Rechtliche Betreuungen in M-V

Justizministerin Jacqueline Bernhardt wirbt für Vorsorgevollmacht: „Unsere Broschüre ist neu aufgelegt und erhältlich.“

Die Zahl der Betreuungsverfahren in Mecklenburg-Vorpommern ist wie in den vergangenen Jahren anhaltend hoch. Im Jahr 2022 waren an den Amtsgerichten in M-V rund 34.400 Betreuungsverfahren anhängig. Dementsprechend bleiben die Gesamtausgaben für Betreuerinnen, Betreuer, Verfahrenspflegerinnen und Verfahrenspfleger auf hohem Niveau.

Sie lagen im letzten Jahr bei ca. 33,5 Mio. Euro. Der Anteil davon für die beruflichen Betreuerinnen und Betreuer betrug rund 30,7 Mio. Euro. Gleichzeitig sank der Anteil ehrenamtlicher Betreuungen in den Jahren 2019 bis 2022 von rund 38 auf 35 Prozent.

Die ehrenamtliche Tätigkeit in der rechtlichen Betreuung insbesondere von Familienangehörigen, Verwandten und Fremdbetreuern ist und bleibt eine tragende und zu unterstützende Säule im Betreuungssystem“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt anlässlich der Greifswalder Tagung des Bundes Deutscher Berufsbetreuer in Mecklenburg-Vorpommern.

„Das Betreuungsrecht ist reformiert worden. Es sollen die Grundprinzipien des Betreuungsrechts gestärkt werden. Dazu zählen insbesondere der Erforderlichkeitsgrundsatz sowie die Handlungsmaxime ‚Unterstützen vor Vertreten‘.

Diese Präferenz stellt auch ein prägendes Element der UN-Behindertenrechtskonvention dar. Art und Ausmaß der Unterstützung muss in jedem Einzelfall geprüft werden. Die verfassungsrechtlich geschützte Autonomie jedes Menschen gibt den Leitfaden für die künftige Neujustierung des Betreuungsrechts vor. Im Mittelpunkt stehen die Förderung und Wahrung der Selbstbestimmung und der Teilhabe des betreuten Menschen“, so Ministerin Bernhardt.

Eindringlich wirbt Justizministerin Jacqueline Bernhardt für kostenlose Informationen des Ministeriums rund um die Vorsorgevollmacht und Betreuung: „Betreuungen im Zusammenspiel mit der Vorsorgevollmacht werden von Jahr zu Jahr wichtiger.

Daher werben wir Tag für Tag für unsere Broschüre zum Betreuungsrecht, die neu aufgelegt und gedruckt wurde. Hierin sind alle wichtigen Formulare und Erklärungen zur Vorsorgevollmacht enthalten.

Jede erwachsene Person kann etwa durch einen plötzlichen Unfall oder eine Erkrankung in eine Situation geraten, die sie aus dem Alltag reißt und die Selbstbestimmung so stark einschränkt, dass sie ggf. auch vorübergehend nicht mehr allein für sich sorgen kann. Für diesen Fall kann insbesondere eine bestehende Vorsorgevollmacht eine umfassende Unterstützung gewährleisten.“

Justizvollzugsanstalten werden immer digitaler

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Von der elektronischen Gefangenenakte bis zur Telemedizin modernisieren wir den Vollzug.“

„Auch die vier Justizvollzugsanstalten in Mecklenburg-Vorpommern stehen wie die gesamte Justiz vor der Herausforderung der Digitalisierung. Bei der Ausstattung der Haftraumtelefonie und der Anschaffung von Videokonferenztechnik für Online-Termine mit den Gerichten sind wir auf der Zielgeraden. In modernisierten Haftfluren der JVA Stralsund und der JVA Bützow sind für Gefangene Terminals eingerichtet.

Gefangene können hier digital Anträge zum Beispiel auf Besuch, für einen Ausgang oder für einen Arzttermin stellen. Zudem ist Gefangenen teilweise schon der Einblick in ihre Lohnabrechnungen möglich. In der JVA Stralsund steht den Gefangenen nun auch der Zugang zur eLiS-Plattform zur Verfügung. Diese speziell für den Strafvollzug entwickelte Lernplattform können die Gefangenen beispielsweise für berufliche Qualifizierungsmaßnahmen oder fürs Bewerbungstraining nutzen.

Mit Blick auf die Resozialisierung und auf die Entlassungsvorbereitung sind diese Punkte sehr wichtig“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt. Die Digitalisierung ist an diesem Donnerstag ein Thema der Konferenz der norddeutschen Anstaltsleiterinnen und Anstaltsleiter in Stralsund, auf der Justizstaatssekretär Friedrich Straetmanns die Ministerin vertritt.

„Unter Berücksichtigung des gesetzlich verankerten Resozialisierungs- und Angleichungsziels stellt sich für den Justizvollzug die Frage, wie und unter welchen Bedingungen Gefangenen ein regel- und dauerhafter Zugang zu digitalen Medien ermöglicht werden kann. Ein solcher Zugang muss den besonderen Sicherheitsanforderungen des Justizvollzugs gerecht werden. Technische Lösungen müssen daher variabel einsetzbare Sicherheitseinstellungen für alle Vollzugsformen und -arten und für sicherheitsrelevante Einzelfälle ermöglichen, um Missbrauch zu verhindern. Neue, sichere Haftraummediensystemen sind für Mecklenburg-Vorpommern in Planung“, so die Ministerin.

„Die Digitalisierung bringt auch Fortschritte bei der Kommunikation und erleichtert Verwaltungshandeln. An die elektronische Verwaltungsakte sollen die Justizvollzugsanstalten in den kommenden Jahren angeschlossen werden.

Bis 2030 planen wir zudem die Einführung der elektronischen Gefangenenpersonalakte. Dafür sind bereits jetzt wichtige Bausteine gesetzt. Außerdem starten wir voraussichtlich Anfang 2024 mit der Telemedizin in den Anstalten. Diese digitale ärztliche Versorgungsmöglichkeit wird derzeit in anderen Bundesländern bereits genutzt. Mecklenburg-Vorpommern wird von diesen Erfahrungen profitieren“, erklärte Justizministerin Bernhardt.

Neues Landesjagdgesetz für M-V

Mühlengeez – Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus trifft heute auf der 32. Mecklenburgischen Landwirtschaftsausstellung in Mühlengeez VerteterInnen des Landesjagdverbandes, um erneut über den Entwurf des zu novellierenden Landesjagdgesetzes zu sprechen. Bereits vergangene Woche hatte das Kabinett dem Gesetzesentwurf zugestimmt. Kommende Woche wird dieser in erster Lesung im Landtag beraten. Dem parlamentarischem Verfahren vorausgegangen war eine umfassende Verbändebeteiligung.

Minister Backhaus bezeichnete den Gesetzesentwurf als „modern und in der Sache orientiert“. Er setzt die Vorgaben der Koalitionsvereinbarung (Ziffer 228) um. Das sind die Einführung eines Wildwirkungsmonitorings im Gesamtwald, die Bleiminimierung der Munition sowie die kostenfreie Nutzung des Jagdkatasters durch die Jagdgenossenschaften.

Zudem sieht das Landesjagdgesetz Veränderungen bei der Abschussplanung vor. Im Rahmen des Standarderprobungsgesetzes, das Verwaltungshandeln vereinfachen soll, wurde beispielsweise die dreijährige Abschussplanung anstelle der jährlichen Planung im Landkreis Mecklenburgische-Seenplatte erprobt und von den betroffenen Hegegemeinschaften für gut befunden, sodass die dreijährige Planung für Rot- und Damwild nun in das Landesjagdgesetz überführt wird.

Dadurch werden die unteren Jagdbehörden deutlich entlastet. Weitere Arbeitserleichterungen erwartet der Minister durch eine Vielzahl von Präzisierungen, die auf Anregung der unteren Jagdbehörden vorgenommen werden. Beispielsweise darf die Abrundung von Jagdbezirken künftig auch auf zivilrechtlicher Ebene ohne die Einbindung der Jagdbehörde durchgeführt werden.

Der Paragraph 26 Absatz 2 Landesjagdgesetz MV enthält eine Ermächtigung für die oberste Jagdbehörde durch eine Rechtsverordnung weitere Tierarten dem Jagdrecht zu unterstellen (Ministerverordnung). Sobald die Bundesregierung und die Europäische Union die Weichen für eine Bewirtschaftung des Wolfes gestellt haben, kann zeitnah eine entsprechende Verordnung durch den Minister erlassen werden.

„Die vorgesehenen Änderungen sind zur Bejagung des Wildes erforderlich, um den Bedürfnissen des Waldumbaus in Zeiten des Klimawandels effektiv Rechnung zu tragen“, begründete Minister Backhaus die Gesetzesnovelle. Für ihn ist klar: „Wild ist ein unverzichtbarer Teil des Waldökosystems und unserer Landschaft. Das Landesjagdgesetz gibt uns einerseits die Aufgabe, einen artenreichen und gesunden Wildbestand in einem ausgewogenen Verhältnis zu seinen natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten.

Andererseits fordert das Gesetz aber auch, die jagdlichen Interessen mit den sonstigen öffentlichen Belangen, insbesondere mit denen der Landeskultur, des Naturschutzes und der Landschaftspflege, in Einklang zu bringen. Mit der Ausübung der Jagd leisten die 15.456 Jägerinnen und Jäger im Land ehrenamtlich einen unschätzbaren Dienst an der Gesellschaft und der Natur: Sie sichern die Lebensgrundlagen für einen artenreichen Wildbestand und halten diesen gesund. Dafür gebührt ihnen mein ausgesprochener Dank.“

Das geänderte Jagdgesetz soll zum 1. April 2024 in Kraft treten.

Sommertour beendet

Justizministerin Bernhardt: „Engagierte Resozialisierungsarbeit“

Schwerin – Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt zog jetzt ein positives Fazit ihrer Sommertour.

„Meine Sommertour stand unter dem Motto Resozialisierung. In allen vier Justizvollzugsanstalten sowie im Landesamt für ambulante Straffälligenarbeit habe ich gesehen, dass hervorragende Arbeit mit straffällig gewordenen Menschen geleistet wird. Dafür gilt mein herzlicher Dank. Ich durfte so viele viel Enthusiasmus und Engagement in allen Bereichen erleben“, so Ministerin Bernhardt.

„Verantwortung durch Tierpflege ist Baustein der Resozialisierungsarbeit in der JVA Neustrelitz, aber auch in der JVA Waldeck. Ich lernte einen Gefangenen aus dem offenen Vollzug kennen, der in einem Tierheim bei Dummerstorf arbeitet. Das Tierheim und die JVA sind seit Jahren gute Partner. Die Gefangenen, die diese Chance bekommen, im Tierheim Aufräumarbeiten zu machen, die Gehege und Käfige zu reinigen, mit Tieren zu arbeiten, nutzen dies als Chance. Ein großer Dank geht auch an das großartige Engagement der Mitarbeitenden im Tierheim.“

Zur Resozialisierungsarbeit gehört auch der frühzeitige Informationsaustausch zwischen der JVA und den nach der Entlassung zuständigen Beschäftigten im Landesamt für ambulante Straffälligenarbeit.

In der JVA Bützow war Justizministerin Bernhardt bei einer Fallkonferenz dabei: „Es ging um einen Mann, der in einem halben Jahr entlassen werden soll. Besprochen wurde in dieser Konferenz, wie sein Verhalten in Haft ist, ob er Schulabschlüsse gemacht oder an Maßnahmen teilgenommen hat. Wichtig ist der Austausch darüber, welcher Hilfe und auch Kontrolle es für ein straffreies Leben nach der Entlassung bedarf. Ideal war daher auch, dass der Gefangene selbst in der Sitzung seine Bewährungshelferin und die Mitarbeiterin der Führungsaufsichtsstelle kennenlernte, mit denen er nach der Entlassung kooperieren muss.“

In Stralsund waren sowohl die JVA als auch das Landesamt für ambulante Straffälligenarbeit Ziel der Sommertour von Ministerin Jacqueline Bernhardt: „Ich habe einen Gefangenen aus der JVA Stralsund bei seinem zweiten Ausgang zur Bewährungshilfe begleitet.

Mit dem Bus ging es zu den Sozialen Diensten. Dort wurde der weitere Werdegang des Gefangenen besprochen, der gute Aussichten auf eine vorzeitige Entlassung hat. Es wurde geklärt, wo er unterkommen wird, was er beantragen und beachten muss, damit seine Bewährung erfolgreich verläuft. Dieser direkte beispielhafte Einblick in die Schnittstellenarbeit zwischen Justizvollzug und Bewährungshilfe war sehr spannend.“

In der Jugendarrestanstalt Neustrelitz hat die Justizministerin am Ende der Sommertour einen Mitarbeiter der DRK-Wasserwacht erlebt. „Wenn ein gestandener Mann, bei dem im Leben selbst nicht immer alles glatt lief, den Arrestierten erklärt, welchen Lebensweg er durch Fleiß und festen Willen erreicht hat, ist das schon beeindruckend. Gerade bei Jugendlichen, für die der bis zu vier Wochen andauernde Arrest eine letzte Warnung darstellen soll, ist Überzeugungsarbeit bedeutend.“

Resümierend erklärt Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Die Betreuung auf dem Weg zurück in die Gesellschaft ist sehr vielschichtig und verantwortungsvoll. Die Kolleginnen und Kollegen, ob im Vollzugsdienst oder in der Sozialarbeit, machen einen großartigen Job für die Resozialisierung der Gefangenen und für die Sicherheit der gesamten Bevölkerung.“

Gesellschaftliche und politische Mitwirkung

Schwerin – Jugendministerin Stefanie Drese besuchte heute das Jugend- und Freizeitzentrum „Bus Stop“ im Schweriner Stadtteil Großer Dreesch. Dort sprach Drese mit den Jugendlichen und Betreuenden über Ihre Erfahrungen, Sorgen und Wünsche für die Zukunft.

Der Jugend- und Freizeitclub „Bus Stop“ existiert bereits seit 1981. Seit dem Jahr 2001 befindet er sich in der Trägerschaft des Deutschen Roten Kreuzes.

Drese: „Jugendclubs begleiten junge Menschen in einer sehr wichtigen Lebensphase. Sie sind Orte des Rückzugs, der Freundschaft und der Erziehung. Dank der Betreuenden können junge Menschen in den Einrichtungen viel für ihr späteres Leben lernen.“

Um die Jugendlichen so früh wie möglich an gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen zu beteiligen und ihre Rechte zu stärken, plant die Landesregierung ein „Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz“. „Derzeit befinden wir uns in der Verbandsanhörung und somit inmitten des Beteiligungsprozesses“, teilte Drese mit. Hinweise aus der Politik, durch Institutionen und natürlich von jungen Menschen seien daher ausdrücklich willkommen.

„Kinder und Jugendliche sind unsere Zukunft. Die Jugend hat ein Recht auf gesellschaftliche und politische Mitwirkung“, betonte Drese. Viele Kommunen hätten sich schon auf den Weg gemacht und würden diese Entwicklung beschleunigen, lobte die Ministerin.

Im Zuge ihres Besuchs im Jugendclub „Bus Stop“ machte Drese darüber hinaus ihre Anerkennung für die Arbeit der Sozialarbeiterinnen und -arbeiter in den Einrichtungen deutlich. „Die fachliche und professionelle Begleitung von Jugendlichen ist sehr anspruchsvoll und hat für viele der Jugendlichen eine prägende Funktion. Mein Dank gilt daher auch ganz besonders den Mitarbeitenden in den Jugendeinrichtungen“, machte Drese deutlich.

Um die Fachkräfte in der Jugendsozialarbeit zu sichern und ihre Arbeitsbedingungen zu verbessern, stelle das Land zur Förderung der Jugendsozialarbeit laut Drese in den kommenden sieben Jahren mehr als 25 Millionen zur Verfügung.

Öffentlich Hakenkreuze zeigen ist widerlich

Schwerin – Innenminister Christian Pegel verurteilt das öffentliche Setzen von Hakenkreuzen in Rostock und Schwerin durch bislang Unbekannte scharf:

„Das Hakenkreuz ist in unserem Land untrennbar mit dem Nationalsozialismus verbunden. Damit werden die schlimmsten Verbrechen an der Menschlichkeit, die je von deutschem Boden ausgegangen sind, verbunden.

Dieses Symbol auf eine öffentliche Rasenfläche zu mähen und auch noch auf die „Bank der Menschenrechte“ zu schmieren, ist einfach widerlich – und außerdem verfassungsfeindlich“, so der Minister und fügt hinzu: „Wer das Hakenkreuz nutzt, spricht sich gegen die Menschenwürde und alle bei uns gesetzlich verankerten Grundrechte aus. Zudem werden die Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft auf eine abscheuliche Art und Weise verhöhnt.“

Der Staatsschutz der Polizei werde alles daransetzen, die Straftäter zu ermitteln. Das Hakenkreuz ist in Deutschland strafbar.

Neue Teammitglieder für den Justizvollzug

Justizstaatssekretär Friedrich Straetmanns: „Der Justizvollzug freut sich über junge motivierte Menschen zur Verstärkung.“

Güstrow – 15 Justizvollzugsanwärterinnen und -anwärter sind vom Justiz­staatssekretär Friedrich Straetmanns an der Bildungsstätte Justizvollzug in Güstrow zu Probebeamten ernannt worden.

„Wir freuen uns über hoch motivierte Kolleginnen und Kollegen, die unseren Justizvollzug verstärken. Ihre engagierte Arbeit ist unverzichtbar für die Resozialisierung der Gefangenen und deren Weg in eine Zukunft ohne neue Straftaten.

Die Tätigkeit ist sowohl verantwortungsvoll als auch menschlich sensibel. Egal, ob Mörderin oder Betrüger, alle Gefangenen werden auf die Wiedereingliederung in die Gesellschaft vorbereitet. Das ist das Ziel unseres Justizvollzugs“, so Staatssekretär Straetmanns in Güstrow.

Die Justizvollzugsanwärterinnen und -anwärter sind zwischen 21 und 37 Jahre alt. Vor ihrer Ausbildung im Justizvollzug haben einige von ihnen eine Ausbildung als Tischler, Krankenpfleger, Koch oder Kauffrau im Einzelhandel absolviert.

Sie werden in den vier Justizvollzugsanstalten des Landes für wertvolle Unterstützung in den Teams sorgen. Für den Justizvollzug in Mecklenburg-Vorpommern werden Frauen und Männer ausgebildet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Menschenverachtendes Handeln

Innenminister Christian Pegel: „Hissen der Hakenkreuzfahne ist menschenverachtend“

Neubrandenburg – Innenminister Christian Pegel hat das Hissen einer Hakenkreuzfahne durch bislang Unbekannte auf dem Neubrandenburger Bahnhofsvorplatz scharf verurteilt.

„Das Hakenkreuz steht für die schlimmsten Verbrechen an der Menschlichkeit, die je von deutschem Boden ausgegangen sind – sie zu hissen ist nicht nur eine Straftat, sondern menschenverachtend und klar verfassungsfeindlich“, so der Minister.

„Wer sie hisst, stellt sich außerhalb unserer Gesellschaft, will die freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpfen und verhöhnt in unerträglicher Weise die Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.“

Die Polizei werde alles daransetzen, die Straftäter zu ermitteln.

M-V rüstet gegen Drogenmissbrauch auf

Bützow – Der Justizvollzug in Mecklenburg-Vorpommern hat eine Offensive gestartet, um Drogen aus den Justizvollzugsanstalten fernzuhalten. In der JVA Bützow wird daher seit einem Dreivierteljahr ein Ionenscangerät betrieben. Der IONSCAN 600 kann Betäubungsmittel im kleinsten Spurenbereich erkennen. Auch wenn diese Stoffe auf Papier, Tabak oder anderen Gegenständen unsichtbar aufgebracht sind.

Das Gerät kann neue psychoaktive Substanzen, besser bekannt unter dem Namen „Spice“, nachweisen. Der IONSCAN zeigt innerhalb weniger Sekunden das Analyseergebnis an. Da gerade synthetisch hergestellte Mischungen immer wieder variieren, wird auch die Software des Scanners stetig aktualisiert.

Justizministerin Jacqueline Bernhardt hat sich den IONSCAN 600 angesehen und erklären lassen: „Dieses Gerät leistet ein sogenanntes Vortestverfahren, um kleinste Restmengen einer Substanz zu erkennen. Für die gerichtliche Auswertung müssen derzeit noch das Landeskriminalamt oder zertifizierte Testlabors beauftragt werden. Dennoch ist der Scanner wirksam, denn Verdachtsfälle sind so effektiver erkennbar.

Die bisherigen Erfahrungen mit dem Gerät sind durchweg positiv“, so die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz. Auch die Justizvollzugsanstalten Stralsund, Waldeck und Neustrelitz senden Tests nach Bützow. Wir haben bereits mehr als 70 Tests durchgeführt. Jede fünfte Probe war positiv und gelangte nicht in die JVA. Dafür wurden diese vermutlichen verbotenen Substanzen an die Polizei zur Strafverfolgung übergeben.

Den drei Kliniken des Maßregelvollzuges sowie der Polizei wurde ebenso die Möglichkeit eingeräumt, das Testverfahren in der JVA Bützow zu nutzen. Ministerin Bernhardt: „Menschen vor verbotenen Substanzen zu schützen, ist nicht nur im Justizvollzug wichtig. Die meist geruchslosen Substanzen, die in Pulverform mit Lösungsmitteln zum Beispiel auf Papier, Tabak oder Zigaretten aufgetragen werden, können großes Suchtpotential und Gesundheitsrisiken bergen.“

Grundlage der Testverfahren ist eine Datenbank, in der die zu untersuchenden Substanzen erfasst sind. Diese Datenbank ist von Rheinland-Pfalz entwickelt worden, wird dort gepflegt, aktualisiert und auch Mecklenburg-Vorpommern sowie weiteren Bundesländern in einem Länderverbund zur Verfügung gestellt.

Konzept „DIE Justiz 2030“ vorgestellt

Nach 30 Jahren werden erstmals Ziele der gesamten Justiz in M-V für eine digitale, innovative und effiziente Arbeit festgeschrieben.

Schwerin – „Erstmals seit der Errichtung der rechtsstaatlichen Justiz in Mecklenburg-Vorpommern gibt es ein Konzept für den gesamten Justiz-Geschäftsbereich des Ministeriums. ‚DIE Justiz 2030. Digital. Innovativ, Effizient.‘ ist eine Festlegung der Ziele. Ein Hintergrund ist natürlich der demografische Wandel. In den nächsten Jahren wird immer weniger Personal zur Verfügung stehen. Zweiter Hauptpunkt ist die Digitalisierung, die in der Einrichtungsphase derzeit noch viele Personalressourcen verschlingt.

Ein immer kleiner werdender Pool an Nachwuchskräften, egal ob im Justizvollzug oder an den Gerichten und Staatsanwaltschaften, und der digitale Wandel müssen in den nächsten Jahren harmonisieren. Die Justiz muss attraktiv bleiben, um den Rechtsstaat zu garantieren. Wichtige Punkte der nächsten Jahre sind das Bestandsmonitoring, die Förderung von Frauen in Führungspositionen und auch die Optimierung der Arbeit im Justizvollzug“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt bei ihrer Vorstellung des Konzepts „DIE Justiz 2030“ in Schwerin.

„Unser Ziel, die Justiz handlungsfähig und bürgernah zu halten, ist unsere Richtschnur. Es geht um stets die beste technische Ausstattung. Das wird die nächsten Jahre uns beschäftigen. Die Ausstattung der Verhandlungssäle mit Videotechnik ist zur Hälfte geschafft. Die elektronische Akte ist ebenfalls bei jeder und jedem Zweiten an den Gerichten und Staatsanwaltschaften bereits Grundlage. Bis 2026 gibt uns das Gesetz Zeit, den elektronischen Rechtsverkehr sowie die E-Akte flächendeckend eingeführt zu haben. Wir sind dabei, mit weiteren Bundesländern die Möglichkeit der elektronischen zweiten Staatsprüfung vorzubereiten.

Dieser digitale Schritt wird notwendig. Darüber hinaus wird die technische Ausstattung der Justizvollzugsanstalten weiter vorangetrieben. Videokonferenzanlagen in jeder Anstalt ermöglichen Anhörungen der Gerichte mit Gefangenen. Das spart Personalressourcen. Telefonie in jedem Haftraum hilft der Resozialisierungsarbeit. Wir haben eine Ausstattungsquote derzeit von 60 Prozent“, so Ministerin Bernhardt.

„Um attraktiv für Nachwuchs zu bleiben, müssen wir gute Bedingungen schaffen. Die Motivation, sich für die Justiz zu entscheiden oder in der Justiz gern zu bleiben, muss Ansporn sein. Für alle Bereiche der Justiz sind Kriseninterventionsstellen eingerichtet. Die Möglichkeit einer seelsorgerischen Begleitung auch von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern betrachte ich als wichtiges Zeichen für die Justiz-Bediensteten. Niemand wird in Notlagen allein gelassen.

Wir wollen das betriebliche Gesundheitsmanagement besser aufstellen, damit dieses nachhaltig und bedarfsgerecht für den gesamten Geschäftsbereich wirken kann. Die Justiz wird außerdem immer familienfreundlicher. Bis auf die Tätigkeiten im Allgemeinen Vollzugsdienst oder auch in den Justizwachtmeistereien werden zum Beispiel Homeofficemodelle angeboten. Das fünf Jahre alte Nachwuchspapier der Justiz muss aktualisiert werden.

Allein in den vergangenen beiden Jahren der rot-roten Landesregierung sind attraktivitätssteigende Maßnahmen umgesetzt worden, die nicht in diesem Papier stehen. Das Rechtsreferendariat kann beispielsweise jetzt auch in Teilzeit absolviert werden. Die Zahl der Studienplätze der Rechtspflege wurde für den 2022 beginnenden Vorbereitungsdienst von 20 auf 25 erhöht. Es soll geprüft werden, ob die Ausbildung zu Justizfachangestellten justizspezifisch umgestellt werden soll“, erklärt Justizministerin Bernhardt.

„Die Gerichte leiden unter hohen Altbeständen an Verfahren. Daher beabsichtigen wir, ein Bestandsmonitoring in enger Kooperation mit den Gerichten und Staatsanwaltschaften einzuführen. Ziel soll es sein, einen Weg zu finden, den Bestand an Verfahren spürbar zu reduzieren.

Die Abläufe und Strukturen an den Gerichten und Staatsanwaltschaften werden von extra dafür ausgebildeten justizeigenen Organisationsberaterinnen und –berater untersucht. Mitarbeitende werden befragt, der praktische Alltag wird unter die Lupe genommen. Am Ende gibt Empfehlungen für Optimierungen.

Auch im Justizvollzug soll optimiert werden. Denn auch hier gibt es allein durch die Digitalisierung veränderte Aufgabenfelder. Der Optimierungsbedarf soll im nächsten Jahr evaluiert sein“, sagt Ministerin Jacqueline Bernhardt.

„Das Konzept ‚DIE Justiz 2030. Digital. Innovativ. Effizient.‘ ist eine Zusammenfassung aller notwendigen Maßnahmen als Reaktion auf die bevorstehenden Herausforderungen. Es ist das Ergebnis aus mehreren Strategiekonferenzen mit dem Geschäftsbereich. Für die nächsten sieben Jahre wird es der festgeschriebene Leitfaden sein, der alle Kräfte in der Justiz bündelt und an einem Strang ziehen lässt“, ergänzt Justizstaatssekretär Friedrich Straetmanns.

Rechtsreferendariat in M-V

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Das große Interesse an Mecklenburg-Vorpommern beweist die Attraktivität der Justiz.“

Schwerin – „Die Einstellungszahl für das Rechtsreferendariat bleibt weiterhin hoch. 50 Frauen und Männer sind heute zum 1. Juni 2023 für den Vorbereitungsdienst auf die zweite juristische Staatsprüfung eingestellt worden. Fast die Hälfte von ihnen, 46 Prozent, hat an der Universität Greifswald die erste juristische Staatsprüfung bestanden und möchte zum Rechtsreferendariat auch im Land bleiben.

Mit ihrer Einstellung sind es in M-V dann weiterhin insgesamt mehr als 250 Frauen und Männer im Vorbereitungsdienst. Wir stecken viel Energie und Arbeit in die Optimierung des Referendariats. Die Mühe zahlt sich derzeit aus. Die Schaffung einer Ombudsstelle und die Möglichkeit des Teilzeitreferendariats sind wichtige Meilensteine. Wir arbeiten an weiteren Schritten, um das Rechtsreferendariat in Mecklenburg-Vorpommern attraktiv zu halten.

Denn es geht auch darum, die Menschen vom Land zum Leben zu überzeugen. Neben einem familienfreundlichen und modernen Arbeitsplatz in der Justiz bieten wir eben auch ein Land zum Arbeiten und Erholen. Das weiterhin große Interesse am Referendariat in Mecklenburg-Vorpommern beweist die Attraktivität der Justiz im Land“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt.

Von den 20 Rechtsreferendarinnen und 30 Rechtsreferendaren, die zum 1. Juni 2023 in Mecklenburg-Vorpommern eingestellt wurden, stammen u. a. 13 Frauen und Männer aus M-V selbst, sieben aus Schleswig-Holstein, je sechs aus Hamburg und aus Niedersachsen. Darüber hinaus wurden drei Referendarinnen und Referendare eingestellt, die im Ausland geboren wurden. Im Dezember 2022 hatten 73 Frauen und Männer ihr Referendariat begonnen.

Richtfest des neuen Justizzentrums

Schwesig: Neues Justizzentrum wird der Rechtsstaatlichkeit dienen

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat beim heutigen Richtfest des neuen Justizzentrums in Schwerin die gelungene Verbindung aus alter und neuer Bausubstanz gelobt.

„Die neuen Komplexe sind baulich getrennt vom alten Gebäude und doch verbunden durch Glasbrücken in den oberen Geschossen. Das ist genau richtig für ein Haus, das der Rechtsstaatlichkeit dient. Es ist kein Justizpalast, in dem die Obrigkeit über Untertanen bestimmt. Allerdings gehören die Zeiten des Unrechts, zur Geschichte dieses Gebäudes.

Es ist gut, dass das neue Justizzentrum seine Geschichte klar erkennbar macht, indem es dem Dokumentationszentrum des Landes für die Opfer der Diktaturen in Deutschland mit dem ehemaligen Gefängnis und seinen Ausstellungen mehr Sichtbarkeit einräumt“, erläuterte die Ministerpräsidentin.

Vor allem gehe es um die Bedürfnisse der heutigen Justiz und der Menschen, die dort arbeiten. „Die Justiz ist ein wichtiger, wertvoller Teil unseres öffentlichen Dienstes und braucht attraktive Arbeitsbedingungen“, so Schwesig.

„Der Baufortschritt ist enorm. Gut ein Jahr nach der Grundsteinlegung feiern wir Richtfest. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können täglich mitverfolgen, wie ihr künftiger Arbeitsplatz wächst. Das Ende der langen Übergangszeit der Unterbringung in Bürocontainern und weiteren Häusern der Stadt ist nun wirklich absehbar.

Als erstes wird das Amtsgericht ins neue Justizzentrum einziehen. Ich freue mich für die Beschäftigten in Schwerin, dass sie sehr bald die Arbeitsplätze mit der modernsten Ausstattung der Justiz bekommen“, erklärte die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt.

Die Ministerpräsidentin dankte allen am Bau Beteiligten: „Ich freue mich, dass ansässige Baufirmen mit Ihrem Know-how und ihrer Erfahrung am Bau beteiligt sind. Dass wir dieses Richtfest heute feiern können, dafür danke ich all denen, die an dem Neubau mitwirken.

Ausdrücklich danke ich auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gerichte, der Justiz hier vor Ort: Abbruch und Neubau – bei laufendem Betrieb. Je mehr das Gebäude wächst und Gestalt bekommt, desto besser können wir uns alle vorstellen, wohin der Weg geht.“

Geldauflagen an gemeinnützige Vereine

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „2022 haben Gerichte und Staatsanwaltschaften wieder viele soziale Projekte unterstützt.“

Schwerin – Rund 1,4 Millionen Euro haben Gerichte im vergangenen Jahr an Geldauflagen erteilt. Mehr als die Hälfte davon gingen an gemeinnützige Einrichtungen. Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt hebt hervor, dass unter den zehn größten Zuwendungen hauptsächlich soziale Projekte unterstützt wurden. „Die Stiftung Betroffen in Vorpommern hilft krebskranken Menschen. Geld bekamen auch Vereine, die sich um krebskranke Kinder kümmern oder auch die Inklusion fördern.“

„Von den Gerichten und Staatsanwaltschaften wird jeder Einzelfall verantwortungsbewusst abgewogen. Für alle sichtbar, werden die zehn meist bedachten Vereine auch transparent auf der Homepage des Ministeriums veröffentlicht.“ ->Link Geldauflagen

Im vergangenen Jahr lag die Summe aller Zuwendungen der Staatsanwaltschaften und Gerichte ähnlich hoch wie 2021. In Ermittlungs- und Strafverfahren sprachen die Richterinnen und Richter sowie und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte rund 807.000 Euro gemeinnützigen Vereinen zu. Es handelt sich dabei um die Höhe der zugewiesenen Gelder. Die tatsächlich bislang erfolgten Zahlungen können geringer ausfallen.

„In den vergangenen zehn Jahren sind in Mecklenburg-Vorpommern knapp 14 Mio. Euro an Geldauflagen aus Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren verteilt worden, rund 8,7 Mio. Euro davon an gemeinnützige Vereine. Das Oberlandesgericht Rostock führt eine Liste mit aktuell rund 650 gemeinnützigen Vereinen, die Geldauflagen aus Ermittlungs- und Strafverfahren erhalten können. Um in die Liste aufgenommen zu werden, muss dem Oberlandesgericht Rostock insbesondere die Gemeinnützigkeit des Vereins nachgewiesen werden. Das Oberlandesgericht aktualisiert die Listen jährlich zum 1. Mai.

Nachfolgend finden Sie die Auflistung der zehn größten Summen an Geldauflagen, die 2022 gemeinnützigen Vereinen zugesprochen wurden.

94. Konferenz der Justizminister*innen

Der Beschlussvorschlag zum Unternehmenssanktionenrecht wurde angenommen, weitere von M-V unterstützte Themen vorangebracht

Schwerin – Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt begrüßt die Ergebnisse der 94. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister (JuMiKo) in Berlin.

Schutz von Mieterinnen und Mietern in Krisenzeiten

„Gerade jetzt in Zeiten der Energiepreiskrise ist das Signal der JuMiKo die Mieten betreffend sehr wichtig. Denn als Justizministerinnen und Justizminister haben wir uns deutlich auf die Seite der Mieterinnen und Mieter gestellt. Mecklenburg-Vorpommern hat sich einem Vorschlag aus Hamburg angeschlossen. Der gravierende Mangel an bezahlbarem Wohnraum betrifft immer mehr Menschen.

Daher sollte die Kappungsgrenze für eine Mieterhöhung gemäß § 558 Absatz 3 BGB in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt innerhalb von drei Jahren auf unter 15 Prozent abgesenkt werden können. Ziel muss es sein, die Bevölkerung ausreichend mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen versorgen zu können. Auch bleibt die Gefahr, dass Vermieterinnen und Vermieter, die die sogenannte Mietpreisbremse missachten, so gesetzeswidrig überhöhte Mieten verlangen.

Die Rückzahlung von zu viel gezahlter Miete sollte nicht mehr davon abhängen, ob Mieterinnen oder Mieter das zuvor als Rüge angezeigt haben. Der Bundesminister der Justiz wurde um unverzügliche und umfassende Maßnahmen gebeten, damit die Mietsituation entsprechend verbessert wird“, so die Justizministerin.

Reform des Unternehmenssanktionenrecht prüfen

„Ich freue mich, dass die Konferenz der Justizministerinnen und –minister dem Beschlussvorschlag aus M-V gefolgt ist. Wir brauchen ein reformiertes Unternehmenssanktionenrecht, so wie es vor einigen Jahren schon einmal angedacht war. Der Bundesminister der Justiz wurde gebeten, einen neuen Gesetzentwurf vorzulegen. Denn nach geltendem Recht können Straftaten, die von juristischen Personen und Personengruppen aus Verbänden heraus begangen werden, gegenüber dem Verband nur mit einer Geldbuße von maximal zehn Millionen Euro geahndet werden.

Für Global-Player oder deutschlandweite Konzerne ist diese Strafzahlung mit Sicherheit keine emp­findliche Sanktion. Kleine und mittelständische Unternehmen dagegen können durch Geldbußen empfindlich getroffen werden. Das ist eine Ungleichbehandlung. Die Sanktionierung von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben sollte jedoch auf eine eigenständige gesetzliche Grundlage gestellt werden, so wie es bereits geplant war. Das geltende Recht reicht für die Bekämpfung von Unternehmenskriminalität nicht in jeder Hinsicht aus.“

Ruhetage in den juristischen Staatsprüfungen beibehalten

Ministerin Bernhardt: „Die juristischen Staatsprüfungen öffnen die Tür auf dem Weg in die Justiz. Daher war die Diskussion auf der JuMiKo über eine Entscheidung der Landesjustizprüfungsämter und Justizprüfungsämter sehr wichtig.

Es geht um die beabsichtigte Streichung der zusätzlichen Ruhetage im schriftlichen Teil der juristischen Staatsprüfungen. Ich begrüße, dass die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister sich dafür ausgesprochen hat, von einer Streichung abzusehen und darüber eine zeitnahe Entscheidung zu treffen.

Ruhetage in den juristischen Staatsprüfungen sind grundsätzlich gut. Die Entscheidung der Landesjustizprüfungsämter und Justizprüfungsämter vor dem Hintergrund der Einführung der elektronischen Klausuren bleibt nun abzuwarten“, erklärt Justizministerin Bernhardt in Berlin.

Digitalisierung weiter vorantreiben

„Die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister war sich einig, dass gemeinsam mit dem Bund die Digitalisierung mit Nachdruck vorangebracht werden muss. Es gab einen konstruktiven Austausch. Wir haben uns auf eine Prioritätenliste verständigt, finanziert mit den vom Bund bereitgestellten Mitteln.

Ganz oben in der Prioritätenliste steht die Modernisierung der Grundbuchverfahren in den Ländern“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt nach der JuMiKo in Berlin.

Reform des Unternehmenssanktionenrechts

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Kleinere und mittlere Firmen sollten gegenüber Konzernen nicht überproportional belastet sein.“

Berlin – „Strafrechtliche Sanktionen belasten den Mittelstand gegenüber großen Unternehmen noch immer überproportional stark. Denn Sanktionen treffen kleine und mittlere Firmen härter als große. Das möchten wir ändern mit der Anregung, erneut über ein Unternehmenssanktionenrecht nachzudenken. Auf der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister diese Woche in Berlin legt Mecklenburg-Vorpommern einen entsprechenden Beschlussvorschlag vor.

Darin soll der Bundesminister der Justiz gebeten werden, einen neuen Gesetzentwurf vorzulegen. Bereits die Bundesregierung der vergangenen Wahlperiode hatte erkannt, dass es eine Lücke bei der möglichen Reaktion auf Unternehmenskrimina­lität gibt. Diese Lücke wurde aufgrund der Bundestagswahl jedoch nicht mehr geschlossen.

Ein eingeleitetes Gesetzgebungsverfahren konnte nicht mehr abgeschlossen werden und ist somit obsolet. Nun muss das Thema erneut angegangen werden“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Bernhardt vor der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister (JuMiKo) in Berlin.

„Nach geltendem Recht können Straftaten, die von juristischen Personen und Personengruppen aus Verbänden heraus begangen werden, gegenüber dem Verband nur mit einer Geldbuße von maximal zehn Millionen Euro geahndet werden. Für Global-Player oder deutschlandweite Konzerne ist diese Strafzahlung mit Sicherheit keine emp­findliche Sanktion.

Kleine und mittelständische Unternehmen dagegen können durch Geldbußen empfindlich getroffen werden. Das ist eine Ungleichbehandlung. Die Sanktionierung von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben sollte aus meiner Sicht jedoch auf eine eigenständige gesetzliche Grundlage gestellt werden, so wie es bereits geplant war.

Das geltende Recht reicht für die Bekämpfung von Unternehmenskriminalität nicht in jeder Hinsicht aus. Ich werbe daher auf der JuMiKo dafür, den Bedarf für die Ausweitung der Sanktionsmöglichkeiten erneut anzuerkennen. Dabei sind das Sanktionsinteresse und das Gebot einer effektiven Verfolgung miteinander in Einklang zu bringen“, so Justizministerin Bernhardt.