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Kategorie: Landwirtschaft / Forst / Fischerei

Land fördert Tierwohl, Wettbe­werbsfähigkeit und Klimaschutz

Dargelütz – Agrarminister Dr. Till Backhaus hat am Vormittag dem Landwirtschaftsbetrieb Schultz in Dargelütz zwei Förderbescheide im Rahmen des Agrarinvestitions­förderungsprogramms (AFP) in Höhe von rund 42.400, bzw. 42.600 Euro überreicht. Dazu erklärt der Minister:

„Heute investieren wir nicht nur in zwei Mobilställe wir investieren in die Zukunft des ländlichen Raums. Landwirtschaft ist und bleibt das wirtschaftliche Rückgrat vieler Regionen in MV. Wo Landwirtschaft erfolgreich ist, bleiben Arbeitsplätze, Wert­schöpfung und Lebensqualität im ländlichen Raum erhalten. Moderne Landwirtschaft bedeutet heute: wirtschaftlich erfolgreich, tiergerecht, nachhaltig und innovativ.

Die beiden geförderten Vorhaben stehen beispielhaft für diesen Weg: Investitionen in mobile Legehennenställe, mehr Tierwohl, mehr Flexibilität in der Haltung, regionale Eierproduktion und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit.

Fördermittel sind dabei Hilfe zur Selbsthilfe. Sie schaffen Planungssicherheit und ermöglichen Investitionen, die Betriebe häufig nicht allein stemmen könnten. Gleichzeitig lösen öffentliche Mittel erhebliche private Investitionen aus und stärken das regionale Handwerk.“

Die Finanzierung erfolgt demnach über das Land Mecklenburg-Vorpommern, den Bund (Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz – GAK) sowie ELER-Mittel der Europäischen Union.

Das Ziel der Maßnahme sei die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, des Tierwohls sowie der Umwelt- und Klimaschutzleistungen landwirtschaftlicher Betriebe, so Backhaus:

„Als Landesregierung bekennen wir uns klar zu einer leistungs­fähigen Landwirtschaft. Wer Versorgungssicherheit, Tierwohl und Klimaschutz gleichermaßen will, muss Investitionen ermöglichen. Deshalb setzen wir uns dafür ein, Förderpro­gramme praxisnah und verlässlich auszugestalten. Denn: Ländliche Räume sind Zukunftsräume. Hier werden Lebensmittel erzeugt. Hier entstehen Innovationen. Hier wird Landschaft gepflegt. Hier übernehmen Familienbetriebe Verantwortung über Generationen.“

Sonnenblumenanbau in MV legt deutlich zu

Schwerin – Der Anbau von Sonnenblumen in Mecklenburg-Vorpommern erlebt in diesem Jahr einen deutlichen Aufschwung. Nach den aktuellen Meldungen der landwirtschaftlichen Betriebe wächst die Kulturpflanze 2026 auf rund 7.000 Hektar und damit auf einer mehr als doppelt so großen Fläche wie im Vorjahr. Nach Angaben des Ministeriums wurden für das laufende Jahr 7.033 Hektar Sonnenblumen gemeldet. 2025 waren es rund 2.770 Hektar, 2024 etwa 2.690 Hektar.

Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus sieht darin ein positives Signal: „Sonnenblumen stehen für eine moderne und vielfältige Landwirtschaft. Sie bereichern unsere Fruchtfolgen, bieten zahlreichen Insekten Nahrung und eröffnen zugleich wirtschaftliche Perspektiven für unsere Betriebe. Dass der Anbau in Mecklenburg-Vorpommern wieder deutlich zunimmt, ist deshalb eine gute Entwicklung.“

Sonnenblumen tragen dazu bei, Ackerbausysteme vielfältiger und widerstandsfähiger zu gestalten. Sie gelten als gute Vorfrucht, benötigen vergleichsweise wenig Stickstoff und lassen sich sinnvoll in Fruchtfolgen integrieren. Gleichzeitig leisten ihre Blüten einen wichtigen Beitrag zum Nahrungsangebot für Wildbienen, Honigbienen und andere Bestäuber.

Auch wirtschaftlich gewinnt die Kultur an Bedeutung. Ein Teil der Ernte wird bereits in Mecklenburg-Vorpommern verarbeitet – unter anderem zu hochwertigem kaltgepresstem Speiseöl, Mus oder Futtermitteln. Regionale Ölmühlen und Manufakturen übernehmen dabei einen Teil der Wertschöpfung direkt im Land. Größere Mengen werden darüber hinaus in Ölmühlen anderer Bundesländer verarbeitet.

Backhaus betont: „Unser Ziel ist es, Wertschöpfung möglichst im Land zu halten. Jede Tonne, die hier verarbeitet wird, stärkt regionale Unternehmen, verkürzt Transportwege und schafft zusätzliche wirtschaftliche Perspektiven im ländlichen Raum. Deshalb unterstützen wir den Ausbau regionaler Verarbeitungsstrukturen.“

Der Minister verweist zudem darauf, dass die Landesregierung seit Jahren Anreize für vielfältige Fruchtfolgen setzt. Im Rahmen der Agrarförderung werden vielfältige Kulturen sowie Maßnahmen des Ökolandbaus unterstützt. Sonnenblumen leisten dabei einen Beitrag zu einer nachhaltigen und klimaangepassten Landwirtschaft.

„Vielfältige Fruchtfolgen sind eine Investition in die Zukunft. Sie verbessern die Bodenfruchtbarkeit, erhöhen die Widerstandsfähigkeit gegenüber Wetterextremen und stärken zugleich die biologische Vielfalt. Davon profitieren Landwirtschaft, Natur und Verbraucher gleichermaßen.“

Die Förderung von der vielfältigen Fruchtfolgen umfasste in den vergangenen Jahren jährlich ca. 230.000 ha und damit eine Zahlung von ca. 13,8 Mio. EUR pro Jahr. Hinzu kommen aus der Inanspruchnahme der Öko-Regelung 2 zur vielfältigen Fruchtfolge für ca.  375.000 ha Zahlungen in Höhe von ca. 22,6 Mio. EUR pro Jahr.

Nach den aktuellen Anmeldungen zur Einkommensgrundstützung werden 2026 in Mecklenburg-Vorpommern 7.033 Hektar Sonnenblumen angebaut. In den beiden Vorjahren lagen die Anbauflächen bei rund 2.700 HektarSonnenblumen werden im Land unter anderem in regionalen Ölmühlen und Manufakturen zu Speiseöl und weiteren Produkten verarbeitet. Mecklenburg-Vorpommern gehört damit zu den ostdeutschen Ländern, in denen der Sonnenblumenanbau aufgrund geeigneter Standortbedingungen weiter an Bedeutung gewinnt.

Weniger Bürokratie, mehr Planungssicherheit für Landwirtschaft

Schwerin – Die landwirtschaftlichen Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern erhalten künftig mehr Planungssicherheit bei der Bewirtschaftung ihrer Flächen. Nachdem der Bundesrat am 10. Juli 2026 die Umsetzung neuer EU-Vorgaben in deutsches Recht gebilligt hat, kann die neue Stichtagsregelung für Dauergrünland umgesetzt werden. Mecklenburg-Vorpommern wird die europäischen und bundesrechtlichen Vorgaben künftig ohne zusätzliche landesspezifische Regelungen anwenden.

Flächen, die am 1. Januar 2026 als Ackerland eingestuft waren, behalten diesen Status künftig dauerhaft – selbst wenn dort mehrere Jahre Gras angebaut wird. Die bisherige 5 Jahres-regelung entfällt. Betriebe, die im Jahr 2026 einen Antrag auf Agrarförderung gestellt haben und für einzelne Flächen weiterhin die bisherige Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland ermöglichen möchten (z.B. wegen betrieblicher Konzepte oder bestimmter Förderungen), können dies bis zum 30. September 2026 durch eine sogenannte Opt-out-Erklärung festlegen. Für diese Flächen wird die bisherige Rechtslage beibehalten. Über die technische Umsetzung und das weitere Verfahren werden die landwirtschaftlichen Betriebe gesondert informiert.

„Mit der neuen Stichtagsregelung schaffen wir mehr Planungssicherheit und weniger Bürokratie für unsere landwirtschaftlichen Betriebe. Wenn Europa und der Bund praktikablere Regeln schaffen, braucht Mecklenburg-Vorpommern keine zusätzlichen Landesvorgaben. Unser Ziel sind faire Wettbewerbsbedingungen und Regelungen, die den Betrieben die notwendige Flexibilität für ihre Arbeit geben“, erklärte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.

Bereits im vergangenen Jahr hatte Minister Backhaus angekündigt, das Dauergrünlanderhaltungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern aufzuheben, sobald auf europäischer Ebene die angekündigten Vereinfachungen rechtsverbindlich umgesetzt werden. Mit der jetzt beschlossenen Stichtagsregelung sind diese Voraussetzungen erfüllt. Das entsprechende Gesetzgebungsverfahren wird in Mecklenburg-Vorpommern vorbereitet, damit nach der Wahl der neue Landtag die Aufhebung beschließen kann.

Mit der Anpassung gelten für die landwirtschaftlichen Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern künftig dieselben Rahmenbedingungen wie in den übrigen Bundesländern. Zusätzliche landesspezifische Vorgaben entfallen. Das stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe und ist ein weiterer Schritt zu einer praxistauglichen und unbürokratischen Agrarpolitik.

„Landwirtschaft braucht verlässliche Rahmenbedingungen statt immer neuer Detailregelungen. Deshalb nutzen wir die Spielräume, die Europa und der Bund geschaffen haben. Wir setzen auf eine Agrarpolitik, die den Betrieben den Rücken für ihre eigentliche Arbeit freihält – für die Erzeugung hochwertiger Lebensmittel, den Erhalt unserer Kulturlandschaft und eine nachhaltige Landbewirtschaftung“, so Backhaus.

Backhaus: Küstenfischerei braucht Perspektiven statt Dauerhilfen

Schwerin – Mit dem Auslaufen der EU-finanzierten Stilllegungsprämien Ende 2026 endet ein wichtiges Instrument zur Unterstützung der Ostseefischerei. Für Mecklenburg-Vorpommern ist jedoch klar: Die eigentliche Herausforderung beginnt erst jetzt. Weil sich die Bestände von Dorsch und Hering trotz jahrelanger Schutzmaßnahmen nicht in ausreichendem Maß erholt haben, steht die Küstenfischerei vor einem tiefgreifenden Strukturwandel. Diesen will das Land gemeinsam mit Schleswig-Holstein sozialverträglich gestalten und fordert dafür Unterstützung des Bundes.

„Die zeitweilige Stilllegung war nie als Dauerlösung gedacht. Sie sollte Zeit verschaffen, bis sich die Bestände erholen und die Betriebe wieder regulär wirtschaften können. Leider hat sich diese Hoffnung nicht erfüllt. Niemand kann zusätzliche Fangmöglichkeiten herbeizaubern. Deshalb wäre es unseriös, den Fischerinnen und Fischern falsche Hoffnungen zu machen. Unsere Aufgabe ist jetzt, den unvermeidbaren Strukturwandel fair, planbar und sozialverträglich zu begleiten“, sagte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.

Seit 2017 wurden in Mecklenburg-Vorpommern rund 20,7 Millionen Euro an Prämien für zeitweilige Stilllegungen ausgezahlt. Für das Jahr 2026 sind weitere rund 2 Millionen Euro vorgesehen. Allein für die Heringsstilllegung flossen seit 2018 mehr als 13,8 Millionen Euro, davon rund 8,2 Millionen Euro aus EU-Mitteln. Die Maßnahme war zunächst als kurzfristige Reaktion auf den Zusammenbruch der Dorschbestände eingeführt und später als Übergangsmaßnahme für die Heringsfischerei fortgeführt worden.

Die wissenschaftlichen Bewertungen zeigen inzwischen jedoch, dass sich die Situation kurzfristig nicht grundlegend verbessern wird. Nach Einschätzung des Thünen-Instituts ist eine Erholung des westlichen Dorschbestandes selbst in den kommenden Jahrzehnten unwahrscheinlich. Auch für den westlichen Heringsbestand ist vorerst nicht mit einer Rückkehr zu einer regulären Bewirtschaftung zu rechnen.

„Die dramatische Entwicklung betrifft heute vor allem unsere Küstenfischerei. Nicht die Fischbestände sind vom Aussterben bedroht, sondern vielerorts die wirtschaftliche Existenz der Betriebe. Wer weiterhin in der Fischerei arbeiten möchte, wird neue Einkommensquellen erschließen müssen – von der Direktvermarktung über die Verarbeitung bis hin zu touristischen Angeboten oder einer Mitarbeit in Forschung und Umweltmonitoring. Diesen Weg wollen wir aktiv begleiten.“

Nach Auffassung des Ministers wird das Auslaufen der Stilllegungsprämien den Strukturwandel in der Branche beschleunigen. Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein wollen deshalb gemeinsam eine Kapazitätsmaßnahme auf den Weg bringen, um insbesondere älteren Betriebsinhabern einen freiwilligen und sozialverträglichen Ausstieg aus der Fischerei zu ermöglichen.

„Wir wollen den Betrieben eine echte Perspektive geben – sowohl denjenigen, die weitermachen wollen, als auch denjenigen, die ihre Fischerei aus Altersgründen oder mangels wirtschaftlicher Perspektiven beenden möchten. Dafür benötigen wir jedoch Unterstützung des Bundes. Gemeinsam mit Schleswig-Holstein werden wir uns kurzfristig an den Bundesminister wenden und Bundesmittel für eine Abwrackmaßnahme in den Jahren 2027 und 2028 einfordern.“

Zugleich setzt sich das Land weiterhin für eine wissenschaftliche Neubewertung des westlichen Heringsbestandes unter den veränderten Umweltbedingungen ein. Nach Angaben des Thünen-Instituts soll die Methodik zur Ableitung der Referenzpunkte Ende 2026 überprüft werden. Mecklenburg-Vorpommern fordert den Bund auf, diesen Prozess auf europäischer Ebene mit Nachdruck zu begleiten und sich zugleich für eine nachhaltige Steuerung der Befischung des Bestandes außerhalb der deutschen Küstengewässer einzusetzen.

Abschließend betonte Backhaus, dass das Land seine Verantwortung auch künftig wahrnehmen werde. Bereits in der Vergangenheit habe Mecklenburg-Vorpommern die Förderung kleiner Küstenfischereibetriebe mit Landesmitteln ergänzt. Eine Fortsetzung der bisherigen Stilllegungsprämien lasse sich jedoch weder vom Land noch von den Küstenländern allein finanzieren. Dafür seien Bund und Europäische Union weiterhin unverzichtbare Partner.

Anträge auf Unterstützungsleistungen bei vorübergehender Einstellung der Heringsfischerei in der Ostsee 2026 können ab sofort beim Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern gestellt werden.

Planungssicherheit für Ökobetriebe

Herbstantragstellung wird fortgesetzt

Schwerin – Ökobetriebe in Mecklenburg-Vorpommern erhalten auch in diesem Jahr Planungssicherheit. Neueinsteigerinnen und Neueinsteiger sowie Betriebe, die ihre Ökoflächen erweitern möchten, können im Herbst 2026 erneut Förderanträge stellen. Grundlage dafür ist die Zustimmung der Europäischen Kommission zur Änderung des nationalen GAP-Strategieplans. Für Neueinsteiger gilt künftig eine Verpflichtungsdauer von zwei Jahren, für bestehende Ökobetriebe mit neuen Verpflichtungen bleibt es bei einer Laufzeit von drei Jahren.

„Wer seinen Betrieb auf ökologischen Landbau umstellt oder weiterentwickeln will, braucht verlässliche Rahmenbedingungen. Genau diese Planungssicherheit schaffen wir mit der Fortsetzung der Herbstantragstellung. Sie gibt unseren Betrieben die notwendige Grundlage für Investitionen, sichert Arbeitsplätze und stärkt die regionale Wertschöpfung. Dafür habe ich mich mit Nachdruck eingesetzt und freue mich, dass wir dieses wichtige Signal für den Ökolandbau in Mecklenburg-Vorpommern setzen können“, sagte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.

Der Minister betonte, dass die Entscheidung gerade mit Blick auf die Zeit nach 2027 von besonderer Bedeutung sei. Für die kommende EU-Förderperiode ab 2028 lägen derzeit noch keine konkreten Vorgaben zur Ausgestaltung der Agrarförderung vor. Umso wichtiger sei es, den Betrieben bereits heute größtmögliche Planungssicherheit zu geben.

„Gerade weil die Rahmenbedingungen auf europäischer Ebene derzeit noch offen sind, setzen wir in Mecklenburg-Vorpommern bewusst auf Verlässlichkeit. Der ökologische Landbau ist ein wichtiger Bestandteil einer nachhaltigen Landwirtschaft. Er stärkt Klima-, Natur- und Gewässerschutz, fördert die biologische Vielfalt und schafft Perspektiven für unsere ländlichen Räume“, so Backhaus.

In Mecklenburg-Vorpommern beteiligen sich bereits mehr als 2.100 landwirtschaftliche Betriebe auf rund 30 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche an Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen einschließlich des ökologischen Landbaus.

„Unsere Landwirtinnen und Landwirte erzeugen nicht nur hochwertige Lebensmittel. Sie übernehmen Verantwortung für den Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen und leisten einen wichtigen Beitrag zum Klima-, Natur- und Gewässerschutz. Dieses Engagement verdient verlässliche politische Unterstützung“, unterstrich Backhaus.

Hintergrund: Herbstantragstellung 2026

Für das Verpflichtungsjahr 2027 bestehen folgende Fördermöglichkeiten:

  • Neueinsteiger: erstmalige Förderung mit einer Verpflichtungsdauer von zwei Jahren.
  • Flächenerweiterungen bis 20 Prozent: Förderung im Rahmen der bestehenden Verpflichtung, sofern diese noch mindestens zwei Jahre läuft.
  • Flächenerweiterungen ab 20 Prozent: Abschluss einer neuen dreijährigen Verpflichtung bis zum 31. Dezember 2029.

Backhaus und Rainer besuchen RegioKost-Projekt in Alt Necheln

Alt Necheln – Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus wird heute gemeinsam mit dem Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer, das BULEplus-Projekt „Gemeinschaftsküche“ der G.C.Pon Stiftung in Alt Necheln (Landkreis Ludwigslust-Parchim) besuchen. Das Modellvorhaben wird im Rahmen des Bundesprogramms „Ländliche Entwicklung und Regionale Wertschöpfung“ (BULEplus) mit Mitteln des Bundes gefördert und zeigt beispielhaft, wie regionale Lebensmittel, ehrenamtliches Engagement und nachhaltige Entwicklung miteinander verbunden werden können.

Im Mittelpunkt des Projekts steht der Aufbau einer Gemeinschaftsküche, in der regional erzeugtes Obst und Gemüse gemeinsam geerntet, verarbeitet und für die Außer-Haus-Verpflegung, Hofläden und die regionale Gastronomie nutzbar gemacht wird. Gleichzeitig soll ein Ort entstehen, an dem Ernährungsbildung, Gemeinschaft und regionale Wertschöpfung zusammenkommen.

„Regionale Lebensmittel verdienen regionale Wertschöpfung. Das Projekt zeigt eindrucksvoll, wie aus guten Ideen, ehrenamtlichem Engagement und kluger Förderung ein Mehrwert für eine ganze Region entstehen kann. Es stärkt unsere Landwirtschaft, verkürzt Wertschöpfungsketten und bringt Menschen zusammen. Genau solche Initiativen brauchen wir, wenn wir unsere ländlichen Räume zukunftsfest machen wollen“, sagte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus im Vorfeld des Besuchs.

Das Projekt wird von der G.C.Pon Stiftung initiiert und läuft von 2026 bis 2028. Die Gesamtinvestition beläuft sich auf 269.000 Euro. Davon stammen 212.000 Euro aus Bundesmitteln des Programms BULEplus, weitere 57.000 Euro werden als Eigenanteil eingebracht.

Mit der Gemeinschaftsküche sollen künftig regionale Produkte insbesondere aus Streuobstwiesen und Solidarischen Landwirtschaften gemeinsam verarbeitet und vermarktet werden. Die Herstellung erfolgt überwiegend durch ehrenamtlich Engagierte. Langfristiges Ziel ist es, die Ernährungssouveränität in der Region zu stärken, kleinen landwirtschaftlichen Betrieben zusätzliche Vermarktungsmöglichkeiten zu eröffnen und das Bewusstsein für regionale Lebensmittel zu fördern.

„Wer regionale Landwirtschaft stärken will, muss auch die Verarbeitung und Vermarktung vor Ort fördern. Jeder zusätzliche Verarbeitungsschritt in Mecklenburg-Vorpommern schafft Wertschöpfung, sichert Arbeitsplätze und erhöht die Unabhängigkeit unserer Regionen. Das Projekt RegioKost zeigt, wie Landwirtschaft, Ehrenamt und regionale Entwicklung erfolgreich zusammengedacht werden können“, so Backhaus.

Der Besuch unterstreicht zugleich die Bedeutung der ländlichen Entwicklung für Mecklenburg-Vorpommern. Allein im Landkreis Ludwigslust-Parchim wurden seit 2015 im Rahmen der Integrierten Ländlichen Entwicklung rund 143 Millionen Euro in Projekte investiert. Sie stärken die Infrastruktur, fördern regionale Initiativen und verbessern die Lebensqualität in den Dörfern nachhaltig.

Zum Abschluss des Besuchs werden Bundesminister Rainer, Minister Backhaus sowie die Projektbeteiligten gemeinsam regionale Produkte in der neuen Gemeinschaftsküche zubereiten und sich mit den ehrenamtlich Engagierten über die weiteren Entwicklungsperspektiven des Projekts austauschen.

Bund fördert klimaangepasste Waldbewirtschaftung in M-V

Schwerin – Der Bund unterstützt die klimaangepasste Bewirtschaftung der Wälder in Mecklenburg-Vorpommern weiter. Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer hat heute im Rahmen seiner Sommertour einen Förderbescheid aus dem Programm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ an die Waldgemeinschaft Buchholz übergeben. Begleitet wurde er von Mecklenburg-Vorpommerns Forstminister Dr. Till Backhaus.

Mit dem Förderprogramm unterstützt der Bund Waldbesitzende, die ihre Wälder besonders klimaresilient bewirtschaften und dabei über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Maßnahmen zum Schutz von Klima, Biodiversität und Wasserhaushalt umsetzen. Dazu gehören unter anderem der Verzicht auf Kahlschläge, der Erhalt von Habitatbäumen und Totholz, die Förderung standortgerechter Mischwälder sowie Maßnahmen zur Wasserrückhaltung im Wald.

Alois Rainer, Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat:  „Wald ist Heimat. Er prägt unsere ländlichen Räume – als Rückzugsort, als Kohlenstoffspeicher und als Wirtschaftskraft. Daher ist es mir ein wichtiges Anliegen, leistungsstarke und klimaresiliente Wälder zu erhalten. Fest steht: Die Grundvoraussetzung für den Erhalt unserer Wälder ist eine stabile und verlässliche Förderung für die vielen privaten und kommunalen Waldbesitzer. Mit ihrem Engagement für unsere Wälder übernehmen sie Verantwortung für Jahrzehnte, für die kommenden Generationen. Darauf kommt es an – denn der Wald ist ein Generationenprojekt.“

„Unsere Wälder stehen durch Klimawandel, der Trockenheit und Extremwetterereignisse verursacht, unter enormem Druck. Wer heute in klimaresiliente Wälder investiert, schützt nicht nur den Wald selbst, sondern auch das Klima, die biologische Vielfalt und die Lebensgrundlagen künftiger Generationen. Deshalb begrüße ich ausdrücklich, dass der Bund dieses wichtige Förderprogramm fortsetzt“, sagte Minister Dr. Till Backhaus.

Ein besonderes Augenmerk legte Backhaus auf die Bedeutung der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse. Gerade in Mecklenburg-Vorpommern seien viele Waldflächen kleinparzelliert. Gemeinsam könnten Waldbesitzer ihre Flächen wirtschaftlicher bewirtschaften, Fachwissen bündeln und Förderprogramme besser nutzen.

„Der Wald hört nicht an Grundstücksgrenzen auf. Gerade kleinere Waldbesitzende profitieren davon, wenn sie sich zusammenschließen. Gemeinsam lassen sich der Waldumbau, die Holzvermarktung und Investitionen deutlich effizienter organisieren. Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse sind deshalb ein wichtiger Baustein für zukunftsfähige Privatwälder.“

Der Handlungsbedarf ist groß: In Mecklenburg-Vorpommern gibt es rund 36.000 Waldbesitzer, die im Durchschnitt zwar acht Hektar Wald besitzen. Bei genauer Analyse stellt man jedoch fest, dass rund 24.318 Waldbesitzer Flächen bis 2 ha Größe und weitere 4.289 Waldbesitzer eine Waldflächen von 2 bis 5 ha Größe haben. Die kleinen Privatwaldbesitzer müssen wir für die Fortwirtschaftlichen Zusammenschlüsse gewinnen. Derzeit sind nur 1.948 Waldbesitzende – rund 5,4 Prozent – in einer der 43 vom Land anerkannten Forstbetriebsgemeinschaften organisiert. Insgesamt werden dort rund 47.400 Hektar Wald gemeinschaftlich bewirtschaftet. Das entspricht lediglich 16,4 Prozent des Nichtstaatswaldes in Mecklenburg-Vorpommern und ist bundesweit der niedrigste Organisationsgrad.

Die Waldgemeinschaft Buchholz gehört zu den traditionsreichen forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen des Landes. Sie besteht seit 1993, bewirtschaftet rund 440 Hektar Wald der 31 Mitgliedern und hat in den vergangenen Jahren bereits Fördermittel für Waldumbau, Waldpflege, Wegebau und Strukturmaßnahmen erhalten.

Bundesweit stößt das Förderprogramm auf großes Interesse. Allein in Mecklenburg-Vorpommern wurden bislang 172 Anträge bewilligt. Dafür flossen bereits rund 3,8 Millionen Euro Bundesmittel in eine klimaangepasste Waldbewirtschaftung auf mehr als 42.000 Hektar Waldfläche.

Backhaus nutzte den Termin zugleich, um auf die Bedeutung intakter Moore für den Klimaschutz hinzuweisen. Am Beispiel des wiedervernässten Polders Kieve, der bereits 2012 als weltweit erstes MoorFuture-Projekt umgesetzt wurde, werde deutlich, dass Klima-, Natur- und Waldschutz gemeinsam gedacht werden müssten. Ein engagierter privater Waldbesitzer hat hier das Projekt auf seinen Flächen ermöglicht. Die Wiedervernässung vermeide dauerhaft erhebliche CO₂-Emissionen und schaffe gleichzeitig wertvolle Lebensräume für seltene Tier- und Pflanzenarten.

„Klimaanpassung gelingt nur im Zusammenspiel. Klimaresiliente Wälder, wiedervernässte Moore und engagierte Waldbesitzer sind wichtige Bausteine, um Mecklenburg-Vorpommern widerstandsfähiger gegenüber den Folgen des Klimawandels zu machen. Ich wünsche mir deshalb, dass sich künftig noch mehr Waldbesitzer in unseren forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen engagieren und die vorhandenen Fördermöglichkeiten nutzen.“

Erntebrände verhindern

Backhaus ruft zu besonderer Vorsicht auf

Schwerin – Die anhaltende Trockenheit und die hohen Temperaturen erhöhen derzeit die Gefahr von Erntebränden in Mecklenburg-Vorpommern erheblich. Mit Beginn der Getreideernte ist es bereits zu mehreren Bränden auf Feldern gekommen. Dabei entstand erheblicher Sachschaden, zwei Personen mussten kurzzeitig medizinisch versorgt werden und Anwohnerinnen und Anwohner ihre Häuser vorübergehend verlassen.

Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus appelliert deshalb an Landwirte, Lohnunternehmen, aber auch an die Bevölkerung, besondere Vorsicht walten zu lassen.

„Die Ernte ist der Höhepunkt eines ganzen Arbeitsjahres. In wenigen Wochen bringen unsere Landwirtinnen und Landwirte ein, wofür sie viele Monate gearbeitet haben. Umso schmerzlicher ist es, wenn innerhalb weniger Minuten ein Feuer Maschinen, Ernte oder sogar Menschenleben gefährdet. Gerade bei der derzeitigen Trockenheit reicht oft schon ein kleiner Funke – etwa durch einen Stein im Mähwerk oder ein heiß gelaufenes Lager –, um einen Flächenbrand auszulösen. Deshalb muss jetzt jeder seinen Beitrag leisten, um Brände zu verhindern“, sagte Backhaus.

Der Minister dankte zugleich den Feuerwehren und allen weiteren Einsatzkräften, die in den vergangenen Tagen unter schwierigen Bedingungen schnell und professionell gegen die Brände vorgegangen sind.

„Die Einsätze zeigen einmal mehr, wie leistungsfähig unsere Feuerwehren sind. Mein Dank gilt allen Kameradinnen und Kameraden, die oft unter großer Hitze und schwierigen Bedingungen Menschen, Ernten und Sachwerte schützen.“

Längere Trockenperioden und zunehmende Hitze infolge des Klimawandels erhöhen das Risiko von Vegetations- und Erntebränden. Umso wichtiger seien eine gute Vorbereitung und konsequente Vorsorge.

„Jeder erfolgreich eingebrachte Hektar sichert regionale Lebensmittel und ist das Ergebnis harter Arbeit. Erntebrände sind deshalb nicht nur ein Problem der Landwirtschaft, sondern betreffen uns alle. Vorsorge schützt Ernten, Existenzen und unsere Versorgung mit heimischen Lebensmitteln.“

Die Landwirtschaft setzt seit vielen Jahren auf bewährte Maßnahmen, um das Brandrisiko so gering wie möglich zu halten. Entscheidend sind eine sorgfältige Vorbereitung, regelmäßige Wartung der Technik und eine enge Abstimmung mit den örtlichen Feuerwehren.

So lassen sich Erntebrände vermeiden:

  • Erntemaschinen regelmäßig reinigen und warten, insbesondere heiße oder staubanfällige Bereiche.
  • Tägliche Reinigung der Maschinen während der Ernte – beispielsweise mit akkubetriebenen Laubbläsern.
  • Feuerlöscher auf jeder Erntemaschine mitführen sowie möglichst ein wassergefülltes Fass oder Güllefass am Feldrand bereithalten.
  • Striktes Rauchverbot bei Erntearbeiten, beim Betanken sowie beim Strohtransport – auch in geschlossenen Fahrzeugkabinen.
  • Erntearbeiten mit der örtlichen Feuerwehr abstimmen, insbesondere bei größeren Schlägen oder schwierigen Einsatzbedingungen.
  • Keine Fahrzeuge auf abgeernteten Feldern oder trockenen Stoppelflächen abstellen, da heiße Fahrzeugteile Brände auslösen können.

Darüber hinaus empfiehlt das Ministerium, Erntemaschinen mindestens einmal jährlich einer gründlichen Wartung in einer Fachwerkstatt zu unterziehen sowie vor und nach der Erntesaison einen umfassenden Sicherheitscheck durchführen zu lassen.

„Brände lassen sich niemals vollständig ausschließen. Mit einer guten Vorbereitung, technisch einwandfreien Maschinen und einem umsichtigen Verhalten können wir das Risiko jedoch deutlich verringern. Jede verhinderte Brandentstehung schützt Menschen, Tiere, Ernten und unsere Umwelt“, so Minister Backhaus abschließend.