Menü Schließen

Kategorie: Digitalisierung / IT / Technik / KI

M-V und Schwarz Digits treiben digitale Souveränität voran

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern und Schwarz Digits, die IT- und Digitalsparte der Schwarz Gruppe, erweitern ihre Partnerschaft zur Digitalisierung der Landesverwaltung. Mit der Unterzeichnung von zwei Kooperationsvereinbarungen stellen die Partner die Weichen für eine gemeinsame hybride Cloud-Infrastruktur sowie einen einheitlichen digitalen Arbeitsplatz an Schulen auf Basis der Open-Source-Plattform openDesk.

Finanz- und Digitalisierungsminister Dr. Heiko Geue betont die Bedeutung der Zusammenarbeit: „Wir wollen Mecklenburg-Vorpommern digital souverän, sicher und zugleich leistungsfähig aufstellen. Dafür brauchen wir starke Partner und Lösungen, die sich an unseren Anforderungen orientieren. Schwarz Digits steht für souveräne, sichere und smarte Lösungen. Mir ist wichtig, dass digitale Lösungen wie die ‚MV-Cloud‘ immer auch für die kommunale Ebene sicher funktionieren. Das schaffen wir mit Schwarz Digits ebenso wie die Einrichtung eines digitalen Arbeitsplatzes für alle Lehrerinnen und Lehrer auf der Basis von openDesk.“

Bernie Wagner, CSO Schwarz Digits, sagt: „Mit der Erweiterung unserer Partnerschaft treiben das Land Mecklenburg-Vorpommern und Schwarz Digits die digitale Souveränität der Landesverwaltung konsequent voran. Damit schaffen wir eine resiliente und unabhängige IT-Infrastruktur. Unser gemeinsames Ziel ist es, einheitliche technische Standards zu etablieren und langfristig praxisnahe Lösungen bereitzustellen, die den Bürgerservice modernisieren und die Verwaltung maßgeblich entlasten.”

Hubert Ludwig, Geschäftsführer der DVZ M-V GmbH ergänzt: „Die Vereinbarung zeigt, wie sich unterschiedliche Kompetenzen sinnvoll verbinden lassen. Mit der ‚MV-Cloud‘, openDesk und den weiteren gemeinsamen Vorhaben geht es darum, moderne Technologien in konkrete Lösungen zu überführen. Dabei verbinden wir die Anforderungen und Erfahrungen aus der Verwaltung mit den technologischen Möglichkeiten von Schwarz Digits und den Leistungen der DVZ M-V GmbH. So schaffen wir die Grundlage dafür, dass daraus langfristig nutzbare Lösungen für die Verwaltung, Schulen und für Kommunen entstehen.“

Mit der „MV-Cloud“ entsteht eine gemeinsame hybride Cloud-Infrastruktur für Land und Kommunen. Das System kombiniert die hohe Sicherheit einer Private Cloud mit der Flexibilität einer Public Cloud. Ziel ist es, einheitliche technische Standards zu etablieren, Doppelentwicklungen zu vermeiden und digitale Anwendungen langfristig unabhängig von einzelnen Anbietern zu betreiben.

Auf Basis von openDesk entsteht schrittweise ein zentraler digitaler Arbeitsplatz für rund 16.000 Lehrkräfte und Schulbeschäftigte in Mecklenburg-Vorpommern. E-Mail, Kalender, Office-Anwendungen, Dateiablage und Werkzeuge zur gemeinsamen Dokumentenbearbeitung stehen den Beschäftigten künftig zentral und geräteunabhängig zur Verfügung.

Die Partnerschaft reicht über diese Vorhaben hinaus: Ein weiteres wichtiges gemeinsames Digitalprojekt ist die Digitale Baugenehmigung. Mecklenburg-Vorpommern hat das Online-Verfahren nach dem „Einer für alle“-Prinzip (EfA) für alle Länder entwickelt. Heute nutzen bereits 14 Länder die gemeinsame Lösung. Die Plattform soll künftig auf       STACKIT, dem Cloud-Anbieter von Schwarz Digits,  betrieben und von Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam mit den beteiligten Ländern weiterentwickelt werden. Damit entsteht eine sichere und leistungsfähige Grundlage für weitere digitale und KI-gestützte Anwendungen.

Dabei geht es nicht nur um die digitale Antragstellung. Mit dem Digitalen Assistenten werden Bürgerinnen und Bürger sowie Beschäftigte durch das Verfahren geführt. Rule Mapping bereitet baurechtliche Vorschriften maschinenlesbar auf und schafft damit die Grundlage für automatisierte Prüfungen. Mit SPARK, Open-Source KI-Modulen für die öffentliche Verwaltung, wird darüber hinaus der Einsatz agentischer KI für komplexere Prüfschritte vorbereitet. So wird aus einem digitalen Verwaltungsangebot Schritt für Schritt eine gemeinsame Plattform für moderne Baugenehmigungsverfahren.

Weiterhin beabsichtigt das Land, den KI-basierten Steuer-Assistenten „TaxBot MAXi“ einzusetzen. Der TaxBot wird im Auftrag des Landes Hessen auf STACKIT       betrieben. Er unterstützt die Beschäftigten insbesondere bei der fachspezifischen Analyse, Recherche und Erstellung von Dokumenteninhalten. Auch Übersetzungen gehören zu den vorgesehenen Einsatzmöglichkeiten.

Mecklenburg-Vorpommern und Schwarz Digits verknüpfen so den Aufbau unabhängiger IT-Infrastrukturen mit praxisnahen Lösungen, die die Verwaltung entlasten und den Bürgerservice modernisieren.

Land Mecklenburg-Vorpommern ist Mitglied im Zweckverband eGo-MV

Schwerin – Der Zweckverband eGo-MV hat in einer außerordentlichen Verbandsversammlung am 2. September in Rostock über den Beitritt des Landes Mecklenburg-Vorpommern abgestimmt – mit klarem Ergebnis: Die Mitglieder gaben grünes Licht. Mecklenburg-Vorpommern zieht damit als vollwertiges Verbandsmitglied gleichberechtigt in die Reihen des eGo-MV ein. Den Grundstein hatte das Land bereits im Juli mit der Übergabe seiner Beitrittserklärung gelegt; mit der heutigen Entscheidung der Verbandsversammlung ist der Beitritt formal abgeschlossen.

Finanz- und Digitalisierungsminister Dr. Heiko Geue erklärte zum Beitritt: „Ich freue mich, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern nun als gleichberechtigtes Mitglied im eGo-MV mitwirken kann. Das ist ein starkes Signal für eine engere, verbindlichere Zusammenarbeit von Land und Kommunen – und ein weiterer Schritt hin zu einer schnelleren, digital souveränen Verwaltung in unserem Land.“

Verbandsvorsteher Christian Schulenburg begrüßte den Beitritt des Landes: „Der Beitritt des Landes ermöglicht es uns, gemeinsame Landeslösungen deutlich konsequenter zu verfolgen. Wenn Land und Kommunen ihre Digitalisierung abgestimmt vorantreiben, profitieren alle Beteiligten und wir erreichen eine höhere Verbindlichkeit in der Umsetzung.“

Insbesondere kleinere Ämter und Gemeinden, die personell und finanziell oft an ihre Grenzen stoßen, sollen von der neuen Konstellation profitieren: Ihnen stehen künftig mehr Beratung und Unterstützung aus dem Zweckverband zur Verfügung. Auch bei zentralen Vorhaben wie der Registermodernisierung, der flächendeckenden OZG-Umsetzung und der Umsetzung des Informationssicherheitsgesetzes lässt sich künftig enger und mit weniger Abstimmungsaufwand zusammenarbeiten.

Der Beitritt öffnet dabei Türen in beide Richtungen: Kommunen können landeseigene Angebote wie KIPITZ (KI) oder die MVCloud künftig ohne eigenes Vergabeverfahren nutzen. Im Gegenzug steht dem Land der Weg offen, Leistungen des eGo-MV – etwa den Gemeinsamen Datenschutz an Schulen – per Inhouse-Auftrag in Anspruch zu nehmen. So rücken gemeinsame digitale Angebote von Land und Kommunen spürbar näher zusammen.

Das Land wird künftig durch CIO Marco Anschütz ständig in der Verbandsversammlung vertreten sein. Damit ist sichergestellt, dass Landesverwaltung und kommunale Ebene digitale Vorhaben direkt miteinander abstimmen, statt Entscheidungen über Umwege abzugleichen.

Hintergrund: Der Zweckverband eGo-MV ist seit 2006 zentraler Ansprechpartner für eGovernment, IT-Lösungen und Digitalisierungsfragen der kommunalen Verwaltungen in Mecklenburg-Vorpommern. Ihm gehören 121 Mitglieder an, vor allem Kommunalverwaltungen, aber auch weitere öffentlich-rechtliche Institutionen. Nach dem Prinzip „Einer für alle“ entwickelt und betreibt der Zweckverband gemeinsame IT-Verfahren, Softwarelösungen und Infrastrukturen für seine Mitglieder.

M-V und Schleswig-Holstein nutzen KI und stärken die digitale Souveränität

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein bauen ihre Zusammenarbeit bei der digitalen Souveränität weiter aus. Rund ein Jahr nach Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zwischen beiden Ländern ziehen die Minister Bilanz und wollen die gemeinsame Entwicklung und Nutzung digitaler Lösungen weiter vorantreiben. Im Mittelpunkt stehen dabei Dateninfrastrukturen, IT-Resilienz, Open Source, der sichere Datenaustausch über Verwaltungsgrenzen hinweg sowie der verstärkte Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Verwaltung.

„Digitale Souveränität entsteht nicht im Alleingang. Dazu müssen Länder ihre Erfahrungen teilen, gemeinsam Lösungen entwickeln und gute Anwendungen auch gemeinsam nutzen. Genau das tun Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Minister für Finanzen und Digitalisierung, Dr. Heiko Geue. „Wir wollen keine digitalen Insellösungen, sondern leistungsfähige und sichere Strukturen, die von möglichst vielen Verwaltungen genutzt und weiterentwickelt werden können. Das gilt gerade auch für die Integration des Kollegen KI, mit dem wir in unseren OpenSource-Arbeitsumgebungen wie Nextcloud und in den Finanzämtern arbeiten wollen.“

Auch Schleswig-Holstein setzt auf gemeinsame Standards und den länderübergreifenden Austausch. „Der Wechsel zu modernen, offene Lösungen ist zwingend erforderlich, damit wir die Sicherheit, Unabhängigkeit und Handlungsfähigkeit des Staates nachhaltig gewährleisten können. Wir schaffen in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern digitale Souveränität durch den Einsatz von Open-Source-Lösungen und verbinden dies mit dem Einsatz modernster KI-Technologien. Damit stärken wir zugleich den Digitalstandort Deutschland“, sagte Schleswig-Holsteins Digitalisierungsminister Dirk Schrödter. „Im Norden sind wir vorangegangen. Die gelebte Kooperation zwischen unseren Ländern ist dafür das beste Beispiel. Wir laden alle ein, diesem Beispiel zu folgen und uns auf dem Weg in die digitale Souveränität zu begleiten.“

Beide Länder arbeiten daran, KI nicht als isolierte Einzelanwendung, sondern als Bestandteil der täglichen Verwaltungsarbeit nutzbar zu machen.

Ein konkretes Beispiel ist die KI-Integration in die Kollaborationsplattform Nextcloud, die in beiden Ländern genutzt wird. Beschäftigte können damit unter anderem direkt in ihrer gewohnten Arbeitsumgebung mit KI chatten, Recherchen durchführen sowie Texte erstellen, umformulieren, korrigieren und zusammenfassen. Auch die Erstellung von Textdokumenten, Tabellen und Präsentationen aus einer Beschreibung soll möglich werden.

Die angebundenen Sprachmodelle werden digital souverän betrieben und die KI-Anfragen vollständig in Deutschland verarbeitet. In Mecklenburg-Vorpommern wird dies über IONOS bereitgestellt, Schleswig-Holstein betreibt die Infrastruktur bei dataport. Die Daten der Landesbediensteten werden zudem nicht zum Training externer KI-Systeme verwendet.

Darüber hinaus plant Mecklenburg-Vorpommern den Einsatz eines von der hessischen Steuerverwaltung entwickelten und eingesetzten KI-Chatbots für die Arbeit der Finanzämter. Der TaxBot Maxi wird im Auftrag des Landes Hessen bei der STACKIT der Schwarz-Gruppe betrieben. Er unterstützt die Beschäftigten insbesondere bei der fachspezifischen Analyse, Recherche und Erstellung von Dokumenteninhalten. Auch Übersetzungen gehören zu den vorgesehenen Einsatzmöglichkeiten.

Digitale Souveränität bedeutet auch, millionenfach erprobte, sichere und praxistaugliche Open Source Anwendungen zu nutzen, statt alles jeweils selbst zu entwickeln. Ein weiterer Schwerpunkt der Kooperation zwischen den beiden Bundesländern ist die Frage, wie Verwaltungen Daten künftig besser für Entscheidungen nutzen können. Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein haben hierzu regelmäßig sogenannte Datentage durchgeführt. Dabei stellten die Länder ihre jeweiligen Ansätze, Werkzeuge und Erfahrungen vor.

Auf dieser Grundlage soll nun die gemeinsame Weiterentwicklung einer Data Fabric beziehungsweise eines Datenpools vorangetrieben werden. Ziel ist eine leistungsfähige Dateninfrastruktur, die unterschiedliche Datenbestände zusammenführt und umfassende Analysemöglichkeiten eröffnet. Damit sollen Entscheidungen in der Verwaltung stärker auf belastbaren Daten und Analysen beruhen können.

Ein weiterer Baustein der Kooperation ist die Resilienz der IT-Infrastruktur. Beide Länder verfolgen ähnliche Konzepte, gehen dabei aber arbeitsteilig vor. Mecklenburg-Vorpommern konzentriert sich insbesondere auf die resiliente Bereitstellung von IT-Infrastrukturen durch kleine, ultramobile Rechenzentren. Schleswig-Holstein arbeitet schwerpunktmäßig an der Bereitstellung von Notfallarbeitsplätzen. Perspektivisch sollen gemeinsame Architekturen und Standards dazu beitragen, IT-Infrastrukturen und Arbeitsmöglichkeiten auch unter außergewöhnlichen Bedingungen schnell und möglichst ortsunabhängig bereitstellen zu können. Damit wird digitale Souveränität auch zu einer Frage der staatlichen Krisenvorsorge: Eine moderne Verwaltung muss nicht nur digital arbeiten können, sondern auch dann handlungsfähig bleiben, wenn zentrale Infrastrukturen ausfallen.

Ein wesentlicher Bestandteil der Zusammenarbeit ist außerdem der Aufbau einer länderübergreifenden Community für Open Source und digitale Souveränität. Fachreferate, IT-Verantwortliche und die CIO-Ebene tauschen sich regelmäßig über Projekte und Erfahrungen aus. Dabei geht es um mehr als Software. Digitale Souveränität bedeutet auch Wahlfreiheit bei Schnittstellen, Austauschformaten, technischen Komponenten, Netzen und Diensten. Offene und nachvollziehbare Lösungen können Abhängigkeiten reduzieren und ermöglichen es Verwaltungen, digitale Anwendungen an ihre eigenen Anforderungen anzupassen.

Kinder- und Jugendmedienschutz in der digitalen Welt

Schutz, Befähigung und Teilhabe: Mecklenburg-Vorpommern setzt Empfehlungen der Expertenkommission bereits um

Schwerin – Digitale Technologien eröffnen Kindern und Jugendlichen vielfältige Möglichkeiten zum Lernen, zur Kommunikation und zur gesellschaftlichen Teilhabe. Für einen sicheren Umgang in der digitalen Welt ist ein starker Kinder- und Jugendmedienschutz unerlässlich. Die von Bundesministerin Karin Prien eingesetzte unabhängige Expertenkommission hat dafür 56 Handlungsempfehlungen vorgelegt, deren vollständige Fassung mit ausführlichen Problem- und Zielbeschreibungen jetzt veröffentlicht wurde.

„Die Vorschläge machen deutlich, dass der Schutz von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt nur gelingen kann, wenn sie gestärkt werden und wir für sichere digitale Räume sorgen, damit sie sich orientieren können”, so Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Mecklenburg-Vorpommern setzt viele der genannten Maßnahmen bereits um. Mit der in den Rahmenplänen verankerten Medienbildung, gezielten Präventionsangeboten sowie vielfältigen Fortbildungen für Lehrkräfte stärken wir die Medienkompetenz junger Menschen und fördern einen sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien.“

Die Handlungsempfehlungen stellen Schutz, Befähigung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen in den Mittelpunkt. Sie beruhen auf fünf zentralen Prinzipien:

  • an bewährte Praxis anknüpfen,
  • Handlungsspielräume vor Ort stärken,
  • Verantwortung gemeinsam wahrnehmen,
  • Zusammenarbeit verbessern,
  • technologische Entwicklungen, insbesondere im Bereich der künstlichen Intelligenz, kontinuierlich berücksichtigen.

„Mit unseren Empfehlungen zur Nutzung digitaler Endgeräte geben wir den Schulen bereits eine wichtige Orientierung für einen altersgerechten Einsatz. Auch beim Thema Künstliche Intelligenz unterstützen wir die Schulen und Lehrkräfte schon jetzt dabei, die neuen Möglichkeiten pädagogisch sinnvoll und verantwortungsbewusst einzusetzen“, sagt die Bildungsministerin.

Folgende Handlungsempfehlungen der Expertenkommission setzt Mecklenburg-Vorpommern bereits um:

  • Medienbildung als Grundlage für digitale Teilhabe

Medienbildung ist als Querschnittsaufgabe in allen Schularten und Fächern verankert. Mit dem Pflichtfach Informatik und Medienbildung ab Jahrgangsstufe 5 erwerben Schülerinnen und Schüler Kompetenzen für einen sicheren und reflektierten Umgang mit digitalen Medien.

  • Schutz vor Risiken und Stärkung digitaler Kompetenzen

Themen wie Cybermobbing, Hate Speech, Fake News, Datenschutz, Algorithmen, Influencer-Marketing und digitale Meinungsbildung werden altersgerecht im Unterricht behandelt. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche zu befähigen, digitale Angebote kritisch und verantwortungsvoll zu nutzen.

  • Etablierte Präventions- und Unterstützungsangebote

Kinder- und Jugendmedienschutztagungen, Fortbildungen zu Cybergrooming sowie Angebote zur Gewalt- und Mobbingprävention unterstützen Schulen und pädagogische Fachkräfte. Hinzu kommen die Beratungs- und Qualifizierungsangebote des Instituts für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern (IQ M-V), des Medienpädagogischen Zentrums (MPZ) sowie die Zusammenarbeit mit Polizei, Landeskriminalamt und weiteren Netzwerkpartnern.

  • Künstliche Intelligenz pädagogisch begleiten

Das KI-Projektteam des Landes entwickelt seit 2023 Handreichungen, Fortbildungen und digitale Unterstützungsangebote für Lehrkräfte und Schulleitungen. Dazu gehören unter anderem der Handlungsleitfaden „Gemeinsam die Welt der generativen KI-Systeme erkunden“, ergänzende Materialien auf TaskCards, ein itslearning-Kurs, die Fachtagung „KI in M-V: Schule, Unterricht und Leitung“ die fobizz-Landeslizenz des IQ M-V und das Pilotierungsvorhaben zum KI gestützten Feedback mit fellofish.

  • Verantwortungsvoller Umgang mit digitalen Endgeräten

Die Handlungsempfehlung der Expertenkommission zur privaten Nutzung digitaler Endgeräte an Schulen greift einen Ansatz auf, den Mecklenburg-Vorpommern bereits verfolgt. Die im Jahr 2025 veröffentlichten „Empfehlungen des Landes zur Nutzung digitaler Geräte an Schulen” bieten den Schulen eine Orientierungshilfe für einen altersgerechten und verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Endgeräten.

Mecklenburg-Vorpommern wird die Empfehlungen zur Weiterentwicklung seiner Maßnahmen zum Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt nutzen. Die ausführliche Langfassung der Handlungsempfehlungen ist ab sofort unter www.bmbfsfj.bund.de   verfügbar. Die Arbeit der Expertenkommission endet mit einer Abschlussveranstaltung am 11. September 2026 in Berlin, an der auch das Bildungsministerium M-V teilnehmen wird.

Bund und Länder starten Digitalpakt 2.0

Oldenburg: Wir sorgen für die digitale Entwicklung und für gute Lernbedingungen an den Schulen

Schwerin – Bildungsministerin Simone Oldenburg begrüßt den bundesweiten Start des Digitalpakts 2.0. Mit der Unterzeichnung der Bund-Länder-Vereinbarung durch Bundesbildungsministerin Karin Prien tritt das Förderprogramm rückwirkend zum 1. Januar 2026 in Kraft. „Die Länder haben nun Gewissheit, dass die angekündigten Infrastrukturhilfen des Bundes auch tatsächlich fließen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Digitalisierung der Schulen ist eine Daueraufgabe. Sie geht weiter und wird an den technologischen Fortschritt angepasst. Wir setzen uns dafür ein, dass Schülerinnen und Schüler unter modernen Bedingungen lernen und Lehrkräfte zeitgemäß unterrichten können.“

Mit dem Digitalpakt 2.0 stehen dem Land und den Schulträgern weitere Mittel für Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur zur Verfügung. Mecklenburg-Vorpommern erhält vom Bund 42,1 Millionen Euro für Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur. Der Bund stellt insgesamt bis zu 2,5 Milliarden Euro bereit. Die Länder erbringen den gleichen Anteil einer Kofinanzierung. Die Bundesmittel fließen bis zum Jahr 2033 für die weitere Digitalisierung der Schulen.

Der Digitalpakt 2.0 baut auf drei miteinander verzahnten Handlungssträngen auf. Handlungsstrang I umfasst die Weiterentwicklung der digitalen Bildungsinfrastruktur. Handlungsstrang II nimmt die digitale Schul- und Unterrichtsentwicklung in den Blick. Handlungsstrang III stellt die Lehrkräftebildung in den Mittelpunkt. Die Bund-Länder-Initiative „Digitales Lehren und Lernen“ will angehende und aktive Lehrkräfte in Bezug auf digitales und digital gestütztes Unterrichten weiter stärken.

In Mecklenburg-Vorpommern ist geplant, die Investitionsmittel für zwei Schwerpunkte einzusetzen: Zum einen geht es um digitale Bildungsmedien, Unterrichtssoftware und Systeme zur Bereitstellung digitaler Inhalte. Zum anderen sollen Mindeststandards bei der Ausstattung von LAN-, WLAN-Netzen sowie digitalen Anzeige- und Arbeitsgeräten erreicht werden. Darüber hinaus werden schulgebundene mobile Endgeräte für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte angeschafft, die im Unterricht und in der Schule genutzt werden.

„Digitale Bildung ist weit mehr als Technik. Entscheidend ist, dass Lehrkräfte digitale Möglichkeiten didaktisch sinnvoll einsetzen können und Schülerinnen und Schüler lernen, sich sicher, verantwortungsvoll und kompetent in der digitalen Welt zu bewegen. Genau dafür schafft der Digitalpakt 2.0 die Voraussetzungen. Bei der Mittelvergabe ist ein unbürokratisches Verfahren vorgesehen“, betonte die Bildungsministerin.

Derzeit erarbeitet das Land die landesrechtlichen Regelungen für die Förderung. Die Förderrichtlinie entsteht in enger Abstimmung mit den Kommunen, Landkreisen und Vertretungen der freien Schulen als Schulträger. „Der Digitalpakt 2 ist eine echte Investition in unsere Schulen. Mit den zusätzlichen Mitteln sorgen wir für die digitale Entwicklung in den nächsten Jahren und sichern moderne Bildung und gute Lernbedingungen an den Schulen“, so Oldenburg.

Neues Förderportal startet

Förderanträge können künftig digital beim Landesförderinstitut eingereicht werden

Schwerin – Am 5. August 2026 startet das neue Förderportal des Landesförderinstituts Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V). Damit setzt das Land einen weiteren zentralen Baustein der Modernisierung des Förderwesens um. Nachdem die Landesregierung seit 2025 bereits zahlreiche Maßnahmen zum Bürokratieabbau und zur Vereinfachung von Förderverfahren beschlossen hat, können Förderanträge für ausgewählte Programme beim Landesförderinstitut damit vollständig digital gestellt und die erforderlichen Unterlagen direkt online eingereicht werden.

Zum Start stehen zunächst vier Förderprogramme für die digitale Antragstellung zur Verfügung:

  • Fonds für Vorpommern und das östliche Mecklenburg
  • Radwegebau
  • Messen und Ausstellungen
  • Fischereiabgabe

Weitere sollen in den nächsten Monaten hinzukommen.

Das Portal ermöglicht eine medienbruchfreie Antragstellung, vereinfacht die Kommunikation zwischen Antragstellenden und Bewilligungsbehörde und schafft effizientere Abläufe in der Bearbeitung von Förderanträgen. Davon profitieren Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Vereine und Kommunen gleichermaßen.

„Mit dem neuen Förderportal wird die Beantragung von Landesfördermitteln in zunächst vier Förderprogrammen deutlich einfacher. Anträge können künftig online gestellt und die erforderlichen Unterlagen direkt digital eingereicht werden. Das spart Zeit, vermeidet unnötigen Papieraufwand und erleichtert die Kommunikation mit der Bewilligungsbehörde. Gleichzeitig schaffen wir effizientere Abläufe in der Verwaltung. Das Förderportal ist damit ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer schnellen, bürgernähen und wirtschaftsfreundlichen Verwaltung“, erläutert Finanz- und Digitalisierungsminister Dr. Heiko Geue.

Für die Anmeldung am Förderportal stehen die nach dem Onlinezugangsgesetz vorgesehenen Authentifizierungsverfahren „BundID“ für natürliche Personen sowie „Mein Unternehmenskonto“ (MUK) für Organisationen zur Verfügung. Dadurch ist eine sichere und komfortable Identifizierung der Antragstellenden gewährleistet.

Bereits laufende Förderverfahren bleiben vom Start des Förderportals unberührt und werden wie bisher bearbeitet. Das neue Portal kommt zunächst ausschließlich bei neuen Anträgen in den freigeschalteten Förderprogrammen zum Einsatz.

„Mit dem Start des Förderportals erreichen wir einen wichtigen Meilenstein für die Digitalisierung des Förderwesens in Mecklenburg-Vorpommern. In den kommenden Monaten werden weitere Förderprogramme an das Portal angebunden. Unser Ziel ist es, die digitale Antragstellung künftig zum Standard zu machen und den Zugang zu Fördermitteln für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Vereine und Kommunen weiter zu vereinfachen“, sagt Minister Dr. Geue.

Mit dem neuen Förderportal setzt Mecklenburg-Vorpommern den eingeschlagenen Weg zur Modernisierung des Förderwesens konsequent fort. Bereits mit dem ersten Maßnahmenkatalog im Juli 2025 wurden wichtige Vereinfachungen und erste Digitalisierungsschritte auf den Weg gebracht. Der im März 2026 beschlossene zweite Maßnahmenkatalog hat diese Reformen unter anderem durch weitere Standardisierungen ergänzt. Das Förderportal schafft einen spürbaren Mehrwert für Antragstellende und Verwaltung gleichermaßen.

Besserer Schutz im digitalen Raum

Land will Kinder und Jugendliche besser im digitalen Raum schützen und Medienbildung stärken

Schwerin – Nach der Beratung mit der von der Landesregierung eingesetzten Expertenkommission zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in sozialen Medien hat Ministerpräsidentin Manuela Schwesig angekündigt, die Empfehlungen der Kommission zügig aufzugreifen.

„Wir müssen unsere Kinder besser vor Gefahren im Internet schützen – vor Desinformation, Hass und Hetze, sexualisierter Gewalt, extremistischen Inhalten und den Suchtmechanismen vieler Plattformen. Ich begrüße, dass sich die Kommission hinter die Vorschläge der Europäischen Union stellt. Sie sehen vor, für Kleinkinder bis drei Jahre ganz auf Bildschirmzeit zu verzichten.

Für Kinder unter 13 Jahren sollte die Nutzung sozialer Medien und anderer digitaler Dienste unter Aufsicht und zeitlich begrenzt und ab 13 Jahren sollte ein selbständiger Zugang zu altersgerechten Social-Media Angeboten ermöglicht werden. Dieser Zugang muss dann über standardmäßige Sicherheitsvorkehrungen verfügen“, sagte die Ministerpräsidentin.

Ebenso befürworte sie das Votum der Kommission, Plattformanbieter zu verpflichten, ihre Dienste von vornherein altersgerecht zu gestalten und die Risiken für Kinder und Jugendliche so systematisch zu verringern. „Ohne klare Vorgaben für die großen Anbieter geht es nicht“, so Schwesig.

Als weitere grundsätzliche Schlussfolgerung sah die Regierungschefin die Empfehlung der Kommission an, die Medienbildung in M-V ressortübergreifend weiterzuentwickeln. Sie sagte: „Medienkompetenz ist heute eine Schlüsselkompetenz. Wir müssen Kinder und Jugendliche befähigen, sich sicher, kritisch und verantwortungsvoll in der digitalen Welt zu bewegen. Dafür braucht es eine gemeinsame Strategie, die Bildung, Prävention und Jugendschutz zusammenführt.“ Für die engagierte und fachlich fundierte Arbeit der Kommissionsmitglieder danke sie ausdrücklich.

Die interdisziplinär besetzte Expertenkommission hatte den Auftrag, Vorschläge für einen wirksameren Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum zu erarbeiten. Ihr gehörten Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft, Bildung, Kinder- und Jugendhilfe, Kinderschutz, Polizei, Medienpädagogik, Datenschutz, Kommunen, Elternvertretungen sowie weiteren gesellschaftlichen Bereichen an.

Den Vorsitz führten Sozialministerin Stefanie Drese und Prof. Dr. Michael Kölch von der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie sowie der Universitätsmedizin Rostock.

Prof. Dr. Michael Kölch betonte, dass soziale Medien nicht nur Risiken, sondern auch wichtige Chancen für junge Menschen bieten: „Neben den Gefahren durch Suchtmechanismen, Desinformation, Hass oder psychische Belastungen dürfen wir nicht übersehen, dass soziale Medien für Kinder und Jugendliche auch Möglichkeiten eröffnen – etwa für Bildung, Information, gesellschaftliche Teilhabe und den Kontakt mit Freundinnen und Freunden. Entscheidend ist, dass junge Menschen lernen, diese Angebote sicher und selbstbestimmt zu nutzen.“

Auch Gesundheitsministerin Stefanie Drese unterstreicht die Bedeutung eines verantwortungsvollen Umgangs mit sozialen Medien, insbesondere auch mit Blick auf mögliche gesundheitliche Auswirkungen. „Studien zeigen, dass eine exzessive oder unkontrollierte Nutzung sozialer Medien das Risiko für psychische Belastungen deutlich erhöhen kann.

Das kann von Ängstlichkeit über Schlafstörungen und Stress bis hin zu Störungen des Körperbildes und Depressivität reichen und dazu führen, dass Beziehungen und Freundschaften vernachlässigt werden. Dabei gehört die gesellschaftliche Teilhabe zu den größten Schutzfaktoren für ein gesundes Aufwachsen. Umso wichtiger ist es, dass wir Prävention, Regulierung und Medienkompetenz in einer zunehmend digitalen Gesellschaft zusammendenken“, so die Ministerin.

Prof. Dr. Brakemeier ergänzte: „Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf digitale Teilhabe und den Erwerb digitaler Kompetenzen. Sie haben aber ebenso ein Recht darauf, vor digitalen Umgebungen geschützt zu werden, die ihre psychische Gesundheit, ihre Entwicklung und demokratische Teilhabe beeinträchtigen können. Mecklenburg-Vorpommern sendet mit dem Bericht ein wichtiges Signal: Schutz ist nicht das Gegenteil von Teilhabe – Schutz ist ihre Voraussetzung.“

Rahmenstrategie Digitalisierung und IT M-V

Mecklenburg-Vorpommern schafft neuen strategischen Rahmen für die digitale Verwaltung / Landesregierung beschließt „Rahmenstrategie Digitalisierung und IT“ sowie Zusammenarbeitsstrategie „EinMV“

Schwerin – Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung zwei wegweisende Strategien für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung beschlossen. Mit der „Rahmenstrategie Digitalisierung und IT Mecklenburg-Vorpommern“ sowie der ebenenübergreifenden Strategie „EinMV – Gemeinsame Strategie für die digitale Verwaltung“ schafft das Land erstmals einen gemeinsamen strategischen Rahmen für die Digitalisierung der Landesverwaltung und die verbindliche Zusammenarbeit mit den Kommunen.

Beide Strategien setzen die Leitgedanken der Föderalen Modernisierungsagenda von Bund und Ländern auf Landesebene um und verstehen Digitalisierung als zentrales Instrument der Staatsmodernisierung.

Finanz- und Digitalisierungsminister Dr. Heiko Geue erklärt: „Unser Ziel ist eine Landesverwaltung, die schneller, bürgernäher und wirtschaftsfreundlicher ist. Dazu setzen wir konsequent auf digitale Souveränität, schrittweise auf eine stärkere Nutzung von Open-Source-Software, den Kollegen KI und eine Stärkung der Informations- und Cybersicherheit. Der Erfolg geht nur zusammen: EinMV ist Ausdruck unseres Grundverständnisses, dass der Digitalisierungsfortschritt nur gemeinsam erfolgreich zu bewältigen ist. Land und kommunale Ebene sitzen gemeinsam in einem Boot.“

Die „Rahmenstrategie Digitalisierung und IT“ beschreibt die Leitplanken für die digitale Transformation der Landesverwaltung bis zum Jahr 2030. Sie verbindet Digitalisierung konsequent mit Staatsmodernisierung und Bürokratieabbau und umfasst insgesamt 43 Maßnahmen. Schwerpunkte sind unter anderem der Ausbau der digitalen Souveränität, die stärkere Nutzung von Open-Source-Software, der Einsatz Künstlicher Intelligenz, medienbruchfreie Verwaltungsprozesse, eine moderne IT-Architektur sowie die Stärkung der Informations- und Cybersicherheit. Damit schafft das Land die Grundlage für eine leistungsfähige, sichere und zukunftsfähige Verwaltungs-IT.

Ergänzt wird diese Strategie durch die Zusammenarbeitsstrategie „EinMV“. Sie definiert erstmals verbindliche Grundsätze für die Digitalisierung von Land und Kommunen und schafft einen gemeinsamen Orientierungsrahmen für Planung, Priorisierung und Umsetzung digitaler Vorhaben. Ziel ist es, Doppelentwicklungen zu vermeiden, Synergien zu nutzen und digitale Lösungen künftig gemeinsam zu entwickeln und flächendeckend bereitzustellen.

Die Strategie wurde gemeinsam mit dem Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern und dem Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern sowie unter Beteiligung von mehr als 120 Vertreterinnen und Vertretern aus Landes- und Kommunalverwaltung entwickelt. Sie umfasst zwölf gemeinsame Grundsätze für die zukünftige Zusammenarbeit.

Ein zentrales Ziel beider Strategien ist es, die Handlungsfähigkeit des Staates langfristig zu stärken. Digitalisierung soll Verwaltungsverfahren beschleunigen, Beschäftigte entlasten und die Qualität staatlicher Leistungen verbessern. Gleichzeitig werden gemeinsame Standards, moderne IT-Strukturen und eine stärkere Koordinierung dazu beitragen, Ressourcen effizienter einzusetzen und die digitale Souveränität des Landes weiter auszubauen.

Mit dem Kabinettsbeschluss beginnt nun die Umsetzungsphase. Für die Rahmenstrategie werden die vorgesehenen Maßnahmen schrittweise realisiert. Für die Strategie „EinMV“ erarbeitet das Ministerium für Finanzen und Digitalisierung gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden ein Umsetzungskonzept, das dem Lenkungsausschuss E-Government zur Beschlussfassung vorgelegt wird.