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Kategorie: Digitalisierung / IT / Technik / KI

Neues Förderportal startet

Förderanträge können künftig digital beim Landesförderinstitut eingereicht werden

Schwerin – Am 5. August 2026 startet das neue Förderportal des Landesförderinstituts Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V). Damit setzt das Land einen weiteren zentralen Baustein der Modernisierung des Förderwesens um. Nachdem die Landesregierung seit 2025 bereits zahlreiche Maßnahmen zum Bürokratieabbau und zur Vereinfachung von Förderverfahren beschlossen hat, können Förderanträge für ausgewählte Programme beim Landesförderinstitut damit vollständig digital gestellt und die erforderlichen Unterlagen direkt online eingereicht werden.

Zum Start stehen zunächst vier Förderprogramme für die digitale Antragstellung zur Verfügung:

  • Fonds für Vorpommern und das östliche Mecklenburg
  • Radwegebau
  • Messen und Ausstellungen
  • Fischereiabgabe

Weitere sollen in den nächsten Monaten hinzukommen.

Das Portal ermöglicht eine medienbruchfreie Antragstellung, vereinfacht die Kommunikation zwischen Antragstellenden und Bewilligungsbehörde und schafft effizientere Abläufe in der Bearbeitung von Förderanträgen. Davon profitieren Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Vereine und Kommunen gleichermaßen.

„Mit dem neuen Förderportal wird die Beantragung von Landesfördermitteln in zunächst vier Förderprogrammen deutlich einfacher. Anträge können künftig online gestellt und die erforderlichen Unterlagen direkt digital eingereicht werden. Das spart Zeit, vermeidet unnötigen Papieraufwand und erleichtert die Kommunikation mit der Bewilligungsbehörde. Gleichzeitig schaffen wir effizientere Abläufe in der Verwaltung. Das Förderportal ist damit ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer schnellen, bürgernähen und wirtschaftsfreundlichen Verwaltung“, erläutert Finanz- und Digitalisierungsminister Dr. Heiko Geue.

Für die Anmeldung am Förderportal stehen die nach dem Onlinezugangsgesetz vorgesehenen Authentifizierungsverfahren „BundID“ für natürliche Personen sowie „Mein Unternehmenskonto“ (MUK) für Organisationen zur Verfügung. Dadurch ist eine sichere und komfortable Identifizierung der Antragstellenden gewährleistet.

Bereits laufende Förderverfahren bleiben vom Start des Förderportals unberührt und werden wie bisher bearbeitet. Das neue Portal kommt zunächst ausschließlich bei neuen Anträgen in den freigeschalteten Förderprogrammen zum Einsatz.

„Mit dem Start des Förderportals erreichen wir einen wichtigen Meilenstein für die Digitalisierung des Förderwesens in Mecklenburg-Vorpommern. In den kommenden Monaten werden weitere Förderprogramme an das Portal angebunden. Unser Ziel ist es, die digitale Antragstellung künftig zum Standard zu machen und den Zugang zu Fördermitteln für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Vereine und Kommunen weiter zu vereinfachen“, sagt Minister Dr. Geue.

Mit dem neuen Förderportal setzt Mecklenburg-Vorpommern den eingeschlagenen Weg zur Modernisierung des Förderwesens konsequent fort. Bereits mit dem ersten Maßnahmenkatalog im Juli 2025 wurden wichtige Vereinfachungen und erste Digitalisierungsschritte auf den Weg gebracht. Der im März 2026 beschlossene zweite Maßnahmenkatalog hat diese Reformen unter anderem durch weitere Standardisierungen ergänzt. Das Förderportal schafft einen spürbaren Mehrwert für Antragstellende und Verwaltung gleichermaßen.

Besserer Schutz im digitalen Raum

Land will Kinder und Jugendliche besser im digitalen Raum schützen und Medienbildung stärken

Schwerin – Nach der Beratung mit der von der Landesregierung eingesetzten Expertenkommission zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in sozialen Medien hat Ministerpräsidentin Manuela Schwesig angekündigt, die Empfehlungen der Kommission zügig aufzugreifen.

„Wir müssen unsere Kinder besser vor Gefahren im Internet schützen – vor Desinformation, Hass und Hetze, sexualisierter Gewalt, extremistischen Inhalten und den Suchtmechanismen vieler Plattformen. Ich begrüße, dass sich die Kommission hinter die Vorschläge der Europäischen Union stellt. Sie sehen vor, für Kleinkinder bis drei Jahre ganz auf Bildschirmzeit zu verzichten.

Für Kinder unter 13 Jahren sollte die Nutzung sozialer Medien und anderer digitaler Dienste unter Aufsicht und zeitlich begrenzt und ab 13 Jahren sollte ein selbständiger Zugang zu altersgerechten Social-Media Angeboten ermöglicht werden. Dieser Zugang muss dann über standardmäßige Sicherheitsvorkehrungen verfügen“, sagte die Ministerpräsidentin.

Ebenso befürworte sie das Votum der Kommission, Plattformanbieter zu verpflichten, ihre Dienste von vornherein altersgerecht zu gestalten und die Risiken für Kinder und Jugendliche so systematisch zu verringern. „Ohne klare Vorgaben für die großen Anbieter geht es nicht“, so Schwesig.

Als weitere grundsätzliche Schlussfolgerung sah die Regierungschefin die Empfehlung der Kommission an, die Medienbildung in M-V ressortübergreifend weiterzuentwickeln. Sie sagte: „Medienkompetenz ist heute eine Schlüsselkompetenz. Wir müssen Kinder und Jugendliche befähigen, sich sicher, kritisch und verantwortungsvoll in der digitalen Welt zu bewegen. Dafür braucht es eine gemeinsame Strategie, die Bildung, Prävention und Jugendschutz zusammenführt.“ Für die engagierte und fachlich fundierte Arbeit der Kommissionsmitglieder danke sie ausdrücklich.

Die interdisziplinär besetzte Expertenkommission hatte den Auftrag, Vorschläge für einen wirksameren Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum zu erarbeiten. Ihr gehörten Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft, Bildung, Kinder- und Jugendhilfe, Kinderschutz, Polizei, Medienpädagogik, Datenschutz, Kommunen, Elternvertretungen sowie weiteren gesellschaftlichen Bereichen an.

Den Vorsitz führten Sozialministerin Stefanie Drese und Prof. Dr. Michael Kölch von der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie sowie der Universitätsmedizin Rostock.

Prof. Dr. Michael Kölch betonte, dass soziale Medien nicht nur Risiken, sondern auch wichtige Chancen für junge Menschen bieten: „Neben den Gefahren durch Suchtmechanismen, Desinformation, Hass oder psychische Belastungen dürfen wir nicht übersehen, dass soziale Medien für Kinder und Jugendliche auch Möglichkeiten eröffnen – etwa für Bildung, Information, gesellschaftliche Teilhabe und den Kontakt mit Freundinnen und Freunden. Entscheidend ist, dass junge Menschen lernen, diese Angebote sicher und selbstbestimmt zu nutzen.“

Auch Gesundheitsministerin Stefanie Drese unterstreicht die Bedeutung eines verantwortungsvollen Umgangs mit sozialen Medien, insbesondere auch mit Blick auf mögliche gesundheitliche Auswirkungen. „Studien zeigen, dass eine exzessive oder unkontrollierte Nutzung sozialer Medien das Risiko für psychische Belastungen deutlich erhöhen kann.

Das kann von Ängstlichkeit über Schlafstörungen und Stress bis hin zu Störungen des Körperbildes und Depressivität reichen und dazu führen, dass Beziehungen und Freundschaften vernachlässigt werden. Dabei gehört die gesellschaftliche Teilhabe zu den größten Schutzfaktoren für ein gesundes Aufwachsen. Umso wichtiger ist es, dass wir Prävention, Regulierung und Medienkompetenz in einer zunehmend digitalen Gesellschaft zusammendenken“, so die Ministerin.

Prof. Dr. Brakemeier ergänzte: „Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf digitale Teilhabe und den Erwerb digitaler Kompetenzen. Sie haben aber ebenso ein Recht darauf, vor digitalen Umgebungen geschützt zu werden, die ihre psychische Gesundheit, ihre Entwicklung und demokratische Teilhabe beeinträchtigen können. Mecklenburg-Vorpommern sendet mit dem Bericht ein wichtiges Signal: Schutz ist nicht das Gegenteil von Teilhabe – Schutz ist ihre Voraussetzung.“

Rahmenstrategie Digitalisierung und IT M-V

Mecklenburg-Vorpommern schafft neuen strategischen Rahmen für die digitale Verwaltung / Landesregierung beschließt „Rahmenstrategie Digitalisierung und IT“ sowie Zusammenarbeitsstrategie „EinMV“

Schwerin – Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung zwei wegweisende Strategien für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung beschlossen. Mit der „Rahmenstrategie Digitalisierung und IT Mecklenburg-Vorpommern“ sowie der ebenenübergreifenden Strategie „EinMV – Gemeinsame Strategie für die digitale Verwaltung“ schafft das Land erstmals einen gemeinsamen strategischen Rahmen für die Digitalisierung der Landesverwaltung und die verbindliche Zusammenarbeit mit den Kommunen.

Beide Strategien setzen die Leitgedanken der Föderalen Modernisierungsagenda von Bund und Ländern auf Landesebene um und verstehen Digitalisierung als zentrales Instrument der Staatsmodernisierung.

Finanz- und Digitalisierungsminister Dr. Heiko Geue erklärt: „Unser Ziel ist eine Landesverwaltung, die schneller, bürgernäher und wirtschaftsfreundlicher ist. Dazu setzen wir konsequent auf digitale Souveränität, schrittweise auf eine stärkere Nutzung von Open-Source-Software, den Kollegen KI und eine Stärkung der Informations- und Cybersicherheit. Der Erfolg geht nur zusammen: EinMV ist Ausdruck unseres Grundverständnisses, dass der Digitalisierungsfortschritt nur gemeinsam erfolgreich zu bewältigen ist. Land und kommunale Ebene sitzen gemeinsam in einem Boot.“

Die „Rahmenstrategie Digitalisierung und IT“ beschreibt die Leitplanken für die digitale Transformation der Landesverwaltung bis zum Jahr 2030. Sie verbindet Digitalisierung konsequent mit Staatsmodernisierung und Bürokratieabbau und umfasst insgesamt 43 Maßnahmen. Schwerpunkte sind unter anderem der Ausbau der digitalen Souveränität, die stärkere Nutzung von Open-Source-Software, der Einsatz Künstlicher Intelligenz, medienbruchfreie Verwaltungsprozesse, eine moderne IT-Architektur sowie die Stärkung der Informations- und Cybersicherheit. Damit schafft das Land die Grundlage für eine leistungsfähige, sichere und zukunftsfähige Verwaltungs-IT.

Ergänzt wird diese Strategie durch die Zusammenarbeitsstrategie „EinMV“. Sie definiert erstmals verbindliche Grundsätze für die Digitalisierung von Land und Kommunen und schafft einen gemeinsamen Orientierungsrahmen für Planung, Priorisierung und Umsetzung digitaler Vorhaben. Ziel ist es, Doppelentwicklungen zu vermeiden, Synergien zu nutzen und digitale Lösungen künftig gemeinsam zu entwickeln und flächendeckend bereitzustellen.

Die Strategie wurde gemeinsam mit dem Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern und dem Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern sowie unter Beteiligung von mehr als 120 Vertreterinnen und Vertretern aus Landes- und Kommunalverwaltung entwickelt. Sie umfasst zwölf gemeinsame Grundsätze für die zukünftige Zusammenarbeit.

Ein zentrales Ziel beider Strategien ist es, die Handlungsfähigkeit des Staates langfristig zu stärken. Digitalisierung soll Verwaltungsverfahren beschleunigen, Beschäftigte entlasten und die Qualität staatlicher Leistungen verbessern. Gleichzeitig werden gemeinsame Standards, moderne IT-Strukturen und eine stärkere Koordinierung dazu beitragen, Ressourcen effizienter einzusetzen und die digitale Souveränität des Landes weiter auszubauen.

Mit dem Kabinettsbeschluss beginnt nun die Umsetzungsphase. Für die Rahmenstrategie werden die vorgesehenen Maßnahmen schrittweise realisiert. Für die Strategie „EinMV“ erarbeitet das Ministerium für Finanzen und Digitalisierung gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden ein Umsetzungskonzept, das dem Lenkungsausschuss E-Government zur Beschlussfassung vorgelegt wird.

Neue KI-Förderrichtline vorgestellt

Dr. Wolfgang Blank: „Mit einem einfachen Zugang zu Künstlicher Intelligenz stärken wir die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen.“

Schwerin – Wirtschaftsminister Dr. Wolfgang Blank hat heute gemeinsam mit den Wirtschaftskammern die neue KI-Förderrichtlinie des Landes vorgestellt. Mit dem Inkrafttreten erhalten kleine und mittlere Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern einen niedrigschwelligen Zugang zur Förderung von KI-Anwendungen. Grundlage dafür ist die „Richtlinie über die Gewährung von De-minimis-Zuwendungen zur Förderung der Anwendung von Künstlicher Intelligenz“ des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit.

„Mit dem neuen Förderinstrument schaffen wir einen niedrigschwelligen Einstieg in die Nutzung Künstlicher Intelligenz. Unser Ziel ist es, dass möglichst viele kleine und mittlere Unternehmen die Chancen der Digitalisierung nutzen, Innovationen vorantreiben und ihre Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig stärken“, betonte Minister Dr. Blank.

Mit dem Doppelhaushalt 2026/2027 stellt der Landtag Mecklenburg-Vorpommern jährlich rund 1,5 Millionen Euro zur Verfügung. Die Förderung richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten.

Ziel der neuen Richtlinie ist es, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – insbesondere den Mittelstand – auch dabei zu unterstützen, vorhandene Unternehmensdaten mithilfe Künstlicher Intelligenz effizient zu nutzen und neue Wertschöpfungspotentiale zu erschließen.

Für die Förderung wurde ein einfaches elektronisches Antragsverfahren entwickelt. Anträge können seit dem 30. Juni 2026 über die Website der TBI Technologie-Beratungs-Institut GmbH gestellt werden.

Gefördert werden unter anderem KI-Anwendungen in den Bereichen Produktion, Dienstleistungen, Logistik sowie Marketing und Vertrieb. Darüber hinaus können nun auch Ausgaben für IT-Sicherheit und Cybersicherheit im Zusammenhang mit der Einführung von KI gefördert werden.

„Künstliche Intelligenz kann den Unternehmen in unserem Land dabei helfen, Arbeitsabläufe effizienter zu gestalten, Beschäftigte zu entlasten und dem Arbeits- und Fachkräftemangel aktiv zu begegnen. Mit der neuen Förderung schaffen wir einen konkreten Anreiz, diese Technologien künftig noch stärker im Mittelstand einzusetzen“, so Minister Dr. Blank.

Nähere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Wirtschaftskammern und des Wirtschaftsministeriums.

Mecklenburg-Vorpommern beschließt Beitritt zum Zweckverband eGo-MV

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern wird Mitglied im kommunalen Zweckverband eGo-MV und setzt damit ein klares Zeichen für eine engere und verbindlichere Zusammenarbeit von Land und Kommunen bei der Digitalisierung der Verwaltung. Der geplante Beitritt unterstreicht den gemeinsamen Anspruch, die Digitalisierung künftig noch stärker als Gemeinschaftsaufgabe zu gestalten.

„Ich will keine einsamen digitalen Leuchttürme. Mir sind gemeinsame digitale Lösungen wichtig, mit denen wir Standards schaffen, in der Verwaltung schneller werden und einen digitalen Technologiepfad zu mehr Unabhängigkeit beschreiten. Mit dem Beitritt zum kommunalen Zweckverband eGo-MV schaffen wir auf Augenhöhe eine noch engere Verbindung zwischen Landes- und Kommunalverwaltung. Das ist ein weiterer wichtiger Schritt hin zu einer schnelleren, bürgernäheren und wirtschaftsfreundlichen Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern,“ sagt Finanz- und Digitalisierungsminister Dr. Heiko Geue.

Von der Mitgliedschaft werden sowohl das Land als auch die Kommunen profitieren. Sie stärkt die gemeinsame Steuerung einer souveränen und sicheren informationstechnischen Infrastruktur, erleichtert die Entwicklung belastbarer und effizienter Verwaltungsprozesse und schafft bessere Voraussetzungen, um auf neue Anforderungen flexibel reagieren zu können. Gleichzeitig unterstützt sie eine konsequente Ausrichtung öffentlicher Dienstleistungen an den Bedürfnissen von Bürgerinnen und Bürgern sowie der Wirtschaft.

„Der Zweckverband eGo‑MV ist seit 2006 die gemeinsame Instanz und zentraler Ansprechpartner mittlerweile fast aller Kommunalverwaltungen in Mecklenburg-Vorpommern und verfolgt den klaren Auftrag, die Kommunen mit praxistauglichen Lösungen zu unterstützen und zentrale Infrastrukturen verlässlich bereitzustellen. Dass das Land nun seine Beitrittserklärung übergeben hat, ist für uns ein wichtiges Signal: Die Zusammenarbeit wird verbindlicher, Entscheidungswege werden kürzer und wir können Aufgaben, die Land und Kommunen gleichermaßen betreffen, künftig noch besser gemeinsam organisieren. Für uns als Verband ist das ein konsequenter Schritt, der die kommunale Perspektive stärkt und die Digitalisierung im Land insgesamt stabiler und planbarer macht“, erläutert Verbandsvorsteher Christian Schulenburg.

Mit dem Beitritt können die Leistungsangebote des eGo-MV von allen Landesbehörden direkt in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus werden gemeinsame Umsetzungsprojekte, beispielsweise im Bereich der Registermodernisierung, deutlich erleichtert.

Land gibt grünes Licht für Digitalpakt 2.0

Oldenburg: Die Digitalisierung der Schulen geht voran

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern macht den Weg für die weitere Digitalisierung der Schulen frei. Bildungsministerin Simone Oldenburg hat die Bund-Länder-Vereinbarung zum Digitalpakt 2.0 unterzeichnet. Erst mit der Zustimmung aller Länder kann der Digitalpakt 2.0 anlaufen. Der Bund stellt insgesamt bis zu 2,5 Milliarden Euro bereit. Die Länder erbringen den gleichen Anteil. Mecklenburg-Vorpommern erhält vom Bund 42,1 Millionen Euro für Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur. Die Bundesmittel stehen bis zum Jahr 2033 für die weitere Digitalisierung der Schulen zur Verfügung.

„Mit dem DigitalPakt Schule haben unsere Schulen einen großen Innovationsschub erhalten. Dieses Infrastrukturprogramm war eine große finanzielle Unterstützung für die Kommunen, die Landkreise und die freien Schulen in ihrer Funktion als Schulträger“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Aber Digitalisierung der Schulen ist eine Daueraufgabe. Sie geht weiter und wird an den technologischen Fortschritt angepasst. Ziel ist es, dass Schülerinnen und Schüler unter modernen Bedingungen lernen und Lehrkräfte zeitgemäß unterrichten können. Mit dem Digitalpakt 2.0 stehen dem Land und den Schulträgern weitere Mittel für Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur zur Verfügung“, betonte Oldenburg.

Der Digitalpakt 2.0 baut auf drei miteinander verzahnten Handlungssträngen auf. Handlungsstrang I umfasst die Weiterentwicklung der digitalen Bildungsinfrastruktur. Handlungsstrang II nimmt die digitale Schul- und Unterrichtsentwicklung in den Blick. Handlungsstrang III stellt die Lehrkräftebildung in den Mittelpunkt. Die Bund-Länder-Initiative „Digitales Lehren und Lernen“ will angehende und aktive Lehrkräfte in Bezug auf digitales und digital gestütztes Unterrichten weiter stärken.

In Mecklenburg-Vorpommern sollen die Investitionsmittel für zwei Schwerpunkte eingesetzt werden: Zum einen geht es um digitale Bildungsmedien, Unterrichtssoftware und Systeme zur Bereitstellung digitaler Inhalte. Zum anderen sollen Mindeststandards bei der Ausstattung von LAN-, WLAN-Netzen sowie digitalen Anzeige- und Arbeitsgeräten erreicht werden. Darüber hinaus werden schulgebundene mobile Endgeräte für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte angeschafft, die im Unterricht und in der Schule genutzt werden.

„Digitale Bildung ist weit mehr als Technik. Entscheidend ist, dass Lehrkräfte digitale Möglichkeiten didaktisch sinnvoll einsetzen können und Schülerinnen und Schüler lernen, sich sicher, verantwortungsvoll und kompetent in einer digitalen Welt zu bewegen. Genau dafür schafft der Digitalpakt 2.0 die Voraussetzungen. Bei der Mittelvergabe ist ein unbürokratisches Verfahren vorgesehen“, so die Bildungsministerin weiter.

Im nächsten Schritt erarbeitet das Land die landesrechtlichen Regelungen für die Förderung. Die Förderrichtlinie entsteht in enger Abstimmung mit den Kommunen, Landkreisen und Vertretungen der freien Schulen als Schulträger. Die Gespräche darüber haben bereits begonnen.

„Der Digitalpakt 2 ist eine echte Investition in unsere Schulen. Mit den zusätzlichen Mitteln sorgen wir für die digitale Entwicklung in den nächsten Jahren und sichern moderne Bildung und gute Lernbedingungen an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern“, erklärte Oldenburg.

Mehr als 800 digitalisierte Verwaltungsleistungen im MV-Serviceportal

Schwerin – Seit Anfang Juli stehen im MV-Serviceportal erstmals mehr als 800 digitale Verwaltungsleistungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zur Verfügung. Damit erreicht Mecklenburg-Vorpommern einen weiteren Meilenstein bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) und macht einen wichtigen Schritt hin zu einer modernen, bürgernahen und leistungsfähigen Verwaltung.

Neben bereits bestehenden digitalen Leistungen, etwa der Ummeldung nach einem Umzug, der Anerkennung einer Behinderung, der Beantragung von Elterngeld oder der digitalen Einreichung eines Bauantrags, kann nun beispielsweise auch die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen für Ärztinnen und Ärzte vollständig digital beantragt werden.

Finanz- und Digitalisierungsminister Dr. Heiko Geue erklärt: „Über 800 digitale Verwaltungsleistungen sind ein großer Erfolg. Unser Anspruch geht aber weiter: Digitalisierung bedeutet für uns nicht, bestehende Formulare lediglich ins Internet zu stellen. Wir wollen Verwaltungsverfahren schneller, bürgernäher und wirtschaftsfreundlicher gestalten – und das komplett medienbruchfrei.

Deshalb arbeiten wir daran, dass Nachweise, die der Verwaltung bereits vorliegen, nach dem Once-Only-Prinzip künftig bei weiteren Verwaltungsvorgängen auch mit anderen Behörden nicht nochmals eingereicht werden müssen. Gleichzeitig wollen wir gemeinsam mit den Kommunen digitale Verwaltungsleistungen flächendeckend verfügbar machen.

Jeder medienbruchfreie Online-Antrag entlastet nicht nur die Antragstellenden, sondern auch die Beschäftigten in unseren Behörden und stärkt so die Handlungsfähigkeit der Verwaltung.“

Die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Fachliche Anforderungen, technische Umsetzung, Nutzerfreundlichkeit und organisatorische Abläufe müssen eng aufeinander abgestimmt werden. Gerade bei komplexen Verfahren ist dieses Zusammenspiel entscheidend, damit aus einer Verwaltungsleistung ein praxistauglicher und medienbruchfreier Online-Antrag entsteht.

Ein Beispiel hierfür ist die neu hinzugekommene digitale Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen für Ärztinnen und Ärzte. Bei der Entwicklung haben die Stabsstelle Digitalisierung des Ministeriums für Finanzen und Digitalisierung sowie das Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern eng zusammengearbeitet.

Das Verfahren zeigt, wie durch gemeinsame Standards und eine enge Zusammenarbeit moderne Verwaltungsleistungen entstehen, die Verfahren beschleunigen, Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft entlasten und zugleich einen Beitrag zur Gewinnung dringend benötigter Fachkräfte leisten.

Land unterstützt Unternehmen beim Umstieg auf KI

Schwerin – Die Landesregierung will Unternehmen bei der Einführung von KI unterstützen. Ein entsprechendes Förderprogramm des Wirtschaftsministeriums ist auf den Weg gebracht worden. Darüber informierte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig heute auf dem Jahresempfang der IHK Rostock in Stralsund.

„In der aktuellen EU-Förderperiode haben wir bereits 20,7 Millionen Euro für Projekte in Forschung und Entwicklung mit KI-Bezug bewilligt. Damit konnten Gesamtinvestitionen in Höhe von über 30 Millionen Euro ermöglicht werden“, erklärte die Ministerpräsidentin. „Nun gehen wir einen Schritt weiter. Am 30. Juni ist eine neue Richtlinie zur Förderung der Anwendung von Künstlicher Intelligenz in Kraft getreten, die sich an kleinere und mittlere Unternehmen mit bis 100 Mitarbeitern richtet.

Der Anwendungsbereich reicht von Produktion und Dienstleistung über Logistik, Marketing und Vertrieb bis zur IT-Sicherheit. Unternehmen können je nach Größe eine Zuwendung von bis zu 50.000 Euro erhalten. Insgesamt stellen wir 1,5 Millionen Euro in den Jahren 2026 und 2027 zur Verfügung“, erklärte Schweig und dankte den Industrie- und Handelskammern, die bei der Erarbeitung der Richtlinie eingebunden waren.

„Künstliche Intelligenz bietet eine Menge Chancen: auf Wissen und Fortschritt, auf effizientere Arbeitsprozesse, auf Arbeitserleichterung und Lebensqualität. Ich konnte mich im Mai auf der Digitalmesse NØRD in Rostock selbst von den großen Potenzialen unserer Unternehmen in diesem Bereich überzeugen. Gleichzeitig dürfen wir die Ängste zum Beispiel vor dem Verlust von Arbeitsplätzen nicht auf die leichte Schulter nehmen. Wir müssen die Chancen nutzen und die Risiken kontrollieren, sowohl für die Arbeitsplatzsicherheit als auch für die Gestaltung der Arbeitswelt“, sagte Schwesig.

Die Ministerpräsidentin ging in ihrer Rede auch auf das heute von der Bundesregierung vorgestellte Reformpaket ein: „Es ist gut, dass die Bundesregierung sich auf ein umfassendes Reformpaket für mehr Wachstum und Beschäftigung geeinigt hat. Ich unterstütze insbesondere die Steuerreformpläne der Bundesregierung. Es ist richtig, kleine und mittlere Einkommen zu entlasten und dabei den Schwerpunkt auf Familien zu setzen.

Auch die Gegenfinanzierung über eine Anhebung der Reichensteuer macht Sinn. Auch die Top-Verdiener in unserer Gesellschaft müssen ihren Beitrag leisten. Das Paket enthält verschiedene gute Vorschläge, um die Wirtschaft anzukurbeln und Arbeitsplätze zu sichern. Dazu gehören der geplante Bürokratieabbau und die Ausweitung von Genehmigungsfiktionen.“