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Kategorie: Recht / Justiz / Verfassungsschutz

M-V will das Verleiten zu fatalen Mutproben unter Strafe stellen

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Wir bringen eine Bundesratsinitiative gegen sogenannte ‚Blackout-Challenges‘ ein.“

Schwerin – „Ein Junge kam ins Krankenhaus, nachdem der von einem Mitschüler auf dem Schulhof bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt worden war. Diese Tat wurde offenbar nur deswegen ausgeführt, weil sie für ein Video, für die sogenannte Blackout-Challenge, aufgenommen worden war. Ein zweiter Fall wurde bekannt, wo eine Mutter Anzeige erstattete, weil ihre beiden Kinder unabhängig voneinander gewürgt worden waren.

Das alles passierte nicht irgendwo auf der Welt, sondern hier in Mecklenburg-Vorpommern. Das sind keine harmlosen Mutproben. Durch das Herbeiführen von Sauerstoffmangel können innerhalb kürzester Zeit schwere Verletzungen, bleibende Schäden und sogar der Tod eintreten. Solche Gefahren können überall ihren Ausgangspunkt haben, vor allem aber in sozialen Netzwerken, Chats und digitalen Räumen.

Dort werden gefährliche Handlungen als Mutprobe inszeniert. Dort versprechen Likes, Aufmerksamkeit und Reichweite Anerkennung. In der digitalen Welt treffen solche Inhalte auf Kinder und Jugendliche, die Risiken, Manipulation und Gruppendruck noch nicht in gleicher Weise einschätzen können wie Erwachsene. Das müssen wir bekämpfen.

Daher danke ich Niedersachsen für den Beitritt zu unserer Initiative“, so die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz vor der Sitzung des Bundesrats am Freitag. Mecklenburg-Vorpommern wird den Entschließungsantrag „Verleitung Minderjähriger zur Selbstschädigung mittels digitaler Medien strafrechtlich wirksam erfassen“ einbringen.

„Unser Blick richtet sich nicht auf Kinder und Jugendliche, die solche Challenges sehen oder nachahmen. Sie sind diejenigen, die wir schützen wollen. Im Mittelpunkt stehen Menschen, die gezielt auf Minderjährige einwirken, gefährliche Dynamiken bewusst initiieren oder ausnutzen und Kinder und Jugendliche dazu bringen wollen, sich selbst erheblich zu schädigen.

Es gibt Konstellationen, bei denen sich die Frage stellt, ob unser Strafrecht weit genug reicht. Ich meine Situationen, wo Vertrauen aufgebaut, psychologisch Einfluss genommen und Grenzen Schritt für Schritt so lange verschoben werden, bis ein minderjähriger Mensch schließlich selbst eine Handlung vornimmt, durch die er sich erheblich schädigt. Aber auch bei gefährlichen Challenges, die sich breitenwirksam an viele Minderjährige richten, stellt sich die Frage, ob das geltende Strafrecht solche Formen gezielten Einwirkens ausreichend erfasst. Das wollen wir prüfen lassen.

Mecklenburg-Vorpommern bittet deshalb die Bundesregierung, die Schaffung eines eigenständigen Straftatbestandes des Verleitens Minderjähriger zur Selbstschädigung zu prüfen. Erfasst werden soll insbesondere das gezielte Einwirken auf Minderjährige in der Absicht, sie zu einer Selbsttötung oder einer anderen erheblichen Selbstschädigung zu bestimmen“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

Zweites Mentoring in der Justiz erfolgreich abgeschlossen

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Mentoring ist ein wirksamer und notwendiger Meilenstein der Frauenförderung in der Justiz MV.“

Schwerin – „Ein Meilenstein ist die Förderung von Frauen in der Justiz. In dieser Legislatur war erstmals ein Mentoringprogramm für die Justiz aufgesetzt worden. Nun wurde schon der zweite Durchgang erfolgreich abgeschlossen. Gemeinsam mit dem Geschäftsbereich haben wir somit für mehr Gleichstellung in den Führungsebenen der Gerichte und Staatsanwaltschaften gesorgt. Wir haben Frauen darin bestärken können, mehr Leitungsposten zu übernehmen. Der Anteil von Frauen in Führungspositionen in der Justiz konnte auf 34 Prozent erhöht werden“, bilanziert die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt zur Übergabe der Zertifikate des zweiten Durchgangs „Mentoring in der Justiz“ an 13 Tandems.

„Alle Mentees haben sich im vergangenen Jahr intensiv mit ihren eigenen beruflichen Vorstellungen beschäftigt. Sie haben Stärken, Fragen, Unsicherheiten und Zweifel angesprochen. Das braucht Offenheit und Mut. Denn oftmals ist ein solcher Schritt vor allem auch in der Justiz mit vielen Vorurteilen verbunden. An dieser Stelle gilt auch der ausdrückliche Dank den Mentorinnen. Sie tragen selbst Führungsverantwortung und haben sich darüber hinaus bereiterklärt, über viele Monate Zeit zu investieren.

Auch sie haben Vorurteile, Missverständnisse und auch Zweifel aus dem Weg geräumt. Gute Mentorinnen und Mentoren vermitteln nicht das Bild einer perfekten Karriere. Sie zeigen, dass Entscheidungen schwierig sein können. Sie zeigen, dass Führung gelernt werden muss, man Fehler machen darf und Zweifel dazugehören. Sie helfen dabei, den Blick zu weiten. Auch festigt das Mentoringprogramm in der Justiz die Mentorinnen selbst, denn Mentoring ist keine Einbahnstraße“, so Ministerin Bernhardt.

„Knapp 34 Prozent weiblich besetzte Führungspositionen in der Justiz sind ein wichtiger Zwischenschritt. Mehr nicht. Denn Gleichstellung entsteht nicht allein durch Programme. Sie entsteht auch dadurch, dass Menschen einander ermutigen, Wissen teilen, Vorbilder sichtbar werden und Netzwerke wachsen. Genau das haben die 13 Tandems in den vergangenen Monaten getan. Ich gratuliere den Mentees zum erfolgreichen Abschluss des zweiten Durchgangs unseres Mentoring-Programms ‚Frauen in der Justiz‘. Ich wünsche allen für den weiteren beruflichen und persönlichen Weg viel Erfolg sowie die richtigen Menschen an der Seite. Vor allem wünsche ich den Mut, die Chancen zu ergreifen, die sich bieten“, sagte Justizministerin Jacqueline Bernhardt in ihrem Grußwort.

„Das Verleiten zu fatalen Mutproben sollte bestraft werden.“

Justizministerin Jacqueline Bernhardt bringt eine Bundesratsinitiative ins Landeskabinett gegen sogenannte „Blackout-Challenges“ ein.

Schwerin – „Wir müssen unsere Kinder noch besser vor weiteren digitalen Gefahren schützen. Sogenannte Blackout-Challenges bedrohen das Leben. Ich erinnere an Vorfälle aus Mecklenburg-Vorpommern, als ein Junge ins Krankenhaus kam, nachdem der von einem Mitschüler auf dem Schulhof bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt worden war. Diese Tat wurde offenbar nur deswegen ausgeführt, weil sie für ein Video, für die sogenannte Blackout-Challenge, aufgenommen worden war.

in zweiter Fall wurde bekannt, wo eine Mutter Anzeige erstattete, weil ihre beiden Kinder unabhängig voneinander gewürgt worden waren. Wie fatal und lebensbedrohlich solche Tat sein kann, erklären Kinderärztinnen und Kinderärzte. Schon bevor ein Kind ohnmächtig wird, kann sein Gehirn bleibend geschädigt sein. Hier im Land gab es anders als international noch keine Todesfälle durch eine Blackout-Challenge.

Daher müssen wir zügig vorbeugen und das Verleiten zu derart fatalen Taten unter Strafe stellen. Das beinhaltet die Bundesratsinitiative, die ich heute meinen Kolleginnen und Kollegen vorgestellt habe“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt nach der Kabinettsitzung.

„Es geht nicht darum, das Strafmündigkeitsalter in Frage zu stellen. Es geht um den Anfang einer ganzen Kette, die in solchen Fällen in Gang gesetzt worden ist. Diese Kette beginnt auf Social Media, wo die Challenge als Mutprobe inszeniert und mit Likes und Reichweite belohnt wird. Mit Algorithmen wird sie von Kind zu Kind weitergereicht. Eine gefährliche Gruppendynamik entsteht, die Kinder nicht abschätzen können.

Deshalb wollen wir in diesem Vorbereitungsstadium ansetzen, bevor ein Kind zu Schaden kommt. Strafbar werden soll das manipulative, breitenwirksame Einwirken auf leicht beeinflussbare Minderjährige. Bislang greift das Strafrecht da, wo getäuscht, gedroht oder gezwungen wird. Das Strafrecht endet, wo jemand Vertrauen aufbaut und einen Minderjährigen Schritt für Schritt an die Gefahr heranführt, bis dieser sich selbst schädigt.

Also genau dort, wo die Gefährdung im Netz beginnt. Wer eine solche Challenge an Tausende Minderjähriger ausspielt, bleibt heute regelmäßig straffrei“, stellt Justizministerin Jacqueline Bernhardt fest.

„Mecklenburg-Vorpommern will nun am 25. September eine Entschließung in den Bundesrat einbringen mit der Bitte an die Bundesregierung, einen eigenständigen Straftatbestand zu prüfen: das Verleiten Minderjähriger zur Selbstschädigung. Die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister hat den Bund bereits im Juni auf meine Initiative hin mit einer entsprechenden Prüfung beauftragt.

Eine Kommission von Expertinnen und Experten hier im Land zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in den Sozialen Medien hat uns im Juli ebenfalls genau diesen Weg empfohlen. Wir wollen Minderjährige mit Aufklärung und starken Plattformregeln präventiv schützen. Aber wer sie gezielt in Lebensgefahr redet, dem muss mit den Mitteln des Strafrechts begegnet werden“, so Justizministerin Bernhardt.

Justiz schöpft über 14 Mio. Euro an Vermögen ab

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Wir müssen die Praxis der Vermögensabschöpfung stetig optimieren.“

Schwerin – Die vier Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern haben im Jahr 2025 insgesamt rund 14,1 Millionen Euro aus Straftaten abgeschöpft. Fast die Hälfte davon, rund 6,8 Millionen Euro, wurden an geschädigte Privatpersonen, weitere ca. 3,7 Millionen Euro an geschädigte staatliche Institutionen ausgekehrt.

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Kriminalität darf sich nicht lohnen. Das gilt gerade dort, wo mit Straftaten erhebliche Vermögen aufgebaut und deren Herkunft professionell verschleiert wird. Auf der letzten Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister haben wir deshalb darauf hingewiesen, dass die geltenden Grenzen für die Offenbarung und Verwertung steuerlicher Informationen in bestimmten Fällen die Beweisführung bei der selbständigen erweiterten Einziehung erschweren können. Das Steuergeheimnis ist ein hohes Gut und darf nicht leichtfertig aufgeweicht werden.

Zugleich müssen wir prüfen, ob es eng begrenzte Fälle gibt, in denen vorhandene steuerliche Erkenntnisse für eine wirksame Vermögensabschöpfung genutzt werden können. Deshalb haben wir die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz gebeten zu prüfen, ob und unter welchen rechtsstaatlichen und verhältnismäßigen Voraussetzungen eine solche Nutzung möglich ist. Wer Vermögen aus Straftaten erlangt hat, soll sich nicht hinter staatlichen Zuständigkeitsgrenzen verstecken können“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

Generalstaatsanwältin Christine Busse: „Die Vermögensabschöpfung bleibt ein wichtiges Instrument der Kriminalitätsbekämpfung. Die von den rechtskräftigen Einziehungsanordnungen betroffenen Vermögenswerte sind weiterhin auf einem hohen Stand und zeigen erneut die Wirksamkeit der Vermögensabschöpfung, um deliktisch erlangte Vermögenswerte zu entziehen.“

20 Frauen und Männer starten ihr Studium der Rechtspflege

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Die Rechtspflege ist fester Bestandteil des Rechtsstaates und damit unverzichtbar.“

Güstrow – „Ich gratuliere 20 Frauen und Männern zu ihrem Start des Studiums der Rechtspflege. Sie haben sich aus 187 Bewerberinnen und Bewerbern durchgesetzt. Erlernen werden sie einen verantwortungsvollen Beruf. Viele Aufgaben der Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern sind heute durch das Gesetz zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Entscheidung übertragen worden, die früher zumeist Richterinnen und Richtern vorbehalten waren.

Oberstes Ziel der Tätigkeit als Rechtspflegerin oder Rechtspfleger ist auf vielen Gebieten der Erhalt und die Sicherung des Rechtsfriedens. Bereiche der Rechtspflege sind zum Beispiel im Nachlass-, Betreuungs-, Grundbuch- und Registerrecht sowie im Zwangsvollstreckungsrecht. Somit ist die Rechtspflege fester Teil des Rechtsstaates und unverzichtbar“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt anlässlich der Vereidigung von 20 Rechtspflegeanwärterinnen und Rechtspflegeanwärtern am Oberlandesgericht Rostock.

Zum 1. August starten die 16 Frauen und vier Männer in das duale Studium an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege Güstrow. „Unsere Justiz ist eine attraktive Arbeitgeberin und Mecklenburg-Vorpommern ist ein Land zum Leben. Das ist auch hier wieder unter Beweis gestellt. Bis auf zwei Anwärterinnen und Anwärter sind alle in Mecklenburg-Vorpommern geboren. Sie bleiben hier, da sich Erwerbs- und Familienleben hier gut vereinbaren lässt. In der Justiz setzen wir auch alles daran, dass die Vereinbarkeit weiter optimiert wird“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

„Nach einem erfolgreichen dualen Studium an der Fachhochschule und im Geschäftsbereich des Ministeriums für Justiz können die Anwärterinnen und Anwärter die Gerichte und Staatsanwaltschaften verstärken. Ein großer Dank geht an die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege in Güstrow, die das dreijährige Studium ausrichtet, sowie an die Ausbilderinnen und Ausbildern an den Gerichten und Staatsanwaltschaften für den praktischen Teil des Studiums“, so Ministerin Jacqueline Bernhardt.

Staatsanwaltschaften in M-V werden kräftig unterstützt

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Nach 20 Einstellungen sind bis zu 16 weitere geplant, der Großteil für die Staatsanwaltschaften.“

Schwerin – „Die Staatsanwaltschaften und Gerichte in Mecklenburg-Vorpommern sollen in diesem Jahr weitere Unterstützung bekommen. Wir haben bereits im ersten Halbjahr 19 Proberichterinnen und Proberichter sowie einen Richter kraft Auftrags eingestellt. Nun sollen weitere 16 Einstellungen folgen. Davon werden voraussichtlich neun Proberichterinnen und Proberichter die Staatsanwaltschaften verstärken.

Sieben Proberichterinnen und Proberichter sollen die Gerichte unterstützen.  Damit schließen wir fast an das Rekordeinstellungsergebnis vom letzten Jahr an. Wir setzen alles daran, dass der demografische Wandel für die Justiz abgefedert wird. Die vergangenen beiden Jahre waren die einstellungsreichsten Jahre seit der Jahrtausendwende“, erklärt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt.

Knapp 70 Prozent aller Neueinzustellenden haben ihre zweite juristische Staatsprüfung in Mecklenburg-Vorpommern absolviert. Rund die Hälfte von ihnen stammt aus Mecklenburg-Vorpommern. Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Daran ist zu abzulesen, wer einmal einen Bezugspunkt zu Mecklenburg-Vorpommern hat, erkennt auch die Vorzüge und sieht es als Land zum Leben an. Die Justiz ist eine attraktive Arbeitgeberin“, so Ministerin Jacqueline Bernhardt.

„Jetzt setze ich auch auf den Pakt für den Rechtsstaat. Damit hat der Bund versprochen, die Anschubfinanzierung für weitere Stellen in der Justiz Mecklenburg-Vorpommern zu übernehmen. Das ist ein wichtiges Zeichen, das unsere Bemühungen krönt. Aufgrund des zunehmenden demografischen Wandels haben wir allein seit 2021 mehr als 140 Proberichterinnen und Proberichter eingestellt. Wir haben in dieser Legislatur alles darangesetzt, die Justiz zu verstärken, damit sie bürgernah und effizient arbeiten kann“, versichert Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

Erfolglose Organklage

Erfolglose Organklage gegen die Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens zum Gebäudemodernisierungsgesetz

Karlsruhe – Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Beschluss vom heutigen Tag einen Antrag im Organstreitverfahren verworfen, der die Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens zum Gebäudemodernisierungsgesetz betrifft. Die Antragstellenden – zwei Abgeordnete sowie eine Fraktion des Deutschen Bundestages – machen eine Verletzung ihrer Beteiligungs- und Informationsrechte dadurch geltend, dass die Bundesregierung für das Gesetzgebungsverfahren erforderliche Informationen nicht gegeben habe und der Deutsche Bundestag gleichwohl die Verabschiedung des Gesetzentwurfs vorantreibe.

Das Organstreitverfahren ist unzulässig. Den Antragstellenden fehlt jedenfalls das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis. Sie haben vor Einleitung des Organstreitverfahrens nicht gegenüber den Antragsgegnern zu erkennen gegeben, dass sie sich in ihren Organrechten verletzt sehen.

Für die Bundesregierung war nicht ersichtlich, dass die Antragstellenden eine Begründung des Gesetzentwurfs als organschaftliches Recht beanspruchen, wobei offenbleiben kann, ob ein solches Organrecht besteht.

Den Äußerungen der Antragstellenden im Rahmen der Ersten Lesung des Gesetzentwurfs ließ sich nicht ohne weiteres entnehmen, dass die Antragstelllenden nicht nur die Verfassungsmäßigkeit des geplanten Gesetzes bestreiten, sondern darüber hinaus auch ein Organrecht auf hinreichende Begründung des Gesetzentwurfs beanspruchen.

Die Antragstellenden haben der Bundesregierung auch den Konflikt über die aus ihrer Sicht unzureichende Beantwortung ihrer Fragen nicht deutlich gemacht, denn sie haben nicht erkennen lassen, welche weitergehende Antwort oder Begründung sie insoweit begehrten. Gegenüber dem Bundestag haben die Antragstellenden die Ausgestaltung des Gesetzgebungsverfahrens – also das von ihnen für verfassungswidrig gehaltene „Vorantreiben“ – nicht in einer Weise beanstandet, die einen Konflikt gerade über Organrechte und -pflichten erkennbar werden ließ.

Erfolglose Eilanträge

Erfolglose Eilanträge gegen die Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz

Karlsruhe – Mit Beschlüssen vom heutigen Tag hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts zwei Eilanträge zur Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz abgelehnt.

Die Antragsteller – jeweils ein Abgeordneter des Deutschen Bundestages – sehen sich aufgrund von Änderungsanträgen zum Gesetzentwurf in ihrem Recht auf gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung verletzt. So seien die Änderungsanträge wie im Gesetzgebungsverfahren zum Gebäudeenergiegesetz im Jahr 2023  umfangreich und komplex und mit zu wenig Vorbereitungszeit zur Verfügung gestellt worden.

Mit ihren Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zielen die Antragsteller letztlich darauf ab, dem Deutschen Bundestag die für den 10. Juli 2026 anberaumte 2. und 3. Lesung des Gesetzentwurfs zu untersagen.

Die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung blieben ohne Erfolg. Aufgrund der Eilbedürftigkeit wird den Beteiligten die Begründung der Entscheidung gemäß § 32 Absatz 5 Satz 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz gesondert übermittelt.