Informationen über Starkregengefahren in MV

Schwerin  – Das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) arbeitet seit 2021 in Zusammenarbeit mit den Landesverwaltungen an einer Hinweiskarte Starkregengefahren. Die Arbeiten zur Erstellung der Hinweiskarte für Mecklenburg-Vorpommern konnten vor kurzem abgeschlossen werden. Die Hinweiskarte Starkregengefahren für MV kann über das Geoportal des BKG abgerufen werden: https://www.geoportal.de/Themen/Klima_und_Wetter/1_Starkregen.html.

Umweltminister Dr. Till Backhaus weist auf die wachsende Gefahr von Starkregen hin: „Starkregenereignisse haben infolge des Klimawandels signifikant zugenommen. Sie können grundsätzlich überall auftreten und zu erheblichen Schäden führen. Die in kürzester Zeit fallenden Niederschlagsmengen können dabei so hoch sein, dass es auch abseits von Gewässern zu katastrophalen Überflutungen kommt.

Umso wichtiger ist daher die Vorsorge und dazu gehören auch die Niederschlagskarten. Die Hinweiskarte Starkregengefahren zeigt auf, über welche Fließwege Niederschlagswasser abfließt und an welchen Stellen es sich sammelt und zu Überflutungen führt. Überall dort, wo es beispielsweise Senken oder Hindernisse im Fließweg gibt, können diese vorkommen“.

Dabei werden zwei mögliche Starkregenszenarien, das außergewöhnliche und das extreme Ereignis, betrachtet. Das außergewöhnliche Ereignis tritt statistisch einmal in 100 Jahren auf und hat eine Dauer von einer Stunde. Bei dem extremen Ereignis fallen in einer Stunde, 100 mm Niederschlag. Dargestellt werden die Überflutungstiefe, die Fließrichtungen und die Fließgeschwindigkeit.

Minister Dr. Backhaus: „Die Hinweisarte ist somit ein wichtiges Instrument, um durch Starkregen gefährdete Bereiche zu identifizieren und Maßnahmen zur Schadensverhütung vornehmen zu können. Neben den bestehenden Risiko- und Gefahrenkarten für die Gewässer, ist die Hinweiskarte ein weiteres wichtiges Instrument in der Risikovorsorge gegen Naturgefahren“.

Die Hinweiskarte Starkregengefahren des BKG ergänzt die detaillierteren, kommunalen Starkregengefahrenkarten, die auch einige Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern bereits erstellt haben. Zuletzt hat die Landeshauptstadt Schwerin Mitte November dieses Jahres die „Starkregengefahrenkarte Schwerin“ veröffentlicht. Sie ist zu finden unter: Integriertes Starkregenentwässerungskonzept (ISREK) – Landeshauptstadt Schwerin.

Sollten bereits detailliertere Starkregengefahrenkarten auf kommunaler Ebene vorliegen, sind diese vorrangig für die Planung zur Risikoabschätzung und Gefahrenabwehr zu verwenden, da sie zusätzliche wichtige Informationen über lokale Begebenheiten enthalten.

In den nächsten Monaten wird die Hinweiskarte Starkregengefahren des BKG den Kommunen näher vorgestellt. Die wichtigen Themen Starkregen und die Hinweiskarten des BKG stehen zudem beim nächsten Gewässersymposium in Güstrow auf der Tagesordnung.

Darüber hinaus arbeitet das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie aktuell an einem eigenen Themenportal Starkregengefahrenkarten, das auf die Hinweiskarte des BKG für Mecklenburg-Vorpommern zurückgreift.

Weitere Informationen zur Hinweiskarte Starkregengefahren des Bundes sind in den FAQ-Hinweiskarte Starkregengefahren (hwk_srg_faq.pdf) zu finden.

Informationen, wie man sich vor den Folgen von Starkregen- und Hochwasserereignissen schützen kann, sind u.a. auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) – BMUV: Welche Vorsorgemaßnahmen kann ich gegen Starkregen und Hochwasser treffen? | Frage und des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenschutz – Vorsorge und Verhalten bei Hochwasser – BBK veröffentlicht.

Wälder in M-V entwickeln sich positiv

Schwerin – Die Wälder Mecklenburg-Vorpommerns entwickeln sich überdurchschnittlich gut und der Waldnaturschutz ist auf einem hohen Niveau, erklärte Minister Backhaus heute im Schweriner Landtag. Er betonte: „Das negative Bild, dass Herr Özdemir für Deutschland zeichnet, trifft auf Mecklenburg-Vorpommern nicht zu.“

Seit 2012 hat sich die Waldfläche im Land um rund 24.000 Hektar auf ca. 582.000 ha vergrößert. Damit besteht MV zu 25 % aus Wald. Auf 67.000 ha findet dabei keine Nutzung statt – „das sind 15.000 ha mehr als noch vor 10 Jahren“, vergleicht Minister Backhaus.

Die Waldfläche, die von den 24.000 Hektar durch spezielle Maßnahmen aktiv gebildet wurde – und somit nicht zufällig entstanden ist – liegt bei ca. 8.300 Hektar. Davon ist gut die Hälfte im öffentlichen Wald realisiert worden, die andere im Privatwald.

Die 2020 gestartete Aufforstungsinitiative hat dieser Entwicklung weiter Auftrieb gegeben: Allein in den vergangenen vier Jahren wurden durch die Initiative über 800 Hektar neue Waldflächen mit ca. 3,5 Millionen standortgerechten und klimaresilienten Bäumen und Sträuchern gepflanzt.

„Doch auch die Qualität zählt“, sagte Backhaus: „Unsere Wälder werden vielfältiger und strukturierter und sie gewinnen an Stabilität und Biodiversität“, ergänzte er. In den vergangenen 10 Jahren hat der Anteil einschichtiger und damit strukturarmer Bestände um acht Prozent abgenommen und liegt nun bei 32 Prozent. Erstmals ist auch der der Anteil der Laubbäume höher als der Nadelbäume. „Das ist auch Teil der Klimaanpassung, denn Laubbäume kühlen ihre Umgebung deutlich schneller ab und können demnach helfen, lokale Hitzewellen abzuschwächen“, erklärte er.

Der Holzvorratszuwachs ist in MV zusammen mit Schleswig-Holstein von allen Flächenländern am größten. Viele Flächenländer haben durch die borkenkäferbedingte Abnahme der Fichte zum Teil deutliche Verluste des Holzvorrates erleiden müssen. Der durchschnittliche Holzvorrat liegt hierzulande bei 342 m³ pro Hektar und insgesamt bei 184 Millionen m³.

Während die Vorräte der Fichtenbestände kalamitätsbedingt seit der letzten Inventur leicht abgenommen haben, ist der Vorrat der Buchenbestände gestiegen. „Bemerkenswert ist auch, das MV mit 10 % bis 15 % des Vorratsaufbaues im Laubholz-Starkholz beiträgt, bei nicht einmal 5 % Waldflächenanteil in Deutschland“, sagte Minister Backhaus und zeigte sich mit den Ergebnissen der Bundeswaldinventur insgesamt zufrieden. „Wir werden alles daran setzen, um diesen positiven Trend weiter fortzusetzen“, betonte er abschließend.

Mit der Bundeswaldinventur werden die aktuellen Waldverhältnisse und Produktionsmöglichkeiten des Waldes erfasst. Da sie regelmäßig im Abstand von 10 Jahren durchgeführt wird, liefert sie wichtige Hinweise über die Entwicklung und nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder.

In Mecklenburg-Vorpommern ist die aktuelle Inventur mit Stichtag 2022 eine Wiederholungsinventur, nachdem die Ersterhebung im Jahr 2002 und eine Folgeerhebung (3. Bundeswaldinventur) 2012 erfolgte. Die Datenaufnahme erfolgte über 2 Jahre an 5.849 Stichprobenpunkten. Insgesamt wurden bis zu 150 verschiedene Merkmale von Baumart über verschiedenste Baummerkmale bis hin zum Vorkommen von Totholz erfasst.

Wolfmanagement jetzt vorbereiten

Schwerin – Anlässlich der 103. Umweltministerkonferenz (UMK) in Bad Neuenahr-Ahrweiler am 29. November 2024 fordert Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus den Bund auf, vorbereitende Maßnahmen für ein aktives Wolfsmanagement in Deutschland zu ergreifen:

„Die Länder hatten sich auf Initiative Mecklenburg-Vorpommerns mehrfach mit Nachdruck für die Änderung des Schutzstatus des Wolfes auf europäischer sowie internationaler Ebene eingesetzt, dieser Einsatz zeigt jetzt einen ersten Erfolg. Nachdem im Zuge der 44. Sitzung des Ständigen Ausschusses des Berner Überein­kommens der Rat am 25. September 2024 beschlossen hatte, im Namen der Europäischen Union einen Vorschlag zur Änderung des Erhaltungszustands des Wolfs von „streng geschützte Tier­arten“ zu „geschützte Tierarten“ vorzulegen, kann erwartet werden, dass die EU einen entsprechenden Antrag zur Änderung des Schutzstatus auf der nächsten Sitzung des Ständigen Ausschusses der Berner Konvention Anfang Dezember 2024 einbringt.

Um den langwierigen Prozess der erforderlichen Rechtsanpassungen auf europäischer und nationaler Ebene zu beschleunigen, wäre es zielführend, dies frühzeitig vorzubereiten. Mecklenburg-Vorpommern gehört zu den wolfsreichsten Bundesländern. Weidetierhaltern wäre eine weitere Verzögerung bevor wir in ein rechtssicheres und artenschutzgerechtes Wolfmanagement eintreten können, nicht zu vermitteln. Hieran hängt auch ein gutes Stück politischer Glaubwürdigkeit“, so Backhaus.

Ein weiteres beherrschendes Thema der UMK werde der Hochwasserschutz darstellen, ergänzt der Minister: „Die Häufung schwerer Hochwasserereignisse in den letzten Jahren führt eindringlich die immer größer werdende Gefahr durch Hochwasser- und Starkregenereignisse aufgrund des Klimawandels vor Augen. Mit dem Ahrtal findet die UMK in einer Region statt, in der 2021 die Flut- und Hochwasserkatastrophe zahlreiche Menschenleben forderte und immense Schäden verursachte. Zahlreiche weitere Hochwasserereignisse in Deutschland, Europa und global, zuletzt die verheerenden Überflutungen in Spanien, unterstreichen das dringende Gebot, Hochwasserschutz und -vorsorge weiter zu stärken und die Umsetzung konsequent voranzutreiben.

Bund und Länder haben wichtige gemeinsame Anstrengungen unternommen, um den Hochwasserschutz zu stärken, insbesondere durch die Nationale Wasserstrategie, das Klimaanpassungsgesetz und zahlreiche weitere Initiativen auf Länder- und kommunaler Ebene. Gleichzeitig besteht weiterer Handlungsbedarf. Daher ist es grundsätzlich sehr zu begrüßen, dass auch das Wasserhaushaltsgesetz zeitnah novelliert wird. Der Referentenentwurf der Bundesregierung zum „Hochwasser­schutz­gesetz III“ (HWSG III) ist ein Schritt in die richtige Richtung, jedoch sehen die Länder dringend weiteren Ergänzungsbedarf. Vor allem Regelungen zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren und zur Finanzierbarkeit der Stark­regen­vorsorgekonzepte sollten dringend aufgenommen werden.

Darüber hinaus muss der Bund zusätzliche Maßnahmen zur Stärkung des Hochwasserschutzes und der Starkregenvorsorge umsetzen. Dabei ist besonders die Einführung einer Pflichtver­sicherung gegen Elementarschäden hervorzuheben. Das zuständige Bundesministerium hat hierzu, trotz wiederholter Aufforderung, noch immer keinen Regelungsvorschlag unterbreitet. Darüber hinaus soll in dem Beschluss darauf abgestellt werden, dass eine dauerhafte auskömmliche Finanzierung auf allen Verwaltungsebenen notwendig ist, um die Durchführung von allen genannten und weiteren Maßnahmen zu gewährleisten“, fasst Minister Backhaus zusammen.

Mit einem Beschlussvorschlag zur Entwicklung der Treibhausgas­minderungsquoten bringe Mecklenburg einen weiteren wichtigen Punkt in die Konferenz ein, erklärt Minister Backhaus:  „Die Regelungen zur Erfüllung der Klimaquoten sind überkomplex. Ziel ist es aber, einen effektiven Klimaschutz zu gewährleisten. Allerdings führen die aktuellen Regelungen dazu, dass zu den Projekten in Deutschland ausführlich und nachvoll­ziehbar Treibhausgasquellen berichten müssen. Vergleichbare Standards sind bei internationalen Projekten nicht zu erkennen oder werden unzureichend kontrolliert.

So müssen die Betreiber von deutschen Bio- LNG-Anlagen umfassende Berechnungen und Nachweise bezüglich der Treibhausgase vorlegen. Das bedeutet eine umfassende Prozesserfassung, ob z.B. Grünstrom verwen­det wurde oder Gärrestlager gasdicht abgedeckt wurden. Hier darf es keine Wettbewerbsverzerrungen geben. Ziel der Bundes­länder ist, die innovativen Ideen in Deutschland in diesem Bereich zu unterstützen, Finanzierungen zu ermöglichen und die damit verbundene regionale Wertschöpfung zu stärken.

Jedoch gehen vermehrt Hinweise von regionalen Unternehmen ein, die auf einen möglichen Missbrauch bei der Generierung von Zertifikaten im Ausland hinweisen. Durch diesen Missbrauch kann ein Wettbewerbsnachteil für in Deutschland ansässige Unternehmen entstehen. Dies wollen wir wirksam verhindern. Dazu braucht es aber die Unterstützung durch den Bund“, so Backhaus abschließend.

Habitatschutz und Landwirtschaft

Backhaus für Interessenausgleich

Schwerin – Die Umweltorganisation Client Earth hat Klage gegen das Land Mecklenburg-Vorpommern auf Erlass einer Verordnung zur Umsetzung der Natura-2000-Verträglichkeitsprüfung in Bezug auf die Landwirtschaft eingereicht. Dem Land liegt die Klageschrift bislang nicht vor.

Umweltminister Dr. Till Backhaus: „Ich bedauere es sehr, dass Client Earth den Klageweg gewählt hat. Dem Land ist weiterhin sehr an einem konstruktiven Interessenaustausch und –ausgleich gelegen. Ziel muss es sein, der Landwirtschaft in Natura-2000-Gebieten zu einer schutzzielkonformen Wirtschaftsweise zu verhelfen, sodass Verträglichkeitsprüfungen entbehrlich werden.

Dies erfordert zum einen finanzielle Anreize, die Landwirte zu einer schutzgebietsverträglichen, aber ertragsmindernden Wirtschaftsweise bewegen. Zum anderen bedarf es einer gegenüber dem jetzigen Stand breiter und differenzierter ausgestalteten Förderkulisse, um flächendeckend Auswirkungen auf Arten und Lebensraumtypen ausschließen zu können.

In meinem Haus wurden konkrete Maßnahmen entwickelt, um die Voraussetzungen für eine bessere Vereinbarkeit von Schutz- und Nutzinteressen in diesen sensiblen Bereichen zu schaffen. Gern hätten wird diese mit den Umweltverbänden weiter ausgearbeitet.

Sollte die Klage erfolgreich sein, entstünde zunächst für die Landwirtschaft und die Behörden ein hoher bürokratischer Aufwand. Den Natura-2000 Gebieten ist damit jedenfalls nicht geholfen“, betonte er und warnte erneut vor einer einseitigen Politik, die sich gegen die Bedürfnisse der Menschen vor Ort richtet.

„Eine schnelle Lösung gibt es nicht“, sagte Minister Backhaus weiter und begründete dies wie folgt: „Ein auf Freiwilligkeit basierendes Gebietsmanagement, das gleichzeitig den EU-Anforderungen gerecht wird, erfordert neben ausreichenden Finanzmittel auch kooperative Zusammenschlüsse der Bewirtschafter eines Schutzgebietes. Diese ermöglichen landwirtschaftliche Maßnahmen so festzulegen und abzustimmen, dass Beeinträchtigungen auf Habitate und Arten tatsächlich in einem Maße ausgeschlossen werden können, die eine Verträglichkeitsprüfung entbehrlich machen. Aufbau und abschließende Evaluierung eines solchen Kooperationsmodells sind aber nicht kurzfristig umsetzbar.“

Die Gesamtfläche von Natura-2000-Gebieten an Land beträgt 671.664 ha. Davon werden 199.278 ha als Ackerfläche und 114.578 ha als Dauergrünland genutzt (Stand 2023). Insgesamt werden also 313.856 ha landwirtschaftlich genutzt. In Natura-2000-Gebieten wurden Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen auf einer Fläche von insgesamt 126.657 ha beantragt. Das entspricht etwa 40 % der landwirtschaftlich genutzten Flächen in Natura-2000-Gebieten.

Neuer ASP-Fall in Brandenburg

Behörden in MV in Alarmbereitschaft

Schwerin – Im Landkreis Oberhavel in Brandenburg ist zum ersten Mal bei einem Wildschwein die Afrikanische Schweinepest nachgewiesen worden. Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Dr. Till Backhaus zeigt sich darüber sehr besorgt:

„Der Fundort des toten Keilers nordöstlich von Gransee liegt nur etwa 20 Kilometer von der Landesgrenze zu Mecklenburg-Vorpommern entfernt. Das treibt mir die Sorgenfalten auf die Stirn. Der unmittelbar angrenzende Landkreis Mecklenburgische-Seenplatte wurde noch gestern durch meine Fachleute informiert. Inzwischen wurden alle Landkreise über den Ausbruch in Kenntnis gesetzt.

Im Landkreis Mecklenburgische-Seenplatte gilt bereits seit Dezember 2021 die Allgemeinverfügung, wonach jedem erlegten und verendeten Wildschwein eine Probe zur virologischen Untersuchung auf ASP zu entnehmen ist. Im diesem Jahr wurden im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei insgesamt 7.360 Wildschweinproben auf ASP aus dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte untersucht, allein im November 847 Proben. Landesweit wurden 16.427 Wildschweinproben in 2024 auf ASP untersucht.

In keiner dieser Proben konnte das ASP-Virus nachgewiesen werden. Alle bisherigen Erkenntnisse in Brandenburg weisen darauf hin, dass es sich um eine Sprunginfektion handelt, da sich der neue Ausbruchsherd etwa 50 Kilometer von den bestehenden ASP-Sperrzonen an der deutschen-polnischen Grenze befindet. Das beunruhigt mich sehr, denn eine Großausbreitung in Gebieten, die zudem für entsprechende Bekämpfungsmaßnahmen schwer zugänglich sind, wünsche ich niemandem.

Wir werden uns bei den Länderkollegen in Potsdam ein genaues Lagebild einholen und die Entwicklungen mit hoher Wachsamkeit verfolgen. Die Bürgerinnen und Bürger bitte ich ebenso um entsprechende Aufmerksamkeit. Insbesondere Landwirte und Jäger – die Drückjagdsaison hat gerade begonnen – bitte ich eindringlich die Biosicherheitsmaßnahmen hochzuhalten, um Schaden vom Land und vor allem von den Betrieben abzuhalten.

Für eine Erstsicherung im Falle eines ASP-Nachweises beim Wildschwein in MV ist ausreichend Elektrozaunmaterial im Land eingelagert. Für die Errichtung einer entsprechenden Zaunanlage steht die Landesforstanstalt M-V bereit.“

Backhaus wirbt für Kreislauf­wirtschaft

Schwerin – Anlässlich der Regionalverbandstagung des BDE Nord betont Umwelt- und Agrarminister Dr. Till Backhaus die Bedeutung der Kreislaufwirtschaft für Mecklenburg-Vorpommern. In vielen Bereichen sei der Kreislaufgedanke im Zuge der Wirtschaftsentwicklung abhandengekommen. Daher seien intelligente Steuerungsinstrumente nötig, um die erklärten Ziele der Kreislaufwirtschaft, Nachhaltigkeit und des Klimaschutzes umzusetzen.

„Gerade der Baubereich birgt große Potenziale, den Kreislaufgedanken in Handeln und Gesetzgebung aufzunehmen. Die Landesregierung hat vor einem Jahr den von meinem Haus erarbeiteten Abfallwirtschafts­plan MV 2022 verabschiedet.

In Mecklenburg-Vorpommern wurden im Jahr 2022 710.000 t Siedlungsabfälle, 4,2 Mio. t mineralische Abfälle und 312.000 t gefährliche Abfälle erzeugt. Zu den Siedlungsabfällen gehören auch 126.000 t Bioabfälle, deren zunehmender Anteil an getrennter Erfassung eine positive Entwicklung im MV darstellt. Wir hatten ein Aufkommen an knapp 30.000 t (TS) Klärschlamm zu verzeichnen. Der Export an Abfällen ins Ausland umfasste 77.000 t, der Import ebenfalls 77.000 t. Für all diese Abfallströme stehen im Land mit verschiedensten Abfallentsorgungsanlagen grundsätzlich ausreichend Entsorgungskapazitäten zur Verfügung“, so Backhaus.

Die Landesregierung wolle den Kreislaufgedanken zum Gegenstand ihres politischen Handelns machen, erklärt Backhaus und listet drei Schwerpunkte auf:

„1. Die getrennte Erfassung von Bioabfällen ist nicht nur gesetzliche Pflicht.  Sie ist Voraussetzung für eine hochwertige Verwertung und Kreislaufführung von Bioabfällen. Wir haben den Zielwert für die getrennte Erfassung der Bioabfälle in Höhe von 100 kg je Einwohner und Jahr formuliert. Diesen Zielwert haben alle öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger bei Aufstellung ihrer Abfallwirtschaftskonzepte zu berücksichtigen.

2. Mineralische Abfälle haben mit 4,2 Mio. t den mit Abstand größten Anteil am gesamten Abfallaufkommen in M-V, aber auch bundesweit. Gleichzeitig ist die Nachfrage nach Primärrohstoffen wie Sand und Kies unverändert hoch. Fehlende Recyclingoptionen führten jedoch dazu, dass in M-V im Jahr 2020 immer noch 62 % der mineralischen Abfälle in Tagebauen verfüllt bzw. 7 % auf Deponien beseitigt wurden.

Hier liegen noch große Reserven für mehr Recycling, Kreislauf­wirtschaft und Nachhaltigkeit.

Und 3. müssen wir daher auch innerhalb der Landesregierung noch mehr darauf hinwirken, dass die öffentliche Hand mit Vorbildwirkung die Nutzung von Ersatzbaustoffen nachfragt.

Bestimmte Vorgaben müssen allerdings durch den Bund umgesetzt werden. Beispielsweise die verbindliche Festlegung eines bestimmten Anteils von Recycling (RC) – Material in Bauprodukten oder Vorgaben zur Recyclingfähigkeit von Materialien im Rahmen der Ökodesign-Regelungen. Dafür werde ich mich in den Gesetzgebungsprozessen einsetzen. Die Pflicht der öffentlichen Hand zur Nutzung von recycelten Erzeugnissen ist bereits in unserem Abfallwirtschaftsgesetz für MV verankert.

Es gilt nun, mit verstärkten Anstrengungen die Vorgaben umzusetzen und den Gedanken der Zirkularität unserer Wirtschaft bei jeglichen Entscheidungen zu berücksichtigen.

Gleichwohl wissen wir alle, dass zu einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft nach wie vor auch die Möglichkeit der schadlosen Herausnahme und Entsorgung nicht recyclingfähiger Stoffe gehört.

Daher sehen wir die Deponie Ihlenberg nach wie vor als wichtigen Bestandteil unseres Entsorgungssystems an. Die IAG wird sich jedoch in den nächsten Jahren vom Deponiebetreiber zu einem Umwelt­dienstleister wandeln. Der Spatenstich für den 90.000 Quadratmeter großen Gewerbepark ist bereits vollzogen. Mit der Errichtung von Solaranlagen auf dem stillgelegten Teil der Deponie und der Deponiegasnutzung über Blockheizkraftwerke am Standort kann Energie kostengünstig bereitgestellt werden. Der Gewerbepark eignet sich somit hervorragend für die Ansiedlung von Recycling-Betrieben und innovativen Start-ups.

Darüber hinaus gibt es Planungen für die Nutzung der Wasserstoff­technologie und für den Aufbau von Batteriespeichern für die Stromversorgung.

Die Gewerbegrundstücke sollen im Sommer 2025 baureif sein. Die Fertigstellung ist für das 1. Quartal 2026 geplant.“

ELER-Herbstanträge für 2025 verfügbar

bis 31. Dezember einreichen!

Schwerin – Landwirte in Mecklenburg-Vorpommern können ab sofort beginnen, ihren „ELER-Antrag 2025“ unter www.agrarantrag-mv.de auszufüllen. Die Frist zum Einreichen läuft am 31.12.2024 aus. Das Landwirtschaftsministerium weist gleichwohl darauf hin, dass derzeit zwar mit der Bearbeitung begonnen werden kann, das Einreichen der Anträge ist aber erst möglich, wenn die letzten Funktionalitäten programmiert und per Update in den kommenden Wochen nachinstalliert wurden.

Aufgrund der Mittelverfügbarkeit können im ELER-Antrag 2025 nur noch Förderanträge im Programm „Extensivierung ökologischer/biologischer Landbau“ (FP 528) mit einer Laufzeit von vier Jahren und „Natura 2000-Ausgleich“ (FP 534, einjährig) gestellt werden. Erweiterungsanträge sind in den Programmen Extensivierung ökologischer/biologischer Landbau“ (FP 528), „Moorschonende Stauhaltung“ (FP 531) und „Paludikulturen“ (FP 535) möglich.

Bei allgemeinen, fachlichen und technischen Fragen oder Störungen wenden Sie sich bitte an Werktagen an ihre zuständige Bewilligungsbehörde (www.stalu-mv.de/agrarantrag-hotline). An den Wochenenden und Feiertagen wird es keinen Support geben.

300.000 Euro für Biberschäden

Schwerin – Minister Dr. Backhaus hat einen Zuwendungsbescheid über 300.000 Euro an den Landesverband der Wasser- und Bodenverbände (WBV) übergeben. Das Landesgeld wird zur Mitfinanzierung von biberbedingten Aufwendungen bei der Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung verwendet.

Der Minister erklärt: „Ich habe mich persönlich dafür eingesetzt, dass nach 2020/21 auch für 2024/25 wieder Mittel in Höhe von jährlich 300.000 Euro in den Landeshaushalt eingestellt werden. So können wir zu einer Kostenreduzierung bei den Gewässerunterhaltungsverbänden beitragen, die artenschutzrechtlichen Aufwendungen honorieren und zur Akzeptanz der Bevölkerung für die geschützte Art Biber verbessern.“

Den WBV entstehen jährlich etwas mehr als 600.000 Euro biberbedingte Unterhaltsaufwendungen, z. B. für zusätzliche Gewässerkontrollen und Reparaturen, für die Beseitigung von Abflusshindernissen und Schadstellen in Ufern und Anlagen oder für Präventivmaßnahmen zur Schadensvermeidung.

Der Biber ist eine geschützte Tierart, die sich dank des umfassenden Schutzes auch in M-V wieder verbreitet heimisch geworden ist. Als ein Tier, das seinen Lebensraum selbst gestalten kann, tritt es nicht selten in Konflikt zu menschlichen Nutzungen. Biber zu töten, ist grundsätzlich verboten. Sie sind ein wichtiger Bestandteil der Natur und Indikator für eine naturnahe Gewässerentwicklung, wie sie sich die Gesellschaft wünscht.

„Mir ist wichtig“, so Minister Dr. Backhaus, „dass wir den Biber in unser Natur akzeptieren und diejenigen, die von seinem Wirken besonders betroffen sind, unterstützen.

Bestes stationäres Fischfachgeschäft

Müritzfischer erhalten Seafood Star 

Hamburg – Heute beginnt in Hamburg der zweitägige Fischwirtschafts-Gipfel mit über 200 Teilnehmern, darunter Importeure, Züchter, Großhändler sowie Industrie, Handwerk und Handel. Im Rahmen der Konferenz vergibt das Fischmagazin den „Seafood Star“ an insgesamt neun Preisträger. Die Fischerei Müritz-Plau erhält die deutschlandweite Auszeichnung in der Kategorie „Bestes stationäres Fisch-Fachgeschäft“ für das 2023 gegründete FischKaufHaus. Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus wird die Laudatio halten.

In seiner Rede würdigte er den Mut und den Weitblick von Geschäftsführer Jens-Peter Schaffran, der aus der Not eine Tugend machte: Nach dem das 2017 begonnene EU-Aquaponikprojekt INAPRO wegen Unwirtschaftlichkeit eingestellt wurde, nutzten die Binnenfischer die Corona-Zeit um das leerstehende Glashaus zwischen Kölpinsee und Binnenmüritz in Waren in ihr Vertriebskonzept einzubinden. Für den Komplettumbau investierte das Unternehmen rund zwei Millionen Euro und eröffnete im März 2023 das FischKaufHaus mit einer 8,5 Meter langen, offenen Fischtheke. Bereits im ersten Jahr wurde mit dem Flagshipstore über eine Million Euro Umsatz erzielt.

„Mit der angebotenen Vielfalt und Qualität und sowie der verstärkten Hinwendung zu heimischen Arten, wie Saibling, Aal, Hecht, Barsch oder Karpfen haben die Müritzfischer sehr erfolgreich eine Angebotslücke geschlossen“, sagte Minister Backhaus. Durchschnittlich 30 Frisch- und Seafoodprodukte und ebenso viele Räucherfischartikel sind täglich in der Auslage zu finden. Hinzu kommen Feinkostsalate und andere ausgesuchte regionale Spezialitäten. „Mit Herz und Verstand begegnet das Team jedem Kunden, teilt Fachwissen und schafft eine Atmosphäre, die Vertrauen und Wohlgefühl vermittelt“, unterstrich er. Das FischKaufHaus versorgt aber nicht nur Endkunden, sondern beliefert auch Einzelhändler sowie Käufer aus Hotellerie und Gastronomie.

Mit über 70 Jahren Erfahrung ist das größte Binnenfischereiunternehmen Deutschlands fest in der Region verankert und gleichzeitig immer offen für neue Wege, sagte Minister Backhaus zum Ende seiner Rede. Bereits 2014 habe Geschäftsführer Schaffran das Potenzial des Online-Handels im Foodsektor erkannt und erschloss damit neue Märkte. „Das FischKaufHaus Waren ist daher ein würdiger Sieger und ein leuchtendes Beispiel dafür, wie man Tradition und Innovation miteinander verbinden kann.“

Natura 2000-Exkursion

Insel Usedom – Im Rahmen einer Gebietsbetreuung für das StALU Vorpommern bietet der Verein Jordsand am Mittwoch den 30. Oktober eine Exkursion zum Kesselmoor „Mümmelkensee“ an.

Wer unberührte Natur erleben möchte, ist am Mümmelkensee auf Usedom goldrichtig. Das Kesselmoor ist eines der wenigen unberührten Moore Pommerns. Als Lebensraum bieten Moore sehr besondere Bedingungen, an die sich Spezialisten wie Sonnentau und Torfmoose angepasst haben. Die Entwässerung von Moorgebieten führt zur Zerstörung der Lebensräume und zum Verlust der spezialisierten Arten.

Zum Schutz dieser seltenen Tiere und Pflanzen sowie deren Lebensräume hat die europäische Union die Fauna-Flora-Habitat Richtlinie (FFH) erlassen. Auch der Mümmelkensee gehört zu einem FFH-Gebiet und ist damit Teil des europäischen Schutzgebietsnetzwerks Natura 2000. Während der Exkursion wird auf die Entstehung, den Schutz und die Bedeutung der Moore als Lebensraum eingegangen.

„In unmittelbarer Nachbarschaft zum Mümmelkensee-Moor liegt der Karschenbruch. Dieses entwässerte Moor bildet einen starken Kontrast zum unberührten Mümmelkensee und wird auf der Exkursion ebenso besichtigt.“ sagt Samuel Knoblauch. Der Mitarbeiter des Vereins Jordsand leitet die Exkursion im Rahmen einer Gebietsbetreuung für das StALU Vorpommern. Unterstützt wird er bei der Führung von erfahrenen Mitarbeitern des Greifswalder Moorzentrums.

Die Exkursion findet am 30. Oktober von 10 bis 13 Uhr statt, Treffpunkt ist der Parkplatz an der L 266, ca. 1 km nördlich von Bansin. Um Anmeldungen beim Verein Jordsand über 038371/257859 wird gebeten.

Die Führung wird mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie Landesmitteln finanziert.

„Netzwerk – Bioregionale Wertschöpfung in M-V“

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern ist im Vergleich mit den anderen Bundesländern einer der Spitzenreiter im Bereich ökologischer Landbau. Zur nachhaltigen Unterstützung der bisher erfolgreichen Entwicklung des ökologischen Landbaus in Mecklenburg-Vorpommern wird jedoch im Bereich bioregionale Wertschöpfung weiterer Handlungsbedarf gesehen. Die im Land erzeugten Bio-Produkte sollen stärker auch im Land regional verarbeitet und vermarktet werden.

Minister Backhaus: „Es gibt in Mecklenburg-Vorpommern eine große Anzahl an Akteuren, die an den Themen „bio+regional“ arbeiten. Die vielfältigen Möglichkeiten der bioregionalen Wertschöpfung sollen durch die Vernetzung, dem Informationsaustausch umfassender erschlossen werden. Hier liegt noch viel Potential, das wir nutzen wollen. Wir wollen mit dem Wettbewerb ein neues Netzwerk aufbauen und Expertisen bündeln“, so der Landwirtschaftsminister.

Das LM beabsichtigt mit der Ausschreibung „Bioregionale Wertschöpfung in Mecklenburg-Vorpommern“, ein landesweites Netzwerk zu stärken und die Kooperation in einem finanziellen Umfang von bis zu 500.000 Euro zu fördern. Konzepte und konkrete Projekte mit dem Ziel der regionalen Wertschöpfung sollen durch das Netzwerk begleitet und unterstützt werden. Die Erfahrungen aus dem Prozess sollen dann auch den Bio-Landwirten, Verarbeitungs- und den Vermarktungsunternehmen im Biobereich zur Verfügung gestellt werden. Die Projektlaufzeit der Kooperation „Bioregionale Wertschöpfung in Mecklenburg-Vorpommern“ ist für den Zeitraum 01. Januar 2025 bis zum 30. Juni 2029 geplant.

Die Kooperation muss aus mindestens drei Partnern bestehen, davon mindestens ein Partner aus dem Bereich der Bio-Landwirtschaft. Die weiteren Partner müssen aus nachfolgenden Bereichen stammen: Unternehmen der Ernährungswirtschaft, sonstige Unternehmen des vor- oder nachgelagerten Bereichs der Landwirtschaft einschließlich der Regionalvermarktung, Naturschutz, Forschungseinrichtungen, Beratungs- und Dienstleistungseinrichtungen für die landwirtschaftliche Branche sowie Verbände und Organisationen der Land- oder Ernährungswirtschaft; Umweltverbände- und Vereine.

Ostseefangquoten 2025: Fischkrise geht weiter

BUND fordert Fangpause für die Ostsee

  • EU-Fischereiminister*innen treiben Fischkrise in der Ostsee weiter voran
  • Wertvolle Fische werden über Bord geworfen oder für Futtermittel verschwendet
  • Die Ostseefischerei braucht Pause zur Reflexion und Neuausrichtung

Berlin/Luxemburg – Die EU-Fischereiminister*innen haben heute entschieden, die Fischkrise in der Ostsee weiter voranzutreiben – ein fatales Zeichen aus Luxemburg an die gestern gestartete Weltbiodiversitätskonferenz in Kolumbien. Auch 2025 wird es wieder erlaubt sein, den gefährdeten westlichen und östlichen Dorsch sowie den westlichen Hering als Beifang zu fischen.

Die Fangquoten für Heringe und Sprotten in der zentralen Ostsee sind damit auch im kommenden Jahr viel zu hoch: Hunderttausende Tonnen der wichtigen Schwarmfische dürfen abgefischt werden, obwohl es ihnen seit Jahren immer schlechter geht. Dadurch gerät das Ökosystem aus dem Gleichgewicht und bedrohte Schweinswale und Dorsche finden immer weniger Futter. Den EU-Fischereiminister*innen geht es bei ihrer Entscheidung nicht um die Rettung der kleinen Küstenfischerei, sondern um die Förderung eine industrielle Fischerei zur Produktion von Fischmehl.

Olaf Bandt, BUND-Vorsitzender:„Diese Entscheidung ist eine riesige Enttäuschung. Die Fischereiminister*innen haben heute deutlich gemacht, dass sie keine Ambitionen haben, ihren Beitrag zur Rettung der Ostsee zu leisten.“

Die gezielte Fischerei auf Dorsch ist zwar verboten, aber durch eine Beifangquote dürfen die Dorsche weiter mitgefangen werden. So wird auf Kosten der Dorsche die Fischerei auf Plattfische in den gleichen Gebieten weiter ermöglicht. Da es inzwischen nur noch sehr wenige Dorsche gibt, kann bereits die Beifangquote eine Erholung der Population verhindern. Hinzu kommt: Mehr als die Hälfte der Dorsch-Fänge geht direkt wieder über Bord, weil sie zu klein oder zu dünn sind. Auch bei den Schollen sind die Rückwürfe massiv. Je nach Fanggebiet werden 40 bis 80 Prozent der Schollen zurück in die Ostsee geworfen.

Ohne Fische wird es weder eine Erholung des Ökosystems der Ostsee, noch eine Perspektive für die Fischerei geben. Da trotz der dramatischen Situation zielgerichtete Maßnahmen zum Wiederaufbau der Fischpopulationen und zur Veränderung der Ostseefischerei ausbleiben, hilft jetzt nur noch eine Zwangspause der Fischerei. Die Fischpopulationen brauchen Zeit, um sich zu erholen und um eine Größe zu erreichen, die wieder befischt werden kann. In der Zwischenzeit muss ein ökosystembasiertes Fischereimanagement umgesetzt werden, damit Fischpopulationen gesund bleiben und die Bedürfnisse aller Meereslebewesen berücksichtigt werden.

Bandt: „Bereits vor einem Jahr hat die Leitbildkommission Ostseefischerei ihre Empfehlungen vorgelegt. Nichts davon wurde bisher umgesetzt oder auch nur angestoßen. Inzwischen gibt es sogar eine Zukunftskommission Fischerei. Der sozialökologische Wandel der Fischerei könnte das Vermächtnis des grünen Fischereiministers Özdemir sein, doch dafür muss er jetzt handeln.“

 Jeden Oktober verhandeln die EU-Fischereiminister*innen die Fangquoten für die Fischpopulationen in der Ostsee für das kommende Jahr. Für Deutschland nimmt Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir an den Verhandlungen teil. Die meisten der kommerziell befischten Populationen in der Ostsee sind zusammengebrochen oder stark zurückgegangen. In der westlichen Ostsee vor der deutschen Küste kann seit einigen Jahren nur noch die Scholle gezielt befischt werden, die Dorsch und Hering Populationen sind kollabiert.

Zwischen November 2022 und Dezember 2023 tagte die „Leitbildkommission Ostseefischerei“, um der Bundesregierung Empfehlungen für die Zukunft der deutschen Ostseefischerei vorzuschlagen. Zu den Empfehlungen gehörten unter anderem der effektive Schutz von Meeresschutzgebieten, die Umsetzung eines ökosystembasierten Fischereimanagements, die Entwicklung umweltgerechter und nachhaltiger Fangmethoden, sowie eine Umverteilung von Fangquoten unter Anwendung sozialer und ökologischer Zuteilungskriterien.

Wälder in M-V gesünder und größer

Schwerin – Die Wälder in Mecklenburg-Vorpommern entwickeln sich überdurchschnittlich gut und der Waldnaturschutz ist auf einem hohen Niveau. Das ist das Ergebnis der Bundeswaldinventur. Minister Dr. Backhaus begrüßt diesen Trend und mahnt zur Fortführung nachhaltiger Bewirtschaftungsformen:

„Unsere Wälder werden vielfältiger und strukturierter und sie gewinnen an Stabilität und Biodiversität. Und: Anders als im vom Bundesminister vorgestellten Trend ist die Entwicklung in MV ausdrücklich positiv! Die Ergebnisse der Bundeswaldinventur zeigen, dass der Waldumbau in Mecklenburg-Vorpommern greift, dass unsere Maßnahmen der letzten Jahre richtig waren und dass der eingeschlagene Weg zur Entwicklung klimaangepasster Wälder konsequent weitergegangen werden muss.

Nur so können unsere Wälder nachhaltig ökologische, ökonomische und soziale Funktionen erfüllen. Wenn wir auch in Zukunft noch gesunde und funktionierende Wälder haben wollen, müssen wir heute die Grundlagen schaffen“, so Dr. Backhaus.

Außerdem sei Mecklenburg-Vorpommern Vorreiter beim Thema Dauerwald, betont Minister Backhaus: „2021 haben wir in Ivenack unter den Tausendjährigen Eichen eine Erklärung verabschiedet, nachdem sich unser Landeswald nach den Grundsätzen des Dauerwaldes entwickeln soll. Dass sich die Naturverjüngung, der Verzicht auf Kahlschläge und die Erhöhung des Totholzanteils auszahlen und unseren Wald widerstandsfähiger machen, das sehen wir schon jetzt“.

Die Waldflächenbilanz hat sich ebenfalls positiv entwickelt: Die mit Waldbäumen bewachsene Fläche ist im Vergleich zur 3. Bundeswaldinventur 2012 um 5.700 ha gestiegen. Der Waldflächenanteil ist im selben Zeitraum von 24,1% der Landesfläche auf 25% gestiegen (582.000 ha). Dabei sind Laubbäume auf dem Vormarsch; erstmalig sinkt der Anteil der Nadelbaumarten unter 50% auf 48,4%.

Den Flächenanstieg führt der Minister auch auf die Anstrengungen des Landes zum Waldumbau zurück. Mecklenburg-Vorpommern hat im Jahr 2020 die bundesweit größte Aufforstungsinitiative gestartet. Innerhalb von zehn Jahren sollen rund 8.600 ha – das entspricht 10 Prozent der landeseigenen Flächen – neu aufgeforstet werden und für andere Klima- und Naturschutzprojekte, wie etwa Moorrenaturierung und Wiedervernässung, eingesetzt werden.

Bisher wurden bereits über 800 Hektar neue Waldflächen aus Mitteln der Initiative und unter Beteiligung von Vereinen, Verbänden und Schulklassen angelegt. Insgesamt wurden dabei circa 3,5 Millionen standortgerechte und klimaresiliente Bäume und Sträucher gepflanzt. „Damit liegen wir im Plan, denn bis zum Ende der Legislaturperiode sollen laut Koalitionsvertrag fünf Millionen neue Bäume gepflanzt werden“, betonte Backhaus.

Trotz leicht abnehmendem Anteil ist die Kiefer mit 36,7% weiterhin die Hauptbaumart in MV (37,6%, BWI 3). Die wichtigsten Laubbaumarten sind neben der Buche (13,4%, zuvor 12,5%) und Eiche (11,3%, zuvor 9,6%) die Erle (9,4%) und Birke (7,7%). Damit ist die Birke aktuell häufiger anzutreffen als die Fichte (6,5%, zuvor 7,7%).

Das Durchschnittsalter der Wälder ist um sechs Jahre auf aktuell 78 Jahre weiter angestiegen. Die Wälder werden durch mehr Mischwälder und die Zunahme mehrschichtiger Bestände in ihrem Aufbau vielfältiger und damit auch nicht nur aus der baumbezogenen Sicht diverser.

Im Zeitraum der letzten 10 Jahre hat der Anteil einschichtiger und damit strukturarmer Bestände um weitere 8% auf knapp 32% abgenommen. Besonders gefährdete einschichtige Reinbestände sind nur noch auf 13% der Fläche anzutreffen.

Die Ergebnisse der Bundeswaldinventur bestätigen, dass die nachhaltige Holznutzung gewährleistet ist. Der durchschnittliche Holzvorrat pro Hektar hat sich von 2012 bis 2022 um 24 m³ auf 342 m³ erhöht. Der gesamte Holzvorrat ist von 167 Mio. m³ auf 184 Mio. m³ angewachsen. Während die Vorräte der Fichtenbestände kalamitätsbedingt seit der letzten Inventur leicht abgenommen haben (um 3 m³/ha auf 386 m³/ha), ist der Vorrat der Buchenbestände (um 27 m³/ha auf 404 m³/ha) gestiegen.

Gegenüber der 3. Bundeswaldinventur hat der Zuwachs von 10,5 m³/ha auf 9,9 m³/ha leicht abgenommen. Von den insgesamt jährlich 5,2 Mio. m³ Holzzuwachs wurden in den Jahren 2002 bis 2012 durchschnittlich nur 3,0 Mio. m³ genutzt. Somit werden nur etwa 62% des Zuwachses aktiv genutzt.

Insgesamt ist der Waldnaturschutz auf einem sehr hohen Niveau. Auf 67.000 ha (12,5% der Waldfläche) findet keine Nutzung statt; 15.000 ha mehr als vor 10 Jahren. Davon sind 38.500 ha (6,9%) sogenannte Prozessschutzwälder, wie z.B. Nationalparke, Naturschutzgebiete oder Naturwaldreservate, in denen naturschutzfachlich begründet keine Nutzungen erlaubt sind.

Im Vergleich zum Bundesdurchschnitt von 12,9% wird der Wald in MV auf 30,7% (zuvor 17,3%, BWI 3) der Fläche nicht oder nur extensiv genutzt. Dazu gehören auch Flächen, die schlecht zugänglich sind. In Wäldern besonders bedrohte Arten wie zum Beispiel zahlreiche Käfer und Pilze finden auf 22,4 m³ (zuvor 16,9 m³, BWI 3) Totholz pro Hektar einen Lebensraum, der seine Lebensraumqualität nochmals gesteigert hat.

Mit der Bundeswaldinventur werden die aktuellen Waldverhältnisse und Produktionsmöglichkeiten des Waldes erfasst. Da sie regelmäßig im Abstand von 10 Jahren durchgeführt wird, liefert sie wichtige Hinweise über die Entwicklung und nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder.

In Mecklenburg-Vorpommern ist die aktuelle Inventur mit Stichtag 2022 eine Wiederholungsinventur, nachdem die Ersterhebung im Jahr 2002 und eine Folgeerhebung (3. Bundeswaldinventur) 2012 erfolgte. Die Datenaufnahme erfolgte über 2 Jahre an 5.849 Stichprobenpunkten. Insgesamt wurden bis zu 150 verschiedene Merkmale von Baumart über verschiedenste Baummerkmale bis hin zum Vorkommen von Totholz erfasst.

Bessere Ernte als in vergangenen Jahren

Stralsund – In Stralsund begeht Mecklenburg-Vorpommern an diesem Wochenende das 33. Landeserntedankfest. Hierzu sagte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus, der am Sonntag am Erntedankgottesdienst in St. Nikolai und am anschließenden Festumzug teilnehmen wird, im Vorfeld:

„Erntedank ist eines der ältesten Feste der Menschheit. Mit diesem wichtigen Fest soll an die Arbeit in Landwirte erinnert und es soll Danke gesagt werden. Danke für die Lebensmittel, die wir erhalten und die mehr sind als billige Massenware, auch wenn sie hierzulande jederzeit verfügbar sind. Das gilt nicht überall. 2023 litten schätzungsweise 733 Millionen Menschen weltweit Hunger.

Dass Menschen hungern, liegt am ungleichen Zugang zu Nahrungsmitteln, an der Klimakrise, an politischen Konflikten und daraus resultierender Armut. Es landen aber auch viele Lebensmittel im Müll. Allein in Deutschland werden jährlich 11 Millionen Tonnen Lebensmittel verschwendet. Das ist ein Skandal. Zukünftige Generationen werden sich diese Art von Ressourcenverschwendung nicht mehr leisten können. Wir leben hier in einer klimatisch sehr begünstigten Region und das bringt umso mehr die Pflicht mit sich, mit den eigenen Ressourcen verantwortungsvoll umzugehen.

Außerdem hat uns der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine eine schreckliche Wahrheit beschert: Es gibt wieder Krieg auf unserem Kontinent. Und damit verbunden auch Leid, Not und Elend. Für die Landwirtschaft bleibt das nicht ohne Folgen. Die Ukraine hat zu Friedenszeit 107 Millionen Tonnen Getreide produziert und Agrargüter im Wert von mehr als 21 Milliarden Dollar auf den Weltmarkt exportiert. Die unstete politische Lage führt zu extrem volatilen Preisen auf den Getreidemärkten, was vor allem eklatante Folgen für den globalen Süden hat.

Die Coronapandemie und der Krieg in der Ukraine haben gezeigt, wie anfällig globale Lieferketten sein können. Ein Landwirt in Deutschland ernährt alleine 137 Menschen. Das ist ein weltweiter Spitzenwert. Dass unsere Regale stets gefüllt waren und sind, ist ihr Verdienst. Trotz aller Hindernisse sorgen sie jeden Tag dafür, dass wir hochwertige und bezahlbare Nahrung auf dem Tisch haben. Ich sage deshalb ganz klar: Die Landwirtschaft ist systemrelevant“, so der Minister.

Die Ernte in MV lässt viele Marktfruchtbetriebe hoffnungsfroh blicken. Die Erträge liegen bei allen Getreidesorten in unterschiedlicher Ausprägung über dem Durchschnitt der vergangenen sechs Jahre und über den Erträgen im Vorjahr. Besonders die Anbauflächen von Sommergetreide (Sommergerste und Hafer) sowie von Kartoffeln haben anteilmäßig stark zugelegt. So liegen die Erträge bei Winterweizen mit 79,46 dt/ha um 7,4 Prozent über denen des Vorjahres und 5,6 Prozent über dem sechsjährigen Durchschnitt.

Bei der Wintergerste wurden die Vorjahresergebnisse mit 79,45 dt/ha erreicht, die aber 6,3 Prozent über dem langjährigen Durchschnitt liegen. Auch Winterroggen und Triticale als weniger wirtschaftliche Getreidesorten liegen deutlich über dem Durchschnitt und dem Ergebnis des Vorjahres. Die Kartoffel­erträge werden mit derzeit 438 dt/ha um mehr als 21 Prozent über dem Durchschnitt der vergangenen sechs Jahre und 2,7 Prozent über dem des Vorjahres liegen.

„Moderne und leistungsfähigen Betriebe haben mit viel Know-How, intelligentem Einsatz von Betriebsmitteln und innovativen Methoden eine überdurchschnittliche Ernte eingefahren. Das ist eine ganz starke Leistung, der wir unseren Respekt entgegenbringen und wofür wir nicht nur heute dankbar sein sollten“, sagte der Minister.

Den stärksten Rückgang hat der Anbau von Winterraps zu verzeichnen. Dieser ist in MV ist zurückgegangen, weil nach dem Verbot der Beize mit Neonicotinoiden die Schäden an den Pflanzen zugenommen haben und zahlreiche Betriebe weitere Fruchtfolgen mit geringerem Anteil an Raps fahren.

„Es gibt wohl kaum einen anderen Wirtschaftszweig, der mehr abhängig vom Wetter ist. Daran können auch ein umfangreicher Erfahrungsschatz sowie moderne Technologien nichts ändern. Für mich gehört die Ernährungssicherung, die Antworten auf den Klimawandel hat und in ökologisch verträglichen Stoffkreisläufen wirtschaftet, deshalb zu den großen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts“, fasste Minister Backhaus zusammen.

Abschließend dankte er der Hansestadt Stralsund, die das Fest dieses Jahr ausrichtet: „In Mecklenburg-Vorpommern findet das Landeserntedankfest jedes Jahr in einer anderen Gemeinde statt. Das ist nicht nur ein Ausdruck dafür, dass die Landwirtschaft im ganzen Land eine besondere Rolle spielt. Es zeigt auch den Zusammenhalt der Menschen vor Ort.

Denn die Organisation eines solches Ereignisses verlangt nach vielen freiwilligen Helfern. Ihnen allen danke ich von ganzem Herzen.
Darüber hinaus ist die Hansestadt Stralsund als großer Flächenverpächter in der Region tätig. Sie hat mehr als 6.000 Hektar landwirtschaftliche Flächen an Betriebe verpachtet.

Dank der guten Zusammenarbeit mit der Stadt ist es uns in diesem Jahr gelungen, sämtliche Pachtverträge digital anzuzeigen. Dieser Schritt hat uns auf dem Weg zur Digitalisierung der Landesverwaltung weiter vorangebracht und war nur durch die enge Kooperation mit der Hansestadt Stralsund möglich. Die umfangreichen Pachtflächen der Hansestadt werden von rund 50 Betrieben bewirtschaftet, die in der Region insgesamt eine Betriebsfläche von fast 28.000 Hektar bewirtschaften.

Diese Betriebe werden von uns gefördert, unter anderem durch die Anlage von Blühstreifen, Kennarten, Natura-2000-Gebiete und den Verzicht auf Pflanzenschutzmittel. Dabei handelt es sich um Maßnahmen im Rahmen der Ökoregelung, was Teil der ersten Säule der GAP 2023 bis 2027 ist. Zudem unterstützen wir eine vielfältige kulturökologische Landwirtschaft sowie extensives Dauergrünland, naturschutzgerechte Grünlandnutzungen und den ökologischen Landbau.

Hierbei handelt es sich um Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Von den insgesamt 16 Förderprogrammen im Land werden durch Betriebe, die von der Stadt Stralsund Pachtflächen haben, zehn verschiedene in Anspruch genommen. Durch diese Förderungen unterstützen wir die ökologische Bewirtschaftung auch auf Pachtflächen der Hansestadt Stralsund.“

Meerforelle in M-V

10. Fischzähleinrichtung in Betrieb genommen

Poischow – Wie viele Meerforellen laichen in Mecklenburg-Vorpommern (MV) und mit welchem Erfolg? Dieser Frage gehen Mitarbeiter des Instituts für Fischerei der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei MV im aktuellen Meerforellenprojekt auf den Grund. Heute wird im Poischower Mühlenbach (LK Nordwestmecklenburg) die 10. Fischzähleinrichtung in Betrieb genommen.

Der Meerforellenbestand in den Küstengewässern des Landes beruht in weiten Teilen auf den Anfang der 1990er Jahre gestarteten Bemühungen zur flächendeckenden Wiederansiedlung der Meerforelle in MV und dem darauffolgenden Landesbesatzprogramm, das es bis heute gibt. „Zusammen mit Renaturierungsmaßnahmen in zahlreichen Fließgewässern des Landes mit anschließendem Initialbesatz konnten bis heute mehr als 50 Meerforellengewässer etabliert werden.

Die meisten von ihnen tragen mittlerweile selbstreproduzierend zum Bestand in unseren Küstengewässern bei. Für die Fischerei stellt die Meerforelle eine hochpreisige Fischart dar, die vergleichbar mit Lachsen gehandelt wird. Zudem lockt sie tausende Angler aus ganz Deutschland an die Küste von MV“, erläutert Umweltminister Dr. Till Backhaus.

Der gewachsene Bestand spiegelt die Bemühungen der letzten 30 Jahre um diese Fischart wider und stellt einen für die Fischerei, den Tourismus und die Allgemeinheit nicht zu unterschätzenden Wert dar.

„Damit eine nachhaltige Nutzung dieser Ressource auch in einer vom Klimawandel geprägten Zukunft erreicht werden kann, ist ein Monitoring als Grundlage für ein wissensbasiertes Fischereimanagement gemäß dem Vorsorgeansatz unerlässlich. Dieser Ansatz steht im Einklang mit den formulierten Zielen der gemeinsamen Fischereipolitik der Europäischen Union“, ergänzt Minister Backhaus.

Um die notwendigen Daten über das saisonale Laichtieraufkommen zu erlangen, wurden bisher 9 videooptische Fischzähleinrichtungen in repräsentativen Fließgewässern des Landes installiert. „Mit der Inbetriebnahme der 10. Fischzähleinrichtung sind nun alle relevanten Gewässersysteme im Land in die Datenerfassung integriert“, sagte der Minister.

Die im Herbst aufsteigenden Meerforellen müssen diese Fischzähleinrichtungen passieren, um auf ihre Laichplätze zu gelangen und werden dabei von den Kameras erfasst. Hierfür wird jedes Objekt, das sich im Sichtfeld einer Kamera bewegt aufgezeichnet. Anschließend kommt eine KI-gestützte Bildauswertungssoftware zum Einsatz, die alle vorbeischwimmenden Meerforellen identifiziert.

Das aktuelle Meerforellenprojekt läuft von 2023 – 2025 und stellt die 3. Projektphase zur Bestandsuntersuchung der Meerforellen in MV dar. Seit 2017 wurden dabei schon rund 200 Fließgewässer des Landes als potentielle Laichgewässer untersucht.

Minister Backhaus erklärt, dass mit der finanziellen Unterstützung für das Meerforellenprojekt seit 2017 durch Land und EU in Höhe von bisher ca. 1.200.000 EUR ein wertvoller Beitrag zum Management der Meerforellen in MV geleistet wird, der Fischern und Anglern zugutekommt. Weitere Mittel in Höhe von 530.000 EURO werden bis 2025 zur Verfügung gestellt. Mit der Inbetriebnahme der 10. Fischzähleinrichtung im Poischower Mühlenbach wird die Datengrundlage für die Bestandsermittlung aufsteigender Meerforellen im Land vervollständigt.