Mecklenburg-Vorpommern entlastet Lehrkräfte

Trotz Lehrkräftemangels hält Land an Anrechnungsstunden fest –110 Millionen Euro stehen jährlich dafür bereit

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern unterrichten ältere Lehrkräfte und Lehrkräfte mit zusätzlichen Aufgaben weniger als der reguläre Stundenumfang vorsieht. Im Schuljahr 2023/2024 hat das Land 35.000 Anrechnungsstunden ausgegeben. Das sind ca. 1.300 Lehrerstellen im Umfang von jährlich 110 Millionen Euro. „Trotz des bundesweiten Lehrkräftemangels halten wir an den Anrechnungsstunden fest. Wir reduzieren weiterhin die Unterrichtszeit für Lehrerinnen und Lehrer in höherem Alter und für Lehrkräfte, die zusätzliche Aufgaben haben“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Den größten Anteil mit 34 Prozent machen Anrechnungsstunden für Leitungs- und Koordinierungsaufgaben aus. Hierzu zählen Schulleitungsaufgaben, die Oberstufenkoordinierung und weitere Koordinierungs- und Leitungstätigkeiten. Der zweitgrößte Anteil mit 18 Prozent sind Anrechnungsstunden für ältere Lehrkräfte. In Mecklenburg-Vorpommern unterrichten sie bis zu vier Stunden weniger. Ab 57 Jahren erhalten sie eine, ab 60 Jahren zwei und ab 63 Jahren insgesamt vier Altersanrechnungsstunden nach Vollendung des jeweiligen Lebensjahres im darauffolgenden Schulhalbjahr. Das heißt, dass eine 63-jährige Lehrkraft 23 statt 27 Stunden unterrichtet.

Für die Altersanrechnungsstunden hat das Land im vergangenen Schuljahr mehr als 240 Lehrerstellen im Umfang von rund 20 Millionen Euro bereitgestellt. Die Zahl der Anrechnungsstunden wegen Alters hat sich seit dem Schuljahr 2015/2016 verdoppelt. „Mit der Regelung kommen wir dem berechtigten Wunsch vieler Lehrerinnen und Lehrer nach und halten sie so im Schuldienst. Das ist wichtig, weil wir auf erfahrene Lehrkräfte genauso angewiesen sind wie auf jüngere Lehrerinnen und Lehrer“, so die Bildungsministerin. Seit 1. August 2023 erhalten ältere Lehrkräfte Altersanrechnungsstunden früher und damit bereits ab dem Schulhalbjahr, das auf die Vollendung ihres 57., 60. oder 63. Lebensjahres folgt. Zuvor haben sie die Altersanrechnungsstunden erst zum Beginn des jeweils nächsten Schuljahres erhalten.

Anrechnungsstunden gibt es auch für Lehrkräfte mit Verwaltungsaufgaben und mit besonderen pädagogischen Aufgaben (11 Prozent). Dazu zählen die Mitarbeit in Rahmenplankommissionen, die Mitarbeit in Prüfungskommissionen, in denen Prüfungs- und Testaufgaben entwickelt werden oder die Koordinierung von Aufgaben mit landesweiter Bedeutung wie Wettbewerbe. Auch für das Mitwirken bei pädagogischen Innovationen wie Schulversuchen oder für die Mitarbeit in Förderzentren erhalten Lehrerinnen und Lehrer Anrechnungsstunden. Für den Einsatz in der Lehreraus-, fort- und -weiterbildung, für die Leitung von Klassen oder für Gremienarbeit gewährt das Land weitere 20 Prozent Anrechnungsstunden.

Freifläche Stadtteilzentrum soll gestaltet werden

Pasewalk – Die Stadt Pasewalk will die Freianlage um das neugebaute Stadtteilzentrum mit Schulmensa in der Oststadt generationenübergreifend gestalten. Die Fläche mit Freizeit- und Spielanlagen soll auch für seh- und gehbehinderte Menschen sowie Rollstuhlfahrer zugänglich sein.

Das Gelände soll mit heimischen, insektenfreundlichen Sträuchern, Stauden und Gräsern bepflanzt werden, die teilweise mit dem Oberflächenwasser der befestigten Flächen bewässert werden. Die Wege werden barrierefrei ausgebaut, zahlreiche Bänke und ein Trinkwasserbrunnen mit Energieversorgung über Solar sowie insektenfreundliche, energieeffiziente LED-Pollerleuchten installiert.

Mit 746.000 Euro wird diese Baumaßnahme fast vollständig aus bereits beantragten Städtebaufördermitteln von Bund, Land und Kommune finanziert. Sie soll demnächst beginnen und zum Jahresende 2025 fertig gestellt werden.

Neues Kinderschutzstrukturgesetz kommt

Drese auf Fachkonferenz: Kinder- und Jugendschutz entwickelt sich im Land beständig weiter

Güstrow – Unter dem programmatischen Titel „Gewalt gegen Kinder und Jugendliche – Was tun? Was tun!“ tauschen sich heute rund 320 Fachleute aus den Bereichen Jugendhilfe, Gesundheit, Justiz, Polizei, Bildung und Sport auf der 18. Kinder- und Jugendschutzkonferenz des Landes in Güstrow aus.

Die von der zentralen Fortbildungsstelle des Landes im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, Schabernack e. V., organisierte Konferenz greift aktuelle Entwicklungen im Kinderschutz auf und zielt darauf ab, die fachübergreifende Zusammenarbeit zu stärken.

“Nur wenn alle Instrumente harmonisch zusammenspielen, schaffen wir für Kinder und Jugendliche einen starken Schutzraum. Genau daran arbeiten alle Akteure jeden Tag, und haben wir in Mecklenburg-Vorpommern in den letzten Jahren erhebliche Fortschritte gemacht“, verdeutlichte Sozialministerin Stefanie Drese zum Auftakt der Kinder- und Jugendschutzkonferenz.

Wie wichtig es sei, Prävention zu stärken, bedarfsgerechte Hilfen anzubieten und die Rahmenbedingungen für das Aufwachsen junger Menschen zu verbessern, zeigten die Zahlen von akuter oder latenter Kindeswohlgefährdung, verdeutlichte Drese. „Noch immer erleben Kinder und Jugendliche physische, psychische oder sexuelle Gewalt – oft hinter verschlossenen Türen. Allein in Mecklenburg-Vorpommern wurden im Jahr 2023 von den Jugendämtern 1.673 derartige Fälle gemeldet“, so die Ministerin.

Ein erster Schritt sei, dass diese Fälle angezeigt und Hilfen in Anspruch genommen werden. „Fachleute gehen davon aus, dass die Dunkelziffer in früheren Jahren höher war. Denn die Sensibilität, die Achtsamkeit ist durch die zunehmende Professionalität und Zusammenarbeit in den letzten Jahren größer geworden. Dennoch sind diese 1.673 gemeldeten Fälle eine erschreckende Zahl, die uns aufrütteln muss“, sagte Drese.

Die Landesregierung habe sich auch deshalb dazu entschlossen, erstmals ein Kinderschutzstrukturgesetz auf den Weg zu bringen. Der Entwurf dieses Gesetzes werde in naher Zukunft im Landeskabinett beschlossen und dann an den Landtag zur abschließenden Beratung überwiesen, erklärte die Ministerin. Wir hoffen, dass Anfang 2026 das aus meiner Sicht sehr wichtige Kinderschutzgesetz für Mecklenburg-Vorpommern in Kraft treten kann“, so Drese.

Das Gesetz zielt nach Angaben von Drese darauf ab, die Rechte von Kindern und Jugendlichen, die Handlungssicherheit und fachübergreifende Kooperation sowie die Strukturen und Prozesse im Kinderschutz zu stärken und zu fördern. Zugleich schaffe das Gesetz die rechtlichen Voraussetzungen dafür, das Landesjugendamt, das aktuell noch beim Kommunalen Sozialverband M-V angesiedelt ist, in Trägerschaft des Landes zurückzuführen. „Auch damit tragen wir den künftigen Herausforderungen besser Rechnung und profitiert die Jugendhilfe im Land insgesamt“, sagte Drese in Güstrow.

Jugend trainiert

Elf Schulen aus MV starten beim Bundesfinale  /  182 Sportlerinnen und Sportler nehmen am Frühjahrsfinale in Berlin teil

Berlin – Beim Frühjahrsfinale der Schulsport-Wettbewerbe „Jugend trainiert für Olympia“ und „Jugend trainiert für Paralympics“ in Berlin ermitteln noch bis Donnerstag Deutschlands beste Schulteams in neun Sportarten ihre Bundessiegerinnen und Bundessieger.

Aus Mecklenburg-Vorpommern haben sich zwölf Schulen in den Sportarten Badminton, Tischtennis, Volleyball, Basketball, Gerätturnen, Handball, Goalball, Rollstuhlbasketball und Paratischtennis für das Bundesfinale qualifiziert. Elf davon, mit insgesamt 213 Teilnehmerinnen und Teilnehmern inklusive Betreuerinnen und Betreuer, sind bei den Wettkämpfen in der Bundeshauptstadt dabei.

„Ich wünsche allen Sportlerinnen und Sportlern in Berlin viel Erfolg, faire Wettkämpfe und unvergessliche Momente. Sie haben bereits mit der Qualifikation zum Bundesfinale gezeigt, welcher Einsatz, Teamgeist und welche Disziplin in ihnen steckt. Außerdem sind die jungen Athletinnen und Athleten großartige Botschafterinnen sowie Botschafter unseres Bundeslandes“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Die meisten Titelentscheidungen beim Frühjahrsfinale fallen am Mittwoch, 21. Mai, wenn 21 der 24 Bundessiege ermittelt werden. So viele Entscheidungen an einem Tag gab es noch nie in der Geschichte von „Jugend trainiert für Olympia und Paralympics“. Die Turnierverläufe werden per Livestream auf SolidSport übertragen.

Education World Forum

Präsidentin Oldenburg auf globaler Bildungskonferenz für stärkere, mutigere und bessere Bildung

London – Das diesjährige Education World Forum (EWF) steht unter dem Motto „Von Stabilität zu Wachstum: gemeinsam stärkere, mutigere und bessere Bildung aufbauen“. Bis zum 21. Mai 2025 kommen in London wieder hochrangige Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wirtschaft, internationalen Organisationen und Nicht-Regierungsorganisationen zusammen. Für die Länder nimmt Simone Oldenburg, Präsidentin der Bildungsministerkonferenz und Ministerin für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, teil. Udo Michallik, Generalsekretär der Kultusministerkonferenz, begleitet die Präsidentin.

„Ein gerechtes, resilientes und qualitativ hochwertiges Bildungssystem ist der Grundstein für die nachhaltige und zukunftsorientierte Entwicklung unserer Gesellschaft. Gemeinsam mit allen relevanten Akteuren, insbesondere Eltern, Gewerkschaften, Verbänden und Arbeitgebern, wollen wir unser Bildungssystem stärken und die Herausforderungen wie Digitalisierung, KI, aber auch die ungleich verteilten Startchancen von Kindern und Jugendlichen mutig angehen. Ich freue mich, dass ich mich auf dem EWF mit zentralen Stakeholdern aus vielen Regionen der Welt über erfolgreiche und innovative Ansätze in der Bildung austauschen kann. Davon können wir in Deutschland viel lernen“, erklärt Präsidentin Oldenburg.

Ihre Teilnahme am EWF verbinden Präsidentin Oldenburg und Generalsekretär Michallik mit einem Besuch der Deutschen Schule London.

Das EWF wurde 2002 unter dem Namen „Moving Young Minds“ gegründet. Als Veranstalter fungierte die Regierungsorganisation British Educational Communications Technology Agency (Becta). Nach Auflösung der Becta im April 2011 ging die Veranstaltung in privatwirtschaftliche Verantwortung über. Seitdem richtet der British Educational Suppliers Association (BESA) die jährliche Veranstaltung unter ihrem gegenwärtigen Namen aus. Von britischer Seite unterstützen die Ministerien für Bildung, Handel, Außenbeziehungen und Entwicklungshilfe sowie der British Council das EWF.

300.000 Euro für Gedenkstättenfahrten

Oldenburg: Mit den Gedenkstättenbesuchen wird Geschichte erlebbar

Schwerin – In diesem Jahr haben mehr Schülerinnen und Schüler die Gelegenheit, an Fahrten in die ehemaligen deutschen Vernichtungslager in Polen teilzunehmen als ursprünglich geplant. Das Land erhöht im Jahr 2025 die Mittel für Gedenkstättenfahrten von 150.000 Euro auf 311.000 Euro.

„Wir haben uns trotz angespannter Haushaltslage entschlossen, weitere zusätzliche Mittel für die Fahrten bereitzustellen. Im Vergleich zum Jahr 2023, in dem 50.000 Euro bereitstanden, ist das eine Erhöhung auf das Sechsfache“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Mit den Gedenkstättenbesuchen wird Geschichte erlebbar. Das ist wichtig in einer Zeit, in der es immer weniger Zeitzeuginnen und Zeitzeugen gibt.“

Die Schülerfahrten haben eine Dauer von fünf bis sechs Tagen und führen in die Gedenkstätten Auschwitz-Birkenau und Majdanek. Zu den Fahrten zählt ein Rahmenprogramm mit Vorbereitungs-, Reflexionsgesprächen und Workshops. Schulen stellen die Förderanträge bei der Europäischen Akademie in Waren (Müritz). „Ich freue mich, dass wir mit der Europäischen Akademie einen verlässlichen Partner an unserer Seite haben, der die Schulen betreut und die Fahrten organisiert. Ich bedanke mich sehr für die bisher geleistete Arbeit“, so Oldenburg.

Im Vergleich zum Vorjahr ist die Nachfrage der Schulen erneut gestiegen. „Mit der Erhöhung der Mittel erkennen wir das große Interesse an und machen die Gedenkstättenbesuche möglich“, sagte die Bildungsministerin. In diesem Jahr können 62 Fahrten mit insgesamt 1.500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern unternommen werden. Im Jahr 2024 waren es 35 Fahrten mit rund 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern.

„Bei der Förderung von Gedenkstättenfahrten lag Mecklenburg-Vorpommern schon in den vergangenen Jahren bundesweit im Pro-Kopf-Vergleich deutlich an der Spitze“, sagte die Ministerin. „Bei den Besuchen setzen sich Schülerinnen und Schüler mit Gewaltherrschaft und Menschenfeindlichkeit auseinander. Das ist ein unerlässlicher Beitrag, dem Antisemitismus vehement entgegenzutreten und die Erinnerungskultur weiter zu stärken“, betonte Oldenburg.

Landtag beschließt Reform der Lehrerbildung

Stamer: Attraktiveres Lehramtsstudium für bessere Bildung in MV statt Panikmache der CDU

Schwerin – Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat heute den zweiten Teil der umfassenden Reform der Lehrkräftebildung beschlossen. Ziel ist es, das Lehramtsstudium praxisnäher und flexibler zu gestalten, um mehr junge Menschen für den Lehrerberuf zu gewinnen und die Qualität der Bildung im Land zu stärken.

„Mit dieser Reform modernisieren wir das Lehramtsstudium grundlegend“, erklärt Dirk Stamer, hochschulpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion. „Wir schaffen eine ausgewogene Verbindung von Fachwissen und pädagogischer Kompetenz und legen einen stärkeren Fokus auf praktische Erfahrungen. Das macht das Studium attraktiver und senkt die Abbruchquoten. Ich freue mich, dass unsere Reform im Kreis der Experten viel Zuspruch bekommen hat. Es zeigt, dass wir damit klar auf dem richtigen Weg sind.“

Ein Element der Reform ist die Einführung eines schulstufenbezogenen Lehramts für die Klassen 5 bis 12, so wie es andere Länder wie Hamburg bereits seit Jahren erfolgreich praktiziert. Studierende entscheiden künftig erst am Ende ihres Studiums, ob sie an Gymnasien oder Regionalen Schulen unterrichten möchten. „Diese Flexibilität kommt den Lebensrealitäten junger Menschen entgegen und erleichtert später auch den Wechsel zwischen Schularten“, so Stamer.

Die Kritik von Seiten der CDU, die vom „Einheitslehrer“ sowie „Bildungseinheitsbrei“ spricht und in der Vergangenheit auch Falschbehauptungen geäußert hat, die Reform würde zur Abschaffung des Gymnasiums führen, weist Stamer entschieden zurück: „Die CDU verschließt die Augen vor der Realität. Wir sehen, dass ähnliche Modelle in anderen Bundesländern mit großem Erfolg eingeführt wurden. Gleichzeitig stellen wir sicher, dass die Ausbildung auch weiterhin den Vorgaben der Kultusministerkonferenz entspricht. Die CDU hat hier monatelang unbegründet Panik verbreitet und Eltern wie Schüler verunsichert.“

Dialog mit Schülervertretungen fortführen

Oldenburg: Gutes Zeichen für die Demokratie, wenn junge Menschen sich für ihre Bildung und ihre Zukunft einsetzen

Schwerin – Bildungsministerin Simone Oldenburg begrüßt, dass Schülerinnen und Schüler für ihre Interessen eintreten. „Es ist ein gutes Zeichen für die Demokratie, wenn junge Menschen sich mit Nachdruck für ihre Bildung und ihre Zukunft einsetzen“, so Oldenburg. Nach Vorstellung eines 21-seitigen Forderungskatalogs des Landesschülerrats, der zentrale Themen wie mentale Gesundheit, strukturelle Schulreformen, Demokratiebildung, den Umgang mit Extremismus, Schülermitwirkung und soziale Gerechtigkeit beinhaltet, freut sich die Bildungsministerin auf die Fortführung der Gespräche mit den Vertretungen der Schülerinnen und Schüler.

„Wir nehmen die Forderungen des Landesschülerrats ernst. Gerade bei den Themen psychische Gesundheit und Extremismusprävention sind wir bereits aktiv und bauen bestehende Angebote weiter aus“, erklärt Oldenburg. „Mit unseren schulpsychologischen Beratungsstellen, dem landesweiten Notfallmanagement mit mobilen Teams, dem Zeugnissorgentelefon sowie gezielten Aufklärungskampagnen schaffen wir wichtige Hilfsangebote, die wir noch sichtbarer machen wollen. Eine klare Kante gegen jede Form von Extremismus finde ich richtig. Wir stärken unsere Schulen darin, konsequent zu handeln und Betroffene zu schützen und bilden unsere Schulleitungen fort.“

„Weitere Vorschläge zu zentralen Fragen der Bildungsentwicklung und Schülermitwirkung werden wir in unserem ersten Schulkongress zum Thema „Schulkultur und Partizipation“ Mitte September besprechen. Dieser Schulkongress ist ein Bildungsforum von Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften. Nur im Dialog gelingt es, die Umsetzung von Forderungen zu beraten, ohne alles Bestehende über Bord zu werfen. Ein intensiver Austausch mit allen Beteiligten ist mir sehr wichtig. Ich treffe mich regelmäßig mit den Mitwirkungsgremien. Seit 2021 habe ich 70 Gesprächstermine mit Stadtschülerräten und Kreisschülerräten, Stadtelternräten und Kreiselternräten, mit dem Landesschülerrat und Landeselternrat geführt. Dazu zählen auch Arbeitsgespräche und Klausurtagungen. Diese gute Zusammenarbeit hat es vorher nicht gegeben“, betont Oldenburg.

Für Schülerinnen und Schüler gilt auch am Montag, 26. Mai 2025, die Schulpflicht.

Zu den Forderungen im Einzelnen:

  •  Mentale Gesundheit

Schulen entscheiden selbstständig, ob sie einen Projekttag für mentale Gesundheit organisieren. Ein eigenes Fach für Lernmethoden und Förderung von Resilienz ist nicht notwendig, weil diese Querschnittsthemen in allen Unterrichtsfächern Berücksichtigung finden. Sie sind Teil der Aufgabenbereiche „Prävention und Gesundheitserziehung“ sowie „Bildung für Toleranz und Vielfalt“, die Bestandteile der Rahmenpläne sind. Schulpsychologischen Rat erhalten Schülerinnen und Schüler über das Zeugnissorgentelefon. Die Einteilung von Schülerinnen und Schüler nach Lerntypen hat keine wissenschaftliche Grundlage.

Laut Schulgesetz sind Schülerinnen und Schüler verpflichtet, Hausaufgaben zu erledigen. Hausaufgaben bleiben als wertvolle Lern- und Übungszeit eine wichtige Ergänzung des Unterrichts. Sie fördern die Selbstständigkeit, Selbstdisziplin und stärken das Erlernen von Arbeitstechniken. Vor dem Hintergrund des immer stärker werdenden Einflusses Künstlicher Intelligenz auch auf die Schulen, zeichnen sich anstelle einer Abschaffung von Hausaufgaben ganz andere Entwicklungen ab. So sollte die Benotung von Hausaufgaben in Zeiten von KI-Tools wie ChatGPT immer mehr in den Hintergrund und die mündliche Leistung der Schülerinnen und Schüler in den Vordergrund rücken.

Die Freistellung für Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 10, um sich auf Klausuren vorzubereiten, widerspricht der Schulpflicht, die im Schulgesetz verankert ist. Zudem ließe sich eine „Greencard“ organisatorisch schwer umsetzen, weil Schülerinnen und Schüler fehlen könnten, wenn wichtige Wissensgebiete im Unterricht vermittelt werden. Das würde zu einer Benachteiligung führen.

Die Leistungsbewertungsverordnung und die Abiturprüfungsverordnung schreiben vor, dass Schülerinnen und Schüler grundsätzlich an einem Tag höchstens zwei schriftliche Lernerfolgskontrollen anfertigen. An Tagen, an denen eine Klassenarbeit oder eine Klausur geschrieben wird, sollen keine schriftlichen Lernerfolgskontrollen durchgeführt werden.

  •  Strukturelle Schulreformen

In Mecklenburg-Vorpommern legen Schülerinnen und Schüler an Gymnasien und Gesamtschulen am Ende der Jahrgangsstufe 12 und an Fachgymnasium am Ende der Jahrgangsstufe 13 die Abiturprüfungen ab. Die Gliederung der gymnasialen Oberstufe ist im Schulgesetz verankert. Hierbei handelt es sich um ein Landesgesetz, das der Landtag beschlossen hat.

Die Länder haben sich in der Kultusministerkonferenz darauf verständigt, die Vergleichbarkeit des Abiturs zu stärken. In weiteren Bundesländern besteht eine verpflichtende Mathematikprüfung. In Mecklenburg-Vorpommern ist es möglich, entweder eine schriftliche oder mündliche Abiturprüfung im Fach Mathematik zu absolvieren.

Das Land hat mit der fachdidaktischen Ausrichtung des neuen Rahmenplans Sport eine rechtliche Grundlage für einen modernen und motivierenden Sportunterricht geschaffen. In einer modernen Sport- und Bewegungskultur können der Unterrichtsgegenstand, die sportliche Aktivität oder das Verhalten der Schülerinnen und Schüler aus verschiedenen Perspektiven bewertet werden. Grundlage bilden die gemeinsame Handlungsempfehlung der Kultusministerkonferenz und des Deutschen Olympischen Sportbundes zur Weiterentwicklung des Schulsports. Ähnliche Regelungen für die Bewertung aus unterschiedlichen Perspektiven gelten in musischen und künstlerisch-gestalterischen Fächern.

Freiräume in Rahmenplänen müssen nicht geschaffen werden, weil es sie bereits gibt. Die darin verankerten Themengebiete füllen 80 Prozent der Unterrichtszeit. Bei den übrigen 20 Prozent sind die Lehrkräfte in ihrer Gestaltung frei.

Die schulische Bildung und Erziehung zielt darauf ab, Kompetenzen zu vermitteln, die für eine gesellschaftliche Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben und die Bewältigung beruflicher Anforderungen erforderlich sind. Dabei stehen insbesondere Sozial- und Selbstkompetenzen im Fokus, die sich im Arbeits- und Sozialverhalten zeigen. Die Bewertung des Arbeits- und des Sozialverhaltens stärkt die Anerkennungs- und Wertschätzungskultur.

Das Fach Astronomie als älteste Naturwissenschaft hat eine Vielzahl von Schnittmengen zu anderen Naturwissenschaften. Zudem erfährt die Astronomie in den zurückliegenden Jahren durch die Raumfahrt eine verstärkte öffentliche Wahrnehmung. Mit dem Aufrechterhalten des Status der Astronomie als selbstständiges, einstündiges Unterrichtsfach ausschließlich in der Klassenstufe 9 hat Mecklenburg-Vorpommern eine Form gewählt, die ihren Fokus auf die Vermittlung grundlegender Kenntnisse legt.

Mit dem Startchancen-Programm von Bund und Ländern erhalten Regionale Schulen in besonderen Lagen über einen Zeitraum von 10 Jahren eine finanzielle Unterstützung. Mit dem Investitionsprogramm können Neu- und Umbauten, die Erweiterung und Modernisierung der Schulgebäude realisiert werden. Mit dem Chancenbudget wird das Potenzial von Schülerinnen und Schülern gefördert, die individuelle Förderung, Kompetenzentwicklung und die Berufliche Orientierung werden gestärkt.

  •  Demokratiebildung

Die Juniorwahl zählt bundesweit zu den etablierten Projekten der politischen Bildung. Seit 10 Jahren wird sie kostenfrei den Schulen angeboten und steht allen Schulen zur Verfügung.

Mit der geplanten Änderung der Abiturprüfungsverordnung ist vorgesehen, dass ab dem Schuljahr 2026/2027 die Fächer Geschichte und Politische Bildung/Sozialkunde mit je zwei Schulhalbjahren einbringungspflichtig werden.

In Mecklenburg-Vorpommern ist eine neue Verwaltungsvorschrift „Demokratiebildung“ geplant. Sie soll wesentliche inhaltliche und fachliche Grundlagen, Unterstützungsmaßnamen und Handlungsrichtlinien enthalten. Hierbei wird es nicht nur um die institutionelle Schülermitwirkung gehen, sondern auch um einen ganzheitlichen Ansatz der Demokratiebildung.

  •  Schülermitwirkung

Mit dem neuen Schulgesetz hat das Land die Schülermitwirkung gestärkt. So ist ab dem kommenden Schuljahr die Wahl einer Vertrauenslehrkraft verpflichtend. Zukünftig kann eine Schülerin oder ein Schüler der Jahrgangsstufe 3 und eine Schülerin oder ein Schüler der Jahrgangsstufe 4 mit beratender Stimme an der Schulkonferenz teilnehmen. Zudem wird in Bezug auf die Schulkonferenz die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufe 7 auf die Jahrgangsstufe 5 herabgesetzt.

  •  Soziale Gerechtigkeit

Laut Ifo-Studie zählt Mecklenburg-Vorpommern zu den Bundesländern mit der höchsten Chancengleichheit. Als Gründe führen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die hohe Betreuungsquote von 95 Prozent bei den 3- bis 6-Jährigen in der Kita und das längere gemeinsame Lernen in der Schule an.

Von 2016 bis 2024 hat die Landesregierung mit 750 Millionen Euro rund 500 Schulbauvorhaben gefördert. Damit konnte auch die Barrierefreiheit der Schulgebäude erhöht werden. Von 2024 bis 2027 setzen Land und Kommunen zusätzlich 400 Millionen Euro für den Schulbau ein. Mit dem DigitalPakt und seinen Zusatzprogrammen haben Bund und Land die Schulträger mit 142 Millionen Euro unterstützt. Die Schulträger konnten für die Schulen Internetanschlüsse, WLAN, digitale Tafeln, Server, Software sowie Tablets oder Laptops für Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte beschaffen.

  •  Extremismus

Das Land unterstützt Lehrkräfte im Umgang mit Extremismus durch Fortbildungen, damit sie handlungssicherer werden. Das Programm „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ steht allen Schulen offen. Voraussetzung für eine Beteiligung ist eine Selbstverpflichtung der Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte.

Schulen stark machen gegen Extremismus

Landesweite Fortbildungsreihe führt zu mehr Handlungssicherheit bei Schulleitungen

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern unterstützt seine Lehrkräfte gezielt im Umgang mit extremistischen Vorfällen an Schulen. Schwerpunkte einer neuen landesweiten Fortbildungsreihe für Schulleitungen sind, Radikalisierung frühzeitig zu erkennen und demokratische Werte frühzeitig zu stärken.

Außerdem erhalten sie wertvolle Anleitungen und Tipps, wie sie in besonderen Lagen professionell reagieren. „Demokratiebildung ist die Grundlage schulischer Arbeit. Gerade in Zeiten zunehmender extremistischer Strömungen müssen wir unsere Schulen stärken, damit sie diesen Tendenzen entgegenwirken können“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

In sechs modular aufgebauten Online-Veranstaltungen à 90 Minuten werden Themen wie Bedingungen für die Radikalisierung Jugendlicher und Ursachen von Extremismus, Gewalt und Antisemitismus behandelt. Darüber hinaus geht es um rechtsextreme Argumentationsmuster, Möglichkeiten der Präventionsarbeit, Unterstützungs- und Beratungsstrukturen.

„Unsere Schulleitungen und Lehrkräfte brauchen Wissen und Netzwerke“, so die Bildungsministerin weiter. „Genau dies bietet ihnen diese Fortbildungsreihe. Sie trägt mit dazu bei, dass unsere Schulen als Orte der Demokratie und des Miteinanders gestärkt werden.“

Die Fortbildungsreihe ist auf Initiative des Bildungsministeriums im landesweiten Beratungsnetzwerk Demokratie und Toleranz konzipiert worden. Die einzelnen Veranstaltungen werden durch die Regionalzentren für demokratische Kultur in den fünf Regionen umgesetzt. Ziel ist es, dass die Schulleitungen und Lehrkräfte die Beratungsstrukturen kennenlernen und vor Ort in Anspruch nehmen können.

„Der Bedarf für die Fortbildungen ist da. Das zeigen die Anmeldezahlen“, sagte Oldenburg. Über 90 Schulleitungen der allgemein bildenden und beruflichen Schulen interessieren sich für die Fortbildungen. Die erste Veranstaltung im Schulamtsbereich Schwerin ist bereits erfolgt.

Gingster Schule im Bundesnetzwerk

Feierliche Aufnahme in die Gemeinschaft „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“

Insel Rügen – Gelungen! Die Gingster Schule wurde offiziell in das bundesweite Netzwerk „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ aufgenommen. Die Landeskoordinatorin Josefine Lohmann freute sich bei der feierlichen Übergabe der Plakette über den Schritt der Gingster. „Eure Schule ist die 66. in unserem Bundesland, die eine wichtige gemeinsame Idee umsetzt“, sagt sie in ihren Grußworten. Mittlerweile agieren über 1,5 Millionen Schüler an 4.600 deutschen Schulen in dem Netzwerk.

„Ich bin stolz auf meine Gingster Schule“, erklärt Bürgermeister Nico Last an einem „besonderen Tag für die Gemeinde.“ Denn hier werde für die Bildung der Schüler mehr unternommen als in dem normalen Lehrbetrieb vorgesehen. Es komme darauf an, dass die Kinder und Jugendlichen auf dem Weg der eigenen Meinungsbildung unterstützt werden.

Schülersprecher Niklas Rienow nahm den Gedanken auf, als er für die Schülerschaft sprach. „Wir können schweigen oder sprechen“, meint er und fordert dazu auf, nicht wegzuschauen, wenn rassistische Sätze fallen, diskriminierende Worte gesagt oder sogar Mobbing betrieben werde. An Schulen komme es immer wieder zu solchen Erscheinungen, auf die angemessen und pädagogisch sinnvoll reagiert werden müsse.

Landeskoordinatorin Josefine Lohmann übergab Banner und Plakette des bundesweiten Netzwerks an die Schülervertreter Finn Koch und Lian Redemann im Beisein der Klassenleiter Rascha El Sheakh (2. v. r.) und Christian Ruback (2. v. l.) sowie Danny Boyom, Nico Last und André Farin (v. l. n. r.) Foto:@Martina Zabel.

Landeskoordinatorin Josefine Lohmann übergab Banner und Plakette des bundesweiten Netzwerks an die Schülervertreter Finn Koch und Lian Redemann im Beisein der Klassenleiter Rascha El Sheakh (2. v. r.) und Christian Ruback (2. v. l.) sowie Danny Boyom, Nico Last und André Farin (v. l. n. r.) Foto:@Martina Zabel.

Für eine Aufnahme in das Netzwerk stimmten 88 Prozent der Schüler, Lehrer und technischen Mitarbeiter der Gingster Schule und übertrafen die Vorgaben mit einer überwältigenden Mehrheit. „Das verpflichtet uns in der täglichen Arbeit“, meint Rascha El Sheakh, Vertrauenslehrerin und Projektleiterin an der Schule. Zusammen mit ihrer Klasse hatte sie die Idee der Netzwerkarbeit, warb in einer gemeinsamen Aktion dafür und war sehr glücklich über den sehr großen Zuspruch.

An der Schule Gingst sind feste Bausteine für die Arbeit gegen Rassismus und für mehr Courage im Schulprogramm zu finden. Dazu gehören zum Beispiel der Anti-Rassismus-Tag in den 5. Klassen oder eine regelmäßige thematische Lesung für die 9. und 10. Klassen. Unterstützend agiert der Pate Danny Boyom, der zusammen mit Schulleiter André Farin die Idee eines schuleigenen Projekttags für mehr Aufklärung und Austausch über Alltagsrassismus verwirklichte.

„Goldener Handball“ für Bildungsministerin

Oldenburg: Gemeinsames Projekt begeistert Mädchen und Jungen für den Handballsport

Schwerin – Bildungsministerin Simone Oldenburg hat vom Präsidium des Handballverbandes MV den „Goldenen Handball“ erhalten. Diese Auszeichnung wurde erstmals verliehen und zeichnet Persönlichkeiten aus, die sich besonders um den Handball in Mecklenburg-Vorpommern verdient gemacht haben.

„Es ist eine große Ehre, diesen Preis zu erhalten. Handball hat eine lange Tradition in Mecklenburg-Vorpommern. Gemeinsam mit dem Handballverband ist es uns gelungen, das Projekt ‚Handball macht Schule‘ erfolgreich aufzulegen. Wir erreichen deutlich mehr Mädchen und Jungen und begeistern sie für diese tolle Sportart“, sagte die Ministerin auf der Verbandstagung in Rostock-Warnemünde.

Seit dem Schuljahr 2023/2024 finanzieren Land und Handballverband die Stelle eines Kinder- und Schulhandballkoordinators. Ziel ist es, den Handballsport in Kitas und Schulen auszubauen. Eine ähnliche, erfolgreiche Kooperation gibt es bereits mit dem Basketballverband MV.

Zu den Hauptaufgaben des Koordinators zählen:

  • die Qualifizierung des Lehrpersonals und der Vereinstrainer
  • die Förderung der Zusammenarbeit von Schule und Verein sowie Kita und Verein
  • der Aufbau einer landesweiten Grundschulliga und regionaler Zweifelderballturniere
  • die Koordinierung, Organisation und Weiterentwicklung der Grundschulaktionstage MV
  • der Ausbau der Teilnehmerzahlen bei „Jugend trainiert für Olympia“ und des Beachhandballs auf Schulebene
  • die Durchführung von Kennenlernangeboten in Schulen und Kitas
  • die Schülermentorenausbildung
  • die Weiterentwicklung der Öffentlichkeitsarbeit zum Handball an der Schule

„Das Land fördert eine Vielzahl von Bewegungsangeboten in Kitas und in Schulen, denn Sport stärkt die Gesundheit und den Teamgeist der Kinder. Durch die Arbeit des Koordinators werden die Möglichkeiten bekannter und auch stärker genutzt“, sagte Oldenburg.

Das Konzept hat der Handballverband MV entwickelt. Generell soll die Zusammenarbeit zwischen Vereinen auf der einen Seite und Schulen bzw. Kitas auf der anderen Seite verstärkt werden. Bis zum Schuljahr 2025/2026 ist die Finanzierung des Projektes im Umfang von 60.000 Euro festgeschrieben. Das Land unterstützt das Vorhaben mit 30.000 Euro. Der Deutsche Handballbund und der Handballverband MV stellen jeweils 15.000 Euro jährlich bereit.

Neue Grundschule eingeweiht

Grundschule „Ludwig Reinhard“ Boizenburg feierlich eingeweiht

Boizenburg – Minister Dr. Till Backhaus nimmt heute ab 18 Uhr in Vertretung für Ministerpräsidentin Manuela Schwesig an der feierlichen Eröffnung der Grundschule „Ludwig Reinhard“ in Boizenburg teil. Sie wurde saniert und erweitert.

„Über die neue Grundschule freue ich mich sehr. Denn Investitionen in Schulen sind nicht nur wichtig für eine gute Bildung. Sie sind auch wichtig für attraktive und lebenswerte ländliche Räume. Zudem sind Investitionen in Schulen immer auch eine Investition in unsere Kinder und damit in unsere wertvollste Ressource.

Denn sie sind die Zukunft unseres Landes. Bei der Sanierung und dem Anbau des Schulgebäudes war es nicht nur wichtig, die Schule zu erweitern und so dem künftigen Flächenbedarf anzupassen, sondern auch den Altbau energetisch zu sanieren und gleichzeitig den Charakter der nicht denkmalgeschützten, aber dennoch historisch wertvollen Bausubstanz zu erhalten. Es sind insgesamt 20 Klassenräume für eine fünfzügige Grundschule entstanden.

Die Kapazität der neuen Schule wird sich damit von 200 auf 480 Schüler mehr als verdoppeln. Neben den Klassenräumen sind außerdem eine Aula, Musik- und Werkräume, eine Mensa mit Ausgabeküche und eine Bibliothek entstanden. Zudem verfügt das neue Gebäude über einen Aufzug für die Barrierefreiheit. Ich danke allen Beteiligten für ihr Engagement und ihre Mithilfe bei diesem großartigen Projekt“, sagte Backhaus.

Der Neu- und Erweiterungsbau gliederte sich in vier Teile: Sanierung und Erweiterung des Bestandsgebäudes, Neubau der Sporthalle, Umbau und Sanierung des Hortes samt alter Turnhalle sowie die Gestaltung der Freianlage.

Obwohl bei der Fassade viel Wert auf langlebiges Backsteinmauerwerk gesetzt wurde, enthält der Bau viele Neuerungen, wie etwa eine PV-Anlage zur Senkung der Betriebskosten, Dachbegrünung für ein besseres Mikroklima und eine moderne Wärmepumpe zum Heizen der Schule. Neben dem Schulgebäude entstand auch eine neue Zweifeldsporthalle auf dem ehemaligen Basketballfeld.

Die Halle soll nicht nur dem Schulsport dienen, sondern kann auch von Sportvereinen und für städtische Veranstaltungen genutzt werden. Sie bietet Platz für knapp 400 Personen. Die Bauweise der Halle ist auf dem neuesten Stand. So wurden hier Wärme dämmende Fenster mit Dreifachverglasung, Dachbegrünung, eine Heizung mit Wärmepumpe und eine PV-Anlage verbaut. Außerdem wurde im neuen Außenbereich der Schulsportplatz mit Gummigranulat Rundkurs, Weitsprungbahn, Ballwurfanlage und Rasenspielfeld integriert.

Die Kosten für den Bau des Grundschulzentrums liegen bei rund 32 Millionen Euro. Für das Vorhaben wurden Städtebaufördermittel der Bund-Länder-Städtebauförderung der Programme „Kleinere Städte und Gemeinden“ und „Lebendige Zentren“ in Höhe von rund 17,9 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Im Projektverlauf wurden der Stadt Boizenburg insgesamt rund zwölf Millionen Euro Förderungen bewilligt.

Daran sind Bund und Land je zur Hälfte mit ca. sechs Millionen Euro beteiligt. Den Landesanteil übernahm das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung MV. Darüber hinaus wurden die Activeboards über das Förderprogramm „DigitalPakt Schule“ gefördert.

Zwischen 2016 und 2024 hat das Land MV rund 820 Millionen Euro an Fördergelder für die Sanierung, den Bau oder Umbau von Schulen bewilligt und damit mehr als 500 Maßnahmen an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen unterstützt. Dazu zählen zum Beispiel der Schulcampus in Zarrentin, das Schulzentrum in Dömitz und die Grundschule in Techentin.

Schuljahr 2023/2024: Weniger Unterrichtsausfall

Oldenburg: Lehrkräfte sorgen jeden Tag aufs Neue dafür, dass Unterrichtsausfall vermieden wird

Schwerin – Trotz der personell angespannten Situation in den Schulen ist im Schuljahr 2023/2024 weniger Unterricht ausgefallen als im Schuljahr davor. An den allgemein bildenden Schulen in öffentlicher Trägerschaft sind 3,3 Prozent der Stunden absolut ausgefallen, wie aus dem Bericht zum Vertretungsunterricht für das Schuljahr 2023/2024 hervorgeht. Das sind 0,3 Prozentpunkte weniger als im Vorjahr. Das heißt, über 96 Prozent des Unterrichts an allgemein bildenden Schulen konnten erteilt werden.

Auch an den beruflichen Schulen in öffentlicher Trägerschaft ist weniger Unterricht ausgefallen. Mit 7,6 Prozent waren es 0,2 Prozentpunkte weniger als im Schuljahr 2022/2023. An beruflichen Schulen konnten damit im vergangenen Schuljahr mehr als 92 Prozent des Unterrichts erteilt werden.

„Die Landesregierung setzt weiterhin alles daran, dass so wenig Unterricht wie möglich ausfällt, aber es gelingt durch den Lehrkräftemangel nur Stück für Stück“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Ich danke unseren Lehrkräften, die jeden Tag aufs Neue dafür sorgen, dass Unterrichtsausfall vermieden wird. Viele Lehrerinnen und Lehrer springen ein und arbeiten zusätzlich, wenn Kolleginnen und Kollegen fehlen. Das ist keine Selbstverständlichkeit, sondern eine Bereitschaft, die wir sehr wertschätzen. Dieses Engagement zeigt, dass die Kinder und Jugendlichen im Mittelpunkt des pädagogischen Handelns stehen“, so Oldenburg.

An den öffentlichen allgemein bildenden Schulen betrug der Anteil der Unterrichtsstunden, die zur Vertretung anfielen, im vergangenen Schuljahr 13,9 Prozent. „Die zur Vertretung angefallenen Stunden sind im Vergleich zum Vorjahr um rund 40.000 Stunden zurückgegangen. Das sind umgerechnet durchschnittlich zwei Stunden je Schule pro Unterrichtswoche weniger. Von 8,44 Millionen Unterrichtsstunden fielen 1,17 Millionen Stunden zur Vertretung an“, erläuterte Oldenburg. An den öffentlichen beruflichen Schulen waren es 13,8 Prozent der Stunden, die vertreten wurden.

„Unterrichtsausfall konnte durch Mehrarbeit von Lehrkräften vermieden werden. Hier haben wir einen stärkeren Anreiz gesetzt, weil wir sie höher vergüten“, so die Bildungsministerin weiter. Auch durch die Einstellung von Vertretungslehrkräften und Vertretungskräften, durch die vertragliche Erhöhung der Stunden von Teilzeitkräften, durch die Erhöhung der Stunden von Referendarinnen und Referendaren, Kurs- und Klassenzusammenlegungen konnte Vertretungsunterricht abgesichert werden.

Hauptursachen, die Vertretungsunterricht notwendig machen, sind die Erkrankung von Lehrkräften sowie Lehrerinnen und Lehrer mit kranken Kindern. Zu weiteren Ursachen zählen Mutterschutz, ein Beschäftigungsverbot von schwangeren Lehrkräften oder Elternzeit. „Die Anzahl der Stunden, die wegen der Erkrankung der Kinder von Lehrkräften zur Vertretung anfielen, war doppelt so hoch wie im Schuljahr 2018/2019“, sagte Oldenburg.

Das Land hat ein Programm zur Unterrichtsabsicherung mit folgenden Maßnahmen aufgelegt:

  • NEU: Beschäftigung von externen Vertretungskräften für die Dauer eines Schulhalbjahres (sechs Monate, statt sechs Wochen)
  • weiterer Ausbau der Digitalen Landesschule mit Unterrichtsangeboten
  • ganzjährige Einstellungen von Lehrkräften und beschleunigte Bewerbungsverfahren
  • weitere Attraktivitätssteigerungen im Referendariat
  • neue Ausbildung von Lehrkräften im Seiteneinstieg mit Berufsabschluss in einem Unterrichtsfach und sozialpädagogischer Qualifizierung (multiprofessionelle Fachkräfte)
  • weiteres Potenzial durch die Optimierung von Prüfungszeiten, die Konzentration von Wandertagen und Klassenfahrten sowie die Planung von Lehrkräftefortbildungen

Der vollständige Bericht zur Situation des Vertretungsunterrichts in Mecklenburg-Vorpommern für das Schuljahr 2023/2024 ist auf der Internetseite des Bildungsministeriums einsehbar.

Digitale Geräte an Schulen

Bildungsministerium, Verbände, Vertretungen der Schülerinnen, Schüler, Eltern und Schulleitungen stehen in breitem Austausch

Schwerin – Muss mein Handy während der Schulzeit im Rucksack bleiben? Darf ich mein Tablet auf dem Schulgelände nutzen? Ist es erlaubt, mit der Smartwatch im Schulgebäude zu telefonieren? Um Antworten auf diese und weitere Fragen zu erhalten, erarbeitet das Land derzeit Empfehlungen zur Nutzung digitaler Geräte an den Schulen. Die Schulen leiten daraus Regelungen ab, die ihren Bedürfnissen entsprechen und schreiben sie in den Hausordnungen und Medienbildungskonzepten fest. Das Bildungsministerium befindet sich dazu bereits in einem breiten Austausch mit dem Landesschülerrat, dem Landeselternrat, den Schulleitungsvereinigungen und Verbänden.

Bildungsministerin Simone Oldenburg: „Weder Handys, Tablets oder Smartwatches sollten komplett verboten werden. Sinnvoller ist es, das Alter, den Umfang und die Art und Weise der Nutzung digitaler Geräte differenziert zu betrachten und schulinterne Regelungen zu treffen. Viele Schulen verfügen schon heute über verbindliche Regelungen, wann und wie digitale Geräte genutzt werden dürfen, und haben sie in ihren Hausordnungen verankert. Mit den Empfehlungen, die wir mit den Vertretungen der Schülerinnen und Schüler, Eltern und Schulleitungen erarbeiten, wollen wir den Schulen mehr Sicherheit und mehr Orientierung geben, welche Regelungen in welcher Schulart möglich und umsetzbar sind. Die Empfehlungen sind Teil einer Handreichung, in der wir auch ein Frage-Antwort-Format aufbereiten, wie sich Lehrkräfte rechtssicher verhalten. Diese Anregung aus der Öffentlichen Anhörung im Bildungsausschuss greifen wir gerne auf.“

Felix Wizowsky, Vorsitzender des Landesschülerrates: „Die Einbindung von Schülerinnen und Schülern bei der Erarbeitung der Empfehlungen sorgt vor allem für eines – für eine Akzeptanz innerhalb der Schülerschaft. Die Schulen entscheiden gemeinsam mit allen Beteiligten über die nähere Ausgestaltung des Umgangs mit den digitalen Endgeräten. Nur so kann auf die individuellen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler eingegangen werden. Die Empfehlungen legen dafür den richtigen Grundstein.“

Tobias Lankow, Vorstandsvorsitzender des Landeselternrates: „Verbote sind kein guter pädagogischer Ansatz. Die Hausordnung der Schulen wird in demokratischer Mitbestimmung durch die Schulkonferenzen gestaltet. Ihr allein obliegt derzeit die Gestaltung der Nutzung digitaler Endgeräte. Alle sollten sich dieser Verantwortung und auch Chance bewusst sein und das Schulleben selbst gestalten. Wir sollten auch nicht vergessen, das Primat der Erziehung liegt bei den Eltern. Sie sind es auch, die Handys kaufen und zu Hause die Nutzung vorleben und gestalten.“

Ralph Grothe, Vorsitzender des Grundschulverbandes Mecklenburg-Vorpommern: „Der Grundschulverband unterstützt die Entwicklung von Empfehlungen zur Digitalisierung und zur Nutzung digitaler Geräte in der Schule. Grundschulkinder nutzen im verstärkten Umfang in der Schule digitale Geräte zum Lernen und zur Kommunikation. Digitale Endgeräte müssen von der Schule zur Verfügung gestellt werden. Schulische Medienbildungskonzepte sind die Grundlage für den Umgang mit digitalen Geräten in der Schule. Die Einbindung der schulischen Gremien ist dabei Voraussetzung. Wir sprechen uns gegen eine unkontrollierte Nutzung von privaten Endgeräten durch die Kinder aus. Hier müssen Schulkonferenz und Hausordnung klare Regeln formulieren.“

Heike Walter, Vorsitzende der Schulleitungsvereinigung Mecklenburg-Vorpommern: „Empfehlungen zur Nutzung digitaler Geräte sind sinnvoll und notwendig, denn sie geben Schulen eine wertvolle Orientierung. Die konkreten Regelungen müssen jedoch vor Ort getroffen werden – dort, wo sie gelebt und umgesetzt werden. Dabei ist klar: Digitale Endgeräte sollen den Schulalltag sinnvoll ergänzen und das Lernen gezielt unterstützen. Auf keinen Fall dürfen sie die zwischenmenschliche Interaktion stören. Wichtig ist, dass das Ministerium die Entscheidungen der Schulen nachhaltig unterstützt und mitträgt.“

Heiko Helms, Vorsitzender der Vereinigung der Schulleitungen der Gymnasien und Schulen mit gymnasialer Oberstufe Mecklenburg-Vorpommern: „Eine klare, pädagogisch fundierte Regelung zum Umgang mit digitalen Geräten an Schulen ist notwendig – nicht im Sinne pauschaler Verbote, sondern als Ausdruck eines verantwortungsvollen und altersangemessenen Umgangs mit digitaler Technik im Schulalltag. Es ist sehr zu begrüßen, dass das Land hierzu Empfehlungen erarbeitet, die den Schulen Orientierung geben. Entscheidend bleibt jedoch: Die konkrete Ausgestaltung muss in der Verantwortung der einzelnen Schulen liegen. Nur so kann eine Regelung entstehen, die dem jeweiligen Schulprofil, der Altersstruktur und den pädagogischen Zielsetzungen gerecht wird.“

Hans-Joachim Prakesch, Vorsitzender des Landesverbandes MV im Bundesverband der Lehrkräfte für Berufsbildung: „Der BvLB ist der Meinung, dass es für die beruflichen Schulen nicht nötig ist, einheitliche Regeln zur Nutzung von Smartphones, Tablets oder anderen digitalen Endgeräten zu erlassen. Im Rahmen ihrer Schulordnungen haben die beruflichen Schulen gemeinsam mit ihren Mitbestimmungsgremien ausreichend Gestaltungsspielraum zur Festlegung pädagogisch sinnvoller Konzepte zur Nutzung der digitalen Geräte. Die rasanten Veränderungen in der Arbeitswelt verlangen von den Schulen die Vorbereitung ihrer Absolventinnen und Absolventen auf die ständig steigenden Anforderungen im Erwerbsleben. Dazu gehört die Sicherheit im Umgang digitalen Tools. Aus unserer Sicht wäre es ein großer Vorteil, wenn die Möglichkeit bestehen würde, allen Schülerinnen und Schülern an den beruflichen Schulen ein Tablet für die Dauer des Schulbesuchs zur Verfügung zu stellen. Zum einen ist auf dem größeren Display das Arbeiten wesentlich leichter und zum anderen hätten alle die gleichen Arbeitsmöglichkeiten unabhängig vom Einkommen der Eltern.“

Richtfest auf dem Ulmencampus

Juristische Fakultät erhält neue Heimat

Rostock – Mit einem traditionellen Richtspruch und dem symbolischen Einschlagen der letzten Nägel wurde heute auf dem Ulmencampus der Universität Rostock das Richtfest für Haus 2 gefeiert. Das Gebäude wird derzeit umfassend saniert und umgebaut und soll künftig die Juristische Fakultät beherbergen.

An der feierlichen Veranstaltung nahmen unter anderem Finanzminister Dr. Heiko Geue, Wissenschaftsministerin Bettina Martin, Prof. Dr. Karsten Wolf, Prorektor für Studium und Lehre an der Universität Rostock, und Prof. Dr. Carsten Kremer, Dekan der Juristischen Fakultät, teil.

Verantwortlich für das Bauvorhaben ist das Staatliche Bau- und Liegenschaftsamt Rostock aus dem Zuständigkeitsbereich des Finanzministeriums Mecklenburg-Vorpommern. Die Maßnahme ist Teil des Projekts ULMICUM, mit dem die Universität Rostock ihren geisteswissenschaftlichen Schwerpunkt auf dem Ulmencampus konzentriert. Insgesamt investiert das Land etwa 171 Mio. Euro in den Ulmencampus, davon entfallen ca. 10,7 Mio. Euro auf die Sanierung und den Ausbau des Hauses 2.

„Wir investieren hier in die Zukunft der Wissenschaft und zugleich in den Erhalt eines besonderen Baudenkmals. Dass rund 71 Prozent der beauftragten Firmen aus Mecklenburg-Vorpommern kommen, zeigt: Diese Investition stärkt nicht nur den Campus, sondern auch unsere re-gionale Wirtschaft“, betonte Finanzminister Dr. Heiko Geue während seines Grußwortes.

Haus 2 ist Teil eines größeren Entwicklungskonzepts zur Umwandlung des ehemaligen Kasernenareals an der Ulmenstraße in einen geistes-wissenschaftlichen Universitätscampus. Bereits heute befinden sich dort unter anderem die Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät sowie die Universitätsverwaltung. Das modernisierte Haus 2 soll Ende 2026 den Lehrbetrieb für die Juristische Fakultät aufnehmen.

„Das ist ein großer Schritt für die weitere Modernisierung des Universi-tätsstandorts in Rostock. Mit dem baulichen Entwicklungskonzept des Ulmicums verfolgt die Universität Rostock eine klare, zukunftsgerichtete Vision: Die Bündelung der geisteswissenschaftlichen Fachrichtungen an einem zentralen Standort schafft nicht nur Synergien in Forschung und Lehre, sondern auch ein inspirierendes akademisches Umfeld für Studierende, Lehrende und Mitarbeitende“, so Wissenschaftsministerin Bettina Martin.

„Das heutige Richtfest ist ein bedeutender Meilenstein und gleichzeitig ein sichtbares Zeichen für die positive Entwicklung unseres Ulmencampus. Zukünftig wird es den Mitarbeitenden und Studierenden unserer Juristischen Fakultät eine ansprechende Arbeitsumgebung bieten, die Lehre und Forschung auf höchstem Niveau unterstützt und fördert“, er-gänzt Prof. Dr. Karsten Wolf, Prorektor für Studium und Lehre an der Universität Rostock.

Die Baumaßnahme im denkmalgeschützten Gebäude umfasst neben der vollständigen Erneuerung der Decken und dem Austausch der Dachkonstruktion auch Maßnahmen zur Barrierefreiheit, zur energeti-schen Optimierung sowie zur funktionalen Neustrukturierung. Die historischen Ziegelfassaden werden aufgearbeitet und in das moderne Raumkonzept eingebunden. Während der Bauzeit wird die Nutzung des Campus aufrechterhalten. Die Fertigstellung von Haus 2 ist für Herbst 2026 vorgesehen.