Umsetzung von Agrarziele

Ostdeutsche Bundesländer wollen agrarpolitisch an einem Strang ziehen

Berlin – Die ostdeutschen Bundesländer wollen zur Umsetzung ihrer Agrarziele noch intensiver zusammenarbeiten. „Wir werden unsere Kommunikation in Richtung Brüssel und Berlin künftig eng abstimmen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus, der am Rande der Grünen Woche in Berlin Vertreter der Agrarressorts sowie die Spitzen der ostdeutschen Bauernverbände an einen Tisch holte. Bereits in den Wochen zuvor ist unter den Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ein gemeinsames Positionspapier zur Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2028 erarbeitet worden, das auch die Zustimmung der Bauernverbände findet und in Kürze an EU-Agrarkommissar Christophe Hansen verschickt werden soll.

Die europaweiten Bauernproteste Anfang 2024 waren ein Alarmsignal für eine Erneuerung der europäischen Agrarpolitik. Die Forderungen nach Vereinfachung und Bürokratieabbau sowie nach transparenten Regelungen und stabilen Förderregularien wurden laut und waren längst überfällig, heißt es darin.

„Die aktuelle Situation der Landwirtschaftsbranche zeigt, dass das derzeitige Modell der GAP auf den Prüfstand gestellt werden muss. Die Ziele, wie wirtschaftliche Stabilität zu sichern sowie das Umweltambitionsniveau zu erreichen oder Bürokratie abzubauen wurden mit dem aktuellen neuen Umsetzungsmodell nicht erreicht. Im Gegenteil, nicht nur die Landwirtschaft kommt an ihre Grenzen, auch die Verwaltung ist an die Belastungsgrenzen in der Umsetzung gestoßen. Umso wichtiger ist es, dass wir deutlich machen, dass es ernst und dringend geboten ist, dass Veränderungen nötig sind“, so die Agrarchefs der ostdeutschen Bundesländer.

Bei ihrem Treffen auf der Grünen Woche zeigten sie sich unzufrieden damit, dass Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir in seiner Eröffnungsrede am Donnerstag sagte, der Bund habe in Sachen Bürokratieabbau alles getan. „Das ist schlichtweg falsch“, kritisierte Backhaus. Erst in dieser Woche habe der Bund dafür gesorgt, dass die Kompromissverhandlungen zum Düngegesetz gescheitert sind, weil er nicht ernsthaft bereit war, die Stoffstrombilanz und die damit verbundenen Dokumentationspflichten für die Betriebe fallen zu lassen, obwohl sich Bund und Länder in der Agrarministerkonferenz darauf geeinigt hatten. Die Stoffstrombilanz sollte stattdessen einen anderen Namen erhalten ohne aber eine echte Entlastung zu bringen, sagte er weiter.

In dem gemeinsamen Positionspapier machen die ostdeutschen Bundesländer insgesamt zehn Forderungen auf, an denen sich die GAP künftig ausrichten sollte. Dabei geht es im Kern um eine Erhöhung des GAP-Budgets, um den Zielen des Umwelt- und Klimaschutzes oder dem Ruf nach mehr Tierwohl noch gerecht besser zu werden, um eine stringente Trennung von erster Säule (Einkommensstützung einschließlich Beiträge für höhere Standards und Risikoabsicherung gegenüber Volatilitäten) und zweiter Säule (flächenbezogene Umweltleistungen), sowie eine faire Agrarförderung, die kleine Betriebe nicht bevorzugt, sondern unabhängig von der Betriebsgröße auf wirtschaftlich stabile Betriebe mit ökologischer und sozialer Tragfähigkeit fokussiert. Fehlentwicklungen durch den Einstieg außerlandwirtschaftlicher Investoren in den Bodenmarkt könnten nicht über die GAP gelöst werden.

Maritime Wirtschaft in M-V

Schwesig: Vom Rostocker Hafen profitiert die ganze maritime Wirtschaft

Rostock – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute auf dem Neujahrsempfang der ROSTOCK PORT GmbH die wirtschaftliche Bedeutung des Hafens gewürdigt. „Der Rostocker Hafen ist als Universalhafen und Industriestandort Impulsgeber für die Wirtschaft und bietet gleichzeitig an der Kaikante ganz konkrete Standortvorteile. Er behauptet sich trotz der schwierigen wirtschaftlichen Lage. 2023 sind in Rostock 30,9 Millionen Tonnen Fracht umgeschlagen worden – ein Rekord. In 2024 war es konjunkturbedingt etwas weniger, aber das zweitbeste Jahr in der 65-jährigen Geschichte des Hafens. Auch das ist ein großer Erfolg“, erklärte die Ministerpräsidentin.

Es liege im gemeinsamen Interesse von ganz Deutschland, „dass wir leistungsfähige Häfen haben. Sie sind ein Trumpf im globalen Wettbewerb, ein starker Standortvorteil.“ Etwa 60 Prozent des deutschen Außenhandels werden auf dem Seeweg abgewickelt. Schwesig: „Deshalb ist es gut und wichtig, dass auch der Bund hier in Rostock investiert, zum Beispiel in einem ersten Schritt durch den Ausbau des Seekanals Rostock und im zweiten Schritt durch den benötigten Tiefwasserliegeplatz. Auch wir als Land investieren stetig in den Hafen und seine Infrastruktur.“

Seit 1990 hat allein unser Wirtschaftsministerium rund 242 Millionen Euro aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ in den Rostocker Hafen investiert. Aktuell werden die Liegeplätze an der Ostseite von Pier II erneuert und damit die Infrastruktur aus den Anfangszeiten des Überseehafens modernisiert. Von den dafür notwenigen 37,5 Mio Euro trägt das Land 22,5 Mio Euro.

Vom Rostocker Hafen profitiere die ganze maritime Wirtschaft, und umgekehrt profitiert der Rostocker Hafen von einer leistungsfähigen maritimen Wirtschaft als Schlüsselbranche der Industrie. „Die Wertschöpfung der Maritimen Industrie reicht bis weit in den Süden, zu Zulieferbetrieben, Logistikunternehmen und vielen anderen. Sie ist von hoher wirtschaftlicher und strategischer Wichtigkeit für ganz Deutschland. Die Landesregierung setzt sich für die Betriebe und die Arbeitsplätze in der maritimen Industrie ein“, bekräftigte die Ministerpräsidentin.

Alltagshilfe an Schulen

Oldenburg: Alltagshilfen sorgen dafür, dass sich Lehrkräfte besser auf ihre pädagogischen Kernaufgaben konzentrieren können

Schwerin – Wer an einer Schule in Mecklenburg-Vorpommern als Alltagshilfe arbeiten möchte, kann sich weiterhin bewerben. Das Land hat offene Stellen im Karriereportal für den Schuldienst ausgeschrieben. Dort finden interessierte Bewerberinnen und Bewerber auch Angaben zum Umfang der Beschäftigung, zur Vergütung und zu den einzelnen Aufgaben. Als Alltaghilfe können sich Personen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung bewerben.

„Schulleitungen und Lehrkräfte sind mit den Alltagshilfen sehr zufrieden. Sie spüren die Entlastung“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Alltagshilfen sorgen dafür, dass sich Lehrkräfte besser auf ihre pädagogischen Kernaufgaben konzentrieren können, Kinder gezielter zu begleiten und zu fördern.

Außerdem gewinnen Lehrkräfte durch die Alltagshilfen mehr Zeit für ihre eigentliche Aufgabe – das Unterrichten. Viele Alltagshilfen sind bereits fest in die Lehrerkollegien integriert. Ihre Arbeit wird von allen an der Schule sehr gelobt und geschätzt. An so mancher Schule ist ein Tag ohne die Unterstützung der Alltagshilfe nicht mehr vorstellbar“, betonte Oldenburg.

Seit dem Schuljahr 2022/2023 können Alltagshilfen an Schulen in Mecklenburg-Vorpommern eingesetzt werden. Das Land hat die Zahl der Stellen verdoppelt, sodass insgesamt 240 Alltagshilfen an den Schulen beschäftigt werden können. Derzeit sind 195 Alltagshilfen an den allgemein bildenden Schulen tätig. Tendenz steigend. Für die Finanzierung der Alltagshilfen stellt das Land pro Jahr insgesamt sieben Millionen Euro zur Verfügung.

Alltagshilfen entlasten die Lehrkräfte, unterstützen Schülerinnen und Schüler und übernehmen insbesondere folgende Aufgaben:

  • Sie unterstützen Lehrkräfte im Klassenraum beim Auslegen, Austeilen und Bereitstellen von Unterrichtsmaterial an die Schülerinnen und Schüler sowie beim Aufräumen.
  • Alltagshilfen unterstützen Lehrkräfte bei der Unterrichtsvorbereitung, indem sie Unterrichtsmaterialien bereitstellen und kopieren.
  • Sie begleiten Schülerinnen und Schüler auf dem Weg zur Sporthalle oder bei Wander- und Projekttagen.
  • Alltagshilfen unterstützen Lehrkräfte auf dem Außengelände, zum Beispiel bei der Pausenaufsicht.

Die Alltagshilfen kommen aus unterschiedlichen Berufsfeldern. Die bisherigen Stellenbesetzungsverfahren haben gezeigt, dass sich sowohl Personen mit einer Ausbildung im handwerklichen, kaufmännischen, sozialen oder medizinischen Bereich als auch mit einem Studienabschluss bewerben.

„Für eine Tätigkeit als Alltagshilfe interessieren sich überwiegend Frauen. So sind auch überwiegend Frauen als Alltagshilfe an den Schulen beschäftigt“, erläuterte die Bildungsministerin. „Lehrerkollegien an Grundschulen und insbesondere auch die Schülerinnen und Schüler freuen sich darüber, dass sich vereinzelt auch Männer für die abwechslungsreiche Tätigkeit als Alltagshilfe interessieren“, so Oldenburg.

Weitere Informationen: www.lehrer-in-mv.de

Ehemalige JVA bleibt

Neubrandenburg – Das Land Mecklenburg-Vorpommern und die Stadt Neubrandenburg haben sich darauf verständigt, die ehemalige Justizvollzugsanstalt auf dem Lindenberg vorerst nicht zu verkaufen. Eine entsprechende Vereinbarung wurde zwischen dem Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern und der Stadt Neubrandenburg getroffen. Diese Regelung gilt bis zum Ablauf oder der Aufhebung des 2022 von der Stadtvertretung Neubrandenburg beschlossenen Moratoriums.

Die Vereinbarung bietet den beteiligten Akteuren aus Politik, Verwaltung und Gesellschaft die Möglichkeit, den begonnenen Prozess zur Entwicklung eines würdigen Gedenkkonzeptes für die geschichtsträchtige Liegenschaft fortzusetzen. Ziel ist es, ein Konzept zu erarbeiten, das der besonderen historischen Bedeutung der ehemaligen Justizvollzugsanstalt Rechnung trägt und gleichzeitig die zukünftigen Nutzungsperspektiven des Areals aufzeigt.

Im Rahmen der Vereinbarung wird sich die Stadt Neubrandenburg an den notwendigen Unterhaltungskosten des Geländes beteiligen. Dazu gehören unter anderem die Pflege der Grünanlagen sowie die Organisation von Besichtigungsterminen und anderen Veranstaltungen, die im Kontext der Gedenkarbeit stattfinden. Dies unterstreicht die enge Zusammenarbeit zwischen Stadt und Land, um einen verantwortungsvollen Umgang mit der Liegenschaft sicherzustellen.

Nachdem die Stadt Neubrandenburg im Zuge des Moratoriums die zuvor laufenden Verkaufsverhandlungen unterbrochen hatte, wurde die Liegenschaft im Rahmen eines öffentlichen Bieterverfahrens angeboten. Mit der nun erzielten Einigung zwischen Stadt und Land wird dieses Verfahren nicht fortgeführt.

„Die Vereinbarung zwischen Land und Stadt ist ein wichtiger Schritt, um der historischen Bedeutung dieser Liegenschaft gerecht zu werden und gemeinsam ein tragfähiges Konzept für die Zukunft zu entwickeln“, erklärte Finanzminister Dr. Heiko Geue. „Kooperation und Dialog schaffen so eine lösungsorientierte Perspektive für einen zentralen Ort der Auseinandersetzung mit der Geschichte und bieten zugleich Raum für die Entwicklung von Ideen zur weiteren Nutzung.“

Die JVA Neubrandenburg war bis Ende 2018 eine als Justizvollzugsanstalt genutzte Liegenschaft auf dem Lindenberg in Neubrandenburg.

Doppelkopf-Adler für Pragsdorf

Gemeinde erhält eigenes Wappen

Pragsdorf – Die Gemeinde Pragsdorf im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte erhält ein eigenes Wappen. Das Innenministerium hat den entsprechenden Wappenrief an Bürgermeister Ralf Opitz versandt.

„Wappen sind wie kaum ein anderes Zeichen geeignet, Wertvorstellungen und Heimatverbundenheit zu fördern“, sagt der Landesinnenminister Christian Pegel und weiter: „Ich freue mich sehr dem Wunsch der Gemeinde nachzukommen, die durch ein eigenes Wappen Interesse daran zeigt, die eigenen Traditionen zu bewahren.“

Das Wappen wird im Wappenbrief wie folgt beschrieben:

„Geviert von einviertel Silber und zweidrittel Rot, rechts oben ein schwarzer Doppelkopf-Adler mit roter Bewährung und rotem Schnabel, links oben und rechts unten eine goldene Pflugschar, unten links eine rote heraldische Rose mit goldener Butze und grünen Kelchblättern.“

Die Gemeinde kann das Wappen künftig unter anderem im Siegel, Briefkopf und auf Amtsschildern führen. Die endgültige Verwendung des Wappens legt jede Gemeinde selbst fest.

Aktuell sind in Mecklenburg-Vorpommern mit seinen 724 Gemeinden und den kreisfreien Städten Schwerin und Rostock, 391 Wappen in die Wappenrolle des Landes eingetragen.

Schon in der DDR gab es die Möglichkeit, ein Wappen als Hoheitszeichen zu beantragen. Nach 1990 und durch die Neufassung der Kommunalverfassung, wodurch auch das kommunale Wappen- und Flaggenwesen erneuert wurde, stiegen die Anträge deutlich.

Das Verfahren für die Annahme eines Wappens ist in der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums über die Genehmigung kommunaler Wappen und Flaggen beschrieben, die Sie auf der Webseite des Ministeriums herunterladen können.

Eigenes Wappen für die Gemeinde Ahrenshoop

Ahrenshoop – Die Gemeinde Ahrenshoop im Landkreis Vorpommern-Rügen erhält ein eigenes Wappen. Den entsprechenden Wappenbrief hat das Innenministerium an Bürgermeister Benjamin Heinke versandt.

„Der Wunsch nach einem eigenen Wappen ist ein eindeutiges Zeichen der Gemeinde, ihre kulturhistorischen Traditionen zu bewahren und den deutlichen Willen der Gemeinde-vertretung, die Selbstverwaltung auch in einem eigenen Symbol sichtbar zu machen. Dies stärkt auch das Heimatgefühl aller Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde“, so Landesinnenminister Christian Pegel.

Das Wappen wird im Wappenbrief wie folgt beschrieben:

„Geteilt von Gold und Silber durch einen blauen Wellenbalken. Oben ein roter Zweimaster mit Segeln und Flaggen an den Masten, unten eine blaue Kate mit rechts einem silbern gerahmten zweiflügeligen Sprossenfenster mit Fensterläden, links einem silbern gerahmten dreiflügeligen Sprossenfenster mit Fensterläden und mittig eine schwarz getäfelte silberne Tür, darüber ein silbern gerahmtes zweiflügeliges Sprossenfenster, die Kate golden bedacht mit abgewendetem schwarzen Pferdekopfgiebel.“

Die Gemeinde kann das Wappen künftig unter anderem im Siegel, Briefkopf und auf Amtsschildern führen. Die endgültige Verwendung des Wappens legt jede Gemeinde selbstständig fest.

Aktuell sind in Mecklenburg-Vorpommern mit seinen 724 Gemeinden und den kreisfreien Städten Schwerin und Rostock 392 Wappen in die Wappenrolle des Landes eingetragen.

Schon in der DDR gab es die Möglichkeit, ein Wappen als Hoheitszeichen zu beantragen. Nach 1990 nahmen die Anträge deutlich zu. Grund dafür war die Neufassung der Kommunalverfassung, wodurch auch das kommunale Wappen- und Flaggenwesen erneuert wurde.

Das Verfahren für die Annahme eines Wappens ist in der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums über die Genehmigung kommunaler Wappen und Flaggen beschrieben, die Sie auf der Webseite des Ministeriums herunterladen können.

Neues Schulgesetz sorgt für Verlässlichkeit

Oldenburg: Schulen stärken die Infrastruktur. Dort, wo es Schulen gibt, sind auch die Orte attraktiv

Schwerin – Mit der Änderung des Schulgesetzes sollen die Schulen und Schulträger in Mecklenburg-Vorpommern einen verbesserten, rechtlichen Handlungsrahmen erhalten. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem weitere Ausnahmen zu den Schülermindestzahlen vor, um Schulen auch auf dem Land zu erhalten und das Schulnetz in Mecklenburg-Vorpommern zu sichern. Die Schullaufbahnempfehlung für das Gymnasium soll neu geregelt werden. Schulen in freier Trägerschaft können verlässlicher planen. Schulträger erhalten mehr Zeit für die Umsetzung der Inklusionsstrategie des Landes. Geplant ist, dass die umfangreichen Änderungen zum Schuljahr 2025/2026 in Kraft treten.

„Wir schließen keine Schulen. Dieses Versprechen haben wir Eltern gegeben und lösen es mit dem Gesetzentwurf ein“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg nach einer öffentlichen Anhörung von Expertinnen und Experten im Bildungsausschuss. „Schulen stärken die Infrastruktur. Dort, wo es Schulen gibt, sind auch die Orte attraktiv. Junge Menschen ziehen dorthin und gründen Familien. Eltern und Schulträger erhalten Planungssicherheit, wenngleich es für das Land bedeuten kann, dass mehr Lehrkräfte eingestellt werden müssen. Die Änderung zahlt sich für mehr als 50 Schulen aus. Damit sind die zahlreichen Anträge auf Ausnahmegenehmigungen endlich Geschichte. Außerdem nehmen wir uns noch mehr Zeit für die Umsetzung der Inklusion. Darum hatten vor allem die Schulträger gebeten“, so Oldenburg.

Der Gesetzentwurf für ein neues Schulgesetz sieht u. a. folgende Neuerungen vor:

  •  Sicherung des Schulnetzes

Das Schulnetz wird gesichert, indem die Schülermindestzahlen für bestehende Grundschulen auf 15 Schülerinnen und Schüler und für bestehende Regionale Schulen auf 30 Schülerinnen und Schüler reduziert werden. Die Ausnahmen für die Unterschreitung der Schülermindestzahlen werden erweitert. Bei mehrfacher Unterschreitung der Mindestschülerzahlen ist ein Genehmigungsvorbehalt für die Eingangsklassenbildung vorgesehen. Dieser wird für einen Übergangszeitraum bis Ende 2030 ausgesetzt.

  •  Schullaufbahnempfehlung

Die Schullaufbahnempfehlung für das Gymnasium wird angepasst: Neben dem Durchschnitt der Halbjahresnoten in den Fächern Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache von 2,5 und besser müssen künftig in diesen drei Kernfächern mindestens ausreichende Leistungen erreicht worden sein. In Einzelfällen kann von den Vorgaben abgewichen werden, um außergewöhnliche Bedingungen berücksichtigen zu können. Die Empfehlung für die weitere Schullaufbahn erfolgt künftig nur noch auf dem Halbjahreszeugnis, eine separate ausführliche Empfehlung entfällt.

  •  Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen

Die Übergangsvorschriften zur Aufhebung der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen werden flexibilisiert. Vorgesehen ist, dass die Förderschulen im Zeitraum vom 31. Juli 2027 bis 31. Juli 2030 organisatorisch aufgehoben werden. Das bedeutet, dass alle Schülerinnen und Schüler der verbleibenden Jahrgangsstufen 5 bis 9 ihre Schullaufbahn gemeinsam in ihrer bisherigen Lerngruppe mit der Lehrkraft, die sie bislang beschult, fortsetzen. Die Kinder werden nicht auf andere Klassen aufgeteilt. In dem Schuljahr, an dessen Ende die organisatorische Aufhebung der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen steht, werden Lerngruppen jahrgangsweise aufwachsend eingerichtet. Die Einrichtung der Lerngruppen erfolgt, beginnend an Grundschulen, mit der Jahrgangsstufe 3.

  •  Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft

Um mehr Planungssicherheit zu gewährleisten, stellt das Land bei der Berechnung der Finanzhilfe zukünftig auf das vorvergangene Haushaltsjahr ab. Bei der Ermittlung der Kostensätze sollen die Personalausgaben des Landes für die verbeamteten Lehrerinnen und Lehrer durch einen pauschalierten Beihilfezuschlag (3,6 Prozent) und pauschalierten Versorgungszuschlag (25 Prozent) angemessen berücksichtigt werden. Die Neuberechnung der Kostensätze ist ab dem Schuljahr 2027/2028 vorgesehen. Als Übergangsregelung erhalten die freien Schulen für die Schuljahre 2025/2026 und 2026/2027 einen Zuschlag zu den aktuellen Schülerkostensätzen. Zudem wird die Möglichkeit eines rückwirkenden Inkrafttretens von neu berechneten Kostensätzen geregelt, der gleichzeitig die freien Schulträger vor Rückzahlungen schützt.

Digitale Teilhabe älterer Menschen

Förderphase für Projekte zur digitalen Teilhabe älterer Menschen beginnt

Schwerin – Im Jahr 2023 ist das Land Mecklenburg-Vorpommern dem DigitalPakt Alter beigetreten. Dieser geht auf die Initiative der Bundesarbeitsgemeinschaft für Seniorenorganisationen (BAGSO) und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zurück und hat sich die Förderung digitaler Kompetenzen älterer Menschen zur Aufgabe gemacht. „Innerhalb dieses Paktes stehen nun wieder Fördermittel im Rahmen des Programms ‚DigitalPakt Alter für Erfahrungsorte‘ bereit. Projekte können Zuschüsse von bis zu 3.000 Euro erhalten“, erklärte Sozialministerin Drese heute.

Als Erfahrungsort können sich ab sofort und noch bis zum 07. Februar 2025 Vereine oder Initiativen bewerben, die zum Beispiel niedrigschwellige Lern- und Übungsangebote für ältere oder hochbetagte Menschen, für pflegebedürftige Seniorinnen und Senioren oder auch für Menschen, die in besonderem Maße von Einsamkeit betroffen sind, anbieten.

„Diese Zielgruppen profitieren enorm von den Möglichkeiten, sich im Internet bewegen oder ein Mobiltelefon bedienen zu können“, weiß auch die Sozialministerin. „Das beginnt bei der Möglichkeit, enger mit der Familie und Freunden in Kontakt bleiben zu können, ermöglicht aber auch eine selbstständige Mobilität oder den Zugang zu neuen Gesundheitsangeboten wie Videosprechstunden und E-Rezepten“, erklärte sie.

Bisher sei erst rund ein Drittel der Menschen über 80 online unterwegs. „Und dass, obwohl wir ein steigendes Interesse der älteren Generation wahrnehmen, diese Digitalisierungslücke zu schließen“, unterstrich Drese. Viele hätten Sorge, sich dem Thema alleine zu nähern. „Dort kommen dann die Erfahrungsorte mit ihren Angeboten ins Spiel“, so die Ministerin.

Neben der finanziellen Unterstützung profitieren diese im Falle einer Förderung durch den DigitalPakt auch von Schulungen, Beratungen und einer engen Vernetzung mit weiteren Initiativen, um ein gegenseitiges Lernen zu ermöglichen.

„Strukturschwächere Regionen werden bei der Auswahl der Projekte bevorzugt. In meinen Augen ist das eine Chance für viele unserer kleineren Projekte im ländlichen Raum, die genau dort ihre Dienste anbieten, wo die digitale Teilhabe den größten Unterschied macht“, hob Drese hervor.

Aufbau einer Fachkräfte-Service-Zentrale

Heute wurde in Schwerin die Vereinbarung zum Aufbau einer Fachkräfte-Service-Zentrale unterzeichnet.

Schwerin – Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, der Industrie- und Handelskammern sowie der Handwerkskammern in Mecklenburg-Vorpommern und der Bundesagentur für Arbeit haben heute in Schwerin die Vereinbarung zum Aufbau einer Fachkräfte-Service-Zentrale unterzeichnet.

Die Fachkräfte-Service-Zentrale soll zentraler Ansprechpartner für Unternehmen sein, die Fachkräfte oder auch Auszubildende aus Drittstaaten, also jenseits der EU, beschäftigen wollen. Sie richtet sich aber auch an Bürgerinnen und Bürger aus Drittstaaten, die eine Ausbildung aufnehmen oder mit abgeschlossener Qualifikation in Mecklenburg-Vorpommern arbeiten möchten sowie deren Familien.

Während sich bisher Unternehmen und auch Personen aus Drittstaaten alleine auf den Weg zu einzelnen Behörden und Anerkennungsstellen machen mussten, werden sie nun von einer zentralen Anlaufstelle begleitet. Auch ansiedlungswillige Unternehmen können sich an sie wenden.

Dazu werden das Wirtschaftsministerium und die Zentrale Ausländerbehörde des Landes, die Agentur für Arbeit, die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern ihre Expertinnen und Experten zu einem Team zusammenführen. Ziel ist es, Kräfte und Kompetenzen zu bündeln.

„Es ist absehbar, dass wir zur Sicherung des Fachkräftebedarfs verstärkt auf Zuwanderung von Arbeits- und Fachkräften angewiesen sind. In den nächsten Jahren gehen bei uns im Land geburtenstarke Jahrgänge in den Ruhestand, ohne dass im gleichen Maße neue Jahrgänge auf den Arbeitsmarkt kommen. Das heißt: Wir werden unsere Anstrengungen zur Gewinnung von Fachkräften verstärken müssen. Die Fachkräfte-Service-Zentrale mit ihrem Netzwerk soll einen Beitrag dazu leisten“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

„Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist es wichtig, den Unternehmen im Land, die nach wie vor händeringend Arbeits- und Fachkräfte und Auszubildende suchen, Unterstützung zu geben bei der Umsetzung ihrer eigenen Rekrutierungsbemühungen aus Drittstaaten. Der Bedarf der Unternehmen ist momentan in den Branchen und in den Regionen im Land unterschiedlich ausgeprägt. Daher bin ich froh, dass bestehende Behörden und Institutionen in der Fachkräfte-Service-Zentrale zusammenrücken und ab sofort ein tatkräftiges, behördenübergreifendes Team bilden, das auch digital gut erreichbar ist und landesweit wirken soll. Den Unternehmen wird dadurch Arbeit abgenommen und sie werden eng im gesamten Prozess der gesteuerten Erwerbsmigration begleitet – wenn sie dies wünschen“, erklärte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Dr. Wolfgang Blank.

„Für die überwiegend kleinen und mittleren Unternehmen in unserem Land stellt die Fachkräfte-Service-Zentrale MV eine große Entlastung dar. Unternehmerinnen und Unternehmern fehlen neben ihrem Kerngeschäft die Ressourcen und Kapazitäten, um den Prozess der Fachkräfteeinwanderung durch alle zuständigen Stellen zu durchlaufen. Die Fachkräfte-Service-Zentrale bietet durch alle Kooperationspartner eine echte Dienstleistung für die Unternehmen und wird mit dazu beitragen, Bürokratie abzubauen, was zu einer spürbaren Entlastung auf Unternehmensseite führt“, sagte Klaus-Jürgen Strupp, Präsident der IHK zu Rostock, die derzeit geschäftsführende Industrie- und Handelskammer der Industrie- und Handelskammern Mecklenburg-Vorpommerns ist.

Markus Biercher, Chef der Regionaldirektion Nord, weiß, dass von derzeit 577.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten 67.000 bereits 60 Jahren und älter sind, 9.000 von ihnen sind sogar über 65 Jahre alt: „Tatsache ist, dass in vielen Branchen aktueller Fachkräftebedarf besteht, zusätzlich der Ersatzbedarf durch die Übergänge in Rente. Es gilt also die Fachkräftegewinnung zu internationalisieren. Daher wird die Fachkräfte-Service-Zentrale eng an der Seite der hiesiger Unternehmen stehen, um notwendige Rekrutierungsprozesse zum Erfolg zu bringen.“

„Die Integration von ausländischen Fach- und Arbeitskräften kann einen Beitrag zur Stärkung der regionalen Unternehmen leisten, die Fachkräfte suchen – wie beispielsweise im Nahrungsmittelhandwerk. Nach abgeschlossenem Sprachkurs sollten sie schnellstmöglich ihre Arbeit aufnehmen können. Dafür ist eine zentrale Anlaufstelle effizient. Die Handwerkskammern stehen mit einem breiten Beratungsangebot den potenziellen Fachkräften zur Seite“, so Präsident Axel Hochschild von der Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern in MV.

Der Aufbau der Fachkräfte-Service-Zentrale geht auf einen Beschluss des Zukunftsbündnisses MV zurück, in dem Landesregierung, Wirtschaft, Gewerkschaften und Arbeitsagentur gemeinsam an der Stärkung des Wirtschaftsstandortes Mecklenburg-Vorpommern arbeiten. Die neue Zentrale wird von Seiten des Landes in den kommenden beiden Jahren mit jeweils 500.000 Euro gefördert.

Erreichbar ist die Fachkräfte-Service-Zentrale über die Internetseite fachkraefte-service-zentrale.de und die E-Mail-Adresse info@fachkraefte-service-zentrale.de, aber auch telefonisch unter der zentralen Nummer +49 385 15 599. Weitere Informationen für interessierte Unternehmen gibt es auf der Veranstaltung „Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten nach MV – Rahmenbedingungen, Begleitstrukturen und Unterstützung“, die das Wirtschaftsministerium am 27.01.2025 in der IHK zu Rostock ausrichtet.

„Ideenwettbewerb Gesundheitswirtschaft“ 2025

Acht Projekte mit Innovationskraft ausgezeichnet

Schwerin – Die Gewinner des „Ideenwettbewerb Gesundheitswirtschaft“ 2025 stehen fest. Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte prämierte heute acht herausragende Projektideen, die das Potenzial haben, die Gesundheitswirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern weiter zu stärken.

„Die Gesundheitswirtschaft ist für Mecklenburg-Vorpommern eine strategisch bedeutsame Branche mit enormem Wachstumspotenzial. Die ausgezeichneten Projekte zeigen eindrucksvoll, wie innovative Ansätze die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft unseres Standortes weiter voranbringen können“, betonte Staatssekretär Schulte bei der Prämierungsveranstaltung in Rostock.

Der Ideenwettbewerb wurde von der BioCon Valley® GmbH im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit organisiert. Gesucht wurden zukunftsweisende Ideen, die durch Vernetzung, Kooperation, Fachkräftesicherung und Internationalisierung neue Impulse für die Branche setzen. Insgesamt wurden 27 Projektideen eingereicht, von denen acht prämiert wurden.

Zu den ausgezeichneten Vorhaben gehören unter anderem:

  • Eine KI-basierte Lösung zur Verbesserung der Diagnose, Therapie und Medikamentengabe bei Allergien,
  • eine innovative Blutreinigungsmethode für Dialysepatienten, die für den Exportmarkt ausgebaut wird,
  • eine digitale Vermarktungsstrategie für Kaltplasmatherapie zur Heilung chronischer Wunden,
  • eine neuartige Blutdruckmanschette mit Fokus auf Hygiene, Nachhaltigkeit und Nutzerfreundlichkeit,
  • ein Netzwerk für digitale Assistenzsysteme und Künstliche Intelligenz in Pflege und Wohnen,
  • eine Software zur Vermeidung von Fehlern in der Lohnabrechnung von Gesundheitsfachkräften,
  • ein digitales Gesundheitsmonitoring mit Schwerpunkt auf Schlafgesundheit,
  • der Aufbau eines Kompetenzzentrums für Digitalisierung in der Gesundheitswirtschaft.

„Diese Projekte zeigen, dass Mecklenburg-Vorpommern nicht nur ein starker Gesundheitsstandort ist, sondern auch Innovationsführer sein kann. Mit diesen Ideen fördern wir wirtschaftliches Wachstum und tragen nachhaltig zur Wertschöpfung im Land bei“, so Schulte abschließend.

Der „Ideenwettbewerb Gesundheitswirtschaft“ wird seit mehreren Jahren erfolgreich durchgeführt und hat sich zu einem wichtigen Impulsgeber für innovative Entwicklungen in der Branche etabliert.

Internationale Woche gegen Rassismus

Schwerin – Die Integrationsbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Jana Michael, lädt Kommunen, Vereine, Organisationen und Einzelpersonen dazu ein, sich an den Internationalen Wochen gegen Rassismus (IWgR) zu beteiligen. „Das Programm lebt von den zahlreichen bunten Aktionen, die neue Sichtweisen und Begegnungen ermöglichen, und damit auch vom Engagement unserer Zivilgesellschaft“, ruft Michael zur Teilnahme auf.

Unter dem Motto „Menschenwürde schützen“ findet die Aktionswoche in diesem Jahr vom 15. bis zum 30. März und damit rund um den UN-Gedenktag gegen Rassismus am 21. März statt. Traditionell ist Mecklenburg-Vorpommern hierbei stark vertreten, zuletzt mit mehr als 100 Aktionen, die sich kritisch mit Themen wie Rassismus, Rechtsextremismus und Antisemitismus auseinandersetzten.

„Ich hoffe, dass es auch in diesem Jahr wieder vielfältige Angebote und ein reges Interesse daran gibt. Mögliche Formate sind Workshops, Diskussionsrunden oder Rundgänge, Ausstellungen, Lesungen oder Filmvorführungen. Der Kreativität sind dabei keine Grenzen gesetzt“, erklärte Michael, die selbst unter anderem eine Veranstaltung mit der Landeszentrale für Politische Bildung und dem Mecklenburger Staatstheater plant.

In Zeiten, in denen diskriminierende Haltungen und Handlungen wieder zunehmen, sei die Aktionswoche ein wichtiges Zeichen, findet Michael. „Wegsehen und Wegducken sind keine Option mehr, wenn wir uns ein solidarisches Zusammenleben und eine starke Demokratie wünschen. Jetzt gilt es aufzustehen und mitzumachen. Deshalb zählt zur Aktionswoche auch jeder einzelne Beitrag – ob es die eigene Veranstaltung ist oder die Teilnahme an den Aktionen“, unterstrich die Integrationsbeauftragte.

Eine Übersicht der Events finden Interessierte tagesaktuell auf der Website der IWgR. Dort können Engagierte ihre geplanten Veranstaltungen auch selbstständig melden, Tipps für die Veranstaltungsdurchführung bekommen und Material für die Öffentlichkeitsarbeit herunterladen.

Michael: „Lassen Sie uns gemeinsam Teil der Internationalen Wochen gegen Rassismus sein und zeigen, dass Ausgrenzung und Hass in Mecklenburg-Vorpommern keinen Platz haben.“

Mit Ausstellerrekord in die Grüne Woche

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern startet am Freitag mit einem Ausstellerrekord in die Grüne Woche, die weltweit führende Messe im Bereich, Ernährung, Landwirtschaft und Gartenbau. 10 Tage lange präsentieren 74 Unternehmen, Verbände und Vereine touristische, kulturelle und kulinarische Highlights aus dem nordöstlichsten Bundesland der Republik.

„Schlösser und Seen, Strände und Wälder: Mecklenburg-Vorpommern ist vielseitig und lockt mit charmanten Orten und eindrucksvoller Natur. Verschlafen sind wir deshalb aber nicht. Bei uns gibt es spannende kleine und große Unternehmen, spektakuläre Sehenswürdigkeiten, wie den Skywalk am Königsstuhl oder die längste Seebrücke im Ostseeraum in Prerow, und natürlich viele köstliche regionale Spezialitäten. Mit dieser Kombination punkten wir seit 24 Jahren in der Bundeshauptstadt; so gehört die MV-Halle regelmäßig zu den besucherstärksten Hallen.

Allein im vergangenen Jahr hatten wir rund 200.000 Gäste, die v.a. unseren Fisch, unsere Wildprodukte und unsere ausgezeichneten Bierspezialitäten schätzen. Trotz unseres bewährten Konzeptes sind die Aussteller immer noch mit viel Ehrgeiz und Kreativität dabei und kreieren jedes Jahr neue und unerwartete Produkte, zum Beispiel herzhaft-süße Speckmarmelade, cremige Nougatpralinen namens ‚Kreidebrocken‘ oder Rum mit Schoko-Note aus der Haff-Region. Ich bin mir sicher, dass die MV-Halle auch in diesem Jahr ein Publikumsmagnet wird und freue mich auf alle nationale und internationalen Gäste“, sagte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus vor Messebeginn.

Ein besonderer Dank richtete der Minister an die Landkreise und kreisfreien Städte, die maßgeblich dazu beitragen, dass der Messeauftritt von Mecklenburg-Vorpommern so vielseitig ist. Die Kommunen unterstützen die vielen Kleinst- und Kleinunternehmen bei den Vorbereitungen und bei der Präsentation vor Ort. In diesem Jahr setzt die Region Vorpommern besondere Akzente. Unter dem Motto ‚Moin Vorpommern‘ entsteht mitten in der MV-Halle ein Marktplatz mit Spezialitäten von den Inseln Rügen, Hiddensee und Usedom sowie dem Festland von Stralsund bis nach Pasewalk.

Ein weiteres Highlight am Eröffnungstag: Das Landwirtschaftsministerium M-V prämiert zum dritten Mal die Gewinner des Landeswettbewerbes „Bestes BIO aus MV“ (17.01., 16 Uhr, Bühne MV-Halle).

Auch zahlreiche politische Gespräche stehen für Minister Backhaus auf der Tagesordnung. Er trifft sich am erste Messewochenende u.a. mit dem dänischen Minister für Grüne Transformation Jeppe Bruus, den Präsidenten der ostdeutschen Bauernverbände, dem Deutschen Jagdverband, der Initiative Tierwohl, dem Industrieverband Agrar sowie Bayer Crop Science.

Seine zentrale Botschaft für die Grüne Woche: „Landwirte müssen mit Ihrer Arbeit Geld verdienen können, aber die Rahmenbedingungen dafür haben sich weiter verschlechtert: Steigende Energie- und Rohstoffkosten, sinkende Erzeugerpreise, mangelnde Wertschätzung, wechselnde politische Vorgaben und damit verbunden ein massiver Bürokratieaufwuchs. Der Bund hat zur Entschärfung der Lage leider keine positiven Impulse gesetzt. Im Gegenteil: Mit Gesetzen, wie dem Tierhaltungskennzeichungsgesetz, die mehr Bürokratie bedeuten, aber kein Mehrwert für die Betriebe oder die Gesellschaft bringen, oder finanziellen Einschnitten zulasten der Landwirtschaft und der ländlichen Räume, hat er dafür gesorgt, dass sich die Lage weiter zuspitzt.

Viele dieser Rahmenbedingungen werden auch durch die Gemeinsame Europäische Agrarpolitik beeinflusst. Diese muss deshalb in der neuen Förderperiode ab 2028 endlich einfacher und transparenter werden. Nur so können die Betriebe ihrer Hauptaufgabe gerecht werden – die Versorgung der Bevölkerung mit gesunden Nahrungsmitteln zu angemessenen Preisen. Ziel muss auch sein, die Abhängigkeit von Drittstaatenerzeugnissen zu reduzieren. Voraussetzung hierfür ist, die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und die Angleichung der landwirtschaftlichen Einkommen an andere Wirtschaftszweige, was EU-rechtlich festgelegt ist.“

Landesförderung für Traditionssegler

Wismar – Der ehemalige Lotsenschoner „ATALANTA“ ist nicht nur ein im Alten Hafen ankerndes Wahrzeichen der Hansestadt Wismar, sondern auch ein nach wie vor seetüchtiges Traditionsschiff, das zur Durchführung von gemeinnützigen Kinder- und Jugendfahrten genutzt wird.

Für die notwendige Sanierung des Schiffes konnte Sozialministerin Stefanie Drese am (heutigen) Mittwoch einen Zuwendungsbescheid des Landes in Höhe von knapp 243.000 Euro an den Förderverein Schoner „ATALANTA“ überreichen. Die Gesamtkosten der Sanierung betragen etwa 486.000 Euro.

„Der Förderverein ist ein Glücksfall für Wismar. Er verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke und kümmert sich mit großem Engagement um Kinder und Jugendliche. So sorgt er etwa dafür, dass auch Kinder aus einkommensschwachen Familien an Bord gehen und an den erlebnispädagogischen Reisen teilnehmen können“, würdigte Drese die Arbeit der vielen ehrenamtlichen Mitglieder von ATALANTA e.V. bei ihrem Besuch in der Hansestadt.

Neben der Vermittlung von Segelkenntnissen erleben die Kinder und Jugendlichen bei den Ausfahrten und Aktivitäten auf dem Wasser Zusammenhalt und Gemeinschaft und lernen Teamarbeit und Verantwortungsbereitschaft, so Drese. Darüber hinaus werde vom Verein mit viel Leidenschaft der Erhalt des 1901 gebauten Schoners betrieben und damit das maritime Erbe gepflegt.

„Mit der Sanierung des Traditionsseglers wird eine langfristige Nutzung gewährleistet und die vorbildliche maritime Jugendarbeit weiterhin ermöglicht“, verdeutlichte Ministerin Drese. Die Förderung des Landes stammt aus dem Programm Zuschüsse für Investitionen an Vereine aus Mitteln des Bürgerfonds.

Wie der Start ins Berufsleben besser gelingt

Oldenburg: Wir wollen die Berufswahlkompetenz der Schülerinnen und Schüler ausbauen

Schwerin – Mit einer umfassenden Beruflichen Orientierung sollen Schülerinnen und Schüler in Mecklenburg-Vorpommern noch gezielter die Berufsausbildung ergreifen, die am besten ihren Neigungen entspricht. Das Land hat dazu ein neues Konzept für die Berufliche Orientierung von der Kita bis zum Abitur oder bis zur Berufsschule aufgelegt, das ab dem kommenden Schuljahr verbindlich ist und umgesetzt werden soll. Vorgesehen sind unter anderem eine ökonomische Bildung in der Schule, Projekttage, ein 25-tägiges Schülerbetriebspraktikum, eine Potzenzialanalyse, Praxislerntage und eine bessere Unterstützung der Jugendlichen beim Übergang von der Schule in den Beruf.

„Wir wollen die Berufswahlkompetenz der Schülerinnen und Schüler ausbauen, damit sie noch zielgerichteter einen Beruf wählen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Die Chancen auf einen nahtlosen Übergang von der Schule in die Ausbildung sind heute besonders groß, weil es viele freie Ausbildungsplätze gibt. Wir wollen Jugendliche noch besser begleiten und bestmöglich auf ihren beruflichen Weg vorbereiten. Berufliche Orientierung wird damit zu einer zentralen Aufgabe der Schulen. Mit dem neuen Konzept schaffen wir deshalb die Möglichkeit, sich schon früh mit den verschiedenen Berufsbildern zu beschäftigen“, erläuterte Oldenburg.

Mit einem Schulabschluss steigen die Chancen, direkt nach der Schule eine Berufsausbildung aufnehmen zu können. Das Land hat viele Angebote aufgelegt, um Schülerinnen und Schülern, die mehr Zeit zum Lernen brauchen, einen Schulabschluss zu ermöglichen. Hierzu zählen das Freiwillige 10. Schuljahr an Regionalen Schulen und Gesamtschulen sowie die Angebote „Produktives Lernen“ und „Berufsreife dual“ mit hohen Praxisanteilen.

Auch das Startchancen-Programm von Bund und Ländern trägt dazu bei, dass Schülerinnen und Schüler mit schwierigen Startbedingungen bessere Chancen haben. Derzeit besuchen knapp 600 junge Menschen ohne Ausbildungsplatz die beruflichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern, weil sie berufsschulpflichtig sind und keinen Ausbildungsplatz haben. Über das Startchancen-Programm sollen Angebote entwickelt werden, um auch diese Gruppe gezielter zu unterstützen, eine Berufsausbildung aufzunehmen.

„Wer die Berufsreife oder die Mittlere Reife vorweisen kann, hat es beim Berufseinstieg leichter“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Wir unterbreiten Schülerinnen und Schülern daher viele Möglichkeiten, damit sie einen Schulabschluss erreichen. Das ‚Produktive Lernen‛ und die ‚Berufsreife dual‛ sind attraktive Angebote für Jugendliche, denen das abstrakte Lernen schwerfällt. Diese Lernformen mit einem hohen Praxisanteil verknüpfen Schule und Arbeitsleben und motivieren Jugendliche auf diese Weise. Beim Startchancen-Programm unterstützen und fördern wir Schülerinnen und Schüler, damit sie so früh wie möglich Erfolg haben. In Deutschland heißt es noch viel zu oft: Sage mir aus welchem Elternhaus Du kommst und ich sage Dir, welchen Schulabschluss Du erreichst. Das darf nicht länger so sein“, betonte Oldenburg.

Im Schuljahr 2024/2025 absolvieren 378 Schülerinnen und Schüler in 29 Klassen an 24 Standorten ein Freiwilliges 10. Schuljahr. Im Schuljahr 2023/2024 haben 265 Jugendliche über dieses Angebot die Berufsreife erlangt. Das ist eine Abschlussquote von 83 Prozent. Im laufenden Schuljahr bieten 22 Regionale Schulen und Gesamtschulen das Produktive Lernen an. 518 Schülerinnen und Schüler nehmen an diesem praxisorientierten Angebot teil. Die ähnlich gelagerte „Berufsreife dual“ bieten in diesem Schuljahr 11 Schulen für 152 Jugendliche an. Im Schuljahr 2023/2024 haben 177 Schülerinnen und Schüler das Produktive Lernen mit der Berufsreife (176) oder der Mittleren Reife (1) verlassen. Das waren 67,6 Prozent der Teilnehmerinnen und Teilnehmer in diesem Jahrgang. Die Berufsreife über das Angebot „Berufsreife dual“ haben im selben Schuljahr 52 Jugendliche erlangt. Das waren 75,4 Prozent aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

Eine Studie der Bertelsmann Stiftung und der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung zeigt auf, dass Jugendliche mit gezielter Begleitung schneller den Sprung in eine Ausbildung schaffen könnten. Grundlage bilden die Ergebnisse einer Befragung von 1.540 Fachkräften.

Vermittlungsverfahren zum Düngegesetz

Schwerin – Zu der vom Bundestag beschlossenen Änderung des Düngegesetzes hat die Bundesregierung am 2. Oktober 2024 den Vermittlungsausschuss angerufen. Zuvor hatte der Bundesrat am 5. Juli 2024 dem Gesetz nicht zugestimmt. Im noch laufenden Vermittlungsverfahren konnte in der von Bund und Ländern eingerichteten Arbeitsgruppe bislang in zentralen Punkten noch keine Einigung erzielt werden. Der Streit dreht sich in erster Linie um die ersatzlose Abschaffung der geltenden Stoffstrombilanzverordnung sowie die Streichung der dafür im Düngegesetz enthaltenen Verordnungsermächtigung.

„In dem seit 2023 laufenden Gesetzgebungsfahren haben die Länder den Bund mehrfach aufgefordert, die Stoffstrombilanz außer Kraft zu setzen und damit einen wichtigen Beitrag zum Bürokratieabbau für die Landwirtschaft zu leisten. Auf der Herbst-AMK im September 2024 ist es gelungen, gemeinsam mit dem Bund einen Beschluss zu fassen, der unter anderem die Aufhebung der Stoffstrombilanz vorsieht. Das BMEL hatte auf der Konferenz eine zeitnahe Umsetzung des Beschlusses zugesichert. Davon ist nicht mehr viel übrig“, zeigt sich der Minister enttäuscht.

Der Bund – selbst nicht stimmberechtigt im Vermittlungsausschuss – knüpft die Aufhebung der Stoffstrombilanz nunmehr an die Bedingung, dass die in
§ 11a DüngG enthaltene Ermächtigungsgrundlage im Gesetz verbleibt. Sein Ziel ist es, die bisherige Stoffstrombilanzverordnung zu einer Nährstoffbilanzverordnung weiterzuentwickeln. Dabei bekommt er Unterstützung von Teilen der Länder und auch aus dem Bundestag.

„Unsere Fachleute aus Landwirtschaft und Gewässerschutz sind schon lange einig darüber, dass sowohl die geltende Stoffstrombilanzverordnung als auch die vom Bund angestrebte Nährstoffbilanzverordnung keine flächenbezogene Zuordnung von Nährstoffeinträgen ermöglichen und somit für die Umsetzung der Nitrat-Richtlinie überhaupt keinen Mehrwert haben. Diese Auffassung hat im Übrigen auch die EU-Kommission bestätigt. Daher macht es keinen Sinn, weiter daran festzuhalten.

Was wir stattdessen dringend brauchen, ist das der EU-Kommission bereits vor zwei Jahren zugesicherte Wirkungsmonitoring, ansonsten droht uns eine Wiederaufnahme des Vertragsverletzungserfahrens gegen Deutschland“, entgegnet der Minister. Leider komme die Erarbeitung der Monitoringverordnung nicht wirklich voran. Statt endlich seine Hausaufgaben zu machen, schiebe der Bund den „Schwarzen Peter“ zu den Ländern und rede sich heraus mit der noch fehlenden Ermächtigungsgrundlage für eine solche Verordnung, die Bestandteil des laufenden Gesetzgebungsverfahrens ist.

„Wir müssen nach vorne diskutieren. Gegenseitige Schuldzuweisungen und das Beharren auf Maximalforderungen bringen uns keinen Schritt weiter. Ein Kompromiss kann nur gelingen, wenn alle Beteiligten bereit sind, Abstriche zu machen. Ich hatte zu diesem Zweck einen Kompromissvorschlag in die Arbeitsgruppe eingebracht, der die Festlegung eines möglichen Geltungsbereichs der zukünftigen Nährstoffbilanzverordnung  durch die Länder vorsieht und ihnen damit das Zepter des Handelns in die Hand gibt. Leider war auch dieser Vorschlag nicht konsensfähig. Die Chancen, im laufenden Vermittlungsverfahren doch noch zu einer Einigung zu gelangen, stehen daher denkbar schlecht“, resümiert der Minister den Stand der Verhandlungen.

Die EU-Kommission (KOM) hat im Rahmen der Verhandlungen zum eingestellten Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland bezüglich der Umsetzung der Nitratrichtlinie eingeräumt, dass eine Differenzierung auf Ebene der Maßnahmen, aber nicht bezüglich der Gebietskulissen (rote Gebiete), aus ihrer Sicht vorstellbar wäre. Voraussetzung hierfür ist, dass das von der KOM geforderte und mit Deutschland vereinbarte DüV-Wirkungsmonitoring eine Verbesserung der Gewässerbelastung zeigt. Solange die Monitoringverordnung und damit das DüV-Wirkungsmonitoring nicht umgesetzt sind und eine daraus nachgewiesene Verbesserung der Gewässerbelastung belegt wird, ist eine Maßnahmendifferenzierung in roten Gebieten nicht möglich. Voraussetzung dafür ist, dass mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes die Ermächtigungsgrundlage für die Monitoringverordnung geschaffen wird.