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Zeugnisse für Nachwuchskräfte in der Justiz übergeben

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „30 Männer und Frauen verstärken die Teams der Gerichte, Staatsanwaltschaften und JVA.“

Güstrow – 19 Frauen und Männer haben am Oberlandesgericht Rostock ihre Zeugnisse nach ihrer Ausbildung zu Justizfachangestellten erhalten. Von ihnen werden 16 als Justizsekretärinnen und -sekretäre an die Servicestellen der Gerichte und Staatsanwaltschaften gehen. An der Bildungsstätte Justizvollzug Güstrow haben darüber hinaus 15 weitere Nachwuchskräfte Zeugnisse erhalten. Sie werden die Teams der Justizvollzugsanstalten verstärken.

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt gratulierte allen zu den bestandenen Prüfungen. „Als beste unter den Justizfachangestellten hat eine Absolventin mit der Note 2,0 abgeschlossen. Zwei weitere bekamen ebenfalls die Note ‚gut‘, 14 Mal gab es die Note ‚befriedigend‘. Dass 16 Absolventinnen und Absolventen von insgesamt 19 an den Gerichten und Staatsanwaltschaften übernommen werden, zeigt eindrucksvoll, wie attraktiv die Justiz als Arbeitgeberin ist.

Die Tätigkeit in den Serviceeinheiten ist verantwortungsvoll und abwechslungsreich. Hier werden die Arbeitsabläufe der Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger mit der Geschäftsstelle vernetzt. In die Serviceeinheiten der Gerichte und Staatsanwaltschaften kommen Ratsuchende in sehr unterschiedlichen Lebenssituationen. Der Lebensalltag der Menschen wird hier zum großen Teil widergespiegelt“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

Bewerbungen für den Ausbildungsstart am 1. September 2027 sind noch bis 31. Oktober 2026 möglich per Klick ->unter diesem Link.

„Auch die Justizvollzugsanstalten werden mit jungen Fachkräften verstärkt. Heute habe ich 14 Zeugnisse an der Bildungsstätte Justizvollzug in Güstrow übereicht. Nach zwei Jahren Ausbildung hat auch hier die Beste mit der Note ‚gut‘ bestanden. Es gab weitere vier Noten ‚gut‘ und neunmal die Note ‚befriedigend“. Die Teams der vier Justizvollzugsanstalten werden nun durch Menschen bereichert, die vor ihrer Ausbildung im Justizvollzug unter anderem Sozialassistent, Metallbauer oder Konstruktionsmechaniker gelernt haben.

Nun sind sie eine wichtige Stütze im System des Rechtsstaats und für die Sicherheit der Bevölkerung unverzichtbar“, sagte die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt anlässlich der Ernennung in Güstrow.

Gleichzeitig starten 21 Frauen und Männer die Ausbildung. Sie setzten sich aus 326 Bewerbungen durch. Das Durchschnittalter liegt bei gut 21 Jahren. Auch einige von ihnen haben bereits eine erste Ausbildung gemacht zum Beispiel als Pflegefachmann, Koch, Elektroinstallateur, Baukaufmann und Mechatroniker.

Für den Ausbildungsstart am 1. April 2027 können sich alle von 18 bis 34 Jahren bis 31. Oktober 2026 bewerben -> unter diesem Link.

„Der Allgemeine Vollzugsdienst ist wichtiger Baustein der Resozialisierung. Unsere Bediensteten werden dem tagtäglich mit Menschlichkeit, Teamgeist und Verantwortungsbewusstsein gerecht. Sie helfen Gefangenen, den Weg zurück in ein Leben ohne neue Straftaten zu finden. Zum anderen tragen Sie dafür Sorge, dass die eigene Familie, die Nachbarschaft, der Freundeskreis weiterhin ein sicheres Leben haben“, sagte Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

52 neue Polizeikommissarinnen und -kommissare verstärken Landespolizei

Güstrow – 52 Absolventinnen und Absolventen des dreijährigen Bachelorstudiengangs „Polizeivollzugsdienst“ erhalten am Mittwoch im Festsaal ihre Bachelor- und Ernennungsurkunden. Gemeinsam mit ihnen werden 54 Absolventinnen und Absolventen des 18-monatigen Polizei-Aufstiegsstudiums für den gehobenen Dienst sowie sechs Beamtinnen und Beamte nach erfolgreich abgeschlossenem Masterstudium an der Deutschen Hochschule der Polizei in den höheren Dienst ernannt.

„Hinter unseren Absolventinnen und Absolventen liegen anspruchsvolle Jahre, in denen sie fachliches Wissen, praktische Erfahrungen und persönliche Verantwortung miteinander verbunden haben. Sie haben sich damit bestens auf eine Aufgabe vorbereitet, die für unser Land von besonderer Bedeutung ist: für die Sicherheit der Menschen in Mecklenburg-Vorpommern einzustehen“, sagte Innenminister Christian Pegel bei der Festveranstaltung an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Güstrow.

In den gehobenen Polizeivollzugsdienst waren im Jahr 2023 insgesamt 76 Frauen und Männer eingestellt worden. Im Verlauf des Studiums gab es zwölf Abgänge. Vier Studierende wurden auf eigenen Antrag entlassen, sechs aufgrund nicht bestandener Prüfungen. Eine Entlassung erfolgte wegen Polizeidienstuntauglichkeit, eine weitere aufgrund der nicht vorgelegten Fahrerlaubnis, die für die Prüfungszulassung erforderlich ist. Für zwölf Studierende wurde das Studium verlängert.

Mit den 52 Ernennungen haben damit zunächst 68,42 Prozent des Einstellungsjahrgangs 2023 das Studium erfolgreich abgeschlossen. Sollten auch die zwölf Studierenden mit verlängerter Studienzeit ihren Abschluss erreichen, kann sich die Abschlussquote auf 84,21 Prozent erhöhen.

Zum zweiten Mal konnten sich die Studierenden während ihres Studiums im „Polizeivollzugsdienst“ auf die Bereiche „Schutzpolizei“ oder „Kriminalpolizei“ spezialisieren. Die meisten der frisch ernannten Polizeikommissarinnen und Polizeikommissare werden ihre Erstverwendung in den Polizeiinspektionen Neubrandenburg und Anklam aufnehmen.

„Polizeiarbeit ist vielfältig und anspruchsvoll. Sie verlangt Fachlichkeit, Teamgeist, Verantwortungsbewusstsein und vor allem den respektvollen Umgang mit den Menschen, für die unsere Polizei da ist“, so Minister Pegel und fügte hinzu: „Ich wünsche unseren neuen Kolleginnen und Kollegen für ihren Dienst viel Erfolg, gute Entscheidungen und stets eine sichere Rückkehr nach Hause.“

Auch 54 Absolventinnen und Absolventen des 18-monatigen Polizei-Aufstiegsstudiums erhalten ihre Bachelor- und Ernennungsurkunden. Bei ihnen handelt es sich um bereits ausgebildete Polizeibeamtinnen und -beamte des mittleren Dienstes, die nach mehrjähriger Berufstätigkeit den Aufstieg in den höheren Dienst absolviert haben.

Darüber hinaus werden sechs Polizeibeamtinnen und -beamte – darunter eine Frau – nach erfolgreichem Masterstudium an der Deutschen Hochschule der Polizei zu Polizeiräten beziehungsweise zur Polizeirätin ernannt. Sie werden ab Oktober Führungsverantwortung in der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern übernehmen.

Am Donnerstag, 1. Oktober 2026, folgt bereits der nächste wichtige Termin: Voraussichtlich 111 Frauen und Männer werden im Festsaal zu Polizeikommissaranwärterinnen und -anwärtern auf Widerruf ernannt. Damit beginnt für sie das dreijährige Bachelorstudium im Polizeivollzugsdienst.

Bildung stärken – von der Kita bis zum Schulabschluss

Oldenburg: Frühkindliche Bildung in Kitas und Grundschulen stärken, ohne weiterführende Schulen zu schwächen

Schwerin – Bildungsministerin Simone Oldenburg reagiert auf die Vorschläge von Bundesbildungsministerin Karin Prien, den Schwerpunkt bei der Bildungsfinanzierung von den weiterführenden Schulen auf Grundschulen und Kitas zu verlagern.

„Wir unterstützen die klare Aussage von Bundesbildungsministerin Karin Prien, dass Bildung in Deutschland höchste Priorität haben müsse. Gerade die frühkindliche Bildung und die Vermittlung von Basiskompetenzen in der Grundschule sind entscheidend für die Bildungsbiografien junger Menschen.

Die notwendige Stärkung der Bildung in Kita und Grundschule darf jedoch nicht auf Kosten der weiterführenden Schulen gehen. Statt einzelne Bildungsbereiche gegeneinander auszuspielen, brauchen wir eine nachhaltige Stärkung des Bildungssystems insgesamt – von der Kita bis zum Schulabschluss.

Ein konkreter erster Schritt wäre deshalb, die geplanten Kürzungen beim Kita-Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz zurückzunehmen. Wer Bildung zur Top-Priorität erklärt, muss auch bereit sein, entsprechend in sie zu investieren – und zwar in allen Phasen der Bildungsbiografie.“

Grimm: „Ihr habt gezeigt, was in Euch steckt“

Special Olympics Team Mecklenburg-Vorpommern für 22 Medaillen bei Nationalen Spielen im Saarland geehrt

Schwerin – Gold, Silber, Bronze und jede Menge Stolz: Bei einem Empfang in der Sportschule Güstrow hat Sport-Staatssekretärin Sylvia Grimm heute im Namen der Landesregierung das Special Olympics Team Mecklenburg-Vorpommern für seine Leistungen bei den Nationalen Spielen im Saarland geehrt. Rund 4.300 Athletinnen und Athleten aus ganz Deutschland und dem benachbarten Ausland waren vom 15. bis 20. Juni in 27 Sportarten an den Start gegangen. Die Delegation aus Mecklenburg-Vorpommern kehrte mit 22 Medaillen, darunter sieben Goldmedaillen, sowie weiteren 22 Platzierungen unter den ersten acht zurück.

„Ihr seid fantastische Botschafterinnen und Botschafter für Mecklenburg-Vorpommern und für den inklusiven Sport. Ihr könnt richtig stolz auf das sein, was Ihr im Saarland geleistet habt“, sagte Grimm beim Empfang. „Ihr habt Euch dem Wettbewerb gestellt, gekämpft, Euch gegenseitig angefeuert und gezeigt, was in Euch steckt. Und Ihr habt dabei gezeigt, wie viel Kraft in Teamgeist und gegenseitiger Unterstützung steckt.“

Die Nationalen Spiele sind Deutschlands größtes inklusives Multisport-Ereignis für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung. Neben den klassischen Wettbewerben in Sportarten wie Leichtathletik, Schwimmen, Fußball, Tennis oder Judo gab es auch neue Formate. So war etwa 3×3-Basketball erstmals Teil der Nationalen Spiele. „Special Olympics zeigt, wie vielfältig und lebendig inklusiver Sport ist. Hier geht es um Leistung und Wettbewerb, aber eben auch um Freude, Gemeinschaft und die Chance, dass jeder Mensch zeigen kann, was in ihm steckt“, so Grimm.

Ein besonderer Dank der Staatssekretärin galt den Trainerinnen und Trainern sowie den vielen Ehrenamtlichen, die die Athletinnen und Athleten vorbereitet und während der Spiele begleitet haben. Ebenso würdigte sie den Landessportbund und Special Olympics Mecklenburg-Vorpommern sowie die Einrichtungen, die den Sport der Athletinnen und Athleten ermöglichen und fördern. Dazu gehören unter anderem die Vielfalter gGmbH, die Lebenshilfe Rostock, die Rostocker DRK-Werkstätten, die Rostock Seawolves, die Diakonie, die Gemeinnützige Werk- und Wohnstätten GmbH Pasewalk und die Wismarer Werkstätten.

„Hinter jeder Medaille und guten Platzierung stehen Training, Ausdauer und Menschen, die an einen glauben. Deshalb feiern wir heute nicht nur 22 Medaillen. Wir feiern eine starke Gemeinschaft“, sagte Grimm. Special Olympics Mecklenburg-Vorpommern ist seit seiner Gründung im Jahr 2022 der jüngste Landesverband der Special-Olympics-Bewegung in Deutschland. Der Verband organisiert Sportangebote und Wettbewerbe, fördert Athletinnen und Athleten, setzt Inklusionsprojekte um und vernetzt Vereine und Einrichtungen.

„Mein Wunsch ist, dass die Begeisterung aus dem Saarland bleibt – und weitergetragen wird. Denn Sport darf keine Frage der Voraussetzungen sein. Jeder Mensch soll die Möglichkeit haben, Sport zu treiben, Teil einer Mannschaft und Teil einer Sportgemeinschaft zu sein. Sport verbindet, Sport macht stark und Sport schafft Gemeinschaft. Ihr habt im Saarland gezeigt, wie das“, so Grimm.

Grenzüberschreitender Schlag gegen rechtsextreme Musikszene

Rostock – Seit den Morgenstunden finden Durchsuchungen nach Beschluss der Staatsanwaltschaft Rostock – als Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung des Terrorismus und Extremismus in Mecklenburg-Vorpommern – und des Polizeilichen Staatsschutzes des Landeskriminalamtes MV statt.

Mehr als 390 Polizeikräfte gehen in sechs Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern, neun Bundesländern und vier weiteren europäischen Staaten gegen Beschuldigte wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung – gegen einen Beschuldigten wegen Rädelsführerschaft – in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 Abs. 1 S. 1, Abs. 5 StGB) vor. Es besteht der Verdacht, dass sich die Beschuldigten zusammenschlossen, um organisiert volksverhetzende Musikinhalte zu produzieren und zu verbreiten.

Innenminister Christian Pegel zu den heutigen Maßnahmen: „Mit den heutigen Durchsuchungen ist uns ein wichtiger Schlag gegen die rechtsextreme Szene gelungen. Wir gehen entschlossen gegen nationalsozialistische, antisemitische, rassistische und menschenverachtende Ideologie vor. Wir machen deutlich: Nirgendwo darf es Raum für rechte Propaganda und Fremdenhass geben. Rechtsextremismus hat in unserer Gesellschaft keinen Platz.

Rechtsextreme Musik ist dabei weit mehr als vermeintliche Unterhaltung. Sie transportiert Hass, schafft Gemeinschaft, erreicht insbesondere junge Menschen und kann Radikalisierung und Vernetzung befördern. Genau deshalb schauen wir nicht weg. Wir nehmen solche Strukturen ins Visier und gehen entschlossen gegen diejenigen vor, die sie aufbauen, finanzieren und am Leben halten.

Dass die heutigen Maßnahmen über Landes- und Staatsgrenzen hinweg reichen, zeigt zugleich: Rechtsextremismus kennt keine Grenzen – unsere Zusammenarbeit bei seiner Bekämpfung ebenso wenig. Unsere Botschaft an die rechtsextreme Szene ist klar: Für nationalsozialistische, antisemitische, rassistische und menschenverachtende Ideologie gibt es keinen rechtsfreien Raum. Wo rechtsextreme Netzwerke entstehen und ihre Propaganda verbreiten, wird der Rechtsstaat ihnen entgegentreten – konsequent, gemeinsam und mit aller gebotenen Entschlossenheit und mit allen Mitteln, die unser Rechtsstaat dafür vorsieht.“

Die heutigen Durchsuchungsmaßnahmen, unter der Leitung des Landeskriminalamtes Mecklenburg-Vorpommern, dienen dazu, bestehende Verdachtsmomente aufzuklären und Beweismittel zu sichern.

Arbeitsmarkt im September 2026 – Herbstbelebung beginnt ohne Schwung

Nürnberg – „Im September beginnt am Arbeitsmarkt die Herbstbelebung. Der Auftakt fällt allerdings schwunglos aus. Die wirtschaftliche Verbesserung kommt auf dem Arbeitsmarkt derzeit noch nicht an“, sagte die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im September: -67.000 auf 2.994.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +40.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: -0,1 Prozentpunkte auf 6,4 Prozent

Mit der beginnenden – aber schwunglosen – Herbstbelebung ist die Arbeitslosigkeit im September 2026 um 67.000 auf 2.994.000 zurückgegangen. Die Arbeitslosenquote sank um 0,1 Prozentpunkte auf 6,4 Prozent. Saisonbereinigt ist die Arbeitslosenzahl gegenüber dem Vormonat jedoch um 12.000 gestiegen. Verglichen mit dem September des letzten Jahres liegt sie um 40.000 höher. Die Arbeitslosenquote hat sich im Vorjahresvergleich um 0,1 Prozentpunkte erhöht. Die vom Statistischen Bundesamt nach dem ILO-Erwerbskonzept ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im August auf 4,3 Prozent. Die Unterbeschäftigung berücksichtigt neben der Arbeitslosigkeit auch die Arbeitsmarktpolitik und die kurzfristige Arbeitsunfähigkeit und zeichnet daher ein umfassenderes Bild. Sie ist saisonbereinigt im September gegenüber dem Vormonat um 7.000 gesunken. Mit 3.615.000 war sie um 25.000 höher als vor einem Jahr.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten wurde vom 1. bis einschließlich 24. September für 18.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Juli 2026 zur Verfügung. Nach vorläufigen hochgerechneten Daten wurde in diesem Monat für 118.000 Beschäftigte konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Das waren 13.000 weniger als im Vormonat und rund 69.000 weniger als vor einem Jahr. Im längerfristigen Vergleich ist der aktuelle Wert aber weiterhin etwas erhöht.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes hat sich die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im August 2026 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 29.000 verringert. Mit 45,58 Millionen Personen ist sie im Vergleich zum Vorjahr um 236.000 geringer. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist von Juni auf Juli 2026 nach Hochrechnungen der BA saisonbereinigt um 12.000 gesunken. Im Vergleich zum Vorjahr lag sie mit 34,68 Millionen Beschäftigten um 84.000 niedriger. 7,61 Millionen Personen hatten im Juli 2026 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 50.000 weniger als im Vorjahresmonat. Davon waren 4,09 Millionen ausschließlich und 3,52 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt.

Die Arbeitskräftenachfrage bleibt weiter schwach. Im September waren 660.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 30.000 mehr als vor einem Jahr. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland, der neben dem Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen auch den Zugang berücksichtigt – stieg im September 2026 um 1 Punkt auf 104 Punkte. Im Vergleich zum Vorjahresmonat fällt der BA-X um 6 Punkte höher aus.

1.082.000 Personen erhielten nach Hochrechnung der BA im September 2026 Arbeitslosengeld, 85.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Grundsicherungsberechtigten belief sich hochgerechnet im September auf 3.704.000. Gegenüber September 2025 war dies ein Rückgang um 145.000 Personen. 6,8 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Geänderte Verordnung stärkt Fischbestände und schützt Meeressäuger

Schwerin – Für Angler und Berufsfischer in Mecklenburg-Vorpommern gelten ab heute neue Regeln in den Küstengewässern. Mit der fünften Änderung der Küstenfischereiverordnung setzt das Land neue Vorgaben für ein nachhaltiges Management wichtiger Fischbestände um und stärkt zugleich den Schutz empfindlicher Arten wie Kegelrobben und anderer Meeressäuger. Grundlage sind wissenschaftliche Erkenntnisse und die Abstimmung mit Fischerei- und Umweltverbänden. Die Küstenfischereiverordnung war zuletzt 2022 geändert worden.

Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus: „Unsere Küstengewässer sind Naturraum und wirtschaftliche Grundlage zugleich. Deshalb müssen wir Fischbestände so nutzen, dass sie sich langfristig entwickeln können – und gleichzeitig die Menschen im Blick behalten, die von und mit der Fischerei leben. Die neuen Regeln bringen Nutzung und Schutz besser zusammen. Sie beruhen auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und sind mit den betroffenen Verbänden intensiv diskutiert worden.“

Neue Regeln für Hecht, Barsch und Meerforelle

Besonders umfangreich sind die Änderungen beim Hecht. Wissenschaftliche Untersuchungen hatten seit 2019 die Bestände in den Boddengewässern untersucht, nachdem Angler bereits seit 2014 über rückläufige Fänge berichtet hatten. Die daraus entwickelten Empfehlungen fließen nun in die Verordnung ein.

Für Hechte gilt künftig ein Entnahmefenster von 60 bis 90 Zentimetern. Das Mindestmaß steigt auf 60 Zentimeter, gleichzeitig darf in der Freizeitfischerei nur noch ein Hecht pro Angeltag und Person gefangen und angeeignet werden. Die Obergrenze von 90 Zentimetern gilt für die Handangelfischerei sowie für lebend in Reusen gefangene Hechte. Damit sollen insbesondere große und für die Fortpflanzung wichtige Tiere besser geschützt werden.

Auch bei weiteren Arten gibt es Änderungen: Das Mindestmaß für Meerforellen steigt auf 48 Zentimeter. Für Barsche wird in der Freizeitfischerei erstmals ein Tagesfanglimit von 15 Fischen je Person eingeführt.

Backhaus: „Wer heute vernünftig fischt, soll auch morgen noch etwas fangen können. Genau darum geht es. Beim Boddenhecht haben Wissenschaft, Angler und Fischerei intensiv daran gearbeitet, wie wir den Bestand langfristig sichern können. Aus diesen Erkenntnissen ziehen wir jetzt Konsequenzen.“

Mehr Möglichkeiten zum Schutz von Kegelrobben und anderen Meeressäugern

Ein weiterer Schwerpunkt ist der Schutz sogenannter empfindlicher Arten. Dazu gehören unter anderem Wal- und Robbenarten. Die obere Fischereibehörde erhält zusätzliche Möglichkeiten, bei Bedarf räumlich und zeitlich begrenzte Vorgaben für die Fischerei zu erlassen und Anforderungen an Fanggeräte festzulegen. Hintergrund sind unter anderem die gehäuften Totfunde von Kegelrobben im Jahr 2024.

„Die vielen toten Kegelrobben haben uns gezeigt, dass wir im Ernstfall schneller und gezielter handeln können müssen. Deshalb geben wir der Fischereibehörde jetzt die notwendigen Instrumente an die Hand. Dabei geht es nicht um pauschale Verbote. Wir wollen dort eingreifen können, wo und solange es zum Schutz empfindlicher Arten tatsächlich erforderlich ist.“

Zugleich werden die Regelungen für die Reusenfischerei angepasst. Damit sollen Risiken für empfindliche Arten reduziert werden, ohne die traditionelle Küstenfischerei grundsätzlich infrage zu stellen.

Steinbutt: Landesrecht wird an EU-Recht angepasst

Beim Steinbutt wird die bisherige landesrechtliche Schonzeit gestrichen und damit an das geltende europäische Fischereirecht angepasst. Ziel ist eine einheitliche Rechtsanwendung und die Gleichbehandlung der heimischen Küstenfischerei im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik.

Backhaus abschließend: „Wir brauchen beides: gesunde Fischbestände und eine Küstenfischerei mit Zukunft. Schutz und Nutzung dürfen wir nicht gegeneinander ausspielen. Gute Fischereipolitik muss dafür sorgen, dass unsere Meere lebendig bleiben und Fischerei an unserer Küste weiterhin möglich ist.“

Mehr Zeit für den Sport

Drese: „Mehr Zeit für den Sport statt für Rasenmähen und Bewässern“ / Land unterstützt sportliche Entwicklung und ehrenamtliches Engagement beim FSV Mirow/ Rechlin

Mirow – Die großen Brocken sind geschafft, jetzt kommen die Dinge, die den Vereinsalltag leichter machen: Der FSV Mirow/Rechlin hat seine Sportanlage in den vergangenen Jahren umfassend erneuert und modernisiert. Mit Unterstützung des Landes in Höhe vopn 50.000 Euro aus dem Bürgerfonds konnten nun die nächsten Verbesserungen umgesetzt werden. Dazu gehören die Installation einer Bewässerungsanlage, die Sanierung der Rasenfläche und die Anschaffung eines leistungsfähigen Mähroboters.

„Die tolle Entwicklung des FSV Mirow/Rechlin wollte ich mir unbedingt selbst anschauen“, sagte Sportministerin Stefanie Drese bei ihrem Besuch am Montag in Mirow. „Hier ist in den vergangenen Jahren viel passiert. Die Sportanlage ist modern, und gleichzeitig wird die Kinder- und Jugendarbeit großgeschrieben. Der Verein versteht sich als sportliche Familie und vermittelt nicht nur Technik und Taktik, sondern auch Teamgeist, Fair Play und Respekt. Gerade in unruhigen Zeiten sind das Werte, die wir gar nicht hoch genug schätzen können“, hob Drese hervor.

Die Förderung des Landes knüpft an die bereits geleistete Arbeit des Vereins an: „Denn eine moderne Sportanlage muss nicht nur gebaut, sondern auch dauerhaft gepflegt und betrieben werden. Gerade für einen Verein, der weitgehend vom Ehrenamt getragen wird, macht es einen Unterschied, wenn dafür weniger Zeit und Arbeitskraft aufgewendet werden müssen. Wenn künftig weniger Zeit für Rasenmähen und Bewässerung draufgeht, bleibt mehr Zeit für das, worum es im Verein eigentlich geht: für die Sportlerinnen und Sportler, für die Kinder und Jugendlichen, für Training, Spiele und das Miteinander“, so Drese.

Der Bürgerfonds des Landes soll gezielt dort helfen, wo konkrete Vorhaben vor Ort Unterstützung brauchen. „Oft sind es gerade die kleinen Dinge, die nicht angeschafft werden, weil man auf das große Projekt spart. Die 50.000 Euro für den FSV sind eine ganz konkrete Hilfe, die die Bedingungen auf dem Platz weiter verbessert und zugleich das Ehrenamt entlastet“, sagte die Ministerin.

Drese: „Ich wünsche dem FSV, dass auf dem neuen Rasen künftig vor allem eines reichlich vorhanden ist: Zeit für den Sport und für die Menschen, die diesen Verein mit Leben füllen.“