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Kategorie: Digitalisierung / IT / Technik / KI

Schwesig: Wir machen unsere Netze widerstandsfähiger

Schwerin – Die WEMAG erhält ein Investitionsdarlehen der Europäischen Investitionsbank in Höhe von 220 Millionen Euro für Ausbau und Modernisierung der Stromnetzinfrastruktur in Westmecklenburg. Ein entsprechender Vertrag wurde heute im Beisein von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig bei einem Besuch des Schweriner Batteriespeichers unterzeichnet. Insgesamt plant die WEMAG sogar Investitionen in ihre Netze in Höhe von rund 1,2 Milliarden Euro.

„Wir in Mecklenburg-Vorpommern sind ein Vorreiter beim Ausbau der erneuerbaren Energien. Wir produzieren schon lange mehr als doppelt so viel Strom aus erneuerbaren Energien, als wir selbst verbrauchen. Das macht uns unabhängig und gibt uns einen Standortvorteil“, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

Ziel sei es, dass das Land bis 2035 seinen gesamten Energiebedarf für Strom, Wärme und Mobilität aus erneuerbaren Quellen deckt. Neben der Entwicklung von Speichertechnologien wie dem Schweriner Batteriespeicher sei hierfür der weitere Ausbau der Netze nötig. „Wir müssen sie moderner, widerstandsfähiger und leistungsstärker machen. Eine leistungsfähige Energieinfrastruktur ist notwendig für eine gelingende Energiewende. Gleichzeitig ist sie ein wichtiger Standortfaktor, um Industrieansiedlungen zu versorgen, Wirtschaftswachstum zu schaffen und Arbeitsplätze zu sichern“, erklärte die Ministerpräsidentin.

Die geplanten Investitionen der WEMAG würden den Westen Mecklenburg-Vorpommerns besser an das Stromnetz anbinden. „Mit der Europäischen Investitionsbank und der WEMAG kommen europäische Unterstützung und regionale Tatkraft zusammen. Gemeinsam stellen wir die Weichen dafür, dass unser Stromnetz auch morgen sicher, widerstandsfähig und leistungsstark ist. Ich wünsche dem Vorhaben viel Erfolg.“

Zehn Jahre Breitbandförderung in MV

Erfolgsbilanz eines konsequenten Kurses

Schwerin – Vor zehn Jahren startete Mecklenburg-Vorpommern in eine digitale Zukunft, die heute durch zahlreiche fertiggestellte Glasfaseranschlüsse bereits sichtbar Form angenommen hat.

Seit dem Startschuss für das bundesweite Breitbandförderprogramm im Jahr 2015 verfolgt das Land eine klare Strategie: flächendeckender Glasfaserausbau, zentrale Steuerung, starke kommunale Beteiligung und gezielte Förderung in Regionen, in denen Marktmechanismen an ihre Grenzen stoßen. „Seit zehn Jahren investiert die Landesregierung so entschlossen wie kaum eine andere in den Breitbandausbau.

Als der Bund 2015 sein erstes Förderprogramm startete, zeigte eine erste in Auftrag gegebene Studie, dass ein flächendeckender Glasfaserausbau in MV rund 2,3 Milliarden Euro kosten würde – eine Summe, die für unser Land mit seiner geringen Bevölkerungsdichte und den damit verbundenen wirtschaftlichen Herausforderungen schlichtweg nicht zu stemmen war“, fasst Christian Pegel, Minister für Inneres und Bau, zusammen und ergänzt: „Damals gab es in Mecklenburg-Vorpommern so gut wie keine Glasfaseranschlüsse. Wir haben uns deshalb als Ziel gesetzt, die Breitbandförderung des Bundes möglichst umfassend zu nutzen und mit Landesmitteln zu unterstützen.“

Über die Hälfte der Haushalte hat Zugang zu Glasfaser

Im Ergebnis zeichnet sich mittlerweile ein ganz anderes Bild als noch vor zehn Jahren: Mehr als 60 Prozent der Haushalte können bereits einen Glasfaseranschluss nutzen.

„Ich kann mich noch an die Übergabe der ersten beiden Bescheide im Juli 2016 an den Landkreis Vorpommern-Rügen erinnern. Das war unser Startpunkt für diese Entwicklung, die Mecklenburg-Vorpommern in nur einer Dekade geschafft hat. Ein großer Teil der Bevölkerung hat jetzt schon die Möglichkeit, einen Glasfaseranschluss zu nutzen. Darauf können wir alle stolz sein“, so Christian Pegel: „Unser Kursziel bleibt die flächendeckende Versorgung bis an jede Milchkanne.“

Strategie: Ressourcen bündeln und zentral steuern

Der Erfolg basiert auch auf einer klaren Strategie: Das Land setzte von Beginn an konsequent auf Glasfaser. Anstatt viele kleine Einzelprojekte zu fördern, organisierte Mecklenburg-Vorpommern den strukturierten Ausbau über die Landkreise, um Know-how und Ressourcen zu bündeln. Das Ministerium steuerte zentral, während das Breitbandkompetenzzentrum (BKZ) bei Planung, Markterkundung und Umsetzung unterstützte. So konnte das Land bereits in den ersten beiden Förderaufrufen insgesamt 77 Projekte einreichen und Fördermittel in Milliardenhöhe sichern.

„Wir haben früh erkannt, dass wir nur mit einer klaren Struktur und gebündelten Kräften erfolgreich sein können. Dass wir heute zu den Spitzenreitern im bundesweiten Vergleich gehören, ist das Ergebnis von strategischer Planung und großer gemeinsamer Anstrengungen. Ohne unsere frühe, entschlossene Antragstellung – zu einer Zeit, als andere Länder noch zögerten – hätten wir einen großen Teil der Fördermittel nicht erhalten. Dass wir heute insgesamt rund 2,9 Milliarden Euro Fördermittel zur Verfügung haben, von denen etwa die Hälfte bereits abgerufen wurde, zeigt, wie richtig und notwendig unser damaliger Kurs war“, führt der Minister weiter aus. Rund 247.000 Haushalte konnten bereits mit einem geförderten Glasfaseranschluss versorgt werden.

Auch Für die lokale Wirtschaft erwies sich die Breitbandförderung bisher als großer Gewinn. Lokale Tiefbau- und Glasfasermontageunternehmen konnten viele Aufträge ergattern und von Anfang an setzten sich auch lokale Telekommunikationsunternehmen in Ausschreibungen für den Ausbau der geförderten Breitbandnetze durch.

Die Digitalisierung nimmt weiter Fahrt auf

Um den Ausbau weiter zu beschleunigen, setzt das Land auf moderne, digitale und vereinfachte Verfahren. Durch Änderungen in der Landesbauordnung, den digitalen Bauantrag und das Breitbandportal können Planungen und Genehmigungen zunehmend schneller abgewickelt werden.

„Wir haben heute Möglichkeiten, die uns vor Jahren noch gefehlt haben. Wenn wir sie alle konsequent nutzen, kommen wir deutlich schneller voran. Unser Wunsch ist, dass die Telekommunikationsunternehmen künftig das Breitbandportal verstärkt nutzen. Das würde den Ausbau spürbar beschleunigen. So schaffen wir es gemeinsam, unser Ziel der Glasfaseranbindung bis an jede Milchkanne im Land zu erreichen“, betont der Minister. Das Breitbandportal wird bereits im Landkreis Rostock, in der Mecklenburgischen Seenplatte sowie in einigen Kommunen genutzt.

„Der Unterschied zwischen dem damaligen Beginn und dem heutigen Stand könnte kaum größer sein– das zeigt, was wir gemeinsam erreichen können. Dank des Engagements, des Durchhaltevermögens und der gemeinsamen Entschlossenheit aller Beteiligten sind wir heute weiter als je zuvor. Und wir sind noch nicht am Ende: Die flächendeckende Versorgung mit Glasfaser ist in Sicht, und diesen Weg werden wir weiter entschlossen, partnerschaftlich und mit viel Erfahrung im Rücken gehen“, bilanziert Minister Christian Pegel.

Digitalisierung von Schulen

Fünf Milliarden Euro für die Bildungsmodernisierung bis 2030

Berlin – Die Bildungsminister der 16 Länder und Bundesbildungsministerin Karin Prien haben sich im Rahmen der Bildungsministerkonferenz in Berlin auf den Digitalpakt 2.0 geeinigt. Der Digitalpakt 2.0 investiert in fünf Jahren insgesamt 5 Milliarden Euro bundesweit – je zur Hälfte finanziert durch Bund und Länder. Der Bund stellt 2,5 Milliarden Euro größtenteils aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ bereit, die Länder erbringen einen gleichwertigen Anteil. Damit knüpft der Digitalpakt 2.0 an den vorherigen Digitalpakt Schule (2019 bis 24) an. Neu: Der Verwaltungsaufwand für Länder und kommunale Schulträger ist deutlich reduziert und Bürokratie wurde abgebaut.

Bundesbildungsministerin Karien Prien: „Der Digitalpakt 2.0 ist ein entscheidender Schritt in die Zukunft unserer Schulen und ein wichtiger Beitrag zur Gleichwertigkeit der Bildungschancen in Deutschland. Durch die Vereinfachung der Verwaltungsprozesse und die Förderung von länderübergreifenden Projekten stellen wir sicher, dass alle Schülerinnen und Schüler von digitaler Bildung profitieren – unabhängig von ihrem Wohnort. Wir schaffen die Grundlage für eine moderne Bildungslandschaft, damit alle Schulen die notwendige Ausstattung erhalten, um in der digitalen Welt zu bestehen. Wir stärken auch die Fortbildung unserer Lehrkräfte, damit die digitale Transformation im Unterricht gelingt. Die deutsche Schulbildung wird digital anschlussfähig – das sind gut investierte fünf Milliarden Euro. Der Bund unterstützt auch hier Länder und Kommunen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.“

Simone Oldenburg, Präsidentin der Bildungsministerkonferenz und Ministerin für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern: „Mit dem Digitalpakt 2.0 sichern wir die Zukunftsfähigkeit unserer Schulen. Bund und Länder haben gemeinsam ein verlässliches und wirksames Förderinstrument geschaffen, das Unterrichtsentwicklung, Infrastruktur und pädagogische Qualität gleichermaßen stärkt. Der heutige Beschluss zeigt: Wir handeln gemeinsam und entschlossen für gute Bildung in einer digitalen Welt.“

Christine Streichert-Clivot, saarländische Ministerin für Bildung und Kultur und Koordinatorin der A-Länder: „Unsere Kinder und Jugendlichen unterscheiden nicht mehr zwischen analogen und digitalen Welten. Künstliche Intelligenz tritt in allen Lebensbereichen auf. Mit guter digitaler Bildung belgeiten wir junge Menschen und nehmen ihre Lebensrealität ernst. Der Digitalpakt trägt dazu bei, dass über eine gute Verzahnung von technischer Infrastruktur und pädagogischen Inhalten eine verantwortungsbewusste Medienbildung in unseren Schulen stattfinden kann.“

Dorothee Feller, nordrhein-westfälische Ministerin für Schule und Bildung und Koordinatorin der B-Länder: „Gerade in großen und vielfältigen Bildungssystemen zeigt sich, wie wichtig leistungsfähige Infrastrukturen und verlässliche Unterstützungssysteme sind. Ich bin dem Bund und den Ländern sehr dankbar, dass alle in den vergangenen Monaten konstruktiv und zügig zusammengearbeitet und so den Digitalpakt 2.0 erfolgreich zum Abschluss geführt haben. Der Digitalpakt 2.0 gibt uns die Möglichkeit, genau das auszubauen: eine gute digitale schulische Infrastruktur, guten Unterricht und gute Konzepte für digitales Lehren und Lernen. Damit schaffen wir die Grundlagen für eine zeitgemäße Bildung in allen Regionen.“

Mit der politischen Verständigung in der Bildungsministerkonferenz beginnt nun das formale Unterzeichnungsverfahren in Bund und Ländern. Bund und Länder haben sich auf den vorzeitigen Maßnahmenbeginn bereits für den 1. Januar 2025 verständigt. Offiziell läuft der Digitalpakt 2.0 über die Jahre 2026 bis 2030.

Die neuen Vereinbarungen schaffen effizientere Verfahren. Sie bieten Ländern und Schulträgern die Chance, die leistungsfähigen digitalen Infrastrukturen ihrer Schulen gezielt weiterzuentwickeln. Sie ermöglichen, dass die Investitionen in die Infrastruktur so eingesetzt werden können, dass sie unsere Schulen und den Unterricht nachhaltig verbessern. Der Digitalpakt 2.0 verfolgt dabei einen ganzheitlichen Ansatz: Neben leistungsfähiger technischer Ausstattung gehören verlässliche Wartungs- und Supportstrukturen sowie zeitgemäße digitale Lernumgebungen ausdrücklich dazu. Damit wird der gesamte digitale Lernraum gestärkt.

Ein zentrales Element des Digitalpakts 2.0 ist die Vereinfachung der administrativen Prozesse. Kommunalen Schulträger können künftig pauschalierte Zuweisungen erhalten, was den Bürokratieaufwand erheblich reduziert. Dies sorgt für eine schnellere und unkompliziertere Umsetzung der Maßnahmen. Besonders hervorzuheben ist auch die Förderung länderübergreifender Vorhaben (LüV), die mit dem Digitalpakt 2.0 neu aufgesetzt wurden. Künftig können sich 12 Länder zu einem gemeinsamen Vorhaben zusammenschließen und aus einem zentralen Pool auf Mittel zugreifen. Diese ausgeweitete Kooperation verstärkt die Zusammenarbeit zwischen den Ländern und gewährleistet eine effizientere Nutzung der Mittel.

Ein weiteres Element ist die Bund-Länder-Initiative „Digitales Lehren und Lernen“, die die Fortbildung von Lehrkräften in den Mittelpunkt stellt. Der Bund wird bis zu 250 Millionen Euro in praxisorientierte Forschung investieren, um mit fünf Forschungsclustern und einer wissenschaftlich geleiteten Transferstelle klare Schwerpunkte zu setzen. Ziel ist es, gemeinsam mit der Praxis innovative Ansätze für den digitalen Unterricht zu entwickeln und Lehrkräfte gezielt auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.

Rückblick

Mit dem Digitalpakt Schule haben Bund und Länder seit 2019 die größte gemeinsame Investition in die digitale Bildungsinfrastruktur in der Geschichte der Bundesrepublik umgesetzt. Insgesamt standen 6,5 Milliarden Euro Bundesmittel zur Verfügung, ergänzt durch Landes- und kommunale Eigenanteile. Nahezu alle Schulen in Deutschland – rund 30.000 – wurden erreicht. Der Digitalpakt Schule ermöglichte den flächendeckenden Ausbau von WLAN, die Modernisierung schulischer Netzinfrastrukturen sowie die Anschaffung digitaler Endgeräte und Präsentationstechnik. Ergänzende Programme förderten Leihgeräte für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte sowie den Aufbau professioneller IT-Administration an Schulen. Der Bilanzbericht zeigt, dass 97 Prozent der verfügbaren Mittel gebunden wurden und die Maßnahmen einen deutlichen Modernisierungsschub ausgelöst haben: Unterricht wird zunehmend digital unterstützt, mehr Lehrkräfte verfügen über medienpädagogische Qualifizierung und Schulen konnten ihre technische Ausstattung grundlegend erneuern. Der Digitalpakt 2.0 knüpft an diese Erfolge an und führt das Engagement von Bund und Ländern fort, ein Lehren und Lernen zu ermöglichen, das den Herausforderungen durch die digitale Transformation der Gesellschaft entspricht.

Masterclass KI „Künstliche Intelligenz im Klassenzimmer“

Mecklenburg-Vorpommern stärkt Fortbildung für Lehrkräfte im Themenfeld der KI

Schwerin – Mit der Masterclass KI „Künstliche Intelligenz im Klassenzimmer“ stellt das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg‑Vorpommern mit dem Institut für Qualitätsentwicklung M‑V (IQ M‑V) eine neue, landesweit verfügbare Videofortbildung für die Lehrkräfte des Landes Mecklenburg-Vorpommern bereit.

Eine Masterclass ist eine Videofortbildung für Lehrkräfte in Kooperation mit der Wissenschaft. Herausragende und neueste, wissenschaftliche Inhalte werden dabei praxisnah und verständlich aufgearbeitet und vermittelt. Die Masterclass-Filme werden dabei präsentiert von den Besten, den „Mastern“ ihres Faches: Führende Expertinnen und Experten in der Pädagogik, Didaktik, Psychologie und Schulentwicklung im deutsch-sprachigen Raum.

Für die Masterclass KI konnten Prof. Dr. Ulrike Cress und ihr Team vom Leibniz‑Institut für Wissensmedien (IWM) Tübingen gewonnen werden. Frau Prof. Cress ist Mitglied der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission (SWK) der Bildungsministerkonferenz und Mitinitiatorin des Impulspapiers der SWK zum Thema „Large Language Models und ihre Potenziale im Bildungssystem“.

Die 12 Fachfolgen der neuen Masterclass KI wurden vom Team um Prof. Dr. Ulrike Cress am Leibniz‑Institut für Wissensmedien (IWM) Tübingen und in Abstimmung mit dem IQ M‑V und dem Pädagogischen Landesinstitut Rheinland‑Pfalz erarbeitet und produziert.

„Künstliche Intelligenz ist auch in der Schule ein großes Thema. Viele Lehrkräfte fragen sich, wie sie KI gewinnbringend verwenden können. Mit der Masterclass geben wir ihnen ein praxisnahes und verlässliches Angebot, um KI didaktisch klug, rechtssicher und werteorientiert im Schulalltag einzusetzen. So stärken wir Unterrichtsqualität, fördern individuelle Lernwege und machen unsere Schulen zukunftsfest“, sagt Simone Oldenburg, Ministerin für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg‑Vorpommern.

„Wir zeigen, wie KI im Unterricht pädagogisch sinnvoll genutzt werden kann – mit Chancen, Grenzen und klaren Leitplanken“, so Prof. Dr. Ulrike Cress, Direktorin am Leibniz‑Institut für Wissensmedien Tübingen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Format: Videobasierte Masterclass mit 12 Fachfolgen + Intro, verständlich und praxisnah aufbereitet
  • Zielgruppe: Lehrkräfte aller Schularten in Mecklenburg‑Vorpommern
  • Zugang: Ab sofort landesweit über das Lernmanagementsystem itslearning
  • Lizenz: Nutzung für Bildungszwecke; keine kommerzielle Nutzung
  • Partnerschaft: Kooperation mit dem IWM Tübingen und dem Pädagogischen Landesinstitut Rheinland‑Pfalz

Inhalte der zwölf Fachfolgen sowie Intro (Kurzüberblick)

  • Intro: Ziele, Aufbau und Mitwirkende der Masterclass; Orientierung für die Nutzung im Kollegium und im Unterricht.
  • Folge 01 – Warum KI ein Thema für jede Lehrkraft ist
  • Folge 02 – Was Künstliche Intelligenz ist und welche Arten es gibt
  • Folge 03 – Wie Sie KI durch Prompts effektiv steuern
  • Folge 04 – Unterrichtsfunktionen: Wie KI Lehrende und Lernende unterstützen und entlasten kann
  • Folge 05 – Wie KI sinnvoll in den MINT-Fächern eingesetzt werden kann
  • Folge 06 – Wie KI den Fremd- und Bildungsspracherwerb verbessern kann
  • Folge 07 – Welche Rolle Ki im Deutsch- und Geschichtsunterricht spielen kann
  • Folge 08 – Wie KI den Kunst- und Musikunterricht bereichern kann
  • Folge 09 – Wie KI-Methoden Sie dabei unterstützen können, der Heterogenität in der Klasse adaptiv zu begegnen
  • Folge 10 – Wie KI das Prüfungssystem verändern kann und welche neuen Aufgaben- und Prüfungsszenarien die KI ermöglicht
  • Folge 11 – Wo die Grenzen Künstlicher Intelligenz liegen und welche RolleEthik und Datenschutz spielen
  • Folge 12 – Ausblick: Wohin KI die Bildung übermorgen möglicherweise führen

Länderkollaboration und Nachnutzung

Mecklenburg‑Vorpommern eröffnet weiteren Bundesländern die Nachnutzung der Masterclass in der dortigen Lehrkräftefortbildung im Rahmen der länderübergreifenden Zusammenarbeit. Vorgesehen ist eine Nachnutzung mit Kostenbeteiligung nach Königsteiner Schlüssel. Die Leitungen der Pädagogischen Landesinstitute werden hierzu gesondert informiert.

Hinweis: Die Masterclass ist für Bildungszwecke lizenziert und wird für die Lehrkräftefortbildung in M-V über das Lernmanagementsystem itslearning bereitgestellt. Eine freie, passwortlose Verbreitung im Internet ist nicht vorgesehen und gestattet.

IT-Planungsrat beschließt wichtige Digitalvorhaben

Stralsund – In seiner heutigen Sitzung in Stralsund hat der deutsche IT-Planungsrat zentrale Beschlüsse für die weitere Digitalisierung von Staat und Verwaltung gefasst. Im Mittelpunkt der Beratungen – letztmalig unter dem Vorsitz Mecklenburg-Vorpommerns – standen u. a. weitere Vorbereitungen zur Anbindung der EUDI-Wallet an öffentliche Verwaltungsverfahren, die Übernahme des Marktplatzes der KI-Möglichkeiten als Produkt des IT-Planungsrats, neue Regelungen zum Einkauf von Open-Source-Software mit EVB-IT sowie die Verstetigung der Finanzierungssteuerung von Leistungen nach dem „Einer für Alle-Prinzip“ (EfA).

Mit seinem heutigen Beschluss zur Weiterentwicklung des Zielbildes für die Verwaltungsanbindung an die EUDI-Wallet hat der IT-Planungsrat einen wichtigen Schritt zur strategischen Vorbereitung der künftigen Integration der europäischen digitalen Identitätsbrieftasche in öffentliche Verwaltungsprozesse getan. Auf dieser Basis werden Bund und Länder gemeinsam definieren, wie Nachweise – etwa Führerscheine, Zeugnisse oder behördliche Bescheinigungen – perspektivisch sicher digital bereitgestellt, geprüft und in Verwaltungsverfahren genutzt werden können. Damit legt der IT-Planungsrat die Grundlage für europaweit interoperable und medienbruchfreie Verwaltungsprozesse und schafft einen einheitlichen Orientierungsrahmen für die spätere Umsetzung durch Bund, Länder und Kommunen.

Der IT-Planungsrat hat außerdem die Übernahme des Marktplatzes der KI-Möglichkeiten (MaKI) als eigenständiges Produkt des IT-Planungsrats zum 01.01.2027 beschlossen. Der MaKI dient als nationales KI-Transparenzregister und zentrale Austauschplattform für KI-Systeme in Bund, Ländern und Kommunen. Künftig können öffentliche Stellen dort KI-Anwendungen registrieren, Informationen teilen und die Nachnutzung von Lösungen fördern. Der Roll-out für alle Verwaltungsebenen startet im Dezember 2025.

Ein weiteres Thema war die Anpassung der EVB-IT-Vertragsmuster zur Beschaffung von Open-Source-Software.

Mit den neuen EVB-IT-Vorlagen können Verwaltungen Open-Source-Lösungen rechtssicher und wettbewerbsoffen beschaffen. Damit wird die digitale Souveränität des Staates gestärkt und das Prinzip „Public Money, Public Code“ als Leitgedanke staatlicher IT-Beschaffungen weiter verankert.

Darüber hinaus hat der IT-Planungsrat beschlossen, die Arbeit der bisherigen Projektgruppe EfA-Finanzierung in eine dauerhafte Lenkungsgruppe zu überführen.

Damit wird die koordinierte Finanzierung und Weiterentwicklung der nach dem Einer-für-Alle-Prinzip (EfA) entwickelten digitalen Verwaltungsleistungen langfristig gesichert.

„Mit den heutigen Beschlüssen hat der IT-Planungsrat wichtige Weichen für die Zukunft der smarten digitalen Verwaltung gestellt“, erläutert Dr. Heiko Geue, Vorsitzender des IT-Planungsrats und Finanz- und Digitalisierungsminister von Mecklenburg-Vorpommern. „Ob künstliche Intelligenz, digitale Nachweise oder moderne Beschaffung: Wir schaffen die Grundlagen dafür, dass Verwaltung in Deutschland effizienter, sicherer und bürgernäher funktioniert.“

„Die Mitglieder des IT-Planungsrats haben heute wichtige Grundlagen für interoperable Prozesse, sichere digitale Nachweise und die Nutzung von KI-Anwendungen in der Verwaltung beschlossen. Die Beratungen haben gezeigt, wie wichtig unsere föderale Zusammenarbeit ist, um die Digitalisierung und Modernisierung unserer Verwaltung strategische und mit mehr Tempo weiter voranzubringen“, ergänzt Dr. André Göbel, Präsident der FITKO (Föderale IT-Kooperation). „Als FITKO unterstützen wir den IT-Planungsrat in gewohnt loyaler Rolle dabei, die operative Umsetzung seiner Beschlüsse koordiniert, effizient und föderal wirksam sicherzustellen.“

„Wenn Bund, Länder und Kommunen gemeinsam handeln, wird es gelingen, Verwaltung neu zu denken und Vertrauen in den Staat zurückzugewinnen. Mit Hilfe intelligenter digitaler Lösungen können wir Verwaltung schneller und smarter machen und damit bürgernäher werden“, sagt Minister Dr. Heiko Geue.

Alle Beschlüsse der 48. Sitzung des IT-Planungsrats können ca. eine Woche nach der Sitzung hier nachgelesen werden.

Täglich knapp 30 Beschwerden über Fake-Shops

Verbraucherschutzministerin Jacqueline Bernhardt mahnt zum „Black Friday“: „Prüfen Sie das Impressum, auch hilft der Fake-Shop-Finder.“

Schwerin – „Die vermeintliche Rabattschlacht vor Weihnachten erreicht mit dem sogenannten ‚Black Friday‘ den ersten Ansturm. Vor allem Online-Shops scheinen sich mit Angeboten zu über- und mit Preisen zu unterbieten. Unter viele seriöse Anbieter mischen sich immer mehr Fake-Shops, die die Aufmerksamkeit der Verbraucherinnen und Verbraucher zunehmend fordern. Die Betrugsversuche werden dreister und täuschend echter.

Fake-Shops sehen seriösen Online-Shops zum Verwechseln ähnlich. Kaum ist das Geld an kriminelle Anbietende überwiesen, ist es verloren. Vorsicht ist vor allem geboten, wenn Angebote im besonderen Maße günstig sind und die Shops von außerhalb der EU locken. Woher der Anbieter stammt, verrät das Impressum, zumeist am unteren Ende der Internetseite. Es ist eine rechtlich vorgeschriebene Kennzeichnung des Anbieters auf einer gewerblichen Website, die Auskunft über den Betreiber gibt und die Identifikation ermöglicht.

Ist kein Impressum vorhanden oder sind weder Adresse noch Kontaktmöglichkeit in Deutschland oder der EU benannt, ist Skepsis geboten. Geprüft werden kann der Online-Anbieter auch im Fake-Shop-Finder der Verbraucherzentrale“, so die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt anlässlich des „Black Friday“-Rabatttages.

„Bei den Verbraucherzentralen gingen im letzten Jahr mehr als 10.000 Beschwerden ein. Statistisch gesehen waren das fast 30 Beschwerden täglich. Für die ersten drei Quartale 2025 werden bereits rund 8.000 Beschwerden gemeldet. Daher kann ich nur raten: Niemals vorschnell auf Enter drücken, sollte ein superbilliges Angebot locken. Lieber zweimal checken als sich einmal über kriminelle Abzocke ärgern, die womöglich noch in der Schuldenfalle endet. Denn gegen Betrüger und Betrügerinnen aus dem Nicht-EU-Ausland kann die deutsche Justiz oftmals nicht vorgehen“, so Verbraucherschutzministerin Bernhardt.

Die Vorständin der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern, Wiebke Cornelius ergänzt: „Der in den letzten Jahren zu beobachtende Trend einer Zunahme von Fake-Shops hält an. Seit 2020 steigen die Zahlen kontinuierlich. Statistisch sind zwölf Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucher, die Online-Shops nutzten, innerhalb der letzten zwei Jahre Opfer eines Fakeshops geworden. Die Verbraucherzentralen sagen deshalb: Fakeshops sind neben den untergeschobenen Verträgen eine der Hauptbeschwerdegründe von Verbrauchern im digitalen Raum geworden.  Der Fake-Shop-Finder der Verbraucherzentralen wurde 2024 knapp drei Millionen Mal genutzt.“

Start-ups aus MV stellen sich auf internationalem Tech-Event vor

Schwerin – Fünf Start-ups aus Mecklenburg-Vorpommern erhalten in diesem Jahr die Möglichkeit, vom 19. bis 20. November an einem der größten Start-up- und Tech-Events Europas, der „Slush“ in Helsinki, teilzunehmen. Unterstützt wird diese Unternehmenspräsentation durch das Ministerium für Inneres und Bau sowie den Industrie- und Handelskammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen der ressortübergreifenden Arbeit der Landesregierung im Kontext der Ostseestrategie.

„Das internationale Tech-Event bietet unseren Jungunternehmen eine hervorragende Gelegenheit, ihre Geschäftsmodelle und Innovationen in kurzen Pitches – also in kurzen, überzeugenden Präsentationen ihrer Ideen – vor potenziellen Investoren zu präsentieren. Der Austausch unserer Start-ups in Finnland ist für uns als Landesregierung von besonderer Bedeutung: Wir wollen sie dabei unterstützen, sich zukunftssicher aufzustellen und gleichzeitig den Innovationsgeist in Mecklenburg-Vorpommern weiter stärken“, sagt der Minister für Inneres und Bau Christian Pegel.

Eine Jury aus Expertinnen und Experten in den Bereichen Gründung, Digitalisierung und Wirtschaft entschied, welche Newcomer-Unternehmen sich für die Teilnahme an der „Slush“ qualifizieren konnten.
Jurymitglied Nicole Vogelsang, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin & Geschäftsbereichsleiterin Organisation, Recht, Steuern, der IHK zu Rostock zeigt sich erfreut über das Ergebnis des Auswahlverfahrens: „Die Entscheidung ist gefallen: Fünf innovative Start-ups aus Mecklenburg-Vorpommern haben sich im Auswahlprozess durchgesetzt und reisen vom 19. bis 20. November 2025 zur ‚Slush‘.

Als IHKs in MV unterstützen wir die Start-up-Szene mit großer Überzeugung – denn junge, innovative Unternehmen sind ein wichtiger Motor für wirtschaftliche Dynamik und Zukunftsfähigkeit. Umso mehr freuen wir uns, mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern diesen Teams den Zugang zu einem der bedeutendsten internationalen Start-up-Events zu ermöglichen – eine großartige Chance, um neue Märkte, Investoren und Partner zu gewinnen und auch auf unsere Region aufmerksam zu machen.“

Minister Christian Pegel ergänzt: „Auch in diesem Jahr haben sich wieder spannende Start-ups für den Wettbewerb beworben. Wir freuen uns sehr, dass wir als Landesregierung die Unternehmenspräsentation auf einer internationalen Bühne unterstützen können.“

Die fünf ermittelten Gewinner erhalten jeweils ein Start-up-Ticket für eine Person pro Unternehmen. Die Sieger sind:

Elementarhy mit Sitz in Greifswald entwickelt Schlüsseltechnologien für grünen Wasserstoff und ergänzt diese durch datenbasierte Wartungsvorhersagen. Die Kombination aus physischem Produkt und digitalem Service erhöht Effizienz und Lebensdauer von Elektrolyseuren. Website: https://elementarhy.com/de/home-de

Photonsensetech aus Picher (Landkreis Ludwigslust-Parchim) bietet Systeme, die mithilfe von KI-Materialermüdung und Luftqualitätsveränderungen frühzeitig erkennen. So werden Ausfälle vermieden und Betriebskosten reduziert. Website: www.PhotonSensetech.de

Nordflux i.G. arbeitet an digitalen Sensortechnologien zur Effizienzsteigerung in Industrieprozessen. Das junge Unternehmen aus Wismar will sich auf der Slush als innovativer Tech-Player aus Mecklenburg-Vorpommern präsentieren. Website: https://nordflux.de

Artplaner ebenfalls mit Sitz in Wismar ist eine Plattform für Künstlerinnen und Künstler, die Werkverwaltung, Preiskalkulation, Website-Erstellung und Austausch vereint. Kunsthandel und -förderung digital. Website: www.artplaner.com

NOX AAL Technologies von Bergen auf Rügen verbindet smarte Türschlösser mit Pflegesoftware. Die Lösung ermöglicht sichere, schnelle Türöffnungen und schafft digitale Schnittstellen zwischen Pflege, Rettung und Technik. Website: https://nox-aal.de/de

Mehr zum Wettbewerb und zum Start-up-Event finden Sie auf der Website des digitalen MV: https://www.digitalesmv.de/

Kooperation für mehr digitale Souveränität

Kiel – Die Staatskanzlei Schleswig-Holstein und das Ministerium für Finanzen und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern haben gestern in Kiel eine Kooperationsvereinbarung zur Stärkung der digitalen Souveränität unterzeichnet. Ziel der Vereinbarung ist es, die digitale Leistungsfähigkeit, Unabhängigkeit und Sicherheit der öffentlichen Verwaltungen beider Länder zu erhöhen. Konkret geht es um gemeinsame Strategien, offene Standards und eine engere Zusammenarbeit bei Schlüsseltechnologien unter anderen auch KI.

Dr. Heiko Geue, Finanz- und Digitalisierungsminister Mecklenburg-Vorpommerns, betonte: „Mit dieser Vereinbarung schaffen wir die Grundlage für eine moderne, nachhaltige und widerstandsfähige Verwaltung. Digitale Souveränität bedeutet für uns, dass wir selbstbestimmt über unsere IT-Infrastrukturen verfügen und die Kontrolle über unsere Daten behalten. Gemeinsam mit Schleswig-Holstein bündeln wir Know-how, um Innovationen schneller und sicherer umzusetzen. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Sicherheit der IT-Systeme. Wir wollen uns zukünftig dabei unterstützen, dass unsere Verwaltungen auch in Krisen und bei Angriffen handlungsfähig bleiben. Unsere Zusammenarbeit zeigt, dass föderale Kooperation der Schlüssel zu einer resilienten, vertrauenswürdigen Verwaltung ist.“

Auch Dirk Schrödter, Chef der Staatskanzlei Schleswig-Holstein, hob die Bedeutung der Kooperation hervor: „Die Sicherheit unserer digitalen Infrastrukturen ist eine zentrale Voraussetzung für eine funktionierende Verwaltung. Gleichzeitig wollen wir die Chancen der Datennutzung nutzen, um Prozesse effizienter zu gestalten und Bürgerinnen und Bürgern bessere digitale Services anzubieten. Gemeinsam mit Mecklenburg-Vorpommern setzen wir dafür auf Vernetzung, Standards und Vertrauen. Das ist ein starkes Signal für den digitalen Norden. Diese Kooperation zeigt, dass wir Digitalisierung als Gemeinschaftsaufgabe verstehen.“

Die Kooperationsvereinbarung umfasst fünf zentrale Themenfelder:

  • Evidenzbasiertes Verwaltungshandeln: Aufbau gemeinsamer Datenpools („Data Fabric“) zur Förderung datenbasierter Entscheidungen,
  • IT-Resilienz: Entwicklung gemeinsamer Standards für Krisen- und Desaster-Recovery-Szenarien,
  • Open Source und digitale Souveränität: Aufbau von Community-Strukturen, um unabhängige, offene Softwarelösungen in der Verwaltung zu stärken,
  • Registermodernisierung und Once-Only-Prinzip: Nutzung bestehender Systeme wie X-Road für sicheren Datenaustausch zwischen Behörden,
  • Künstliche Intelligenz: Entwicklung arbeitsplatznaher KI-Lösungen zur Unterstützung von Organisation, Planung und Entscheidungsfindung in der Verwaltung.

Beide Länder betonen, dass die Vereinbarung nicht nur den Austausch von Konzepten, sondern auch die Nachnutzung von Entwicklungen ermöglicht. Damit sollen Synergien geschaffen, Innovationen beschleunigt und Ressourcen effizienter eingesetzt werden. Die Umsetzung erfolgt in enger Abstimmung zwischen den Fachabteilungen, unter anderem durch gemeinsame Workshops, Arbeitsgruppen und einen digitalen Datenraum.