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Kategorie: Recht / Justiz / Verfassungsschutz

20 Frauen und Männer starten ihr Studium der Rechtspflege

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Die Rechtspflege ist fester Bestandteil des Rechtsstaates und damit unverzichtbar.“

Güstrow – „Ich gratuliere 20 Frauen und Männern zu ihrem Start des Studiums der Rechtspflege. Sie haben sich aus 187 Bewerberinnen und Bewerbern durchgesetzt. Erlernen werden sie einen verantwortungsvollen Beruf. Viele Aufgaben der Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern sind heute durch das Gesetz zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Entscheidung übertragen worden, die früher zumeist Richterinnen und Richtern vorbehalten waren.

Oberstes Ziel der Tätigkeit als Rechtspflegerin oder Rechtspfleger ist auf vielen Gebieten der Erhalt und die Sicherung des Rechtsfriedens. Bereiche der Rechtspflege sind zum Beispiel im Nachlass-, Betreuungs-, Grundbuch- und Registerrecht sowie im Zwangsvollstreckungsrecht. Somit ist die Rechtspflege fester Teil des Rechtsstaates und unverzichtbar“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt anlässlich der Vereidigung von 20 Rechtspflegeanwärterinnen und Rechtspflegeanwärtern am Oberlandesgericht Rostock.

Zum 1. August starten die 16 Frauen und vier Männer in das duale Studium an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege Güstrow. „Unsere Justiz ist eine attraktive Arbeitgeberin und Mecklenburg-Vorpommern ist ein Land zum Leben. Das ist auch hier wieder unter Beweis gestellt. Bis auf zwei Anwärterinnen und Anwärter sind alle in Mecklenburg-Vorpommern geboren. Sie bleiben hier, da sich Erwerbs- und Familienleben hier gut vereinbaren lässt. In der Justiz setzen wir auch alles daran, dass die Vereinbarkeit weiter optimiert wird“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

„Nach einem erfolgreichen dualen Studium an der Fachhochschule und im Geschäftsbereich des Ministeriums für Justiz können die Anwärterinnen und Anwärter die Gerichte und Staatsanwaltschaften verstärken. Ein großer Dank geht an die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege in Güstrow, die das dreijährige Studium ausrichtet, sowie an die Ausbilderinnen und Ausbildern an den Gerichten und Staatsanwaltschaften für den praktischen Teil des Studiums“, so Ministerin Jacqueline Bernhardt.

Staatsanwaltschaften in M-V werden kräftig unterstützt

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Nach 20 Einstellungen sind bis zu 16 weitere geplant, der Großteil für die Staatsanwaltschaften.“

Schwerin – „Die Staatsanwaltschaften und Gerichte in Mecklenburg-Vorpommern sollen in diesem Jahr weitere Unterstützung bekommen. Wir haben bereits im ersten Halbjahr 19 Proberichterinnen und Proberichter sowie einen Richter kraft Auftrags eingestellt. Nun sollen weitere 16 Einstellungen folgen. Davon werden voraussichtlich neun Proberichterinnen und Proberichter die Staatsanwaltschaften verstärken.

Sieben Proberichterinnen und Proberichter sollen die Gerichte unterstützen.  Damit schließen wir fast an das Rekordeinstellungsergebnis vom letzten Jahr an. Wir setzen alles daran, dass der demografische Wandel für die Justiz abgefedert wird. Die vergangenen beiden Jahre waren die einstellungsreichsten Jahre seit der Jahrtausendwende“, erklärt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt.

Knapp 70 Prozent aller Neueinzustellenden haben ihre zweite juristische Staatsprüfung in Mecklenburg-Vorpommern absolviert. Rund die Hälfte von ihnen stammt aus Mecklenburg-Vorpommern. Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Daran ist zu abzulesen, wer einmal einen Bezugspunkt zu Mecklenburg-Vorpommern hat, erkennt auch die Vorzüge und sieht es als Land zum Leben an. Die Justiz ist eine attraktive Arbeitgeberin“, so Ministerin Jacqueline Bernhardt.

„Jetzt setze ich auch auf den Pakt für den Rechtsstaat. Damit hat der Bund versprochen, die Anschubfinanzierung für weitere Stellen in der Justiz Mecklenburg-Vorpommern zu übernehmen. Das ist ein wichtiges Zeichen, das unsere Bemühungen krönt. Aufgrund des zunehmenden demografischen Wandels haben wir allein seit 2021 mehr als 140 Proberichterinnen und Proberichter eingestellt. Wir haben in dieser Legislatur alles darangesetzt, die Justiz zu verstärken, damit sie bürgernah und effizient arbeiten kann“, versichert Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

Erfolglose Organklage

Erfolglose Organklage gegen die Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens zum Gebäudemodernisierungsgesetz

Karlsruhe – Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Beschluss vom heutigen Tag einen Antrag im Organstreitverfahren verworfen, der die Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens zum Gebäudemodernisierungsgesetz betrifft. Die Antragstellenden – zwei Abgeordnete sowie eine Fraktion des Deutschen Bundestages – machen eine Verletzung ihrer Beteiligungs- und Informationsrechte dadurch geltend, dass die Bundesregierung für das Gesetzgebungsverfahren erforderliche Informationen nicht gegeben habe und der Deutsche Bundestag gleichwohl die Verabschiedung des Gesetzentwurfs vorantreibe.

Das Organstreitverfahren ist unzulässig. Den Antragstellenden fehlt jedenfalls das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis. Sie haben vor Einleitung des Organstreitverfahrens nicht gegenüber den Antragsgegnern zu erkennen gegeben, dass sie sich in ihren Organrechten verletzt sehen.

Für die Bundesregierung war nicht ersichtlich, dass die Antragstellenden eine Begründung des Gesetzentwurfs als organschaftliches Recht beanspruchen, wobei offenbleiben kann, ob ein solches Organrecht besteht.

Den Äußerungen der Antragstellenden im Rahmen der Ersten Lesung des Gesetzentwurfs ließ sich nicht ohne weiteres entnehmen, dass die Antragstelllenden nicht nur die Verfassungsmäßigkeit des geplanten Gesetzes bestreiten, sondern darüber hinaus auch ein Organrecht auf hinreichende Begründung des Gesetzentwurfs beanspruchen.

Die Antragstellenden haben der Bundesregierung auch den Konflikt über die aus ihrer Sicht unzureichende Beantwortung ihrer Fragen nicht deutlich gemacht, denn sie haben nicht erkennen lassen, welche weitergehende Antwort oder Begründung sie insoweit begehrten. Gegenüber dem Bundestag haben die Antragstellenden die Ausgestaltung des Gesetzgebungsverfahrens – also das von ihnen für verfassungswidrig gehaltene „Vorantreiben“ – nicht in einer Weise beanstandet, die einen Konflikt gerade über Organrechte und -pflichten erkennbar werden ließ.

Erfolglose Eilanträge

Erfolglose Eilanträge gegen die Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz

Karlsruhe – Mit Beschlüssen vom heutigen Tag hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts zwei Eilanträge zur Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz abgelehnt.

Die Antragsteller – jeweils ein Abgeordneter des Deutschen Bundestages – sehen sich aufgrund von Änderungsanträgen zum Gesetzentwurf in ihrem Recht auf gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung verletzt. So seien die Änderungsanträge wie im Gesetzgebungsverfahren zum Gebäudeenergiegesetz im Jahr 2023  umfangreich und komplex und mit zu wenig Vorbereitungszeit zur Verfügung gestellt worden.

Mit ihren Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zielen die Antragsteller letztlich darauf ab, dem Deutschen Bundestag die für den 10. Juli 2026 anberaumte 2. und 3. Lesung des Gesetzentwurfs zu untersagen.

Die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung blieben ohne Erfolg. Aufgrund der Eilbedürftigkeit wird den Beteiligten die Begründung der Entscheidung gemäß § 32 Absatz 5 Satz 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz gesondert übermittelt.

Landesstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention gestartet

Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt: „100 Maßnahmen greifen ineinander, um Gewalt wirksam bekämpfen zu können.“

Schwerin – „Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist eine der schwerwiegendsten Menschenrechtsverletzungen unserer Zeit. Sie findet in allen gesellschaftlichen Schichten statt. Den gewaltbetroffenen Menschen Schutz, Unterstützung und eine Perspektive auf ein gewaltfreies Leben zu ermöglichen, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und eine zentrale Verantwortung des Staates. Mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention hat sich Deutschland verpflichtet, Frauen und Mädchen wirksam vor Gewalt zu schützen, Gewalt zu verhindern und Betroffene umfassend zu unterstützen. Die Konvention ist dabei weit mehr als ein völkerrechtliches Abkommen. Sie ist ein klarer Auftrag, Gleichstellung zu stärken, strukturelle Benachteiligungen abzubauen und Gewalt konsequent entgegenzutreten“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt zur Kick-Off-Veranstaltung in Schwerin für den Start der Landesstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Mecklenburg-Vorpommern.

„Die vorliegende Landesstrategie haben wir als Landesregierung beschlossen. Sie wurde vom Landtag bestätigt. Nun setzen wir diesen Auftrag auf Landesebene konkret um. Dabei verfolgen wir einen ganzheitlichen Ansatz. Prävention, Schutz, Unterstützung und Strafverfolgung müssen ineinandergreifen, um Gewalt wirksam zu bekämpfen. 100 etablierte und neue Maßnahmen zum Schutz vor häuslicher und sexualisierter Gewalt schaffen Transparenz. Sie reichen von der Weiterentwicklung präventiver Angebote in Kitas und Grundschulen bis hin zur Stärkung des Kinderschutzes im Rahmen des neuen Landeskinderschutzgesetzes. Zielgerichtetere Interventionen sollen mittels elektronischer Aufenthaltsüberwachung der gewaltausübenden Personen, also durch die sogenannte elektronische Fußfessel‘ nach spanischem Modell, erfolgen. So können gleichzeitig gewaltbetroffene Personen gewarnt werden. Besonders wichtig ist mir, dass die Bedürfnisse der Betroffenen konsequent in den Mittelpunkt gestellt werden. Mecklenburg-Vorpommern soll ein Land sein, in dem Frauen und Mädchen noch sicherer leben können, Gewalt keinen Platz hat und Gleichstellung selbstverständlich ist“, so Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt.

Die Landesbeauftragte für Frauen und Gleichstellung der Landesregierung Monique Tannhäuser: „Mit der vorliegenden Landesstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Mecklenburg-Vorpommern setzen wir ein klares Zeichen. Wir stärken entschlossen, koordiniert und nachhaltig den Schutz vor häuslicher und sexualisierter Gewalt. Gleichzeitig schreiben wir damit den Dritten Landesaktionsplan aus dem Jahr 2016 fort und entwickeln ihn bewusst weiter. Erstmals werden Prävention, Intervention sowie Schutz und Unterstützung in einer ressortübergreifenden Gesamtstrategie gebündelt. Ein umfassender Gewaltschutz gelingt nur im engen Zusammenwirken von Beratungsstellen und Frauenschutzhäusern, Polizei, Justiz, Gesundheitswesen, Bildungsbereich und Verwaltung. Dieses gemeinsame Engagement ist unverzichtbar. Denn trotz aller Fortschritte bleiben die Fallzahlen häuslicher und sexualisierter Gewalt auf einem konstant hohen Niveau, mit steigender Tendenz und bei einer gleichzeitig hohen Dunkelziffer“, so die Landesbeauftragte für Frauen und Gleichstellung Monique Tannhäuser.

Die Landesstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention wurden in einem intensiven, zweijährigen Beteiligungsprozesses unter fachlicher Begleitung des Ministeriums für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz mit der IK-Koordinierungsstelle erarbeitet. Ministerin Jacqueline Bernhardt und Landesbeauftragte Monique Tannhäuser bedanken sich bei allen beteiligten Ministerien sowie den Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft im Landesrat. Der Landesrat zur Umsetzung der IK-Landesstrategie trat im Anschluss an die Kick-Off-Veranstaltung zusammen, um die nächsten Schritte der Umsetzung zu beraten.

Justiz-Frauen gewinnen Bronze beim Rostocker Firmenlauf

Mehr als 40 Läuferinnen und Läufern aus der Justiz und dem Ministerium waren dabei. Ministerin Jacqueline Bernhardt gratuliert.

Bronzemedaillen-Gewinnerinnen „Run4Law“ vom Amtsgericht Rostock. @JM
Bronzemedaillen-Gewinnerinnen „Run4Law“ vom Amtsgericht Rostock. @JM

Rostock – Die Staffel des Amtsgerichts Rostock „Run4Law“ hat am Abend zum 17. Rostocker Firmenlauf den dritten Platz bei den Frauen belegt.

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt gratuliert aus Potsdam, wo gerade die Konferenz der Verbraucherschutzministerinnen und Verbraucherschutzminister stattfindet.

„Es ist eine großartige Leistung und ein Zeichen dafür, dass unsere Justiz hervorragende Teams hat. Herzlichen Glückwunsch an das Amtsgericht Rostock.“

„Wir waren insgesamt zwölf Staffeln aus der Justiz und dem Ministerium. Ein großer Dank gilt den mehr als 40 Starterinnen und Startern für ihre sportlichen Leistungen. Sie haben Flagge gezeigt für die Justiz und die Gleichstellung.

Durch ihren sportlichen Einsatz werden unsere Themen auch sichtbar. Das Motto der Nachwuchsgewinnung in der Justiz ‚MENSCH. RECHT. NAH.‘ bekommt durch solche Veranstaltungen einen besonderen Wert“, sagte Ministerin Jacqueline Bernhardt nach dem Rostocker Firmenlauf.

Der Rostocker Firmenlauf gilt als das größte sportliche Teamevent des Landes. Insgesamt nahmen mehr als 4.000 Läuferinnen und Läufer in zusammen 1.045 Teams. Das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz war zusammen mit seinem Geschäftsbereich mit zehn Teams vertreten.

Darunter waren Teams der JVA Waldeck, der Staatsanwaltschaft Rostock, vom Oberlandesgericht Rostock, aus dem Haus der Justiz Rostock sowie dem Amtsgericht Rostock. Darüber hinaus hatte die Fachhochschule in Güstrow mit ihrem Bereich Rechtspflege zwei Justiz-Teams gestellt.

Verfassungsschutzbericht 2025

Innenminister Christian Pegel: „Hybride Bedrohungen wollen das Vertrauen in unseren Staat zerstören“

Schwerin – Innenminister Christian Pegel hat heute gemeinsam mit Thomas Krense, Leiter der Verfassungsschutzabteilung den Verfassungsschutzbericht 2025 für Mecklenburg-Vorpommern in der Landespressekonferenz vorgestellt. Der Bericht zeigt, welchen extremistischen und sicherheitsrelevanten Herausforderungen Mecklenburg-Vorpommern aktuell gegenübersteht – verständlich, transparent und mit Blick auf die Sicherheit der Menschen im Land.

Im Jahr des 35-jährigen Bestehens des Verfassungsschutzes Mecklenburg-Vorpommern wird deutlich: Die Bedrohungslage ist weiterhin angespannt und vielfältig. Neben den bekannten Formen des Extremismus gewinnen neue Gefahren zunehmend an Bedeutung – vor allem hybride Bedrohungen und Radikalisierung im Internet.

„Hybride Bedrohungen richten sich nicht nur gegen einzelne Einrichtungen. Sie greifen das Vertrauen der Bevölkerung in Staat, Demokratie und Institutionen an. Dazu zählen Desinformation, Spionage, Cyberangriffe und Sabotage. Mecklenburg-Vorpommern ist davon ebenfalls intensiv betroffen – unter anderem auch wegen seiner Ostseelage, der Häfen, der Energieversorgung, der maritimen Wirtschaft sowie wichtiger Forschungs- und Infrastruktureinrichtungen“, betonte Innenminister Christian Pegel bei der Vorstellung und fügte hinzu:

„Der Bericht dokumentiert nicht nur Entwicklungen, sondern ist auch eine Grundlage für Prävention, Aufklärung und politische Entscheidungen. Wer unsere Demokratie schützen will, muss Gefahren früh erkennen und entschlossen handeln. Dazu gehört, extremistische Strukturen ebenso im Blick zu behalten wie verdeckte Einflussnahme fremder Staaten. Dafür braucht es einen handlungsfähigen Verfassungsschutz, der Entwicklungen rechtzeitig analysiert und die freiheitliche demokratische Grundordnung wirksam schützt.“

Hybride Bedrohungen nehmen weiter zu

Hybride Bedrohungen – also die gezielte Kombination aus Spionage, Cyberangriffen, Desinformation und politischer Einflussnahme – stellen weiterhin eine ernste Gefahr dar. Auch 2025 war Deutschland, und damit auch Mecklenburg-Vorpommern, Ziel solcher Aktivitäten. Besonders im Fokus standen russische Nachrichtendienste im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg gegen die Ukraine.

Der Verfassungsschutz MV hat seine Fähigkeiten deshalb weiter ausgebaut und fungiert inzwischen als zentrale Anlaufstelle für den Umgang mit hybriden Bedrohungen. Der Austausch mit Behörden, Kommunen, Unternehmen und Forschungseinrichtungen wurde intensiviert, insbesondere in sensiblen Bereichen wie maritimer Wirtschaft, kritischer Infrastruktur und Maschinenbau.

Radikalisierung verlagert sich zunehmend ins Internet

Radikalisierung findet heute immer häufiger im Internet statt. Das betrifft alle Formen des Extremismus. Über soziale Netzwerke, Messenger-Dienste, Musik, kurze Videos, Memes oder geschlossene Chats versuchen extremistische Gruppen gezielt, vor allem junge Menschen zu erreichen und an ihre Ideologien heranzuführen.

Besonders gefährlich ist dabei die Mischung aus dem Gefühl, dazuzugehören, bewussten Provokationen, einfachen Feindbildern und der Verherrlichung von Gewalt. Gerade junge Menschen werden so emotional angesprochen, in Gruppen eingebunden und Schritt für Schritt an extremistische Denkweisen herangeführt.

„Extremisten nutzen die digitalen Räume sehr geschickt. Deshalb dürfen wir das Internet nicht sich selbst überlassen, sondern müssen dort klar Haltung zeigen. Unser Ziel ist es, junge Menschen stark zu machen – damit sie Manipulation, Hass und Gewalt erkennen und sich bewusst dagegen entscheiden können. Wer früh versteht, wie extremistische Propaganda funktioniert, ist besser geschützt. Prävention im digitalen Raum ist heute ein zentraler Bestandteil unserer Sicherheitsarbeit“, verdeutlichte der Minister.

Rechtsextremismus bleibt größte Gefahr

Auch 2025 bleibt Rechtsextremismus die größte Bedrohung für die Demokratie im Nordosten. Erstmals zählen die Sicherheitsbehörden mehr als 2.000 Personen zur rechtsextremen Szene – konkret sind es 2.030. Besonders auffällig ist, dass immer mehr junge Menschen dazukommen. Viele von ihnen stammen aus einem bislang locker organisierten Umfeld und rutschen schrittweise in extremistische Strukturen ab.

Große Sorgen bereitet vor allem die zunehmende Radikalisierung im Internet, die bis in den Schulalltag hineinwirkt. Dadurch stehen Lehrkräfte und Schulen vor immer größeren Herausforderungen, wenn es darum geht, extremistischen Tendenzen frühzeitig zu begegnen.

Um Jugendliche zu erreichen, nutzt die Szene zudem moderne Musikstile wie Rap oder partyähnliche Formate, die auf den ersten Blick harmlos wirken, aber extremistische Botschaften transportieren. Zudem zeigt sich eine engere Verbindung zwischen Rechtsextremismus, Kampfsport und der Hooligan-Szene. Kampfsport wird gezielt genutzt, um Gewaltbereitschaft und Zusammenhalt zu fördern.

„Rechtsextremisten versuchen, junge Menschen dort abzuholen, wo sie sich täglich aufhalten: im Netz, in der Musik und im Freizeitbereich. Dem müssen wir als Gesellschaft entschieden entgegentreten – mit klarer Haltung, Aufklärung und einem starken demokratischen Miteinander“, sagte der Minister mit Blick auf diese Entwicklung.

„Reichsbürger“: kleine Gruppen, große Probleme

Die Zahl der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ im Nordosten ist im Jahr 2025 deutlich gestiegen. Während der Verfassungsschutz zuvor von etwa 690 Personen ausging, lag das Personenpotenzial zuletzt bei rund 800, wobei der Anstieg vor allem Einzelpersonen ohne feste organisatorische Anbindung betrifft. Nur etwa 27 Prozent der Szene sind in Gruppen oder Zusammenschlüssen organisiert.

Den Sicherheitsbehörden zufolge gelten rund 19 Prozent der Reichsbürger- und Selbstverwalterszene als gewaltorientiert. Etwa sieben Prozent von ihnen werden zugleich dem rechtsextremistischen Spektrum zugeordnet. Die Szene fiel erneut durch Beleidigungen, Körperverletzungen, Widerstand gegen Polizeibeamte sowie massive Störungen von Verwaltungsabläufen auf.

„Diese Szene stellt unsere staatlichen Strukturen bewusst infrage und scheut dabei auch nicht vor Gewalt zurück. Umso wichtiger ist es, dass unsere Behörden handlungssicher, gut vernetzt und konsequent auftreten“, betonte Innenminister Christian Pegel.

Um Behörden besser zu schützen, veranstaltete der Verfassungsschutz im Februar 2026 das Symposium „Souverän im Amt“ mit rund 500 Teilnehmenden aus Verwaltung, Polizei, Justiz und Politik.

Linksextremismus: Jugendgruppen mit klarer Ideologie

Das linksextremistische Personenpotenzial blieb mit etwa 450 Personen stabil. An Bedeutung gewonnen haben jedoch ideologisch gefestigte, kommunistisch geprägte Jugendgruppen wie die Rote Jugend Rostock. Diese Gruppen sprechen gezielt junge Menschen an und vermitteln ein starkes Wir-Gefühl sowie revolutionäre Ideen.

„Extremistische Gruppen versuchen gezielt, junge Menschen mit einfachen Antworten und einem starken Wir-Gefühl für ihre Ideologie zu gewinnen. Es ist unsere gemeinsame Aufgabe, frühzeitig aufzuklären und demokratische Alternativen sichtbar zu machen“, erklärte Christian Pegel.

Die Zahl der gewaltbereiten Linksextremisten blieb etwa auf dem Niveau des Vorjahres.

Islamismus und auslandsbezogener Extremismus

Das islamistische Personenpotenzial in Mecklenburg-Vorpommern lag im Jahr 2025 bei rund 200 Personen und damit leicht über dem Niveau des Vorjahres. Die Mehrheit dieser Personen, rund 190, lässt sich dem Salafismus zuordnen. Der Fokus der Sicherheitsbehörden lag vor allem auf islamistisch motivierten Einzelpersonen und digitalen Radikalisierungsprozessen. Auch 2025 blieben digitale Radikalisierungsprozesse in diesem Phänomenbereich relevant.

Das Personenpotenzial im Bereich des nicht-islamistischen, auslandsbezogenen Extremismus belief sich im Jahr 2025 auf rund 330 Personen. Der Schwerpunkt blieb die „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK), der im Land rund 290 Personen zugerechnet wurden. Trotz des im Jahr 2025 fortgesetzten Annäherungs- und Friedensprozesses zwischen dem türkischen Staat und der PKK nutzt Letztgenannte Deutschland weiterhin als Rückzugsraum zur Finanzierung, Propagandaunterstützung und Mobilisierung.

Trotz erklärter Auflösung und Gewaltverzichts setzte die Organisation ihre Aktivitäten in Deutschland fort, etwa durch Spenden- und Rekrutierungsmaßnahmen.

Moderner Rechtsrahmen für mehr Sicherheit im Land

Angesichts wachsender und vielfältiger Bedrohungen für unsere Demokratie wurde auch der rechtliche Rahmen weiterentwickelt. Mit der Überarbeitung des Landesverfassungsschutzgesetzes sorgt Mecklenburg-Vorpommern dafür, dass Sicherheit und Freiheit gemeinsam gedacht werden. Das Ziel besteht darin, den Schutz der Grundrechte zu stärken, handlungsfähig zu bleiben und eine wirksame parlamentarische Kontrolle sicherzustellen – und das angepasst an die Herausforderungen unserer Zeit.

„Der Verfassungsschutzbericht 2025 macht deutlich: Unsere Demokratie steht unter Druck – durch unterschiedliche Akteure und auf ganz verschiedenen Wegen, ob offen oder im Verborgenen, im Alltag oder im digitalen Raum. Mecklenburg-Vorpommern begegnet diesen Herausforderungen mit Aufmerksamkeit, Sachlichkeit und Verantwortung. Eine starke Demokratie braucht Wissen, Zusammenhalt und einen handlungsfähigen Rechtsstaat. Nur gemeinsam können wir unsere freiheitliche demokratische Grundordnung auch in Zukunft schützen und stärken“, sagte Innenminister Christian Pegel abschließend.

M-V will Schutzlücke bei digitaler Gewalt für Kinder schließen

Justizministerin Jacqueline Bernhardt bringt zur Fachkonferenz am 11./12.06. in Hamburg einen entsprechenden Beschlussvorschlag ein.

Schwerin – „Der strafrechtliche Schutz Minderjähriger im digitalen Raum muss dringend verbessert werden. Wir sehen Bedarf, das geltende Strafrecht gezielt zu ergänzen. Auf der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister bringe ich daher einen Beschlussvorschlag ein, wonach die Bundesministerin der Justiz gebeten werden soll, unsere Handlungsempfehlung zu prüfen.

Dass es eine Schutzlücke für Kinder im digitalen Raum geben könnte, haben bereits die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten auf ihrer Konferenz am 5. März vermutet. Sie baten damals um Prüfung, ob die Anbahnung von Manipulationen, die zu selbstverletzenden Handlungen führen, unter Strafe gestellt werden kann. Den strafrechtlichen Teil dieses Prüfauftrags greifen wir mit unserem Beschlussvorschlag auf.

Wir sehen Prüfbedarf, ob die Anbahnung von Manipulationen, die zu selbstverletzenden Handlungen führen, in dogmatisch tragfähiger und verfassungsrechtlich belastbarer Weise unter Strafe gestellt werden kann“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt. Die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister wird in Hamburg am 11./12. Juni tagen.

„Welche Strukturen typische Konstellationen prägen, ist zuletzt im Hamburger ‚White-Tiger‘-Prozess sichtbar geworden. Es geht um Blackout- und Blue-Whale-Challenges, die Minderjährige in einer Sequenz von Aufgaben zu Eigenverletzungen bis hin zur Selbsttötung verleiten. Chats, in denen auf geäußerte Suizidgedanken nicht deeskalierend, sondern bestärkend reagiert wird.

Pro-Ana- und Pro-Mia-Foren, die Essstörungen als Lebensstil propagieren. Systematisches Cybermobbing, das gezielt auf Selbstverletzung oder Suizid hinwirkt. Die Erscheinungen liegen in der Sache unterschiedlich. Was sie verbindet, ist ihre Struktur. Sie beginnen zunächst mit harmlos erscheinender Kontaktaufnahme, Vertrauensaufbau und der schrittweisen Verschiebung dessen, was der Minderjährige als Gefahr oder als Norm wahrnimmt. Auf genau diese Struktur ist das geltende Strafrecht nicht voll zugeschnitten.“, so Justizministerin Bernhardt.

„§ 176b StGB erfasst sexuelles Cybergrooming, § 238 StGB digitale Belästigungen. Solange die Einwirkung sich in dem vollzieht, was man als ‚Anbahnung‘ bezeichnen kann, bleibt sie vor der Schwelle der Strafbarkeit. Das ist kein Versehen des Gesetzgebers, denn das Verleiten zur eigenverantwortlichen Selbstschädigung ist insoweit nicht strafbar, etwa wenn ein Erwachsener auf einen Jugendlichen einwirkt, der die schädigende Wirkung seines Tuns durchaus erkennt, sich aber gleichwohl durch fortgesetzte manipulative Einwirkung dazu bestimmen lässt. Wir schlagen deshalb vor, die Bundesjustizministerin um die Prüfung eines eigenständigen Straftatbestands zu bitten“, erklärt Ministerin Jacqueline Bernhardt vor der JuMiKo.