Menü Schließen

Autor: Rügenbote

Landesausführungsgesetz des Gewalthilfegesetzes beschlossen

Justizministerin Bernhardt: „Wir verbessern den Schutz vor Gewalt.“ / Der Landtag von MV beschließt das Landesausführungsgesetz des Gewalthilfegesetzes und wird über die Landesstrategie informiert.

Schwerin – „Es ist ein wichtiger Tag für einen verbesserten Schutz vor Gewalt, vor allem für Frauen und Mädchen. Der Landtag hat heute das Ausführungsgesetz zum Gewalthilfegesetz beschlossen. Damit ist die Grundlage geschaffen, dass Frauenschutzhäuser und das Beratungs- und Hilfenetz ab dem kommenden Jahr auf den Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder ab dem 1. Januar 2032 vorbereitet werden. Denn das Gewalthilfegesetz des Bundes verpflichtet die Länder ab dem 1. Januar 2027, ein ausreichendes, niedrigschwelliges, fachliches und bedarfsgerechtes Netz an Schutz- und Beratungsangeboten bereitzustellen.

Parallel zum Beschluss des Ausführungsgesetzes haben wir in Mecklenburg-Vorpommern einen weiteren Meilenstein gesetzt. Denn mit der Landesstrategie haben wir erstmals eine ressortübergreifende Gesamtstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Mecklenburg-Vorpommern vorgelegt. Beides sind zentrale Maßnahmen unseres Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms“, erklärte die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt nach dem Beschluss des Landtags MV zum TOP6, DrS 8/6580 und DrS 8/6715 sowie zur Beratung zur DrS 8/6669.

„Gleichstellung erschöpft sich nicht in Leitbildern oder Programmen auf dem Papier. Gleichstellung bedeutet, Verantwortung zu übernehmen. Gleichstellung bedeutet, Frauen wirksam zu schützen. Gleichstellung bedeutet, politische Ziele in konkretes staatliches Handeln zu übersetzen. Wir als Landesregierung setzen einen besonderen Schwerpunkt auf die Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und Kindern. Gewalt gegen Frauen ist kein Randproblem, sondern eine der schwersten Verletzungen von Menschenrechten. Sie betrifft unser Land jeden Tag.

Allein im vergangenen Jahr wurden im Beratungs- und Hilfenetz Mecklenburg-Vorpommerns mehr als 7.000 erwachsene Betroffene erfasst, davon fast 6.200 Frauen. Gleichzeitig waren mehr als 6.100 Kinder und Jugendliche von häuslicher oder sexualisierter Gewalt betroffen oder mitbetroffen. Das zeigt: Es braucht einen Staat, der Schutz nicht dem Zufall überlässt“, so Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt.

„Mit dem Gewalthilfegesetz des Bundes wurde erstmals ein verbindlicher Rechtsrahmen geschaffen. Mit dem Ausführungsgesetz setzen wir für Mecklenburg-Vorpommern diesen Auftrag um. Wir sind damit eines der ersten Bundesländer. Das ist auch den Abgeordneten des Landtags zu verdanken, die ein zügiges parlamentarisches Verfahren ermöglicht haben. Nun können wir sieben Schutz- und Beratungsregionen schaffen. Wir stärken die wohnortnahe Versorgung und sorgen für klare Zuständigkeiten. Dafür erarbeiten wir nun eine Entwicklungsplanung und ein tragfähiges Finanzierungskonzept zusammen mit den Ressorts, Kommunen und Trägern“, sagte die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Bernhardt.

„Ebenso wichtig ist aber die Landesstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention. Sie löst damit den Dritten Landesaktionsplan gegen häusliche und sexualisierte Gewalt und setzt die Vorgaben der Istanbul-Konvention, die seit 2018 in Deutschland gilt, um. Dabei bündelt sie Prävention, Schutz und Intervention in einem gemeinsamen Ansatz. Sie macht deutlich, dass Gewaltschutz nicht erst dann beginnt, wenn die Polizei gerufen wird. Gewaltschutz beginnt deutlich früher. Die Strategie beschreibt über alle Ressorts hinweg konkrete Maßnahmen. Dabei geht es um die Sensibilisierung von Fachkräften. Es geht um gute Schutzkonzepte in Schulen, Kindertageseinrichtungen und Vereinen.

Die Landesstrategie schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen, mit dem wir die Istanbul-Konvention dauerhaft und systematisch in Mecklenburg-Vorpommern umsetzen. Gleichstellung zeigt sich dort, wo Frauen Schutz finden und Kinder Sicherheit erfahren, wo der Staat Verantwortung übernimmt. Genau dafür stehen das Ausführungsgesetz zum Gewalthilfegesetz und die Landesstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention. Entscheidend ist, Frauen und ihre Kinder besser vor Gewalt zu schützen“, erklärte Ministerin Jacqueline Bernhardt im Landtag.

Neues Katastrophenschutzgesetz beschlossen

Schwerin – Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hat heute den Gesetzesentwurf des Innenministeriums für ein neues Landeskatastrophenschutzgesetz (LKSG MV) verabschiedet. Mit diesem modernen Rechtsrahmen legt das Land den Grundstein für einen leistungsfähigen und zukunftsorientierten Katastrophenschutz und stärkt die Sicherheit der Bevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern.

„Die Entscheidung des Landtages ist ein starkes Signal für die Sicherheit der Menschen in Mecklenburg-Vorpommern. Die zunehmende Häufigkeit und Intensität von Extremwetterereignissen, neue Risikolagen sowie veränderte Anforderungen an den Bevölkerungsschutz machen eine zeitgemäße gesetzliche Grundlage erforderlich“, erklärte Innenminister Christian Pegel und:

„Das neue Gesetz stärkt die Vorsorge, verbessert die Führungs- und Kommunikationsstrukturen und erhöht die Einsatzfähigkeit aller beteiligten Akteure. Damit machen wir jetzt einen großen Schritt nach vorne – für eine noch effektivere Vorsorge, eine bessere Koordination im Krisenfall und den Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger vor Gefahrenlagen aller Art.“

Das Landeskatastrophenschutzgesetz wurde umfassend neu strukturiert und inhaltlich weiterentwickelt. Es setzt insbesondere auf mehr Flexibilität, bessere Koordination und eine stärkere Vorsorge. Die Erfahrungen aus den vergangenen Jahren mit Krisen haben die bestehenden Strukturen auf die Probe gestellt und aufgezeigt, in welcher Form diese weiterentwickelt werden müssen. Das Gesetz stärkt daher Warnung, Führung, Koordination und Vorsorge und vereinfacht bestehende Abläufe.

„So können neue Landeseinheiten künftig schneller aufgestellt und ereignisbezogene Einrichtungen unkompliziert eingebunden werden – immer orientiert an der konkreten Lage vor Ort“, erläutert der Minister und betont: „Vorbeugen ist besser als heilen – das gilt auch im Katastrophenschutz. Durch dieses Gesetz werden Risiken bereits im Vorfeld erkannt und minimiert. Nur so können wir Leben retten und Schäden begrenzen.“

Erstmals wird ein landesweites Krisenreaktionsmanagement festgelegt. Der neue Krisenbegriff ermöglicht es, bereits bei drohenden oder langanhaltenden Lagen – etwa bei Pandemien, Energieengpässen oder Angriffen auf kritische Infrastrukturen – strukturiert zu handeln, ohne den Eintritt einer Katastrophe abwarten zu müssen. Einheitliche Führungsstrukturen, feste Kontaktstellen und die Verstetigung der KRITIS-Koordinierungsstelle erhöhen dabei die Übersicht und die Handlungsfähigkeit. Das Gesetz legt nun klare Regeln fest, wer wann Verantwortung trägt.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Unterstützung der haupt- und ehrenamtlichen Einsatzkräfte. Die Aus-, Fort- und Weiterbildung wird landesweit einheitlich geregelt. Spontanhelfende werden erstmals klar definiert und von den originären Kräften des Katastrophenschutzes abgegrenzt. Dies ist eine wichtige Grundlage für die weitere Arbeit.

Darüber hinaus wird die Eigenvorsorge der Bevölkerung gestärkt, ein Katastrophenvoralarm eingeführt, die Datenschutzregelungen modernisiert und die Beschaffung von Fahrzeugen sowie Großgeräten künftig effizienter per Verordnung geregelt.

„Dieses Gesetz stärkt die Resilienz Mecklenburg-Vorpommerns nachhaltig. Es erhöht die Sicherheit der Menschen und würdigt zugleich die herausragende Bedeutung unserer – überwiegend ehrenamtlich tätigen – Einsatzkräfte. Ihr Engagement ist das Rückgrat unseres Katastrophenschutzes. Doch Katastrophenschutz ist keine Einbahnstraße. Er gelingt nur gemeinsam – mit dem Staat, mit den Kommunen und mit der Bevölkerung. Jeder kann einen Beitrag leisten, und wir geben hierfür die passenden Werkzeuge an die Hand“, so Innenminister Christian Pegel abschließend.

Neues Personalvertretungsgesetz

Schwerin – Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat heute dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur umfassenden Novellierung des Personalvertretungsgesetzes zugestimmt. Mit der Neufassung wird das seit 1993 geltende Recht modernisiert und an aktuelle rechtliche, gesellschaftliche und arbeitsorganisatorische Entwicklungen angepasst.

„Mit dem heutigen Beschluss machen wir das Personalvertretungsrecht wieder anschlussfähig an die Realität der Verwaltung. Klare Zuständigkeiten, transparente Verfahren und verlässliche Beteiligungsrechte sorgen dafür, dass Entscheidungen nachvollziehbarer und tragfähiger werden“, erklärt Innenminister Christian Pegel.

Die Novellierung setzt zentrale Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung um und reagiert auf veränderte Arbeitsbedingungen, die beispielsweise durch flexible Arbeitszeiten, neue Arbeitsformen und die fortschreitende Digitalisierung bedingt sind. Gleichzeitig stärkt sie die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege sowie Gleichstellungsbelange.

Personalräte können sich künftig grundsätzlich mit allen innerdienstlichen Angelegenheiten befassen, wobei sie sich an bewährten Regelungen anderer norddeutscher Länder orientieren. Zudem wird die Zusammenarbeit zwischen Dienststellen und Personalräten weiterentwickelt. Neu ist auch die ressortübergreifende Mitbestimmung, um die Interessen der Beschäftigten auch über Ressortgrenzen hinweg wirksam zu berücksichtigen.

„Uns war wichtig, die Mitbestimmung nicht nur zu bewahren, sondern auch gezielt weiterzuentwickeln. Die Einführung ressortübergreifender Beteiligung ermöglicht es, landesweite Veränderungen effizient und einheitlich zu gestalten – zum Vorteil der Beschäftigten wie auch der Verwaltung“, so der Minister weiter.

Die Arbeit der Personalräte soll an moderne Arbeitsweisen angepasst werden. Daher wird es in Zukunft möglich sein, seine Stimme bei Personalratswahlen elektronisch abzugeben. Zudem werden erstmals eigene Beteiligungsgremien für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare sowie für Verwaltungsdienst-Anwärterinnen und Anwärter geschaffen. Auch studentische und wissenschaftliche Hilfs-kräfte erhalten klar geregelte Vertretungsrechte.

„Wer früh Verantwortung übernimmt und die Verwaltung aktiv mitgestaltet, identifiziert sich stärker mit seinem Arbeitsplatz. Deshalb stärken wir bewusst die Beteiligungsrechte junger Menschen und schaffen erstmals passgenaue Gremien für Anwärterinnen, Anwärter und Referendarinnen und Referendare“, führt Christian Pegel aus.

Geplant sind Anpassungen bei Freistellungen, neue Vorschriften zur Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf sowie Maßnahmen zur Vermeidung personalratsloser Zeiten bei Umstrukturierungen. Künftig gibt es in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommerns – entsprechend vergleichbarer Länderregelungen – nur noch zwei Status-gruppen: Beamtinnen und Beamte sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

„Eine moderne Verwaltung braucht motivierte Beschäftigte und funktionierende Beteiligungsstrukturen. Das neue Personalvertretungsgesetz ist ein wichtiger Baustein, um den öffentlichen Dienst in Mecklenburg-Vorpommern dauerhaft leistungsfähig, attraktiv und zukunftssicher aufzustellen“, so Innenminister Christian Pegel.

Bauingeneurwesen: Studium made in M-V

Jesse: „Gut ausgebildete Fachkräfte stärken die Wirtschaft in MV und sichern zukünftige Infrastrukturprojekte“

Rostock – Heute, am 1. Juli 2026 haben Ines Jesse, Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, Dr. Gesa Haroske, Präsidentin der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern, Tina Pöllich, Geschäftsführerin bei ICN Ingenieure GmbH, Professor Dr. Volkmar Zabel und Lisa Schwegmann von der Universität Rostock sowie Dr. René Firgt, Direktor des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern zehn Studierende zum Start ihres Bauingenieurstudiums in Rostock begrüßt.

Staatssekretärin Ines Jesse: „Für unsere Ingenieurinnen und Ingenieure von morgen arbeiten Land, Wirtschaft und Verwaltung Hand in Hand erfolgreich zusammen. Mit diesem Studium leisten wir schon heute einen wichtigen Beitrag dafür, dass Infrastrukturprojekte in M-V auch in Zukunft effektiv geplant und umgesetzt werden können. M-V ist ein attraktiver Studienstandort mit einer modernen praktischen Orientierung und starker wissenschaftlicher Ausbildung.“

In Mecklenburg-Vorpommern herrscht ein großer Bedarf an qualifizierten Ingenieurinnen und Ingenieuren – in Bauverwaltungen, Planungsbüros und Bauunternehmen gleichermaßen. Um dem Fachkräftemangel effektiv entgegenzuwirken, haben sich Planungsbüros, Bauunternehmen sowie die öffentliche Verwaltung zusammengeschlossen und gemeinsam ein innovatives Praxiskonzept entwickelt: ein bezahltes Vollzeitstudium. Dieses Studienmodell verknüpft Wirtschaft und Verwaltung eng miteinander und macht das Bauingenieurstudium attraktiver, um gezielt Nachwuchs zu gewinnen und langfristig zu sichern.

In diesem Jahr startet bereits der dritte Jahrgang in das Studium. Neu ist, dass die Studierenden ab diesem Jahr zusätzlich die akademische Ausbildung an der Universität Rostock nutzen können. „Wir freuen uns mit der Universität Rostock einen weiteren starken und attraktiven Partner gefunden zu haben“, sagt der Direktor des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern Dr. René Firgt.

Alle Anwesenden waren sich darin einig, dass der Studiengang die perfekte Brücke zwischen Theorie und Praxis schlägt. Die akademische Ausbildung an der Universität Rostock und der Hochschule Wismar wird durch reale Einblicke in Unternehmen und Verwaltungen ergänzt. Das praxisbegleitende Bauingenieurstudium ermöglicht es Studierenden, frühzeitig Kontakte in die regionale Wirtschaft zu knüpfen und sich beruflich zu orientieren.

Die Studierenden des Jahrgangs 2026 werden bei ihrem Studium unterstützt von: Universität Rostock, Hochschule Wismar, Landesamt für Straßenbau und Verkehr M-V, Straßenbauämter Schwerin, Stralsund und Neustrelitz sowie IPO Unternehmensgruppe GmbH, TSC Beratende Ingenieure für Verkehrsbau GmbH & Co. KG, Georg Koch GmbH, Ingenieurbüro Möller, EUROVIA, STRABAG AG, ASA-Bau GmbH, Klaeser & Partner, LUT – Landschaftsbau und Umwelttechnik GmbH, HEIDEN LABOR für Baustoff- und Umweltprüfung GmbH, INROS LACKNER SE und SCHWESIG INGENIEUR GmbH.

Das praxisbegleitende Bauingenieurstudium ist seit 2024 an der Hochschule Wismar angesiedelt und wird seit 2026 auch durch die Universität Rostock unterstützt. Die Teilnehmenden erhalten die Möglichkeit, während des Studiums Praxisphasen in einem Bauunternehmen, einem Ingenieurbüro sowie bei der Straßenbau- und Verkehrsverwaltung in einer der Regionen rund um Schwerin, Rostock, Stralsund und Neustrelitz zu absolvieren. Die angehenden Bauingenieurinnen und -ingenieure werden ab dem ersten Studientag finanziell und fachlich unterstützt. Sie erhalten ab dem ersten Semester eine monatliche Vergütung in Höhe von 950 Euro, die sich im Verlauf des Studiums auf 1.300 Euro erhöht.

Weitere Infos unter: www.bauing-dual-mv.de

Brandschutz-Ehrenzeichen für 50 Jahre Dienst

Schwerin – Erstmals wird ein Brandschutz-Ehrenzeichen des Landes für 50 Jahre aktive Dienstzeit in der Feuerwehr eingeführt. Das entsprechende Gesetz hat der Landtag heute beschlossen. Damit stärkt das Land die Anerkennung für ein außergewöhnliches und jahrzehntelanges Engagement im Brandschutz.

„Unsere Feuerwehrkameradinnen und -kameraden sind die Lebensader des Brandschutzes in Mecklenburg-Vorpommern. Mehr als 27.000 Aktive leisten in Freiwilligen Feuerwehren, Berufs- und Werkfeuerwehren tagtäglich einen unverzichtbaren Dienst – oft ehrenamtlich und unter persönlichem Risiko. Dieses außergewöhnliche Engagement verdient nicht nur unseren Dank, sondern auch eine sichtbare und dauerhafte Anerkennung“, sagt Innenminister Christian Pegel.

Der Brandschutz in Mecklenburg-Vorpommern beruht maßgeblich auf ehrenamtlichem Einsatz. In 957 Freiwilligen Feuerwehren sowie sechs Berufs- und drei Werkfeuerwehren sorgen Einsatzkräfte landesweit rund um die Uhr für schnelle Hilfe in Notlagen. Gerade in einem Flächenland ist dieses Engagement unverzichtbar für eine funktionierende Gefahrenabwehr.

„Ein halbes Jahrhundert Dienst in der Feuerwehr steht für außergewöhnliche Einsatzbereitschaft, Verlässlichkeit und Verantwortungsbewusstsein. Mit dem neuen Ehrenzeichen machen wir dieses Lebenswerk sichtbar und sagen Danke – auch im Namen der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes“, ergänzt Christian Pegel.

Mit dem nun beschlossenen Gesetz ist vorgesehen, dass die Verleihung des neuen Brandschutz-Ehrenzeichens für 50 Jahre aktiven Dienst mit einer Jubiläumszuwendung in Höhe von 300 Euro für ehrenamtlich tätige Feuerwehrangehörige verbunden ist. Damit setzt das Land ein klares Zeichen der Wertschätzung für Menschen, die sich über Jahrzehnte hinweg in den Dienst der Allgemeinheit gestellt haben. Es ergänzt die bestehenden Auszeichnungen für 10 Jahre (Jubiläumszuwendung in Höhe von 100 Euro), 25 Jahre (Jubiläumszuwendung in Höhe von 200 Euro) und 40 Jahre (Jubiläumszuwendung in Höhe von 250 Euro) Feuerwehrdienst und würdigt damit in besonderer Weise ein ganzes Lebenswerk im Dienst der Sicherheit.

„Diese Auszeichnung ist weit mehr als ein Symbol – sie steht für Respekt, Dankbarkeit und Anerkennung gegenüber Menschen, die sich über Jahrzehnte hinweg für andere einsetzen“, betont Innenminister Christian Pegel abschließend.

OZ-Verdächtigungen entbehren jeder Grundlage

Schwerin – Am 29.06.2026 unterstellte Uwe Reißenweber, Reporter der OZ, dem Landwirtschaftsministerium sowie einer Mitarbeiterin des Innenministeriums Vetternwirtschaft. Dazu erklärt Agrarminister Dr. Till Backhaus: „Dieser Vorwurf ist vollständig absurd und der Artikel des Reporters an mehreren Stellen fehlerhaft.

„So wird behauptet, das LM habe ein Projekt ausgeschrieben, welches mit 300.00 Euro gefördert werden solle. Das ist falsch. Es handelte sich um ein EIP-Projekt aus dem Jahr 2021. EIP steht für Europäische Innovationspartnerschaft. Wie der Name vermuten lässt, ist es ein Projekt, das seit 2014 aus Mitteln der Europä­ischen Union gefördert wird. Seit 2016 kommt es in MV zur Anwendung.

Dabei geht es um regionale Projekte für mehr Nachhaltigkeit, Tierwohl und Ressourceneffizienz. Hierbei schließen sich Landwirte, Forscher und Berater zu sogenannten „Operationellen Gruppen“ (OG) zusammen, um innovative Ideen (z. B. Smart Farming oder neue Anbaumethoden) direkt in der Praxis zu erproben. Der Zusammenschluss von Theorie und Praxis ist eine wesentliche Fördervoraussetzung. Die Operationellen Gruppen nehmen dann an einem Wettbewerb teil.

Auch in MV haben 14 OGs dies getan. Über die Projekte hat eine unab­hängige Jury entschieden, der die Unternehmensberatung und Dienstleistung der Wirtschaft GmbH, der Bauernverband MV, der BUND MV, der DGB, die IHK und ein Mitarbeiter unseres Hauses angehörte. Von den 14 eingereichten Projektvorschlägen erhiel­ten vier einen Zuschlag – darunter die operationelle Gruppe um die Ratiodomo-Ing.-GmbH. Dieser OG gehören wiederum insgesamt sieben Projektpartner an.

Es wurde seinerzeit von der Jury nicht geprüft, ob unter den an den OGs beteiligten Firmen eventuell verwandtschaftliche Verbindungen zu Mitarbeitern des Landes bestehen. Dies wäre bei mehr als 37.000 Beschäftigten des Landes wohl auch nicht leistbar und ist auch rechtlich nicht zulässig. Dass eine Minder­heitsgesellschafterin eines der Unternehmen, die sich an dem Wettbewerb beteiligt hatten, Beamtin eines anderen Ministeriums war, war nicht bekannt.

Eine Beteiligung des Innenministeriums oder gar der im Artikel benannten Beamtin des Innenministeriums erfolgte im Rahmen des daher Förderverfahrens nicht.

Der OZ-Artikel suggeriert jedoch, die unabhängigen Jurymit­glieder hätten einer Firma Fördergelder zukommen lassen, von der sie wussten, dass die Tochter des Geschäftsführers für ein gänzlich anderes Ministerium arbeitet und über Firmenanteile verfügt. Dies ist schon von Ansatz her eine an Verschwörungs­theorien grenzende Spekulation, die sich offenbar auf eine unsinnige Anzeige stützt. Welche Motivation dahintersteckt, ist im LM nicht bekannt.

Eine ehrabschneidende Berichterstattung auf eine denunziatorische Anzeige eines ehemaligen Mitarbeiters zu stützen, ohne tiefgreifende Recherche, ist aus meiner Sicht mit Journalistischen Grundsätzen nicht vereinbar. Hier ist eine Korrektur der Berichterstattung und eine Entschuldigung bei den Betroffenen angezeigt.“

Neues Brandschutzgesetz beschlossen

Schwerin – Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat heute das neue Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz für Mecklenburg-Vorpommern abschließend beraten und beschlossen. Mit der Neuregelung modernisiert die Landesregierung den Brandschutz grundlegend und stellt die Feuerwehren im Land zukunftsfest auf. Zentrale Ziele sind die nachhaltige Stärkung des Ehrenamtes, klare Zuständigkeiten sowie mehr Handlungsspielräume für Kommunen und Feuerwehren.

„Mit diesem Gesetz setzen wir ein deutliches Zeichen der Anerkennung für die vielen ehrenamtlichen Kameradinnen und Kameraden. Ihr Engagement ist das Rückgrat unseres Brandschutzes – und genau dafür schaffen wir jetzt verlässliche, moderne Rahmenbedingungen“, erklärt Innenminister Christian Pegel.

Das neue Gesetz ist in enger Abstimmung mit den Feuerwehren entstanden. Erfahrungen aus dem Einsatzalltag bildeten die Grundlage für zahlreiche Regelungen. „Wir haben bewusst auf das Wissen aus der Praxis gesetzt. Wer täglich ausrückt, weiß am besten, wo es klare Regeln braucht und wo Flexibilität notwendig ist“, ergänzt Christian Pegel.

Ein wesentlicher Schwerpunkt liegt auf dem besseren Schutz der ehrenamtlichen Einsatzkräfte – organisatorisch, rechtlich und sozial. Gemeinden sind künftig verpflichtet, eine Satzung für ihre Freiwillige Feuerwehr zu erlassen. Diese regelt Zuständigkeiten und Strukturen verbindlich. Die bisherige Feuerwehrsatzung wird zugleich inhaltlich neu gefasst und als Dienstordnung ausgestaltet, die sich die Freiwilligen Feuerwehren künftig selbst geben können.

„So verbinden wir kommunale Verantwortung mit echter Selbstorganisation der Feuerwehren. Rechtssicherheit ist gelebte Wertschätzung“, betont der Innenminister.

Das Gesetz setzt weiterhin klar auf Freiwilligkeit. Pflichtfeuerwehren bleiben das letzte Mittel, wenn andernfalls die Einsatzbereitschaft nicht mehr gewährleistet werden kann. „Niemand soll gegen seinen Willen dauerhaft zum Dienst verpflichtet werden. Unser Ziel ist es, die bestehenden Freiwilligen Feuerwehren zu stabilisieren und zu stärken – nicht, Freiwilligkeit zu ersetzen“, stellt Pegel klar.

Zur Entlastung der Ehrenamtlichen führt das Gesetz neue Gebührentatbestände für Einsätze ein, die keine klassischen Notlagen darstellen, etwa wiederholte Fehlalarme von Brandmeldeanlagen oder Hilfeleistungen auf Privatgrundstücken ohne Gefahrenlage. „Unsere Feuerwehren sind für Brände, Unfälle und Lebensrettung da – nicht als kostenfreie Dienstleister. Kernaufgaben wie Brandbekämpfung und Menschenrettung bleiben selbstverständlich kostenfrei“, so der Minister.

Darüber hinaus erweitert das Gesetz den Unfallschutz auf nicht verheiratete Lebensgemeinschaften sowie auf Kinder von Feuerwehrangehörigen. Die Rolle der Amtswehrführer wird gestärkt und die Zusammenarbeit zwischen Gemeinden und Ämtern erleichtert. Künftig können Aufgaben wie Ausbildung, Organisation oder Technik stärker gebündelt werden – insbesondere im ländlichen Raum ein wichtiger Beitrag zu schlagkräftigen und verlässlichen Strukturen.

Um den Nachwuchs auch bei den notwendigen Führerscheinen für Feuerwehrfahrzeuge zu sichern, eröffnet das Gesetz neue Möglichkeiten zur Unterstützung der Fahrausbildung. Landkreise und kreisfreie Städte können künftig Feuerschutzsteuermittel nutzen, um eigene Fahrlehrer einzustellen oder Rahmenverträge mit Fahrschulen abzuschließen.

„Unsere Feuerwehren sind eine tragende Säule der öffentlichen Sicherheit und unseres gesellschaftlichen Zusammenhalts. Mit diesem Gesetz sorgen wir dafür, dass sie auch künftig unter guten Bedingungen arbeiten können – aus Respekt vor ihrem Einsatz und im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger“, sagt Christian Pegel abschließend.

Tag der Geodäsie 2026: Einblicke in den Arbeitsplatz Erde

Schwerin – Am 7. Juli leuchten die großen Plätze in Schwerin, Rostock und Stralsund wieder orange.

Unter dem Motto „Vermessung & Geoinformation – entdecken, ausprobieren und begeistert sein” wird den Besucherinnen und Besuchern ein vielfältiges Berufsfeld vorgestellt. Von 9 bis 15 Uhr sind unter anderem Laserscanner, satellitengestützte Vermessungsverfahren und weitere Messmethoden in Aktion zu erleben. Es wird anschaulich gezeigt, wie Geodaten erfasst und verarbeitet werden. An verschiedenen Stationen haben die Besucherinnen und Besucher die Möglichkeit, diese Verfahren kennenzulernen und selbst auszuprobieren.

Innenminister Christian Pegel: „Geodaten bilden die Grundlage zahlreicher Planungs- und Verwaltungsaufgaben. Sie werden unter anderem für den Bau von Straßen und Gebäuden, den Küstenschutz sowie den Ausbau der Energieinfrastruktur benötigt. Präzise Vermessungsdaten schaffen die Voraussetzungen für fundierte Entscheidungen in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens.“

Der Tag der Geodäsie wird gemeinsam von Vermessungsbüros, Geoinformations- und Vermessungsbehörden sowie Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen durchgeführt. Ziel der Veranstaltung ist es, das Berufsfeld einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen und insbesondere junge Menschen für eine Ausbildung oder ein Studium im Bereich der Geodäsie und Geoinformation zu begeistern.

„Die Geodäsie verbindet Arbeiten im Gelände mit digitalen Anwendungen. Sie bietet abwechslungsreiche Aufgaben und eröffnet gute berufliche Perspektiven – sowohl in der öffentlichen Verwaltung als auch in der Privatwirtschaft. Gesucht werden zukünftige Fachkräfte, die präzise arbeiten und technische Zusammenhänge verstehen.“, so der Minister.

Das Interesse an den Angeboten für Schulklassen ist auch in diesem Jahr groß. Viele Termine sind bereits vergeben. Schulen, die diesmal nicht teilnehmen können, haben im kommenden Jahr erneut die Gelegenheit, den Tag der Geodäsie zu besuchen. Traditionell findet er in Mecklenburg- Vorpommern am letzten Dienstag vor den Sommerferien statt.

Eckdaten:

Termin:   Dienstag, 07. Juli 2026

Zeit:   9 bis 15 Uhr

Ort:   Alter Markt Stralsund, Westlich Kröpeliner Tor Rostock und Alter Markt Schwerin