Angriff auf Webseiten

Angriff auf Webseiten von Regierung und Polizei erfolgreich abgewehrt

Schwerin – Gestern registrierten die IT-Sicherheitsexperten der Landesregierung verstärkte Angriffe auf verschiedene Internetseiten des Regierungsportals M-V. Betroffen waren unter anderem Webseiten der Ministerien und nachgeordneter Behörden, die öffentliche Homepage der Landespolizei und das MV-Serviceportal.

Diese Internetseiten werden vom IT-Dienstleister des Landes, dem Datenverarbeitungszentrum (DVZ) M-V, bereitgestellt und technisch betreut.

„Ab dem frühen Donnerstag-Vormittag registrierten die IT-Spezialisten unseres IT-Servicedienstleisters DVZ und unseres Computernotfallteams CERT M-V ein stark erhöhtes Aufkommen von Anfragen auf unsere Webseiten. Nach ersten Analysen war klar, dass es sich dabei erneut um einen Angriff handelte, bei dem die Server durch massenhafte Anfragen überlastet werden sollen.

Daraufhin seien DVZ und CERT in Alarmbereitschaft versetzt worden. Aber schon früh am Nachmittag war klar, dass unsere Sicherheitsmaßnahmen funktionieren und die Angriffe weitestgehend wirkungslos blieben“, berichtet Pegel.

Der Minister schließt aber nicht aus, dass die Cyberkriminellen das Wochenende für eine erneute Angriffswelle nutzen könnten und kündigt an: „Unsere Spezialisten bleiben in Alarmbereitschaft, um sofort reagieren zu können, sollte dies erforderlich werden.“

Datenträgerspürhunde im Einsatz

Schwerin – Die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern hat drei neue Ermittler: Loki, Otis und Marly. Sie sind die ersten Datenträgerspürhunde, die ihre Ausbildung beim Landesbereitschaftspolizeiamt beendet haben.

„Die Hunde wurden durch unsere Beamtinnen und Beamten der Diensthundeschule seit dem Welpenalter auf ihre Aufgaben vorbereitet. Nämlich das Aufspüren von Datenträgern wie Festplatten, Speicherkarten, USB-Sticks, Smartphones und SIM-Karten, die wichtige Beweismittel enthalten könnten“, sagt Innenminister Christian Pegel und heißt die neuen Schnüffler herzlich Willkommen. „Die drei Datenträgerspürhunde sind der Diensthundeeinheit des Landesbereitschaftspolizeiamt M-V zugeordnet und können zukünftig von allen Polizeibehörden im Land zur Unterstützung angefordert werden“, so der Minister.

In ihrer Ausbildung haben die drei Diensthunde ihr Können unter Beweis gestellt. Die Ausbildung begann vor ungefähr einem Jahr, als das Ziel gesetzt wurde, die vierbeinigen Kollegen auf die Suche nach Datenträgern vorzubereiten. Loki, der Älteste des Trios, ist ein belgischer Schäferhund mit hoher Motivation und einem sanften Gemüt. Otis, ein energiegeladener Border Collie, beeindruckt mit seiner Intelligenz und seinem Arbeitseifer. Marly, ein verspielter Deutscher Schäferhund, zeichnet sich durch seine Ruhe und Konzentration bei der Arbeit aus.

„Die Ausbildung umfasste ein breites Spektrum, vom Umwelttraining als ganz junge Welpen, bis hin zur anspruchsvollen Konditionierung der Leitgerüche. Unter der Anleitung erfahrener Ausbilder erlernten die Hunde nach Monaten harter Arbeit die Grundlagen ihres zukünftigen Dienstalltags“, veranschaulicht Minister Christian Pegel und:

„Mit Engagement und Hingabe wagten sich die Diensthundführer und ihre treuen Begleiter in Übungen vor, die sich von echten Einsatzlagen kaum mehr unterschieden haben. Bei diesen konnten sie erfolgreich auf das Gelernte zurückgreifen und schlussendlich gemeinsam die Ausbildung zu Datenträgerspürhunden erfolgreich absolvieren.“

Die Suche nach den Datenträgern erfordert viel Konzentration und Anstrengung von den Diensthunden. Sie wurden auf bestimmte Echtstoffe konditioniert, um deren Geruchsquellen bei der Suche zu identifizieren und zu lokalisieren. Ihre hohe Suchmotivation und Ruhe bei der Arbeit machen sie besonders geeignet für diese Aufgaben.

Trotzdem werden die Vierbeiner und ihre Diensthundeführer auch in Zukunft lernen. „Um ihre Leistungsfähigkeit aufrechtzuerhalten, unterziehen sich die Diensthunde regelmäßigen Fortbildungen und Prüfungen. Man kann sie mit Leistungssportlern vergleichen, die kontinuierlich trainieren müssen, um ihren Leistungsstand zu halten und auszubauen“, sagt der Innenminister.

Die drei Fellnasen führen ihre Sucharbeit mit einer hohen Zielstrebigkeit und Motivation aus, die gleichzeitig Beweis für die enge Bindung zwischen Mensch und Tier ist. „Ich bin beeindruckt, mit wieviel Hingabe und Engagement die Diensthundführer die Ausbildung durchgeführt haben. Es hat sich gezeigt, dass dies nicht nur die Fähigkeiten der Hunde verbessert, sondern auch die Beziehung zwischen ihnen gestärkt hat. Diese Beziehungen sind ein wertvolles Beispiel dafür, wie ein konstruktives Arbeiten und harmonisches Zusammenleben von Mensch und Hund nicht nur zu beeindruckenden Leistungen führt, sondern auch zu einer Verbindung, die ein Leben lang anhält“, würdigt Innenminister Christian Pegel die Arbeit an der Diensthundeschule.

Zuschuss für die Verbraucherzentrale M-V

Verbraucherschutzministerin Jacqueline Bernhardt: „Der steigende Energieberatungsbedarf erfordert mehr Personaleinsatz.“

Schwerin – Die Landesregierung hat einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 10.000 Euro für die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern beschlossen. Hintergrund ist der gestiegene Bedarf für Beratungen in Sachen Energie.

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Der gestiegene Bedarf an Energieberatungen, zum Beispiel zum Heizungsaustausch oder zu Fördermöglichkeiten, aber auch an Rechtsberatung wie etwa zu falschen Berechnungen von Abschlägen oder die Prüfung der Betriebskostenerhöhungen bzw. -abrechnungen, ist bei der Verbrau­cherzentrale Mecklenburg-Vorpommern deutlich erkennbar. Der Trend geht noch weiter nach oben. Allein im ersten Halbjahr 2023 sind es knapp 1.800 Gespräche gewesen. Im gleichen Zeitraum des Vorjahres waren es noch rund 1.500.

Dieser Mehrbedarf muss kompensiert werden. Darum ist der Zuschuss von 10.000 Euro für die Abdeckung des personellen Aufwands bis zum Jahresende sehr wichtig. Die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern ist und bleibt ein wichtiger Anlaufpunkt für die Menschen. Vor allem ärmere Frauen und Männer sowie Familien, die von den gestiegenen Preisen betroffen sind wenden sich an die Verbraucherzentrale“, sagt Verbraucherschutz­ministerin Bernhardt.

Die Vorständin der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern e.V., Wiebke Cornelius: „Unsere Mitarbeiterinnen an den Servicetelefonen haben in den vergangenen Monaten bis an die Grenzen des Machbaren gearbeitet, um den Ansturm von Anfragen professionell bewältigen zu können und dabei den Ratsuchenden auch immer individuell gerecht zu werden.

Der Zuschuss gibt uns damit die Möglichkeit, die Kolleginnen bis zum Jahresende zu entlasten. Wir verstehen den Zuschuss daher gleichermaßen als Wertschätzung der Arbeit unserer Mitarbeitenden wie auch als Unterstützung, dem hohen Nachfragebedarf der Bürgerinnen und Bürger weiter gerecht zu werden.“

Die Energieberatung der Verbraucherzentralen unterstützt in Deutschland seit 1978 private Haushalte dabei, Energie effizient einzusetzen, erneuerbare Energien zu nutzen und damit sowohl CO2 wie auch Kosten zu sparen. Derzeit sind es in Mecklenburg-Vorpommern 28 Energiestützpunkte mit 16 Energieberatenden auf Honorarbasis.

Erleichterung medizinischer Forschung

Schwerin – Die Landesregierung wird die gesetzlichen Hürden für die Gesundheitsforschung beseitigen. Der Zugang der medizinischen Forschung zu den Gesundheitsdaten soll erleichtert werden, ohne die Datensicherheit dabei zu gefährden. Ziel ist es, die Forschung für eine bessere Versorgung und Prävention für die Bevölkerung zu erleichtern und qualitativ nach vorne zu bringen. Dafür soll noch in diesem Jahr das Landeskrankenhausgesetz (LKHG) geändert werden. Das haben heute Wissenschaftsministerin Bettina Martin, Gesundheitsstaatssekretärin Sylvia Grimm und der Landesdatenschutzbeauftragte Sebastian Schmidt erklärt.

Von der Änderung des §37 im LKHG profitiert der wissenschaftliche Fortschritt und damit auch die medizinische Versorgung. Bislang mussten Patientinnen und Patienten der Nutzung ihrer Daten aktiv zustimmen. Mit der Gesetzesänderung haben sie die Möglichkeit, der Nutzung der Daten zu widersprechen. Die Daten werden in jedem Fall pseudonym und nur zu Forschungszwecken verwendet. So wird sowohl die interne Nutzung der Daten in den Krankenhäusern als auch die deutschlandweite Verwendung zu Forschungszwecken ermöglicht. Eine Veräußerung an Dritte – auch zu kommerziellen Zwecken – ist ausgeschlossen. Die Datensicherheit ist dabei ein hohes Gut. Auch wird eine Ethikkommission an der beteiligten Universitätsmedizin vor der Verwendung von Daten einbezogen.

Mecklenburg-Vorpommern ist mit der Gesetzesänderung, deutschlandweit beispielgebend.

Wissenschaftsministerin Bettina Martin, Gesundheitsstaatssekretärin Sylvia Grimm, der Landesdatenschutzbeauftragte Sebastian Schmidt und Vertreter der Universitätsmedizinen haben die geplante Neuregelung am Montag in Schwerin vorgestellt.

Wissenschaftsministerin Bettina Martin: „Medizinischer Fortschritt ist nur mit guter Forschung möglich. Deshalb beseitigen wir gesetzliche Hindernisse für eine bessere Forschung und damit zum Wohle der Patientinnen und Patienten. Wir stärken mit der Gesetzesänderung die Innovationskraft des Landes. Versorgung und Prävention werden damit erleichtert. In Universitätskliniken werden täglich Daten erhoben, die Auswertung ist bisher schwer. Forscherinnen und Forscher müssen Krebs, Volkskrankheiten, seltene Erkrankungen besser verstehen und behandeln. Dazu bedarf es effizienter Forschungsbedingungen und weniger Bürokratie.

Klar ist aber auch: Die Sicherheit sensibler Patientendaten steht im Fokus. Es ist geradezu eine ethische Verpflichtung, dass wir die gesetzlichen Hindernisse, mit der die Forschenden in den Universitätskliniken zu kämpfen haben, aus dem Weg räumen. Selbstverständlich ohne dabei die Sicherheit der sensiblen Gesundheitsdaten zu verletzen. Ich danke deshalb der Gesundheitsministerin und dem Landesdatenschutzbeauftragten, dass wir hier gemeinsam so schnell und konstruktiv zu einer guten Lösung gefunden haben.“

Gesundheitsstaatssekretärin Sylvia Grimm: „Eine Verbesserung der Gesundheitsversorgung war schon immer eng mit der Gewinnung neuen Wissens durch Wissenschaft und Forschung verknüpft. Besonders im Fokus stehen seit einiger Zeit neue Durchbrüche im Bereich der Datenverarbeitung und der künstlichen Intelligenz. Wo bisher durch teils mehrjährige Antragsverfahren und einzelne Dateninseln die Arbeit der Forschung erschwert wurde, soll es künftig einfacher werden, aus großen Datenmengen neues Wissen zu generieren.

Wir wollen zudem die Möglichkeiten der Datennutzung auch für die Entwicklung von künstlicher Intelligenz im Rahmen von Forschungsvorhaben öffnen. Ich bin überzeugt, von einer guten und klar geregelten Einbindung der Forschung in die medizinische Versorgung profitieren unsere Krankenhäuser und damit vor allem die Patientinnen und Patienten in Mecklenburg-Vorpommern.“

Der Landesdatenschutzbeauftragte Sebastian Schmidt erläutert: „Die personenbezogenen Daten von Patientinnen und Patienten sind höchst sensibel und besonders schützenswert. Nur wenn Patientinnen und Patienten begründet darauf vertrauen können, dass ihre personenbezogenen Daten im Einklang mit den datenschutzrechtlichen und technischen Vorgaben verarbeitet werden, wächst ihre Bereitschaft, Forschung zu unterstützen. Patientinnen und Patienten müssen selbstbestimmt darauf Einfluss nehmen können, ob mit ihren Daten geforscht werden soll.

Wir setzen uns daher dafür ein, dass Patientinnen und Patienten der Nutzung ihrer Daten zu Forschungszwecken informiert jederzeit voraussetzungslos widersprechen können. Nur unter diesen Voraussetzungen wird ein Widerspruchsrecht den Interessen der Patientinnen und Patienten hinreichend gerecht. Darüber hinaus machen wir uns für hohe technische Standards für die Sicherheit der Daten der Patientinnen und Patienten im Gesetzesentwurf stark.“

Prof. Emil Reisinger, Wissenschaftlicher Vorstand der Universitätsmedizin Rostock: „Wir müssen den berechtigten Datenschutz der Patienten sinnvoller als bisher mit den Forschungsaufgaben in Einklang bringen. damit die universitäre Forschung So kann der Umgang mit dem Datenschutz in Mecklenburg-Vorpommern eine Vorreiterrolle für Deutschland einnehmen“, sagt Prof. Dr. Emil Reisinger, Wissenschaftlicher Vorstand der Universitätsmedizin Rostock. Denn bisher konnten Patientendaten – selbst bei Einwilligung – nur sehr eingeschränkt für die Forschung genutzt werden.

Prof. Dr. Uwe Reuter, Ärztlicher Vorstand und Vorstandsvorsitzender der Universitätsmedizin Greifswald: „Die Änderung des § 37 zur Nutzung im Krankenhaus erhobener Patientendaten ist ein großer Fortschritt für die Forschung. Wir können so die Versorgung von Patientinnen und Patienten in vielen Bereichen verbessern. Denn eine belastbare Datenbasis ist für viele Neuerungen unerlässlich. Zugleich sind die Persönlichkeitsrechte der Menschen weiter zuverlässig geschützt.“

Forschende der Universitätsmedizin Greifswald hatten zu Jahresbeginn auf die Problemlage für die sichere Nutzung medizinscher Daten in der Forschung hingewiesen. Im Mai lud Wissenschaftsministerin Bettina Martin zu einem Fachgespräch unter Beteiligung der Vorsitzenden des Deutschen Ethikrates, Prof. Alena Buyx, des Landesdatenschutzbeauftragten Sebastian Schmidt und des Gesundheitsministeriums ein. Forschende und Expertinnen und Experten aus dem Gesundheitswesen brachten ihre Perspektiven in die Diskussion ein.

Wissenschaftsministerin Martin und Gesundheitsministerin Drese sind danach übereingekommen, dass eine zügige Neuregelung im Landeskrankenhausgesetz die Nutzung medizinischer Daten für die Forschung erleichtern kann. Mit der fachlichen Expertise seiner Behörde unterstützt der Landesdatenschutzbeauftragte Sebastian Schmidt die Neuregelung maßgeblich.

3. Tagung zum Kinder- und Jugendmedienschutz

Oldenburg: Lehrkräften Sicherheit im digitalen Alltag geben

Schwerin – An der Kinder- und Jugendmedienschutztagung am Dienstag, 25. April 2023, nehmen rund 100 Lehrkräfte teil. Ziel der Online-Veranstaltung des Medienpädagogischen Zentrums ist es, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei den Themen Datenschutz, Cybermobbing und Fake News besser zu unterstützen. Auf dem Programm stehen insgesamt 26 Workshops.

„Mit dieser Veranstaltung geben wir den Lehrerinnen und Lehrern Methoden und Werkzeuge an die Hand, damit sie noch mehr Sicherheit im digitalen Alltag erhalten und Themen weiterhin altersgerecht vermitteln können. Neben vielen Anwendungsbeispielen erhalten die Lehrkräfte auch Impulse und Anregungen für den Unterricht. Wichtig ist dabei, dass sie Schülerinnen und Schülern neben der Begeisterung für Neues in der digitalen Welt vermitteln, wie sie ihre Persönlichkeit schützen können“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

In den einzelnen Workshops geben Expertinnen und Experten Hilfestellung im Umgang mit der Problematik sexualisierter Inhalte und Gewaltdarstellungen im Internet. Sie sensibilisieren zu Fragen wie „Was ist sexualisierte digitale Gewalt?“, „Wo beginnt sie und welche Formen gibt es?“ und „Wie kann – insbesondere in der Schule – mit Betroffenen umgegangen werden?“

World Backup Day

Minister Pegel erinnert an regelmäßige Datensicherung

Schwerin – Der Bildschirm des Computers wird schwarz und plötzlich sind alle Dateien weg: die liebsten Familienfotos, wichtige Dateien und Korrespondenzen, Abschlussarbeiten oder auch E-Mails. Durch einen technischen Ausfall oder auch einen Cyber-Angriff können Daten schnell verloren gehen und zerstört werden.

„Der morgige World Backup Day ist ein guter Zeitpunkt, um Sie, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger und insbesondere auch Sie, liebe Unternehmerinnen und Unternehmer, daran zu erinnern, wichtige und geliebte Dateien doppelt zu sichern. Statt sie alle an einem Ort abzuspeichern wie zum Beispiel auf Ihrem Computer, erstellen Sie einfach eine Kopie der Daten und lagern sie diese an einem anderen sicheren Ort. Und schon haben Sie ein Backup erstellt“, sagte Digitalisierungsminister Christian Pegel heute in Schwerin.

Eine Datensicherung ist für Smartphone, Computer und Co. möglich und sollte regelmäßig erfolgen. „Sie können für eine Sicherung auch eine regelmäßige Programmierung einrichten. Dann würden beispielsweise einmal im Monat die wichtigsten Daten gesichert. Die Regelmäßigkeit der Backups hängt davon ab, wie schmerzhaft eine Rückstufung der jeweiligen Daten auf den Stand von gestern, vorgestern, vor einer Woche oder vor einem halben Jahr ist. Backups können natürlich auch unregelmäßig vorgenommen werden, aber das ist nicht empfehlenswert“, so der Minister. Empfohlen wird die Verwendung einer explizit zu diesem Zweck genutzten externen Festplatte oder die verschlüsselte Speicherung in der Cloud.

Wichtig nach einer Datensicherung ist, dass diese regelmäßig überprüft wird. „Stellen Sie sicher, ob Sie Ihre Daten tatsächlich wiederherstellen können und notieren Sie die Arbeitsschritte, die dafür notwendig sind. Nur so können Sie absichern, dass Sie oder auch eine andere Person in Ihrem Unternehmen im Zweifelsfall ohne große Verluste weiterarbeiten kann“, sagte Digitalisierungsminister Pegel.

Vor allem für Unternehmen gilt: Das Worst Case Szenario der Ausfallsicherheit ruhig mal durchzuspielen und das Backup regelmäßig zu überprüfen. Am besten wird es auf das gleichwertige Austausch-System aufgespielt. So kann auch gleichzeitig die Einsatzbereitschaft der Austausch-Systeme kontrolliert werden.

Weitere Tipps und Informationen zum Thema Backup finden aus der Seite der IT-Sicherheits-App aus und für M-V: IT-Security App (hochschule-stralsund.de)

Ernährung ist auch Kopfsache

Schwerin – Die 25. Ernährungsfachtagung der Landesektion der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE), zum 3. Mal in digitaler Form, hat das Thema: „Ernährung und Gehirn – Möglichkeiten und Grenzen der Verbesserung des Ernährungszustandes“.

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Bernhardt erklärt in ihrer Videobotschaft: „Die Ernährung ist vor allem auch Kopfsache. Damit unser Gehirn auf Höchstleistungen arbeiten kann, benötigt es gewisse Nährstoffe, wie Kohlenhydrate, Proteine, Vitamine, sekundäre Pflanzenstoffe, Omega 3 Fettsäuren und Koffein. Unsere Ernährung spielt daher eine wichtige Rolle bei der Gehirnentwicklung. So haben die Wechselbeziehungen zwischen Ernährung und unserem Gehirn nicht zuletzt einen Einfluss auf verschiedene Erkrankungen, wie dem Auftreten von Adipositas und Diabetes aber auch Alzheimer und Demenz. Mit einer ausgewogenen Ernährung kann nicht nur das Gehirn dauerhaft fit gehalten, sondern auch der Alterungsprozess verlangsamen werden“, so Ministerin Bernhardt.

Die Ernährungsfachtagung reiht sich in die präventive Aufklärungsarbeit der Landessektion der Deutschen Gesellschaft für Ernährung ein. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse auf dem Ernährungssektor werden von der Leiterin der Geschäftsstelle der DGE-Sektion M-V, Gesine Roß, im Rahmen von Multiplikatorenveranstaltungen ins Land getragen.

„Mit ihrer Arbeit wird dafür gesorgt, dass die Menschen in die Lage versetzt werden, auf der Basis von Informationen einzuschätzen, wie sie die eigene Lebensqualität und Gesunderhaltung durch den bewussten Umgang mit Nahrungsmitteln und einer ausgeglichenen Energiebilanz möglichst positiv beeinflussen können“, sagt Ministerin Bernhardt.

„Äußert sich die Politik zu Ernährungsangelegenheiten auf der Basis wissenschaftlich fundierter Erkenntnisse, greift sie auf die Informationen der DGE zurück. Daher sehe ich meine vorrangige Aufgabe darin, dafür zu sorgen, dass die materielle Basis unserer Landessektion gesichert bleibt.“

„Mecklenburg-Vorpommern unterstützt mit den anderen Bundesländern auch die Absicht der Bundesregierung, eine Ernährungsstrategie zu entwickeln, die sich auch an den Erkenntnissen orientiert, die wir aus der Corona-Pandemie gewonnen haben.

Die letzten Jahre der Pandemie haben bei einigen Bevölkerungsgruppen zu einer weiteren Zunahme von Übergewicht und Fehlernährung geführt. Hier hat sich ein Handlungsfeld aufgetan, dem wir mit Beratungsangeboten und intensiver Aufklärungsarbeit begegnen müssen.

Denn: Ungesunde Ernährung ist ein Zukunftsthema, das wir auch in Mecklenburg-Vorpommern im Blick haben. Ich weiß, dass wir Sie im Zusammenspiel mit den drei Vernetzungsstellen und der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern e.V. an unserer Seite haben, wenn es darum geht, die Ernährungssituation bei uns im Land zu verbessern“, so Verbraucherschutzministerin Jacqueline Bernhardt in ihrer Videobotschaft.

Telekommunikationsüberwachung

Telekommunikationsüberwachung unterstützte bei Suche nach vermissten Personen

Schwerin – In 211 Fällen haben die Polizeibehörden in Mecklenburg-Vorpommern das Mittel der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) im Jahr 2020 zur Gefahrenabwehr nach dem Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG M-V) eingesetzt. Dies ergibt sich aus dem Bericht des Innenministeriums, den der Landtag heute veröffentlicht hat.

„Die Daten wurden erneut fast ausschließlich erhoben, um vermisste, hilflose oder suizidgefährdete Personen zu finden. Die Maßnahmen der TKÜ werden erst eingesetzt, wenn andere polizeiliche Ermittlungsmaßnahmen ausgeschöpft sind und nicht zum Auffinden der gesuchten Personen geführt haben“, sagte Innenminister Christian Pegel und führte weiter aus: „Zudem bedürfen alle TKÜ-Maßnahmen grundsätzlich einer vorherigen richterlichen Anordnung. Ordnet eine Polizeibehörde eine solche Maßnahme ausnahmsweise bei Gefahr im Verzug selbst an, muss sie unverzüglich eine richterliche Bestätigung einholen.“

Die Datenerhebungen bezogen sich in 31 Fällen auf die Inhalte der Telekommunikation, in 147 Fällen auf die Ortung einer Mobilfunkendeinrichtung und in 33 Fällen auf anderweitige Verkehrsdaten nach dem Telekommunikationsgesetz.

„Die Gesamtfallzahl von 211 Fällen liegt etwas höher als im Vorjahr mit 197 Fällen. Sie ergibt sich aus der Summe der Rufnummern bzw. Rufnummernkennungen, die zur Gefahrenabwehr überwacht wurden. Sie ist nicht mit der Anzahl der überwachten Personen gleichzusetzen“, so Christian Pegel.

Die Landesregierung ist nach dem Sicherheits- und Ordnungsgesetz gesetzlich zur Abgabe eines jährlichen Berichtes gegenüber dem Landtag Mecklenburg-Vorpommern über die Anzahl der Einsätze technischer Mittel nach dem SOG M-V zur Erhebung personenbezogener Daten aus Vertrauensverhältnissen, zum Schutz der bei einem Polizeieinsatz tätigen Personen in Wohnungen, zur Überwachung der Telekommunikation, zur Wohnraumüberwachung sowie nach § 100c der Strafprozessordnung zur akustischen Wohnraumüberwachung verpflichtet.

Was spielt mein Kind? Eltern aufklären

Neuer Flyer informiert über Gefahren von Spielwetten und In-App-Käufen

Schwerin – Haben Sie schon mal etwas von Lootboxen, Twitch und E-Sport gehört? Da steht nicht Glücksspiel drauf, ist aber drin. „Kinder und Jugendliche kommen heutzutage viel früher mit Glücksspielangeboten in Berührung. Deshalb ist es wichtig, dass Eltern gut informiert sind“, sagte Gesundheitsministerin Stefanie Drese am 9. Februar in Schwerin. Der neue Flyer der Landesfachstelle Glücksspielsucht MV “Was spielt mein Kind?“ soll hier eine Anleitung geben.

„Mit dem Flyer möchten wir Eltern zeigen, worauf Sie achten sollen und wo Sie weitere Informationen und Hilfe bekommen“, erklärte Birgit Grämke, Leiterin der Landesfachstelle Glücksspielsucht MV. So zeige das Informationsmaterial auf, dass viele zunächst kostenfreie Spiele In-App-Käufe (In-Game) bieten, um den Spielfortschritt zu beschleunigen. Das könne schnell zur Kostenfalle werden, informierte Grämke. Darüber hinaus würde versucht mit den Spielmechanismen, die jungen Spielerinnen und Spieler dauerhaft zu binden.

Drese: „Gerade in der Corona-Pandemie hat die Mediennutzung der Kinder und Jugendlichen besonders zugenommen. Hinzu kommt: Spiele sind auf dem Handy immer und überall verfügbar.“ Die aktuelle JIM-Studie des medienpädagogischen Forschungsverbunds Südwest zeigt auf: Spielten 2019 noch 63 Prozent der Jugendlichen täglich oder mehrmals die Woche Videospiele, waren es 2021 schon 72 Prozent.

Die Ministerin verdeutlichte, dass Computer- und mobile Spiele durchaus auch positive Aspekte mit sich bringen würden. „Entscheidend ist der Umgang mit den Spielen. Die Spieldauer, die Auswahl der Spiele und ihre Bedeutung als Teil der Freizeitkultur des Kindes sind in der Familie zu thematisieren.“

Wo Eltern AnsprechpartnerInnen finden, ist im neuen Flyer der Landesfachstelle zusammengetragen. Die Publikation kann unter info@gluecksspielsucht-mv.de, Tel.: 0385 7851561 bestellt oder unter www.gluecksspielsucht-mv.de oder www.medienwissen-mv.de runter geladen werden.

Digitalisierungsprozess der Verbraucherzentrale

Rostock – Jacqueline Bernhardt, Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz, verknüpfte jetzt ihren Antrittsbesuch in Rostock mit einem Rundgang durch die neuen Räume der Verbraucherzentrale M-V.

„Die Verbraucherzentrale in Mecklenburg-Vorpommern ist gerade in der heutigen Zeit unverzichtbar. Ihre Anstrengungen, die Menschen über ihre Rechte und Möglichkeiten beim Verbraucherschutz aufzuklären, werden immer wichtiger. Denn in Zeiten von immer neuen Betrugsstrategien oder auch immer umfassenderem Kleingedruckten in Verträgen ist sie zur Stelle. Die Corona-Pandemie hat zudem gezeigt, dass ein Leben ohne Internet kaum mehr vorstellbar ist. Neben dem Einkaufen werden auch Verträge zunehmend online geschlossen. Und auch die Beratung der Verbraucherzentralen verlagert sich mehr und mehr ins Netz. Dabei treten Fragen und Unsicherheiten zu Themen wie Reisen und Onlineeinkäufen immer häufiger auf. Wir müssen die Verbraucherzentrale bei ihrem Online-Angebot unterstützen so gut wir können“, sagt Jacqueline Bernhardt, Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz bei ihrem Antrittsbesuch bei der Verbraucherzentrale. Die neue Adresse in Rostock ist in der August-Bebel-Str. 89.

In dieser Legislaturperiode ist das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz neben dem wirtschaftlichen Verbraucherschutz auch zuständig für die Ernährungsaufklärung der Verbraucherinnen und Verbraucher. „Ich stehe für eine verlässliche Politik für die Verbraucherinnen und Verbraucher, sie sollen gut informiert werden, denn nur wer gut informiert ist, kann im Alltag die richtigen Entscheidungen treffen und gleichberechtigt am Markt teilnehmen. Wer die Fallen kennt, kann sie umgehen“, so die Ministerin. Die Verbraucherzentrale hat im letzten Jahr nach eigenen Angaben etwa 7.800 Gespräche geführt. Sie hat 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Weltweite Sicherheitswarnung

Schwerin – Nachdem am Samstagabend eine weltweite kritische Sicherheitswarnung für Standardkomponenten von Servern bekannt wurde, hat das Bildungsministerium vorsorglich alle potentiell gefährdeten Bereiche vom Netz genommen, um unbefugte Zugriffe zu verhindern.

Das betrifft unter anderem auch die landesweite Lernplattform „itslearning“. Bildungsministerin Simone Oldenburg erklärte, dass die Außerbetriebnahme höchst vorsorglich erfolgt ist. Die IT-Abteilung des Ministeriums, hat sofort auf die Sicherheitswarnung reagiert. Bisher konnte sichergestellt werden, dass kein Angriff auf die Systeme des Ministeriums erfolgreich war.

Derzeit arbeiten die Hersteller der betroffenen Systeme bereits mit Hochdruck an Lösungen. Sobald diese in die Systeme eingepflegt sind, werden voraussichtlich im Laufe des heutigen Sonntags sowohl „itslearning“ die anderen IT-Services des Ministeriums wieder erreichbar sein.

Das Bildungsministerium hat die Schulen per E-Mail über den zeitweisen Ausfall der Lernplattform informiert. Das Ministerium hat in diesem Fall mit äußerster Vorsicht gehandelt, denn die Sicherheit der Daten hat oberste Priorität.

Digitaler Impfpass

Schwerin – In den zwölf Impfzentren in Mecklenburg-Vorpommern sowie in den Außenstellen werden nach erfolgter Impfung Impfzertifikate ausgestellt. „Alle diejenigen, die in den Zentren ihre Corona-Impfung bekommen, können den digitalen Impfpass erhalten. Der entsprechende QR-Code kann direkt nach erfolgter Impfung im Impfzentrum ausgedruckt werden und mitgenommen werden. Der digitale Impfnachweis ist eine Ergänzung, um den Alltag zu erleichtern“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Freitag.

Über die CovPass-App sowie über die Corona-Warn-App kann der erhaltene Code gescannt werden. „Mit dem digitalen Impfpass können die Impfungen direkt auf dem Smartphone dokumentiert werden. Der Impfschutz kann auf diese Weise praktisch und schnell nachgewiesen werden. Gerade zur Sommerferienzeit ist das bei Reisen in Europa eine Erleichterung. Aber selbstverständlich ist auch der gelbe Impfpass nach wie vor ein anerkanntes Dokument und er wird es auch weiter bleiben“, erläutere Gesundheitsminister Glawe weiter.

Nachträgliche Ausstellungen von digitalen Impfzertifikaten werden über die Apotheken umgesetzt. „Wie bereits bei den Schnelltests besteht die Möglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger online nach Apotheken im jeweiligen Wohnumfeld zu suchen“, sagte Glawe. Teilnehmende Apotheken in Mecklenburg-Vorpommern sind im Internet unter www.mein-apothekenmanager.de abrufbar. Über eine Suchmaske werden direkt nach Eingabe des Wohnortes oder der Postleitzahl entsprechende Apotheken angezeigt. Laut Apothekerverband nehmen aktuell 344 von 380 Apotheken teil, d.h. 90,5 % aller Apotheken in MV.

Wichtig ist es, dass im Umfeld von Kita- und Schulkindern über den Sommer ein Impfangebot wahrgenommen wird. „Das ist auch ein Beitrag das neue Schuljahr abzusichern. Eine hohe Impfquote bei Erwachsenen schützt auch die Kinder. Das sind neben den Lehrkräften und dem Schulpersonal sowie den Eltern, beispielsweise auch Tanten und Onkel, Freunde und Bekannte, die die Kinder in die Schule oder Kita bringen. Mit jeder Impfung wird das Risiko einer Ansteckung mit dem Corona-Virus bestmöglich reduziert.

Jetzt impfen lassen, um möglichst sicher die Herbstsaison zu überstehen“, sagte Glawe. In Mecklenburg-Vorpommern wurden bislang (Quelle: RKI) über 1,39 Millionen Impfungen durchgeführt – davon über 855.600 Erstimpfungen (Quote: 53,2 Prozent). Als vollständig geimpft gelten nach Angaben des Robert-Koch-Institutes 572.840 Personen (Quote: 35,6 Prozent).

Verbraucherschutz im Zeichen von Seuchen

Titel des Verbraucherfokus 2020

Schwerin – „Die Corona-Pandemie hat natürlich auch der Arbeit des LALLF seinen Stempel aufgedrückt“, resümierte Landwirt­schafts­minister Dr. Till Backhaus als er heute in Rostock den Jahresbericht des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebens­mittelsicherheit und Fischerei (LALLF) „Verbraucherfokus 2020“ vorstellte. Erstmals in seiner Geschichte hat das LALLF Humanproben analysiert. Auf Grundlage der Erfahrungen bei der Diagnostik auf Coronaviren bei Tieren leistet das LALLF nach Etablierung des molekularbiologischen Untersuchungs­verfahrens PCR auf das Virus SARS-CoV-2 bereits seit Mai 2020 Amtshilfe für das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS).

„Diese freiwillige Verpflichtung zu solidarischer Mitarbeit ist äußerst anerkennenswert und erfährt meine ganze Hoch­achtung. Der normale Amtsbetrieb musste ja trotzdem weitergeführt werden“, sagte Backhaus. Im Zuge dieser Kooperation wurden im Jahr 2020 im LALLF 2.082 Proben bearbeitet. Davon waren 98 positiv.

Zusätzlich zur Kooperation mit dem LAGuS wurden fleischverarbeitende Betriebe und Pflanzenbaubetriebe in MV bei der Überwachung ihrer Mitarbeiter auf mögliche SARS-CoV-2 Infektionen unterstützt. Im PCR-Labor des LALLF sind von den Experten 2.670 Proben untersucht worden, davon waren 12 positiv.

„Parallel zum Pandemieproblem erlebten wir in Mecklen­burg-Vorpommern eine heftige Serie von Ausbrüchen der Geflügelpest bei Wildvögeln und in Hausgeflügelbeständen“, lenkte Backhaus die Aufmerksamkeit auf eine weitere Viruserkrankung. Bereits bis Ende Dezember 2020 gab es seit dem ersten Feststellen im Oktober 8 Fälle bei Hausgeflügel und 51 hochpathogene Virusnachweise bei Wildvögeln.

„Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LALLF, der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Land­kreise und kreisfreien Städte sowie meines Ministeriums waren mit der Seuchenbekämpfung bis weit in das Jahr 2021 gebunden“, sagte Backhaus. „Mein ausdrücklicher Dank an alle, die hier mitarbeiteten.“ Das seien in der Regel mehr Menschen, als man sich vorstellt. Betroffen sind Arbeiten vor Ort im Ausbruchsbetrieb, notwendige Verwaltungsaufgaben von Krisenmanagement bis Amtsveterinäre, Laborarbeit, auch Tierseuchenkasse, Entsorgung usw.

„Die Geflügelpest wird uns und das LALLF auch in Zukunft beschäftigen. Denn Mecklenburg-Vorpommern bietet mit seinen Küstenhabitaten ausgezeichnete Futtergrundlagen und Rastgebiete für Wildvögel“, sagte Backhaus.

Und noch eine Virusseuche hob der Minister heraus: die Bovine Virusdiarrhoe, kurz BVD. Auch unter Rinderdurchfall bekannt. „2021 wird Mecklenburg-Vorpommern die Anerkennung als „BVD-freie Region“ nach EU-Gesetzgebung erlangen“, ist Backhaus überzeugt. Ein entsprechender Antrag ist im April 2021 gestellt worden.

Seit 2011 ist die BVD in Deutschland bekämpfungspflichtig. Dem LALLF ist es gelungen, in MV ein sehr schnelles und sicheres diagnostisches Untersuchungs­verfahren zu etablieren, das zudem noch preiswert ist. Die Experten sind dabei neue Wege bei Verfahren und Logistik gegangen. Seit 2017 ist MV frei von persistenten BVD-Infektionen. „Somit ist in MV eine verlustreiche Erkrankung in der Rinder­produktion getilgt“, verwies Backhaus auf die Bedeutung dieser Leistung.

„Neben diesen kräfte- und zeitbindenden Aufgaben zur Seuchenbekämpfung lief die normale Laborarbeit weiter“, sagte Backhaus. „Die über 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sorgen auch in Coronazeiten dafür, dass Kontroll- und Untersuchungstätigkeiten entlang der kompletten Lebensmittelkette routiniert und reibungslos funktionieren.“ 2020 wurden beispielweise knapp 6.400 Lebensmittelproben untersucht. 12,3 Prozent mussten beanstandet werden. Wie in den Vorjahren waren das vor allem – zu 63,5 Prozent – Kennzeichnungsprobleme.

„Die Broschüre Verbraucherfokus 2020 macht deutlich, dass der Verbraucher tatsächlich bei uns im Fokus steht. Hauptaufgabe des LALLF bleibt es, zusammen mit den Veterinär- und Lebensmittel­überwachungsämtern sichere Lebensmittel für Mensch und Tier zu gewährleisten“, betonte Backhaus.

Persönlichkeitsschutz bei Bildaufnahmen

Berlin – Die Persönlichkeitsrechte bei Foto- und Videoaufnahmen werden gestärkt: Am18. September 2020 billigte der Bundesrat einen entsprechenden Beschluss des Bundestages vom 3. Juli 2020. Das Gesetz greift inhaltlich Anliegen auf, die die Länder zuvor mit eigenen Bundesratsinitiativen in den Bundestag eingebracht hatten.

Das so genannte Upskirting und Downblousing wird künftig mit einem eigenen Straftatbestand sanktioniert: Wer anderen heimlich – zum Beispiel mit einer Handykamera – unter den Rock, Kleid oder in den Ausschnitt fotografiert oder filmt, riskiert eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe. Gleiches gilt für den Gebrauch oder die Verbreitung solcher Aufnahmen. Diese Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen ist als neuer Paragraf 184k im Sexualstrafrecht verortet – so wie dies auch der Bundesrat in seinem Entwurf gefordert hatte. Die Tat wird auf Antrag der Betroffenen verfolgt.

Strafbar ist es künftig auch, verstorbene Opfer von Unfällen oder Katastrophen zu fotografieren und zu filmen und diese Aufnahmen zu verbreiten oder Dritten zur Verfügung zu stellen. Damit soll verhindert werden, dass Schaulustige bei Unfällen oder Unglücksfällen Bildaufnahmen von verletzten und verstorbenen Personen anfertigen und diese Aufnahmen über soziale Netzwerke verbreiten oder an die Medien weitergeben. Hierzu wird der Schutzkreis des Paragraf 201a Strafgesetzbuch auf Verstorbene ausgeweitet. Auch dies entspricht einer früheren Forderung des Bundesrates.

Nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Quartals in Kraft treten.

Vorgaben für Video Sharing-Plattformen

Berlin – Vorgaben für den Umgang mit Nutzerbeschwerden: Der Bundesrat billigte am 18. September 2020 Änderungen im Telemediengesetz, die der Bundestag Anfang Juli zur Umsetzung der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste in deutsches Recht verabschiedet hatte.

Das Gesetz verpflichtet Anbieter audiovisueller Mediendienste und Video Sharing-Plattformen, auf denen durch Nutzer hochgeladene Sendungen oder nutzergenerierte Videos angeboten werden, den Umgang mit Nutzerbeschwerden zu regeln: Insbesondere für Meldungen rechtswidriger Inhalte müssen sie Verfahren zur Prüfung und Abhilfe entwickeln.

Das Gesetz soll den Entwicklungen des Marktes Rechnung tragen und ein Gleichgewicht zwischen dem Zugang zu Online-Inhalte-Diensten, dem Verbraucherschutz und der Wettbewerbsfähigkeit schaffen.

Diensteanbieter müssen künftig sicherstellen, dass die kommerzielle Verarbeitung von Nutzerdaten, die diese entweder zu Zwecken des Jugendschutzes erhoben oder anderweitig gewonnen haben, verboten ist. Damit setzt der Bundestag eine Forderung des Bundesrates aus dessen Stellungnahme zum zugrundeliegenden Regierungsentwurf im Mai 2020 um.

Der Bundestagsbeschluss verpflichtet zudem die staatsfinanzierte Deutsche Welle, weitere barrierefreie Angebote zur Verfügung zu stellen und Inhalte zu kennzeichnen, die für Kinder und Jugendliche potenziell schädlich sein könnten.

Nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll am Tag darauf in Kraft treten.