Ehemalige JVA bleibt

Neubrandenburg – Das Land Mecklenburg-Vorpommern und die Stadt Neubrandenburg haben sich darauf verständigt, die ehemalige Justizvollzugsanstalt auf dem Lindenberg vorerst nicht zu verkaufen. Eine entsprechende Vereinbarung wurde zwischen dem Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern und der Stadt Neubrandenburg getroffen. Diese Regelung gilt bis zum Ablauf oder der Aufhebung des 2022 von der Stadtvertretung Neubrandenburg beschlossenen Moratoriums.

Die Vereinbarung bietet den beteiligten Akteuren aus Politik, Verwaltung und Gesellschaft die Möglichkeit, den begonnenen Prozess zur Entwicklung eines würdigen Gedenkkonzeptes für die geschichtsträchtige Liegenschaft fortzusetzen. Ziel ist es, ein Konzept zu erarbeiten, das der besonderen historischen Bedeutung der ehemaligen Justizvollzugsanstalt Rechnung trägt und gleichzeitig die zukünftigen Nutzungsperspektiven des Areals aufzeigt.

Im Rahmen der Vereinbarung wird sich die Stadt Neubrandenburg an den notwendigen Unterhaltungskosten des Geländes beteiligen. Dazu gehören unter anderem die Pflege der Grünanlagen sowie die Organisation von Besichtigungsterminen und anderen Veranstaltungen, die im Kontext der Gedenkarbeit stattfinden. Dies unterstreicht die enge Zusammenarbeit zwischen Stadt und Land, um einen verantwortungsvollen Umgang mit der Liegenschaft sicherzustellen.

Nachdem die Stadt Neubrandenburg im Zuge des Moratoriums die zuvor laufenden Verkaufsverhandlungen unterbrochen hatte, wurde die Liegenschaft im Rahmen eines öffentlichen Bieterverfahrens angeboten. Mit der nun erzielten Einigung zwischen Stadt und Land wird dieses Verfahren nicht fortgeführt.

„Die Vereinbarung zwischen Land und Stadt ist ein wichtiger Schritt, um der historischen Bedeutung dieser Liegenschaft gerecht zu werden und gemeinsam ein tragfähiges Konzept für die Zukunft zu entwickeln“, erklärte Finanzminister Dr. Heiko Geue. „Kooperation und Dialog schaffen so eine lösungsorientierte Perspektive für einen zentralen Ort der Auseinandersetzung mit der Geschichte und bieten zugleich Raum für die Entwicklung von Ideen zur weiteren Nutzung.“

Die JVA Neubrandenburg war bis Ende 2018 eine als Justizvollzugsanstalt genutzte Liegenschaft auf dem Lindenberg in Neubrandenburg.

Entscheidung um Campingplatz

Camper´s Friend GmbH übernimmt Teilbetrieb auf Stiftungsflächen

Prerow – Nachdem die landeseigene Stiftung Umwelt und Naturschutz MV (StUN M-V) im Rechtsstreit um den Betrieb des Campingplatzes Prerow einen Räumungstitel gegen die Regenbogen AG erwirkt hat, werden nun weitere Schritte unternommen, sagen der geschäftsführende Vorstandsvorsitzende der StUN, Bjørn Schwake und der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus in einer gemeinsamen Erklärung: „Es ist leider nicht gelungen, in 2024 Klarheit im Räumungs­prozess des Landes zu erhalten.

Für den Stiftungsbereich (Dünenfläche rd. 20,2 ha mit 769 Stellplätzen) liegt jedoch ein Räumungstitel vor. Für den Landesbereich (Waldfläche rd. 9,5 ha mit 150 Stellplätzen) steht ein Verkündungstermin noch nicht fest. Dies führte zu Unsicherheiten beim Weiterbetrieb für die Saison 2025, weil die Regenbogen AG einen Teil des Camping­platzes räumen muss, den zweiten aber (noch) nicht.

Wir haben immer wieder gesagt, dass der Weiterbetrieb des Campingplatzes mit zukünftig 919 Stellplätzen gesichert ist – im Sinne der Camper, der Gewerbetreibenden und der Gemeinden. Die Betroffenen sollen nicht mehr als unabwendbar unter dem Rechtsstreit zwischen der Regenbogen AG und dem Land leiden. Vor dem jetzigen Hintergrund war es notwendig zu entscheiden, wie dieser Betrieb für 2025 gesichert werden kann.

Die Stiftung Umwelt und Naturschutz MV (StUN M-V) und das Land haben sich diese Entscheidung nicht leichtgemacht. In intensiven Gesprächen zum Jahresende mit der Regenbogen AG als bisherigem Betreiber und der Camper´s Friend GmbH, die sich im Interessenbekundungsverfahren durchgesetzt hatte, wurden die Optionen erörtert und geprüft.

Im Ergebnis kommen Stiftung und Land zum Schluss, dass der Räumungstitel gegen die Regenbogen AG nun vollstreckt wird und auf der Stiftungsfläche ein Teilbetrieb durch das Hamburger Unternehmen Camper´s Friend errichtet werden soll. Camper’s Friend hat sich bereit erklärt, auch unter den geänderten Rahmenbedingungen und trotz des kurzen Umsetzungszeitraums einen Campingbetrieb auf der StUN-Fläche zu gewährleisten.

Ein ebenso geprüfter Weiterbetrieb  des gesamten Camping­platzes für das Übergangsjahr 2025 durch die Regenbogen AG ist an unterschiedlichen Vorstellungen zu den Vertragsinhalten gescheitert. Zusätzlich schienen die rechtlichen Unwägbarkeiten für die laufenden Gerichtsverfahren zu groß.

Ein solcher Teilbetrieb im Dünenbereich durch Camper´s Friend wird mit erheblichem Mehraufwand  verbunden sein.  Camper´s Friend hat aber erklärt, dass die Herausfor­derungen mit Unterstützung des Landes und der StUN beherrschbar seien. Die gemeinsame Überzeugung ist, zu Ostern den Teilbetrieb für Dauercamper und ab Juni für Touristikcamper gewährleisten zu können. Camper´s Friend hofft auf eine kollegiale Koexistenz der beiden Betriebe und bietet der Regenbogen AG  zeitnahe Gespräche  zur Gestaltung des Miteinanders an.

In den kommenden Wochen werden ingenieurstechnische Planungen vorgenommen, um den Betrieb auf den Dünenflächen vorzubereiten. Über konkrete Maßnahmen werden wir die Öffentlichkeit regelmäßig informieren. Schon jetzt gibt es Antworten auf die wichtigsten Fragen zur kommenden Saison auf der Internetseite von Camper´s Friend www.ahoi.life.

Auf der Landesfläche kann, bis zu einer gerichtlichen Entschei­dung, die Regenbogen AG zunächst einen eigenen Teilbetrieb führen. Wir appellieren an die Regenbogen AG, sich als gute Verliererin zu zeigen und den Teilbetrieb durch Camper´s Friend auf der Dünenfläche nicht zu behindern“, so Bjørn Schwake und Minister Backhaus abschließend.

13,2 Millionen Euro aus Straftaten abgeschöpft

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Künftig sollten auch Gewinne aus dem Präsentieren von Straftaten eingezogen werden können.“

Schwerin – Im Jahr 2023 haben die vier Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt rund 13,2 Millionen Euro aus Straftaten abgeschöpft. Das waren rund zwei Millionen Euro mehr als 2022.

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Die Abschöpfung von Vermögen aus Straftaten ist ein wirksames Mittel im Kampf gegen Kriminalität nicht nur aus dem Bereich der organisierten Täterstrukturen. Die Devise lautet nach wie vor, dass sich Straftaten nicht lohnen dürfen. Dabei gilt es, das Recht der Vermögensabschöpfung auch in Zukunft auszuweiten und zu verbessern. Gerade Gewinne, die daraus resultieren, dass Straftaten öffentlich zur Schau gestellt werden, sind ein weiterer Schlag in die Gesichter der Opfer.

Aus diesem Grund haben wir auf der Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister beschlossen, das Recht der Vermögensabschöpfung vor diesem Hintergrund einer Überprüfung zu unterziehen und entsprechende Regelungsvorschläge zu erarbeiten. Unabhängig davon haben die Staatsanwaltschaften in Neubrandenburg, Stralsund, Rostock und Schwerin in den Jahren 2018 bis 2023 insgesamt nahezu 64 Millionen Euro abgeschöpft. Ich danke den Gerichten und Staatsanwaltschaften für ihren verlässlichen Einsatz. Der Blick auf die Abschöpfung von Vermögen ist ein wichtiger Beitrag zum Opferschutz“, so die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt.

Generalstaatsanwältin Christine Busse: „Der Zugriff auf die aus Straftaten gezogenen Gewinne über die Vermögensabschöpfung ist ein nach wie vor wichtiges Instrument der Kriminalitätsbekämpfung. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe, deren Ziel die laufende Optimierung des Rechts der Vermögensabschöpfung im Auftrage der Justizministerinnen und Justizminister ist, leistet einen auch aus meiner Sicht unverzichtbaren und wichtigen Beitrag zur Fortentwicklung der Möglichkeiten, auf inkriminierte Vermögenswerte zuzugreifen. Deshalb ist an der Arbeitsgruppe, die mit großem Engagement und erheblichem Aufwand konkrete Gesetzgebungsvorschläge in diesem Bereich entwickelt, auch weiterhin eine Expertin meiner Behörde beteiligt.“

Wann und in welcher Höhe bzw. in welchen Raten die abgeschöpften Summen an die geschädigten Personen, Institutionen und auch an die Staatskasse fließen, ist nicht statistisch erfasst.

Genehmigungsverfahren Windenergie

 „Wir sind auf einem guten Weg“

Schwerin – Die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU) arbeiten intensiv an der Abarbeitung der Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz für Windenergieanlagen in MV.

Zum Jahresende stellt Mecklenburg-Vorpommerns Klimaschutz- und Umweltminister Dr. Till Backhaus Quartalszahlen vor, wonach zum Stichtag 30.09.2024 294 Anträge mit 1.127 Windenergieanlagen vorliegen. Bei positiver Bescheidung ergebe das eine Gesamtleistung von ca. 6,2 Gigawatt und entspräche einem Investitionsvolumen von ca. 10,5 Milliarden Euro.

Mit Blick auf die Vorjahre 2022 und 2023 konstatiert der Minister eine positive Entwicklung zum laufenden Jahr 2024: „Haben sich die immissionsschutzrechtlichen Entscheidungen in den StÄLU von 2022 zu 2023 von 26 auf 51 bereits verdoppelt, so sind diese bis Ende des dritten Quartals 2024 mit 58 schon höher als im gesamtem Jahr 2023. Das heißt, wir werden in 2024 die höchste Anzahl an Entscheidungen seit 2018 erreichen.“ Hinter den 58 beschiedenen Verfahren stehen 34 Neugenehmigungen, 18 Änderungsgenehmigungen und 5 Ablehnungen sowie eine Rücknahme. So konnten dadurch 110 Windenergieanlagen mit einer Leistung von 577 Megawatt und einem Investitionsvolumen von ca. 980 Millionen Euro positiv beschieden werden.

Die Verfahrensdauer liegt mit Blick auf die Jahre 2020 bis 2024 aus unterschiedlichen Gründen bei nach wie vor rund 36 – 48 Monaten. „Unser Ziel ist es, Genehmigungsverfahren nach der Vollständigkeit der Unterlagen innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen von maximal sechs Monaten bei vereinfachten Verfahren und von zehn  Monaten bei dem förmlichen Verfahren abzuschließen. Ich bin zuversichtlich, dass wir dahin kommen, wenn wir den Antragsstau der vergangenen Jahre weiter konsequent abarbeiten. Schon heute gibt es Beispiele, bei denen Genehmigungsverfahren innerhalb von neun Monaten abgewickelt werden konnten, zum Beispiel das Windeignungsgebiet Bartow im Kreis Mecklenburgische Seenplatte“, betonte Minister Backhaus.

Im April 2023 hat das Umweltministerium MV dafür gesorgt, dass Genehmigungsverfahren schneller zur Entscheidungsreife geführt werden können, in dem die artenschutzrechtliche und immissionsschutzrechtliche Prüfung von Windenergievorhaben unter einem Dach – und zwar bei den StÄLU – vereint wurde. Zudem wurden auf Initiative von Minister Backhaus 50 neue Stellen geschaffen, davon 30 im Artenschutz und 20 im Immissionsschutz. Dies hat  laut Backhaus dazu geführt, dass von den 200 von den unteren Naturschutzbehörden vor der Hochzonung übernommenen fehlenden artenschutzrechtlichen Stellungnahmen die Hälfte schon abgearbeitet werden konnte. „Das heißt, wir sind auf einem guten Weg, haben aber noch eine ordentliche Strecke vor uns“, stellte er heraus. Insbesondere die vielen Neuanträge, allein 55 Anträge mit 243 Anlagen seit Jahresbeginn 2024, fordern die Mitarbeitenden in allen beteiligten Behörden zusehends.

Derzeit laufen in 21 Verfahren (25 WEA) Untätigkeitsklagen und 13 Klagen (81 WEA) gegen beschiedene Verfahren. Dem Länderinformationssystem LIS-A zufolge sind hierzulande derzeit 1.827 Windenergieanlagen in Betrieb.

Sicherheit an den Gerichten

Schwerin – „Die Sicherheit unserer Gerichte und Justizgebäude ist ein grundlegender Bestandteil unserer Demokratie und unseres Rechtsstaats. Es ist unsere gemeinsame Aufgabe, dafür zu sorgen, dass sich alle Beteiligten, Richterinnen, Richter, Anwältinnen, Anwälte, Justizbedienstete sowie Bürgerinnen und Bürger, die unsere Gerichte aufsuchen, in einem sicheren Umfeld befinden.

Denn die Gerichte sind der Ort, an dem Recht gesprochen wird. In den Gerichtssälen wird über Schicksale entschieden, oftmals in hoch emotionalen und kontroversen Verhandlungen. Deshalb müssen wir sicherstellen, dass diese Entscheidungen ohne Bedrohungen, Einflussnahmen oder Gefährdungen getroffen werden können.

Jede Form von Gewalt oder Einschüchterung, sei es von Reichsbürgerinnen oder Reichsbürgern, von Angehörigen der organisierten Kriminalität oder von verärgerten Prozessparteien, jeder Angriff, unabhängig von der Motivation des oder der Angreifenden, sind zutiefst zu verurteilen. Sie treffen nicht nur Einzelne, sondern den gesamten Rechtsstaat“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt im Landtag zu TOP13.

„Die Menschen können und müssen sich auf den Rechtsstaat verlassen können. Daher möchte ich stellvertretend an dieser Stelle allen danken, die in der Justiz für den Rechtsstaat tagtäglich ihr Bestes geben. Vor diesem Hintergrund ist mir der Schutz der Herzkammern des Rechtsstaates, der Gerichte, ein besonderes Anliegen.

Wir als Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz haben gemeinsam mit dem Geschäftsbereich sehr viel unternommen, um diesen Schutz zu gewährleisten. Unter der Federführung der beim Ministerium angesiedelten ‚Arbeitsgruppe Sicherheit‘ wurde für die Gerichte und Staatsanwaltschaften das Konzept zur stufenweisen Umsetzung der ständigen Einlasskontrolle bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes erarbeitet.

Nach einer Pilotierung sind ständige Einlasskontrollen an den vier großen Justizzentren in Rostock, Schwerin, Stralsund und Neubrandenburg sowie den großen Amtsgerichten Rostock und Stralsund und später an allen Gerichten geplant. Bislang war das nicht möglich, da die Beschäftigten in den Justizwachtmeistereien mit zusätzlichen Aufgaben in den Scanstellen der Gerichte im Zuge der Einführung der elektronischen Akte befasst waren und sind.

Es werden daher bisher hauptsächlich anlassbezogene Eingangs- und Sicherheitskontrollen durchgeführt. Aber wir entlasten die Justizwachtmeistereien und wollen die Scan-Aufgaben an weitere externe Dienstleister geben. Im Amtsgericht Rostock haben wir bislang erfolgversprechend mit den DRK-Werkstätten eine Entlastung der Justizwachtmeisterei pilotiert“, so Justizministerin Bernhardt.

„Für die anspruchsvolle Tätigkeit der Einlasskontrolle haben wir Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeistern mehrtätige Basisschulungen geboten. Verpflichtende Justizeinsatztrainings sind weiterhin geplant. Es gab Fortbildungen zu Deeskalation und Selbstschutz, um Mitarbeitende in Ursachenerkennung und Konfliktlösung zu sensibilisieren.

Ausgestattet sind unsere Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister derzeit mit Handsonden, Handfesseln, Teleskopschlagstöcken, Dienstkoppel, Sicherheitshandschuhen, Schutzwesten, Außentragehülle für Schutzwesten, Signalpfeifen, Taschenlampe für Einlasskontrollen sowie Griffsicherungsring für Schlagstock. Jedem Gericht stehen für Einlasskontrollen Torsonden zur Verfügung, um potenziell gefährliche Metallobjekte am Körper zu erkennen.

Durch die Kombination von personellen, technischen und präventiven Maßnahmen können wir gewährleisten, dass sich sowohl die Justizangehörigen als auch die Bürgerinnen und Bürger in unseren Gerichten sicher fühlen. Denn die Sicherheit unserer Gerichte hat höchste Priorität. Wir werden weiterhin alles daransetzen, dass die Gerichte als Orte des Rechts und der Gerechtigkeit geschützt sind“, versichert Justizministerin Jacqueline Bernhardt im Landtag.

Vierte interdisziplinäre Opferschutztagung

Cyberstalking steht im Fokus der Opferschutztagung in Güstrow

Güstrow – Auf der vierten interdisziplinären Opferschutztagung ist der Umgang mit Cyberstalking thematisiert worden. „Der Feind in meiner Tasche“ war das Motto an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Güstrow. Der Minister für Inneres, Bau und Digitalisierung Christian Pegel und die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt sprachen in der Podiumsdiskussion über Tat-Erkennung und Prävention.

Der Minister für Inneres, Bau und Digitalisierung Christian Pegel: „Stalker – ob digital oder im realen Leben – verfolgen einen anderen Menschen, bedrohen und terrorisieren ihn, dringen bis in die eigene Privatsphäre vor – und zwar immer wieder. Dieses Verhalten ist kein besonderer Ausdruck von Zuneigung, sondern eine Straftat und belastet Opfer schwer – oft auch über einen sehr langen Zeitraum.

Ich kann mir nicht ansatzweise vorstellen, wie beklemmend das Gefühl und eigene Leben sein kann, wenn man einem solchen Eingriff in die Privatsphäre ständig ausgesetzt ist. Deshalb: Melden Sie Stalking der Polizei, damit diese Sie schützen kann!

Die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern nutzt vorhandene technologische Mittel und integriert die Verfolgung von Cyberstalking-Fällen in ihre Ermittlungsverfahren. Die jüngste Evaluierung unseres Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (SOG M-V) hat gezeigt, dass die polizeirechtlichen Maßnahmen bei häuslicher Gewalt weiterentwickelt werden müssen und auch Opfer von Cyberstalking besser zu schützen sind.

Für die anstehende Novellierung des SOG M-V prüft das Innenministerium daher die Einführung eines digitalen Kontakt- und Näherungsverbotes. Denn der Schutz Betroffener darf bei einer derartigen Gefahrenlage nicht erst mit der Verurteilung der gewalttätigen Person zusammenfallen.“

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Das Feld der Gewalt wird größer. Die Bekämpfung digitaler Gewalt ist eine der neuen Herausforderungen. Das bundesweite Lagebild ‚Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten‘ zeigt, dass vor allem Frauen und Mädchen Opfer digitaler Gewalt wie Cyberstalking oder auch Cybergrooming sind. 62,3 Prozent der Opfer digitaler Gewalt sind weiblich. Digitale Gewalt passiert oft im Verborgenen.

Täter und Täterinnen verschaffen sich Zugriff auf digitale Geräte und verfolgen unerkannt Aktivitäten. Der digitale Feind wird daher zunehmend unsere unsichtbare Begleitung. Für besonders schwere Fälle des Cyberstalkings sieht § 238 Absatz 2 StGB einen erhöhten Strafrahmen vor mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

Wer Gewalt erlebt, egal ob digitale oder auch psychische wie physische, kann auf Dauer gesundheitliche Schäden davontragen. Von Fachleuten sollte sich jede Person zudem über einen optimalen Schutz vor Ausspähsoftware aufklären lassen. Opfer können sich jederzeit an das Hilfetelefon 116 016 wenden.“

Schutz vor Diskriminierung

Justizministerin Jacqueline Bernhardt spricht auf der Fachkonferenz über die Notwendigkeit der Reform des Gleichbehandlungsgesetzes.

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern dringt auf eine Reform der Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt bringt auf der Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister einen entsprechenden Beschlussvorschlag ein.

„Mit dem Beschluss sollten die Justizministerinnen und Justizminister den Bundesminister der Justiz bitten zu prüfen, inwiefern der Schutz vulnerabler Gruppen durch eine Reform der bestehenden Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz weiter gestärkt werden kann. Denn die vier europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien geben zwar einen Mindestschutz vor, doch ist es für viele betroffene Personen oftmals unmöglich, ihr Recht auf Gleichbehandlung sowie zu effektiven Rechtsschutz wahrzunehmen.

Wir müssen alles daransetzen, das zu ändern. Es geht um alle Menschen, denn es kann jede und jeden treffen, auch Menschen mit Beeinträchtigung, Allerziehende oder finanziell Schwache. Daher wäre es ein gesellschaftspolitisch wichtiges Signal gegen Stigmatisierung und Ausgrenzung und für Vielfalt und Chancengerechtigkeit in einer inklusiven Gesellschaft“, sagt Justizministerin Jacqueline Bernhardt vor der am Mittwoch beginnenden Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister (JuMiKo) in Berlin.

„Nach den europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien und des seit 18 Jahren in Deutschland geltenden Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ist der Schutz vor ‚Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität‘ gesichert.

In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass das vom europäischen Rahmen vorgegebene Mindestschutzniveau nicht überall effektiv erreicht werden kann. Zudem finden intersektionale und Mehrfachdiskriminierungen bisher nur indirekt Berücksichtigung. Schwierig gestaltet sich auch die momentane Beweislastregelung bzw. -verteilung. Denn für betroffene Personen ist es mitunter eine Hürde, gerade in subtilen oder verdeckten Fälle eine plausible Diskriminierung nachzuweisen.

Im europäischen Vergleich bleiben schließlich auch die vorgesehenen Sanktionen und Entschädigungen in der Praxis oft schwer durchzusetzen und wirken nur bedingt abschreckend. Im Rahmen europäischer und internationaler Berichtsverfahren wurde der Bundesrepublik Deutschland daher wiederholt eine Reform des AGG empfohlen“, so Ministerin Bernhardt.

„Wenn wir diesen Schutz nicht verbessern, könnte dies durchaus zu einem Vertrauensverlust in den Diskriminierungsschutz sowie den Gleichbehandlungsgrundsatz führen. Das Zusammenleben in einer vielfältigen und inklusiven Gesellschaft, die allen Menschen Chancengerechtigkeit ermöglicht, bedarf eines klaren Bekenntnisses gegen Diskriminierung, Stigmatisierung und Ausgrenzung“, stellt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt vor dem Start der JuMiKo klar.

Habitatschutz und Landwirtschaft

Backhaus für Interessenausgleich

Schwerin – Die Umweltorganisation Client Earth hat Klage gegen das Land Mecklenburg-Vorpommern auf Erlass einer Verordnung zur Umsetzung der Natura-2000-Verträglichkeitsprüfung in Bezug auf die Landwirtschaft eingereicht. Dem Land liegt die Klageschrift bislang nicht vor.

Umweltminister Dr. Till Backhaus: „Ich bedauere es sehr, dass Client Earth den Klageweg gewählt hat. Dem Land ist weiterhin sehr an einem konstruktiven Interessenaustausch und –ausgleich gelegen. Ziel muss es sein, der Landwirtschaft in Natura-2000-Gebieten zu einer schutzzielkonformen Wirtschaftsweise zu verhelfen, sodass Verträglichkeitsprüfungen entbehrlich werden.

Dies erfordert zum einen finanzielle Anreize, die Landwirte zu einer schutzgebietsverträglichen, aber ertragsmindernden Wirtschaftsweise bewegen. Zum anderen bedarf es einer gegenüber dem jetzigen Stand breiter und differenzierter ausgestalteten Förderkulisse, um flächendeckend Auswirkungen auf Arten und Lebensraumtypen ausschließen zu können.

In meinem Haus wurden konkrete Maßnahmen entwickelt, um die Voraussetzungen für eine bessere Vereinbarkeit von Schutz- und Nutzinteressen in diesen sensiblen Bereichen zu schaffen. Gern hätten wird diese mit den Umweltverbänden weiter ausgearbeitet.

Sollte die Klage erfolgreich sein, entstünde zunächst für die Landwirtschaft und die Behörden ein hoher bürokratischer Aufwand. Den Natura-2000 Gebieten ist damit jedenfalls nicht geholfen“, betonte er und warnte erneut vor einer einseitigen Politik, die sich gegen die Bedürfnisse der Menschen vor Ort richtet.

„Eine schnelle Lösung gibt es nicht“, sagte Minister Backhaus weiter und begründete dies wie folgt: „Ein auf Freiwilligkeit basierendes Gebietsmanagement, das gleichzeitig den EU-Anforderungen gerecht wird, erfordert neben ausreichenden Finanzmittel auch kooperative Zusammenschlüsse der Bewirtschafter eines Schutzgebietes. Diese ermöglichen landwirtschaftliche Maßnahmen so festzulegen und abzustimmen, dass Beeinträchtigungen auf Habitate und Arten tatsächlich in einem Maße ausgeschlossen werden können, die eine Verträglichkeitsprüfung entbehrlich machen. Aufbau und abschließende Evaluierung eines solchen Kooperationsmodells sind aber nicht kurzfristig umsetzbar.“

Die Gesamtfläche von Natura-2000-Gebieten an Land beträgt 671.664 ha. Davon werden 199.278 ha als Ackerfläche und 114.578 ha als Dauergrünland genutzt (Stand 2023). Insgesamt werden also 313.856 ha landwirtschaftlich genutzt. In Natura-2000-Gebieten wurden Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen auf einer Fläche von insgesamt 126.657 ha beantragt. Das entspricht etwa 40 % der landwirtschaftlich genutzten Flächen in Natura-2000-Gebieten.

Gewalt kommt nicht in die Tüte

70 Bäckereien beteiligen sich / Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt: „Die Aktion in der Antigewaltwoche soll die Hilfehotline für Frauen bekannter machen.“

Stralsund – Die Gemeinschaftsaktion „Gewalt kommt nicht in die Tüte“ des Ministeriums für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz und des Landesinnungsverbands des Bäcker- und Konditorenhandwerks Mecklenburg-Vorpommern ist Teil der Internationalen Woche gegen Gewalt an Frauen und Kindern. Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt eröffnete die Aktionswoche in Stralsund. Mit dabei waren auch die Landesbeauftragte für Frauen und Gleichstellung der Landesregierung Wenke Brüdgam, der Landesinnungsmeister Matthias Grenzer und der Landrat des Landkreises Vorpommern-Rügen, Dr. Stefan Kerth.

Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt: „Auf 75.000 Brötchen-Tüten ist das Hilfetelefon für Frauen und Mädchen, die Opfer von Gewalt wurden, abgedruckt. Diese Nummer muss noch bekannter werden, denn an dieser Hotline erhalten Frauen und Mädchen Hilfe in den schwierigen, oftmals ausweglos scheinenden Situationen. Die Gewalt an Frauen und Mädchen ist leider noch immer nicht gestoppt. Daher müssen wir weiter sensibilisieren. Wir müssen die Gewalt ansprechen, den Opfern Auswege aufzeigen. Die Aktion ‚Gewalt kommt nicht in die Tüte‘ mit dem Landesinnungsverband des Bäcker- und Konditorenhandwerks ist daher jedes Jahr eine sehr gute Gelegenheit, diese wichtige Telefonnummer, die Hotline gegen Gewalt, in den Alltag der Menschen zu bringen. Hilfe muss so selbstverständlich sein wie Brot und Brötchen kaufen“, sagt die Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt.

„An der Polizeilichen Kriminalstatistik sehen wir allerdings, dass die Anzahl erfasster Fälle von häuslicher Gewalt weiter zugenommen hat. Im Jahr 2017 wurden in Mecklenburg-Vorpommern demnach 1.556 Fälle häuslicher Gewalt erfasst. Im Jahr 2022 waren es 1.964 erfasste Fälle. Im vergangenen Jahr stieg diese Zahl weiter auf 2.098 Fälle. Bundesweit fallen täglich 140 Frauen und Mädchen Sexualstraftaten zum Opfer. Das ist erschreckend wie nicht hinnehmbar. Daher wird die Landesregierung das Beratungs- und Hilfenetz in Mecklenburg-Vorpommern auch weiterhin tatkräftig unterstützen. Als Land geben wir dieses Jahr rund 2.84 Millionen Euro für das spezialisierte Beratungs- und Hilfenetz, davon rund 950.000 Euro Landesförderung für die Frauenschutzhäuser. Wir sind auch dabei, eine Landesstrategie zur Umsetzung der Istanbul Konvention und entwickeln somit den Landesaktionsplan zur Bekämpfung häuslicher und sexualisierter Gewalt weiterzuentwickeln. Denn für Gewalt ist kein Platz in unserer toleranten Gesellschaft“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

Wenke Brüdgam, Landesbeauftragte für Frauen und Gleichstellung: „Da wir das ganze Jahr unermüdlich auf die Arbeit des Beratungs- und Hilfenetzes hinweisen sowie Gewalt gegen Frauen und Mädchen thematisieren, wird das Dunkelfeld der Gewalt immer heller. Doch durch immer mehr Öffentlichkeit werden auch immer mehr Fälle bekannt, denn immer mehr Betroffene trauen sich, Hilfe zu suchen. Das zeigt, wie wichtig Aktionen wie die des Landesinnungsverbands des Bäcker- und Konditorenhandwerks sind. Da der Aktionstag nur einmal im Jahr ist, ist dieses Zeichen gegen Gewalt in dieser Zeit umso richtiger. Wir wollen Barrieren abbauen, das Stigma immer mehr beseitigen und vor allem zeigen, dass alle in unserer Gesellschaft gefragt sind. Niemand, weder Betroffene, noch Zeuginnen und Zeugen sollten zögern, professionelle und engagierte Hilfe zu aktivieren. Es liegen in den knapp 70 teilnehmenden Bäckereifilialen auch Flyer zum Mitnehmen aus, die in Hausfluren aufgehängt werden können.“

18 Handwerksbäckereien und -konditoren in Mecklenburg-Vorpommern beteiligen sich an der diesjährigen Aktionswoche und werden in ihren rund 65 Verkaufsstellen vom 25. bis 29. November 2024 rund 75.000 Aktionstüten mit dem Aufdruck „Gewalt kommt nicht in die Tüte“ über den Ladentisch reichen. „Damit gehen nicht nur Brote oder Brötchen mit nach Hause, sondern auch die klare Botschaft, dass Gewalt an Frauen und Kindern nicht toleriert wird und vor allem, dass es Wege und Möglichkeiten gibt, aus dieser oft als ausweglos angesehenen Situation zu entkommen“ so Landesinnungsmeister Matthias Grenzer. „Eine erste Anlaufstelle ist das Hilfetelefon (116 016), die Telefonnummer, über die Betroffene aller Nationalitäten, 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr, Unterstützung bekommen“.

Hilfen für Kinder und Jugendliche

Neue Anlaufstelle für Streitfälle im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe

Neubrandenburg – Noch im November wird in Neubrandenburg die landesweit erste ombudschaftliche Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und ihre Familien ihre Arbeit aufnehmen. Das gab Sozialministerin Stefanie Drese am (heutigen) Tag der Internationalen Kinderrechte bekannt.

„Die neue Anlaufstelle im Bereich der Jugendhilfe ist ein weiterer Schritt zur Stärkung der Rechte junger Menschen in MV“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese zum Auftakt einer Fachkonferenz in der Hochschule Neubrandenburg zum Thema Ombudschaft in Mecklenburg-Vorpommern.

Die unabhängige Ombudsstelle ist nach Auskunft von Drese ein Weg zu einer fairen und transparenten Konfliktlösung auf Augenhöhe. Sie biete Kindern, Jugendlichen und ihren Familien aus ganz MV in Streitfällen mit Institutionen und Fachkräften der öffentlichen und freien Jugendhilfe (z.B. Jugendämter oder Träger) kostenlose Beratung, unabhängige Informationen und zielgenaue Vermittlung, so die Ministerin.

„Wir wollen mit der neuen Beratungsstelle jungen Menschen und Personensorgeberechtigten ermöglichen, ihre Anliegen und Fragen, aber auch Beschwerden zu äußern“, verdeutlichte Drese. „Wo Kinder, Jugendliche und Eltern ihre Rechte nicht immer kennen und der Jugendhilfe sonst alleine gegenüberstehen, soll das Team der Beratungsstelle ihnen künftig den Rücken stärken“, so Drese.

Durch professionelle Unterstützung und Beratung werde sichergestellt, dass die Stimmen der jungen Menschen gehört werden und ihre Rechte sowie Bedürfnisse im Mittelpunkt stehen. „In den ombudschaftlichen Prozessen geht es darum, gemeinsam Lösungen zu finden, die ihnen entsprechen, aber auch von den Trägern der Jugendhilfe getragen werden. Ich glaube, dafür gibt es einen Bedarf“, betonte Drese.

Die Ministerin verdeutlichte, dass es ein zentrales Leitbild der Kinder- und Jugendhilfe ist, junge Menschen und ihre Eltern nicht als Objekte fürsorgender Maßnahmen oder intervenierender Eingriffe zu betrachten, sondern sie aktiv und mitgestaltend in Beratungs-, Hilfe- und Schutzprozesse einzubeziehen. Dabei sollen sie befähigt werden, ihre Rechte zu kennen und einfordern zu können. Das gilt für die Arbeit in der stationären Wohngruppe ebenso wie in der Kita oder in anderen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe. „Die neue ombudschaftliche Beratungsstelle soll genau dieses Ziel befördern“, so Drese.

Träger der Ombudsstelle ist der Verein „Ombudschaft für Kinder, junge Menschen, und Familien MV.“ Das multiprofessionelle Team des Träger-Vereins ist qualifiziert und erfahren im Bereich der Sozialen Arbeit und Mediation. Es steht persönlich vor Ort, telefonisch oder digital zur Verfügung.  Das Sozialministerium fördert die Einrichtung mit Mitteln in Höhe von knapp 290.000 Euro.

Kinder/Jugendliche in DDR-Spezialeinrichtungen

Erlittenes Unrecht anzuerkennen, sind wir den Opfern schuldig

Schwerin – Im Auftrag des Landesbeauftragten für die Aufarbeitung der SED-Diktatur wurde in den letzten Jahren das Schicksal von Kindern und Jugendlichen in sonderpädagogischen, psychiatrischen und Behinderteneinrichtungen in den DDR-Nordbezirken erforscht. Auf einer Tagung in Schwerin wurde am (heutigen) Dienstag der dritte und abschließende Band des Autors und zeitgeschichtlichen Forschers Falk Bersch vorgestellt.

Sozialministerin Stefanie Drese dankte dem Landesbeauftragten Burkhard Bley und dessen Vorgängerin Anne Drescher für die umfangreiche wissenschaftliche Beschäftigung mit diesem dunklen, und bisher eher unterbeleuchteten, sozialpolitischen Kapitel in der DDR. “Es ist unsere Verantwortung, dass das Leid und Unrecht gesehen und anerkannt werden, welches den zahlreichen Betroffenen zwischen 1949 und 1990 in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe und in stationären psychiatrischen Einrichtungen zugefügt wurde“, betonte Drese zum Auftakt der Veranstaltung.

Erlittenes Unrecht unmissverständlich anzusprechen, es historisch einzuordnen und in die Öffentlichkeit zu bringen, sind wir den Opfern schuldig“, sagte die Ministerin weiter. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen waren, bedingt durch ihre körperlichen, geistigen und seelischen Beeinträchtigungen, in ganz besonderer Weise der Willkür des Erziehungs- und Pflegepersonals, aber auch den oft unwürdigen Bedingungen in den Einrichtungen ausgeliefert, verdeutlichte Drese.

Etwa 140.000 Kinder und Jugendliche waren von 1949 bis 1990 in der DDR zeitweise stationär in Einrichtungen der Behindertenhilfe und in psychiatrischen Anstalten untergebracht. Bei der dafür eingerichteten Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ haben nahezu 24.000 Betroffene Leistungen erhalten, weil sie körperliche, psychische, sexualisierte Gewalt, Essenszwang, ungerechtfertigte medizinische und therapeutische Maßnahmen und anderes Leid und Unrecht über sich ergehen lassen mussten und heute noch an Folgewirkungen leiden.

„In Mecklenburg-Vorpommern haben laut Abschlussbericht der Stiftung insgesamt 1.638 von diesen Betroffenen Leistungen in einer Gesamthöhe von knapp 15,2 Millionen Euro erhalten“, verdeutlichte Drese. Auch das Land Mecklenburg-Vorpommern hatte sich mit einer Summe in Höhe von 5,9 Millionen Euro an der Stiftung beteiligt.

Drese: „Eine Entschädigungsleistung kann erlittenes Leid natürlich nicht wieder gut machen. Doch durch kontinuierliche Aufarbeitung und Veranstaltungen wie der heutigen erkennen wir dieses Leid an und wird sichtbar, welches Unrecht geschehen ist. Über 2.000 mit den Betroffenen von der Stiftung geführte Gespräche bestätigen dies eindrücklich.“

Die im Januar 2017 bei der Landesbeauftragten für MV für die Aufarbeitung der SED-Diktatur eingerichtete Anlauf- und Beratungsstelle der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ hat in ihrer Laufzeit vom 1. Januar 2017 bis zum 28. März 2023 Menschen unterstützt, die als Kinder und Jugendliche in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder in stationären psychiatrischen Einrichtungen Leid und Unrecht erfahren haben und an den Folgen zum Teil noch bis heute leiden. Ziel der Stiftung war es, die damaligen Verhältnisse und Geschehnisse öffentlich anzuerkennen, wissenschaftlich aufzuarbeiten und das den Betroffenen widerfahrene Leid und Unrecht durch Gespräche individuell anzuerkennen.

Als Bestandteil der individuellen Anerkennung sollten Betroffene, bei denen aufgrund erlittenen Leids und erlebten Unrechts während der Unterbringung zum Zeitpunkt der Anmeldung noch eine Folgewirkung bestand, finanzielle Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen erhalten. Die finanzielle Unterstützungsleistung wurde als einmalige pauschale Geldleistung in Höhe von 9.000 Euro zum selbstbestimmten Einsatz ausgezahlt. Die Stiftung wurde von Bund, Ländern und Kirchen für Betroffene in Ost und West mit insgesamt 288 Millionen Euro ausgestattet. Mecklenburg-Vorpommern beteiligte sich mit rund 5,9 Millionen Euro an der Finanzierung.

LNG-Terminal Lubmin

Klage der Deutschen Umwelthilfe gescheitert

Schwerin – Die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung des LNG Terminal in Lubmin wurde vom Bundesverwaltungsgericht heute abgelehnt und die Rechtmäßigkeit des Terminalbetriebs am Standort Lubmin vollumfänglich bestätigt.

Das Urteil vom heutigen Tag zeigt, dass das genehmigte LNG-Terminal Lubmin die Umweltbelange nicht in unzulässiger Weise beeinträchtigt. Das Bundesverwaltungsgericht hat insbesondere keine durchgreifenden Bedenken hinsichtlich des Shuttle-Verkehrs im Greifswalder Bodden und den damit verbundenen Umweltauswirkungen. Einer Umweltverträglichkeitsprüfung bedurfte es wegen der Ausnahmevorschriften des LNG-Beschleunigungsgesetzes nicht, bestätigte das Bundesverwaltungsgericht.

„Bereits im Verwaltungsverfahren hat das StALU VP die Belange und Interessen der Umweltverbände sowie die umweltschützenden Vorschriften umfassend und dezidiert geprüft sowie in der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung entsprechend gewürdigt. Insofern wird die Entscheidung des StALU VP dahingehend bestätigt. Ich bin unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sehr dankbar, dass sie ihre Aufgabe trotz des enormen politischen Drucks mit großer Akribie erledigt haben“, kommentierte der zuständige Minister Dr. Till Backhaus

Auch wenn die FSRU Neptune derzeit am Standort Mukran betrieben wird, wäre die Wiederaufnahme des Terminalbetriebs am Standort Lubmin somit jederzeit wieder möglich.

E-Examen im Rechtsreferendariat

Justizministerin Jacqueline Bernhardt im Landtag: „Zurzeit schaffen wir die Voraussetzungen. Die Digitalisierung läuft auf Hochtouren.“

Schwerin – „Für die Zukunft unserer Justiz und Verwaltung ist die Attraktivitätssteigerung des juristischen Vorbereitungsdienstes in Mecklenburg-Vorpommern von entscheidender Bedeutung. Die Digitalisierung ist entscheidend, um die Effizienz, Transparenz und Leistungsfähigkeit unserer Justiz für die Zukunft sicherzustellen, aber auch unseren Mitarbeitenden moderne Arbeitsbedingungen zu bieten. Ende dieses Jahres wird die elektronische Akte an 28 Gerichten an rund 1.400 der insgesamt rund 2.150 Arbeitsplätze aller Gerichte und Staatsanwaltschaften verfügbar sein.

Zwei Drittel der Mitarbeitenden arbeitet bereits jetzt mit der elektronischen Akte. Wir sind auf einem sehr guten Weg die gesetzliche Frist der vollständigen Einführung der E-Akte zum 1. Januar 2026 in Mecklenburg-Vorpommern umzusetzen. Ein Dank an alle Mitarbeitenden, die den Transformationsprozess so positiv und aufgeschlossen begleiten”, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt im Landtag zum Antrag der Fraktionen DIE LINKE und SPD “Chancen der Digitalisierung der Justiz nutzen – Für eine moderne juristische Ausbildung das E-Examen einführen“.

„Die juristische Praxis ist heute mehr denn je von der Digitalisierung geprägt. Das muss sich auch in der juristischen Ausbildung und in den Prüfungsbedingungen widerspiegeln. Deshalb arbeiten auch unsere Rechtsreferendarinnen und Referendare in den Stationen bei Gericht und Staatsanwaltschaft mit Dienstlaptops. Sie lernen den Umgang mit der E-Akte. Sie nutzen das Onlinelernprogramm ELAN-Ref, das zur stationsbegleitenden Ausbildung dient.

Es bietet den Referendarinnen und Referendaren die Möglichkeit, Lerninhalte flexibel zu wiederholen und zu vertiefen. Darüber hinaus können sie Übungsklausuren im Examensklausurenkurs herunterladen, was ihnen eine praxisnahe Vorbereitung auf die Zweite juristische Staatsprüfung ermöglicht. Auch der Zugang zu wichtigen Onlinedatenbanken wie Juris und Beck-Online für rechtliche Informationen und Kommentare ist mittlerweile selbstverständlich. Einige Lernveranstaltungen werden heute auch in Form von Videokonferenzen angeboten”, so Ministerin Bernhardt.

„Im Koalitionsvertrag haben wir uns klar dazu bekannt, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Vorbereitungsdienst zu modernisieren und für angehende Juristinnen und Juristen attraktiver zu gestalten. Ein Bestandteil dieser Maßnahmen ist die Einführung digitaler Angebote, in diesem Fall das E-Examen. Mit der gesetzlichen Grundlage des § 5d Abs. 6 S. 2 des Deutschen Richtergesetzes haben wir den ersten Schritt in die digitale Zukunft gemacht. Bislang war in unserem Landesrecht nur die schriftliche Erbringung der Aufsichtsarbeiten vorgesehen.

Doch mit der Änderung der Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung, kurz JAPO M-V, im September 2024 sind wir bereits den ersten Schritt zum digitalisierten Examen gegangen. Wenn wir als Mecklenburg-Vorpommern konkurrenzfähig zu anderen Bundesländern bleiben wollen, um juristischen Nachwuchs zu erhalten, müssen wir auch das Examen digitalisieren. Der Wettbewerb um talentierte junge Juristinnen und Juristen wird immer intensiver, und es zeigt sich bereits deutlich, dass wir ohne die Einführung des E-Examens einen erheblichen Standortnachteil gegenüber anderen Bundesländern erleiden würden.

Alle anderen Bundesländer haben das E-Examen entweder bereits eingeführt oder planen dies in naher Zukunft. Wir sind unter Hochdruck dabei und wollen das E-Examen in den nächsten Jahren anbieten“, so Justizministerin Bernhardt im Landtag.

„Im Jahr 2024 haben 71 Prozent der in den Justizdienst eingestellten Assessorinnen und Assessoren den juristischen Vorbereitungsdienst und das Zweite Staatsexamen hier in Mecklenburg-Vorpommern abgelegt. In den letzten fünf Jahren waren es im Durchschnitt 60 Prozent. Diese Zahlen verdeutlichen, wie wichtig die Ausbildung im eigenen Bundesland für die Besetzung unserer Stellen in der Justiz ist. Mecklenburg-Vorpommern hat eine starke Zukunft, wenn wir mutig sind und den digitalen Wandel entschlossen angehen.

Die Einführung des E-Examens ist dabei ein wichtiger Baustein, um auch weiterhin als attraktiver Standort für juristische Talente wahrgenommen zu werden“, erklärt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt.

Mehr Amtsanwältinnen und -anwälte

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Die Bewerbungsmöglichkeit wird für Volljuristinnen und Volljuristen geöffnet.“

Schwerin – „Die Belastungssituation an den Staatsanwaltschaften ist wie überall in Deutschland auch in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin hoch. Daher sorgen wir für Entlastung. Mit einer geänderten Einstellungspraxis gehen wir neue Wege und öffnen die Bewerbungsmöglichkeit auf Stellen für Amtsanwältinnen bzw. Amtsanwälte auch für alle Volljuristinnen und Volljuristen.

Damit erhalten auch diejenigen Absolventinnen und Absolventen der zweiten juristischen Staatsprüfung, die die Einstellungsvoraussetzungen für den höheren Justizdienst nicht erfüllen, die Chance auf eine sichere und attraktive Verbeamtung im Staatsdienst. Mit der Einstellung von 8 Volljuristinnen und Volljuristen soll die Amtsanwaltschaft an den vier Staatsanwaltschaften des Landes insgesamt verstärkt werden“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt.

Bewerbungen werden ab sofort -> hier entgegengenommen.

Amtsanwältinnen und Amtsanwälte leiten strafrechtliche Ermittlungsverfahren in Fällen der sogenannten leichteren und mittleren Kriminalität, z. B. Diebstahl, Betrug oder Körperverletzung. Je nach Sach- und Rechtslage entscheiden sie dann darüber, ob das Verfahren eingestellt oder die beschuldigte Person angeklagt werden soll. In letzterem Fall erheben Sie die Anklage vor den Amtsgerichten und vertreten die Staatsanwaltschaft vor dem Gericht, stellen die Anträge und halten das Plädoyer. Hiermit leisten die Amtsanwältinnen bzw. Amtsanwälte einen wertvollen Beitrag für einen funktionierenden Rechtsstaat.

Warnung vor gefälschten Steuerbescheiden

Erste Fälle in Mecklenburg-Vorpommern bekannt geworden

Schwerin – In den vergangenen Wochen sind in mehreren Bundesländern Fälle von gefälschten Steuerbescheiden aufgetreten. Auch in Mecklenburg-Vorpommern wurden nun zwei solche Fälle gemeldet, beide im Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes Rostock.

Die gefälschten Bescheide, die in Papierform an die Betroffenen versendet werden, wirken auf den ersten Blick echt und enthalten Zahlungsaufforderungen, die zur sofortigen Zahlung auf eine angegebene Bankverbindung auffordern.

Die Fälschungen lassen sich jedoch anhand folgender Merkmale erkennen:

  • Fehlerhafte Steuernummer oder Identifikationsnummer: Die angegebenen Nummern entsprechen nicht den tatsächlichen Daten der Betroffenen.
  • Unerreichbare Telefonnummer: Die im Bescheid angegebene Telefonnummer des Finanzamtes ist nicht erreichbar oder existiert nicht.
  • Unüblicher Behördenstempel: Am Ende des Dokuments befindet sich ein Stempel, der nicht den üblichen Behördenstempeln entspricht.

Finanzminister Dr. Heiko Geue rät dringend: „Wer einen solchen Bescheid erhält und Zweifel an der Echtheit hat, sollte sich umgehend an das zuständige Finanzamt wenden, um das Dokument überprüfen zu lassen. Wird festgestellt, dass es sich um eine Fälschung handelt, sollte der Fall der örtlichen Polizei gemeldet werden. In keinem Fall sollten Zahlungen an die im Schreiben angegebene Bankverbindung geleistet werden.“