Volle Fahrt ins digitale Zeitalter

Kostenloses WLAN und bargeldloses Bezahlen in allen Bussen von NAHBUS

Grevesmühlen – Ob auf dem Weg zur Arbeit, zur Schule oder beim Ausflug ins Grüne – der Griff zum Smartphone ist heute für viele Fahrgäste genauso selbstverständlich wie das Einsteigen in den Bus. Ab sofort wird die Fahrt mit NAHBUS in Nordwestmecklenburg noch komfortabler: Dank einer Kooperation mit der WEMACOM Telekommunikation GmbH und der WEMAG AG bietet NAHBUS in seiner gesamten Flotte ab sofort kostenloses WLAN an. Damit wird jeder Weg durch die Region auch zu einer Reise in die digitale Welt.

„Der öffentliche Nahverkehr ist das Rückgrat der Mobilität in Nordwestmecklenburg. Mit dem neuen WLAN-Angebot gehen wir einen weiteren Schritt, um unseren Service zu verbessern und die Bedürfnisse unserer Fahrgäste in den Mittelpunkt zu stellen“, sagt Jörg Lettau, Geschäftsführer der NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH. „Ab sofort kann jeder Fahrgast während der Fahrt online bleiben – sei es, um zu arbeiten, zu lernen oder zu chatten.“

Tino Waldraff, Fachgebietsleiter Regionalentwicklung beim Landkreis Nordwestmecklenburg, freut sich über die gute Zusammenarbeit mit NAHBUS und der WEMACOM bei der Umsetzung der Arbeiten. „Beide Projekte wurden durch den Landkreis initiiert und sind ein wirklicher Qualitätssprung“, so Waldraff. Damit werde der öffentliche Nahverkehr noch attraktiver. „Wir haben gerne unseren Anteil zur Umsetzung beigetragen, um diesen Sprung ins Digitale zu ermöglichen.

Parallel zur Einführung des kostenlosen WLANs startet NAHBUS auch ein neues bargeldloses Bezahlsystem. „Wir möchten für unsere Fahrgäste nicht nur den Zugang zum Internet, sondern auch das Bezahlen im Bus so einfach wie möglich gestalten“, erklärt Lettau. „Mit dem neuen System können Fahrgäste nun bequem per Karte oder Smartphone zahlen – ein weiterer Schritt in Richtung moderner, digitaler Mobilität.“

Die WEMACOM Telekommunikation GmbH, ein Tochterunternehmen der WEMAG AG, hat die dafür notwendige Technik bereitgestellt und die Router in den Bussen installiert. „Unsere langjährige Erfahrung im Bereich des Breitbandausbaus hat es uns ermöglicht, dieses Projekt effizient und zuverlässig umzusetzen,“ sagt Volker Buck, Geschäftsführer der WEMACOM. „Wir freuen uns, den Fahrgästen von NAHBUS nun einen zusätzlichen Service bieten zu können, der sicherlich auf große Resonanz stoßen wird.“

Die ersten Zahlen sprechen bereits für sich: Allein im Monat Juli 2024 haben 2.147 Fahrgäste in 104 Bussen das neue WLAN-Angebot genutzt, was zu insgesamt 23.400 Zugriffen und einer gesamten Nutzungsdauer von 374 Stunden geführt hat.

Mit diesem erweiterten Serviceangebot setzt NAHBUS einen neuen Standard im öffentlichen Nahverkehr und stärkt gleichzeitig die digitale Infrastruktur in der Region Nordwestmecklenburg. Die Verantwortlichen sind zuversichtlich, dass diese Neuerungen zur Attraktivität des öffentlichen Nahverkehrs beitragen und von den Fahrgästen gut angenommen werden.

Arbeiten mit der E-Akte

Auch alle Fachgerichte in M-V an die E-Akte angeschlossen / Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Bei der Digitalisierung liegen wir im Zeitplan. Die Hälfte der Beschäftigten arbeitet mit der E-Akte.“

Schwerin – „Acht Jahre nach dem Start des Projekts zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte sind wir sehr auf der Zielgeraden. Die E-Akte ist jetzt an allen 13 Fachgerichten sowie in der Ordentlichen Gerichtsbarkeit, mit Ausnahme des Strafbereichs und der Mobiliarvollstreckung, eingeführt.

Heute arbeitet mehr als die Hälfte der rund 2.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Justiz in Mecklenburg-Vorpommern nicht mehr mit Papier, sondern mit der elektronischen Akte. In der Justiz unseres Landes wurden bislang mehr als 182.000 Akten angelegt“, bilanziert die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Bernhardt.

„Einigen Bereichen wie den Staatsanwaltschaften und Strafgerichten steht die Einführung der elektronischen Akte noch bevor. Hier sind noch dicke Bretter zu bohren. Aber dank des großen Engagements der Beschäftigten in der Justiz zur Mithilfe werden wir weiter gut vorankommen.

Die Einführung der elektronischen Akte hat natürlich noch mit ‚Kinderkrankheiten‘ zu kämpfen. Es gab schließlich keine Blaupause für die derzeit größte Aufgabe in der deutschen Justiz neben der Nachwuchsgewinnung. Die Mammutaufgabe zeigt sich auch darin, dass es nicht nur darum geht, Papierakten irgendwie in eine digitale Form zu bringen. Die Einführung der elektronischen Akte ist die Chance, die Transformation von der analogen zu digitalen Justiz zu bewältigen.

Das ist auch eine Gelegenheit, die Arbeit für unsere Beschäftigten schneller und effektiver zu gestalten. Der Prozess ist zudem unverzichtbar, um weiterhin attraktiv für Bewerberinnen und Bewerber zu bleiben in einer Zeit, in der der Arbeitskräftemangel und der Wettbewerb um die besten Köpfe zunehmen werden. Die elektronische Akte gibt der Justiz zudem die Möglichkeit, bessere Arbeitsbedingungen wie Telearbeit anzubieten. Der Zugang zur Justiz ist für Bürgerinnen und Bürger, die rechtliche Unterstützung suchen, einfacher“, so Ministerin Jacqueline Bernhardt.

„Parallel zur Einführung der E-Akte nehmen wir uns des Themas Künstliche Intelligenz an. Die Künstliche Intelligenz erfasst die Justiz mit großen Schritten. Hier müssen wir überlegen, wenn wir die Justiz modern aufstellen wollen, wie wir die KI auch in die Justiz implementieren können, vor allem als Mittel der Arbeitserleichterung.

Wir stellen uns mit aller Kraft den großen Themen Digitalisierung und KI. Aber alles das geht nur gemeinsam. Daher haben wir eine KI-Werkstatt eingerichtet, in der seit diesem Jahr die mögliche Einbindung von KI diskutiert und geprüft wird. Wir arbeiten an einer Gesamtstrategie“, erklärt Ministerin Bernhardt.

IT-Unternehmen erweitert Standort

Schulte: Dienstleistungssektor rund um die Informationstechnologie wächst

Rostock – Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte hat heute einen Fördermittelbescheid an das Unternehmen SURFBOXX IT-SOLUTIONS GmbH in Rostock übergeben.

„Der Dienstleistungssektor rund um die Informationstechnologie wächst. Das spürt auch die SURFBOXX IT-SOLUTIONS GmbH. Deshalb will das Unternehmen einen weiteren Standort eröffnen, um das unternehmenseigene Rechenzentrum deutlich auszubauen und so mehr Kapazitäten für ihre Kunden bereit zu stellen“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte.

Die SURFBOXX IT-SOLUTIONS GmbH ist ein Unternehmen mit Sitz in Rostock, das sich auf Dienstleistungen im Multimedia- und Informationstechnologiebereich spezialisiert hat. Die Tätigkeit umfasst neben Consulting und IT-Service auch Support, Wartung und Cloud-Computing vorrangig für kleine und mittlere bundesweit tätige Unternehmen.

Jetzt wird die Kapazität des eigenen Rechenzentrums erweitert, um beispielsweise die Bereitstellung von bedarfsgerechten Unternehmensanwendungen, die Schaffung von Housing-Kapazitäten zur Unterbringung von kundeneigener Hardware, sowie mehr Kapazitäten zur Datensicherung (Backups) anzubieten.

Die Gesamtinvestition beträgt 1,15 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Höhe von 345.000 Euro. Mit der Maßnahme werden sechs Arbeitsplätze gesichert und ein neuer Arbeitsplatz geschaffen.

Pflicht zur elektronischen Rechnung

Schwerin – Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) ausstellen, wenn sie anderen Unternehmen (z.B. Einzelhandel, Gewerbebetriebe, gemeinnützige Einrichtungen) Waren verkaufen oder Dienstleistungen erbringen. E-Rechnungen sind digitale Rechnungen, die in einem speziellen Format vorliegen, das von Computern gelesen werden kann, damit sie leicht verarbeitet werden können.

(Gemeinnützige) Vereine als Rechnungsersteller

Diese neue Regel gilt auch für gemeinnützige Vereine, wenn sie Dienstleistungen oder Produkte an andere Unternehmen erbringen bzw. verkaufen. Auch wenn ein Verein die Kleinunternehmerregelung für die Umsatzsteuer gewählt hat, gilt die Pflicht zur E-Rechnung.

Das bedeutet, dass E-Rechnungen in allen Bereichen (auch Sphären genannt) eines Vereins erstellt werden müssen, in denen Waren oder Dienstleistungen verkauft werden; betroffen können somit die Sphären der Zweckbetriebe, der Vermögensverwaltung oder der steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe sein.

Weitere Informationen zu diesen Sphären finden Sie in der Broschüre „Steuertipps für Vereine“, die kostenlos unter dem Link https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/fm/Service/Publikationen/?id=11153&processor=veroeff bestellt werden kann.

Allerdings gibt es Übergangsfristen: Wenn der Verein im jeweiligen Vorjahr weniger als 800.000 Euro Umsatz erzielt hat, dürfen bis Ende 2027 weiterhin Papier- oder mit Zustimmung des Leistungsempfängers einfache digitale Rechnungen ausgestellt werden. Für Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro [und Fahrausweise] gibt es eine freiwillige Ausnahme von der Pflicht.

(Gemeinnützige) Vereine als Rechnungsempfänger

Vereine sollten sich jedoch darauf vorbereiten, ab dem 1. Januar 2025 E-Rechnungen empfangen zu können (ggf. als Anhang einer E-Mail), die den Sphären Zweckbetrieb, Vermögensverwaltung und steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb zugeordnet werden können. Für den Empfang von E-Rechnungen ist nämlich keine Übergangsfrist vorgesehen.

Um weitere Fragen zu klären, wird das Bundesministerium der Finanzen voraussichtlich im dritten Quartal 2024 ein offizielles Schreiben mit weiteren Details veröffentlichen.

Digitales Service- und Kompetenzzentrum

Schwerin – Das Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern nimmt die Internetkriminalität und die Verfolgung digitaler Spuren noch mehr in den Fokus. Dafür hat es nun eine Umstrukturierung innerhalb der Behörde gegeben und es wurde die neue Abteilung „Digitales Service- und Kompetenzzentrum (DiSK)“ geschaffen.

„Die Internetkriminalität gewinnt in der kriminalpolizeilichen Arbeit zunehmend an Bedeutung. Digitale Spuren als Beweismittel zu sichern sowie die Herausforderungen der Digitalisierung im Allgemeinen erfordern eine zukunftsfähige Bündelung aller verfügbaren Ressourcen“, erklärt Innenminister Christian Pegel diesen Schritt und:

„Deshalb passen wir neben der Optimierung von Ermittlungsansätzen und -methoden nach einer mehrjährigen Projektphase auch die Organisation der auf diesem Gebiet leistungsfähigen Spezialbereiche innerhalb der Polizei so an, wie es sich in der Erprobung bewährt hat.“

Die langjährige Projektarbeit des DiSK habe bewiesen, dass sich ein einheitlicher Ansprechpartner insbesondere bei der (digitalen) Einsatz- und Ermittlungsunterstützung für die kriminalpolizeilichen Dienststellen im Land, aber auch gegenüber Internet-Diensten (u. a. Google, Facebook, Instagram, WhatsApp, etc.) und zu Zahlungsflüssen bei Krypto-Währungen bewährt. Zudem habe sich durch die Straffung von Arbeitsabläufen und Prozessen, durch kürzere Kommunikationswege, einen direkten Informationsaustausch sowie aufgrund der Vereinheitlichung der Ansprechpartner für IT-Angelegenheiten die Effizienz und Effektivität der Arbeit der beteiligten Organisationseinheiten innerhalb des LKA merklich erhöht.

„Insbesondere der Bereich des Cybercrime ist ein hochdynamischer und sich ständig fortentwickelnder Phänomenbereich. Und durch das neue Team haben wir in der Erprobungsphase schon bessere Reaktionsfähigkeiten auf sich verändernde Rahmenbedingungen der IT und damit schnellere Anpassungen an entstehende Bedarfe verzeichnen können und wollen diese jetzt noch mehr professionalisieren“, so der Landesinnenminister.

Elektronischer Rechtsverkehr

Justizministerin Jacqueline Bernhardt besuchte Helferinnen und Helfer der DRK Werkstätten gGmbH am Amtsgericht Rostock

Rostock – „Seit knapp sechs Jahren werden die Gerichte des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf das digitale Zeitalter umgerüstet. Dazu gehört das Anlegen digitaler Akten. Noch immer gelangen Schreiben per Post an die Gerichte, die für die Weiterverarbeitung gescannt werden müssen. Aber auch alte Aktenbestände werden zum Teil digitalisiert.

Diese Übergangsphase wird noch ein paar Jahre dauern. Monatlich werden pro Scanstelle etwa 2.000 Dokumente mit insgesamt im Schnitt 6.000 Seiten für eine elektronische Bearbeitung eingescannt. Hinzu kommen bereits unmittelbar den Gerichten übermittelte elektronische Dokumente, die direkt elektronisch weiterverarbeitet werden können. Das haben bislang ausschließlich die 175 Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister erledigt.

Allerdings konnten sie in der Zeit dann keine hoheitlichen Aufgaben an den Gerichten, wie zum Beispiel Einlasskontrollen, gewährleisten. Auf der Suche nach Lösungen bot sich die DRK Werkstätten gGmbH an, die für ihre betreuten Menschen inklusive Beschäftigungen sicherstellen wollen“, sagte die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt am Amtsgericht Rostock. Sie besuchte die Scan-Stelle am Freitag.

Seit einer Woche wird am Amtsgericht Rostock ein „Outtasking Scannen“ pilotiert. Zwei Scanhelferinnen und -helfer unterstützen und entlasten seitdem die Justizwachtmeisterei. Mit der zunächst auf neun Monate begrenzten Rahmenvereinbarung zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und der Rostocker DRK Werkstätten gGmbH leistet die Justiz in Mecklenburg-Vorpommern einen weiteren Beitrag für die Inklusion von Menschen mit Behinderung.

Uwe Scheffler von der Rostocker DRK Werkstätten gGmbH: „Die Beschäftigung unter dem geschützten Dach der Werkstatt im Rostocker Amtsgericht ist ein tolles Beispiel für den Integrationsprozess von Menschen mit Beeinträchtigungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt zur Teilhabe am Arbeitsleben.

Durch ihre Tätigkeit im Datenverarbeitungsbereich in unserer Werkstatt wurden unsere Beschäftigten bereits gut auf die neue Herausforderung vorbereitet und sind stolz, nun hier vor Ort solch eine wichtige Unterstützungsarbeit leisten zu dürfen. Wir freuen uns auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit und die Möglichkeit, diese noch weiter auszubauen.“

Große Resonanz

Über 2500 Besucherinnen und Besucher auf der NØRD 2024

Rostock – Mit der NØRD 2024 ist am Donnerstag der dritte Digitalisierungskongress des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu Ende gegangen. „Mehr als 2500 Besucherinnen und Besucher konnten sich selbst ein Bild über die digitale Entwicklung und Innovationen machen. Mit über 300 Fachbeiträgen auf sieben Bühnen, in 65 Workshops und sieben Showrooms konnten sie in diesem Jahr erfahren, welche Lösungen der digitale Wandel für sie bereithält“, sagte der Digitalisierungsminister Christian Pegel zum Abschluss des zweitägigen Events in der Hanse Messe Rostock .

„Ich bin stolz auf das, was alle Beteiligten mit der NØRD geschaffen haben. Was wir uns 2018 als Landesregierung mit der Digitalen Agenda vorgenommen haben, wurde auf diesem Digitalisierungskongress umgesetzt: Best Practices aus MV zu zeigen, aber auch über die Landesgrenzen hinausschauen und Netzwerke schaffen“, lobte der Minister das Engagement aller Netzwerkpartner.

„Die NØRD hat uns allen Mut gemacht, Digitalisierungsprojekte weiter voranzutreiben. Und sie hat erneut gezeigt, wie wichtig dabei der enge Austausch mit allen Partnern ist. Denn die Digitalisierungs-Akteure in allen Bereichen bewältigen die unterschiedlichsten Herausforderungen. Die Vielfalt der Lösungen dabei ist beeindruckend“, sagte Eva-Maria Kröger, Oberbürgermeisterin der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.

Die Themen reichten von „Digitaler Wandel im Handwerk“ über „Digitale Gesundheitsversorgung“ bis hin zu „Gründungsszene in Mecklenburg-Vorpommern – Ein Blick in die Zukunft“. Für Christian Pegel ist es gerade die Bandbreite, die die NØRD ausmacht und von bisherigen Veranstaltungen abhebt: „Unser Ansatz war es stets, alle in die digitale Transformation mitzunehmen. Auch nach der NØRD 2024 werden weitere Netzwerke und Bündnisse entstehen. Die Co-Working-Szene in MV wächst und ist mit dem Kongress noch stärker in die digitalen Entwicklungen eingebunden worden.“

„Female Area“ der NØRD eröffnet

„Die persönliche Vernetzung ist in Zeiten der Digitalisierung wichtig für Frauen“, so Ministerin Jacqueline Bernhardt in Rostock.

Rostock – „Die NØRD ist zu einem der wichtigsten Orte im Norden für den Austausch zwischen der Digitalbranche, der Öffentlichkeit, der Politik und der Verwaltung geworden. Denn wie wichtig es ist, Netzwerke zu bilden, merken wir nicht nur bei der Einführung der elektronischen Akte in den Gerichten und Staatsanwaltschaften. Die persönliche Vernetzung untereinander bleibt gerade für Frauen ein wichtiger Schlüssel für die eigene Karriere, auch weil männliche Netzwerke so verschlossen und geschützt sind.

Deshalb ist die Bedeutung der ‚Female Area‘ in diesem Jahr so wichtig, denn sie erlaubt einen offenen und ungezwungenen Austausch. Hier teilen führende weibliche Persönlichkeiten aus der Region ihre Erfahrungen, Herausforderungen und Erfolge. Hier wird die Leistung von Frauen in diesem Bereich sichtbar“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt in ihrer Rede zur Eröffnung der „Female Area“ der NØRD in Rostock.

Die „Female Area“ habe ein wichtiges Thema im Blick, so Ministerin Bernhardt weiter: „Die Förderung und Stärkung von weiblichen Fach- und Führungskräften sowie Unternehmerinnen in der Digitalisierungsbranche. In einer Zeit, in der digitale Transformation allgegenwärtig ist und sämtliche Lebens- und Arbeitsbereiche durchdringt, ist es von entscheidender Bedeutung, dass Frauen in dieser Branche sichtbarer und einflussreicher werden.

Die Digitalisierung bietet enorme Chancen, doch sie bringt auch Herausforderungen mit sich. Es geht um nicht weniger als die Gestaltung unserer Zukunft, sei es in der Entwicklung neuer Technologien, der Lösung globaler Herausforderungen wie dem Klimawandel oder der Verbesserung der Lebensqualität durch medizinische Fortschritte. Frauen müssen an diesen entscheidenden Prozessen beteiligt sein und mitgestalten. Ihre Teilnahme und ihr Erfolg in diesen Feldern sind nicht nur für ihre persönliche und berufliche Entwicklung wichtig, sondern auch für die Gesellschaft und Wirtschaft als Ganzes.

Netzwerke können Türen zu neuen Karrierechancen öffnen, sei es durch Empfehlungen, Informationen über offene Stellen oder Mentoring. Gerade für Unternehmerinnen und selbstständige Frauen bieten Netzwerke die Chance, neue Geschäftsmöglichkeiten zu entdecken und Kooperationen einzugehen, die ihr Geschäftswachstum fördern können. Der digitale Wandel bietet aus Frauensicht nicht nur Risiken, sondern vor allem auch viele Chancen. Chancen, neue Geschäftsmodelle zu entwickeln, Innovationen voranzutreiben und nachhaltige Veränderungen in der Arbeitswelt zu bewirken“, erklärt Gleichstellungsministerin Bernhardt.

„Wir alle sind aufgerufen, aktiv zu werden und unseren Teil zur Förderung von Vielfalt und Gleichberechtigung in der Digitalisierungsbranche beizutragen. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, dass Frauen in allen Bereichen der Digitalisierung vertreten sind und ihre Stimmen Gehör finden. Dies ist nicht nur für die Frauen selbst von Vorteil, sondern auch für die gesamte Gesellschaft und Wirtschaft, die von einem breiteren Spektrum an Ideen und Perspektiven nur profitieren kann“, so Ministerin Jacqueline Bernhardt in ihrer Rede zur Eröffnung der „Female Area“ der NØRD in Rostock.

Angriff auf Internetseiten abgewehrt

Schwerin – Der Angriff auf die Internetseiten der Landesregierung und Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern ist beendet und blieb durch das schnelle und professionelle Handeln der IT-Sicherheitsexperten der Landesregierung und des landeseigenen Datenverarbeitungszentrums (DVZ) ohne Langfristfolgen für die Landes-IT. Betroffen waren durch die gestern Morgen registrierten Angriffe unter anderem Webseiten der Ministerien und nachgeordneter Behörden. Diese Internetseiten werden vom IT-Dienstleister des Landes, dem Datenverarbeitungszentrum (DVZ) M-V, bereitgestellt und technisch betreut.

„Alle betroffenen Internetseiten stehen wieder uneingeschränkt zur Verfügung. Durch das schnelle und professionelle Handeln unserer IT-Spezialisten unseres IT-Servicedienstleisters DVZ und unseres Computernotfallteams CERT M-V konnten die Angriffe sofort bemerkt und entsprechende Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. Schnell war klar, dass es sich dabei erneut um einen Angriff handelte, bei dem die Server durch massenhafte Anfragen überlastet werden sollen, wie wir ihn schon im vergangenen Jahr im April und November erlebt haben“, fasst Christian Pegel, Minister für Inneres, Bau und Digitalisierung zusammen.

Es wird aber nicht ausgeschlossen, dass die Cyberkriminellen eine erneute Angriffswelle starten könnten. Daher werden die IT-Sicherheitsspezialisten das Verhalten der Systeme besonders beobachten, um schnellstmöglich reagieren zu können, sollte dies erforderlich sein, verspricht der Minister.

Webseiten nur eingeschränkt erreichbar

Schwerin – Seit heute Morgen sind verschiedene Internetseiten der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern, der Landespolizei – unter anderem des Landeskriminalamtes – sowie des Verfassungsschutzes nur eingeschränkt erreichbar. Diese Internetseiten werden vom IT-Dienstleister des Landes, dem Datenverarbeitungszentrum (DVZ) M-V, bereitgestellt und technisch betreut.

„Unsere die IT-Spezialisten unseres IT-Servicedienstleisters DVZ und unseres Computernotfallteams CERT M-V haben seit heute Morgen eine Vielzahl von Anfragen auf unterschiedliche Webseiten registriert. Dieses Vorgehen erinnert sehr an die Angriffe im April und November im vergangenen Jahr (siehe Pressemitteilungen Nr. 55/2023 und Nr. 243/2023)“, berichtet Landesdigitalisierungsminister Christian Pegel und: „Die ersten Analysen haben schnell gezeigt, dass es sich erneut um sogenannte DDoS-Angriffe handelt, bei denen die Server durch massenhafte Anfragen überlastet werden sollen.“

Betroffen seien vor allem Fachseiten von einzelnen Ressorts. Die Fachleute arbeiten mit Hochdruck daran, weitere Angriffswellen einzudämmen, so der Minister: „Aber es muss vorerst mit weiteren Angriffen und damit möglicherweise auch mit Einschränkungen gerechnet werden.“

Es kann daher sein, dass auch die Onlinewache der Landespolizei für die Erstattung von Anzeigen auf den Webseiten möglicherweise eingeschränkt bzw. zeitverzögert erreichbar ist. „Die Polizei ist aber in ihrer Arbeit nicht beeinträchtigt und steht Ihnen in vollem Umfang in allen Polizeidienststellen vor Ort sowie telefonisch zur Verfügung. Wählen Sie für Notrufe bitte wie immer die Notfallnummer 110“, appelliert der Minister.

Start des Organspenderegisters

Gesundheitsministerin Drese begrüßt digitale Datenbank

Schwerin – Heute wurde das neue digitale Organspenderegister freigeschaltet. In dieser zentralen Datenbank können sich potentielle Organspenderinnen und Organspender eintragen und so ihren Spendewillen dokumentieren. Gesundheitsministerin Stefanie Drese begrüßt das zusätzliche Angebot als wichtigen Schritt für mehr Aufklärung und zur Erhöhung der dokumentierten Organspende-Bereitschaft.

„Eine Online-Lösung ist zeitgemäß und sorgt als Ergänzung zum klassischen Organspendeausweis für Klarheit für Spenderinnen und Spender aber auch für ihre Angehörigen“, so Drese.

Kommt eine Spende in Betracht, kann das Personal der Krankenhäuser künftig auf diese Datenbank zugreifen, um die Erklärung des Betroffenen einzusehen. „Ausdrücklich kann hierin neben einer Zustimmung zur Organspende auch eine Ablehnung dokumentiert werden“, hob Drese hervor. Insbesondere, wenn ein Papierausweis nicht mitgeführt wurde oder nicht auffindbar ist, schaffe das Online-Register so eine sichere und transparente Lösung.

„Vor dem Hintergrund, dass ein unzureichend dokumentierter Wille der zweithäufigste Grund ist, warum in Mecklenburg-Vorpommern Organspenden derzeit nicht zu Stande kommen, ist das Register von enormer Bedeutung“, betonte die Ministerin. „Deshalb hoffe ich auch, dass die Einführung des Registers für Viele noch einmal zum Anlass wird, sich mit der eigenen Haltung zu einer Spende auseinanderzusetzen und diesen festzuhalten “, so Drese.

Die online hinterlegte Entscheidung kann jederzeit angepasst oder widerrufen werden. Voraussetzung ist zunächst ein Personalausweis mit Online-Funktion und Pin. Bis zum 30. September soll auch eine Anmeldung mit der GesundheitsID, die Versicherte über ihre Krankenkasse erhalten, möglich sein.

„Wer bisher einen Organspendeausweis besessen hat und nun auch das Online-Register nutzen möchte sollte jedoch darauf achten, dass beide Erklärungen übereinstimmen“, hob Drese hervor. Im Zweifel gelte jeweils die neuste, aktuellste Erklärung.

Auf lange Sicht brauche es dafür aus Sicht der Ministerin auch die Einführung einer Widerspruchlösung, so wie sie in anderen Ländern bereits praktiziert werde. Mecklenburg-Vorpommern hatte hier zuletzt einen Entschließungsantrag zur Änderung des Transplantationsgesetzes unterstützt. „Der Bundesrat will damit eine erneute Debatte zur Einführung der Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz anstoßen“, so die Ministerin.

In Deutschland gilt die Entscheidungslösung bei der Organ- und Gewebespende. Sie erlaubt eine Spende nur, wenn der mögliche Spender oder die mögliche Spenderin in zu Lebzeiten eingewilligt hat oder ein nächster Angehöriger zugestimmt hat. Die Entscheidung muss schriftlich festgehalten sein. Die Widerspruchslösung gilt unter anderem in Frankreich, Irland, Italien, Österreich, den Niederlanden und Spanien. Wer nicht vor seinem Tod widerspricht, wird automatisch Organspenderin oder Organspender.

Digitale Antragstellung

Änderung des E-Government-Gesetzes MV erleichtert digitale Anträge

Schwerin – Der Landtag hat am 13. März 2024 dem Gesetz zur Änderung des E-Government-Gesetzes Mecklenburg-Vorpommern zugestimmt. „Die Digitalisierung der Landesverwaltung ist ein dynamischer Prozess und bedarf daher auch ständiger Anpassung“, so Digitalisierungsminister Christian Pegel und: „Mit den jetzigen Änderungen haben wir das Ziel, die Qualität und Effizienz des öffentlichen Verwaltungshandelns zu erhöhen und so Verwaltungsverfahren für Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen leichter zugänglich zu machen.“

Das Bundesgesetz Onlinezugangsgesetz hat das Ziel bestimmt, dass künftig allen Bürgerinnen und Bürger das Stellen von Anträgen an Behörden online ermöglicht wird. „Die bereits heute möglichen und künftig hinzukommenden Möglichkeiten, per Computer, Tablet oder Mobiltelefon Anträge an die Verwaltung zu stellen, macht erforderlich, dass die Behörden und Bürger über digitale Postfächer Informationen, Anträge und Bescheide austauschen und die Behörden statt der Unterschrift auf einem Papierbescheid eine einer Unterschrift gleichkommende digitale Signatur verwenden können“, sagt Christian Pegel.

Deshalb betreffen die Änderungen vor allem zwei Bereiche: Zum einen wird das E-Government-Gesetz dahingehend angepasst, dass unter anderem ein solches digitales Behördensiegel eingeführt wird. „Die Verwaltung hat damit die Möglichkeit, Bescheide digital mit der Signatur zu versehen und digital zu verschicken“ so der Minister und führt weiter aus. „Weiterhin können Bürgerinnen und Bürger über einen sicher verschlüsselten Zugang ihres Nutzerkontos rechtsverbindlich auf dem digitalen Weg Erklärungen abgeben, wie es in dem MV-Serviceportal bei verschiedenen Verwaltungsdienstleistungen schon der Fall ist.“

Weitere Anpassungen betreffen die Landesbauordnung: Die Änderungen erleichtern die Errichtung von Mobilfunkmasten. Die Regelungen für Abstände und Abstandsflächen bei Antennen und Masten bis 50 Meter im Außenbereich werden vereinfacht. „Ein schnelles, stabiles und flächendeckendes Mobilfunknetz ist ein wichtiger Faktor, um gleichwertige Lebensverhältnisse zu sichern und den Wirtschaftsstandort Mecklenburg-Vorpommern zu stärken“, sagt der Minister.

Zudem soll das bislang geltende Schriftformerfordernis für Anträge, Genehmigungen und Bescheide im Baugenehmigungsverfahren wegfallen – also die bisher in der Landesbauordnung vorgesehene eigenhändige Unterschrift auf Bauanträgen. „Damit leisten wir einen Beitrag zur Digitalisierung der Verwaltung und zum ,Deutschland-Tempo‘. Durch die Möglichkeit digitaler Planungs- und Genehmigungsverfahren erreichen wir deren Beschleunigung“, erklärt der Digitalisierungsminister und weiter:

„Ein wirklicher Mehrwert für die Verwaltung entsteht erst, wenn digital eingegangene Anträge auch digital weiterverarbeitet werden können. Ein gutes Beispiel hierfür ist der digitale Bauantrag aus Mecklenburg-Vorpommern, der als ,Einer-für Alle (EfA)-Leistung‘ heute der ganzen Republik zur Verfügung steht.“

Im Januar 2021 ist das digitale Baugenehmigungsverfah-ren online gegangen. „Rund um die Uhr Bauanträge stellen, Dokumente online nachreichen, unabhängig von den Öffnungszeiten der Behörde – der Online-Bauantrag zeigt, was Digitalisierung kann und soll. Alle Beteiligten können hier in einem digitalen Vorgangsraum parallel an dem Antrag arbeiten und miteinander kommunizieren. Das spart Zeit, Papier und Kosten.

Unsere Lösung ist somit beispielgebend für eine für alle Beteiligten nutzbringende OZG-Umsetzung, die nun allen Bundesländern zur Verfügung steht“, verdeutlicht der Minister. Der digitale Bauantrag ist Teil der Umsetzung des OZG. MV hat das Themenfeld „Bauen und Wohnen“ übernommen. Jährlich werden in Deutschland etwa 220.000 Baugenehmigungen erteilt – vornehmlich als Papierantrag.

„Dass Mecklenburg-Vorpommern auf einem guten Weg ist, zeigt das Dashboard der digitalen Verwaltung des Bundesinnenministeriums im bundesweiten Vergleich der OZG-Angebote. M-V liegt im Vergleich der Bundesländer auf Platz 5 bei der Anzahl der bereits landesweit verfügbaren OZG-Angebote“, erklärt Christian Pegel.

Das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung im Land Mecklenburg-Vorpommern (EGovG M-V) ist am 25. April 2016 in Kraft getreten. Seitdem hat es Änderun-gen gegeben, die die derzeitige Gesetzesfassung nicht berücksichtigt.

Durch das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG) sind der Bund und die Länder dauerhaft verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen barriere- und medienbruchfrei elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten und diese innerhalb eines Portalverbundes miteinander zu verknüpfen.

Digitale Landesschule mit neuen Trainingskursen

Oldenburg: Schülerinnen und Schüler können Wissenslücken schließen und das erworbene Wissen festigen

Schwerin – Das Land erweitert Schritt für Schritt die Angebote der allgemein bildenden Digitalen Landesschule. Schülerinnen und Schülern an weiterführenden Schulen stehen ab heute neue Trainingskurse in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch zur Verfügung.

Für Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf „Deutsch als Zweitsprache“ in den Klassen 1 bis 4, in den Klassen 5 bis 9 und in den Berufsvorbereitungsklassen an beruflichen Schulen stehen weiterhin die digitalen Unterrichtsangebote zur Deutsch-Intensivförderung bereit. Das bereits bestehende Mathematik-Abiturtraining ist überarbeitet worden.

„Mit den neuen Kursen können Schülerinnen und Schüler Wissenslücken schließen und das erworbene Wissen festigen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Wir haben die Angebote – so wie im Sport – Trainingskurse genannt, die als Selbstlernkurse konzipiert sind. Diese Art des digitalen Lernens ist für die Schülerinnen und Schüler bis auf die Abiturjahrgänge neu. Ihre Lehrerinnen und Lehrer werden sie bei der Einführung begleiten, wie sie die Lernformate am besten für sich nutzen.

Die Trainingskurse wollen wir künftig weiter ausbauen. Unser Ziel ist es, Lehrkräfte mit den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch für die Digitale Landesschule einzustellen, die diese und andere Angebote erarbeiten. Dann soll es auch digitale Sprechstunden geben, in denen die Schülerinnen und Schüler ihre Fragen direkt klären können“, erläuterte Oldenburg.

Didaktisch ausgearbeitet und produziert wurden die neuen Trainingskurse der Digitalen Landesschule (DiLaS) vom Institut für Qualitätsentwicklung (IQ M-V) des Bildungsministeriums. Sie können über das landesweite Lernmanagementsystem „itslearning“ aufgerufen werden.

Angebote der Digitalen Landesschule im Überblick: 

  • DiLaS-Training Mathematik Klasse 5 bis 6
  • DiLaS-Training Mathematik Klasse 9 bis 10
  • DiLaS-Training Englisch Klasse 9 bis 10
  • DiLaS-Training Deutsch Klasse 9 bis 10
  • DiLaS – Mathematik-Abiturtrainingskurs
  • Deutsch als Zweitsprache für die Klasse 1 bis 4
  • Deutsch als Zweitsprache für die Klasse 5 bis 9
  • Deutsch als Zweitsprache für die Berufsvorbereitungsklasse

Die Künstliche Intelligenz im Klassenzimmer

Oldenburg: Mit neuer Handreichung und Weiterbildungsangeboten Lehrkräfte unterstützen

Rostock – Im Zeitalter der Digitalisierung eröffnet die generative Künstliche Intelligenz (KI-Modelle, die Inhalte, Formen und Bilder erzeugen),  neue Chancen, birgt aber auch Risiken.

„Viele Anwendungen sind frei verfügbar und finden als Hilfe bei Hausaufgaben oder zur Vorbereitung des Unterrichts ihren Weg ins Klassenzimmer. Daher ist es notwendig, mit der KI verantwortungsvoll in das pädagogische Handeln einzubinden sowie Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern einen positiven Umgang zu ermöglichen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg beim Fachtag der Schulleiterinnen und Schulleiter in Rostock.

Die Tagung widmete sich der „Künstlichen Intelligenz im Kontext Schule“. Teilnehmerinnen und Teilnehmer informierten sich über den Einsatz im Unterricht. Das Bildungsministerium stellte in diesem Zusammenhang den Handlungsleitfaden „Gemeinsam die Welt der generativen KI-Systeme erkunden“ vor.

„Zentral ist die Frage, wie kann generative KI Lernende und Lehrende künftig unterstützen? In unserer Handreichung geben wir Antworten darauf, wie sich Aufgabenstellungen verändern können, um kreatives und kritisches Denken bei den Kindern und Jugendlichen zu fördern. Auch geben wir Hinweise, welche KI-Assistenzen in den Schulen in MV datenschutzkonform genutzt werden können und welche digitalen Arbeitsmaterialien und Plattformen zur Verfügung stehen“, informierte Ministerin Oldenburg.

Sie erklärte weiter, dass nicht nur in der Schule, sondern auch an Hochschulen und in anderen Bereichen KI-basierte Inhalte erstellt werden. Deshalb müssten sich die Akteure intensiv mit den Konsequenzen der Anwendung beschäftigen. „Es ist wichtig, dass der Umgang mit der KI transparent und rechtlich abgesichert erfolgt. Lehrkräften kommt dabei eine Schlüsselrolle zu, Schülerinnen und Schüler zur kompetenten KI-Nutzung anzuleiten. Diese Fähigkeiten brauchen sie auf ihrem Weg in die Ausbildung, ins Studium oder den Beruf.“

Eine Auseinandersetzung mit den stetigen Entwicklungen in der generativen Künstlichen Intelligenz sei für das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung, die Schulen, Schulaufsicht, Lehreraus- und -fortbildung und Schulträger von großer Bedeutung, so die Ministerin.

Glasfaserausbau der Verwaltung fertig

Alle 445 Behörden angeschlossen

Schwerin – Digitalisierungsminister Christian Pegel hat heute gemeinsam mit Uta Knöchel, Geschäftsführerin der Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH (DVZ) den Projektabschluss der Glasfaseranbindung aller Landesbehörden Mecklenburg-Vorpommerns an das Verwaltungsnetz „CN LAVINE“ vorgestellt. Mit der nun angeschlossenen Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz MV (LSBK) sind alle behördlichen Standorte mittels Glasfaser angebunden und verfügen künftig über eine Grundversorgung von 100 Mbit/s.

„Durch den Glasfaserausbau ist die LSBK auf dem höchsten technologischen Stand und profitiert von allen Mehrwertdiensten des Verwaltungsnetzes wie der IP-Telefonie oder der zentralen Landesfirewall“, berichtet Minister Christian Pegel und: „Damit haben wir die technischen Voraussetzungen geschaffen, dass nun auch die Landesschule für alle Technologien hinsichtlich der Bandbreite für die Zukunft gerüstet ist.“

Das Netzwerk CN LAVINE wird in allen Landesbehörden auf allen Ebenen – Land, Kommunen und Landkreise – genutzt, um die jeweiligen IT-Fachverfahren für beispielsweise Personal-, Finanz- oder Sozialangelegenheiten anzuwenden. „Insgesamt sind 628 Router bei 445 CN LAVINE-Anschlüssen im Einsatz. Die Polizei hat eine Zwei-Router-Lösung wegen der erhöhten Sicherheitsanforderungen im eigenen LAPIS-Netzwerk“, erklärt Christian Pegel.

Der Glasfaserausbau startete 2014 bei der Landespolizei und wurde sukzessiv vorangetrieben: Waren 2017 in Summe 31 Prozent der Behörden angeschlossen, wurden 2022 bereits 73 Prozent erreicht. Nun sind 100 Prozent aller Behörden mittels Glasfaser an dem Verwaltungsnetz angebunden. „Ich bin froh, dass wir innerhalb von gut 1,5 Jahren den Ausbau trotz aller Widrigkeiten fertigstellen konnten. Denn neben Auswirkungen der Corona-Pandemie beeinträchtigte auch der Schiffsunfall im Suezkanal mit der Blockade der Lieferkette den Projektfortschritt aufgrund fehlender Technik.

Zusätzlich ist gerade in einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern ein solcher Ausbau eine besondere Herausforderung, aber technisch sind wir im Bundesvergleich auf Augenhöhe mit den anderen Bundesländern“, führt Minister Pegel aus und: „Der Standort unserer Landesschule ist dabei das beste Beispiel: Hier mussten gut 2.000 Meter Kabelrohr in einem Naturpark bzw. landwirtschaftlich geschützten Raum neu verlegt und insgesamt 2.100 Meter neues Glasfaserkabel eingezogen werden.“

„Mit dem landesweiten Glasfasernetz CN LAVINE haben wir die Grundvoraussetzungen geschaffen, die die Verwaltung braucht, um die Digitalisierung voranzutreiben“, bekräftigt DVZ-Geschäftsführerin Uta Knöchel.

Für die Landes- und Kommunalverwaltung von Mecklenburg-Vorpommern entwickelt und betreibt die DVZ GmbH seit mehr als 30 Jahren das landesweite Verwaltungsnetzwerk CN LAVINE. Dieses beinhaltet nicht nur die reine Netzanbindung, sondern implementiert wichtige Mehrwertdienste – allen voran die zentralen IT-Sicherheitsinfrastrukturen des Landes zum Schutz sensibler Verwaltungs- und Bürgerdaten.

Zusätzlich verfügt CN LAVINE über einen zentralen Übergang zum landeseigenen Rechenzentrum sowie zum Netz des Bundes (NdB), um länderübergreifende Fachverfahren z. B. zur Beantragung von Elterngeld oder Aufstiegs-BAföG zu nutzen.

Mit dem abgeschlossenen landesweiten Glasfaserausbau im CN LAVINE wurde jetzt ein weiterer Baustein in der Netzmodernisierung erreicht. Die mehr als 440 Standorte wurden in knapp eineinhalb Jahren erschlossen bzw. migriert und damit die letzten grauen Flecken auf der Netzlandkarte beseitigt.