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Mehr Zeit für den Sport

Drese: „Mehr Zeit für den Sport statt für Rasenmähen und Bewässern“ / Land unterstützt sportliche Entwicklung und ehrenamtliches Engagement beim FSV Mirow/ Rechlin

Mirow – Die großen Brocken sind geschafft, jetzt kommen die Dinge, die den Vereinsalltag leichter machen: Der FSV Mirow/Rechlin hat seine Sportanlage in den vergangenen Jahren umfassend erneuert und modernisiert. Mit Unterstützung des Landes in Höhe vopn 50.000 Euro aus dem Bürgerfonds konnten nun die nächsten Verbesserungen umgesetzt werden. Dazu gehören die Installation einer Bewässerungsanlage, die Sanierung der Rasenfläche und die Anschaffung eines leistungsfähigen Mähroboters.

„Die tolle Entwicklung des FSV Mirow/Rechlin wollte ich mir unbedingt selbst anschauen“, sagte Sportministerin Stefanie Drese bei ihrem Besuch am Montag in Mirow. „Hier ist in den vergangenen Jahren viel passiert. Die Sportanlage ist modern, und gleichzeitig wird die Kinder- und Jugendarbeit großgeschrieben. Der Verein versteht sich als sportliche Familie und vermittelt nicht nur Technik und Taktik, sondern auch Teamgeist, Fair Play und Respekt. Gerade in unruhigen Zeiten sind das Werte, die wir gar nicht hoch genug schätzen können“, hob Drese hervor.

Die Förderung des Landes knüpft an die bereits geleistete Arbeit des Vereins an: „Denn eine moderne Sportanlage muss nicht nur gebaut, sondern auch dauerhaft gepflegt und betrieben werden. Gerade für einen Verein, der weitgehend vom Ehrenamt getragen wird, macht es einen Unterschied, wenn dafür weniger Zeit und Arbeitskraft aufgewendet werden müssen. Wenn künftig weniger Zeit für Rasenmähen und Bewässerung draufgeht, bleibt mehr Zeit für das, worum es im Verein eigentlich geht: für die Sportlerinnen und Sportler, für die Kinder und Jugendlichen, für Training, Spiele und das Miteinander“, so Drese.

Der Bürgerfonds des Landes soll gezielt dort helfen, wo konkrete Vorhaben vor Ort Unterstützung brauchen. „Oft sind es gerade die kleinen Dinge, die nicht angeschafft werden, weil man auf das große Projekt spart. Die 50.000 Euro für den FSV sind eine ganz konkrete Hilfe, die die Bedingungen auf dem Platz weiter verbessert und zugleich das Ehrenamt entlastet“, sagte die Ministerin.

Drese: „Ich wünsche dem FSV, dass auf dem neuen Rasen künftig vor allem eines reichlich vorhanden ist: Zeit für den Sport und für die Menschen, die diesen Verein mit Leben füllen.“

Mehr Personal für die Finanzämter in M-V

Neue Diplom-Finanzwirtinnen und Diplom-Finanzwirte für Mecklenburg-Vorpommern

Güstrow – 50 Anwärterinnen und Anwärter haben heute ihr duales Studium zur Diplom-Finanzwirtin bzw. zum Diplom-Finanzwirt für die Finanzverwaltung Mecklenburg-Vorpommern erfolgreich abgeschlossen. Finanzstaatssekretärin Dr. Carola Voß übergab ihnen in der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege in Güstrow ihre Diplomierungsurkunden.

Finanzstaatssekretärin Dr. Carola Voß, die den Absolventen vor Ort gratulierte, betonte: „Es ist großartig zu sehen, wie erfolgreich dieser Jahrgang ist: Mit einer Bestehensquote von 85 Prozent im ersten Versuch und herausragenden Einzelleistungen wie der Note ‚Sehr Gut‘ haben Sie bewiesen, wie viel in Ihnen steckt. Drei Jahre intensiven Lernens und praktischer Ausbildung liegen hinter Ihnen. Sie haben diese anspruchsvolle Hürde mit Bravour gemeistert – darauf können Sie stolz sein. Nun wünsche ich Ihnen für Ihren Start in den zehn Finanzämtern unseres Landes viel Erfolg, Freude an der neuen Aufgabe und stets das nötige Fingerspitzengefühl.“

Finanz- und Digitalisierungsminister Dr. Heiko Geue erklärt: „Ich gratuliere unseren neuen Finanzwirtinnen und Finanzwirten herzlich. Wir freuen uns auf Sie! Sie übernehmen eine verantwortungsvolle Aufgabe für unser Land. Ohne die Finanzverwaltung würde unser Staat nicht funktionieren. Mir ist wichtig, dass mit den Steuerpflichtigen im Rahmen der Gesetze und Verordnungen partnerschaftlich auf Augenhöhe umgegangen wird. Hier geht es in erster Linie um Menschen und Unternehmen in unserer Heimat. Gleichzeitig bitte ich Sie um Unterstützung bei den anstehenden Veränderungen. Wir bauen Bürokratie ab, vereinfachen Verfahren und nutzen die Chancen der Digitalisierung. Unser Ziel ist eine schnellere, bürgernähere und wirtschaftsfreundliche Verwaltung.“

Am 29. September 2023 waren insgesamt 61 Finanzanwärterinnen und Finanzanwärter als Beamtinnen und Beamte auf Widerruf in ihr dreijähriges duales Studium gestartet (mit erstem Praxistag im Ausbildungsfinanzamt am 2. Oktober 2023). 59 Anwärter traten zur Laufbahnprüfung an, von denen 50 im ersten Anlauf erfolgreich waren und der Steuerverwaltung Mecklenburg-Vorpommern nun als Diplom-Finanzwirtinnen und Diplom-Finanzwirte zur Verfügung stehen.

Das Studium verbindet fachtheoretische Studienabschnitte an der Außenstelle Güstrow der Norddeutschen Akademie für Finanzen und Steuerrecht Hamburg mit praktischen Studienzeiten in den zehn Finanzämtern des Landes. In insgesamt 21 Monaten Theorie erwerben die Studierenden umfassende Kenntnisse im Steuerrecht sowie in wirtschaftlichen und juristischen Zusammenhängen. In weiteren 15 Monaten Praxis wenden sie ihr Wissen unmittelbar an und lernen verschiedene Aufgabenbereiche der Finanzverwaltung kennen – von der Bearbeitung und Prüfung von Steuererklärungen über die Bearbeitung von Einsprüchen bis hin zu Betriebsprüfungen und Tätigkeiten im Bereich der Steuerfahndung.

Mit dem erfolgreichen Abschluss erwerben die Absolventinnen und Absolventen den akademischen Grad Diplom-Finanzwirtin bzw. Diplom-Finanzwirt (FH) und qualifizieren sich für die Laufbahn des gehobenen Dienstes der Finanzverwaltung. Bereits während des Studiums stehen sie als Beamtinnen und Beamte auf Widerruf im Landesdienst.

Wer sich ebenfalls für eine Karriere in der Steuerverwaltung Mecklenburg-Vorpommern interessiert, kann sich aktuell bewerben: Für den Studienbeginn am 1. Oktober 2027 stehen insgesamt 48 Studienplätze für das duale Studium zur Diplom-Finanzwirtin bzw. zum Diplom-Finanzwirt zur Verfügung. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 30. November 2026. Das dreijährige Studium findet an der Außenstelle Güstrow der Norddeutschen Akademie für Finanzen und Steuerrecht Hamburg sowie in den Finanzämtern des Landes statt. Weitere Informationen gibt es im Karriereportal der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern.

Feuerwehrsport für den guten Zweck

2. Flutlichtpokal unterstützt krebskranke Kinder und ihre Familien

Hohen Viecheln – Sportlicher Ehrgeiz trifft auf gelebte Solidarität: Beim 2. Flutlichtpokal in Hohen Viecheln treten Feuerwehrmannschaften im „Löschangriff nass“ gegeneinander an und sammeln gleichzeitig Spenden für die Kinderkrebshilfe Westmecklenburg. Die Erlöse der Benefizveranstaltung kommen krebskranken Kindern und ihren Familien zugute. Sozial-Staatssekretärin Sylvia Grimm war am Sonnabend Nachmittag ebenfalls vor Ort und bedankte sich persönlich bei den teilnehmenden Feuerwehren und Unterstützern der Aktion.

„Eine Krebsdiagnose des eigenen Kindes stellt das Leben der gesamten Familie von einem Moment auf den anderen völlig auf den Kopf.  Neben der Sorge um die Gesundheit des Kindes müssen Eltern und Geschwister oft lange Krankenhausaufenthalte, belastende Therapien und erhebliche organisatorische und finanzielle Herausforderungen bewältigen. Eine Belastung seelischer, organisatorischer und finanzieller Art zugleich“, erklärte Grimm bei ihrem Besuch.

Neben einer hochwertigen medizinischen Versorgung komme es dann vor allem auf sozialen Rückhalt im Familien-  und Freundeskreis an, um diese Zeit zu bewältigen. „Dafür braucht es auch Menschen wie die heutigen Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Benefizpokals, die zeigen: Wir lassen die Familien nicht allein und auf die Kameradschaft der Feuerwehr ist nicht nur im Brandfall Verlass“, würdigte die Staatssekretärin den Einsatz aller Beteiligten.

Ein besonderer Dank der Staatssekretärin galt daher der Freiwilligen Feuerwehr Hohen Viecheln für die Organisation und Gastfreundschaft sowie allen Sponsoren, Wertungsrichterinnen und Wertungsrichtern, teilnehmenden Mannschaften und Gästen, die die Benefizveranstaltung erst möglich gemacht haben.

„Ganz gleich, welche Mannschaft am Ende den Pokal mit nach Hause nimmt: Mit ihrem Einsatz für krebskranke Kinder und ihre Familien haben heute alle Beteiligten bereits gewonnen. Ich wünsche allen Mannschaften faire und verletzungsfreie Wettkämpfe und vor allem eine stolze Spendensumme für den guten Zweck“, so die Staatssekretärin abschließend.

Schwesig: „Pflege darf kein Armutsrisiko werden“

Das vorgelegte Maßnahmenpaket ist kein Reformkonzept, sondern ein Sparprogramm auf dem Rücken der Pflegebedürftigen

Schwerin – „Pflege darf kein Armutsrisiko werden. Das vorgelegte Maßnahmenpaket ist kein Reformkonzept, sondern ein Sparprogramm auf dem Rücken der Pflegebedürftigen, ihrer Angehörigen und der Beschäftigten. Kürzen ist keine Reform – Veränderungen müssen Verbesserungen sein.

Wir brauchen einen echten Pflegedeckel, der die Eigenanteile wirksam begrenzt, und eine solidarische Finanzierung, die alle in die Pflicht nimmt. Wir fordern eine Strukturreform, die den Namen verdient: Pflege muss bezahlbar, besser und einfacher werden“, so Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

Dazu müsse der Bundesgesundheitsminister jetzt auch die Länder in die Kommission einbeziehen. Die Vorschläge der Kommission müssten bis Ende des Jahres vorliegen, forderte Schwesig.

 Zum Hintergrund: in über 250 vollstationären Pflegeeinrichtungen werden fast 21.000 Plätze für eine adäquate Pflege und Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern vorgehalten. Für eine gute Pflege in der Häuslichkeit sorgen über 540 ambulante Pflegedienste und mehr als 220 Tagespflegeeinrichtungen.

 „Familien, Träger und Beschäftigte in der Pflege brauchen Verlässlichkeit. Deshalb darf jetzt nicht monatelang darüber diskutiert werden“, so Schwesig.

Drese: „Weniger Papierkram, mehr Zeit für die Familie“

Bundesrat beschließt antragsloses Kindergeld ab 2027 und unterstützt Initiative von Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern für einfacheres Elterngeld

Schwerin – Rund um die Geburt eines Kindes kommt auf junge Eltern viel Neues zu. Künftig soll die Beantragung wichtiger Familienleistungen einfacher und verständlicher werden: Der Bundesrat hat heute das antragslose Kindergeld ab 2027 abschließend beschlossen und zugleich die gemeinsame Initiative von Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein für ein einfacheres Elterngeld unterstützt.

„Junge Eltern brauchen Unterstützung, keine zusätzlichen Papierberge. Wenn der Staat die notwendigen Informationen bereits hat, sollte er Leistungen möglichst automatisch auszahlen. Und wenn ein Antrag notwendig ist, muss er so einfach wie möglich sein“, begrüßt Sozialministerin Stefanie Drese den Bürokratieabbau für junge Familien.

Mit dem heute vom Bundesrat abschließend beschlossenen Gesetz soll Kindergeld im Regelfall künftig ohne Antrag ausgezahlt werden, sobald der Familienkasse die erforderlichen Daten vorliegen und keine Zweifel am Anspruch bestehen. Die Umstellung erfolgt 2027 in zwei Schritten: Zunächst geht es um weitere Kinder von Familien, die bereits Kindergeld beziehen. In einem zweiten Schritt soll das Verfahren auch auf erstgeborene Kinder ausgeweitet werden. „Das ist Bürokratieabbau, der bei den Familien unmittelbar ankommt. Nach der Geburt muss niemand mehr einen Antrag stellen, wenn die Verwaltung bereits alle notwendigen Informationen hat“, so Drese.

Beim Elterngeld hat der Bundesrat auf Initiative von Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein ebenfalls ein klares Signal für Vereinfachungen gesetzt. Vorgeschlagen wird unter anderem, das Elterngeld künftig nach Kalendermonaten statt nach Lebensmonaten zu berechnen. Auch die Anrechnung anderer Einnahmen und die Ermittlung des maßgeblichen Einkommens sollen einfacher werden. Zudem ist es das Ziel, die Regelungen beim Partnerschafts- und Geschwisterbonus übersichtlicher zu gestalten. „Wir wollen weniger Sonderfälle, weniger komplizierte Einzelfallberechnungen und mehr Klarheit für Eltern darüber, was ihnen zusteht“, sagte Drese.

Besonders deutlich soll der Einheitliche Antrag auf Elterngeld reduziert werden. Die Bundesregierung soll gemeinsam mit den Ländern ein Konzept für einen deutlich schlankeren und verständlicheren Antrag entwickeln.

Auch bei der Digitalisierung gibt es nach Aussage von Drese Fortschritte: Im August wurde die technische Infrastruktur des Online-Antrags auf Elterngeld erfolgreich umgestellt. „Die Rückmeldungen der Elterngeldstellen in Mecklenburg-Vorpommern waren durchweg positiv; der Wechsel verlief nahtlos und ohne Probleme. Das digitale Angebot kann damit weiterentwickelt werden“, so Drese.

„Beim Kindergeld gehen wir jetzt den entscheidenden Schritt vom Antrag zur automatischen Leistung. Beim Elterngeld wollen wir die nächsten Schritte hin zu einem deutlich einfacheren Verfahren gehen“, sagte Drese. „Beides folgt demselben Prinzip: Familien sollen Leistungen unkompliziert bekommen können, auf die sie Anspruch haben. Weniger Bürokratie bedeutet für junge Eltern vor allem eines: mehr Zeit für das, was nach der Geburt wirklich zählt – ihre Familie.“

Schwesig: Der Tankrabatt ist wichtig für die Menschen

Berlin – Ministerpräsidentin Manuela hat sich heute im Bundesrat für die Wiedereinführung des Tankrabatts zum 1. Oktober 2026 ausgesprochen. „Die hohen Kraftstoffpreise belasten die Bürgerinnen und Bürger und auch die Wirtschaft. Das gilt ganz besonders in einem Land wie Mecklenburg-Vorpommern, in dem viele pendeln und darauf angewiesen sind, Strecken mit dem Auto zurückzulegen.“ Es sei falsch gewesen, den Tankrabatt auslaufen zu lassen, ohne eine Alternative zu haben.

„Ich freue mich, dass die Bundesregierung umgedacht hat. Der Tankrabatt ist wichtig für die Menschen.“ Richtig sei auch, einen Tankpreisdeckel einzuführen. „Der Preisdeckel verspricht eine langfristige finanzielle Entlastung der Autofahrerinnen und Autofahrer und mehr Stabilität an den Tanksäulen.“ Nötig sei aber auch die Einführung einer Übergewinnsteuer, um die Mineralölkonzerne stärker heranzuziehen, die Rekordgewinne verbuchen würden.

Mecklenburg-Vorpommern brachte außerdem einen Antrag in den Bundesrat ein, in dem die Aufnahme einer Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung und Naturschutz ins Grundgesetz gefordert wird. „Wir sind der Meinung, dass die Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe ins Grundgesetz aufgenommen werden sollen. Wir brauchen einen besseren Schutz der Krankenhäuser, von Pflegeeinrichtungen, Kitas und anderen sozialen Einrichtungen sowie der öffentlichen Infrastruktur gegen Hitze.

Es geht auch um kommunale Maßnahmen wie mehr Grünflächen und schattenreiche Orte in den Städten. Wir müssen außerdem die Auswirkungen der Hitze und Trockenheit für die Wirtschaft, insbesondere die Landwirtschaft, mitbedenken“, erklärte die Ministerpräsidentin.

Ein weiterer Antrag aus Mecklenburg-Vorpommern zielt darauf ab, dass Krebserkrankte nach ihrer Genesung ihre frühere Erkrankung nicht mehr angeben müssen. „Wer eine Krebserkrankung überstanden hat, wird die Krankheit selbst sicherlich nicht vergessen.

Aber er oder sie muss ein Recht darauf haben, dass die überwundene Krankheit nach einer medizinisch gut begründeten Frist nicht mehr berücksichtigt wird, wenn es um Lebensentscheidungen und Lebenschancen geht, zum Beispiel beim Abschluss von Versicherungen“, sagte Schwesig.

Backhaus: Wer gut ausgebildet wurde, braucht keine KI zu fürchten

Güstrow – Anlässlich der morgigen (26. September) Freisprechung der Auszubildenden im Galabau und der Hauswirtschaft an der Fachschule für Agrarwirtschaft in Güstrow betont Agrarminister Dr. Till Backhaus, wie wichtig der Nachwuchs für den Sektor ist:

„In diesem Jahr wurden in den grünen Ausbildungsberufen in MV insgesamt 395 Abschlussprüfungen abgelegt. 326 davon wurden erfolgreich bestanden.

Im Gartenbau haben 47 von 50 Prüflingen ihren Abschluss geschafft. Bei den Fachpraktikerinnen und Fachpraktikern Gartenbau waren es 5 von 5, in der Hauswirtschaft 18 von 18.

Wer einen Berufsabschluss geschafft hat, der hat gezeigt, dass er Verantwortung übernehmen kann. Und genau solche jungen Fachkräfte brauchen wir in Mecklenburg-Vorpommern.

Der Gartenbau beispielsweise ist ein hochprofessioneller Wirtschaftszweig. Die Betriebe müssen heute Pflanzen produzieren, Grünanlagen gestalten und pflegen, mit moderner Technik umgehen und gleichzeitig auf Klimaveränderungen, Nachhaltigkeit und Biodiversität reagieren.

Allein im Gemüsebau wurden 2025 im Land auf rund 2.464 ha mehr als 71.600 t Gemüse im Freiland geerntet 14 % mehr als im Vorjahr. Fast die Hälfte unserer Gemüsebaubetriebe arbeitet inzwischen ökologisch.

Auch der Obstbau prägt unser Land: Auf rund 1.546 ha wurden 2025 etwa 16.800 t Äpfel geerntet. Hinzu kommen Erdbeeren, Beerenobst, Zierpflanzen und unsere Baumschulen.

Hinter diesen Zahlen stehen Menschen, die ihr Handwerk beherrschen. Und auch die Hauswirtschaft ist weit mehr als das, was man manchmal mit diesem Berufsbild verbindet.

Sie verlangt Organisationstalent, Verantwortungsbewusstsein, Fachwissen und den täglichen Umgang mit Menschen. Die Fähigkeiten, die dort vermittelt werden, werden gebraucht.

Umso mehr müssen wir uns Gedanken darüber machen, wie wir diese Ausbildung attraktiv halten und wieder mehr junge Menschen dafür gewinnen. Denn eines ist klar: Fachkräfte entstehen nicht von allein. Man muss sie ausbilden. Die duale Berufsausbildung ist deshalb eine große Stärke unseres Landes. Sie verbindet praktische Ausbildung im Betrieb, den Unterricht in der Berufsschule und die überbetriebliche Ausbildung. Damit das funktioniert, braucht es viele Beteiligte.

Deshalb möchte ich heute ausdrücklich den Ausbildungsbetrieben, den Ausbilderinnen und Ausbildern, den Lehrkräften der Berufsschulen, den Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberatern sowie allen danken, die sich in den Prüfungsausschüssen engagieren.

Gerade die Prüfungen wären ohne das ehrenamtliche Engagement zahlreicher Praktikerinnen und Praktiker überhaupt nicht möglich.

Die jungen Menschen, die wir nun verabschieden, starten in eine Arbeitswelt, die sich schnell verändert. Digitalisierung, Klimawandel, Nachhaltigkeit und Biodiversität werden Ihre Berufe weiter verändern. Gleichzeitig beschäftigen Betriebe steigende Anforderungen, Fachkräftemangel, Mindestlohn, Saisonarbeitskräfte, Pflanzenschutzvorgaben und nicht zuletzt immer mehr Bürokratie.

Aber bei allen Veränderungen bleibt eines bestehen: Gute Facharbeit wird gebraucht. Ein Garten muss angelegt werden. Pflanzen müssen kultiviert werden. Maschinen müssen bedient werden. Menschen müssen versorgt und Abläufe organisiert werden. Das kann keine Verordnung und kein Computer ersetzen.“

Bundesrat stimmt zu: Antragsloses Kindergeld kommt 2027

Berlin – Das Gesetz zur Einführung des antragslosen Kindergeldes erhielt im Bundesratsplenum am 25. September 2026 die erforderliche Mehrheit.

Kindergeld wird monatlich von der Familienkasse ausgezahlt. Derzeit erhalten Eltern nach der Geburt eines Kindes ein Begrüßungsschreiben mit einem QR-Code, der zu einem vorausgefüllten Kindergeldantrag führt. Künftig soll das Kindergeld im Regelfall ohne Antrag ausgezahlt werden, wenn der Familienkasse alle relevanten Tatsachen, insbesondere die Kontoverbindung, bekannt sind und keine Zweifel am Anspruch auf Kindergeld bestehen. Die Leistung soll festgesetzt und ausgezahlt werden, sobald das Kind eine steuerliche Identifikationsnummer erhalten hat.

Das Gesetz sieht vor, das antragslose Kindergeld im Jahr 2027 in zwei Schritten einzuführen. Zunächst soll es für jedes weitere Kind von Eltern, die bereits mindestens ein Kind haben, an die Person ausgezahlt werden, die bislang das Kindergeld erhält. In einem zweiten Schritt soll es dann auch für erstgeborene Kinder ohne Antrag überwiesen werden. Dies gilt allerdings nur, wenn mindestens ein Elternteil gemeinsam mit dem Kind in Deutschland wohnt, die Bankverbindung bekannt ist und mindestens ein Elternteil in Deutschland arbeitet. So solle sichergestellt werden, dass keine Zahlung erfolgt, wenn diese eigentlich ein anderer Mitgliedstaat der Europäischen Union leisten müsste, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Ziel des Gesetzes sei es, Bürokratie abzubauen, ohne das zusätzliche Risiko ungerechtfertigter Auszahlungen einzugehen, so die Bundesregierung. Wenn die Voraussetzungen für eine antragslose Auszahlung nicht vorliegen, erhalten Eltern auch zukünftig nach der Geburt ein Begrüßungsschreiben. Dies könne in den Fällen weiterhin notwendig sein, in denen der Familienkasse nicht alle erforderlichen Daten bekannt sind.

Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.