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Kategorie: Recht / Justiz

Justizministerin Bernhardt: „Fast täglich wird eine Frau getötet.“

Im Landtag fordert Ministerin Jacqueline Bernhardt: „Femizide sollten im Strafrecht als Mordmerkmal berücksichtigt werden.“

Schwerin – „Wenn Frauen getötet werden, weil sie sich trennen wollen, weil sie widersprechen oder einfach selbstbestimmt leben wollen, dann ist das kein privater Konflikt, sondern das schwerste Verbrechen gegen das Leben. Trennungstötungen weisen regelmäßig einen geschlechtsspezifischen Hintergrund auf und sind als Femizide einzuordnen.

Es wäre an der Zeit, dass Femizide ausdrücklich als Mordmerkmal im Strafrecht berücksichtigt werden. Es ist aus meiner Sicht folgerichtig, dass sich der Landtag hinter die Forderung stellt, sich im Bund dafür einzusetzen. Die Klarstellung des Mordmerkmals und das Bewusstsein dessen könnten in der Zukunft mancher Frau das Leben retten“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt im Landtag zum TOP 35 „Femizide benennen und als schwerstes Verbrechen ahnden – Aufnahme von Femizid als Mordmerkmal“.

„Femizide sind Ausdruck von Besitzdenken, Kontrolle und patriarchalen Vorstellungen. Sie entstehen dort, wo Männer den Verlust von Macht und Verfügung über eine Frau nicht akzeptieren. Die Statistik im Jahr 2024 ist erschreckend: Im Jahr 2024 wurden 859 Frauen und Mädchen Opfer eines versuchten oder vollendeten Tötungsdelikts; 308 von ihnen wurden getötet – nahezu jeden Tag stirbt eine Frau. In Partnerschaften sind die Tatverdächtigen ganz überwiegend männlich. Mehr als die Hälfte der weiblichen Opfer wird im sozialen Umfeld getötet, mehr als ein Drittel durch den aktuellen oder früheren Partner“, so Ministerin Jacqueline Bernhardt weiter.

„Gewalt gegen Frauen ist ein strukturelles Problem, das im schlimmsten Fall tödlich endet. Das bestätigt auch die Forschung. Nach der FemiziDE-Studie des Instituts für Kriminologie der Universität Tübingen und des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen betreffen mehr als 80 Prozent der dort als Femizide eingeordneten Fälle Femizide nach einer heterosexuellen Partnerschaft.

Viele dieser Taten stehen mit einer tatsächlichen oder befürchteten Trennung in Zusammenhang. Die Studie spricht hier von sogenannten De-Etablierungsfemiziden, weil Täter die Trennung, den Kontrollverlust oder die Selbstbestimmung der Frau nicht akzeptieren können. Genau deswegen sind es auch nicht einfach eskalierte Beziehungskonflikte, sondern die Taten folgen oft einem Muster aus Gewalt, Kontrolle und sexistischen Rollenbildern. Die Studie zeigt auch, dass strafrechtliche Bewertungen dieser Taten unterschiedlich ausfallen.

Verurteilt wurden die Täter nach Partnerinnenfemiziden etwa zur Hälfte wegen Mordes und zur anderen Hälfte wegen Totschlags. Doch wenn eine Frau getötet wird, weil sie sich trennt oder sich dem Machtanspruch eines Mannes entzieht, dann darf diese Tat nicht in einer unklaren Grauzone verschwinden. Dann muss das Strafrecht die besondere Qualität dieses Unrechts klar benennen können“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

„Unser Strafgesetzbuch kennt bei Mord bestimmte Merkmale wie Heimtücke, Habgier und auch niedrige. Trennungs- und geschlechtsspezifisch motivierte Tötungen werden nicht immer mit der notwendigen Eindeutigkeit als Mord eingeordnet.

Darum ist der Antrag heute wichtig. Es geht um Rechtsklarheit. Femizide müssen auch strafrechtlich als das erkennbar werden, was sie sind: Ausdruck tödlicher geschlechtsspezifischer Gewalt. Das sind wir den Betroffenen schuldig. Das sind wir ihren Angehörigen schuldig. Das sind wir einer gerechten und gleichberechtigten Gesellschaft schuldig“, so die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt in ihrer Rede zur Landtagssitzung.

Entlastung der Justiz in M-V weiter ausgeweitet

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „An vier Gerichtsstandorten ist das Projekt ‚Outtasking Scannen‘ als Unterstützung etabliert.“

Schwerin – „Das monatliche Scanaufkommen mit rund 20.000 bis 40.000 Seiten ist an den Gerichten in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin hoch. Denn trotz Digitalisierung kommen weiterhin Schriftsätze per Papierpost an. Die Erstellung der elektronischen Akte wird in dieser Übergangsphase somit erschwert. Daher baut die Justiz seit knapp zwei Jahren auf Hilfe von außen. Mittlerweile haben sich die Helferinnen und Helfer des Projektes ‚Outtasking Scannen‘ an vier Gerichtsstandorten etabliert: Am Amtsgericht Rostock, an den Justizzentren Neubrandenburg sowie Greifswald und am Amtsgericht Stralsund. In diesem Jahr wird das Projekt auf weitere Standorte ausgeweitet“, erklärt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt.

„Das Projekt dient vor allem dazu, die Justizwachtmeistereien zu entlasten, damit sie sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren können. Am Amtsgericht Rostock übernehmen seit Juni 2024 im Projekt ‚Outtasking Scannen‘ Mitarbeitende aus Werkstätten für beeinträchtigte Menschen ausgewählte Tätigkeiten im Scanprozess. Das ist somit auch ein Beitrag zur Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen in den Arbeitsprozess der öffentlichen Verwaltung. Wir ermöglichen mit dem Projekt die Teilhabe am normalen Arbeitsleben. Im Schnitt sind an den vier Standorten jeweils zwei bis drei Scanhelferinnen und Scanhelfer täglich im Einsatz. In Einzelfällen, beispielsweise bei krankheitsbedingten Ausfällen, ist weiterhin eine Unterstützung durch Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister erforderlich. Ich danke den Werkstätten für ihre Unterstützung“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt weiter.

Grundlage des Arbeitsverhältnisses ist ein Dienstleistungsvertrag mit einer Werkstatt für beeinträchtigte Menschen (WfbM) im Rahmen von § 219 SGB IX. Die Scanhelferinnen und Scanhelfer bleiben weiterhin in einem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis zur Werkstatt.

Premiere für juristisches E-Examen war erfolgreich

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Von 69 Teilnehmenden haben 66 am PC geschrieben. Jetzt wird auch elektronisch korrigiert.“

Schwerin – „Der Meilenstein der Digitalisierung im Nachwuchsgewinnungssektor der Justiz in Mecklenburg-Vorpommern ist gesetzt. Die Premiere, den schriftlichen Teil der Zweiten juristischen Staatsprüfung elektronisch zu absolvieren, war erfolgreich und verlief reibungslos. Für die Bewältigung dieser Mammutaufgabe danke ich dem Landesjustizprüfungsamt, dem Oberlandesgericht Rostock und allen IT-Beteiligten.

Es ist ein zeitgemäßer Schritt. Das beweist die Tatsache, dass sich von den insgesamt 69 Referendarinnen und Referendaren, die für die Prüfung zugelassen waren, 66 für die elektronische Variante entschieden haben. Nur drei schrieben per Hand. In den vergangenen Februar-Wochen wurden die Prüfungen an den drei Standorten Schwerin, Rostock und Greifswald abgenommen“, sagte die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt.

Justizstaatssekretärin und Präsidentin des Landesjustizprüfungsamtes Babette Bohlen: „Das E-Examen werden wir dank der erfolgreichen Premiere regulär anbieten können. Mecklenburg-Vorpommern ist mit diesem Schritt mit anderen Bundesländern gleichgezogen.

Wir wollen ab April 2027 für alle Rechtswissenschaftsstudierenden an der Universität Greifswald die Möglichkeit der elektronisch schriftlichen staatlichen Pflichtfachprüfung als ersten Teil der Ersten Juristischen Prüfung einführen. Zugleich wird ab März 2027 auch für die Rechtspflegeranwärterinnen und -anwärter die Möglichkeit bestehen, ihre Prüfung elektronisch abzulegen“, so Justizstaatssekretärin Bohlen.

Ministerin Jacqueline Bernhardt: „Ebenso ist es ein Meilenstein, dass nun auch die Prüferinnen und Prüfer die Examensarbeiten elektronisch korrigieren. Parallel arbeiten wir an der Einführung der elektronischen Prüfungsakte, deren Start mit dem kommenden Prüfungsdurchgang für die Zweite juristische Staatsprüfung im August 2026 geplant ist. Die Digitalisierung in der Justiz schreitet unaufhaltsam voran. Der Justizstandort Mecklenburg-Vorpommern bleibt somit deutschlandweit attraktiv“, so Ministerin Bernhardt.

Femizide müssen als Mordmerkmal gewertet werden

Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt mahnt als „One Billion Rising“-Schirmherrin: „Die JuMiKo-Prüfbitte liegt vor.“

Schwerin – Das Motto der weltweiten Aktion „One Billion Rising“ ist in diesem Jahr „Women on Fire – Ni una menos“. Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt ist auch in diesem Jahr für Mecklenburg-Vorpommern Schirmherrin der Aktion. In einer Videobotschaft sagt sie: „Das Motto unterstreicht deutlich unsere Bemühungen.

‚Ni una menos‘ ist ein feministischer Slogan aus Südamerika, der so viel bedeutet wie ‚Nicht eine weniger.‘ Wenn also das Motto bedeutet, dass uneingeschränkt alle Frauen aus Engagement für ihren Kampf gegen Gewalt brennen, dann kann ich das nur unterstützen. Die Auseinandersetzung mit Femiziden hat längst umfassende Dimensionen angenommen. Femizide müssen endlich als Mordmerkmal gewertet werden.

Daher haben wir in der Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister eine entsprechende Prüfbitte an die Bundesministerin der Justiz beschlossen. Zu viel Zeit sollte die Prüfung nicht in Anspruch nehmen, denn die Betroffenen von patriarchischer Gewalt haben keine Zeit mehr. Statistisch gesehen wurde im Jahr 2023 täglich eine Frau oder ein Mädchen getötet, nur weil sie weiblich sind.

Eine Ergänzung des Tatbestandes des § 211 Abs. 2 des Strafgesetzbuches um ein weiteres Mordmerkmal zur Erfassung von trennungs- und geschlechtsspezifisch motivierten Tötungen ist vorzunehmen. Die Klarstellung des Mordmerkmals und das Bewusstsein dessen könnte in der Zukunft mancher Frau das Leben retten“, sagt Ministerin Jacqueline Bernhardt.

„Der Aktionstag ‚One Billion Rising‘ ist leider jedes Jahr noch wichtig. Kern ist der Kampf für Frauen- und Mädchenrechte. Die Gewalt gegen Frauen und Mädchen zu verhindern, ist das klare Ziel des Tages. Es wird umso eher erreicht, je mehr sich für das Menschenrecht auf ein gewaltfreies Leben einsetzen.

Darum tanzen weltweit am 14. Februar Millionen Menschen als Zeichen für Gemeinschaft, Empörung, aber auch Hoffnung. Als Landesregierung arbeiten wir tagtäglich an unserer Verpflichtung, die Istanbul-Konvention für Betroffene von häuslicher und sexueller Gewalt umzusetzen.

Wir haben uns erfolgreich für das Gewalthilfegesetz eingesetzt, das vor genau einem Jahr beschlossen wurde“, so die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt in ihrer Videobotschaft zum Aktionstag „One Billion Rising“. Organisiert wird die Aktion vom Landessportbund M-V und der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Neubrandenburg.

200 Euro mehr für Auszubildende im Justizvollzug in M-V

Justizministerin Jacqueline Bernhardt verkündet den Anstieg anlässlich der Ernennung von 20 Anwärterinnen und Anwärtern.

Güstrow – „Sieben Jahre nach Einführung des Anwärtersonderzuschlags ist die Zahlung für unsere Auszubildenden erhöht worden. Der Zuschlag beträgt nun 50 Prozent statt bisher 35 Prozent vom Grundbetrag. Das macht monatlich rund 200 Euro brutto aus. Die Erhöhung ist ein wichtiges Zeichen der Nachwuchsgewinnung. Denn die Ausbildung der Justizvollzugsanwärterinnen und -anwärter ist eine wichtige Stütze im System des Rechtsstaats. Die gute Arbeit im Justizvollzug ist für die Sicherheit der Bevölkerung unverzichtbar“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt anlässlich der Ernennung von 20 Frauen und Männern, die mit ihrer Ausbildung an der Bildungsstätte Justizvollzug in Güstrow starten.

Die gute Nachricht überbracht hat Justizstaatssekretärin Babette Bohlen in Stellvertretung der Ministerin, die an der Landtagssitzung teilnimmt. Staatssekretärin Babette Bohlen begrüßte die sechs Frauen und 14 Männer. Sie setzten sich aus 100 Bewerbungen durch. Das Durchschnittalter liegt bei gut 21 Jahren. Einige von ihnen haben bereits eine erste Ausbildung gemacht zum Beispiel als Verkäuferin, Bauten- und Objektbeschichter, Hotelfachmann oder Sozialassistent. Bewerben können sich alle ab 18 Jahren mit Mittlerer Reife oder Berufsreife plus abgeschlossener Berufsausbildung. –>Info.

In Güstrow bekamen heute auch zehn Frauen und Männer ihre Urkunden nach bestandener Prüfung. Sie wurden als Beamte auf Probe ernannt. Die beste Note war ein ‚gut‘ mit 13,96 Punkten. Staatssekretärin Bohlen betonte in ihrer Festrede: „Der Allgemeine Vollzugsdienst ist wichtiger Baustein der Resozialisierung. Unsere Bediensteten werden dem tagtäglich mit Menschlichkeit, Teamgeist und Verantwortungsbewusstsein gerecht. Sie helfen Gefangenen, den Weg zurück in ein Leben ohne neue Straftaten zu finden. Zum anderen tragen Sie dafür Sorge, dass die eigene Familie, die Nachbarschaft, der Freundeskreis weiterhin ein sicheres Leben haben.“

Finanzierung der Kindertagesförderung in M-V

Landesverfassungsgericht bestätigt Vorgehen des Landes bei Finanzierung der Kindertagesförderung

Schwerin – Das Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat mit seinem gestrigen Urteil die kommunale Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen des Kindertagesförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern als unzulässig verworfen. Damit bestätigt sich das Vorgehen des Landes im Zusammenhang mit der Einführung der Elternbeitragsfreiheit.

Das Urteil des Landesverfassungsgerichts gibt uns Rechtssicherheit und bestätigt den eingeschlagenen Weg des Landes. Die beitragsfreie Kita ist und bleibt ein zentrales familienpolitisches Vorhaben dieser Landesregierung“, erklärt Finanzminister Dr. Heiko Geue.

Zugleich betont er die Bedeutung einer weiterhin engen Zusammenarbeit mit den Kommunen. „Die wichtigste Aufgabe bleibt eine gute und verlässliche Kindertagesbetreuung für alle Kinder in Mecklenburg-Vorpommern. Das gelingt nur gemeinsam. Land und Kommunen tragen hier gemeinsam Verantwortung – und wir werden diesen Weg auch weiterhin partnerschaftlich gehen.“

Die Finanzierung der Kindertagesbetreuung ist dabei dauerhaft gesichert. Land und Kommunen bringen gemeinsam rund eine Milliarde Euro jährlich für die Kita-Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern auf. Allein für die Elternbeitragsfreiheit übernimmt das Land rund 250 Millionen Euro pro Jahr. Insgesamt trägt das Land rund 55 Prozent der Kosten der Kindertagesbetreuung, die kommunale Ebene rund 45 Prozent. Das Ziel bleibt eine verlässliche, qualitativ gute und zukunftsfeste Kindertagesbetreuung im ganzen Land.

Justizvollzugsgesetze setzen neue Maßstäbe für die Resozialisierung

Das Landeskabinett billigt den Entwurf. Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Das Gesetz dient auch der gesamten Gesellschaft.“

Schwerin – „Das Bundesverfassungsgericht hat klare Vorgaben gemacht. Nach dem die Gefangenenvergütungen in Nordrhein-Westfalen und Bayern mit dem Urteil vom 20. Juni 2023 als verfassungswidrig gekippt wurden, haben wir uns in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe auf neue Eckpunkte verständigt. Entscheidend war die klare Ausrichtung des Strafvollzugs auf das Ziel der Resozialisierung der Gefangenen. In Mecklenburg-Vorpommern nahmen wir das Urteil zum Anlass, das bestehende Resozialisierungskonzept zu evaluieren.

Die Bedeutung der Gefangenenarbeit als Behandlungsmaßnahme als Vorbereitung auf ein sozialverantwortliches Leben nach der Entlassung wird im Gesetz hervorgehoben. Ein Baustein ist die Vergütung der Gefangenen und Untergebrachten in der Sicherungsverwahrung. In diesem Atemzug modernisieren wir alle Justizvollzugsgesetze und optimieren die Resozialisierungsarbeit“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt nach der Kabinettsitzung. Die Landesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Vollzugsgesetze zugestimmt, der nun dem Landtag zugesandt wird.

„Die Vergütung der Gefangenen und Sicherungsverwahrten wird erhöht. Damit sollen sie die Chance bekommen, Schulden tilgen zu können oder Unterhaltszahlungen zu begleichen. Das sind alles Punkte, die auch der gesamten Gesellschaft zugutekommen“, so Ministerin Bernhardt. Die Vergütung für eine Beschäftigung im Strafvollzug soll, wie in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe vereinbart, von neun Prozent auf 15 Prozent der Bezugsgröße nach § 18 SGB IV angehoben werden.

„Neu einführen wollen wir das verpflichtende Resozialisierungsgeld. Dabei wird aus jeder Vergütung Geld angespart, um auf die Entlassung vorbereitet zu sein. Damit soll die Wiedereingliederung der Gefangenen und Untergebrachten erleichtert werden. Das Geld kann zum Beispiel auch verwendet werden, um Tatfolgen auszugleichen oder Mietkautionen zu zahlen“, erklärt Ministerin Bernhardt.

Justizministerin Bernhardt schließt politische Einflussnahme aus

Mit einem Erlass zementiert Ministerin Jacqueline Bernhardt ihren bewährten Verzicht auf Ausübung des externen Weisungsrechts.

Schwerin – „Mit einem Erlass habe ich klargestellt, dass ich auf die Ausübung des externen Weisungsrechts gegenüber den Staatsanwaltschaften in der Praxis verzichte.  Das Weisungsrecht ergibt sich aus den §§ 146, 147 des Gerichtsverfassungsgesetzes als Bestandteil der Fachaufsicht des Ministeriums. Seit meiner Amtsübernahme habe ich das externe Weisungsrecht nicht in Anspruch genommen. Diese langjährige Praxis habe ich jetzt zum Gegenstand eines schriftlichen Erlasses an die Generalstaatsanwältin gemacht.

Die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Mecklenburg-Vorpommern sind dem Legalitätsprinzip verpflichtet. Somit obliegt ihnen und nicht dem für die Justiz zuständigen Ministerium die Entscheidungshoheit über die Ermittlungen. Ich habe vollstes Vertrauen in die Strukturen und die Arbeit der Generalstaatsanwaltschaft und der Staatsanwaltschaften, die täglich unter sehr hoher Belastung hervorragende Arbeit leisten“, erklärte die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt zum Jahresbeginn 2026.

„Die rechtsstaatlich gebotene Zurückhaltung bei der Ausübung des externen Weisungsrechts hat sich auch in der Praxis bewährt. Im Interesse der Resilienz der Staatsanwaltschaften habe ich Veranlassung gesehen, die bisherige Verwaltungsübung nach außen schriftlich zu dokumentieren. Wir sprechen nicht nur darüber, dass der Rechtsstaat resilient ausgestaltet werden muss, wir handeln. Der Erlass kann nur schriftlich aufgehoben werden.

Jede politische Führung, die den Erlass ändern wollen würde, würde damit auch schriftlich die Eigenständigkeit der Staatsanwaltschaften einschränken. Mit Blick auf den europäischen Rechtsstaatsbericht, in dem Deutschland immer wieder für das Weisungsrecht gegenüber den Staatsanwaltschaften Kritik erfährt, sah ich eine Reaktion außerdem als geboten an“, sagt Justizministerin Jacqueline Bernhardt. Den Erlass hat sie Ende des Jahres unterzeichnet.