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Kategorie: Corona-Pandemie

Neues und Bekanntes zu Corona

Zusammenarbeit bei Long-/Post Covid

Schwerin – Gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Wissenschaft, Politik und der Initiative „NichtGenesen“ hat Gesundheits-Staatssekretärin Grimm am (heutigen) Dienstag im Rahmen eines Fachtags im Landtag über die Versorgungs- und Forschungssituation bei Long Covid, Post Covid, Post Vac und ME/CFS diskutiert.

„Mit dem Aufbau von zwei durch das Land geförderten Universitätsambulanzen während der Corona-Pandemie haben wir in Mecklenburg-Vorpommern schnell fachlich exzellente Versorgungsmöglichkeiten geschaffen. Diese Expertise gilt es nun unter Beteiligung unserer Hausärztinnen und Hausärzte weiter in das Land hinein zu tragen“, erklärte Grimm heute in Schwerin.

Denn für die Betroffenen sei die Pandemie bis heute nicht vorbei, erklärte Grimm. „Viele von ihnen müssen darum kämpfen, am alltäglichen Leben teilzunehmen. Der Leidensdruck ist entsprechend groß, der Weg zu den Ambulanzen weit. Deshalb sollen künftig auch die Hausärztinnen und Hausärzte im Land umfangreicher für Long Covid-Erkrankungen geschult werden“, kündigte die Staatssekretärin an. Entsprechende Gespräche mit der Ärztekammer MV und der Kassenärztlichen Vereinigung MV hätten bereits stattgefunden, so Grimm.

„Schon jetzt sind unsere Haus- und Fachärztinnen und -ärzte eine wichtige Säule bei der Koordinierung von Long Covid-Verdachtsfällen. Mehr als 900 Haus- und Fachärztinnen und -ärzte im Land haben allein im letzten Quartal des vergangenen Jahres Betroffene mit dem Chronischen Fatigue Syndrom als eines der häufigsten Merkmale von Long Covid behandelt“, hob Grimm hervor. Trotzdem hätten Rückmeldungen von Praxen und Betroffenen gezeigt, dass weiterhin Unsicherheiten im Umgang mit dem Krankheitsbild bestünden, die nun besser adressiert werden sollen.

„Das ist ein eindrucksvolles Beispiel dafür, wie eine engere Zusammenarbeit aller Akteure im Bereich Long Covid große Verbesserungen für die Patientinnen und Patienten bedeuten kann, die künftig noch zielgenauer eine wohnortnahe und niedrigschwelliger Unterstützung bekommen können“, verdeutlichte Grimm. „Damit stellen wir eine gute Versorgung sicher, die Fahrtwege minimiert und die Verfügbarkeit vergrößert. Denn das Ziel muss es sein, dass keine oder keiner mit ihrer oder seiner Diagnose alleine bleibt.“

Long Covid-Behandlung

Schwerin – Bisher gibt es für Long Covid keine einheitlichen Versorgungs- und Abrechnungsleitlinien im Gesundheitssystem. „Das verunsichert die Betroffenen und erschwert die Arbeit für die Ärztinnen und Ärzte“, so Gesundheitsministerin Stefanie Drese. Im Zuge der heutigen Landtagsdebatte begrüßte Gesundheitsministerin Stefanie Drese daher ausdrücklich, dass für die Behandlung von Long Covid-Patientinnen und Patienten bald eine rechtsverbindliche Grundlage für die vertragsärztliche Versorgung gelten soll.

Der Bundesgesundheitsministerium hatte kürzlich eine neue Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu den Anforderungen an die Versorgung der Patientinnen und Patienten bewilligt. „Viele Betroffene wissen nicht, an wen sie sich bei den teilweise unspezifischen Symptomen wie chronischer Abgeschlagenheit wenden sollen“, so Drese. Das liege laut der Ministerin vor allem daran, dass es keine klaren Empfehlungen gebe.

Insbesondere bei der Koordinierung bei Long Covid-Verdachtsfällen soll die Rolle der Hausärztinnen und Hausärzte deshalb künftig gestärkt werden. Drese: Es ist wichtig, dass Patientinnen und Patienten ohne lange Wartezeiten niedrigschwellig ärztliche Hilfe in ihrer Hausarztpraxis erhalten. Die Allgemeinmedzinerinnen und -mediziner können daraufhin die weiteren Schritte und eine Überweisung an eine Facharztpraxis prüfen.“

Drese betonte, dass Haus- und Fachärzte in Mecklenburg-Vorpommern bereits jetzt einen wichtigen Beitrag bei der Behandlung von Patientinnen und Patienten mit Long Covid-Symptomen leisten würden. „Mehr als 900 Haus- und Fachärzte im Land haben allein im letzten Quartal 2023 Betroffene mit dem Chronischen Fatigue Syndrom als eines der häufigsten Merkmale von Long Covid behandelt“, so die Ministerin.

Darüber hinaus würden die durch das Land geförderten Spezialambulanzen an den Universitätsmedizinen in Rostock und Greifswald rund 40 Konsultationen in der Woche durchführen. „Ich danke der Spitzenmedizin im Land für ihre Forschung und therapeutischen Ansätze in diesem Bereich und natürlich den Haus- und Fachärztinnen und -ärzten sowie den Pflegenden, die dazu beitragen, die Patientinnen und Patienten, solange keine Heilung möglich ist, bestmöglich zu begleiten“, betonte Drese.

Damit die neue Richtlinie des G-BA Anwendung findet, muss innerhalb der kommenden sechs Monaten ein Gremium aus Ärztinnen und Ärzten sowie Krankenkassen eine abschließende Bewertung vornehmen. „Ich hoffe sehr, dass der Weg für eine effiziente Versorgung und einheitliche Abrechnung der vertragsärztlichen Leistungen daraufhin frei wird und den Betroffenen bestmöglich geholfen werden kann“, so Drese.

Ende der Corona-Maßnahmen

Schwerin – Am  8. April entfallen die letzten noch bundesweit geltenden Corona-Maßnahmen. Gesundheitsministerin Stefanie Drese freut sich über das Ende der Regelungen und dankt den Menschen im Land für die Unterstützung und Disziplin in den vergangenen drei Jahren.

„Wir haben schwere Zeiten erlebt, die wir mit enormen Kraftanstrengungen und unter großen Entbehrungen gemeinsam insgesamt gut gemeistert haben. Stück für Stück haben wir unsere Normalität zurückerkämpft. Mein großer Dank geht an alle, die daran mitgewirkt haben.“

Am 25. März 2020 stellte der Bundestag damals die epidemische Lage von nationaler Tragweite im Zuge der Corona-Pandemie erstmals fest. Damit gingen nach dem

Infektionsschutzgesetz (IfSG) besondere Befugnisse zum Erlass von Rechtsverordnungen und Anordnungen für die Regierung einher. „Es war eine absolute Ausnahmesituation und eine Herausforderung für die Politik, als das Corona-Virus Deutschland erreicht hat“, so Drese.

Sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene sei es das oberste Ziel gewesen, Ansteckungen zu reduzieren und die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen.

Nun, mehr als 1100 Tage später, sei die Situation glücklicherweise eine andere, so Drese weiter. „Während das Virus vor allem im ersten Jahr uns im Griff hatte, konnten wir ihm dank der Schutzmaßnahmen und der Impfungen im zweiten Jahr bereits Einhalt gebieten.“

Die Entwicklung eines wirksamen Impfstoffes sei laut Drese maßgeblich dafür gewesen, dass die gesetzlichen Maßnahmen jetzt auslaufen können.

Drese: „Allein in Mecklenburg-Vorpommern wurden über 3,5 Millionen Impfungen verabreicht. Das entspricht einer Quote von 75,6 Prozent der Landesbevölkerung, die mindestens einmal geimpft wurden.“ 74,7 Prozent der Bevölkerung verfügten über einen vollständigen Impfschutz.

Mit Blick in die Zukunft appelliert die Ministerin dafür, Corona nicht komplett abzuschreiben. „Insbesondere, wenn nun keine Maßnahmen mehr gesetzlich vorgeschrieben sind, ist es wichtig, verantwortungsvoll und achtsam zu bleiben. Das gilt für Corona wie auch für andere Infektionskrankheiten“, betont Drese.

Neben akuten Verläufen könne so auch nicht zu unterschätzenden Langzeitfolgen einer Corona-Infektion entgegengewirkt werden.

Corona-Schutzverordnung für M-V endet

Schwerin – Aufgrund der stabilen Infektionslage werden bundesweit zum 1. März die noch bestehenden Testerfordernisse für Einrichtungen mit vulnerablen Personengruppen sowie fast alle Maskenpflichten aufgehoben.

Lediglich für Besuchende von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie Patientinnen und Patienten und Besuchende in Arzt- und weiteren humanmedizinischen Praxen soll weiterhin nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz (IfSG) die Maskenpflicht gelten.

Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung auf ihrer heutigen Kabinettssitzung beschlossen, die ursprünglich bis zum 7. April geltende Corona-Landesverordnung bereits vorzeitig am 28. Februar 2023 (letzter Geltungstag) auslaufen zu lassen.

Ministerpräsidentin Schwesig nahm das Ende der Corona-Landesverordnung zum Anlass, um sich bei allen Bürgerinnen und Bürgern zu bedanken, die sich in den letzten drei Jahren an die Corona-Regeln gehalten haben.

„Die Regeln waren zum Teil mit erheblichen Einschränkungen verbunden. Aber sie waren notwendig, um die Gesundheit und das Leben der Anderen zu schützen. Ich bin sehr dankbar dafür, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern vergleichsweise gut durch die Corona-Pandemie gekommen sind. Das verdanken wir vor allem der Vernunft und der Solidarität der großen Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Ich freue mich, dass die Corona-Verordnungen nach über 1.000 Tagen ein Ende finden und hoffe, dass wir sie in Zukunft nie wieder brauchen“, betonte Schwesig.

„Wir können diesen Schritt gehen, da in Mecklenburg-Vorpommern die Corona-Situation beherrschbar ist durch eine niedrige 7-Tage-Inzidenz, eine geringe Hospitalisierungsrate und ITS-Auslastung in den Krankenhäusern sowie einen hohen Immunisierungsgrad in der Bevölkerung durch Impfungen und durchgemachte Infektionen“, teilte Sozialstaatssekretärin Sylvia Grimm nach der Sitzung des Kabinetts mit.

„Damit endet nach 1.078 Tagen die landesrechtliche Regelung der Corona-Pandemie“, verdeutlichte Grimm. Am 17. März 2020 trat die erste Verordnung der Landesregierung über „Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Mecklenburg-Vorpommern in Kraft“.

Corona sei allerdings nicht vorbei, so die Staatssekretärin. „An die Stelle des Öffentlichen Gesundheitsschutzes ist der individuelle Gesundheitsschutz getreten. Wichtig sind deshalb weiterhin die Eigenverantwortung und der Schutz vulnerabler Gruppen“, betonte Grimm.

Dazu gehöre vor allem auch die Einhaltung von einrichtungsbezogenen Hygienekonzepten in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen“, betonte Grimm. Zur Unterstützung habe das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) aktualisierte Empfehlungen zur Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen bei SARS-CoV-2 und weiteren ARE-Erregern erarbeitet. Das LAGuS stehe zudem gemeinsam mit den Gesundheitsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte für Rückfragen der Einrichtungen zur Verfügung.

Maskenpflichten (FFP2 oder vergleichbar) bestehen laut IfSG des Bundes ab dem 1. März nur noch für Besucherinnen und Besucher in:

  • Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt,
  • voll- oder teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen und vergleichbaren Einrichtungen

sowie

für Patientinnen und Patienten und Besuchende in folgenden Einrichtungen:

  • Arzt-, Zahnarzt- und psychotherapeutische Praxen,
  • Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe,
  • Einrichtungen für ambulantes Operieren,
  • Dialyseeinrichtungen,
  • Tageskliniken,
  • Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, die mit diesen Einrichtungen vergleichbar sind,
  • Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden,
  • Rettungsdienste.

Es gelten die bekannten Ausnahmen von der Maskenpflicht.

BARMER Pflegereport

Pandemie beeinflusste die stationäre Pflege im Nordosten

Schwerin – Pflegebedürftige in den Heimen im Nordosten waren so stark von der Corona-Pandemie betroffen wie kaum eine andere Bevölkerungsgruppe hierzulande. Das geht aus dem aktuellen Pflegereport der BARMER hervor.

„Für viele Menschen hat Corona mittlerweile zum Glück seinen Schrecken verloren. Schutzmaßnahmen werden immer weiter heruntergefahren. Doch gerade während den Hochzeiten der Pandemie waren Pflegeheime mitunter Corona-Hotspots“, sagt Henning Kutzbach, Landesgeschäftsführer der BARMER in Mecklenburg-Vorpommern. Das zeige auch die Analyse im Pflegereport.

Demnach hatten im Januar 2021 knapp sechs Prozent der Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner eine Covid-19-Diagnose, während Corona nur zwei Prozent der Pflegebedürftigen insgesamt und ein Prozent der Gesamtbevölkerung betraf. Zwar seien stationär versorgte Pflegebedürftige bundesweit stark von Corona betroffen, jedoch habe es in den einzelnen Ländern auch deutliche Unterschiede gegeben.

„In Mecklenburg-Vorpommern waren Pflegebedürftige in vollstationärer Pflege bis zu achtmal seltener von Covid-19 betroffen als im Bundesschnitt“, so Kutzbach. Ein Grund hierfür sei sicherlich die teilweise restriktive Corona-Politik des Landes gewesen.

Wie aus dem Pflegereport weiter hervorgeht, waren nicht nur die Pflegebedürftigen, sondern auch Pflegekräfte in Mecklenburg-Vorpommern seit Pandemiebeginn überproportional häufig an Covid-19 erkrankt. Besonders betroffen waren dabei die Pflegefachkräfte, die in den Pflegeheimen im Nordosten tätig sind. So gab es im März des Jahres 2022 mit 282 AU-Bescheinigungen je 10.000 Pflegefachkräfte die bisherige Spitze an Krankschreibungen wegen Corona.

Im Vergleich dazu waren Beschäftigte in anderen Wirtschaftszweigen im Land mit 185-AU-Bescheinigungen je 10.000 deutlich seltener krankgeschrieben. „Die notwendigen Hygienemaßnahmen sowie der pandemiebedingte Personalausfall haben die Arbeit der Pflegekräfte stark erschwert. Sie haben in den letzten Jahren Unglaubliches geleistet. Es ist höchste Zeit, für Entlastung zu sorgen“, sagt Kutzbach. Entscheidend dafür sei, die Zahl der Beschäftigten zu erhöhen. Um dem Personalmangel in der Pflege entgegenzuwirken, sei die Einführung des Tariflohns im letzten Jahr ein wichtiger Schritt gewesen.

Zu Beginn der Pandemie hat es laut Report bei einem Wechsel von der häuslichen in die stationäre Pflege offensichtlich große Bedenken gegeben. Die Anzahl der Menschen, die bundesweit von der häuslichen Pflege in die stationäre Pflege wechselten, sank von jeweils über 25.000 im April der Jahre 2018 und 2019 auf rund 17.000 im Mai 2020. Das entspricht einem Minus von rund einem Drittel. Erst im späteren Verlauf der Pandemie ist die Zahl der Menschen, die vom häuslichen in das stationäre Setting wechselten, wieder gestiegen.

„Pflegebedürftige und deren Angehörige haben in den beiden ersten Wellen aus Angst vor einer Infektion zum Teil auf die Inanspruchnahme vollstationärer Pflege verzichtet. Zudem mussten Einrichtungen ihr Angebot insbesondere aufgrund von Personalmangel zum Teil zurückfahren“, erklärt Landeschef Kutzbach. Es sei jedoch wichtig, dass sich Menschen jederzeit darauf verlassen könnten, im Bedarfsfall professionell und engagiert gepflegt zu werden.

„Wir müssen uns gesamtgesellschaftlich für gute Arbeitsbedingungen für Beschäftigte in der Pflege sowie für ein besseres Image des Pflegeberufs einsetzen. Diese Lehre sollten wir aus der Corona Pandemie für die Zukunft ziehen“, so Kutzbach.

Mecklenburg-Vorpommerns Ministerin für Gesundheit, Soziales und Sport, Stefanie Drese, bestätigt, dass der Bereich der Pflege besonders stark belastet gewesen sei im Zuge der Pandemie.

„Schon kurz nach Ausbruch des Infektionsgeschehens zeigte sich die große Gefahr, die vom SARS-CoV-2-Virus für ältere Menschen ausging,“ so Drese. Seit Beginn der Pandemie sei daher der Schutz der vulnerablen Gruppen eines der obersten Ziele bei der Pandemiebekämpfung gewesen. „Die Impfungen und die Schutzmaßnahmen waren ein wichtiges Instrument, um noch mehr schwere Verläufe und Todesfälle unter den Pflegebedürftigen zu verhindern,“ resümiert die Ministerin.

„Wir haben deshalb sofort mit teilweise 35 mobilen Impfteams Ende Dezember 2020 mit den Impfungen begonnen und den damals knappen Impfstoff vor allem auch für die Pflegeheime reserviert“, so Drese.

Mit Blick in die Zukunft der Pflege sieht Drese weitere Herausforderungen für den Pflegebereich, dazu zähle unter anderem die Personalgewinnung. Drese: „Einem wachsenden Bedarf an Pflegeangeboten einerseits steht der Fachkräftemangel anderseits gegenüber. Ein ganz wichtiges Anliegen ist es deshalb, den Pflegeberuf attraktiver zu gestalten.“ Mit Einführung der generalistischen Pflegeausbildung sei in Mecklenburg-Vorpommern bereits eine gestiegene Nachfrage zu verzeichnen.

Zudem müsse laut Drese dringend über die Finanzierung der Pflege gesprochen werden. „Die durch höhere Personalkosten und die Inflation rasant steigenden Kosten für einen Pflegeheimplatz verdeutlichen den Fehler im System. Es braucht eine ganz grundsätzliche Reform des Finanzierungsmodells in der Pflege, um diese Spirale zu durchbrechen“, fordert die Ministerin. Hierbei müssten neben einer Obergrenze der Eigenanteile für Pflegebedürftige auch die Höhe der Beträge für die Pflegeversicherung zur Debatte stehen.

Corona-Schutzmaßnahmen

Neue Landesverordnung tritt in Kraft

Schwerin – Mit dem morgigen 12. Februar 2023 tritt die neue Corona-Landesverordnung und damit die Aufhebung der Isolationspflicht in Mecklenburg-Vorpommern offiziell in Kraft. Ein Teil der Corona-Schutzmaßnahmen bleibt bestehen.

„Die Corona-Lage hat sich aufgrund der Verfügbarkeit wirksamer Impfstoffe und Arzneien sowie durch den hohen Immunitätsgrad in der Bevölkerung verändert. Wir können deshalb die Isolationspflicht für Infizierte aufheben“, erklärt Gesundheitsministerin Stefanie Drese anlässlich des Inkrafttretens der neuen Verordnung. „Wer krank ist, sollte dennoch zuhause bleiben“, so Drese weiter. Bisher galt, dass mit dem Virus infizierte Personen 5 Tage lang Kontakte meiden und sich zuhause isolieren mussten.

Die Ministerin verweist indes auf die darüber hinaus weiterhin geltenden Regelungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) des Bundes: „Das IfSG schreibt noch bis zum 7. April unter anderem die FFP2-Maskenpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen vor. Sie gilt zum Schutz vulnerabler Gruppen deshalb auch weiterhin in allen Ländern.“

Überblick – Welche Schutzmaßnahmen gelten noch und welche nicht:

  • Es gibt grundsätzlich keine Isolationspflicht in M-V.
  • In öffentlichen Verkehrsmitteln gilt keine Pflicht zum Tragen einer Maske.
  • Beschäftigte in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen müssen ihrem Arbeitgeber nach positiver Testung auf das Corona-Virus vor Wiederaufnahme der Tätigkeit einen negativen Test-Nachweis (Schnelltest oder PCR) vorlegen.
  • Vollständig Geimpfte und genesene Besucherinnen und Besucher brauchen vor Betreten eines Krankenhauses keinen Test auf das Corona-Virus vorweisen, es sei denn, sie weisen typische Symptome einer Coronavirus-Infektion auf [typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 sind Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust] oder bei ihnen wurde in den letzten 5 Tagen vor dem Besuch einer Einrichtung eine Infektion mit dem Corona-Virus nachgewiesen.
  • Zudem gilt bundesgesetzlich geregelt weiterhin die FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher sowie für Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe.
  • Ebenso gilt bundesgesetzlich geregelt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht für Patientinnen und Patienten und Besucherinnen und Besucher in Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Dialyseeinrichtungen usw. (Für Beschäftigte dieser Einrichtungen in M-V gibt es keine Verpflichtung zum Tragen einer Maske).
  • Das Hausrecht der medizinischen und pflegerischen Einrichtungen bleibt unberührt. Diese können im Einzelfall weitergehende Schutzmaßnahmen treffen.

Luftfilter und CO2-Ampeln

Oldenburg: Ziele des Förderprogramms in Pandemiezeiten erreicht

Schwerin – Die Schulträger haben von dem Förderprogramm „Verbesserung der Luftqualität in Unterrichtsräumen aus dem MV-Schutzfonds“ rege Gebrauch gemacht. Mit den Mitteln hat das Land die Anschaffung von 914 Luftreinigungsgeräten und 5.803 CO2-Ampeln für allgemein bildende und berufliche Schulen in Höhe von 1,1 Millionen Euro unterstützt, wie aus der Abschlussbilanz des Bildungsministeriums hervorgeht.

„Durch die gemeinsame Anstrengung von Land und Schulträgern konnte der Präsenzunterricht, der für Schülerinnen und Schüler so wichtig ist, überwiegend gewährleistet werden. Wir können heute sagen, dass die Schulträger die Geräte schnell beschaffen konnten und die Schulen damit bei der Umsetzung ihrer Hygienekonzepte besser begleitet wurden. Wir haben die Ziele des Förderprogramms in Pandemiezeiten erreicht“, bilanzierte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Für die 914 Luftreinigungsgeräte, die an Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft eingesetzt werden, hat das Land eine anteilige Förderung in Höhe von fast 700.000 Euro ausgezahlt. „Die Schulträger haben mit der Unterstützung des Landes dadurch die Unterrichtsbedingungen an 76 Schulen verbessert“, sagte die Ministerin.

Das Land hat knapp eine weitere halbe Million Euro für die Förderung der 5.803 CO2-Messgeräte bzw. CO2-Ampeln an Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft ausgezahlt. „Damit konnte das Lüftungsmanagement an 258 Schulen verbessert und die Ansteckungsgefahr während der Corona-Pandemie reduziert werden“, so Oldenburg.

Weitere Schulträger haben mit der Unterstützung eines gemeinsamen Förderprogramms von Bund und Land mobile Luftreiniger für Unterrichtsräume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit angeschafft. Die Bilanz dieses Programms liegt noch nicht abschließend vor.

MV hebt Isolationspflicht für Corona-Infizierte auf

Schwerin – Die Landesregierung hat heute auf ihrer Kabinettssitzung beschlossen, zum 12. Februar die Isolationspflicht für Corona-Infizierte in Mecklenburg-Vorpommern aufzuheben und die Corona Landesverordnung entsprechend zu ändern.

„Mit Blick auf die Corona-Entwicklung ist heute ein sehr guter Tag“, betonte Gesundheitsministerin Stefanie Drese im Rahmen der Landespressekonferenz nach der Kabinettssitzung.

„Das Corona-Infektionsgeschehen ist unter Kontrolle. Wir haben ein niedriges Plateau erreicht bei den Inzidenzen und schweren Verläufen, die Immunisierung der Bevölkerung ist hoch. Einer Überlastung des Gesundheitssystems und der sonstigen Kritischen Infrastrukturen konnte vorgebeugt werden. Deshalb können wir planmäßig eine weitere Corona-Basisschutzmaßnahme aufheben“, verdeutlichte die Ministerin.

Mit dem Wegfall der Isolationspflicht gewinne gleichzeitig die Eigenverantwortung an Bedeutung. „Es gilt der Grundsatz: Wer krank ist, bleibt zuhause“, so Drese.

Der 12. Februar wurde nach Angaben von Drese in Abstimmung mit den Nachbarländern Berlin und Brandenburg ausgewählt, um wie schon bei der Aufhebung der Maskenpflicht im ÖPNV ein koordiniertes Vorgehen zwischen den drei Ländern zu gewährleisten.

Nach Beschluss des Kabinetts gelten zum 12. Februar 2023 folgende Regelungen:

  • Die Isolationspflicht für die Bürgerinnen und Bürger entfällt zum 12.2.
  • Zum Schutz der vulnerablen Gruppen bleiben die Isolations-Regelungen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen bestehen. Beschäftigte in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen mit positiver Testung auf das Corona-Virus müssen ihrem Arbeitgeber vor Wiederaufnahme der Tätigkeit einen negativen Test-Nachweis vorlegen.
  • Weiterhin gilt bundesgesetzlich die Maskenpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie für ungeimpfte Besuchende eine Testpflicht vor Betreten dieser Einrichtungen
  • Zudem gilt auch bundesgesetzlich weiterhin die Maskenpflicht für Patientinnen und Patienten in Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Dialyseeinrichtungen, etc.
  • Hinweis: Das Hausrecht der medizinischen und pflegerischen Einrichtungen bleibt unberührt. Diese können im Einzelfall weitergehende Schutzmaßnahmen treffen.