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Kategorie: Recht / Justiz

Justizvollzugsgesetze setzen neue Maßstäbe für die Resozialisierung

Das Landeskabinett billigt den Entwurf. Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Das Gesetz dient auch der gesamten Gesellschaft.“

Schwerin – „Das Bundesverfassungsgericht hat klare Vorgaben gemacht. Nach dem die Gefangenenvergütungen in Nordrhein-Westfalen und Bayern mit dem Urteil vom 20. Juni 2023 als verfassungswidrig gekippt wurden, haben wir uns in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe auf neue Eckpunkte verständigt. Entscheidend war die klare Ausrichtung des Strafvollzugs auf das Ziel der Resozialisierung der Gefangenen. In Mecklenburg-Vorpommern nahmen wir das Urteil zum Anlass, das bestehende Resozialisierungskonzept zu evaluieren.

Die Bedeutung der Gefangenenarbeit als Behandlungsmaßnahme als Vorbereitung auf ein sozialverantwortliches Leben nach der Entlassung wird im Gesetz hervorgehoben. Ein Baustein ist die Vergütung der Gefangenen und Untergebrachten in der Sicherungsverwahrung. In diesem Atemzug modernisieren wir alle Justizvollzugsgesetze und optimieren die Resozialisierungsarbeit“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt nach der Kabinettsitzung. Die Landesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Vollzugsgesetze zugestimmt, der nun dem Landtag zugesandt wird.

„Die Vergütung der Gefangenen und Sicherungsverwahrten wird erhöht. Damit sollen sie die Chance bekommen, Schulden tilgen zu können oder Unterhaltszahlungen zu begleichen. Das sind alles Punkte, die auch der gesamten Gesellschaft zugutekommen“, so Ministerin Bernhardt. Die Vergütung für eine Beschäftigung im Strafvollzug soll, wie in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe vereinbart, von neun Prozent auf 15 Prozent der Bezugsgröße nach § 18 SGB IV angehoben werden.

„Neu einführen wollen wir das verpflichtende Resozialisierungsgeld. Dabei wird aus jeder Vergütung Geld angespart, um auf die Entlassung vorbereitet zu sein. Damit soll die Wiedereingliederung der Gefangenen und Untergebrachten erleichtert werden. Das Geld kann zum Beispiel auch verwendet werden, um Tatfolgen auszugleichen oder Mietkautionen zu zahlen“, erklärt Ministerin Bernhardt.

Justizministerin Bernhardt schließt politische Einflussnahme aus

Mit einem Erlass zementiert Ministerin Jacqueline Bernhardt ihren bewährten Verzicht auf Ausübung des externen Weisungsrechts.

Schwerin – „Mit einem Erlass habe ich klargestellt, dass ich auf die Ausübung des externen Weisungsrechts gegenüber den Staatsanwaltschaften in der Praxis verzichte.  Das Weisungsrecht ergibt sich aus den §§ 146, 147 des Gerichtsverfassungsgesetzes als Bestandteil der Fachaufsicht des Ministeriums. Seit meiner Amtsübernahme habe ich das externe Weisungsrecht nicht in Anspruch genommen. Diese langjährige Praxis habe ich jetzt zum Gegenstand eines schriftlichen Erlasses an die Generalstaatsanwältin gemacht.

Die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Mecklenburg-Vorpommern sind dem Legalitätsprinzip verpflichtet. Somit obliegt ihnen und nicht dem für die Justiz zuständigen Ministerium die Entscheidungshoheit über die Ermittlungen. Ich habe vollstes Vertrauen in die Strukturen und die Arbeit der Generalstaatsanwaltschaft und der Staatsanwaltschaften, die täglich unter sehr hoher Belastung hervorragende Arbeit leisten“, erklärte die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt zum Jahresbeginn 2026.

„Die rechtsstaatlich gebotene Zurückhaltung bei der Ausübung des externen Weisungsrechts hat sich auch in der Praxis bewährt. Im Interesse der Resilienz der Staatsanwaltschaften habe ich Veranlassung gesehen, die bisherige Verwaltungsübung nach außen schriftlich zu dokumentieren. Wir sprechen nicht nur darüber, dass der Rechtsstaat resilient ausgestaltet werden muss, wir handeln. Der Erlass kann nur schriftlich aufgehoben werden.

Jede politische Führung, die den Erlass ändern wollen würde, würde damit auch schriftlich die Eigenständigkeit der Staatsanwaltschaften einschränken. Mit Blick auf den europäischen Rechtsstaatsbericht, in dem Deutschland immer wieder für das Weisungsrecht gegenüber den Staatsanwaltschaften Kritik erfährt, sah ich eine Reaktion außerdem als geboten an“, sagt Justizministerin Jacqueline Bernhardt. Den Erlass hat sie Ende des Jahres unterzeichnet.

Zieleinlauf der elektronischen Akte in Strafsachen

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Alle Landgerichtsbezirke in M-V sind innerhalb der ursprünglichen Gesetzesfrist digitalisiert.“

Schwerin – „In Sachen Digitalisierung ist die Justiz von Mecklenburg-Vorpommern ein großes Stück vorangekommen. In allen Landgerichtsbezirken kann nunmehr auch in Strafsachen mit der elektronischen Akte gearbeitet werden. Zuletzt wurde die elektronische Aktenführung am Landgerichtsbezirk Stralsund gestartet. Damit ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zu einer modernen und digitalisierten Justiz in Mecklenburg-Vorpommern gesetzt worden.

Von der aktuell durch den Bundesgesetzgeber verabschiedeten Möglichkeit, die Einführungsfristen zu verschieben, macht Mecklenburg-Vorpommern keinen Gebrauch. Ich danke allen Beteiligten herzlich, die diese Mammutaufgabe für die Justiz in Mecklenburg-Vorpommern gestemmt haben und weiter stemmen“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt.

„Die E-Akte in Strafsachen und die zum Jahresende folgende Einführung der E-Akte in Registersachen sind die letzten Steine, die zur Erfüllung der bundesgesetzlichen Einführungsvorgaben gesetzt werden mussten. Bei Zivilgerichten sowie den Fachgerichten ist sie bereits erfolgreich eingeführt. Die E-Akte in Straf- und Bußgeldsachen war eine große Herausforderung auf dem Weg des gesamten Prozesses der Digitalisierung, der seit nunmehr acht Jahren läuft.

Die Zusammenarbeit mit den Polizeibehörden und insbesondere dem Landesamt für Zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand und Katastrophenschutz bei der Einführung der E-Akte war stets von Konstruktivität und Einsatz geprägt. Auch den beiden Dienstleistern, der DVZ M-V GmbH und der Dataport AöR sowie allen Mitarbeitenden bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften gilt großer Dank. Die Herausforderung haben alle in hervorragender Teamarbeit gemeistert. Auch die mit einem derart umfangreichen Erneuerungsprozess einhergehenden Modifikationen haben wir bisher und werden wir auch jetzt gemeinsam bewältigen“, erklärt Justizministerin Bernhardt.

Die Mitarbeitenden aller Gerichte und Staatsanwaltschaften können mittlerweile mit der E-Akte arbeiten. Rund eine halbe Million elektronische Akten wurden seit Start der ersten Pilotierung zum elektronischen Rechtsverkehr im Jahr 2018 angelegt.

Gepäckscanner erhöhen die Sicherheit an Justizzentren in M-V

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Der erste Scanner ist nach erfolgreicher Testphase in Neubrandenburg bereits in Betrieb.“

Schwerin – „Die Sicherheit in den Justizgebäuden ist mir ein wichtiges Anliegen. Die Einlasskontrolle ist in dem Zusammenhang sehr bedeutsam. Am Justizzentrum Neubrandenburg wurde über mehrere Monate der Einsatz eines Gepäckscanners getestet. Die Pilotphase wurde ausgewertet mit dem Ergebnis, dass nun ein Gepäckscanner hier fest installiert wurde. Ziel ist es, dass sich alle, die das Gerichtsgebäude betreten, sicher fühlen können.

Die Aufrechthaltung der Rechtspflege soll zudem ohne Zwischenfälle ablaufen. In den vier weiteren Justizzentren des Landes werden ab dem nächsten Jahr ebenfalls Gepäckscanner installiert“, kündigt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt an.

„Die Rückmeldungen aus dem Justizzentrum Neubrandenburg haben die Notwendigkeit der festen Installation bekräftigt. Der Einsatz des Gepäckscanners hat demnach wesentlich zur Erhöhung der Sicherheit im Justizzentrum beigetragen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben den Einsatz begrüßt. Die hohe Anzahl der Funde hat zudem gezeigt, dass die entsprechende Kontrolle sehr wirksam ist.

Die Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister haben allein in der Pilotphase monatlich rund 40 Gegenstände gefunden, die in einem Gerichtsgebäude nichts zu suchen haben. In den Taschen waren z. B. Taschenmesser, Cuttermesser, Schraubendreher, Abwehrsprays, Scheren und selbst die Nahkampfwaffe Kubotan, Teleskopschlagstock, Springmesser sowie Schlagringe. Diese Gegenstände sind gefährlich und gefährden vor allem die Sicherheit während der Verhandlung oder des Termins am Gericht“, sagte Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

62 Volljuristinnen und Volljuristen erhalten ihre Urkunden

Justizministerin Jacqueline Bernhardt gratuliert: „Die Justiz braucht auch künftig die gut ausgebildeten Volljuristinnen und -juristen.“

Schwerin – „Mecklenburg-Vorpommern wird für Referendarinnen und Referendare immer attraktiver. Das zeigt sich daran, dass immer mehr Menschen hier ihren Vorbereitungsdienst absolvieren wollen. Mit den Urkunden sind die 62 Referendarinnen und Referendare nun ab heute Volljuristinnen und Volljuristen. Die Durchschnittsnote hat sich im Vergleich zum Sommer dieses Jahres leicht verbessert und liegt bei 7,60 Punkten.

Wir konnten zweimal die Note ‚Gut‘ vergeben. Auch das ist eine Steigerung zum Ergebnis vom Sommer. Die beiden besten Absolventen haben die Zweite juristische Staatsprüfung mit zwölf bzw. 11,85 Punkten bestanden. Daneben haben wir 14 Mal ein ‚Vollbefriedigend‘ und 28 Mal ein ‚Befriedigend‘ vergeben. Fast alle Absolventinnen und Absolventen haben sich nach der mündlichen Prüfung verbessert. Das ist ein gutes Zeichen.

Die Ergebnisse verdienen Respekt, allen gilt mein herzlicher Glückwunsch“, sagt die Staatssekretärin im Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Babette Bohlen zur Übergabe der Zeugnisse zum Abschluss der Zweiten juristischen Staatsprüfung im Goldenen Saal des Neustädtischen Palais‘ in Schwerin.

Staatssekretärin Bohlen vertrat Ministerin Jacqueline Bernhardt und übermittelte die Gratulation. „Wir stehen in der Justiz wie viele Bereiche des Lebens vor einer weitreichenden Pensionierungswelle. Bundesweit haben wir darum erstmals eine Rechtsstaats- und Nachwuchskampagne gestartet. Wir brauchen auch künftig die gut ausgebildeten Volljuristinnen und Volljuristen an den Gerichten und Staatsanwaltschaften.

Allein in diesem Jahr sind rund 30 Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in den wohl verdienten Ruhestand gegangen. Eingestellt haben wir mit 38 Proberichterinnen und Proberichtern so viele wie seit Jahren nicht. Aber auch die Anwaltschaft, Notariate, Behörden und Unternehmen benötigen Nachwuchs, um dem demografischen Wandel zu begegnen. Unser Land ist dabei beliebt als Land zum Leben und Arbeiten“, sagte Justizministerin Jacqueline Bernhardt vorab.

Doppelhaushalt stärkt Justiz, Gleichstellung und Gewaltschutz

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt begrüßt den Beschluss des Landtags

Schwerin – „Der Haushalt des Ministeriums für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz ist zukunftsgerichtet. Die Justiz wird gut aufgestellt. Die Gleichstellung von Frauen und Männern wird vorangebracht. Antidiskriminierung und Schutz für Gewalt- und Sexualopfer wird gestärkt“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt im Landtag nach dem Beschluss des Landtags von Mecklenburg-Vorpommern zum Doppelhaushalt 2026/2027.

„Wir sichern die Justiz. In diesem Jahr haben wir mit 38 Proberichterinnen und Proberichtern sowie mit insgesamt 123 Referendarinnen und Referendaren so viele eingestellt wie seit Jahren nicht. Offene Stellen werden zeitnah besetzt. Die Belastung mildern wir ab. Zur Unterstützung der Staatsanwaltschaften haben wir mit Personalverschiebungen begonnen. Wir haben im zu beschließenden Doppelhaushalt auch die Anzahl der Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister erhöht. Wir nehmen die Sicherheit in den Blick und überarbeiten das Sicherheitskonzept. Die Modernisierungen der Justizvollzugsanstalten geht unvermindert weiter. Wir machen mit unserer Haushaltspolitik keine Schlagzeile, sondern schaffen Substanz. Denn parallel dazu stemmen wir gerade die größte technische Umstellung, die die Justiz in Mecklenburg-Vorpommern je erlebt hat. Und wir sind kurz vor dem Abschluss. Die zunächst gesetzte bundesweite Frist zur Einführung der E-Akte in allen Bereichen werden wir schaffen. Mittlerweile hat der Gesetzgeber um ein weiteres Jahr die Frist verlängert“, sagt Ministerin Bernhardt.

„In die Gleichstellung haben wir investiert und werden weiterhin investieren. Denn bis Frauen und Männer auch gelebt gleichberechtigt sind, dauert es noch. Frauen erhalten immer noch deutlich weniger Geld als Männer für die gleiche Arbeit. Frauen sind in wachsenden technischen Berufen unterrepräsentiert. Frauen sind noch immer dort benachteiligt, wo Qualifizierungen gefragt sind. An dieser Stelle hilft Mentoring sehr stark. Wir setzen alles daran, dass Frauen auf sich aufmerksam machen können, dass Frauen sichtbar werden und somit im gesellschaftlichen Leben gleichberechtigt sind. Dazu gehört das Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm, das Maßnahmen zusammentragen wird, um eben diese Gleichberechtigung auf allen Ebenen umsetzen zu können. Das Programm ist in den finalen Zügen und wird im Frühjahr vorgestellt werden. Die Lohndifferenzen zwischen Männer und Frauen, die Hauptlast der Frauen bei der Sorgearbeit in der Familie und der 30-prozentige Anteil von Frauen in Führungspositionen sind nicht hinnehmbar. Da bleiben wir konsequent“, so Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt.

„Leider müssen wir noch immer massiv in den Schutz vor Gewalt und für den Kampf gegen Diskriminierung investieren. Unter anderem für die Interventionsstellen haben wir im zurückliegenden Haushaltsjahr 100.000 Euro zusätzlich gegeben. Im kommenden Haushalt sind 300.000 Euro zusätzlich jährlich veranschlagt. Das Beratungs- und Hilfenetz muss weiter gestärkt werden. Wir haben es erreicht, dass mit dem beschlossenen Gewalthilfegesetz der Bund ab 2027 rund zwei Millionen Euro nach Mecklenburg-Vorpommern gibt. Das Thema Antidiskriminierungsberatung bringen wir auch weiter voran. Wir haben zwar in den vergangenen Jahren spürbar aufgeholt, dank auch der Unterstützung durch das Bundesprogramm respekt*land. Diese zusätzlichen Mittel vom Bund drohen wegzubrechen. Wir als Landesregierung sind uns der Tragweite dieses Problems sehr bewusst. Deshalb wurden im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2026/27 entsprechende Landesmittel von Seiten der Fraktionen eingeplant, damit die bestehenden Strukturen über den 31. Januar 2026 hinaus eine Zukunft haben“, erklärt Ministerin Jacqueline Bernhardt nach dem Beschluss im Landtag.

MV-Initiative zur psychosozialen Prozessbegleitung erfolgreich

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Trotz breiter Zustimmung braucht es mehrere Anläufe zur Verbesserung des Opferschutzes.“

Schwerin – „Die psychosoziale Prozessbegleitung könnte nun endlich weiterentwickelt werden. Die Bundesministerin der Justiz hat den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der psychosozialen Prozessbegleitung an die Bundesländer versandt. Aufgenommen sind mehrere Punkte, die von mir seit Jahren gefordert wurden und die den zumeist minderjährigen und schutzbedürftigen erwachsenen Opfern von schweren Sexualstraftaten helfen sollen.

Denn seit Jahren fordern wir, dass die psychosoziale Prozessbegleitung ohne ein aufwändiges Verfahren bestellt werden kann. Das sogenannte Antragserfordernis sollte wegfallen, wenn minderjährige Verletzte von sexualisierten und Gewaltstraftaten vor Gericht als Zeuginnen oder Zeugen aussagen sollen. Erwachsenen Verletzten von schweren Sexualverbrechen sollte dieser Zugang erleichtert werden. Für diesen Beschlussvorschlag hatte Mecklenburg-Vorpommern schon 2022 auf der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister eine Mehrheit bekommen wie auf der letzten JuMiKo vor ein paar Wochen wieder“, so die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt.

„Neben den Konferenzen der Justizministerinnen und Justizminister gab es auch eine Entschließung des Bundesrates vor zwei Jahren. Die Notwendigkeit wurde gesehen. Nach diesen vielen Anläufen scheint nun unsere langjährige Forderung, im Sinne der Verletzten, die psychosoziale Prozessbegleitung weiterzuentwickeln, angegangen zu werden. Dieser Weg ist nur konsequent. Das Land Mecklenburg-Vorpommern war es, das das Recht auf psychosoziale Prozessbegleitung überhaupt erst bundesweit auf den Weg gebracht hatte.

Im Sinne des Opferschutzes habe ich mich stets für einzelne Schritte der Entwicklung dieses Gesetzes eingesetzt. Nun bleibt den minderjährigen und erwachsenen schutzbedürftigen Zeuginnen und Zeugen, die von schwerer Sexualgewalt betroffen waren, nur zu wünschen, dass sie bald ohne große Hürden die Begleitung vor Gericht die Begleitung erfahren, die sie benötigen“, so Ministerin Bernhardt. Der Gesetzentwurf wird nach der Anhörung in den Bundesländern voraussichtlich 2026 dem Bundeskabinett vorgelegt werden.

LNG-Terminal Mukran: Klage der Deutsche ReGas gescheitert

Insel Rügen – Die Klage der Dt. ReGas gegen das StALU Vorpommern bzgl. der Feststellung der Änderungsgenehmigungspflicht für einen (Weiter-) Betrieb des LNG Terminals ohne Landstromanbindung (KWK-Anlage) wurde vom Bundesverwaltungsgericht heute abgewiesen. Damit wurde die Rechtmäßigkeit der Entscheidung des StALU für die Durchführung eines Änderungsgenehmigungsverfahrens vollumfänglich bestätigt.

Das Urteil vom heutigen Tag zeigt, dass das StALU zurecht davon ausgegangen ist, dass durch die geplante Änderung des Terminalbetrieb ohne Landstromanbindung nachteilige Umweltauswirkungen hervorgerufen werden können, die nicht offensichtlich gering sind, und somit die Durchführung eines formalen Änderungsgenehmigungsverfahrens unter Beteiligung der Öffentlichkeit erforderlich ist.

„Bereits im Anzeigeverfahren Ende 2024 bzgl. der Änderung Betrieb ohne KWK-Anlage hat das StALU Vorpommern die Umweltbelange in Abstimmung mit den Umweltfachbehörden und die umweltschützenden Vorschriften umfassend und dezidiert geprüft sowie in dem Feststellungsbescheid zur Änderungsgenehmigungspflicht entsprechend gewürdigt. Insofern wird die Entscheidung des StALU VP bestätigt. Ich bin unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sehr dankbar, dass sie ihre Aufgabe trotz des enormen politischen Drucks mit großer Akribie erledigt haben“, kommentierte der zuständige Minister Dr. Till Backhaus

Es bleibt nunmehr die Behördenentscheidung im laufenden Änderungsgenehmigungsverfahren abzuwarten.