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SED-Opferrente steigt für mehr als 3.000 Menschen in M-V

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Die Aufarbeitung geht weiter. Allein dieses Jahr wurden 144 Anträge auf SED-Opferrente gestellt.“

Schwerin – „3.003 Menschen aus unserem Land haben in diesem Monat eine höhere SED-Opferrente erhalten. Die Dynamisierung der Zuwendung war vor einem Jahr beschlossen worden, um auch in diesem Bereich allgemeine Preissteigerungen abzubilden. Seit dem 1. Juli 2026 beträgt die SED-Opferrente 417 Euro.

Diese Erhöhung konnte in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Finanzen und dem DVZ dank eines automatisierten Anpassungsverfahrens pünktlich mit dem Zahlungstermin zum 1. Juli 2026 umgesetzt werden“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt.

Die SED-Opferente ist auch 36 Jahre nach der Deutsch-Deutschen Vereinigung ein wichtiges Zeichen für die Betroffenen, die vor 1989 staatlich organisiertes Leid erfahren mussten. Ihr Leid wird weiterhin gesehen. Es ist wichtig, dass die Aufarbeitung des Unrechts, das in der DDR geschehen ist, weitergeht. Viele Menschen finden erst heute den Mut, sich mit der für sie belastenden DDR-Vergangenheit auseinanderzusetzen.

Allein in diesem Jahr gingen im Ministerium weitere 144 Anträge auf SED-Opferente ein. Das sind gut fünf Anträge pro Woche. Das erlittene Leid ist sicher nicht mit Geld wiedergutzumachen. Aber die SED-Opferrente ist ein kleiner Beitrag, der einen gewissen finanziellen Ausgleich leisten soll“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

Die SED-Opferrente wird aufgrund einer Gesetzesänderung aus dem Jahr 2025 künftig jedes Jahr zum 1. Juli um den Prozentsatz angepasst wird, um den sich die Rente in der gesetzlichen Rentenversicherung verändert. Dies bedeutet für das Jahr 2026, dass sich die Opferrente zum 1. Juli von 400 Euro auf 417 Euro pro Monat erhöht hat. Im Jahr 2026 sind im Haushalt des Ministeriums 16,3 Mio. Euro für die SED-Opferrente eingeplant.

Eröffnung eines neuen Regiomatenladen

Ines Jesse: „Innovative Ideen sichern die Daseinsvorsorge und machen unsere ländlichen Räume zukunftsfest.“

Tribsees – Mit der Eröffnung des Regiomatenladens in Tribsees erhält die historische Altstadt ein neues Angebot für die Nahver­sorgung. Ines Jesse, Staatssekretärin im Ministerium für Wirt­schaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, hat heute gemein­sam mit dem Bürgermeister und Vertreterinnen und Vertretern der Stadt den Laden eröffnet. Das Vorhaben wurde im Rah­men der Landesinitiative Ländliche GestaltungsRäume mit über 150.000 Euro gefördert.

„Mit einer starken Daseinsvorsorge erhöhen wir die Lebens­qualität der Menschen in unserem Land und stärken die Attraktivität unserer ländlichen Räume. Der Regiomatenladen in Tribsees zeigt, wie innovative Ideen die Nahversorgung sichern, regionale Wertschöpfung fördern und zugleich die Ortskerne beleben. Mit diesen innovativen Projekten schaffen wir einen echten Mehrwert für die Menschen vor Ort“, so Staatssekretärin Jesse.

Der Regiomatenladen bietet rund um die Uhr regionale Lebensmittel und Produkte des täglichen Bedarfs an. Acht Automaten – teilweise mit Kühl- und Tiefkühlfunktion – ermög­lichen den Einkauf unabhängig von Ladenöffnungszeiten. Das Sortiment reicht von Honig, Milchprodukten, Wurstwaren sowie Ölen und Essig bis hin zu Nudeln, Getränken, Kerzen und handgefertigten Geschenkartikeln regionaler Erzeuger.

Mit der Förderung wurden die Räume des ehemaligen Kartof­felmuseums zu einem modernen Verkaufsraum umgebaut, barrierefrei gestaltet und technisch ausgestattet. Ziel ist es, die Nahversorgung in der Innenstadt zu verbessern, regionale Anbieter zu stärken und neue Impulse für die Entwicklung des historischen Stadtkerns zu setzen.

Das Vorhaben ist Teil der Landesinitiative Ländliche Gestal­tungsRäume, mit der das Land innovative Projekte zur Siche­rung der Daseinsvorsorge in besonders vom demografischen Wandel betroffenen Regionen unterstützt. Seit 2019 wurden über die Initiative 26 Vorhaben mit rund 12 Millionen Euro gefördert und damit Gesamtinvestitionen von mehr als 20 Mil­lionen Euro ermöglicht.

Netztechnische Erschließung eines Industrie- und Gewerbegebietes

Dr. Wolfgang Blank: „Wir stärken Lubmin als Energie- und Industriestandort der Zukunft“

Greifswald – Dr. Wolfgang Blank, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, hat heute in Greifswald einen Zuwen­dungsbescheid in Höhe von 225.000 Euro an den Landkreis Vorpommern-Greifswald übergeben. Mit den Mitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirt­schaftsstruktur“ (GRW) wird die Erstellung einer Machbar­keitsstudie zur netztechnischen Erschließung und Erweiterung des Industrie- und Gewerbegebietes Lubminer Heide geför­dert. Die Gesamtkosten des Vorhabens belaufen sich auf  300.000 Euro. 

„Lubmin ist einer der wichtigsten Energiestandorte Deutsch­lands und bietet hervorragende Voraussetzungen für die Ansiedlung weiterer, insbesondere energieintensiver Industrie bis hin zum Aufbau einer leistungsfähigen Wasserstoffwirt­schaft. Mit der Machbarkeitsstudie schaffen wir die plane­rischen Grundlagen, um die notwendige Infrastruktur voraus­schauend auszubauen. Das stärkt die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes und eröffnet Perspektiven für neue Investi­tionen und zukunftsfähige Arbeitsplätze in Mecklenburg-Vor­pommern“, sagte Minister Dr. Blank.

Im Rahmen der Machbarkeitsstudie werden die netztech­nischen und wirtschaftlichen Durchführbarkeit und Potentiale für die Ansiedlung energieintensiver Unternehmen des produ­zierenden Gewerbes sowie für die Erzeugung und Nutzung von Wasserstoff untersucht. Hintergrund sind mehrere geplante Elektrolyse-Großprojekte am Standort, deren Umset­zung eine leistungsfähigere technische Infrastruktur erfordert. Perspektivisch könnten am Standort Lubmin bis zum Jahr 2038 Elektrolysekapazitäten von bis zu vier Gigawatt ent­stehen. Im Rahmen des Vorhabens werden die Durchführbar­keit, das Potenzial und die Risiken sowie die technischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen geprüft und entwickelt.

„Die Transformation eröffnet große Chancen für die indu-strielle Entwicklung unseres Landes. Damit Unternehmen investieren können, müssen die infrastrukturellen Voraus­setzungen stimmen. Die Studie wird aufzeigen, wie die netz­technische Erschließung wirtschaftlich und technisch um­gesetzt werden kann und bildet damit eine wichtige Grundlage für die weitere Entwicklung des Standortes Lubmin“, so Minister Dr. Blank.

„Sommerlinie“ verbindet Greifswald und Lubmin wieder per Bahn

Dr. Wolfgang Blank: „Ein starkes Signal für den ÖPNV in M-V“

Greifswald – Nach 27 Jahren rollen seit heute wieder regulär Personenzüge zwischen Greifswald und Lubmin. Mit dem Start der neuen „Sommerlinie“ wird die traditionsreiche Bahn­verbindung während der Sommerferien an den Wochenenden wieder für den Personenverkehr genutzt.

Im Auftrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern betreibt die Eisenbahn-Bau- und Betriebsgesellschaft Pressnitztalbahn (PRESS) die Verbindung zwischen dem Hauptbahnhof Greifs­wald und dem Seebad Lubmin. Zum Auftakt der Sommerlinie fand am Samstag eine gemeinsame Premierenfahrt mit Ver­treterinnen und Vertretern des Landes, der Kommunen, der PRESS sowie weiterer Partner statt.

Wirtschafts- und Verkehrsminister Dr. Wolfgang Blank betonte die Bedeutung des Projekts: „Dass nach 27 Jahren wieder regulär Personenzüge zwischen Greifswald und Lubmin fahren, ist ein weiteres starkes Signal für den öffentlichen Personennahverkehr in unserem Land. Im Rahmen unserer Mobilitätsoffensive haben wir das Mobilitätsangebot mit neuen Verbindungen und neuen Ruf- und Regiobussen deutlich verbessert und dafür von 2023 bis 2025 rund 120 Millionen Euro investiert. In diesem Jahr kommen weitere rund 60 Mil­lionen Euro dazu. Die aus langem Schlaf erweckte Sommer­linie bringt Menschen bequem an die Küste. Unser gemein­sames Ziel mit Landkreise und Kommunen mit ist es, auf Grundlage der Erfahrungen aus diesem Sommer ein trag­fähiges Konzept für die Wiederbelebung der Strecke zu ent­wickeln.“

Kay Kreisel, Geschäftsführer der Pressnitztalbahn sagte: „Die Reaktivierung einer Strecke im öffentlichen Personennah­verkehr ist immer ein starkes Signal für die Region und deren Mobilität. Wir freuen uns, dass mit dem Zuschlag an die Pressnitztalbahn ein zuverlässiger Eisenbahnverkehr auf einer weiteren Strecke in Mecklenburg-Vorpommern etabliert werden kann.“

Michael Sack, Landrat des Landkreises Vorpommern Greifs­wald ergänzte: „Die Wiederaufnahme des Schienenpersonen­verkehrs zwischen Greifswald und Lubmin ist ein tolles Signal für die Stärkung des öffentlichen Nahverkehrs in unserem Landkreis. Mit der Reaktivierung dieser traditionsreichen Stre­cke im Sommer wird ein attraktives Angebot für Einheimische und Gäste geschaffen, wobei die bestehende Infrastruktur sinnvoll genutzt wird. Es freut mich für unsere Region sehr, dass wieder Personenzüge auf dieser Strecke verkehren und die Anbindung zwischen Greifswald und Lubmin deutlich ver­bessert wird.“

„Die Wiederaufnahme des Personenverkehrs nach Lubmin ist für mich ein echtes Herzensprojekt. Seit 2022 arbeite ich daran, dass diese traditionsreiche Verbindung wieder für Fahrgäste nutzbar wird. Umso mehr freue ich mich, dass aus dieser Idee nun mit tatkräftiger Unterstützung des Landes Wirklichkeit geworden ist. Die neue Sommerlinie verbindet unsere Universitäts- und Hansestadt direkt mit der Küste und schafft eine attraktive Möglichkeit, die Region nachhaltig und bequem zu entdecken. Das ist ein großer Gewinn für den Tourismus, für die Menschen vor Ort und für unsere Gäste“, betonte Greifswalds Oberbürgermeister Dr. Stefan Fass­binder.

„Für das Seebad Lubmin ist die Bahnlinie ein weiterer touris­tischer Punkt, um für unsere Gäste und Einwohner eine Mög­lichkeit zu schaffen, an den Wochenenden nach Lubmin und Greifswald zu kommen. Wir hoffen, dass viele die Bahn nut­zen, damit das Angebot auch im nächsten Jahr fortgeführt werden kann“, so der 1. stellvertretende Bürgermeister der Gemeinde Lubmin Frank Tornow.

„Wir beleben im Sommer den Personenverkehr nach 27 Jah­ren im Auftrag des Landes neu. Mit der Pressnitztalbahn haben wir einen verlässlichen Partner dafür gefunden. Wir freuen uns sehr über die neue Sommerlinie im Land und sind gespannt, wie die Sommerlinie von den Fahrgästen ange­nommen wird“, sagte Carsten Werfel, Geschäftsführer der VMV-Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH.

Die Sommerlinie verkehrt während der Sommerferien an den Wochenenden zwischen Greifswald und Lubmin. Mit dem zeitlich befristeten Angebot sollen Erfahrungen zur Nachfrage gesammelt und die Grundlage für weitere Entscheidungen zur Zukunft der Strecke geschaffen werden.

Nachbarschaftliches Engagement

Drese ruft zu Bewerbung für den Deutschen Nachbarschaftspreis auf

Schwerin – Bereits zum zehnten Mal zeichnet die nebenan.de Stiftung nachbarschaftliches Engagement mit dem Deutschen Nachbarschaftspreis aus. Noch bis zum 25. Juli können sich lokale Initiativen und Projekte für den mit bis zu 5.000 Euro dotierten Preis bewerben. Sozialministerin Stefanie Drese rief am Wochenende zu einer breiten Teilnahme auf.

„Ob es die Nachbarn sind, die lebendige Treffpunkte im eigenen Quartier geschaffen haben, der Gemeinschaftsgarten ums Eck, inklusive Sport- und Kulturangebote, die allen offenstehen oder ganz andere kreative Projekte: MV hat hier viel zu bieten“, zeigte sich die Ministerin sicher.

„Das beweist auch ein Blick auf die Landessieger der Vorjahre, die hervorragende Vorbilder sind und zeigen, wie unterschiedlich nachbarschaftliches Engagement aussehen kann“, betonte sie. So habe sich etwa Allerhand e.V. aus Qualitz mit einem offenen Werkstatthaus durchgesetzt, während Gäste bei der MittwochsMa(h)lzeit in Parchim nicht nur ein warmes Essen bekommen, sondern auch Gemeinschaft finden. Der Treffpunkt andersARTick hingegen steht Menschen mit und ohne Handicap offen und ist mit diesem inklusiven Konzept der jüngste Preisträger des Landes.

„Aber auch bundesweit hat sich MV bereits durchsetzen können. Die Nachbarschaftshilfe Karlshagen auf Usedom durfte sich so etwa über den bundesweiten Themensieg im Bereich Generationen freuen“, hob Drese hervor. „All das zeigt: MV kann Engagement und ich würde mich freuen, wenn wir das auch in diesem Jahr wieder mit vielen Bewerbungen für den Deutschen Nachbarschaftspreis sichtbar machen und an die vorherigen Erfolge anknüpfen können. Verdient haben es unsere Ehrenamtler allemal“, so die Ministerin.

Teilnahmeberechtigt sind Nachbarschaftsvereine, Stadtteilzentren, gemeinnützige Organisationen, Sozialunternehmen und Kommunen sowie engagierte Gruppen oder lose Zusammenschlüsse von engagierten Nachbarn, Bewerbungsschluss ist der 25. Juli 2026.

Im Anschluss bewertet die nebenan.de Stiftung alle Bewerbungen und trifft eine Vorauswahl von bis zu sechs Projekten pro Bundesland. Die nominierten Projekte werden dann 31. August 2026 bekannt gegeben, die Jury tagt im Anschluss bis zum 17. September, so dass die Landessieger am 06. Oktober feststehen. Die Auszeichnung erfolgt dann in einer festlichen Preisverleihung am 17. November in Berlin.

Alle Informationen zur Bewerbung, Portraits vergangener Gewinnerprojekte als Inspiration sowie eine umfangreiche FAQ finden Interessierte unter https://www.nachbarschaftspreis.de/

Bundesrat billigt Reform der gesetzlichen Krankenkassen

Berlin – Wenige Stunden nach Verabschiedung im Bundestag hat der Bundesrat am 10. Juli 2026 das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gebilligt. Ein Antrag, den Vermittlungsausschuss anzurufen, fand keine Mehrheit. Das Gesetz enthält zahlreiche Maßnahmen, die laut Bundesregierung eine Grundlage für stabile Finanzen in der gesetzlichen Krankenversicherung schaffen sollen.

Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung seien in den vergangenen Jahren stark gewachsen, was zu einem erheblichen Anstieg der Beitragssätze geführt habe, begründet die Bundesregierung ihr Gesetz. Bereits 2027 sei von einer Deckungslücke in Höhe von 15,3 Milliarden Euro auszugehen. Bis 2030 könne die Lücke auf rund 40 Milliarden Euro ansteigen. Um die Beiträge zu stabilisieren, müssten die Ausgaben reduziert werden, um sie in Einklang mit den Einnahmen zu bringen.

Das Gesetz sieht nun vor, dass der Bund seinen Finanzierungsbeitrag für die Gesundheitsversorgung der Grundsicherungsempfänger dauerhaft um 750 Mio. Euro pro Jahr erhöht. So beträgt der Anteil im Jahr 2027 eine Milliarde Euro und steigt danach jährlich. Im Jahr 2031 liegt der Finanzierungsbeitrag dann bei 2,75 Milliarden Euro. Die im Regierungsentwurf vorgesehene Absenkung des Bundeszuschusses wurde im Bundestag reduziert. Statt wie ursprünglich geplant zwei Milliarden Euro jährlich beträgt die Absenkung für 2027 1,35 Milliarden Euro, ab 2028 dann 1,55 Milliarden Euro.

Für die Jahre 2027 bis 2029 gilt für die Krankenhäuser die gleiche Obergrenze für den Kostenanstieg wie für andere Leistungsbereiche (Grundlohnrate minus 1 Prozentpunkt). Ab 2030 soll der Orientierungswert oder, wenn sie darunter liegt, die Grundlohnrate maßgeblich sein.

Die Krankenhäuser werden über eine sogenannte Generalnorm gesetzlich verpflichtet, in allen Bereichen für eine Personalbesetzung zu sorgen, die für eine gute Qualität der Leistungen erforderlich ist. Im parlamentarischen Verfahren wurde jedoch von einer verpflichtenden Anwendung der Personalbemessungsinstrumente für die Pflege sowie für den ärztlichen Bereich Abstand genommen.

Bei der Familienversicherung wird für mitversicherte Partner ab dem Jahr 2028 ein zusätzlicher Beitrag in Höhe von 2,5 Prozent des Einkommens des erwerbstätigen Partners erhoben. Dies betrifft allerdings nicht Kinder und Eltern von Kindern unter zwölf Jahren. Darüber hinaus bleiben Ehegatten und Lebenspartner mit Pflegegrad 3, 4 oder 5 sowie mit einem Rentenanspruch wegen voller Erwerbsminderung oder als nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die Grundsicherung beziehen, beitragsfrei mitversichert.

Im Arzneimittelbereich wird der Herstellerabschlag, also der Rabatt, den Pharmaunternehmen bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente an gesetzlich Versicherte gewähren müssen, erhöht.

Um eine regionale Unterversorgung in der kieferorthopädischen Versorgung zu vermeiden, sollen künftig Zahnärzte, die einen mit der Fachzahnarztqualifikation gleichwertigen Abschluss vorweisen können oder über anerkannte praktische Erfahrung in der kieferorthopädischen Behandlung verfügen, weiterhin kieferorthopädische Leistungen durchführen und abrechnen können. Eine genaue Definition der gleichwertigen Qualifikationen wird von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen festgelegt.

Ausgaben müssen künftig einen für Versicherte nachweisbaren Nutzen haben. Kosten für homöopathische und anthroposophische Mittel sowie Cannabis-Blüten werden nicht mehr übernommen.

Das parlamentarische Verfahren ist nun abgeschlossen. Das Gesetz tritt zu einem großen Teil am Tag nach der Verkündung in Kraft. Für einzelne Punkte gelten hingegen andere Zeitpunkte des Inkrafttretens.

Öffnungszeitenverordnung: Land legt Rechtsmittel ein

Jochen Schulte: „Unser Ziel ist eine rechtssichere Lösung, die den Betrieben den notwendigen Spielraum gibt und die Interessen der Beschäftigten wahrt.“

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat frist­gerecht Rechtsmittel gegen das Urteil des Oberverwaltungs­gerichts Mecklenburg-Vorpommern zur Öffnungszeitenver­ordnung eingelegt. Das Gericht hatte die Verordnung im März dieses Jahres für unwirksam erklärt. Die Öffnungszeiten­verordnung Mecklenburg-Vorpommern schafft die Grundlage dafür, dass Geschäfte in touristischen Gebieten an bestimm­ten Sonn- und Feiertagen im gesetzlich vorgesehenen Rahmen öffnen können.

Das Land strebt nun eine höchstrichterliche Klärung grund­legender Rechtsfragen, die weit über Mecklenburg-Vorpom­mern hinaus Bedeutung haben, an. Das erklärte heute Jochen Schulte, Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infra­struktur, Tourismus und Arbeit: „Die vom Oberverwaltungs­gericht gekippte Regelung für Mecklenburg-Vorpommern orientiert sich eng an der in Schleswig-Holstein geltenden Bäderregelung. Die durch das Urteil aufgeworfenen Rechts­fragen haben bundesweite Bedeutung, deshalb ist eine höchstrichterliche Klärung wichtig – für Rechtssicherheit im Handel, im Tourismus und für alle Länder mit vergleichbaren Regelungen.

Regelungen zur Sonntagsöffnung, die vergleich­bar seit über zehn Jahren westlich der Lübecker Bucht als verfassungskonform gelebt werden, sollten 35 Jahre nach der deutschen Einheit auch östlich der Lübecker Bucht als ver­fassungskonform erachtet werden. Unser Ziel ist und bleibt weiterhin eine rechtssichere Lösung, die den Betrieben in den touristischen Gebieten Mecklenburg-Vorpommerns den nötigen Spielraum lässt, aber gleichzeitig auch die Interessen der Beschäftigten berücksichtigt. Hier vertrauen wir darauf, dass das Bundesverwaltungsgericht einen einheitlichen Maß­stab für alle touristischen Regionen Deutschlands anlegt – im Interesse aller Beteiligten.“

Im Rahmen eines digitalen Pressegesprächs informierte Staatssekretär Jochen Schulte heute gemeinsam mit wich­tigen Partnern aus Tourismus, Handel und Wirtschaft über die Bedeutung der Sonderöffnungszeiten für Mecklenburg-Vor­pommern.

Krister Hennige, Präsident der Industrie- und Handels­kammer Neubrandenburg, sagte: „Handel und Tourismus sind in unseren Tourismusregionen auf verlässliche Möglichkeiten der Sonntagsöffnung angewiesen. Wer die bestehenden Regelungen einschränkt, gefährdet Arbeitsplätze, Inves­titionen und die wirtschaftliche Existenz vieler Betriebe. Unter­nehmerische Freiheit ist ein hohes, im Grundgesetz ver­ankertes Gut – deshalb müssen Unternehmen im Einver­nehmen mit ihren Beschäftigten auch künftig flexibel über Sonntagsöffnungen entscheiden können.“

Kristin Just, Geschäftsführerin Mecklenburg-Vorpommern Handelsverband Nord e.V ergänzte: „Für den Einzelhandel ist entscheidend, dass die künftige Öffnungszeitenverordnung einfach, unbürokratisch und vor allem rechtssicher ausge­staltet wird. Nur so entstehen Planungssicherheit für unsere Handelsunternehmen vor Ort und verlässliche Rahmen­bedingungen für die Tourismusregionen.“

Annette Rösler, Geschäftsführerin Bäderverband Mecklen­burg-Vorpommern e.V. sagte:„Bei unterschiedlichen Inte­ressen ist es nicht immer leicht, einen Kompromiss zu finden. Tourismus ist der Wirtschaftsfaktor in Mecklenburg-Vorpom­mern, die Umsätze an Sonn- und Feiertagen sind zum einen elementar für die Existenz der Unternehmen vor Ort. Anderer­seits erwarten Einheimische und Gäste in einem modernen Tourismusland lebhafte Orte mit geöffneten Geschäften. Eine rechtssichere Öffnungszeitenverordnung muss die Wett­bewerbsfähigkeit unseres Bundeslandes sicherstellen.“

30 Jahre Luftrettungsstation Neustrelitz

Christoph 48 sorgte in mehr als 32.000 Fällen für schnelle Hilfe im Notfall

Neustrelitz – Im Jahr 1996 verlegte die Landesregierung den Standort für den Bundeswehr-Rettungshubschrauber SAR 93, der seit 1990 von Schwerin aus startete, in den damaligen Landkreis Mecklenburg-Strelitz nach Neustrelitz. Unter dem Namen Christoph 48 hat er dort seine neue Heimat gefunden und wird seither alarmiert, wann immer es in einem Umkreis von 70km im südöstlichen Landesteil oder bis hin nach Brandenburg zu Notfällen kommt.

Gesundheitsministerin Stefanie Drese hat das Jubiläum heute zum Anlass genommen, um diesen Einsatz für die medizinische Notfallversorgung der Menschen in Mecklenburg-Vorpommern zu würdigen. „Seit drei Jahrzehnten steht die Luftrettungsstation Neustrelitz für schnelle, hochprofessionelle Hilfe in medizinischen Notfällen. Wenn es auf jede Minute ankommt, braucht die Crew bis zum Aufbruch meist nur zwei Minuten. Volle Straßen oder lange Wege spielen dann keine Rolle, unsere Rettungshubschrauber sind deshalb gerade für die ländlichen Regionen eine wichtige Ergänzung des bodengebundenen Rettungsdienstes“, erklärte Drese.

Mehr als 32.000 Mal konnten sich Patientinnen und Patienten so in den vergangenen 30 Jahren auf schnelle Rettung aus der Luft durch Christoph 48 verlassen. Allein 1.099 Einsätze waren es im vergangenen Jahr. „Hinter jedem dieser Einsätze steht dabei ein schwer verletzter oder erkrankter Mensch, der von den Notärztinnen und Notärzten, den Pilotinnen und Piloten und den weiteren Mitarbeitenden der Luftrettungsstation umsichtig versorgt. In kürzester Zeit treffen sie lebenswichtige Entscheidungen und geben den Verletzten Sicherheit und Hoffnung. Dafür danke ich ihnen von Herzen“, betonte Drese.

Mit Blick auf die Zukunft verwies die Ministerin auf die Weiterentwicklung des Rettungsdienstes im Land. „Es ist abzusehen, dass der Fachkräftemangel auch vor der Luftrettung nicht Halt macht.  Gerade in den ländlichen Gebieten wird es zunehmend schwerer, Fachkräfte zu finden. In Mecklenburg-Vorpommern bauen wir deshalb die Telemedizin weiter aus. Über digitale Videoschalten können Notärztinnen und Notärzte so zum Beispiel Rettungsteams aus der Ferne unterstützen und Medikationen freigeben. Damit sind wir bundesweit Vorreiter und zeigen, wie wir auch in Zukunft die Bodenrettung optimal ergänzen können.“