Sperrung der Strandübergänge 1 + 2 bei Zingst

Zingst – Im Frühjahr 2024 wurde am alten Steinlagerplatz östlich des Strandaufganges 1 eine Brechanlage für das Zerkleinern des dort lagernden Natursteins aufgestellt. Durch die Maßnahme werden 14.000 Tonnen Schotter gewonnen, die zeitgleich abtransportiert und für die Befestigung der Weidewege im Renaturierungsgebiet der Sundischen Wiese Verwendung finden.

Da während des Zerkleinerns Steine aus der Brechanlage geschleudert werden könnten und somit Gefahr für Leib und Leben besteht, ist eine weiträumige Sperrung im Bereich der Strandübergänge 1 und 2 bis zum Schlösschen Sundische Wiese erforderlich. Alle Wege und Strandzugänge sind in diesem Bereich wochentags von 7 Uhr bis 19 Uhr gesperrt, freitags in der Zeit von 7 Uhr bis 12 Uhr. Außerhalb der Arbeitszeiten sowie an Wochenenden und Feiertagen sind die Sperrungen aufgehoben. Strandbesuche sind ab dem Strandaufgang 3 Richtung Westen uneingeschränkt möglich.

Besuchern, die in Richtung Sundische Wiese und Pramort unterwegs sind, wird empfohlen ab Zingst oder Müggenburg den boddenseitigen Rad- und Wanderweg zu nutzen. Die Nationalparkausstellung und das Schlösschen Sundische Wiese sind außerdem über die Landstraße erreichbar. Autofahrer können die Landstraße bis zum Parkplatz Sundische Wiese uneingeschränkt nutzen.

Nach Beendigung der geplanten Arbeiten wird der dann „ehemalige Steinlagerplatz“ der natürlichen Sukzession überlassen. Die jetzigen Baumaßnahmen sind Teil des gegenwärtig größten Renaturierungsprojektes an der deutschen Ostseeküste.

Die Herstellung natürlicher Wasserverhältnisse im Nationalpark, mit Raum für Überflutungen auf großen Flächen, ist Teil des Komplexvorhabens Sturmflutschutz Renaturierung Ostzingst. Überflutungsgebiete im Nordteil entwickeln sich bereits zu Mooren und neuer Wildnis. Im Süden entsteht in den nächsten Jahren eine Priel-Landschaft mit Salzweiden.

Baltic Sea Business Days

Wirtschaftsministerium stellt Geothermie und Forschung und Entwicklung ins Zentrum des Baltic Sea Business Days

Rostock – In Rostock sind heute die 2. Baltic Sea Business Days durch Ministerpräsidentin Manuela Schwesig eröffnet worden. Das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit ist mit zwei Veranstaltungen in Rostock präsent.

Ziel der Baltic Sea Business Days ist die Vernetzung der Wirtschaft der Länder des demokratischen Ostseeraumes. Zu der Veranstaltung haben sich mehr als 500 Gäste aus Deutschland und anderen Staaten des Ostseeraums angemeldet, um die Zusammenarbeit auf den Feldern Wirtschaft, Energie und Klimaschutz weiter auszubauen.

Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte eröffnet ein Forum, in dem sich Experten zur internationalen Forschungs- und Entwicklungsförderung (FuE) austauschen wollen. Durch Rechtsänderungen ist es neuerdings in Mecklenburg-Vorpommern möglich, auch grenzübergreifend Forschung und Entwicklung zu fördern. Staatssekretär Schulte: „Wir haben unsere Richtlinie angepasst, um neue Möglichkeiten bei der internationalen Zusammenarbeit im Bereich Forschung und Entwicklung zu schaffen. Unser Fokus liegt dabei insbesondere auf Kooperationen mit Nachbarländern und -regionen im Ostseeraum. Auf dem Baltic Sea Business Day wird vor allem die Forschung im Bereich Medizintechnik und Maschinenbau im Fokus stehen.“

Neben dem stellvertretenden Minister für Wirtschaft und Innovation der Republik Litauen, Karolis Žemaitis, werden auch Vertreter von innovativen Medizinunternehmen aus Deutschland und den Niederlanden, des Fraunhofer Instituts für Großstrukturen in der Produktionstechnik und der Neptun Werft Impulse liefern.

Energiestaatssekretärin Ines Jesse wird ein Forum zur „Wärmeversorgung mit Geothermie“ eröffnen, in dem mit Unternehmen aus Dänemark und Forscherinnen aus Litauen ihre Sichtweisen einbringen. Mecklenburg-Vorpommern sieht große Potentiale für eine klimaneutrale Wärmeversorgung durch Geothermie, die bislang noch unzureichend erschlossen sind. „In Mecklenburg-Vorpommern liegt der Ursprung der geothermischen Erkundung und Nutzung in Deutschland“, so Staatssekretärin Jesse.

„Neben der regenerativen Stromversorgung wird der Ausbau der Versorgung mit erneuerbarer Wärme von zentraler Bedeutung für das Gelingen der Energiewende sein. Und das Interesse an dem Thema ist gewaltig: Daher freue ich mich auf den Austausch mit den Experten aus den Staaten des demokratischen Ostseeraumes und viele neue Erkenntnisse.“

LNG-Terminal Mukran genehmigt

Insel Rügen – Der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Dr. Till Backhaus hat den Genehmigungsbescheid für den Betrieb der Regasifizierungsanlage am Standort Mukran an den Geschäftsführer der Deutschen ReGas Ingo Wagner und dem Vorsitzendes des Aufsichtsrates, Dr. Stephan Knabe übergeben. Der Antrag des Unternehmens sei zügig entsprechend dem Bundesimmissions­schutzgesetz, WHG und des LNG-Gesetzes bearbeitet und beschieden worden, sagt Backhaus anlässlich der Übergabe in Schwerin.

„Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen unter sehr genauer Beobachtung; denn viele Menschen schauen genau darauf, wie diese Genehmigung zustande gekommen ist und das ist auch legitim. Was in den letzten Monaten geleistet wurde, um trotz aller Beschleunigungsschritte ein rechtssicheres Verfahren zu gewährleisten, verdient hohen Respekt. Dabei ist mir der Hinweis wichtig, dass es im immissionsschutz­rechtlichen Genehmigungsverfahren keinen Ermessensspielraum der Behörde gibt.

Das heißt: Wenn keine formellen oder materiellen Zulassungshindernisse bestehen, ist die Genehmigung zu erteilen. Ermessensspielraum gibt es zwar bei der wasser­rechtlichen Erlaubnis, doch werden in Mukran aus Sicht der Behörde keine nachteiligen Auswirkungen auf öffentlich-rechtliche Belange erwartet, die dem überragenden Interesse der Allgemeinheit an einer sicheren Gasversorgung entgegenstehen.

Die Schutzgüter Mensch und Natur standen und stehen im Fokus der Zulassungsbehörden. Dies mündet in 190 Nebenbestimmungen und Auflagen der Zulassungs­entscheidungen. Dazu gehören unter anderem das Lärm- und Wassermonitoring sowie Anforderungen an die Sicherheit vor dem Eingriff Unbefugter oder durch Cyber- und Drohnenangriffe.

Dies ist die zweite Zulassung eines schwimmenden LNG-Terminals in MV, welches durch den völkerrechts­widrigen Angriffskrieg Russlands erforderlich geworden ist. Wir reden hier über Notwendigkeiten, um für unsere Bürgerinnen und Bürger aber auch unsere Wirtschaft eine verlässliche Gasversorgung zu gewährleisten. Bund und EU gehen davon aus, dass das Vorhaben auch über das Jahr 2024 hinaus aus Gründen der Versorgungssicherheit von essentieller Bedeutung für Deutschland und die europäischen Nachbarstaaten ohne Küstenzugang ist. Dennoch ist mir wichtig zu betonen, dass es sich um eine vorübergehende Lösung handelt:

Hinter uns liegt ein Wochenende mit Temperatur­rekorden. Dies mahnt uns, den Weg hin zu emissions­freier Energieerzeugung fortzusetzen. Ich wünschte mir, wir wären da weiter. Aber wir müssen die Menschen auch mitnehmen. Und vorübergehend brauchen wir diese Importmöglichkeit für Erdgas. Ich nehme daher auch erleichtert wahr, dass die vorliegenden Zulassungen entsprechend dem Gedanken des LNG-Beschleunigungsgesetzes bis zum 31.12.2043 befristet sind.

Mit der Anbindung des Tiefseehafens an das deutsche Gasnetz eröffnen sich für den Standort Mukran neue Chancen und damit auch Möglichkeiten, von der Transformation zur wasserstoffbasierten Wirtschaft zu profitieren. Während Lubmin auch künftig nur begrenzt die Anlandung von Wasserstoffderivaten zulässt, kann dies ein künftiges Standbein für den Industriestandort Mukran bilden.“

Auflagen der Zulassungsentscheidungen

Wasserrechtliche Erlaubnis

  • 24 Nebenbestimmungen (Auflagen).
  • kein Einsatz von Betriebs- und Hilfsstoffe im Zuge der Gewässerbenutzungen (z.B. kein Biozid)
  • Festlegung von Überwachungswerten der Abwassereinleitungen
  • Regelmäßige behördliche Überwachung (u.a.Probenahmen des Abwassers)
  • Ständige Eigenüberwachung, u.a. zur Kontrolle der gutachterlichen Prognose der Ausbreitung des temperaturveränderten Abwassers in der Ostsee
  • Kontinuierliches Temperaturmonitoring, um negative Auswirkungen auf die Ostsee (Fische) auszuschließen
  • Überwachungswerte müssen der Wasserrechtsbehörde regelmäßig vorgelegt werden
  • Befristung bis 2043; jederzeit Widerruf möglich bei Nichteinhaltung der Auflagen

Immissionsschutzrechtliche Genehmigung

  • 5 Bedingungen (sofortige,automatische Aufhebung der Genehmigung bei nicht Einhaltung)
  • Wenn nicht innerhalb von 3 Jahren begonnen, erlischt Genehmigung
  • Ab Dez. 2024 Verwendung von Landstrom zum Betrieb der FSRUs
  • Bautechnische Unterlagen betreffend KWK-Anlage müssen vor deren Inbetriebnahme vorgelegt werden
  • sowie 166 Auflagen (ggf. Widerruf bei Nichteinhaltung; teilw. Erforderliche Erfüllung vor Inbetriebnahme)
  • spätestens Inbetriebnahme bis 15.05.2024 (diese muss Behörde 2 Wochen vorher angezeigt werden; bis zur Inbetriebnahme müssen zahlreiche nachweisbar Auflagen erfüllt sein)
  • 8 Auflagen zur Begrenzung und Messung der Schallimmissionen,
  • 23 Auflagen zur Begrenzung und Messung der Luftschadstoffe,
  • 62 Auflagen zur Gewährleistung der Anlagensicherheit und Störfallvorsorge,
  • 9 naturschutzrechtliche Auflagen (Regelung der Kompensation, ökologische Baubegleitung),
  • 21 fischereirechtliche Auflagen zur Vermeidung der Beeinträchtigung wirtschaftliche genutzter Fische (insb. Hering), u.a. Unterwasserschallmonitoring, Fischgitter/ Siebe vor Wasseransaugöffnungen (Fischschutz),
  • 14 Auflagen zur Gewährleistung des Arbeitsschutzes, z.B. Beleuchtung von Fluchtwegen, Konformitätsnachweise, Absturzsicherungen,
  • 14 Auflagen zum Wasserschutz (insb. Regelung des Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV))
  • Befristung des Betriebs bis 2043

Nationale Hafenstrategie

Nationale Hafenstrategie unterstreicht Bedeutung der deutschen Seehäfen – Küstenländer sehen nationale Aufgaben

Schwerin – Die Küstenländer begrüßen den heutigen Beschluss einer Nationalen Hafenstrategie durch das Bundeskabinett. Damit liegt erstmals in Deutschland eine solche Strategie vor. Die Häfen in Europas größter Volkswirtschaft, die wie kaum ein anderes Land der Europäischen Union auf den Außenhandel setzt, liegen im unmittelbaren nationalen Interesse des Bundes und aller Bundesländer. Ihr Unterhalt ist nicht alleinige Aufgabe der Länder, in denen die Seehäfen liegen, sondern ein gemeinsames Anliegen.

Ines Jesse, Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern: „Die zukunftssichere Aufstellung der Häfen in den norddeutschen Küstenländern ist eine gesamtdeutsche Aufgabe. Für die Umsetzung der daraus resultierenden bevorstehenden nationalen Aufgaben bedarf es einer soliden Finanzausstattung durch den Bund – insbesondere zum Ausbau und zur Anpassung der Seehafeninfrastruktur. Nationale Aufgaben sind national zu finanzieren, damit Deutschland wettbewerbsfähig ist und bleibt – und die Wertschöpfung vor Ort realisiert werden kann.“

Dem Beschluss des Bundeskabinetts war ein mehrjähriger intensiver Erarbeitungsprozess vorausgegangen, in den sich die Küstenländer mit konkreten Forderungen eingebracht haben. Die gemeinsamen Erwartungen der Küstenländer an diese neue Hafenstrategie einschließlich der wichtigsten Frage zur künftigen Finanzierung der deutschen Seehäfen wurden im Rahmen des 11. Hafenentwicklungsdialoges der Küstenländer mit dem Bund noch einmal unterstrichen. Die zuständigen Ministerinnen, Minister und Senatorinnen aus Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern erklären daher gemeinsam:

Eine Nationale Hafenstrategie geht einher mit nationaler Verantwortung! Den begonnenen Dialog mit dem Bund und den übrigen Bundesländern werden wir auf Grundlage der heute beschlossenen Strategie konstruktiv und verlässlich fortführen. Dabei stehen die Küstenländer klar zu ihrem Auftrag und zu ihrer Verantwortung, die Leistungsfähigkeit der Seehäfen für den deutschen Außenhandel zu erhalten und auszubauen. Die Energiewende und die Dekarbonisierung sind ohne Häfen nicht zu machen. Die Küstenländer sind aber allein nicht in der Lage, die erheblichen Investitionen angesichts der nun anstehenden nationalen Herausforderungen und Aufgabenstellungen der Energiewende, des Klimawandels und auch der Sicherheit eigenständig zu lösen.

In der Nationalen Hafenstrategie werden den Häfen wichtige Zukunftsaufgaben im Bereich der Energiewende, der Transformation der Industrie, der Versorgungs- und Produktionssicherheit, der neuen Sicherheitsarchitektur im Rahmen der NATO-Mitgliedschaft und auch dem notwendigen Kampf gegen den Schmuggel illegaler Güter wie Drogen und Waffen zugewiesen. Die Nationale Hafenstrategie zeigt die immensen Herausforderungen auf, vor denen Deutschland steht und für deren Bewältigung leistungsfähige Häfen unbedingt erforderlich sind.

Die Seehäfen garantieren im Verbund mit der See- und Binnenschifffahrt die Versorgungssicherheit in weiten Teilen der Bundesrepublik und auch der benachbarten Staaten. Sie sorgen dafür, dass Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbraucher Güter, Rohstoffe und Energie zuverlässig erhalten und ermöglichen den Export, der für Deutschland überragende wirtschaftliche Bedeutung hat. Die Seeschifffahrt sichert den Zugang zum globalen Warenaustausch. Über 60 Prozent des deutschen Im- und Exportes erfolgen auf dem Seeweg. Zudem generieren die Seehäfen Wertschöpfung und Arbeitsplätze weit über die Grenzen der jeweiligen Region hinaus.

Die Küstenländer begrüßen daher, dass der Bund angekündigt hat, zeitnah konkrete Vorschläge zur Umsetzung wesentlicher Bausteine der Nationalen Hafenstrategie einschließlich der Finanzierung vorzulegen. Eine bundesweite Förderung für die See- und Universalhäfen und ein erhöhter Ausgleich für die besonderen finanziellen Belastungen durch die Seehäfen (Hafenlasten) muss der nächste Schritt nach Vorlage dieses Papiers sein, um ins Handeln zu kommen.

Inselhafen und Seebrücke Prerow

Prerow – Seit August 2022 wird mit Hochdruck an der Realisierung des neuen Inselhafens und der Seebrücke vor Prerow gearbeitet. Aufgrund der nachteiligen Witterung in den vergangenen Wintermonaten sind im Bauablauf zeitliche Verzögerungen eingetreten. Die Bauarbeiten sollen nach derzeitigem Zeitplan bis Mitte Juli 2024 abgeschlossen sein. Danach soll der Regelbetrieb des Inselhafens aufgenommen werden.

„Wir wussten von Beginn an, dass die Errichtung eines Inselhafens an einem so exponierten Standort für das Bauunternehmen eine große Herausforderung darstellt. Trotz der nachteiligen Wetterbedingungen in den vergangenen Wintermonaten ist das Bauvorhaben gut vorangegangen,“ sagt Dr. Till Backhaus, der für das Bauvorhaben des Landes zuständig ist. „Allein im Januar hatten wir an 15 von 26 Arbeitstagen so viel Wind, dass die Baustelle komplett stillgelegt werden musste.

Das sind ungewöhnliche Wetterbedingungen gewesen, die sogar bei verschiedenen landseitigen Bauvorhaben zu erheblichen Stillstandzeiten geführt haben, weil keine Kranarbeiten durchgeführt werden konnten. Das gilt natürlich umso mehr für eine Baustelle auf der Ostsee, auf der mit schwimmenden Geräten tonnenschwere Elemente millimetergenau eingebaut werden müssen.“ berichtet der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt weiter. Auf der anderen Seite hat der Inselhafen durch die Wetterbedingungen aber in gewisser Weise auch schon seine Bewährungsprobe bestanden.

„Ich kann mich noch gut erinnern, dass wir nach der Sturmflut im Oktober 2023, bei der neben den hohen Wasserständen auch hoher Seegang aufgetreten ist, auch in Sorge um die im Bau befindlichen Bauwerke waren. Der neue Wellenbrecher hat dieses Ereignis sehr gut überstanden und seine Funktion wie vorgesehen erfüllt.“ so Minister Dr. Backhaus, der darauf verweist, dass auch während der Sturmflut schwimmende Baugeräte im Inselhafen sicher stationiert waren.

Der Inselhafen Prerow ersetzt zukünftig den umstrittenen Nothafen am Darßer Ort und bietet endlich auch die seit langem gewünschte Etappenfunktion für Sportboote. Das Bauvorhaben des Landes M-V umfasst neben der Errichtung des Inselhafens, einer 720m langen Seebrücke auch die Errichtung eines Funktions-/Betriebsgebäudes und eines Fahrgastschiffanlegers.

An der Küste Mecklenburg-Vorpommerns wird durch das Landesvorhaben ein für die Seenotretter strategisch besonders wichtiger Startpunkt für Rettungseinsätze auf der Ostsee langfristig gesichert. Als einziger Hafen auf dem langen Küstenabschnitt ab Warnemünde in östlicher Richtung bis Stralsund oder Hiddensee sowie vor dem Hintergrund der örtlichen Nähe zum vielbefahrenen Schifffahrtsweg Kadetrinne hat der Standort eine besondere Bedeutung.

Bis der Liegeplatz des Seenotrettungskreuzers der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) im neuen Inselhafen genutzt werden kann, ist der Seenotrettungskreuzer in Barhöft stationiert. Diesen Hafen wird der Seenotrettungskreuzer auch nach Fertigstellung des Inselhafens zur Ver- und Entsorgung und bei Extremwetterlagen wie Sturmfluten nutzen.

Inselhafen, Seebrücke, Gebäude und Fahrgastschiffanleger sind nur ein Teil der in diesem Winter in Prerow laufenden Baumaßnahmen. Das Land M-V baut zeitlich parallel die baulichen Anlagen des ehemaligen Nothafens am Darßer Ort zurück und renaturiert den Ottosee. Diese Arbeiten liegen im Zeitplan, da die Arbeiten in diesem geschützten Bereich weniger anfällig für wetterbedingte Ausfälle sind. Die Renaturierung soll bereits Anfang April nahezu abgeschlossen sein.

Dann werden statt der Spundwände und Steindeckwerke wieder natürliche Uferbereiche geschaffen sein. Der Naturraum kann sich nach einer nunmehr fast 50 Jahre andauernden Einschränkung wieder ungestört entsprechend der Zielsetzungen des Nationalparkplans weiterentwickeln.

„Auf dieses Ziel haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Nationalparks, der Umweltverbände, Naturschutzbehörden und viele Naturfreunde lange hingearbeitet. Ich gehe davon aus, dass sich anstelle des Nothafens schnell wieder sehr wertvolle Lebensräume entwickeln. Wir begrüßen aber auch den neuen Inselhafen außerhalb der Kernzone des Nationalparks und haben uns in den vergangenen Jahren für den Ersatzneubau engagiert“, freut sich der Leiter des Nationalparks G. Haffner.

In Verbindung mit dem Vorhaben des Landes M-V setzt auch die Gemeinde Ostseebad Prerow aktuell die Neugestaltung des Seebrückenvorplatzes um. Schon während der Planungen von Seebrücke und Inselhafen war für die Gemeinde klar, dass das Landesvorhaben auch eine Chance für eine Modernisierung der baulichen Anlagen am landseitigen Ende der Seebrücke Prerow darstellt.

„Die Seebrücke war schon immer eine der wichtigen touristischen Attraktionen von Prerow. Ich erwarte, dass auch die neue Seebrücke und der Inselhafen einen starken Anziehungspunkt darstellen werden“, berichtet der Bürgermeister Prerows, Rene Roloff. „Daher war für uns klar: Hier wollen wir die Attraktivität nochmals erhöhen und die in den 1990er Jahre errichteten Anlagen ersetzen.“

Neben einer etwas großzügigeren Neugestaltung des Seebrückenvorplatzes mit neuem Pflaster und neuen Sitzelementen werden auch die seitlichen Zugänge zum Strand erweitert, um bei Veranstaltungen mehr Sicherheit zu gewährleisten. Darüber hinaus wird die beliebte Aussichtsplattform auf der Düne neu errichtet – dort ist aktuell gerade die Stahl-Unterkonstruktion sichtbar – und der neue moderne Rettungsturm für die DLRG ist schon nahezu fertiggestellt.

Die Bauarbeiten der Gemeinde sind insgesamt weit fortgeschritten und werden nach derzeitigem Zeitplan Ende Mai abgeschlossen sein. Das ist u.a. auch wichtig, um den Betrieb des Rettungsturms zur Badesaison aufnehmen zu können.

Nach Ansicht von Bürgermeister Roloff ist nun sichtbar, dass sich das „Puzzle“ der verschiedenen Planungen und Baustellen auch in der Umsetzung gut zusammenfügt. Dazu gehört z.B. auch die Fertigstellung des neuen Feuerwehrfahrzeugs Prerows, das neben Einsätzen in der Ortslage bei Bedarf auch auf der Seebrücke und im Inselhafen eingesetzt werden soll. „Ich bin froh, dass die Arbeiten wie geplant ineinandergreifen.

Die Prerower Bürger freuen sich jedenfalls schon auf die Inbetriebnahme aller Bauwerke im Sommer dieses Jahres.“ Insgesamt investiert die Gemeinde ca. 3,3 Mio. Euro in den Seebrückenvorplatz und das DLRG-Gebäude und weitere ca. 260.000 Euro in ein neues Feuerwehrfahrzeug.

Die Investition des Landes für die Gesamtmaßnahme des Inselhafens beträgt ca. 46,2 Mio. Euro. Das Vorhaben der Gemeinde Ostseebad Prerow und des Landes M-V werden mit Finanzmitteln aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung finanziert.

Warnung vor Spaziergängen an Steilufern

Schwerin – Achtung an den Steilküsten: Die Gefahr von Abbrüchen und Hangrutschungen ist derzeit besonders hoch. Umweltminister Dr. Till Backhaus mahnt daher zu besonderer Vorsicht.

„Bedingt durch vermehrt auftretende Sturmhochwasser und ergiebige Niederschläge müssen wir im Winterhalbjahr permanent mit Abbrüchen rechnen. Die Böden sind feucht und aufgeweicht, da kann es schnell zu Bewegungen kommen.

Deshalb bitte ich alle Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste dieses Landes, sich von den Steilufern fernzuhalten und auf Strandspaziergänge zu verzichten. Auch an Dünen können sich sogenannte Kliffkanten bilden. Das sind Abbrüche an Dünen, die bis zu 7,00 m hoch sein können, wie sich bei der Sturmflut vom 20./21. Oktober letzten Jahres gezeigt hat. Alle Kliffkanten über 1,50 m werden von der Küstenschutzverwaltung aktiv abgeschoben.

Gleichwohl sollten insbesondere Familien mit Kindern auch diese Bereiche meiden. Bei Spaziergängen in Steilufernähe empfiehlt sich grundsätzlich erhöhte Vorsicht. Mit jedem Abbruch rückt auch der Hochuferweg näher an die Abbruchkante heran. Risse im Boden oder überhängende Bäume sind erste Anzeichen für weitere Bewegung.“, betont Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Dr. Till Backhaus.

Internationale Messe „Boot Düsseldorf“

13 Aussteller aus Mecklenburg-Vorpommern vor Ort / Meyer: Neue Absatzmärkte erschließen und neue Gäste für das Urlaubsland Mecklenburg-Vorpommern begeistern

Düsseldorf – Wirtschafts- und Tourismusminister Reinhard Meyer hat sich am Montag (22.01.) auf der Messe „Boot“ in Düsseldorf über aktuelle Trends im maritimen Tourismus informiert. Im Mittelpunkt stand dabei auch der Besuch der 13 Aussteller aus Mecklenburg-Vorpommern.

„Die Präsenz vor Ort ist beste Werbung für Mecklenburg-Vorpommern. Dass Aussteller auf die Messe gehen, ist dabei besonders wertvoll. Trotz wirtschaftlich turbulenter Zeiten nutzen sie die Möglichkeit, auf sich und ihre Produkte und Dienstleistungen aufmerksam zu machen.

Es geht darum, neue Absatzmärkte zu erschließen und neue Gäste für das Urlaubsland Mecklenburg-Vorpommern zu begeistern“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer vor Ort.

Die noch bis zum 28. Januar laufende Messe „Boot“ gilt mit fast 237.000 Besuchern aus über 60 Ländern und mehr als 1.500 Ausstellern aus 68 Nationen auf 220.000 Quadratmetern in 16 Messehallen als die größte Yacht- und Wassersportmesse der Welt. Mecklenburg-Vorpommern ist insgesamt mit 13 Ausstellern vertreten.

Einen Schwerpunkt der Präsentation stellt die Mecklenburgische Seenplatte dar. Sie ist mit einem eigenen Stand in Halle 13/D54 vertreten. „Ziel ist es, die Region überregional noch bekannter zu machen und für die idealen Bedingungen im Wassertourismus zu werben. Denn dieser touristische Bereich ist eine Erfolgsgeschichte für Mecklenburg-Vorpommern.

In den vergangenen Jahren wurde in erheblichem Umfang in den Ausbau der maritimen Wirtschaft investiert, insbesondere in den Bau von Wasserwanderrastplätzen, Strandpromenaden, Schiffsanlegern, Seebrücken, Badestellen, Anlegestellen, Rettungstürmen und barrierefreien Strandzugänge“, sagte Meyer.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es fast 2.000 Kilometer Ostseeküste, mehr als 2.000 Binnenseen und über 26.000 Kilometer lange Fließgewässer. Dazu kommen derzeit 350 Marinas, Sportboothäfen und Wasserwanderrastplätze mit rund 22.000 Liegeplätzen, davon 14.000 an der Küste.

Jährlich besuchen etwa 150.000 Wassersportler das Land. Rund 1.400 Wassertourismusunternehmen mit über 7.100 Arbeitsplätzen erwirtschaften einen jährlichen Umsatz in Höhe von rund 474 Millionen Euro, das entspricht rund zehn Prozent des Tourismusumsatzes in Mecklenburg-Vorpommern.

Seit 1990 ist der Bereich Wassertourismus vom Wirtschaftsministerium im Bereich der gewerblichen Förderung (beispielsweise für Sportboothäfen/Marinas, Steganlagen in Sportboothäfen, Bootsverleihstationen, Segelschulen und Badestellen) bei Gesamtinvestitionen in Höhe von rund 261 Millionen Euro in Höhe von knapp 93 Millionen Euro unterstützt worden.

Über die Förderungen sind 686 neue Arbeitsplätze entstanden und 759 Jobs wurden gesichert. Im Bereich der maritim-touristischen Infrastrukturförderung (dabei handelt es sich beispielsweise um Wasserwanderrastplätze, Strandpromenaden, Schiffsanleger, Seebrücken, Badestellen, Anlegestellen, Rettungstürme und barrierefreie Strandabgänge) wurden seit 1990 insgesamt 409 Vorhaben mit einer Gesamtinvestitionshöhe von 715 Millionen Euro mit insgesamt 573 Millionen Euro unterstützt.

MV-Ostseestrategie im Kabinett beschlossen

Schwerin – Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hat sich erstmals eine eigene Ostseestrategie gegeben. Im Rahmen seiner Sitzung am 16. Januar 2024 im Leibniz-Institut für Ostseeforschung in Warnemünde (IOW) hat das Kabinett die ressortübergreifende Strategie für eine stärkere Kooperation im demokratischen Ostseeraum in Anwesenheit des finnischen Botschafters, Exzellenz Kai Sauer, beschlossen.

Die Ostseestrategie baut auf die vielfältigen Aktivitäten Mecklenburg-Vorpommerns im Ostseeraum auf und bietet Perspektiven und Zielsetzungen zum Ausbau der bestehenden Zusammenarbeit und für den Aufbau neuer Formate, wo dies sinnvoll und erforderlich ist.

Die Strategie umfasst drei große Schwerpunktthemen:

  • Das Land Mecklenburg-Vorpommern als Kooperationspartner zu stärken und sichtbarer zu machen.
  • Eine Weiterentwicklung der Zusammenarbeit für eine gesunde und lebenswerte Umwelt.
  • Durch gemeinsame Bemühungen Zukunftsfähigkeit und Wohlstand im Ostseeraum zu sichern.

„Die Landesregierung setzt schon seit vielen Jahren auf eine enge Zusammenarbeit im Ostseeraum. Diese enge Zusammenarbeit wollen wir in den nächsten Jahren weiter verstärken. Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur, Energie oder Sport – es gibt viele Felder, auf denen noch enger zusammenarbeiten können“, so Ministerpräsidentin Manuela Schwesig bei der öffentlichen Präsentation der Beschlüsse in Warnemünde: „Ich danke dem Kooperationsrat demokratischer Ostseeraum für seine Vorarbeit und allen beteiligten Partnerinnen und Partnern sowie den Ministerien für ihre Mitarbeit. Mit der Ostseestrategie haben wir einen umfassenden Leitfaden, um diese Kooperationen zu vertiefen und weiter zu fördern.

Die Länder des Ostseeraums stehen vor einer gemeinsamen Herausforderung. Wir alle stehen vor der Aufgabe, unsere Wirtschaft und Gesellschaft klimafreundlich umzubauen. Das eröffnet uns neue wirtschaftliche Chancen. Wir müssen erreichen, dass dabei alle Bevölkerungsgruppen mitgenommen werden. Wirtschaft, Soziales und Umwelt müssen zusammengebracht werden. Die größten Chancen auf eine Zusammenarbeit sehe ich deshalb im Bereich der erneuerbaren Energien und beim Aufbau einer wasserstoffbasierten Wirtschaft. Wir wollen diese Chancen gemeinsam nutzen. Im Interesse kommender Generationen.“

„Der demokratische Ostseeraum ist eine der innovativsten und wettbewerbsfähigsten Regionen Europas. Gemeinsam mit unseren demokratischen Nachbarstaaten steht unsere Region vor großen Zukunftsaufgaben, wie zum Beispiel der Notwendigkeit einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft, dem Schutz der Ostsee und der zukunftsorientierten Entwicklung der Digitalisierung. Diese Zukunftsaufgaben können nur gemeinsam gelöst werden“, so Ministerin Bettina Martin,deren Ministerium die Erarbeitung der Strategie federführend koordiniert hat.

„Für Mecklenburg-Vorpommern liegen in einer engeren Kooperation im Ostseeraum große Zukunftschancen. Deshalb haben wir uns als Landesregierung diese Ostseestrategie gegeben und sie wird für unser zukünftiges Handeln im Ostseeraum von großer Bedeutung sein. Die Strategie ist ein umfassendes Maßnahmenbündel, setzt inhaltliche Impulse und gibt auch unseren internationalen Partnern Aufschluss über die Schwerpunkte, die unser Bundesland im Ostseeraum setzen will.

Gute Zusammenarbeit beginnt bei den Begegnungen von Menschen. Dem kulturellen Austausch, der wissenschaftlichen Zusammenarbeit und dem Jugendaustausch kommen deshalb in der Strategie ein hoher Stellenwert zu. Nach der sehr guten Vorarbeit des Kooperationsrates haben wir mit unserer Ostseestrategie einen Handlungsleitfaden geschaffen, der die wichtigen Themen, bestehende Kooperationen und Möglichkeiten für eine noch engere Zusammenarbeit auf einen Blick sichtbar macht.“

Vorgestellt wurde die Ostseestrategie im Beisein des finnischen Botschafters in Berlin, Exzellenz Kai Sauer, der an diesem Tag zu seinem Antrittsbesuch nach Mecklenburg-Vorpommern gekommen war. Die Partnerregion Südwestfinnland steuerte, genau wie andere Partnerländer, Empfehlungen zum Entstehungsprozess der Ostseestrategie bei.

Im Rahmen der Partnerschaft hatte im Mai 2023  Ministerpräsidentin Manuela Schwesig mit einer 18-köpfigen Wirtschaftsdelegation die finnische Partnerregion besucht. Auch im Bereich der Ukrainehilfe und der Energiepolitik ist Finnland ein wichtiger Partner für MV und für die Bundesrepublik Deutschland.

Grundlage für die Ostseestrategie ist der im Mai 2023 an die Ministerpräsidentin übergebene Bericht mit den Handlungsempfehlungen des MV-Kooperationsrates demokratischer Ostseeraum (KDO). Die 21-seitige Ostseestrategie des Landes entstand unter Federführung des Ministeriums für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten des Ministeriums in enger Zusammenarbeit mit allen Ressorts der Landesregierung. Die Strategie wird im Anschluss an den Kabinettsbeschluss dem Landtag zur Unterrichtung vorgelegt. Eine PDF-Version der Ostseestrategie sowie weitere Informationen zur Kooperation im demokratischen Ostseeraum steht online unter: https://www.europa-mv.de/ostseekooperation

Deutscher Tourismuspreis geht nach Rügen

Deutscher Tourismuspreis an im-jaich oHg vergeben / Meyer: Innovation und Nachhaltigkeit wichtig für einen zukunftsträchtigen Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern

Bielefeld – Der Deutsche Tourismusverband hat die „Nachhaltigen Urlaubswelten an Deutschlands Küsten“ der im-jaich oHG am Donnerstag in Bielefeld mit dem Deutschen Tourismuspreis ausgezeichnet. Das Unternehmen baut Yachthäfen zu nachhaltigen Urlaubswelten aus; so sind schwimmende Ferienhäuser, auf Pfählen stehende Suiten, Uferhäuser und Hotel auf Rügen und in Bremerhaven entstanden.

„Das ist ein Erfolg für Mecklenburg-Vorpommern; dies spricht für die innovative Angebotsqualität im Land. Das Unternehmen setzt auf einen Mix aus Wassersport, Tourismus, Werft- und Marinabetrieb, stets unter Beachtung eines stringenten Nachhaltigkeitsmanagements. So sorgen beispielsweise die Nutzung von Sonnenenergie, der Betrieb eines Blockheizkraftwerks und Nahwärmeleitungen für eine effiziente Wärme- und Stromerzeugung.

Das ist ein kluger, beispielgebender Weg für ein attraktives touristisches Angebot, denn Innovation und Nachhaltigkeit müssen zusammenwirken für einen zukunftsfähigen Tourismus auch bei uns in Mecklenburg-Vorpommern“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Das familiengeführte Unternehmen bietet unter anderem Urlaubsunterkünfte in der Wasserferienwelt Rügen, in der Naturoase Gustow und in einem Hotel in Bremerhaven an. Zudem werden Häfen beispielsweise in Gustow, Lauterbach und Waren (Müritz) betrieben.

„Entscheidend ist, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin attraktive, außergewöhnliche und überraschende Angebote für unsere Gäste in hoher Qualität bieten. Mecklenburg-Vorpommern ist weiter ein gefragtes Urlaubsland. Um uns stetig weiter zu verbessern, müssen wir weiterhin überlegt in die touristische Infrastruktur investieren. Denn wir wollen weiter im intensiven touristischen Wettbewerb mit den anderen Bundesländern bestehen“, sagte Meyer.

Seit 1990 wurden im Bereich der gewerblichen Förderung rund 3.500 touristische Investitionsvorhaben in Mecklenburg-Vorpommern mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von rund 5,6 Milliarden Euro realisiert. Das Wirtschaftsministerium hat Investitionszuschüsse in Höhe von über 1,5 Milliarden Euro unterstützt. Umgesetzt wurden damit eine Reihe von Neuansiedlungen und Erweiterungen von touristischen Unternehmen.

Im Rahmen der touristischen Infrastruktur-Förderung wurden im Zeitraum von 1990 bis heute rund 1.900 Vorhaben unterstützt. Dabei sind Gesamtinvestitionen von rund 1,97 Milliarden Euro ausgelöst worden. Das Wirtschaftsministerium hat rund 1,4 Milliarden Euro an Zuschüssen ausgereicht. Dabei handelt es sich beispielsweise um den Skywalk Königsstuhl auf Rügen, den Kaiserbäder-Erlebnispfad von Ahlbeck-Heringsdorf-Bansin, den Sportboothafen Warnemünde Mittelmole und die Dauerausstellung Schifffahrtsmuseum Rostock.

Mit dem Deutschen Tourismuspreis zeichnet der Deutsche Tourismusverband seit 2005 zukunftsweisende Produkte, Events, Marketingstrategien und Kooperationsmodelle im Deutschlandtourismus aus. 73 Bewerbungen wurden 2023 eingereicht. Bewertet wurden der Innovationsgrad sowie „Soziale Nachhaltigkeit & Qualität“, „Ökonomische Nachhaltigkeit & wirtschaftliche Effekte“ und „Ökologische Nachhaltigkeit“.

Verstärkung der Landesküstenschutzdüne

Neuhaus: Sandaufspülungen beginnen Ende November

Schwerin – An der Ostseeküste in Neuhaus wird ab Ende November die Landesküstenschutzdüne (LKSD) durch Aufspülung mariner Sande verstärkt. Am morgigen Donnerstag, 23. November, findet dazu mit dem Auftragnehmer die Bauanlaufberatung statt. Bauherr für den ca. 1.700 Meter langen Bauabschnitt ist das Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (StALU MM).

„Nicht zuletzt durch den Klimawandel ist und bleibt Küstenschutz eine permanente Gemeinschaftsaufgabe. Seit Mitte der 1990er Jahre wurden bisher insgesamt ca. 600 Millionen Euro in den Küsten- und Hochwasserschutz MV investiert. Wir als Landesregierung werden uns auch weiterhin dafür einsetzen, durch einen professionellen und breit aufgestellten Hochwasser- und Küstenschutz die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten“, sagte Minister Dr. Till Backhaus.

Mit der Umsetzung der Maßnahme wurde die Firma Rohde Nielsen A/S aus Kopenhagen beauftragt. Nach Einrichtung der Baustelle und Positionierung der Spülleitung Ende November wird anschließend Sand an den Strand vor Neuhaus gespült. Bis Ende Februar 2024 werden die Nassbaggerarbeiten abgeschlossen sein. Anschließend werden Strand und Düne neu profiliert sowie die Düne mit Strandhafer bepflanzt.

Der Sand für die Maßnahme wird aus der landeseigenen Lagerstätte Graal-Müritz gewonnen. Für die Dünenverstärkung werden insgesamt ca. 330.000 Kubikmeter Sand aufgespült. Die Kosten liegen bei ca. 3,1 Millionen Euro. An der Finanzierung beteiligt sich der Bund mit 70 Prozent im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“, 30 Prozent der Kosten werden durch das Land MV aufgebracht.

Das StALU MM hat die Planung erarbeitet und wird auch die Bauoberleitung übernehmen. An Bord des Baggerschiffes wird die Firma GLU Freiberg als geologische Bauüberwachung die Sandqualität kontrollieren.

Technische Daten Aufspülung 2023/24

Strand- und Dünenverstärkung durch Aufspülung mariner Sande

  • Küstenkilometrierung:           KKM F166.600 – KKM F168.300
  • Länge der Aufspülung:          ca. 1.700 Meter
  • Soll-Kronenbreite:                 40,1 Meter
  • Soll-Kronenhöhe:                  4,5 Meter ü. NHN
  • Dünenfußhöhe:                      2,3 Meter ü. NHN
  •  Böschung seeseitig:              1:3
  •  Böschung landseitig:             bleibt bestehen
  •  Strandneigung:                      1:30
  •  Uferlinienverlagerung:          10 – 30 Meter seewärts
  •  Mittlere Spülmenge:              ca. 150 Kubikmeter/ lfd. m
  • Gesamtmenge:                        330.600 Kubikmeter (inkl. 20 Prozent Spülverluste)
  •  Bewilligungsfeld:                   Graal-Müritz

Küstenschutz in M-V gut aufgestellt

Schwerin – Anlässlich der aktuellen Stunde im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern zu den Folgen der ersten Sturmflut des Herbstes 2023 erklärt der für den Küstenschutz zuständige Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus: „Mecklenburg-Vorpommern legt als Küstenland einen besonderen Fokus auf den Hochwasser- und Küstenschutz. Ziel ist es, die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes heute und zukünftig vor gesundheit­lichen und wirtschaftlichen Schäden zu bewahren.

Um dieses Ziel zu erreichen, investiert das Land M-V jedes Jahr erhebliche finanzielle Mittel in den Hochwasserschutz an Fließgewässern und in den Küstenschutz. Seit Mitte der 1990er Jahre wurden bisher insgesamt ca. 600 Mio. Euro in den Küsten- und Hochwasserschutz M-V investiert.

Im Gegensatz zu Schleswig–Holstein hatten wir es in weiten Teilen des Landes mit einer „leichten“ bis „mittleren Sturmflut“ zu tun. Unser Mitgefühl gilt daher unseren Nachbarn, mit denen wir im Hinblick auf zukünftige Sturmhochwasser kooperieren werden“, so Backhaus.

Wasserstände über 2,00 m üNHN, bei denen man von einer sehr schweren Sturmflut spricht, seien in Mecklenburg-Vorpommern nicht eingetreten, so der Minister, der zu den Folgen des Sturmhochwassers ausführt: „Derzeit wird in M-V und S-H noch intensiv an einer umfassenden Aufstellung von Schäden an Küsten­schutzanlagen, Hafenanlagen sowie an Infrastruktur gearbeitet. Erste Schätzungen von Schäden in unserem Land belaufen sich aktuell auf ca. 56 Mio. Euro. Dabei sind vor allem touristische Infrastruktur und Hafen­schutz­­bauwerke betroffen.

Es hat zwar keine erheblichen Schäden an Küsten­schutz­anlagen gegeben, welche die aktuelle Sicherheit gefährden. Aber: Es sind erhebliche Sandverluste an den Landesküstenschutzdünen und im Strandbereich zu verzeichnen. Diese Sandverluste müssen mit künstlichen Aufspülungen ausgeglichen werden. Wir gehen derzeit von einem zusätzlichen Aufspülbedarf mit Kosten von ca. 6 Mio. Euro aus.

Die Arbeiten zum Ausgleich von Sanddefiziten haben bereits begonnen. Im Rahmen der laufenden Aufspü­lung im Küstenabschnitt Prerow-Zingst wird das Land M-V mehr als 700.000m³ Sand aufspülen und mehr als 10 Mio. Euro einsetzen (GAK-Mittel, 70% Bund, 30% Land). Infolge des Sturmhochwassers werden wir ca. 15% mehr Sand aufspülen, als ursprünglich geplant.

Eine weitere vom Land geplante Aufspülmaßnahme im Küstenabschnitt Neuhaus-Dierhagen ist nach dem Sturmhochwasser überprüft worden. Die ausge­schriebene Sandmenge wurde angepasst“, so der Minister.

„An den harten Küstenschutzbauwerken des Landes, wie Sperrwerke, Spundwände oder mobile Verschlüsse (Warnemünde, Heiligendamm, Barth) sind keine erheblichen Schäden entstanden. Aber an Hafenschutz­bauwerken und an der Küste gelegener Infrastruktur sind kostenintensive Schäden entstanden. Hier ist der Großteil der genannten Schäden in Höhe von 56 Mio. Euro zuzuordnen. Die Gemeinden sind zum Teil noch dabei, die Schäden zu erfassen.

Beispiel Sassnitz:

Kosten für eine Sanierung des Molen-Bauwerks des Hafens Sassnitz werden aktuell auf ca. 40 Mio. Euro geschätzt. Darüber hinaus wurde die Uferpromenade stark beschädigt – Schaden nach erster Schätzung ca. 2,5 Mio. Euro.

Beispiel Stahlbrode:

Die Hafenanlagen von Stahlbrode wurden stark beschädigt. Der Fährbetrieb musste vorzeitig eingestellt werden. Es wird von einem Schaden von ca. 270.000 Euro ausgegangen.

Bisher konnten nur 5 von 11 Wasser- und Boden­verbänden an der Küste eine erste Einschätzung zu Schäden geben. Bisher sind Schäden von insgesamt mehr als 200.000 €uro gemeldet worden, darunter auch erhebliche Schäden an landwirtschaftlichen Deichen, Schöpfwerken und Absperrvorrichtungen“, so Minister Backhaus, der zusammenfassend erklärt:

„Das Sturmhochwasser an der Ostsee war eine Bewährungsprobe für die landeseigenen Küsten­schutzanlagen und hat den Bedarf für einen Ausbau der Schutzanlagen an den Bodden/Haffen noch einmal in den Fokus gerückt.

Das Ereignis hat auch in M-V zu Schäden an der Infrastruktur geführt, die mit Unterstützung des Bundes und des Landes behoben werden müssen. Es ist daher gut, dass eine Arbeitsgemeinschaft zur Beseitigung der Schäden unter Beteiligung des Bundes zusammen­gekommen ist. Küstenschutz ist und bleibt eine permanente Gemeinschaftsaufgabe. Angesichts des Klimawandels, werden die Gemeinden in MV Baumaßnahmen jedoch zukünftig auch die sich verändernden Wasserstände in den Blick nehmen müssen.

Das Land wird sie dabei mit Informationen und Kartenmaterial tatkräftig unterstützen. Wir als Landesregierung werden uns auch weiterhin dafür einsetzen, durch einen professionellen und breit aufgestellten Hochwasser- und Küstenschutz die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes zu gewährleisten“, so Dr. Backhaus abschließend.

Warnung vor Küstenabbrüchen

Backhaus warnt vor Küstenabbrüchen und Munitionsfunden nach Sturmflut

Schwerin – In Folge des Sturmhochwassers am 20./21. Oktober 2023 warnt Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Dr. Till Backhaus, der auch für den Küstenschutz im Land zuständig ist, vor nachträglichen Küstenabbrüchen, z.B. in Kühlungsborn, Stoltera oder Ahrenshoop.

„Von Sparziergängen an den Steilufern, sei es an den Kliffkanten oder unterhalb der Steilküsten rate ich dringend ab. Gefahr durch Verschütten droht auch in Bereichen von entstandenen Dünenabbrüchen, die zum Teil bis zu 7 Meter hoch sein können“, sagte er.

Auch hat das Umweltministerium heute die Meldung erreicht, dass die Sturmflut am Ostseestrand im Bereich des Naturschutzgebietes Riedensee bei Kühlungsborn und Bastorf  Munitionsreste freigelegt hat. StrandbesucherInnen sind dazu angehalten, diesen Bereich zu meiden.

Der NABU Mittleres Mecklenburg, der seit 2018 die Schutzgebietsbetreuung im NSG/FFH-Gebiet Riedensee mit RangerInnen durchführt, wird sowohl die Munitionssuche und -bergung durch den Munitionsbergungsdienst M-V als auch die Bergung größerer Mengen durch die Sturmflut abgebrochener oder freigespülter Dünenzaunpfähle und des zugehörigen Drahtes) begleiten.

Die Strand-RangerInnen werden derzeit dankenswerterweise gefördert und unterstützt durch die Tourismus, Freizeit & Kultur GmbH Kühlungsborn (TFK), die NUE-Stiftung, die Gemeinde Bastorf und das LUNG M-V.

Die Sturmflut ist für den überwiegenden Teil des Landes als mittlere Sturmflut einzustufen, weil Wasserstände bis zu 1,50m über dem mittleren Wasserspiegel eingetreten sind. Im westlichen Küstenabschnitt (Wismarbucht, Lübecker Bucht) wurden Wasserstände bis ca. 1,60 m über NHN erreicht (unterer Bereich einer schweren Sturmflut).

Der Minister betonte, dass die Küstenschutzanlagen des Landes alle Stand gehalten haben und auch für kommende Ereignisse gut gerüstet sind. „Überflutungsgefährdungen in den durch diese Anlagen geschützten Gebieten bestehen nicht. Die umfangreichen Investitionen des Landes in den Küstenschutz von jährlich fast 20 Millionen Euro zahlen sich damit aus“, so Backhaus.

Seit dem Wochenende liegen der Abteilung Küste des StALU Mittleres Mecklenburg die Vermessungsergebnisse vor und werden dort ausgewertet. Eine erste überschlägige Prüfung ergab, dass mit Blick auf die Sicherheit bei Eintritt weiterer Sturmhochwasser an keiner Landesküstenschutzdüne Sofortmaßnahmen notwendig werden. Erwartet wird allerdings, dass in einigen Abschnitten eher als geplant Sandaufspülungen erforderlich sein werden, z. B. im Küstenabschnitt vor Ahrenshoop.

Im Vergabeverfahren befindet sich derzeit die Sandaufspülung Neuhaus-Dierhagen. Auch in diesem Bereich sind in Folge der Sturmflut erhebliche Sandverluste eingetreten, so dass an Hand der Vermessungsergebnisse aktuell der Mehrbedarf gegenüber der ausgeschriebenen Sandmenge ermittelt wird. Die Zuschlagserteilung im laufenden Vergabeverfahren wurde um eine Woche verlängert, um die Mehrmengen gleich mit zu beauftragen.

Aufgrund der langen Verweilzeit hoher Wasserstände in den Bodden und Haffen hat es zudem hohe Belastungen auf Deiche gegeben, die nicht Teil der Landesküstenschutzanlagen sind.

Einige Deiche, die dem Schutz landwirtschaftlicher Flächen dienen, wurden überströmt und haben infolge der Überströmung zum Teil auch Schaden genommen (Wieck, Michaelsdorf, Neuendorf-Heide).

Nach Einschätzung des Umweltministeriums hat aber zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr für Wohngebäude oder eine relevante Anzahl von Nebengebäuden bestanden.

Schienengüterverkehrskonferenz maritim

Jesse: Leistungsfähige Hafenstandorte brauchen bedarfsgerechten Ausbau der land- und seeseitigen Anbindungen

Stralsund – „Schienenaffinität behalten und erweitern“ lautete das Kernthema der 2. Fachtagung Schienengüterverkehr maritim am Donnerstag in Stralsund.

„Schienenverbindungen sind für die wirtschaftliche Entwicklung in einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern von zentraler Bedeutung. Das gilt vor allem für unsere Häfen. Leistungsfähige Hafenstandorte brauchen einen bedarfsgerechten Ausbau der land- und seeseitigen Anbindungen.

Gerade die führenden Häfen in Mecklenburg-Vorpommern sind historisch als klassische Eisenbahnhäfen konzipiert worden, um einen größtmöglichen Anteil bahngebundener Hafenhinterlandverkehre abbilden zu können – das ist heute ein enormer Vorteil bei den gesamtgesellschaftlichen Anstrengungen zur erfolgreichen Verlagerung von Verkehren von der Straße auf die Schiene im Interesse des Erreichens ehrgeiziger Klimaschutzziele.

Das schaffen wir aber nicht allein. Gemeinsam mit den anderen Küstenländern setzen wir uns beim Bund dafür ein, die seit über 20 Jahren in der Summe unveränderten Mittel für die Finanzierung der Seehäfen relevant zu erhöhen“, sagte die Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Ines Jesse vor Ort.

Als logistische Schnittstelle für land- und seeseitige Transporte und Standorte industrieller und gewerblicher Ansiedlungen sind Häfen auch von den klimaschutzbedingten Anforderungen betroffen. So wirken sich Veränderungen in der Energieerzeugung direkt auf die Gutarten-, Dienstleistungs- und Produktionsstrukturen in den Standorten aus.

Auf die im Jahr 2020 in den MV-Häfen umgeschlagenen 25,4 Millionen Tonnen entfielen gut 19 Prozent auf die Bereiche Kohle, Erdgas, Erdöl, Mineralöl- und Chemieerzeugnisse. „Hier ist es eine Aufgabe der Häfen, neue Geschäftsmodelle zu entwickeln.

Neben dem seit längerer Zeit liegenden Fokus auf Komponentenbau, Ausrüstung und Versorgung von Offshore-Windparks rücken emissionsfreie Brenn- und Treibstoffe in den Vordergrund. Wir unterstützen die Häfen in unserem Land auf diesem Weg, beispielsweise über den zielgerichteten Ausbau der Hafeninfrastruktur“, sagte Jesse.

So beabsichtigt beispielsweise der Seehafen Stralsund die Herstellung einer direkten Anbindung des Betriebsteils Südhafen und des Geländes des maritimen Industrie- und Gewerbeparks „Volkswerft“ an die Anlagen der DB Netz.

Der von der DB Netz betriebene Rangierbahnhof Rostock Seehafen wird in drei Baustufen bis 2029 umfangreich modernisiert, darunter die Spurplanoptimierung und die Einführung elektronischer Stellwerkstechnik. Bis 2025 ist eine Erweiterung aller KV-Gleise auf 740 Meter angedacht.

Auch der vom Bund angekündigte Streckenausbau ABS Berlin – Stralsund – Sassnitz („Vorpommernmagistrale“) soll erheblich zur besseren verkehrlichen Vernetzung beitragen.

Veranstalter der Fachtagung war der Unternehmensberater und Rechtsanwalt Ralf Jentges in Kooperation mit dem Landesverband Hafenwirtschaft (LHMV).

Fangquoten: Fischerei droht der Niedergang

M-V steuert mit Rettungsplan dagegen

Schwerin – Die EU-Fischereiminister haben sich in Luxemburg auf die erlaubten Fangmengen für Fischer in der Ostsee im kommenden Jahr geeinigt. Demnach bleiben die Fangverbote für Hering und Dorsch im westlichen Teil der Ostsee bestehen. Ausnahmen vom Verbot der gezielten Fischerei auf Hering gelten weitherin für die kleine Küstenfischerei mit passiven Fanggeräaten (Stellnetze und Reusen).

Aktuell dürfen Dorsch und Hering – hier mit Ausnahme der kleinen Küstenfischerei – in der westlichen Ostsee und damit auch vor der Küste Mecklenburg-Vorpommerns nur als Beifang in den Netzen landen. Beim Dorsch sinkt die für 2024 für die westliche Ostsee erlaubte Fangmenge für deutsche Fischer um 30 Prozent auf 73 Tonnen, in der östlichen Ostsee bleibt sie unverändert bei 54 Tonnen. Die Freizeitfischereich auf Dorsch wurde geschlossen, d.h. Dorsche dürfen von Freizeitfischern 2024 nicht mehr mitgenommen werden.

Mecklenburg-Vorpmmerns Fischereiminister Dr. Till Backhaus schätzte die Ergebnisse wie folgt ein: „Die Entscheidung die Fangquoten für die Ostseefischerei weiter aufrechtzuerhalten und den Dorschfang mit weiteren Einschränkungen zu belegen war erwartbar und ist fachlich sicherlich schlüssig begründbar.

Dennoch muss ich ganz klar sagen, dass ich mir eine andere Entscheidung gewünscht hätte. Erst vergangene Woche habe ich mich nochmals schriftlich an Cem Özdemir gewandt und darum gebeten, sich für die Interessen der deutschen Küstenländer stark zu machen. Die Bewirtschaftung der Dorschbestände – die Freizeitfischerei eingeschlossen – stellt für den Tourismus, speziell in der Nebensaison eine nicht unerhebliche Einnahmequelle dar.

Erfreulich ist, dass die gezielte Fischerei mit passiven Fanggeräten für die kleine Küstenfischerei in Bezug auf den Hering in der westlichen Ostsee als Ausnahmeregelung erhalten bleibt. Auch dafür hatte ich mich eingesetzt, da eine Beifang-Regelung den Fischereibetrieben hier gar nichts genützt hätte, denn Hering wird praktisch nicht in der gezielten Fischerei auf andere Arten mitgefangen. Wäre die Ausnahmeregelung entfallen, wäre dies einem Berufsverbot gleichgekommen. Hinzu kommt, dass die kleine Küstenfischerei die Bestandtsentwicklung aufgrund der geringen Entnahmemengen kaum beeinflusst. Eine Nullfang-Regelung wäre auch vor diesem Hintergrund von besonderer und nicht nachvollziehbarer Härte gewesen.

Insgesamt müssen wir feststellen, dass die Kutter- und Küstenfischereich und mit ihr ein jahrhundertaltes Kulturgut im Niedergang begriffen ist. Selbst eine Besserung der Rahmenbedingungen in einigen Jahren würde den befürchteten Niedergang der Ostseefischerei nicht mehr aufhalten, da es bereits jetzt an Nachwuchs und an einer soliden wirtschaftlichen Basis fehlt.

Große Erwartungen setze ich in diesem Zusammenhang auf die aus den Ausschreibungen nach dem Windenergie-auf-See-Gesetz zu erwartenden Gelder aus der Fischereikomponente für Maßnahmen zur umweltschonenden Fischerei. Mit den ca. 670 Millionen Euro ließe sich der notwendige Transformationsprozess der Kutter- und Küstenfischerei an Nord- und Ostsee wirksam unterstützen, immerhin sind das dreimal so viel Mittel wie Deutschland aus dem Europäischen Meeres-, Aquakultur- und Fischereifonds zur Verfügung stehen.

Mit großer Spannung warte ich auch auf die für Herbst 2023 angekündigten Ergebnisse vom Runden Tisch Ostseefischerei, der eine eigene Kommission eingesetzt hat, um ein zukunftsorientiertes Leitbild für die Ostseefischerei zu entwickeln. Das Leitbild kann aber nur die Rahmen setzen – zur Erhaltung und Neuausrichtung der Fischerei bedarf es einer Strategie von Bund und Küstenländern und entsprechender Finanzmittel zur Umsetzung von Maßnahmen.

Mecklenburg-Vorpommern hat seine Hausaufgaben gemacht und einen Plan zur Transformation der deutschen Fischerei an Nord- und Ostsee bis 2032 vorgelegt, der auch eine Ausbildungskomponente enthält, bei der an die Fachwirtausbildung „Fischerei und Meeresumwelt“ und Aktivitäten von so genannten Sea-Rangern im Küstenmeer angeknüpft werden soll, sowie Elemente der Transformation hin zu einer umweltverträglichen Fangflotte und Ausübung der Fischerei.

Daneben sollen aus dem EMFAF weiterhin verschiedenste Maßnahmen unterstützt werden wie bspw. moderne Schiffsverfolgungs-, Melde- und Überwachungssystemen, Investitionen in Sicherheit und Hygiene an Bord, Veredlung und Direktvermarktung an Land, Diversifizierung mit bis zu 75.000 Euro je Begünstigtem, Investitionen in die kleinskalige, umweltgerechte Aquakultur im Küstenmeer, Vorhaben des Bundes und der Länder zur Überwachung, Fischereiaufsicht und Digitalisierung sowie zum Bestandsmanagement bedrohter Arten wie Aal, Stör, Meerforelle.“

Vorläufige Schadensbilanz des Hochwassers

Schwerin – Heute hat der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, dem Kabinett eine überschlägige Bilanz der Schäden durch das Sturmhochwasser am 20. und 21. Oktober 2023 vorgestellt. Auch wenn Mecklenburg-Vorpommern deutlich weniger betroffen war als das Nachbarland Schleswig-Holstein, hat das Hochwasser Spuren hinterlassen.

„Bei einer Küstenlänge von ca. 1.945 km (Außenküste und Innere Küstengewässer) und zusätzlichen landseitigen potentiellen Überflutungsflächen ist nach ein bis zwei Tagen leider keine vollständige oder gar abschließende Übersicht über Ereignisse oder Schäden möglich“, erklärt der Minister.

„Der Fokus erster Inaugenscheinnahmen lag auf den landeseigenen Küstenschutzanlagen und nicht auf der kommunalen Infrastruktur wie z.B. Hafenanlagen oder Einrichtungen, die dem Tourismus dienen. Zu letzteren können am besten die Städte und Kommunen selbst Auskunft geben.

Die verfügbaren Mitarbeiter der Küstenschutz­verwaltung der StÄLU (<20 Personen) und drei Vermessungsteams waren am Montag, den 23.10.2023 zur Schadensaufnahme an der Küste (z.T. auch mit Lidar-Scanner über Drohnen) unterwegs. Im Ergebnis ist deutlich geworden, dass es insbesondere auf dem Fischland-Darß-Zingst zu erheblichen Sandverlusten aus den Landesküstenschutzdünen gekommen ist. Es sind in vielen Küstenabschnitten Dünenkliffs mit einer Höhe von bis zu 7,0 m entstanden. Auf Usedom und im Bereich von Südost-Rügen gibt es ebenfalls Sandumlagerungen. Die örtlichen Sandverluste sind angesichts der starken Seegangsbelastung aber gering“, so Backhaus.

Zusammenfassendes Ergebnis:

  • Es sind keine erheblichen Schäden an harten Küstenschutzbauwerken des Landes, wie Sperrwerken, Spundwänden oder mobilen Verschlüssen (Warnemünde. Heiligendamm, Barth) entstanden. Es gibt Schäden an Buhnenbauwerken mit einem Wert von ca. 200.000,-€.
  • Sandverluste sind ohne flächenhafte Vermessungen schwer zu quantifizieren. Amtsüber­greifend wird geschätzt, dass ca. 400.000 bis 500.000m³ Sand umgelagert wurden. Dies entspricht Kosten für Aufspülungen von rund 6 Mio. Euro.
  • Ob mit Blick auf die Sicherheit bei Eintritt weiterer Sturmhochwasser sofortiger Handlungsbedarf besteht, kann erst nach Abschluss von Vermessungs-arbeiten eingeschätzt werden.
  • Im Küstenabschnitt zwischen Prerow und Zingst, in dem erhebliche Sandverluste zu verzeichnen sind, werden die Verluste im Rahmen einer bereits laufenden Aufspülung bereits ausgeglichen. Bisher sind für diese Maßnahme ca. 10 Mio. € eingeplant Die Finanzierung erfolgt über die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz, in der 70% Bundesmittel und 30% Landesmittel eingesetzt werden. Bei Bedarf wird die Aufspülmenge erhöht und die örtliche Verteilung angepasst. Sollte an weiteren Küstenabschnitten ein sofortiger Ausgleich von Sandverlusten erforderlich sein, müssen weitere Mittel eingesetzt werden. Eine Entscheidung dazu kann erst nach Auswertung der Messdaten erfolgen.
  • Auch der landeseigene Inselhafen Prerow und die zugehörige Seebrücke Prerow waren in der derzeit laufenden Bauphase erheblichen Seegangsbelastungen ausgesetzt. An bereits fertiggestellten Bauwerken (Wellenbrecher, Pfähle usw.) sind keine Schäden eingetreten. Nach Einschätzung von Minister Backhaus haben diese Bauwerken ihre Bewährungsprobe bestanden. Schäden sind an der Baustelleneinrichtung (u.a. temporäre Arbeitsebene im Strandbereich) und an der noch nicht fertiggestellten Funktionsfläche entstanden. Darüber hinaus ist es erneut zur Versandung in der Zufahrt zum Nothafen Darßer Ort gekommen, die noch für die Rückbauarbeiten erforderlich ist.