die sich in der Umsetzung befinden: Ausbau- und Leistungsstrategie für den Schienenpersonennahverkehr, Einführung eines landesweiten Busnetzes (Regiobus MV) mit regelmäßigen Taktverkehren sowie die Einführung eines landesweit einheitlichen Rufbussystems.

„Wir legen die Grundlagen, um für die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern über den Ausbau der Angebote einen nachhaltigen Umstieg auf klimafreundliche öffentliche Verkehrssysteme in den Städten, aber insbesondere auch in den ländlichen Räumen einzuleiten. Das geht aber nicht von heute auf morgen. Deshalb gehen wir schrittweise voran“, sagte Meyer.

Im Dezember (10.12.2023) startete der neue Jahresfahrplan 2024 im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Mecklenburg-Vorpommern. Mit der größten Angebotsoffensive seit Jahrzehnten sind für das Land 1,2 Millionen Leistungskilometer mehr bestellt, das entspricht einer Steigerung um sieben Prozent. Dies ist der größte Leistungsaufwuchs seit der Bahnreform 1994/95. Der mit der Einführung des Deutschlandtickets einhergehende, starke Nachfragezuwachs erforderte eine Kapazitätserhöhung des Angebotes im regulären SPNV. Zudem werden auch in der Saison wieder zusätzliche Fahrten auf der Südbahn und zum Sassnitzer Fährhafen angeboten.

Das Land möchte gemeinsam mit den Verkehrsunternehmen und kommunalen Aufgabenträgern die Mobilität in Mecklenburg-Vorpommern verbessern. Unter anderem werden hierfür Regiobuslinien und ein landesweites Rufbussystem mit einheitlichen Qualitätsstandards eingeführt. Ziel ist es, das Angebot bestehender Buslinien in der Fläche zu verbessern und neue durchgehende Regiobuslinien mit Taktverkehr zu schaffen.

Die geplanten Regiobuslinien werden in regelmäßigen Fahrten stündlich oder zweistündlich unabhängig von Schul- und Ferienzeiten verkehren. Besonders an den Wochenenden und in den Tagesrandlagen wird das Angebot der Regiobuslinien erweitert. Zudem sind die Regiobuslinien mit dem Bahnverkehr verknüpft, um ein enges Netz für ganz Mecklenburg-Vorpommern zu schaffen. Erste Linien des zukünftigen Regiobusnetzes sind mit dem Fahrplanwechsel an den Start gegangen.

Die nächsten Regiobuslinien werden im Frühjahr 2024 zur Verfügung stehen. Geplant sind neue Angebote zwischen Sanitz und Greifswald über Marlow, Tribsees und Grimmen sowie zwischen dem Königsstuhl und Klein Zicker über Sassnitz und Binz. Die fünf genannten Regiobuslinien der regionalen Verkehrsunternehmen werden vom Land im kommenden Jahr mit insgesamt etwa 3,1 Millionen Euro gefördert.

Das Rufbussystem wird ergänzend zum Regiobussystem die sogenannte „letzte Meile“ absichern. Die Rufbusse verbinden die Gemeinden in der Fläche an Verknüpfungspunkten mit den übergeordneten Bahn- und Buslinien der Region. Vor Fahrtantritt muss durch den Fahrgast eine Buchung telefonisch oder online getätigt werden. Der Aufbau, die Erhaltung und der Betrieb des Rufbussystems werden landesweit 2024 mit etwa 13,5 Millionen Euro von der Landesregierung unterstützt.

Zum 01. Mai 2023 ist das Deutschlandticket gestartet. Die den Verkehrsunternehmen entstehenden Erlösausfälle werden paritätisch durch Bund und die Länder finanziert. Mecklenburg-Vorpommern finanziert mit landesspezifischen Rabattierungen darüber hinaus den Erwerb des Deutschlandtickets für 29 Euro für Azubis und als erstes Land in der Bundesrepublik auch für Senioren.

Unter umfangreicher Förderung des Landes und mit Unterstützung der Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern konnten die Verkehrsunternehmen fristgerecht zur Einführung des Deutschlandtickets die Ausgabe des digitalen Tickets sicherstellen (als Smartphone Ticket oder Chipkarte).

Die Basisvoraussetzungen zur Vertriebsfähigkeit einer landesweiten Mobilitätsplattform (Beauskunften – Buchen -Bezahlen) – und somit einer ersten Grundlage für den landesweiten digitalen Vertrieb – soll bis Ende 2024 erreicht werden. „Ziel ist, den Kundinnen und Kunden die Möglichkeit einer landesweiten Beauskunftung und des gleichzeitigen Ticketerwerbs für die wichtigsten Tarifangebote zur Verfügung zu stellen“, sagte Meyer.

„Ein gut ausgebautes und funktionierendes Straßennetz bildet die Grundlage für Mobilität, Wirtschaft und Tourismus. Deshalb ist es notwendig, stetig zu investieren. Wir wollen im Flächenland Mecklenburg-Vorpommern die Straßen vorrangig erhalten, dort wo noch erforderlich neu bauen und zugleich in straßenbegleitende Radwege investieren“, sagte Meyer.

Die wichtigste Herausforderung in Bezug auf die Sicherstellung der Mobilität in Mecklenburg-Vorpommern ist der Erhalt der existierenden Straßeninfrastruktur. In Zeiten begrenzter Haushaltsmittel und des zunehmenden Alters der bestehenden Infrastruktur muss die Priorität auf die Erhaltung von bestehenden Straßen und Brücken gelegt werden, um einen fortschreitenden Substanzverlust zu verhindern.

Im laufenden Jahr wurden rund 37,2 Millionen Euro in die bauliche Unterhaltung der Landesstraßen sowie 45,9 Millionen Euro in die bauliche Unterhaltung der Bundesstraßen im Land investiert (Stand jeweils 14.12.2023).

Um die Klimaziele zu erreichen, müssen die Emissionen des Verkehrssektors deutlich verringert werden. Ein Baustein hierbei ist die Förderung des emissionsfreien Radverkehrs. Dafür müssen die Radwege attraktiver und sicherer werden. Hierfür hat das Ministerium den Bau von straßenbegleitenden Radwegen an Bundes- und Landesstraßen in 2023 massiv vorangetrieben.

An Landesstraßen wurde bis zum 14.12.2023 insgesamt 12,1 Millionen Euro in den Neubau und die Erhaltung von Radwegen an Landesstraßen investiert – ein Rekordwert. Hinzu kommen mit Stand 14.12.2023 Ausgaben in Höhe von 11,1 Millionen Euro für die Radwege an Bundesstraßen.

Die größte Neubaumaßnahme an Bundesstraßen in 2023 ist der Weiterbau der Ortumgehung Wolgast (B 111) durch die Projektgruppe Großprojekte im Straßenbauamt Schwerin. Mit Stand 14.12.2023 wurden dieses Jahr insgesamt 10,2 Millionen Euro in den Weiterbau der Ortumgehung investiert (Angaben ohne Ausgaben für Erhaltung Ziesebrücke).

Die größte Neubaumaßnahme an Landesstraßen in 2023 ist der Bau der Ortsumgehung Elmenhorst im Zuge der Landesstraße L 12. Hier wurden im Jahr 2023 rund 5,7 Millionen Euro verbaut (Stand 14.12.2023).

Für den Radwegebau an Bundesstraßen hat die Straßenbauverwaltung des Landes ein Priorisierungskonzept erstellt, nach dem künftig die Baumaßnahmen grundsätzlich umgesetzt werden sollen. Bislang erfolgte der Bau von Radwegen entlang der in Mecklenburg-Vorpommern liegenden Bundesstraßen auf Grundlage von Vorschlägen der einzelnen Straßenbauämter. Eine landesweite und einheitliche Methodik zur Auswahl der zu bauenden Radwege existierte bisher nicht in Mecklenburg-Vorpommern. Mit dem Priorisierungskonzept soll das Ziel erreicht werden, die zur Verfügung stehenden Mittel effektiver im gesamten Land einzusetzen. Dafür brauchte es einheitliche und nachvollziehbare Kriterien.

Im Rahmen der Konzepterstellung wurden für alle 494 Bundesstraßenabschnitte im Land, die bislang nicht mit einer straßenbegleitenden Radverkehrsanlage ausgestattet sind, die Dringlichkeit eines Radweges nach raumordnerischen und verkehrssicherheitstechnischen Gesichtspunkten ermittelt. Im Einzelnen erfolgte die Bedarfsbewertung anhand der folgenden Kriterien: Verbesserung der Stadt-Umland-Beziehungen, Distanz zu zentralen Orten, Lückenschluss zu Radwegen im Bestand, Anbindung an Orte der Versorgung wie beispielsweise Einzelhandel und medizinischer Versorgung, Bestandteil touristischer Radfernrouten und weiterer touristischer Radrouten, Anbindung an Bahnhöfe sowie Schulwegsicherung.

Darüber hinaus wurde die Dringlichkeit einer Radwegausstattung aus der Perspektive der Verkehrssicherheit anhand der verkehrstechnischen Daten Fahrbahnbreite, Verkehrsstärke und Schwerlastverkehrsstärke abgebildet. Im Ergebnis wurde für jeden Radwegeabschnitt eine sogenannte Prioritätskennzahl ermittelt.

Für die kommenden fünf Jahre (2023 bis 2027) sind insgesamt 102 Straßenabschnitte mit einer Gesamtlänge von 165 Kilometern zur Umsetzung vorgesehen. Dies sind vorrangig Radwegeprojekte, die sich derzeit bereits in einer fortgeschrittenen Planungsphase befinden sowie Radwegeprojekte in einer frühen Planungsphase mit einer hohen Priorisierung.

Schulbau: Lernen in modernen Schulgebäuden

Landesregierung unterstützt Kommunen und Landkreise bei Schulbauprojekten

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern konnten in diesem Jahr 43 Schulbauvorhaben mit Gesamtinvestitionen in Höhe von 250 Millionen Euro fertiggestellt werden. Das Land hat die Bauprojekte mit Fördermitteln aus EU-, Bundes- und Landesmitteln in Höhe von mehr als 160 Millionen Euro unterstützt. Dazu gehören beispielsweise brandschutztechnische und energetische Sanierungen, Erneuerungen von Sanitäranlagen sowie der Neubau und die Erweiterung von Schulbauten.

Im Jahr 2023 haben Schulträger zudem 16 weitere Schulbauprojekte mit Gesamtinvestitionen von ca. 110 Millionen Euro begonnen. Das Land unterstützt diese Vorhaben mit Fördermitteln aus EU-, Bundes- und Landesmitteln in Höhe von knapp 70 Millionen Euro. Für weitere neun Schulbauvorhaben hat das Land 66 Millionen Euro bewilligt. Die Vorhaben mit einem Gesamtumfang von 117 Millionen Euro werden voraussichtlich in den Jahren 2024 bis 2025 fertiggestellt.

Simone Oldenburg, Ministerin für Bildung und Kindertagesförderung: „Moderne Schulgebäude und gute Bedingungen sind ein lernförderliches Umfeld für Kinder und Jugendliche. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, wie Räume aussehen, die die Freude am Lernen machen, die die Kreativität fördern und die die Konzentration steigern. Doch Schule ist heute nicht mehr nur ein Ort zum Lernen, sondern entwickelt sich durch die Angebote am Nachmittag zunehmend zu einem Treffpunkt und wird zum Begegnungsort für eine breitere Öffentlichkeit. Die Räume müssen dafür geeignet sein.“

Christian Pegel, Minister für Inneres, Bau und Digitalisierung: „Wir haben die Bildungsinfrastruktur zu einem Schwerpunkt unseres Landes in der Städtebauförderung und der nachhaltigen Stadtentwicklung erklärt. Ich habe mir viele Schulen angesehen – mir ist es ein Herzensanliegen, dass sich die räumlichen Lern-und Lehrbedingungen verbessern. Eine gesunde, helle und moderne Lernumgebung ist eine wichtige Voraussetzung, dass Schülerinnen und Schüler gern in die Schule gehen. Zudem liegen viele Schulen in den Innenstädten, hier ist es unsere Aufgabe, die historische Bausubstanz zu bewahren. Gleichzeitig tragen diese Schulen zur Belebung der Innenstädte und des Stadtteillebens bei. So können wir mehrere Ziele der Stadtentwicklung gleichermaßen erfüllen.“

Reinhard Meyer, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit: „Über das Schulbaupaket steht ein zusätzlicher Fördertopf zur Verfügung. Schulen, die im Rahmen der bislang verfügbaren Programme nicht oder nicht hinreichend unterstützt werden können, erhalten so zusätzliche Mittel. Dabei geht es vor allem um Vorhaben wie umfangreiche Sanierungen oder die Neuerrichtung von Schulbauten im ländlichen Raum. Auch abseits der Zentren braucht das Flächenland Mecklenburg-Vorpommern bestmögliche Lernbedingungen. Davon profitieren am Ende nicht nur Lehrende, Schülerinnen und Schüler vor Ort, sondern auch die Wirtschaft durch gut ausgebildete junge Menschen in Mecklenburg-Vorpommern.“

Dr. Till Backhaus, Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt: „Gute Schulen sind Investitionen, die nicht nur einem Ort, sondern einer ganzen Region zugutekommen. Wo es gute Angebote für Kinder gibt, da schlagen insbesondere junge Familien Wurzeln – mehr noch in so einer tollen naturräumlichen Umgebung, wie wir sie in Mecklenburg-Vorpommern haben. So verhindern wir das Abwandern junger Leute, die wir für die Belebung, Gestaltung und den Zusammenhalt unserer Gemeinden dringend brauchen. Der Ausbau der Kinderbetreuung und der Bildungsinfrastruktur als Teile der Daseinsvorsorge sind für uns daher seit Jahren zentrale Eckpfeiler für die nachhaltige Entwicklung der ländlichen Räume.“

In Mecklenburg-Vorpommern werden in den kommenden vier Jahren 400 Millionen Euro zusätzlich für den Schulbau eingesetzt. Darauf haben sich die Landesregierung, Kommunen und die Landkreise auf dem Kommunalgipfel verständigt. Das Land stellt von 2024 bis 2027 jährlich 25 Millionen Euro zusätzlich für den Neubau und die Sanierung von Schulen bereit. Die Kommunen legen jeweils 25 Millionen Euro pro Jahr aus dem Finanzausgleich oben drauf. Die Schulträger, die davon profitieren, müssen in mindestens gleicher Höhe Eigenmittel einssetzen. Das Land unsterstützt in diesem Zusammenhang Kommunen, die sich in der Haushaltskonsolidierung befinden und Hilfen zum Haushaltsausgleich bzw. Sonderzuweisungen erhalten, beim Aufbringen dieses Eigenanteils und bei Investitionen mit weiteren Mitteln über den Finanzausgleich.

Die Schulbauförderung setzt sich aus verschiedenen Programmen zusammen. Neben den EU-Programmen ELER und EFRE Nachhaltige Stadtentwicklung zählen die Bund-Länder-Programme der Städtebauförderung, das Bundesprogramm zur Kommunalinvestitionsförderung, die Sonderbedarfszuweisung, die Kofinanzierungshilfe, die landeseigenen Schulbauprogramme des MV- Schutzfonds, des Strategiefonds und das Schulbaupaket dazu. Seit 2016 hat das Land mit ca. 750 Millionen Euro rund 500 Schulbauvorhaben gefördert. Ungefähr jeweils die Hälfte dieser Fördermittel floss in Ober- und Mittelzentren bzw. in Grundzentren und ländliche Gemeinden.

Die Schulgebäude und Außenanlagen zu bauen, zu sanieren und zu unterhalten, ist eine Pflicht der Schulträger, also der Kommunen und Landkreise, die im Schulgesetz verankert ist. Das Land unterstützt die Schulträger bei Investitionen in die Bildungsinfrastruktur. Das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung koordiniert die Fördervorhaben des Landes. Die Fördermittel stellen das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung, das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt sowie das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit zur Verfügung.

Neuregelungen ab 2024

Schwerin – Im Jahr 2024 treten gleich mehrere Neuregelungen in den Bereichen Soziales, Pflege und Gesundheit in Kraft. „Die Bürgerinnen und Bürger können ab dem kommenden Jahr sowohl landes- als auch bundesweit von Ausweitungen staatlicher Unterstützungsleistungen profitieren“, kündigt Sozialministerin Stefanie Drese an. Dies sei angesichts der gestiegenen Lebenshaltungskosten besonders wichtig, um die Menschen zu entlasten und soziale Teilhabe zu ermöglichen, so Drese.

Änderungen stehen bei mehreren Leistungen und Fördermöglichkeiten an. Ab dem 1. Januar 2024 treten unter anderem folgende Regelungen in nachfolgenden Bereichen in Kraft:

Soziales

Erhöhung des Mindestlohns

  • Der gesetzliche Mindestlohn steigt um 41 Cent auf 12,41 Euro.

Anstieg der Mindestvergütung für Auszubildende

  • Auszubildende im ersten Lehrjahr erhalten mindestens 649 Euro im ersten Lehrjahr und damit 29 Euro mehr als bisher.

Erhöhung der Grundsicherung

  • Empfänger:innen von Bürgergeld und Sozialhilfe erhalten rund 12 Prozent mehr Unterstützung. Für eine alleinstehende erwachsene Person, die Bürgergeld bezieht, sind das beispielsweise 563 Euro und damit 61 Euro mehr als zuvor.

Kinderzuschlag steigt

  • Eltern, deren Einkommen nicht oder nur knapp für die Familie reicht, erhalten ab dem 1. Januar 2024 mehr Unterstützung durch den Kinderzuschlag: der mögliche Höchstbetrag steigt dann auf 292 Euro pro Monat und Kind, bislang waren es 250 Euro.

Mehr Zuschüsse für Schulbedarfe

  • Eltern, die Bürgergeld, Kindergeld oder Wohngeld beziehen, können Leistungen aus dem sogenannten Bildungspaket für Schulbedarfe beziehen. Ihr Anspruch erhöht sich um 12 Prozent auf 195 Euro pro Schuljahr.

Förderung von Projekten für Jugendbeteiligung

  • Kommunen in MV können Förderungen für Projekte zur Jugendbeteiligung erhalten. Insgesamt stehen 2024 dafür rund 400.000 Euro zur Verfügung.

Mehr Unterstützung für Arbeitgeber bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen

  • Unternehmen in MV können Zuschüsse beantragen, um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen. Hierfür stehen 11 Millionen Euro zur Verfügung.

Höhere Ausgleichsabgabe

  • Gleichzeitig erhöht sich die sogenannte Ausgleichsabgabe für Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten, wenn sie keinen einzigen Menschen mit einer Schwerbehinderung anstellen auf bis zu 720 Euro je unbesetztem Arbeitsplatz.

Neues Soziales Entschädigungsgesetz

  • Das Soziale Entschädigungsrecht wird durch ein weiteres Sozialgesetzbuch, das Vierzehnte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV), auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt. Das SGB XIV bündelt u.a. die Rechte für Opfer von Gewalttaten und Terroranschlägen, Kriegsopfern oder Impfgeschädigten. Bereits anerkannte Versorgungsberechtigte erhalten ihre monatlichen Geldleistungen weiter, erhöht um einen Betrag von 25 Prozent.

Pflege

Erhöhung der Zuschüsse für stationäre Pflege

  • Die prozentualen Zuschüsse zum Eigenanteil an den Pflegekosten für Pflegeheimbewohner:innen steigen: im ersten Jahr von bisher 5 auf 15 Prozent, im zweiten Jahr von bisher 25 auf 30 Prozent, im dritten Jahr von bisher 45 auf 50 Prozent und ab dem vierten Jahr von bisher 70 auf 75 Prozent.

Anstieg der Pflegesachleistungen

  • Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 erhalten 5 Prozent mehr Leistungen. Eine pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 2 erhält dann beispielsweise 761 Euro statt bisher 724 Euro. Pflegesachleistungen können ausschließlich für ambulante Pflegedienstleistungen aufgewendet werden.

Anstieg des Pflegegeldes

  • Auch das sogenannte Pflegegeld für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 steigt um 5 Prozent. Eine pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 2 erhält so beispielsweise 332 Euro statt bisher 316 Euro zur freien Verfügung.

Ausweitung des Pflegeunterstützungsgeldes

  • Angehörige einer pflegebedürftigen Person können sich in akuten Pflegesituationen ab 2024 jährlich statt bisher einmalig bis zu 10 Tage unter vollem Lohnausgleich freistellen lassen.

Gesundheit

Erhöhung der Kinderkrankentage

  • Eltern können pro Kind und Elternteil 15 statt 10 bezahlte Kinderkrankentage in Anspruch nehmen.

Weiterführung der telefonischen Krankschreibung

  • Auch 2024 können Eltern kranker Kinder eine telefonische Krankschreibung bei ihrem Kinderarzt erhalten. Das gilt auch für erwachsene Patient:innen. Sie müssen sich an ihren Hausarzt wenden.

Schuldgeldbefreiung für Pflege- und Gesundheitsberufe

  • Auszubildene in den Berufen Kranken- und Altenpflegehilfe, Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie, Diätassistenz und medizinische:r Bademeister:in müssen ab 2024 in MV kein Schulgeld mehr bezahlen. Die Kosten in den kommenden zwei Jahren werden mit jährlich 3 Millionen Euro Landesmitteln übernommen.

Inklusive Ausbildung und Arbeit

Mehr Unterstützung für Arbeitgeber bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen

Schwerin – Zum 1. Januar 2024 startet das Landesprogramm „Inklusive Ausbildung und Arbeit“, das die Teilhabe von schwerbehinderten Menschen am Arbeitsleben gezielt weiter voranbringen soll. Hierfür stehen in den kommenden Jahren elf Millionen Euro zur Verfügung. Auf diese zusätzliche Fördermöglichkeit für Unternehmen verbunden mit umfassenden Beratungsleistungen wies Sozialministerin Stefanie Drese zum Jahreswechsel hin.

Das Landesprogramm zur Förderung von sozialversicherungspflichtigen Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt wurde vom Sozialministerium und dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) erarbeitet. Die Mittel für das Programm stammen aus dem Sondervermögen Ausgleichsabgabe.

In Deutschland sind private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen gesetzlich verpflichtet, eine bestimmte Anzahl ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten oder anderen anrechnungsfähigen Menschen zu besetzen. Erfüllen sie diese Quote nicht, zahlen sie eine sogenannte Ausgleichsabgabe, die je nach Erfüllungsquote gestaffelt ist.

Betriebe und Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten, die keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen, zahlen demnächst eine deutlich höhere Ausgleichsabgabe. Zum 1. Januar 2024 erhöht sie sich auf bis zu 720 Euro monatlich je unbesetztem Arbeitsplatz.

Drese verdeutlichte, dass die Erwerbsbeteiligung schwerbehinderter Menschen auch in Mecklenburg-Vorpommern niedriger als bei der nicht-schwerbehinderten Bevölkerung sei. Ihnen gelinge es seltener eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt aufzunehmen. „Und dass, obwohl arbeitslos gemeldete Menschen mit Behinderung im Durchschnitt besser ausgebildet sind als Vergleichsgruppen“, so die Ministerin.

Drese: „Es existieren oftmals Vorbehalte und Barrieren im Kopf. Genau hier setzen wir mit dem neuen Landesprogramm an und unterstützen Arbeitgeber bei der Schaffung von betrieblichen Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen. Durch eine zielgenaue Beratung und Prämien sollen Unternehmen für die Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen motiviert und für die Förderung der betrieblichen Inklusion gewonnen werden.“

Arbeitergeber können ab Januar Anträge beim Inklusionsamt des Landesamtes für Gesundheit und Soziales stellen (https://www.lagus.mv-regierung.de/Soziales/Inklusionsamt/landesprogramm-inklusive-ausbildung-arbeit/). Für die Umsetzung des Landesprogramms „Inklusive Ausbildung und Arbeit“ steht auch die Bundesagentur für Arbeit als Kooperationspartner zur Verfügung.

Drese: „Ich appelliere dringend an alle Unternehmen im Land, die Menschen mit Behinderung viel stärker als bisher in den Blick zu nehmen. Es passt nicht zusammen, dass vielfach über einen Arbeitskräftemangel geklagt wird und gleichzeitig von gut 3.300 privaten und öffentlichen Arbeitgebern in Mecklenburg-Vorpommern mit 20 und mehr Beschäftigten rund die Hälfte eine Ausgleichsabgabe zahlt, da sie gar keinen oder zu wenige schwerbehinderte Menschen angestellt haben. Menschen mit Behinderungen haben große Potenziale, die Arbeitgeber viel stärker als bisher erkennen und nutzen müssen. Viele von ihnen sind motiviert, gut ausgebildet und stellen eine Bereicherung im Betrieb dar. Hierfür stehen vielfältige Förderangebote und Eingliederungshilfen auf Landesebene und auf Ebene der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung.“

Bilanz Energie und Landesentwicklung

Meyer: Landesentwicklung als strukturellen Prozess betrachten – Energieversorgung bleibt Kernthema

Schwerin – Wie wird die Energieversorgung in Mecklenburg-Vorpommern in Zukunft aussehen? Wie kann die Landesentwicklung gestaltet werden, um die Lebensbereiche Wohnen, Arbeiten, Mobilität, Versorgung, Bildung, Gemeinschaftsleben und Freizeit zukunftsfähig aufzustellen? Zu diesen Bereichen hat der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer zum Jahresende Bilanz gezogen. „Landesentwicklung ist ein Thema, dass uns alle täglich betrifft – sei es, dass neue Wohn- oder Gewerbegebiete erschlossen, Windenergieanlagen errichtet, neue Straßen und Brücken gebaut oder Landschaften unter Schutz gestellt werden. Um ein einheitliches Ganzes zu entwickeln, bedarf es einer strukturierten Landesentwicklung. Daneben bleibt auch die Energieversorgung ein Kernthema für uns. Aufgrund der insbesondere durch den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hervorgerufenen Energiekrise und einer drohenden Mangellage mussten innerhalb kürzester Zeit Alternativen zu bisherigen Versorgungsstrukturen aufgebaut werden. Hervorzuheben sind hier zum einen die Sicherstellung der Ölversorgung PCK-Raffinerie Schwedt über den Rostocker Hafen und die Ölpipeline, zum anderen die Inbetriebnahme des LNG-Terminals Lubmin im Januar 2023 sowie die Planung und das Genehmigungsverfahren für die Pipeline sowie die LNG-Terminals in Mukran“, sagte Meyer.

Netzentgelte – höhere Entlastung für MV erwartet

Am 01. Dezember 2023 legte die nach der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes zuständige Bundesnetzagentur ein Eckpunktepapier für eine Reform der Verteilnetzentgeltsystematik vor. Wirtschaftsminister Meyer äußerte bereits schon damals seine Bedenken, dass die ausgewiesene Entlastung für Mecklenburg-Vorpommern zu gering sei. Am 22. Dezember 2023 informierte die Bundesnetzagentur, dass mittlerweile aktuellere Daten zur Verfügung stehen, mit denen die zu verteilenden Netzausbaukosten erneut abgeschätzt wurden. Demnach erhöht sich die Entlastung in Mecklenburg-Vorpommern noch einmal um bis zu 70 Prozent gegenüber der ersten Abschätzung. Nach eigenen Berechnungen des Wirtschaftsministeriums wird davon ausgegangen, dass die Netzentgelte im Land in Summe um bis zu 180 Millionen Euro pro Jahr sinken werden. Die von der Bundesnetzagentur ausgewiesenen Entlastungsbeträge für Brandenburg entfallen auch anteilig auf Mecklenburg-Vorpommern, da der Netzbetreiber E.DIS Netz GmbH auch in unserem Land zu den größten Verteilnetzbetreibern gehört. „Die aktualisierten Daten werden wir nun gemeinsam mit der Bundesnetzagentur besprechen und das Modell auf seine Zukunftsfähigkeit prüfen“, sagte Meyer.

Planungserlass Wind-an-Land

Zu Beginn des Jahres wurde der Planungserlass Wind-an-Land vorgestellt. Dieser regelt die wesentlichen Voraussetzungen für die Ausweisung von Flächen für den Windenergieausbau an Land in Mecklenburg-Vorpommern. Es sind nun klare, landesweit einheitliche, verbindliche Kriterien für Windenergiegebiete vorgegeben. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass Planungsprozesse beschleunigt werden. Festgelegt wird darin auch, dass die Verantwortlichkeit für die Planung der Windenergiegebiete bei den Regionalen Planungsverbänden bleibt. Eine weitere Grundsatzentscheidung ist, dass die Flächenausweisung gleichmäßig in den Regionen verteilt erfolgen – jeweils 2,1 Prozent der Regionsfläche sollen ausgewiesen werden. Der vom Kabinett verabschiedete Kriterienkatalog sieht vor, dass verschiedene Bereiche des Landes für die Ausweisung von Windenergiegebieten ausgeschlossen sind. Zudem sind Kriterien für besondere Schutzgüter definiert worden wie beispielsweise Siedlungsabstände sowie Kriterien für den Natur- und Landschaftsschutz, den Artenschutz, für den Gewässer- und Trinkwasserschutz und zur Vermeidung von Störungen wichtiger Infrastrukturen. Im Ergebnis wären 4,43 Prozent der Landesfläche für die Ausweisung von Windenergiegebieten möglich. Das bietet den regionalen Planungsverbänden ausreichend Spielraum, um unter Berücksichtigung regionaler Bedingungen und Prioritäten auf die bundesgesetzlich vorgegebenen jeweiligen Flächen für Windenergiegebiete zu kommen.

Um die räumlichen Voraussetzungen für den benötigten weiteren Ausbau der Windenergie an Land zu schaffen, sieht das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) des Bundes vom 20. Juli 2022 verbindliche Flächenziele für die Bundesländer vor; das Gesetz ist am 01. Februar 2023 in Kraft getreten. Festgelegt werden verbindliche Flächenbeitragswerte in Form von Zwischenzielen für 2027 und Gesamtzielen für 2032 für die einzelnen Bundesländer, die sich in der Summe auf zwei Prozent der Bundesfläche belaufen; für Mecklenburg-Vorpommern sind 1,4 und 2,1 Prozent der Landesfläche als Ziele vorgesehen.

LNG-Infrastruktur in Mecklenburg-Vorpommern

„Die Herausforderungen, die sich für Mecklenburg-Vorpommern durch den kurzfristigen Aufbau einer LNG-Infrastruktur ergeben haben, waren und sind sehr groß. Die komplexen Interessensabwägungen erfolgten dabei stets mit dem Ziel, Entscheidungen im Sinne der Zukunftsfähigkeit des Landes zu treffen. Dabei war zugleich klar: Wir tragen Verantwortung nicht nur für die Energieversorgungssicherheit im Land, sondern als Teil einer solidarischen Gemeinschaft auch für die Bundesrepublik und Europa. Dass für eine stabile und verlässliche Energieversorgung der Auf- und Ausbau einer LNG-Infrastruktur erforderlich ist, haben die zuständige Bundesnetzagentur und das Bundeswirtschaftsministerium mehrfach dargelegt. Für uns ist aber auch klar, dass die Energie der Zukunft grün sein muss und wir mit der Dekarbonisierung der Sektoren schnellstmöglich vorankommen müssen. Bei alldem muss Energie jedoch auch bezahlbar bleiben. Das ist für Bürgerinnen und Bürger genau wie für die Unternehmen im Land von zentraler Bedeutung. Auch dafür setzen wir uns weiter ein“, sagte Meyer.

Wasserstoffwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern vorantreiben

„Mecklenburg-Vorpommern bietet ideale Voraussetzungen, um eine führende Rolle in der Wasserstoffwirtschaft einzunehmen. Für die Erzeugung von grünem Wasserstoff sind wir dank der großen Potentiale der Wind- und Photovoltaikanlagen, die den notwendigen Strom liefern, sowie viel Expertise und Engagement bei den Beteiligten im Land optimal aufgestellt. Zugleich ist Mecklenburg-Vorpommern aufgrund seiner geografischen Lage und seiner Infrastruktur prädestiniert als Drehkreuz für Wasserstoffimporte im Ostseeraum. Deshalb unterstützen wir konsequent Projekte im Land, die zum Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft beitragen – etwa gemeinsam mit dem Bund im Rahmen der IPCEI-Förderung. So sollen in Mecklenburg-Vorpommern beispielsweise drei Elektrolyse-Projekte im Rostocker Hafen, in Rostock-Laage und bei Güstrow umgesetzt werden. Dass der Bund sich angesichts der Auswirkungen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes auf den Bundeshaushalt nun so deutlich zu den IPCEI-Projekten bekannt hat, ist ein sehr wichtiges Signal für alle Beteiligten im Land und gibt uns Rückenwind“, sagte Meyer.

Das Land und der Bund unterstützen mit der IPCEI-Förderung zentrale Wasserstoffprojekte, die sowohl national als auch europäisch von großer Bedeutung sind. IPCEI ist die Abkürzung für „Important Projectrs of Common European Interest“. Diese Projekte umfassen in Mecklenburg-Vorpommern:

  • „HYTechHafen Rostock“ – hier ist bis 2025 der Bau eines Elektrolyseurs mit einer Leistung von 100 Megawatt geplant, der bis 2030 auf ein Gigawatt erweitert werden soll. Er wird On- und Offshore-Windstrom vor allem in grünen Ammoniak für das Düngemittelwerk Yara bei Rostock sowie in Fernwärme für die Stadtwerke Rostock umwandeln. Gesamtinvestition: 380 Millionen Euro.
  • „Doing Hydrogen – ein Wasserstoff-Hub für den Osten“ – der Pipelinebauer und -betreiber Ontras plant, mit Partnern aus der Energiebranche eine Wasserstoffleitung ab Rostock bis nach Berlin, Brandenburg und Sachsen zu bauen. Diese Leitung soll in das deutsche und europäische Wasserstoffnetz integriert werden.
  • „Grüner Wasserstoff aus Rostock“ – der Wasserstoffproduzent Apex Energy Teterow plant in Rostock-Laage die Errichtung eines weiteren Elektrolyse-Systems, das ab 2026 vor allem Wasserstoff für die „Doing Hydrogen“-Pipeline produzieren wird – mit einer langfristigen Zielsetzung von bis zu 7.000 Tonnen jährlich. Die Projektkosten belaufen sich auf 80 Millionen Euro. Geplant ist auch die Integration der Speicherung in Blockheizkraftwerken, Brennstoffzellen und/oder Wasserstofftankstellen (Wasserstoff-Parks).
  • „Elektrolysekorridor Ostdeutschland“ – die Firma Enertrag plant die großtechnische Produktion von grünem Wasserstoff an vier Elektrolyseurstandorten (Rostock, Sperenberg und Treuenbrietzen in Brandenburg sowie Bobbau in Sachsen-Anhalt) mit einer Gesamtelektrolyseurleistung von rund 210 Megawatt. Diese speisen unter anderem in die Wasserstoff-Pipeline „doing hydrogen“ ein und bilden einen bundesländerübergreifenden Korridor. In unmittelbarer Nähe der Elektrolyseure sollen vier Wasserstofftankstellen errichtet werden. In der Nähe von Güstrow ist der Bau eines 55-Megawatt-Elektrolyseurs inklusive einer Wasserstoff-Tankstelle geplant.

Mecklenburg-Vorpommern will die vielfältigen Potentiale im Bereich Wasserstoff aber auch für mehr Wertschöpfung im Land und zur weiteren Steigerung der Standortattraktivität für industrielle und gewerbliche Ansiedlungen nutzen. Hierzu dienen unter anderem folgende Vorhaben:

  • Das Wirtschaftsministerium entwickelt gemeinsam mit neun Partnern aus dem Ostseeraum die Grundlagen für den Ausbau eines Wasserstofftankstellennetzes für den Güterverkehr entlang des Transeuropäischen Verkehrsnetzes von Rostock über Berlin-Brandenburg, Poznan, Kaunas, Vidzeme bis nach Helsinki. Das Wirtschaftsministerium ist Lead-Partner dieses EU-geförderten Projektes mit einem Budget von insgesamt 2,6 Millionen Euro.
  • Im Rahmen des INTERREG-Projektes „GreenIndustrialAreas“ wird für das Jahr 2024 der Abschluss der Arbeiten an dem Handlungsleitfaden zur einheitlichen und anerkannten Zertifizierung entsprechender „grüner“ Gewerbegebiete im Ostseeraum erwartet. Es soll sechs Pilotprojekte geben, zwei davon in Mecklenburg-Vorpommern.

Landesinitiative „Neue Dorfmitte MV“

Mit der Landesinitiative „Neue Dorfmitte MV“ (NDM) werden stationäre und mobile Dorfläden unterstützt. Ziel der Initiative ist es, die Nahversorgung in zentrenfernen Räumen aufrechtzuerhalten, Dorfmittelpunkte zu stärken und somit die Lebensqualität zu erhöhen. Im Jahr 2023 erhielten vier Dorfläden Fördermittelbescheide über insgesamt 350.000 Euro; durch die Förderung wurden Investitionen in Höhe von 515.000 Euro ausgelöst. In Roggendorf (Landkreis Nordwestmecklenburg) wurde beispielsweise mit 64.000 Euro die Erneuerung des Minimarkts von Sylvia Illgen gefördert. Der Dorfladen von Angela Matthies in Glewitz (Landkreis Vorpommern-Rügen) erhielt 71.000 Euro für eine Neuausstattung. Ein Schwerpunkt im Jahr 2024 soll neben der nachhaltigen Sicherung der rund 50 Standorte sein, das Konzept weiterzuentwickeln. Dazu ist vorgesehen, modellhafte innovative NDM-Varianten zu initiieren.

Landesinitiative Ländliche GestaltungsRäume M-V (LGR)

Seit dem Inkrafttreten der Fördergrundsätze zum Fonds zur Unterstützung der LGR (LGR-Fonds) im Jahr 2019 konnten rund 12 Millionen Euro für über 30 Vorhaben in den strukturschwachen ländlichen Räumen Mecklenburg-Vorpommerns gebunden werden. Fünf Vorhaben sind erfolgreich abgeschlossen. Dabei handelt es sich um die Sanierung des Anklamer Schützenhauses, die Revitalisierung der Altstadt von Tribsees, die filmische Langzeitdokumentation Goldberg-Mildenitz, die interaktive Website für den Amtsbereich Goldberg-Mildenitz und das Projekt „Vorpommersche Dorfstraße – Elektromobile Ferienstraße“ zwischen Loitz und Anklam.

Straftaten lohnen sich nicht

Die Staatsanwaltschaften Mecklenburg-Vorpommern schöpften im Jahr 2022 insgesamt mehr als elf Millionen Euro an Vermögen ab.

Schwerin – Die vier Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern haben im Jahr 2022 insgesamt rund 11,4 Millionen Euro aus Straftaten abgeschöpft. Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Straftaten dürfen sich nicht lohnen. Daher handelt die Justiz. Was Täterinnen und Täter aus strafbaren Handlungen erlangt haben, Gegenstände und Vermögen, muss eingezogen werden.

Die Staatsanwaltschaften in Rostock, Schwerin, Neubrandenburg und Stralsund haben in den Jahren 2018 bis 2022 insgesamt mehr als 50 Millionen Euro abgeschöpft. Seit nunmehr sechs Jahren ist der Opferschutzschutz mit der Reform der Vermögensabschöpfung gestärkt. Denn Geschädigte können einfacher und kostenlos Schadenswiedergutmachung einfordern. Im vergangenen Jahr ist jeder fünfte abgeschöpfte Euro zugunsten geschädigter Privatpersonen abgeschöpft worden, rund 2,3 Millionen Euro.

Für geschädigte staatliche Institutionen, z. B. Sozialversicherungsträger, wurden 2022 knapp drei Millionen Euro abgeschöpft. Für die Staatskasse verblieben rund 6,2 Millionen Euro. Ich danke den Gerichten und Staatsanwaltschaften für ihren verlässlichen Einsatz. Die Justiz beweist, dass sie ein besonderes Augenmerk auf Opferschutz setzt“, so Ministerin Bernhardt.

Generalstaatsanwältin Christine Busse: „Die Vermögensabschöpfung ist mittlerweile ein fester Bestandteil sowohl der Ermittlungsverfahren als auch des gerichtlichen Hauptverfahrens. Die Staatsanwaltschaften, die Polizei, der Zoll und die Finanzverwaltung tragen dafür Sorge, dass auch und gerade in frühen Stadien von Ermittlungen zu Straftaten mit Vermögensbezug möglichst umfassende Nachforschungen dazu angestellt werden, ob einerseits noch Tatbeute oder Teile davon vorhanden sind oder aber sonstiges Vermögen der Tatverdächtigen und begünstigter Dritter festgestellt werden kann.

Die sich seit einigen Jahren vermehrt etablierenden Möglichkeiten der Anlage von Vermögenswerten in digitalisierter Form sind vielfältig. Das Erkennen derartiger Anlageinstrumente und der Zugangsmöglichkeiten zu diesen in digitaler Form, etwa auf Computern, Tablets und Smartphones, und auch in verkörperter Form, beispielsweise als sogenannte Hardware-Wallets, stellt als solches bereits eine Herausforderung für die Ermittlerinnen und Ermittler dar.

Ihr begegnen wir mit entsprechenden Aus- und Fortbildungen. Im Idealfall führt die intensivierte Arbeit im Bereich der Vermögensabschöpfung nicht nur zu den in den letzten Jahren zu verzeichnenden erfreulich hohen Werten im Bereich der Sicherung und Einziehung, sondern langfristig auch zu einer Reduzierung der Straftaten mit Vermögensbezug – weil auch eine effektive Abschöpfung die Anreize für derartige Taten verringern kann.“

Wann und in welcher Höhe bzw. in welchen Raten die abgeschöpften Summen an die geschädigten Personen, Institutionen und auch an die Staatskasse fließen, ist nicht statistisch erfasst.

Ökowertpapiere statt Böller

Schwerin – Auch in 2024 und darüber hinaus wird die Bekämpfung der Klimakrise eine zentrale Herausforderung für Wirtschaft, Politik und Gesellschaft sein. Die gute Nachricht: jeder kann einen Beitrag leisten und das das ganze Jahr über. „Bäume pflanzen statt Böller knallen!“ – Dafür wirbt Mecklenburg-Vorpommerns Klimaschutz- und Umweltminister Dr. Till Backhaus kurz vor dem Silvesterfest.

„Mir ist bekannt, dass Böller und Raketen für viele Menschen zum Jahreswechsel dazu gehören. Nach Schätzungen der pyrotechnischen Industrie haben die Bundesbürger allein 2022 rund 180 Mio. € für Böller und Raketen ausgegeben. Bezogen auf Mecklenburg-Vorpommern sind das rund 3,5 Millionen Euro.

Das ist eine unfassbar hohe Summe! Anstatt das Geld im wahrsten Sinne des Wortes in die Luft zu schießen, sollten wir es lieber sinnvoll einsetzen und davon einen Beitrag leisten für Klimaschutz, Artenschutz, sauberes Wasser. Das Land M-V bietet dazu viele gute und sehr praktische Möglichkeiten. Über unsere Ökowertpapiere können wir durch freiwillige Beiträge Wälder und Hecken pflanzen, Moore vernässen oder auch Streuobstwiesen anlegen.

Viele Projekte warten nur darauf, umgesetzt zu werden. So ein Böller verursacht Umweltverschmutzung, verschreckt Tiere und ist nach wenigen Sekunden vergessen, doch Bäume überleben Generationen, helfen dem Klima und bieten Lebensraum und Nahrung für andere Lebewesen.“

Öko-Wertpapiere erlauben es auch Einzelpersonen, Geld zum Beispiel in die Pflanzung neuer Klimawälder zu investieren. Ihnen wird für ihren freiwilligen Beitrag für den Klimaschutz eine Bescheinigung, symbolisch als Waldaktie, MoorFutures, Streuobstgenussschein oder Heckenscheck, ausgestellt. Jedes Wertpapier hat dabei seine eigenen besonderen Vorteile für verschiedene Ökosystemleistungen.

Seit 2022 ergänzt der Heckenscheck das Portfolio. Darüber können Landschaftshecken gepflanzt werden. Diese binden nicht nur Kohlenstoffdioxid aus der Luft, sondern sind auch ein wichtiger Beitrag zum Artenschutz. Sie bieten selbst Lebensraum für Insekten und bedrohte Vogelarten und verbinden verschiedene Biotope. Zudem schützen sie die Landschaft vor Winderosion.

Umtauschfrist für Führerscheine

Landkreis Vorpommern-Rügen verlängert Frist / Meyer: Ausnahmeregelung nach Cyberangriff für Betroffene erlassen

Stralsund – Das Wirtschaftsministerium hat am 27.12.2023 eine Allgemeinverfügung zum Pflichtumtausch von Führerscheinen im Landkreis Vorpommern-Rügen erlassen. Mit der Allgemeinverfügung wird vor dem Hintergrund des Cyberangriffs auf die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises und den damit verbundenen Auswirkungen hinsichtlich eines fristgerechten Pflichtumtauschs von Führerscheinen die Frist zum Umtausch von Führerscheinen bis zum 19. Juli 2024 verlängert.

Dies betrifft den Umtausch von Führerscheinen, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind und gilt für die Inhaberinnen und Inhaber dieser Führerscheine mit den Geburtsjahren 1965 bis 1970. Die Ausnahmeregelung gilt ausschließlich für Betroffene, die ihren Wohnsitz im Landkreis Vorpommern-Rügen haben.

„Wir haben diese Regelung geschaffen, um die betroffenen Führerscheininhaberinnen und -inhaber vor einem Ordnungsgeld zu bewahren, das sie nicht selbst verschuldet haben“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Gemäß den einschlägigen EU- und bundesrechtlichen Vorschriften müssen bis zum 19. Januar 2033 in der Europäischen Union alle Führerscheine umgetauscht werden, die vor dem Jahr 2013 ausgestellt worden sind. Für Führerscheine mit einem Ausstellungsdatum bis einschließlich 31. Dezember 1998 verläuft der Umtausch gestaffelt nach Geburtsjahren des Fahrerlaubnisinhabers.

Für die Geburtsjahre 1965 bis 1970 läuft die Umtauschfrist am 19. Januar 2024 ab. Aufgrund des Cyberangriffs auf die Verwaltung des Landkreises Vorpommern-Rügen und des dadurch bedingten Ausfalls der IT-Infrastruktur in der Fahrerlaubnisbehörde ist aktuell aber nicht gewährleistet, dass Fahrerlaubnisinhaber der Jahrgänge 1965 bis 1970 ihren Führerschein fristgerecht umtauschen können.

Wolfgang Schäuble gestorben

Schwesig: Deutschland verliert eine starke Persönlichkeit

Schwerin – Zum Tod des früheren Bundestagspräsidenten und Bundesministers Wolfgang Schäuble erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig: „Wolfgang Schäuble hat die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland geprägt.

Präsident des Bundestages, Finanzminister, Innenminister, Fraktionsvorsitzender, Chef des Bundeskanzleramtes – er hat eine Vielzahl von Ämtern übernommen und sie alle mit seinem ganz eigenen Stil ausgefüllt. Die Deutsche Einheit hat er maßgeblich mit auf den Weg gebracht. Mit mehr als 50 Jahren Amtszeit war er so lange Abgeordneter des Deutschen Bundestags wie niemand zuvor. Deutschland verliert einen großen Parlamentarier und eine starke Persönlichkeit.

Wolfgang Schäuble ist Opfer eines brutalen Attentats geworden. Es verdient allergrößten Respekt, dass er auch nach diesem einschneidenden Erlebnis all seine Kraft in den Dienst der Bundesrepublik Deutschland gestellt hat.

Ich habe Wolfgang Schäuble sehr geschätzt. Wir haben im Bundeskabinett respektvoll und konstruktiv zum Wohle der Menschen zusammengearbeitet. Dabei habe ich seine enorme Erfahrung und Sachkenntnis und auch seine Bereitschaft zu Kompromissen kennengelernt. Gerne erinnere ich mich an unsere Gespräche und seine Zeitzeugenberichte über den Mauerfall und die Deutsche Einheit. Mein tiefes Mitgefühl gehört seiner lieben Frau und seinen Angehörigen.“

15 Podestplatzierungen bei „Jugend trainiert“

Oldenburg lobt Leistungsbereitschaft, Teamgeist und Fairness der Schulmannschaften

Schwerin – Handball, Volleyball, Leichtathletik, Triathlon, Skilanglauf, Goalball, Schwimmen, Beachvolleyball, Rudern und Tennis – in diesen Sportarten haben Schülerinnen und Schüler aus Mecklenburg-Vorpommern bei Wettkämpfen in diesem Jahr insgesamt 15 Podestplatzierungen auf Bundesebene erzielt. Besonders beeindruckend waren die Bundessiege des Sportgymnasiums Schwerin im Rudern, des Sportgymnasiums Neubrandenburg im Triathlon sowie der Christophorusschule Rostock in der Leichtathletik. Erstmals in der Geschichte der Teilnahme von Mecklenburg-Vorpommern bei „Jugend trainiert“ hat die Schulmannschaft der Christophorusschule Rostock eine Medaille im Tennis errungen.

„Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben Leistungsbereitschaft, Disziplin, Teamgeist und Fairness bewiesen“, lobte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Dies sind Charaktereigenschaften, die die Schülerinnen und Schüler nicht nur im Sport weiterbringen, sondern die im ganzen Leben hilfreich sind. Es ist schön, dass nach der veranstaltungslosen Zeit während der Corona-Pandemie viele Schulen dem Ruf des Wettbewerbs wieder gefolgt sind. Die Beteiligung bei ‚Jugend trainiert‛ war 2023 besonders groß. Insgesamt blicken wir auf ein sportlich erfolgreiches Jahr zurück“, sagte Oldenburg.

Unter den insgesamt über 8.500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern an den diesjährigen Bundesfinals in Schonach (Winterfinale) und Berlin (Frühjahrs- und Herbstfinale) waren aus Mecklenburg-Vorpommern 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer in 51 Schulmannschaften, die sich über die Kreis-, Regional- und Landesebene für den größten Schulsportwettbewerb der Welt qualifiziert hatten, an den Start gegangen.

Bei den paralympischen Wettbewerben haben die Schülerinnen und Schüler vom Mecklenburgischen Förderzentrum für Körperbehinderte die Goldmedaille im Rollstuhlbasketball, den Bundessieg in der Leichtathletik und eine Silbermedaille im Schwimmen erreicht. Im Rahmen der Bundesfinals findet ein gemeinsamer Wettbewerb der Schülerinnen und Schüler mit und ohne Handicap in der sogenannten Inklusionsstaffel im Schwimmen statt.

Die Landesstaffel konnte den 1. Platz erzielen. Beim Winterfinale in Schonach im Schwarzwald haben das Überregionale Förderzentrum Sehen aus Neukloster und die Schule an der Bleiche Ludwigslust mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung jeweils eine Goldmedaille im Skilanglauf gewonnen.

„Beim Thema Inklusion im Sport ist ‚Jugend trainiert‛ Vorreiter. Seit zehn Jahren nehmen junge Menschen mit und ohne Behinderung zur selben Zeit und am selben Ort an Bundesfinalveranstaltungen teil. Dies ist ein Vorbild für Inklusion in allen gesellschaftlichen Bereichen“, unterstrich die Ministerin.

Zudem gab es im Jahr 2023 wieder viele schulsportliche Vergleichswettkämpfe in allen Teilen des Landes. Dazu gehörten die Hallensportfeste in Rostock und Schwerin, die Wettbewerbe der Förderschulen in der Leichtathletik in Güstrow oder die Wettkämpfe im Fußball und Zweifelderball in Anklam.

Auch der Grundschulwettbewerb „Jugend trainiert“ wurde in diesem Jahr an vielen Schulen ausgetragen. Er ist ein Teamwettbewerb und – anders als ‚Jugend trainiert‛ für die älteren Schülerinnen und Schüler – kein Qualifikationswettbewerb mit Folgevergleichen auf Landes- und Bundesebene. Er findet zwischen einzelnen Mannschaften einer Schulklasse, zwischen Klassen einer Schule oder auch zwischen Teams der ganzen Schule statt. Jede Schule kann sich einen eigenen, individuellen Wettbewerb aus über 50 spielerischen Bewegungseinheiten zusammenstellen.