Schwerin – Angesichts der niedrigen Wasserstände auf den deutschen Binnenschifffahrtsstraßen erleichtert Mecklenburg-Vorpommern vorübergehend den Transport bestimmter Güter auf der Straße. Ab dem 15. und zunächst bis zum 30. August 2026 dürfen Lkw über 7,5 Tonnen, die wegen des Niedrigwassers Transporte aus der Binnenschifffahrt übernehmen, in Mecklenburg-Vorpommern auch samstags sowie an Sonn- und Feiertagen fahren. Das Wirtschafts- und Verkehrsministerium hat heute eine entsprechende Verfügung erlassen.
Dr. Wolfgang Blank: „Das extreme Niedrigwasser beeinträchtigt den Güterverkehr der Binnenschifffahrt in anderen Bundesländern erheblich, das hat Einfluss auf wichtige Lieferketten überall in Deutschland. Wo Transporte nicht mehr oder nur eingeschränkt über die Wasserstraßen möglich sind, müssen sie auf die Straße verlagert werden. Mit der Aussetzung der Wochenend-Fahrverbote stellen wir sicher, dass diese Transporte nicht an unseren Landesgrenzen haltmachen müssen. So leisten wir unseren Beitrag dazu, die Versorgung in Deutschland sicherzustellen und die wirtschaftlichen Folgen des Niedrigwassers zu begrenzen.“
Hintergrund sind die teilweise extrem niedrigen Wasserstände auf deutschen Binnenschifffahrtsstraßen. Betroffen sind unter anderem Rhein, Donau und Elbe. Die daraus resultierenden Einschränkungen machen teilweise eine Verlagerung von Transporten auf die Straße erforderlich. Für die von der Allgemeinverfügung erfassten Fahrten sind im genannten Zeitraum keine Einzelausnahmegenehmigungen vom Sonn-, Feiertags- und Samstagsfahrverbot erforderlich. Die neue temporäre Regelung ist ausdrücklich keine generelle Aufhebung des Wochenendfahrverbots für LKW über 7,5 Tonnen in Mecklenburg-Vorpommern. Das Verbot wird lediglich für solche Fahrten aufgehoben, die auf Grund des Niedrigwassers auf die Straße verlagert wurden.