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Tag des Notrufs

Drese dankt Rettungskräften und betont hohe Bedeutung von Erster Hilfe / Neuer Defibrillator steht rund um die Uhr am Sozialministerium zur Verfügung

Schwerin – Neun Minuten und 20 Sekunden, so lange dauert es in Mecklenburg-Vorpommern im Durchschnitt, bis die Einsatzkräfte des Rettungsdienstes am Einsatzort eintreffen. „Zur Überbrückung dieses Zeitraumes kommt insbesondere Ersthelferinnen und Ersthelfern eine große Bedeutung zu, die sich vor Ort um Betroffene kümmern und allein durch ihr Eingreifen Leben retten können“, erklärte Gesundheitsministerin Stefanie Drese heute anlässlich des europäischen Tags des Notrufes.

„Zum Aktionstag ist es mir wichtig zu betonen, dass wirklich jede und jeder im Notfall helfen kann. Egal ob mit dem Absetzen eines Notrufes, mit dem Beruhigen von Betroffenen oder auch durch den Beginn von Wiederbelebungsmaßnahmen. Jede Form der Hilfe im Notfall kann im entscheidenden Moment den Unterschied machen“, so die Ministerin.

Technische Unterstützung finden Ersthelferinnen und Ersthelfer in Schwerin ab sofort auch in Form eines neuen externen Defibrillators (AED), der gut sichtbar und öffentlich zugänglich vor dem Sozial- und Gesundheitsministerium am Marstall zur Verfügung steht. „Damit können Ersthelferinnen und Ersthelfer an 365 Tagen im Jahr unabhängig von Öffnungszeiten im Notfall schnell und unkompliziert auf den AED zugreifen“, hob Drese hervor.

Angst, bei der Bedienung etwas falsch zu machen, brauche dabei niemand zu haben. „Das Gerät führt per Sprachsteuerung durch alle notwendigen Handgriffe. Und es gibt die Stromstöße nur bei einer tatsächlich vorliegenden Indikation, also zum Beispiel bei Kammerflimmern, frei“, erklärte die Drese. „Das heißt: Ein AED kann bei einer bewusstlosen Person ohne Atmung gar nicht falsch eingesetzt werden.“

Die Ministerin verdeutlichte, dass sämtliche Wiederbelebungsmaßnahmen dabei helfen, die Zeit bis zum Eintreffen des stark beanspruchten Rettungsdienstes effektiv zu überbrücken. Allein im Jahr 2024 sei der Rettungsdienst zu 205.419 Einsätzen in MV ausgerückt. Das waren rund fünf Prozent mehr, als noch im Vorjahr und fast zwölf Prozent mehr als 2018 (183.917 Einsätze). „Dass die Hilfsfrist in diesem Zeitraum trotz der Zunahme an Einsätzen sogar leicht abgenommen hat zeigt, mit welch großen Anstrengungen die hochqualifizierten und gut ausgestatteten Einsatzkräfte des Rettungsdienstes tagtäglich im Land unterwegs sind.  Dafür gilt allen Einsatzkräften mein ausdrücklicher Dank“, so Drese.

Sie appellierte zugleich an die Bevölkerung, verantwortungsvoll mit der Notrufnummer 112 umzugehen und auch Angebote wie die Ersteinschätzung der 116 117 zu nutzen. Drese: „Jeder unnötige Notruf bindet Personal, das an anderer Stelle dringend gebraucht wird. Helfen heißt deshalb auch, die Notrufnummern mit Augenmaß zu nutzen, damit schnelle Hilfe genau dort ankommt, wo sie am dringendsten benötigt wird.“

600 Millionen Euro für moderne Schulen

Oldenburg: Wir setzen uns dafür ein, dass es überall moderne Schulgebäude und Lernbedingungen gibt

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern investiert weiter in den Schulbau. Die Landesregierung legt ein neues Investitionsprogramm „MV-Plan 2035 – Zukunftsfähige Bildungslandschaft“ im Umfang von 600 Millionen Euro auf. Die Mittel stammen aus dem Sondervermögen des Bundes und stehen 12 Jahre zur Verfügung. „Mit der Schulbauförderung unterstützen wir die Kommunen und Landkreise beim Neubau und bei der Sanierung von Schulen. Damit setzen wir uns für moderne Schulgebäude und gute Lernbedingungen in Mecklenburg-Vorpommern ein“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Die Schulträger haben Schulbauvorhaben mit Gesamtkosten von mehr als 300 Millionen Euro angemeldet, die noch nicht in den Förderprogrammen berücksichtigt werden konnten. Hier wollen wir ansetzen“, so Oldenburg.

Im neuen Investitionsprogramm sind 540 Millionen Euro für die Sanierung und den Neubau von öffentlichen allgemein bildenden Schulen vorgesehen. Für freie allgemein bildende Schulen sind 60 Millionen Euro eingeplant. Neben dem Neubau und der Sanierung von Schulgebäuden können Schulhöfe und Schulsportplätze in Stand gesetzt, energetische Maßnahmen vorgenommen oder die technische und digitale Ausstattung verbessert werden. „Ein Schwerpunkt soll dabei auf den Projekten liegen, die ohne die Bundesmittel besonders schwer umzusetzen wären“, erläuterte die Bildungsministerin weiter. „Wir haben die Förderbedingungen mit allen Akteuren abgestimmt. Wichtig ist uns, dass Kommunen und Landkreise in einem unbürokratischen Verfahren die Fördermittel erhalten. Beim 400-Millionen-Euro-Konjunkturprogramm Schulbau haben wir gute Erfahrungen gemacht.“

Schulbauvorhaben, die über das Programm „MV-Plan 2035 – Zukunftsfähige Bildungslandschaft“ finanziert werden, müssen nach den Schulbauempfehlungen des Landes umgesetzt werden. „Mit den Schulbauempfehlungen bieten wir den Schulträgern eine praxisorientierte Hilfe – von der Planung über die Gestaltung bis zur Umsetzung ihrer Schulbauvorhaben. Dazu haben wir die Empfehlungen angepasst“, sagte Oldenburg. Aktualisierungen gibt es u. a. im Bereich der Digitalisierung, des Ganztags sowie der Standards für Sanitäranlagen, für die Eingangskontrolle und den Amok-Schutz. Zudem liegt ein stärkerer Fokus auf der Umsetzung verschiedener Organisationsmodelle wie offene Lernlandschaften. Literaturhinweise zeigen Good-Practice-Beispiele auf. Die Schulbauempfehlungen stehen online auf der Internetseite des Bildungsministeriums zum Download bereit.

Mit den Schulbauprogrammen hat das Land in den vergangenen Jahren insbesondere viele Grundschulen und Regionale Schulen im ländlichen Raum unterstützt. Seit 2016 konnten mehr als 550 Schulbauvorhaben an allgemein bildenden Schulen mit einem Fördervolumen von rund 880 Millionen Euro umgesetzt werden. Über das 400-Millionen-Euro-Konjunkturprogramm Schulbau hat das Land bereits jetzt 160 Millionen Euro für mehr als 100 Vorhaben in Aussicht gestellt. Schulbauvorhaben sind langfristige Projekte. Von der Planung bis zur Fertigstellung vergehen in der Regel fünf Jahre.

Parallel zur Förderung aus dem Sondervermögen stehen die bisherigen Schulbauförderprogramme weiterhin zur Verfügung. Hierzu zählen die Städtebauförderung, die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung, das Startchancen-Programm und das Konjunkturprogramm Schulbau. Bauvorhaben an beruflichen Schulen werden über die sogenannte Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ finanziert.

Kommunen bei DDR-Altschulden entlastet

Schwerin – Bau- und Innenminister Christian Pegel hat für zehn Gemeinden im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Zuwendungsbescheide zur Ablösung von Wohnungsbaualtschulden übergeben. Insgesamt betrug die Altschuldenhilfe für Waren (Müritz), Malchin, Mirow, Wesenberg, Hohen Wangelin, Grabowhöfe, Möllenbeck, Blankensee, Carpin, Grünow mehr als 8,4 Millionen Euro. Die Mittel dienen der weiteren Ablösung von Wohnungsbaualtschulden aus der DDR-Zeit, die viele Kommunen und kommunale Wohnungsunternehmen auch mehr als 30 Jahre nach der Wiedervereinigung noch immer belasten.

„Diese Altverbindlichkeiten sind ein historisches Erbe, das bis heute nachwirkt und die finanziellen Handlungsspielräume vieler Kommunen erheblich einengt. Mit dem Kommunalen Entschuldungsfonds – für den sich das Land und die Kommunen gemeinsam entschieden haben – entlasten wir die kommunale Ebene spürbar und schaffen Freiräume für Investitionen, die direkt den Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen“, sagte Minister Christian Pegel und:

„Mit diesen Bescheiden sorgen wir ganz konkret dafür, dass kommunale Wohnungsunternehmen wirtschaftlich stabil bleiben und ihre Wohnungen langfristig sichern können. Das ist nicht nur Haushaltspolitik – das ist auch Sozial- und Strukturpolitik.“

Bescheide für Hilfen zur Ablösung der Wohnungsbaualtschulden erhielten unter anderem die Stadt Waren (Müritz) mit einer Zuweisung in Höhe von 4.181.614,17 Euro sowie die Stadt Malchin mit 1.637.898,80 Euro und einer zusätzlichen Zuweisung von 160.139,59 Euro. Die Stadt Mirow wird mit 684.621,49 Euro unterstützt, die Stadt Wesenberg mit 587.772,23 Euro. Für die Gemeinde Hohen Wangelin sind 457.603,05 Euro vorgesehen, für die Gemeinde Grabowhöfe 261.025,32 Euro. Weitere Änderungsbescheide sind am Donnerstag (12. Februar) für die Gemeinde Möllenbeck mit 201.539,49 Euro, Blankensee mit 190.276,40 Euro, Carpin mit 81.732,14 Euro sowie für die Gemeinde Grünow mit 24.818,66 Euro vorgesehen.

„Mecklenburg-Vorpommern ist das bislang einzige Bundesland, dem es gelungen ist, eine verbindliche und dauerhafte Regelung zugunsten der Kommunen zu schaffen. Das ist das Ergebnis enger Zusammenarbeit aller politischen Ebenen – und ein klares Bekenntnis zur kommunalen Selbstverwaltung“, betonte Christian Pegel.

Über den Kommunalen Entschuldungsfonds stellt das Land seit 2020 jährlich 25 Millionen Euro zur Verfügung. Ziel ist es, die Altschulden schrittweise abzulösen und die wirtschaftliche Stabilität kommunaler Wohnungsunternehmen nachhaltig zu sichern.

„Wir übernehmen Verantwortung für Entscheidungen aus der Vergangenheit. Die Entschuldung schafft Luft in den kommunalen Haushalten und in den kommunalen Wohnungsbeständen – und genau diese Freiräume brauchen unsere Städte und Gemeinden für Investitionen in die Zukunft des regionalen kommunalen Wohnungsbestandes. Starke Kommunen sind das Rückgrat unseres Landes. Jeder Euro, den wir bei Altschulden ablösen, ist ein Euro mehr für Lebensqualität, bezahlbares Wohnen und gleichwertige Lebensverhältnisse in Mecklenburg-Vorpommern“, so Innenminister Christian Pegel.

Auf Grundlage von Art. 22 Abs. 4 des Einigungsvertrags gingen sowohl das zur Wohnungsversorgung genutzte volkseigene Vermögen als auch die anteiligen Schulden auf die Städte und Gemeinden über. Mit einer Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (§ 26 FAG M-V) wurde ein Kommunaler Entschuldungsfonds vereinbart. Mit dem Geld sollen Kommunen und die kommunale Wohnungswirtschaft von diesen Krediten entschuldet werden.

Land fördert Schülerlabor Groß Lüsewitz

Oldenburg: Kinder und Jugendliche arbeiten im Labor, stellen Fragen und finden selbst Antworten

Groß Lüsewitz – Forschen, staunen, entdecken: Das Land fördert das Schülerlabor Groß Lüsewitz des Forschungsverbundes Mecklenburg-Vorpommern im Schuljahr 2026/2027 mit 48.900 Euro. Die finanzielle Unterstützung ist für das Projekt „NextGen MINT II“ vorgesehen, das Schülerinnen und Schüler frühzeitig für naturwissenschaftlich-technische Fragestellungen begeistern will. „Das Schülerlabor ist ein Ort, an dem junge Menschen Wissenschaft erleben“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg und übergab bei ihrem Besuch den Fördermittelbescheid. „Hier wird geforscht, hier wird experimentiert und hier wird Neugier geweckt.“

Im Mittelpunkt des geförderten Projekts, das im August 2026 starten soll, stehen Experimente von Schülerinnen und Schülern in Biologie und Chemie. „Kinder und Jugendliche lernen hier nicht aus Büchern. Sie arbeiten im Labor, stellen Fragen und finden selbst Antworten“, so die Bildungsministerin weiter. Das Schülerlabor besteht seit 20 Jahren und ist ein außerschulischer Lernort. Jährlich können hier bis zu 1.700 Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen unter fachkundiger Anleitung experimentieren. „Das ist beeindruckend und zeigt, wie groß das Interesse an Naturwissenschaften ist“, so Oldenburg.

Für die Jahrgangsstufen 1 bis 4 stehen niedrigschwellige Zugänge im Vordergrund: Die Kinder lernen grundlegende Arbeitsweisen im Labor kennen, führen einfache Experimente durch und erfahren, welche Rolle Naturwissenschaften im Alltag spielen. In den Jahrgangsstufen 5 bis 9 werden die Inhalte systematisch vertieft und mit Bezügen zu Umwelt, Alltag und Berufswelt verknüpft.

In den Jahrgangsstufen 10 bis 12 liegt der Schwerpunkt auf anspruchsvolleren Experimenten und analytischen Verfahren. Die Schülerinnen und Schüler arbeiten mit moderner Labortechnik, führen komplexere Versuchsreihen durch und werten ihre Ergebnisse fachlich aus. „Beim Experimentieren wird wissenschaftliches Arbeiten geübt. Das stärkt die Schülerinnen und Schüler für ihren weiteren Bildungsweg“, sagte die Ministerin.

Didaktisch zeichnet sich das Schülerlabor Groß Lüsewitz durch einen hohen Praxisanteil aus. Die Schülerinnen und Schüler arbeiten selbstständig oder in Kleingruppen an voll ausgestatteten Laborarbeitsplätzen. Die Angebote sind als Projekttage, Module oder Ferienkurse organisiert und folgen einem klaren Ablauf aus Einführung, Experimentierphase, Auswertung und Reflexion.

Das Schülerlabor des Forschungsverbundes M-V gGmbH verbindet schulische Inhalte der Naturwissenschaften mit authentischen Forschungs- und Laborumgebungen. „Damit leistet das Schülerlabor einen wichtigen Beitrag zur MINT-Förderung in Mecklenburg-Vorpommern, zur Öffnung der Schulen nach außen und zur Beruflichen Orientierung im naturwissenschaftlich-technischen Bereich. Es ist damit auch ein Bindeglied zwischen schulischer Bildung, Forschungspraxis und Arbeitswelt“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Landesregierung stärkt Mieterschutz in acht Küstenorten

Schwerin – Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat heute eine neue Mietenbegrenzungs- und Kappungsgrenzenlandesverordnung Küste (MietBgKaLVOKü M-V) auf den Weg gebracht. Mit der Verordnung werden acht Gemeinden an der Ostsee als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt bestimmt. Damit gelten dort künftig sowohl die Mietpreisbremse bei Neuvermietungen als auch die abgesenkte Kappungsgrenze bei bestehenden Mietverhältnissen.

„Die Zahlen zeigen eindeutig: In den touristischen Hotspots Binz, Graal-Müritz, Heringsdorf, Kühlungsborn, Rerik, Sellin, Zingst und Zinnowitz ist die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet. Es ist unsere Verantwortung, hier für einen fairen Ausgleich zu sorgen und die Menschen vor übermäßigen Mietsteigerungen zu schützen“, erklärte Bauminister Christian Pegel heute in Schwerin.

Die Entscheidung, die Gemeinden Binz, Graal-Müritz, Heringsdorf, Kühlungsborn, Rerik, Sellin, Zingst und Zinnowitz entsprechend auszuweisen, beruht auf der Grundlage eines Gutachtens. In allen acht Gemeinden liegen mindestens zwei der im Bürgerlichen Gesetzbuch genannten Kriterien für einen angespannten Wohnungsmarkt vor – darunter überdurchschnittlich stark steigende Mieten, eine überdurchschnittliche Mietbelastung und geringer Leerstand bei hoher Nachfrage.

Konkret ändert sich nun insbesondere, dass bei neu abzuschließenden Mietverträgen die Miete künftig höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Ohne die Mietpreisbremse gibt es bei Neuvermietungen keine gesetzlichen Grenzen – außer dem extremen Mietwuchertatbestand. Bei bestehenden Mietverhältnissen darf innerhalb von drei Jahren die Miete um maximal 15 Prozent erhöht werden – statt der sonst maximal zulässigen 20 Prozent.

„Die Mietpreisbremse schneidet Preisspitzen in angespannten Märkten ab. Sie erleichtert insbesondere Haushalten mit geringerem Einkommen den Zugang zum Wohnungsmarkt und wirkt zugleich dämpfend auf die Entwicklung der ortsüblichen Vergleichsmieten“, betonte Minister Pegel.

Die Mietpreisbremse schütze dabei allerdings Investitionen in Neubauten oder in umfassende Modernisierungen. „Neubauten sowie umfassend modernisierte Wohnungen sind ausdrücklich von der Mietpreisbremse ausgenommen. Auch Mieterhöhungen nach Modernisierungen bleiben möglich“, so Pegel und:

„Die Mietpreisbremse kann einen bestehenden Wohnungsmangel natürlich nicht alleine beheben, aber sie sie kann die Folgen mildern. Jetzt braucht es Neubauengagement in den betroffenen Gemeinden das Land investiert seit Jahren mit Förderprogrammen gezielt in den sozialen Wohnungsbau, um die Ursachen der Knappheit anzugehen.“

Die Verordnung tritt nach Veröffentlichung in Kraft und gilt nach § 558 Absatz 3 Satz 3 BGB für höchstens fünf Jahre.

Der Bundestag hat die Mietpreisbremse kürzlich bis Ende 2029 verlängert und damit den rechtlichen Rahmen für die Länder geschaffen. Mecklenburg-Vorpommern möchte von der Verlängerungsmöglichkeit Gebrauch machen, um die Menschen in Rostock und Greifswald weiterhin zu entlasten.

Die Mietpreisbremse sorgt dafür, dass bei einem neuen Mietvertrag die Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Ziel ist es, Mieterinnen und Mieter in angespannten Wohnungsmärkten vor überhöhten Mieten zu schützen.

Ausnahmen gelten unter anderem für Neubauten oder umfassend modernisierte Wohnungen, damit Investitionen in neuen Wohnraum weiterhin attraktiv bleiben.

Geschäftsstelle für Kinder- und Jugendbeteiligung

Land startet Interessenbekundungsverfahren

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern gibt es derzeit etwa 40 aktive Kinder- und Jugendbeteiligungsgremien, die sich ehrenamtlich für die Interessen junger Menschen in ihrer Region einsetzen. In weiteren Kommunen wird die Einrichtung solcher Beteiligungsgremien vorbereitet.

„Um diese Entwicklung ergänzend auch landesseits zu befördern und Kinder und Jugendliche bei Planungen und Vorhaben des Landes, die sie betreffen, in geeigneter Weise zu beteiligen, wollen wir jetzt eine Geschäftsstelle Kinder- und Jugendbeteiligung einrichten. Das Interessenbekundungsverfahren zur Errichtung und den Betrieb der Geschäftsstelle ist in dieser Woche gestartet“, teilte Sozialministerin Stefanie Drese am Dienstag in Schwerin mit.

Bewerben können sich sogenannte juristischen Personen des Privatrechts, also Vereine, Stiftungen und sonstige Personenvereinigungen mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern. Der Träger der Geschäftsstelle soll sich durch Expertise im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, idealerweise der Jugendarbeit und/oder der Kinder- und Jugendbeteiligung in MV, auszeichnen, so Drese.

„Die Geschäftsstelle Kinder- und Jugendbeteiligung arbeitet unabhängig und ist zentrale Schnittstelle zwischen Kindern und Jugendlichen, sie vertretenden Institutionen bzw. Kinder- und Jugendbeteiligungsstrukturen sowie den Ressorts der Landesregierung und ihren Vertretungen“, betonte Drese.

Zu den Aufgaben gehören insbesondere die Entwicklung von Verfahren für die geeignete und angemessene Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei Planungen und Vorhaben der Landesregierung, die Durchführung von Beteiligungsprozessen und die Abgabe von fachlichen Empfehlungen.

Drese: „Wir wollen die Rahmenbedingungen für das Leben von Kindern und Jugendlichen in unserem Land weiter verbessern. Und zwar nicht über die Köpfe der jungen Menschen hinweg, sondern gemeinsam mit ihnen. Deshalb schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass Kinder und Jugendliche aus MV sich direkt oder über sie vertretende Strukturen an die Geschäftsstelle wenden und ihre Meinungen und Forderungen vortragen können.“

Das Land fördert die Errichtung und den Betrieb der Geschäftsstelle Kinder- und Jugendbeteiligung mit jährlich gut 100.000 Euro (2026 anteilig). Die Bewerbungsfrist für das Interessenbekundungsverfahren endet am 20. März 2026. Nähere Informationen sind auf der Internetseite des Sozialministerium www.sozial-mv.de unter der Rubrik „Ministerium im Blick“ veröffentlicht.

Städtebaumittel für Rostocks Warnowrund am Stadtpark

Rostock – Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock erhält für das Projekt „Warnowrund am Stadtpark“ Fördermittel aus der Städtebauförderung. Bauminister Christian Pegel hat heute der Senatorin für Stadtplanung, Bau, Klimaschutz und Mobilität der Stadt Rostock, Dr. Ute Fischer-Gäde, den entsprechenden Zuwendungsbescheid in Höhe von rund 2,08 Millionen Euro.

Mit dem Projekt wird ein wichtiger Abschnitt des geplanten Warnow-Rundweges realisiert. Vorgesehen ist ein getrennter Fuß-, Rad- und Joggingweg mit Aufenthaltsbereichen, Fahrradabstellmöglichkeiten, barrierefreier Gestaltung sowie insektenfreundlicher Beleuchtung. Die Maßnahme verbessert die umweltfreundliche Mobilität und steigert die Erholungs- und Freizeitqualität entlang der Warnow.

Christian Pegel, Minister für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern: „Der Warnowrund am Stadtpark ist ein starkes Beispiel dafür, wie Städtebauförderung konkret vor Ort wirkt. Wir investieren hier gezielt in nachhaltige Mobilität, attraktive Freiräume und mehr Lebensqualität für die Rostockerinnen und Rostocker. Gleichzeitig stärken wir die städtebauliche Entwicklung entlang der Warnow langfristig.“

Dr. Ute Fischer-Gäde, Senatorin für Stadtplanung, Bau, Klimaschutz und Mobilität der Hansestadt Rostock: Der Start des ersten Abschnitts unseres Warnow-Rundweges ist ein wichtiger Schritt, um die Stadtteile rund um die Unterwarnow noch enger miteinander zu verbinden. Wir entwickeln hier einen Weg für alle Generationen – kinder-, familien- und altersgerecht, einladend zum Spazierengehen, Verweilen und Aktivsein. Die Förderung des Landes MV in Höhe von zwei Millionen Euro gibt uns dafür starken Rückenwind.

Die Umsetzung des Teilprojekts ist für den Zeitraum vom ersten Quartal 2026 bis zum ersten Quartal 2027 vorgesehen.

Ausbau der Kinder- und Jugendbeteiligung

Land fördert Qualifizierungs- und Beratungsangebote

Schwerin – Das Land fördert den Ausbau der Kinder- und Jugendbeteiligung mit rund 43.000 Euro aus Mitteln des Bürgerfonds. Empfängerin ist die Bildungsstätte Schabernack e.V. in Güstrow als Trägerin der Akademie für Kinder- und Jugendparlamente in Mecklenburg-Vorpommern.

Am 2. April 2024 ist das Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz M-V in Kraft getreten. Seit dieser Zeit erhält Schabernack e.V. verstärkt Anfragen zur Qualifizierung ehrenamtlich engagierter junger Menschen sowie zur Fortbildung von Fachkräften und ehrenamtlichen Begleitpersonen. Darüber hinaus gibt es vermehrt Anfragen von Kommunen nach Beratung und Begleitung bei der Etablierung neuer Gremien.

„Das Land unterstützt deshalb den Austausch und die Vernetzung von Interessierten sowie den Kompetenzerwerb in Kinder- und Jugendbeteiligungsprozessen, sagte Sozial- und Jugendministerin Stefanie Drese am Montag in Schwerin.

Die Ministerin teilte mit, dass es im Land derzeit etwa 40 aktive Kinder- und Jugendbeteiligungsgremien gibt, die sich ehrenamtlich für die Interessen junger Menschen in ihrer Region einsetzen. In weiteren rund zehn Kommunen werde die Einrichtung solcher Beteiligungsgremien vorbereitet.

„Das zeigt, wie groß das Interesse ist, sich bei Planungen und Vorhaben, die die spezifischen Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, in geeigneter Weise zu beteiligen“, verdeutlichte Drese.

Die Bildungsstätte Schabernack e.V. stelle durch vielfältige Qualifizierungs-, Beratungs- und Vernetzungsangeboten sicher, dass alle in Beteiligungsprozesse involvierten Personen über die erforderlichen fachlichen Kompetenzen verfügen. Zudem sei die Ausbildung von Multiplikatoren wichtig, um Kommunalpolitikerinnen und -politiker besser beraten und den Prozess vor Ort unterstützen zu können, so Drese.