Start des Organspenderegisters

Gesundheitsministerin Drese begrüßt digitale Datenbank

Schwerin – Heute wurde das neue digitale Organspenderegister freigeschaltet. In dieser zentralen Datenbank können sich potentielle Organspenderinnen und Organspender eintragen und so ihren Spendewillen dokumentieren. Gesundheitsministerin Stefanie Drese begrüßt das zusätzliche Angebot als wichtigen Schritt für mehr Aufklärung und zur Erhöhung der dokumentierten Organspende-Bereitschaft.

„Eine Online-Lösung ist zeitgemäß und sorgt als Ergänzung zum klassischen Organspendeausweis für Klarheit für Spenderinnen und Spender aber auch für ihre Angehörigen“, so Drese.

Kommt eine Spende in Betracht, kann das Personal der Krankenhäuser künftig auf diese Datenbank zugreifen, um die Erklärung des Betroffenen einzusehen. „Ausdrücklich kann hierin neben einer Zustimmung zur Organspende auch eine Ablehnung dokumentiert werden“, hob Drese hervor. Insbesondere, wenn ein Papierausweis nicht mitgeführt wurde oder nicht auffindbar ist, schaffe das Online-Register so eine sichere und transparente Lösung.

„Vor dem Hintergrund, dass ein unzureichend dokumentierter Wille der zweithäufigste Grund ist, warum in Mecklenburg-Vorpommern Organspenden derzeit nicht zu Stande kommen, ist das Register von enormer Bedeutung“, betonte die Ministerin. „Deshalb hoffe ich auch, dass die Einführung des Registers für Viele noch einmal zum Anlass wird, sich mit der eigenen Haltung zu einer Spende auseinanderzusetzen und diesen festzuhalten “, so Drese.

Die online hinterlegte Entscheidung kann jederzeit angepasst oder widerrufen werden. Voraussetzung ist zunächst ein Personalausweis mit Online-Funktion und Pin. Bis zum 30. September soll auch eine Anmeldung mit der GesundheitsID, die Versicherte über ihre Krankenkasse erhalten, möglich sein.

„Wer bisher einen Organspendeausweis besessen hat und nun auch das Online-Register nutzen möchte sollte jedoch darauf achten, dass beide Erklärungen übereinstimmen“, hob Drese hervor. Im Zweifel gelte jeweils die neuste, aktuellste Erklärung.

Auf lange Sicht brauche es dafür aus Sicht der Ministerin auch die Einführung einer Widerspruchlösung, so wie sie in anderen Ländern bereits praktiziert werde. Mecklenburg-Vorpommern hatte hier zuletzt einen Entschließungsantrag zur Änderung des Transplantationsgesetzes unterstützt. „Der Bundesrat will damit eine erneute Debatte zur Einführung der Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz anstoßen“, so die Ministerin.

In Deutschland gilt die Entscheidungslösung bei der Organ- und Gewebespende. Sie erlaubt eine Spende nur, wenn der mögliche Spender oder die mögliche Spenderin in zu Lebzeiten eingewilligt hat oder ein nächster Angehöriger zugestimmt hat. Die Entscheidung muss schriftlich festgehalten sein. Die Widerspruchslösung gilt unter anderem in Frankreich, Irland, Italien, Österreich, den Niederlanden und Spanien. Wer nicht vor seinem Tod widerspricht, wird automatisch Organspenderin oder Organspender.

Digitale Antragstellung

Änderung des E-Government-Gesetzes MV erleichtert digitale Anträge

Schwerin – Der Landtag hat am 13. März 2024 dem Gesetz zur Änderung des E-Government-Gesetzes Mecklenburg-Vorpommern zugestimmt. „Die Digitalisierung der Landesverwaltung ist ein dynamischer Prozess und bedarf daher auch ständiger Anpassung“, so Digitalisierungsminister Christian Pegel und: „Mit den jetzigen Änderungen haben wir das Ziel, die Qualität und Effizienz des öffentlichen Verwaltungshandelns zu erhöhen und so Verwaltungsverfahren für Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen leichter zugänglich zu machen.“

Das Bundesgesetz Onlinezugangsgesetz hat das Ziel bestimmt, dass künftig allen Bürgerinnen und Bürger das Stellen von Anträgen an Behörden online ermöglicht wird. „Die bereits heute möglichen und künftig hinzukommenden Möglichkeiten, per Computer, Tablet oder Mobiltelefon Anträge an die Verwaltung zu stellen, macht erforderlich, dass die Behörden und Bürger über digitale Postfächer Informationen, Anträge und Bescheide austauschen und die Behörden statt der Unterschrift auf einem Papierbescheid eine einer Unterschrift gleichkommende digitale Signatur verwenden können“, sagt Christian Pegel.

Deshalb betreffen die Änderungen vor allem zwei Bereiche: Zum einen wird das E-Government-Gesetz dahingehend angepasst, dass unter anderem ein solches digitales Behördensiegel eingeführt wird. „Die Verwaltung hat damit die Möglichkeit, Bescheide digital mit der Signatur zu versehen und digital zu verschicken“ so der Minister und führt weiter aus. „Weiterhin können Bürgerinnen und Bürger über einen sicher verschlüsselten Zugang ihres Nutzerkontos rechtsverbindlich auf dem digitalen Weg Erklärungen abgeben, wie es in dem MV-Serviceportal bei verschiedenen Verwaltungsdienstleistungen schon der Fall ist.“

Weitere Anpassungen betreffen die Landesbauordnung: Die Änderungen erleichtern die Errichtung von Mobilfunkmasten. Die Regelungen für Abstände und Abstandsflächen bei Antennen und Masten bis 50 Meter im Außenbereich werden vereinfacht. „Ein schnelles, stabiles und flächendeckendes Mobilfunknetz ist ein wichtiger Faktor, um gleichwertige Lebensverhältnisse zu sichern und den Wirtschaftsstandort Mecklenburg-Vorpommern zu stärken“, sagt der Minister.

Zudem soll das bislang geltende Schriftformerfordernis für Anträge, Genehmigungen und Bescheide im Baugenehmigungsverfahren wegfallen – also die bisher in der Landesbauordnung vorgesehene eigenhändige Unterschrift auf Bauanträgen. „Damit leisten wir einen Beitrag zur Digitalisierung der Verwaltung und zum ,Deutschland-Tempo‘. Durch die Möglichkeit digitaler Planungs- und Genehmigungsverfahren erreichen wir deren Beschleunigung“, erklärt der Digitalisierungsminister und weiter:

„Ein wirklicher Mehrwert für die Verwaltung entsteht erst, wenn digital eingegangene Anträge auch digital weiterverarbeitet werden können. Ein gutes Beispiel hierfür ist der digitale Bauantrag aus Mecklenburg-Vorpommern, der als ,Einer-für Alle (EfA)-Leistung‘ heute der ganzen Republik zur Verfügung steht.“

Im Januar 2021 ist das digitale Baugenehmigungsverfah-ren online gegangen. „Rund um die Uhr Bauanträge stellen, Dokumente online nachreichen, unabhängig von den Öffnungszeiten der Behörde – der Online-Bauantrag zeigt, was Digitalisierung kann und soll. Alle Beteiligten können hier in einem digitalen Vorgangsraum parallel an dem Antrag arbeiten und miteinander kommunizieren. Das spart Zeit, Papier und Kosten.

Unsere Lösung ist somit beispielgebend für eine für alle Beteiligten nutzbringende OZG-Umsetzung, die nun allen Bundesländern zur Verfügung steht“, verdeutlicht der Minister. Der digitale Bauantrag ist Teil der Umsetzung des OZG. MV hat das Themenfeld „Bauen und Wohnen“ übernommen. Jährlich werden in Deutschland etwa 220.000 Baugenehmigungen erteilt – vornehmlich als Papierantrag.

„Dass Mecklenburg-Vorpommern auf einem guten Weg ist, zeigt das Dashboard der digitalen Verwaltung des Bundesinnenministeriums im bundesweiten Vergleich der OZG-Angebote. M-V liegt im Vergleich der Bundesländer auf Platz 5 bei der Anzahl der bereits landesweit verfügbaren OZG-Angebote“, erklärt Christian Pegel.

Das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung im Land Mecklenburg-Vorpommern (EGovG M-V) ist am 25. April 2016 in Kraft getreten. Seitdem hat es Änderun-gen gegeben, die die derzeitige Gesetzesfassung nicht berücksichtigt.

Durch das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG) sind der Bund und die Länder dauerhaft verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen barriere- und medienbruchfrei elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten und diese innerhalb eines Portalverbundes miteinander zu verknüpfen.

Digitale Landesschule mit neuen Trainingskursen

Oldenburg: Schülerinnen und Schüler können Wissenslücken schließen und das erworbene Wissen festigen

Schwerin – Das Land erweitert Schritt für Schritt die Angebote der allgemein bildenden Digitalen Landesschule. Schülerinnen und Schülern an weiterführenden Schulen stehen ab heute neue Trainingskurse in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch zur Verfügung.

Für Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf „Deutsch als Zweitsprache“ in den Klassen 1 bis 4, in den Klassen 5 bis 9 und in den Berufsvorbereitungsklassen an beruflichen Schulen stehen weiterhin die digitalen Unterrichtsangebote zur Deutsch-Intensivförderung bereit. Das bereits bestehende Mathematik-Abiturtraining ist überarbeitet worden.

„Mit den neuen Kursen können Schülerinnen und Schüler Wissenslücken schließen und das erworbene Wissen festigen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Wir haben die Angebote – so wie im Sport – Trainingskurse genannt, die als Selbstlernkurse konzipiert sind. Diese Art des digitalen Lernens ist für die Schülerinnen und Schüler bis auf die Abiturjahrgänge neu. Ihre Lehrerinnen und Lehrer werden sie bei der Einführung begleiten, wie sie die Lernformate am besten für sich nutzen.

Die Trainingskurse wollen wir künftig weiter ausbauen. Unser Ziel ist es, Lehrkräfte mit den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch für die Digitale Landesschule einzustellen, die diese und andere Angebote erarbeiten. Dann soll es auch digitale Sprechstunden geben, in denen die Schülerinnen und Schüler ihre Fragen direkt klären können“, erläuterte Oldenburg.

Didaktisch ausgearbeitet und produziert wurden die neuen Trainingskurse der Digitalen Landesschule (DiLaS) vom Institut für Qualitätsentwicklung (IQ M-V) des Bildungsministeriums. Sie können über das landesweite Lernmanagementsystem „itslearning“ aufgerufen werden.

Angebote der Digitalen Landesschule im Überblick: 

  • DiLaS-Training Mathematik Klasse 5 bis 6
  • DiLaS-Training Mathematik Klasse 9 bis 10
  • DiLaS-Training Englisch Klasse 9 bis 10
  • DiLaS-Training Deutsch Klasse 9 bis 10
  • DiLaS – Mathematik-Abiturtrainingskurs
  • Deutsch als Zweitsprache für die Klasse 1 bis 4
  • Deutsch als Zweitsprache für die Klasse 5 bis 9
  • Deutsch als Zweitsprache für die Berufsvorbereitungsklasse

Die Künstliche Intelligenz im Klassenzimmer

Oldenburg: Mit neuer Handreichung und Weiterbildungsangeboten Lehrkräfte unterstützen

Rostock – Im Zeitalter der Digitalisierung eröffnet die generative Künstliche Intelligenz (KI-Modelle, die Inhalte, Formen und Bilder erzeugen),  neue Chancen, birgt aber auch Risiken.

„Viele Anwendungen sind frei verfügbar und finden als Hilfe bei Hausaufgaben oder zur Vorbereitung des Unterrichts ihren Weg ins Klassenzimmer. Daher ist es notwendig, mit der KI verantwortungsvoll in das pädagogische Handeln einzubinden sowie Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern einen positiven Umgang zu ermöglichen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg beim Fachtag der Schulleiterinnen und Schulleiter in Rostock.

Die Tagung widmete sich der „Künstlichen Intelligenz im Kontext Schule“. Teilnehmerinnen und Teilnehmer informierten sich über den Einsatz im Unterricht. Das Bildungsministerium stellte in diesem Zusammenhang den Handlungsleitfaden „Gemeinsam die Welt der generativen KI-Systeme erkunden“ vor.

„Zentral ist die Frage, wie kann generative KI Lernende und Lehrende künftig unterstützen? In unserer Handreichung geben wir Antworten darauf, wie sich Aufgabenstellungen verändern können, um kreatives und kritisches Denken bei den Kindern und Jugendlichen zu fördern. Auch geben wir Hinweise, welche KI-Assistenzen in den Schulen in MV datenschutzkonform genutzt werden können und welche digitalen Arbeitsmaterialien und Plattformen zur Verfügung stehen“, informierte Ministerin Oldenburg.

Sie erklärte weiter, dass nicht nur in der Schule, sondern auch an Hochschulen und in anderen Bereichen KI-basierte Inhalte erstellt werden. Deshalb müssten sich die Akteure intensiv mit den Konsequenzen der Anwendung beschäftigen. „Es ist wichtig, dass der Umgang mit der KI transparent und rechtlich abgesichert erfolgt. Lehrkräften kommt dabei eine Schlüsselrolle zu, Schülerinnen und Schüler zur kompetenten KI-Nutzung anzuleiten. Diese Fähigkeiten brauchen sie auf ihrem Weg in die Ausbildung, ins Studium oder den Beruf.“

Eine Auseinandersetzung mit den stetigen Entwicklungen in der generativen Künstlichen Intelligenz sei für das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung, die Schulen, Schulaufsicht, Lehreraus- und -fortbildung und Schulträger von großer Bedeutung, so die Ministerin.

Glasfaserausbau der Verwaltung fertig

Alle 445 Behörden angeschlossen

Schwerin – Digitalisierungsminister Christian Pegel hat heute gemeinsam mit Uta Knöchel, Geschäftsführerin der Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH (DVZ) den Projektabschluss der Glasfaseranbindung aller Landesbehörden Mecklenburg-Vorpommerns an das Verwaltungsnetz „CN LAVINE“ vorgestellt. Mit der nun angeschlossenen Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz MV (LSBK) sind alle behördlichen Standorte mittels Glasfaser angebunden und verfügen künftig über eine Grundversorgung von 100 Mbit/s.

„Durch den Glasfaserausbau ist die LSBK auf dem höchsten technologischen Stand und profitiert von allen Mehrwertdiensten des Verwaltungsnetzes wie der IP-Telefonie oder der zentralen Landesfirewall“, berichtet Minister Christian Pegel und: „Damit haben wir die technischen Voraussetzungen geschaffen, dass nun auch die Landesschule für alle Technologien hinsichtlich der Bandbreite für die Zukunft gerüstet ist.“

Das Netzwerk CN LAVINE wird in allen Landesbehörden auf allen Ebenen – Land, Kommunen und Landkreise – genutzt, um die jeweiligen IT-Fachverfahren für beispielsweise Personal-, Finanz- oder Sozialangelegenheiten anzuwenden. „Insgesamt sind 628 Router bei 445 CN LAVINE-Anschlüssen im Einsatz. Die Polizei hat eine Zwei-Router-Lösung wegen der erhöhten Sicherheitsanforderungen im eigenen LAPIS-Netzwerk“, erklärt Christian Pegel.

Der Glasfaserausbau startete 2014 bei der Landespolizei und wurde sukzessiv vorangetrieben: Waren 2017 in Summe 31 Prozent der Behörden angeschlossen, wurden 2022 bereits 73 Prozent erreicht. Nun sind 100 Prozent aller Behörden mittels Glasfaser an dem Verwaltungsnetz angebunden. „Ich bin froh, dass wir innerhalb von gut 1,5 Jahren den Ausbau trotz aller Widrigkeiten fertigstellen konnten. Denn neben Auswirkungen der Corona-Pandemie beeinträchtigte auch der Schiffsunfall im Suezkanal mit der Blockade der Lieferkette den Projektfortschritt aufgrund fehlender Technik.

Zusätzlich ist gerade in einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern ein solcher Ausbau eine besondere Herausforderung, aber technisch sind wir im Bundesvergleich auf Augenhöhe mit den anderen Bundesländern“, führt Minister Pegel aus und: „Der Standort unserer Landesschule ist dabei das beste Beispiel: Hier mussten gut 2.000 Meter Kabelrohr in einem Naturpark bzw. landwirtschaftlich geschützten Raum neu verlegt und insgesamt 2.100 Meter neues Glasfaserkabel eingezogen werden.“

„Mit dem landesweiten Glasfasernetz CN LAVINE haben wir die Grundvoraussetzungen geschaffen, die die Verwaltung braucht, um die Digitalisierung voranzutreiben“, bekräftigt DVZ-Geschäftsführerin Uta Knöchel.

Für die Landes- und Kommunalverwaltung von Mecklenburg-Vorpommern entwickelt und betreibt die DVZ GmbH seit mehr als 30 Jahren das landesweite Verwaltungsnetzwerk CN LAVINE. Dieses beinhaltet nicht nur die reine Netzanbindung, sondern implementiert wichtige Mehrwertdienste – allen voran die zentralen IT-Sicherheitsinfrastrukturen des Landes zum Schutz sensibler Verwaltungs- und Bürgerdaten.

Zusätzlich verfügt CN LAVINE über einen zentralen Übergang zum landeseigenen Rechenzentrum sowie zum Netz des Bundes (NdB), um länderübergreifende Fachverfahren z. B. zur Beantragung von Elterngeld oder Aufstiegs-BAföG zu nutzen.

Mit dem abgeschlossenen landesweiten Glasfaserausbau im CN LAVINE wurde jetzt ein weiterer Baustein in der Netzmodernisierung erreicht. Die mehr als 440 Standorte wurden in knapp eineinhalb Jahren erschlossen bzw. migriert und damit die letzten grauen Flecken auf der Netzlandkarte beseitigt.

Safer Internet Day

Neue Schulungstermine für SilverSurfer

Schwerin – Anlässlich des heutigen Safer Internet Days, einem von der Europäischen Union initiierten Aktionstag für mehr Sicherheit im Internet, weist Sozialministerin Drese insbesondere auf entsprechende Schulungsangebote für Seniorinnen und Senioren im Land hin. „Viele ältere Menschen möchten digitale Medien nutzen, haben aber Berührungsängste. Mit den SilverSurfer-Angeboten werden sie dabei unterstützt, digitale Kompetenzen zu erlernen und sich sicher im Netz zu bewegen“, erklärte Drese.

Die SilverSurfer sind ehrenamtlich engagierte Senioren-Technikbotschafterinnen und -botschafter, die ihre Altersgenossen beim Umgang mit Smartphones, Tablets und dem PC unterstützen. „Dabei zeigt sich, dass die Seniorinnen und Senioren meist genau wissen, wo bei Gleichaltrigen Unsicherheiten bestehen und wie man diesen begegnet. Zusätzlich sind sie ein hervorragendes Beispiel dafür, dass das Erlernen von Technik im Alter nicht nur möglich ist, sondern auch Spaß macht“, betonte Drese.

Die ehrenamtlichen SilverSurfer werden in vom Sozialministerium geförderten Schulungen auf ihre Rolle als Technikbotschafterinnen und -botschafter vorbereitet. „Auch in diesem Jahr gibt es wieder die Möglichkeit, sich selbst als SilverSurfer zu qualifizieren. In Greifswald, Wismar und Schwerin werden ab März wieder entsprechende Kurse angeboten“, hob die Ministerin hervor. Ansprechpartner sind die Bürgerstiftung Vorpommern (Greifswald) und das Seniorenbüro Schwerin (Schwerin und Wismar). Weitere Angebote in Waren und Rostock befinden sich im Aufbau.

Wer hingegen Unterstützung bei der Nutzung des eigenen Handys, Tablets oder Laptops benötigt, kann darüber hinaus die von den SilverSurfern organisierte Mediensprechstunde in Anspruch nehmen. Sie findet regelmäßig im Seniorenbüro in Schwerin statt. Der nächste Termin ist der 08. Februar. Eine vorherige Anmeldung unter der Telefonnummer 0385-5574962 oder unter Seniorenbuero_Schwerin@t-online.de ist verpflichtend.

Drese: „Die SilverSurfer begegnen den Interessierten auf Augenhöhe und führen sie altersgerecht an das Thema heran. Ich kann nur dazu ermuntern, die Angebote der SilverSurfer wahrzunehmen. Oder sich, falls Sie sich bereits sicher im Netz bewegen, selbst als SilverSurfer fortbilden zu lassen, um anderen den Weg ins Netz zu erleichtern.“

Bezahlkarte für Asylbewerber

M-V bringt Ausschreibung auf den Weg

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern hat die ersten Weichen für die Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerberinnen und –bewerber gestellt. „Wir haben auf Landesebene seit mehreren Monaten geprüft, wie eine solche Bezahlkarte für uns aussehen muss. Unsere Kolleginnen und Kollegen in der Fachabteilung haben die Abstimmungen mit den Landkreisen und kreisfreien Städten aufgenommen und bereiten aktuell die zeitnah beginnende Ausschreibung vor – im Laufe des Februar werden wir diese umsetzen, heute haben wir diese bevorstehende Vergabe europaweit als Vorabinformation bekannt gemacht“, erklärt Innenminister Christian Pegel heute in Schwerin und:

„Mit der Einführung der Bezahlkarte soll der Verwaltungsaufwand minimiert werden, indem die regelmäßig stattfindenden Bargeldauszahlungen sowohl in der landeseigenen Erstaufnahmeeinrichtung als auch in den sechs Landkreisen und den beiden kreisfreien Städten durch die Nutzung einer Bezahlkarte ersetzt werden. Wir haben uns Anfang Februar 2024 als Ausschreibungsdatum gesetzt, um die bis zum 31. Januar in Erörterung befindlichen bundeseinheitlichen Mindeststandards für die Bezahlkarte berücksichtigen zu können.“

Mecklenburg-Vorpommern strebe eine auf die landeseigenen Bedürfnisse zugeschnittene Variante an. Die Karte solle künftig zur Zahlung in Geschäften für Waren des täglichen Bedarfs wie eine gängige Girokarte genutzt werden können, Überweisungen ins Ausland würden aber nicht möglich werden. Die kostenlose Bargeldabhebung eines noch zu definierenden monatlichen Betrags werde ebenfalls möglich sein. Die Karte werde diskriminierungsfrei gestaltet sein.

„Der bisher in Bargeld ausgezahlte Betrag des notwendigen persönlichen Bedarfs soll künftig direkt auf die Bezahlkarte überwiesen werden, das sogenannte Taschengeld. Die Höhe des Betrags hängt zum einen von der Wohnsituation des Asylbewerbers ab und zum anderen vom Alter und des Leistungssatzes nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Beispielsweise werden in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Mecklenburg-Vorpommern pro Asylbewerber monatlich 148 Euro ausgezahlt. Ein Teil dieses Taschengeldes wird in der Erstaufnahmeeinrichtung sowieso und auch weiterhin als Sachleistung gewährt, wie das ÖPNV-Ticket“, erklärt der Minister und weiter:

„Zunächst werden wir die Bezahlkarte in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes einführen. Ziel ist aber eine landesweite und einheitliche Lösung für Mecklenburg-Vorpommern. Daher soll diese Bezahlkarte auch den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung gestellt werden. Aktuell rechnen wir damit, dass das Vergabeverfahren bis ins dritte Quartal 2024 laufen wird. Danach folgen die Vergabeentscheidung und das Rollout.“

Am 6. November 2023 hat die Ministerpräsidentenkonferenz die Einführung einer Bezahlkarte für Bezieher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) vereinbart. Die Länder sollen zur Einführung der Bezahlkarte bis zum 31. Januar 2024 in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe bundeseinheitliche Mindeststandards definieren.

Digitale Teilhabe Älterer

Förderprogramm für Vereine zur digitalen Teilhabe Älterer / Bewerbung bis zum 02.02.24 möglich

Schwerin – Am 5. Dezember 2023 ist das Land Mecklenburg-Vorpommern offiziell dem DigitalPakt Alter beigetreten. Die Initiative der Bundesarbeitsgemeinschaft für Seniorenorganisationen (BAGSO) und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) will die digitale Teilhabe älterer Generationen nachhaltig stärken. „In diesem Rahmen können Vereine aus MV nun eine Projektförderung erhalten“, macht Sozialministerin Stefanie Drese aufmerksam.

Gefördert werden können Vereine oder Initiativen, die niedrigschwellige Lern- und Übungsangebote für ältere Menschen bereitstellen und insbesondere diejenigen ansprechen, die sich entweder noch nicht im Internet bewegen oder bisher über geringe Anwendungskenntnisse verfügen. „Fünfzig solcher sogenannten Erfahrungsorte will die Initiative mit Mitteln in Höhe von jeweils 3.000 Euro stärken“, betonte Drese.

Neben der Förderung erhalten die ausgewählten Erfahrungsorte unter anderem Möglichkeiten zur Weiterbildung, zur Vernetzung und zum Erfahrungsaustausch mit den 250 bereits bestehenden Erfahrungsorten in ganz Deutschland. Darunter sind bisher auch sechs aus Mecklenburg-Vorpommern.

Drese: „Wir haben im Land aber weitaus mehr tolle Vereine und Initiativen, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, älteren Menschen digitale Kompetenzen zu vermitteln. Immer mehr Seniorinnen und Senioren sind online unterwegs und nutzen die Sozialen Medien. Ich erhoffe mir deshalb eine rege Beteiligung von Vereinen aus unserem Land, um digitale Barrieren weiter abzubauen und die Teilhabe zu stärken.“

Eine Bewerbung ist noch bis zum 02. Februar 2024 möglich. Weitere Informationen zu den Teilnahmebedingungen sowie Antworten auf die häufigsten Fragen finden Interessierte auf den Webseiten des DigitalPakts Alter unter https://www.digitalpakt-alter.de/aktuelles/foerderprogramm-2024/. Dort steht auch ein entsprechendes Bewerbungsformular zur Verfügung.

Digitalisierung der Justiz

Zwei Drittel der Richterinnen und Richter arbeiten elektronisch / Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Die Digitalisierung der Justiz schreitet voran. Die Zahl der E-Akten hat sich 2023 verdreifacht.“

Schwerin – „In der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist die elektronische Akte in fast allen Bereichen eingeführt. Offen sind Mobiliarvollstreckungssachen sowie Straf- und Ordnungswidrigkeitsangelegenheiten. Bis zum Sommer soll die E-Akte auch an allen Fachgerichten vollständig eingeführt sein. Von den rund 2.200 Bediensteten an den Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes arbeiten mittlerweile die Hälfte mit der elektronischen Akte.

Bei den Richterinnen und Richtern sowie Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern liegt der Anteil sogar bei zwei Dritteln. Wachtmeisterinnen und Wachtmeister nutzen die E-Akte zu fast 82 Prozent. Dank des hohen Engagements der IT-Abteilung des Ministeriums sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor Ort ist die Digitalisierung an den Gerichten sehr gut vorangeschritten“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt am Rande des Besuchs des Rechtsausschusses des Landtags am Landgericht Schwerin.

„Die Zahl der angelegten elektronischen Akten hat sich innerhalb eines Jahres von 54.000 auf jetzt rund 140.000 fast verdreifacht. Mit dem Beginn dieses Jahres haben wir noch zwei Jahre, um den Gesetzesauftrag zu erfüllen und die gesamte Justiz in M-V digital umzustellen. Die E-Akte ist für eine bürgernahe und leistungsfähige Justiz der nahen Zukunft unerlässlich. Mittlerweile ist die elektronische Akte auf alle Gerichtsbarkeiten ausgedehnt mit Ausnahme der Staatsanwaltschaften und der Strafgerichtsbarkeit. Hier wird in Mecklenburg-Vorpommern wie bundesweit nahezu gleichlautend zum Schluss die E-Akte eingeführt“, so Ministerin Bernhardt.

„Sehen lassen kann sich auch die Ausstattung der Gerichte mit Videokonferenztechnik. An jedem Gerichtsstandort, einschließlich in allen sechs Zweigstellen der Amtsgerichte besteht die Möglichkeit, Videoverhandlungen anzusetzen. Die mobilen Konferenzsysteme werden im ganzen Land bedarfsgerecht eingesetzt. Der Grad der Ausstattung liegt mit 63 Anlagen bei über 50 Prozent der Sitzungssäle in Mecklenburg-Vorpommern“, erklärt Justizministerin Bernhardt.

Sichere mobile Kommunikation (ISMK)

Institut für sichere mobile Kommunikation nimmt Arbeit an der Hochschule Stralsund auf

Stralsund – Das Institut für sichere mobile Kommunikation (ISMK) ist das neue An-Institut an der Hochschule Stralsund. Mit seinem Fokus im Bereich Informations- und Kommunikationssicherheit wollen die Mitglieder des ISMK Lösungen erarbeiten, um Bedrohungen und Gefährdungslagen zu begegnen. Themenbezogen ist es damit ein zentraler Ansprechpartner für Forschung, Lehre und Wirtschaft im Land.

Christian Pegel, Minister für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, betont die landesweite Bedeutung der Errichtung des Instituts: „Als erste Einrichtung seiner Art in Mecklenburg-Vorpommern ist das Institut eine Antwort auf aktuelle Herausforderungen, die auch in Deutschland für Fragen der digitalen Sicherheit extrem relevant sind und erarbeitet Lösungen zur Absicherung kritischer Mobilfunk-Infrastruktur, die weit über die Grenzen des Landes hinweg umgesetzt werden können.“

Das Institut wurde im Sommer 2023 gegründet und im Dezember 2023 im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung als An-Institut an der Hochschule Stralsund anerkannt. Leiter ist Prof. Dr. Andreas Noack, IT-Sicherheits-Experte von der Hochschule Stralsund und Digitalisierungsbotschafter von Mecklenburg-Vorpommern.

„Unser Hauptziel ist es, eine sichere und ungestörte Kommunikation auf verschiedenen Ebenen sowohl vor, während und nach der Übertragung von Daten zu gewährleisten“, erklärt Prof. Dr. Noack, „als Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Praxis wollen wir die Forschungsergebnisse möglichst schnell in anwendungsorientierte Lösungen übertragen“. Die Arbeit des Instituts soll auch die Forschungsbemühungen der Hochschule Stralsund in diesen Themenfeldern stärken.

„Das An-Institut für sichere mobile Kommunikation ist hinsichtlich seiner Kompetenzen exzellent aufgestellt und wird deutschlandweit Nutzen im Bereich Sichere Mobile Kommunikation generieren“, ordnet der Rektor der Hochschule Stralsund, Prof. Dr. Ralph Sonntag, ein.

Neben der Forschung steht vor allem die wissenschaftliche Nachwuchsförderung im Fokus des neuen Instituts. Mit verschiedenen Projekten und einem interdisziplinären Ansatz wird das ISMK ambitionierten Doktorandinnen und Doktoranden im Bereich der IT-Sicherheit eine attraktive Plattform bieten, um ihre Forschungsprojekte voranzutreiben und wissenschaftlich zu prosperieren.

Das ISMK engagiert sich zudem in der Wissensvermittlung und dem Austausch innerhalb und außerhalb der Fachwelt. Hierzu werden regelmäßig Veranstaltungen abgehalten und Informationsangebote wie zum Beispiel Podcasts bereitgestellt. „Die sich ständig weiterentwickelnde technische Infrastruktur stellt uns vor immer neue Herausforderungen.  Deshalb werden wir uns auch mit den Aspekten der Sicherheit im Kontext künstlicher Intelligenz befassen“, gibt Prof. Dr. Noack ein Beispiel.

Dr. Björn Rupp, Geschäftsführer des Berliner Mobilfunk-Sicherheitsexperten GSMK und Mitglied des Instituts, betont die Bedeutung der engen Verzahnung von Wissenschaft und Industrie: „Die Kombination von jahrzehntelanger Erfahrung aus wissenschaftlicher Forschung und industrieller Entwicklungsarbeit macht das Institut einzigartig und befähigt es, schnell umsetzbare Lösungen zu erarbeiten, die für die Sicherheit des gesamten Standorts Deutschland in einer Zeit vielfältiger Bedrohungen durch unterschiedliche Akteure von hoher Relevanz sind.“

Neues digitales Angebot in M-V

Kampfmittel im Boden finden

Schwerin – Viele Flächen in Mecklenburg-Vorpommern sind noch immer munitionsbelastet. Um zu vermeiden, dass bei Bauarbeiten Bombenblindgänger oder andere Kampfmittel aufgefunden werden, sollte vor dem Beginn von Bauvorhaben durch die für die Sicherheit verantwortlichen Bauherrinnen und Bauherren eine Kampfmittelbelastungsauskunft beantragt werden. Seit dieser Woche ist diese auch online per Mausklick möglich.

„Mit diesem neuen Angebot macht die Digitalisierung in Mecklenburg-Vorpommern einen weiteren Schritt zur bürgerfreundlichen und modernen Verwaltung. Während eine beantragte Prüfung bisher mehrere Wochen dauerte, bekommen die Bürgerinnen und Bürger von nun an wesentlich schneller die benötigten Informationen. In der Verwaltung werden zudem Kapazitäten für anderweitige Themen frei. Eine Win-win-Situation für das ganze Land“, sagte der Minister für Inneres, Bau und Digitalisierung Christian Pegel heute in Schwerin.

Die Online-Leistung zur Auskunft über die Kampfmittelbelastung ist auch Teil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes. Mecklenburg-Vorpommern hat das Themenfeld „Bauen und Wohnen“ übernommen. So wurde ebenfalls der „digitalen Bauantrag“ als Einer-für-Alle (EfA)-Lösung geschaffen, durch den eine ortsungebundene, vollständig digitale Antragstellung für eine Baugenehmigung möglich wurde.

„Ein zusätzlicher Baustein unseres digitalen Angebotes ist das Thema Kampfmittelprüfung und –beseitigung. Mittels dieser jetzt online gegangenen Abfragemöglichkeit werden in kürzester Zeit Informationen darüber geliefert, ob für das einzelne Grundstück eine Gefahr durch Kampfmittel oder Bombenblindgänger besteht“, so der Minister und:

„Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Munitionsbergungsdienst werden dieses Online-Angebot natürlich fortwährend weiterentwickeln. Für das jetzige Produkt sind noch weitere Ausbaustufen geplant, aber schon jetzt sind wir damit Vorreiter, da wir das erste Bundesland sind, das eine solche Leistung online verfügbar macht.“

Das Onlinezugangsgesetz verpflichtet Bund, Länder und Kommunen ihre Verwaltungsleistungen digital anzubieten. Damit nicht jede Kommune, jedes Bundesland und der Bund jedes digitale Verwaltungsangebot eigenständig neu entwickeln muss, haben Bund und Länder die Arbeit untereinander aufgeteilt. So ist Mecklenburg-Vorpommern federführend für das Themenfeld „Bauen & Wohnen“ und stellt die zu digitalisierenden Verwaltungsleistungen anschließend allen zur Nachnutzung zur Verfügung. Die Online-Auskunft zur Kampfmittelbelastung steht ab sofort im MV-Serviceportal zur Verfügung.

MV-Serviceportal

Online-Leistungen innerhalb eines Jahres fast verdoppelt

Schwerin – Neuer Rekord im MV-Serviceportal: Im Monat November 2023 sind 110 neue Leistungen auf das Portal gekommen. Im Januar waren es noch 240 Leistungen, mittlerweile sind es 471 Leistungen. „Damit hat sich die Zahl der Online-Leistungen in weniger als einem Jahr fast verdoppelt. Dies zeigt: Wir sind auf dem richtigen Weg bei der Digitalisierung unserer Verwaltungsangebote“, sagte Digitalisierungsminister Christian Pegel heute in Schwerin und:

„Die Statistik belegt auch, dass unser Portal immer beliebter wird. Die Zahl der angemeldeten Nutzerkonten sowie der Anträge ist weiter gestiegen: Bürgerinnen und Bürger können rund um die Uhr 471 unterschiedliche Leistungen in 23 Landesbehörden, 6 Landkreisen, 114 Kommunalverwaltungen, 5 Wirtschaftskammern, 3 Zweckverbänden sowie in 21 Bundes- und sonstigen Behörden komplett online erledigen. Das heißt, Antragstellung sowie falls erforderlich Bezahlung und Identitätsnachweis erfolgen digital. Beim Start des Portals im September 2019 waren es noch insgesamt 45 Behörden. Mittlerweile haben wir 44.201 Nutzerkonten, im September 2019 waren es 117“, erläutert Christian Pegel.

Aber auch ohne ein Konto können Bürgerinnen und Bürger in unterschiedlichen Kategorien nach Leistungen anhand von Lebenslagen oder Problemstellungen suchen. Das Angebot reicht von Abfallgebühr über Abmeldung bei der Meldebehörde, Namensänderung bei Scheidung bis zur Zweitwohnungssteuer oder einen Studienplatz beantragen.

„Digitalisierung steht niemals still, deswegen ändern sich auch immer mal wieder Dinge, wie in Zukunft das MV-Nutzerkonto, das von der sogenannten BundID in jedem Bundesland abgelöst wird. Diese ist auch schon auf unserem Serviceportal nutzbar. Und das weit bevor die Verpflichtung des Bundes in Kraft treten soll“, so der Minister weiter.

Aktuell befindet sich, um den Online-Behördengang noch sicherer und konfortabler zu gestalten, der Entwurf für das Gesetz zur Änderung des eGovernment-Gesetzes zur Beratung im Landtag. „Wir schaffen mit dieser Änderung die Rechtsgrundlage, zukünftig Bescheide sicher und digital an verifizierte Nutzerpostfächer bereitstellen zu können.“, erklärt der Digitalisierungsminister.

Das Online-Zugangsgesetz fordert von den Behörden, dass sie ihre Verwaltungsleistungen auch online anbieten. Mit dem MV-Serviceportal stellt die Landesregierung M-V seit Mitte 2019 eine landesweite zentrale Plattform dafür zur Verfügung. Alle Behörden im Land können sie kostenlos nutzen, um darüber ihre digitalen Leistungen anzubieten. Den Bürgerinnen und Bürgern im Land ermöglicht sie, rund um die Uhr von ihrem Computer, Tablet oder Smartphone aus die Angebote der Verwaltung zu nutzen und die Fahrt ins zuständige Amt sparen zu können.

Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie auf www.mv-serviceportal.de.

Justiz M-V startet die „KI-Werkstatt“

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Unser Ziel ist es, mit der Entwicklung der künstlichen Intelligenz standhalten zu können.“

Schwerin – „Das Anwendungsgebiet für künstliche Intelligenz erweitert sich mit rasantem Tempo. Auch die Justiz beschäftigt sich immer stärker mit der KI, um auf diesem Wege die justiziellen Entscheider zu entlasten und die zugrundeliegenden Sachverhalte auszuarbeiten bzw. die anstehenden Entscheidungen vorzubereiten. Daher hat die Justiz eine KI-Werkstatt initiiert.

Mit diesem Projekt wollen wir Wissen und Kompetenzen bündeln und eine Strategie erarbeiten, wie wir uns zukünftig sachgerecht der Hilfe von KI bedienen können. In diesem Jahr werden KI und die damit verbundenen Möglichkeiten und Risiken ein Schwerpunkt unserer Arbeit bilden“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt.

„Die KI-Werkstatt hat vor allem das Ziel, den konkreten Bedarf unserer Justiz an KI-Unterstützung auszuloten, die bereits vorhandenen Möglichkeiten zum Einsatz von KI in der Justiz zu prüfen und erste Umsetzungsschritte zu gehen.

Dafür ist es unabdingbar, den Nutzen der künstlichen Intelligenz auch für die Justiz herauszuarbeiten. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Gerichten, Staatsanwaltschaften und auch aus der Straffälligenarbeit werden in freiwilligen Projektteams an der KI-Werkstatt mitwirken.

Dieser direkte Draht in die Praxis schafft Akzeptanz und hilft dabei, die Berührungsängste zu diskutieren. Wir planen eine sogenannte KI-Landkarte, auf der alle Projekte und die verschiedenen KI-Einsätze zusammengefasst werden. Um sodann Ideen für die Justizpraxis in MV zu sammeln und in der Folge zu bewerten“, so Ministerin Bernhardt.

„Aus dem Vergleich der zusammengetragenen KI-Landkarte mit den identifizierten Bedürfnissen in der Landesjustiz M-V soll eine Antwort auf die Frage entwickelt werden, ob eine eigene KI-Entwicklung in M-V initiiert oder eine Beteiligung an einer anderweitigen KI-Entwicklung z.B. durch eine Pilotierung in M-V unterstützt werden sollte.

Gleichwohl beobachten wir die Entwicklungen und Ansätze der anderen Bundesländer, um eventuell auch davon profitieren zu können. Wir müssen uns mit der Entwicklung auseinandersetzen, damit die Justiz des Landes auch künftig bestmöglich ausgestattet ist“, erklärt Justizministerin Jacqueline Bernhardt zum Jahresauftakt 2024.

NØRD Digital Convention 2024

Digitalisierungsminister Christian Pegel: „NØRD 2024 wird Groß-Event für digitale Chancen, Wissen und Inspiration“

Schwerin – Die NØRD Digital Convention 2024 bietet im kommenden Jahr vom 29. bis 30. Mai informative und inspirierende Aktivitäten für alle Teilnehmenden. „Der Digitalisierungskongress hat sich inzwischen in seiner dritten Ausgabe etabliert und ist der Anlaufpunkt für alle, die sich für digitale Entwicklung und Innovation interessieren“, sagte Landesdigitalisierungsminister Christian Pegel heute in Schwerin und skizzierte ein paar Höhepunkte der kommenden Veranstaltung:

„Auf drei Bühnen werden renommierte Sprecherinnen und Sprecher Einblicke in die neuesten Entwicklungen und Trends der digitalen Welt geben. Teilnehmende haben die Gelegenheit, Start-ups zu entdecken und mit politischen Vertretern zu diskutieren. Auf dem digitalen Marktplatz haben digitale Akteure Gelegenheit, ihre Innovationen und Projekte zu präsentieren und in Interaktion mit Gleichgesinnten zu treten. Darüber hinaus gibt es weitere informative Workshops und Diskussionsrunden, die sich mit den aktuellsten Themen der Digitalisierung, Innovation und Technologie beschäftigen.“

Der Digitalkongress in Mecklenburg-Vorpommern ist eine Erfolgsgeschichte: Die erste Auflage vom 6. bis 7. November 2019 zog mit 120 Sprecherinnen und Sprechern 1.400 Gästen an. Insgesamt wurden an acht Veranstaltungsorte mit Tagesprogrammen und Abendveranstaltungen zehn Teilveranstaltungen angeboten. Die zweite NØRD lockte vom 31. Mai bis zum 14. Juni 2021 mit 176 Einzelveranstaltungen mehr als 200 Rednerinnen und Redner sowie rund 2.500 Zuschauerinnen und Zuschauer. Unterstützt wurde der Kongress von gut 80 Partnern.

In diesem Jahr wird die NØRD als digital convention – als ein Erlebnis-, Content- und Mitmachformat – vom Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung MV und verschiedenen Partnern organsiert. Auch die Digitalen Innovationszentren des Landes mit den Coworking Spaces werden mit dabei sein und ihre Arbeit vorstellen.

„Die NØRD bietet zahlreiche Möglichkeiten zum Networken, sei es in gemütlichen Gesprächsbereichen oder in spezialisierten Bereichen wie der ,Female Area‘ und der ,Start-up Area‘. Unternehmen können vakante Jobs bewerben, während Hochschulen Kontakte mit Studierenden und Absolventinnen sowie Absolventen knüpfen können“, sagt Christian Pegel.

Zentraler Veranstaltungsort ist die HanseMesse in Rostock. Der Eintritt ist an beiden Tagen kostenfrei. Weitere Informationen zur NØRD finden Sie auf der Internetseite des digitalen MV, einen Trailer zur Veranstaltung ist ab sofort hier verfügbar: https://www.digitalesmv.de/noerd_2024

Glasfaserausbau in M-V

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern hat beim Glasfaser-Ausbau in diesem Jahr noch mal zugelegt: Damit liegt der Nordosten im Bundesländervergleich auf dem fünften Platz und deutlich über dem Bundesdurchschnitt.

„Mittlerweile verfügt bereits mehr als ein Drittel – um genau zu sein 34 Prozent – der privaten Haushalte über einen Glasfaseranschluss. Im Bundesdurchschnitt sind es nur 29 Prozent. Von den 115 Projektgebieten des geförderten Ausbau der weißen Flecken, also der Gebiete mit weniger als 30 Mbit/s versorgt werden, ist in 47 Gebieten der Trassenbau abgeschlossen. Das sind rund 40 Prozent der Projektgebiete.

In zwölf Gebieten davon ist der Ausbau komplett fertiggestellt und die Internetdienste sind über Glasfaser verfügbar“, sagt Landesdigitalisierungsminister Christian Pegel und zieht eine weitere Bilanz für das Jahr 2023: „Mehr als 3.000 Kilometer Trasse wurden in diesem Jahr für die Verlegung der Glasfaser gebaut, insgesamt sind es fast 15.000 Kilometer.

Darin wurden 2023 fast 10.000 Kilometer Glasfaserleitungen verlegt und insgesamt bisher rund 36.000. Dadurch konnten in diesem Jahr etwa 30.000 neue Anschlüsse erstellt werden, insgesamt sind es im Land im Rahmen der Förderung nun mehr als 111.000.

„Wir wollen dieses Tempo weiterhin beibehalten und auch den Rest der zur Verfügung stehenden Fördermittel effektiv einsetzen, um zusammen mit dem eigenwirtschaftlichen Ausbau der Telekommunikationsunternehmen in den nächsten Jahren unser Ziel – der Glasfaseranbindung bis an jede Milchkanne im Land – zu erreichen.“

Die Fördersummen, die das Land M-V für den Breitbandausbau vom Bund erhält, haben sich in diesem Jahr zudem noch einmal deutlich erhöht. Grund ist eine Änderung der Fördervoraussetzungen, wodurch auch für Haushalte, die bereits über eine Versorgung von mehr als 30 Mbit/s, aber weniger als 100 Mbit/s, verfügen, eine Glasfaser-Förderung möglich ist.

„Für unser Land wurden vom Bund für den Ausbau dieser sogenannten hellgrauen Flecken Fördermittel in Höhe von rund 200 Millionen Euro bewilligt. Zusammen mit der landeseigenen Kofinanzierung und den kommunalen Eigenanteilen stehen damit für den Glasfaserausbau in MV aktuell 2,4 Milliarden Euro zur Verfügung“, erklärt Christian Pegel.

In diesem Jahr erfolgte durch den Bund bereits eine weitere Ausweitung der Förderung. Mittlerweile können auch für sogenannte dunkelgrauen Flecken, also Haushalte, die bereits über eine 100 Mbit/s-Anbindung verfügen, Förderanträge beim Bund eingereicht werden. „Mecklenburg-Vorpommern hat für dieses Förderverfahren 13 Anträge eingereicht“, so der Digitalisierungsminister.

Der auch in diesem Jahr weiter gesteigerte Abruf der Fördermittel stellt Willen der Unternehmen, den Ausbau bei uns im Land weiter voranzubringen unter Beweis: „Insgesamt wurden in diesem Jahr über 300 Millionen Euro Fördermittel abgerufen.

Diese können von den ausbauenden Unternehmen nicht im Voraus, sondern erst im Nachgang der Baumaßnahmen abgerufen werden. Zusammen mit den Auszahlungen der Vorjahre, die sich aus Bundes-, Landes- und kommunalen Mitteln zusammensetzen, sind in MV bereits rund 1,15 Milliarden Euro in den geförderten Glasfaserausbau geflossen. Damit ist knapp die Hälfte der bewilligten Mittel bereits ausgezahlt.

Und wir werden auch in Zukunft die zur Verfügung stehenden Fördermittel effektiv einsetzen, um unser gemeinsames Ziel – Glasfaseranbindung bis an jede Milchkanne im Land – zu erreichen“, verspricht Digitalisierungsminister Christian Pegel.